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Hapimag - Eine schweizerische Aktiengesellschaft fürchtet die Information!!

 


 

Einige Geschäftszahlen zur Hapimag AG - 2008-04-26 / 2012-04-12 / 2014-04-14

 

Konzernerfolgsrechnung

Allgemeine Informationen

Vermittlungsliste

 

Betriebswirtschaftliche Eigenmittel pro Aktie im Umlauf (Aktienwert nach Darstellung Hapimag)

 

Durchschnittl. Punktestand pro Aktie

Aktienanzahl

Umsatz aus Jahresbeiträgen

Mitglieder die den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkamen - 2014-05-14

 

Durchschnittlicher Verkaufspreis je Aktie

Durchschnittlicher Rückkaufpreis je Aktie

Wohneinheiten

Mitarbeiter

 

Investitionen / Unterhaltsaufwand

Unterhalts- und Betriebsauswand

Umsatz Wohnrechtsprodukte

Umsatz Resorts

 

Umsatz Reiseservice und Tandem Tours

Herkunftsländer

Verweildauer der Hapimagaktionäre beim Unternehmen

Rückkaufliste

 

Objektverkäufe

Total Leistungen an Verwaltungsräte und Konzernleitungsmitglieder - 2013-10-05

Neue Anlagen - Renovierungen - Teilrenovierungen - 2013-10-14

Stillgelegte Aktien - 2014-05-14


Einige Geschäftszahlen zur Hapimag AG:

(2011-04-06 / 2012-04-12 / 2013-04-09 / 2014-04-14/2015-04-05/2016-04-10)

 

Hapimag
Konzernerfolgsrechnung

2017

TEUR

2016*

TEUR

2016

TEUR

2015

TEUR

2014

TEUR

2013

TEUR

2012

TEUR

 

 

 

 

 

 

 

 

Konsolidiertes Ergebnis

11.128

297

838

2.986

-12.305

-4.448

164

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatz

161.036

163.759

163.314

179.863

175.732

174.939

174.884

Ertrag aus abgewohnten Wohnrechten

 

12.587

 

10.225

 

10.225

 

9.987

 

7.217

 

7.427

 

6.995

Sonst. betr. Erträge

2.991

14.790

14.790

3.582

3.424

3.315

4.504

Betriebsertrag

176.614

188.774

188.329

193.432

186.373

185.681

186.383

 

 

 

 

 

 

 

 

Waren- und Serviceaufwand

-19.810

-19.605

-19.605

-25.450

-27.259

-29.125

-26.867

Personalaufwand

-58.343

-62.736

-62.161

-64.354

-60.934

-62.096

-61.093

Abschreibungen

30.610

32.550

-34.467

-36.608

-37.691

-38.761

-35.726

Amortisation auf immateriellen Werten

 

-1.207

 

-1.917

 

 

 

 

 

Unterhalts- und Betriebsaufwand

 

-26.952

 

-26.938

 

-26.938

 

-27.644

 

-27.373

 

-28.003

 

-26.548

Marketing- und Vertriebsaufwand

 

-1.655

 

-10.379

 

-10.379

 

-5.395

 

-5.210

 

-7.059

 

-9.611

Verwaltungsaufwand

-14.595

-14.842

-14.842

-15.329

-14.463

-14.531

-15.219

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiger betrieblicher Aufwand

 

-10.580

 

-11.347

 

-10.902

 

-14.310

 

-24.820

 

-10.214

 

-8.905

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

 

 

 

 

 

 

4.342

 

-11.377

 

-4.108

 

2.414

Betriebsergebnis

12.862

8.460

9.035

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzergebnis

 

 

 

 

 

 

 

Finanzertrag

680

1.101

1.101

527

336

1.493

1.110

Finanzaufwand

-983

-4.097

-4.097

-1.146

-1.197

-1.145

-1.044

Ergebnis vor Steuern

12.559

5.464

6.039

3.723

-12.238

-3.760

2.480

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertragssteuern

-1.431

-5.167

-5.201

-737

-67

-688

-2.316

Ergebnis nach Steuern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Minderheitsanteile am Ergebnis

 

 

 

 

 

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Konsolidiertes Ergebnis

11.128

297

838

2.986

-12.305

-4.448

164*)

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Ergebnis enthaltene Buchgewinne

aus Verkauf von Sachanlagen, ca.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Konsolidiertes Ergebnis 2001:           - 4.149 TCHF

 

*“Seit 2017 wird die konsolidierte Jahresrechnung in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER erstellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst (vg. Grundsätze der konsolidierten Rechnungslegung).“

 

 

Objektverkäufe

 

2002:   Morning ton (GB)

2003:   New York, Lauderdale-by-the-Sea (USA), Abano Montegrotto (Italien)

2005:   Lido di Pomposa, Lido di Jesolo, Bordighera (alle Italien)

2006:   Teilgrundstück Flims (2.600 TCHF, kein Buchgewinn)

2010:   Sörenberg (Schweiz - kein Buchgewinn)

2011:   Bad Neuenahr (Verkauf zum Buchwert - lt. Hapimagaussage auf der Generalversammlung für 2011)

2012:   Kanzelhöhe (Österreich - Verkauf erfolgte nicht, Anlage wurde vermietet; Nystedt und Hok Yxenhaga wurden vermietet bzw. stehen zum

            Verkauf.

(2013-10-02 - Bad Neuenahr wurde zum Buchwert verkauft, laut Protokoll der Generalversammlung vom 24.04.2013)

 

2008: Umstellung der Konzernrechnung auf EUR. Währungsumrechnungsdifferenz: -18.050.000,00 EUR (Buchung direkt gegen Eigenkapital).

2012: *) Nach Anpassung Ergebnis:   -74 TEUR

 

**Die Nebenkostenaufwendungen für Energie, Reinigung und Wäsche sind neu im „Unterhalts- und Betriebsaufwand“ ausgewiesen, bisher „Waren- und Serviceaufwand“.

(*) Rechnungslegung nach IFRS / Buchgewinn aus Verkauf von Sachanlagen: 10.895 TCHF

 

 

2015: Chamonix (Frankreich) – Ankündigung des Verkaufsabschlusses bis Ende 2015 im Oktober 2015. „Bis zur Übergabe an den Käuferanfangs April   2016 wird das Resort weiterhin von Hapimag betrieben.“

 

2015: Sea Garden Hotel in Bodrum (Türkei) „wird aber ab 1. November 2015 als eigenständiges Hotel außerhalb des Hapimag Resort Portfolios      geführt.“

 

  1. In der Türkei stehen zurzeit 1.300 Hotels im Gesamtwert von 10 Milliarden Euro zum Verkauf.
  2. In den türkischen Regionen an Mittelmeer und Ägäis stehen wegen des starken Nachfragerückgangs in der Tourismusbranche rund 1.300 Hotels zum Verkauf, wie lokale Massenmedien mitteilen.

 

2015:   Einnahmen aus dem Verkauf von Sachanlagen:                   20.393 TEUR

            Buchverluste aus dem Abgang von Sachanlagevermögen:        923 TEUR             (2014: 534 TEUR)

 

2016: Kanzelhöhe (Österreich) - Mitteilung am 12.01.2016, dass die Hapimag-Ferienanlage verkauft sei (Diese Anlage war seit Jahren vermietet)

 

2016: Hok Yxenhaga (Schweden) - Nach einer Mitteilung aus Februar 2016 wurde ein Käufer gefunden (Seit Jahren nur eingeschränkt im Hapimagangebot)

 

„Die Buchwerte der beiden Resorts Chamonix (FR) und Hok (SE) wurden in die Bilanzposition zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerter umgegliedert (vgl. Erläuterung 4: Geschäftsbericht 2015)“: ca. 11.779 TEUR. Buchhalterische Berücksichtigung der Verkäufe demnach 2016?

 

(2016-05-04)

2015/2016: Auf der Generalversammlung antwortete Hapimag auf eine Frage zu den Objektverkäufen auszugsweise sinngemäß unter anderem wie folgt:

                              

Die Ferienanlagen in Chamonix, Hok Yxenhaga und Kanzelhöhe wurden verkauft, weil die Anlagen nie wirtschaftlich arbeiteten und hohe negative Ergebnisse erzielten. Der Verkaufserlös dieser Anlagen betrug 29,3 Mio. EUR, der Buchgewinn 11,5 Mio. EUR. Hinweis von Hapimag auf die Erläuterung 1 “Sach-Anlagen ”, Erläuterung 4 “zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte” und Erläuterung 20“ sonstige Verbindlichkeiten” im Geschäftsbericht 2015.

 

Wenn Hapimag auf der Generalversammlung für das Jahr 2015 einen Buchgewinn zum Geschäftsbericht 2015 erläutert könnte davon ausgegangen werden, dass dieser auch im Gesamtergebnis des Jahres 2015 enthalten ist? Ich kann nicht erkennen, dass dieser „Buchgewinn“ in der Konzernerfolgsrechnung ausgewiesen wird. Sollte dieser doch irgendwo verarbeitet worden sein, dann wäre mit dieser außerordentlichen Einnahme, Buchgewinn, von demnach ca. 11,5 Mio. EUR nur ein Gewinn von knapp drei Millionen Euro übrig geblieben? Es ist natürlich auch möglich, dass durch die zeitliche Abfolge Abläufe erst im Geschäftsjahr 2016 Berücksichtigung finden.

 

Buchgewinn: „de.mimi.hu“: „Ein Buchgewinn entsteht, wenn der Verkaufserlös eines Vermögensgegenstandes über dem Buchwert liegt. Im Börsenjargon wird auch ein noch nicht durch Verkauf realisierter Kursgewinn als Buchgewinn bezeichnet. rechnerischer Gewinn, book profit, accounting profit.“

 

„Der Buchgewinn entspricht im weiteren Sinne dem Gewinn, der sich beim Jahresabschluss aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt…“

 

Buchgewinn

 

(2017-01-24)

2016: November 2016. Bestätigung des Verkaufs der Hapimaganlage in Bad Kleinkirchheim (Österreich). Weiterführung der Anlage bis Anfang 2017 durch Hapimag, buchungsmäßige Verarbeitung dann wohl erst 2017.

 

2016: Verkauf der Anlagen Chamonix und Hok Yxenhaga.

 

 

 

 

Allgemeine Informationen

2017

2016

2015

2014

2013

 

 

 

 

 

 

Nicht eingelöste Punkte

2.277.000

2.192.000

2.205.000

2.108.000

 

Punkteangebot: Eigene Resorts

 

 

 

 

 

Gesamt:

18.286.000

19.283.000

20.331.000

19.230.000

19.393.000

Punkteangebot

18.286.000

19.286.000

 

 

 

Abgewohnte Punkte gesamt:

15.173.000

15.445.000

16.142.000

15.602.000

15.779.000

Ca.:

83,0 %

80,1 %

79,4 %

81,1 %

81,4 %

Generierte Aktienpunkte

12.830.000

13.049.000

13.882.000

14.430.000

14.653.000

Punkteverkauf über Punktekiosk

 

 

 

 

 

Durchschnittspreis/Punkt/

Punktekiosk

 

3,19 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktienverkäufe*

 

 

 

 

 

Verkauf Vorratsaktien

 

 

 

 

 

Rückkauf gem. Satzung

 

 

 

 

 

Rücknahme Vermittlungs-

aktien (Depotaktien)

 

 

 

 

 

Rückkauf Depotaktien

3.897

3.966

11.492

2.716

3.948

Verkauf aus Aktienvermittlung (Depotaktien)

 

 

 

 

 

Verkauf Depotaktien

 

265

283

738

2.528

Aktien auf Rückkaufliste

 

 

 

 

 

Aktien in Aktienvermittlung (Depotaktien)

 

 

 

 

 

Bestand Vorratsaktien

 

 

 

 

 

Bestand eigene Aktien (Anzahl)

 

 

6.791

 

3.090

 

27.131

 

25.153

 

 

 

 

 

 

Durchschn. Verkaufspreis Aktie

 

 

3.014 EUR

 

3.622 EUR

 

3.394 EUR

 

3.347 EUR

Durchschn. Rückkaufpreis Aktie

 

 

1.865 EUR

 

2.112 EUR

 

1.994 EUR

 

2.044 EUR

Übernachtungen

2.688.525

2.706.047

2.788.487

2.860.902

2.960.525

Durchschn. Punkteverbrauch/Übernachtung

 

ca. 5,6

 

ca. 5,7

 

ca. 5,8

 

ca. 5,5

 

ca. 5,4

Aufenthaltsdauer / Tage

7,04

7,25

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktionäre

107.815

109.291

 

 

 

Aktionäre und Mitglieder

128.539

129.421

 

 

 

Einheiten im Umlauf

275.463

281.977

289.650

298.024

301.103

Aktien in Umlauf

228.940

231.209

234.910

246.119

248.097

 

 

 

 

 

 

Personalbestand Vollzeit

1.304

1.379

1.442

1.436

1.432

 

 

 

 

 

 

Nettobankguthaben Mio. EUR

-7,4

20,5

7,0

8,6

20,1

Substanzwert pro Aktie im Umlauf

 

2.007

 

1.976

 

1.957

 

1.959

 

2.007

 

 

 

 

 

 

Resorts

57

58

60

58

58

Wohneinheiten

5.330

5.392

5.748

5.677

5.673

Gesamtbelegung in Prozent

71,8

68,1

68,7

71,4

74,1

Gäste

382.153

373.200

364.961

373.200

382.153

Übernachtungen

2.688.525

2.706.130

2.788.487

2.860.902

2.960.525

 

 

 

 

 

 

Umsatz Resorts in TEUR

86.412

84.311

86.308

84.719

84.895

Davon Vermarktung an Dritte

6.601

6.033

7.503

6.844

6.977

 

 

 

 

 

 

Anzahl Umschreibung

7.379

4.634

5.182

5.407

6.249

Punkteaustausch Kiosk

776.805

780.096

768.529

671.828

621.435

Punkteaustausch ausserhalb Kiosk

 

953.876

 

903.932

 

860.957

 

863.431

 

839.036

 

 

 

 

 

 

Anlagevermögen TEUR

589.229

574.814

593.105

588.322

594.683

Eigenkapital Bilanz TEUR

296.492

281.611

287.141

317.577

342.695

 

*Ab 2004 inklusive Weiterverkauf von Vermittlungsaktien.

 

**In dieser Position dürften auch die Aktien enthalten sein die aus Inzahlungnahmen bei den entsprechenden Hapimagprodukten resultieren, da diese nicht gesondert ausgewiesen werden.

 

*) Ab 2009 Punktemultiplikation (x5)

 

 

 

Betriebswirtschaftliche Eigenmittel pro Aktie im Umlauf (Substanzwert)

2017 EUR

2016

EUR

2016

EUR

2015

EUR

2014

EUR

2013

EUR

2012

EUR

2011

EUR

 

2.007

1.976*

1.956

1.957

1.959

2.007

2.062

2.045

 

2012: Nach Anpassung - 2.054 EUR

2016: *Umstellung der Rechnungslegung auf „Swiss GAAP FER“

 

 

Punktenutzung

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

Durchschnittl. Punktestand pro Aktie

 

 

 

 

 

 

 

246,84

 

240,65

Verfallene Aktienpunkte

2.277.000

2.192.000

2.205.000

2.109.000

0++

1.593.099

2.040.754

 

*Ab 2009 Punktemultiplikation (x5)

**Ab 2010 inkl. Vorgriffspunkte

+Laut Aussage auf der Generalversammlung 2014 betrugen die Verfallpunkte „etwa 2.000.000“. Ein genauer Wert soll nachgeliefert werden, da der genaue Wert noch nicht ermittelt werden konnte.

++Verlängerung des Verfalldatums

 

Aktien

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

Aktionäre und Mitglieder

128.539

129.421

132.153

134.038

139.009

141.404

141.437

141.710

Einheiten im Umlauf

275.463

281.977

289.650

298.024

301.103

301.670

307.369

309.079

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktien im Umlauf

228.940

231.209

234.910

246.119

248.097

249.517

256.220

258.218

Verkaufte Aktien

1.1628

265

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatz aus Jahresbeiträgen

2017

TEUR

2016

TEUR

2015

TEUR

2014

TEUR

2013

TEUR

2012

TEUR

2011

TEUR

2010

TEUR

Aus Aktien

65.987

67.686

71.983

71.322

68.733

67.070

66.324

59.548

Sonst. Wohnrechtsprodukte

 

6.243

 

6.168

 

6.503

 

5.846

 

5.698

 

5.993

 

5.952

 

5.696

 

Zur Deckung der laufenden Aufwendungen wie Abgaben, Gebühren, Miteigentumsspesen, Versicherungen, Steuern, Abschreibungen, Reparaturen, Unterhalt an Gebäuden und Einrichtungen, Reservationsdienst, Verwaltung der Ferienanlagen und Gesellschaften wird ein Jahresbeitrag erhoben.

 

 

 

Mitglieder die den Zahlungsverpflichtungen

nicht nachkamen

2015

2014

2013

 

 

 

6.311

 

 

 

Durchschnittlicher

Verkaufspreis je Aktie

2017

EUR

2016

EUR

2015

EUR

2014

EUR

2013

EUR

2012

EUR

2011

 

1.886,00

 

3.014,00

3.622,00

3.394,00

3.347,00

4.659,00

4.998,00 EUR

6.090,00 CHF

 

 

 

Durchschnittlicher

Rückkaufpreis je Aktie

2017

EUR

2016

EUR

2015

EUR

2014

EUR

2013

EUR

2012

EUR

2011

 

1.875,00

1.865,00

2.112,00

1.994,00

2.044,00

2.155,00

2.308,00 EUR

2.812,00 CHF

 

 

 

Wohneinheiten

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

 

5.330

5.392

5.748

5.677

5.673

5.636

5.458

Übernachtungen

2.688.525

2.706.130

2.788.487

2.860.902

2.960.525

 

 

Einheiten die genutzt

werden können:

 

 

 

 

5.310

 

5.240

 

5.242

 

5.166

 

 

 

 

Mitarbeiter

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

Personal Vollzeit

1.304

1.379

1.442

1.436

1.432

1.437

1.403

1.397

1.370

Repräsentanten (Consultans)

im Agenturverhältnis

 

 

 

 

 

 

92

 

142

 

146

 

137

 

 

 

Investitionen / Unterhaltsaufwand

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Neue Ressorts Immobilien

 

36.338

 

6.591

 

29.126

 

5.062

 

7.167

 

9.748

 

1.310

 

13.710

Renovationen Ressorts/Immobilien

 

25.584

 

12.510

 

17.655

 

21.335

 

26.597

 

26.458

 

25.190

 

20.126

Betriebs- und Geschäftsausstattung

 

294

 

1.656

 

1.183

 

1.891

 

2.806

 

5.155

 

3.319

 

 

2.789

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionen in Sachanlagen

 

20.018

47.022

27.737

 

 

 

 

Investitionen in immaterielle Ver-

mögensgegenstände

 

739

942

551

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen aus Verkauf von Sachanlagen

 

4.760

20.393

465

 

 

 

 

Verkauf Svenska Hapimag AG abzüglich veräußerter flüssiger Mittel

 

3.355

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unterhalts- und Betriebsaufwand

26.952

26.938

27.644

27.373

28.003

26.548

25.803

25.348

 

 

 

Hapimag

Unternehmensgruppe

2017

TEUR

2016

TEUR+

2016

TEUR

2015

TEUR

2014

TEUR

2013

TEUR

2012

TEUR

Eigenkapital

296.492

281.611

277.041

287.141

317.577

342.695

351.609

Betriebswirtschaftliche Eigenmittel II

 

 

539.742

544.794

559.505

574.969

592.101

Buchwert Sachanlagen

 

 

571.212

588.711

582.538

585.629

597.422

Langfristige

Verbindlichkeiten

 

 

283.640

281.895

253.092

   

Kurzfristige Verbindlichkeiten

 

 

66.596

94.094*

66.179

   

Aufnahme Verbind-

lichkeiten gegenüber Kreditinstituten

 

 

 

9.302

 

9.245

 

7.745

   

Eigen-

finanzierungsgrad

 

 

86 %

82 %

88 %

90 %

 

 

*20.330 TEUR Anzahlung aus Verkauf von Sachanlagen

+Bilanzierung nach Swiss GAAP FER

 

Reserven

2017

TEUR

2016

TEUR*

2016

TEUR

2015

TEUR

2014

TEUR

2013

TEUR

2012

TEUR

Kapitalreserven

373.528

370159

370.159

366.753

427.292

424.191

419.753

Übrige Reserven

-74.683

79.242

-85.267

-77.797

-57.386

-45.375

-38.843

 

*Bilanzierung nach Swiss GAAP FER

 

 

Unterhalts- und Betriebsauswand

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Unterhalt und Reparatur Ferienanlagen

 

 

5.980

 

 

5.570

 

 

5.527

 

 

5.381

 

 

5.339

 

 

4.499

 

 

4.498

 

 

4.590

Unterhalt und Reparatur Betriebs- u. Geschäftsausstattungen

 

 

511

 

 

521

 

 

489

 

 

541

 

 

637

 

 

722

 

 

671

 

 

658

Zumietungen

 

 

3

269

506

609

607

766

Sonstiger Miet- und Leasingaufwand

 

2.310

 

2.438

 

2.481

 

2.206

 

2.318

 

2.134

 

2.156

 

8.404

Energie, Wasser und Entsorgung

 

7.609

 

8.058

 

8.792

 

8.899

 

9.124

 

9.179

 

8.678

 

8.404

Reinigung Wäsche und Betriebsmaterial

 

10.159

 

9.911

 

9.913

 

9.679

 

9.593

 

8.950

 

8.787

 

8.357

Sonstige

383

440

439

398

486

455

406

571

 

**Die Nebenkostenaufwendungen für Energie, Reinigung und Wäsche sind im „Unterhalts- und Betriebsaufwand“ ausgewiesen, bisher „Waren- und Serviceaufwand“.

 

 

 

Umsatz Wohnrechtsprodukte

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Verkaufserlöse Produkt Aktie

 

3.071

 

793

 

999

 

2.515

       

Verkaufserlöse sonstige Wohn-

rechtsprodukte

 

 

7.757

 

 

9.590

 

 

20.778

 

 

13.915

       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Umsatz Wohnrechtsprodukte

2.658

3.409

6.868

4.694

3.973

12.616

15.778

14.940

 

 

 

Umsatz Resorts

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Nebenkosten und Zusatzleistungen,

jetzt Lokale Kostenbeiträge

 

44.218

 

43.678

 

42.994

 

43.320

 

43.173

 

39.145

 

36.756

Fremdvermietungen

6.601

6.033

7.503

 

 

 

 

Sonstige betriebliche Erträge

2.991

14.790

3.582

3.424

3.315

4.504

 

Sonstiger betrieblicher Aufwand

10.580

10.902

(11.347)

14.310

24.820

10.214

8.905

 

Sonstige Serviceerträge

6.230

6.285

5.797

 

 

   
 

 

 

 

 

 

   

Umsatz Gastrobetriebe

 

 

 

 

 

15.663

15.048

Umsatz Shops

 

 

 

 

 

3.410

3.478

Umsatz Sonstige Waren- und Serviceerträge

 

 

 

 

 

13.388

12.786

Gastrobetriebe und Shops

21.389

20.808

22.374

21.747

21.333

   

Umsatz Zusatzleistungen

7.974

7.507

7.640

7.350

7.419

6.799

6.381

Sonstige

 

 

 

12.302

12.970

 

 

 

 

 

 

   

 

 

Umsatz Reiseservice und Tandem Tours

 

 

 

 

 

11.755

12.273

 

 

 

 

 

 

 

 

Warenaufwand Gastrobetriebe und Shops

8.030

7.831

8.488

8.399

8.538

7.828

7.759

Einkauf Leistungen Reiseservice u. Tandem Tours

(Tandem Tours 2015 eingestellt)

765

1.015

6.635

8.562

10.388

10.105

10.290

Bearbeitungs- und Stornogebühren Wohnrechtsprodukte

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand Zusatzleistungen

3.981

3.822

3.788

3.892

3.942

3.583

3.379

Sonstige

 

6.937

6.539

6.406

6.257

5.351

5.096

Serviceaufwendungen Resorts

 

5.340

 

 

 

 

 

 

Sonstige

1.518

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Erträge für fremdvermietete Gastrobetriebe und Shops sind den „sonstigen betrieblichen Erträgen“ zugeordnet.

 

„Tandem Tours“ wurde als Betriebsteil offensichtlich eingestellt (2014).

 

 

 

Umsatz Reiseservice

und Tandem Tours (2015 eingestellt)

2017

TEUR

2016

TEUR

 

2015

TEUR

2014

TEUR

2013

TEUR

2012

TEUR

2011

TEUR

2010

TEUR

Reiseservice

 

 

 

 

 

7.287

7.664

7.562

Tandem Tours

 

 

 

 

 

4.468

4.609

5.488

Gesamt

 

 

 

 

12.086

11.755

12.273

13.050

Sonstige Umsatzerlöse

3.983

4.627

11.947

13.170

 

 

 

 

Waren- und Serviceaufwand

 

 

 

 

 

 

 

 

Einkauf Leistungen Reiseservice u. Tandem Tours

 

 

 

 

10.388

10.105

10.290

10.927

 

„Tandem Tours“ wurde als Betriebsteil eingestellt.

 

 

 

Herkunftsländer

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

 

Aktionäre

%

Aktionäre

%

Aktionäre

%

Aktionäre

%

Aktionäre

%

Aktionäre

%

Aktionäre

%

Aktionäre

%

Aktionäre

%

Aktionäre

%

Deutschland

60,13

60,46

60,68

61,27

61,6

61,9

62,4

63,0

63,7

64,6

Frankreich

1,04

1,05

1,05

1,02

1,0

1,0

1,0

1,0

0,9

0,9

Großbritannien

1,54

1,56

1,56

1,55

1,6

1,6

1,6

1,6

1,6

1,6

Niederlande

9,28

9,23

9,15

9,05

9,0

9,0

8,9

8,8

8,7

8,6

Italien

9,09

8,95

8,82

8,53

8,4

8,3

7,9

7,4

6,8

6,1

Österreich

6,35

6,39

6,44

6,48

6,5

6,6

6,6

6,6

6,7

6,8

Schweiz

9,09

9,02

9,05

8,96

9,0

8,9

8,9

8,9

8,9

8,8

Spanien

 

 

 

 

0,2

0,2

0,2

0,2

0,2

0,2

Türkei

1,33

1,21

1,14

1,05

1,0

0,9

0,8

0,8

0,7

0,7

Sonstige

2,15

2,13

2,11

2,09

1,7

1,6

1,7

1,7

1,8

1,7

 

 

 

 

Verweildauer der Hapimagaktionäre beim

Unternehmen - Aktienkauf vor Jahren

Stand Ende 2011 in

Prozent - Ca.-Werte

Vor über 40 Jahren

2

Vor 30 bis 40 Jahren

5

Vor 20 bis 30 Jahren

32

Vor 10 bis 20 Jahren

37

Vor bis zu zehn Jahren

24

 

 

 

Rückkaufliste

Aktienanzahl auf der

Rückkaufliste

Ende 2011

Ca. 14.950

April 2012

18.197

Ende 2012

Ca. 17.104

April 2013

17.104

Ende 2013

Ca. 16.792

 

Aktienbestand Hapimag

Durchschnittlicher Rückkaufpreis

Es gibt keine Rückkaufliste mehr (2016-04-10)

 

 

Stillgelegte Aktien

und sonstige Wohnrechte

2015

2014

2013

 

 

11.892

8.131

 

 

 

Vermittlungsliste

Aktienanzahl auf der

Vermittlungsliste

Ende 2011

Ca. 3.150

 

 

 

2013-10-05 / 2016-04-10

Transaktionen mit Nahestehenden

(Total Leistungen an Verwaltungsräte

und Konzernleitungsmitglieder)

 

TEUR

2011

2.426

2012

2.641

2013

2.586

2014

2.536

2015

2.588

 

Laut Protokoll der Generalversammlung vom 24.04.2014 unter anderem: „…Hapimag sei nicht börsenkotiert und müsse daher die Gehälter nicht im Detail publizieren oder einen Vergütungsbericht erstellen. Hapimag halte sich an die IFRS-Richtlinien…“

 

 

 

2013-10-14

 

Neue Anlagen

Renovierungen

 

Wohneinheiten

Kosten je Wohneinheit

2013

 

Zell am See/AT*

Ca. 9.000.000,00 EUR

65

Ca. 138.461,53 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

*Verhaltensregeln für arabische Gäste


 

Wann erhalten Hapimag-Aktionäre zusätzlich eine Bardividende?

 


 

Hier können Sie mich per E-Mail erreichen

 


 

 

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Hapimag - eine schweizerische Aktiengesellschaft fürchtet die Information!!

 


 

Wert der Hapimag-Aktie zum Eigenkapital - 2006-05-07

War Ihnen bekannt... - 2005-12-20 / 2010-01-10

 

Welche Verantwortung übernimmt der Verwaltungsrat? - 2005-09-24 / 2009-12-30

Aktienverkäufe - 2008-04-26 / 2012-04-13

Verkäufe - 2014-05-12

Kommunikation wie Hapimag diese versteht - 2004-09-17 / 2009-12-30

 

Entwicklung des offiziellen Aktienverkaufspreises - 2003-09-23 / 2009-12-30

Der Ombudsmann der Schweizer Reisebranche - 2008-01-03

Zusammensetzung des Verwaltungsrats - 2004-01-14 / 2009-12-30

 

Geschäftsjahr 2005 - gesetztes Ziel wurde nicht erreicht - 2006-04-30

Geschmacklos und unsensibel - 2006-09-19

Furcht vor der weiteren Information - 2006-09-27

 

Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen... - 2006-10-10

Steuern auf Urlaub bei Hapimag - Abgeltungssteuer - 2006-12-20

Entwicklung der Jahresgebühr

 


Wert der Hapimag-Aktie zum Eigenkapital

(2006-05-07)

 

Welchen Wert hat eine Hapimagaktie. Gehen wir von der Bilanz per 31.12.2001 aus und nehmen als Vergleich die Zahlen per 31.12.2004, weiter zum 31.12.2005 um auch vergleichen zu können ob Änderungen eintraten.

 

Im Umlauf befanden sich 2001:                                                                254.793 Aktien,                              

Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug:                                            607.603.000,00 CHF      

 

Im Umlauf befanden sich 2004:                                                                259.269 Aktien

Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug:                                            615.358.000,00 CHF

 

Im Umlauf befanden sich 2005:                                                261.337 Aktien

Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug:                                            627.103.000,00 CHF

 

Aktien 2006:                                                                                                     273.250 Aktien

Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug:                                            630.224.000,00 CHF

 

 

Wert einer Aktie 2001:                                                                 ca. 2.384,69 CHF =           ca. 1.643,59 EUR             

 

Wert einer Aktie 2004:                                                                 ca. 2.373,43 CHF =           ca. 1.535,61 EUR

 

Wert einer Aktie 2005:                                                                 ca. 2.399,60 CHF =          ca. 1.537,59 EUR

 

Wert einer Aktie 2006:                                                                 ca. 2.306,40 CHF =          ca. 1.406,17 EUR (Kurs: 60,968 - 2007-04-24)

 

 

 

Deckungsgrad Anlagevermögen 2001:   1.053.937.000,00 CHF  =  ca. 57,65 Prozent durch Eigenkapital gedeckt,

ca. 4.136,44 CHF/Aktie = ca. 2.850,95 EUR/Aktie.

 

Deckungsgrad Anlagevermögen 2004:   1.002.947.000,00 CHF  =  ca. 61,5 Prozent durch Eigenkapital gedeckt

ca. 3.868,36 CHF/Aktie = ca. 2.502,83 EUR/Aktie.

 

Deckungsgrad Anlagevermögen 2005:   973.014.000,00 CHF       =  ca. 64,5 Prozent durch Eigenkapital gedeckt

ca. 3.723,22 CHF/Aktie = ca. 2.385,51 EUR/Aktie.

 

Deckungsgrad Anlagevermögen 2006:   961.654.000,00 CHF       =  ca. 65,5 Prozent durch Eigenkapital gedeckt

                                                                               ca. 3.519,32 CHF/Aktie =  ca. 2.145,66 EUR/Aktie.

 

 

Das Hapimag-Aktienkapital setzt sich jedoch zusammen aus insgesamt 273.250 Aktien. Diese sollten auch zur Berechnung des Aktienwertes herangezogen werden und nicht nur die von Hapimag verkauften Aktien. Dann stellen sich die Werte wie folgt dar:

 

2011-04-06 / 2011-06-09 / 2012-04-13 / 2013-04-07 / 2014-04-14 / 2015-04-05

Wert der Aktie zum Eigenkapital

Aktien

Gesamt in CHF

CHF/Aktie

Gesamt in EUR

EUR/Aktie

Eigenkapital per 31.12.2005

 

627.103.000,00

ca. 2.294,98

 

ca. 1.470,55

Eigenkapital per 31.12.2006

 

630.224.000,00

ca. 2.306,40

 

ca. 1.406,17

Eigenkapital per 31.12.2010

273.250

ca. 470.540.200,00

ca. 1.722,01

361.954.000,00

ca. 1.324,62

Eigenkapital per 31.12.2011

273.250

ca. 433.201.780,00

ca. 1.585,37

358.018.000,00

ca. 1.310,22

Eigenkapital per 31.12.2012

273.250

   

353.595.000,00

ca. 1.294,03

Eigenkapital per 31.12.2013

273.250

   

342.695.000,00

ca. 1.254,14

Eigenkapital per 31.12.2014

273.250

   

317.577.000,00

ca. 1.162.22

Eigenkapital per 31.12.2015

238.000

   

287.141.000,00

ca. 1.206,47

Eigenkapital per 31.12.2016

238.000

 

 

277.041.000,00

281.611.000,00

ca.

1.164,04

Eigenkapital per

31.12.2017

59.300

178.700

 

 

296.492.000,00

ca.

1.245,76

 

2011-04-06

Eigenkapital per 31.12.2010: Umgerechnet mit 1,30 CHF/EUR.

 

2012-04-13

Eigenkapital per 31.12.2011: Umgerechnet mit 1,21 CHF/EUR.

 

2006-05-07

Sämtliche Werte setzen voraus, dass die Anlagewerte richtig bewertet wurden. Dieser Wert unterliegt somit einer kritischen Prüfung.

 

2016-04-11

„An der Generalversammlung vom 22. April 2015 wurde eine Kapitalherabsetzung von 35.250 Aktien beschlossen. Zum Jahresende setzt sich das Aktienkapital aus 59.300 Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 100 und 178.700 Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 200 zusammen.“ Gesamtaktienanzahl: 238.000 Hapimagaktien.

 

 

Bedingt durch die jährlichen Abschreibungen reduziert sich das Anlagevermögen. Aus diesem Grund steigen die Prozentwerte und die Optik wird besser, sofern nicht neu investiert wird. Die CHF-Werte spiegeln die tatsächlichen Verhältnisse wider. Ob im Anlagevermögen stille Reserven enthalten sind kann nicht beurteilt werden, bei derartigen Anlagen, aber nicht unbedingt zu vermuten. Es würde somit, je weniger neu investiert wird, der Deckungsgrad weiter steigen.

 

Hapimag verkauft Aktien derzeit (2006-05-04) zu 9.100,00 CHF (ca. 5.831,00 EUR) zuzüglich 2 Prozent Bearbeitungsgebühr, von Sonderaktionen abgesehen, wo derzeit ca. 30 Prozent Nachlass gewährt werden. Ganz gleich von welchem der o. a. Werte ausgegangen wird, beide sind vom offiziellen Verkaufspreis weit entfernt. Der Anteil am Anlagevermögen pro Aktie ist auch nicht der klassische Wert zur Feststellung der Werthaltigkeit, sondern dient nur der ergänzenden Information, auszugehen ist vom Wert bezogen auf das Eigenkapital, also 2.294,98 CHF/Aktie.

 

Sämtliche Wertangaben werden natürlich dadurch relativiert, dass Jahresgebühren pro Aktie anfallen die einen ständigen Kostenfaktor darstellen, es gibt eine Punktegutschrift je Aktie, allerdings keine Dividende trotz erheblicher Einkünfte aus Tätigkeiten die das Unternehmen Hapimag anbietet.

 

Bei Nutzung der gebotenen Möglichkeiten sind Nebenkosten zusätzlich zu entrichten. Bedeutet somit, dass praktisch eine negative Verzinsung erfolgt. Allerdings sollte durch die teilweise Verwendung der Jahresgebühr zur Instandhaltung ein Werterhalt gewährleistet sein. Hiergegen spricht allerdings die Hapimag-Argumentation für den Verkauf von drei italienischen Anlagen in 2005. Den Verkauf begründete Hapimag mit einem bei diesen Anlagen anstehenden hohen Investitionsbedarf.

 

Die Vermögenssituation der Aktionäre wird auch nicht dadurch verbessert, dass Hapimag in den vergangenen Jahren mit zwei Ausnahmen immer negative Ergebnisse erzielte, die Ergebnisse aber dadurch „verbesserte“, dass Immobilien aus Firmeneigentum veräußert wurden. Von den Aktionären ermöglichtes Sachanlagevermögen wurde versilbert um den immensen Verwaltungsapparat am Laufen zu halten. 

 

Anfallenden Abschreibungen werden ebenfalls über die Jahresgebühren hereingeholt. Damit erhält Hapimag unmittelbar Geldzuflüsse aus den Abschreibungen. Diese Zuflüsse werden aber nicht zur weiteren Schaffung von Wohnraum verwandt, sondern ebenfalls benutzt zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit. Es werden hiervon kaum Beträge wieder investiert. Selbst von den in 2005 verkauften 4.362 Aktien wurden nur 6.678 Mio. CHF den Kapitalreserven zugeführt, dies entspricht einem Betrag von ca. 1.530,95 CHF/Aktie, der durchschnittliche Verkaufspreis je Aktie lag laut Hapimag bei 7.747 CHF.

 

2006-10-05

„Beobachter“ zum Wert der Hapimag-Aktie

 

Unter dem Titel „Fort mit Schaden“ schreibt die in der Schweiz erscheinende Zeitschrift „Beobachter“ unter anderem: „...Im Wissen, dass dieser Zustand „unbefriedigend“ sei, biete Hapimag im kommenden Jahr ein Rückkaufprogramm an, das einen „klaren Rückkaufwert und Zeithorizont“ nennen werde. Gute Nachrichten also? Nicht wirklich, denn Scholl schränkt ein, dass sich der Rückkaufpreis „an der Eigenkapitalsubstanz“ der Aktie orientieren werde. Und diese liegt bei rund 3.900 Franken. Mit einem solch massiven Verlust gegenüber dem seinerzeit bezahlten Ankaufpreis kann man Hapimag-Aktien allerdings schon jetzt verkaufen...“

 

Mit den genannten 3.900 Franken geht man wohl auch nur vom derzeitigen ungefähren Deckungsgrad des Anlagevermögens aus. Der Wert der Hapimagaktie ist von dieser Zahl weit entfernt. Es ist nur interessant daran, dass nun auch schon die Presse zu niedrigeren Aktienwerten kommt.


War Ihnen bekannt...

(2005-12-20 / 2010-01-10)

 

das unter anderem:

 

  1. Hapimag gemäß Satzung, Artikel 2, Feriendörfer, Appartementanlagen, Hotels und ähnliche Einrichtungen erstellt, erwirbt, mietet, verwaltet und betreibt, um diese in erster Linie ihren Aktionären und Partnern im Rahmen der Hapimag Ferienidee, gemäß vom Verwaltungsrat festgesetzten Bedingungen und zu möglichst vorteilhaften Konditionen zur Verfügung stellen soll,

 

  1. gemäß Artikel 11 der Satzung die Einberufung zur ordentlichen Generalversammlung die Mitteilung zu enthalten hat, dass der Geschäftsbericht und der Revisionsbericht den Aktionären am Gesellschaftssitz mindestens 20 Tage vor der ordentlichen Generalversammlung zur Einsicht aufliegen und jedem Aktionär nur auf dessen Verlangen hin eine Ausfertigung dieser Unterlagen zugestellt wird.  Komplettausgabe, kein Kurzbericht,

 

  1. der Partner das Recht erwirbt, gemäß seinem Guthaben an Wohnpunkten in den jeweils verfügbaren Hapimag Ferienanlagen Urlaub zu verbringen.  Die nähere Ausgestaltung dieser Ferienrechte ergibt sich unter anderem aus den „Allgemeinen Bestimmungen zum Erwerb der Mitgliedschaft bei der Hapimag“ (abgedruckt jeweils auf der Rückseite der Kauf-Vereinbarungen), Schuldnerin dieser Ferienrechte ist die Hapimag,

 

  1. sich die Rechte als Aktionär der Hapimag aus den Statuten der Hapimag in Verbindung mit dem Schweizer Aktienrecht ergeben,

 

  1. dass die Geschäftstätigkeit der Hapimag nicht auf die Erzielung eines Gewinns ausgerichtet ist,

 

  1. Hapimag anbietet Partnern die ihre Aktien zum Rückkauf anmeldeten, daneben diese Aktien über ihren Außendienst an interessierte Käufer weiter zu vermitteln (Aktienvermittlungsprogramm). Hapimag berechnet für diesen „Service“ zur Abdeckung ihrer Aufwendungen eine Marge in unbekannter Höhe auf den vom Partner angegebenen Verkaufspreis (Angaben wie hoch diese Marge ist werden in den „Basisinformationen für Hapimag Partner“ nicht gemacht),

 

  1. Hapimag die Verkaufserlöse der Aktien inkl. Ferienrechten  in erster Linie zur Finanzierung von Ferienanlagen, um die den Ferienrechten entsprechende Wohnraumnachfrage sicherzustellen  (Angaben welcher Betrag  je Aktie direkt in die Wohnraumbeschaffung geht werden ebenfalls in den „Basisinformationen für Hapimag Partner“ nicht gemacht)  verwenden muss,

 

  1. sich die Hapimag Ferienanlagen im Eigentum der Hapimag oder von ihr beherrschter ausländischer Tochtergesellschaften befinden und das Sie als Partner an diesen Ferienanlagen keine Eigentums- oder eigentumsähnliche Rechte besitzen,

 

  1. Hapimag in allen Fällen des Verkaufs Ihrer Aktien ein Vorkaufsrecht ausüben kann,

 

  1. ein Anteil von jeweils CHF 1.100,00 des Aktienkaufpreises ein unverzinsliches Darlehen an Hapimag darstellt, ohne Laufzeitbegrenzung,

 

  1. die Beratung eines neuen Partners, kostenmäßig abgedeckt durch die Umschreibpauschale, nur eine Empfehlung von Hapimag ist und keine Pflichtübung, nur die Zahlung ist Pflicht,

 

  1. keine Dividende ausgeschüttet wird,

 

  1. der Aktionärsbeirat bei Hapimag nicht aus einer demokratischen Wahl heraus hervorging, sondern dessen Mitglieder lediglich vom Verwaltungsrat bestimmt wurden,

 

  1. der Jahresbeitrag seit Jahren ständig steigt und keine nachvollziehbare Abrechnung über den in Rechnung gestellten Betrag erteilt wird,

 

  1. die in den Urlaubsorten erhobenen pauschalen Nebenkosten entstehungsmässig nicht nachvollziehbar sind?

Aktienverkäufe

(2010-04-09 / 2012-04-13 / 2015-04-05 / 2016-04-10)

 

 

Aktienverkäufe

Neue Aktien

Vermittlungs-

Aktien und/oder

Depotaktien

Durchschnittlicher

Verkaufspreis durch Hapimag

je Aktie

Durchschnittlicher

Rückkaufpreis durch Hapimag

je Aktie

1998

11.704

 

 

 

1999

8.721

 

 

 

2000

7.274

 

 

 

2001

7.787

 

 

 

2002

3.963

 

 

 

2003

2.869

 

 

 

2004

2.532

1.418

 

 

2005

2.068

2.294

 

 

2006

1.574

2.604

7.593 CHF

3.759 CHF

2007

1.692

3.028

7.683 CHF

3.662 CHF

2008

1.445

2.712

4.864 EUR

2.105 EUR

2009

1.252

4.986

4.241 EUR

2.071 EUR

2010

 

1.073

 

4.778

4.673 EUR

6.372 CHF

2.085 EUR

2.843 CHF

2011

 

2.173

 

2.064

6.090 CHF

ca. 5.075 EUR

2.812 CHF

ca. 2.343 EUR

2012

13

2.256

ca. 4.659 EUR

ca. 2.155 EUR

2013

 

2.528

ca. 3.347 EUR

ca. 2.044 EUR

2014

 

738

ca. 3.394 EUR

ca. 1.994 EUR

2015

 

283

ca. 3.622 EUR

ca. 2.112 EUR

2016

 

265

ca. 3.014 EUR

ca. 1.865 EUR

2017

 

1.628

ca. 1.886 EUR

ca. 1.875 EUR

 

 

2012-04-13

2011 Kursumrechnung: 1,20 CHF/EUR

 

 

2014-05-12

Verkäufe

Aktien

Hapimag7Plus

Starter

Select

Flex

Aktienrückkäufe

2013

2.528

572

135

901

1.403

3.948

 

 

2016-04-11

Verkäufe

Verkaufserlös

Produkt Aktie

Verkaufserlös

Sonstige

Wohnrechtsprodukte

2014

2.515

13.915

2015

999

20.778

 

 


Kommunikation wie Hapimag diese versteht

(2004-09-17 / 2009-12-30)

 

Originaltext Hapimag: „Als internationales Unternehmen und führender europäischer Anbieter von Ferienwohnrechten trägt Hapimag Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Diese Verantwortung nehmen wir wahr. Wir fühlen uns der Öffentlichkeit verpflichtet. Deshalb kommunizieren wir offen und klar.“

 

Nichts als Worte?

 

Sind Sie zu folgenden Themen schon einmal zeitnah von Hapimag informiert worden? Wenn überhaupt, dann Monate nach Ende des alten Geschäftsjahrs, nachdem das neue Geschäftsjahr bereits etliche Monate alt war.

 

  1. Quartalsberichte während des laufenden Geschäftsjahrs,
  2. Halbjahresberichte zum laufenden Geschäftsjahr,
  3. sonstige Informationen zum Geschäftsverlauf während des laufenden Geschäftsjahrs, Aktienverkaufszahlen, usw.
  4. am Ende des Geschäftsjahrs weitere Vorabinformationen zu dessen Verlauf innerhalb der ersten Wochen des neuen Jahres,
  5. Abrechnung der Jahresgebühr, Positionen bei denen diese anfiel und wie diese verwendet wurde, positionelle Abrechnung, Mittelverwendung,
  6. nachvollziehbare Abrechnung über die Höhe der Nebenkosten bei den verschiedenen Ferienobjekten sowie deren Verursachung, objektgerecht,
  7. in den Ferienwohnungen ein Hinweis darauf welcher Kategorie die Wohnung zugeordnet wird,
  8. Informationen dazu wodurch Punkteerhöhungen der einzelnen Ressorts verursacht wurden und woraus sich diese dann ergeben,
  9. Nennung der aktuellen Werte zu welchen Hapimag die Vermittlung der Aktien durchführt, Anzahl, Preise, wie viel Aktien befinden sich in der Vermittlung, Ermittlung des Verkaufspreises usw.,
  10. Verbleib der Erträge aus dem Verkauf der vermittelten Aktien und deren Verwendung,
  11. Auslastungszahlen der Ressorts,
  12. Kostenzuordnung der verschiedenen Bereiche, wo bleiben die Erträge aus vermittelten Ausflügen, Restaurants, Läden usw.,
  13. Kostenabrechnung der Zumietungen,
  14. Preisermittlung beim Produkt „Residenz“ sowie Verwendung der eingenommenen Beträge, Sicherstellung der Zahlung der daraus resultierenden Jahresgebühren,
  15. Preisfestsetzung für Langzeiturlaube, Zuteilungsmodalitäten,
  16. Preisgestaltung für Vermietung an Nichtaktionäre,
  17. wo sind die Aktionärsbriefe geblieben?

 

Diese Liste ließe sich noch beliebig erweitern. „Hapimag fühlt sich der Öffentlichkeit verpflichtet. Deshalb kommuniziert Hapimag offen und klar.“ Was merken davon die Aktionäre, bzw. wer kommuniziert mit diesen?

 

Informationen erhalten Sie zu den Windrichtungen der Hurrikans in Florida vermutlich, solange diese nicht in der Nähe der Hapimag-Anlagen Unheil anrichten. Die Information endet schon, wenn es um die Betriebsdauer der dortigen Notstromanlage geht.

 

Weiter erhalten Sie Informationen zu Erdbeben in Bodrum, die richtigen Stärken und Angaben zum Epizentrum können Sie in den Tageszeitungen nachlesen.

 

Umfragen werden zu Themen abgehalten die nicht relevant sind. Teilweise sind diese Dateien tagelang nicht aufrufbar. Meistens können Sie aber, wenn verfügbar, am nächsten Tag erneut ein weiteres Mal abstimmen. Jeder stimmt ab, solange und so oft er mag. Sollte es nicht auf dem normalen Weg gehen, löschen Sie ganz einfach die Cookies, und Sie haben die Möglichkeit abzustimmen bis der Arzt kommt.

 

Informationen erhalten Sie darüber, dass die Planzahlen erreicht wurden, nur die Planzahlen werden nirgends genannt usw. usw. Planzahlen sind ohnehin geduldig.

 

„Hapimag fühlt sich der Öffentlichkeit verpflichtet. Deshalb kommuniziert Hapimag offen und klar.“


Welche Verantwortung übernimmt der Verwaltungsrat?

(2005-09-24 / 2009-12-30)

 

Nach Art. 716 a Schweizer Obligationenrecht hat der Verwaltungsrat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben:

 

  1. die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der nötigen Weisungen,
  2. 2.die Festlegung der Organisation,
  3. 3. die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung, sofern diese für die Führung der Gesellschaft notwendig ist,
  4. die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen,
  5. die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen,
  6. die Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse,
  7. die Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung.

 

Der Verwaltungsrat kann die Vorbereitung und die Ausführung seiner Beschlüsse oder die Überwachung von Geschäften Ausschüssen oder einzelnen Mitgliedern zuweisen. Er hat für eine angemessene Berichterstattung an seine Mitglieder zu sorgen.


Entwicklung des offiziellen Aktienverkaufspreises

(23.09.2003 / 2009-12-30)

 

1964 startete der Verkauf der Hapimag-Aktie mit einem Verkaufspreis, ohne Berücksichtigung von Nebenkosten, in Höhe von 1.200,00 CHF. Dafür gab es dann 12 Wohnrechtspunkte.

 

2003, vierzig Jahre danach, kostet eine Aktie 9.100,00 CHF, bei Hapimag. Nach wie vor gibt es nur 12 Wohnrechtspunkte.

 

Wurden 1964 100,00 CHF, nennen wir es einmal Grundkapital, eingesetzt, müssen heute 758,00 CHF eingesetzt werden. Eine Steigerung um das 7,6-fache oder ca. 758 Prozent.

 

Laut Hapimag betrug der durchschnittliche Verkaufspreis über diesen Zeitraum 5.600,00 CHF. Auch diese statistische Zahl, die ohne jegliche Relevanz ist, weist somit noch eine Steigerung vom 4,7-fachen aus.

 

Grundlage bei allen Werten ist der offizielle Hapimag-Verkaufspreis.

 

Geht man jetzt davon aus, dass die Qualität der Objekte sich steigerte und höhere Mittel für die Erstellung des gleichen Wohnraums in einer besseren Qualität benötigt wurden, dann hätten die neuen Aktionäre auf diese Art und Weise den höheren Standard bezahlt. Die bisherigen Aktionäre leisteten ihren Beitrag über die Jahresgebühren, die Jahr für Jahr stiegen.

 

Warum müssen dann aber laufend die Punkte für die einzelnen Objektnutzungen, sowie wieder für den Zeitraum 2004, kräftig erhöht werden? Gezahlt hat dieses alles schon der Aktionär, nur eine zusätzliche Punktegutschrift hat er nicht erhalten. Im Gegenteil, im Verhältnis zum Kapital musste er erheblich mehr einsetzen für einen Punkt, weiterhin muss er nun an vielen Ferienorten höhere Punktebelastungen zusätzlich hinnehmen.

 

Wo ist hier die Logik? Doppelzahlung für eine Sache?

 

Setzt man das im Jahre 1964 bestandene Verhältnis von Kapitaleinsatz zu jährlichem Punktertrag gleich 1, so liegt dieses Verhältnis heute lediglich bei 0,13. Berücksichtigt wurde hierbei allerdings nur das eingesetzte Kapital, Punkteerhöhungen für die Urlaubsziele blieben außen vor.

 

Ähnlich ist es bei der Jahresgebühr je Aktie. Diese betrug 1984 144,00 CHF (Werte für 1964 liegen mir leider nicht vor), im Jahr 2003 liegt die Jahresgebühr bei 285,00 CHF (Steigerung ca. 98 % innerhalb von ca. zwanzig Jahren).  Laut Hapimag entwickelte sich der Jahresbeitrag „über die letzten Jahre konstant unter der durchschnittlichen Teuerung in Europa.“ Welche Teuerungsrate hatten wir denn in der Schweiz oder in Deutschland?

 

Wie mir ein Aktionär jetzt berichtete betrug die Jahresgebühr im Oktober 1968 60,00 CHF, im Oktober 2003 285,00 CHF, Steigerung um das 4,75-fache. Keine guten Aussichten für die weitere Entwicklung.

 

2011-06-08 / 2012-04-13 / 2015-01-24

Entwicklung der

Jahresgebühr

bezogen auf 1968

CHF

EUR

Steigerung

ca.

2007

342,60

214,77

571 %

2008

361,80

219,14

603 %

2009

339,00

229,96

565 %

2010

344,40

232,75

574 %

2011

327,00

263,39

545 %

2012

327,00

272,25

545 %

2013

340,80

285,71

568 %

2014

362,40

299,33

604 %

2015

372,60

313,95

621 %

2016

336,00

314,17

560 %

2017

336,00

317,01

560 %

2018

358,80

311,67

598 %

 


Der Ombudsmann der Schweizer Reisebranche

(2008-01-03)

 

Sie haben Probleme mit Hapimag? Sie wollen einen gütlichen Versuch unternehmen, bevor Sie möglicherweise weitere Schritte in Erwägung ziehen? Dann wenden Sie sich an den „Ombudsmann der Schweizer Reisebranche“. Die Anrufung kostet nichts, am Ende steht eine „Empfehlung“ wie das Problem eventuell gelöst werden könnte. Wenn Sie Glück haben sagt Ihnen dieser Vorschlag zu, und wenn die Gegenseite, sprich Hapimag, ihn dann auch noch akzeptiert, können Sie sich auf dieser Basis einigen. Sagt Ihnen der Vorschlag nicht zu, dann wenden Sie ihn nicht an, sondern widersprechen ihm. Alle weiteren Wege stehen Ihnen dann wieder offen, Verjährungsfristen müssen Sie natürlich beachten.

 

Falls Sie den Schweizer Ombudsmann als Nichtschweizer anrufen sollten erwarten Sie nicht zu viel, es ist eine Schweizer Institution, die in erster Linie für Schweizer geschaffen wurde.

 

Eigentlich können Sie sich die Zeit und den Aufwand sparen diese Institution einzuschalten. In der Regel erhalten Sie eine telefonische Empfehlung oder Einschätzung zu Ihrem Vortrag. Es beinhaltet nicht einmal eine Beurteilung Ihrer rechtlichen Situation. Die Anrufung schadet nicht, bringt aber nicht wirklich etwas.

 

Anschrift:            Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4601 Olten

 

Tel.:                       0041 (0)62 212 66 60

Fax:                       0041 (0)62 212 66 80

 

Internet:             http://www.ombudsman-touristik.ch

                               http://www.ombudsman-touristik.ch/main.htm


Zusammensetzung des Verwaltungsrats

(2004-01-14 / 2009-12-30)

 

In den Stellungnahmen der vergangenen Wochen war unter anderem auch die Rede davon, dass ein deutscher Aktionär versucht im Verwaltungsrat die Macht zu übernehmen. Wahrscheinlich dann als graue Eminenz? Ein Verwaltungsrat aus Strohmännern und -frauen? Abgesehen davon, dass auf der nächsten Generalversammlung erst einmal entsprechend beschlossen werden muss, sei an folgenden Sachverhalt erinnert:

 

Hapimag ist eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht. Art. 708 des Schweizer Obligationenrechts besagt folgendes:

 

  1. Die Mitglieder des Verwaltungsrates müssen mehrheitlich Personen sein, die in der Schweiz wohnhaft sind und das Schweizer Bürgerrecht besitzen.

 

Der Bundesrat kann für Gesellschaften, deren Zweck hauptsächlich in der Beteiligung an anderen Unternehmen besteht (Holdinggesellschaften), Ausnahmen von dieser Regel bewilligen, wenn die Mehrheit dieser Unternehmen sich im Ausland befinden.

 

  1. Wenigstens ein zur Vertretung der Gesellschaft befugtes Mitglied des Verwaltungsrates muss in der Schweiz wohnhaft sein.

 

  1. Ist mit der Verwaltung eine einzige Person betraut, so muss sie in der Schweiz wohnhaft sein und das Schweizer Bürgerrecht besitzen.

 

  1. Sind diese Vorschriften nicht mehr erfüllt, so hat der Handelsregisterführer der Gesellschaft eine Frist zur Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf die Gesellschaft von Amtes wegen als aufgelöst zu erklären.

 

Derzeit besteht der Hapimag-Verwaltungsrat aus fünf Mitgliedern. Die Mehrheit davon sind eindeutig drei Mitglieder, die somit das Schweizer Bürgerrecht besitzen müssen.

 

Sehen wir uns weiter den Artikel 713 an, danach ist folgendes festgelegt:

 

  1. Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Der Vorsitzende hat den Stichentscheid, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen.
  2. Beschlüsse können auch auf dem Wege der schriftlichen Zustimmung zu einem gestellten Antrag gefasst werden, sofern nicht ein Mitglied die mündliche Beratung verlangt.
  3. Über die Verhandlungen und Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und vom Sekretär unterzeichnet wird.

 

Es werden somit mehrere gleichgesinnte Mitglieder benötigt um Änderungen zu bewirken. Mindestens drei Mitglieder des Hapimag-Verwaltungsrats müssen Schweizer sein.


 

Wann erhalten Hapimag-Aktionäre zusätzlich eine Bardividende?

 


Geschäftsjahr 2005 - gesetztes Ziel wurde nicht erreicht

(2006-04-30)

 

Aussagen zum Geschäftsjahr 2005 stellen natürlich nur meine persönliche Meinung dar: Die von Hapimag proklamierte „Schwarze Null“ wurde zwar optisch in der Konzernbilanz ausgewiesen, letztendlich war man davon jedoch meilenweit entfernt. Selbst wenn wir diese Zahl zunächst einmal als gegeben hinnehmen steht die Hapimag-Gewinnreserve per 31.12.2005 immer noch auf der falschen Seite, nämlich mit 6.613 TCHF im Minus. Betrachten wir einmal weiter die kumulierten Ergebnisse der Jahre 2001 bis einschließlich 2006 so wurde in diesem Zeitraum ein Verlust von 17.784.000,00 CHF erwirtschaftet. „Eine Schwalbe macht nun eben doch keinen Sommer“.

 

Betrachten wir einmal zunächst den Geschäftszweck des Unternehmens, Seite 33, Absatz „Umsatzlegung und Geschäftsmodell“ des Geschäftsberichts 2005. Danach „betreibt und erstellt Hapimag eigene Resorts, welche in erster Linie den Hapimag Partner, d. h. den Inhabern von Hapimag Ferienprodukten (wie z. B. Aktie, Ferienpaß, Wohnplan, Feridence Zertifikat und Hapimag Residenz), gegen Belastung mit sog. Wohnrechtspunkten frei von Miete zur Verfügung gestellt werden. Die Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Resorts werden durch Jahresbeiträge und Nebenkostenerträge finanziert...“

 

Demnach ist der Verkauf von im Hapimageigentum stehenden Immobilien nicht der Geschäftszweck und schon gar nicht ein Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

 

Wie in der Vergangenheit bereits auch schon mehrfach praktiziert wurden, um optisch bessere Zahlen zu erreichen, Teile des Sachanlagevermögens verkauft. Natürlich handelt es sich dabei dann um Objekte für die es nicht mehr lohnte Investitionen zu tätigen. Sie, meine Damen und Herren, haben diese Objekte aber jahrelang mit den auf Sie umgelegten Abschreibungen hierfür und den Reparatur- und sonstigen Aufwendungen bezahlt, abgesehen vom Aktienkauf. Um beim Verkauf dieser Objekte einen ordentlichen Erlös zu erhalten, denn den brauchte man um die „Schwarze Null“ zumindest vorzuführen, benötigte man Objekte die von ihrem Wert her bereits kräftig abgeschrieben waren und nur noch einen niedrigen Buchwert auswiesen, gleichzeitig schnell verkäuflich waren. Außerdem durften die Objekte nicht zu groß sein, denn wer kauft schon von heute auf morgen eine Hapimag-Ferienanlage?

 

Die Feriendomizile in Bordighera, Lido di Jesolo und Lido di Pomposa boten sich zu diesem Zweck idealerweise an. In Lido di Pomposa blieb man ohnehin noch auf einem Stück Strand sitzen, dies steht jetzt noch mit 404 TCHF in den Büchern. Ob dieser Wert noch eine Werthaltigkeit besitzt dürfte das Geheimnis der Wirtschaftsprüfer sein, eine Sonderabschreibung darauf konnte man mit Sicherheit nicht gebrauchen?

 

Welche Objekte wird Hapimag dieses Jahr verkaufen um ähnliche Erfolge vorzuweisen? Die diesbezüglichen Möglichkeiten werden langsam knapp. Anbieten würden sich hier noch Bad Neuenahr, Saalbach, Nystedt oder Andeer.

 

Das Objekt Bordighera hatte einen Anschaffungswert von 4.436 TCHF (aufgelaufene Abschreibungen bis zum 31.12.2004: 2.379 TCHF – Buchwert: 2.057 TCHF), Lido di Jesolo, Anschaffungswert: 3.360 TCHF (aufgelaufene Abschreibungen bis zum 31.12.2004: 1.672 TCHF – Buchwert: 1.688 TCHF), Lido di Pomposa, Anschaffungswert: 4.416 TCHF (aufgelaufene Abschreibungen bis zum 31.12.2004: 2.715 TCHF – Buchwert: 1.701 TCHF).

 

Gesamtanschaffungswert der drei Objekte: 12.212 TCHF, aufgelaufene Abschreibung die Sie schon über die Jahresgebühr ausglichen: 6.766 TCHF, Buchwert somit noch: 5.446 TCHF. Hinzu kommen noch die anteiligen Abschreibungen aus 2005 ca. 200 TCHF.

 

Verkauft wurden diese Objekte insgesamt für ca. 16.078 TCHF. Dafür, dass diese laut Hapimag sich in einem nicht mehr für Investitionen lohnenden Zustand befanden wurde doch noch ein annehmbarer Preis erzielt. Für dieses Geschäft fielen ca. 4.200 TCHF an Steuern an, dies war Hapimag die „Schwarze Null“ wert. Es verblieb ein Buchgewinn aus dem Verkauf von Sachanlagen von ca. 10.895 TCHF. Was blieb Ihnen aus diesem Geschäft mit dem Teile Ihres Anlagevermögens verkauft wurden? Nichts. Es bleibt ein knapp ausgeglichenes Ergebnis, erreicht durch Sondereffekte, solange der Vorrat reicht und entsprechende Objekte des Anlagevermögens verkauft werden können. Nicht erreicht durch die gewöhnliche Geschäftstätigkeit, weiterhin verbleibt ein negativer Gewinnvortrag.

 

Betrachten wir unter diesem Aspekt jetzt noch einmal die „Schwarze Null“, dann können wir vom ausgewiesenen EBIT diesen Betrag abziehen und landen dann bei der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bei ca. Minus 4.150 TCHF. Sehen wir uns das Konzernergebnis an, dann stehen wir auch dort bei ca. Minus 9.333 TCHF, hiergegen könnten wir bei großzügiger Betrachtung die 4.200 TCHF fahren die nicht angefallen wären, wenn dieser Verkauf nicht getätigt worden wäre.

 

Zu Jubelschreien, wie diese nun wieder einmal aus Baar kamen besteht nun wahrlich kein Anlass.

 

Die Rechnungslegung wurde wieder einmal den internationalen Vorgaben angepasst. Erneut stellt sich hier die Frage, ob dies bei einem Unternehmen der Größenordnung Hapimag, welches nicht an der Börse gehandelt wird, überhaupt erforderlich war. Hapimag stellte auf IFRS-Rechnungslegung um. Es gibt zahlreiche Experten die diese Rechnungslegung sehr kritisch sehen, da diese dem Ersteller des Geschäftsberichts wohl zahlreiche Möglichkeiten bieten könnte kreativ tätig zu sein.

 

Sehen wir uns noch die eine oder andere Zahl des Hapimag-Geschäftsberichts etwas näher an. Bei einigen Ausführungen kann auf die Vorjahre verwiesen werden, am Sachverhalt haben sich dort nur die Zahlen verändert, die früheren Aussagen haben dazu in vielen Fällen weiterhin Gültigkeit:

 

Für die vor einigen Jahren durchgeführte „Entsorgungsaktion“ gegen zahlreiche Verkaufsrepräsentanten fielen jetzt noch Kosten in Höhe von 1.000 TCHF durch einen geschlossenen Vergleich an. Aus den Angaben ist nicht ersichtlich, ob dieser Betrag bereits das Geschäftsjahr 2005 belastete oder ob hier noch Lasten zu tragen sind. Eine Rückstellung scheint zumindest nicht neu gebildet worden zu sein, vielleicht besteht diese schon aus vergangenen Jahren?

 

Verkauft wurden 4.362 Aktien, davon 2.294 Aktien vermittelt. Die Zahl der Partner wuchs um 1.354. Hapimag verfügt derzeit noch über 11.645 Aktien die zum Verkauf stehen. In Erinnerung habe ich noch eine von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat auf einer der vergangenen Generalversammlungen genannte Zahl von 10.000 neuen Partnern pro Jahr oder waren es Aktien, um das Unternehmen Hapimag gesund am Leben zu erhalten? Dieses Ziel hätte man dann wohl auch gründlich verfehlt?

 

Erwähnenswert ist bei den finanziellen Kennzahlen die Position Geldfluss aus Investitionstätigkeit. Hier fielen in 2005 nur noch 15.731 TCHF an, gegenüber 34.732 TCHF in 2004. Ein Rückgang um ca. 55 Prozent. Wo bleiben eigentlich die Gelder aus dem Verkauf von Immobilien? Wird damit nur das Betriebsergebnis aufpoliert?

 

Zurück ging auch die Position Unterhalt und Reparatur Ferienanlagen um ca. 10 Prozent auf 5.888 TCHF (6.577 TCHF). Der Mietaufwand von Zumietungen wurde um ca. 40 Prozent reduziert, auf 3.281 TCHF (5.392 TCHF), eine ebenso drastische Reduzierung wiesen die Rechts- und Beratungskosten auf die um ca. 44 Prozent auf 2.452 TCHF (4.406 TCHF) verringert wurden. Nennenswerte Einsparungen resultieren somit nur aus diesen Bereichen, insgesamt 4.065 TCHF.

 

Es kann also gar keine Rede davon sein, dass „Herausforderungen nun gemeistert“ und „ein Meilenstein“ erreicht wurde. Einsparungen in diesen Bereichen dürfen kaum jemanden wundern, zum einen gehörten die hohen Rechts- und Beratungskosten des Vorjahres vermutlich noch zu Nachläufen der Aktion Schreiber, die Reduzierung der Kosten bei den Zumietungen dürfte ohnehin dadurch entstanden sein, dass viele Partner diese teuren Objekte nicht mehr buchten.

 

Damit haben wir auch schon den Hauptbereich der Hapimag-Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erkannt und können sehen was von den Aussagen zum Geschäftsjahr zu halten ist.

 

Beim Rückkauf der Aktien weist Hapimag einen durchschnittlichen Rücknahmepreis von 4.037 CHF (Vorjahr: 5.050 CHF) aus, beim Verkauf von Aktien wurde danach ein durchschnittlicher Verkaufspreis von 7.745 CHF (8.177 CHF) erzielt. Beide Werte sind stark rückläufig. Offensichtlich lassen sich die Preisvorstellungen von Hapimag nicht durchsetzen, auch scheinen die Aktien weiter im Wert zu fallen. An den freien Märkten werden ohnehin noch niedrigere Werte erreicht. Anhand der sonst zugänglichen Zahlen des Geschäftsberichts sind diese Werte nicht nachvollziehbar, danach ergeben sich offensichtlich noch niedrigere Werte.

 

Im Kerngeschäft, dem Verkauf von Wohnrechtsprodukten, ging der Umsatz um ca. 15 Prozent auf 20.492 TCHF zurück, dass gerade so erreichte Umsatzergebnis des Vorjahres resultiert aus Steigerungen im Bereich der Jahresbeiträge plus ca. 2 Prozent und dem Ressortumsatz plus ca. 6,1 Prozent. Der Marketing- und Vertriebsaufwand liegt immer noch auf dem hohen Niveau des Vorjahres, 16.487 TCHF (17.012 TCHF), er wurde lediglich um marginale ca. 3 Prozent reduziert, überwiegend im Bereich Public Relations 631 TCHF.

 

Ausgehend von 4.362 verkauften Aktien entfällt für eine Aktie ein Betrag in Höhe von 3.779,69 CHF an Marketing- und Vertriebsaufwand an. Laut Hapimag wurde ein durchschnittlicher Verkaufserlös je Aktie von 7.747,00 CHF erreicht. Dies entspricht ca. 48,8 Prozent des Verkaufserlöses. 

