Time-Sharing - Archiv 7

 

 

 

Die Kursbelastungen dürften die Jahresgebühren in unerschwingliche Höhen treiben - 2011-07-15

Hapimag-Pensionskasse - 2011-07-28

Wunsch, Traum oder Wirklichkeit? - 2011-08-05

Durchwachsenes Halbjahresergebnis - 2011-08-08

 

Neue EU-Richtlinie schützt die Anbieter, nicht die Erwerber - 2011-08-22

Hapimaganlage Hörnum - „Niemandsland hinter Sansibar“ - 2011-10-04

Hat sich daran wirklich etwas geändert?? - 2011-10-14

Buchungskanalisierung - 2011-10-21

 

Danksagung - 2011-10-24

  • Keine Miete in Franken - 2011-11-16
  • Kostenbeispiel für eine Urlaubswoche - 2011-11-30
  • Sonderangebot - 2011-12-17

 

Chinesische Medizin ist nicht das Unternehmensziel - 2011-11-01

Schließung von Bad Neuenahr - 2011-11-20

Idee der gemeinschaftlichen Immobiliennutzung an sich - 2011-12-18

Querelen oder Zwangsläufigkeiten? - 2011-12-20

 

Aktienvermittlung durch Hapimag - 2011-12-31

  • Vermittlungsaktien nur für Hapimagaktionäre - 2012-01-09

 

Hapimaganlage Kanzelhöhe verkauft - 2012-01-04

Neuer Betreiber der früheren ÖGB-Hotels - 2012-04-27

Ca. 100.000,00 Euro für einen „Dorfladen a la Tante Emma“ - 2012-01-22

Einzelpunktezukauf möglich - 2012-02-15

Ausstiegsszenario - 2012-02-23

 

Goliaths Kampf gegen David - 2012-03-03

Was bleibt für den Aktionär? - 2012-03-13

Geschichten die das Leben schreibt… - 2012-03-15

Späte Einsicht - 2012-03-18

 

2011 - Probleme durch ein angespanntes wirtschaftliches Umfeld? - 2012-04-15

  • Rechtsstreitigkeiten - 2012-05-07

Am Rande notiert - 2012-04-22

Kosten für einen Garagenplatz - 2012-05-20

  • Stillgelegte Aktien - 2012-05-20

Nebenkostenvergleich Nov. 2012 - Okt. 2013 / Nov. 2006 - April 2007 - 2012-06-22

 

Vergleich der Punktebelastung - 2012-07-18


Die Kursbelastungen dürften die Jahresgebühren in unerschwingliche Höhen treiben

(2011-07-16)

 

Der Schweizer Franken erzielt zum Euro täglich neue Höchststände, und auch der DAX erleidet aufgrund der enorm hohen Risikoaversion Verluste.

 

Die „FAZ“ berichtete: „Gegenüber der Schweizer Währung, die in Phasen wie diesen als Hort der Sicherheit gilt, büßte der Euro 1,6 Prozent auf bis zu 1,1754 Franken ein. Das ist ein neues Kurstief - beziehungsweise ein Allzeithoch des Schweizer Frankens. So lange Europa keine überzeugende Lösung für die europäische Wachstums- und Schuldenkrise präsentieren kann, bleiben weitere Aufwertungsbewegungen des Schweizer Frankens wahrscheinlich, auch wenn entsprechende Erwartungen inzwischen sehr ausgeprägt sind.“

 

In der „Börsenzeitung“ war zu lesen: „Der Höhenflug des Schweizer Franken nimmt allmählich unheimliche Ausmaße an. Im Zuge der jüngsten Eskalation der Schuldenkrise in Europa hat sich die helvetische Valuta auf einem Niveau von unter 1,17 Franken je Euro etabliert. Vor einem Jahr kostete die europäische Gemeinschaftsmünze noch fast 1,35 Franken. Mitte 2007, also zu Beginn der Finanzkrise, bewegte sich der Kurs sogar bei über 1,65 Franken. Auch der Kurs des Dollar zeigt im Vergleich zum Franken steil nach unten. Rund 83 Rappen beträgt der Preis des Greenbacks im Moment - gut 20 Prozent weniger als im Sommer 2010. Gemessen an der Theorie der Kaufkraftparität, die unterstellt, dass sich lokale Preisunterschiede homogener Güter langfristig über den Wechselkurs ausgleichen, beträgt die Überbewertung des Frankens zum Euro etwa 20 und gegenüber dem Dollar sogar gegen 30 Prozent.“

 

Wie hoch wird nun der Jahresbeitrag bei Hapimag für 2012 werden? Ausgehend von der Steigerung für das laufende Jahr und den Begründungen des Unternehmens Hapimag dazu ist nicht viel Gutes diesbezüglich zu erwarten. Die Höhe des Jahresbeitrags hat ohnehin schon die Schmerzgrenze überschritten. Es sind aber nicht nur die Kursbelastungen die die Jahresgebühren in unerschwingliche Höhen treiben, Vorgaben des Unternehmens Hapimag leisten dazu regelmäßig auch einen nennenswerten Beitrag. Es ist wohl kaum noch zweckmäßig dieser Urlaubsform die Treue zu halten, da die Unwägbarkeiten offensichtlich grenzenlos sind und immer neue Belastungen dazu kommen. Wenn ein Hapimagaktionär eine größere Anzahl an Aktien hält und in Euro seinen Verpflichtungen nachkommen muss kann es schon fast zweckmäßig sein darüber nachzudenken ob es bei der derzeitigen Situation nicht sinnvoll ist Kurssicherung zu betreiben. Dies kann nun gewiss nicht das Maß der Dinge sein. Es gibt wohl keine guten Gründe mehr für die Anschaffung einer Hapimagaktie, sofern man nicht dem Währungsgebiet des Schweizer Frankens angehört.

 

Die Wechselkursbelastungen werden nach Lage der Dinge die Jahresgebühren in unerschwingliche Höhen treiben. Hapimag wird sich diese Gelegenheit zur Argumentation für steigende Gebühren nicht entgehen lassen und wer sucht der findet auch noch manche zusätzliche Notwendigkeit des Einbezugs.

 

Eine Hoffnung bleibt aber, der Kurs des Schweizer Franken ist seit Jahresbeginn zwar deutlich gestiegen - doch er kann auch wieder fallen. Die Jahresgebühren wohl so oder so nicht?


Hapimag-Pensionskasse

(2011-07-28)

 

Zumindest die Hapimag-Pensionskasse war 2010 erfolgreich, erfolgreicher als das Unternehmen selbst. Allerdings liegt es in der Natur der Sache hier keine Risiken einzugehen. Im Geschäftsjahr 2010 betrug der Ertragsüberschuss bei der Pensionskasse 325.135,66 CHF im Vorjahr 1.549.580,93 CHF, somit ein deutlicher Rückgang.

 

Eine noch junge Institution, die Stiftungsurkunde stammt vom 09.11.2005, Tätigkeitsaufnahme erfolgte zum 01.01.2006, „die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen der Bestimmungen der Stiftungsurkunde, des Reglements und des BVB für Mitarbeiter sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.“

 

Insgesamt bisher sechs Rentenbezieher, Mitgliederbestand: 233 am 31.12.2010. Die Risiken Tod und Invalidität sind rückversichert.

 

Die Beiträge des Arbeitgebers, also Hapimag, lagen 2010 bei 1.284.534,00 CHF (Vorjahr: 1.220.402,65 CHF). Die Vermögensanlagen betrugen 2010: 21.408.432,16 CHF (Vorjahr: 18.189.741,41 CHF). Das Kapital betrug 2010: 19.647.888 CHF (Vorjahr: 17.110.761 CHF).

 

Die Kosten der Administration lagen 2010 bei 88.113,85 CHF (Vorjahr: 87.068,55 CHF), hinzu kommen die Kosten der Vermögensverwaltung 2010: 98.490 CHF (Vorjahr: 91.087 CHF), pro Person somit 781 CHF (Vorjahr: 752 CHF).

 

2010 erfolgten 15,79 Prozent (Vorjahr: 15,62 %)  der Vermögensanlagen in Immobilien. Ein Immobilienunternehmen, hier Timesharingunternehmen, scheint nicht sehr viel von einer Anlage in Immobilien zu halten?

 

Unternehmenszweck: „Laut Eintrag im Handelsregister Zug (Stand Juni 2010): Erwerb, Miete, Verwaltung und Betrieb von Feriendörfern, Appartementanlagen, Hotels und  ähnlichen Einrichtungen.“ Welch ein Aufwand doch betrieben werden kann nur um einige Ferienwohnungen mit eigenen Mitgliedern zu belegen.


 

Wunsch, Traum oder Wirklichkeit?

(2011-08-05)

 

„kununu.com“ - Hapimag - Erfahrungsberichte durch Mitarbeiter / -innen.

 

http://www.kununu.com/ch/all/ch/gt/hapimag/kommentare

 


Durchwachsenes Halbjahresergebnis

(2011-08-08)

 

Nach einer Pressemitteilung des Hauses Hapimag, verbreitet u. a. über „Neue Schwyzer Zeitung“, erreichte das Unternehmen im ersten Halbjahr 2011 ein positives operatives Ergebnis. Dies muss nicht unbedingt überraschen, allerdings die verbreiteten Begründungen dafür schon. Diese Zahlen sind nun schon gar nicht auf ein gelungenes Geschäftskonzept zurückzuführen sondern wurden nur durch die üblichen Vorgehensweisen erreicht. Nach der erfolgten Mitteilung lag „der Betriebsgewinn bei 1,9 Millionen Euro“, der Umsatz bei 85,5 Millionen Euro. Steigerung nach dieser Rechnung um „6 Prozent“.

 

Gesondert hingewiesen wurde auf die Belegung der Schweizer Ressorts die unverändert bei 72 Prozent lagen, aber einen Umsatzanstieg „von 11,5 Prozent auf 3,6 Millionen Euro“ erreichten.

 

Die Steigerung der Jahresgebühren betrug für 2011 gegenüber dem Vorjahr 20,04 EUR (umrechnungsmäßig gegenüber CHF). 2010 betrugen die vereinnahmten Jahresgebühren aus Aktien: 59.548 TEUR. Ausgehend von der im Umlauf befindlichen Aktienanzahl des Vorjahres (258.218) ergibt sich hieraus ein zusätzlicher Umsatz in Höhe von ca. 5.174.688 EUR, entsprechend ca. 2.587.344 EUR für ein Halbjahr. Weiter ausgehend von dem genannten Betriebsgewinn über 1,9 Mio. EUR für das erste Halbjahr und dem Verlust im entsprechenden Vorjahreszeitraum über 0,7 Mio. EUR, liegt die Differenz bei 2,6 Mio. EUR. Aus der Erhöhung des Jahresbeitrags wurden 2.587.344 Mio. EUR erlöst, entsprechend den bereits genannten ca. 2,6 Mio. EUR.