 

Interessant sind auch die Ausführungen zum Wellnessangebot: „...In den kommenden Jahren wird das Wellnessangebot geprüft und wenn notwendig auch durch bauliche Maßnahmen der Nachfrage angepasst.“ Sollte hieraus geschlossen werden können, dass man auf diesem Gebiet bereits zu viel des „Guten“ getan haben könnte?

 

Auffallend ist, dass in der Rubrik Touristik zu fast allen Unterpunkten betrags- oder zahlenmäßige Erfolge vermeldet werden. Im Bereich Tandem Tours wird es schon als Erfolg gewertet, dass ein Nachrichtensender zwei Berichte im Laufe des vergangenen Jahres darüber brachte. Insgesamt ging der Umsatz im Bereich Reiseservice/Tandem Tours um ca. 10 Prozent auf 22.687 TCHF zurück.

 

Die Anzahl der Beschwerden reduzierte sich laut dem Geschäftsbericht um 25 Prozent auf 2.733. Offensichtlich kennen inzwischen die meisten Hapimag-Aktionäre die Antworten von Hapimag und tun sich derartige Dinge nicht mehr an.

 

Zur allseits bekannten Aktion Schreiber, zu der Hapimag sämtliche Aktionäre wochenlang mit dubiosen Berichten traktierte und vollmundig gewaltige Maßnahmen ankündigte, vermeldet das Unternehmen nun: „ ...Von der angekündigten Schadenersatzklage der Hapimag gegen Schreiber wurde aus Kostengründen und mangels Masse Abstand genommen, da Vollstreckungsversuche aus einem bestehenden Zahlungstitel gegen ihn bereits erfolglos verliefen.“ Sollte hier vielleicht das Unternehmen und deren Führungspersönlichkeiten, einschließlich deren Rechtsabteilung, die Möglichkeiten grenzenlos falsch eingeschätzt oder sich selbst überschätzt haben? Vielleicht war es auch nur eine Fehleinschätzung und der eigene Rechtsstandpunkt doch schwächer als ständig verkündet?

 

Was hat sich nun wirklich geändert? Für mich eigentlich nur die Überschrift der ersten Seite der Berichterstattung Hapimag.

 

Vergleichszahlen


Geschmacklos und unsensibel

(2006-09-20)

 

Wahrscheinlich haben Sie dieser Tage auch, wie ca. 152.000 andere Postempfänger des Unternehmens Hapimag, den Ferienkatalog „Pluspunkte“ erhalten. Ein Katalog für Zusatzangebote und Zumietungen über Hapimag.

 

Dieser Katalog hat doch wohl die Absicht Urlaubsstimmung und Vorfreude auf schöne Ereignisse und schöne Stunden herüber zu bringen?

 

Haben Sie sich das Bild auf den Außenseiten einmal etwas genauer angesehen? Bei mir kam dabei keine Urlaubsstimmung auf und Vorfreude auf schöne Dinge schon gar nicht, eher an etliche unangenehme Vorkommnisse dieser Zeit. Unangebrachte, eventuell auch unbeabsichtigte, „Schleichwerbung“ und nur dies will ich hier einmal vermuten, für „USAF“, eventuell auch nur Gedankenlosigkeit. Erschreckenderweise aber hat der Versender offensichtlich keine Probleme damit hierfür auch noch Kinder zu verwenden?

 

Sehen wir uns doch einmal an wofür dieses „Unternehmen USAF“ steht...  „USAF“ (United States Air Force), dies sind die Luftstreitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika. Das Budget dieser Teilstreitkraft für das Haushaltsjahr 2006 umfasst rund 125 Milliarden US-Dollar, das entspricht 28 % des gesamten Verteidigungshaushalts der USA von 454 Milliarden Dollar. Unterteilt, unter anderem, in die nachstehend aufgeführten Bereiche:

 

Air Combat Command (ACC) –                                  Angriff, Bombardierung, Aufklärung, Überwachung,

Air Force Materiel Command (AFMC) –                 Forschung, Technologie, Wartung, USAF-Museum,

Air Force Reserve Command (AFRC) –                   Luftwaffe der Reserve,

Air Force Space Command (AFSPC) –                      Raketen, Satelliten, GPS,

Air Force Special Operations Command (AFSOC) –           Spezialeinsätze,

Air Mobility Command (AMC) –                                                Lufttransport, Luftbetankung.

 

Betrachten wir die jüngste Geschichte dieser Einrichtung, dann waren es wohl seit der Berliner Luftbrücke kaum gewaltlose Vorgänge an denen diese Institution beteiligt war. Unter anderem im vergangenen Jahrzehnt:

 

1995                      Operation Deliberate Force,       Bombenangriff in Bosnien-Herzegowina,

1996                      Operation Desert Strike,                              Bombenangriff im Irak,

1997 - 2003        Operation Northern Watch,        Flugverbotszone Nord für 36°N im Irak,

1998                      Operation Dessert Fox,                 Bombenangriff im Irak,

1999                      Operation Allied Force,                 Bombenangriff im Kosovo und Serbien,

2001                      Operation Enduring Freedom,   Bombenangriff in Afghanistan,

2003                      Operation Iraqi Freedom,                            Invasion des Irak.

 

Es ist wohl nicht angemessen soweit zu gehen dem Broschürenversender zu unterstellen, dass er Gewalt verherrlicht und die Anwendung von kriegerischen Mitteln zur Konfliktlösung für geboten hält, es kann jedoch nicht angemessen sein ein kleines Mädchen Werbung damit auf einem Informationsprospekt laufen zu lassen mit dem man Urlaubsstimmung herüberbringen möchte.

 

Für ein Unternehmen welches für Urlaub und Erholung steht doch wohl ein merkwürdiges Unterfangen, insbesondere bei einem Unternehmen welches in einem Land angesiedelt ist welches für Neutralität und Konfliktvermeidung steht.


Furcht vor der weiteren Information

(2006-09-27)

 

Im „Holiday“, Ausgabe September 2006, teilt Hapimag unter anderem mit, dass die „Rechtskommission des Nationalrates (Volkskammer) beantragt auf eine spezielle Gesetzgebung zur Teilzeitnutzung von Immobilien zu verzichten.“

 

Weiter im Originaltext Hapimag: „Dank Hapimags Bemühungen konnte die unnötige und für uns äußerst nachteilige Gesetzgebung vorerst gestoppt werden. Als seriöses Unternehmen wären wir mit zusätzlichen Auflagen

 

(z. B. Ausweitung der Informationspflicht und Vertragspflicht)

 

bestraft worden.“

 

Hapimag sieht in einer „Ausweitung der Informationspflicht“ eine Bestrafung. Ausgehend welche „Informationen“ die Hapimagaktionäre bekanntermaßen zum Unternehmen bekommen, dann ist für mich klar, wer hier der Bestrafung unterliegt. Dieses Unternehmen hat sich schon immer vor der Information gefürchtet.

 

Es kommt aber noch kurioser. Hapimag führt aus: „Weiter wiesen wir darauf hin, dass es wenig sinnvoll ist, eine eigene schweizerische Gesetzgebung für diesen sehr international tätigen Wirtschaftszweig zu beschließen. Zumal derzeit in der europäischen Union eine Konsultation zur Revision der Timeshare Richtlinie (94/47/EC) läuft.“

 

Dem Leser dürften hier die Worte fehlen. Hapimag ein Schweizer Unternehmen, die Schweiz Nichtmitglied in der EU, was Hapimag von der EU hält können wir ohnehin immer aus den spitzen Bemerkungen auf den Generalversammlungen entnehmen, beruft sich auf EU-Recht. Setzen Sie dieses einmal in der Schweiz durch, wenn dies dort kein gängiges Recht ist, denn die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat und übernimmt auch nicht notwendigerweise EU-Recht. Welches Recht wollen Sie, falls erforderlich, gegenüber Hapimag durchsetzen? Vor welchem Gericht?

 

Dieser Tage sagte der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Instituts für Anlegerschutz, Volker Pietsch in einem Zeitungsinterview, in Bezug auf den Anlegerschutz bei einem Schweizer Unternehmen, unter anderem: „zudem macht es der Firmensitz in der Schweiz schwierig, mögliche Ansprüche juristisch durchzusetzen“. Setzen Sie in der Schweiz nun ein Recht durch welches dort nicht einmal gängiges Recht ist, Ihre Erfolgsaussichten werden dort wie anderswo voraussichtlich gleich Null sein. Befindet sich Hapimag im rechtsfreien Raum? Der Versuch ist zumindest nicht strafbar.

 

Sehen wir uns nun aber einmal an welche EU-Richtlinie hier überhaupt im Gespräch ist und was diese beinhaltet. Diese Richtlinie ist so alt, dass diese nun nur noch für weniges zu gebrauchen ist und für den Eigentümer von Timesharingrechten nun wirklich nur noch eine minimale Rechtsgrundlage bietet, wenn überhaupt. Es handelt sich um die Richtlinie 94/47/EG vom 26. Oktober 1994 zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 280 vom 29.10.1994, S. 83). Wohlgemerkt der Erwerber, nicht dem Schutz der Anteilsbesitzer. Die Richtlinie dürfte aber nun wirklich der Schnee von gestern sein.

 

Die Europäische Kommission startete eine öffentliche Konsultation. Erst einmal nur Konsultation. Sollten die Ergebnisse dieser Konsultation und der Zusammenkunft mit den Interessenvertretern bestätigen, dass Bedarf an einer Überarbeitung der Richtlinie besteht, so wird die Kommission bis Ende 2006 einen Legislativvorschlag für eine Neufassung der Richtlinie auf den Weg bringen.

 

Es dürfte somit wohl voraussichtlich dauern bis hier etwas geändert wird und mögliche Lücken geschlossen werden, wenn überhaupt, ganz abgesehen von der Umsetzung einer möglichen neuen Richtlinie in das Recht der einzelnen EU-Staaten. Weiter steht wohl auch zu befürchten, dass wie bei EU-Recht üblich, nur wieder einmal Minimalanforderungen bedient werden. Die Schweizer waren hier schon um einiges weiter, dort hätte es eine Verbesserung der rechtlichen Situation zumindest in Teilbereichen gegeben. Diese ist nun wohl vom Tisch. Hapimag wollte keine Erweiterung der Informationspflichten, wohl auch generell keine Verbesserung der Situation der Verbraucher durch dieses Gesetz und hat sich durchgesetzt, vorbehaltlich der Entscheidung des Schweizer Parlaments. Geht man von der Hapimag Mitteilung aus erwartet man dort wohl keine Schwierigkeiten mit der Umsetzung des Verzichts.

 

Ob bei all diesen Regelungen überhaupt Verbesserungen für den Eigentümer von Timesharingprodukten herauskommen bleibt noch sehr fraglich, die Hauptrichtung neuer Initiativen scheint nur im Bereich des Erwerbs zu liegen und hilft den übrigen Nutzern somit wohl wenig. Wer vertritt eigentlich die Interessen der Timesharingeigentümer? Welches Recht schützt diese?

 

Durch die Timesharing-Richtlinie werden die Verbraucher insoweit geschützt, wie effizient dies sein mag sei dahingestellt, als sie Folgendes zwingend vorschreibt:

 

  • Der Verkäufer ist dem potenziellen Erwerber gegenüber verpflichtet, vor Vertragsabschluss bestimmte Informationen (z. B. in Form eines Prospekts) zu erteilen, etwa eine Beschreibung der betreffenden Immobilie.

 

  • Der Vertrag muss bestimmte Mindestangaben für den Erwerber enthalten, z. B. über den Stand der Bauarbeiten oder die effektive Fertigstellung der Immobilie.

 

  • Die Verkaufsunterlagen und der Vertrag müssen in einer für den Verbraucher verständlichen Sprache verfasst, dürfen also nicht in „Juristenlatein verklausuliert“ sein.

 

  • Dem Erwerber muss eine bestimmte Bedenkzeit eingeräumt werden, innerhalb der er vom Vertrag zurücktreten kann.

 

  • Während dieser Widerrufsfrist darf vom Erwerber keine Anzahlung oder Kaution verlangt werden.

 

Eigentlich alles nur Selbstverständlichkeiten und minimale Vorgaben. Somit interessant und wesentliche Änderungen nur in Bezug auf neue Erwerber und da hat Hapimag schon Probleme mit Informationspflichten? Wenn Hapimag angeblich so gut ist, warum lässt man dann den eigenen Standard nicht zum Gesetz erheben oder geht freiwillig über die gesetzlichen Vorgaben hinaus? Dann Muss man doch nicht auf die Minimalisten aus Brüssel warten und auch dort noch versuchen Einfluss zu nehmen.

 

Originaltext Hapimag: „Als internationales Unternehmen und führender europäischer Anbieter von Ferienwohnrechten trägt Hapimag Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Diese Verantwortung nehmen wir wahr. Wir fühlen uns der Öffentlichkeit verpflichtet. Deshalb kommunizieren wir offen und klar.“

 

„Der Verbraucher sollte in jeder Hinsicht darauf vertrauen können, dass er nicht übers Ohr gehauen wird, wenn er sich für den Kauf eines Ferienwohnrechts im Rahmen des Timesharings oder einer ähnlichen Formel entscheidet“, erklärte der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar Markos Kyprianou. „Ich möchte sicherstellen“, so der Kommissar weiter, „dass potenziellen Erwerbern von Teilzeitwohnrechten - die sich vielfach für diese Form der Sicherung eines Feriendomizils entscheiden, nachdem sie als Touristen einen Ferienort kennen und schätzen gelernt haben - von skrupellosen Geschäftemachern übervorteilt werden.“

 

 

Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/comm/consumers/cons_int/safe_shop/timeshare/index_en.htm

 

Das Konsultationspapier ist abrufbar unter:

http://ec.europa.eu/comm/consumers/cons_int/safe_shop/timeshare/consultation_paper010606_en.doc


Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen...

(2006-10-10)

 

Wie wir alle dem Hapimag-Holiday, Ausgabe September 2006, entnehmen durften befindet sich Hapimag auf dem Weg zur multikulturellen Gesellschaft. Aus 96 Ländern kommen nun schon Hapimag-Partner. Welchen Stellenwert hat es da schon, dass in 25 Ländern jeweils nur ein Partner wohnt, der wird den Rest der Bevölkerung dort schon von der Idee Hapimag überzeugen. Es wird wohl nicht lange dauern bis das einhundertste Land hinzukommt. Hoffentlich müssen wir nicht über die Jahresgebühr in jedem Land die Verkaufsrepräsentanten bezahlen?

 

Die Bedienungsanleitung für den Umgang der unterschiedlichen Kulturen wurde uns nun schon auf den Seiten zwei bis vier dieses „Holidays“ erstmalig dargestellt. Wahrscheinlich werden dazu in nicht allzu weiter Ferne weitere umfangreiche Ausführungen und Anweisungen folgen. Kulturelle Sensibilisierung ist angesagt.

 

Vier Fünftel der Partner stammen aus dem deutschsprachigen Raum, bis jetzt noch. Die Anzahl der Partner in Italien wächst derzeit am schnellsten. Von Null auf Hundert geht es eben meistens immer in der kürzesten Zeit, dies ist auch in der Formel 1 so.

 

Ist Ihnen aufgefallen, dass die „deutsch geprägte Hapimag Kultur“ sich in der kritischen Prüfphase befindet? Sofern es diese „deutsch geprägte Hapimag Kultur“ überhaupt jemals bei Hapimag gab, ich konnte diese nie feststellen, dann war und ist es wohl eher die schweizerdeutsch geprägte Hapimag Kultur die in den Hapimag-Ressorts zum Tragen kommt und kam. Lediglich Mark und Euro flossen größtenteils aus deutschen Kassen. Die Schweizer hätten und werden sich doch wohl nie das Heft aus der Hand nehmen lassen, zumal man dort letztendlich die Urheberrechte besitzt. Derjenige der bei Hapimag die Musik bezahlt, hat dort den geringsten Einfluss darauf was gespielt wird.

 

Nachdem Hapimag nun auf dem deutschen Markt nach langen Jahren „verbrannte Erde“ hinterließ und dort kein Interesse mehr oder nur ein sehr minimales an Aktien dieses Unternehmens besteht, aus guten Gründen, hat der Mohr eben seine Schuldigkeit getan. Aufbruch zu neuen Horizonten, brechen wir die Brücken hinter uns ab.

 

Freuen wir uns also mit Hapimag auf das „babylonische Sprachengewirr“ und die multikulturelle Gesellschaft in den Urlaubsorten. Nach den Hapimag-Ausführungen hat sich gezeigt, dass „die englische Sprache oft der kleinste gemeinsame Nenner ist“. Wie anspruchslos ist man doch auch hier bei Hapimag geworden? Einst waren wir Partner und es war eine Gemeinschaft, jetzt suchen wir nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner.

 

Der vom Hapimag-Verwaltungsrat bestellte und nicht von den Aktionären gewählte Aktionärsbeirat bei Hapimag übt nun schon einmal diesen „kleinsten gemeinsamen Nenner“, denn die Amtssprache dort ist Englisch. Zumindest ein Bereich in dem der Aktionärsbeirat schon einmal etwas für die Aktionäre machen kann, nämlich feststellen, dass man nur mit wenigen Aktionären eine gemeinsame Sprache spricht. Laut „Holiday“ stammen nur 1,5 Prozent der Aktionäre aus Großbritannien. Minderheiten soll man unterstützen. Ein Beirat eben, der weder die Stimmen der Aktionäre hat, noch deren Sprache sprechen will, vertritt bei Hapimag die Aktionäre. Man denke sich seinen Teil dazu.

 

Vielleicht sollte Hapimag in die Veranstaltungen vor Ort schon einmal Sprachkurse mit aufnehmen und Schulungen im zwischenmenschlichen Umgang. Allerdings dann bitte nicht, wie die meisten Hapimagveranstaltungen vor Ort, kurz nach dem Aufstehen im Urlaub, denn auch dort beginnen schon die Unterschiede zwischen den Kulturen, vielleicht würde man einige dann nicht erreichen.

 

Weiter könnte es auch zweckmäßig sein demnächst übersichtliche Landkarten den Hapimagaktionären zur Verfügung zu stellen, insbesondere den Neuaktionären. Hapimag hätte dann den Vorteil nicht nur neue Großstadtquartiere auflegen zu müssen. Mit Städten die weltweit bekannt sind, wie jetzt in Berlin und vorgesprächsweise in Dresden oder Ressorts an gehabten Standorten zu wählen, wie jetzt auch Sylt, vielleicht wäre dann das ein oder andere wirkliche Urlaubsgebiet und davon soll es in Europa noch viele geben, sogar an der See, auch im Bereich der neuen Möglichkeiten. Es wäre nicht auszudenken, wenn sich dann auch ein Teil der ursprünglichen Hapimagidee, Urlaub in Feriengebieten, wieder mit verwirklichen ließe, durch neue Ressorts und nicht durch Zumietungen.


Steuern auf Urlaub bei Hapimag - Abgeltungssteuer

(2006-12-20)

 

Der Einfallsreichtum des deutschen Fiskus macht das Thema der Steuern auf Urlaub bei Hapimag zu einem Fortsetzungsroman. Das letzte Kapitel dabei dürfte wohl noch lange nicht geschrieben sein, denn es werden möglicherweise weitere Belastungen folgen, allerdings bleibt, wenn diese Regelung so eintritt wie geplant, ohnehin nur noch wenig übrig was noch gestrichen werden kann.

 

Ab 2007 haben wir die Reduzierung der Freibeträge mit den sich daraus ergebenden Nachteilen bei einer Versteuerung der „Erträge“ aus der Hapimagaktie.

 

Der nächste Schlag folgt, wenn die Planung eingehalten werden sollte, dann ab 2009. Abgeltungssteuer nennt sich die ganze Posse, nur lachen kann darüber niemand, außer den Steuerbehörden. Auf den ersten Blick für etliche erfreulich, insbesondere für diejenigen die über hohe Einkünfte und einen hohen Steuersatz verfügen. Doch nicht alles was auf den ersten Blick vernünftig aussieht, muss bei näherer Betrachtung dann auch so sein. Der Teufel steckt wieder einmal für viele Anleger im Detail.

 

Von 2009 an ist für Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden nicht mehr der persönliche Steuersatz fällig, stattdessen führen die Banken automatisch 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag ab, die sogenannte Abgeltungssteuer.

 

Für die 25-Prozent-Regel müssen Anleger etliche Kröten schlucken. Hier sollen nur die möglichen zusätzlichen Belastungen in Bezug auf die Hapimagaktie angesprochen werden. Der Werbungskostenabzug von Kapitalerträgen wird 2009 gekappt. Selbst mit belegten Mehrausgaben gibt's nur noch die Pauschale von 51 Euro pro Steuerpflichtigen.

 

Es brachte zwar nicht allzu viel den Jahresbeitrag als Werbungskosten gegenzurechnen, denn hier musste zunächst der Freibetrag von 51 EUR, bzw. 102 EUR überschritten werden, wenn keine anderen Werbungskosten vorhanden waren. Trotzdem lag die Jahresgebühr in den letzten Jahren immer noch kräftig darüber und brachte somit an Steuererstattung gemäß dem eigenen Steuersatz.

 

Nach Inkrafttreten der Abgeltungsteuer bringt es aber in den meisten Fällen gar nichts mehr, zumindest wenn andere Werbungskosten auch noch anfallen, denn der Werbungskostenabzug von Kapitalerträgen, bei Hapimagaktien zum Beispiel Fahrten zur Hauptversammlung, Stammblattauszüge usw., entfällt ab 2009. Darunter werden dann auch die Jahresgebühren fallen. Selbst mit belegten Mehrausgaben gibt's nur noch die Pauschale von 51 Euro pro Steuerpflichtigen.

 

Warten wir auch ab wann die EU-Vereinbarungen mit der Schweiz die derzeitigen Kontrolllücken bei Hapimagaktien auch abdecken und dann hierauf eine Schweizer Quellensteuer erhoben wird, denn bis jetzt wird die Hapimagaktie noch von keinem Kontrollsystem des Fiskus erfasst. Dafür bleibt es bei den „Erträgen“ aus der Hapimagaktie aber beim persönlichen Steuersatz, nur die angesprochenen Kürzungen der Abzugsmöglichkeiten greifen.


 

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Hapimag - eine schweizerische Aktiengesellschaft fürchtet die Information!!

 


 

Vom „Ferienverwaltungsunternehmen“ zum „unternehmerischen Erlebnisanbieter“ - 2006-12-01

Allgemeine Bestimmungen der Ferienaktie_21 - 2007-09-29

Rückkaufpreis - 2007-10-20

 

Verbranntes Geld - 2008-04-26 / 2012-04-16 / 2014-04-14

Geschäftsjahr 2013 - 2014-04-14

                Eigenkapitalentwicklung Hapimag AG Konzern - 2014-04-14

                Eigenkapitalentwicklung Hapimag AG Einzelabschluss - 2014-04-14

 

Nun ist es die Teuerungsrate der OECD - 2007-01-26

2006 wurden 178 Aktien satzungsgemäß zurückgekauft - 2007-03-02

 

Anleitung zur Ungleichbehandlung der Partner - 2007-03-20

Den Beirat gibt es noch - 2007-03-31

Kontrollmaßnahmen - 2007-04-07

 

Warum noch Aktien kaufen und Jahresgebühren zahlen? - 2007-04-12

Zumietung oder Zumutung? - 2007-04-24

Klassifizierungs-Karte - 2007-05-17

 

Ferienaktie21 - 2007-05-24

Allgemeine Bestimmungen der Ferienaktie_21 – 2007-09-07

 

Geschäftsjahr 2006 - 2007-05-10

Geschäftsjahr 2007 - 2008-04-26

Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2007 - 2008-05-07

 


Vom „Ferienverwaltungsunternehmen“ zum „unternehmerischen Erlebnisanbieter“

(2006-12-01)

 

Es war schon immer erstaunlich was dieses Unternehmen seinen Aktionären so mitzuteilen hatte. Erstaunlich, nicht interessant. An dieser Tradition ändert sich im neuen „Holiday“, Ausgabe November 2006, nichts, aber auch gar nichts. Dort durften wir nun lesen, dass es sich bei Hapimag bis jetzt um ein „Ferienverwaltungsunternehmen“ handelte, bemerkenswert diese Erkenntnis. Viele Aktionäre werden aus ihren Erfahrungen der vergangenen Jahre heraus dies mit Sicherheit bestätigen, vermutet hatten es die Aktionäre wohl schon lange, dass sie verwaltet wurden. Die Urlaubsorte wurden vielen sowieso nur „zugeteilt“, da zumindest in der Hauptsaison die gewünschten Ferienorte nicht zur Verfügung standen. Informationen wurden nur rationiert ausgegeben, wenn es denn welche gab die verteilt wurden. Die Jahresgebühren stiegen regelmäßig ohne deren Höhe und Berechtigung nachvollziehen zu können, ebenso verhält es sich mit den Nebenkosten vor Ort die ebenfalls nur pauschal umgelegt werden. Inzwischen werden in einigen Resorts die Aktivitäten (Active-Team) in der Hauptsaison kostenmäßig zusätzlich belastet, allerdings ist die Teilnahme noch nicht Pflicht. Wenn wir weiter überlegen fallen uns bestimmt noch weitere Punkte ein.

 

Zumindest wissen wir jetzt worauf dieses alles zurückzuführen ist. Unsere Ferien haben wir durch Hapimag verwalten lassen. Hapimag wusste eben was gut für uns war und ist. Viele werden an dieses Obrigkeitsdenken unangenehme Erinnerungen haben. So ganz hat es dann mit der Zuteilung in der Vergangenheit aber wohl doch nicht immer geklappt? Vielleicht waren auch unsere Ansprüche zu hoch. Hätten wir doch nur gewusst, dass wir uns an einem Ferienverwaltungsunternehmen beteiligt hatten, vieles wäre dann eventuell verständlicher gewesen.

 

Allerdings passen dann die Publikationen der vergangenen Jahre nicht in dieses Bild, welche das Unternehmen Hapimag verteilte um uns zumindest Glauben zu machen, dass es alles unsere Wünsche waren die dort erfüllt wurden und man sich nur nach den „werten Partnern“ richtete. Irgendetwas ist dann wohl doch nicht so ganz herüber gekommen in nun über vierzig Jahren Hapimag. So lange benötigte man um festzustellen, dass es sich bei Hapimag um ein Verwaltungsunternehmen handelt. Die Hapimagidee ein Verwaltungsunternehmen. Eigentlich wollte ich eine Ferienwohnung um dort den Urlaub zu verbringen, diese reicht mir auch heute noch, ohne das ganze neu eingeführte Getue drum herum. Allerdings benötige ich auch keinen kostenträchtigen Vorturner, mein Urlaub wird auch ohne fremdes Zutun zum Erlebnis.

 

Nach über vierzig Jahren bemerkt Hapimag nun (endlich), dass man sich „unternehmerisch“ betätigen möchte und dies nun plötzlich auch noch als „Erlebnisanbieter“, Wellness usw. wahrscheinlich. Vielleicht wird jetzt in jeder Anlage ein Karussell aufgestellt, Floh- und Wochenmärkte abgehalten oder etwas Ähnliches angeboten, Zirkus wird es wohl so oder so werden? Eventuell bekommen dann die Aktionäre eines Tages auch eine Dividende, das Risiko tragen diese schon immer, ohne dafür etwas zu erhalten, man will sich schließlich „unternehmerisch“ betätigen, also erfolgsorientiert (hoffentlich). Bisher konnte davon keine Rede sein, denn betrachten wir die kumulierten Ergebnisse der Jahre 2001 bis einschließlich 2006 so wurde in diesem Zeitraum ein Verlust von 17.784.000,00 CHF erwirtschaftet, trotz „Tafelsilberverkauf“.

 

„Die Unternehmensführung diskutiert die Zukunft von Hapimag“, konnten wir nun weiterlesen. Wieder einmal, das hatten wir doch erst. Fast jedes Jahr wird dort die Richtung geändert. Jetzt vom „Ferien-Verwaltungsunternehmen zum unternehmerischen Erlebnisanbieter.“ Warten wir einmal ab was als nächstes kommt. Die Ideen scheinen dort nicht auszugehen. Jeder darf dort offensichtlich einmal, vielleicht auch öfter. Die Abstände werden immer kürzer.

 

Es besteht auch in einem anderen Punkt Anlass der zu Hoffnung berechtigen könnte, vielleicht auch nur falschen, warten wir auf die entsprechenden Ideen, darüber erfolgten noch keine Ausführungen, denn „Hapimag will für seine Partner der lebenslange Ferienbegleiter und Erlebnisanbieter bleiben.“ Es bleibt Hapimag auch nichts anderes übrig, denn zurzeit sind die Hapimagaktien praktisch unverkäuflich, trotz nun fast weltweiter Verkaufsaktivitäten.

 

Hoffentlich besteht die jetzt neu erkannte beabsichtigte unternehmerische Tätigkeit nicht nur darin „das beste Preis-/Leistungsverhältnis in allen Angeboten“ als einen der „Eckpunkte“ zu erkennen und dieses nicht nur dazu zu nutzen herauszuholen was der Hapimagmarkt hergibt, kennen wir bereits, sondern auch mit den vorhandenen Mitteln im Sinne der Aktionäre kostensparend umzugehen und sich nicht endgültig von der ursprünglichen Hapimagidee zu verabschieden, viel ist ohnehin davon nicht mehr geblieben. Bisher kannten die Kosten für die Aktionäre ohnehin nur eine Richtung, nach oben, die der Aktie auch, allerdings entgegengesetzt, nach unten.

 

All dies was hier abläuft hat mit der Ursprungsidee Hapimag nichts mehr zu tun und was man dann wohl in Zukunft als „unternehmerisch“ bezeichnen will zeigt bisher doch nur die Hilflosigkeit dieses Unternehmens eine klare Linie zu fahren und diese einmal länger als sechs Monate durchzuhalten.

 

Verstehen Sie etwa welchen Richtungswechsel Ihnen der Verfasser des Artikels „Innen und Aussen“ mitteilen wollte? Er hat doch wohl nur die Grundlage dafür gelegt Ihnen im nächsten Jahr eine neue, weitere Version zur Kenntnis zu geben, wahrscheinlich früher. Vielleicht sollte er sich zunächst einmal mit dem Grundgedanken der Hapimagidee vertraut machen, könnte sehr hilfreich sein.

 

„Unternehmerischer Erlebnisanbieter“, die langjährigen Hapimagaktionäre haben mit diesem Unternehmen schon manches, vielleicht sogar vieles, erlebt.


Allgemeine Bestimmungen der Ferienaktie_21

(2007-09-29)

 

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit nachstehend die mir vorliegenden „Allgemeinen Bestimmungen der Ferienaktie_21“:

 

„1. Das Ferienrecht

 

1.1Der Partner erwirbt das Recht, gemäss seinem Guthaben an Wohnpunkten in den jeweils verfügbaren Hapimag Ferienanlagen Urlaub zu verbringen.

 

1.2 Dem Partner werden jährlich 12 Wohnpunkte pro Aktie gutgeschrieben. Ein Vorgriff bis zu einer Jahresgutschrift ist zulässig. Wohnpunkte, die älter als 5 Jahre sind, verlieren ihre Gültigkeit.

 

1.3 Die jeweils gültige Punktetabelle zeigt auf, wie der Partner seine Wohnpunkte pro Ferienort und Wohneinheit einsetzen kann.

 

1.4 Die Reservation erfolgt nach dem jeweils gültigen Reservationsbestimmungen, die dem Partner periodisch zugestellt werden.

 

2. Die Hapimag Aktie

 

2.1 Der Partner wird mit einem Kapitalanteil von CHF 100.--oder CHF 200,-- ins Aktienregister der Hapimag eingetragen und damit Aktionär der Hapimag. Er verzichtet ausdrücklich auf die Aushändigung von Aktienzertifikaten.

 

2.2 Bei Kapitalerhöhungen verzichtet der Partner auf sein gesetzliches Bezugsrecht zugunsten der Hapimag.

 

3. Kaufpreiszahlung

 

3.1 Zahlungen des Partners erfolgen auf ein Konto der Hapimag. Mitarbeiter oder Repräsentanten der Hapimag sind nicht zum Inkasso befugt.

 

3.2 Im Falle des Zahlungsverzuges des Partners kann Hapimag vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz bis zur Höhe von 20 % der Vertragssumme verlangen. Auf den Zeitpunkt des Rücktritts tritt der Partner seine Rechte aus der Aktie bereits heute an die Hapimag ab und ermächtigt diese, ihn aus dem Aktienbuch zu streichen.

 

4. Sicherheit/Stammblattregister

 

4.1 Die Kaufpreise werden in erster Linie zur Finanzierung bestehender und in Bau oder Planung befindlicher Ferienanlagen oder von Rückkäufen ausgegebener Hapimag Aktien verwendet, um die den Ferienrechten der Partner entsprechende Wohnraumnachfrage gemäss Ziffer 4.2 sicherzustellen.

 

4.2 Die Übereinstimmung der Anzahl verkaufter Ferienrechte mit den zur Verfügung stehenden Wohneinheiten wird wie folgt gewährleistet: Innerhalb von 12 Monaten nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises wird die verkaufte Aktie in das am Sitz der Hapimag geführte Stammblattregister auf eine Wohneinheit eingetragen. Pro Wohneinheit werden nur so viele Aktien eingetragen, dass deren Zahl, mit 12 multipliziert, die Summe der gemäss Punktetabelle in dieser Wohneinheit abzuwohnenden Wohnpunkte nicht übersteigt.

 

4.3 Der Partner kann am Sitz der Hapimag Einsicht in seine Eintragungen im Stammblattregister nehmen.

 

5. Kündigung und Rückkauf

 

5.1. Kündigung des Ferienrechts durch den Partner

  1. Der Partner kann das Ferienrecht ab dem 7. Jahr des Erwerbs mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Für diese Frist wird das Jahr des Erwerbs nicht mitgerechnet.
  2. Die Kündigung hat zur Folge, dass der Partner ab dem 2. Kalenderjahr seit dem Zugang der Kündigung keinen Jahresbeitrag mehr zahlen muss und keine Punktegutschriften mehr erhält. Bereits gutgeschriebene Wohnpunkte können aufgebraucht werden.
  3. Der Partner kann die Kündigung des Ferienrechts widerrufen, solang er seine Aktie der Hapimag noch nicht gemäss Ziffer 5.2 zum Rückkauf angeboten hat.
  4. Im Falle eine Widerrufs gemäss Ziffer 5.1.c) oder einer rechtsgeschäftlichen Übertragung der Ferienaktie_21 inkl. Ferienrechten beginnt die Frist gemäss Ziffer 5.1.a) neu zu laufen

 

5.2.Rückkauf der Aktie

Im Falle der Kündigung gemäss Ziffer 5.1 kann der Partner der Hapimag seine mit dem Ferienrecht erworbene Hapimag Aktie zum Rückkauf anbieten. Hapimag wird derartigen Rückkaufgesuchen wie folgt nachkommen:

  1. Hapimag verpflichtet sich, Aktien im Umfang von höchstens der Aktienverkäufe des entsprechenden Kalenderjahres zurückzukaufen. Rückkaufgesuche werden unter Berücksichtigung der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs abgewickelt.
  2. Der Rückkaufpreis wird ermittelt, indem der Betrag der betriebswirtschaftlichen Eigenmittel gemäss Konzern-Bilanz der Hapimag (=Eigenkapital und unbefristete Darlehen der Aktionäre) durch die Anzahl der per Ende des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Hapimag Aktien dividiert wird. Ausschlaggebend ist die Bilanz des der Auszahlung vorangehenden Geschäftsjahres.

 

6. Die Übertragung

 

6.1 Hapimag Ferienrechte und Aktien können nur gemeinsam erworben und übertragen werden. Die Übertragung bedarf der Zustimmung der Hapimag, die diese aus den in Art. 5 ihrer Statuten genannten Gründen verweigern darf.

 

6.2 Im Falle des Verkaufs räumt der Partner der Hapimag ein Vorkaufsrecht ein, für das der Rücknahmepreis gemäss Ziffer 5.2 b) gilt.

 

6.3 Die Übertragung von Wohnpunkten auf das Punktekonto eines anderen Partners ist möglich.

 

6.4 Bei Abtretung einer Urlaubsbestätigung an einen Nichtpartner haftet der Partner für Verpflichtungen des Nichtpartners aus der Benutzung der Ferienanlage, insbesondere für von dem Nichtpartner geschuldete Nebenkosten und Schadensersatzverpflichtungen.

 

6.5 Ein kommerzieller Handel mit Punkten und Urlaubsbestätigungen ist nicht zulässig.

 

6.6 Für Übertragungen und Abtretungen kann eine angemessene Gebühr verlangt werden.

 

7. Die Laufenden Kosten

 

7.1 Hapimag Partner entrichten pro Ferienrecht/Aktie einen Jahresbeitrag, der sich nach den Kosten der Verwaltung richtet, z. B. solchen für

  • Reparaturen und Unterhalt der Ferienanlagen inkl. Ersatzbeschaffungen, sowie Abschreibungen
  • Allgemeine und örtliche Verwaltung, Reservationsdienst
  • Steuern, Abgaben, Versicherungen, Miteigentumsspesen usw.

 

7.2 Zusätzlich trägt der Partner im Falle der Urlaubsbuchung die Nebenkosten, gemäss der für jede Ferienanlage aufgestellten Nebenkostentabelle. Diese decken die durch Benutzung und Betrieb der Ferienanlagen notwendigen Leistungen ab und werden nach dem Kostendeckungsprinzip festgelegt.

 

7.3 Kommt ein Partner mit Zahlungen gegenüber der Hapimag Unternehmensgruppe in Verzug, kann Hapimag die Ausübung der Ferienrechte während der Dauer des Verzugs sperren und die Ferienrechte nach dreimaliger Androhung kündigen. Im Falle einer Kündigung hat Hapimag das Recht, die Aktie gegen ein angemessenes Entgelt zurückzukaufen und den Rückkaufspreis mit Forderungen der Hapimag zu verrechnen. Für die Berechnung des Rückkaufpreises gilt Ziffer 5.2 b) bezogen auf das der Ausübung des Rückkaufsrechts vorausgehende Geschäftsjahr. Auf den Zeitpunkt der Ausübung dieses Rückkaufrechtes tritt der Partner seine Rechte aus der Aktie bereits heute an die Hapimag ab und ermächtigt diese, ihn aus dem Aktienbuch zu streichen.

 

8. Zustellungen, Schriftform, Vertragsänderungen

 

8.1 Erklärungen an den Partner sind wirksam, wenn sie an die letzte von dem Partner mitgeteilte Adresse zugestellt werden.

 

8.2 Von diesen Bestimmungen abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

8.3 Mit Rücksicht auf die unbeschränkte Dauer der Vertragsbeziehung kann die Generalversammlung der Hapimag Aktionäre auf Antrag des Verwaltungsrates Anpassungen einzelner Regelungen dieser Bestimmungen an geänderte Gegebenheiten auf wirtschaftlichem und rechtlichem Gebiet beschließen.

 

9. “Hapimag“, Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

 

9.1. „Hapimag“ im Sinne dieser Bestimmungen bezeichnet die Aktiengesellschaft gleichen Namens oder ihre Tochtergesellschaft „Hapimag Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft Havag AG“, beide mit Sitz in 6349 Baar/Schweiz, Neuhofstrasse 8.

 

9.2 Für diese Vereinbarung und Ausübung der Ferienrechte gilt Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baar/Schweiz. Hapimag ist befugt, wegen finanzieller Verbindlichkeiten des Partners auch ein Gericht an dessen Wohnsitz anzurufen und den Forderungsbetrag zu diesem Zweck zum Ankaufskurs einer Schweizer Grossbank in die Landeswährung des Landes des Partners umzurechnen.“

 

Die Widersprüche zu dem was Hapimag bis heute verbreitete werden Sie sicher erkennen.

 

 

2007-10-01

Aktienpreise nicht mehr durchsetzbar

 

Nun haben wir es offiziell. Hapimag bietet die Ferienaktie_21 in einem „exklusiven Angebot“, befristet bis zum 30. November 2007, für 6.000,00 CHF an, jahresgebührenbefreit im ersten Jahr. Warten wir ab, wie dann der offizielle Dauerverkaufspreis lauten wird. Vielleicht erfolgt die Preisstellung nach Angebot und Nachfrage und wird somit zur Verhandlungssache? Preisstellung dann nach Beliebigkeit.

 

Bisher lautete für die „alten“ Aktien die offizielle Preisstellung über 9.100 CHF plus zwei Prozent Bearbeitungsgebühr. Ein beträchtlicher Werteverfall gegenüber dem neuen Modell, denn auch bisher gab es „nur“ eine Aktie mit zwölf Wohnrechtspunkten je Jahr, wie jetzt auch bei der Ferienaktie_21. Eventuell erleben wir dann aber auch bei der Ferienaktie_21 jährliche „Wertsteigerungen“ (bisherige Lesart Hapimag) wie bei der „alten“ Aktie, bis hin zur Unverkäuflichkeit derselben.

 

Die Aktienkäufer auf Jahre zurück werden über diese Entwicklung kaum erfreut sein. Der Verkaufspreis von 9.100,00 CHF stand bereits seit ca. 2002, so lange war Hapimag nicht in der Lage Preissteigerungen durchzusetzen, jetzt dieser Wertschnitt.

 

Auf dem freien Markt fielen und fallen die Aktienpreise ins bodenlose, diese Entwicklung will Hapimag nun dadurch vorbeugen, dass sich Hapimag für die neue Aktie ein Vorkaufsrecht einräumen lässt und dann zu geänderten hauseigenen Konditionen zurückkauft.

 

2007-10-21

Rückkaufpreis

 

Wie einem „höchstpersönlichen“ Angebot wegen „langjähriger Treue zur Hapimag“, Stand September 2007, zu entnehmen ist, beträgt der „Rückkaufpreis“ „nach aktueller Rechnungslegung“ für eine in eine Hapimag Ferienaktie_21 umgetauschte Hapimagaktie 3.314,00 CHF. Dieser Wert dürfte dem Verkaufspreis so um die Jahre 1981/1982 entsprechen. Der letzte offizielle Verkaufspreis der Hapimagaktie lag bis zur Einführung der Ferienaktie_21 bei 9.100,00 CHF zuzüglich 2 Prozent Bearbeitungsgebühr.

 

Die Grundlage der Wertermittlung ist nicht nachvollziehbar.

 

2008-11-22

Dieser Tage schrieb Hapimag einem Aktionär:

 

"Wir beziehen uns auf die erwähnte E-mail und informieren Sie gerne wie folgt:

Der Verkaufspreis einer Hapimag Aktie liegt momentan bei CHF 9100.00.
Der Nettorückkaufswert Ihrer Aktie liegt bei CHF 7462.00.

Der Substanzwert jedoch lag per 31. Dezember 2007 bei CHF 3323.00…"

 

2017-01-24

Hapimag Classic – „Sichern Sie sich bis zum 30. Juni 2017 eine von 2017 Hapimag Aktien zum Spezialpreis von CHF 2017,00“.


Verbranntes Geld

(2008-04-26 / 2009-04-20 / 2012-04-16 / 2014-04-14)

 

Geschäftsjahr 1999:                       -    9.900 TCHF

               

Geschäftsjahr 2000:                       +       58 TCHF* 

 

Geschäftsjahr 2001:                       -   4.149 TCHF   (Bilanzierung gemäß IAS)

 

Geschäftsjahr 2002:                       +  1.074 TCHF    (Aus dem Verkauf „Mornington wurde ein Buchgewinn in Höhe von 2,9 Mio. CHF erzielt)

 

Geschäftsjahr 2003:                       -   4.727 TCHF   (Die Buchgewinne aus Objektverkäufen betrugen 4,5 Mio. CHF)

 

Geschäftsjahr 2004:                       - 11.546 TCHF

 

Geschäftsjahr 2005:                       +  1.562 TCHF    (Verkauft wurden die Objekte: Bordighera, Lido di Jesolo und Lido di Pomposa,

                                                                                                              Verkaufspreis insgesamt ca. 16.078 TCHF, Buchgewinn ca. 10.895 TCHF.)

 

Geschäftsjahr 2006:                       + 2.156 TCHF     (Ab 2006 werden Punktepakete über „Residenz Free“ verkauft.

                                                                                                              Umsatz 2006: 6,5 Mio. CHF)

 

Geschäftsjahr 2007:                       + 2.944 TCHF     (Ständige Erhöhungen von Jahresgebühren und Nebenkosten seit Jahren, Verkaufserlös sonstige

                                                                                                               Wohnrechtsprodukte (keine Aktien)

 

 

- 22.528 TCHF    (1999 - 2007)                    Ohne Buchgewinne:      Ca. - 40.823 TCHF

 

Umrechnungskurs: 0,6342:

                                               Ca. - 14.287 TEUR   (1999 - 2007)             Ohne Buchgewinne:   Ca. - 25.890 TEUR

 

 

*Nach Umstellung auf IAS waren es im Geschäftsjahr 2000 dann +11.173 TCHF (Gesamt dann: -16.513 TCHF, ohne Buchgewinne: ca. -34.808 TCHF). Wie hoch wären die Verluste ab 2001 gewesen hätte man in der alten Form weiter bilanzieren müssen? Zu den Jahren 1998 und früher.

 

Der International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) haben eine Reihe von Änderungen bei bestehenden IFRS sowie einige neue Standards und Interpretationen verabschiedet, die seit dem 1. Januar 2006 anzuwenden sind. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind hinsichtlich der Aussagekraft nicht unumstritten.

 

 

Geschäftsjahr 2008:               + 466 TEUR   Umstellung der Konzernrechnungswährung auf EUR. Die Währungsumrechnungsdifferenz betrug:

- 18.050 TEUR.

 

Das Eigenkapital reduzierte sich in diesem Geschäftsjahr von 384.628 TEUR auf 364.974 TEUR, also um 19.654 TEUR,                        (ca. 30.990 TCHF).

 

(Währungsumrechnungsdifferenzen (18.050 TEUR) wurden direkt gegen das Eigenkapital genommen.

 

Darüber hinaus wurde das Eigenkapital um weitere 1.604 TEUR, insgesamt 19.654 TEUR reduziert).

 

 

Ca. - 13.821 TEUR (1999 - 2008)     Ohne Buchgewinne und mit Einbezug der direkten Eigenkapitalbelastung aus 2008:

 

Ca. - 45.078 TEUR    (Ca. 45.078.000,00 EUR)

 

 

Geschäftsjahr 2009:               + 2.026 TEUR

 

                                               Ca. - 11.795 TEUR (1999 - 2009)

 

Ohne Buchgewinne und mit Einbezug der direkten Eigenkapitalbelastung aus 2008:

                                               Ca. - 43.052 TEUR    (Ca. 43.052.000,00 EUR)

 

 

2011-04-06

Geschäftsjahr 2010:                       - 7.826 TEUR

 

                                                               Auflaufend:       Ca. - 19.621 TEUR (1999 - 2010)

 

Ohne Buchgewinne und mit Einbezug der direkten Eigenkapitalbelastung aus 2008:

                                                               Ca. - 50.878 TEUR            (Ca. 50.878.000,00 EUR)

 

Unter Berücksichtigung der direkten Eigenkapitalveränderung aus 2010 (Minus ca. 12,426 Mio. EUR):

                                                               Ca. - 63.604 TEUR            (Ca. 63.604.000,00 EUR)

 

Dies sind die Ergebnisse die von der Mehrzahl der jetzt noch im Verwaltungsrat befindlichen Mitglieder zu verantworten sind. Nicht zuordenbar ist welche, möglicherweise zusätzlichen, Belastungen noch in den „Währungsumrechnungsdifferenzen“ liegen.

 

 

2012-04-16

Geschäftsjahr 2011                         + 1.189 TEUR

 

                                                               Auflaufend:       Ca. - 18.432 TEUR (1999 - 2011)

 

Ohne Buchgewinne und mit Einbezug der direkten Eigenkapitalbelastung aus 2008:

                                                               Ca. - 49.689 TEUR            (Ca. 49.689.000,00 EUR)

 

Unter Berücksichtigung der direkten Eigenkapitalveränderung aus 2010 (Minus ca. 12,426 Mio. EUR):

                                                               Ca. - 62.415 TEUR            (Ca. 62.415.000,00 EUR)

 

Dies sind die Ergebnisse die von einigen der jetzt noch im Verwaltungsrat befindlichen Mitglieder zu verantworten sind. Nicht zuordenbar ist welche, möglicherweise zusätzlichen, Belastungen noch in den „Währungsumrechnungsdifferenzen“ liegen.

 

 

Beim Einzelabschluss der Hapimag AG, der isoliert betrachtet werden muss, werden für 2011 Verluste in Höhe von ca. - 65.399 TCHF (Ca. 65.399.000,00 CHF) ausgewiesen. Zum Abschluss der Hapimag AG wird unter anderem auszugsweise ausgeführt: „…Der Einzelabschluss der Hapimag AG, der nur einen Teil des Geschäfts der Hapimag Unternehmensgruppe widerspiegelt, wird in Schweizer Franken geführt…“

 

„…Weitere Bewertungsanpassungen resultierten aus der negativen Entwicklung der für Hapimag relevanten Fremdwährungen gegenüber dem Schweizer Franken. Diese Wertberichtigungen im Einzelabschluss haben keine Geldabflüsse zur Folge. Es werden weder das operative Geschäft noch die zukünftigen Investitionsprogramme tangiert.“

 

Ca. - 119.647 TCHF für die Jahre 2010 - 2011.

 

 

2013-10-03

Geschäftsjahr 2012                         + 164 TEUR

                                                              

                                                               Auflaufend:       Ca. -18.268 TEUR (1999 - 2012)

                                                               (Nähere Ausführungen siehe Vorjahre)

 

Der Einzelabschluss der Hapimag AG, der isoliert betrachtet werden muss, wies 2012 einen Verlust in Höhe von ca.

- 67.382 TCHF aus. Die Kapitalrücklagen betrugen 518.285 TCHF (Vorjahr: 574.985 TCHF).

(Nähere Ausführungen siehe Vorjahre)

 

2014-04-14                                          Nach Anpassung:            - 74 TEUR

 

 

 

2014-04-14 / 2015-04-05 / 2016-04-12

 

Hapimag AG

Konzernrechnung

Entwicklung Eigenkapital

Gewinn / Verlust

ca.

Auflaufend

ab 1999 ca.

Eigenkapital

ca.

Differenz Eigenkapital

zum Vorjahr ca.

Differenz Eigenkapital

auflaufend ab 2012

Geschäftsjahr 2012

 

 

351.609 TEUR

 

 

Geschäftsjahr 2013

-4.448 TEUR

-18.506 TEUR

342.695 TEUR

-8.914 TEUR

-8.914 TEUR

Geschäftsjahr 2014

-12.305 TEUR

-30.811 TEUR

317.577 TEUR

-25.118 TEUR

-34.032 TEUR

Geschäftsjahr 2015

2.986 TEUR

-27.825 TEUR

287.141 TEUR

-30.436 TEUR

-64.468 TEUR

Geschäftsjahr 2016

838

TEUR

-26.987

TEUR

277.041

TEUR

-10.100

TEUR

-74.568

TEUR

Geschäftsjahr 2016

Swiss GAAP FER

297 TEUR

 

281.611

TEUR

 

 

Geschäftsjahr 2017

11.128 TEUR

 

296.492 TEUR

 

 

 

 

Hapimag AG

Konzernrechnung -

einige Einzelpositionen

2017

TEUR

2016

TEUR

2015

TEUR

2014

TEUR

Kapitalreserven

373.528

370.159

366.753

427.292

Übrige Reserven

 

-74.683

-85.267

-79.242

-77.797

-57.386

Kumulierte Jahresergebnisse

 

-8.392

-18.065

-19.520

-18.903

-21.889

Anlagevermögen

 

589.229

574.083

574.814

593.105

588.322

.

 

 

   

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

 

1.000

11.779

 

Einnahmen aus Verkauf von Sachanlagen

 

 

20.393

465

Rückstellungen (langfristige Verbindlich-

keiten)

 

19.211

20.562

23.545

14.962

10.871

Buchgewinne aus Verkauf von Sachanlagen

 

11.559

21

 

Sonstiger betrieblicher Aufwand

 

10.580

10.902

11.347

14.310

24.820

Buchverluste aus Abgang von Sachanlagen

 

232

923

534

 

2016 GAAP FER

 

 

 

Hapimag AG

Einzelabschluss

Entwicklung Eigenkapital

Gewinn / Verlust

ca.

Auflaufend

ab 2010 ca.

Eigenkapital

ca.

Differenz Eigenkapital

zum Vorjahr ca.

Differenz Eigenkapital

auflaufend ab 2009

Geschäftsjahr 2009

 

 

653.396 TCHF

 

 

Geschäftsjahr 2010

-54.248 TCHF

-54.248 TCHF

608.897 TCHF

-44.499 TCHF

-44.499

TCHF

Geschäftsjahr 2011

-65.399 TCHF

-119.647 TCHF

557.486 TCHF

-51.411 TCHF

-95.910 TCHF

Geschäftsjahr 2012

-67.362 TCHF

-187.009 TCHF

498.823 TCHF

-58.663 TCHF

-154.573 TCHF

Geschäftsjahr 2013

-43.730 TCHF

-230.739 TCHF

458.908 TCHF

-39.915 TCHF

-194.488

TCHF

Geschäftsjahr 2014

-23.356 TCHF

-254.095 TCHF

438.898 TCHF

-20.010 TCHF

-214.498 TCHF

Geschäftsjahr 2015*

   

365.359 TCHF

-73.539 TCHF*

-288.037 TCHF

Geschäftsjahr 2015

   

320.990 TCHF

-44.369 TCHF

-332.406 TCHF

Geschäftsjahr

2016

 

 

299.932

TCHF

-21.058

TCHF

-311.348

TCHF

Geschäftsjahr 2017

 

 

302.922 TCHF

 

 

 

*Die Vorjahreszahlen wurden an die Gliederungsvorschriften des neuen Rechnungslegungsrechts angepasst.“

 

 

Hapimag AG

Einzelabschluss

Entwicklung Kapitalreserve

Gesetzliche

Kapitalreserve

TCHF

Differenz Vorjahr

ges. Kapitalreserve

TCHF

Übrige

Kapitalreserven

TCHF

Veränderung Vorjahr

übrige Kapitalreserven

TCHF

Veränderungen

Gesamt

TCHF

Geschäftsjahr 2013

141.400

 

250.025

 

 

Geschäftsjahr 2014

141.400

0

209.641

-40.384

 

Geschäftsjahr 2015

55.143

-86.257

197.598

-12.043

-138.684

Geschäftsjahr

2016

55.143

0

170.857

-26.741

-165.424

 

 

 

 

 

 

Freiwillige

Gewinnreserven

2015

 

 

63.313

 

 

 

 

Freiwillige

Gewinnreserven

2016

 

 

63.313

 

 

 

 

Freiwillige

Gewinnreserven

2017

 

 

63.313

 

 

 

 

 

Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahrs wird im Folgejahr berücksichtigt.

 


Mark to market


Nun ist es die Teuerungsrate der OECD

(2007-01-26)

 

Nach der Hapimagjahresgebührenrechnung, datiert vom 08.01.2007 über den Jahresbeitrag für das Jahr 2007, wird die erneute Erhöhung des Jahresbeitrags, diesmal um ca. 5,4 Prozent, mit der „Teuerungsrate in der OECD“ begründet.

 

Die vorläufige Preissteigerungsrate der EU-Länder für 2006 lag nach vorläufigen Berechnungen zwischen ca. 1,7 Prozent (Deutschland) und ca. 4,0 Prozent (Irland). In der Schweiz betrug die Preissteigerungsrate für 2006 1,1 Prozent.

 

Die OECD, Organisation for Economic Cooperation and Development, ist eine Internationale Organisation mit Sitz in Paris, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Mitgliedstaaten sind: Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kommission der Europäischen Union, Korea, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich.

 

Die OECD veröffentlicht keinen Gesamtindex über eine Teuerungsrate, dies wäre auch bei den unterschiedlichen beteiligten Volkswirtschaften Schwachsinn, schon gar nicht ist ein Bericht für das betroffene Jahr 2007 erschienen, wie sollte auch, 2007 hat gerade begonnen. Zum Erstelldatum des Hapimagschreibens lagen nicht einmal endgültige Jahreszahlen des Vorjahres 2006 vor.

 

Hapimag versucht die Jahresgebühr durch diesen Hinweis auf eine „Teuerungsrate der OECD“ zu dynamisieren. Diese Vorgehensweise ist in keiner Weise korrekt, außer Hapimag kennt wohl auch niemand die Berechnungsgrundlage. Die Jahresgebührenerhebung darf erfolgen um laufende Kosten für genau definierte Bereiche (Verwaltungskosten, Instandhaltung und Abschreibungen, der Betrieb der Ferienressorts geht zu Lasten der Nebenkosten) abzudecken. Diese sind an keinen Index, auf welchen sich hier Hapimag beruft ist ohnehin schleierhaft, gebunden, sondern lediglich an deren Anfall bzw. Verursachung. Kostendeckungsprinzip ist angesagt.

 

Somit dürfen die Jahresgebühren nur für diese Verwendungszwecke erhoben werden. Sie dienen nicht dazu durch höhere Festsetzung das Hapimagjahresergebnis auszugleichen oder in positive Bereiche weiterzuentwickeln, denn Hapimag ist ein Non-Profit-Unternehmen. Erträge aus diesem bzw. aus anderen Bereichen müssen dazu verwandt werden die Jahresgebühren zu reduzieren.

 

Somit kann gar keine Rede davon sein, dass eine „Teuerungsrate der OECD“ dazu führt, dass bei Hapimag die Jahresgebühren steigen. Hapimag möge eine Abrechnung der Jahresgebühren in Bezug auf die angefallenen Kosten unter Berücksichtigung der sonstigen Unternehmenserträge den Aktionären zur Verfügung stellen, ggf. im Voraus, eine Planung mit Soll- Ist-Vergleich bei der anschließenden Gebührenrechnung.

 

Dies hat Hapimag bisher grundsätzlich unterlassen.


2006 wurden 178 Aktien satzungsgemäß zurückgekauft

(2007-03-02)

 

Laut „Cash“ besteht „derzeit (10.01.2007) bei Hapimag eine Warteliste von 27.182 Aktien“ für angemeldete Rückkäufe laut Satzung. Für 2006 wurden satzungsgemäß 178 Aktien zurückgekauft, denn es wurden nur noch 1.576 neue Aktien von Hapimag verkauft die unter diese Regelung fielen. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr liegt selbst bei diesem niedrigen Niveau noch bei ca. 23,8 Prozent.

 

Seit Sommer 2003, nunmehr seit fast vier Jahren, wurden von Hapimag über das Hapimagvermittlungsprogramm ca. 12.000 Aktien vermittelt. Die Warteliste bei den Rückkäufen nahm damit nicht ab, im Gegenteil, denn in 2003 befanden sich „nur“ 23.528 Aktien bereits auf dieser Liste.

 

Hapimag empfiehlt den Verkaufswilligen diesen Weg zu gehen und schlägt vor eine Preisspanne zwischen 2.000 CHF und 3.900 CHF für den Verkauf zu nennen. Hapimag verkauft die Aktien aus dieser Aktion für 7.200 CHF, der Differenzbetrag geht an Hapimag. Der offizielle Hapimag-Verkaufspreis liegt derzeit bei 9.100 CHF ohne Gebühren, für Vermittlungsaktien bei 7.200 CHF. Vorteil Hapimag: Zum einen günstiger Einstandspreis, des Weiteren erfolgt für vermittelte Aktien keine satzungsgemäße Rücknahme von Aktien, da kein Neuverkauf und dann niedrigerer Verkaufspreis.

 

Hapimag empfiehlt das Vermittlungsprogramm zu nutzen auch mit dem Hinweis: „wir sind überzeugt, Ihnen hiermit eine attraktive Alternative zum regulären Rückkauf anbieten zu können“. Eine Lachnummer. Beim regulären Rückkauf, erhalten Sie ausgehend vom offiziellen Aktienverkaufspreis ca. 7.300 CHF, beim Verkauf über das Vermittlungsprogramm den von Ihnen genannten Preis abzüglich Gebühren. Im optimalen Fall dürfen Sie dann vermutlich maximal in etwa höchstens beim halben Ergebnis liegen, in der Regel wahrscheinlich darunter. Je niedriger Ihre Preisvorstellung ist, je größer sind die Verkaufschancen. Oberhalb der von Hapimag aufgeführten Preisspanne werden diese wohl gleich Null tendieren.

 

Die Wartezeit beim regulären Rückkauf beträgt, ausgehend vom Verkaufsergebnis des Vorjahres, für Neueinsteiger einhundertundfünfzig Jahre. Ein Lotteriespiel mit der Hoffnung, dass möglichst viele vor der eigenen Meldung liegende Anmeldungen die Geduld verlieren und abspringen und somit die eigene Wartezeit verkürzen. Für Vermittlungsaktien liegen keine Erkenntnisse zum zeitlichen Ablauf vor.

 

Es ist auch nicht erstaunlich, dass die Verkaufszahlen bei den Aktien weiter sinken. Abgesehen davon, dass an Hapimagaktien kein Interesse mehr besteht, verkauft Hapimag problemlos Punktepakete für die nicht einmal Jahresgebühren zu entrichten sind. Wen wundert es da, dass es kaum noch neue Aktionäre gibt die den offiziellen Aktienpreis zahlen. Punktepaket kaufen, verbrauchen und damit sind sämtliche Verpflichtungen erledigt. Es kann doch auch dann niemanden in Erstaunen versetzen, wenn der Hapimagvertrieb hier den einfacheren Verkaufsweg geht. Warum soll man sich dann noch die Mühe machen und Aktien verkaufen, insbesondere neue Aktien zum regulären Preis die dann auch noch satzungsgemäße Rücknahmen nach sich ziehen? So kann man natürlich auch freundlichere Jahresergebnisse erreichen, mit weniger Aufwand und Anstrengung, denn auch die Verpflichtung zum Bau neuer Anlagen resultiert nur aus dem Verkauf von neuen Aktien.

 

Das bestehende System wird hier unterlaufen, die Aktionäre auf der Rückkaufliste können so „warten bis sie schwarz werden“ und Hapimag erhält so auch noch ein kostenloses und gewinnbringendes Äquivalent für ca. 200.000 im Jahr verfallende, nicht genutzte Punkte für die ohnehin die Jahresgebühren schon bezahlt wurden.

 

Die restlichen Aktionäre werden schon nicht die Flucht ergreifen, denn bevor kein neuer Aktionär gefunden wurde der die Aktie übernimmt, solange ist man dabei und selbst für den Fall, dass Sie die Jahresgebühren nicht mehr begleichen sollten, hat Hapimag eine Lösung für Sie parat: „...sollten Sie die Jahresbeiträge nicht bezahlen werden die Ausstände mit dem Rückkaufs- / Vermittlungserlös verrechnet. Ihre Mitgliedschaft endet, wenn Hapimag Ihre Aktien zurückkaufen kann.“ Hoffentlich reicht der Aktienwert aus bis Sie an der Reihe sind, sonst dürfen Sie auch noch nachzahlen.


Anleitung zur Ungleichbehandlung der Partner

(2007-03-20)

 

Mit Datum vom 28.12.2006 erhielten Hapimag-Repräsentanten ein „Factsheet - Rückwirkend Gratispunkte aus 2006“. Factsheet bedeutet übersetzt: Tatsachendokument. Darin wird unter anderem ausgeführt,

 

Originaltext Hapimag:

 

„Beschreibung Zeitlich limitierte Verkaufsförderungsmassnahme zur kurzfristigen Kaufstimulation aller Produkte

Zielgruppe                         Neupartner und Partner

Zielsetzung                        Gemäss Zielvereinbarung Repräsentanten

Inhalt                                   12 Hauptsaisonpunkte zusätzlich beim Kauf innerhalb der Aktionsdauer

Einsatz                                 Die Punkte dürfen nur in Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten abgegeben werden. Ferienaktie 12 Punkte pro Ferienaktie (ebenfalls bei UNO - QUINTO und ExploUNO bis ExploQUINTO) V-Ferienaktie 12 Punkte pro V-Ferienaktie

 

Residenz* 12 Punkte

Residenz 4plus* 12 Punkte

Residenz Free* 12 Punkte

* pro Abschluss, unabhängig von der Anzahl gekauften Einheiten

Für Explorer können keine zusätzlichen Punkte abgegeben werden!

 

Beispiele:

1 UNO = 12 Punkte

1 UNO und 1 Woche Residenz = 24 Punkte

1 DUO und 2 Wochen Residenz = 36 Punkte (24 Punkte DUO & 12 Punkte Residenz)

1 TRIO = 36 Punkte

1 ExploTRIO = 36 Punkte

1 ExploQUATTRO = 48 Punkte

1 Woche Residenz und 1 V-Aktie = 24 Punkte

1 Residenz 4plus (4 Wochen) und 1 Aktie = 24 Punkte

1 Residenz 4plus (5 Wochen) und 1 Aktie = 24 Punkte

2 Residenz Free = 12 Punkte

Aktionsdauer 1. Januar – 28. Februar 2007

 

Die auf der Liste gemeldeten Verträge müssen bis am 07.03.2007 im Original in Baar eintreffen. Für später eintreffende oder nicht gemeldete Verträge mit Abgabe der Punkte, werden dem Repräsentanten CHF 300. — pro 12 Punkte belastet.

 

Kommunikation an Partner:

Erwähnung der Aktion als Beilage im Jahresbrief (Versand Januar 2007) an die Hapimag Partner aus DE, AT und CH an Neukunden: Über den Direktvertrieb Region / POS

 

Im Rahmen einer einheitlichen Kommunikation (Corporate Design & Corporate Identity) verwenden Sie bitte keine handschriftlichen Flyer und

leiten Sie keine Details der Verkaufsförderungsmassnahme in schriftlicher Form an die Partner/Neuinteressenten weiter.

 

Wichtig Der Repräsentant hat die Wahl, die zusätzlichen Punkte abzugeben. Beschwerden von Partnern sollen vermieden werden, die später

erfahren, dass es eine solche Aktion gegeben hat. Bei Anfragen / Beschwerden wird von der Zentrale aus kommuniziert, dass es eine Aktion war, die im Ermessen des Repräsentanten lag.

 

Alle Repräsentanten sollen sich dieser Tatsache bewusst sein und bei Anfragen Gründe nennen können, warum sie bei einem Partner diese

Aktion nicht angewendet haben. Wir wirken damit der Unzufriedenheit der Partner entgegen.

 

Besonderheiten kumulierbar mit Cash-in (Erlass Bearbeitungsgebühr)“


Den Beirat gibt es noch

(2007-03-31)

 

Wahrscheinlich erinnern Sie sich, vor einigen Jahren hatte Hapimag einen Aktionärsbeirat durch den Verwaltungsrat bestellen lassen der Ihre Interessen vertreten sollte, da diesem bekannt ist was Sie wünschen. Vor einigen Tagen kam wieder einmal liebe Post aus Baar, neben den üblichen Listen mit den Erhöhungen der Nebenkosten und der Garagenplätze (genannt Erlebniswelten) und den Ergüssen zum 44-jährigen Bestehen des Unternehmens Hapimag, in Deutschland begehen nur Karnevalsvereine die Elfersprünge, wurde auf Seite 11, rechts unten in der Ecke, unter anderem über die zweite Sitzung des Beirats, fand schon im November 2006 statt, mit einigen nichtssagenden Halbsätzen informiert.

 

Was man dort allerdings zwei Tage machte wird wohl für viele im Dunkeln bleiben, denn außer der Tatsache, dass man mit etlichen Fremdwörtern herumwarf, wurde zumindest über nichts Konkretes berichtet. Nehmen wir es mit dem Hapimagspruch des Heftes (Seite 2 oben, letzter Absatz):

„Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet (Matthias Claudius)“.

 

Hoffen wir in dem Sinn das Beste! Nicht das wir eines Tages zu dem Ergebnis kommen müssen: „... vergib ihnen; denn sie wissen nicht, was sie tun (Lukas 23,32-43), “ denn „oft tut auch der Unrecht, der nichts tut...“ (Marc Aurel).

 

 

2007-04-03

Nach einer Mitteilung die mich dieser Tage erreichte werden die Mitglieder des Aktionärsbeirats von Hapimag zum „Schweigen verdonnert“. Die Mitglieder dieses „geheimnisumwitterten Gesangsvereins“ nehmen dies offensichtlich hin. Ein Gremium ohne Stimme, man lässt über den Vormund sprechen, dafür aber im Gleichklang im Chor Hapimag. Stellt sich nach wie vor für mich die Frage was in einem derartigen Gremium noch die sogenannten „Aktionärsschützer“ suchen. Hat zum Beispiel der HFA nichts Wichtigeres zu tun als dort die Zeit zu vergeuden? Die Spesensätze die Hapimag dafür offiziell vergütet sind doch bestimmt kein Anreiz zur Teilnahme?


Kontrollmaßnahmen

(2007-04-07)

 

Während meines Aufenthalts in einer Hapimag-Ferienanlage fand ich dort nachstehenden Hinweis vor:

 

„Bitte beachten Sie, dass unsere Hausdamen während Ihres Aufenthaltes nach Vereinbarung in Ihrem Appartement vorbeischauen, um zu kontrollieren ob Ihre Wohnung sich in ordentlichem Zustand befindet (Mauern, Holzbalken, Inventar etc.)“

 

Beruhigend war es nun gerade nicht, denn bisher hatte ich immer größtes Zutrauen zur Bausubstanz der Hapimaganlagen, dass man es dort nun für erforderlich hielt Holzbalken und Mauerwerk einer regelmäßigen Kontrolle zu unterziehen konnte ich so ohne weiteres nicht nachvollziehen. Es hat mich doch sehr überrascht und mir zu denken gegeben. Ob nun die „Hausdamen“ die erforderliche Qualifikation für eine derartige Prüfung besaßen konnte ich nicht feststellen, da mir leider dieses mögliche Schauspiel nicht geboten wurde. Vielleicht sollte auch nur ein „Stubendurchgang“ angekündigt werden, den ich noch aus meiner Zeit als Soldat kenne. Hapimag hat eben grenzenloses Vertrauen zu seinen Aktionären.