 

So einfach lässt sich bei Hapimag die Bilanz ausgleichen. Der Aktionär zahlt bis ein positives Ergebnis vorliegt, die Jahresgebühr wird eben entsprechend angepasst.

 

Betrachten wir dann den „Zuwachs von 11,5 Prozent auf 3,6 Millionen Euro“ bei den Hapimagressorts in der Schweiz, so kann dieser nur auf den starken Schweizer Franken und die daraus resultierende Umrechnung zurückzuführen sein. Also auch kein unmittelbarer Erfolg aus der unternehmerischen Tätigkeit, sondern ein Sondereffekt. 2010 gab es für einen Schweizer Franken, Umrechnungskurs jeweils vom Jahresanfang, steigende Tendenz im weiteren Verlauf, 0,67 EUR, 2011: ca. 0,78 EUR, Steigerung ca. 16,5 Prozent. Da lassen sich natürlich Umsatzsteigerungen problemlos generieren und verkünden. Läuft es dann wieder einmal in die andere Richtung, dann war selbstverständlich der schwache Euro der Verursacher.

 

Die Auslastung über alle Objekte lag im Durchschnitt bei 61,2 Prozent und damit ca. 1,2 Prozent unter den Halbzeitwerten des Vorjahres. Niedrigere Auslastung trotz Schließung von vier Hapimagstandorten (Kanzelhöhe, Sörenberg, Hok Yxenhaga, Nystedt). Bezogen auf die abgewohnten Punkte des Vorjahres bedeutet dies, hochgerechnet auf das Halbjahr, dass ca. 100.000 Wohnrechtspunkte weniger in Anspruch genommen wurden. Die Erhöhungen bei Jahresgebühr und Nebenkosten gleichen derartige Rückgänge erfolgsmäßig dann mit aus.


Neue EU-Richtlinie schützt die Anbieter, nicht die Erwerber

(2011-08-22)

 

„Bei den Wörtern Timesharing oder Ferienwohnrechte schalten deutsche Verbraucherschützer auf Rot, verfallen in hektische Umtriebe und stellen sich schützend vor ihre Schutzbefohlenen. Alle Jahre wieder - pünktlich wie der Vogelzug - lässt sich dieses Ritual beobachten…“

 

So oder ähnlich, verschiedene Varianten sind im Umlauf, begann eine Pressemappe zum Timesharing deren Verfasser wohl problemlos dem entsprechend interessierten Bereich zugeordnet werden darf. Nicht die Verbraucherschützer, sondern wohl eher interessierte Interessengruppen bringen dieses Thema, entsprechend bagatellisiert und heroisiert, „pünktlich wie der Vogelflug“ zur Sommernachrichtenflaute alljährlich wieder auf die Tagesordnung und einige wenige, meist unbedeutende Nachrichtenblätter, nutzen die Gelegenheit abzuschreiben. Es folgt dann zum Glück in der Regel die entsprechende Reaktion, denn durch ständige Wiederholungen der Verharmlosungen durch die Timesharingindustrie werden die Sachverhalte nicht besser.

 

Es war doch letztendlich deren Lobby die verhinderte, dass die neue EU-Richtlinie zum Timesharing das Problem wirklich löste. Die EU, deren Richtlinie nun in nationales Recht umgesetzt wird, hat doch hier nicht einmal einen Minimalschutz geschaffen, geschweige denn das Problem überhaupt erkannt. Diese Richtlinie schützt die Anbieter, nicht aber die Erwerber. Für den langjährigen Timesharingnutzer ist ohnehin nicht die geringste Verbesserung eingetreten.

 

Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU und daher haben diese Richtlinien dort keine Relevanz. Das Schweizer Timesharingrecht erreicht in weiten Teilen nicht einmal die Minimalvorgaben der EU.

 

Mangels fehlender Argumente kommt man dann mit der fixen Idee des Hauses Hapimag „…dem ungebändigten Boom an Zweit- und Ferienwohnungen! Das Resultat sind «kalte Betten» - Domizile, die durchschnittlich 315 Tage im Jahr leer stehen…“ Wie viele Tage im Jahr ist denn eine Wohnung in einer Timesharinganlage am Mittelmeer oder in einem Wintersportort belegt? Ganz abgesehen von den erheblich weiteren Anreisen und dem fast wöchentlichen Wechsel. Hier möchte man offensichtlich auch noch den Zweitwohnungsteuer erhebenden Gemeinden Argumentationshilfe leisten und diese Beutelschneiderei zur eigenen Subventionierung das Wort reden. Erhebung von Kurtaxe und weiteren zusätzlichen kommunalen Erfindungen, insbesondere in Österreich, fallen auch bei der Nutzung von Timesharingwohnungen an und werden von den Timesharingbetreibern gerne gegenüber den Gastgemeinden als Entscheidungshilfe vorgetragen.

 

Einige Informationsseiten zum Timesharing:

 

  1. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Timesharing:

 

http://www.portal21.de/cln_091/nn_1734608/sid_695B905BD479734E8B0B6E971C66AF88/SiteGlobals/Forms/__Portal21/Suche/ServiceSucheForm,templateId=processForm.html?queryResultId=12160573&pageNo=1&allOfTheseWords=Timesharing

 

http://www.portal21.de/cln_091/nn_1707640/Portal21/DE/Land/Italien/02Verbraucherschutz/ReisenUndUrlaub/Timesharing/start.html?__nnn=true#doc1750046bodyText5

 

  1. Umsetzungsstand der Timesharing-Richtlinie 2008/122/EG:

 

http://www.portal21.de/nn_1734530/Portal21/DE/Service/Aktuelles/Meldungen/EU__Umsetzungsstand__RiL__2008__122__Timesharing__110223.html

               

  1. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL weist auf Fallen bei Zeitwohnrechten hin:

 

http://www.bvl.bund.de/DE/08_PresseInfothek/01_FuerJournalisten/01_Presse_und_Hintergrundinformationen/01_PI_und_HGI/Verbraucherschutz/2011/2011_03_14_timesharing.html?nn=1460880

 

  1. Europäisches Verbraucherzentrum: „Jedoch konnten die neuen Bestimmungen leider nicht alle Probleme der Verbraucher auf diesem Gebiet lösen. Trotz einiger Verbesserungen im Schutz vor unseriösen Anbietern sollten sich Verbraucher aber weiterhin genau überlegen, ob sie einen derartigen Vertrag abschließen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Pauschalreisen oder individuell zusammengestellte Reiseabschnitte oftmals viel günstiger waren als die vermeintlichen Discount-Clubs. Insbesondere die Tatsache, dass der Flug oft nicht im Angebot enthalten ist, macht derartige Ferienclub-Urlaube zu einem kostspieligen (Miß-)Vergnügen.“

 

http://www.evz.de/UNIQ131177449001366/doc2068A.html

 

Suchen Sie eine, wohl der Interessenvertretung Timesharing zuzuordnende Darstellung, vermutlich eher einem bekannten Timesharingunternehmen, dann können Sie hier eine der rührenden Geschichten dazu nachlesen. Erinnern wir uns diesbezüglich nur an die Ausführungen zum „Grauen Markt.“ Es kommt immer nur auf den Standpunkt und darauf an was man gerade gebrauchen kann, und für jede Seite gibt es eine verklärende, glorifizierende Möglichkeit die dann wie im Märchen enden soll und als solche auch erzählt wird. Beim Timesharing des Öfteren wohl später mit einem bösen Erwachen, denn bei einer Geldanlage zählen die Fakten und nicht die Hoffnungen. Die diesbezügliche Presseerklärung war wohl so offensichtlich, dass darauf selbst nur wenige der üblichen Verdächtigen, trotz Sommerflaute, mit einer Veröffentlichung einstiegen:

 

http://www.presseportal.de/pm/102042/2096565/ferien-maximieren

 

Die Information, sofern man überhaupt von einer solchen sprechen kann, besteht dann aus einseitiger Hoffnung auf Erreichung eines Wunschdenkens, wofür bei realistischer Betrachtungsweise nicht der geringste Hoffnungsschimmer besteht. Es wird zurzeit über alle Pressekanäle und -portale gefeuert. Wahrscheinlich läuft das Geschäft nicht so gut, wie man vorgibt?


Hapimaganlage Hörnum - „Niemandsland hinter Sansibar“

(2011-10-04)

 

„FAZ.de:“ http://www.faz.net/artikel/C30156/sylt-die-gedanken-sind-befreit-30725318.html


Hat sich daran wirklich etwas geändert??

(2011-10-14)

 

Unter dem Datum vom 12.10.2011 finden Sie einen Artikel der „Frankfurter Allgemeine“ zu Hapimag vom 19.05.2003. Was hat sich an der damaligen Situation zur gegenwärtigen eigentlich geändert, verbessert oder verschlechtert? Was ist aus den seinerzeitigen Ankündigungen zwischenzeitlich geworden? Vieles davon wird Ihnen auch für die heutige Situation noch sehr bekannt vorkommen, acht Jahre danach. Manches ändert sich bei Hapimag eben nicht, trotz entsprechender Ankündigungen. Man bemühte sich „Kosmetik“ zu betreiben, aber wurden die damaligen Probleme grundlegend behoben? Es fällt schwer dies zu bejahen. Die Probleme von damals sind irgendwie immer noch die Probleme von heute. Eine interessante Zeitreise:

 

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/hotels-fuenfzig-jahre-warteliste-sind-zu-lang-199808.html


Buchungskanalisierung

(2011-10-21)

 

Einladung zum Partnertreff, oder wie immer Hapimag es nennt, in der Hapimaganlage Binz vom 12.11.2011 bis 20.11.2011. Im Text waren keine Zuordnungen oder eine Unterteilung für bestimmte Zielgruppen und keine zeitlichen Beschränkungen angegeben. Kosten: Freitag bis Sonntag 130,00 EUR, Verlängerung bis darauffolgenden Sonnabend für 30 Euro pro Tag möglich. Ein älteres Ehepaar meldete sich an. Sofort kam die telefonische Mitteilung, dass sie erst ab Montag erwünscht seien. Für die Rentner sei das Wochenende nicht vorgesehen, sondern nur für Familien mit Kindern.

 

Die Rentner sollen dann wohl ab Montag, gemäß dem anderenorts verbreiteten Slogan, „die kalten Betten“ füllen.

 

Offensichtlich ist das Quartier Binz im „traurigen Monat November“ noch so gut gebucht, dass man sich diese Sortiervorgänge leisten kann. Inzwischen sind alle auch Mitglieder und keine Partner mehr und das Unternehmen bestimmt wem welche eventuellen Sonderrechte großzügig gewährt werden. An dieser Vorgehensweise hat sich aber gegenüber früheren Handhabungen durch die Bezeichnungsänderung nichts geändert.

 

Gleichheit muss dabei nicht die Grundlage sein. Sofern bei einer solchen Veranstaltung von einem Sonderrecht gesprochen werden kann, denn wenn die Hütte voll wird können die Gäste ausgesucht werden und die Zukunft sieht das Unternehmen offensichtlich nicht bei den Rentnern. Diese stellen  vermutlich nur derzeit den größten Teil der Aktieninhaber. Nutzung, wohl zumindest bei beeinflussbaren Angeboten, vermutlich nur dann, wenn andere Unternehmensvorstellungen nicht gestört werden? Bei diesen Angebotsveranstaltungen könnte sich, zumindest in dem einen oder anderen Fall, die Frage stellen nach welchen Kriterien die freien Plätze vergeben werden bzw. wurden? Mir fallen dazu einige Durchführungen der vergangenen Jahre und Monate ein.

 

In der Regel kann man das bei Hapimag durchgeführte Buchungsverfahren wohl als „Windhund-Verfahren“ bezeichnen, mit kaum nachvollziehbaren Erfolgsmöglichkeiten und vielen Unwägbarkeiten. Es fällt lediglich auf, dass es trotzdem offensichtlich doch zahlreichen Buchenden immer wieder gelingt ihr Wunschobjekt zu den gewünschten Zeiten zu bekommen, oft auch der gleiche Personenkreis. Vielleicht kommt es dabei nur auf die nötige Geschicklichkeit an?


Danksagung

(2011-10-24)

 

Liebesgrüße aus Baar? Etliche geschätzte Mitglieder, früher waren es geschätzte Partner, werden diese herzlichen und überschwänglichen Dankesbekundungen und Treuedanksagungen dieser Tage bekommen haben. Zahlreiche Empfänger davon gehörten möglicherweise nur deshalb zu den Adressaten, weil es ihnen in der Zwischenzeit nicht gelang die Aktie auf eine halbwegs vertretbare Weise los zu werden und erhaltene Angebote ganz einfach zu mickrig waren um Berücksichtigung zu finden, sofern es überhaupt Reaktionen auf Verkaufsofferten gab.

 

Es folgt dann das alljährliche Aktienangebot zum Vorteilspreis, ohne Nennung einer „Hausnummer“, also wie üblich keine Preisangabe, aber trotzdem liegt der Preisvorteil nach Feststellung des Hauses Hapimag im Falle der Annahme bei weit mehr als 1.000 Franken. Es kommt eben immer auf den Ausgangspunkt an, hier allerdings mit mindestens einer Unbekannten für den Interessenten. Gehen wir nur einmal von den vermuteten Grundlagen aus, andere Möglichkeiten sind mangels fehlender Information nicht möglich, dann liegt dieser Betrag, umgerechnet auf Euro, noch immer unter der Wertsteigerung, also Verteuerung, des Schweizer Franken bezogen auf das letzte Jahr. Eine Wertsteigerung für die Aktie selbst hat es nicht gegeben, der Trend Richtung Süden bleibt erhalten. Letztendlich dann wohl eine Preiserhöhung und kein Riesenknaller, auf keinen Fall etwas was wir nicht schon hatten.

 

Es besteht aber nicht der geringste Anlass derartige Angebote anzunehmen und das eigene Verpflichtungsengagement und damit zusätzliche ständige fixe Belastungen zu steigern und somit gutes Geld hinauszuwerfen um zusätzlich auch noch die eigene Flexibilität kräftig einzuschränken. Alles das, was Hapimag anbietet, gibt es auf dem Tourismusmarkt in mindestens gleicher Art und Güte und meistens zu günstigeren Konditionen, vor allen Dingen aber mit erheblich mehr Flexibilität, die bei Nichtannahme voll erhalten bleibt. Hapimag bietet nichts an was es anderenorts nicht mindestens in gleicher Qualität gibt.

 

Die Zeiten sind längst vorbei in denen Hapimag eine annähernde Alternative war. Dem Unternehmen ist es über die Jahre gelungen die Interessen des überwiegenden Teils seiner Mitglieder außen vor zu lassen, ebenso die ursprüngliche Idee und die ursprünglichen Ideale. Eine reife Leistung. Die eigentliche Hapimagidee war gut. Nur was hat man daraus gemacht? Jetzt hat man nicht nur Probleme mit dem Absatz von Anteilscheinen, die Nutzung der Objekte durch die Mitglieder geht zurück. Eine gefährliche Entwicklung, zumindest ist keine positive Kostenentwicklung zu erwarten und damit wird alles noch unattraktiver. Die Mitglieder werden es ausgleichen dürfen, ob die angebotenen Möglichkeiten genutzt werden oder nicht.

 

Interessant an diesem Schreiben ist eigentlich nur die Aussage, dass wir nun „ein Apartment als wirtschaftlicher Mitbesitzer betreten.“ Was waren wir nun nicht schon alles in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten? Es lohnt nicht dieses vollumfänglich aufzuzählen, den langjährigen Mitgliedern werden dabei viele Beispiele einfallen. „Wirtschaftlicher Mitbesitzer“, diese Formulierung ist nun neu, deshalb aber nicht originell.

 

Trotz umfangreicher Recherchen in den üblichen Möglichkeiten gibt es hierfür keine umfassende verständliche oder nachvollziehbare Definition, wenn überhaupt.

 

Selbst die Rechtsprechung benutzt diesen Begriff, wenn überhaupt, äußerst selten und tut sich dabei sehr schwer diesen verständlich herüberzubringen. Bei Nießbrauchsregelungen kommt er des Öfteren zur Anwendung. Vielleicht soll er so verstanden werden? Wäre aber grundsätzlich nicht richtig, denn dann dürften wir eigentlich fast kostenfrei die Hapimagappartements nutzen. Davon kann nun aber wirklich nicht die Rede sein, bei Preisen die jedem Vergleich mit entsprechenden Urlaubsdomizilen in so weit standhalten, dass sie zumindest nicht günstiger sind. Also der falsche Weg der Definition.

 

Wirtschaftlicher Eigentümer, hatten wir schon in anderem Zusammenhang, ist wohl somit auch eine Fehlinterpretation, es wird hier vom „Besitzer“ gesprochen.

 

Eigentlich fällt mir in diesem Zusammenhang der immer wieder gern genannte Vergleich mit dem gestohlenen Fahrrad ein. Diese Darstellung ist nun aber so allgemein bekannt, dass Ausführungen dazu nur langweilen würden und auch in die falsche Richtung führen. Erklärt aber den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum recht anschaulich und könnte deshalb hilfreich sein.

 

Vielleicht könnte mit dieser Bezeichnung der Übernehmer der anfallenden Kosten gemeint sein? Dem würde das „gute Gefühl“ beim Betreten des Appartements aber entgegenstehen.

 

Sollte mit „wirtschaftlicher Mitbesitzer“ möglicherweise ganz einfach und banal Mieter gemeint sein? Dies würde zumindest die Nebenkostenrechnung am Ende des Aufenthalts erklären. Allerdings spricht die Jahresgebühr die der „wirtschaftliche Mitbesitzer“ zu zahlen hat eher für ein Vertragsverhältnis nach dem Wohnungseigentumsrecht. Folglich doch kein Besitzer? Dann wäre die neue Zuordnung falsch.

 

Eventuell deutet die Bezeichnung „wirtschaftlicher Mitbesitzer“ aber nur darauf hin, dass auf diesen etliches zukommt, wirtschaftlich - also finanziell. Vielleicht sollte der „wirtschaftliche Mitbesitzer“ doch kein so „gutes Gefühl“ beim Betreten des Apartments haben, eher gemischte Gefühle für das was auf ihn wirtschaftlich zukommt, vor allem was gemeint sein könnte, dem er nicht entkommt, denn die Rechnung kommt bestimmt, so oder so.

 

Ganz gleich wie die Bezeichnung lautet. Das wirtschaftliche Risiko trägt bei Hapimag ohnehin das Mitglied, eigentlich der Aktionär, was wir immer wieder durch die ständigen Kostenerhöhungen feststellen können. Die nächste Jahresgebührenrechnung wird uns dann wohl erst so richtig treffen und die Augen öffnen woran und womit wir engagiert sind, woran wir „wirtschaftlicher Mitbesitzer“ sind. Somit ist es eigentlich vollkommen egal welcher Kategorie uns dieses Unternehmen zuordnet. Es ist alles nur Propaganda, deren Aussendung wir mit über die Jahresgebühren bezahlen.

 

2011-11-16

Keine Miete in Franken

 

Nach einem Aufenthalt in einem deutschen Ferienstandort erging unter anderem folgende Mitteilung:

 

„…Und als Miteigentümer zahlen Sie für Ihren Aufenthalt in den Resorts und Residenzen keinen Franken Miete…“

 

Keine Einwände gegen diese Formulierung?

 

Meine Nebenkostenabrechnung wurde am Urlaubsende in Euro ausgestellt. Die Wohnrechtspunktebelastung für den Aufenthalt folgte postwendend, die Jahresgebührenrechnung wurde schon am Jahresanfang, in Euro umgerechnet, zugesandt.

 

Allerdings sind die werbemäßigen Aufarbeitungen nach einem Urlaub in einer Hapimaganlage entbehrlich, ebenso ist der Werbeanruf während des Aufenthalts in der Anlage lästig. Ich hätte mir da schon eher einen Hinweis vor meinem Urlaub gewünscht, dass sich eine aktive Baustelle in unmittelbarer Nähe zu meiner Ferienwohnung befindet.

 

2011-11-30

Kostenbeispiel für eine Urlaubswoche

 

Nachstehend eine Aufrechnung der Kosten für einen einwöchigen Urlaub in der Hapimaganlage Hörnum, Zwei-Zimmer-Premium-Wohnung, zwei Personen. Gebucht bevor reduzierte Angebote angeboten wurden. Anfang November, also außerhalb der Hauptreisezeit und somit einer reduzierten Infrastruktur vor Ort. Wohnung mit Blick auf einen Baukran und betriebener Baustelle fast unterhalb der Wohnung. Laut Hapimagrezeption war Hapimag aber nicht für die Baustelle zuständig.

 

Benötigt wurden 161 Wohnrechtspunkte (Berechnungsgrundlage je Wohnrechtspunkt ca. 4,30 EUR) 

 

Hapimag - Wohnrechtspunkte

(161 - 4,30 EUR/Punkt)

 

ca. 692,30 EUR

 

Hapimag - Lokaler Kostenbeitrag

316,00 EUR

 

Kurtaxe

14,00 EUR

 

Hapimag - Parkplatz

24,50 EUR

 

 

 

 

Gesamt

ca. 1.046,80 EUR

Je Tag: ca. 149,54 EUR

 

Im vorstehend aufgeführten Betrag wurde keine Verzinsung für die zum Aktienerwerb aufgewandten Beträge berücksichtigt.