Warum noch Aktien kaufen und Jahresgebühren zahlen?

(2007-04-12)

 

Es ist ein reines Rechenexempel mit vielen Variablen, mit Vorsicht zu betrachten, vor allem für Aktionäre die sich auf diesem Weg von ihrer Hapimagaktie verabschieden möchten. So oder so kommen noch die Nebenkosten dazu, wenn die Punkte genutzt werden. „Residenz FREE“ heißt das Zauberwort unter dem Hapimag Hochsaisonpunktepakete anbietet. Jahresgebühren sind auf die Punktenutzung nicht zu entrichten, so die Verlautbarung, allerdings liegt der Preis je Punkt bei ca. 52 CHF. Bei der Hapimagpunktebörse können Sie Punkte für ca. 25 CHF kaufen. Die Jahresgebühr ist bei „Residenz FREE“ bereits im Punktepreis enthalten und kann somit nicht wie sonst üblich im jährlichen Takt steigen. Folgekosten, mit Ausnahme der Nebenkosten im Urlaubsfall, werden vermieden und das Ende ist absehbar.

 

Entscheidend ist natürlich immer der Einstandspreis für eine neue Aktie, zum offiziellen Verkaufspreis erwirbt diese wohl kaum noch jemand. Ein späterer Verkauf derselben und auch der dann zu erzielende Erlös, das ist eine höchst schwierige und mit vielen Unwägbarkeiten versehene Angelegenheit. Je Aktie gibt es auch nur zwölf Punkte/Jahr und die bisher jährlich steigenden Jahresgebühren fallen regelmäßig an, auch wenn kein Ferienaufenthalt in einem Jahr in Anspruch genommen wird. Nicht so bei diesem Produkt, mit dem Verbrauch der Punkte ist alles erledigt, keine ständigen jährlichen Zusatzkosten, aber auch keine Rechte als Aktionär, sofern dem Aktionär bei Hapimag welche gewährt werden sollten.

 

Die Vorteile liegen bei Hapimag: Es werden keine Aktien verkauft, mit Verbrauch der Punkte ist alles erledigt. Somit müssen für diese Verkaufsform keine neuen Objekte geschaffen werden, keine satzungsgemäßen Rückkäufe erfolgen, keine Aktionärsrechte für den Erwerber gewährt werden und darüber hinaus können damit noch Punkte verkauft werden die durch Nichtnutzung bereits verfielen und für die die Jahresgebühr gezahlt wurde. Ein gutes Geschäft für einen Einsatz dem keine wirkliche Leistung zu Grunde liegt und mit dem wenig Rechte gewährt werden.

 

150 Punkte werden derzeit für ca. 52 CHF/Punkt angeboten, Kosten des Gesamtpakets somit 7.750 CHF. Bei Zahlung innerhalb 30 Tagen erhalten Sie darauf noch 5 Prozent Rabatt. Nehmen Sie gleich zwei dieser Pakete fallen dafür jeweils 7.440 CHF an, bei drei Paketen 7.130 CHF, abzüglich ggf. Rabatt.

 

Das Punktepaket läuft über fünf Jahre, je Jahr werden Ihnen 30 Punkte gutgebracht, ein Jahr mit 30 Punkten können Sie vorziehen. Fünf Jahre plus zehn Monate nach dem Jahr der Punktegutschrift müssen Sie die Punkte verbraucht haben. Kennen wir alles von den Aktien.

 

Eine Möglichkeit kommt noch zusätzlich hinzu. Mit diesem Produkt können Sie auch je Einheit 48 Punkte je Jahr hinzukaufen, über die Punktebörse Hapimag oder auf dem freien Markt und somit weit unter ca. 52 CHF/Punkt. Also gut überlegen, ob Sie nun wirklich zwei Einheiten benötigen.

 

Um „Residenz FREE“ zu erwerben müssen Sie nicht Aktionär sein oder werden. Als Aktionär können Sie auch eine Aktie für 4.500 CHF in Zahlung geben, wohl eher ein schlechtes Geschäft rechnen Sie den Kaufpreis je Punkt. 3.250 CHF müssten Sie immer noch hinlegen. Berücksichtigen Sie auch den Wert Ihrer Aktie bei einer solchen Transaktion. Diese hat sich damit dann erledigt, Jahresgebühren sind dafür nicht mehr zu zahlen, Ihr Einstandspreis ist aber auch dahin und alle möglichen Träume von eventuellen Wertsteigerungen die wohl die wenigsten Hapimagaktionäre je erreicht und realisiert haben dürften. Allerdings müssen Sie dann auch nicht mehr bis zu ca. einhundertfünfzig Jahre warten bis Ihre Aktie satzungsgemäß zurückgenommen wird.

 

Für Aktienkäufer eventuell mit Einschränkungen noch interessant, wenn diese noch keine Aktie besitzen, unter Berücksichtigung des Einzelfalls, für Aktionäre uninteressant, schon gar nicht interessant um sich auf diese Art und Weise der Aktie zu entledigen.


Zumietung oder Zumutung?

(2007-04-24)

 

Haben Sie schon einmal eine der „Zumietungen“ bei Hapimag gemäß dem Katalog „Pluspunkte“ gebucht? „...den vielfältigen Bedürfnissen der Menschen zu begegnen, bedeutet für Hapimag vor allem eins, flexibel zu sein. Weil Hapimag das erkannt hat, haben Sie mit Ihrer Ferienaktie nicht nur die Möglichkeit Urlaub in der Hapimag Ferienwelt zu machen, sondern auch die Chance, Ihre Punkte für ausgewählte Urlaubsangebote außerhalb der Ferienwelt zu nutzen.“

 

Wohlgemerkt „die Chance“. Lottospielen ist wahrscheinlich effektiver. So versuchte ich für Mitte Mai eines der Objekte des „Pluspunkte-Katalogs“ zu buchen. Bad Zwischenahn, nun ganz bestimmt nicht der Nabel der Welt, aber für einen Kurzurlaub von einer Woche durchaus angemessen und nicht zu weit entfernt.

 

Gesagt - getan, die von Hapimag vielgerühmte hauseigene Internetbuchungsseite kannte dieses Objekt gar nicht, analog andere deutsche Objekte bei den Zumietungen ebenfalls nicht. Soviel zu Hapimag und Internetseite. Folglich suchte ich einen der noch vorhandenen alten Buchungsbelege heraus und brachte die Anmeldung per Fax auf den Weg. Am nächsten Arbeitstag wurde ich vom Hapimagferiendienst angerufen und gefragt, ob ich diese Buchung tatsächlich tätigen wolle. Weiter wurde ich dann darauf hingewiesen, dass für die in Anspruch genommene Dienstleistung, Buchung einer Zumietung, dreißig Franken an zusätzlichen Gebühren anfallen. Auf entsprechende Frage wurde mir allerdings bestätigt, nur im Erfolgsfall. Weiter erhielt ich die Mitteilung, dass ich zunächst, wenn ich den Urlaubsort dann erreichen sollte 55 Euro Kaution für die Schlüssel zu hinterlegen hätte und sofort die Kurtaxe bezahlen müsste.

 

Dann erhielt ich die Mitteilung, dass nun von Seiten Hapimag mit dem Ferienziel Kontakt aufgenommen würde um festzustellen, ob mein Urlaubswunsch realisierbar sei. Sollte dies nicht möglich sein, würde man mich anrufen, anderenfalls erhielte ich die Rechnung, denn die Nebenkosten sind im Voraus in Schweizer Franken zu entrichten.

 

Am nächsten Tag wurde ich natürlich angerufen, dass Objekt sei zum gewünschten Zeitpunkt total belegt, wenn ich es wünsche würde man sich aber nach einem Ersatztermin erkundigen.

 

Zumietung oder Zumutung? Hat man nun eine Anzahl von Wohnungen bei den Objekten der Zumietungen im Zugriff? Offensichtlich nicht? Buchung nach Verwertbarkeit der Restposten vor Ort? Hapimag hat offensichtlich keinen Zugriff auf eine bestimmte Anzahl von Ferienwohnungen. Vorgehensweise wie im Reisebüro, nur dort erhalte ich gleich Alternativen angeboten falls die angefragte Möglichkeit ausfällt. Mit den Zumietungen sollen laut Hapimag die Angebote erhöht werden. Offensichtlich hat man nur einen schönen Katalog erstellt mit begrenzten Möglichkeiten, wenn selbst schon abgelegene Urlaubsorte nicht buchbar sind.

 

Die Frequentierung der Zumietungen scheint ohnehin gering zu sein, denn der dafür benötigte finanzielle Aufwand durch Hapimag ging 2006 um 22,4 Prozent zurück. Es bleibt natürlich ein Trost, zu den von Hapimag angebotenen Konditionen bekommen Sie vor Ort in der Regel immer ein adäquates Objekt, oft auch noch günstiger und qualitativ nicht unbedingt schlechter. Zumietung, also doch Zumutung?


Klassifizierungs-Karte

(2007-05-17)

 

Haben Sie das gelbe Blättchen gelesen welches Ihnen Hapimag anlässlich der Einladung zur Generalversammlung zusandte? Zum 01. Januar 2008, für Hapimag schon eine sehr frühe Ankündigung, denn eine so vorausschauende Planung ist man von diesem Unternehmen in der Regel nicht gewohnt, will man eine „HapimagCard“ einführen.

 

Mit dieser Klassifizierungskarte, um nicht Diskriminierungskarte zu sagen, werden Sie dann zum gläsernen Hapimagkunden, Sie kennen dies von anderen Gelegenheiten. Entsprechend Ihrer Umsatztätigkeit im bzw. mit dem Unternehmen Hapimag wird Ihnen dann eine Karte von Bronze (für hartnäckige Wenignutzer) bis hin zu Platin (für die Freunde des Unternehmens) zugeteilt werden.

 

In Zukunft wird man dann sofort erkennen wie verdient Sie sich um das Unternehmen Hapimag gemacht haben, wie umsatzträchtig Sie waren, Anzahl der Neukundenwerbungen, von Ihnen gekaufte Produkte usw.

 

Mehr noch, man wird auch feststellen was Sie bevorzugen. So kann das hauseigene Hapimagrestaurant die Bar rechtzeitig mit den geistigen Getränken auffüllen die Sie dort in der Vergangenheit zu sich nahmen oder wie viel Sie davon oder von anderen Dingen im Geschäft des Ressorts einkauften. Hapimag weiß dann in Zukunft nicht mehr nur was die Partner wünschen, sondern auch was diese mögen. Entsprechende Dispositionen sind dann schon im Voraus möglich, bevor Sie das Ressort erreichen. Ihre Lieblingssorte wird dann überall vorrätig sein, denn auch die Umsätze in den Ressorts werden gnadenlos erfasst werden. Ihre morgendlichen Brötchen werden dann ebenso bereitliegen wie Ihre Lieblingszeitung und das ohne vorherige Bestellung. Wann hat es so etwas bei Hapimag jemals gegeben?

 

Sie kennen dies vielleicht bereits von Ihren Kreditkarten her, entsprechend werden Sie in der Regel beim Empfang im gebuchten Hotel zugeordnet, bedient oder abgefertigt, dürfen die VIP-Lounge Ihrer Fluggesellschaft benutzen oder sich eine Sitzgelegenheit in der Halle suchen, erhalten eine Erfrischung gereicht oder suchen sich selbst den Kiosk, der Möglichkeiten sind da noch viele, Vorgehensweise kennen wir wohl alle.

 

Im Hapimagressort erkennt man dann auch sofort auf den ersten Blick Ihre Umsatzfreudigkeit und Ihre Verdienste im Unternehmen Hapimag. Probleme bei der Zuordnung gibt es dann nicht mehr. Bronze, möglicherweise Wohnung mit Blick auf den Hinterhof, Platin, eventuell Ausblick in die Weite der Landschaft, ebenso bei der Tischvergabe im Restaurant, wenn Sie dort die entsprechende Karte unauffällig aus der Hand gleiten lassen, sofern die Farbe stimmt. Auch bei anderen Gelegenheiten wird eine entsprechend hochwertige Farbe wohl nicht schaden. Der Anreiz eine höhere Farbe zu erreichen muss doch wohl durch Vorteile honoriert werden? Zu welchem Zweck benötigt man sonst farblich unterschiedliche Klassifizierungskarten? Vergessen Sie also in Zukunft bei telefonischen Reservierungen nicht auf Ihre Kartenfarbe hinzuweisen.

 

Die Hapimaggesellschaft hat sich eben verändert, die Würdigkeit der Person wird festgestellt und festgelegt, früher waren wir eben Partner und eine Gemeinschaft, jetzt werden Kasten eingeteilt. Hapimag weiß eben was die Partner wünschen. Vielleicht dann auch Veranstaltungen nur für Partner mit der entsprechenden Kartenfarbe, möglicherweise ist man ja gerne unter sich um Erfahrungen auszutauschen?


Ferienaktie21

(2007-05-24)

 

Eine originelle Bezeichnung, jedoch nicht selbsterklärend. Entweder war es der 21. Versuch, wahrscheinlich aber wohl eher der Hinweis auf das laufende Jahrhundert, solange benötigen nämlich viele verkaufswillige Aktionäre bis diese ihre Aktie satzungsgemäß zurückgeben können. Somit also wohl doch nicht originell, aber sehr spitzfindig.

 

Für Neuaktionäre ohnehin erst in sieben Jahren interessant, Altaktionäre braucht diese Variante gar nicht zu interessieren, denn deren bestehende Vertragsgrundlagen werden dadurch nicht tangiert. Es sei denn, Sie verzichten freiwillig auf Ihre Rechte. Besser dürfte wohl sein die Angebote, auf die Bedingungen der Ferienaktie21 umzusteigen, dorthin zu tun, wo diese hingehören, in den Papierkorb.

 

Somit bedarf dieser erneute Versuch Probleme zu Lasten der Partner zu regeln und deren Belange zu verschlechtern, zurzeit auch keiner weiteren Ausführungen. „Innerer Wert = Anteil des Aktionärs am wirtschaftlichen Eigenkapital der Hapimag“. Auf die betriebswirtschaftliche Definition dieser Ausführung Hapimag bin ich schon heute gespannt. Insbesondere was der „Innere Wert“ mit dem „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zu tun hat. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Ergebnisses dürfen vermutlich grenzenlos sein, wenn man auch noch die stichtagsbezogenen Komponenten hinzunimmt.

 

Ein Unternehmen von dem man ohnehin kaum Informationen zur Geschäftslage und nachvollziehbare Zahlen erhält, im Geschäftsbericht 2005 war nicht einmal die Anzahl der seinerzeitigen Aktionäre zweifelsfrei feststellbar, will den „inneren Wert“ der Hapimagaktie zur Grundlage des Auseinandersetzungsguthabens des Aktionärs bei Auflösung des Vertragsverhältnisses, Rückgabe der Aktie, machen. Auf die Ergebnisse bin ich schon heute gespannt, insbesondere auf deren Nachvollziehbarkeit. Wahrscheinlich wird ein Treuhänder diese Aufgabe übernehmen damit nicht nachgefragt werden kann?


Geschäftsjahr 2006

(2007-05-10)

 

Ein „kerngesunder“ Patient?

Sehen wir uns zunächst einmal die vergangenen Jahre an. 2003 vermeldete Hapimag ein „befriedigendes Ergebnis“, Minus 4.727.000,00 CHF, 2004 „zeichnete sich dann die Trendwende ab“, erreicht wurde das schlechteste Ergebnis der Hapimagfirmengeschichte mit Minus 11.546.000,00 CHF, 2005 „schuf man die Basis für Neues“ Plus 1.564.000,00 CHF, dafür verkaufte man in dem Jahr Sachanlagevermögen in Höhe von 16.078.000,00 CHF.

 

In den Jahren 2001 bis einschließlich 2006 wurde insgesamt ein Verlust in Höhe von 15.633 TCHF erreicht und dies nur weil beträchtliches Sachanlagevermögen versilbert wurde, insgesamt wurden Buchgewinne aus dem Verkauf von Ferienanlagen in Höhe von ca. 18.300 TCHF mit einbezogen. Um diesen Betrag wäre sonst der Verlust (dann: ca. 33.933 TCHF) höher gewesen.

 

Jetzt ist man „kerngesund“, weil man lange genug regelmäßig und ohne jegliche Rücksichtnahme die Gebühren ständig erhöhte und weiter erhöht.

 

Ist es aber kerngesund, wenn:

 

  1. Die Anzahl der Aktionäre sinkt. Zur Höhe der Rückkaufliste wurden gar keine Angaben gemacht, die Schweizer Zeitung „Cash“ schrieb Anfang 2007 von 27.182 Aktien. 2005 befanden sich 261.605 Hapimagaktien im Umlauf, 2006 waren es nur noch 260.663 Aktien, 942 Aktien weniger und dies trotz des Neuverkaufs von 1.576 Aktien,
  2. der Gewinnvortrag ein Minus in Höhe von 4.460 TCHF ausweist, trotz des Jahresgewinns 2006 in Höhe von 2.153 TCHF,
  3. die Anzahl der insgesamt abgewohnten Punkte in 2006 um ca. sechs Prozent sank und zusätzlich ca. 11,2 Prozent mehr Punkte verfielen, weil diese nicht genutzt wurden,
  4. die Summe der Abschreibungen um 652 TCHF niedriger als im Vorjahr ist, eindeutig ein Zeichen dafür, dass weniger investiert wurde und letztendlich,
  5. das um 1.737 TCHF bessere Finanzergebnis und die um 3.313 TCHF reduzierten Steuern schwarze Zahlen ermöglichten? Allerdings war das EBIT positiv, Erläuterungen dazu folgen.

 

Die Präsidentin des Verwaltungsrats und der Vorsitzende der Konzernleitung verkünden in deren kurz gefasster „Berichterstattung“, die mehr Ausführungen zum Hapimag Golfclub und zu unnötigen politischen Aktivitäten enthält, die nicht im Interesse der Aktionäre liegen, da Ihnen dadurch zusätzliche Rechte durch den Schweizer Gesetzgeber nun wohl nicht gewährt werden, zum Geschäftsjahr, unter anderem:

 

Hiernach legte der Verkauf um „rund zehn Prozent“ zu. Woher kommt die Steigerung? An neuen Aktien wurden 1.576 Stück verkauft, im Vorjahr waren dies 2.068 Aktien, somit rund minus 24 Prozent (- 492 Aktien). Von dieser Verkaufszahl wird auch die Anzahl der satzungsgemäß zurückzunehmenden Aktien errechnet, zehn Prozent von 1.576. An Vermittlungsaktien wurden 2.604 Aktien verkauft, Vorjahr 2.294 Aktien, plus 13,5 Prozent (+ 310 Aktien). Hieraus können die rund zehn Prozent Steigerung wohl kaum gekommen sein, denn die Aktien wurden zu einem Durchschnittspreis von 7.593 CHF (Vorjahr: 7.747, minus 154 CHF) verkauft.

 

Der Rückkaufpreis der Aktien lag bei 3.769 CHF (Vorjahr: 4.037 CHF, minus 268 CHF). Der Durchschnittspreis der zurückgekauften Aktien wird ermittelt aus den Vermittlungsaktien und den satzungsgemäß zurückgenommenen Aktien. Wo erscheinen die Aktien die im Rahmen der Produktverkäufe zurückgenommen wurden? Vermutlich sind diese in diesen Bereichen mit untergegangen. Dies bedeutet allerdings nur, dass die Erlöse aus den Vermittlungsaktien für die betroffenen Aktionäre weit unter den angegebenen 3.769 CHF/Aktie liegen müssen, da für Produktverkäufe relativ geringfügig bessere Beträge gezahlt werden. Hapimag verkaufte diese, wie die Vermittlungsaktien, zu einem Durchschnittspreis von 7.593 CHF.

 

Der große Renner und Hoffnungsträger für die Zukunft im Hause Hapimag scheint offensichtlich das Produkt „Residenz Free“ zu sein. Hiermit wurden 6,5 Mio. CHF erwirtschaftet und es hat damit „wesentlich zur Steigerung beigetragen“. Umgerechnet entspricht dies ca. 850 Produkten, der Verkaufspreis lag bei ca. 7.750 CHF. Umgesetzt wurden damit ca. 127.500 Punkte. Die ursprüngliche Hapimagidee des Aktienverkaufs lässt nur noch grüßen. Diejenigen Aktionäre die ihre Punkte verkaufen werden schon bemerkt haben, dass die Preise dafür in den Keller rutschten, Hapimag macht das Geschäft lieber selbst.  „Residenz Free“, nur Punkteverkauf, sonst wenig Rechte. Weitere Ausführungen dazu hier.

 

Diese Werte erklären das positive Geschäftsjahresergebnis somit nicht. Dazu müssen wir uns die Positionen Jahresbeiträge und Ressortumsatz ansehen. Beides Positionen bei denen Sie ausnahmslos kräftig zur Kasse gebeten wurden, denn bei den Kosten sparte man kaum. Bei diesen beiden Positionen stiegen die Einnahmen Hapimag um 7.656 TCF. Die Einnahmen aus Jahresgebühren stiegen um ca. 3,7 Prozent (3.162 TCHF), bezogen auf die Umlaufaktien wurden ca. 327,08 CHF je Aktie an Jahresgebühren bezahlt. Die Rechnung lautete aber über 325,20 CHF. Ausgehend davon, dass nicht sämtliche Jahresgebühren gezahlt wurden erklärt sich dieser Betrag nicht. Woher kommen möglicherweise zusätzliche Beträge, da davon auszugehen ist, dass nicht sämtliche Aktionäre auch ihre Jahresgebühren bezahlen.

 

Noch interessanter ist die Position Ressortumsatz, diese stieg um ca. 8,0 Prozent. Diese Kosten sind von Ihnen bei Inanspruchnahme des Urlaubsangebots an Nebenkosten vor Ort zu entrichten. Hierbei ist es doch sehr erstaunlich, dass die in 2006 abgewohnten Aktienpunkte auf 2.704.892 sanken, 2005 wurden noch 2.867.515 Punkte verbraucht. Ein Minus von 162.623 Punkten.

 

Die insgesamt abgewohnten Punkte sanken auf 3.482.149 (2006) von 3.704.544 (2005), ein Minus von insgesamt ca. 6,0 Prozent. In 2006 verfielen 257.438 Punkte (2005: 231.109).

 

Es war wohl nicht nur die „schwache touristische Nachfrage während der Hauptsaison für die Destination Bodrum“ die zu diesem Rückgang führte, sondern auch der Verkauf sämtlicher norditalienischen Quartiere für die kein adäquater Ersatz bisher erfolgte. Die ständigen Probleme mit Bodrum sind doch bekannt und reißen seit Jahren dort nicht ab, hinzu kommt wohl auch noch, dass seit dem Wechsel in der dortigen Ressortleitung die Probleme offensichtlich nicht kleiner geworden sind. Hapimag versucht dieses Problem nun schon seit Fertigstellung des Objekts zu lösen, bisher ohne Erfolg.

 

2005 fielen somit je verbrauchten Punkt noch Nebenkosten und Zusatzleistungen (Gesamteinnahme: 46.416 TCHF) in Höhe von ca. 12,53 EUR/Punkt an, 2006 lag dieser Wert bei ca. 14,39 EUR/Punkt (Gesamteinnahme: 50.109 TCHF), Steigerung: ca. 14,8 Prozent. Ihr Urlaub mit Hapimag wurde somit teurer. Die Einnahmen aus den Nebenkostenerhebungen stiegen, laut Hapimag gilt hier das Kostendeckungsprinzip. Der Unterhalts- und Betriebsaufwand betrug 2006: 33.679 TCHF, 2005: 34.613 TCHF, minus ca. 2,7 Prozent. Die nächsten Erhöhungen der Nebenkosten wurden aber bereits angekündigt und das bei offensichtlich sinkenden Kosten.

 

Es hat lange gedauert. Die ständigen Erhöhungen der Jahresgebühren und Nebenkosten zeigen nun also Wirkung. Hierdurch wird das Unternehmen saniert, ausnahmslos auf Kosten der Nutzer, also der Aktionäre durch rigorose ständige Erhöhung der Gebühren. Entkommen kann diesem Kreislauf niemand, einmal dabei, immer dabei, es sei denn es gelingt jemanden zu finden der die Aktie übernimmt. Preisstellung eines Monopolunternehmens? Insgesamt wurde 2006 aus den Bereichen Jahresbeiträge und Ressortumsatz Mehrerlöse in Höhe von 7.656 TCHF generiert.

 

Was wurde nun unternommen um auf der Kostenseite gegenzusteuern? Gesamtaufwand 2006: 202.421 TCHF, 2005: 199.944 TCHF, Steigerung gegenüber Vorjahr: ca. 1,2 Prozent, 2.477 TCHF. 1.300 TCHF wurden für ein Delkredere eingebucht, Absicherung Forderungsausfall. Warum geht Hapimag dieses Risiko ein? Keine weitere Erläuterung. Die restlichen 1.177 TCHF Erhöhung werden auch nicht erläutert, die nicht erläuterte Gesamtposition beträgt insgesamt 2.580 TCHF. Peanuts für Hapimag. Es fällt ohnehin auf, dass der Geschäftsbericht mehrere nicht näher erläuterte sonstige Positionen enthält, deren Höhen zwischen den Jahren teilweise erheblich unterschiedlich sind.

 

Mehr als unangenehm bemerkenswert ist dabei die Steigerung der Position Verwaltungsaufwand. Plus 8,9 Prozent. Bei näherer Betrachtung noch unverständlicher, wenn man dort dann sieht, dass ein Unternehmen welches ausführt: „Weitere Rechtsfälle von Bedeutung wurden nicht bearbeitet“, für eine Steigerung des Rechts- und Beratungsaufwands in 2006 1.842 TCHF ausgibt, auf 4.293 TCHF, entsprechend ca. 75 Prozent. Wofür benötigt man Verwaltungskosten in Höhe von 19.153 TCHF? Das sind, isoliert betrachtet, ca. 73,48 CHF Verwaltungskosten je in Umlauf befindlicher Aktie, Vorjahr ca. 67,25 CHF/Aktie.

 

Offensichtlich hatte man mit Flims seinerzeit weitere große Pläne? Sie kennen die Gerüchte aus der Bauzeit. Jetzt verkauft man dort „eine nicht mehr benötigte Landreserve“ zum Buchwert. So klein scheint die Parzelle nicht gewesen zu sein. Die Forderung aus dem Verkauf von Sachanlagen beträgt 2.600.000,00 CHF. An wen erfolgte der Verkauf? Hoffentlich fließt der Ertrag neuen Hapimagobjekten zu, denn aus dem Verkauf der Aktien dürften derzeit keine großen Neubauten zu erwarten sein. Aus dem Verkauf der norditalienischen Ressorts Ende des Jahres 2005 werden wohl keine Mittel für Neubauten verwandt werden. Woher nimmt dann Hapimag für neue Reiseziele die erforderlichen Beträge?

 

Hapimag kaufte laut eigenen Angaben 10.000 Aktien zurück, in den vergangenen drei Jahren. Statt Rückkauf wohl eher im Rahmen des Vermittlungsprogramms oder durch Inzahlungnahme beim Produkteverkauf. Rückkauf ist wohl eine sehr kreative Darstellung, denn die satzungsgemäßen Rückkäufe gemäß der Zehn-Prozent-Regelung lagen bei insgesamt ca. 676 Stück von 2004 bis 2006. Im Bestand befanden sich davon per Ende 2006 noch 4.939 Aktien, also weniger als die Hälfte der genannten Zahl. Der durchschnittliche Verkaufspreis je Aktie lag bei 7.593 CHF (2006), 7.747 CHF (2005). Damit flossen aus den verkauften Vermittlungsaktien dem Unternehmen ca. 19.772 TCHF zu, nur in 2006, in den Vorjahren verkaufte man auch regelmäßig.

 

Der Schmerz über die über die Jahre abgeflossenen Mittel für die 10.000 Aktien in Höhe von 48 Mio. CHF, entsprechend 4.800 CHF je Aktie dürfte sich wohl in Grenzen halten, denn das Geschäft mit diesen Papieren war und ist für das Unternehmen Hapimag doch eine weitere begehrte und gute Einnahmequelle geworden nachdem man kaum noch neue Aktien verkauft und dürfte bei der bekannten zurückhaltenden Vorgehensweise des Unternehmens mit Sicherheit nicht zu Liquiditätsengpässen geführt haben, ebenso wenig wie die für das Renovationsprogramm abgeflossenen Mittel, denn diese werden doch immer bereits Anfang des Jahres von den Aktionären durch die Jahresgebühren einbezahlt. Es ist also nicht erforderlich Taschentücher nach Baar zu schicken um die Tränen dort zu trocknen.

 

Lesen Sie sich diesen Absatz auf Seite 5 des Geschäftsberichts bitte genau durch, eigentlich ist es ein Bericht über das Geschäftsjahr, vielleicht hat man es einigen nicht gesagt, die Werte dort beziehen sich auf die vergangenen drei Jahre, auch bei den Beträgen für die Renovationsprogramme. Im Jahr 2006 wurden Renovationen und Erweiterungen für 39,7 Mio. CHF durchgeführt, nicht etwa für 92,8 Mio. CHF in einem Jahr. Es gab einmal Zeiten, da wurden die Beträge für Renovationen jährlich separat ausgewiesen, zusätzlich zu den übrigen Angaben.

 

Erheblich höhere Einnahmen bei zumindest leicht gesunkener Inanspruchnahme und etwas niedrigeren Aktienumlaufzahlen, Hapimag ist noch teurer geworden. Leicht gestiegene Kosten, zum Teil in einigen Fällen nicht nachvollziehbar, trotzdem benötigt das Unternehmen noch das um 1.737 TCHF höhere Finanzergebnis, dem niedrigen Kurs des Schweizer Franken sei vermutlich Dank, um das Ergebnis auf 2.153 TCHF zu verbessern. Auf den ersten Blick, isoliert auf das Geschäftsjahr bezogen, zunächst ein erträgliches Ergebnis. Beim näheren Hinsehen ist festzustellen, dass dieses nur erreicht wurde indem man wieder einmal die ursprüngliche Firmenidee verließ, jetzt werden Punktepakete verkauft. Zwar ein positives EBIT, aber vollumfänglich zu Lasten der Aktionäre. Kein „kerngesundes“ Unternehmen, sondern ein Unternehmen welches in seinem ureigensten Bereich keinem Wettbewerb unterliegt und somit bei der Gebührenstellung keine Probleme hat, denn Preise gibt es bei Hapimag nicht, nur Gebühren, denn einen Preis bestimmt der Markt durch Angebot und Nachfrage.


Geschäftsjahr 2007

(2008-04-29)

 

Mittlerweile kennen wir die kabarettreifen Überschriften aus Baar um uns einmal ein vermeintlich erfolgreiches Geschäftsjahr vorzustellen. Mit dem höchsten Minus aller Zeiten schaffte man 2004 „die Basis für Neues“. Jetzt, für 2007, hat Hapimag „nachhaltig Erfolg“. Laut „Wikipedia“ stellt „die ökonomische Nachhaltigkeit das Postulat auf, dass die Wirtschaftsweise so angelegt ist, dass sie dauerhaft eine tragfähige Grundlage für Erwerb und Wohlstand bietet. Von besonderer Bedeutung ist hier der Schutz wirtschaftlicher Ressourcen vor Ausbeutung.“

 

Eine äußerst interessante Feststellung, „…der Schutz wirtschaftlicher Ressourcen vor Ausbeutung“. Hier sollten wir uns einmal Gedanken zur Stellung des Aktionärs im System Hapimag machen… Betrachten wir aber zunächst einige der uns zur Kenntnis gegebenen Zahlen des Geschäftsjahres 2007 des Unternehmens Hapimag. „Nachhaltig“ sollte man nicht mit statisch verwechseln und „gemachte Hausaufgaben“ bedeuten nicht, dass ein befriedigendes Ergebnis erreicht wurde.

 

Eigentlich hat sich etliches wie im Jahr 2006 abgespielt, eher systembedingt statisch, dies bedeutet aber noch keine Nachhaltigkeit, höchstens Wiederholung und dass man es nicht anders, vermutlich auch nicht besser machte und konnte. Trotz aller „Nachhaltigkeit“ steht die Gewinnreserve immer noch auf der falschen Seite, eigentlich müsste dieser Verlustvortrag benannt werden. Minus 1.520.000,00 EUR, es wird allmählich weniger. Vielleicht gibt es für dieses Geschäftsjahr eine Dividendenausschüttung, denn Hapimag ist ein Non-Profit-Unternehmen und Hapimag wird zumindest beabsichtigen den vorstehenden Betrag in diesem Jahr als Gewinn auszuweisen. Beträge darüber hinaus könnten zur Ausschüttung genutzt oder zur Reduzierung der Jahresbeiträge genutzt werden. Bis jetzt besteht die Nachhaltigkeit offensichtlich also nur darin, dass es weiter einen Verlustvortrag gibt.

 

„Die Preise der Dienstleistungen im Kerngeschäft basieren auf dem Prinzip der Selbstkostendeckung…“ Wie kann dieses Unternehmen dann „nachhaltig“ Gewinne erwirtschaften?

 

Die Erfolgsgeschichte, eher Erfolglosigkeitsgeschichte, dieses Verwaltungsrats zeigt sich darin, dass dieser in den Jahren 2004 bis einschließlich 2007 einen Gesamtverlust von ca. 4.884.000,00 CHF erwirtschaftete. Nehmen wir das verkaufte Tafelsilber hinzu, dann sind wir schon bei einem Verlust von ca. 15.779.000,00 CHF. Wahrlich ein stolzes Ergebnis. Sehen wir auf die Geschäftsabschlüsse seit 1999 sieht es erheblich schlechter aus.

 

Betrachten wir nun einmal einen Teil der angeblichen Erfolgsgeschichte des vergangenen Geschäftsjahrs, dann stellen wir fest, dass die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien doch tatsächlich um 43 Aktien auf 260.706 stieg. In Prozenten ist dies nicht auszudrücken, eher in Promille, aber auch dabei wird es schwierig. Die in Umlauf befindlichen Einheiten gingen um 46 Stück zurück, die Anzahl der Partner stieg um 616. Zehntausend neue Aktionäre je Jahr sollten es einmal werden. Sie erinnern sich?

 

Sehen wir uns die Anzahl der abgewohnten Wohnrechtspunkte an, dann stellen wir auch dort einen Rückgang fest. 25.158 Punkte wurden weniger eingesetzt, die Anzahl der auf den umlaufenden Aktien befindlichen Punkte stieg auf 34,28/Aktie, Vorjahr: 33,78/Aktie (plus ca. 1,5 Prozent). Eigentlich auch keine Erfolgsgeschichte, da diese Werte auch schon im Vorjahr rückläufig waren. Die Hapimagaktionäre bleiben zu Hause, zumindest fahren diese nicht mit Hapimag in Urlaub.

 

275.322 verfielen wegen Nichtnutzung, gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um ca. 6,9 Prozent. 2006 verfielen 257.438 Punkte. Ein gutes Geschäft für Hapimag, so lassen sich gut Punktepakete ohne Wareneinsatz verkaufen, denn die verfallenen Punkte wurden von den Aktionären bereits bezahlt.

 

Der Aktienverkauf zog auf niedrigem Niveau ein bisschen an. Es wurden 542 Aktien mehr als im Vorjahr verkauft, 4.720 Aktien (2007), 4.178 (2006). Gesamtumsatz hieraus ca. 26.734.000.00 CHF einschließlich dem Verkaufserlös aus sonstigen Wohnrechtsprodukten. Der Verkauf von Wohnrechtspunkten scheint offensichtlich besser zu laufen als der Verkauf und die Vermittlung von Aktien. Von den vorstehend genannten Aktien wurden 2007 3.028 Aktien vermittelt.

 

Woher kommen nun die Umsatzsteigerungen des Hauses Hapimag. In wesentlichen Teilen daraus, dass man höhere Preise durchsetzte. Jahresgebühren und Nebenkosten wurden ständig erhöht. Die Anzahl der in Umlauf befindlichen Produkte ging leicht zurück, die Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien stieg marginal. Die Einnahmen aus den Jahresgebühren stiegen aber um ca. 4.526.000,00 CHF, entsprechend ca. 4,8 Prozent von ca. 85.258.000,00 CHF auf ca. 89.589.000,00 CHF.

 

Ebenso verhält es sich bei den Nebenkosten. Rückgang der Punktenutzung um 25.158 Punkte, ca. 0.7 Prozent. Anstieg der Einnahmen aus Nebenkosten von ca. 50.109.000,00 CHF auf ca. 56.4430.000,00 CHF um ca. 12,6 Prozent, entsprechend ca. 6.321.000,00 CHF. Kräftig zugelangt. Keine Sorge die neuen Preislisten weisen weitere Erhöhungen auf. Insbesondere die Wertsteigerung der Garagenplätze kennt kaum Grenzen. Vielleicht versteht Hapimag dies unter Nachhaltigkeit?

 

Verkauft wurden 542 Aktien mehr als im Vorjahr. Betrachten wir nun einmal Marketing- und Vertriebsaufwand. Dieser stieg um ca. 4.201.000,00 CHF auf insgesamt jetzt ca. 20.164.000,00 CHF, Steigerung ca. 26,3 Prozent. Auf den Verkauf einer Aktie, von denen der überwiegende Teil Vermittlungsaktien waren, fallen somit umgerechnet Marketingkosten von ca. 4.272 CHF. Der Umsatz stieg lediglich um ca.15,1 Prozent. Laut Geschäftsbericht erzielte Hapimag 7.683,00 CHF für jede verkaufte Aktie. Für jede Vermittlungsaktie wurden aber im Durchschnitt noch ca. 3.662,00 CHF gezahlt. 4.272,00 CHF plus 3.662,00 CHF ergeben 7.934,00 CHF…

 

Betrachten wir diesen Bereich noch einmal näher. Isoliert betrachtet, ohne die erforderlichen Gegenrechnungen wurde im Bereich Aktie ein Verkaufserlös von ca. 36,265 Mio. CHF, bei den sonstigen Wohnrechtsprodukten ein Verkaufserlös von ca. 17,327 Mio. CHF, gesamt ca. 53.592 Mio. CHF erzielt. Erinnern wir uns, die Marketingkosten betrugen ca. 20,164 Mio. CHF. Davon wurden 9,494 Mio. CHF an Verkaufsprovisionen gezahlt, Steigerung gegenüber 2006: ca. 20,2 Prozent. 2006 wurden ca. 7,897 Mio. CHF gezahlt.

 

Auch in anderen Gebieten war man recht großzügig, so stieg der Personalaufwand um ca. 7,5 Prozent. Warum sollte die Konzernleitung dann Zurückhaltung üben? Steigerung der Gehälter um ca. 15,6 Prozent, bei den Leistungen für die Personalvorsorge um ca. 30,4 Prozent. Insgesamt stiegen die Gehälter der Verwaltungsräte und Konzernleitungsmitglieder um ca. 272.000,00 CHF auf ca. 2.457.000 CHF, entsprechend ca. 12,4 Prozent.

 

Etwas sparsamer war man dann allerdings bei den Investitionen für die Renovationen der Ressorts. Diese sanken um ca. 1.446.000,00 CHF auf ca. 22.451.000,00 CHF, ca. 6,1 Prozent. Wen wundert es, wenn dann, nachdem diese Absenkungen bereits seit Jahren üblich sind, dass analog dazu die Kosten für Unterhaltung und Betriebsaufwand steigen. 2007: ca. 37.085.000,00 CHF, Steigerung um ca. 10,1 Prozent.

 

Ausgehend von der Konzerngeldflußrechnung erfolgten Investitionen in Höhe von ca. 55,355 Mio. CHF in Sachanlagen. Bei der Entwicklung der finanziellen Kennzahlen können wir dagegen für neue Ressorts eine Investitionssumme von ca. 60,815 Mio. CHF entnehmen. Inklusive Renovationen und Betriebs- und Geschäftsausstattung ergibt sich eine Investitionssumme von ca. 86,855 Mio. CHF. Im Anhang zur Konzernrechnung wird hierzu ein Betrag von ca. 82,475 Mio. CHF ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag bestehen weitere Verpflichtungen für Investitionsvorhaben in Höhe von ca. 39,0 Mio. CHF. Ausgehend von den vorstehend genannten Zahlen erbrachte der Umsatz aus Wohnrechtsprodukten, die aber nur zum Teil für die Investitionsvorhaben verwandt werden sollen, ca. 26,734 Mio. CHF. Woher kommt das Geld für die durchgeführten bzw. anstehenden Investitionen? Welche Liquidität wird hier verbraucht? Der Umsatz der Wohnrechtsprodukte hat diese Summe nicht erbracht. Woher kommt der Gewinn des Unternehmens im Jahr 2007? Die Jahresgebühren decken die verursachten Kosten ab und sind gemäß entsprechenden Vorgaben zu verwenden. Die Nebenkosten sollen kostendeckend erhoben werden, gemäß Verursachungsprinzip.

 

Warum sind überhaupt Neubauten erforderlich, wenn die Anzahl der ausgegebenen Aktien nicht steigt und die Nutzung, siehe Rückgang der Wohnrechtspunktenutzungen rückläufig ist. Die verbliebenen Aktionäre werden hier mit neuen Kosten belastet die diese über die Jahresgebühren abdecken müssen, zum Teil auch bedingt dadurch, weil in den vergangenen Jahren zum Ausgleich der Jahresergebnisse Objekte verkauft wurden und jetzt neue Ferienstandorte geschaffen werden. Für die alten Objekte wurden zumindest Teile der Abschreibungen schon erbracht. Neue Objekte nur durch den Verkauf neuer Aktien, es darf keine zusätzliche ausschließliche weitere Belastung der Altaktionäre geben.

 

In der Schlußbetrachtung beantwortet sich jetzt die Fragestellung nach dem „Schutz wirtschaftlicher Ressourcen vor Ausbeutung“. Im System Hapimag ist der Aktionär der Goldesel. Dieser kann das Schiff Hapimag nur verlassen, wenn er ein anderes Besatzungsmitglied findet welches einsteigt. Preisfindung nach wirtschaftlichen Maßstäben findet bei Hapimag nicht statt, es kann genommen werden was benötigt wird, vielleicht auch mehr. Ein wirtschaftlicher Wettbewerb findet nicht statt und wird auch nie stattfinden, zusätzlich wird ein viel zu aufwändiger Verwaltungsapparat in Baar betrieben. Nachvollziehbare Abrechnungen in Bezug auf Nebenkosten und Jahresgebühren gibt es nicht. Eine feine Sache. Fragt sich nur für wen.


Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2007

(2008-05-07)

 

Am 30. April 2008 fand in einer Sporthalle zu Baar die Generalversammlung des Unternehmens Hapimag für das Geschäftsjahr 2007 statt. Zunächst, bevor auf weitere Einzelheiten eingegangen wird, möchte ich feststellen, dass es sich bei meinen Ausführungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, hierzu um meine persönliche Wahrnehmung, die gelegentlich auch subjektiv sein dürfte, handelt. Zu Beginn deshalb zunächst Ausführungen zum Auskunftsrecht eines Aktionärs auf einer Generalversammlung in der Schweiz.

 

Das Schweizer Obligationenrecht besagt hierzu unter anderem: „Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Generalversammlung vom Verwaltungsrat Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft und von der Revisionsstelle über Durchführung und Ergebnis ihrer Prüfung zu verlangen. Die Auskunft ist insoweit zu erteilen, als sie für die Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich ist. Sie kann verweigert werden, wenn durch sie Geschäftsgeheimnisse oder andere schutzwürdige Interessen der Gesellschaft gefährdet werden.“

 

Zu diesem Thema schreibt in „Revue“ Dr. Christoph D. Studer, LL. M., Rechtsanwalt bei Probst & Heinzelmann, Rechtsanwälte in Winterthur, unter anderem: „Das Auskunftsbegehren muss sich auf eine Gesellschaftsangelegenheit beziehen und für die Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich sein. Nach herrschender Lehre kann grundsätzlich alles, was Gegenstand des Geschäftsberichts sein kann, Gegenstand eines Auskunftsbegehrens bilden. Dies betrifft insbesondere Jahresrechnung und Jahresbericht, Personalpolitik, Unternehmensstrategien, Umstrukturierungen, Organisationsänderungen, Forschung und Entwicklung. Zur Beurteilung der Frage, ob eine Information zur Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich ist, muss vor allem darauf abgestellt werden, was Zweck des Auskunftsbegehrens ist. So ist einem Auskunftsbegehren grundsätzlich Folge zu leisten, wenn es dem Aktionär insbesondere zu folgenden Zwecken dient: Bessere Beurteilung seiner Kapitalanlage, Vorbereitung allfälliger Investitionsentscheide, Geltendmachung seiner Mitverwaltungsrechte, sinnvolle Nutzung der allgemeinen Aktionärsrechte sowie Willensbildung als Mitglied der Generalversammlung, namentlich im Hinblick auf Wahlen des Verwaltungsrates, Sonderprüfungen sowie Anfechtungs- und Verantwortlichkeitsklagen.

 

Einige Autoren vertreten die Meinung, den Aktionären seien Informationen lediglich in allgemeiner Form preiszugeben. Es wird teilweise auch ausgeführt, ein Auskunftsbegehren sei unzulässig, wenn es nicht ein Traktandum der aktuellen Generalversammlung betreffe, bzw. wenn es Sachverhalte betreffe, die sich nicht auf das in der Generalversammlung behandelte Geschäftsjahr beziehen. Diesen Auffassungen ist in ihrer allgemeinen Formulierung nicht zuzustimmen.

 

Ein Aktionär hat Anspruch darauf, dass seine Fragen so detailliert beantwortet werden, wie dies für die Ausübung seiner Rechte erforderlich ist. Dabei spielt es keine Rolle, welches Geschäftsjahr betroffen ist oder ob sich eine Frage einem Traktandum zuordnen lässt. Der angegangene Verwaltungsrat hat sogar über das konkrete Begehren

eines Aktionärs hinaus Auskünfte zu erteilen, soweit dessen Informationsbedürfnis für ihn erkennbar war.

 

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass bei der Beurteilung der Frage, ob sich ein Begehren auf eine Gesellschaftsangelegenheit bezieht, von einer weiten Interpretation des Begriffs „Gesellschaftsangelegenheit“ auszugehen ist. Absolute Abgrenzungskriterien gibt es kaum. Sowohl die Zusammensetzung des Aktionariats als auch die Situation, in welcher sich eine Unternehmung befindet, kann den Umfang des Auskunftsrechts beeinflussen.“

 

Der Unterhaltungswert einer derartigen Veranstaltung durch Hapimag ist äußerst gering, negativ interessant ist eventuell noch die Vorgehensweise mit der man gegen die eigenen Aktionäre vorgeht und wie man diese, zumindest deren kritischen Teil, behandelt. Dies muss man einmal miterlebt haben um zu wissen wie dies abläuft. Informativ ist eine derartige Versammlung kaum, zumindest nicht bei Hapimag, daher lohnt auch der weite Weg nach Baar nicht. Es kamen ohnehin nur noch 638 Aktionäre persönlich zur Generalversammlung.

 

Den Vorsitz führte Frau Dr. Spitz, Verwaltungsratspräsidentin der Hapimag, mit auf dem Podium waren nur noch die wohl engsten Vertrauten, ihr Geschäftsführer, der Leiter Finanzen und ihr Stellvertreter. Bei anderen, auch schweizerischen Gesellschaften, bemüht zumindest sich auch noch der Rest des Verwaltungsrats mit auf das Podium. Diese Vorgehensweise könnte darauf hindeuten, dass dieses Unternehmen autokratisch geführt wird? Es wäre, wie der Ablauf der Versammlung zeigte, zumindest zu wünschen, dass sich die Vorsitzende einmal andere Generalversammlung ansieht, sie könnte sicher vieles aus der Vorgehensweise dort lernen. Im Laufe der Jahre in denen sie die Vorsitze führte hat sich jedenfalls nichts geändert, von Gemeinsamkeit und Wahrung insbesondere der Interessen andersdenkender Aktionäre kann nicht die geringste Rede sein. Schon gar nicht davon diese auch nur ansatzweise zu respektieren oder diese einer Prüfung für würdig zu halten. Es wurden ganz bewusst Feindbilder aufgebaut und vertieft.

 

Vielen von den vor Ort anwesenden Aktionären dürfte zu empfehlen sein ebenfalls einmal eine andere Generalversammlung zu besuchen damit diese kennenlernen welchem Zweck eine Generalversammlung dient. Es ist keine Kaffeefahrt und keine launige Unterhaltungsveranstaltung von begrenztem Wert, sondern dem einzelnen Aktionär stehen dort gesetzlich verbriefte Rechte zu die er wahrnehmen kann oder wie dieser Personenkreis es auch lassen kann. Zumindest hat jeder zu respektieren, dass der Fragesteller sein Anliegen vorträgt und ihm dafür auch ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Viele aus diesem Bereich würden etwas dazulernen, wenn sie sich die Zeit nähmen den vortragenden Aktionären zuzuhören, ansonsten wären viele von diesen im nahegelegenen Gasthof besser aufgehoben. Wer eine Generalversammlung mit einer Wahlveranstaltung verwechselt sollte die Reise dorthin unterlassen.

 

Einige Dinge ändern sich eben nie in Baar, die süffisante Vorgehensweise der Präsidentin, wenn für den nächsten Tagesordnungspunkt mehrere Redner angekündigt werden. Es ist deren gutes Recht dort Fragen zu stellen, es ist keine Gnade des Verwaltungsrats dort gehört zu werden. Diese Zeiten haben wir hinter uns. Es hätte ihr ohnehin schon vor Jahren nicht geschadet einen Grundkurs für Schauspielunterricht zu besuchen, dann wären ihr vermutlich bei kritischen Beiträgen nicht wieder sämtliche Gesichtszüge entglitten. Von einer Führungsperson darf man auch ein gewisses Maß an Demokratieverständnis erwarten, zumindest aber Toleranz gegenüber Andersdenkenden. Die Ampel in Baar war wieder geschaltet, bei unkritischen Beiträgen oder bei Beträgen pro Unternehmen nahmen die drei Minuten Redezeit eigenartigerweise kaum ein Ende.

 

Laut Frau Dr. Spitz werfen große Ereignisse ihre Schatten voraus. „Die Neuausrichtung der Hapimag auf individuelle Lebensstile der Kunden, ein wichtigstes Thema in der Zukunft.“ Was haben denn die Aktionäre bisher bei Hapimag gemacht, eine Jugendherberge war es in der Regel nicht und eigentlich hat jeder seinen individuellen Urlaub dort gestaltet auch ohne Hapimagprogramm. Der Verwaltungsrat versteht allerdings unter „individuell“, dass bei Hapimag demnächst möglicherweise „chinesische Medizin“ „Yachtcharter“ und „Zahnarztbehandlungen“ angeboten werden, um nur einige Beispiele zu nennen. Für mich sind dies alles Spinnereien mit wenig Sinn und Verstand.

 

„Es besteht die Absicht in Zukunft überschaubare Gewinne zu erzielen.“ Die Kanzelhöhe wurde geschlossen. Offensichtlich trägt man sich mit Verkaufsabsichten. „Der Verlust der Kanzelhöhe betrug 1.2 -1,5 Mio. CHF.“ Es ist ganz einfach der Fluch der bösen Tat, eine unternehmenspolitische Fehlentscheidung rächt sich hier innerhalb weniger Jahre. Die Hapimaganlagen in St. Michael, Bad Kleinkirchheim und Sonnleitn sind fast von der Kanzelhöhe aus mit dem Fahrrad zu erreichen. Nicht genug damit, es musste mit Bad Gastein ein weiteres Prestigeobjekt dieses Unternehmens in Österreich geschaffen werden. Die Konkurrenz kommt hier aus dem eigenen Haus und kostet dem Aktionär Millionen. Eine wirklich gemütliche Anlage geht auf diese Art und Weise vor die Hunde. Jetzt zeigt man Aktionismus und will Entscheidungsstärke beweisen, die Konsequenzen hätte man bereits beim Ausbau der anderen bzw. neuen österreichischen Anlagen überdenken sollen. Wo blieb da der unternehmerische Weitblick?

 

Der Partner soll die Möglichkeit haben „zu bleiben oder auszusteigen“. Ausstieg natürlich nach den Vorgaben und dem Zeitplan von Hapimag. „Allen Partnern soll im Laufe der nächsten Jahre der Umtausch in die Ferienaktie 21 angeboten werden.“ Konkrete Zeitabläufe wurden nicht genannt.

 

In Zukunft Möglichkeit zur tageweisen Buchung. Hapimag verfügt über 57 Standorte. Das Unternehmen will sich zum Dienstleister entwickeln, es wird keine Zweckgemeinschaft mehr sein. „Verbindung von Immobilien mit Feriendienstleistung.“ Hapimag bedeutet demnach „Urlaub und Dienstleistung an einem bestimmten Ort mit einer Plattform für individuelle Ansprüche für alle Aspekte des Lebens, mit grenzenloser Mobilität. Distanzen sind kein Problem. Zugriff jederzeit für jedermann. Schwerpunkt wird Europa sein.“

 

2008 soll eine „Individualisierung zu einer Kollektion von Lebensgewohnheiten“ werden. Was immer dies auch sein mag. „Über die persönlichen Anforderungen hinaus Verwirklichung des eigenen Lebensstils.“ Warten wir mit Spannung darauf was nun passiert.

 

Offensichtlich beabsichtigt man in Zukunft einen Gemischtwarenladen zu betreiben, der nächste Schritt wird dann, wie bei vielen Unternehmen, die Rückkehr zum Ursprung sein.

 

Die Geschäftsleitung berichtete, dass in 2007 1.875 Kritikpunkte bei Hapimag von den Aktionären angesprochen wurden, ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Angebot und Nachfrage wären so, dass „Hapimag wieder buchbar wurde.“ Die Rückkaufwarteliste hatte 2005 einen Stand von über 29.000 Aktien, per 2007 waren es immer noch ca. 25.900 Aktien. Nach Aussage des Geschäftsführers ist Hapimag „kostendeckend-, nicht gewinnorientiert“. Neue Töne? Bisher ging es nicht ohne Gewinne, sofern welche erreicht wurden. Die Jahresgebühren werden „subventioniert“ durch Überschüsse aus den Bereichen Verkauf, Reiseservice und Tandem Tours. Eine „Subventionierung“ der Nebenkosten vor Ort erfolgt aus den Bereichen Gastro, Shops und Kartenverkauf. Die Jahresgebühren wiesen eine Unterdeckung von 1,8 Mio. CHF aus, somit ist die nächste Steigerung vorprogrammiert. Die durchschnittlichen Nebenkosten betrugen 2007 laut Hapimag, ohne Umsatzsteuer, 271,00 CHF je Wohnung/Woche.

 

Aktionären denen der Umtausch in die Ferienaktie 21 angeboten wird haben dann ein Kündigungsrecht auf Ende des nächsten Jahres, Rücknahme zum Substanzwert. Dieser betrug 2006: 3.314,00 CHF, 2007: 3.323,00 CHF. „Rückkauf erfolgt nur gegen neue Aktien.“ Die vor einiger Zeit groß angekündigte „Kinderstiftung“, finanziert durch Rückgabe von Aktien, hat sich erledigt, es besteht kein Interesse seitens der Aktionäre. Bis dato wurde den Aktionären die bis 1968 Aktien kauften ein Umtauschangebot ihrer Aktien in die Ferienaktie 21 gemacht. Ein weiterer Zeitplan wurde nicht genannt.

 

Auf der einen Seite möchte man Orlando verkaufen und damit das US-Engagement beenden hat aber neue Immobilien in New York und den USA im Blickfeld. „Orlando wird durch Fremdvermietungen am Leben erhalten. Orlando wird abgestoßen, wenn es der Markt zulässt.“ Stellt sich die Frage, ob Orlando dann unter Beachtung dieser Betrachtungsweise buchhalterisch noch richtig bewertet sein kann?

 

Vertreten waren auf der Generalversammlung 69.734 Stimmen, 60.994 Stimmen hielt der unabhängige Stimmrechtsvertreter. 638 Aktionäre waren persönlich anwesend, diese vertraten 8.740 Stimmen. Die Abstimmung im Saal erfolgte über Abstimmungsgeräte. Jedem Gerät wurde die Partnernummer zugeordnet. Auf diese Art und Weise war es zumindest möglich das Abstimmungsverhalten jedes einzelnen Aktionärs nachzuvollziehen. Von geheimer Abstimmung kann somit wohl keine Rede sein, Demokratieverständnis in der Schweiz.

 

„Spannend“ wurde es als seitens Hapimag schriftlich eingereichte Fragen beantwortet wurden. Lachhaft wurde dann die Durchführung, die Antworten wurden verlesen, die Fragen können dem voraussichtlich frühestens ab Mitte September 2008 vorliegenden Protokoll entnommen werden. Die Beantwortung der in der Generalversammlung gestellten Fragen wurde ebenfalls zur Farce. Auf einen Großteil wurde überhaupt nicht reagiert, so auch auf die Frage „welche Vereinbarungen mit der ehrenwerten Gesellschaft bei der Anlage auf Sizilien getroffen wurden.“ Die übrigen Fragen hatten auch durchweg konstruktiven Charakter und zeugten von einer hohen Sachkenntnis der Fragesteller. Erfolgte eine Beantwortung wurde zum Teil auf Seiten im Geschäftsbericht verwiesen, den nicht alle Aktionäre im Saal hatten, ansonsten gingen viele der Fragen nach Ansicht der Vorsitz führenden Verwaltungsratspräsidentin über ein „Auskunftsbegehren hinaus“ oder „gehörten nicht zum anstehenden Traktandum,“ ganz abgesehen von den zahlreichen Fragen die nicht zur Kenntnis genommen wurden. Auf Generalversammlungen bei denen der gedankliche Austausch kein Fremdwort ist werden Generaldebatten über sämtliche Tagesordnungspunkte geführt, da sind solche Spitzfindigkeiten nicht angesagt. Diese kennt fast nur noch Hapimag.

 

Fragen einer Aktionärsvereinigung wurden ohnehin nur verunglimpft, man „wisse schon aus welcher Ecke diese kommen“. Diese Aktionärsvereinigung vertrat die Anliegen ihrer Aktionäre leidenschaftlich und mit großem Engagement. Die Kritik einiger weniger demagogisch geschulter Sprecher gegen diese Vereinigung waren unangebracht, der Vortragende diskreditierte sich selbst so gut er konnte. Er erhielt hierzu aber auch aus der entsprechenden „Saalecke“ uneingeschränkt Applaus und es spielte hier nicht die geringste Rolle, dass die Ampel schon lange auf Rot stand.

 

Es stellt sich die Frage wer die Interessen der Aktionäre bei Hapimag vertritt. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung jedenfalls nicht. Im Verwaltungsrat gibt es kein Mitglied welches für diesen Bereich zuständig ist. Es gibt einen vom Verwaltungsrat ausgesuchten und bestellten Beirat, dieser vertritt angeblich die Interessen der Aktionäre. Keiner kennt die Mitglieder persönlich und keines der Mitglieder wurde demokratisch gewählt. Was der Beirat tut und wozu er überhaupt benötigt wird weiß ohnehin niemand. Er ist ganz einfach über.

 

Die Vorsitzende des Verwaltungsrats ist nicht bereit ein Gespräch mit einem kritisch aber konstruktiv auftretenden Aktionärsverein zu führen. Ihre Verhaltensweise lässt eindeutig darauf schließen, dass ihr an einer zunehmenden Konfrontation gelegen ist und das von ihr gepflegte feindliche Verhältnis nicht entspannt werden soll. Sie hat im Laufe der Jahre wenig dazu gelernt. Man kennt es ohnehin von Hapimag, es werden Fragen beantwortet die nicht gestellt wurden, immer dicht am Thema vorbei.

 

Nach knapp vier Stunden war diese Veranstaltung beendet. Es bleibt festzuhalten, ein unbefriedigender Ablauf, denn viele kritische Aktionäre haben den Weg nach Baar nicht mehr gesucht. Ein Großteil der Kritiker hat inzwischen auch einen Weg gefunden sich von den Aktien zu trennen, der Gegenwert spielte dabei keine Rolle mehr. Das Unternehmen sucht nicht den Zusammenhalt, sondern die Konfrontation, zumindest gegenüber einem Teil der Aktionäre. Es findet kein Dialog mehr statt, ein uneinsichtiger Verwaltungsrat verfolgt kompromisslos seine ständig wechselnden Ziele. Wer nicht für Hapimag ist, ist dagegen, so einfach ist die Formel. Die Vorsitzende des Verwaltungsrats ist nicht kritik- und konsensfähig. Es ist nicht zum Wohl des Unternehmens, wenn sie diesen Posten weiter ausüben kann. Wie wir allerdings aus Baar vernehmen können hat ein schwacher Verwaltungsrat sie erneut zur Vorsitzenden gewählt, offensichtlich einstimmig, Angaben dazu erfolgten jedoch nicht.

 

Der Verwaltungsrat wurde bedauerlicherweise im Amt bestätigt, wer hätte es anders erwartet. Von 260.706 Aktien (31.12.2007) waren 69.540 Aktien auf der Generalversammlung vertreten. Für den Verwaltungsrat stimmten 59.776 Aktien, 9.571 Aktien stimmten nicht für diesen Verwaltungsrat, 193 Aktien enthielten sich der Stimme. 85,96 Prozent der Aktien die auf der Generalversammlung anwesend waren stimmten nur für diesen Verwaltungsrat, 14,04 Prozent stimmten gegen ihn.

 

Bezogen auf die Gesamtanzahl der in Umlauf befindlichen Aktien (31.12.2007) wurde dieser Verwaltungsrat nur von 22,9 Prozent der Aktien gewählt, nur von jeder ca. 5. Aktie. Keine Grundlage für eine gedeihliche Entwicklung.


 

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Hapimag - eine schweizerische Aktiengesellschaft fürchtet die Information!!

 


Bautätigkeit in Flims - 2007-07-15

Orientalischer Basar - 2007-07-29

Großkotzigkeit - 2007-08-11

 

Wohnrechtspunkteverkaufsunternehmen - 2007-08-31

Der satzungsgemäße Rückkauf hat sich nicht erledigt - 2007-09-26

Bemerkenswerte Mitteilung - 2007-10-20

 

Schließungsgerüchte für das Hapimagobjekt Kanzelhöhe - 2007-10-27

  • Brand in der Hapimaganlage Kanzelhöhe - 2010-11-13
  • Sonnleitn bekommt die Schneemassen nicht in den Griff - 2014-02-25

Abkehr von der verursachungsgerechten Belastung der Nebenkosten - 2007-11-06

Gerechte Punktebelastung? - 2007-11-19

 

Hapimag erwartet wohl keine nennenswerten Aktienneuverkäufe mehr - 2007-12-23

Annullationen sind ein gutes Geschäft für Hapimag - 2008-01-22

Keine neue, eine andere Hapimag - 2008-01-30

 

Jahresgebührenrechnung mit Klassifizierungskarte - 2008-02-18

Steigende Jahresgebühr als Verkaufsargument - 2008-03-12

 


Bautätigkeit in Flims

(2007-07-15)

 

Nicht in der Hapimaganlage und auch nicht durch Hapimag, allerdings direkt neben der Anlage. Die Besucher dieses Jahres werden wahrscheinlich nicht nur Freude an dieser Baustelle haben.

 

Gebaut wird auf der von Hapimag verkauften, weil nicht mehr benötigten „Landreserve“ der Hapimaganlage in Flims. Sie erinnern sich? Beim Bau der dortigen Anlage kamen so einige nicht näher ausgesprochene Probleme auf die dazu führten, dass die Anlage dann nicht in der ursprünglich geplanten Größe gebaut wurde und das diese nach Fertigstellung über einen langen Zeitraum nicht mit Punkten, sondern nur gegen Barzahlung genutzt werden konnte. Auf den Notfallplänen und sonstigen derzeitigen Unterlagen der Anlage Flims sind diese nicht gebauten Häuser auch heute noch als in Planung befindliche Häuser Nr. 12 und 13 aufgeführt. Das Thema hat sich nun erledigt.

 

Eine Flimser Ferienwohnungsbaugesellschaft baut dort nun wohl die von Hapimag nicht errichteten Gebäude. Laut Hinweistafel entstehen dort zwei Häuser mit jeweils 14 Ferienwohnungen. Hapimag verkaufte das Grundstück für 2.600.000,00 CHF zum seinerzeitigen eigenen Erwerbspreis. Eine Wertsteigerung hat es offensichtlich nicht gegeben oder wurde nicht durchgesetzt, merkwürdig bei der florierenden Wirtschaftentwicklung in der Schweiz. Nach einer Schweizer Statistik lagen die Grundstückpreise zum Zeitpunkt des Kaufs in der Schweiz bei ca. 485,00 CHF/ m2 (Durchschnitt 1998 - 2002). Gekauft und verkauft wurde für ca. 520,00 CHF/m2. Offensichtlich war der seinerzeitige Kaufpreis doch nicht so günstig?

 

Betrachten Sie das Baustellenschild vor Ort, dann werden Sie feststellen, dass für die dort errichtete unternehmensfremde Ferienanlage, Hapimag den hauseigenen Wellnessbereich für die Bewohner dieses betriebsfremden Objekts zur Verfügung stellt. Ist Hapimag nun, wie wir es von anderen Hapimagobjekten her kennen, so zum Beispiel St. Michael (Kindergarten) und die neue Anlage auf Sylt (Kurverwaltung) nun auch dort für die funktionierende Infrastruktur der Umgebung zuständig?

 

Dann dürfte der Verkaufspreis des Grundstücks wohl doch zu niedrig gewesen sein, insbesondere wenn der jetzige Eigentümer auch auf  ehemalige und somit bereits existierende Planungsunterlagen Hapimag zurückgreifen kann und wenn man durch diese Maßnahmen, insbesondere den Verzicht auf Bau und Unterhalt einer eigenen Wellnessanlage, dem neuen Eigentümer dort erhebliche Investitionssummen erspart werden, auch in Anbetracht dessen, dass für die Nutzung zumindest angemessene jährliche Zahlungen (hoffentlich) erfolgen werden. Es dürfte hinlänglich bekannt sein welche Summen nur die energiemäßigen Folgekosten eines Schwimmbades verursachen, ganz abgesehen von den übrigen dort eingebauten Spielarten.

 

Was bringt diese Vorgehensweise dem Hapimagaktionär, hier speziell dem Nutzer des Objekts Flims? Eigentlich müssten die Nebenkosten für die nächsten Jahre erheblich sinken? Will Hapimag jetzt auch noch öffentliche Schwimmbäder betreiben, nachdem schon Busladungen mit Zufallstouristen in diversen Resorts abgeladen werden? Die Nebenkosten dieses Objekts sind exorbitant hoch und stehen in keinem Verhältnis zum dortigen Angebot, auch wenn keine Sondergebühren für Sauna und Solarium zu entrichten sind. Ein Großteil der Besucher nutzt Sauna und Solarium nicht und subventioniert diese mit über die pauschalen Nebenkosten.

 

Wer steht hinter der Gesellschaft die dort den Neubau durchführt und auf die Hapimaganlage zugreift? Vielleicht werden wir diesen Bereich demnächst bei den Hapimagzumietungen finden? Jahresgebühren und Nebenkosten steigen ständig, obwohl Hapimag die eigenen Einnahmequellen ständig erweitert. Der Moloch Verwaltungsapparat Hapimag ist wohl unersättlich, dieser wird den Hals nie voll bekommen.


Orientalischer Basar

(2007-07-29)

 

Originaltext Hapimag: „Als internationales Unternehmen und führender europäischer Anbieter von Ferienwohnrechten trägt Hapimag Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Diese Verantwortung nehmen wir wahr. Wir fühlen uns der Öffentlichkeit verpflichtet. Deshalb kommunizieren wir offen und klar.“

 

In diesem Sinn berichtet Hapimag Anfang Juli 2007 zur Neueinführung der „Ferienaktie_21“: „Ab dem 1. Juli 2007 gibt Hapimag die Ferienaktie_21 mit neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Mit der Ferienaktie_21 kann der Partner in Zukunft selbst bestimmen, wann und wie lange er von der Hapimag Ferienwelt profitieren will.

 

Die neuen AGB’s beinhalten ein Kündigungsrecht, das bereits nach einer Besitzzeit von sieben Jahren ausgeübt werden kann. Mit der flexiblen Gestaltung profitieren Sie in Zukunft von den Vorteilen des Miteigentums, wie auch von der Flexibilität, über die Dauer Ihrer Partnerschaft jederzeit frei zu entscheiden.

Die Rechte der bestehenden Aktionäre werden durch die Einführung der neuen Ferienaktie_21 nicht tangiert. Künftig werden auch bestehende Aktionäre von den neuen Allgemeinen Bedingungen profitieren können: Sie erhalten in den nächsten Jahren, abgestuft nach der Dauer ihrer Partnerschaft, persönliche Angebote für die wesentlichen Inhalte der neuen AGB’s.

 

Wichtig:

Für bestehende Partner ändert sich in der Nutzung ihrer Aktien nichts. Sie profitieren weiterhin von den vielfältigen Resorts an besten Lagen.“

 

Soweit der Originaltext Hapimag.

 

Keine Preisangaben, keine Veröffentlichung der neuen Geschäftsbedingungen, keine weiteren Angaben zu sonstigen Abläufen. Es wird wohl wieder einmal alles nach freier Gestaltungsmöglichkeit ablaufen, nehmen was zu bekommen ist, wie auf dem orientalischen Basar. Hapimag „kommuniziert offen und klar“.