 

Um jährlich die benötigte Punktegutschrift zu bekommen wären bei diesem Beispiel ca. drei Hapimagaktien erforderlich. Ausgehend vom derzeitigen offiziellen Verkaufspreis, 7.600,00 CHF - ca. 6.163,30 EUR und einem Zinssatz für langfristige Anlagen von 4 Prozent, ergibt sich eine Verzinsung je Aktie von ca. 246,53 EUR, hier dann anteilig ca. 2,7 Aktien, entsprechend ca. 665,64 EUR (Gesamt: ca. 1.712,44 EUR).

 

Hinzu kommen weiter die Anreisekosten, einschließlich Autozug und natürlich die Kosten der Lebenshaltung vor Ort.

 

Ohne Zusatzkosten konnte in der Hapimaganlage ein Schwimmbecken genutzt werden, mit einigen wenigen Wellnessmöglichkeiten. Für die Nutzung des Wellnessbereichs mit weiterem Schwimmbecken und einem Außenschwimmbecken fielen dort je Tag 9,90 EUR/Person zusätzlich zu den anfallenden Nebenkosten an, sofern nicht mindestens 60,00 EUR/Person/Tag im Wellnessbereich umgesetzt wurden. Preis für die Gesamtwoche geringfügig reduziert. Die Anlage ging im Mai 2009 in Betrieb, für diesen relativ kurzen Zeitraum wies das Mobiliar meiner Wohnung teilweise kräftige Gebrauchsspuren auf. 11CF - 8,92 EUR

 

Bei der Verwendung von Wohnrechtspunkten aus einem der von Hapimag verkauften Punktepakete, Preisstellung wie bei einem der Angebote des vorigen Monats, ca. 11,00 CHF/Wohnrechtspunkt, entsprechend nach damaligem Umrechnungskurs ca. 8,92 EUR/Wohnrechtspunkt, hätten die Kosten für die verbrauchten Wohnrechtspunkte ca. 1,436,12 EUR gelegen, Gesamtkosten für eine Urlaubswoche dann: ca. 1.790,62 EUR.

 

2011-12-17

Sonderangebot

 

Dieser Tage versandte Hapimag eine E-Mail: „Winterfreude auf Sylt“ - Unter anderem: „Profitieren Sie vom 6. Januar bis 18. Februar 2012 von exklusiven Angeboten:“

 

„Wir übernehmen die Kosten für Ihre Anreise mit dem Autozug!“ - Einen Absatz weiter: Bei Vorlage der Quittung für den Autozug erhalten Sie einen Gutschein für unser Restaurant Biike oder das Spa im Wert von 50% des Autozug-Tickets…“ Die Rückreise mit dem Autozug geht zu Ihren Lasten.

 

Weiter, für den genannten Zeitraum: Die Kosten für den Aufenthalt im Wellnessbereich betragen pro Person für eine Woche statt 69,30 EUR, 35,00 EUR. Punktereduktion um 50 Prozent, Halbpensionsangebot 209,00 EUR/Person/Woche, 2-Gang-Menü, am 2. Abend ein 5-Gang-Gala-Dinner inklusive ein Glas Champagner.

 

Die drei anderen Hapimagobjekte auf Sylt, Dünenblick, Aalborg und Margaretenhof wurden nicht erwähnt.


Chinesische Medizin ist nicht das Unternehmensziel

(2011-11-01)

 

„Dorf!nfo:“ berichtete unter anderem: „Der Geschäftsführer der Hapimag Deutschland und Skandinavien“ (nur noch Finnland, die Objekte in Nystedt und Hok Yxenhaga sind immer noch ungenutzt) „stellte die traditionelle chinesische Medizin als komplementäres Angebot im Gesundheitstourismus vor. „Wir wollen das TCMedic Zentrum Winterberg innerhalb der nächsten Jahre zu einem der 5 führenden Zentren in Europa machen“, erklärte … dem Fachpublikum. Hierzu investierte Hapimag insgesamt rund 2,75 Mio. Euro in eine moderne, ansprechende und funktionale Infrastruktur. Hierzu zählen nicht nur die speziell eingerichteten Behandlungsräume, sondern auch das neu errichtete Restaurant „WOK5“, welches in seiner Konzeption ebenfalls einzigartig ist.“

 

http://www.dorfinfo.de/sundern/nrw-news/detail.php?nr=60753&kategorie=nrw-news

 

Häufig stellt sich die Frage, wer zahlt die Eskapaden des Unternehmens? Wer benötigt bei einem funktionierenden Gesundheitssystem schon chinesische Medizin? Wenn jemand meint diese zu benötigen, dann soll er die Kosten dafür selbst tragen, dafür ist keine Hilfestellung durch Hapimag und seine Aktionäre erforderlich. Zumindest kann es nicht die Aufgabe der Hapimagaktionäre und des Unternehmens sein diese für einen elitären, speziellen, um nicht zu sagen eigenwilligen, möglicherweise introvertierten, Nutzerkreis zu finanzieren bzw. anzubieten.

 

Laut Eintrag im Handelsregister Zug (Stand Juni 2010) besteht der Unternehmenszweck wie folgt: „Erwerb, Miete, Verwaltung und Betrieb von Feriendörfern, Appartementanlagen, Hotels und  ähnlichen Einrichtungen.“

 

Auf medizinische Leistungen oder Einrichtungen, gleich welcher Art, als Unternehmensziel, erfolgte keine Festlegung.

 

Der Aktionär trägt trotzdem das Risiko? Warum? Weiter stellt sich die Frage, wovon wurden die 2,75 Mio. EUR finanziert, woher kommt das Geld dafür? Der Hapimagunternehmenszweck dient der Wohnraumbeschaffung für Aktionäre. Nebenkosten dienen dem Kostenausgleich vor Ort. Jahresgebühren unter anderem der Instandhaltung und dem Ausgleich der Abschreibungen. Es ist eigentlich kein Geld vorhanden um neue, schon gar nicht diese, Wege zu beschreiten. Abgesehen davon, dass diese mehr als entbehrlich sind. Welcher Prozentsatz der Hapimagaktionäre ist an chinesischer Medizin nachhaltig interessiert? Vielleicht eine momentane Laune? Auf keinen Fall mehr. Die Fehlinvestition Winterberg wird sich dadurch auch nicht bessern, nur um eine weitere Fehlinvestition, Chinesische Medizin, erweitern. Das Objekt Winterberg ist mittlerweile wohl so minimal ausgelastet, dass es bereits bei „Lastminute.de“ angeboten wird:?

 

http://xxl.lastminute.de/Angebot.asp?eanr=228032997&HID=63809

 

Was hat chinesische Medizin mit dem von Hapimag angebotenem Timesharingmodell zu tun? - Nichts!


Schließung von Bad Neuenahr

(2011-11-20)

 

Dem Faltblättchen zu „Simply Life“ konnten wir entnehmen, dass die Hapimagunterkunft in Bad Neuenahr/Eifel verkauft wurde. Ein Objekt mit 24 Wohneinheiten aus der Gründerzeit von Hapimag. Dem Geschäftsbericht 2007, dem letzten Geschäftsbericht in dem informelle Zahlen zu den einzelnen Objekten bezüglich Anschaffungskosten usw. verbreitet wurden, danach stellte Hapimag hierzu die informative Berichterstattung ein, entnehmend lag der Anschaffungswert dieses Objekts bei ca. 3.347.000 CHF. Der Buchwert 2011 dürfe somit noch bei ca. 1.490.000 CHF gelegen haben. Angaben zum Verkaufspreis erfolgten natürlich, informationsfreundlich wie das Unternehmen ist, nicht. Viele werden das Objekt Bad Neuenahr wohl kaum vermissen, auch bietet der Verkauf den kleinen Vorteil, dass die Aktionäre hierfür nicht mehr die Abschreibungen über die Jahresgebühr ausgleichen müssen, wie bei diversen ungenutzten anderen Standorten. In diesem Zusammenhang stellt sich ohnehin die Frage, was Hapimag mit der aus den über die Jahresgebühren ausgeglichenen Abschreibungsbeträgen und der damit zufließenden Liquidität macht? Wofür werden diese Gelder verwandt?

 

So wurde weiter berichtet, dass die, teilweise vor Jahren, stillgelegten Objekte Kanzelhöhe (Österreich), Nystedt (Dänemark) und Hok Yxenhaga (Schweden) immer noch zum Verkauf stehen. Diese Ferienwohnungsanlagen werden nicht mehr genutzt.

 

Der Verkauf von „Kleinobjekten“ wie, Lido di Jesolo, Lido di Pomposa, Bordighera usw. besserten in den vergangenen Jahren die Hapimagbilanzen wiederholt etwas auf. Mittlerweile stehen von dieser Größenordnung aber kaum noch Objekte zur Verfügung, mögliche Verkäufe bereiten somit Schwierigkeiten.

 

Die schwierige Verkaufssituation der Objekte Hok Yxenhaga, Nystedt und Kanzelhöhe lässt zumindest Rückschlüsse auf die Werthaltigkeit der Hapimagobjekte zu. Die Situation hier ist nicht anders als bei etlichen offenen Immobilienfonds, lassen wir die geschlossenen Fonds einmal außer Betracht. Verkäufe sind nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich, die Liquiditätsbeschaffung aus dem Verkauf derartiger Objekte ungewiss, die Größenordnung des Verkaufserfolgs nicht einschätzbar.

 

Bilanziell und erfolgsmäßig bringt es nur etwas wenn der Verkaufserlös über dem Buchwert liegt. Der Käufer bestimmt den Preis? Hinzu kommt bei vielen Hapimagobjekten die doch oft extreme Randlage zur vorhandenen touristischen Infrastruktur. Wenn überhaupt ist, wie sich hier auch zeigt, nur ein kleiner ausgesuchter Käuferkreis möglicherweise interessiert. Für diese Objekte ist also kaum ein Markt vorhanden. Das Interesse an zum Verkauf stehenden Hapimagobjekten entspricht, sinngemäß betrachtet, dem Interesse an den Aktien dieses Unternehmens. Dies alles steigert die Werthaltigkeit kaum. Die Werthaltigkeit ist somit fraglich?

 

Zur Situation am Immobilienmarkt ist folgender Bericht bei „biallo.de“ aufschlussreich:

 

„Krise bei offenen Immobilienfonds.“

 

Hapimag ist kein offener Immobilienfonds, die bestehende Marktsituation könnte sich aber auf diverse Immobilienbereiche auswirken.

 

Es ist ohnehin oft unglücklich wie das Unternehmen vorgeht. Nehmen wir die Hauptbroschüre „Simply Life“ Seite 11, dann wird dort das Atomium in Brüssel vorgestellt, mit dem Hinweis, dass sich dieses „zwei Stunden vom Resort Bad Neuenahr entfernt“ befindet. Im beigefügten Faltblättchen zu „Simply Life“ teilt man dann die Schließung von Bad Neuenahr mit.


Idee der gemeinschaftlichen Immobiliennutzung an sich

(2011-12-18)

 

„Simply Life“ Ausgabe Oktober 2010 - als „geniale Idee“ reitet man nun auf der Umweltschiene. Das hatten andere schon viel früher. Populistisch ist es allemal, insbesondere wenn keine anderen eigenen Ideen einfließen. Richten wir also bei den Hapimagobjekten einen Pflanzen-, Obst- oder Gemüsegarten ein, verkaufen eine Patenschaft für einen Olivenbaum usw. Warten wir es ab wann Hapimag dann die erste hauseigene Biogasanlage in Betrieb nimmt. Dies wäre dann nur folgerichtig. Allerdings macht es sich nicht gut, wenn dann die Hapimaganlage in einer vermaisten, verspargelten und von einer Biogasanlage betroffenen Gegend liegt. Auf die Reaktion zum Thema Umwelt aus dem Hause Hapimag dürfen wir dann gespannt sein. Mit Erklärungen hatte das Unternehmen allerdings nie Probleme.

 

Interessanter an den Ausführungen zu dieser Broschüre sind allerdings die Feststellungen:

 

„Es war Anfang der 60er Jahr, als die Gründer von Hapimag ihre Idee entwickelten, als Kollektiv Ferienwohnungen zu erwerben und dann gemeinschaftlich zu nutzen...“

 

Interessant ist die weitere Ausführung: „…Ideen für Gemeinschaftsprojekte gibt es immer wieder. Die entscheidende Frage ist, ob sie längerfristig funktionieren. Und dies hängt wesentlich von der Tauglichkeit der Spielregeln ab...“

 

Weiter: „Innovativ an Hapimag war also einerseits die Idee der gemeinschaftlichen Immobiliennutzung an sich…“

 

Was ist von den ursprünglichen „Idealen“ nun geblieben? Ursprünglich ein genossenschaftlicher Gedanke, populistisches sozialistisches Gedankengut wollen wir bei den sonstigen Preisstellungen des Unternehmens nicht unterstellen, Timesharingambitionen blieben im Hintergrund, wurden nicht propagiert, eher dementiert, fährt man nun die Umweltarie. „Kalte Betten“ und ähnliches und bietet nicht ausgelastete Objekte auf dem freien Markt an, versucht es in chinesischer Medizin, Wellness und Restauration, in der nun mit Hapimag Card, bei Schweizer Preis- und Menüstellung, zehn Prozent Nachlass gewährt werden. Wir alle wissen wie seriös derartige Nachlässe sind, da sich vielerorts die Frequentierung in argen Grenzen hielt, und es stellt letztendlich die Frage ob es längerfristig funktioniert.

 

Innovativ an Hapimag war also die Idee der gemeinschaftlichen Immobiliennutzung an sich! Dies ist der Kernsatz und die Grundidee.

 

Warum hat man dieses Ziel verlassen? Was hat man daraus gemacht? „Geniale Ideen?“


Querelen oder Zwangsläufigkeiten?

(2011-12-20)

 

Sind es nun Querelen oder Zwangsläufigkeiten, die entstehen, wenn eine moderne Ferienanlage, in einem Dorf im Süden von Sylt, mit wenig touristischer Infrastruktur und alteingesessenen Hierarchien, errichtet wird? Mit Dorffürsten die nur eines ständig verteidigen werden, die eigenen Privilegien. Ein Ort der bisher weitestgehend von Tagesgästen frequentiert wurde erlebt eine Wandlung, dieses benötigt Zeit. Die Strukturen in Hörnum sind auf eine Ferienanlage wie Hapimag diese betreibt zurzeit wohl noch nicht ausgerichtet.

 

„sylter-spiegel.de“ berichtete: „Konflikt zwischen Hapimag und Bauausschussvorsitzendem…“

 

http://www.sylter-spiegel.de/startseite/news-anzeigen/article/hoernum-konflikt-zwischen-hapimag-und-bauausschussvorsitzendem-ingo-dehn-im-zweifel-vor-nichts-zu.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=10&cHash=45f094779683ee78d2fff3a302a6ccfc


Aktienvermittlung durch Hapimag

(2011-12-31)

 

Ein Preisvorschlag für die Aufnahme in die hauseigene Vermittlung zum Verkauf von Aktien für aussteigewillige Hapimagaktionär lag Mitte 2008 bei ca. 3.400 CF, im dritten Quartal 2010 bei ca. 2.500 CF (Minus ca. 26,5 Prozent). Derzeit werden ca. 2.200 CF erzielt (Minus ca. 12 Prozent).

 

Es ist schon merkwürdig wie diese Vermittlung gehandhabt wird. Ein Aktionär der einen etwas höheren Wert als diese ca. 2.200 CF nannte wartete Monate auf eine erfolgreiche Vermittlung. Nach Reduzierung, auf eigene Initiative hin, auf diese ca. 2.200 CF, gingen die Aktien fast von einem auf den anderen Tag weg, bzw. wurden durch Hapimag abgerechnet.

 

Der neue Käufer erhält diese Aktien allerdings nicht zu einem Preis von ca. 2.200 CF. Hapimag berechnet einen erheblich höheren Preis. Wie wird nun aber die Höhe des Vermittlungspreises festgestellt? Eine nachvollziehbare Übersicht, aus der hervorgeht welche Preisvorstellung für einen Vermittlungsauftrag opportun sein kann ist wohl nicht vorhanden, zumindest nicht auf der Internetseite des Unternehmens abrufbar. Keine Informationsmöglichkeiten wie beim Punktekiosk, bei dem allerdings kein Aufgeld anfällt, im Gegensatz wird bei einer erfolgreichen Vermittlung ein Aufgeld fällig, welches der Käufer übernehmen muss. Es kann nicht nachvollzogen werden, dass bei der sogenannten Vermittlung aus Angebot und Nachfrage heraus eine Preisbildung erfolgt und ob dem, die Vermittlung annehmenden, neuen Aktionär bekannt ist von wem er die Aktien übernimmt und mit welcher Betragshöhe der Vermittlungsauftrag ablief bzw. startete. Wohl eher nicht?

 

Transparent ist dieses Verfahren in Bezug auf die Preisfindung auf keinen Fall. Es ist ein Ratespiel mit etlichen Unbekannten, denn wahrscheinlich bekommt auch der die Vermittlung in Anspruch nehmende Aktionär, der einen niedrigeren Wert nennt dann nicht den höchstmöglichen Preis sondern nur den von ihm genannten Vermittlungspreis? Wie sich diese Unterschiede im „Einstandspreis“ für den neuen Käufer auswirken ist nicht nachvollziehbar, da nicht erkennbar ist wie die Zusammenführung der Interessenten erfolgt. Nennt auch der ein Vermittlungsangebot annehmende neue Käufer einen Preis zu dem er einsteigen möchte?

 

Die niedrigste Preisvorstellung hat beim Vermittlungserfolg offensichtlich Vorrang vor allen höher liegenden Angeboten. Es ist schwierig in dieser Vorgehensweise eine Interessenwahrung für die verkaufenden Aktionäre zu erkennen. Diese Handhabung könnte eher der „Verramschung“ dieser Aktien Vorschub leisten, zumindest was die Erlöse des Abgebers betrifft? Er ist als Aktionär und Kunde für das Unternehmen ohnehin verloren. So sieht dann das mögliche Ende einer teils jahrzehntelangen Geschäftsverbindung aus. Für den verkaufenden Aktionär wohl kaum ein zufriedenstellendes Ergebnis, bei den sich derzeit bietenden Verkaufsmöglichkeiten für eine Hapimagaktie allerdings wohl alternativlos? Ein Vorteil bei dieser Vorgehensweise ist allerdings, dass die Wohnrechtspunkte beim Altaktionär verbleiben und diese im Rahmen der Vorgaben genutzt und somit auch separat verkauft werden können.

 

2012-01-09

Vermittlungsaktien nur für Hapimagaktionäre

 

Die Vermittlungsaktien werden, wie einem Aktionär mitgeteilt wurde, nur an Hapimagaktionäre weitergegeben. Die potentielle Abgabemöglichkeit bewegt sich somit in einem überschaubaren Rahmen.


Hapimaganlage Kanzelhöhe verkauft

(2012-01.04)

 

„Kleine Zeitung“ berichtete unter anderem: „Eine neue Investorengruppe hat die seit drei Jahren leer stehende Anlage auf der Gerlitzen gekauft…“

 

„Eine österreichisch-niederländische Investorengruppe hat die Hapimag-Ferienanlage erworben. Drei Winter lang stand das 600-Betten-Dorf auf der Kanzelhöhe leer. Jetzt hat man auch eine Tochterfirma des internationalen Reiseveranstalters TUI ins Boot geholt, welche das Objekt künftig betreiben soll.“

 

http://www.kleinezeitung.at/kaernten/feldkirchen/feldkirchen_in_kaernten/2913640/hapimag-jetzt-wachgekuesst.story

 

Die Anschaffungskosten der Kanzelhöhe betrugen ca. 38.972.000 CHF. Der Buchwert der Anlage dürfte Ende 2011 wahrscheinlich noch bei ca. 13,4 Mio. CHF gelegen haben. Wie üblich erfolgten keine näheren Angaben. Die von den Aktionären neben den Anschaffungskosten über die Jahre zu tragenden Abschreibungsbeträge dürften bei ca. 25,6 Mio. CHF gelegen haben. Ca. 64,6 Mio. CHF - viel Geld für eine unternehmerische Fehlentscheidung. Hinzu kommen noch die Leerstandskosten über die Jahre und der daraus möglicherweise resultierende weitere Wertverlust.

 

Die Hapimaganlagen Hok Yxenhaga und Nystedt warten weiter auf Käufer.

 

2012-02-29

http://www.live-pr.com/hapimag-verkauft-resort-auf-der-kanzelh-246-he-r1049348890.htm

 

2012-04-27

Neuer Betreiber der früheren ÖGB-Hotels

 

http://kaernten.orf.at/news/stories/2530583/


Ca. 100.000,00 Euro für einen „Dorfladen a la Tante Emma“

(2012-01-08)

 

Winterberg – „…wurde in den vergangenen Wochen im Hapimag-Ferienresort der kleine Einkaufsladen in einen „Dorfladen“ a la Tante Emma umgebaut…“, berichtete „Der Westen“.