 

Der Hapimag-CEO, im Moneycab-Interview: „Generell möchte ich im laufenden Jahr (2007) die organisatorische Effizienz weiter verbessern und die Kommunikation ausbauen.“ Sollte dies der erste Schritt dazu gewesen sein, dann ging es wohl gründlich daneben?

 

Deutlich wird bei dieser Vorgehensweise, wie bei allen anderen Korrekturversuchen seitens Hapimag in den vergangenen Monaten, die Altaktionäre zahlen weiter und ständig mehr. Vor den „angedrohten“ Angeboten an die Altaktionäre sei diesen schon heute empfohlen vor diesen Angeboten sehr aufmerksam zu sein. Bis heute hat Hapimag diesbezüglich kaum, um nicht „nie“ zu schreiben, etwas getan was den „Partnern“ einen Vorteil brachte.

 

Dadurch, dass bei diesem Angebot erst nach sieben Jahren die erste Kündigungsmöglichkeit besteht verschafft sich Hapimag erst einmal Luft im Kessel Anteilscheine. Die Überraschungen für die Neukäufer werden dann kommen, wenn diese dann erfahren werden welche Abfindung Ihnen dann angeboten werden wird. Eine Lebenserfahrung wird es mit Sicherheit wohl werden und diese muss nicht unbedingt positiv sein. Die Informationspolitik zu diesem Produkt lässt Böses ahnen.


Großkotzigkeit

(2007-08-11)

 

British Hotel in Dresden als neues Hapimag Städteressort. In der Nähe der weltbekannten Frauenkirche in Dresden entsteht bis Ende 2008 ein neues Hapimag Ressort. Der Bau ist mehr als anspruchsvoll, denn die Fassade wird getreu der Originalfassade des 1945 zerstörten British Hotels nachgebaut.

 

„Hapimag eröffnet damit in Dresden ein weiteres Städteresort mit rund 34 Appartements. Dabei handelt es sich um das 11. Hapimag Städteresort. Das Grundstück wurde von Hapimag gekauft. Am 2. April gab der Finanzausschuss der Stadt Dresden grünes Licht für den Verkauf des Grundstücks an der Landhausstrasse 6. Das Eigentum wird an Hapimag übertagen, wenn die Baugenehmigung für das neue Resort vorliegt. Hapimag reicht die Baueingabe noch vor den Sommerferien ein und hofft, im Herbst mit den Bauarbeiten beginnen zu können. Historische Fassade, historisches Kellergewölbe. Dort, wo Ende 2008 das neue Hapimag Resort stehen soll, befand sich früher das British Hotel. Das Gebäude besaß eine für seine Zeit ungewöhnlich monumentale Fassade. Es wurde bei einem Bombenangriff am 13. Februar 1945 völlig zerstört.

 

Bekannt ist, dass auf dem heutigen Grundstück Teile historischer Kellergewölbe liegen. Die Ausmaße des Gewölbes sind größer als bisher angenommen. Hapimag hat sich verpflichtet, beim Neubau sowohl die Fassade detailgetreu nachzubauen, als auch die Kellergewölbe wiederherzustellen. Diese Arbeiten werden in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Stadtplanungsamt geschehen.

 

Zurzeit ist es noch unklar, wie die renovierten Kellergewölbe genutzt werden könnten. Eine Möglichkeit bestände darin, Weine zu lagern, zu degustieren und eventuell zu verkaufen. Hapimag wird mit den Architekten von IPRO Dresden ein Nutzungskonzept für die historischen Kellermauern entwerfen.“

 

Der Hapimag-CEO, im Moneycab-Interview: „Zentral für die Attraktivität von Hapimag bei der jüngeren Generation sind die Resorts. Hier wollen wir den Bedürfnissen der Partner künftig noch besser gerecht werden. Kleinere Bijou-Resorts, neue Städte-Resorts und weitere Strandresorts sind nach dem Geschmack jüngerer Hapimag Partner, weshalb wir solche Optionen verfolgen.“ Weiter: „Wichtig scheint mir der Hinweis, dass wir unsere Zielgruppe nicht bei den ganz jungen Leuten sehen. Unser Angebot richtet sich in erster Linie an Familien und an Personen ab 40 bis 45 Jahren.“ Ab einhundert Jahren wird dann ohnehin Urlaub in der Hapimag-Ferienanlage in Braunlage gemacht.

 

Sie, meine Damen und Herren, werden die Kosten für diese Großkotzigkeit tragen, auch die Folgekosten. Dieser Aufwand für 34 Appartements. Die Jahresgebühren lassen grüßen.

 

Was soll nun „Bijou“ bedeuten? Offensichtlich steht es für Abgehobenheit dieses Unternehmens und Verlust jeglichen Realitätssinns. Luxus koste es was es wolle, ohne Beachtung der Erfordernisse, der Aktionär hat ohnehin keine Wahl, er darf es nur bezahlen. Laut „Wikipedia“ ist „Bijou“ eine französische Bezeichnung für ein Kleinod, eine Kostbarkeit, ein Juwel, ein Schmuckstück. In Bezug auf Menschen entspricht es dem Kosewort „Schatz“. In der freimaurerischen Terminologie bezeichnet Bijou ein meist aufwändig gearbeitetes Logenabzeichen. Anwendung in der Praxis findet „Bijou“ bei Luxusbetten, Saunen, bisexuellen Journalen bis hin zu Mineralien und Fossilien. Somit wohl eher keine originelle Zuordnung für ein Hapimag-Resort.

 

Auf der einen Seite verkauft Hapimag die kleineren Ferienstandorte, schafft dann aber neue „Bijou“-Ressorts. „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“, Widersprüche par Excellence, immer wie man es gebrauchen kann, heute so, morgen so. Das Risiko trägt ohnehin der Aktionär.

 

Was hat dies alles noch mit der satzungsgemäßen Idee, den Hapimagaktionären Ferienwohnungen zu akzeptablen Preisen zur Verfügung zu stellen, zu tun? Ein Unternehmen hebt ab, lässt die eigenen Ideen hinter sich und für die eigenen Visionen die Aktionäre zahlen. Der Aktionär hat keine Alternative. Wobei sich hier die Frage stellt wovon zahlt Hapimag diese Neubauten und Zukäufe? Die Beträge dafür sollen aus den neu verkauften Aktien resultieren. Bei der Anzahl der in den vergangenen Jahren verkauften neuen Aktien dürfte es wohl schwer gewesen sein die benötigten Beträge dafür aufzubringen?

 

In 2006 machte Hapimag nach eigenen Angaben einen Umsatz in Höhe von ca. 230 Mio. CHF. Im Umlauf befanden sich 312.171 Einheiten, davon 260.663 Aktien. Hieraus resultiert ein Umsatz je Einheit in Höhe von ca. 737,51 CHF. Die Jahresgebühr je Aktie, die bei Hapimag als Umsatz ausgewiesen wird betrug 325,20 CHF/Aktie. Sollte jeder Aktionär seine Jahresgebühr bezahlt haben ergibt dies einen Betrag in Höhe von ca. 84.767.607,60 CHF. Ausgehend von ca. 230.000.000,00 CHF Jahresumsatz (2006) wurde aus anderen Bereichen ein Umsatz in Höhe von ca. 145.232.392,00 CHF erwirtschaftet.  Die Umsatzrendite Hapimag betrug für 2006 nur: ca. 1,93 %.

 

Wann erhalten die Hapimagaktionäre für das unternehmerische Risiko welches durch die zahlreichen Unternehmensaktivitäten mitgetragen werden muss zusätzlich eine Bardividende? Durch diese zusätzlichen Aktivitäten sollen sich die Jahresgebühren reduzieren, davon hat bisher niemand etwas bemerkt. Unternehmerisches Risiko mit mäßigem Erfolg, unternehmerische Tätigkeit als durchlaufender Posten.

 

Bei der neuen Hapimaganlage in Hörnum wird sogar der Bauzaun künstlerisch gestaltet. Geld spielt eben bei Hapimag keine Rolle. „Foto der Superlative - Sylts größte Ansichtskarte passt in keinen Briefkasten: 136 Meter lang und 80 Zentimeter hoch ist das rekordverdächtige Foto-Kunstwerk, das die 40 Kilometer lange Westküste der Insel Sylt - von der Hörnum Odde bis zum Lister Ellenbogen - aus der Vogelperspektive zeigt. Angefertigt hat das fototechnische Meisterwerk aus 84 Einzelbildern, die auf 20 Lkw-Planen gedruckt wurden, der Sylter Fotograf Holger Widera. Auftraggeber ist der Ferienkonzern Hapimag, der mit dem viel bestaunten Motiv den Bauzaun für sein neues Ferienresort schmückt, das bis Ende 2008 in Hörnum entsteht.“

 

Es war eben schon immer einfach das Geld anderer auszugeben.


Wohnrechtspunkteverkaufsunternehmen

(2007-08-31)

 

Ende Juli schaffte es Hapimag tatsächlich einige nichtssagende Zahlen zum Geschäftsverlauf des ersten Halbjahrs 2007 zu veröffentlichen. Kein bemerkenswerter Vorgang. Ein Halbjahresbericht einer Aktiengesellschaft sieht anders aus, auch die von anderen schweizerischen Aktiengesellschaften. Dafür gibt es ausreichend gute Beispiele. Der Hapimagbericht kann nicht einmal als schlechtes Beispiel dienen, eigentlich bedarf er keiner Erwähnung, denn es erfolgt keine nachvollziehbare Aussage. Der „Bericht“ war nachzulesen in den „FN FinanzNachrichten.de“ in denen „News zu Aktien Börse und Wirtschaft“ veröffentlicht werden. Eine Publikation die für sich in Anspruch nehmen kann kritiklos und vollständig die Pressemitteilungen der jeweiligen Unternehmen ungeprüft zu übernehmen.

 

Da für andere namhafte Publikationen das Unternehmen Hapimag von Größe, Publikumsinteresse und Verbreitung her eher uninteressant ist Muss man sich offensichtlich dieses Multiplikators bedienen, wohl ein Armutszeugnis. Vielleicht sollte man sich vorher einmal ansehen welche informativen Informationen andere Unternehmen ihren Anteilsinhabern zukommen lassen, dabei könnte man kräftig dazulernen, sofern man lernfähig ist. Dies ist bei diesem Unternehmen mehr als zu bezweifeln. In dieser Liga spielt Hapimag ohnehin nicht. Desinformation ist in allen Punkten ständig angesagt.

 

Nach den dort erfolgten Aussagen gelang „der Hapimag die Steigerung beim Verkaufsumsatz von Wohnrechtsprodukten um 19,1% auf CHF 28.6 Mio. Das operative Ergebnis konnte Hapimag gegenüber dem Vorjahr, wie geplant, um CHF 3,5 Mio. auf CHF 5 Mio. verbessern.“

 

Eine Aussage die das Unternehmen nicht weiter bringt, wenn überhaupt ein zweifelhafter Erfolg. Es erfolgte keine Aussage dazu welche Anzahl an neuen Aktien verkauft wurden und wie viele Aktien laut Satzung zurückgenommen wurden. Nein, der kleinste Nenner wird als Erfolg „verkauft“. Das Unternehmen verkauft offensichtlich mittlerweile Wohnrechtspunkte, wohin ist man eigentlich gesunken?

 

„Wir führen unsere bisher erfolgreichen Verkaufsanstrengungen im nicht-deutschsprachigen Raum weiter. In Italien oder der Türkei haben sich die Verkäufe in den letzten Jahren sehr erfreulich entwickelt. Weitere Länder werden folgen. So planen wir noch dieses Jahr in Großbritannien, Frankreich und ab 2008 in Ungarn die Verkaufsaktivitäten zu intensivieren“, so der Hapimag-CEO im Moneycab-Interview. Die bisherigen länderbezogenen Verkaufserfolge sind wohl keiner Erwähnung wert? Offensichtlich sind diese bescheiden.  Jetzt dürfen Sie die europaweite „Expansion“ des Unternehmens Hapimag, wobei die Türkei wohl dazu gehört, über die Jahresgebühren mit finanzieren. Die Aussichten für die verbliebenen Aktionäre werden immer schlechter. 

 

Wen kann es da bei dieser Vorgehensweise wundern, wenn „das operative Ergebnis, wie geplant, verbessert werden konnte?“ Bei einem Wareneinsatz gleich Null, zumindest beim Punkteverkauf, auf die früheren Ausführungen zu diesem Thema sei verwiesen, kann es nur aufwärts gehen und es muss etwas übrigbleiben. Nur wen hilft dies, den Aktionären nicht, Hapimag deckt nur die eigenen Verwaltungskosten auf dem einfachsten Weg. Neue Objekte werden dadurch nicht zwangsläufig erschlossen.

 

Nur gehen wir einmal von folgender Theorie aus, eigentlich sollte es die Praxis sein, Hapimag versteht sich als Non-Profit-Unternehmen, erzielte Einnahmen reduzieren die Jahresgebühren. Warum steigen diese dann ständig, ebenso wie die Nebenkosten, wenn zusätzliche Einnahmequellen requiriert werden? Insbesondere, wenn Wohnrechtspunkte verkauft werden die ohnehin verfallen und von den Aktionären schon bezahlt wurden.

 

Solange die Jahresgebühren und die Nebenkosten steigen kann es für die Aktionäre kein positives Ergebnis gegeben haben.

 

Betrachten wir nur die Aussagen des Hapimag-CEOs im Moneycab-Interview: „Wir haben rund 5.000 Aktien zurückgekauft. Durch Erbschaft oder Schenkung haben rund 3.200 Aktien einen neuen Besitzer bzw. eine neue Besitzerin gefunden. Schließlich sind rund 1.700 Aktien von Partnern über private Kanäle verkauft worden. Insgesamt sind im letzten Jahr also rund 10.000 Hapimag Aktien „gedreht“ worden.“ Dies sind Rechtfertigungen für angekündigte großspurige Versprechungen in der Vergangenheit. Mit der Arithmetik lässt sich alles beweisen. Dieses Unternehmen schreckt vor nichts zurück.

 

Nur: „Gut gebrüllt Löwe“, als Löwe gestartet, aber als Bettvorleger gelandet. Von den in 2006 zurückgenommenen 5.120 Aktien befanden sich per 31.12.2006 noch 4.949 Aktien im Bestand der Hapimag.

 

Rhetorik ist eben alles.


Der satzungsgemäße Rückkauf hat sich nicht erledigt

(2007-09-26)

 

Hat Hapimag mit der Ferienaktie 21 wirklich wie behauptet ein neues, innovatives Produkt auf den Markt gebracht? Hierzu nachstehend meine persönliche Meinung: Zunächst ein geschäftstüchtiger Schachzug der Hapimag, denn durch die Ausgabe der Ferienaktie 21 verkauft Hapimag natürlich nun die neuen Aktien mit neuen AGBs, die nach wie vor niemand kennt und zu denen nur scheibchenweise und bruchstückhaft Teilinformationen veröffentlicht werden. Preise scheinen auch Verhandlungssache geworden zu sein. Hapimag möchte somit wohl kaum noch alte Aktien zurückkaufen. Damit meint Hapimag offensichtlich dieses leidige Problem gelöst zu haben. Allerdings nur für Hapimag, nicht für die betroffenen Aktionäre.

 

Bisher musste Hapimag beim Aktienneuverkauf zehn Prozent an Aktien von verkaufswilligen Aktionären satzungsgemäß zurücknehmen, ausgehend vom offiziellen Verkaufspreis 9.100 CHF, abzüglich Abschlag. 2006 waren es ohnehin nur noch 178 Aktien die satzungsgemäß und damit zu ordentlichen Werten zurückgenommen wurden. Die Ferienaktie 21 ist ebenfalls eine Aktie, nur mit geringfügig anderen Rahmenbedingungen, eine Satzungsänderung wurde nicht beschlossen. Aktienverkäufe fallen somit unter die satzungsgemäße Rückkaufregelung für Altaktionäre, denn Hapimag hat keine neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen, Satzungsänderungen usw. hierzu veröffentlicht. Dann gilt eben das alte Recht, für die Altaktionäre ohnehin.

 

Derzeit bestehen nur Erfolgsaussichten Aktien über Hapimag zurückgeben, zu miesen Erlösen, wenn das Vermittlungsprogramm Hapimag in Anspruch genommen wird. 3.700 CHF und darunter genannte Preisvorstellungen führten vor Auflage des Neuprodukts Ferienaktie 21 zum Erfolg. Zumindest bei denjenigen Aktionären die ständig am Ball blieben, die übrigen hörten oft kaum etwas zu ihrem Angebot. Beim Wiederverkauf erzielt Hapimag erheblich höhere Beträge.

 

Mit 3.700 CHF war ein sehr aktiver Hapimagaktionär beim Hapimagvermittlungsprogramm erfolgreich, dies könnte natürlich auch die Ausnahme gewesen sein und Hapimag wollte ihn nur loswerden, denn Aktionäre die dieser Tage Hapimag danach fragen welche Preisvorstellungen bei der Vermittlungsaktion erfolgversprechend sein könnten wird empfohlen 2.300 CHF anzugeben um Aussicht auf eine baldige Vermittlung zu haben.

 

Ob sich der Rückgabewert der Ferienaktie 21 einmal in dieser Größenordnung bewegen wird, wird erst das Jahr 2016 zeigen, denn zu diesem Zeitpunkt erst wird die erste konditionsgemäße Rückgabe einer heute gekauften oder umgewandelten Ferienaktie 21 möglich sein. Wahrlich ein weiterer geschickter Schachzug von Hapimag. So lange hat man sich Luft im Kessel verschafft. Derzeit gehen die Aktienwerte immer weiter in den Keller, die Tendenz wird sich wohl verstetigen. Freie Vermittler liegen dieser Tage bei 2.200 CHF zuzüglich 60 Punkten je Aktie.

 

Laut „Moneycab“ hat Hapimag in den letzten drei Jahren über 10.000 Aktien für rund 48 Mio. Franken zurückgekauft“. Der Durchschnitt lag damit bei 4.800 CHF/Aktie und somit weit entfernt vom offiziellen Verkaufspreis. Der Hapimag-CEO ging auf diese Zahlen nicht näher ein, er wusste sicher warum er hierzu nichts bestätigen wollte. Diese Werte sollten auch mit großer Vorsicht zur Kenntnis genommen werden. Es ist der Durchschnitt der vergangenen drei Jahre. Satzungsgemäße Rückkäufe haben dabei nur einen Bruchteil betragen, trotzdem den Durchschnitt erhöht. Heute sieht die Realität anders aus, die erzielten Werte sind weiter gefallen.

 

Ferienaktie 21, ein Programm welches ausschließlich der Enteignung der Altaktionäre dient, wenn Sie dieses annehmen. Entweder werden die Aktien fast verschenkt im Rahmen der derzeit bestehenden Hapimagprogramme und -angebote oder die Altaktionäre halten dem Unternehmen notgedrungen die Treue, denn ein freihändiger Verkauf zu vernünftigen Preisen ist fast aussichtslos. Wer kauft noch eine „alte“ Aktie nach Einführung der Ferienaktie 21. Es ist wie bei einem alten Auto, wer kauft noch ein altes Modell, nachdem eine neue Version angeboten wird? Eventuell nur mit kräftigen weiteren preislichen Abschlägen. Hapimag macht hierzu keine Aussage.

 

Der Verkauf einer Altaktie dürfte in Zukunft ohne die Mitwirkung Hapimag kaum möglich werden. Hapimag wird beabsichtigen die alten Konditionen im Laufe der Jahre abzuschaffen. Rechtlich zumindest bedenklich.

 

Laut Hapimag-CEO, im Moneycab-Interview, ist „die Herausforderung für unser Unternehmen eine zweifache: einerseits müssen wir den Generationenwechsel bei den Partnern vollziehen, und gleichzeitig gilt es, neue Partner sowohl in den relativ jungen als auch in den traditionellen Märkten zu gewinnen.“

 

Bei der Ferienaktie 21 wird sich die Schlussabfindung für ausstiegswillige Aktionäre im Rahmen der derzeitigen Erlöse außerhalb des satzungsgemäßen Verkaufs bewegen, vermutlich, die Entwicklung und die Ideen des Unternehmens Hapimag kann niemand voraussagen, es kann alles noch viel schlimmer kommen, besser wurde es bis jetzt für die Aktionäre nie. Für zunächst sieben Jahre ist die Bindung an das Unternehmen durch die Ferienaktie 21 zunächst festgeschrieben. Sehr lange, wenn einiges nicht den Vorstellungen entsprechen sollte. Nach Kündigung der Ferienaktie 21 kommen dann zwei weitere Jahre hinzu, denn erst danach, ab dem zweiten Jahr sind keine Jahresgebühren mehr zu zahlen, also bedingter Abschied erst im neunten Jahr. Trotz dieser Kündigung behalten Sie zunächst die Hapimagaktie. Diese müssen Sie dann in einem gesonderten Vorgang zum Verkauf anbieten. Hapimag zahlt Ihnen dann den „Anteil am wirtschaftlichen Eigenkapitel der Hapimag“. Auf den Auszahlungsbetrag bin ich schon heute gespannt. Danach erst haben Sie sich von Hapimag verabschiedet.

 

Satzungsgemäß stehen Ihnen derzeit für die Hapimagaktie, ausgehend von einem offiziellen Verkaufspreis von 9.100 CHF, 7.462,00 CHF für die zurückgenommene Aktie zu. Bei der derzeitigen Warteliste in ca. einhundert Jahren, es sei denn verkaufwillige Aktionäre verkaufen auf anderen Wegen, dann aber zu erheblich niedrigeren Preisen, denn diesen Wert wird wohl niemand mehr zahlen.

 

Das was Hapimag mit der Ferienaktie 21 anbietet, Verbleib der Aktie beim Aktionär, Kündigung der aktiven Mitgliedschaft unter Einstellung der Zahlung der Jahresgebühren, all dies steht Ihnen bei der jetzigen Aktie auch schon zu. Dies ist gängiges Recht, denn jegliche Nutzung ist kündbar. Machen Sie davon Gebrauch und kündigen unter Berücksichtigung entsprechender Kündigungsfristen. Hapimag erkennt diese Vorgehensweise allerdings nicht an und verweigert Ihnen die Punktenutzung, wenn Sie die Jahresgebühren nicht zahlen. Vielleicht gelingt es Ihnen Ihre Rechte durchzusetzen, trotz der bockigen Unternehmenshaltung. Ob es dafür lohnt einen Prozess zu riskieren sei dahingestellt, die diesbezüglichen Erfolgsaussichten zumindest mit dem üblichen Risiko verbunden.

 

Nehmen Sie die von Hapimag für die Ferienaktie 21 vorgesehene Frist, diese dürfte angemessen sein, wenn Hapimag diese schon selbst verwendet. Kündigen Sie mit einjähriger Frist zum Jahresende des Folgejahres. Nur was machen Sie dann mit der Aktie, Dividenden gibt es keine bei Hapimag, die Punktezuweisung erfolgt durch Zahlung der Jahresgebühr, auch sonst haben Sie keine Vorteile durch den Besitz einer Hapimagaktie, wenn Sie so vorgehen und kaufen wird diese Aktie wohl auch niemand. Das zweifelhafte Vergnügen an den Generalversammlungen der Hapimag teilnehmen zu dürfen, sollte wohl kein Grund sein, die Kündigung nicht auszusprechen. Für drei Minuten Rederecht lohnt ohnehin die Anreise nicht. Es dürfte keine Perspektive und kein erstrebenswertes Ziel sein an den Generalversammlungen der Hapimag weiter teilnehmen zu dürfen. So interessant ist es auf diesen Veranstaltungen nun auch wieder nicht. Die Werthaltigkeit der Aktie lässt sich auch schwerlich beziffern und ein Börsenhandel findet sowieso nicht statt.

 

Sie brauchen also nicht auf das entsprechende Angebot von Hapimag zu warten um auf die Ferienaktie umzustellen, wenn Sie die genannten Risiken eingehen wollen. Die Ferienaktie 21 ist ohnehin nur eine Mogelpackung. Ihre bisherigen Rechte gehen Ihnen verloren, etwas Gleichwertiges bekommen Sie dafür nicht in Bezug auf den satzungsgemäßen Ausstieg.

 

Rückkäufe, Angaben zu den Modalitäten zur Ferienaktie 21 liegen nur lückenhaft vor und lassen Abläufe nur vermuten. Rücknahmen bei der Ferienaktie 21 maximal in Höhe der jährlich verkauften Ferienaktien. Was ist, wenn dann eines Tages der Verkauf der Ferienaktie 21 eingestellt wird und die Ferienaktie 22 folgt? Die Länge der Wartelisten für die Aktienrücknahme bei Hapimag kennen Sie. Meinen Sie, dass dies in Zukunft anders wird? Das Unternehmen ist mit seinem Rückkaufprogramm bereits einmal gescheitert und die Altlasten bestehen fort. Daran ändert auch die Einführung der Ferienaktie 21 nichts. Das nächste Programm, resultierend aus der Ferienaktie 21, beginnt aber erst im Jahr 2016, wenn Sie sich noch in diesem Jahr entscheiden. Besserungsschein auf eine ungewisse Zukunft, wohl auch mit erheblichen Risiken.

 

Was passiert, wenn die derzeit auf der Warteliste stehenden verkaufswilligen Aktionäre ihre Aktien komplett jetzt in Ferienaktien 21 umtauschen und diese dann kündigen. Dann stehen zum erstmöglichen Ablauftermin zehntausende von Aktien bereits zum Umtausch an. Umgetauscht wird aber nur in Höhe der dann jährlichen Verkäufe.

 

In einer Hapimag-Pressemitteilung heißt es zum Auseinandersetzungsguthaben unter anderem: „Hapimag verpflichtet sich, die Aktie zum „Substanzwert“ zurückzukaufen. Der „Substanzwert“ entspricht dem Anteil des Aktionärs am wirtschaftlichen Eigenkapital der Firma.“ Keine Beispielrechnung, keine weiteren Erläuterungen und Bedingungen aufgrund aktueller Geschäftszahlen. Was hätte dagegen gesprochen, wenn Hapimag anhand des letztjährigen Geschäftsberichts den sich daraus ergebenden Rückkaufwert genannt hätte? „Wir informieren offen und klar“, so der Originaltext Hapimag. Bei der Ferienaktie 21 ist davon wie in anderen Fällen auch nichts zu bemerken.

 

Der Präsidentin des Hapimag-Verwaltungsrats fiel dieser Tage (veröffentlicht am 24.08.2007) bei einer Selbstdarstellung, veröffentlicht von der „ARGUS Medienbeobachtung“ auch weiter nichts ein als die üblichen Darstellungen zu wiederholen, keine Erläuterungen, keine Bedingungen.

 

„Substanzwert“, nun das magische Wort. Bisher wurde noch von „Innerer Wert = Anteil des Aktionärs am wirtschaftlichen Eigenkapital der Hapimag“ gesprochen. Diese Formulierung ging sicher zu weit, der Aktionär hätte daraus eventuell Rechte ableiten können. Wahrscheinlich werden wir noch etliche Wortschöpfungen von Seiten Hapimag zu sehen bekommen. Ein nachvollziehbares Rechenbeispiel mit aktueller Wertangabe wäre sinnvoller gewesen.

 

Der „Substanzwert“ ist nicht unbedingt mit dem „inneren Wert“ identisch. Vielleicht sollte das Unternehmen Hapimag sich zunächst einmal überlegen was es nun eigentlich zur Grundlage des Auseinandersetzungsguthabens machen möchte. Sollte man vielleicht doch den Buchwert meinen? Es gibt noch diverse andere Möglichkeiten. Wenn nicht einmal das Unternehmen selbst weiß welchen Wert es nun ausschütten möchte, wovon soll dann der Aktionär ausgehen?

 

All diese Werte aber haben eins gemeinsam, die Gestaltungsmöglichkeiten sind grenzenlos, insbesondere wenn noch stichtagsbezogene und bewertungsrechtliche Maßstäbe mit hineinspielen.

 

Wie groß die Not der verkaufswilligen Hapimagaktionäre ist konnte ich dieser Tage in der Umgebung der Hapimaganlage Kanzelhöhe feststellen. Dort hatte ein Hapimagaktionär sein Verkaufsangebot, Hapimagaktien und -ferienpass, zwar nicht umweltgerecht, dafür aber doch sehr originell, jeweils an Fichten an den von den in der Nähe dieser Anlage ausgehenden Höhenwanderwegen zu den diversen Hütten geschraubt. Wetterfest und sehr beständig. Mit schnellen Erfolgen scheint der Aktionär nicht zu rechnen.

 

Im Holiday September 2007 macht Hapimag einige nichtssagende Angaben zur Ferienaktie 21. Finden Sie dort einen Verkaufspreis? Sind dort die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedruckt? Finden Sie dort Beispielrechnungen für das dann zu ermittelte Auseinandersetzungsguthaben?  Bis jetzt ist nur eines aus den dürftigen und unvollständigen Ausführungen zu entnehmen. Die neue Aktie beinhaltet nichts was dem Aktionär elementare Vorteile bringt, lediglich das Unternehmen Hapimag profitiert von den neuen Konditionen. Grundsätzlich ist alles mindestens eine Nummer schlechter gegenüber der bisherigen Regelung. Die alten Regelungen bestehen als Grundlage nach wie vor und sind auch auf die Ferienaktie 21 anzuwenden, solange nichts anderes mit den einzelnen Aktionären vereinbart wird. Dies ist bisher nicht der Fall. Es sei denn Sie unterschreiben eine abweichende Vereinbarung.

 

Nach sieben Jahren können dann die Besitzer der Ferienaktie 21 ihre aktive Mitgliedschaft bei Hapimag kündigen. Im neunten Jahr brauchen Sie dann keine Jahresgebühren mehr zahlen. Die Aktie können Sie dann im Rahmen der vorgesehenen Vorgaben zurückgeben, aber nur in Höhe der in dem Jahr von Hapimag getätigten Aktienverkäufe der Ferienaktie 21 erfolgen Rücknahmen. Wie lange dies dauern kann kennen viele. Erst dann wird wohl das Auseinandersetzungsguthaben ausgezahlt, nähere Angaben zu diesem Punkt erfolgten nicht, auch nicht zu welchem Zeitpunkt die Auszahlung dann durchgeführt wird.

 

Haben Sie schon irgendwo eine Preisliste gesehen aus der hervorgeht zu welchem Preis Hapimag die Ferienaktie 21 verkauft?

 

Originaltext Hapimag: „Als internationales Unternehmen und führender europäischer Anbieter von Ferienwohnrechten trägt Hapimag Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Diese Verantwortung nehmen wir wahr. Wir fühlen uns der Öffentlichkeit verpflichtet. Deshalb kommunizieren wir offen und klar.“


Bemerkenswerte Mitteilung

(2007-10-20)

 

Bemerkenswerte negative Erkenntnisse aus dem Hause Hapimag, die wohl keiner weiteren Kommentierung bedürfen und für sich selbst und das Geschäftsgebaren des Unternehmens sprechen.

 

Hapimag versandte nachstehende Information, zunächst die Übersetzung, ohne Gewähr, anschließend der englische Originaltext:

 

„...Wir erhielten Ihre e-mail vom ... 2007. wir verstehen, dass Sie über die erhaltene Information enttäuscht sind, aber wir möchten Ihnen diese Angelegenheit gern erklären.

 

Zunächst hier der korrekte Wert eines Anteilscheines: CHF 3.314 -/ 1.996,38 (entspricht dem Wechselkurs)

 

Die Information über den Verkauf eines Anteilscheines aus privatem Weiterverkauf ist korrekt, weil mit dem neuen Produkt, dem „Hapimag-Share 21“ einige neue Regeln und Konditionen verbunden sind. Der Jahresbeitrag und die Ferienpunkte bleiben unverändert.

 

Der Grund, weshalb neue Eigentümer (die Anteile aus privatem Weiterverkauf und aus zweiter Hand erwarben), die gemieteten Unterkünfte und neuen Urlaubsorte nicht benutzen dürfen, liegt darin, dass wir den „grauen Markt“ nicht unterstützen möchten. Zurzeit ist es möglich, auf dem grauen Markt Anteilscheine zu wesentlich billigeren Preisen zu erwerben.

 

Mit den neuen Anteilscheinen geben wir auch eine neue „Hapimag-Mitgliederkarte“ aus, die Ihnen die Möglichkeit spezieller Dienstleistungen und Ferienaufenthalte in den neuen Ferienorten bietet.

 

Der Grund, weswegen Sie keinerlei Informationen über das neue Angebot erhielten, liegt darin, dass Mitglieder, die Anteilscheine aus 1963 – 1968 besitzen, als Erste diese Informationen über Hapimag 21-Anteile erhielten und in einem zweiten Schritt die anderen Mitglieder informiert werden.

 

Ihre Hapimag-Anteilscheine werden weiterhin von Interesse für Sie und neue Kunden sein.

 

Wir hoffen, dass unsere Erläuterungen Sie zufrieden stellen. Für weitere Auskünfte über diese Angelegenheit rufen Sie uns bitte an...“

 

 

“…We received your e-mail dated on … 2007. We understand that you are disappointed about the informations that you received.
But in this matter we would like explain it to you.

First of all, here's de correct value of one share:      CHF    3314.-    /    EUR   1996.38   (it depends on the exchange)

The information about to sell a share on a private resale is correct. Because with the new product the "Hapimag share 21", will also follow some new rules and conditions. But the the yearly amount and the holiday points will stay the same.

The reason why new owners (bought shares at the private resale and second hand sellers) can't visit the hired accommodations and new resorts is, because we would not like to support the "grey market"! Today on the grey market, its possible to buy shares to a very cheap price offer.

With the new share, we also made a new "Hapimag Member Card" that gives you the opportunity for special services and vacations in the new resorts.
The existently members and the new members that will buy their shares directly at Hapimag, will have the opportunity to visit the hired accommodiation and new resorts.

The reason because you never received informations about the new product, is because in the first step members that have shares from 1963 - 1968 will receive the first informations about the Hapimag share 21. In a second step the other members will be informed.

Your Hapimag shares will still be interested for you and for newcomers.

We hope that our explanations are to your satisfaction. For more informations about this matter, please call us.

Kind regards…”


Schließungsgerüchte für das Hapimagobjekt Kanzelhöhe

(2007-10-27)

 

Die „Kleine Zeitung“, Österreich/Kärnten berichtet unter anderem wie folgt: „Sorgen um schlecht ausgelastete 600-Betten-Anlage auf der Gerlitzen. Das Hapimag-Dorf wird nur mehr im Winter die Pforten öffnen. Während die Gerlitzen investitionsmäßig einen Boom erlebt, grundelt die Time-Sharing-Ferienanlage Hapimag mit ihren 600 Betten bei einer Auslastung von 40 Prozent herum. Das Gerücht einer Schließung ist aufgetaucht.

 

Die Kanzel-Anlage hat die schlechtesten Belegzahlen aller österreichischen Hapimag-Dörfer, stellt Stefan Jürsz vom Hapimag-Konzern fest. „Wir werden die Kanzelhöhe zunächst nur mehr im Winter aufsperren.“ Dann würde man Kosten senken, 30 Mitarbeiter sind dort beschäftigt. Im Übrigen wäre an der 16 Jahre alten Anlage einiges zu renovieren. Auch über neue Vermarktungsstrategien denke man nach, die Zukunft sei ungewiss.

 

„Das ist für die Gerlitzen atypisch“, sagt Hans Hopfgartner von der Gerlitzen-Kanzelbahn-Liftgesellschaft. „Rundherum wird modernisiert, ausgebaut und werden gute Zahlen geschrieben.“ Das Hapimag-Dorf habe eine Top-Lage, es kranke an der Vermarktung. Hopfgartner: „Die Probleme sind dort hausgemacht. Man müsste das Incoming auf professionelle Beine stellen.“ Sollte sich Hapimag verabschieden, wäre dies ein Schlag für die gesamte Infrastruktur. Vielleicht wäre die Verpachtung des Betriebes ein gangbarer Weg. Er selbst sei gerade in Gesprächen mit potentiellen Investoren für ein neues Hotel auf der Kanzel. In Arriach verhandelt Bürgermeister Karl-Gerfried Müller mit einem interessierten Betreiber über die Schaffung eines 400-Betten-Hauses an der Klösterle-Talstation.

 

Treffens Bürgermeister Karl Wuggenig will sich beim Land stark dafür machen, dass die öffentliche Hand Hapimag hilft.“

 

Das Hapimagobjekt Kanzelhöhe wurde 1991 in Betrieb genommen, ca. 153 Wohneinheiten. Die Konkurrenz zum Objekt kommt aus dem eigenen Haus. Fast „mit dem Fahrrad“ sind von dort aus die Hapimagobjekte Bad Kleinkirchheim, ca. 35 Wohneinheiten und St. Michael, ca. 115 Wohneinheiten zu erreichen. Unwesentlich weiter entfernt liegen die Hapimaganlagen Sonnleitn, ca. 122 Wohneinheiten und Bad Gastein, ca. 160 Wohneinheiten. Die Nachfrage nach Objekten in Österreich dürfte damit für die Hapimagaktionäre mehr als gedeckt sein.

 

585 Wohneinheiten nicht weit voneinander entfernt, da ist nach einer gewissen Zeit ein Gebiet ganz einfach abgeradelt. Es stellt sich hier, wie bei zahlreichen anderen Hapimaganlagen auch, allerdings die Frage, ob die Hapimaganlagen noch den Bedürfnissen der Altersstruktur der Hapimagaktionäre entsprechen. Dies dürfte wohl zu bezweifeln sein. Einsame Lagen entsprechen nun einmal nicht immer den Bedürfnissen.

 

Kanzelhöhe, eine Anlage die sich im Laufe der Zeit wohl als Fehlinvestition darstellt. Wie viele dieser Fehlinvestitionen bezahlen die Aktionäre noch über die Jahresgebühren? Der Anschaffungswert dieser Anlage betrug 38.972.000,00 CHF, Auslastung laut „Kleine Zeitung“ ca. 40 Prozent.

 

Erst liefen dem Unternehmen die Aktionäre fort, bleiben diese jetzt auch noch zu Hause? Auslastungszahlen je Objekt werden von Hapimag nicht veröffentlicht. Für 2006 wurde im Gegensatz zu den Vorjahren nicht einmal eine Gesamtprozentzahl genannt. Die Anzahl der abgewohnten Punkte war jedenfalls stark rückläufig.

 

2010-11-13

Brand in der Hapimaganlage Kanzelhöhe

 

„kaernten.orf.at“ berichtete unter anderem: „Gerlitzen - Brandstiftung in Ferienanlage. … Unbekannte hatten in einer leer stehenden Ferienanlage auf der Gerlitzen Feuer gelegt. Der Brand erlosch von selbst. Unbekannte drangen in die seit einiger Zeit leer stehende Ferienanlage (ehemals Hapimag) auf der Kanzelhöhe ein. Im zweiten Stock der Anlage legten sie im Vorraum, einer Abstellkammer und einem Zimmer jeweils mit Brandbeschleuniger, Tüchern und Grillanzündern Feuer. Durch die Rauchentwicklung schlugen die noch aktiven Brandmelder Alarm…“

 

Offensichtlich hatten die Brandstifter alle Zeit der Welt, was nicht darauf schließen lässt, dass vor Ort auch nur eine effiziente stichprobenartige Kontrolle funktioniert, sofern diese stattfinden sollte. Beim Wert dieses Objekts doch eine bemerkenswerte Tatsache. Die Hapimaganlage Kanzelhöhe wird seit Jahren von Hapimag nicht mehr betrieben. Bei keinem nicht betriebenen Objekt verbessert sich die Substanz. Es ist eine „Affenschande“, dass diese Anlage so vor sich hingammelt. Wir kennen dies hinlänglich mit ähnlichen Objekten aus anderen nicht hapimagbezogenen Gegebenheiten, zuerst werden die Fenster eingeworfen, dann wird versucht das Objekt in Brand zu setzen und dann gibt die Feuchtigkeit allem den Rest. Der Anschaffungswert dieser Anlage betrug 38.972.000,00 CHF. Hapimag kann es sich seit Jahren leisten dieses Objekt nicht zu nutzen.

 

2014-02-25

Sonnleitn bekommt die Schneemassen nicht in den Griff

 

„Kleine Zeitung“: „Das Hapimag-Resort mit 520 Betten am Nassfeld sperrt eine Woche zu, weil die Dächer ihre statischen Grenzen erreicht haben und aus Sicherheitsgründen geräumt werden müssen.“

 

„Auch wenn die Schneemassen heuer eine lange Saison und schöne Sonnenskitage versprechen, verzichten Hapimag und Robinson darauf. Auf Anfrage hieß es: "Wie geplant, schließen wir am letzten Wochenende im März". Die Bergbahnen im Skigebiet Nassfeld sind allerdings noch bis 21. April in Betrieb.“

 

http://www.kleinezeitung.at/kaernten/hermagor/koetschach_mauthen/3555643/zu-viel-schnee-hotel-muss-zusperren.story


Abkehr von der verursachungsgerechten Belastung der Nebenkosten

(2007-11-06)

 

Dieser Tage erhielt ein Hapimagaktionär auf dessen entsprechende Anfrage folgende Antwort, Originaltext Hapimag:

 

„...Besten Dank für Ihre Nachricht. Der Kostenunterschied zwischen Hoch- und Nebensaison haben wir vor ca. 1-2 Jahren eingeführt. Die Preissenkung in der Nebensaison dient dazu, dass wir die Nebensaison mit günstigeren Nebenkosten attraktiver machen. Da Sie im September reisen, gelten immer noch die „Sommer- bzw. Hochsaison-Preisen“ (Woche 19 - 43) ...“

 

Am Beispiel Damnoni stellte der Aktionär fest: „Nach den Informationen über die Nebenkosten sollen wir hierfür 316 Euro zahlen, ab der 44.

Woche betragen die Nebenkosten für den 2-Wochenzeitraum „nur“ 258 Euro.“

 

Die langjährigen Aktionäre erinnern sich noch daran, dass die Nebenkosten personenbezogen abgerechnet wurden. Diese bewährte Zuordnung verließ Hapimag dann ohne Not vor etlichen Jahren. Die pauschale Belastung der Nebenkosten je Wohnung ist seitdem angesagt. Nach langjährigen Protesten erhalten seit geraumer Zeit Einzelreisende marginale Abschläge auf die festgelegten Pauschalen.

 

Jetzt kommt Hapimag auf die glorreiche Idee die Hauptsaison nebenkostenmäßig zusätzlich zu belasten und dafür die Nebensaison zu entlasten. Was unterscheidet nun ein Urlaub von Hapimag noch von einem Pauschalurlaub mit einem der Anbieter am Markt? Nichts. Mittlerweile bewegt sich Hapimag im Rahmen des Pauschaltourismus, nur der ist preisgünstiger, flexibler und bietet mehr Möglichkeiten.

 

Zum Beispiel: Château de Chabenet (Frankreich), 350,00 EUR/Person/Woche und jetzt Marrakesch 149,00 EUR/drei Nächte/Person (Marokko) gehen schon weiter über diese Handhabung hinaus, ebenso wie Bodrum Sea Garden Hotel, weiter die zahlreichen Zumietungen.

 

Beim Objekt Unterkirnach wird bis ins Jahr 2008 hinein eine Ferienwohnung ab 315,00 EUR vermietet, Vermietungen für einen Tag sind möglich, Verlängerungen selbstverständlich auch, zuzüglich täglich Frühstück im Restaurant für 7,50 EUR/Person. Hier stellt sich dann allerdings die Frage, ob es für den normalen Hapimagaktionär überhaupt noch opportun sein kann dieses Objekt auf dem herkömmlichen Weg zu buchen. Die Nebenkosten im Juli 2008 betragen für eine Zwei-Zimmer-Wohnung 214,00 EUR, zuzüglich Garage und Kurtaxe und zehn Wohnrechtspunkten. Rechnen wir den Wohnrechtspunkt mit 19,00 EUR um dann ergibt sich aus Nebenkosten und Wohnrechtspunkten, ohne Kurtaxe und Garage, schon eine Belastung in Höhe von 400,00 EUR und somit 85,00 EUR mehr als bei einer Direktbuchung des Objekts über das Internet.

 

Das Hapimag sich als Reisebüro verstehen möchte sehen Sie aus der Tatsache, dass Hapimag „allen Besuchern seiner Webseite“ und somit auch Nichtaktionären anbietet „Flüge selber zu buchen“. „Besuchern der Website stehen Linien-, Charter- und Low-Cost-Flüge offen“. Hapimag Hochsauerland bietet Ihnen, „Feste feiern, wie sie fallen“. Das Risiko des Geschäfts trägt der Aktionär.

 

Hapimag verabschiedet sich hier, wie in allen anderen Bereichen von den eigenen Grundideen, hier auch von den üblichen Handhabungen der Vermieter von Ferienwohnungen. Die Nebenkosten sollten verursachungsgerecht und analog zum Anfall auf die Verursacher umgelegt werden, so auch die bisherige Handhabung Hapimag. Hiervon hat bzw. will sich Hapimag nun auch verabschieden. Für einen Pauschalurlaub benötigen Sie Hapimag nicht.

 

Bei diesem Ablauf sollten Sie die kostenungünstigen Objekte innerhalb eines Landes bei Buchung über Hapimag meiden. Vergleichen Sie auch mit Angeboten außerhalb Hapimag. Wenn Hapimag sich in diese Bereiche begibt muss sich Hapimag auch damit vergleichen lassen. Hapimag verfügt zwar nicht in allen Fällen in den einzelnen Ländern über mehrere Objekte, in der Schweiz, Italien oder in Österreich zum Beispiel sind diese häufig nur wenige Kilometer voneinander entfernt und bieten daher regionsmäßig keine große Alternative. Wählen Sie dort Ihr Urlaubsziel auch unter kostenmäßigen Gesichtspunkten aus.

 

Konnten Sie schon einmal die Entstehung der in der Hapimag-Nebenkostenabrechnung aufgeführten Kosten prüfen und nachvollziehen? Ich bis jetzt nicht. Wissen Sie wie diese sich zusammensetzen und wie Hapimag diese ermittelt? Abgesehen davon, dass diese ständig steigen, müssen Sie diese hinnehmen ohne eine Prüfungsmöglichkeit zu haben, hier, ebenso wie bei den Jahresgebühren.

 

Was spricht dagegen, wenn bei jedem Objekt Einsicht in die Berechnungsgrundlagen genommen werden kann und wenn die abgerechneten Kosten betragsmäßig genannt werden? Ermittelt werden müssen diese Kosten, auch nachvollziehbar. Woher hat Hapimag sonst die Werte für deren Festlegung? Vieles spricht bei Hapimag allerdings dafür, dass diese nur geschätzt werden. Warum hat dann der einzelne Partner, der diese Kosten tragen muss, nicht die Möglichkeit deren Entstehung nachzuvollziehen? Weitergegeben werden angeblich nur die anfallenden Kosten.

 

Unabhängig von allen neuen Regelungen ist die Tendenz der Nebenkosten bei Hapimag weiter ständig steigend. Hapimag stellt sich als familienfreundliches Unternehmen dar. Familien machen in der Regel ihren Urlaub notgedrungen durch die Ferienzeiten in der Hauptsaison. Weitere Ausführungen erübrigen sich hierzu.

 

Hapimag hat die Nebenkosten in keiner Weise im Griff. Bedenkenlos werden hier zweimal jährlich die entsprechenden Gebühren bis in den zweistelligen Bereich hinein erhöht. Wie lange wollen sich die Aktionäre dies noch bieten lassen? Offensichtlich haben die Hapimagaktionäre keine Probleme damit sich ausnehmen zu lassen?

 

Beispiel aus der letzten Nebenkostenliste „Erlebniswelten“, denn ein Erlebnis ist es immer die neue Preisliste zu betrachten, nur jeweils ein negatives Erlebnis. Der Erlebnisurlaub mit Hapimag beginnt immer dann, wenn die neue Preisliste erscheint. Antibes: Steigerung der Nebenkosten um ca. 13 Prozent, Erhöhung der Garagengebühr für einen seit Bauerstellung vorhandenen Garagenplatz 33,3 Prozent, Erhöhung der Gebühren für ein mitreisendes Haustier ca. 12 Prozent. Der Garagenplatz in Flims erhöht sich laut dieser neuen Preisliste gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 28,00 CHF auf 42,00 CHF, bei gleicher Ausstattung, um somit 50 Prozent. Wie schrieb Hapimag bei unpassender Gelegenheit, „Teuerungsrate der OECD“, die wird es nun wohl auch wieder gewesen sein. Nur niemand, außer Hapimag, weiß was dies sein soll.

 

Flims ist ca. 46 Wochen im Jahr geöffnet. Einnahme aus einem Garagenplatz dann ca. 1.932,00 CHF. Spitzenreiter bei den Nebenkostenerhöhungen ist für die ausgewiesene Periode diesmal Bodrum Sea Garden, Erhöhung um ca. 20 Prozent.

 

Das „Maß der Dinge“ bei den Nebenkosten Hapimag ist eigentlich schon lange erreicht. Bei einem Urlaub mit Hapimag stellt die finanzielle Seite und damit die Nebenkosten keine zu vernachlässigende Größe dar, sie ist ein Kriterium für eine Entscheidung für oder gegen die Wahl des Urlaubsveranstalters. Am freien Markt sind derartige ständigen Preissteigerungen normalerweise nicht durchzusetzen. Das kann nur Hapimag, denn ein Aktionär entkommt diesem Unternehmen in der Regel nur, wenn er einen neuen Aktionär findet.


Gerechte Punktebelastung?

(2007-11-19)

 

Sehen wir uns hierzu einmal die Punktebelastung für das Objekt Binz, ähnlich geht Hapimag bei anderen Ferienorten und zu anderen Zeiten vor, in der 2. bis 9. KW 2008 an:

 

                                                               1-Zimmer                           2-Zimmer                            3-Zimmer

 

Punktebelastung „Budget“                         3                                             4                                             10

 

Punktebelastung „Komfort“                       4                                             8                                             14

 

 

 Nehmen wir analog dazu einmal eine „Hauptsaisonwoche“, hier die 1. KW/2008:

 

Punktebelastung „Budget“                         12                                           16                                          22

 

Punktebelastung „Komfort“                       16                                           20                                          26

 

 

In der Kategorie „Budget“ in der 2. bis 9. KW/2008 ergibt sich für ein weiteres Zimmer eine Belastung von einem Punkt, wird ein weiteres Zimmer gebucht ergibt sich hieraus eine Belastung von sechs weiteren Punkten. Steigerung der Punktebelastung um 33 bzw. 150 Prozent.

 

In der Kategorie „Komfort“ müssen für das zweite Zimmer schon vier Punkte zusätzlich aufgewandt werden, plus einhundert Prozent, das dritte Zimmer wird dann mit sechs weiteren Punkten belastet, plus 75 Prozent.

 

Betrachten wir dann einmal die Hochsaison, 1. KW/2008, Kategorie „Budget“. Vier Punkte für ein weiteres Zimmer, plus 33 Prozent, sechs weitere Punkte für das dritte Zimmer, plus 37,5 Prozent.

 

In der Kategorie „Komfort“ kostet dann die Steigerung um ein Zimmer auf die Zwei-Zimmer-Wohnung vier weitere Punkte, plus 25 Prozent, die Steigerung auf drei Zimmer, Belastung sechs Punkte, plus 30 Prozent.

 

Je ungünstiger die Saison, je höher ist die Steigerungsrate bei der Punktebelastung in Bezug auf die Größe der Wohnung. Durch diese Punktebelastung wird eine Buchung in der Nebensaison nicht interessanter.

 

Katalogpreisbindung wird fallen.


Hapimag erwartet wohl keine nennenswerten Aktienneuverkäufe mehr

(2007-12-23)

 

Nachstehende Antwort erhielt unlängst ein Aktionär der seine Aktien zum Rückkauf anmeldete auf die Frage nach dem Stand des Rückkaufs:

 

„...betreffend Rückkauf Ihrer Hapimag Aktien

 

...Ihre Hapimag Aktien befinden sich auf den Positionen ... und ... der Rückkaufliste. Der Rückkauf gemäß Allgemeinen Bestimmungen würde zum Referenzpreis von CHF 9.100,00 minus 18 % erfolgen. Ein solcher Rückkauf ist gemäß Allgemeinen Bestimmungen jedoch auf 10 % der jährlichen Aktien-Neuverkäufe beschränkt.

 

Diese Beschränkung muss von Hapimag eingehalten werden, da eine wesentliche Überschreitung der Rückkaufmengen zu diesem Rückkaufpreis zulasten des Eigenkapitals der Hapimag und damit zulasten der verbleibenden Aktionäre gehen würde.

 

Hinzu kommt, dass sich im Depot der Hapimag nur noch ca. 6.500 Aktien aus Kapitalerhöhungen (Neu Aktien) befinden. Wenn es zu keiner Kapitalerhöhung kommt (und eine solche ist gegenwärtig nicht geplant), wäre Hapimag nach der Regelung in den Allgemeinen Bestimmungen nur noch verpflichtet, im Laufe der nächsten Jahre insgesamt 650 Aktien (d.h. 10 % der Verkäufe von Neu-Aktien) zurückzunehmen. Bei der heutigen Position Ihrer Aktien auf der Rückkaufliste ist es somit wenig wahrscheinlich, dass Sie mit Ihrem Rückkaufbegehren überhaupt zum Zug kommen werden, wie Sie aus der nachfolgenden Übersicht entnehmen können:

 

 

Jahr

Aktien-Neuverkäufe

Rückkäufe gemäß Allg. Bestimmungen

 

2004

2.534

299

11,8 %

2005

2.080

200

10,0%

2006

1.574

177

11,3 %

 

 

Weil der Rückkauf zum vertraglich festgelegten Rückkaufpreis zu längeren Wartezeiten führt, bietet Ihnen Hapimag eine weitere, interessante Möglichkeit an:“. Soweit die erste Seite des Hapimagschreibens.

 

Was sind bzw. waren die Hapimagbedingungen zum Aktienrückkauf wert mit denen jahrzehntelang Hapimagaktien verkauft wurden, wenn man jetzt derartige Formschreiben an rückgabewillige Aktionäre verteilen Muss. Die Entwicklung hat das Unternehmen schon längst eingeholt Was sind dann die heutigen diesbezüglichen Versprechungen dieses Unternehmens wert?

 

Hapimags Zukunft wird vermutlich ohnehin nur in der Aktienvermittlung liegen, denn woher sollen noch zusätzliche neue Interessenten kommen? Wer kauft noch neue Aktien, wenn „gebrauchte“ für einen Bruchteil des regulären Listenpreises zu haben sind. Genaue Angaben dazu unterlässt Hapimag ohnehin geflissentlich. Es dürfte auch wohl nur eine Frage der Zeit sein bis sich die Aktionäre nicht mehr die Hapimagrestriktionen beim Verkauf der eigenen Aktien bieten lassen.

 

Gehen wir einmal von den Ausführungen dieses Schreibens aus, wonach eine Aufstockung der 6.500 Aktien zurzeit nicht beabsichtigt ist, dann liegt die Hoffnung des Unternehmens zumindest nicht darin durch die Ausgabe neuer Aktien bzw. durch deren Verkauf, Wachstum zu generieren. Offensichtlich hat man nur geringes Vertrauen in das Interesse am eigenen Produkt. Nach den letztjährigen Verkaufszahlen würde Hapimag ohnehin mindestens ca. vier Jahre benötigen bis die Aktien im Bestand verbraucht wären. Das Unternehmen ist offensichtlich voll damit beschäftigt die Aktien wieder in Umlauf zu bringen die aufgrund von Vermittlungs- und anderen -Aktionen zurücklaufen und verdient damit vermutlich recht ordentlich durch die für den zurückgebenden Aktionär schlechten Konditionen, dazu frei von satzungsgemäßen Verpflichtungen. Ist Hapimag überhaupt wettbewerbsfähig?

 

Was die Ausführung, „...da eine wesentliche Überschreitung der Rückkaufmengen zu diesem Rückkaufpreis zulasten des Eigenkapitals der Hapimag und damit zulasten der verbleibenden Aktionäre gehen würde“, sagen soll mag wohl das Geheimnis von Hapimag bleiben, denn Aktien werden nur zurückgenommen, wenn neue Aktien verkauft wurden. So oder so ein glatter Umtausch der nicht zulasten der verbleibenden Aktionäre geht, es sei denn Hapimag ist nicht in der Lage den Aktienpreis von 9.100,00 CHF durchzusetzen und verkauft zu niedrigeren Beträgen.

 

Dies ist mit der Ferienaktie 21 zweifelsohne der Fall, wenn der Einführungspreis dieser Aktie zum Standardpreis wird. Dann legt Hapimag zumindest bei der satzungsgemäßen Rücknahme jeweils Geld dazu, allerdings nur bei den zehn Prozent die zur Rücknahme anstehen und damit hält sich der „Verlust“ in minimalen Grenzen. Geduld ist somit bei der Rückgabe an Hapimag angesagt um auf einen ordentlichen Preis zu kommen, allerdings ein schlechtes Geschäft, denn eine Verzinsung findet für das eingesetzte Kapital nicht statt, zusätzlich werden noch ständig Jahresgebühren fällig. Bei dem oben zitierten Aktionär dauert es zumindest noch mehrere Jahrzehnte bis er bei diesen Aktienverkaufszahlen Berücksichtigung finden dürfte. Kein Wunder, wenn sich zahlreiche Aktionäre entschließen ihre Hapimagaktien abzustoßen egal welcher Erlös erzielt wird, der schnelle Verlust ist in der Regel dann noch der bessere Weg. 

 

Betrachten wir nun aber noch die zweite Seite dieses Hapimagschreibens, es kommt noch interessanter, Originaltext Hapimag:

 

„Aktienvermittlung: Mit Hilfe der Aktienvermittlung haben Sie die Möglichkeit, über unseren Aussendienst einen Käufer für Ihre Aktien zu finden (siehe beigeschlossenen Merkblatt). Die Geschwindigkeit der Vermittlung hängt von Ihrem Preisangebot ab, das Sie als Verkäufer abgeben! Je günstiger Sie die Aktien zum Verkauf anbieten, desto schneller werden diese an einen neuen Käufer weitervermittelt werden können. Sie erhalten nach erfolgter Transaktion den von Ihnen geforderten Preis vergütet.

 

Im Rahmen der Aktienvermittlung konnten bereits über 12.000 Hapimag Aktien erfolgreich weitervermittelt werden. Diese Vermittlung ist für die Aktionäre kostenlos.

 

Wir empfehlen Ihnen diese Möglichkeit zu prüfen und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung...“

 

Erinnern wir uns, die Empfehlung des Hauses Hapimag für eine erfolgreiche Vermittlung einer Aktie lag vor einigen Wochen bei 2.300,00 CHF. „Die Geschwindigkeit der Vermittlung hängt von Ihrem Preisangebot ab.“ Gehen Sie also unter diese Preisvorstellung und flugs sind Sie Ihre Aktie los. Sie sind also selbst der Schuldige, wenn Sie Ihre Aktie behalten und nicht verschenken wollen und nicht diese „weitere, interessante Möglichkeit“ nutzen.

 

Welche „weiteren“ interessanten Möglichkeiten angeboten werden dazu schweigt der Verfasser des Hapimagschreibens. Die hier angebotene „interessante“ Möglichkeit, die ca. unterhalb von 25 Prozent des letzten bekannten offiziellen Listenpreises einer Hapimagaktie liegt, dürfte wohl eher als „Witz des Jahres“ zu bezeichnen sein, lachen kann darüber aber nur Hapimag, denn beim Verkauf Ihres Sonderangebots verdient nur das Unternehmen kräftig.

 

2011-01-30 / 2011-06-08

Jahr

Aktien-Neuverkäufe

Rückkäufe gemäß Allg. Bestimmungen

 

2007

1.692

179

10,6 %

2008

1.445

161

11,1 %

2009

1.420

128

10,0 %

 

 

Ab 2010 keine Veröffentlichung

 

 


Annullationen sind ein gutes Geschäft für Hapimag

(2008-01-22)

 

Waren Sie schon einmal in der Situation einen bei Hapimag gebuchten Aufenthalt kurzfristig, einige Tage vorher, absagen zu müssen? In diesem Fall schlägt das Imperium hart und unerbittlich zu. Nicht nur, dass Sie mit den vollen Punkten belastet werden, nein, darüber hinaus dürfen Sie dann noch weitere 36,91 EUR hinlegen.

 

Bei den 36,91 Euro handelt es sich vermutlich um die 60 CHF Bearbeitungsgebühr, die gemäß Punkt 4.2. der Reservations- und Buchungsbestimmungen bei Stornierungen erhoben werden. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Zahlungsaufforderung außer dem Überweisungsträger einen Hinweis enthält. Hapimag lässt sich jeden Handschlag bezahlen, selbst wenn er möglicherweise nur aus 2 Mausklicks und einem vorformulierten Mail an das Ressort, dass Gast XY nicht erscheint, besteht.

 

Sollte es Hapimag gelingen die Wohnung anderweitig zu vermieten haben Sie davon keine Vorteile, Sie zahlen weiter vollumfänglich.

 

Da im Preis, hier Punktebelastung, auch Kosten enthalten sind, die bei einer Stornierung nicht anfallen, sind 100% Kostenbelastung schon etwas kräftig. Bei Hapimag kommen aber noch zusätzliche Bearbeitungsgebühren dazu, Belastung somit über 100 Prozent. Mit Annullationen lässt sich auch ein Geschäft machen, ganz besonders dann, wenn das Objekt für den ausgefallenen Zeitraum doch noch anderweitig vermietet werden kann.

 

Fragen Sie dann bei Hapimag an, Antwort im typischen Hapimag-Stil, haarscharf am Thema vorbei und Beantwortung von Fragen, die nicht gestellt worden sind, denn nicht immer greift eine Reisekostenausfallversicherung. Hapimag bietet diese zwar an, Versicherungsbedingungen werden aber nie mit zugesandt.
 

In Deutschland ist es von der Rechtsprechung her so, dass in diesen Fällen nur der entstandene Schaden zu ersetzen ist und auch nach der Rechtsprechung der Gegenseite eine Verpflichtung zur Schadenminderung obliegt. Bei Hapimag kann davon natürlich keine Rede sein.


Keine neue, eine andere Hapimag

(2008-01-30)

 

Die FAZ schreibt unter anderem: „Hapimag will in Zukunft stärker auf individuelle Ferienwünsche eingehen. 30. Dezember 2007.“  Sie sollten Hapimag bei diesem Wort nehmen.

 

„Der Schweizer Anbieter von Ferienwohnrechten ist saniert und stellt sich neu auf.“ - „Wir (Hapimag) haben restrukturiert, umgebaut, neu positioniert, und nun entwickeln wir eine neue Hapimag".

 

Keine neue, eine andere Hapimag wurde entwickelt. Aus dieser Selbstdarstellung des Geschäftsführers der Hapimag in dem Zeitungsartikel der FAZ sind, mit Einschränkungen, eigentlich nur zwei Dinge interessant, der Anfang („Der Schweizer Anbieter von Ferienwohnrechten ist saniert und stellt sich neu auf.“ ) und das Ende („Wir (Hapimag) haben restrukturiert, umgebaut, neu positioniert, und nun entwickeln wir eine neue Hapimag"...)

 

Hapimag versucht es wieder einmal. Es wird und wurde allerdings keine „neue Hapimag“ entwickelt, es wird und wurde eine andere Hapimag entwickelt. Minimalismus ist angesagt. („Nachdem früher Deutsche (Anteil 65 Prozent) die meisten Anteile kauften, entschließen sich immer mehr Italiener zum Erwerb der Ferienwohnrechte. Sie stellen jetzt 5,5 Prozent aller Anteilsscheinbesitzer bei Hapimag. Schweizer und Niederländer kommen auf einen Anteil von etwa 9 Prozent.“)

 

Der Artikel umfasst eine Aufzählung von Fehlentscheidungen, Fehleinschätzungen und Ignorierung von Kundenwünschen (bei Hapimag ohnehin Aktionäre) („Unwirtschaftliche Anlagen wurden verkauft, Standortentscheidungen der Vergangenheit korrigiert und neue Akzente gesetzt. Zu diesen zählen Großstadthäuser in London, Paris, Berlin und demnächst in Dresden. Aber auch der Tausch von Zielen wie Italienische Riviera gegen Sylt oder deutsche Ostseeküste sind sichtbare Zeichen von Scholls Wirken.“)

 

Ein Non-Profit-Unternehmen strebt Gewinnmargen an („... jede Ferienimmobilie, die im Portfolio verbleibt, wie eine einzelne Marke von Hapimag an diesem Standort zu positionieren.“), erstrebt höhere Umsätze bei fast gleichbleibender Aktionärszahl und versucht die europaweite Ausdehnung, weil die ursprünglichen Aktionäre scharenweise das Unternehmen verlassen wollen. Genossenschaftlicher Gedanke wie bei den deutschen Volksbanken, auch dort interessiert letztendlich das Mitglied nicht im Geringsten. („Bei einem Wachstum von gut 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr stiegen die Umsätze in den 57 Ferienresorts auf 43,7 Millionen Franken. Das will Scholl künftig steigern...“)

 

Wodurch werden höhere Gewinne erreicht? Durch die ständige Erhöhung von Jahresgebühren und Nebenkosten.

 

Wodurch werden höhere Umsätze erreicht? Durch direkten Verkauf von Wohnrechtspunkten, in der Regel an Nichtaktionäre und Anbietung der Wohnungen auf dem freien Markt, ebenfalls an Nichtaktionäre. Die Aktienverkäufe direkt haben keine erheblichen Umsatzsteigerungen generiert, zumindest nicht in den bekannten Jahren. („Die „Ferienaktie 21" kostet 9.100 Schweizer Franken, hinzu kommt ein jährlicher Betrag von 342,60 Franken. Es geht auch billiger für Neukunden: Für 5.900 Franken erwirbt er ein Wohnrecht, welches durch Nutzung immer weniger wird“.)

 

Wodurch hat man das Unternehmen Hapimag „restrukturiert, umgebaut, neu positioniert? Indem zahlreiche Standorte in den vergangenen Jahren zum Ausgleich der Bilanzen verkauft wurden, nicht zum Strukturwandel. Folglich bestand Handlungsbedarf neue Objekte irgendwo zu erwerben oder zu bauen. Wenn bei den neuen Objekten aber in diversen Fällen der Größenwahn Einzug hält bei deren Ausrichtung und Einrichtung, dann hat man sich nach eigenen Angaben „neu aufgestellt“. Soll dies jetzt das neue Unternehmensziel sein? Die ursprüngliche Hapimagidee, günstiger Wohnraum für die beteiligten Aktionäre zur Verfügung zu stellen wurde längst verlassen. Jedes All-Inklusive-Angebot des sonstigen Marktes ist günstiger und qualitativ nicht unbedingt schlechter.

 

(„Vor allem deutsche Kunden gingen vor drei Jahren auf die Barrikaden und sorgten in Baar für ein kleines Beben, bei dem nicht nur Köpfe rollten, sondern mit Scholl eine neue Führung gefunden wurde, die seitdem versucht, eine befriedigende Lösung für den „Aktienrückkauf" zu gestalten, ohne die Finanzmasse (Eigen finanzierungsgrad 91,2 Prozent) von Hapimag zu sehr schrumpfen zu lassen.“)  „Befriedigende Lösung?“. Einem Aktionär der dieser Tage seine Aktie zum satzungsgemäßen Verkauf anmeldete erhielt von Hapimag eine Rückkaufposition die weit jenseits von 27.000 liegt. Es müssen demnach also ca. 270.000 Aktien verkauft werden bis dieser Berücksichtigung finden wird.

 

Urlaub „unter Gleichgesinnten“ war vielleicht noch eine Motivation bis weit vor Ende des vergangenen Jahrtausends, dann kamen aber die neuen Ideen bei Hapimag. Es gab durchaus Zeiten bei diesem Unternehmen, wo sich die Aktionäre vor Ort auch noch eine Tageszeit boten. Bei den heutigen Großobjekten und der Vielzahl der Nationen wird es dort heute vielfach schon schwierig in der hapimageigenen Sauna vor Ort noch eine gemeinsame Linie zu finden.

 

Urlaub „unter Gleichgesinnten“, fragen wir doch einmal die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung wann diese ihren letzten Urlaub „unter Gleichgesinnten“ und in welcher Hapimaganlage verbrachten? Weiß dieser Personenkreis aus eigener Erfahrung überhaupt wovon er spricht?

 

Was mag denn nun die neue Idee Hapimag sein? Noble Urlaubsquartiere zu entsprechend noblen und überzogenen Preisen? Vier-Sterne-Standard? Nespressomaschinen soll es dafür nach und nach geben, entsprechend der heutigen Lebensqualität, für den der dies für sich für erforderlich hält eine gute, nicht aber zwangsläufige Erfordernis. Nur was machen die Teetrinker, die nehmen weiter, soweit vorhanden, den alten Wasserkocher in der Anlage. Sinnvoller dürfte es sein erst einmal in jeder Wohnung eine Geschirrspülmaschine aufzustellen, damit kommt man vielleicht dem Vier-Sterne-Standard näher. Es wird wohl wieder einmal in diesem Unternehmen Vision und Wirklichkeit meilenweit auseinander liegen und eine neue Idee hielt bei Hapimag in der Regel ohnehin immer nur einen Sommer lang, sofern dies überhaupt eine neue Idee ist. Ob eine Nespressomaschine ausreicht um den Standard zu verbessern sei ohnehin dahingestellt. Ich für meinen Teil kann gut darauf verzichten.

 

Ein Geschäftsführer übt die eigene Legendenbildung mit propagandistischer Darstellung der Versäumnisse der vergangenen Jahre, ohne die wirklichen Probleme zu erkennen und Lösungen aufzuzeigen. Er ist eben mit kleinen Dingen zufrieden, große wird er ohnehin nie bewegen können. Die Fehler der Vergangenheit werden nur so dargestellt wie man es derzeit gebrauchen kann, Selbsterkenntnis und -kritik darf nicht erwartet werden. Die „Fehler der Vergangenheit“ sitzen ohnehin noch als Ehrenvorsitzende im Unternehmen oder sind verwandtschaftlich mit dem Verwaltungsrat und damit dem Unternehmen Hapimag verbunden. („Wir haben restrukturiert, umgebaut, neu positioniert, und nun entwickeln wir eine neue Hapimag", sagt Scholl.“)

 

Ständig die „Pferde zu wechseln“ mag zwar für den Verursacher interessant sein, Hapimag wird dadurch keineswegs vorangebracht. Die Idee Hapimag wurde ohnehin schon vor Jahren zu Grabe getragen. Das was jetzt passiert sind nicht einmal Wiederbelebungsversuche. Hilflos versucht dieses Unternehmen eine eigene Identität zu finden, auf Kosten der Aktionäre. Diese haben schon zahlreiche dieser dubiosen Ideen finanziert.

 

Die jetzt angedeutete Richtung wird wohl nicht die letzte „geniale“ Idee dieses Unternehmens bleiben, spätestens im übernächsten Sommer wird es eine neue Idee geben. Gefangen in der Idee Hapimag, aus der es nur ein Entkommen gibt, wenn ein neuer Aktionär gefunden wird, bleibt den derzeitigen Aktionären nichts anderes übrig als gute Miene zum bösen Spiel zu machen und weiter zu zahlen.


Jahresgebührenrechnung mit Klassifizierungskarte

(2008-02-18)

 

Im Mai vergangenen Jahres wurde sie bereits angekündigt, jetzt traf sie ein, die Klassifizierungskarte der Hapimag für die eigenen Aktionäre. Richtig darauf gewartet hat wohl niemand und erforderlich ist diese mit Sicherheit auch nicht, schon gar nicht erforderlich um die Umsätze dem Aktionär zuzuordnen, so wie dieses Plastikblättchen ohne Magnetstreifen und sonstige derzeit technische Möglichkeiten aufgebaut wurde. Sie muß wohl anderen Zwecken dienen? Hapimag schafft einen weiteren zusätzlichen unnötigen Verwaltungsaufwand, die Aktionäre zahlen dafür und benötigen ihn nicht. Woher kommen diese Punkte die jetzt zusätzlich verteilt werden? Wodurch sind diese abgedeckt? Punkteinflation bei Hapimag.

 

Um einen Umsatzpunkt gutgeschrieben zu bekommen müssen Sie mit Hapimag 2.000 CHF Umsatz tätigen! Bei den Preisen des Unternehmens Hapimag ist dieser Betrag schnell zusammen, insbesonders wenn man an zukünftige Preissteigerungen denkt. Nur es gibt erheblich günstigere Wege an Punkte zu kommen. Bei ebay oder in der Hapimag-Punktebörse zahlen Sie ca. 16 EUR (ca. 26 CHF) für einen Punkt. Beziehen Sie die Brötchen während Ihres Hapimagaufenthaltes nicht über Hapimag, sondern holen diese beim Bäcker in der Nähe, dann haben Sie schon fast die Kosten für einen Punkt eingespielt und brauchen nicht erst 2.000 CHF umzusetzen. Die diesbezüglichen Beispiele lassen sich problemlos fortsetzen, denn das was Sie einsparen, wenn Sie die Angebote in der Umgebung von Hapimag nutzen, und nicht die hauseigenen, bringt Ihnen den Gegenwert zahlreicher Punkte direkt und sofort. Das Hapimagangebot ist in der Regel nicht wettbewerbsfähig. Problem ist natürlich, dass es bei den Hapimaganlagen häufig keine Alternativen in der Nähe gibt, Dank der häufig nicht so zentralen Lage der Objekte.

 

Mit dieser Karte ist es so wie mit der „Payback-Karte“. Gibt es die Punkte dazu, wenn ohnehin in einem der entsprechenden Geschäfte eingekauft wird, dann nimmt man diese mit, ein Anreiz diese zu nutzen und gezielt ein entsprechendes Geschäft aufzusuchen besteht mit Sicherheit nicht. Bei „Payback“ laufen die Punkte noch auf, bei Hapimag verfallen zum Jahresende „erteilte Umsatzgutschriften, die wegen Nichterreichung der Umsatz-Schwelle von CHF 2.000 nicht in Aktienpunkte umgerechnet werden“. Die Hapimagkarte ist somit ein „faules Ei“, welches man Ihnen ins Nest legte.

 

Betrachten wir nun die Jahresgebührenrechnung. Hapimag hat die Bedienungsanleitung für deren Lesart gleich mit vorgegeben. Nur dabei wieder einmal einen Irrweg aufgezeigt, Propaganda wie häufig. Das Unternehmen bilanziert im Jahr 2007 noch in Schweizer Franken und nicht in Euro. Dadurch hat man die Kurssteigerungen des Euro gegenüber der etwas schwächelnden Währung Schweizer Franken gleich mit vereinnahmt. Ein gutes Geschäft, die Schweizer Aktionäre werden es dem Unternehmen wohl kaum danken. Diese Vorgehensweise hatten wir allerdings schon, es war alles schon einmal da.

 

Im Jahr 2007 lagen die Jahresgebühren noch bei 342,60 CHF, 2008: 361,80 CHF, eine Erhöhung um 19,80 CHF, entsprechend ca. 5,8 Prozent. Wieder einmal kräftig zugelangt und zwischen den Konten ordentlich erhöht. Denn schon beim gleichen Euro-Betrag wie im Vorjahr hätte Hapimag je Aktie ca. 8,47 CHF mehr auf dem Konto gehabt, durch die Kurssteigerung des EUR, entsprechend ca. 2,5 Prozent. Eine zusätzliche Erhöhung des Eurobetrages wäre somit gar nicht nötig gewesen, bringt so aber weitere zusätzliche Einnahmen. Von wegen Teuerungsrate, die Kurssteigerung hat diese fast egalisiert, sie liegt nur marginal darunter.

 

Die Jahresgebühren sollen zur Deckung der laufenden Aufwendungen wie Abgaben, Gebühren, Miteigentumsspesen, Versicherungen, Steuern, Abschreibungen, Reparaturen, Unterhalt an Gebäuden und Einrichtungen, Reservationsdienst, Verwaltung der Ferienanlagen und Gesellschaften erhoben werden. Demnächst dann wohl auch zur Verwaltung der Punktezuteilungen. Es ist nicht zwangsläufig erforderlich die Jahresgebühren jährlich zu erhöhen, wenn man ordentlich wirtschaftet. Eine Abrechnung über die genaue Verwendung der Jahresgebühren hat es ohnehin noch nie gegeben.

 

Die Jahresgebühren fließen in den Umsatz. Das was nicht verbraucht wird erhöht zwangsläufig den Gewinn auf den dann das Unternehmen auch noch Steuern zahlen muß, welche dann wieder über die Jahresgebühren erhoben werden. Wenn Hapimag nun ausführt: „Die positive Entwicklung der Vorjahre konnte fortgeführt und noch verstärkt werden.“, stellt sich die Frage warum dann in einem Non-Profit-Unternehmen die Jahresgebühren erhöht werden müssen? Warum werden dann nicht zumindest Teile der besseren Erträge dazu verwandt die Jahresgebühren zu reduzieren. Die Jahresgebühren dienen dazu um die vorstehend genannten Bereiche abzudecken, nicht dazu zusätzlich Gewinne damit zu erwirtschaften.

 

Offensichtlich erwartet man von der Einführung der Klassifizierungskarte wohl doch keine zusätzliche Umsatzexplosion, da die Jahresgebühren kräftig erhöht werden?

 

An erzielten zusätzlichen Erträgen steht den Aktionären so oder so ein Anteil zu, denn diese tragen das wirtschaftliche Risiko. Ein Unternehmen welches die Jahresgebühren um ca. 5,8 Prozent erhöhen muß kann nicht auf „ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken“, denn es hat wieder einmal die eigenen Aktionäre zur Kasse gebeten. Schon gar nicht so lange die Erhöhung der Jahresgebühren nach oben dynamisiert wird, denn dies ist nicht der Gedanke der Jahresgebühren, sie sollen nur die anfallenden definierten Kosten decken.

 

Ausgehend von den Werten 2006 entsprechen 5,8 Prozent Erhöhung der Jahresgebühr einem Gegenwert von zusätzlich ca. 5,24 Mio. CHF. Insgesamt dürften somit die Einnahmen und damit die Umsätze aus der Jahresgebühr im Jahr 2008 bei ca. 100 Millionen Schweizer Franken liegen. Diesen Wert muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Ca. 100 Millionen Schweizer Franken werden jährlich nur dazu benötigt um diesen Apparat Hapimag in den Grundzügen am Laufen zu halten. Dazu kommen dann noch die Erträge aus den Nebentätigkeiten. Das alles reicht aber nicht aus um damit über die Runden zu kommen, jährlich wird die Jahresgebühr erhöht.

 

Ausgehend von 5.045 Wohneinheiten (Geschäftsbericht 2006) benötigt Hapimag für eine Wohneinheit, größenunabhängig, ca. 19.822 CHF um diese zu betreiben, nur von Jahresgebühren ohne Nebenkosten und sonstige Erträge.

 

Nehmen wir noch die Erlöse aus Shops, Gastrobetrieben und Serviceverträgen mit hinzu dann liegen wir bei ca. 25.982 CHF/Wohnung.

 

Hinzu kommen dann noch aus den Erlösen aus Nebenkosten ca. 9.949 CHF/Wohnung. Es ergibt sich somit eine Gesamtsumme von:

ca. 35.931 CHF/Wohnung.

 

Sämtliche der zahlreichen weiteren Einnahmequellen, insbesondere Fremdvermietung, Verkauf von Aktien, Wohnrechtspunkten usw. usw. sind dabei nicht berücksichtigt, nur der angegebene Bereich. Der Aktionär als Goldesel, was und vor allen Dingen wie viel soll er noch bezahlen? Die Vorteile dieses Unternehmens liegen nun wirklich nicht beim Nutzer, der Anbieter hat exorbitante Möglichkeiten gefunden sich seine Leistungen hervorragend honorieren zu lassen und es reichte trotzdem jahrelang nicht, denn die Verlustvorträge sind immer noch nicht ausgeglichen, denn „eine Schwalbe macht nun einmal keinen Sommer“.

 

Hapimag ein nicht wettbewerbsfähiger „unternehmerischer Erlebnisanbieter“ mit nicht marktgerechten Preisen. Warum subventionieren die Aktionäre das Unternehmen eigentlich durch Zahlung der Jahresgebühren, wie angefordert, Ende Februar eines jeden Jahres?


Steigende Jahresgebühr als Verkaufsargument

(2008-03-12)

 

Es dürfte inzwischen keinem Aktionär entgangen sein, dass die Jahresgebühren bei Hapimag alljährlich steigen. Das Unternehmen nutzt dies jetzt als Verkaufsargument für aufgelegte Produkte und beabsichtigt somit wohl auch nicht an den ständigen Erhöhungen etwas zu ändern. Ein dreister Vorgang, auch wenn einmal dahingestellt bleiben soll, ob dies die offizielle Unternehmenslinie oder eventuell nur die Vorgehensweise eines verkaufstüchtigen Verkaufsrepräsentanten des Hauses Hapimag ist, dessen Vorgehensweise sich das Unternehmen aber zurechnen lassen muß. Seine Lektionen wird sie bzw. er mit Sicherheit beim Unternehmen gelernt haben.

 

Wenn Sie dieser Tage Ihre Aktien bei Hapimag zum satzungsgemäßen Verkauf anmelden, dann erhalten Sie zunächst als Antwort, dass nach Lage der Dinge Sie nicht damit rechnen können berücksichtigt zu werden, da keine ausreichende Anzahl an Aktien in Zukunft dafür zur Verfügung stehen wird. Von Hapimag erhalten Sie dann Angebote andere Produkte des Hauses zu übernehmen und dabei dann Ihre Aktien umzutauschen. In der Regel wird bei diesen als Verkaufsargument bei einigen Produkten mit vorgetragen, dass bei diesen Produkten keine Jahresgebühren mehr anfallen. Oberflächlich betrachtet ist dem wohl auch so.

 

Preisanfragen beim Hapimag-Produkteservice werden von diesem dahingehend beantwortet, dass über Preise keine Auskunft gegeben werden kann. Die Preise sind dort angeblich nicht bekannt. Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Repräsentanten lautet die Antwort. Rufen Sie verschiedene Repräsentanten an, die Preisstellung scheint nicht immer ganz einheitlich zu sein, daher ist dies sinnvoll. Es ist schon mehr als merkwürdig, dass bei Hapimag die Verkaufsrepräsentanten offensichtlich die Preise machen. Preisstellung nach Beliebigkeit oder Durchsetzungsmöglichkeit, auf jeden Fall wohl auch ein gehöriges Stück Glück und Verhandlungsgeschick?

 

Die Preisstellung ein Unternehmensgeheimnis. Klare Ansagen werden vermieden. Alles offen halten damit immer Rückzugsmöglichkeiten bestehen. Originaltext Hapimag: „Als internationales Unternehmen und führender europäischer Anbieter von Ferienwohnrechten trägt Hapimag Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Diese Verantwortung nehmen wir wahr. Wir fühlen uns der Öffentlichkeit verpflichtet. Deshalb kommunizieren wir offen und klar.“

 

Sofern Sie zum satzungsgemäßen Verkauf eingetragen werden wollen bedarf es häufig zusätzlichen Schriftwechsels und Hartnäckigkeit. So werden die Rückkauflisten durch Hapimag minimalisiert.

 

Angeboten werden speziell die „Residenz-Varianten des Hauses Hapimag, damit die Aktionäre ihre Aktien zurückgeben können. Bei diesen Möglichkeiten dürfen Sie allerdings zusätzlich zur Abgabe Ihrer Aktie noch kräftig zuzahlen. Für das Produkt „Residenz-free“ (ein Paket von 150 Wohnrechtspunkten verteilt über fünf Jahre) zum Beispiel, zurzeit beim Angebot seitens Hapimag sehr beliebt, verlangen die Hapimagrepräsentanten und damit natürlich das Unternehmen, denn wer macht sonst die Preisstellung, derzeit ca. 7.950,00 CHF. Ihre Aktie wird zwischen ca. 3.300 CHF und ca. 3.900 CHF in Zahlung genommen. Durch nicht nachvollziehbare Rabatte oder auch keine Rabatte und sonstige Rechenkunststücke landen Sie bei „Residenz-free“ bei verschiedenen Repräsentanten, keine repräsentative Umfrage, letztendlich bei einem noch zu zahlenden Betrag von ca. 3.850 CHF.

 

Das entspricht dann oberflächlich betrachtet zunächst einem Kaufpreis je Wohnrechtspunkt von ca. 25,67 CHF. Zu diesem Preis können Sie überall Wohnrechtspunkte kaufen, auch bei der Hapimagpunktebörse und bei ebay. Nur Sie müssen noch den Wert Ihrer Aktien hinzurechnen die bei diesem Modell eingezogen werden. Gehen wir nur einmal davon aus, dass Sie für Ihre Aktie vor Jahrzehnten 3.900 CHF bezahlten, dann verdoppelt sich Ihr Einsatz für einen Wohnrechtspunkt schon auf ca. 52,00 CHF, zahlten Sie 7.800 CHF dann liegen Sie bei ca. 78,00 CHF/Punkt, ohne Berücksichtigung der Abzinsung.

 

Für Hapimag ein lukratives Geschäft mit kaum Einsatz. Es werden Punkte verkauft die wohl zum Großteil von Aktionären im vorgegebenen Zeitrahmen nicht genutzt wurden, somit verfallen sind und damit schon bezahlt wurden. Woher sollen diese Wohnrechtspunkte sonst stammen? Zusätzlich erhält das Unternehmen eine Aktie zurück die dann bis zum offiziellen Verkaufspreis bis 9.100 CHF von Hapimag verkauft werden kann.

 

Ihre Geschäftsverbindung mit Hapimag ist dann nach Zeitablauf bei Residenz entsprechend den Vertragsbedingungen, beim vorstehenden Beispiel mit Residenz free nach Verbrauch der Punkte, beendet. Dem Unternehmen haben Sie zu einem erneuten guten Geschäft verholfen, offensichtlich die neue Idee Hapimag für das Unternehmen Mittel zu beschaffen und der neue Geschäftszweck. Eigentlich genial, geringer Einsatz, großer Eingang, direkter Einfluss auf das Betriebsergebnis und sofern Gewinne erwirtschaftet werden zahlen die verbliebenen Aktionäre noch die darauf anfallenden Steuern wieder über die Jahresgebühr. So lassen sich schwarze Zahlen schreiben.

 

Die Dreistigkeit liegt aber zusätzlich darin, dass beim angesprochenen Vorgang seitens des Verkäufers dahingehend argumentiert wird, dass bei diesem Umtausch keine Jahresgebühren mehr anfallen die ohnehin in den nächsten Jahren ständig steigen werden. Zur optischen Darstellung seiner Argumente wird dann gleich eine Aufstellung mit verteilt, dass ausgehend von angenommenen vier Prozent Steigerung der Jahresgebühren pro Jahr, in den nächsten zehn Jahren bei einer Aktie dann die Jahresgebühren bei 514,95 CHF/Aktie/Jahr (2008: 361,80 CHF) liegen werden.

 

Bei zwei Aktien dann bei 1.029,91 CHF (2008: 723,60 CHF), bei drei Aktien bei 1.544,86 CHF (2008: 1.085,40 CHF). Sehr geschäftstüchtig das Unternehmen Hapimag, bzw. der Verkäufer. Die Jahresgebührenerhöhung als Verkaufsargument. Den Aktionären erzählt man bei Verteilung der Jahresgebührenrechnung, dass man diese Gebühren unterhalb von selbst erfundenen Inflationsraten hält, baut diese Erhöhung aber als Schreckensszenario und Verkaufsargument auf. Es muß somit wohl auch keiner der verbleibenden Aktionäre damit rechnen, dass die Jahresgebühren sinken werden, denn dadurch würde ein Verkaufsargument verloren gehen. Eine ganz schöne Unverfrorenheit so vorzugehen.

 

Folgt man diesem Argument weiter muß für das Produkt „Residenz-free“ keine Jahresgebühr bezahlt werden. Wer zahlt dann die Unterhaltskosten für diese Nutzer? Das haben dann offensichtlich die Nichtnutzer der Wohnrechtspunkte bereits erledigt? Sollte dies nicht der Fall sein werden die Jahresgebühren schon aus diesem Grund ständig weiter steigen denn irgendwoher müssen die Gebühren schließlich kommen. Letztendlich durch die Aktieninhaber welche dann höhere Beträge zahlen müssen.

 

Sollten Sie sich für den Umtausch in die Ferienaktie 21 entscheiden sollten Sie beachten, daß Hapimag, wenn Sie die Aktie verkaufen und hierfür selbst einen Käufer gefunden haben, die Ferienaktie bedingungsgemäß zum „Substanzwert“ (derzeit nach Hapimag-Angaben ca. 3.300 CHF) zurückkaufen kann. So lautet das eingeräumte Vorkaufsrecht. Es bringt Ihnen also gegebenenfalls gar nichts, wenn Sie einen Käufer finden der mehr zahlt als den „Hapimag-Substanzwert“, ganz abgesehen von den sonstigen Gebühren die bei dieser Vorgehensweise auf Sie zukommen. Dieses Geschäft möchte Hapimag selbst erledigen, Ihnen steht nur der „Substanzwert“ zu.

 

Keine aktionärsfreundliche Vorgehensweise. Es ist daher unverständlich, wenn nach der persönlichen Meinung eines Schweizer Vertreters einer namhaften Hapimagaktionärsschutzvereinigung unter anderem es bei den Bedingungen der Ferienaktie 21 für Hapimag „in erster Linie darum geht, den Graumarkt einzudämmen“. Was hat dieser Mann eigentlich alles nicht verstanden?


 

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Hapimag - eine schweizerische Aktiengesellschaft fürchtet die Information!!

 


Keine Preisnennung bei Angeboten - 2008-06-17

Ein Geschäft ist nur dann ein Geschäft, wenn es für beide Seiten ein Geschäft ist - 2008-07-09

Individualität oder Chaos - 2008-08-01

Information einer Aktiengesellschaft sieht anders aus - 2008-08-17

Auch bei anderen Vertragsgestaltungen gilt das Teilzeitwohnrecht - 2008-08-27

Eröffnungstermin für Hörnum verschoben - 2008-09-07

  • Hapimag kauft sich in der Salzburger Altstadt ein - 2008-09-02
  • Hapimag erinnert sich noch an Salzburg - 2010-10-25
  • Eröffnung Salzburg für Frühjahr 2013 geplant - 2011-08-12

 

Gericht kann einem Aktionär den Austritt bewilligen - 2008-09-30

Eine weitere Fehlinvestition - 2008-10-15

Gesamtpunktebelastung für eine Woche/2-Zimmer-Whg 19. KW - 43. KW - 2008-11-05


Keine Preisnennung bei Angeboten

(2008-06-17)

 

Wie seriös kann ein Unternehmen sein welches nicht einmal bei Angeboten den Preis nennt? Wir kennen es mittlerweile vom Unternehmen Hapimag, so erneut wieder dieser Tage:

 

Originaltext Hapimag: „Ab Februar 2009 hat das Ferienparadies Sylt ein neues Juwel: Das Hapimag Resort in Hörnum. Mit Hapimag Residenz genießen Sie Ihre Ferien während der nächsten zehn Jahre in Ihrem Lieblingsresort. Garantiert für eine oder mehrere Wochen innerhalb der von Ihnen ausgewählten Saison. Das Residenz Nutzungsrecht gibt Ihnen eine absolute entspannte Ferienplanung - das Appartement ist reserviert und die gewählte Saisonzeit und die Miete für 10 Jahre bezahlt.“

 

Wer jetzt seine Entscheidung trifft spart gegenüber dem aktuellen Preis 10%!“

 

Zehn Prozent worauf, es gibt keine konkrete Preisangabe. Preisstellung wohl auf ein Verhandlungsergebnis nach Geschicklichkeit und Beliebigkeit. Die Preise bei Hapimag entstehen offensichtlich nach Marktlage und Verhandlungsgeschick des Interessenten, Börsenpreise wohl nicht, dies würde eine große Nachfrage voraussetzen, diese ist nach Hapimagaktien aber nicht zu befürchten. Es wird das genommen was der Markt hergibt ähnlich einem orientalischen Basar oder dem Zufallsgenerator. Das Unternehmen sucht mittlerweile ohnehin weltweit Kunden. Vielleicht hat Hapimag auch deshalb in Marrakesch einen neuen Urlaubsstandort errichtet, „mitten im Sand und eine halbe Autostunde von der Zivilisation entfernt“, wie eine nicht amüsierte Aktionärin wütend auf der letzten Hapimaggeneralversammlung berichtete.

 

Wir kennen mittlerweile diese Vorgehensweise, selbst die Preise für die neue Ferienaktie 21 werden nur vage angedeutet, falls überhaupt, aktuelle Angaben liegen ohnehin nicht vor. Schätzungen sind wohl auch hier erlaubt. Konkrete Aussagen erfolgen fast zu keiner Hapimagverkaufsleistung, alles im nebulösen Bereich. Hapimag „kommuniziert offen und klar“, traut sich nur nicht die eigenen Preisvorstellungen zu publizieren. Preisstellung als Geheimsache, bei welchem Unternehmen gibt es dies, namhafte Unternehmen gehen anders vor, haben diese Vorgehensweise nicht nötig.

 

Vielleicht verfügt man auch nicht mehr über Preisvorstellungen. Man testet den Markt und sucht nach Absatzmöglichkeiten, egal zu welchem Preis. Mittelbeschaffung nach Beliebigkeit. Erfolgshonorar für den Verkäufer eingeschlossen.

 

Wie weit hat es dieses Unternehmen nun mittlerweile gebracht? Die Aktionäre haben nun schon mit den „Füßen abgestimmt“, denn diese laufen reihenweise davon. Aber auch damit macht das Unternehmen noch seinen Umsatz und ein sehr gutes Geschäft, denn es kauft kaum noch jemand neue Aktien. Günstiger Rückkauf, Verkauf mit entsprechendem Aufschlag, in entfernten Regionen die nicht unbedingt der deutschen Sprache mächtig sind.

 

Selbst bei Verkaufsangeboten ist Hapimag nicht mehr in der Lage klare Aussagen zu treffen. Was soll man von den übrigen Aussagen dieses Unternehmens noch halten? Wie seriös kann ein Unternehmen sein welches nicht einmal bei Angeboten in der Lage ist einen konkreten Preis zu nennen und wie im vorliegenden Fall bereits Produkte für einen Bereich verkauft der sich noch in der Rohbauphase befindet.

 

Residenz ein Produkt, welches ohnehin die Nutzungsmöglichkeiten der „normalen“ Aktionäre einschränkt, denn die übrigen Aktionäre zahlen Nebenkosten und Jahresgebühren und dürfen dann nur noch auf die Zeiträume zugreifen die dann noch übrig bleiben.

 

Aber nicht genug damit, Hapimag wächst seit Jahren nicht mehr. Das Unternehmen dreht nur noch die eigenen umlaufenden Anteile und hat dabei schon erhebliche Probleme für sämtliche rückgabewilligen Aktien andere Aktionäre zu finden. Die Warteliste ist noch sehr lang, die eigenen Aktionäre nutzen das System immer weniger und lassen zunehmend Wohnrechtspunkte verfallen. Hapimag verfügt nicht mehr über ein organisches Wachstum. Stillstand bedeutet nicht nur hier Rückschritt. Das Unternehmen verwaltet den eigenen Aktienbestand und sucht dafür krampfhaft Aktionäre verbunden mit dubiosen Ideen die die Zukunft des Unternehmens sichern sollen. Dubiose Ideen die das Unternehmen selbst wohl nicht einmal ernst nimmt, denn diese wechseln fast ständig.

 

Das Unternehmen „schmort im eigenen Saft“, doch der Extrakt wird nicht besser durch ständig neue Verdichtungen, es siecht immer mehr dahin. Ein Befreiungsschlag ist nicht in Sicht, denn eine „Idee“ der Führung besteht darin die Kosten ständig zu erhöhen. Dies führt aber nur dazu, dass immer mehr Aktionäre die Flucht aus dem Unternehmen ergreifen. Die genannte und bekannte Zahl ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Der Verwaltungsrat hat es geschafft, dass sich dieses Unternehmen überholt hat, überholt in dem Sinn, dass kein Interesse mehr am Angebot besteht. Die längst verlassene Idee Hapimag wird nur dadurch aufrechterhalten, dass ein Aktionär nur gehen kann, wenn ein anderer gefunden wird. Bis jetzt fand sich immer noch ein neuer Aktionär, es wird aber offensichtlich immer schwieriger, wie die ständigen Erhöhungen der Marketingkosten bei Hapimag zeigen. Die Kosten für das Heranschaffen eines neuen Aktionärs steigen ständig und parallel dazu die Verwaltungskosten des Apparats Hapimag. Wie viel Verwaltung benötigt ein Timesharingunternehmen? Offensichtlich reichlich, im vorliegenden Fall zahlt es ohnehin der Aktionär über die Jahresgebühren, zu viel aber um wettbewerbsfähig und marktgerecht vorzugehen.


Ein Geschäft ist nur dann ein Geschäft, wenn es für beide Seiten ein Geschäft ist.

(2008-07-09)

 

Diverse Aktionäre haben dieser und vergangener Tage nicht liebe Post aus Baar bekommen, sondern einen vermeintlich freundschaftlichen und gut gemeinten Anruf mit versteckten freundlich hintergründigen Ankündigungen und einem oberflächlich gutgemeinten Angebot. Das Telefon klingelte bei Aktionären die teilweise seit Jahren die Jahresgebühren nicht zahlten oder seit Jahren auf der Rückkaufliste stehen. Vorwiegend, wenn beide Komponenten zusammentrafen. So bot man unter anderem einem Aktionär an die Hapimagaktie für 3.300 CHF zurückzunehmen. Sollte dieses Angebot nicht akzeptiert werden, würden die ausstehenden Jahresgebühren spätestens in der nächsten Woche zu entrichten sein, unter Andeutung, dass andernfalls möglicherweise ein Inkassobüro mit deren Eintreibung beauftragt werden könnte.

 

Die Konditionen für die Rücknahme wurden dann telefonisch unterbreitet, schriftlich gibt dieses Unternehmen nichts mehr heraus. „Ein Schelm der Böses dabei denkt“, denn wer hat im Zweifel Recht, wenn der Aktionär am Telefon doch fast alles falsch verstanden haben sollte?

 

Einige Tage danach klingelte das Telefon erneut, freundliche Erinnerung aus Baar. Man ist um das Wohl des Aktionärs bemüht, er könnte den liebevollen Anruf vergessen haben. Nur keine lange Überlegungszeit zulassen, denn der betroffene Aktionär könnte Schlüsse ziehen die das Unternehmen nicht beabsichtigt und über gewisse Dinge nachdenken. Von Telefonterror wollen wir hier nicht sprechen, es ist alles nur zum Wohl des Partners.

 

Ziel dieser Anrufe ist es einen überraschten Aktionär auf die hauseigene Hapimagschiene zu nageln. Nur bei spontanem Handeln bleibt für das Unternehmen ein Gewinn. Jahrelang hat man gegen die Aktionäre nichts unternommen die ihre Jahresgebühren nicht zahlten, jetzt hat man das Potential erkannt welches hierin liegt. Ausnutzung des schlechten Gewissens, Unterbreitung eines vermeintlich hilfreichen Angebots, wir sind ja alle Partner, und eine Problemlösung die letztendlich nur dem Unternehmen Hapimag hilft. Dies wäre aber die falsche Einschätzung, Hapimag hilft natürlich seinen Aktionären, auch den Unzufriedenen. Seriös ist etwas anderes, zumindest diese Vorgehensweise nicht. War Hapimag dies jemals?

 

Im Einkauf liegt der Gewinn. So holt man Aktien herein die bereits einmal verkauft wurden, die auch die Jahresgebühren ausglichen, auch die Abschreibungen auf die Hapimaganlagen und damit zum zweiten Mal zahlten, die dritte Zahlung erfolgte durch den Verkauf der Anlagen die zum Ausgleich der Jahresergebnisse herhalten durften. Die vierte Zahlung erfolgt, wenn Sie Hapimag verlassen. Das Unternehmen findet immer Wege zu verdienen.

 

Gegebenenfalls rechnet man jetzt gerne dagegen, Vermittlungspreis abzüglich aufgelaufener Jahresgebühren. Dafür erhalten dann die Aktionäre wieder die Punktenutzung und können die Punkte gegebenenfalls auch verkaufen oder selbst nutzen. Nur gelangen auf diese Art und Weise immer mehr Punkte ins Angebot des Hapimagpunktekiosks. Steigendes Angebot hat aber noch nie zu steigenden Preisen geführt.

 

Diese, wie andere Angebote, macht Hapimag grundsätzlich nicht mehr schriftlich. Der Überraschungsfaktor ist gefragt, Überrumpelungstaktik angesagt. Überlegen Sie gut, bevor Sie sich auf derartige Angebote des Hauses Hapimag einlassen. Bei Zusagen sollten Sie durchaus schriftlich genau fixieren was Sie möchten und für vereinbart halten. Machen Sie dies durchaus ausführlich, im Zweifel wird sich Hapimag vermutlich an nichts erinnern was Ihnen am Telefon zugesagt wurde, Sie werden es falsch verstanden haben.

 

Es kann durchaus sinnvoll sein nichts zu unternehmen oder dem Unternehmen einmal den Rechtsweg zu zeigen. Hierzu sind offensichtlich kaum Aktionäre bereit.

Letztendlich bleibt festzustellen, dass dieses Unternehmen nun nichts mehr auslässt. Die Unseriosität hat offensichtlich Steigerungsstufen. Hapimag versteht diese nach und nach zu nutzen. „Ist der Ruf erst ruiniert lebt sich’s völlig ungeniert.“ Ob dies eine Geschäftspolitik sein kann bleibt Ihnen überlassen zu entscheiden und mitzumachen.

Gehen Sie überlegt vor, handeln Sie nicht überstürzt, wenn das Telefon bei Ihnen klingelt, sollten Sie zum betroffenen Aktionärskreis des Unternehmens gehören. Sie können auch auflegen und in derartigen Fällen ist dies nicht einmal unhöflich, denn „ein Geschäft ist nur dann ein Geschäft, wenn es für beide Seiten ein Geschäft ist.“


Individualität oder Chaos

(2008-08-01)

 

Vor einigen Wochen teilte ein Aktionär Hapimag mit, dass er seine vor ca. sechs Jahren gekaufte Aktie, somit eine Aktie nach bisher gültigem Rechtsstand, keine Ferienaktie 21, zurückgeben möchte.

 

Von Hapimag bekam er daraufhin folgende Mitteilung: "…Vielen Dank für Ihr Schreiben betreffend des Rückkaufs. Damit Hapimag Ihre Aktie im Jahr 2010 zum jeweils aktuellen Substanzwert zurückkaufen kann, bitten wir Sie, zusätzlich zu Ihrem Rückkaufsantrag das Ferienrecht Ihrer Aktie zu kündigen. Bei allfälligen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung."

 

Wer hat denn nun etwas nicht mitbekommen? Die Aktien nach altem Recht, somit fast noch sämtliche im Umlauf befindlichen Hapimagaktien, können nur satzungsgemäß zum Rückkauf angemeldet werden oder müssen in die Vermittlung gegeben werden sofern nicht selbst ein Weg gefunden wird diese an einen anderen Aktionär zu bringen. Es sei denn Hapimag hat vorher den Aktionären einen Umtausch angeboten und diese haben diesen angenommen.

 

Nach Hapimagangaben soll dies nach und nach erfolgen, die Aktionäre der ersten Stunde erhielten wohl schon entsprechende Angebote, wohl eher etliche Rückkaufwillige der ersten Stunde.

 

Bestehende Regelungen scheinen Hapimag aber wenig zu interessieren, wenn wie in diesem Fall für alte Aktien neue Regelungen angewandt werden. Offensichtlich gelten die Bedingungen bei Hapimag nur so lange man diese nicht anders gebrauchen kann. Festlegung nach Beliebigkeit.

 

Warum geht es hier das „Ferienrecht“ zu kündigen, wenn Hapimag dies den Aktionären die die Zahlung der Jahresgebühren umgehen möchten und auch ihr „Ferienrecht“ nicht mehr nutzen wollen diesen Weg verweigert?

 

Der Substanzwert liegt derzeit bei ca. 3.300 CHF, Vermittlungen erfolgen auch circa in dieser Größenordnung, aber auch darunter. Satzungsgemäßer Rückkauf geht derzeit von 9.100 CHF abzüglich 18 Prozent aus, Wartezeit im nicht definierbaren Bereich, nach Hapimagangaben bestehen keine Berücksichtigungsaussichten mehr.

 

Was sind Festlegung und Aussagen von Hapimag wert, wenn offensichtlich keine klare Linie gefahren wird und Abweichungen an der Tagesordnung sind? Es kann nicht sein, dass jeder Vorgang individuell behandelt wird und gleiche Vorgaben zu immer anderen Durchführungen führen.

 

Für den eigenen Erfolgsfall scheint es wohl von Wichtigkeit zu sein den passenden Sachbearbeiter im Hause Hapimag zu finden. Die Mitarbeiter sind möglicherweise wohl überfordert von den ständigen Änderungen im Unternehmen.

 

Normalerweise würde man diese Taktik als Chaos bezeichnen, offensichtlich fehlt diesem Unternehmen hier, wie in vielen anderen Dingen auch die klare Linie. Ständiger Richtungswechsel als Ziel der Geschäftspolitik. Dem Aktionär bringt dies nicht weiter, dem Unternehmen scheint es aber nichts auszumachen, denn die Aktionäre zahlen die Fehlentscheidungen. Wohl eher Chaos, denn Individualität. Wie lange hält dieses Unternehmen das noch durch?


Information einer Aktiengesellschaft sieht anders aus

(2008-08-17)

 

Mittlerweile kennen wir es. Hurrarufe zur Jahresmitte aus Baar. Sonst benötigt das Unternehmen um eine vernünftige Zahl herauszugeben circa drei Monate, jetzt schafft man dies in drei Wochen. Von Halbjahreszahlen kann natürlich auch keine Rede sein. Ein paar selektierte Werte, ca. sechs Stück, werden herausgegeben, zusammenhanglos ohne einen Überblick zu ermöglichen. Die Aktionäre erhalten einige Brocken zur Kenntnis, von einem Überblick oder gar einem Lagebericht keine Spur. Information einer Aktiengesellschaft sieht anders aus.

 

Demnach stieg der „Gesamtumsatz“, was immer dies bei Hapimag auch sein mag, um vier Prozent. Darin enthalten die Umsätze der Ressorts die nach dieser Hapimagmitteilung um 9,1 Prozent stiegen. Hapimag spricht hier von dem Erreichen eines „überdurchschnittlichen Niveaus“. Wie wird der Durchschnitt ermittelt und wie ein „überdurchschnittliches Niveau“?

 

Sehen wir uns diese Erfolgsmeldung einmal etwas näher an und erinnern uns daran, dass die Jahresgebühren, fließen in voller Höhe in den Umsatz, für dieses Jahr um weitere ca. sechs Prozent erhöht wurden. Die Nebenkosten, diese wurden teilweise bis weit über ca. zehn Prozent in den einzelnen Ressorts erhöht, fließen ebenfalls zum Großteil in den Umsatz, dann relativiert sich hier das gesamte Geschrei. Ein Unternehmen welches ein Aktionär nur verlassen kann, wenn ein neuer Aktionär gefunden und benannt wird, bzw. nur die hauseigenen, finanziell uninteressanten, Ausstiegsmöglichkeiten nutzen kann, hat seine Marktstellung ausgenutzt und den Kunden, den sogenannten Partnern, ganz einfach höhere Preise verpasst und diese durchgesetzt. Alle Jahre wieder. Die Durchsetzung ist ohnehin kein Problem, entweder nutzt der Partner die gebotenen Möglichkeiten oder er lässt es bleiben und die Punkte verfallen gegebenenfalls. Hapimag verdient in jedem Fall. Dies nennt sich dann Erreichung eines „überdurchschnittlichen Niveaus“.

 

Es ist wie bei der Mitgliedschaft in einem Bücherclub, nur dort bekommen Sie dann wenigstens noch ein zugeteiltes Buch, wenn Sie das Angebot nicht nutzen.

 

Der Betriebserfolg für das erste Halbjahr liegt trotz „überdurchschnittlichem Niveau“, trotz gestiegener Belegungszahlen und trotz gestiegenen Umsatzes ergebnismäßig nur auf dem Niveau des gleichen Vorjahreszeitraums. Wofür hat Hapimag die höheren Einkünfte verbraucht? Wohl doch keine unendliche Erfolgsstory? Gestiegener Umsatz, aber kein gestiegener Ertrag. Die Erhöhung der Übernachtungszahlen um ca.0, 085 % hat wohl doch nicht so maßgeblich zum „überdurchschnittlichen Niveau“ beigetragen.

 

Als weitere Erfolgsmeldung wird dann verkauft, dass man in der Weite Groß Britanniens, ca.1.485 Kilometer von Baar entfernt, ca. 432 Kilometer von London und ca. 140 Kilometer entfernt von Manchester und damit dem nächstgelegenen Flughafen, die Verwaltung einer kleinen Timesharinganlage (Nähe oder im Burnside Park - Lake District) mit 45 Appartements übernommen hätte von denen acht Objekte durch Hapimagaktionäre genutzt werden können. Was für eine Steigerung der Nutzungsmöglichkeiten! Welch gewaltiges zusätzliches Angebot. Nischenprogramm als Erfolgsmeldung. Welchen wirtschaftlichen Sinn kann es machen entfernt von jeglicher Hapimaginfrastruktur hier die Verwaltung einer Minianlage zu übernehmen? Das verregnete England im Urlaubsangebot, endlich wurde diese Lücke geschlossen. Erst konnten die Anlagen nicht groß genug sein, jetzt begnügt man sich mit Kleinanlagen, hier bei einem Objekt welches schon 37 Appartements an feste Kunden verkaufte, den Rest aber bisher nicht los wurde. Das Objekt Kanzelhöhe schafft man nicht wirtschaftlich zu betreiben, dank der im eigenen Haus geschaffenen Konkurrenz, jetzt begnügt man sich mit überschaubareren Einheiten, die man in dieser Größe eigentlich abschaffen wollte.

 

Ebenso verhält es sich, wenn man eine Mitteilung in der der türkischen Zeitung HÜRRİYET liest. Dort wurde unter anderem berichtet: “Swiss company Hapimag, a company that undertakes hotel and holiday village administration, plans to construct two hotels in Turkey.”

 

“We are extremely pleased with our investment in Turkey as the occupancy and the profitability ratios of the Sea Garden Hotel satisfy our expectations,” said Hepimag's CEO, Rene Verhagen. “We have other investment plans for Turkey as well. We have allocated a huge budget for the initiation of our projects in Turkey. We will probably invest in the construction of two hotels in Istanbul.”

 

“Verhagen noted that the company altered its all-inclusive sales policy for this season in the Sea Garden Hotel. Hapimag Company also invested $200,000 for the construction of a bi-directional clean-up system in the Sea Garden Hotel and Holiday Village…”

 

Woher auf einmal dieser positive Erkenntnisstand. Bodrum, ein Objekt an dem sich Hapimag fast verschluckt hätte und welches heute noch nicht rund läuft, insbesondere das angeschlossene separate Hotel über welches vorsichtshalber kaum berichtet wird, soll durch zwei weitere Hotels in der Türkei aufgestockt werden. Hat man bei Hapimag aus den Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt. Bisher war es jedenfalls so.

 

Ausgelastet wird Bodrum wohl im Wesentlichen durch die Vermietung an Nichtaktionäre, denn so viele Türken die in diesem Sommer in der Anlage Bodrum ihren Urlaub verbrachten hat Hapimag wohl nicht an türkischen Aktionären. In diesem Zusammenhang stellt sich ohnehin die Frage wann Hapimag die Erträge aus Fremdvermietung gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen wird. Es ist keine ordnungsgemäße Buchführung, wenn die Erträge aus dieser Einkunftsart zusammen mit den Umsätzen der Aktionäre ausgewiesen werden. Welchen Beitrag zum Unternehmensergebnis leisteten die Fremdvermietungen? Wann erhalten die Aktionäre aus diesen Erträgen eine Dividende? Wer subventioniert hier wen?

 

Woher kommt das Geld für diese Investitionen. Welche neuen Aktien und wie viele davon wurden dafür verkauft bzw. müssen dafür noch verkauft werden? Hapimag als Hotelbetreiber? Welchen Beitrag zum Unternehmensergebnis leistete in 2007 das in Bodrum betriebene Hotel? So lange dieses nicht nachhaltig wirtschaftlich betrieben wird kann es keine neuen Experimente dieser Art in der Türkei geben. Erfolgt eine klare wirtschaftliche Abgrenzung der Objekte in Bodrum? Bisher war Bodrum jedenfalls ein Fass ohne Boden.

 

Wen will dieses Unternehmen mit einigen dieser neuen Errungenschaften bzw. den geplanten eigentlich ansprechen? Marrakesch, Cefalu auf Sizilien, Nordengland und jetzt möglicherweise Istanbul. Sind nur noch Billigstandorte gefragt? Ist der Maßstab für neue Objekte eventuell die Höhe der dort gezahlten staatlichen Subventionen? Vielleicht ist Hapimag nur auf der Suche nach einem Standort am Ende der Welt um dort ein Ressort aufzubauen, einige der Hapimagressorts befinden sich ohnehin kurz davor.


Auch bei anderen Vertragsgestaltungen gilt das Teilzeitwohnrecht

(2008-08-27)

 

In Öko-Test berichtete Dr. iur. Stefanie Frohnecke zum Teilzeitwohnrecht unter anderem wie folgt: „Bereits in den 80iger Jahren hatten so genannte Timesharing-Verträge Konjunktur. Firmen wie zum Beispiel Hapimag haben dadurch eine gewisse Berühmtheit erlangt…

 

Ein Teilzeitwohnraumvertrag beinhaltet, dass ein Unternehmer einem Verbraucher das Recht verschafft, ein Wohngebäude jeweils für einen bestimmten Zeitraum des Jahres zu Erholungs- oder Wohnzwecken zu nutzen. Im Gegenzug erhält der Unternehmer die Zahlung eines Gesamtpreises. Das Wohnrecht gilt mindestens für die Dauer von drei Jahren. Hierbei ist der Anbieter solcher Verträge EU-weit verpflichtet, in Bezug auf das Nutzungsrecht einen Prospekt auszuhändigen.

 

An die Angaben im Prospekt ist der Unternehmer auch dann gebunden, wenn im Vertrag nichts davon zu finden ist.

 

Der Prospekt muss dabei alle Mindestanforderungen erfüllen. Er muss Angaben zur Größe der Wohnräume und des Grundstücks, der Bauart, den technischen Einrichtungen, Parkplätze, Lage, unmittelbare Umgebung und Verkehrsanbindungen enthalten. Auch darf der Hinweis auf das Bestehen eines Widerrufsrechts nicht fehlen.

Dieses Widerrufsrecht besteht bis zu zwei Wochen nach Vertragsabschluss. Hat der Unternehmer beispielsweise in seinem Prospekt nicht darauf aufmerksam gemacht, hat er keinen Prospekt ausgehändigt oder diesen nicht in der Heimatsprache des Verbrauchers abgefasst, so verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Innerhalb der EU hat jeder Verbraucher ein Recht auf einen Prospekt sowie auf einen Vertrag in der Sprache seines Heimatstaates.

 

In Deutschland und manch anderen EU-Staaten muss dies darüber hinaus vor einem Notar geschehen. Ferner besteht ein so genanntes Anzahlungsverbot. Der Anbieter darf von Ihnen keinen Vorschuss oder eine Anzahlung verlangen. Der Anspruch auf Zahlung entsteht erst mit dem wirksam abgeschlossenen Vertrag.

 

Doch was geschieht, wenn man sich von dem Vertrag doch wieder trennen will? Die Kosten der Rückabwicklung hat der Verbraucher grundsätzlich nicht zu tragen. Bereits angefallene Notarkosten et cetera sind dem Unternehmer nur dann und auch nur in angemessener Weise zu erstatten, wenn dies zuvor im Vertrag ausdrücklich so vereinbart gewesen ist.

 

Selbst wenn der Anbieter gegenüber dem Verbraucher versuchen sollte, mit gänzlich anderen Vertragskonstrukten das Teilzeitwohnrecht zu umgehen, so gilt auch hierfür das Gesetz.“


Eröffnungstermin für Hörnum verschoben

(2008-09-07)

 

Die Sylter Rundschau berichtete unter anderem: „Die Eröffnung des Resorts ist nun auf den 27. Februar verschoben worden. Seine Leitung wird mit Marko Achilles ein gelernter Koch übernehmen. 150 Appartements, 300 Betten, ein Haupthaus, ein Badehaus und drei Wohnhäuser, Holzverkleidung, öffentliche Restaurants.

 

Hapimag hat bei der Ausschreibung der Gemeinde für die Bewirtschaftung am Hauptstrand den Zuschlag bekommen. Die „Strandperle“ wird abgerissen. „Nächste Woche machen wir die Verträge“, berichtete der Bürgermeister, „höchstwahrscheinlich wird zur kommenden Saison eröffnet.““

 

Warten wir ab mit welcher Kompetenz Hapimag die Bewirtschaftung des Hauptstrands durchführen wird. Auf wie vielen „Hochzeiten“ möchte dieses Unternehmen noch tanzen. Aus den Ferienorten kennen die Hapimagaktionäre die Bewirtschaftung der Gaststätten und sonstigen Betriebe in den Ressorts und die Vorgehensweisen zur Genüge. Es dürfte kaum zu den Kernaufgaben dieses Unternehmens gehören derartige Bereiche zu übernehmen, vor allen Dingen derartige Risiken einzugehen. Sollte Hapimag weitere Verpflichtungen eingegangen sein um die Ausschreibung zu gewinnen? Offensichtlich wurden die ortsansässigen Interessenten, sofern vorhanden, aus dem Feld geschlagen. Sollte diesen Kennern der Szene das Risiko vielleicht zu groß gewesen sein?

 

Welche Vorteile haben davon die Hapimagaktionäre, diese tragen wieder ein Risiko mehr. Es darf doch wohl nicht davon ausgegangen werden, dass der bezeichnete Strand nur von Hapimaggästen besucht werden wird? Hörnum wird doch hoffentlich auch noch über den einen oder anderen weiteren Urlauber verfügen und nicht nur über Besucher der Hapimaganlage?

 

Wann führt Hapimag in der Jahresbilanz die „betriebsfremden“ Tätigkeiten und die daraus hoffentlich resultierenden Erträge gesondert auf. Es sind unterschiedliche Einkunftsarten, wenn Geschäfte mit Nichtaktionären getätigt werden und neue Geschäftsfelder hinzukommen, egal ob bei der Vermietung von Wohnungen oder wie hier bei Geschäften die mit der ursprünglichen Idee Hapimag kaum etwas zu tun haben und offensichtlich auch für die Aktionäre keinen erkennbaren Mehrwert generieren.

 

Hapimag ein Gemischtwarenladen, ein Konglomerat von unterschiedlichen Tätigkeiten, Zielen und Versuchen, in der Hoffnung irgendetwas davon möge gelingen. Mit solchen Geschäftsideen sind schon andere vor „die Hunde gegangen“. Andere Unternehmen gehen zurück zum Ursprung, gliedern aus, oder besinnen sich auf das Kerngeschäft. Was läuft in diesem Unternehmen eigentlich ab, learning by doing, jeder darf einmal eine hoffentlich kreative Idee haben, also betreiben wir auch einmal ein Strandcafe? Von Seiten der Preisstellung dürften die Preise auf Sylt ohnehin dem Hapimagstandard entsprechen, nur auf Hörnum soll doch wohl Familienurlaub gemacht werden, denn Hörnum ist nicht Westerland oder Keithum.

 

Die Aktionäre werden ohnehin letztendlich die Rechnung bezahlen. Aus all diesen Versuchen hat sich bisher in keinem Jahr ein Erfolg dahingehend gezeigt, dass zumindest die Jahresgebühren einmal stabil blieben und nicht stiegen. Nur durch die ständigen kräftigen Erhöhungen der Gebühren in den Kernbereichen schreibt Hapimag seit wenigen Jahren schwarze Zahlen, bei immer noch negativer Gewinnreserve. Offensichtlich meint Hapimag aber jetzt, dass es besser ist Eis am Strand zu verkaufen als neue Aktien.

 

 

2008-09-02

Hapimag kauft sich in der Salzburger Altstadt ein. Hapimag teilte dieser Tage mit, dass am 28. August 2008 der Kaufvertrag für einen Anteil an einer Liegenschaft in Salzburg (AT) unterzeichnet wurde um ein Städteressort zu eröffnen. Die neue Liegenschaft befindet sich in der Salzburger Altstadt. Die Nutzung soll für „rund“ 28 Appartements erfolgen, Umbauarbeiten beginnen 2009. Angaben zum Kaufpreis und zur geplanten Investitionshöhe erfolgten wie üblich nicht.

               

Die Größenordnung des geplanten Ressorts wird nur von wenigen Hapimagressorts unterschritten, es entspricht damit von der Anzahl der Wohnungen her dem Ressort Bad Neuenahr (24 Einheiten) einem Ressort der „ersten Stunde“. Kleinere Anlagen wie Lido di Jesolo und Lido di Pomposa wurden vor wenigen Jahren verkauft, weil diese angeblich nicht mehr dem Hapimagstandard entsprachen. Jetzt ein Zukauf in dieser Größenordnung - zurück zu den Anfängen.

 

Der österreichische Bereich, in dem eine der bisher wohl größten Hapimagfehlinvestitionen getätigt wurde, wird durch dieses Objekt noch um eine Anlage erweitert. Die Ferienanlage Kanzelhöhe, Anschaffungskosten ca. 38.972.000,00 CF, 153 Wohneinheiten, steht vor dem Ende. Der Buchwert der Anlage Kanzelhöhe lag per Ende 2007 noch bei ca. 16.666 TCF. Die Abschreibungen auf sämtliche Anlagen werden den Hapimagaktionären über die Jahresgebühren belastet und von diesen ausgeglichen, Abgänge von Anlagen gehen im Unternehmensergebnis unter.

 

Der Anschaffungswert für die neuen Anlagen der vergangenen Jahre lag bei Berlin, Nähe Gendarmenmarkt, bei ca. 8 Mio. CF, Cefalu (Sizilien) ca. 27,7 Mio. CF und Marrakesch (Marokko) bei ca. 9,3 Mio. CF. Damit entfielen auf eine Wohneinheit bei der marokkanischen Anlage ca. 233.000 CF, entsprechend bei der sizilianischen Anlage ca. 186.000 CF auf eine Wohnung. Stattliche Preise, auch wenn man in Flims vor einigen Jahren ca. 410.000 CF/Wohneinheit bis Ende 2007 investierte. Darum fiel dort die Anlage dann auch kleiner als ursprünglich geplant aus.

 

 

2010-10-25

Hapimag erinnert sich noch an Salzburg

Das Unternehmen verkündete im dieser Tage verteilten Sonderblatt „Simply Life INSIDE“ unter anderem: „Hapimag hat bereits 2008 eine Liegenschaft für eine neue Stadtresidenz in der Stadt Salzburg erworben…  Ein Teil des Gebäudes wurde bis jetzt noch genutzt, weshalb mit dem Umbau nicht früher begonnen werden konnte. Nun wird für das Frühjahr 2011 die Baubewilligung erwartet, sodass die Residenz voraussichtlich 2013 eröffnet werden kann.“

 

Abgesehen davon, dass die Begründung nun nicht gerade als schlüssig bezeichnet werden kann, ist eine weitere Stadtresidenz in Salzburg nun wirklich entbehrlich. Etliche österreichische Hapimagurlaubsstandorte liegen nur einen „Steinwurf“ von Salzburg entfernt, die Kanzelhöhe wurde geschlossen. Eine gute Auslastung der österreichischen Standorte darf bezweifelt werden. Warum dann noch Konkurrenz für diese mit diesem Standort. Reicht nicht ein geschlossenes Großobjekt in Österreich?

 

2011-08-12

Eröffnung Salzburg für Frühjahr 2013 geplant

Nach einer Pressemitteilung des Unternehmens Hapimag wird „das Portfolio von Hapimag um eine Stadtresidenz erweitert.“ 28 Appartements stehen dann in Salzburg zur Verfügung. Der Umbau soll demnach im Januar 2012 beginnen und im Frühjahr 2013 fertiggestellt sein.

 

Es hat lange gedauert bis Hapimag nach der ersten Ankündigung hier nun in Gang kommt. Eine weitere Kleinstanlage, diesmal in Österreich, einem Land mit rückläufigen Besucherzahlen und sinkender Auslastung der Hapimagressorts. Mit Salzburg entsteht eine weitere Anlage im Umfeld der bereits bestehenden österreichischen Objekte, mit direkter Konkurrenz zumindest zu St. Michael. Rückläufig trotz Schließung der Kanzelhöhe die dort nun schon seit Jahren auf einen Käufer wartet und wohl dadurch nicht besser wird, dass keine Nutzung erfolgt. Außer Ankündigungen, vor Monaten, wonach ein osteuropäischer Interessent vorhanden sei und ein Abschluss kurz bevorstehe, keine neuen Erkenntnisse, nur das Umfeld dort wird weiter schlechter, da in der unmittelbaren Nachbarschaft die Errichtung eines neuen Beherbergungsbetriebs angekündigt wurde.

 

Kleinstanlagen mit einem hohen Fixkostenblock und Ferienwohnungskomfort im historisierenden Ambiente, kostenmäßig umgelegt auf die Nutzer. Dies ist die neue Hapimagstrategie. Das Preis- / Leistungsverhältnis zum Hotelkomfort nebenan geht dabei wohl in etlichen Fällen nicht mehr auf und hält einer ernsthaften Prüfung nicht stand. Es kommt dabei natürlich immer auf die eigenen Ansprüche an. Die generelle Frage dabei ist ob diese Minianlagen auf Dauer überhaupt wirtschaftlich zu betreiben sind. Wohl nur im Hapimagsystem, wo dann Renovierungen und Reparaturen auf die Aktionäre umgelegt und über die Jahresgebühren getragen werden. Diese Stadtanlagen werden nahe einer hundertprozentigen ganzjährigen Auslastung gefahren und unterliegen somit einer erhöhten Beanspruchung. Ganz abgesehen von dem erheblichen Druck auf die lokalen Kostenbeiträge (Nebenkosten), denn egal in welcher Größenordnung ein Objekt läuft, für gewisse Bereiche wird ein Mitarbeiter benötigt. Macht es also wirtschaftlich Sinn derartige Anlagen zu betreiben?


Gericht kann einem Aktionär den Austritt bewilligen

(2008-09-30)

 

Unter http://www.iUNI.ch können Sie unter anderem zum Schweizer Obligationenrecht, auch zum Bereich Aktionärsrechte, interessante Feststellungen nachlesen. Unter anderem wird dort zum Austrittsrecht eines Aktionärs aus der Gesellschaft wie folgt berichtet:

 

„Das Aktienrecht basiert auf dem Prinzip der festen Zahl von Aktienstellen. Ein Austritt aus der Gesellschaft wäre daher nur unter gleichzeitiger Herabsetzung des Aktienkapitals möglich oder wenn die Mitgliedschaftsstellen des Austretenden sofort wieder besetzt werden können.

 

Die mangelnde Möglichkeit des Austritts aus der Aktiengesellschaft stellt einen schwerwiegenden Mangel des Aktienrechts dar. Durch die bei vielen Gesellschaften geübte Vinkulierungspraxis kann nämlich der Aktionär seine Aktien nicht oder zumindest nicht zu ihrem wirklichen Wert übertragen. Auch ein längerfristiges Ausharren in seiner Aktionärsposition schwächt häufig seine Stellung, weil er als Minderheits- oder Kleinaktionär vom Recht nur unzureichend geschützt wird. So können Minderheitenrechte, beispielsweise oft nur geltend gemacht werden, wenn mindestens 10 % des Aktienkapitals vertreten werden oder es muss sich der Aktionär eine Verwässerung seiner Rechte gefallen lassen, weil deren Einschränkung durch die Generalversammlung unterhalb der (hohen) Schwelle klaren Rechtsmissbrauchs bleibt.

 

Die Unsitte der Gerichte bei der Streitwertberechnung der Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen nicht auf die Beteiligung des Aktionärs, sondern auf die Höhe des Aktienkapitals abzustellen, führt insbesondere bei Publikumsgesellschaften dazu, dass der Streitwert oft ein Vielfaches des Wertes der Beteiligung überhaupt ausmacht, sodass sich das Risiko eines Prozesses in keiner Weise lohnt.

 

Schließlich kommt hinzu, dass der Aktionär keine Möglichkeit hat, Verwaltungsratsbeschlüsse anzufechten und dass sich Verantwortlichkeitsansprüche oft mangels Zugang zu den relevanten Informationen und mangels Beweisbarkeit nicht realisieren lassen. Diese Mängel wären dann allesamt unbedeutend, wenn der Aktionär ein Austrittsrecht unter Anspruch auf den wirklichen Wert seiner Beteiligung hätte.

 

Das Austrittsrecht kann im neuen Aktienrecht möglicherweise erzwungen werden. Der Richter kann nämlich anstatt die aus wichtigem Grund verlangte Auflösung der AG zu verfügen, auf eine andere sachgemäße Lösung erkennen. Eine solche kann darin bestehen, einem Aktionär den Austritt zu bewilligen.“


Eine weitere Fehlinvestition

(2008-10-15)

 

Der „Entlebucher Anzeiger“ berichtete unter anderem wie folgt: „Hapimag reduziert im Sommer. Die Ferienanlage wird über andere Buchungskanäle angeboten.

 

Der Ferienanbieter Hapimag nimmt Sörenberg aus dem Sommerkatalog. Als Winterresort sei Sörenberg im Moment nicht gefährdet. «Wir werden das Angebot bei uns reduzieren», bestätigte Kurt Scholl, Hapimag-CEO, am Mittwoch eine Anfrage des Entlebucher Anzeigers. Das heisse konkret, dass die Ferienanlage Sörenberg im Sommer für Hapimag-Partner nicht mehr im Katalog buchbar sei. Und dies bereits im Katalog 2009.

Gemäss dem Hapimag-Chef soll jedoch das Resort im Sommer offen bleiben und die Ferienwohnungen über andere Vertriebskanäle belegt werden. Bereits heute wird im Sommer ein Teil der total 74 Appartements über die Schweizer Reisekasse (Reka) vermittelt.

Warum kommt es zu diesem Entscheid? «Die letzten Jahre haben gezeigt, dass zu wenig Auslastung durch Hapimag-Partner da war», sagt Kurt Scholl. Im Winter sei die Anlage besser ausgelastet als im Sommer. Aufs ganze Jahr hochgerechnet gehe man im 2008 von 55 Prozent, inklusive Reka-Buchungen, aus. Im 2007 seien es 51 % gewesen, 2006 53% und 2005 51 %. Eine normale Auslastung bei Hapimag-Resorts liege zwischen 75 und 80 %.

Was sagt Kurt Scholl zu den Befürchtungen im Entlebuch, die Hapimag könnte das Resort aufgeben? «Wir halten es als Winterresort. Im Moment ist es nicht gefährdet.» Noch zu viele Investitionen seien darangeknüpft. 1998 wurde die Anlage renoviert und eine Etage aufgestockt.

Die Sommersaison in der Hapimag Sörenberg lief jeweils vom Mai bis Oktober. In der Zwischensaison war die Anlage geschlossen. Folglich ist das Resort künftig noch von Dezember bis Ostern, also rund vier Monate, als eigentliche Hapimag-Anlage geführt.“

 

Es kann niemanden in Erstaunen versetzen, dass dieses Ressort nicht läuft.  Auf der anderen Seite des Berges Interlaken, Konkurrenz aus dem eigenem Haus, ebenfalls wohl schwerlich ausgelastet. Wer fährt da noch nach Sörenberg? Sörenberg ein Ort in dem offensichtlich selbst die Schweizer keinen Urlaub verbringen, denn wenn Sie einmal im Sommer in Sörenberg waren werden Sie festgestellt haben, dass in den örtlichen Lokalitäten nur wenige Plätze besetzt sind. Hapimag hat ohnehin einen Hang Orte für Ressorts zu wählen die abseits vom Geschehen liegen, wenngleich Sörenberg für mich immer eine Reise wert war und ist. Es rächt sich eben immer, wenn man neben ein bestehendes Ressort ein weiteres Ressort in unmittelbarer Nähe legt. Erst Kanzelhöhe, jetzt Sörenberg, welches Objekt wird das nächste sein welches Hapimagaktionäre nicht mehr nutzen dürfen? Hapimag veröffentlicht keine Belegungszahlen zu den einzelnen Objekten, wann wird dies erfolgen?

 

Mit zu dieser negativen Entwicklung dürfte auch die unglückliche Punktebelastung der Ferienwochen durch Hapimag beitragen. Die Hauptsaison wurde immer weiter ausgedehnt in diesen zu Sommerobjekten gemachten Winterressorts und mit vollen Punkten belastet, während die Nebensaisonzeiten und die damit verbundenen niedrigeren Punktebelastungen immer weniger wurden. Vor allen Dingen aber wurden die Jahreszeiten dafür immer schlechter indem man diese Wochen immer weiter nach vorn bzw. nach hinten verlegte. Warum aber soll der Aktionär einen nicht so bekannten Ort buchen, wenn er mit der gleichen Punktzahl einen bekannteren und vermeintlich attraktiveren Ferienort erreichen kann? Hiermit soll allerdings keinesfalls einer Maßnahme das Wort geredet werden mit dem demnächst dann auch noch die Punkte nach dem Bekanntheitsgrad der Urlaubsorte gestaffelt werden. Es ist schon nicht angemessen, dass innerhalb der Wohnungen verschiedene Kategorien geschaffen wurden.

 

Betrachten wir die Hapimagaussage: „Wir halten es als Winterresort. Im Moment ist es nicht gefährdet.  Noch zu viele Investitionen seien daran geknüpft.“ 1998 wurde die Anlage renoviert und eine Etage aufgestockt. Warum damals noch Aufstockung? Sörenberg ist eine weitere Fehlinvestition.

 

Der Versuch von Hapimag Winterressorts ganzjährig zu nutzen ist gescheitert. Welches Objekt wird als nächstes zur Disposition stehen? Kanzelhöhe und nun auch Hok Yxenhaga sind schon abgehakt. Umstrukturierung auf Kosten der Aktionäre. Bei Hapimag wird nicht der Urlaub bezahlt, sondern auch die Fehlentscheidungen der Vergangenheit. Das kann man bei anderen Anbietern preisgünstiger haben. Umstrukturierung zum Anbieter von Städtereisen z. B. mit der irrwitzigen Idee umgebaute alte Bauruinen als Städteressorts zu nutzen. Da ist es kein Wunder, wenn es bis 2012 dauern soll bis Hapimag festgestellt hat was die Aktionäre wünschen. Dafür schafft man ein hauseigenes Programm an dem sich sämtliche Mitarbeiter beteiligen sollen. Haben die nichts anderes zu tun? Ausrüstung aller Wohnungen mit einer Geschirrspülmaschine damit man dem Vier-Sterne-Standard etwas näher kommt. Schaffung von Möglichkeiten für Nutzer der Ferienwohnungen ihr Gepäck ohne lange Anmarschwege und Treppensteigen in die Ferienwohnung zu bekommen. Die Hapimagnutzer werden immer älter, die Anmarschwege vor Ort in den meisten Anlagen immer beschwerlicher. Hat man bei einigen Ressorts das Gepäck in der Wohnung ist man endlich urlaubsreif. Dort liegen die Probleme, die individualisierte Urlaubsgestaltung haben die Aktionäre schon längst eingeführt, nur Hapimag hat es noch nicht gemerkt, weil man in Baar zu weit abseits vom Geschehen sitzt. 

 

Hapimag geht auf den freien Markt ohne den Aktionären zu sagen was es Sie kostet und eventuell was es einbringt. Die Aktionäre erhalten keine entsprechenden Informationen. Ein gewagtes Abenteuer, denn die Hapimagpreise sind nicht marktgerecht, den Aktionären bleibt weitestgehend nichts anderes übrig als diese zu akzeptieren. Dort wo diese eine Wahlmöglichkeit haben, so zum Beispiel bei der Restaurantnutzung haben diese schon abgestimmt. Sie nutzen das Angebot nebenan. Nur dort wo es dies nicht gibt sind die Hapimagrestaurants besucht.

 

Der nicht an Hapimag gebundene Urlauber wird nur marktgerechte Preise akzeptieren. Diese wird Hapimag wohl anbieten müssen, der Hapimagaktionär wird über die Jahresgebühren die Abnutzungen der Anlagen und auch die subventionierten Preise ausgleichen dürfen.

 

Der Restwert der Anlage in Sörenberg ist offensichtlich noch zu groß um einen Verkauf durchzuführen. Wer wird aber ein gescheitertes Hapimagressort übernehmen? Die Aktionäre dürfen weiter die Instandhaltungs-, Renovierungs- und sonstigen Kosten tragen. Ebenso werden über die Jahresgebühren weiter die Abschreibungen auch für dieses Objekt zu übernehmen sein. So lange vermutlich bis der Wert der Anlage so niedrig ist, dass man dieses gefahrlos für die Jahresbilanz abstoßen kann. Nutzen dürfen die Aktionäre das Objekt nicht mehr, nur noch im Winter, vermutlich wohl zunächst.  Hapimag auf dem Weg zum Anbieter von Pauschalangeboten im Urlaubsbereich.  Ein Unternehmen gibt seine Identität auf und schafft unkalkulierbare Risiken.

 

Vielleicht hat man aber mit dem angekündigten neuen Mieter, der Schweizer Reisekasse Reka, einen potentiellen Käufer im Visier. Eigentlich fast ein Mitbewerber dem man hier auf die Sprünge hilft. Reka stellt sich wie folgt dar:

 

„Modernes Unternehmen mit sozialem Ziel

 

In der Schweiz leben zahlreiche Familien mit kleinem Einkommen und Alleinerziehende mit ihren Kindern. Sie können sich kaum Ferien leisten. Die Genossenschaft Schweizer Reisekasse Reka hat sich seit ihrer Gründung 1939 zum Ziel gesetzt, diesen Menschen zu helfen und ihnen Ferien zu ermöglichen.

 

Mit dem Reka-Check gewinnen alle

 

Der Reka-Check, der eigentliche Motor der Reka-Unternehmung, genießt bei den Schweizerinnen und Schweizern einen hohen Bekanntheitsgrad. Fast ein Viertel der Schweizer Bevölkerung benutzt Reka-Checks. Er gehört zu den beliebtesten Lohnnebenleistungen von Arbeitgebern in der Schweiz. Mit dem Ertrag aus dem Reka-Check-Kreislauf finanziert die Reka den grössten Teil ihrer Ferienhilfe, die sie in Form von Gratis- oder Rabattferien einkommensschwachen Familien zukommen lässt.

 

Reka-Ferien - alles für die Familie

 

Die Reka ist der zweitgrösste Schweizer Anbieter von Ferienwohnungen, Campingunterkünften und Hotels im In- und Ausland. Besonders ihre eigenen Feriendörfer zeichnen sich gegenüber der Konkurrenz durch ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis und ihre ausgeprägte Familienfreundlichkeit aus.