 

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-winterberg-medebach-und-hallenberg/ein-dorfladen-mit-regionalen-produkten-id6209173.html

 

Wer das nötige Geld hat, der kann auch in einen Umbau zum „Tante Emma-Dorfladen“ ca. 100.000,00 EUR investieren. Bei einem Timesharingmodell sind offensichtlich sämtliche Kapriolen möglich. Auch hier wird es wieder der Aktionär bezahlen müssen. Vielleicht gelingt es dann hier einmal das Angebot an der Nachfrage zu orientieren?


Einzelpunktezukauf möglich

(2012-02-15)

 

Es fehlen noch einige Restpunkte. Offensichtlich, zumindest in Einzelfällen, kein Problem, fragen Sie Baar. Der Wohnrechtspunkt kostet dann sieben Franken, entsprechend ca. 5,80 Euro/Punkt. Dies ist zwar kein Schnäppchen, denn selbst der Großteil der Mondpreise im Hapimag-Punktekiosk liegt darunter. Bei ebay werden Wohnrechtspunkte derzeit, variierend nach Laufzeit so um ca. 3,25 EUR/Wohnrechtspunkt gehandelt. Der Einzelpunktekauf ist aber immer noch günstiger als der Erwerb einer neuen Aktie, einem Punktepaket oder ähnlicher Produkte, wobei dann auch entweder die Menge nicht stimmt oder ständige weitere Verpflichtungen eingegangen werden. Welche Maßstäbe und Regeln für diese Verkaufsvariante Anwendung findet war nicht nachvollziehbar. Entscheidung nach Beliebigkeit?

 

Sollten Sie telefonisch buchen, dann können Sie die fehlenden Punkte gleich direkt am Telefon dazu kaufen.


Ausstiegsszenario

(2012-02-23)

 

Sie wollten Ihre Hapimagaktie verkaufen oder bekundeten den Wunsch auszusteigen und erhielten ein Alternativangebot zum Rückkauf Ihrer Aktie? Hat man Ihnen dann die Möglichkeit angeboten Ihre Aktien in die Verkaufsvermittlung durch Hapimag zu geben? Ohne kräftige zusätzliche Zahlung und Gebühren? Ein gutes Geschäft wird es für Sie wahrscheinlich nicht werden, wenn Sie diesen Weg, die Vermittlung, beschreiten, nur es erfordert keinen zusätzlichen kostenmäßigen Aufwand und ist von den gegebenen anderen mäßigen Möglichkeiten wohl noch die einzige zähneknirschend zu vertretene Variante.

 

In anderen Möglichkeiten kommt oft offensichtlich ein Angebot zum Tragen welches Hapimag noch ein ordentliches Abschiedsgeschenk beschert. Eine bestimmte Anzahl Aktien werden gegen ein Punktepaket oder mehrere gerechnet. Die Zuzahlung für ein Punktepaket liegt dann derzeit beispielsweise bei ca. 1.400 EUR, zusätzlich zu den verrechneten Aktien. Dafür gibt es dann 750 Wohnrechtspunkte, die über fünf Jahre hinweg zugeteilt werden.

 

Die Punkte können Sie dann natürlich im Rahmen der Möglichkeiten verkaufen, nur bei einem Erlös von derzeit ca. 3,30 EUR/Wohnrechtspunkt realisieren Sie dann weitere Verluste. Was bringt es auch, wenn Sie noch hunderte von Punkten auf Ihren Aktien haben und weitere dann dazu kaufen?

 

Beliebt sind zum Beispiel Angebote für einen Ausstieg die Aktien durch Anrechnung und Umwandlung in ein Residenz Select Wohnpunktepaket, oder in ein Explorer Wohnungspaket umwandeln. Mit entsprechenden Zuzahlungsvarianten. Auch die Umwandlung in eine Aktie 21 über Neukauf wird angeboten.

 

Beispielhaft Hapimag Residenz Select unter Anrechnung von zwei Aktien: ca. 6.802 € ./. 2 Aktien ca. 5.000 € ./. Storno Jahresgebühr 2012 ca. 545 € ./. 3 % bei Barzahlung des verbleibenden Restbetrages innerhalb von 30 Tagen. Nach Annahme dann keine Jahresgebühren mehr. 5 x 150 HS-Punkte abwohnbar im Rahmen der zeitlichen Vorgaben, Residenzen frei wählbar. Punkte können auch verkauft werden.

 

Oder beispielhaft: Kauf eines Punktepaketes „Explorer“ über 500 Punkte. Der Preis beträgt ca. CHF 4.900,00. Abzug einer Aktie von ca. CHF 3.000,00, Restbetrag ca. CHF 1.900,00. CHF 1.900,00 entspricht ca. 1.560,00 EUR. Abzüglich des stornierten Jahresbeitrags von ca. 270,-- €, dagegen Stornierung der Wohnrechtspunktepunkte für 2012.

 

Warum sollen Sie aber noch etwas dafür bezahlen, wenn Sie aussteigen möchten? Eine Wertsteigerung hat Ihnen die Hapimagaktie wohl nur gebracht, gegenüber den derzeitigen Preisen, wenn Sie diese in grauer Vorzeit erwarben. Um 1980 lag die Preisstellung der Hapimagaktie schon bei ca. 3.000 CF. Auch wollen Sie nach dem Verkauf nicht noch über Jahre Punkte abwohnen müssen. Das Thema soll für Sie erledigt sein. Sie haben sich lange genug über Hapimag geärgert und verlassen in der Regel das Unternehmen nicht, weil es Ihnen dort so gut gefallen hat.

 

Ein Entscheidungskriterium, diesen Schritt der Abstandszahlung zu gehen, dürfte letztendlich der kostenmäßige Aufwand sein. Der Ausstieg ist eben auch ein Rechenexempel und etliche weitere Aktionäre würden sich von der Hapimagaktie trennen, wenn das finanzielle Ergebnis halbwegs stimmen würde. Für die Aktien bekommen Sie so zwar eine fiktive Summe, vielleicht sogar einen optisch ansprechenden Wert, aber keinen Betrag auf Ihr Konto sondern nur einen Naturalwert vergütet. Hapimag bekommt Ihre Aktie gegen Wohnrechtspunkte deren Herkunft zumindest nicht eindeutig erklärbar ist, denn normalerweise entstehen Wohnrechtspunkte aus getätigten Investitionen. Woher kommen also diese Wohnrechtspunkte für die Punktepakete?

 

Bei der Hapimagvermittlung der Aktien liegen die Erlöse im Erfolgsfall derzeit bei maximal ca. 2.200 CF, Tendenz sinkend. Die Wohnrechtspunkte die sich noch auf Ihren Aktien befinden verbleiben bei Ihnen, diese können Sie entweder noch selbst abwohnen oder über den Punktekiosk bei Hapimag oder bei ebay verkaufen. Dies steigert den Ertrag für Sie. Liegt Ihre Preisvorstellung für eine Vermittlung zu hoch, dann können Sie diese jederzeit reduzieren.

 

Bei den von Hapimag angebotenen Punktepaketen lagen die Preise teilweise bei bis zu ca. 11.00 CF/Wohnrechtspunkt.

 

Die Vermittlungsmöglichkeit war bis vor Monaten noch fast ein Selbstgänger, Erlöse von ca. 2.800 CF wurden erzielt, mittlerweile ist es schon problembehaftet 2.200 CF zu erreichen. Die Vermittlungsaktien werden nur an Hapimagaktionäre ausgegeben, so die offizielle Darstellung. Es stellt sich somit die Frage wie lange diese Variante bei dieser Vorgehensweise noch funktionieren wird?

 

Bei den freien Angeboten rauschen die Kurse immer tiefer in den Keller: „Eine Aktie für 1.777 EUR mit 300 Wohnpunkten“ ist da nicht die Ausnahme und dieses Angebot wohl auch noch verhandelbar und günstiger zu finden.

 

Aber auch die vom Unternehmen verteilten Gutscheine werden zu Schnäppchenpreisen angeboten: „Hallo zusammen. Ich hätte 3 Gutscheine zu verkaufen von Hapimag im Wert von je 1000.- (gewonnen beim Birdie-Open) für je 600.-. Leider können wir in nächster Zeit die Gutscheine nicht in Anspruch nehmen, habe sonst noch 3 Stück.“ (http://www.golf-forum.ch/suche-biete-bereich/1380-hapimag-gutscheine-zu-verkaufen.html)


Goliaths Kampf gegen David

(2012-03-03)

 

Einige werden einen Brief des Unternehmens Hapimag erhalten haben in dem von einem vergleichsweisen Ende, wohl eher dem Rückzug des Beklagten, eines Rechtsstreits berichtet wurde.

 

Eigentlich war es doch ein weiterer Ritterschlag für den Wiener Ferienclub der Hapimagaktionäre durch Hapimag? Ein Verein, der seit etlichen Jahren, der Not gehorchend, zwangsläufig und ohne eigenes dazutun, als Aktionärsschützer auftreten muss, weil das die Umstände so erforderlich machten. Dieser Zusammenschluss von Hapimagaktionären erreicht mit seinen Publikationen maximal einige Tausend Hapimagaktionäre.

 

Dank des Rundschreibens des Unternehmens könnten nun sämtliche, ca. 148.000, Hapimagaktionäre wissen, sofern jeder Aktionär eine Mitteilung erhielt, dass dieser Verein existiert, erreichbar und aktiv ist. Diese Werbeschrift hätte sich der Verein selbst nie leisten können, abgesehen davon, dass dort gar kein Zugriff auf die Adressdateien besteht. Eine bessere Presse bzw. Informationsgestaltung könnte man sich gar nicht vorstellen und wünschen, kostengünstig und effektiv, denn in einigen Wochen wird sich kaum noch ein Briefempfänger daran erinnern was mitgeteilt wurde. Es ist wie bei der Zeitungswerbung, man weiß, dass darüber berichtet wurde, kennt die Namen, niemand erinnert sich aber nach einiger Zeit daran, ob die Mitteilung positiv oder negativ war. Nur der Bekanntheitsgrad steigt.

 

Offensichtlich ging diese Mitteilung aber nur an einen ausgewählten Kreis von Hapimagaktionären? Wenn dem so ist, sollte nun informiert oder nachgetreten werden? Ich kann mich dabei des Eindrucks nicht erwehren, dass dies überwiegend nur HFA-Mitglieder oder HFA-Sympathisanten gewesen sein könnten die dieses Schreiben erreichte? Ausgehend davon, dass der Ferienclub wohl kaum seine Mitgliederliste zur Verfügung gestellt haben wird, stellt sich für mich die Frage wodurch diese zielgerichtete Ansprache möglich geworden sein könnte? Ein Weg hier Adresssortierungen vorzunehmen könnte die Zuordnung von Stimmrechtsvollmachten anlässlich einer Generalversammlung sein.