 

Reka-Feriendörfer gibt es an den folgenden Orten:

Reka-Feriendorf Albonago (TI)

Reka-Feriendorf Bergün (GR)

Reka-Feriendorf Disentis (GR)

Reka-Feriendorf Golfo del Sole (Italien)

Reka-Feriendorf Hasliberg (BE)

Reka-Feriendorf Lenk (BE)

Reka-Feriendorf Montfaucon (JU)

Reka-Feriendorf Morschach (SZ)

Reka-Feriendorf Pany (GR)

Reka-Feriendorf Urnäsch (AR)

Reka-Feriendorf Wildhaus (SG)

Reka-Feriendorf Zinal (VS).”


Gesamtpunktebelastung für eine Woche/2-Zimmer-Whg 19. KW - 43. KW

(2008-11-05)                                                                                            

 

19. KW - 43. KW Punkteentwicklung 2007 bis 2009.

Wo möglich Punktezahl für eine Wohnung, eine Woche, Komfort, 2-Zimmer, gesamt für den Zeitraum 19. KW - 43. KW, falls nicht möglich wurde die Buchungsmöglichkeit berücksichtigt.

 

Es wurden nicht sämtliche Hapimagwohnungen aufgeführt.

 

Interessant ist die unterschiedliche Punktebelastung der verschiedenen Objekte und die Abweichungen innerhalb der Jahre. Nur Berücksichtigung der Punktebelastung für den genannten Gesamtzeitraum für eine Wohnung.

 

Es ist erforderlich bei der Entscheidung zur Urlaubsbuchung die Punktebelastung mit einfließen zu lassen.

 

Ein Punkt kostet 2008, ausgehend von der Jahresgebühr, ca. 18,70 EUR.

 

Die Nebenkosten lagen bzw. liegen im Zeitraum 19. KW - 43. KW ausgehend vom Durchschnitt aus ca. 50 Ferienanlagen:

 

2008 bei: ca. 215,33 EUR,

 

2009 bei: ca. 248,72 EUR,

 

Steigerung: ca. 15,51 Prozent. (Währungsmäßig bereinigt, wo NK in Fremdwährung - Vorjahr Umrechnungskurse wie lfd. Jahr, 09/2008).

 

Durchschnittskosten ohne Gebühren für Parkplatz, Kurtaxe und ggf. Haustier.

 

Aus dem derzeitigen Kursstand des Schweizer Franken zum Euro ergibt sich ein um ca. 10 Prozent stärkerer und damit teurerer Schweizer Franken gegenüber Januar 2008, dem Zeitpunkt des Versands der Hapimag-Jahresrechnungen. Selbst bei einer konstanten Höhe der Jahresgebühren, wovon aus den Erfahrungen der Vorjahre heraus nicht auszugegangen werden kann, steigen die Jahresgebühren um diesen Prozentsatz. Ebenso sämtliche von Hapimag in Schweizer Franken berechneten Kosten. Die Kursentwicklung bleibt abzuwarten.

 

 

Punkte je Wohnung:

 

 

Dänemark

     
 

Nystedt

     

2007:

444

     
         

2008:

354

     
         

2009:

392

     
         
 

Deutschland

     
 

Bad Neuenahr

Berlin Zoo

Binz

Braunlage

2007:

524

766

632

458

         

2008:

518

766

632

462

         

2009:

530

760

632

440

         
 

Unterkirnach

Westerland Aalborg (Sylt)

Westerland Dünenblick (Sylt)

Westerland Margareth. (Sylt)

2007:

416

694

690

582

         

2008:

222

682

682

582

         

2009:

230

682

682

582

 

 

 

     
 

Winterberg

Berlin Gendarmenmarkt

München

 

2007:

438

766

738

 
         

2008:

454

766

740

 
         

2009:

400

778

728

 
         
 

Finnland

     
 

Punkaharju

     

2007:

350

     
         

2008:

434

     
         

2009:

350

     
         
 

Frankreich

     
 

Antibes

Chateau de Chabenet

Chamonix

La Madrague

2007:

620

606

390

516

         

2008:

628

696

 

524

         

2009:

628

602

384

514

         
 

Paris

     

2007:

800

     
         

2008:

800

     
         

2009:

800

     
         
 

Groß Britannien

     
 

London

     

2007:

800

     
         

2008:

800

     
         

2009:

800

     
         
 

Griechenland

     
 

Damnoni

Porto Heli

Athen

 

2007:

556

456

744

 
         

2008:

568

468

736

 
         

2009:

622

512

688

 
         
 

Italien

     
 

Cannero

Cefalù

Meran

Pentolina

2007:

600

 

574

652

         

2008:

600

462

578

652

         

2009:

614

550

578

660

         
 

Scerne di Pineto

Tonda

   

2007:

558

     
         

2008:

558

676

   
         

2009:

550

698

   
         
 

Marokko

     
 

Marrakesch

     

2007:

       
         

2008:

       
         

2009:

424

     
         
 

Niederlande

     
 

Amsterdam

     

2007:

772

     
         

2008:

772

     
         

2009:

768

     
         
 

Österreich

     
 

Bad Gastein Kaiserhof

Bad Gastein Nebengeb.

Bad Kleinkirchheim

Sonnleitn

2007:

592

492

542

226

         

2008:

612

512

514

222

         

2009:

618

518

570

228

         
 

St. Michael

Zell am See

Wien

 

2007:

476

432

720

 
         

2008:

576

448

712

 
         

2009:

538

436

712

 
         
 

Portugal

     
 

Albufeira

Albufeira Vila Coelha B.

   

2007:

602

802

   
         

2008:

598

802

   
         

2009:

612

808

   
         
 

Schweiz

     
 

Andeer

Ascona

Flims

Interlaken

2007:

288

690

472

632

         

2008:

 

706

492

656

         

2009:

336

734

504

652

         
 

Spanien

     
 

Marbella

Mas Nou

Paguera

Puerto de la Cruz

2007:

672

568

612

406

         

2008:

672

546

632

318

         

2009:

672

458

644

328

         
 

San Augustin

     

2007:

482

     
         

2008:

476

     
         

2009:

476

     
         
 

Tschechien

     
 

Prag

     

2007:

720

     
         

2008:

708

     
         

2009:

720

     
         
         
 

Türkei

     
 

Bodrum Sea G. Village

Bodrum Sea Garden

   

2007:

544

470

   
         

2008:

536

412

   
         

2009:

584

434

   
         
 

Ungarn

     
 

Budapest

     

2007:

712

     
         

2008:

704

     
         

2009:

704

     
         
 

USA

     
 

Orlando-Lake Berkley

     

2007:

748

     
         

2008:

752

     
         

2009:

752

     
         

 

 

 

 

 


 

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Hapimag - eine schweizerische Aktiengesellschaft fürchtet die Information!!

 


 

Wir informieren offen und klar“ - Reduzierung des Punktezukaufs - 2008-12-01

  • Punktepakete - 2008-12-17

Freundliche Weihnachtsgrüße aus Baar - 2008-12-22

Der Größenwahn hat einen Namen - 2009-01-12

 

Verwaltungsgericht stoppt Neubau in Dresden - 2009-02-08

Unförmige Baumassen wie die drei Nebengebäude des Hotels Kaiserhof von Hapimag entwerten oder bedrängen die ehrwürdigen Gründerzeit-Palazzi“ - 2009-04-09

Auskunftsrecht des Aktionärs bei einer Generalversammlung - 2009-04-16

 

Rund fünf Prozent des Eigenkapitals wurden pulverisiert - 2009-04-24

  • Ergebnisneutrale Wertveränderungen bei Finanzbeteiligungen - 2009-05-31

 

Stillstand - 2009-05-17

  • Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts voraussichtlich Mitte Juni - 2009-06-07
  • Wiedererrichtung eines barocken Leitbaus ist nicht erkennbar - 2009-06-17
  • Die Stadt Dresden kaufte die umstrittene Fläche - 2009-09-16
  • Die Hapimagferienanlage in Dresden wurde am 25.11.2010 eröffnet - 2010-11-26

 

Reduzierung der Jahresgebühren in Schweizer Franken - 2009-05-20

Über die zukünftige Entwicklung eines Unternehmens liefert die Wirtschaftsprüfung keine Anhaltspunkte - 2009-06-02

 

Für die Aktionäre bleibt der Hinterhof - 2009-06-03

  • Wohnungsverkäufer Hapimag - 2011-01-20
  • Möglichkeiten der Preisgestaltung (Lebenstraum - Lebensraum) - 2009-06-04

 

Wertverluste bei Gewerbeimmobilien - 2009-07-02

Warnung vor Ferienclub- oder Timesharing-Modellen - 2009-07-12

 

Erstes Kaufangebot für Sörenberg - 2009-10-25

  • Die Gesamtinvestition beträgt bisher 18,8 Mio. Schweizer Franken - 2010-12-30

 


Wir informieren offen und klar“ - Reduzierung des Punktezukaufs

(2008-12-01)

 

„Wir informieren offen und klar“, so der Originaltext Hapimag. Betrachten wir jetzt einmal die Hapimagausführungen im „Holiday“, Ausgabe November 2008, Seite 10, in dem wieder einmal eine gravierende Verschlechterung für den Aktienbesitzer so nebenbei mit erwähnt wird. Das „Holiday“ sollten Sie immer zwei Mal lesen, denn dort versteckt Hapimag ganz geschickt, neben seitenweisen unwichtigen und entsprechenden ellenlangen Mitteilungen, die Informationen die dem Aktionär mitgeteilt, dieser aber nicht unbedingt verstehen und lesen soll.

 

Auf Seite 10 wird so dem zunächst unbedarften Leser vorgegaukelt, dass Hapimag dem Aktionär informationsmäßig Hilfestellung bei fehlenden Punkten geben möchte. Jedoch weit gefehlt, denn lesen wir dann etwas genauer, dann stellen wir fest, dass wieder einmal dem Aktionär ein Vorteil weggenommen wird. Schritt für Schritt. Einer der letzten wenigen die noch vorhanden waren, Hapimag wird den Rest auch noch erledigen, wenn man fündig werden sollte. Es fällt ohnehin sehr schwer noch Vorteile bei einer Hapimagaktie zu finden. Der diesbezügliche Einfallsreichtum des Unternehmens ist grenzenlos und der Ideenreichtum dabei nicht zu überbieten. Wie lange wollen sich dies die Hapimagaktionäre noch bieten lassen?

 

Es geht gar nicht darum den Leser zu informieren, ihm werden eklatante Rechte entzogen, Mitteilung so ganz nebenbei, en passant. Originaltext Hapimag: „…kann im Punktekiosk pro jahresbeitragspflichtigem Produkt ab 2009 maximal 12 Punkte dazukaufen. (Bisher waren es 48 Punkte). Die Einschränkung beim Punkteerwerb auf 12 Punkte pro jahresbeitragspflichtiges Produkt (die für sämtliche Erwerbsvorgänge gilt), ist ein wichtiger Schritt, um die Nutzungsintensität des Hapimag Angebotes wieder in ein vernünftiges Verhältnis zum geleisteten Investitionsbeitrag zu bringen. Dies ist ganz im Sinne der Hapimag Idee, wer einen höheren Investitionsbeitrag geleistet hat, kann auch mehr nutzen. Die Abtretung von Punkten ist wie bisher unbeschränkt möglich.“

 

Man traut eigentlich seinen Augen nicht. Eine so dämliche Begründung habe ich seit Jahren zu einem derartig dreisten Vorgang nicht gelesen und von Hapimag ist man ohnehin schon einiges gewohnt. Nach dieser Hapimagdarstellung fallen offensichtlich die verkauften Punkte vom Himmel?  Für die Punkte die dort im Punktekiosk verkauft werden wurden Investitionsbeiträge geleistet, vom Verkäufer, einem Aktionär. Der Aktionär der die Punkte verkauft hat sich nur dafür entschieden das Hapimagangebot nicht zu nutzen und dies kommt offensichtlich immer öfter vor. Verständlich bei dem nicht marktkonformen Angebot.

 

Hapimag selbst verkauft ganze Punktepakete, Hapimag-Free, 150 Punkte je Paket, zu horrenden Preisen. Nur so ist offensichtlich das Jahresergebnis noch auszugleichen, Einnahmen ohne oder mit nur ganz geringem Einsatz. Wo wurde für die von Hapimag verkauften Punkte von Hapimag ein „Investitionsbeitrag“ geleistet?

 

Die Jahresgebühr für die Punkte muss bezahlt werden, der Verkauf wird kräftig behindert, da nur noch eine weiter reduzierte marginale Anzahl an Punkten an einen anderen Aktionär weitergegeben werden darf. Die Eigentumsrechte werden eingeschränkt, außer Kraft gesetzt. Hapimag behindert die Entscheidung des Aktionärs über sein Eigentum frei zu verfügen. Ein unglaublicher Vorgang. Hapimagaktionäre die das Angebot nicht mehr nutzen wollen, viele können es auch nicht mehr, werden demnächst die Punkte verfallen lassen müssen.

 

Aktionäre die Punkte dazu kaufen werden von Hapimag offensichtlich als Trittbettfahrer angesehen. Am miesesten angesehen sind offensichtlich die Aktionäre mit einer Aktie, Hapimag hat diesen diese eine Aktie aber auch einmal gern verkauft. Diese Aktionäre haben sich nur dafür entschieden, nachdem sie dann Hapimag näher kannten, von weiteren Zukäufen abzusehen. Ein Aktienverkauf war ohnehin nicht möglich. Anfang des Jahres erhielten diese schon die bronzene Klassifizierungskarte, welche Gemeinheiten müssen sich diese Aktionäre noch gefallen lassen? Zählt bei Hapimag nur der Aktionär der mehr Punkte hat als er benötigt?

 

Diese Maßnahme wird dazu führen, dass ab 2009 Aktionäre die Punkte verkaufen möchten, wenn es ihnen dann gelingen sollte einen Käufer zu finden, keine vernünftigen Preise mehr erzielen werden. Die Nachfrage wird zwangsläufig beschnitten.  Bisher konnte ein Aktionär 48 Punkte hinzukaufen, je Produkt, jetzt 12 Punkte. Das Angebot wird die Nachfrage erheblich übersteigen und die Punktepreise werden weiter in den Keller gehen. Warum sollte ein Käufer noch ca. 17,00 EUR für einen Punkt zahlen, wenn das Angebot größer als die Nachfrage ist. Für Aktien sind schon keine vernünftigen Preise zu erzielen, jetzt wird es bei den Punkten ebenso kommen. Orientalischer Basar hier wie dort.

 

Hapimag spekuliert darauf, dass nun die bisherigen Punktekäufer zusätzliche Aktien ordern. Warum sollte diese dies tun? Das Angebot Hapimag ist ohnehin nicht marktgerecht, schon gar nicht konkurrenzfähig. Ohne Probleme können Reisen gebucht werden die dem Qualitätsniveau Hapimag entsprechen und dies ohne vorherige ständige langjährige Verpflichtungen einzugehen.

 

Vielleicht möchte man auch nur den Verkauf der eigenen Punktepakete ankurbeln. Ca. doppelt so teuer wie derzeit die Punkte im Hapimagpunktekiosk.

 

Die Auslastung der Hapimagobjekte geht zurück. Kanzelhöhe geschlossen, Hok Yxenhaga ebenso, Sörenberg teilweise geschlossen. In den Vorjahren wurden etliche Objekte verkauft. Einige Nobelobjekte sind zwar im Aufbau, deren Auslastung bleibt aber abzuwarten. Dieser Tage konnte ich mich selbst in einem der städtischen Hapimagnobelquartiere davon überzeugen, dass dort die Auslastung bei höchstens ca. 30 Prozent lag, allerdings im November. Ab nachmittags gab es dort dann kein warmes Wasser mehr, irgendwo muss man mit dem sparen schließlich beginnen.

 

Die Nebenkosten steigen ständig, 2009 werden es ca. 15,5 Prozent sein. Bei weiter reduzierter Auslastung wird dies nicht besser werden.

 

Im vergangenen Jahr gingen die verbrauchten Punkte schon erheblich zurück. Will man dies noch weiter reduzieren? Offensichtlich liegt die Firmenpolitik darin den Aktionärskreis weiter zu schröpfen und Erträge außerhalb dieses Bereichs zu generieren. Die ersten Busladungen wurden schon in diversen Objekten gesichtet. Diesen Vorgang, Reduzierung des Punktezukaufs, dann noch als „im Sinne der Hapimag Idee“ anzubieten spricht nur dafür, dass der Entscheiderkreis in Baar wohl selbst nicht mehr weiß welches die ursprüngliche Hapimagidee war.

 

Interesse an den langjährigen Aktienbesitzern hat Hapimag nicht. Deren Markt ist weitestgehend abgegrast. Viele davon würden ohnehin eher heute als morgen dem Unternehmen den Rücken kehren, sie haben von Hapimag die Nase voll. Bei dieser Geschäftspolitik fällt das auch recht leicht.

 

Es mutet dann schon fast grotesk an, passt auch hervorragend in den „kundenfreundlichen“ Umgang dieses Unternehmens mit seinen Aktionären, wenn das Unternehmen dann noch weiter ausführt: „Aufgrund der Softwareumstellung per Ende Jahr gilt folgendes. Die Benutzung des Punktekiosks ist zwischen dem 01.12.2008 - 31.12.2008 eingeschränkt. Es können in dieser Zeit keine Angebote erstellt oder angenommen werden…“ Fürchtet Hapimag noch eine Verkaufswelle an Punkten in den letzten Stunden des Jahres. Für eine Softwareumstellung einen Monat zu benötigen, offensichtlich nur für den Bereich des Punktekiosks, zeugt schon davon, dass wohl keine ordentliche Vorbereitung stattfand. Vielleicht muss man auch erst überlegen was umgestellt werden soll.

 

Vielleicht sollten wir aber auch einmal die Hapimagausführungen wörtlich nehmen. Originaltext Hapimag: „kann im Punktekiosk pro jahresbeitragspflichtigem Produkt ab 2009 maximal 12 Punkte dazukaufen…“, weiter: „…Die Abtretung von Punkten ist wie bisher unbeschränkt möglich.“ Demnach können im „Punktekiosk“ nur zwölf Punkte hinzugekauft werden. Die übrigen Möglichkeiten bestehen zusätzlich weiter fort?

 

Sollte Hapimag vielleicht aber gemeint haben, dass nur noch Umschreibungen über den Punktekiosk erfolgen sollen?

 

„Wir informieren offen und klar“, so der Originaltext Hapimag. „Offen und klar“ wäre gewesen die neuen Bedingungen zu veröffentlichen und die Änderungen zu markieren, deutlich auf neue Bestimmungen hinzuweisen. Dies ist jedoch noch nie bei einer der fast ständigen Änderungen der verschiedenen und zahlreichen Bedingungen die der Aktionär zu beachten hat erfolgt. So auch hier nicht, warum sollte es diesmal anders sein.

 

Ein Partner fragte vor ca. acht Wochen Hapimag ob Gerüchte zutreffend seien wonach der Punktezukauf ab 2009 auf zwölf Punkte je Aktie begrenzt werde. Die Antwort des Hauses Hapimag lautete im September 2008 wie folgt: „…Vielen Dank für Ihre Anfrage. Uns ist von einer Begrenzung nichts bekannt. Sie können in 2009 weiterhin 48
Punkte pro Aktie kaufen…“ „Wir informieren offen und klar“, so der Originaltext Hapimag.

 

2008-12-05

Die Reduzierung des Punktezukaufs hatte nur kommerzielle Gründe. Hapimag verliert keine Zeit. Dieser Tage wurde ein Werbemail versandt in dem unter anderem angeboten wurde: „Fragen Sie Ihren Repräsentanten nach dem neuen Punktepaket.“

 

Preise und Konditionen werden natürlich nach Art des Hauses Hapimag nicht genannt. Fragen Sie bei dieser Gelegenheit auch woher die Punkte kommen die Hapimag anbietet und warum der Punktezukauf direkt bei Hapimag keinen Beschränkungen unterliegt.

 

Die Angebote in diesen preislosen Werbemails sind ohnehin immer interessant, denn weiter wird die Ferienaktie 21 zum Kauf angeboten (Angebote an Aktionäre lagen in den vergangenen Wochen bei 9.100 CF, zweifelsohne dürfen die üblichen Gebühren dazu kommen). Erlassen wird die Jahresgebühr für 2008. Dies alles Anfang Dezember 2008. Bis bei einem eventuellen Kauf alle Formalitäten erledigt sind wird ohnehin der Januar 2009 erreicht und damit fallen auch nicht einmal mehr anteilige Jahresgebühren für das Vorjahr an. Wahrlich ein großzügiger Nachlass.

 

Punktepakete

(2008-12-17)

 

„Fragen Sie Ihren Repräsentanten nach dem neuen Punktepaket.“ Zunächst werden Ihnen häufig nur preislose Werbeschriften zugesandt. Mit einiger Hartnäckigkeit erhalten Sie dann einige Preismitteilungen zum mitschreiben, bei weiterer Hartnäckigkeit in Ausnahmefällen auch in Teilen eine Preisaufstellung. Warum Hapimag diese Geheimniskrämerei um Preisstellungen durchführt ist nun wirklich nicht nachvollziehbar. Hapimag hat die Goldgrube Punkteverkauf wieder entdeckt und bietet mehrere unterschiedliche Pakete an.

 

Außer den altbekannten Punktepaketen zu „Residenz Free“, Preisstellung unverändert wie vor Monaten gehabt, gibt es neue Zusammenstellungen, eigentlich nur neue Bezeichnungen. Nehmen wir davon das Punktepaket für Vielreisende zum Beispiel. Entspricht weitgehend „2 Residenz Free“. Welches Paket Ihnen „Ihr Repräsentant“ anbietet bleibt offensichtlich ihm überlassen, zusätzliche Nachlässe erhalten Sie aber nur bei den „neuen“ Produkten.

 

Das Punktepaket für Vielreisende zum Beispiel sieht unter anderem vor: 300 Punkte auf 5 Jahre, 60 Punkte pro Jahr freigegeben, 5 Jahre und 10 Monate gültig, 1 Jahr Vorgriff, Jahresbeitrag inklusive, immer und überall gültig.

 

Kaufpreis:           14.950 CF (9.449 EUR, Kurs 12/08),

bei Zahlung innerhalb der vorgegebenen Fristen 3 % Skonto = 448,50 CF, somit dann 14.500 CF (ca. 9.164 EUR, Kurs 12/08).

 

Obendrauf bekommen Sie eine Gutschrift über die Hapimag-Card über sieben Punkte nachgereicht, weiter gibt es einen Gutschein über 48 Punkte für das Jahr 2009. Diesen Gutschein können Sie aber nur für vorgegebene Objekte nutzen, also nicht für die gesamte Angebotspalette.

 

Ein Punkt kostet Sie somit ca. 40,85 CF, ausgehend von 355 Punkten, davon 48 mit Nutzungsbeschränkung. Ohne Skonto ca. 42,11 CF.

 

Betrachten wir jetzt das Angebot „2 Residenz Free“. Dort erhalten Sie, wie gehabt, 60 Punkte/Jahr, insgesamt 300 Punkte, Abwicklung analog wie zuvor beschrieben, allerdings kein Punktegutschein für 2009. „2 Residenz Free“ liegt ebenfalls bei 14.950 CF. Ausgehend davon, dass es auch hier Punkte über die Hapimag-Card gibt, darauf wird zumindest nicht gesondert hingewiesen, liegt hier der Punktepreis dann bei ca. 48,70 CF/Punkt, ohne die genannten Zusatzpunkte über die Hapimag-Card ca. 49,83 CF. Allerdings ist hier dann die Rechnung erst nach 60 Tagen fällig.

 

Neuer Name, modifizierte Konditionen, ansonsten alles wie gehabt, nur die Preise sollten Sie vergleichen. Denken Sie daran, dass Sie bei „Residenz-Free“ jährlich Punkte im Rahmen der Hapimagbeschränkungen frei zukaufen können. Ob dies bei den neuen Punktepaketen möglich ist sollten Sie erfragen.

 

Ausgehend von der Jahresgebühr für eine Aktie, 361,80 CF, beträgt der Wert je Wohnrechtspunkt ca. 30,15 CF, ca. 19,05 EUR (Kurs 12/08). Je Hapimagprodukt können Sie ab 2009 nur noch zwölf Wohnrechtspunkte dazu kaufen. Bedingt durch die dann kräftig reduzierte Nachfrage wird es wenige Probleme bereiten Punkte unter diesen Preisen zu bekommen.

 

2008-12-19

Originaltext Hapimag: „…Hapimag bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten wie Sie Ihre Aktien eintauschen können:


Eine Variante: Punktepaket Residenz Free 150 Hochsaisonpunkte: 7.950,- CHF minus Ihre Aktie 3.300,-  CHF

                                                                         
4.650,-  CHF

 

das heißt für Sie: Sie geben Ihre Aktie an Hapimag zurück, zahlen die Diff., bekommen dafür 150 HSP (jährlich 30 Punkte - Vorgriff auf Punkte des Folgejahres möglich) haben ab sofort kein Jahresbeitrag mehr und könnten weiterhin Ihren Urlaub mit Hapimag genießen...“

 

Ein schlechtes Geschäft, denn was sollen Sie mit diesen Punkten oder dem Kauf eines Nutzungsrechts, wenn Sie die Aktie los werden wollen. Hier „verschenken“ Sie Ihre Aktie, dürfen dafür auch noch kräftig zahlen. Bei dieser Variante zahlen Sie ca. 53,00 CF je Punkt, aber nur unter der Voraussetzung, dass Ihre Aktie beim Kauf diesen Preis hatte. Lag Ihr Kaufpreis höher, dieser kann bis bei 9.100 CF zuzüglich Gebühren gelegen haben, dann zahlen Sie je Punkt noch mehr, bis zu ca. 92,88 CF/Punkt.

 

„…Weitere Variante:

Residenz: Kauf des Nutzungsrechts für eine oder mehrere Wochen für 10 Jahre während einer definierten Saisonzeit in der gewünschten Wohnungskategorie eines
ausgewählten Ferienresorts.

Sollten Sie eine dieser Möglichkeiten in Betracht ziehen, vereinbaren Sie mit mir einen persönlichen Gesprächstermin...“

 

Hier hängt letztendlich der Preis vom Objekt Ihrer Wahl, Zeitraum, Kategorie, Jahreszeit usw. ab.


Freundliche Weihnachtsgrüße aus Baar

(2008-12-22)

 

Dieser Tage erhielt ein Aktionär „liebe Weihnachtsgrüße“ aus Baar. Es ist nicht zu leugnen, dass er dabei ein gerütteltes Maß an eigenem Verschulden sich zurechnen lassen muss, denn seit dem Jahr 2006 zahlte er keine Jahresgebühren. Ernsthafte Mahnungen trafen aber erst im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2008 bei ihm ein. Hapimag ein geduldiges Unternehmen und sehr großzügig mit säumigen Zahlern? Offensichtlich wartet man erst ab bis sich die Beträge lohnen und bietet dann Tauschgeschäfte an und versucht gleich zwei Mal zu verdienen. So auch hier: „…Da Ihr Partnerkonto ein Guthaben zu Gunsten von Hapimag in Höhe von CHF… resp. EUR… ausweist, unterbreitet Ihnen Hapimag letztmals folgende Vorschläge:

 

  1. Rückkauf über die Aktienvermittlung gemäß Schreiben vom …
  2. Bezahlung der offenen Posten bis … (einige Tage vor Weihnachten).

 

Sofern wir bis zum … keinen Zahlungseingang oder Eingang der in unserem Schreiben vom … erwähnten Unterlagen inkl. der beigelegten Aufträge zur Vermittlung feststellen, werden wir ohne weitere Ankündigung das Inkassobüro „Creditreform“ mit dem gerichtlichen Forderungseinzug beauftragen.“

 

Hapimag hat zwischenzeitlich wohl die Werthaltigkeit der ausstehenden Beträge erkannt und versucht nun diese Schätze zu heben. Allerdings laufen hierbei doch einige Ungereimtheiten:

 

Im Anschreiben von Hapimag heißt es unter anderem weiter: „…Bitte beachten Sie hierzu, dass Ihnen Hapimag ein Preisangebot in Höhe von CHF 3.000,00 vorgeschlagen hat.“ Die beigefügten, zur Unterschrift anstehenden, Vermittlungsaufträge lauten aber nur über CF 2.500,00 je Aktie, handschriftlich eingetragen. Möglicherweise schlägt hier immer der Zufallsgenerator bei der Preisfindung zu?

 

Dies ist aber nur ein Vorgang. Ein anderer Aktionär, Besitzer eines Ferienpasses, ebenfalls hartnäckiger und jahrelanger Nichtzahler der fälligen Jahresgebühren, erhielt ebenfalls liebe Post aus Baar. Der Ferienpaß lautet noch über zahlreiche Punkte, weit über 200 Stück. Von Hapimag erhielt er eine Abtretungserklärung zugesandt, damit sollte er auf die gesamte Punktzahl verzichten, sämtliche Beträge wären damit abgegolten, Vertragsverhältnis aus dem Ferienpaß beendet. Der offene Posten lag weit unter eintausend Euro, der Wert der Punkte macht nach heutigem Stand ein Vielfaches des Forderungsbetrages aus.

 

Weiter wurde auch ihm angedroht, falls er nicht zahlt bzw. das Angebot nicht annimmt, ein Inkassobüro, Creditreform, mit der Eintreibung der Beträge zu beauftragen.

 

Geschäftstüchtige Vorgehensweise? Zumindest wird man auf diese Art und Weise unzufriedene Aktionäre los, sofern diese diesen Angeboten zustimmen und macht gleich noch ein weiteres Geschäft damit. Was ist aber mit den Aktionären die sich an ihre Verpflichtungen halten? Diese zahlen weiter die anfallenden Beträge und bekommen diese dann auch noch jährlich erhöht.

 

Wie hoch sind die Forderungen aus nicht beglichenen Jahresgebühren aufgelaufen bei denen Hapimag es versäumte rechtzeitig tätig zu werden? Wie ernsthaft wird die Eintreibung über Creditreform betrieben? Nur Drohgebärden? Viele werden sich davon beeindrucken lassen und reagieren, anrüchig bleibt diese Vorgehensweise trotzdem, denn es ist keine klare Linie erkennbar und es wird versucht billig Aktien einzukaufen. Wann ergehen an wen Mahnungen? Offensichtlich strebt Hapimag auch nicht an diese Außenstände gerichtlich einzutreiben? Fürchtet das Unternehmen möglicherweise Probleme bei der Beweisführung oder sollte man selbst Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Forderungen haben?


Der Größenwahn hat einen Namen

(2009-01-12)

 

Hapimag-Dresden - der Größenwahn hat einen Namen. Ich persönlich sehe darin eine glatte Veruntreuung von anvertrauten Geldern und keinen Wunsch der immer zitierten Partner nach einem solchen Objekt. Es besteht nicht die geringste Notwendigkeit durch Hapimag dieses Objekt wieder herzustellen. Es ist nicht Sinn und auch nicht Unternehmenszweck Denkmale zu bauen. Dokumentiert wird damit nur das firmeneigene Unvermögen eine klare Unternehmenslinie zu verfolgen und die Maßlosigkeit, aber auch Realitätsferne und mangelndes Gespür für Gegebenheiten, insbesondere in diesen Zeiten, durch die führenden Leute dieses Unternehmens.

Früher wurden viele der Objekte abseits und außerhalb einer bereits zuverlässig vorhandenen funktionierenden Infrastruktur errichtet. So schrieb mir ein englischsprachiger Aktionär zu seinem Hapimagaufenthalt: „…there is nothing around there though; you will have to travel to go to eat…” 

 

Daran hat sich auch heute wenig geändert, jüngstes Beispiel: Hörnum auf Sylt. Eine vernünftige Infrastruktur musste erst geschaffen werden. Der Beweis ob diese dann funktioniert steht noch aus.

 

Bei den Städtedomizilen kann es jetzt gar nicht bizarr genug sein, mitten hinein in die Innenstädte. Geld spielt offensichtlich keine Rolle. Die Hapimagaktionäre zahlen ohnehin jährlich die Abschreibungen und damit auch dieses Objekt in Dresden, unabhängig von der Nutzung durch den einzelnen Aktionär.

 

„DRESDEN FERNSEHEN“ berichtete am 05.12.2008 unter anderem (Originaltext): „„British Hotel“ wird wieder aufgebaut. Die prunkvolle Fassade des „British Hotel“ an der Landhausstraße war einst ein Blickfang im Stadtzentrum. Nach seiner Zerstörung 1945 waren nur noch die historischen Kellergewölbe erhalten.

 

Im Frühjahr diesen Jahres hatte die Stadt für den Verkauf des Grundstücks grünes Licht gegeben, und heute wurde der Grundstein gelegt - für ein Feriendomizil mitten in der Dresdner City.

 

…Käufer des Grundstücks, auf dem einst das British Hotel stand - ist die Schweizer Aktiengesellschaft Hapimag, sie betreibt in Europa und den USA mehr als 50 Ferienressorts, die von den Hapimag-Partnern mietfrei genutzt werden können. Für ihre Partner wird die Hapimag hier mit der Planungsgesellschaft IPRO Dresden ein wahres Kleinod wiedererschaffen. Anfang des 18. Jahrhunderts wurde das Palais Beichlingen unter der Regie von Frauenkirchen-Architekt George Bähr erbaut. Es besaß eine für diese Zeit ungewöhnlich monumentale Fassade. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts beherbergte es vor allem britische Reisende. 1945 wurde es dann bei einem Bombenangriff völlig zerstört. Allein die historischen Kellergewölbe sind noch erhalten. Darauf soll nun das neue, alte British Hotel wieder auferstehen. Dank zahlreicher Fundstücke wird es möglich sein, auch die barocke Kolossalfassade wieder origionalgetreu zu rekonstruieren.

 

38 Appartments mit insgesamt 76 Betten werden hier innnerhalb des nächsten Jahres entstehen…“

 

Auf die Höhe der Investitionssumme darf man gespannt sein. Beträge werden vorab nicht genannt, aber auch dabei wird Hapimag im Plan liegen. Wir kennen die diesbezüglichen kaum aussagefähigen Mitteilungen. Es stellt sich die weitere Frage, wurden hier, wie wohl in etlichen anderen Fällen auch, wieder einmal Subventionen abgegriffen und wenn ja in welcher Höhe und welchen Vorteil haben davon die Aktionäre? In Dresden laufen die betreffenden Subventionen 2010 aus. Darum jetzt wohl der hektische Baubeginn.

 

Subventionen mindern die Entstehungskosten, nicht jedoch den Wert des Objekts und damit auch nicht das Sachanlagevermögen. Das Sachanlagevermögen wird abgeschrieben. Die Abschreibungen werden den Aktionären über die Jahresgebühren belastet. Jeder Aktionär wird durch die Neuanlagen somit zusätzlich belastet, egal wie lange er schon bei Hapimag dabei ist. Hapimag macht keine spezifizierten Angaben zur Finanzierung von neuen Anlagen. Woher kommen die Gelder, insbesondere in Zeiten in denen Hapimag kaum neue Aktien platziert? Hapimag „schmort im eigenen Saft“, versucht mit mäßigem Erfolg die Aktien die unzufriedene Aktionäre zurückgeben wieder an den Aktionär zu bringen und Profit aus der Differenz zwischen Rücknahmepreis und Verkaufspreis zu schlagen.

 

Wie werden subventionierte Anlagen, bzw. die entsprechenden Beträge, bei der Belastung der Abschreibungsbeträge bei der Jahresgebühr berücksichtigt? Aus den Geschäftsberichten ist hierzu keine Aussage erkennbar. Nicht einmal erhaltene Subventionen werden ausgewiesen.

 

Im Januar 2008 gab es für einen Euro ca. 1,62 Schweizer Franken, derzeit liegt der Umrechnungskurs bei ca. 1,48 Schweizer Franken für einen Euro. Die Jahresgebühren wurden bisher in Schweizer Franken berechnet, die entsprechende Erhöhung ist somit schon vorprogrammiert. Weitere Zuschläge werden, betrachtet man die Vorgehensweise der Vergangenheit, dazu kommen. Daran ändert dann auch nicht, dass Hapimag 2008 von einer höheren Auslastungsquote berichtet. Eine höhere Auslastungsquote senkt normalerweise überall die Fixkosten und wirkt sich somit senkend auf die Kostenbelastung aus. Die Nebenkosten müssen somit sinken. Dies ist bei Hapimag nicht der Fall.

 

Bei Hapimag wurden in 2008 Objekte geschlossen. Somit reduziert sich die Berechnungsgrundlage und es müssen sich für den verbliebenen Bereich zwangsläufig höhere Belegungswerte ergeben. Prozentzahlen sind eben doch sehr geduldig und gestaltbar, denn wenn eine Anlage wie die Kanzelhöhe (141 Appartements) mit ihrer schlechten Auslastung nicht mehr in Berechnungen mit einbezogen werden muss, dann kann die Belegungszahl nur steigen und die Kosten müssen sinken.

 

2009-10-10

NZZ Online berichtet Anfang Oktober unter anderem: „… gelungen, die sich über 14.000 Quadratmeter ausbreitende Baumasse des 35 Millionen Euro teuren Projekts in die Dünenlandschaft einzubetten…“

 

Hörnum verfügt über 121 Wohneinheiten, die letztendlich die Ertragsgrundlage bilden. Eine Wohneinheit verursachte damit einen Aufwand von 

 

ca. 289.256,20 EUR.


Verwaltungsgericht stoppt Neubau in Dresden

(2009-02-08)

 

Verwaltungsgericht setzt Baugenehmigung für Neubau des „British Hotel“ am Dresdner Neumarkt aus. VG Dresden, vom 05.02.2009, Az. 7 L 1921/08. „Dresden Fernsehen“ berichtet auf seiner Webseite unter anderem, dass das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung aussetzte. „Damit hängt derzeit ein Baustopp über dem Bauvorhaben. Die Stadt und die Bauherrin können gegen das Urteil Einspruch einlegen. Mit der Aussetzung der Baugenehmigung dürfen vorläufig keine Bauarbeiten an dem Objekt mehr durchgeführt werden. Die Stadt hatte der Bauherrin Hapimag im Oktober 2008 die Baugenehmigung für die Errichtung des Hotel in der Landhausstraße erteilt. Die Woba NordWest ist Eigentümerin des Nachbargrundstücks und hat Beschwerde gegen den Bau eingereicht. Der Grund: Die Abstandsflächen sollen angeblich nicht eingehalten worden sein. Das stellt unter anderem ein Eingriff in das Eigentumsrecht der Antragstellerin dar. Laut Gesetz müssen die Abstandsflächen ungefähr die halbe Höhe des Gebäudes betragen.“

 

„Soldan-Online“ berichtet unter anderem dazu: „Die Stadt hatte einer Beteiligungsgesellschaft im Oktober 2008 die Baugenehmigung für die Errichtung eines Hotels mit 76 Betten und zwei Ladengeschäften in der Landhausstraße am vormaligen Standort des „British Hotel“ erteilt.“

 

„Entgegen der Auffassung der Landeshauptstadt könne das Vorhaben auch nicht im Vorgriff auf einen vorgesehenen Bebauungsplan genehmigt werden. Dieser sei im gegenwärtigen Planungsstadium mit Abwägungsfehlern behaftet. Das vormalige Gebäude auf dem Grundstück sei kriegszerstört und abgebrochen worden.

 

Ausweislich der Bebauungsplanung wie auch nach der angegriffenen Baugenehmigung solle an dieser Stelle ein moderner, historisierender Zweckbau errichtet werden. Dies habe entgegen der Annahme der Planer mit Denkmalpflege nichts zu tun.“

 

Beschwerde gegen die Entscheidung kann beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

 

Interessant ist die Feststellung: „Ausweislich der Bebauungsplanung wie auch nach der angegriffenen Baugenehmigung solle an dieser Stelle ein moderner, historisierender Zweckbau errichtet werden. Dies habe entgegen der Annahme der Planer mit Denkmalpflege nichts zu tun.“

 

Originaltext Hapimag: „…British Hotel wird originalgetreu wieder aufgebaut. Dieses historische Kellergewölbe ist noch das einzige, was vom Bombenangriff 1945 erhalten blieb. Darauf entsteht nun das neue, alte British Hotel wieder. Dank Denkmalpflegern können etwa 50 gerettete Sandsteinfragmente von der Fassade des British Hotel für den Wiederaufbau verwendet werden. Durch diese Fundstücke wird es möglich sein, die barocke Kolossalfassade wieder originalgetreu zu rekonstruieren.

 

"Der Bauherr Hapimag hat dies ermöglicht, denn er hat bereits in anderen Hauptstädten bevorzugt historische Gebäude für seine Ferienwohnungen saniert. Also ein Glücksfall für uns, die Stadt und die Gäste“, erklärte …, Mitglied der Geschäftsführung IPRO Dresden, die für die Generalplanung zuständig ist.“

 

Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Dresden lautet wie folgt: „06.02.2009 - Verwaltungsgericht setzt Baugenehmigung für Neubau des »British Hotel« am Dresdner Neumarkt aus.

 

Die von der Landeshauptstadt Dresden erteilte Baugenehmigung für den Neubau des sog. British Hotel in der Nähe des Neumarkts und der Frauenkirche hat das Verwaltungsgericht Dresden mit Beschluss vom 5. Februar 2009 (Az.: 7 L 1921/08) ausgesetzt. Damit dürfen vorläufig keine Bauarbeiten an dem Objekt mehr durchgeführt werden. 

 

Die Stadt hatte einer Beteiligungsgesellschaft im Oktober 2008 die Baugenehmigung für die Errichtung eines Hotels mit 76 Betten und zwei Ladengeschäften in der Landhausstraße am vormaligen Standort des »British Hotel« erteilt. Die Eigentümerin eines Nachbargrundstücks, eine Wohnungsbaugesellschaft, hatte gerügt, dass die vom Gesetz vorgeschriebenen Abstandsflächen durch diesen Neubau zu ihren Lasten verletzt würden.

 

Dieser Argumentation folgten die Richter der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts. Entgegen der Auffassung der Landeshauptstadt könne das Vorhaben auch nicht im Vorgriff auf einen vorgesehenen Bebauungsplan genehmigt werden. Dieser sei im gegenwärtigen Planungsstadium mit Abwägungsfehlern behaftet. Das vormalige Gebäude auf dem Grundstück sei kriegszerstört und abgebrochen worden. Ausweislich der Bebauungsplanung wie auch nach der angegriffenen Baugenehmigung solle an dieser Stelle ein moderner, historisierender Zweckbau errichtet werden. Dies habe entgegen der Annahme der Planer mit Denkmalpflege nichts zu tun. Vor allem verkenne der Entwurf des Bebauungsplans, dass in der Festsetzung eines Abstandes zu Lasten des außerhalb des Plangebiets befindlichen Grundstücks der Antragstellerin ein Eingriff in deren Eigentumsrecht liege. Hierzu seien bisher keine Abwägungen vorgenommen worden.

 

Die unterlegene Landeshauptstadt sowie die im Verfahren beigeladene Bauherrin können binnen zwei Wochen gegen die Entscheidung Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.“


„Unförmige Baumassen wie die drei Nebengebäude des Hotels Kaiserhof von Hapimag entwerten oder bedrängen die ehrwürdigen Gründerzeit-Palazzi“

(2009-04-09)

 

Im Februar 2009 schrieb „Die Presse“ unter anderem: „Geht Gastein baden? Verkitscht, verschleudert, verschandelt: Die Bauwerke Gerhard Garstenauers in Bad Gastein werden sträflich vernachlässigt. Ein Appell zu Erhalt und Revitalisierung…“

 

Die Zeitung führt weiter aus: „…Bedauerlicherweise verlor nach Bürgermeister Kerschbaumers zehnjähriger Amtszeit und seinem Tod 1975 Bad Gastein die mit Garstenauer entwickelte, übergeordnete Planungsperspektive und fiel in eine selbstzerstörerische Depression. Seither bereicherte kein einziges zeitgemäßes Gebäude von Rang die Silhouette, im Gegenteil, sie wird massiv beeinträchtigt durch Abriss stattlicher Gründerzeithotels und die Errichtung banalster Neubauten.

 

Postmodern-historisierende Hotels wie das Bellevue oder plumpe, unförmige Baumassen wie die drei Nebengebäude des Hotels Kaiserhof von Hapimag entwerten oder bedrängen die ehrwürdigen Gründerzeit-Palazzi. Einhellig erklärte die Stadtpolitik den Haupttrakt des städtebaulich wie architektonisch bedeutenden Gasteinerhofes zum „Schandfleck“, er wurde schließlich abgerissen.

 

Dieser stete Raubbau an der Baukultur macht Bad Gasteins Erscheinungsbild ordinär. Auch Garstenauers Bauten sind in Gefahr. Längst verschwunden sind seine futuristischen Panoramagondeln für die Stubnerkogel-Seilbahn. Diese 1972 an drei Raumachsen konstruierten Superellipsen aus Sonnenschutz-Acrylglas boten in geschützten Miniräumen optimalen Landschaftsbezug. Die Naturschutzbehörde, die neue Unterstände in „Holzblockbauweise mit matt-anthrazit-grau gefärbtem Satteldach“ vorschrieb, veranlasste, eine der vier Lift-Kugeln zu demontieren. Drei Jahrzehnte trotzten die Kugeln mit optimierter Form und minimierter Oberfläche dem rauen Hochgebirgswetter, bis der Naturschutz ausreichend Angriffsfläche fand. Zumindest das Abbruchunternehmen erkannte die Qualitäten und stellte die Kugel im Firmengelände auf, statt sie zu verschrotten…“


Auskunftsrecht des Aktionärs bei einer Generalversammlung

(2009-04-16)

 

Dr. Christoph D. Studer, LL. M., Rechtsanwalt bei Probst & Heinzelmann Rechtsanwälte in Winterthur, schrieb in „Revue 1/2002 unter anderem zur Ausübung des Auskunftsrecht des Aktionärs bei einer Generalversammlung:

 

Ausübung des Auskunftsrechts

 

Nach dem Wortlaut des Gesetzes besteht das Auskunftsrecht des Aktionärs lediglich anlässlich der Generalversammlung. Ohne weiteres können Auskunftsbegehren aber bereits vor der Generalversammlung schriftlich gestellt werden, was bei komplexeren Fragen sogar empfehlenswert ist. Die Pflicht zur Auskunftserteilung beschränkt sich auf die Generalversammlung. Der Verwaltungsrat kann jedoch auch zwischen den Generalversammlungen Auskünfte erteilen. Er muss dabei besonders darauf achten, den Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre zu befolgen.

 

Auskunftspflichtig sind der Verwaltungsrat sowie die Revisionsstelle. Die Geschäftsleitung oder weitere involvierte Personen gehören nicht zum Kreis der auskunftspflichtigen Personen. Das Auskunftsbegehren muss sich auf eine Gesellschaftsangelegenheit beziehen und für die Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich

sein.

 

Nach herrschender Lehre kann grundsätzlich alles, was Gegenstand des Geschäftsberichts sein kann, Gegenstand eines Auskunftsbegehrens bilden. Dies betrifft insbesondere Jahresrechnung und Jahresbericht, Personalpolitik, Unternehmensstrategien, Umstrukturierungen, Organisationsänderungen, Forschung und Entwicklung.

 

Zur Beurteilung der Frage, ob eine Information zur Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich ist, muss vor allem darauf abgestellt werden, was Zweck des Auskunftsbegehrens ist. So ist einem Auskunftsbegehren grundsätzlich Folge zu leisten, wenn es dem Aktionär insbesondere zu folgenden Zwecken dient: Bessere Beurteilung seiner Kapitalanlage, Vorbereitung allfälliger Investitionsentscheide, Geltendmachung seiner Mitverwaltungsrechte, sinnvolle Nutzung der allgemeinen Aktionärsrechte sowie Willensbildung als Mitglied der Generalversammlung, namentlich im Hinblick auf Wahlen des Verwaltungsrates, Sonderprüfungen sowie Anfechtungs- und Verantwortlichkeitsklagen.

 

Einige Autoren vertreten die Meinung, den Aktionären seien Informationen lediglich in allgemeiner Form preiszugeben. Es wird teilweise auch ausgeführt, ein Auskunftsbegehren sei unzulässig, wenn es nicht ein Traktandum der aktuellen Generalversammlung betreffe, bzw. wenn es Sachverhalte betreffe, die sich nicht auf das in der Generalversammlung behandelte Geschäftsjahr beziehen. Diesen Auffassungen ist in ihrer allgemeinen Formulierung nicht zuzustimmen. Ein Aktionär hat Anspruch darauf, dass seine Fragen so detailliert beantwortet werden, wie dies für die Ausübung seiner Rechte erforderlich ist.

 

Dabei spielt es keine Rolle, welches Geschäftsjahr betroffen ist oder ob sich eine Frage einem Traktandum zuordnen lässt. Der angegangene Verwaltungsrat hat sogar über das konkrete Begehren eines Aktionärs hinaus Auskünfte zu erteilen, soweit dessen Informationsbedürfnis für ihn erkennbar war.

 

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass bei der Beurteilung der Frage, ob sich ein Begehren auf eine Gesellschaftsangelegenheit bezieht, von einer weiten Interpretation des Begriffs Gesellschaftsangelegenheit auszugehen ist. Absolute Abgrenzungskriterien gibt es kaum. Sowohl die Zusammensetzung des Aktionariats als auch die Situation, in welcher sich eine Unternehmung befindet, kann den Umfang des Auskunftsrechts beeinflussen.

 

Ebenso ist die Frage, ob eine Information für die Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich ist, im Zweifel zu Gunsten des anfragenden Aktionärs zu beantworten. Anzumerken bleibt, dass vom diesem grundsätzlich kein Interessensnachweis verlangt werden kann. Dennoch ist es m. E. zulässig, wenn der Verwaltungsrat nach den Gründen für ein Auskunftsbegehren fragt, wenn der Zusammenhang mit Gesellschaftsangelegenheiten bzw. der Ausübung von Aktionärsrechten für ihn nicht erkennbar ist. Dem Aktionär ist eher damit gedient, wenn die Auskunft nach einer Rückfrage erteilt wird, als wenn er sie auf dem gerichtlichen Weg durchsetzen muss. Zudem ist dieses Vorgehen effizient und im Zuge einer laufenden Generalversammlung sachgerecht.“


Rund fünf Prozent des Eigenkapitals wurden pulverisiert

(2009-04-24)

 

Den ausführlichen Hapimaggeschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2008 können Sie dieser Tage anfordern. Abgesehen davon, dass es Hapimag einmal mehr gelungen ist diverse Dinge weniger nachvollziehbar zu gestalten, daran arbeitet man dort ständig und man kennt dies schon, stellt dieser Geschäftsbericht doch alles bisher dagewesene in den Schatten. Daher sollen auch, aus meiner persönlichen Sicht heraus, nur einige der wichtigsten Punkte angesprochen werden. Wer meinte, dass das bisher schlechteste Ergebnis der Hapimagfirmengeschichte, der Abschluss des Geschäftsjahrs 2004, minus 11.546 Mio. CF, nicht noch zu toppen sei darf sich eines Besseren belehrt fühlen.

 

Nach Unternehmensangaben hat Hapimag „nahtlos an den positiven Trend der vorangegangenen Jahre angeknüpft“. Wir kennen diese daneben liegenden Feststellungen, die eher der Erheiterung dienen als der Information, aus den vergangenen Jahren. Allerdings macht die Aussage: „Die Kerntätigkeit von Hapimag ist absolut intakt“ stutzig. Was ist eigentlich die Kerntätigkeit von Hapimag? Was ist mit den übrigen zahlreichen Bereichen und Aktivitäten, wenn nur „die Kerntätigkeit intakt ist“?

 

Nach dem Geschäftsergebnis 2008 wurden Teile des Eigenkapitals pulverisiert. Das Eigenkapital reduziert sich um 19.654.000,00 EUR (entsprechend ca. 30.990.223,00 CF, Umrechnungskurs 0,6342). Aus der Konzernwährungsumstellung resultieren davon 18.050.000,00 EUR, entsprechend ca. 28.461.053,00 CF. Diese Beträge wurden nicht über die Konzernerfolgsrechnung abgerechnet, sondern direkt gegen das Eigenkapital gefahren. Optisch macht sich dies zunächst besser. Der Unternehmenserfolg hätte sich sonst direkt entsprechend reduziert. Bilanzkosmethik wie vielfach üblich.

 

In der Konzernerfolgsrechnung wurden unabhängig schon 2.517.000,00 EUR an Währungsverlusten verarbeitet, entsprechend ca. 3.968.779,50 CF. Es verblieb somit nur noch ein Gewinn für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von 466 TCF, die Gewinnreserve bleibt somit weiter auf der falschen Seite, wie schon seit Jahren, bei Hapimag ist dies nach wie vor ein „Gewinnverlust“. Wechsel auf die hoffentlich positive Zukunft.

 

Welche Bewertungsgrundlagen hat man in der Vergangenheit angewandt, wenn hier ein derartiger Berichtigungsbedarf bestand? Wurden in der Vergangenheit die vorgesehenen Bewertungen durchgeführt oder sollten Zweifel an den aufgestellten Jahresabschlüssen angebracht sein?

 

Fakt ist, das Eigenkapital wurde um ca. 5,1 Prozent reduziert, aus der Währungsumrechnung heraus davon 4,7 Prozent. Der Substanzwert, der bei einer Rückgabe der Ferienaktie 21 ausgezahlt wird, dürfte sich somit mindestens um diesen Prozentsatz reduzieren. Der Aktienwert sinkt, betroffen sind alle Aktionäre.

 

Hapimag berichtet, dass „die Hapimag Resorts im vergangenen Jahr (2008) wiederum gut (im Durchschnitt zu 78,5 %) ausgelastet waren“. Gegenüber dem Vorjahr wurden 7.651 Punkte weniger abgewohnt, fast gleicher Stand. Laut Hapimag erfolgten insgesamt 3.068.000 Übernachtungen. Zum Verbrauch standen insgesamt 4.392.848 Punkte, davon wurden 3.449.340 Punkte genutzt, entsprechend 78,5 Prozent. Gehen wir jetzt von den von Hapimag genannten 3.068.000 Übernachtungen aus, dann wurden pro Übernachtung ca. 1,124 Punkte benötigt. Hochgerechnet auf eine Woche sind das dann ca. 7,870 Punkte.

 

Eine merkwürdige Berechnungsart. Milchmädchenrechnung? Da die verschiedenen Wochen mit unterschiedlichen Punktehöhen belastet werden, im Sommer teilweise bis zu 32 Punkten, erscheinen doch Zweifel an diesen Belegungszahlen angebracht. Dieser Prozentwert berücksichtigt keineswegs unterschiedliche Punktebelastungen, sondern funktioniert nur, wenn jede Woche gleich belastet wird, was nicht der Fall ist. Die tatsächliche Auslastung dürfe somit wohl erheblich unter dem genannten Prozentwert liegen. Allerdings erstaunt es schon, dass die wöchentliche Punktebelastung demnach bei 7,870 Punkten liegen soll.

 

Die Anzahl der Hapimagpartner sank auf 139.270 (minus 470), im Umlauf befanden sich nur noch 308.607 Einheiten (minus ca. 1,1 Prozent), ebenso sank die Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien auf 256.595 (minus ca. 1,6 Prozent), der Personalbestand stieg allerdings um ca. 3,2 Prozent. Verkauft wurden in 2008 nur noch 1.445 „neue“ Aktien (Vorjahr: 1.692 Aktien).

 

Nach der Zehn-Prozentregelung werden damit nur mindestens 145 Aktien zurückgenommen. An Vermittlungsaktien wurden 2.712 Aktien verkauft (Vorjahr: 3.028). Nur 4.157 Hapimagaktien fanden einen neuen Eigentümer. Wahrlich keine Erfolgsmeldung. Schon gar nicht unter Berücksichtigung des Aktienanteils an den Umsatzerlösen. Verkauft Hapimag nur noch Punktepakete? Der Gesamtumsatz Hapimag betrug 156.326 TEUR. Aus dem Produkt Aktie flossen davon 10.475 TEUR, ca. 6,7 %. Der Anteil der Jahresbeiträge am Umsatz lag bei ca. 40 Prozent.

 

Der Marketingaufwand lag bei 12.747 TEUR (ca. plus 7 Prozent). Beim Aktienverkauf (10.475 TEUR) scheint sich der erhöhte Marketingaufwand nicht ausgewirkt zu haben, es sei denn, dass dieser Bereich sonst noch niedriger ausgefallen wäre.

 

Zum Abschluss noch der Bereich Sachanlagen. Das Objekt Kanzelhöhe steht zur Disposition, Hok Yxenhaga ebenso und das Ressort in Sörenberg wird nur noch zeitweise durch Hapimag genutzt. Sonderabschreibungen auf diese Objekte erfolgten nicht. Wie werthaltig sind die Wertansätze des Sachanlagevermögens?

 

Originaltext Hapimag: „…Trotzdem konnte 2008 ein positives Resultat mit EUR 0,5 Mio. erreicht werden“. Nur ca. fünf Prozent des Eigenkapitals, entsprechend 19.654 TEUR (ca. 30.990 TCF) sind futsch. Bei dem Jahresgewinn des Jahres 2008 wird es ca. 42 Jahre dauern um diesen Betrag auszugleichen.

 

2009-05-31

Ergebnisneutrale Wertveränderungen bei Finanzbeteiligungen:

 

Das Other Comprehensive Income gibt an, in welcher Höhe Unternehmen Wertveränderungen des Vermögens direkt im Eigenkapital erfassen und nicht zugleich durch die Gewinn-und-Verlust-Rechnung laufen lassen.

 

Ein negatives OCI mindert das Eigenkapital und damit den Anteil der Aktionäre am Vermögen des Unternehmens. Ein positives OCI hebt entsprechend den Anteil. Das OCI zeigt also Vermögensverluste oder -gewinne, die in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung nicht auftauchen und damit auch nicht den Jahresüberschuß beeinflussen.

 

Wird auch als Neubewertungsrücklage bezeichnet. Bilanzposten, mit dem Wertveränderungen bei Finanzbeteiligungen ergebnisneutral in der Bilanz ausgewiesen werden.


Erstes Kaufangebot für Sörenberg

(2009-10-25)

 

Der „Entlebucher Anzeiger online“ berichtete Mitte Oktober 2009 unter anderem wie folgt: Die Schweizer Reisekasse interessiert sich für den Standort Sörenberg und hat der Hapimag ein erstes Kaufangebot unterbreitet. Doch ein Feriendorf gibt es nur, wenn sich die Region finanziell engagiert.“ „Für den Kauf und den Umbau der Hapimag-Anlage rechnet die Reka mit rund 15 Millionen Franken.“

 

„Schon seit 2006 besteht eine Zusammenarbeit zwischen dem Hapimag-Resort Sörenberg und der Schweizer Reisekasse (Reka). 15 der Hapimag-Wohnungen können seither via Reka gebucht werden.“

 

„Vor einem Jahr war bekannt geworden, dass das Resort Sörenberg nur noch im Winter via Hapimag gebucht werden kann.“ „Vertreter von Sörenberg-Flühli-Tourismus, Bergbahnen, Gemeinderat und Unesco Biosphäre Entlebuch sassen zusammen und suchten nach Lösungen. Das Resort war nicht über Hapimag buchbar, die Sörenberger durften das Haus aber in eigener Regie führen. Man versuchte folglich, die 75 Wohnungen der Hapimag-Ferienanlage über andere Buchungskanäle anzubieten. Die Bemühungen, Gäste in die Hapimag-Anlage zu holen, fruchteten aber wenig.“

 

In den Hapimag-Buchungsinformationen, Mai bis Dezember 2010, ist das Ressort Sörenberg nicht aufgeführt, damit auch nicht mehr in den Wintermonaten.

 

Das Ressort Sörenberg hatte einen Anschaffungswert von ca. 21. 916.000 CF. Ende 2009 wird der planmäßige Buchwert des Objekts bei ca. 8.800.000 CF liegen. Die Anlage wurde 1998 umfassend renoviert und auf 75 Appartements erweitert.

 

2009-11-01

Der „Entlebucher Anzeiger Online“ berichtete unter anderem: „…die Gemeinde Flühli will für den Kauf des Grundstückes von 10 028 Quadratmetern 1,5 Mio. Franken aufwenden…“

 

2009-11-21

Der „Entlebucher Anzeiger Online“ berichtete unter anderem: „An der Gemeindeversammlung vom Montag (23.11.2009) geht es unter anderem um den Voranschlag 2010 und einen Sonderkredit für den Kauf der Hapimag-Grundstücke…“

 

2009-11-26

ZISCH berichtete unter anderem: Die Idee, die bestehende Hotelanlage der Hapimag in Sörenberg zu einem Reka-Feriendorf umzubauen, stösst bei der Bevölkerung auf Begeisterung. Am Montagabend (23.11.2009) hat die von 289 Stimmberechtigten (knapp 24 Prozent) besuchte Gemeindeversammlung von Flühli einhellig und mit grossem Applaus einen Sonderkredit von 1,5 Millionen Franken bewilligt. Damit kauft die Gemeinde das heutige Hapimag-Areal und stellt es der Schweizer Reisekasse (Reka) im Baurecht zur Verfügung…“

 

Dem Bericht zufolge verpflichtet sich die REKA die Anlage 25 Jahre zu betreiben. Es gibt Unternehmen die sich eine derartige Perspektive zutrauen.

 

2009-12-02

Die „Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch“ berichtete unter anderem: Für den Erwerb der zwei Grundstücke des Hapimag-Resorts in Sörenberg mit einer Gesamtfläche von 10’000 Quadratmeter beantragte der Gemeinderat Flühli einen Sonderkredit von 1,5 Millionen Franken.“

 

2010-12-31

Die Gesamtinvestition beträgt bisher 18,8 Mio. Schweizer Franken

 

Die „Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch“ berichtete unter anderem zur ehemaligen Hapimaganlage Sörenberg: „…Gesamtinvestitionen im Betrag von 18,8 Millionen Franken seien getätigt worden, wobei die Gemeinde Flühli, der Kanton Luzern und die Bergbahnen Sörenberg einen Anteil von 3,5 Millionen Franken übernommen hätten…“

 

Das Ressort Sörenberg hatte für Hapimag einen Anschaffungswert von ca. 21.916.000 CF. Ende 2009 dürfte der planmäßige Buchwert des Objekts bei ca. 8.800.000 CF gelegen haben. Die Anlage wurde 1998 umfassend renoviert und auf 75 Appartements erweitert.

 

In den genannten 18,8 Millionen Franken sind die Anschaffungskosten mit enthalten. Die Kosten der REKA liegen somit bereits 3,1 Mio. CF unter dem Hapimaganschaffungswert, in Abzug zu bringen sind dann noch die beträchtlichen Renovierungskosten. Insgesamt somit wohl nur ein mäßiges Geschäft für Hapimag, denn die Differenz zwischen Renovierungs- und Anschaffungskosten dürfte der Betrag sein den Hapimag erhielt? Die Hapimagaktionäre haben den Verkauf gut subventioniert, denn die Abschreibungsbeträge über die Jahre haben diese über die Jahresgebühren ausgeglichen. So verschwinden die stillen Reserven des Unternehmens und die Gelder der Aktionäre. Vielleicht gibt es diese stillen Reserven bei der derzeitigen Immobilienmarktsituation für diese Immobilienart aber gar nicht? Der Buchwert der Hapimaganlagen dürfte damit dann aber auch zweifelhaft sein, wenn man für diese Objekte nur Beträge erreichen kann die weit unterhalb des eigenen Einstandspreises liegen und dies bei Anlagen die keinen großen Renovierungs- und Reparaturstau aufweisen. Für Objekte dieser Art gibt es eben keine nennenswerte Nachfrage.


Stillstand

(2009-05-17)

 

„Dresden Fernsehen“ berichtete dieser Tage unter anderem wie folgt:

 

„Stillstand beim British Hotel in Dresden. Über dem „British Hotel“ am Dresdner Neumarkt hängt weiterhin ein Baustopp. Und die Verhandlungen zwischen der Stadt Dresden und Gagfah stehen auch still. Bei den Vergleichsverhandlungen zwischen der Stadt Dresden und der Gagfah herrscht Stillstand. Erst in zwei bis drei Wochen sei mit einem Ergebnis zu rechnen, teilte eine Sprecherin der Bauherrin Hapimag  DRESDEN FERNSEHEN mit.

Am 5. Februar 2009 wurde die Baugenehmingung durch das Verwaltungsgericht ausgesetzt. Seit dem herrscht Ruhe auf der Baustelle. Grund für die Aussetzung der Baugenehmigung war die Beschwerde der Gagfah. Laut derer das „British Hotel“ zu eng an ihr Grundstück grenzt.

38 Appartments mit insgesamt 76 Betten sollen in der Landhausstraße  entstehen. Die Eröffnung war für Anfang 2010 geplant. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Termin bestehen bleibt.“

 

Zur Hapimaganlage in Schweden, Hok-Yxenhaga, schreibt „Nyheter” (eine Übersetzung steht leider nicht zur Verfügung) unter anderem wie folgt:

 

Ännu ingen köpare av stugby. Det verkar vara svårt att sälja Stugbyn Hapimag i Vaggeryds kommun, trots att stugbyn varit till försäljning i flera månader nu.

 

 Det höga priset, 7 miljoner euro, kan vara ett hinder. Dessutom är stugbyn egentligen för fin för att vara en svensk stugby i det området, det säger mäklaren Timo Airikka till Nyheterna. Stugbyn Hapimag kommer nu att vara stängd under sommaren.”

 

Der Anschaffungswert der Anlage in Schweden betrug ca. 16.576.000 CF. Der derzeitige Buchwert dürfte bei ca. 9.780 CF liegen (Euro: ca. 6 Mio. Umrechnungskurs: 0,6137). Bei den Gegebenheiten für diese Anlage könnte allerdings eine Sonderabschreibung durchaus erforderlich bzw. vorgesehen sein.

 

Die Anlage Hok Yxenhaga hat 78 Wohneinheiten, der Anschaffungwert bezogen auf eine Wohneinheit betrug somit ca. 212.513 CF. Sollte sich ein Verkaufserlös in Höhe von 7 Mio. EUR erzielen lassen würde sich hieraus ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von ca. 1 Mio. EUR in der Hapimagbilanz des entsprechenden Jahres ergeben. Durch entsprechende Anlagenverkäufe in früheren Jahren wurde die Hapimagbilanz schon des öfteren geschönt, soll aussagen, wurden dadurch schwarze Zahlen erreicht.

 

Das Handelsblatt berichtete vor einigen Wochen unter anderem zum Thema Wertverluste bei Gewerbeimmobilien:

 

„Die massiven Wertverluste bei Gewerbeimmobilien alarmieren Aufsichtsbehörden und Banken. Der Abschwung bei Bürogebäuden, Hotels und Einkaufszentren droht zum nächsten Verlustbringer vieler Immobilienbanken zu werden.
 

Nach Handelsblatt-Informationen ist die Finanzaufsicht BaFin inzwischen sehr besorgt über die möglichen Folgen für die Bankbilanzen. Fallen die Preise der Immobilien weiter, verlieren die Kredite an Wert und müssen von den Banken mit mehr Eigenkapital unterlegt werden.
 

In Großbritannien und Spanien sind die Preise stark gefallen. Schätzungen schwanken hier zwischen 20 und 25 Prozent Wertverlust.
 

Am weltgrößten Immobilienmarkt USA gaben die Preise für Gewerbeobjekte um bis zu 40 Prozent nach.“

 

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts voraussichtlich Mitte Juni

2009-06-07

 

„SZ-Online.de“ berichtet zum geplanten Neubau der Hapimag in Dresden:

 

Die Schweizer Aktiengesellschaft Hapimag will für fast zehn Millionen Euro eine neue Städteresidenz errichten. Dazu baut sie unmittelbar neben dem Hotel de Saxe an der Landhausstraße das 1715 bis 1717 geschaffene Palais Beichlingen wieder auf. Von 1855 bis zur Zerstörung im Februar 1945 hat es den Namen British Hotel getragen. In dem Palais entstehen 38 Ferienappartements mit insgesamt 76 Betten.

 

Eigentlich sollte zu Ostern 2010 Eröffnung gefeiert werden. Doch kurz nach der Grundsteinlegung musste die Hapimag den Bau einstellen, weil die Gagfah als Grundstücksnachbar geklagt hat.

 

Das Oberverwaltungsgericht wollte im Mai entscheiden.“ Eine Entscheidung in dieser Sache ist jetzt per Mitte Juni angekündigt worden. „Dadurch werde der Eröffnungstermin weiter verzögert…“


Reduzierung der Jahresgebühren in Schweizer Franken

(2009-05-20)

 

Den Aktionären des Euroraums war es in den vergangenen Jahren nicht vergönnt Vorteile aus Kurssteigerungen des Euro gegenüber dem Schweizer Franken bei Hapimag zu ziehen, Hapimag langte trotzdem kräftig zu, bedingt durch die „Teuerungsrate der OECD“, was immer das auch gewesen sein mag, denn Kursteigerungen des Euro wurden von Hapimag nicht erkennbar weitergegeben, zumindest stiegen die Jahresgebühren trotzdem. Parallel dazu stiegen die Gebühren in Schweizer Franken umgerechnet noch stärker. Die in Schweizer Franken zahlenden Aktionäre waren davon kräftig betroffen, sie zahlten die zusätzliche Zeche und hatten somit noch kräftigere Steigerungen als die Aktionäre des Euroraums.

 

Jetzt läuft es in die andere Richtung, wie wir der letzten Jahresgebührenrechnung entnehmen können. Gegenüber Januar 2008 besteht ein Kursrückgang des Euro gegenüber dem Schweizer Franken von ca. 12 Prozent. Hapimag gibt nun die umgerechneten Jahresgebühren in Schweizer Franken mit 339,00 CHF an und reduziert gegenüber dem Vorjahr um 22,80 CHF entsprechend ca. 6,3 Prozent. Zumindest wird in der Jahresrechnung ist dieser niedrigere Betrag in Schweizer Franken ausgewiesen.

 

Allerdings liegt die Erhöhung jetzt bei ca. 4,9 Prozent bei der Rechnungsstellung in Euro, prozentuale Erhöhung somit niedriger als der Kursverlust ausmacht. Dieser entwickelte sich aber auch über das ganze Jahr und fiel allmählich. Vielleicht hat Hapimag auch zwischen den Konten entsprechende Kursgewinne eingefahren und es ist darum zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erforderlich voll zuzulangen. Warten wir bezüglich von möglichen Kursgewinnen die nächste Bilanz ab. Natürlich stellt sich hierbei auch die Frage wie viel Spielraum in den Jahresgebühren steckt. Wenn man jetzt die wertmäßig geringeren Einnahmen durch Erhöhungen nur teilweise kompensiert muss doch irgendwo noch Luft vorhanden sein bzw. kein Erfordernis für diese zusätzlichen Beträge bestehen. Wie kann aber die Veränderung des Kurses des Schweizer Franken nach außen zu einer Reduzierung der Jahresgebührenhöhe in Schweizer Franken führen? Eigentlich nur, wenn Währungsgeschäfte in entsprechend großem Stil möglich sind? Wenn das Unternehmen in der Lage ist die Gebühren in Schweizer Franken um ca. 6,3 Prozent zu reduzieren, ca. die Hälfte der Kurssteigerung, ergibt sich keine Zwangsläufigkeit für eine Erhöhung der Gebühren in EUR. Eine Paritätsveränderung nach außen hat wertmäßig innerhalb des Landes keine Auswirkungen auf die „Parität“ innerhalb des Landes.

 

Der überwiegende Teil der Hapimagverpflichtungen entsteht aber im Euroraum. Dort machen sich Kursverluste nicht bemerkbar solange die Währung nicht getauscht wird, schließlich ist Hapimag nicht verpflichtet die Bankkonten in Schweizer Franken zu führen. Früher nicht, nach der Umstellung der Rechnungslegung auf EUR schon gar nicht. Somit entstehen möglicherweise keine Verluste aus den Einnahmen und bei entsprechender Kontenführung entstehen keine Kursverluste des Euro, nur beim Umtausch. Daher ergibt sich die Überlegung ob diese erneute Erhöhung für die Eurozahler überhaupt und wenn ja, in dieser Höhe notwendig war. Womit wird diese begründet?

 

Die „Teuerungsrate der OECD“ war es diesmal offensichtlich nicht. Es war wohl nur ein „Würfelspiel“ welches zu dieser Reduzierung, andererseits Erhöhung, führte, denn eine Paritätsveränderung von 4,9 Prozent in Euro lag nicht vor, gegenüber dem Vorjahr waren dies ca. 12 Prozent. Offensichtlich bestehen beträchtliche Möglichkeiten „zwischen den Konten“ von denen der Aktionär nichts sieht und ahnt?

 

Eine nachvollziehbare Abrechnung der Jahresgebühren gibt es nicht, weder als Planung noch als Verwendungsnachweis. Ausgehend von den Werten des Jahres 2009 kann nur eine zufallsbedingte Ermittlung vermutet werden - eben ein „Würfelspiel“?

 

Sehen wir uns die Ausführungen des Unternehmens im Anschreiben vom 01. Januar 2009 an die Aktionäre an. Hiernach bemerkt Hapimag nichts von der Finanzkrise. Wir wünschen dem Unternehmen, dass es so sein möge. Andererseits wäre dies nicht die erste Fehleinschätzung einer Unternehmensführung. Diese Finanzkrise ist jedoch in großen Teilen eine Krise der Immobilien. Wie sieht es da mit der Werthaltigkeit der Bilanzansätze des Unternehmens aus. Zweifel an deren Festlegung könnten dort zumindest möglich sein.

 

Nach der Mitteilung hat Hapimag „im vergangenen Jahr das Resortangebot angereichert“. Angereichert um einige Appartements im regnerischen Großbritannien. Das war es dann auch weitestgehend für 2008. Hinzu kommen 2009 ca. 150 Appartements in Hörnum. Auf der Verlustliste stehen aber 153 Appartements der Kanzelhöhe, 78 Appartements Hok-Yxenhaga und zumindest für große Teile des Jahres 75 Appartements in Sörenberg. Anreicherung ist unter dieser Prämisse wohl geprahlt.

 

Laut Geschäftsbericht betrug die Anzahl der „Wohneinheiten die dem Partner zur Verfügung stehen 2007“: 5.231, die des Jahres 2008: 5.105, Minus 126.

 

Die erfolgte Grundsteinlegung in Dresden und der entsprechende Hinweis darauf in diesem Zusammenhang geht wohl total fehl. Dort dürften derzeit wohl nicht einmal die Katakomben bewohnbar sein, von einer Anreicherung des „Resortangebots“ kann da wohl derzeit kaum die Rede sein.

 

Der größte negative Knaller ist aber die Reduzierung des Punkteverkaufs auf zwölf Punkte je Aktie. Vor allen Dingen die Begründung des Unternehmens hierfür. Wiederholungen wollen wir hierzu vermeiden. Auf die bisherigen Ausführungen sei hingewiesen. Bemerkenswert hierzu ist nur der Originaltext Hapimag, „Holiday“ Ausgabe November 2008:

 

„Reichen die Punkte trotz Vorbezug und Ansparung nicht aus, bestehen für den Partner drei Möglichkeiten:

 

Erwerb von zusätzlichen Ferienaktien oder sonstigen Punkteprodukten bei einem Hapimag Repräsentanten,

Erwerb von Punkten von Freunden und Verwandten,

Zukauf von Punkten von anderen Partnern im Punktekiosk.“

 

Was mag Hapimag dann wohl mit diesen Ausführungen an einen „Partner“ gemeint haben? „…Der Punktezukauf ist eine freiwillige Gestattung der Hapimag, auf die nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kein Anspruch besteht. Demgemäss unterliegt eine solche Gestattung dem Änderungsvorbehalt.

 

Der Zukauf von Punkten ist gegenüber Partnern, die für diese Wohnrechte auch einen Kapitalbeitrag leisten, indem sie hierfür zusätzliche Aktien erwerben, nicht "gerecht". Partner, die mehrere Aktien kaufen, um die entsprechenden Wohnrechte zu besitzen, fühlen sich durch eine extensive Zulassung von Punktezukäufen getäuscht. 

 

Zudem behindert die extensive Zulassung von Punktezukäufen den Aktienverkauf, an dem auch bestehende Partner interessiert sein müssen, da
Aktienverkäufe neue Ferienanlagen finanzieren, die auch von bestehenden Partnern genutzt werden können.

Aktienverkäufe finanzieren auch den Rückkauf von Aktien von Partnern, die nicht mehr reisen können und keine Kinder oder sonstige Verwandte haben, die an der Übernahme ihrer Aktien interessiert sind. Hapimag betrachtet den Aktienrückkauf, der nur durch den Aktienverkauf finanziert werden kann, als eine soziale Verpflichtung gegenüber den älteren, nicht mehr reisefähigen Partnern.

Die Hapimag Geschäftsleitung berücksichtigt mit der Reduzierung die verschiedenen Gesichtspunkte.


Ein Preisverfall findet nicht statt, da der Punkteverkauf nicht unterbunden, sondern im Rahmen der Neuregelung höchstens geringfügig erschwert wird.

Zudem betrachtet es die Geschäftsleitung der Hapimag nicht als ihre primäre Aufgabe, den Preis der am freien Markt gehandelten Punkte zu stützen. Wohl aber betrachtet sie es als ihre vordringliche Aufgabe, den Nutzwert der Punkte zu erhöhen. Dies wird erreicht durch den Bau immer neuer Resorts und durch die fortlaufende Renovierung bestehender Resorts. Denn Punkte sind nach dem Hapimag System nicht dafür da, um verkauft zu werden, sondern um genutzt zu werden.

Wenn die Annahme des Preisverfalls wider Erwarten zutrifft, hätte dies den Nebeneffekt, dass Partner Punkte lieber selbst nutzen, als diese am freien Markt zu veräussern, was wiederum zur Stärkung des Hapimag Systems beitragen würde.“

 

Wie realitätsfremd kann ein Unternehmen sein welches solche Ausführungen auf den Weg bringt? Von den tatsächlichen Gegebenheiten hat man sich in Baar wohl meilenweit entfernt. Es ist nicht davon auszugehen, dass man dort noch etwas merkt.

 

Welchen Kapitalbeitrag hat Hapimag geleistet um den Verkauf von Punktepaketen zu rechtfertigen?

 

Welcher Kapitalbeitrag wurde zu den Wohnrechtspunkten geleistet die über die HapiCard verteilt werden?

 

Warum ist der Kapitalbeitrag nur auf die jetzt begrenzte Zukaufmöglichkeit gerechtfertigt? Zwölf Punkte je Produkt sind legitim, darüber hinaus ist es verwerflich.

 

„Die extensive Zulassung von Punktezukäufen behindert den Aktienverkauf“. Wie wirken sich dann die Verkäufe der Punktepakete durch Hapimag aus und welchen „Kapitalbeitrag“ hat Hapimag dazu geleistet? Wahrscheinlich nur deshalb keine Auswirkung, weil diese durch Hapimag verkauft werden? Es ist einfach lächerlich.

 

Wer verdient an der „sozialen Verpflichtung“ beim Aktienrückkauf? Nächstenliebe kann es wohl kaum sein? Rückkauf für ca. 3.300 CHF, Verkauf mindestens zum doppelten Wert? An der „sozialen Verpflichtung“ lässt sich wohl gut verdienen?

 

Hapimag „betrachtet es als vordringliche Aufgabe, den Nutzwert der Punkte zu erhöhen. Dies wird erreicht durch den Bau immer neuer Resorts…“. Schließung des Ressorts Kanzelhöhe, Hok-Yxenhaga, teilweise Schließung des Objekts Sörenberg. Hinzu kamen in 2008 acht neue Appartements in Groß Britannien. „Erhöhung des Nutzwerts der Punkte“.

 

„Punkte sind nach dem Hapimag System nicht dafür da, um verkauft zu werden, sondern um genutzt zu werden.“ Was machen denn die Käufer mit den Punkten, im Gegensatz zu den Vorbesitzern? Sie nutzen diese, im Gegensatz zu den bisherigen Eigentümern und das in Zeiten in denen die Punktenutzung bei Hapimag ständig zurückgeht. Ist es für das Unternehmen günstiger die Ressorts leer stehen zu haben. Auch in diesem Fall hätten die Aktionäre die Kosten zu tragen, Hapimag aber erheblich weniger Arbeit mit den Dingen. Der Partner oder Kunde stört offensichtlich den Geschäftsbetrieb.

 

„Zudem betrachtet es die Geschäftsleitung der Hapimag nicht als ihre primäre Aufgabe, den Preis der am freien Markt gehandelten Punkte zu stützen.“ Dies ist schon durch die Punkteinflation bedingt durch die von Hapimag selbst verkauften Punktepakete kaum möglich. Es ist aber primäre Aufgabe den Anlagewert der Aktionäre zu erhalten und diesen nicht dadurch zu gefährden, dass marktwirtschaftliche Funktionen außer Kraft gesetzt oder beeinträchtigt werden. Was eine praktizierte Planwirtschaft bringt konnten wir in der jüngsten Vergangenheit erkennen. Ein Geschäft ist eben nur dann ein gutes Geschäft, wenn jeder der beteiligten Partner etwas davon hat und nicht ein Partner die Monopolstellung ausnutzt.

 

Was kommt in Baar eigentlich noch an?


Über die zukünftige Entwicklung eines Unternehmens liefert die Wirtschaftsprüfung keine Anhaltspunkte

(2009-06-02)

 

Eine interessante Feststellung der „WirtschaftsWoche“: „Die Finanzgemeinde will offensichtlich belogen werden.“

 

In einem Interview mit der „WirtschaftsWoche“ zum Thema „Scheinwerte in den Bilanzen“, Ende November 2008, beantwortete Peter Leibfried, seit drei Jahren Lehrstuhlinhaber für Audit und Accounting (Prüfung und Bilanzierung) an der Universität St. Gallen (HSG) unter anderem nachstehend gestellte Fragen die für Anleger einer Aktiengesellschaft in diesen Zeiten durchaus von Interesse sein können:

 

Woran können sich Anleger überhaupt noch orientieren?

 

An den Bilanzen allein sicher nicht. In jedem Fall muss man auch die übrigen Elemente eines Jahresabschlusses gründlich studieren, also zum Beispiel den Anhang. Und man muss sich immer darüber klar sein, dass Rechnungslegung ein sehr schlechtes Frühwarnsystem ist. Bilanzen liefern Zahlen von gestern. Probleme werden zu oft erst dann erkennbar, wenn das Kind bereits im Brunnen ist. Neben den Zahlen wird daher die Beurteilung der Corporate Governance immer wichtiger, das heißt die Frage, wer das Unternehmen nach welchen Grundsätzen führt, wie verlässlich die Prognosen sind und wie gut das Risikomanagement ist.

 

Worauf achten Sie, bevor Sie eine Aktie oder Anleihe eines Unternehmens kaufen? 

 

Sicherlich schaue ich mir den Jahresabschluss an. Hier sollte nichts negativ auffallen. Dabei spielen für mich die Kapitalflußrechnung - sie zeigt die tatsächlichen Zahlungsströme - und die Annahmen und Offenlegungen im Anhang eine große Rolle. Darüber hinaus verlange ich ein verständliches und tragfähiges Geschäftsmodell sowie eine führende Position im Markt. Extrem wichtig ist die Qualität des Managements. Um einen persönlichen Eindruck zu bekommen, lohnen sich Besuche der Hauptversammlung oder die Teilnahme an einen Investorentag. Ich rate von Investments ab, die sich nur auf den Vergleich finanzwirtschaftlicher Kennzahlen stützen. So naiv kann jeder Heimcomputer investieren.

 

Können die Wirtschaftsprüfer nicht dafür sorgen, dass Anleger verlässliche Zahlen bekommen?

 

Wirtschaftsprüfer spielen eine wichtige Rolle. Ohne sie würde die Berichterstattung der Unternehmensleitung nur in großen zeitlichen Abständen überprüft - im Extremfall erst bei Insolvenz des Unternehmens. Allerdings wird die Verantwortlichkeit der Prüfer in der öffentlichen Diskussion hoffnungslos überschätzt. Ein uneingeschränktes Wirtschaftsprüfer-Testat bedeutet nur, dass der Jahresabschluss in Einklang mit den jeweiligen Standards der Rechnungslegung erstellt wurde. Über die zukünftige Entwicklung des Unternehmens liefert die Wirtschaftsprüfung keine Anhaltspunkte. Ein wirtschaftlich katastrophal aufgestelltes Unternehmen kann Abschlüsse vorlegen, die handwerklich hervorragend sind - und der Prüfer kann hier nichts machen.“


Für die Aktionäre bleibt der Hinterhof

(2009-06-03)

 

Mittlerweile kennen wir es, ständig wird eine neue Sau durchs Dorf getrieben. So auch bei Hapimag. Lebenstraum trifft jetzt Lebensraum, so soll die neue Idee dargestellt werden. Unter der Internetadresse: www.lebenstraum-sylt.de können Sie dazu bereits die ersten zarten Andeutungen des Hauses Hapimag zu diesem neuen Pflänzchen lesen. Natürlich ohne Preisangabe und ohne konkret zu werden. Vielleicht auch nur alter Wein in neuen Schläuchen? Dieses Mal objektbezogen zum scheibchenweisen Verkauf des neuesten Resorts? Zunächst eines der Gebäude, vielleicht bei entsprechender Nachfrage weitere. Wohl hin bzw. zurück zu den klassischen Dimensionen des Timesharings? Die Verkaufsaktion soll im Juni 2009 beginnen.

 

Der Aktienverkauf reduziert zum Selbstzweck, woher soll auch Geld für Neubauten kommen.

 

Hapimag nennt die neue Idee Private Residence Sylt. Es soll wohl analog zu den Residence Produkten des Hauses laufen. Diese Produkte bieten einen festen Zeitraum, ein bestimmtes Objekt mit Variationsmöglichkeit und garantiert die jährliche Nutzung zu den gekauften Zeiträumen, bevorzugt vor den anderen Aktionären die zu den Buchungsterminen häufig Schlange stehen dürfen. Die unter Private Residence Sylt verkauften Zeiträume werden dann nicht mehr im Angebot sein.

 

Die Residence-Kunden nach dem bisherigen Hapimagmodell zahlen einen Einmalbetrag für einen festgelegten Zeitraum, Jahresgebühren sind dann nicht mehr zu entrichten, nur die anfallenden Nebenkosten bei Nutzung des Objekts, so grundsätzlich bei den bisherigen Hapimag-Residenceprodukten.

 

Kaum ist Hörnum auf Sylt im Angebot da sinnt Hapimag danach die Geldbeschaffungsmaschinerie in Gang zu setzen. Im Gespräch für diese Maßnahme ist zunächst offensichtlich das Haus Nr. 6 der Anlage Hörnum. Wohl das am weitesten im Westen mit Blick auf die Dünen gelegene Objekt und mit Einschränkungen auch das Objekt mit den schönsten Wohnungen. Für die normalen Aktionäre bleibt der Hinterhof, mit den vorgegebenen Buchungsmöglichkeiten und Wiederbuchungsmöglichkeiten eines Objekts entsprechend den Vorgaben des Hauses Hapimag, denn ein in diesem Jahr gebuchtes und genutztes Objekt darf in der Regel im nächsten Jahr nur wieder gebucht werden, wenn nicht ausreichend andere Interessenten vorhanden sind.

 

Das Gebäude Nr. 6 soll sich angeblich nicht im „Kostengefüge“ für Hapimagpartner befinden. Wie darf dann bewertet werden, dass dieses Gebäude bisher für Hapimagpartner auf dem üblichen Weg genutzt wurde und wird? Wie will man später, aber auch schon bei Erstellung, hier kostenmäßige Trennungen durchführen und was haben die Partner davon, wenn Hapimag so vorgeht? Eine Anlage wird gebaut, Hapimag verkündet dies landauf, landab mit großer Werbetrommel, das am schönsten gelegene Gebäude und damit Teile des Objekts entschwinden dann für einen exklusiven zahlenden Kreis. Ein Hinweis darauf, dass Teile der Anlage dem Aktionär auf dem normalen Buchungsweg irgendwann nicht mehr zur Verfügung stehen werden erfolgte zu keinem Zeitpunkt, obwohl dies offensichtlich von Baubeginn an so geplant war. Das Unternehmen sichert sich die besten Flächen für spätere eigene Initiativen. Hapimag informiert immer offen, klar und eindeutig, Originaltext Hapimag.

 

Hapimag spricht immer von freien und für die Aktionäre zur Verfügung stehenden Wohnungen. Wie werden dabei die über Residence-Produkte belegten Wohnungen und Zeiträume berücksichtigt? Zur Verfügung über die allgemeine Buchung stehen diese Objekte nicht für die Zeiträume für die Residenceprodukte verkauft wurden, es sei denn der Käufer disponiert anders. Also reduziert sich auch die Verfügbarkeit.

 

Offensichtlich befindet sich Hapimag wirklich, wie mir ein Aktionär schrieb, „auf einem Weg der Reform zu einem High-Cost Ferienrechte-Anbieter, ohne High Quality zu bieten…“

 

Vor einigen Tagen fand die offizielle Eröffnung in Hörnum statt. Die Hapimagführungsriege war hochkarätig anwesend. Die anwesenden Partner wurden von dieser Veranstaltung weitestgehend ausgegrenzt. Es fand keine Kommunikation mit den Partnern statt. Dafür wurden die anwesenden Partner mit einem Getränk, gereicht von zwei Hörnumer Gaststätten, einem Gutschein für das Algotherm Spa und einer ca. drei-stündigen Busfahrt beglückt. Wie die nicht geladenen Partner feststellen konnten war die Veranstaltung für die geladenen Teilnehmer perfekt und von hoher Qualität. Man berichtet über derartige Vorgänge aus einer früheren Zeit, ohne hier Vergleiche und Zusammenhänge anzustellen bzw. herzustellen. Die Regentschaft hielt Hof, das Volk durfte aus der Entfernung zusehen. Bei Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bekommen die Geldgeber, sprich Aktionäre, nicht Partner, häufig nur noch ein Würstchen gereicht, hier war es wohl etwas mehr, es war auch keine Hauptversammlung, feiern wollte man aber trotzdem unter sich und wohl handverlesen, denn es kommt dieser Tage nicht mehr so oft vor, dass Hapimag eine neue Anlage eröffnet. Zumindest für die Führungsriege ein Grund der handverlesenen exklusiven Welt darzustellen wozu man in der Lage zu sein meint. Der Aktionär zahlt es letztendlich.

 

 

Wohnungsverkäufer Hapimag

(2011-01-20)

 

Einem Inserat bei „ebay“ war dieser Tage der Auftritt der Hapimag AG als Immobilienverkäufer zu entnehmen. In der dargestellten Form wurde wohl Neuland betreten. Angeboten wurde mindestens eine Wohnung an der Hapimagadresse in Hörnum, Rantumer Straße 23A (Hapimag Resort Hörnum: Rantumer Straße 23A, 25997 Hörnum/Sylt).

 

Hapimag hatte diese Vorgehensweise schon 2009 mit einer der Vorstellungsinformationen für Hörnum angedeutet. Von der ursprünglichen Idee scheint allem Anschein nach wohl nicht viel übrig geblieben zu sein, wohl kräftig modifiziert? Hoffentlich nicht wieder eine Fehleinschätzung auf Kosten der Aktionäre, nachdem die Umsetzung offensichtlich wieder einmal geraume Zeit dauerte?

 

Was bringt diese Aktivität nun dem Aktionär? Nachvollziehbare Angaben und Denkansätze liegen dazu nicht vor, Hapimag versucht sich nun auch einmal im Verkauf von Ferienwohnungen. Aus der Sache heraus liegen die Vorteile für den Hapimagaktionär zumindest nicht erkennbar auf der Hand, aber auch der Käufer wird sich genau ansehen müssen worauf er sich einlässt. Keine selbsterklärende Vorgehensweise, keine erläuternde Darstellung des Unternehmens. Wenn es so läuft wie bei den diversen anderen Aktivitäten, dann wird auch hiervon der Aktionär kaum Vorteile haben, denn der Aktionär trägt für alles die Risiken, eine Dividende gibt es aber bei Hapimag nicht. „Schuster bleib bei Deinen Leisten“ könnte einem dabei einfallen, aber diese Zeiten sind bei Hapimag nun schon sehr lange vorbei. Was will das Unternehmen nun noch alles anfangen?

 

Im Inserat wurde unter anderem ausgeführt: „Saison-Apartments mit Hotelkomfort - Preis für das Inserat: EUR 69.000,00 - Objektadresse: Rantumer Straße 23A, 25997 Hörnum/Sylt - Anzahl Zimmer: 1 - Wohnfläche: 31 qm - Informationen zum Anbieter: Hapimag.“

 

Einstellung bei „ebay“ unter: 320644977730 durch eine Immobiliengesellschaft.

 

 

Möglichkeiten der Preisgestaltung

(2009-06-04)

 

Nach dem derzeit bekannten Informationsstand, Änderungen sind bei Hapimag bekanntlich immer und jederzeit möglich, sind für die Aktion Sylt (Lebenstraum - Lebensraum) folgende Vorstellungen im Gespräch bzw. angedacht:

 

Im Gegensatz zu den bisherigen Residence-Produkten des Hauses Hapimag nimmt man hier wohl Abschied von zeitlichen Begrenzungen und modifiziert das bestehende Programm weiter. Die Nutzungszeit wird als Besitz oder ähnlicher rechtlicher Definition oder Konstruktion verkauft werden ohne zeitliche Begrenzung. Somit wohl Timesharing in klassischer Urform? Hapimag geht von einem Breakeven nach sechzehn Jahren aus.

 

Die schon einmal angedachten und dann nicht eingesetzten blauen, grünen, gelben und roten Wochen, die andere Timesharing-Anbieter ähnlich im Programm haben, sollen nun auch bei Hapimag die Wiederauferstehung bzw. ihren Einzug erleben:

 

Blaue Wochen: Zeitraum                             -                3. - 10 Kalenderwoche, 42. - 50. Kalenderwoche,

 

Grüne Wochen: Zeitraum                             -              11. - 17. Kalenderwoche,

 

Gelbe Wochen:                Zeitraum                             -              18. - 24. Kalenderwoche, 36. - 41. Kalenderwoche,

 

Rote Wochen:   Zeitraum                             -              25. - 35. Kalenderwoche.

 

Preisvorstellung in CF:

1-Zimmer                            2-Zimmer                           3-Zimmer      
(jeweils nur Komfort)

ca. 15.700                            ca. 20.700                           ca. 28.700
bis ca. 22.700                     ca. 30.700                           ca. 44.700

 

Wird eine Woche nicht genutzt werden 18, 24, bzw. 32 Punkte vergütet.

 

Kosten pro Jahr je Woche und Wohnung, zumindest beim Start:
 
1-Zimmer:          ca. 532,- €,  

2-Zimmer:          ca. 717.- €  

3-Zimmer:          ca. 973,- €

 

Eine Inzahlungnahme von Aktien soll angeblich nicht erfolgen, allerdings sollen 2, 3, bzw. 4 Aktien hinterlegt werden. Diese Vorgehensweise bzw. deren Ablauf ist jedoch nicht eindeutig nachvollziehbar bzw. zuordenbar. Hierzu wird man die weiteren Ausführungen abwarten müssen.

 

Bei der Hochrechnung dieser Zahlen ergeben sich interessante Werte.


Wiedererrichtung eines barocken Leitbaus ist nicht erkennbar

(2009-06-20)

 

Laut Pressemitteilung vom 10.06.2009 des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts blieb die Beschwerde gegen den Baustopp für das „British Hotel“ am Dresdner Neumarkt erfolglos:

 

„Beschwerden gegen Baustopp für das „British Hotel“ am Dresdner Neumarkt bleiben erfolglos. Die Bauarbeiten am „British Hotel“ dürfen bis auf weiteres nicht wieder aufgenommen werden. Mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 9.6.2009 - 1 B 251/09 - hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Beschwerden der Landeshauptstadt Dresden sowie der Hava Beteiligungs-GmbH als Bauherr zurückgewiesen. Damit bestätigte es einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4.2.2009 (7 L 1921/08). Durch diesen Beschluss wurde auf den Antrag der Wohnbau NordWest GmbH als Grundstücksnachbar die Vollziehung der Baugenehmigung für das „British Hotel“ vorläufig ausgesetzt. 

Zur Begründung führt der 1. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts aus: Die für das „British Hotel“ erteilte Baugenehmigung sei voraussichtlich rechtwidrig.

 

Das geplante Hotel halte zum Nachbargrundstück die Abstandsflächen ohne rechtfertigenden Grund nicht ein. Zwar sehe der zu diesem Vorhaben erlassene Bebauungsplan Nr. 331 A die mit der Baugenehmigung erlaubte Bebauung auf der Grenze zum Grundstück der Woba NordWest GmbH vor. Dieser Bebauungsplan dürfte hingegen rechtswidrig sein. Die grenzständige Bebauung sei nicht hinreichend mit der Erwägung der Wiedererrichtung des „British Hotel“ als kulturhistorisch besonders wertvolles Zeugnis barocker Neumarktbebauung und als Auftakt zu einer späteren Wiedererrichtung des Palais de Saxe gerechtfertigt worden.

 

Das „British Hotel“ werde auf seiner Rückseite als moderner Zweckbau ausgeführt, der das Anliegen der Wiedererrichtung eines barocken Leitbaus nicht erkennen lasse. Zudem werde das Hotel insoweit auch nicht in seiner historischen, u-förmigen Kubatur, sondern mit einem Querriegel errichtet. Da die Rückseite des Hotels zudem mit zahlreichen Fenstern vorgesehen sei, schließe diese Neubebauung die Wiedererrichtung des ursprünglich mit dem „British Hotel“ ein Gebäude bildenden Palais de Saxe gerade aus, anstatt dessen Wiedererrichtung in Gestalt eines Anbaus an die Rückfront des Hotels perspektivisch zu ermöglichen. Damit fehle es an einer hinreichenden städtebaulichen Rechtfertigung für die Nichteinhaltung der Abstandsflächen zu dem benachbarten Grundstück der Wohnbau NordWest GmbH.

 

Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.“


Wertverluste bei Gewerbeimmobilien
(2009-03-21)
 

Das Handelsblatt berichtete unter anderem: „Die massiven Wertverluste bei Gewerbeimmobilien alarmieren Aufsichtsbehörden und Banken. Der Abschwung bei Bürogebäuden, Hotels und Einkaufszentren droht zum nächsten Verlustbringer vieler Immobilienbanken zu werden.
 

Nach Handelsblatt-Informationen ist die Finanzaufsicht BaFin inzwischen sehr besorgt über die möglichen Folgen für die Bankbilanzen. Fallen die Preise der Immobilien weiter, verlieren die Kredite an Wert und müssen von den Banken mit mehr Eigenkapital unterlegt werden.
 

In Großbritannien und Spanien sind die Preise stark gefallen. Schätzungen schwanken hier zwischen 20 und 25 Prozent Wertverlust.
 

Am weltgrößten Immobilienmarkt USA gaben die Preise für Gewerbeobjekte um bis zu 40 Prozent nach.“


Warnung vor Ferienclub- oder Timesharing-Modellen

(2009-07-10)

 

Die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ schrieb am 29.06.2009 unter anderem:

 

„Windige Ferienclub- oder Timesharing-Modelle haben Hochkonjunktur/Verbraucherschützer warnen.“

 

„Die Käufer sind in der Regel nicht einmal Eigentümer der Immobilie. Sie müssen aber die laufenden Betriebskosten für die Anlage von vielen Hundert Euro pro Jahr mit bezahlen. Dazu kommen noch Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge sowie Tauschgebühren. Für Flüge und Verpflegung müssen die Wohnrechteinhaber selbst aufkommen. Da komme ein Pauschalurlaub der Vier-Sterne-Kategorie immer billiger, warnen Verbraucherschützer einmütig.“

 

„…Timesharing ist kein gutes Geschäft, auch wenn es nicht nur unseriöse Anbieter am Markt gibt“, betont das evz (Europäisches Verbraucherzentrum, Kiel).

 

„Normale Ferien sind rechtlich besser abgesichert und günstiger.“


Die Stadt Dresden kaufte die umstrittene Fläche

(2009-09-16)

 

Die Sächsische Zeitung berichtete dieser Tage, dass das Problem des Baustopps für das British Hotel in Dresden, gelöst wurde. Die Stadt Dresden kaufte die umstrittene Fläche. Damit dürfte es wohl voraussichtlich mit den Baumaßnahmen vorangehen.

 

Am 03.04.2007 berichtete die Sächsische Zeitung unter anderem:


„An der Landhausstraße 6 soll das British Hotel mit edlen Ferienwohnungen entstehen. Für knapp 1,53 Millionen Euro will die Stadt ein Grundstück am Neumarkt veräußern. Käufer der 757 Quadratmeter großen Fläche ist die HAVA Beteiligungs GmbH&Co. Wohnungsverwaltungs KG aus Baar in der Schweiz. Auf der Fläche soll das 1945 zerstörte British Hotel originalgetreu nachgebaut werden…

 

…Im Erdgeschoss sollen zwei Läden eingeplant werden. Aus Sicht der Stadt wäre es wünschenswert, drei historische Kellergewölbe zu errichten. Dafür könne ein Mehraufwand von maximal 150.000 Euro vom Kaufpreis abgezogen werden.“

 

In der Hapimag Konzernrechnung war zum 31.12.2007 ein Anschaffungswert in Höhe von 397 TCF für Dresden ausgewiesen.

 

2010-02-21

Nach Zeitungsberichten soll das ca. Zehn-Millionen-Projekt, 38 Appartements mit insgesamt 76 Betten (ca. 263.158,00/Appartement), zum Ende des Jahres eingeweiht werden. Die Eile tut vermutlich auch deshalb Not, weil die Mittel aus Förderprogrammen und ähnlichen Zuwendungen dann auslaufen.

 

2010-11-26

Die Hapimagferienanlage in Dresden wurde am 25.11.2010 eröffnet. Die Nebenkosten in Dresden betragen für den ersten Tag des Aufenthalts 170,00 EUR, für jeden weiteren Tag 17,00 EUR zuzüglich der üblichen weiteren Kosten wie unter anderem zum Beispiel Kurtaxe, Garage. Die Punktebelastung liegt bei bis zu 160 Wohnrechtspunkten/Woche (Wert je Wohnrechtspunkt ca. 3,89 EUR), entsprechend ca. 622,40 EUR/Woche. Hinzu kommen Abzinsung und Abschreibung bzw. Wertverlust auf den Hapimaganteil.


 

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Hapimag - eine schweizerische Aktiengesellschaft fürchtet die Information!!

 


 

Forderung nach strengerer Aufsicht für den milliardenschweren deutschen „grauen Kapitalmarkt“ - 2009-07-19

Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Maßgabe der Statuten beschränkt - 2009-07-26

Dramatischer Preisverfall bei den Hapimagpunkten - 2009-07-30

  • Naturalleistungen beim Verkauf von Punktepaketen - 2009-08-08

 

Aktienverkauf zu Treuepreisen - 2009-08-24

Warum kein lebenslanges Nießbrauchsrecht? - 2009-08-30

KAMILOGLU LAW erzielt sofortige Rücknahme - 2009-09-22

 

Erschwerung des Privatverkaufs von Hapimagaktien - 2009-09-29

Flexibel - 2009-10-17

Nystedt wird geschlossen - 2009-11-09

  • Schweizer Immobilien - 2012-11-14
  • In Kärnten untersuchen die Behörden seit Monaten den Verkauf eines Ferienresorts auf der Kanzelhöhe, der gar nicht stattgefunden haben soll“ - 2012-11-16
  • Aktuelle Buchungsmöglichkeit - 2012-11-21
  • Bericht in „Profil“ - 2012-11-23
  • Pächter im Haus - 2012-12-10
  • Verkauf gescheitert: Hapimag behält Kanzelhöhe“ - 2012-12-11
  • Hapimaganlage in La Madrague wird erst ein Jahr später renoviert - 2012-12-11

 

Reservierungs- und Buchungsbestimmungen - 2009-11-17

„Lokale Kostenbeiträge“ - früher Nebenkosten - 2009-11-25

 


Forderung nach strengerer Aufsicht für den milliardenschweren deutschen „grauen Kapitalmarkt“

(2009-07-19)

 

Nach einem Bericht der „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ fordert eine breite Allianz von Bankenaufsehern, Gewerkschaften, Verbraucherschützern und Bankenverbänden eine strengere Aufsicht über den milliardenschweren deutschen „grauen Kapitalmarkt“.

 

Die Zeitung schreibt unter anderem weiter: „Bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsfinanzausschusses warnten mehrere Experten vor unseriösen Anbietern und Betrügern, die Anleger auf diesem Markt jedes Jahr Milliarden abluchsen.

 

Eine einheitliche Definition des Begriffs „grauer Kapitalmarkt“ gibt es nicht, wie die Experten feststellten. In der Regel werden ihm Anlageformen zugerechnet, die nicht oder kaum beaufsichtigt werden, wie etwa:

 

Geschlossene Fonds, stille Beteiligungen, nicht börsennotierte Aktien und etliches mehr.“

 

Hapimag ist eine nicht börsennotierte Schweizer Aktiengesellschaft. Sie verkauft Namenaktien in der Regel über eigene Verkaufsrepräsentanten. Wie dem Ende Juni 2009 mit der Informationsbroschüre „Events 2009“ zugesandten Informationsblatt „Lust auf mehr Erlebnis?“ zu entnehmen war bot Hapimag Ferienaktien zu Sonderkonditionen auch in Deutschland an. „…25 % Preisvorteil beim Erwerb weiterer Ferienaktien…“ usw. Wie üblich wurden keine Ausgangspreise genannt.

 

Wie schon kürzlich die Aufsichtsbehörde BaFin, „so plädierte auch die Deutsche Bundesbank dafür, den „grauen Kapitalmarkt“ in die Aufsicht einzubeziehen, um Lücken beim Anlegerschutz zu schließen. Ebenso wie die BaFin hält auch die Bundesbank die Ausweitung des Finanzinstrumente-Begriffs auf die kritisierten Anlageformen für ein probates Mittel, um diese der Aufsicht zu unterwerfen. Einen rein national ansetzenden umfassenden Ansatz bewertet die Bundesbank allerdings kritisch und verweist dazu auf schon laufende europäische Initiativen zu diesem Thema.“

 

„Weitgehende Gesetzesschritte zur umfassenden Beaufsichtigung und Kontrolle des „grauen Kapitalmarktes“ forderten der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Verbraucherzentrale Bundesverband.“

 

„Für die freien Finanzberater, die solche Produkte verkaufen, müsse es Qualifikationsanforderungen geben. Ähnlich argumentierten die Verbraucherverbände. Zudem sei mehr Transparenz und rechtliche Verbesserung beim Anlegerschutz nötig.“

 

„Der Verband geschlossener Fonds verwahrte sich gegen pauschale Zweifel an der Seriosität der Anbieter und warnte vor einer zu weitgehenden Aufsicht und Regulierung.“


Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Maßgabe der Statuten beschränkt

(2009-07-26)

 

Handelsregistereintragungen Hapimag, unter anderem:

 

„Erstellung, Erwerb, Miete, Verwaltung und Betrieb von Feriendörfern, Appartementanlagen, Hotels und ähnlichen Einrichtungen, um diese in erster Linie ihren Aktionären und Partnern im Rahmen der Hapimag Ferienidee gemäss vom Verwaltungsrat festgesetzten Bedingungen

 

zu möglichst vorteilhaften Konditionen

 

zur Verfügung zu stellen; kann diesen Einrichtungen dienende Betriebe und Anlagen (z.B. Restaurants, Sportanlagen, Ladengeschäfte) betreiben und andere mit diesen Tätigkeiten zusammenhängende Dienstleistungen (z.B. Reiseleistungen und Waren) anbieten, Tochtergesellschaften gründen sowie Beteiligungen eingehen.“

 

Vor einigen Wochen wurden weiter unter anderem folgende weiteren Eintragungen vorgenommen:

 

„Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Brief an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.“

 

Interessant dürfte auch nachstehende Eintragung sein, diese lautete unter anderem wie folgt:

 

„Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt.“


Dramatischer Preisverfall bei den Hapimagpunkten

(2009-07-30)

 

So sieht es aus, wenn der freie Markt eingeschränkt wird. Reduzierung der Nachfrage durch Konditionsänderung der Zukaufmöglichkeiten von 48 auf 12 Wohnrechtspunkte je Aktie bzw. anderen entsprechenden Hapimagprodukten. Folge, Preisverfall bei den Hapimagpunkten. Wir kennen dies bereits von den Aktien, dort aber aus anderen hausgemachten Gründen.

 

Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass ein Mitglied der Geschäftsleitung anlässlich einer Generalversammlung äußerte, dass der Punktepreis demnächst erheblich höher liegen wird als der bezahlte Preis je zugeteilten Punkt. Dies ist nun schon etliche Jahre her, was interessiert aber das Geschwätz von gestern?

 

Derzeit, und die sinkende Richtung dürfte sich verstärken, liegt der Wert eines Hapimagpunktes bei ebay (Auflistung einiger Zuschläge), also auf dem freien Markt, bei:

 

Mitte April 2009:                                             12 Punkte bis Ende 2011                              -              10,42 EUR/ Punkt,

12 Punkte bis Ende 2013                              -              12,68 EUR/Punkt.

 

Anfang Juni 2009:                                            12 Punkte bis Okt. 2009                                -                9,42 EUR/Punkt,

  6 Punkte bis Okt. 2010                 -              13,17 EUR/Punkt,

                                                                               12 Punkte bis Ende 2011                              -              13,08 EUR/Punkt,

                                                                               12 Punkte bis Okt. 2012                                -              13,21 EUR/Punkt,

                                                                               12 Punkte bis Okt. 2012                                -                9,33 EUR/Punkt,

                                                                               12 Punkte bis Okt. 2012                                -              14,08 EUR/Punkt.

 

2. Hälfte Juni 2009:                                         12 Punkte bis Ende 2010                              -              10,17 EUR/Punkt,

                                                                               12 Punkte bis Ende 2010/11                        -              10,17 EUR/Punkt,

                                                                               12 Punkte bis Okt. 2012                                -              13,00 EUR/Punkt,

                                                                               12 Punkte bis Okt. 2012                                -              12,58 EUR/Punkt,

                                                                               12 Punkte bis Ende 2012                               -              13,50 EUR/Punkt,

                                                                               12 Punkte bis Okt. 2013                                -              12,75 EUR/Punkt,

                                                                               12 Punkte bis Okt. 2013                                -              12,08 EUR/Punkt,

                                                                               12 Punkte bis Ende 2015                              -              13,84 EUR/Punkt.

 

1. Hälfte Juli 2009                                             4 Punkte bis Okt.  2010                               -                8,13 EUR/Punkt,

                                                                               12 Punkte bis Okt. 2010                                -              15,08 EUR/Punkt.

12 Punkte bis Ende 2011                              -              12,67 EUR/Punkt,

12 Punkte bis Ende 2011                              -              13,25 EUR/Punkt,

24 Punkte bis Ende 2011                              -              11,08 EUR/Punkt,

12 Punkte bis Okt. 2012                                -              10,50 EUR/Punkt,

?                                                                            -              10,92 EUR/Punkt,

12 Punkte aus Wohnplan bis 2022           -              10,50 EUR/Punkt.

 

2. Hälfte Juli 2009                                            12 Punkte bis Ende 2012                              -              16,92 EUR/Punkt,

                                                                               12 Punkte bis Ende 2013                              -              15,83 EUR/Punkt.

                                                                                                                                                            

 

Im Hapimag Punktekiosk, befanden sich:

 

Mitte April          ca. 2.681 Angebote,       mit 45.103 Wohnrechtspunkten,

Anfang Juni        ca. 3.064 Angebote,       mit 47.627 Wohnrechtspunkten,

Mitte Juni           ca. 3.125 Angebote,       mit 49.296 Wohnrechtspunkten,

Anfang Juli          ca. 3.274 Angebote,       mit 50.906 Wohnrechtspunkten,

2. Hälfte Juli       ca. 3.149 Angebote,       mit 49.083 Wohnrechtspunkten,

 

Durchschnittspreis im Hapimag-Punktekiosk Mitte April                               ca. 14,94 EUR,

Durchschnittspreis im Hapimag-Punktekiosk Anfang Juni                             ca. 14,64 EUR,

Durchschnittspreis im Hapimag-Punktekiosk Mitte Juni                 ca. 14,60 EUR,

Durchschnittspreis im Hapimag-Punktekiosk Anfang Juli                               ca. 14,36 EUR,

Durchschnittspreis im Hapimag-Punktekiosk 2. Hälfte Juli             ca. 14,33 EUR

 

Der Durchschnittspreis liegt deshalb noch so hoch, weil zeitweise Angebote mit Mondpreisen bis 40,00 EUR/Punkt eingestellt wurden. Jenseits jeglicher Realität.

 

Tiefstes Angebot im Hapimag-Punktekiosk Mitte April                   ca. 11,00 EUR,

Tiefstes Angebot im Hapimag-Punktekiosk Anfang Juni                 ca. 12,00 EUR,

Tiefstes Angebot im Hapimag-Punktekiosk Mitte Juni                    ca. 11,00 EUR,

Tiefstes Angebot im Hapimag-Punktekiosk Anfang Juli                   ca. 11,00 EUR,

Tiefstes Angebot im Hapimag-Punktekiosk 2. Hälfte Juli                 ca. 10.00 EUR,

 

Der überwiegende Teil davon dürfte unverkäuflich sein. Die Angebotszahl im Punktekiosk stieg bisher noch ständig. Diese dürfte bald zurückgehen, weil die Nachfrage nach Punkten rückläufig sein wird. Viele Hapimagaktionäre werden, verursacht durch die Neuregelung durch Hapimag, beim Punkteverkauf auf ihren Wohnrechtspunkten sitzen bleiben, wenn sie diese nicht selbst nutzen können. Der Preis je Punkt wird weiter sinken. Wenn Sie Punkte kaufen wollen warten Sie es ab, die Zeit arbeitet für Sie.

 

Originaltext Hapimag GV Info, April 2009: “Wer investiert, soll nutzen können; wer mehr investiert, soll auch mehr nutzen können. Die Regelung des Punktezukaufs soll diese Balance im System von Hapimag wahren: in gleichen Masse investieren wie nutzen. Sie will aber auch gewerblichen Geschäften mit Punkten einen Riegel schieben. Denn wenn pro Aktie zuviel genutzt wird, fehlt der Investitionsteil für die Bereitstellung von neuen Appartements aber auch für den Rückkauf von Aktien…“

 

Betriebswirtschaftlicher Nonsens. Wie ist dann die gewerbliche Nutzung durch den Verkauf von Punktepaketen durch Hapimag zu bewerten und wo liegt deren „Investitionsteil“?

 

Wie wird die „Balance im System von Hapimag“ gewahrt beim Verkauf von Punktepaketen durch Hapimag?

 

Wo liegt das „gewerbliche Geschäft“, wenn ein Aktionär das verkauft was er erwarb, seine Punktezuteilung? Dividenden zahlt das Unternehmen nicht, die Punkte werden käuflich erworben, ohne Zweckbindung.

 

Haben die Aktien bzw. die Aktionäre nicht investiert, die eine Punktezuteilung erhielten, jetzt aber die Punkte verkaufen möchten? Wo kommen dann deren Punkte her?

 

Hapimag geht ohnehin großzügig mit den Punkten um, wie folgende Beispiele zeigen:

 

  1. So wurden einem älteren Ehepaar welches zwei Aktien zurückgeben wollte vom Hapimagverkäufer für diese Aktien insgesamt 150 Wohnrechtspunkte geboten, 75 Punkte je Aktie. Ausgehend von ca. 19,00 EUR/Punkt entspricht dies einem Aktienwert von ca. 1.425,00 EUR je Aktie. Gehen wir von den Preisen des freien Marktes aus, dann reduziert sich dieser Wert beträchtlich. Der Punktekiosk ist aber durchaus auch dem freien Markt zuzurechnen, Angebote werden dort eingestellt, nur eben nicht alle angenommen. Nehmen wir den Durchschnittspreis des Punktekiosks von Mitte Juni, dann liegt das Rücknahmeangebot je Aktie bei ca. 1.095,00 EUR. Wie weit soll der Aktienwert noch sinken?

 

Stellt sich auch hier die Frage, wo sich der „Investitionsteil“ bei diesen 150 Wohnrechtspunkten befindet?

 

  1. Einem Aktionär der bereits vor Jahren seine Aktien zum Rückkauf anmeldete erhielt ein Angebot zur Rücknahme der Aktien. Den ursprünglichen satzungsgemäßen Rückkauf, offizieller Aktienpreis abzüglich 18 Prozent gibt es immer noch. Sie können sich auch heute noch dazu anmelden. Hierzu benötigen Sie nur unendliche Geduld und Hartnäckigkeit, mit der Aussicht auf mögliche Erfolglosigkeit. Die Warteliste wird dadurch kürzer, dass auf der Liste stehende Aktionäre die Geduld verlieren und die zwischenzeitlichen Hapimagangebote annehmen und damit von der Warteliste gehen, vermutlich fast ausnahmslos mit erheblich niedrigeren Auszahlungsbeträgen.

 

Diesem Aktionär wurde angeboten die Jahresgebühr 2009 zu stornieren, gegen Rückgabe der Punkte, danach Stilllegung der Aktien bis zum Rückkauf. Offensichtlich wird das Unternehmen immer flexibler und einfallsreicher um unbotmäßige Aktionäre ruhig zu stellen. Je mehr der Aktionär nörgelt, je besser werden möglicherweise die Angebote des Hauses Hapimag? Soll man aus dieser Vorgehensweise schließen, dass der „Investitionsteil“ den Jahresgebühren entspricht? Wohl eher nicht, denn durch die Jahresgebühren sollen die vorgegebenen Kosten usw. der festgelegten Bereiche gedeckt werden. Welcher Logik entspricht dann diese Vorgehensweise Jahresgebühren zu streichen und wie werden dann noch alle Aktionäre gleich behandelt?

 

 

Naturalleistungen beim Verkauf von Punktepaketen

(2009-08-08)

 

Hapimag verkauft unter der Bezeichnung „Residence Free“ Punktepakete. Erwerben Sie zum Beispiel bei Hapimag ein großes Punktepaket (2 x Residence Free) dann erhalten Sie fünf Jahre 60 Punkte pro Jahr. Das kleine Punktepaket umfasst 30 Punkte pro Jahr.

 

Bleiben wir beim großen Punktepaket. Abgesehen von den Punkten die Ihnen gutgeschrieben werden können Sie pro Jahr 24 Punkte auf dem freien Markt, also zum Beispiel bei ebay oder dem Hapimag-Punktekiosk, zusätzlich zukaufen.

 

Wurde der Abschluss des Vertrages zum Punktepaket bei einem entsprechenden Angebot von einem Aktionär empfohlen so erhielt oder erhält dieser in diesem Fall 12 Wohnrechtspunkte als Prämie.

 

Der Vertragsschließende erhielt bei diesem Angebot einen Gutschein für einen Aufenthalt von einer Woche in einer Hapimagresidenz und einen weiteren Gutschein für einen weiteren einwöchigen Aufenthalt in einer Hapimagresidenz, hier sogar inklusive Nebenkostenfreiheit. 

 

Des Weiteren werden am Jahresende einmalig weitere sieben Wohnrechtspunkte dem Punktepaketkäufer gutgebracht.

 

Gezahlt werden musste für das große Punktepaket (300 Wohnrechtspunkte) bei dieser Aktion rund 14.500 CF, entsprechend ca. 9.667,00 EUR (Umrechnungskurs: 1,50 CF). Dies entspricht zunächst einem Preis je Punkt über ca. 32,22 EUR.

 

Rechnen wir jetzt die Naturalleistungen um und beziehen dabei die 12 Wohnrechtspunkte für den werbenden Aktionär mit ein, da diese Punkte wohl häufig doch im Freundes- und Verwandtenkreis verteilt werden dürften, dann ergeben diese 19 Wohnrechtspunkte einen Wert in Höhe von ca. 361,00 EUR, zwei Wochen Aufenthalt in einer Hapimagresidenz, ausgehend von 24 Wohnrechtspunkten je Woche,  ca. 912,00 EUR, nicht zu zahlende Nebenkosten dürften ca. 300,00 EUR bringen. Wir wollen nicht davon ausgehen, dass die Gutscheine für Chateau de Chabenet genutzt werden.

 

Insgesamt: ca. 1.573,00 EUR (ca. 16,3 %) Nachlass bzw. Naturalrabatt. Bereinigter Gesamtumsatz Hapimag: ca. 8.094,00 EUR, Preis je Punkt: ca. 27,00 EUR.

 

Woher kommen nun aber die Punkte die hier verteilt werden? Wer hat für diese Punkte investiert? Woher bekommt der Hapimagferienstandort die Nebenkosten die der Gutscheininhaber vor Ort nicht zahlt?


Aktienverkauf zu Treuepreisen

(2009.08-24)

 

In einer zeitlich begrenzten Aktion, häufig übliche Vorgehensweise des Hauses Hapimag, wurden zum Beispiel zwei Ferienaktien 21 als „Treueaktien“ angeboten. Sogenannte „Treueaktien“ werden von Hapimag an Aktionäre zu reduzierten Preisen verkauft. In der Regel handelt es sich um Aktien die von Hapimag im Rahmen verschiedener Programme oder Gegebenheiten zurückgekauft wurden.

 

Dem Aktionär wurden in diesem Fall zwei Ferienaktien 21 angeboten, 3.250,00 EUR/Aktie. Als Naturalrabatt zusätzlich angeboten: 2009 kein Jahresbeitrag und eine Woche Aufenthalt in einer Hapimagresidenz nach eigener Wahl in den nächsten 18 Monaten.

 

Eine Preisliste von Hapimag für die angebotenen Produkte habe ich schon seit Monaten nicht gesehen. Hapimag verkauft seine Produkte häufig über zeitlich begrenzte Aktionen. Der letzte mir bekannte offizielle Preis für eine Aktie lag bei ca. 6.067,00 EUR (Umrechnungskurs: 1,50 CF - 11/2008).

 

Eine Reduktion gegenüber dem angesprochenen Aktienpreis von ca. 2.817,00 EUR (ca. 46,4 %), zuzüglich des Naturalrabatts, Nachlass letztendlich somit weit über fünfzig Prozent.

 

Der „Renner“ auf dem freien Markt scheinen derzeit gebrauchte Ferienpässe zu werden um damit die eigenen Punktestände anzuheben. Die Anbieter haben teilweise durchaus moderate Preisvorstellungen. Ein möglicherweise gangbarer Weg, allerdings dann mit festen Verpflichtungen verbunden solange der Ferienpaß aktiv ist. Zum Beispiel: Solange ein Ferienpaß aktiv ist fallen Jahresgebühren an, zwar etwas weniger als bei einer Aktie, ca. 80 Prozent. Die Punkte werden in Haupt- und Nebensaisonpunkte unterteilt, Nutzung entsprechend. Oft verfügen diese Ferienpässe noch über eine sehr reichlich dimensionierte Anzahl von Wohnrechtspunkten und über sehr lange Restlaufzeiten. Der Ferienpaß ist erst erledigt, wenn der letzte Wohnrechtspunkt abgewohnt wurde.

 

Es ist sehr zweckmäßig die Vertragsbedingungen hierzu genau zu lesen, denn diese müssen nicht unbedingt bei sämtlichen dieser Produkte identisch sein. Einen Vorteil allerdings haben die Ferienpässe, denn sind diese punktemäßig abgearbeitet dann ist diese Vertragsbeziehung beendet. Bei einem aktiven Ferienpaß dürfen sogar Punkte im Rahmen der Vorgaben zugekauft werden. Prüfen Sie auch bevor Sie einen „gebrauchten“ Ferienpaß übernehmen ob eine Übertragungsverpflichtung besteht.


Warum kein lebenslanges Nießbrauchsrecht?

(2009-08-30)

 

„Private Residence Sylt“, zumindest diejenigen die sich dafür interessierten erhielten Anfang August 2009 ein buntes Bilderheftchen. Was kann an den darin enthaltenen spärlichen Informationen nun möglicherweise interessant sein? Eigentlich nur, dass Hapimag eine neue Variante der rechtlichen Möglichkeiten entdeckte Immobilien scheibchenweise dem Markt zu offerieren um diese dort gemäß Angebot zu platzieren. Interessant sind folgende Ausführungen: „… der wird wirtschaftlicher Miteigentümer bei Hapimag…“ und „… ein lebenslanges Wohnrecht im neuen Hörnumer Traumdomizil erwerben…“.

 

Was bedeutet nun wirtschaftliches Miteigentum und lebenslanges Wohnrecht? Rechtlich können sich daraus durchaus komplizierte Vorgänge entwickeln.

 

Zum wirtschaftlichen Eigentum führt „lexexakt.de“ unter anderem aus: „Als wirtschaftliches Eigentum wird Eigentum an Sachen bezeichnet, die dem Inhaber zwar nicht sachenrechtlich zustehen aus denen er aber wirtschaftlich voll den Vorteil ziehen kann.“

 

„Im Bilanz und Steuerrecht kommt es auf das wirtschaftliche Eigentum an: So regelt z.B. § 39 AO, dass ein Wirtschaftsgut dann einem anderen als dem Eigentümer zuzuordnen ist, wenn der andere die tatsächliche Herrschaft ausübt, und der Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Gut ausgeschlossen ist.“

 

Beim lebenslangen Wohnrecht findet man bei „lexexakt.de“ die Begriffe Dauerwohnrecht und Wohnrecht.

 

Zum Dauerwohnrecht wird dort unter anderem ausgeführt: „Mit Dauerwohnrecht wird ein vom Eigentum losgelöstes Recht bezeichnet, das seinem Inhaber die Möglichkeit einräumt eine bestimmte Wohnung oder ein bestimmtes Haus zu bewohnen.“

 

Ausführungen zum Wohnrecht/Wohnungsrecht lauten bei „lexexakt.de“ unter anderem wie folgt: „Mit Wohnrecht (= Wohnungsrecht) wird eine Unterart der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (siehe Palandt, § 1093 Rn. 1) bezeichnet, bei der für den Berechtigten ein Benutzungsrecht an einem Gebäude oder einem Teil eines Gebäudes bestellt wird.

 

Umfang: Das Wohnrecht besteht grundsätzlich auf die in der Bestellung bestimmten Gebäude/Räume (Palandt § 1093 Rn. 9). Allerdings kann eine nicht in der Bestellung vereinbarte Nutzung eines Garagenstellplatzes vom Wohnrecht umfasst sein, wenn an dem Stellplatz ein Sondernutzungsrecht besteht, dass dem Recht am Wohnungseigentum, an dem ein Wohnrecht bestellt wurde, folgt (OLG Nürnberg V. 18.7.2001 Az. 4 U 1235/01).

 

Unterhaltung des Gebäudes/Nebenkosten: Der Berechtigte hat gemäß §§ 1093, 1041 BGB die für die Erhaltung des Gebäudes zu sorgen. Die laufenden Unterhaltskosten trägt der Berechtigte nur soweit es sich um gewöhnliche Unterhaltskosten handelt. Die Nebenkosten wie Müll, Wasser oder Heizung muss der Berechtigte selbst tragen.

 

Begleitschuldverhältnis: In einem sog. Begleitschuldverhältnis zum Wohnrecht kann geregelt werden, wer welche Pflichten zu tragen hat. Das BayObLG hat z.B. anerkannt, dass die Pflicht des Eigentümers zur Tragung der Kosten für Heizung und Müllabfuhr zum Inhalt des Wohnrechts erhoben werden kann (BayObLG DNotZ 1981, 124ff).

 

Wertberechnung: Der Wert eines Wohnrechts kann gemäß der WertR 2006 (Nr. 4.4) ermittelt werden. Dabei werden u.a. berücksichtigt, die ersparte Jahreskaltmiete, ein Zuschlag für die Unkündbarkeit und der Leibrentenbarwertfaktor (ergibt sich aus dem Alter des Berechtigten und dem Liegenschaftszins).“

 

Vorstehende Ausführungen basieren auf deutschem Recht, Hapimag ist eine Schweizer Aktiengesellschaft, es stellt sich somit die Frage welches Recht Anwendung findet und ob hier Abweichungen bestehen? Obwohl Hapimag seit Januar 2009 in Euro bilanziert wird der Beispielpreis für einen Beispielzeitraum für eine 2-Zimmer Komfort-Wohnung bei einer Woche Aufenthalt pro Jahr Mitte Mai mit 28.700,00 CF (ca. 19.100,00 EUR) angegeben. Mögliche Kursdifferenzen gehen somit auch zu Lasten des Erwerbers. Warum fakturiert aber eine Gesellschaft die in Euro bilanziert in einer anderen Währung?

 

Von entscheidender Bedeutung kann jedoch die Frage des „lebenslangen Wohnrechts“ werden. Verstirbt der Berechtigte hat sich das lebenslange Wohnrecht erledigt, Wohnrechte sind an eine bestimmte Person gebunden. Ebenso prekär wird die Situation, wenn der Berechtigte zum Pflegefall wird. Warum wird nicht ein lebenslanges Nießbrauchrecht eingeräumt? Dieses würde zumindest bei einem Pflegefall noch Vorteile bieten.

 

Bei dieser rechtlichen Konstruktion werden wohl noch viele andere der Festlegungen einer eingehenden Würdigung und Überlegung bedürfen.


KAMILOGLU LAW erzielt sofortige Rücknahme

(2009-09-22)

 

KAMILOGLU LAW, Kanzlei Rechtsanwalt Sabri D. Kamiloglu - „German & Turkish Legal Services“ schrieb auf deren Internetseite zum „Rückkauf von Hapimag-Aktien“ unter anderem: „KAMILOGLU LAW erzielt sofortigen Rückkauf. Die im Bereich von Time-Sharing, also von Teilzeitwohnrechten zu Ferienzwecken spezialisierte schweizerische Aktiengesellschaft Hapimag nahm ihre Aktien bis in die 90er Jahre zu tragbaren Konditionen ab, bis es dann zu sehr langen Wartelisten für den vertragsgemäßen Rückkauf kam. Der Rückkauf durch Hapimag lässt so in vielen Fällen jahrelang auf sich warten. Die Aktionäre haben dabei in der Regel fortlaufende Jahresgebühren zu entrichten. Viele Hapimag-Aktionäre, die ihre Wohnrechte oft gar nicht mehr nutzen, sind so gehalten, ihre Aktien über Anzeigen, Makler oder das Internet zu Schleuderpreisen zu veräußern, um so u.a. die hohen Gebühren zu umgehen.

Ähnlich ging es einem Aktionär aus Neu-Isenburg, der seit 1995 4 Hapimag-Aktien besaß. Dieser versuchte seit 2001 seine Aktien an Hapimag zurück zu veräußern. Er beauftragte 2002 eine Neu-Isenburger Rechtsanwaltskanzlei. Die 5 Jahre dauernden Bemühungen der dortigen Rechtsanwälte waren vergeblich. Hapimag blieb stur.

Rechtsanwalt Sabri D. Kamiloglu fand 2008 im Auftrag des o.g. Aktionärs eine mögliche Schwachstelle in den gegenständlichen Vertragsstatuten von Hapimag. Er forderte Hapimag zum sofortigen Rückkauf aller Aktien auf und wies u.a. auf die
- im konkreten Fall - möglicherweise unwirksame Regelung hin. Hapimag verglich sich prompt und nahm umgehend alle Aktien des Mandanten zurück (Januar 2009).“

 

Es stellt sich hier zunächst die Frage, ob der hier angedeutete Einzelfall allgemeinverbindlich ist. Eine Schwalbe macht nun einmal noch keinen Sommer und ein Vergleich ist kein rechtskräftiges Urteil. Ein geschlossener Vergleich bedeutet auch nicht, dass damit der Beweis angetreten wurde, dass Hapimag nur über eine rechtlich unsichere Position verfügte und deshalb zu Vergleichen neigt. Vieles spricht dafür, denn auch andere Aktionäre haben gegen Hapimag vor deutschen Gerichten geklagt unter anderem wegen der Rücknahme ihrer Aktien und sich verglichen. Wer das Unternehmen und seine Vorgehensweise kennt wird auch davon ausgehen, dass dieses bei einer halbwegs gesicherten rechtlichen Vortragsmöglichkeit keine Vergleiche schließen würde.

 

Hapimag fürchtet aber offensichtlich nichts mehr als ein rechtskräftiges Urteil und versucht diese Prozesse immer mit einem Vergleich und häufig mit einer damit verbundenen Schweigepflichtsvereinbarung zu beenden, was bis jetzt wohl auch immer ausnahmslos gelang. Das Unternehmen will offensichtlich mit allen Mitteln verhindern, dass ein Prozess gegen Hapimag vor einem Schweizer Gericht durchgeführt wird, denn die deutschen Gerichte werden sich vermutlich im Laufe eines hier gegen Hapimag anhängigen Prozesses für nicht zuständig erklären, bei einem Vergleich kommt es nicht zu dieser Entscheidung.

 

Hapimag will dabei nichts dem Zufall überlassen und geht vergleichsweise Regelungen ein. Diejenigen Aktionäre die aussteigen möchten könnten möglicherweise also gute Chancen haben auf diese Weise die Vorgänge zu beschleunigen und für sich positiver zu gestalten. Einen Vergleich geht man in der Regel nur ein, wenn die Angebote dann zumindest halbwegs befriedigend sind, die ersten unbefriedigenden Angebote von Hapimag derartige Anliegen zu erledigen sollen in der Regel um den Substanzwert oder darunter liegen.

 

Sollte die Position der Gegenseite in diesem Vorgang wirklich so stark sein wie ausgeführt, dann hätte Hapimag ein erhebliches Problem mehr.


Erschwerung des Privatverkaufs von Hapimagaktien

(2009-09-29)

 

Waren Sie Anfang August auf der Webseite des Unternehmens Hapimag? Dann konnten Sie dort eine der Konditionsverschlechterungen kennen lernen die Hapimag wieder einmal so nebenbei erläuterte. Gedacht für die Aktionäre die Ihre Aktien privat kaufen, also nicht über Hapimag, sondern direkt von einem anderen Aktionär oder einem der freien Verkäufer von Hapimagaktien. Eine Möglichkeit die die Hapimagsatzung auch vorsieht. Zwangsläufig folgt dazu die Verschlechterung für die Aktionäre die Ihre Aktien nicht unter Einschaltung von Hapimag privat veräußern.

 

Der Ideenreichtum seitens Hapimag auf diesem Gebiet ist grenzenlos, es wäre kaum auszuhalten, wenn man ebenso viel Energie seitens des Unternehmens dafür einsetzen würde für die Aktionäre die Annehmlichkeiten weiter zu verbessern. So fehlt in vielen Hapimagwohnungen immer noch der Geschirrspüler, in etlichen Wohnungen gibt es nur eine Zwei-Platten-Kochgelegenheit und in diversen Hapimaganlagen ist eine Energieleistung erforderlich um das eigene Reisegepäck in die Ferienwohnung zu bekommen, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.

 

Ideen den Aktienverkauf zu fördern und zu steigern hat man offensichtlich seit Jahren nicht, denn die eingeführten Beeinträchtigungen des Privatverkaufs steigerten die Direktverkaufszahlen offensichtlich nicht. Stellt sich die Frage ob überhaupt noch ein nennenswerter Privatverkauf stattfindet, allerdings so wie Hapimag diesen bekämpft müsste dies fast eine bemerkenswerte Größe sein geht man vom betriebenen Aufwand aus, woran ich allerdings so meine Zweifel habe. „Don Quichotes Kampf gegen die Windmühlenflügel“ - oder wer keine Gegner hat sucht sich welche. Die Prioritäten bei Hapimag werden allerdings des Öfteren anders, vor allem nicht nachvollziehbar, gesetzt.

 

Wenn man nach Hapimagangaben in 2008 mehr als 4.000 Aktien mehr zurücknahm als verkauft wurden war dies nur eine Maßnahme um etwas Ruhe an der Front zu bekommen. Es sind eben mehr Hapimagaktien unterwegs als der Markt hergibt bzw. nachfragt. Die Feststellung der Vorsitzenden des Verwaltungsrats wonach „nur hinter einem kleinen Teil der Aktien auf der Warteliste unzufriedenen Partner stehen“ geht in diesem Zusammenhang völlig fehl. Wie zufrieden muss ein Partner sein um seine Aktien zurückzugeben? Er hat sich gegen das Unternehmen Hapimag entschieden und neue Interessenten stehen offensichtlich nicht Schlange um diese Aktien zu übernehmen.

 

Würde die Idee Hapimag so gut praktiziert wie sie vorgibt zu sein und die Grundidee ist dies auch, nur das nicht was in Baar damit geschieht, dann wäre es doch wohl schon kaum ein Problem die Aktien an die nächste Generation zu übertragen die diesen Urlaub nun schon aus eigenen Erfahrungen heraus kennt. Warum übernehmen aber die Kinder und Enkelkinder diese Aktien nicht?

 

Die Privatinitiative wird unverständlicherweise behindert. Eigentlich könnte es doch Hapimag egal sein wer eine Aktie an einen Aktionär und damit an einen Kunden und damit an einen neuen Aktionär bringt, warum muss man einen „Lagerbestand“ aufbauen. Mit den ständigen Negativmaßnahmen ist man offensichtlich sehr erfolgreich was die Reduzierung des eigenen Aktienumsatzes betrifft. Eigentlich wollte man doch wohl das Gegenteil erreichen? Nicht nur durch diese Vorgehensweise sondern durch viele Schritte in der Vergangenheit, siehe zum Beispiel unter anderem Beschränkung des Punktezukaufs, der möglicherweise in der Langzeitwirkung noch zum erhofften Erfolg führen könnte, wenn die Eigentümer einer Hapimagaktie die Hapimagidee umsetzen sollten, denn Gewohnheit macht träge und man fährt dann eben weiter mit Hapimag in Urlaub obwohl es zahlreiche gleichwertige Alternativen gibt. Warten wir die Erfolgsmeldungen ab, die zweifelsohne folgen werden, die Hapimag-Propaganda wird nicht ruhen.

 

Einführung von Beratungskosten in bestimmten Fällen beim privaten Verkauf dürfte diesen kaum fördern. Verkauf von Punktepaketen unter Residence Free, warum sollte zum Beispiel der Käufer eines Punktepakets noch eine Aktie erwerben, denn mit diesem Punktepaket darf er sogar noch zusätzlich Punkte auf dem freien Markt zukaufen.

 

Der Trick läuft nun über die HapimagCard. Ohnehin ein Relikt welches kaum Vorteile bietet, zumindest nicht für den Aktionär, auch unter den neuen Konditionen ab 2010 verbleibt einen Brosamen. Es lohnt nicht dieses im Einzelnen aufzuführen, selbst bei „Payback“ sind die miesen Konditionen besser.

 

Entnehmen konnte nun der geneigte Leser der Hapimaginternetseite, dass es exklusive Vorteile für HapimagCard Besitzer gibt. Hapimag geht offensichtlich davon aus, dass jeder Aktionär die Internetseite regelmäßig aufruft und Sachverhalte wie von Hapimag vorgegeben beurteilt. Wohl eher eine Fehleinschätzung. Hapimag hat es mit der klaren und eindeutigen Informationsfreude ohnehin nicht so, eine erneute Bestätigung dieses Sachverhalts wäre somit nicht erforderlich gewesen. Die Information verschwand dann auch ziemlich schnell wieder von der Hapimagstartseite.