 

Generell stellt sich aber die Frage wozu braucht ein Unternehmen wie Hapimag ständig ein Feindbild an welchem man beharrlich arbeitet, obwohl dieses gar nicht vorhanden ist und nur in den Köpfen einiger Kompetenzträger des Unternehmens existiert? Ordentliche und zuverlässige Informationen und ein Gesprächsangebot, auch an Kritiker, wirken oft Wunder und vermeiden von Anfang an mögliche Fehleinschätzungen. Nur diese Souveränität und dieses Selbstbewusstsein besitzt die Führungsriege in Baar nicht. Wer nicht für uns ist, der ist gegen uns. Zwischentöne gehören dort nicht zum vorhandenen Sortiment. Es hätte hier aber auch ein Zeichen von Größe sein können auf die „Gegenseite“ zuzugehen und einen, zunächst kleinen, gemeinsamen Nenner zu finden. Offensichtlich möchte hier aber Goliath weiter gegen David kämpfen?

 

Hat man eigentlich dort nicht genug damit zu schaffen, die anstehenden und vorhandenen Probleme sachgerecht zu lösen? Zurzeit sieht es nicht so aus hierbei ansatzweise erfolgreich zu sein. Dort ist aber die Energie und das Wissen gefragt. Man sollte in Baar etwas mehr Gelassenheit an den Tag legen, das Ohr näher am eigenen Aktionär und damit am Kunden haben und auf dessen Probleme und Wünsche eingehen und sich zunächst bemühen diese zu verstehen und zu ermöglichen. Nicht nur dem Aktionär vorschreiben was Baar meint und will, dass es für ihn gut ist. Nicht jeder Kritiker möchte das Unternehmen abschaffen, eventuell nur einige Anregungen auf den Weg bringen. Es gibt immer mehrere Möglichkeiten Dinge zu betrachten und die anderen sind nicht nur immer „Schlaumeier“ und „Besserwisser“. Es sind nicht nur böse Geister die Hapimag umschweben, Verfolgungswahn ist nun wirklich nicht angesagt.

 

Vielleicht meint man dort in Baar aber ein Feindbild zu benötigen um von den eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken? Es hat schon sinnlose Millionen Franken gekostet das Feindbild Schreiber aufzubauen und am Leben zu erhalten, jetzt gibt man, im überschaubaren Ausmaß, Geld aus für einen entbehrlichen Brief nur um zu dokumentieren welcher vermeintlich glorreiche Sieg errungen wurde um ein neues Feindbild zum Leben zu erwecken nachdem das bisherige Feindbild verblasst. Nach eigenen Angaben einer der größten Timesharinganbieter, mit fast unbegrenzten finanziellen Mitteln, gegen einen Ferienclub der zu Spenden aufrufen muss um die Kosten tragen zu können, weil er vor den Richter gezerrt wurde. Dabei kam es nicht einmal zu einem Urteil. Vielleicht doch nur ein Pyrrhussieg? Man muss nicht jeden anders Denkenden verfolgen, die dafür benötigte Energie kann sinnvollerweise für das Unternehmen verwandt werden. Dort sind gute Ideen gefragt für langfristige positive Vorgänge und Visionen, denn nicht das Tagesgeschäft ist das Problem dieses Unternehmens, sondern die langfristige Perspektive. Nicht die ständige Reglementierung und Verschlechterung der Konditionen ist angesagt sondern marktwirtschaftliches Denken, Kundennähe und konkurrenzfähige, wettbewerbsfähige Preisstellungen und keine Bevormundung der eigenen Kunden.

 

Definition „Wikipedia“ zum Feindbild: „Mit Feindbild wird im Allgemeinen ein negatives Vorurteil gegenüber anderen Menschen, Menschengruppen (insbesondere Minderheiten), Völkern, Staaten oder Ideologien bezeichnet, das auf einer Schwarz-Weiß-Sicht der Welt (Dichotomie, Dualismus) beruht und mit negativen Vorstellungen, Einstellungen und Gefühlen verbunden ist. Typisch für ein Feindbild ist, das im Anderen bzw. Fremden das Böse gesehen wird und diesem negativen Bild kontrastierend ein positives Selbstbild bzw. Freundbild gegenübergestellt wird. Feindbilder werden u.a. von Politikern aufgebaut und geschürt, die den Populismus praktizieren. Sie stützen sich dabei auf ein Verschwörungsdenken, das menschliche Verhaltensmuster der Abwehr und auf Protesthaltungen.“

 

Diese Definition und diese Vorgehensweise bringen das Unternehmen nicht voran, in der Gemeinsamkeit liegt die Stärke, auch darin den Kritiker zu hören und zu integrieren, ohne ihn zu verteufeln. Oder sollten es nur emotionale Befindlichkeiten eines kritikresistenten Unternehmens sein?

 

 

Hapimagschreiben an einen Aktionär:

 

„Baar, 31. Januar 2012

 

Klage der Hapimag gegen den Hapimag Ferienclub für Aktionäre (HFA)

 

… Der HFA hat in der Vergangenheit grob irreführende und im höchsten Masse geschäftsschädigende Behauptungen aufgestellt, um auf diese Weise neue Mitglieder für sich zu gewinnen. Diese Äusserungen des HFA reihen sich in eine Vielzahl von Behauptungen und Verdächtigungen des HFA in der Vergangenheit ein, die bestehende und künftige Hapimag Aktionäre verunsichern und den Verwaltungsrat und die Konzernleitung der Hapimag mit

unproduktiven Arbeiten, die bereits Leitz-Ordner füllen, beschäftigen. Deren Behandlung ist vielfachmit nicht unerheblichen Kosten verbunden, da teilweise auch externe Berater hinzugezogen werden müssen oder der HFA, wie geschehen, die Revisionsgesellschaft KPMG direkt anschreibt. Die Kosten für diese unproduktiven Arbeiten sind letztlich von den Aktionären zu tragen. Die letzten Veröffentlichungen des HFA über Hapimag waren

dermassen geschäftsschädigend, dass wir eine Klage gegen den HFA vor dem Landgericht in Köln einreichen mussten. Wir möchten Sie nachfolgend

hierüber informieren.

 

Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Das Gericht hat sich in der mündlichen Verhandlung der Auffassung der Hapimag, dass der von uns beanstandete Teil der Veröffentlichungen des HFA rechtswidrig war, vollumfänglich angeschlossen. Darauf hat sich der HFA zu Protokoll des Gerichts dazu verpflichtet, gegen Strafandrohung diese Aussagen nicht zu wiederholen. Und der HFA hat die Kosten des Rechtsstreits also auch die gesetzlichen     Kosten des Anwalts der Hapimag, übernommen.

 

Hapimag hatte sich in extensiven Vergleichsverhandlungen vor dem Prozesstermin darum bemüht, dieses für den HFA unerfreuliche Ergebnis zu vermeiden. Der HFA informierte hingegen weiterhin einseitig und irreführend über diesen Prozess und rief sogar zu Spenden auf, um sich gegen die Klage der Hapimag vor Gericht zu verteidigen. Die eingegangenen Spendengelder hat der HFA nunmehr, in „den Sand“ gesetzt.

                                           

Worum ging es in dem Prozess im Einzelnen?

 

Der HFA hat den Bilanzverlust 2010 der Hapimag irreführend dargestellt: Statt nämlich die Zahl aus der konsolidierten Bilanz zu nehmen, die sämtliche Geschäftstätigkeiten Hapimag Unternehmensgruppe erfasst, hat er die Zahl, der Einzelbilanz der Hapimag AG zitiert, die nur einen           geringen Teil der Geschäftstätigkeit der Hapimag widerspiegelt und - da in Schweizer geführt - besonders stark von dem Wertverlust des Euros gegenüber dem Schweizer Franken im Jahr 2010 beeinflusst war. Auf der Grundlage dieses vermeidbaren Fehlers kam der HFA zu dem Ergebnis, dass das Jahr 2O1O für Hapimag ein „finanzielles Desaster“ gewesen sei.

 

Das Rundschreiben des HFA enthielt folgende weitere Fehler:

 

- Die Behauptung des HFA, dass „die Einnahmen aus den Jahresbeiträgen keinen Währungsschwankungen unterliegen“:

 

Diese Aussage ist falsch, da die Mitglieder die Jahresbeiträge in Schweizer Franken schulden, Hapimag den Mitgliedern aus Euro-Ländern aber

die Möglichkeit gibt, diese zu dem am jeweils Jahresanfang festgelegten Kurs in Euros einzuzahlen. Nimmt der Kurs des Euros in der Zwischenzeit                                gegenüber dem Schweizer Franken ab, gibt es in der Bilanz der Hapimag einen Währungsverlust. Dies war namentlich im Jahr 2O1O in starkem Masse der Fall.

 

- Die Behauptung des HFA, die ,,Entnahme des Jahresverlustes aus den lnvestitionsrücklagen fehlt bei künftigen lnvestitionen"

 

Diese Aussage ist falsch, da es sich bei diesem Vorgang lediglich um eine bilanztechnische Buchung handelt, die keinerlei Einfluss auf die Liquidität und damit auf die Investitionstätigkeit der Hapimag hat.

 

Unsere Klage erfolgte in Wahrnehmung der lnteressen aller Hapimag Aktionäre, denn es schadet ihnen im besonderen Masse, wenn der HFA Unwahrheiten über die Geschäftstätigkeit der Hapimag verbreitet. Wir werden auch zukünftig diesen Weg einschlagen müssen, wenn wir wieder mit ähnlichen Unbotmässigkeiten konfrontiert werden sollten...“


Was bleibt für den Aktionär?

(2012-03-13)

 

Eine Medienmappe der Hapimag AG, verbreitet unter anderem von „na-presseportal“, konnte der geneigte Leser die Sympathie des Unternehmens für die „Kalte-Betten“ Berichterstattung und wohl auch der „Volksinitiative“ „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“ entnehmen. Diese „will den Anteil von Zweitwohnungen auf 20 Prozent pro Gemeinde begrenzen. Über die Initiative wurde am 11. März 2012 in einer Volksabstimmung entschieden.“

 

http://www.presseportal.ch/de/pm/100001038/100713486/eidg-abstimmung-volksinitiative-schluss-mit-uferlosem-bau-von-zweitwohnungen-hapimag-apartments

 

Eine Wohnung im Timesharing ist aber keine Zweitwohnung sondern eine teure Urlaubsvariante und schon gar keine Investition, sondern eher die Schaffung eines nicht beeinflussbaren Fixkostenblocks.