 

Demnach meinte das Unternehmen, dass die folgenden Angebote Vergünstigungen bzw. Vorteile darstellen. Man erhalte jedem seine Illusionen. Bei einem Dienstleistungsunternehmen ist es ohnehin fraglich ob für jede vermeintliche Verbesserung dem Unternehmen eine Vergütung zufließen muss. Ein Unternehmen mit monopolähnlicher Marktlage gegenüber den Aktionären sieht dies möglicherweise anders. Entscheiden muss ohnehin jeder Aktionär für sich selbst, ob dies für ihn elementare Vorteile sein könnten:

 

  1. Buchung von Zumietungen,

 

  1. die Mitgliedschaft im Golfclub,

 

  1. die Nutzung von Tandem Tours,

 

  1. Nutzung von Zusatzangeboten. Zum Beispiel Deutschland - Ostsee, El Gouna, Flusskreuzfahrten, Italien - Abano Terme, Kreuzfahrten, Südafrika,

 

  1. punktereduzierte Angebote. Zum Beispiel in einer Augustwoche 2009 Marrakesch und Athen (dies war das gesamte Angebot).

 

Woraus ergibt sich nun die Berechtigung für Zuweisung einer HapimagCard an sich? Die Klassifizierungsbedingungen kommen dann noch gesondert hinzu, sollen hier aber nicht behandelt werden. Die Festlegungen für die Zuweisung sind ohnehin willkürlich und durch nichts begründet, schon gar nicht gerechtfertigt, denn jede Hapimagaktie unterliegt gleichen Grundlagen. Um die Berechtigung der Zuweisung klären zu können benötigen Sie die Teilnahmebestimmungen für HapimagCard und Partnerempfehlungen. Diese haben Sie hoffentlich schon bei Hapimag angefordert? Eine weitere Auflistung Ihre Rechte zu beschränken sind diese Teilnahmebestimmungen. Mittlerweile ist die Anzahl und Benennung dieser Reglementierungen nicht mehr nachzuvollziehen, eine Zusammenfassung die den Aktionären zur Verfügung stehen könnte gibt es aber nicht.

 

Nach diesen Teilnahmebedingungen werden folgende Produkte bei der Statusbestimmung nicht berücksichtigt:

 

  1. Aktien, die nach dem 01.07.2007 nicht über Hapimag erworben wurden (an anderer Stelle wird der 30.06.2007 genannt).

Ausnahme: Bei der Übertragung von Aktien an einen im selben Haushalt lebenden Lebenspartner oder Verwandten auf- oder absteigender Linie werden die übertragenen Produkte bei der Feststellung des Status des erwerbenden Partners mitberücksichtigt,

 

  1. auf der Rückkaufliste befindliche oder zur Aktienvermittlung angemeldete Aktien, über die Hapimag ein konkretes Rückkaufangebot abgegeben hat,
     
  2. nicht mehr jahresbeitragspflichtige Produkte,

 

  1. stillgelegte Produkte.

 

Derjenige Aktionär der somit nach dem 01.07.2007 eine Hapimagaktie nicht über Hapimag kaufte erhält keine Hapimagklassifizierungskarte zugewiesen. Zwangsläufig ist er somit von den unter a) bis e) genannten sogenannten Vergünstigungen ausgeschlossen. Wirkliche Vorteile stellen diese Positionen nun wirklich kaum da, aber gleiches Recht für alle Aktionäre. Auf dem freien Markt bekommen Sie all das was Hapimag anbietet zumindest ebenso gut und häufig auch preiswerter. Die Hapimagangebote sind keine Schnäppchen und auch keine Angebote zu denen nur Hapimag in der Lage ist. Sehen Sie sich die Nebenkostenliste ab 2010 an, die Kostenerhöhungen sind erschreckend.

 

Wo nimmt Hapimag nun aber die Berechtigung her Aktienbesitzer unterschiedlich einzustufen nur weil Hapimag vermeintlich nicht am Wiederverkauf der Aktien beteiligt wurde und somit nicht ein zweites Mal daran verdienen konnte? Das Unternehmen kassiert bei festgelegten Fällen des privaten Aktienverkaufs ohnehin schon Beratungskosten und Umschreibgebühren in beträchtlicher Höhe und verschlechtert damit die Verkaufsposition des Aktieneigentümers. Dies reicht aber offensichtlich immer noch nicht aus. Für den Aktionär ist es ohnehin schon kaum möglich Hapimagaktien auf dem freien Markt zu verkaufen, denn die Nachfrage befindet sich auf dem Tiefpunkt ohne Hoffnung auf Umkehr. Es ist schon eine Meisterleistung privat einen Käufer zu finden. Wer steigt dann aber noch auf diese Art und Weise ein, wenn hier eine Mitgliedschaft der „zweiten Klasse“ geboten wird?

 

Mittlerweile gibt es dann unterschiedliche Zuordnungen für Hapimagaktionäre durch die Zuteilung der HapimagCard obwohl für alle Aktien gleiche Grundlagen bestehen. Die Satzung zum Beispiel ist für alle Aktien gleich. Erstens die Aktien nach der alten Form, dann die Ferienaktie 21 und jetzt (seit 01.07.2007) die Aktien gemäß den Teilnahmebestimmungen zur HapimagCard und Partnerempfehlungen von dadurch aussortierten bzw. entsprechend zugeordneten Aktionären. Viele von diesen werden vermutlich von ihrem „Glück“ noch gar nichts wissen bzw. bemerkt haben? Der Hapimaginformationspolitik sei Dank.

 

Eine Klassifizierung erfolgt nach den fünf Bereichen der HapimagCard von Bronze bis Platin, wohlgemerkt fünf, denn es gibt auch die Aktionäre die keine HapimagCard bekommen und die damit eine weitere Klasse für sich sind.

 

Wann zeigen Sie diesem Verwaltungsrat und dieser Geschäftsleitung eigentlich die einzig richtige Karte?

 

Ab 2010 sind Sie ohnehin nicht mehr Partner, sondern Mitglied. Die neue Bezeichnung dient dem Fortschritt in die Zukunft bei Hapimag ändert aber ohnehin nichts am bestehenden Sachverhalt und Ihren geringen vorhandenen Rechten. Viele von uns sind auch Mitglied in einem Automobilclub. Die demokratischen Rechte dort sind ähnlich derer bei Hapimag. Freuen wir uns auf die Mitgliedschaft bei Hapimag und warten auf die nächste Mitgliederversammlung, Hapimag mit Vereinscharakter, wahrlich eine neue Dimension, wen überrascht dies noch, es fallen mir zunächst nur unangebrachte Vergleiche bezüglich Vereinszugehörigkeit und Vereinen ein. Mal sehen was als nächstes kommt.


Flexibel

(2009-10-17)

 

Ende der ersten Septemberdekade stellte Hapimag seinen schon Wochen vorher angekündigten neuen Internetauftritt ein, für mich nicht der große Wurf. Das was es bisher gab ist auch jetzt vorhanden, wenig Neues, vieles etwas besser versteckt als vorher und damit schwieriger zu finden. Informationspolitik wie wir diese bereits kennen. Wie immer bei solchen Ankündigungen dieses Hauses muss man sich fragen wovon will das Unternehmen wieder einmal ablenken, denn irgendwelche kleinen oder auch größeren Änderungen werden zu diesen Anlässen immer mit an den Leser gebracht ohne direkt erläutert zu werden damit hinterher gesagt werden kann, dass darauf bereits vor etlicher Zeit hingewiesen wurde.

 

Die Erklärungen zur neuen Buchungsinformation bedeuten wieder einmal Neuerungen für alle Aktionäre. Für die Besitzer von Ferienpässen und B-Aktien kurzfristig erhebliche Verschlechterungen. In den übrigen Bereichen werden die Verschlechterungen wohl folgen, es wurden wohl erst einmal Grundlagen und damit Fakten geschaffen. Zwischenzeitlich haben wir auch Kataloge und sonstiges Informationsmaterial mit entsprechenden Hinweisen zu einigen neuen Handhabungen erhalten. Um das Ergebnis vorweg zu nehmen, weitgehend alter Wein in neuen Schläuchen. Hoffentlich müssen die Aktionäre nicht den Zukunftsforscher bezahlen der sich seitenlang im Hapimag-Mitteilungsblättchen ausließ und von Utopia berichtete.

 

Betrachten wir erst einmal den gegebenen Informationsstand: Hapimag hat nun nach fünfundvierzig Jahren Firmenbestehen erkannt, dass die Mitglieder, nicht mehr die Partner, flexibler reisen möchten. Eine bemerkenswerte Erkenntnis. Wie üblich kommt die Einschränkung sofort hinterher, denn grenzenlose Freiheit gibt es bei Hapimag nicht. Dort ist alles reglementiert. Ohne vorherige Anmeldung oder ähnliche Formalien geht dort gar nichts, zweckmäßig ist es schon vor Reiseantritt die Menüwünsche dem Restaurant durchzugeben, denn wenn Sie freitags eine Forelle essen möchten sollten Sie dies vorausschauend teilweise schon am Montag anmelden. Dies soll sich nun aber alles ändern, man wird jetzt flexibel, so zumindest die Ankündigung.

 

Bleiben wir bei der Flexibilität die Hapimag nun auch schon bemerkte, bzw. sich jetzt erst einmal als neue Erkenntnis auf die Fahnen schreibt bis dann wieder neuere Erkenntnisse vorliegen auf dem Weg zum Hotelbetrieb. So sollen Sie in Zukunft den Anreisetag und die Aufenthaltsdauer in einigen Ressorts selbst wählen dürfen.

 

Wohlgemerkt nur in einigen Ressorts. Offensichtlich in denen wo die Flugverbindungen oder ähnliche Erreichbarkeit nur an gewissen Tagen bestehen und somit die Flexibilität Hapimag dienlich ist? Flexibilität aus zwingenden anderen nicht beeinflussbaren Gründen offensichtlich?

 

Jetzt folgt eine gewaltige Erkenntnis. Wer bisher einige Tage buchte bezahlte eine Woche und wer einige Tage über eine Woche hinaus buchte musste zwei Wochen bezahlen, so Hapimag. Sehen wir uns dazu einmal die Reservations- und Buchungsbestimmungen, eine der letzten Seiten der „Erlebniswelten“ an. Dort lesen wir unter Punkt 5.8 (Punkte- und Nebenkostenbelastung): Bei späterer An- oder vorzeitiger Abreise bzw. Verlängerung ist dort unter anderem nachzulesen, dass bei Urlaubsverlängerung pro Tag 1/7 der in der Punktetabelle festgelegten Punkte/Woche nachbelastet werden und ebenso 1/7 der Wochenpauschale pro Tag verrechnet wird. Eigentlich eindeutig, wo ist das Problem und warum wurde möglicherweise so nicht vorgegangen?

 

Der verbesserungswürdige Weg zur Flexibilität sah bisher bei Hapimag auch wie folgt aus: Von dem Ressort für welches ich mich vor einiger Zeit entschied erhielt ich einige Tage vor meiner Anreise per Mail unter anderem den „Hinweis auf kurzfristige tageweise Buchungsmöglichen“. Daraufhin fragte ich an, ob ich meinen Aufenthalt um ein oder zwei Tage dort verlängern könnte. Antwort kam postwendend: „Leider stehen uns momentan für eine Verlängerung keine Apartments zur Verfügung. Selbstverständlich setzen wir Sie auf unsere Warteliste und besprechen dies mit Ihnen vor Ort!“ Erfolglos, wie sich dann herausstellte. Es fehlte aber auch in diesem Mail nicht der Hinweis: „Tageweiser Aufenthalt auch kurzfristig im Resort buchbar“, ebenso fehlte dieser Hinweis nicht im Abschlussmail einen Tag nach Ende des Urlaubs.

 

Hapimag will aber in eine andere Richtung. Man nennt dies Punkte-Multiplikation. Eigentlich eine Punkteinflation, denn es gibt zwar größere Punktezahlen, dafür aber keinen längeren Aufenthalt. Bei einer Inflation werden die Geldscheine zwar vom Aufdruck her zahlenmäßig größer, der Gegenwert schrumpft. Die Punkte werden mit fünf multipliziert, dafür gibt es aber entsprechend höhere Belastungen. Um letztendlich eine Multiplikation durch sieben besser zu ermöglichen multipliziert Hapimag die Punkteanzahl mit fünf. Eine bemerkenswerte Logik. Wo bleibt da die Flexibilität?

 

Um eine tageweise Buchung zu ermöglichen benötigt Hapimag nach eigenen Angaben eine größere Punkteanzahl für die entsprechende Division der Werte. Offensichtlich beherrscht das Hapimaginformatiksystem keine Nachkommastellen. Gehen wir aber einmal von der Multiplikation mit fünf aus, dann werden aus vier benötigten Wohnrechtspunkten zwanzig, aus 8 werden 40, aus 12 werden 60 und aus 24 werden 120.

 

Um dann durch sieben zu teilen, werden dann 21 Punkte benötigt, weiter 42, 63 bzw. 126 Punkte. Steigerung fünf Prozent. Warten wir diesbezüglich die zukünftigen Informationen ab, die nächste oder übernächste Buchungsinformation, nicht die jetzt vorliegende. Es war eben schon immer günstiger große Einheiten zu teilen, denn dann lassen sich auch geringe Steigerungen optisch verträglicher darstellen und fallen kaum auf. Größere Flexibilität ist dann dabei möglich, dies muss nicht immer zum Vorteil des Kunden sein. Welchen Zweck sollte man sonst mit dieser Maßnahme verfolgen? Die Flexibilität des Hapimagkunden steigert diese Maßnahme kaum, wohl aber die Belastungsmöglichkeiten. Bei diesen ist Hapimag immer sehr erfinderisch und flexibel.

 

Ob dann die Nebenkosten als „lokale Kostenbeiträge“ benannt werden ist eigentlich unwesentlich, der Propagandaapparat des Hauses Hapimag findet immer glorifizierende Formulierungen. Zahlen müssen Sie diese als Nutzer so oder so, ganz gleich welche Bezeichnung diese haben. Flexibel wäre es gewesen, wenn hier angekündigt worden wäre, dass für die einzelnen Ressorts nachvollziehbare Kostenaufstellungen nach dem Verursachungsprinzip mit dem Jahresgeschäftsbericht veröffentlich werden. So weit geht die Flexibilität aber nicht. Angekündigt wird lediglich eine „modulare“ Gestaltung der Nebenkosten. Nicht nur die Punktebelastungen werden dann modular (abgestuft) gestaltet, sondern auch die Nebenkosten. Nachvollziehbar wird auch dies nicht werden. Flexibel ist es ohnehin nicht so lange es nicht nachvollziehbar ist.

 

Weitere Informationen finden Sie laut Hapimag im „Simply Life Inside“, vorher „Holiday“. Auch hier ist es egal wie man dieses Blättchen nun nennt, weder die eine noch die andere fremdsprachige Bezeichnung macht es verständlich. Die Suchmaschine der neuen Hapimaginternetseite sagt hierzu im September: „Null Treffer“. Sollte die Suchmaschine nicht flexibel genug sein die hauseigenen Werke zu finden? Vielleicht versteht diese nur keine fremdsprachigen Wortfetzen.

 

Die angebotenen Dienstleistungen sind nun auch keine neue Errungenschaft und auch kein Zeichen von Flexibilität, auch keine Steigerung des Komforts. Vieles davon gab es ohnehin schon und wenn Hapimag nun den Weg zum Hotelbetrieb gehen möchte ist dies nicht unbedingt ein Zeichen für eine neue Idee, sondern dafür, dass man halbherzig erste Schritte in eine Richtung versucht die mit der Zurverfügungstellung von Wohnraum zu Ferienzwecken wenig zu tun hat und es ist eher ein Zeichen von Orientierungslosigkeit ständig die Richtungen zu wechseln.

 

Nach wie vor fehlt, um nur einige Beispiele zu nennen, der Gepäckdienst für die Reiseutensilien zum Beispiel in den Ressorts mit Hanglage und mehreren Stockwerken, somit in einigen Ressorts. Weiter fehlt nach wie vor der Brötchenservice an die Ferienwohnungstür, wobei mir schon ausreichen würde, wenn der in einigen Anlagen vorhandene Hapimagshop, Öffnungszeiten häufig unter anderem vormittags von sieben bis zehn Uhr, dann auch noch um zwanzig nach Neun über Brötchen verfügen würde. Eigentlich bin ich im Urlaub, somit nicht auf der Arbeit und auch nicht auf der Flucht, gehöre somit nicht zu den Frühaufstehern, muss man aber bei Hapimag. Flexibel ist dies nicht, wenn es oft so läuft und dies dann nicht nur bei den Brötchen so ist. Die Nachfrage bestimmt das Angebot und nicht das Angebot die Nachfrage, dies ist flexibel. Flexibel ist allerdings die Preisstellung in den Hapimagshops. Jeder Tante Emma-Laden erblasst dabei vor Neid.

 

Flexibel wäre es auch am Abreisetag den Zeitpunkt mindestens auf elf Uhr zu verlegen. Jedes mittelmäßige Hotel bekommt dies hin, meistens sogar bis zwölf Uhr. Bei Vier-Sterne-Hotels, diesen Anspruch strebt Hapimag an, ist dies in der Regel gar kein Problem. Die Hapimaganlagen auf dem Weg zum Vier-Sterne-Hotel. Vielleicht müssen dann in Zukunft auch die abreisenden Gäste nicht mehr die Bettwäsche abziehen und die Handtücher sammeln.

 

Wenn man dann aber nun schon so flexibel sein möchte und beabsichtigt Halb- oder Vollpension anzubieten, warum wird dies dann nicht in sämtlichen Anlagen die über ein Restaurant verfügen durchgezogen?

 

Bei den Preisen für die bezeichneten Zusatzleistungen sollte wohl jeder für sich entscheiden, ob diese angemessen sein können, flexibel sind diese von der Darstellung und von den Objekten her ohnehin und es lohnt immer mehr auf die Kosten in den einzelnen Ressorts zu achten, denn diese sind teilweise selbst bei in der Nähe liegenden Objekten sehr unterschiedlich, obwohl das Unternehmen zu Egalisierungen neigt.

 

Der Nutzer der Hapimaganlagen zahlt die „lokalen Kostenbeiträge“, diese werden aber auf das gesamte Jahr umgerechnet, also nicht nur auf den Zeitraum des Aufenthalts und nicht verbrauchsabhängig, wie sonst bei vielen anderen Ferienwohnungsvermietungen üblich. Es sind nämlich alles Pauschalbeträge. Es gehen somit Zeiten der Nichtbelegung und sonstige Fehlzeiten ebenfalls zu Lasten des Nutzers.

 

Die Saisonzeiten sollen dann „wie in der Reisebranche üblich“ in fünf Saisonzeiten aufgeteilt werden. Diese Pläne wurden in ähnlicher Form schon einmal angedacht, hat man jetzt wohl reaktiviert. Bei TUI und anderen Reiseveranstaltern bekomme ich höchstens zwei Mal im Jahr einen Katalog, Sommer- bzw. Winterkatalog. Fünf Saisons habe ich bisher nur in den närrischen Zentren erlebt, dort zählt der Karneval mit als Jahreszeit.

 

Bei der Punktetabelle erleben wir jetzt ein Farbenspiel, nichts für Farbenblinde und Brillenträger wie die Katalogausführung zeigt. Eventuell findet jetzt aber auch nicht mehr der bisher möglicherweise angewandte Zufallsgenerator Anwendung um die Punkte auf die entsprechenden Wochen zu verteilen. Fünf Saisongruppen sollten dann auch fünf gleichmäßige Punktebelastungen bedeuten, mit nachvollziehbaren gleichmäßigen Unterschieden und zusammenhängenden Zeiträumen.

 

Warten wir es ab wie weit hier die Flexibilität reicht. Bisher war man bei den unterschiedlichen Punktebelastungen sehr flexibel, wie auch hier das Beispiel der Durchschnittsrechnung widergibt. Zwanzig Wohnrechtspunkte im Jahresdurchschnitt, vorsorglich wurde die Kategorie nicht dazu geschrieben und auch nicht von welcher Jahreswochenzahl ausgegangen wurde, denn die meisten Anlagen werden nicht 52 Wochen im Jahr betrieben. Offensichtlich ist hier der Wunsch der Vater des Gedankens und die Belastungsabsicht der Zukunft zielt in diese Richtung. Zwanzig Durchschnittspunkte in der Nebensaison, wie lang sind dann die Hauptsaisonzeiten gewesen, bzw. wie hoch die Punktebelastung? Flexibel wäre es gewesen die Berechnungsgrundlage mit anzugeben. Sollte man hier schon von der Punktebelastung nach der Punkteinflation ausgegangen sein? Vermutlich wohl nicht.

 

Sehr flexibel war man offensichtlich bei der Festlegung der Zeiträume in denen Nebensaisonpunkte zur Buchung verwandt werden dürfen. Die B-Aktionäre (ohnehin nur noch ein paar hundert Aktionäre), Ferienpassinhaber und all die Nutzer von Produkten bei denen es Nebensaisonpunkte zur Nutzung gibt sollten sich die neuen Möglichkeiten einmal sehr kritisch ansehen. Es sieht danach aus, dass hier die Zeiträume nicht besser geworden sind, eher eine erhebliche Verschlechterung darstellen um nicht von „Teilenteignung“ zu sprechen, denn plötzlich sind unter anderem die Städtequartiere kaum noch mit Nebensaisonpunkten buchbar (In München, Wien, Athen, Budapest und Prag noch möglich, Berlin-Zoo und Gendarmenmarkt zählen zu den Städtequartieren ohne diese Möglichkeit, auf Sylt sind alle Herbergen nicht mit Nebensaisonpunkten buchbar, ebenso nicht Meran). Die Nebensaison beginnt an vielen Urlaubsorten noch später.

 

In der Darstellung war Hapimag eben schon immer flexibel. So auch bei den Objektbeschreibungen. Wurde früher (ca. 2006) zu einem Objekt an der Adria ausgeführt, dass dieses „für Lärmempfindliche in der Hauptsaison nicht geeignet sei“ folgte dann der Hinweis auf die „typisch südländische Lebensweise“ um dann im dieser Tage erschienenen Hapimagkatalog „Unsere Adressen“ bei den aufgeführten Objekten dadurch fortgeführt zu werden, dass lediglich noch die Anzahl der Wohnungen pro Objekt angegeben wird, neben einigen Hochglanzbildchen, ohne die bisher übliche akribische Wohnungsbeschreibung. Die Adressen an der Adria haben sich mittlerweile ohnehin weitestgehend erledigt.

 

Ebenso ist es mit den Wohnungskategorien. Keine der Wohnungen vor Ort wird entsprechend gekennzeichnet und die erfolgte Zuordnung bleibt im nebulösen Bereich. Seit einigen Jahren die Deluxe-Kategorie, welche wird als nächstes folgen? Flexibel kann es nicht sein, wenn es in den Anlagen nicht nachvollziehbar ist wo eine Kategorie anfängt und wo diese aufhört. Die Klassengesellschaft bei Hapimag wurde aber nicht erst durch die HapimagCard eingeführt.

 

Ansonsten viel alter Wein in neuen Schläuchen, mit neuen flexiblen Belastungsmöglichkeiten und möglichen Variationen und unendlichen Gestaltungsmöglichkeiten von denen wir heute noch nichts ahnen. Die Zukunft wird es zeigen, denn bei der Anwendung war Hapimag bisher immer sehr flexibel soweit es Vorteile für das Unternehmen brachte und Hapimag hat noch nie eine Möglichkeit ausgelassen zuzulangen und seinen Partnern, jetzt den Mitgliedern, in die Tasche zu greifen. Die Aktionäre, nein jetzt Mitglieder, werden wohl noch manche unangenehme Überraschung in Zukunft erleben. Die Grundlage wurde gelegt.


Nystedt wird geschlossen

(2009-10-17)

 

Ein weiteres Ressort steht auf der Abschussliste. Welches Objekt wird als nächstes aufgegeben werden? Bis 2005 verkaufte Hapimag um die Bilanz zu schönen, seit 2006 werden nun offensichtlich unternehmerische Fehlentscheidungen repariert. Objekte die nach Ansicht Hapimags auslastungsmäßig nicht mehr den Vorstellungen entsprechen werden illiminiert. Die Tendenz geht in Zukunft wohl zu den großen Objekten. Nur was geschieht, wenn diese sich auch als Fehlinvestition herausstellen? Für Kanzelhöhe, Hok Yxenhaga und jetzt auch Nystedt wurde noch keine Nachnutzung gefunden, für Sörenberg zeichnet sich möglicherweise etwas ab. Was kostet die Unterhaltung eines stillgelegten Objekts den Aktionär? Aus welchem Etat wird dies bezahlt? Erst wird stillgelegt und dann wird versucht ein nicht mehr betriebenes Objekt einer anderen Nutzung zuzuführen. Erfolge wie ausgeführt. Den Wert der Immobilien steigert diese Vorgehensweise ganz bestimmt nicht.

 

Schließungen bzw. Objektverkäufe seit 2002:

 

2002:    Mornington (GB)

2003:    New York, Lauderdale-by-the-Sea (USA), Abano Montegrotto (I)

2005:    Lido di Pomposa (I)

Lido di Jesolo (I)

Bordighera (I)

2006:    Teilgrundstück Flims (CH)

2007:    Kanzelhöhe (A)

2008:    Sörenberg (CH) (Kaufangebot liegt vor)

Hok Yxenhaga (S)

2009:    Nystedt (DK) (ab Saisonende)

 

Auf der einen Seite verabschiedet man sich von den vermeintlichen Relikten der Vergangenheit, investiert dann aber in den Großstädten in historisierende Zweckbauten, wie zum Beispiel Dresden, die dann nur eine überschaubare Wohnungsanzahl aufweisen und damit die Problemstellung wieder schaffen der man sich auf der anderen Seite gerade zu entledigen sucht. Historisierende Zweckbauten und Großanlagen werden geschaffen, wobei die Zeit von neuen Großanlagen wohl vorbei sein dürfte, woher soll das Geld dafür bei ausbleibenden Aktienverkäufen kommen? Die Anzahl der Aktionäre stagniert seit Jahren. Neue Kostenfaktoren werden aber geschaffen die das Unternehmen zwingen ständig ein großes Rad zu drehen, zumindest ständig die Jahresgebühren und die Nebenkosten zu erhöhen, denn womit sonst will man schwarze Zahlen erreichen bei einem „Non-Profit-Unternehmen“?

 

Die Kanzelhöhe wurde geschlossen. Sämtliche Hapimagobjekte, Ausnahme Wien, befinden sich im westlichen Teil Österreichs, einen Teil der Anlagen kann man per Fahrrad von der nächstgelegenen Anlage her erreichen. Konkurrenz im eigenen Haus, Kanzelhöhe blieb auf der Strecke. Man hat aber in Salzburg das nächste und damit dann das fünfte Objekt nur im Salzburger Land in Planung. Wo bleibt da die Vorausschau? Alles wie gehabt, ein weiteres Objekt in Sichtweite der anderen.

 

Wie stehen die Objekte in Bodrum und Winterberg da, mit die größten Hapimaganlagen? In Winterberg versucht Hapimag krampfhaft sportliche Aktivitäten zu entwickeln. Ein Ressort als Sportleistungszentrum. Eigentlich sucht der Sport immer Sponsoren. Was kommt als nächstes? Die Probleme in diesen Ressorts dürften wohl beträchtlich sein.

 

Es kann doch aber wohl kaum sein, dass die von den Aktionären eingesammelten Gelder zur Investition in Sachanlagen dadurch vernichtet werden, dass man die Objekte schließt ohne hierfür einen Gegenwert zu erzielen der für die Aktionäre neuen Wohnraum bringt?

 

In der Vergangenheit erzielte man hierfür noch buchtechnisch Erträge, der Großteil der Erlöse ging allerdings im normalen Geschäftsbetrieb unter, jetzt wartet man darauf, dass sich der „weiße Ritter“ findet der die stillgelegten Objekte übernimmt. In Sörenberg könnte dies der Fall werden. Nur wie wird der Erlös aussehen?

 

Die Jahresgebühren und Nebenkosten wurden in den vergangenen Jahren so erhöht, dass das Unternehmen Hapimag auch so schwarze Zahlen schreibt und Notverkäufe voraussichtlich nicht erforderlich werden. Dies kann sich allerdings schnell wieder ändern.

 

Von welcher Werthaltigkeit der verbliebenen Objekte muss ausgegangen werden, wenn diese für eine Nachnutzung weitestgehend uninteressant sind. Betrachtet man die Gegebenheiten in der Hotel- und Touristikbranche wundert es niemanden. Gebrauchte Anlagen sind kaum noch an einen neuen Nutzer zu bringen. Sehen wir uns die Hapimaganlagen an, dann kann davon ausgegangen werden, dass diese auch nur für einen speziellen Kreis geeignet sind der sehr rar vorhanden ist.

 

Wie die Börsenzeitung dieser Tage berichtete werden 4- und 5-Sterne Hotels von der Krise kräftig gebeutelt. Gewinner sind hingegen 1- und 2-Sterne-Hotels. Diese treffen den Nerv der Kunden besser als 4- und 5-Sterne-Häuser und punkten mit einfachen, aber modern ausgestatteten Zimmern und verzichten auf besondere Zusatzangebote wie Wellness- oder Konferenz-Bereiche. Entsprechend sind die Baukosten vergleichsweise niedrig und man kommt dort auch mit wesentlich weniger Personal aus.

 

Schweizer Immobilien

2012-11-14

 

„faz.net:“ „Dauerhafter Preisanstieg - Schweizer Immobilien werden zum Risiko - von Jürgen Dunsch, Zürich“

 

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/fonds-mehr/dauerhafter-preisanstieg-schweizer-immobilien-werden-zum-risiko-11951895.html

 

Das letzte laut Hapimag verkaufte Objekt war das österreichische Hapimagresort Kanzelhöhe. Hierzu soll es Ende Oktober wohl einen Bericht einer österreichischen Zeitung gegeben haben?

 

2012-11-16

In Kärnten untersuchen die Behörden seit Monaten den Verkauf eines Ferienresorts auf der Kanzelhöhe, der gar nicht stattgefunden haben soll“

 

Der Bericht des österreichischen Magazins „Profil“ liegt mir mittlerweile vor. Dort wurde unter der Überschrift,

 

„Abgekanzelt - Steuerhinterziehung und Anlegerschädigung: In Kärnten untersuchen die Behörden seit Monaten den Verkauf eines Ferienresorts auf der Kanzelhöhe, der gar nicht stattgefunden haben soll“,

 

umfangreich berichtet.

 

2012-11-21

Aktuelle Buchungsmöglichkeit

 

http://www.sonnenhotels.de/de/hotels/kaernten/sonnenresort-gerlitzenalpe.html

 

2012-11-23

Bericht in „Profil“

 

Zum Bericht in „Profil“ .

 

2012-12-10

Pächter im Haus

 

Kanzelhöhe - „Kleine Zeitung“: "Wir wollen das Resort weiterhin verkaufen, sehen dafür aber bessere Chancen, wenn wir einen Pächter im Haus haben…"

 

http://www.kleinezeitung.at/kaernten/feldkirchen/ossiach/3184584/600-neue-alte-betten-gerlitzen.story;jsessionid=761DA75563824BD0693076CBF28437FB.p2

 

Diese Vorgehensweise ist doch wohl ein Armutszeugnis für ein Unternehmen wie Hapimag? Selbst nach Jahren findet man keinen Käufer für ein Objekt in das man Millionen investierte. Offensichtlich sind die Lagen der Objekte doch nicht so herausragend wie immer behauptet? Jetzt wird es verpachtet, was haben die Aktionäre davon? Selbst war Hapimag nicht in der Lage das Objekt auszulasten. Erst verkündet man den gelungenen Verkauf, dann berichtet eine Zeitung über eine Verpachtung. Sehr eindeutig ist die Informationslage somit wohl kaum? Letztendlich war zumindest wohl dieses Objekt eine totale Fehlinvestition? Gibt es weitere? Was ist mit Hok Yxenhaga? Ein weiteres Objekt welches auf einen Pächter wartet, weil Hapimag keinen Käufer findet? „Lage, Lage, Lage…“?

 

Nystedt wurde von Hapimag ebenfalls vermietet, offensichtlich eine neue Art der Nutzung der mit Mitgliedergeldern geschaffenen Ferienanlagen, mangels Kaufinteressenten und vorher mangels Interesse der eigenen Mitglieder?

 

Welchen Wert stellen die Hapimagobjekte noch dar, geht man von dieser Vorgabe aus? Auf die Bewertung des Objekts Kanzelhöhe in der nächsten Jahresbilanz darf man wohl gespannt sein? Ebenso auf die der Objekte Nystedt und Hok Yxenhaga.

 

„Um das seit 2008 geschlossene Resort wieder "betriebsfähig" zu machen, wurde laut Hapimag-Manager … ein Betrag an der Millionengrenze in die Haustechnik investiert.“

 

Ausgehend von den Hapimagausführungen besteht in keinem der Objekte ein Reparaturrückstau. Wie viel wird das Objekt Kanzelhöhe dem Hapimagmitglied noch kosten?

 

2012-12-11

„HGV Praxis“: „Verkauf gescheitert: Hapimag behält Kanzelhöhe“

 

http://www.hotel-gv-praxis.at/de/content/inhalt/singleview/artikel/verkauf-gesc.html

 

Eigentlich entspricht es weitgehend üblicher Praxis, dass bei derartigen Geschäften (hierzu ein ergänzender Bericht in „Profil“), an denen ein „Investor“ beteiligt ist, schon bei der Vertragsgestaltung Sicherungsmechanismen eingebaut werden, die einen derartigen Ausgang nicht mehr zulassen bzw. diesen Ausgang weitgehend unwahrscheinlich werden lassen.

 

Es mutet schon seltsam an, dass dann aber der indirekte Vertragspartner als Pächter zur Verfügung steht nachdem der nie benannte „Investor“ demnach seinen eingegangenen Verpflichtungen nicht nachkam? Möglicherweise eine glückliche Fügung?

 

Aussage der Hapimag-Verwaltungsratsvorsitzenden unter anderem auf der Generalversammlung vom 28. April 2012: „Unsere Immobilien sind erstklassig und eigenfinanziert. Bei Hapimag gibt es nichts zu spekulieren und zu hypothekarisieren.“

 

„Bei Hapimag gibt es nichts zu spekulieren:“

 

  • Unter anderem laut Protokoll der Generalversammlung vom 25. April 2012 zum Hapimagobjekt Nystedt: „Der CEO erklärt, dass man in Dänemark abwarten wolle, bis die geplante Verbindung zwischen Dänemark und Deutschland gebaut sei. Diese käme in der Nähe des Resorts zu liegen.“

 

  • Weiter unter anderem laut Protokoll der genannten Generalversammlung: Orlando - „…insbesondere seit September 2001 sei der Tourismus von Europa nach Amerika sehr stark zurückgegangen, sodass die Belegung durch Hapimag Mitglieder niedrig sei. Deshalb sei Hapimag in Orlando darauf angewiesen, Fremdvermietung zu betreiben. Aufgrund der sehr niedrigen Immobilienpreise in den USA stehe der Verkauf von Orlando nicht zur Debatte…“

 

 

2012-12-11

Hapimaganlage in La Madrague wird erst ein Jahr später renoviert

 

Hapimag berichtete unter anderem: „Renovierung der Residenz in La Madrague verschoben.“ „Die Vorbereitungen inklusive Suche nach geeigneten Lieferanten für diese umfangreiche Renovierung haben mehr Zeit in Anspruch genommen als geplant.“


Reservierungs- und Buchungsbestimmungen

(2009-11-17)

 

Wie wichtig es ist die Reservierungs- und Buchungsbestimmungen immer mit der vorherigen Version zu vergleichen hat uns schon die vorangegangene Version dieser Bestimmungen in den Erlebniswelten, gültig ab November 2009, gezeigt. Das Rotationsprinzip verschwand sang- und klanglos ohne Hinweis seitens des Unternehmens. So werden „Sündenfälle“ bei Hapimag gelegentlich bereinigt. Auslastungsprobleme wird das Unternehmen doch wohl nicht haben?

 

Die neueste Version der Reservierungs- und Buchungsbestimmungen, Mai bis Dezember 2010, enthält keine so spektakuläre Änderung, dafür aber zahlreiche Veränderungen und viele neue Wortspiele. Warum schafft es das Unternehmen nicht bei zwei Ausgaben der Reservierungs- und Buchungsbestimmungen, vorher „Reservations- und Buchungsbestimmungen“, pro Jahr Änderungen entsprechend zu kennzeichnen? „Wir informieren offen und klar“, so der Originaltext Hapimag. Selbst viele Banken schaffen es heute bei geänderten Geschäftsbedingungen diese so aufzuführen und mitzuteilen, dass zumindest die Änderung erkennbar ist. So ist eine „offene und klare“ Information zu verstehen und offensichtlich auch möglich, ohne großen Aufwand dafür.

 

Einige wenige Beispiele:

 

2.7 Punktetransfers

 

Unter anderem bisher: Ohne andere Weisung werden jeweils die Punkte übertragen, die am frühesten verfallen.“

 

Neu: „Es werden jeweils die Punkte übertragen, die am frühesten verfallen.“

 

 

5.4 Storni durch das Mitglied

 

Unter anderem bisher: „Dem Mitglied bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten“

 

Neu:                                                     Hieraus folgt eine Umkehr der Beweislast. (Bei anderen ähnlich gelagerten Positionen ebenso, erhebliche Verschlechterung für den Aktionär)

 

 

5.5 Umbuchungen

 

Unter anderem bisher:                 „Für folgende Umbuchungen entstehen keine Kosten: Anderer Wohnungstyp (und/oder Kategorie) im selben Resort bei gleichen Anreisebeginn und gleicher Aufenthaltsdauer…“

 

Neu:                                                     „Bei einer Umbuchung auf einen anderen Apartementtyp (und/oder Kategorie) im selben Resort bei gleichem Reisebeginn und gleicher Aufenthaltsdauer entsteht eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60,-- ...“

 

 

5.7 Lokale Kostenbeiträge

 

Unter anderem bisher: „Wir behalten uns vor die Nebenkosten im Falle unvorhergesehener Kostenerhöhungen anzupassen.“

 

Neu:                                                     „Wir behalten uns vor, die lokalen Kostenbeiträge im Falle unvorhergesehener Kostenerhöhungen im Resort anzupassen, wenn zwischen der Buchung und dem Beginn des Aufenthaltes mehr als 4 Monaten liegen.

 

 

Aus Nebenkosten werden:         „Lokale Kostenbeiträge“, aus Partnern „Mitglieder“, aus Hapimag die „Hapimag Unternehmensgruppe“, aus Buchungsanfragen werden „Buchungsgesuche“, aus der Wohnungsvergabe „Apartmentvergabe“, die Kategorie „Deluxe“ erscheint in den Reservierungs- und Buchungsbestimmungen, aus der Buchungsbestätigung wird die „Reservierungsbestätigung“, aus Rückbuchung „Gutschrift“, aus Buchung „Reservierung“, aus dem Ferienresorts „Resorts“, aus Urlaubsbestätigung „Reservierungsbestätigung“, aus Urlaubsbeginn „Aufenthaltsbeginn“, aus Urlaubsverlängerung „Aufenthaltsverlängerung“, um nur einige Beispiele zu nennen.

 

 

Hapimag will flexibel werden, auch in der Wortwahl. Bei diesen Gelegenheiten werden dann immer ein paar Konditionen zum Vorteil Hapimag verändert.


Lokale Kostenbeiträge“ - früher Nebenkosten

(2009-11-25)

 

Die „lokalen Kostenbeiträge“ übersteigen bei zahlreichen Hapimagurlaubsorten die Kosten für einen wöchentlichen Türkeiurlaub inklusive Flug, Transfer vor Ort und mindestens Halbpension, oft sogar all-inclusive, zumindest in der Nebensaison. Nur die Preise der Flüge die Hapimag im nächsten Jahr zum Beispiel nach Bodrum anbietet liegen in etwa in den Bereichen in denen zu gewissen Jahreszeiten ein Türkeiurlaub komplett gebucht werden kann. (Von Deutschland nach Bodrum ab EUR 298,00; von der Schweiz nach Bodrum ab CF 580,00, jeweils ab Mai 2010)

 

Nach Hapimagangaben entstehen die „lokalen Kostenbeiträge“, früher Nebenkosten durchschnittlich über sämtliche Anlagen wie folgt. Es ist zwar ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen, denn was bringt es, wenn eine Anlage wie Bodrum gleich gewichtet wird mit einer Anlage wie Andeer oder Saalbach. Die Aussagefähigkeit ist nicht gegeben. Eine Statistik die wenig bringt, es wird nicht einmal die Jahreszahl angegeben die den Zahlen zugrunde liegt:

 

Demnach werden die Kosten wie folgt verursacht:

 

Energie

13,3 %

Front- und Backoffice

26,7 %

Grundstückspflege

2,7 %

Mehrwertsteuer

9, 1 %

Reinigung und Entsorgung

20,5 %

Ressortspezifische Leistungen

2,5 %

Sicherheit

2,1 %

Unterhalt technische Anlagen

15,6 %

Wäsche

3,5 %

Wasser und Entsorgung

4,0 %

 

Interessant ist zunächst der Kostenanteil „Front- und Backoffice“. 26,7 Prozent des „lokalen Kostenbeitrags“ werden für diesen Bereich verwandt. Warum müssen alle Aktionäre den jetzt immer weiter voranschreitenden Hotelbetrieb bezahlen? Gehen wir von einem wöchentlichen Kostenaufwand für den Benutzer einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Höhe von 300,00 EUR aus, dann zahlt der Wohnungsnutzer nur für diesen Bereich ca. 80,00 EUR.

 

Was wird dort eigentlich gemacht? Wofür fallen diese achtzig Euro an? Die Rezeption wird am Anreisetag zur Einweisung und danach kurz vor Abschluss des Aufenthalts zur Bezahlung der „lokalen Kostenbeiträge“ benötigt. Letztendlich habe ich habe eine Ferienwohnung gemietet, keine Animation. Warum muss diese Kostenstelle, insbesondere im Bereich Rezeption oft täglich von acht bis zwanzig Uhr, einschließlich Wochenende, ständig besetzt sein? Früher hat dies der Ressortleiter an zwei Stunden am Tag nebenbei erledigt, wobei meistens sonntags und mittwochs keine Sprechstunden waren.

 

Nebenkosten, jetzt „lokale Kostenbeiträge“, von einigen Urlaubsorten, Mai 2009 zu Mai 2010, eine Woche, zwei Zimmer, Komfort, bei denen die Steigerung über 10 Prozent liegen wird:

 

                                                               Mai 2009             Mai 2010             Steigerung

 

Hörnum (Deutschland) 274,00   EUR       317,00 EUR        15,69 %                Eine Woche, Zwei-Zimmer-Wohnung.

 

 

München                                           276,00 EUR        305,00 EUR         10,51 %               Zwei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung. (Mai 2005: ca. 220,00 EUR)

                                                                 63,00 EUR          70,00 EUR         11,11 %               Garage. (Mai 2005: 42,50 EUR)

 

 

Punkaharju (Finnland)  315,00 EUR        350,00 EUR*      11,11 %                Eine Woche, Zwei-Zimmer-Wohnung. *Etliche Wochen 360,00 / 370,00 EUR

                                                                                                                                                             (Mai 2005: ca. 225,00 EUR)

                                                               485,00 EUR        530,00 EUR*       9,85 % Zwei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung. *Etliche Wochen 545,00 / 560,00 EUR

                                                                                                                                                             (Mai 2005: 347,00 EUR)

                                                               645,00 EUR        705,00 EUR*      9,30 % Drei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung. *Etliche Wochen 725,00 / 745,00 EUR

                                                                                                                                                             (Mai 2005: ca. 476,00 EUR)

                                                               165,00 EUR        185,00 EUR         12,12 %               Zusatzwoche.

 

 

Antibes (Frankreich)                      56,00 EUR          70,00 EUR          25,00 %               Haustiere.

 

 

Chamonix                                           56,00 EUR          70,00 EUR          25,00 %               Haustiere.

 

 

Chateau de Chabenet                   378,00 EUR        392,00 EUR         3,70 % Zwei-Zimmer-Wohnung. 2009 inkl. Frühstücksbuffet, Kostenbeitrag je Person.

 

 

La Madrague                                    56,00 EUR          70,00 EUR          25,00 %               Haustiere.

 

 

Paris                                                     285,00 EUR        316,00 EUR         10,88 %               Eine Woche, Zwei-Zimmer-Wohnung. (Mai 2005: ca. 205,00 EUR)

                                                               456,00 EUR        516,00 EUR         13,16 %               Zwei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung. (Mai 2005: ca. 328,00 EUR)

                                                               230,00 EUR        258,00 EUR         13,16 %               Zusatzwoche.

                                                                56,00 EUR          70,00 EUR          25,00 %               Haustiere.

 

 

Burnside Park / (GB)      371,00 CF*         469,00 CF            26,42 %                Eine Woche, Zwei-Zimmer-Wohnung. *Oktober 2009

Bowness-on-Windermere

                                                               742,00 CF*         819,00 CF            10,38 %               Zwei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung. *Oktober 2009

 

 

Cannero Riviera (Italien)              273,00 EUR        307,00 EUR*      12,45 %               Eine Woche, Zwei-Zimmer-Wohnung. Etliche Wochen: 322,00 EUR

                                                                                                                                                             (Mai 2005: ca. 186,00 EUR)

                                                               464,00 EUR        521,00 EUR*      12,28 %               Zwei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung. Etliche Wochen: 546,00 EUR

                                                                                                                                                             (Mai 2005: ca. 309,00 EUR)

                                                               565,00 EUR        634,00 EUR*      12,21 %               Drei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung. Etliche Wochen: 664,00 EUR

                                                                                                                                                             (Mai 2005: ca. 392,00 EUR)

                                                               207,00 EUR        232,00 EUR         12,08 %               Zusatzwoche. Etliche Wochen: 243,00 EUR                                                                     

 

 

Cefalù                                                  288,00 EUR        317,00 EUR         10,07 %               Eine Woche, Zwei-Zimmer-Wohnung. 26. - 36. KW 337,00 EUR.

                                                               490,00 EUR        539,00 EUR         10,00 %               Zwei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung. 26. - 36. KW 572,00 EUR.

                                                               596,00 EUR        656,00 EUR         10,07 %               Drei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung. 26. - 36. KW 697,00 EUR.

                                                               219,00 EUR        241,00 EUR         10,05 %               Zusatzwoche. 26. - 36. KW 256,00 EUR.

 

 

Meran                                                 273,00 EUR        312,00 EUR         14,29 %               Eine Woche, Zwei-Zimmer-Wohnung.

                                                                                                                                                             (Mai 2005: ca. 162,00 EUR)

                                                               464,00 EUR        530,00 EUR         14,22 %               Zwei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung.

                                                                                                                                                             (Mai 2005: ca. 261,00 EUR)

                                                               565,00 EUR        647,00 EUR         14,51 %               Drei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung.

                                                                                                                                                             (Mai 2005: ca. 341,00 EUR)

                                                               186,00 EUR        213,00 EUR         14,52 %               Zusatzwoche.

 

 

Amsterdam                                       239,00 EUR        268,00 EUR         12,13 %               Eine Woche, Zwei-Zimmer-Wohnung. 44. - 52. KW 279,00 EUR.

(Niederlande)                                                                                                                                 (Mai 2005: ca. 182,00 EUR)

                                                               382,00 EUR        482,00 EUR         12,04 %               Zwei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung. 44. - 52. KW 446,00 EUR.

                                                                                                                                                             (Mai 2005: ca. 282,00 EUR)

                                                               167,00 EUR        188,00 EUR         12,57 %               Zusatzwoche. 44. - 52. KW 195,00 EUR.

 

 

Bad Gastein Kaiserhof  28,00 EUR          31,50 EUR          12,50 %                Garage.

und Nebengebäude (Österreich)                                                                                            (Mai 2005: ca. 14,00 EUR)

 

 

Bad Gastein Nebengebäude       252,00 EUR        290,00 EUR         15,08 %               Eine Woche, Zwei-Zimmer-Wohnung. 44. - 52. KW 302,00 EUR.

                                                                                                                                                             (Mai 2005: ca. 190,00 EUR)

                                                               429,00 EUR        493,00 EUR         14,92 %               Zwei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung. 44. - 52. KW 514,00 EUR.

                                                                                                                                                             (Mai 2005: ca. 304,00 EUR)

                                                               555,00 EUR        638,00 EUR         14,95 %               Drei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung. 44. - 52. KW 665,00 EUR.

                                                                                                                                                             (Mai 2005: ca. 399,00 EUR)

 

 

Saalbach                                             207,00 EUR        228,00 EUR         10,14 %               Eine Woche, Zwei-Zimmer-Wohnung. 44. - 52. KW 261,00 EUR.

                                                                                                                                                             (Mai 2005: ca. 146,00 EUR)

                                                               352,00 EUR        388,00 EUR         10,23 %               Zwei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung. 44. - 52. KW 444,00 EUR.

                                                                                                                                                             (Mai 2005: ca. 234,00 EUR)

                                                               456,00 EUR        502,00 EUR         10,09 %               Drei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung. 44. - 52. KW 575,00 EUR.

                                                                                                                                                             (2005: ca. 307,00 EUR)

                                                                42,00 EUR          56,00 EUR          33,30 %               Garage (eigentlich Unterstellplatz).

                                                                                                                                                             (2005: ca. 17,50 EUR)

 

 

Sonnleitn                                            205,00 EUR        242,00   EUR        18,05 %               Eine Woche, Zwei-Zimmer-Wohnung. 44. - 52. KW 272,00 EUR.

                                                                                                                                                             (2005: ca. 175,00 EUR)

                                                               349,00 EUR        412,00 EUR         18,05 %               Zwei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung. 44. - 52. KW 463,00 EUR.

                                                                                                                                                             (2005: ca. 280,00 EUR)

                                                               451,00 EUR        433,00 EUR         18,18 %               Drei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung. 44. - 52. KW 599,00 EUR.

                                                                                                                                                             (2005: ca. 368,00 EUR)

                                                               154,00 EUR        182,00 EUR         18,18 %               Zusatzwoche.

 

 

Wien                                                    87,50 EUR          105,00 EUR         20,00 %               Garage.

                                                                                                                                                             (2005: ca. 70,00 EUR)

 

 

Albufeira (Portugal)                       203,00 EUR        227,00 EUR         11,82 %               Eine Woche, Zwei-Zimmer-Wohnung.

                                                                                                                                                             (2005: ca. 126,00 EUR)

                                                               345,00 EUR        386,00 EUR         11,88 %               Zwei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung.

                                                                                                                                                             (2005: ca. 214,00 EUR)

                                                               487,00 EUR        545,00 EUR         11,91 %               Drei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung.

                                                                                                                                                             (2005: ca. 292,00 EUR)

                                                               152,00 EUR        172,00 EUR         11,84 %               Zusatzwoche.

                                                                17,50 EUR          21,00 EUR          20,00 %               Garage.

                                                                                                                                                             (2005: ca. 14,00 EUR)

 

 

Andeer (Schweiz)                           115,00 CF            130,00 CF            13,04 %               Zusatzwoche. 44. - 52. KW 135,00 CF.

                                                                                                                                                             (2005: ca. 203,00 EUR)

 

 

Flims                                                     497,00 CF            551,00 CF            10,87 %               Zwei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung. 44. - 52. KW 609,00 CF.

                                                                                                                                                             (2005: ca. 425,00 CF)

                                                               639,00 CF            735,00 CF            15,02 %               Drei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung. 44. - 52. KW 821,00 CF.

                                                                                                                                                             (2005: ca. 544,00 CF)

                                                               142,00 CF            184,00 CF            29,58 %               Zusatzwoche. 44. - 52. KW 212,00 CF.

                                                                42,00 CF             49,00 CF             10,00 %               Garage.

                                                                                                                                                             (2005: ca. 28,00 CF)

                                                                70,00 CF             77,00 CF             10,00 %               Haustiere.

 

 

Interlaken                                          70,00 CF              77,00 CF             10,00 %               Haustiere.

 

 

Puerto de la Cruz (Spanien)        187,00 EUR        213,00 EUR         13,90 %               Eine Woche, Zwei-Zimmer-Wohnung.

                                                                                                                                                             (2005: ca. 95,00 EUR)

                                                               318,00 EUR        362,00 EUR         13,84 %               Zwei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung.

                                                                                                                                                             (2005: ca. 152,00 EUR)

                                                               449,00 EUR        511,00 EUR         13,81 %               Drei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung.

                                                                                                                                                             (2005: ca. 209,00 EUR)

                                                               140,00 EUR        160,00 EUR         14,29 %               Zusatzwoche.

 

 

San Augustin                                     187,00 EUR        213,00 EUR         13,90 %               Eine Woche, Zwei-Zimmer-Wohnung.

                                                                                                                                                             (2005: ca. 100,00 EUR)

                                                               318,00 EUR        362,00 EUR         13,84 %               Zwei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung.

                                                                                                                                                             (2005: ca. 160,00 EUR)

                                                               449,00 EUR        511,00 EUR         13,81 %               Drei Wochen, Zwei-Zimmer-Wohnung.

                                                                                                                                                              (2005: ca. 219,00 EUR)

                                                               140,00 EUR        160,00 EUR         14,29 %               Zusatzwoche.

                                                                14,00 EUR          21,00 EUR          50,00 %               Garage.

                                                                                                                                                             (2005: inklusive)

 

 

Kurzer Teileinblick in die Preisstellung bei einem „bewährten, konjunkturunabhängigen Geschäftsmodell“.

 

 

Die Berliner Morgenpost berichtete Mitte Oktober unter anderem zum Tourismusgeschäft:

 

„Angesichts der sich andeutenden schwierigen Lage in diesem Winter haben viele Veranstalter bereits im Vorfeld ihre Preise gesenkt. Bei Cook liegen die durchschnittlichen Verkaufspreise für die Wintersaison in Kontinentaleuropa derzeit um acht Prozent unter dem Vorjahresniveau.“

 

„ntv.de“ berichtete:

 

„Urlaub mit 1-2-Fly wird im Sommer 2010 im Schnitt um sieben Prozent günstiger“.


 

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Hapimag - eine schweizerische Aktiengesellschaft fürchtet die Information!!

 


 

Wellness- und Luxus-Getue - 2009-11-30

Mittelbare Aktivitäten - 2009-12-03

Wer vertritt vor Ort die Interessen der Aktionäre? - 2009-12-12

Punktebelastung für Beispielwochen - 2009-12-19

Buchungseröffnung bei Hapimag - 2009-12-27


Wellness- und Luxus-Getue

(2009-11-30)

 

„Syltisch.de“ berichtete dieser Tage unter anderem: „Jobs bei Hapimag - Schon wieder jede Menge Jobs, beim Hapimag - Hotel, frei.  Kaum ist mal so eine Saison überstanden, sucht der Personalchef auch schon eine komplette neue Küchenmannschaft.  Kein gutes Zeichen. Auf Sylt gibt es nämlich schon genug Läden, die regelmäßig neues Personal suchen. Da hilft auch kein Wellness - und Luxus-Getue. Billige Arbeitssklaven sind nämlich auf Sylt überall Mangelware.“

 

2009-12-01

Zum o. a. Bericht erreicht mich heute eine Mitteilung, demnach ebenfalls jetzt nachzulesen auf „syltisch.de“, wonach:

 

„…1. Der Personalchef sucht keine komplette neue Küchenmanschaft, sondern sucht Aufgrund des sehr starken Restaurantgeschäftes Verstärkung.

2. Wir suchen keine billigen Arbeitssklaven, sondern Fachleute, die sich gerne in unser Team einbringen möchten…“


Mittelbare Aktivitäten

(2009-12-03)

 

„shz.de „berichtete Ende Oktober unter anderem wie folgt: „Nach einjährigem Hin und Her hat der Kreis Nordfriesland dem Schweizer Tourismus-Konzern Hapimag jetzt die Genehmigung zur Errichtung einer neuen Strandversorgung erteilt.“

 

„Bis dato blieb dieses Szenario jedoch ein Wunschtraum: die „Strandperle“ ist noch nicht abgerissen, das neue Gebäude nicht gebaut. Dies allerdings soll sich nun mit einiger Verzögerung ändern.“

 

„Ursprünglich sollte das Gebäude zeitgleich mit dem Hapimag-Resort im Februar diesen Jahres eröffnet werden…“  Der Vorwurf vom Bürgermeister Hörnums, ein vollständiger Bauantrag läge seit März 2009 vor und die Genehmigung hätte früher erfolgen können, bezeichnete der Leiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Nordfriesland als „falsch.“ Nach Eingang der letzten Unterlagen Ende September, es ging um die Prüfung der Statik, habe man die Genehmigung „sofort erteilt.“

„Nachdem selbige nun also vorliegt, geht es bei Hapimag in die finalen Phase.“ „Bis Ende November sollen daher die endgültigen Pläne und Bauzeichnungen für den 240 Quadratmeter großen Betrieb auf der Düne ausgearbeitet sein.“

 

Die Infrastruktur für Hörnum steht offensichtlich immer noch nicht wie vorgesehen und Hapimag investiert jetzt in einen Bereich der laut Satzung zwar vorstellbar ist aber nur mittelbar zum Aufgabengebiet gehört. Ressorts werden geschlossen und unternehmerische Aktivitäten entwickelt deren Risiko die Aktionäre tragen ohne dafür eine Dividende zu erhalten.

 

Offensichtlich hakte doch etwas bei den Planungen für diesen Bereich in Hörnum. In Dresden gab es auch schon Schwierigkeiten. Dies dürfte alles zusätzliches Geld kosten. Die Aktionäre zahlen so oder so die Zeche. Manche benötigen eben etwas länger bis das Ziel erreicht wird, Geld spielt bei Hapimag ohnehin keine Rolle, die Aktionäre haben es.


Wer vertritt vor Ort die Interessen der Aktionäre?

(2009-12-12)

 

Kommunaler Erfindungsreichtum bei zusätzlichen Abgaben. Wenn Sie in diesem Jahr zum Beispiel in der Hapimaganlage Bad Gastein Urlaub verbrachten, hatten Sie auf der Rechnung nicht nur die Kurtaxe, sondern noch diverse weitere kommunale Abgaben. So stehen dort außer der Ortstaxe eine „Forschungsinstitutsabgabe“ und ein „Fremdenverkehrsbeitrag“ mit auf der Rechnung. Hapimag als Eintreiber kommunaler Abgaben.

 

Man muss nur entsprechend erfinderisch sein um den Urlauber mit Beträgen zusätzlich auszunehmen. Kleinvieh macht eben auch Mist, wir kennen dies bei Hapimag von den Gebühren für den Garagenplatz. Es ist auch nicht erforderlich, dass der Urlauber versteht was er wofür bezahlt, Hauptsache ist, dass sich dieser in gutem Glauben befindet für die örtlichen Gegebenheiten etwas zu tun.

 

Bereits im Jahr 2000 kassierte die Gemeinde Bad Gastein 210.000,00 EUR an Ortstaxe nur für die Hapimaganlage, wie die Salzburger Nachrichten seinerzeit berichteten. Mangels aktueller Zahlen muss dieser Wert herhalten. Unterstellen wir die Richtigkeit der Hapimagangaben, demnach war der Kaiserhof in Bad Gastein immer gut ausgelastet, daher dürfte sich diese Summe in den Folgejahren zumindest nicht reduziert haben, wenn wir weiter unterstellen, dass die Ortstaxe auf gleicher Höhe blieb.

 

Worin nun der Unterschied zwischen einer „Ortstaxe“ und einem „Fremdenverkehrsbeitrag“ besteht und warum hier eine getrennte Inrechnungstellung erfolgt, konnte oder wollte mir der Kur- und Tourismusverband Bad Gastein nicht erläutern. Insbesondere in Anbetracht der marginalen Höhe dieser Abgabe ist es nahezu lächerlich diese Abgaben nicht zusammenzufassen und über die Ortstaxe mit abzurechnen.

 

Zur „Forschungsinstitutsabgabe“ erhielt ich unter anderem folgende Auskunft:

 

„Bei dem Forschungsinstitutsbeitrag handelt es sich um eine einmalige Landesabgabe, diese wird einmalig bei einem Aufenthalt ab der 5. Nacht eingehoben.  Die Erträge der Forschungsinstitut Abgabe sind für die Erhaltung des Forschungsinstitutes in Bad Gastein und dienst zur Forschung der Gasteiner Thermalradonkur.“

 

Was der Urlauber von dieser Ausgabe hat wurde nicht näher ausgeführt. Es liegt hier die Vermutung nahe, dass diese der Förderung der öffentlichen Verwaltung und Bürokratie dient, vielleicht denkt man sogar noch über weitere derartige Exoten nach. Das desolate Stadtzentrum von Bad Gastein wird es wohl nicht zu neuem Leben erwecken und die aufgestellten Baustellenabzäunungen, hinter denen nicht gearbeitet wird, kaum reduzieren.

 

Interessant ist auch, dass die Bezeichnung „Ortstaxe“ nun wirklich nicht den Gegebenheiten entspricht. Sie wird zwar am Ort erhoben, letztendlich aber für die Region, hier das Land Salzburg. Anteile werden sicherlich am Ort verbleiben. Wesentliche Teile dürften aber durch die Finanzierung des Verwaltungsaufwands keinen wirklichen Nutzen bringen. Wir kennen dies von der Jahresgebühr bei Hapimag, die auch der Finanzierung des viel zu großen Verwaltungsapparats dient. 

 

Die Hapimaganlage eignet sich offensichtlich gut zur Eintreibung kommunaler Abgaben. Es stellt sich allerdings die Frage warum ein Objekt welches einen so großen Anteil am Aufkommen der kommunalen Abgaben generiert nicht auf dessen Höhe Einfluss nehmen kann, insbesondere diese zusätzlichen Bagatellabgaben nicht verhindert. Die Anlage Bad Gastein ist eine Anlage die für die Mitglieder bzw. Aktionäre der Hapimag AG geschaffen wurde. Warum vertritt man nicht vor Ort die Interessen der Aktionäre?


Punktebelastung für Beispielwochen

(2009-12-19)

 

Punktebelastung einiger Ressorts aufgelistet nach einigen Beispielwochen je Monat. Sofern vorhanden für eine Zwei-Zimmer-Komfort-Wohnung. Zeitraum ab Mai 2010, mit der geänderten inflationären Punktegröße, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und möglichen Abweichungen.

 

Interessant ist die unterschiedliche nicht nachvollziehbare Belastung der Wochen bzw. Objekte. Ein Vergleich bei der Urlaubsplanung lohnt daher immer, da zahlreiche Objekte nicht sehr weit voneinander entfernt liegen und daher die gleiche Region abdecken.

 

Woher kommen diese gravierenden Unterschiede, womit sind diese gerechtfertigt, zwischen den Wohnungen in den jeweiligen Ländern, aber auch zwischen den verschiedenen Ländern und in den gleichen Jahreszeiten? Eigentlich sollte doch jede Herberge während der gleichen Zeit die gleichen Belastungen hervorrufen? Es wurde Ferienwohnraum für Eigentümer geschaffen, nicht für ein gewinnorientiertes Geschäftsmodell. Hapimag ist ein Non-Profit-Unternehmen, zumindest auf dem Papier. Ausgehend von gleicher Ausstattung und gleicher Güte kann es normalerweise keine Unterschiede zwischen den Objekten geben. Anhand der Punktetabelle stellt sich ein genossenschaftliches Modell ad absurdum:

 

Jeweils Zwei-Zimmer-Komfort-Wohnung, wenn vorhanden, sonst vorhandene Wohnungsgröße. Punktezuordnung so weit möglich:

                   
   

Mai

Juni

Juli

Aug

Sept

Okt

Nov

Dez

Ende
Dez.

                     

Österreich

Bad Gastein Kaiserhof

90

90

90

150

150

150

80

   
 

Bad Gastein Nebengeb.

70

70

70

130

130

130

70

   
 

Bad Kleinkirchheim

 

80

120

130

120

120

     
 

Saalbach

 

50

120

120

120

50

     
 

Sonnleitn

 

70

70

140

70

       
 

St. Michael

40

40

140

140

120

120

40

40

120

 

Wien

160

150

150

150

150

150

150

120

120

 

Zell am See

80

80

130

130

80

80

     
                     

Schweiz

Andeer (1-Zimmer-App.)

 

60

80

110

80

80

40

   
 

Ascona

                 
 

Flims

60

90

120

140

140

140

60

   
 

Interlaken

100

140

140

140

140

140

80

   
                     

Tschechien

Prag

160

150

150

150

150

150

150

110

110

                     

Deutschland

Bad Neuenahr

100

100

100

100

100

100

80

40

60

 

Berlin Gendarmenmarkt

180

180

180

180

180

180

170

170

180

 

Berlin Zoo

150

150

150

150

150

150

150

140

150

 

Binz

120

120

140

140

120

120

60

20

80

 

Braunlage

100

60

60

100

100

100

100

20

120

 

München

150

140

150

150

140

160

140

80

100

 

Unterkirnach

50

40

50

50

50

50

50

20

50

 

Hörnum (Sylt)

150

150

150

150

150

150

120

80

150

 

Westerland Aalborg (Sylt)

140

140

140

140

140

110

110

80

140

 

Westerland Dünenblick (Sylt)

140

140

140

140

140

140

110

70

140

 

Westerland Margarethenhof (Sylt)

120

120

120

120

120

120

90

50

120

 

Winterberg

120

120

60

90

90

90

50

30

120

                     

Spanien

Marbella

120

120

140

140

140

140

120

80

90

 

Mas Nou

60

60

120

140

80

80

40

   
 

Paguera

120

120

120

150

120

120

100

40

40

 

Puerto de la Cruz

50

50

70

70

60

70

90

90

110

 

San Augustin

100

80

80

100

100

100

110

110

120

                     

Finnland

Punkaharju

 

35

140

140

105

35

     
                     

Frankreich

Antibes

120

120

160

160

160

120

90

   
 

Chamonix

 

60

140

140

130

60

     
 

Chateau de Chabenet

140

120

170

170

140

120

70

   
 

La Madrague

110

110

120

120

110

90

20

20

60

 

Paris

160

160

160

160

160

160

160

140

160

                     

Großbritannien

Bowness-on-Windermere

110

120

130

140

120

110

60

60

110

 

London

160

160

160

160

160

160

160

160

160

                     

Griechenland

Athen

150

140

110

150

150

150

150

80

100

 

Damnoni

100

125

140

140

140

125

50

   
 

Porto Heli

50

901

115

130

130

115

50

   
                     

Ungarn

Budapest

150

150

150

150

150

150

150

100

100

                     

Italien

Cannero Riviera

120

110

140

140

140

110

20

   
 

Cefalù

50

120

140

140

140

100

     
 

Meran

120

100

100

120

120

120

100

   
 

Pentolina

140

140

140

140

140

120

30

   
 

Scerne di Pineto

110

120

140

140

140

90

     
 

Tonda

120

120

130

130

120

100

80

   
                     

Niederlande

Amsterdam

     

160

160

140

160

120

160

                     

Portugal

Albufeira

100

125

125

150

125

125

100

50

70

 

Albufeira Vila Coelha B.

100

125

125

150

125

125

100

50

70

                     

Türkei

Bodrum Sea Garden Village

75

95

120

140

120

120

75

20

20

 

Bodrum Sea Garden Hotel
(Doppelzimmer - 2 Personen)

60

70

90

100

90

70

     
                     

Marokko

Marrakesch

100

80

   

60

120

100

80

100

                     

USA

Orlando-Lake Berkley

130

150

150

150

130

150

130

110

150

                     
 

Hausboote

                 

Frankreich

Capestang - Venus 34

150

140

150

160

150

140

     
 

Capestang - Venus 38

180

170

190

190

180

170

     
 

Vermenton - Venus 34

150

140

150

160

150

140

     
 

Vermenton - Venus 38

180

170

180

190

180

170

     
                     

Deutschland

Venus 34

100

120

140

140

100

60

     
 

Venus 38

130

150

170

170

130

90

     

Buchungseröffnung bei Hapimag

(2009-12-27)

 

Stellen Sie sich vor, es ist Buchungsbeginn bei Hapimag, Sie wollen Ihre Sommerreise buchen und wenige Minuten nach Buchungsbeginn ist der Server bei Hapimag tot. Nachdem die Verbindung wieder steht ist bei Ihrem Urlaubsziel nichts mehr frei, der mit Hapimag geplante Urlaub ist dahin.

 

Sie rufen im Unternehmen an und bekommen, nachdem eine Verbindung gelingt, die lakonische Antwort, dass es heute vielen so ging…

 

Buchungseröffnung Dezember 2009, nicht bei Einführung des Internets. Offensichtlich war es reiner Zufall das gewünschte Quartier zu bekommen?

 

Wen kann es dann noch in Erstaunen versetzen, dass: „Infolge Systemumstellung und Jahresendverarbeitung bleibt die Reservierungszentrale ab Samstag, 19.12.2009, 14.00 Uhr bis und mit Sonntag, 10.01.2010, geschlossen. Während dieser Zeit kann auch das Online Buchungsportal der Hapimag Website nicht benutzt werden…“

 

„…Während dieser Zeit sind auch unsere Büros geschlossen…“

 

Wie gut muss es einem Unternehmen gehen, welches es sich leisten kann, fast einen Monat lang keine Buchungen auf üblichen Wegen zu ermöglichen bzw. so vorzugehen?

 

2010-01-13

Verlängerung der Schließungszeit bis 14.01.2010.


 

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© Jürgen Keitel