 

Interessant für den Hapimagaktionär könnten aber nachstehende Ausführungen sein:

 

„2011 generierte Hapimag der Gemeinde Flims alleine aus Kurtaxen und dem Direktverkauf von Bergbahnbilletten im eigenen Resort einen Umsatz von über 655'000 Franken.“ (ca. 546.000 EUR) Davon 281.366,00 CHF Kurtaxenbeitrag (ca. 234.472,00 EUR)

 

„Im Resort Interlaken beispielsweise betrug der Umsatz aus dem Gastrobereich im Jahr 2011 1,13 Millionen Franken.“ (Ca. 942.000 EUR)

 

Beide Informationen zusammen sind nicht repräsentativ, auch nur im geringen Umfang informativ, beleuchten diese doch nur einen ganz kleinen Teilbereich des Unternehmens und lassen kaum Rückschlüsse zu, aber doch ein Fingerzeig dafür welches Rad doch zumindest in einigen Ferienanlagen der Hapimag gedreht wird. Möglicherweise in mehr Anlagen als man denkt? Die Ausgangsbetrachtung ist aber bei zwei Werten, einer davon noch kumuliert, sehr relativ, auch wenn man die übrigen Angaben zu den Schweizer Ferienstandorten der Hapimag mit einbezieht.

 

Der Umsatz für den Restaurationsbetrieb in der Hapimaganlage Interlaken dürfte bei diesem Objekt und der Qualität des Restaurants nur maximal im mittleren Feld der umsatzmäßigen Möglichkeiten anzusiedeln sein. Dies kann niemanden in Erstaunen versetzen, denn in Interlaken habe ich es schon selbst erlebt, dass am Anreisetag das Restaurant für eine geschlossene Gesellschaft nur zur Verfügung stand und die anreisenden Gäste darauf verwiesen wurden, dass es im unmittelbaren Umfeld zahlreiche andere Möglichkeiten gibt. Wer allerdings einmal auf Suche war wird dann wohl zahlreiche andere Varianten gefunden haben und nicht unbedingt an den Ursprung zurückkehren, zumindest nicht ständig.

 

Der Überschuss eines derartigen Restaurationsbetriebs sollte bei ca. zwanzig Prozent liegen.

 

Eingänge aus Kurtaxe und Bergbahnkarten stellen natürlich nur einen durchlaufenden Posten für das Unternehmen dar, allerdings wird es wohl Vergütungen für deren Einzug geben. Die Hapimaganlage in Bad Gastein generierte schon vor einem Jahrzehnt einen Kurtaxenbetrag von 210.000 EUR.

 

Die Kurtaxe in Bad Gastein beträgt derzeit pro erwachsene Person 2,00 EUR, in Flims 4,00 CHF, entsprechend ca. 3,20 EUR. Bei diesem in Flims verhältnismäßig sehr hohen Betrag für eine Kurtaxe relativiert sich natürlich die Frequentierung. Allerdings bedeuten diese Beträge auch eine starke Position für das Unternehmen vor Ort, auch in Bezug auf Sonderkonditionen und andere Vergünstigungen. Davon ist allerdings kaum etwas zu bemerken. Das Eintrittsgeld in den Urlaubsregionen stellt offensichtlich nur einen verlorenen Zuschuss dar.

 

Mit einer Medienmitteilung von Hapimag wurden folgende Zahlen veröffentlicht (Werte für 2011):

 

 

Andeer

Ascona

Interlaken

Flims

Anzahl Wohnungen

15

67

105

120

Belegung in %

68,45

82,39

70,46

71,41

Logiernächte

6.470

43.054

62.820

79.686

Anzahl Gäste

833

5.805

8.972

11.170

 

 

 

 

 

Kurtaxenbeiträge

10.206,00 CHF

76.384,00 CHF

134.273,00 CHF

281.366,00 CHF

Billetverkauf im Ressort

12.751,00 CHF

25.708,00 CHF

356.797,00 CHF

374.206,00 CHF

 

 

 

 

 

Umsatz Gastro im Haus

Kein Restaurant

274.089,00 CHF

1.132.765,00 CHF

503.629,00 CHF

 

Nachvollzogen aus der o. a. Aufstellung ergeben sich folgende Werte bezogen auf die genannte Gästezahl, allerdings dürften die Gastrobetriebe nicht nur von Hapimaggästen aufgesucht werden:

 

Durchschnittlicher Gastroumsatz je Gast:

 

Ascona

ca. 47,21 CHF

Interlaken

ca. 126,26 CHF

Flims

ca. 45,09 CHF

 

Durchschnittlicher Gastroumsatz je Logiernacht:

 

Ascona

ca. 6,37 CHF

Interlaken

ca. 18,03 CHF

Flims

ca. 6,32 CHF

 

Sonstiges:

 

 

Logiernächte

Gästeanzahl

Durchschn. Aufenthalt Tage

Ca.

Anzahl Wohnungen

Maximal

Mögliche Logiernächte

Ca.

Prozent Auslastung

Ca.

Durchschnittl.

Belegung

Wohnung/Personenanzahl

Ca.

Andeer

6.470

833

7,77

15

9.452

68,45

1,89

Ascona

43.054

5.805

7,42

67

52.256

82,39

2,34

Interlaken

62.820

8.972

7,00

105

89.157

70,46

2,82

Flims

79.686

11.170

7,13

120

111.589

71,41

3,10

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt bzw. Gesamtdurchschnitt

192.030

26.780

 

7,17

307

 

 

73,17

 

2,76

 

 

Was bleibt dem Aktionär von den Nebengeschäften des Unternehmens? Die vorstehend genannten Möglichkeiten sind dabei nun wirklich nur die ganz obere Spitze des Eisbergs, es werden zahlreiche andere Einnahmequellen genutzt.


Geschichten die das Leben schreibt…

(2012-03-15)

 

… oder welchen Geldwert stellt eine Hapimagaktie dar? Der Amtsgerichtsdirektor in Donaueschingen ist nicht zu beneiden bei seiner Urteilsfindung. Vielleicht wird es auch ein salomonisches Urteil welches vielen Hapimagaktionären Hilfestellung geben könnte? Sollte allerdings der genannte „Streitwert“ dem „mündlich mit dem Ferienplatzanbieter ausgehandeltem“, aber nicht genannten, Betrag entsprechen, dann könnte, sollte das Urteil entsprechend lauten, möglicherweise dieser Wert einen Tiefpunkt des Geldwertes einer Hapimagaktie darstellen und dies dann auch noch gerichtlich bestätigt werden. Allerdings darf man so oder so auf die gerichtliche Feststellung und die Ausführungen zum Geldwert einer Hapimagaktie mehr als gespannt sein.

 

Allerdings: „der Richterspruch wird den Parteien am 27. März in Abwesenheit verkündet und amtlich zugestellt.“ Somit steht zu befürchten, dass es kaum eine Möglichkeit geben wird, dieses die „Hapimagwelt“ doch sehr interessierende Urteil zum Wert der „Wohnplatzanteile des Schweizer Anbieters“, im Wortlaut zu erhalten.

 

http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/voehrenbach/Anwalt-fordert-Honorar-ein;art372542,5409982,2

 

2012-03-17

Es wäre vielleicht so schön gewesen. Das Amtsgericht Donaueschingen teilte mir auf meine Anfrage unter anderem mit: „…Daher werden Sie in einem Urteil, das in dieser Sache ergehen wird, auch keine Ausführungen zu Hapimag oder gar dem Wert von Hapimaganteilen finden…“ Bleibt somit nur die Deutung des Zeitungsberichts.


Späte Einsicht

(2012-03-18)

 

Stellt sich hier natürlich zunächst die Frage welchen Stellenwert des Hauses Hapimag diese Meinungsäußerung auf einer Nebenseite von „Wikipedia“ haben kann? Abgesehen davon, dass hieraus auch nicht ersichtlich ist welcher Kompetenzträger dort diesen Meinungswandel autorisierte. Es dürfte eigentlich wohl angemessen sein derartige Kursänderungen so zu verbreiten, dass diese auch den Kreis der Betroffenen erreichen. Der dargestellte Sachverhalt dürfte für die Mehrzahl der Aktionäre kein neuer Erkenntnisstand sein. Ob man dem Unternehmen nun späte Einsicht oder nur Anerkennung von Zwangsläufigkeiten testieren darf bleibt dem Verfasser dieser Stellungnahme bei Wikipedia überlassen. Stellt sich nur die Frage was dies in einem Lexikon, bzw. dessen Diskussionsseite zum Eintrag, zu suchen hat?

 

„Entfernung eine veralteten Abschnitts [Bearbeiten]

Hallo, wir haben folgenden Abschnitt entfernt: "Ein Hauptverkaufsargument der 135 haupt- und nebenberuflichen Verkaufsrepräsentanten der Hapimag war früher, dass der Aktionär mit der früheren A-Aktie in Sachwerte investiert, die im Zeitablauf im Wert steigen. Zur Untermauerung dieses Argumentes wurde darauf verwiesen, dass die Verkaufspreise der A-Aktie bis zum Jahr 2000 jährlich gestiegen seien und dass Aktionäre, die vor vielen Jahren eingestiegen seien, daher Gewinne erzielt hätten, wenn sie rechtzeitig wieder verkauft hätten."

Begründung: Kann sein, dass dies früher als Argument aufgeführt wurde, aber nicht als "Hauptverkaufsargument". Hapimag Aktien waren nie darauf ausgerichtet, finanzielle Rendite zu erzielen. Sinn und Zweck von Hapimag ist eine gemeinsame Investition in Immobilien, die dann individuell genutzt werden können.

Freundliche Grüsse vom Hapimag Team --Hapimag OC 16:05, 19. Jan. 2012 (CET)“

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Hapimag

 

Es gibt noch weitere aufschlussreiche Beiträge im Diskussionsforum von Wikipedia zu Hapimag.


2011 - Probleme durch ein angespanntes wirtschaftliches Umfeld?

(2012-04-15)

 

Beginnen wir die Betrachtung des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2011 des Hapimagkonzerns zunächst auszugsweise mit einigen der zahlreichen Aussagen von Verwaltungsrat und Geschäftsführung:

 

„…Wie schon in den Vorjahren hat sich Hapimag im Krisenumfeld von Euro-Schwäche und Staatsverschuldung und im Vergleich mit anderen europäischen Unternehmen recht gut behauptet...“

 

„…Ungeachtet des angespannten wirtschaftlichen Umfeldes entwickelte sich das operative Geschäft der Hapimag 2011 deutlich besser als im Vorjahr. So konnte der Umsatz um mehr als 6 % auf EUR 173,6 Mio. gesteigert werden. Sehr erfreulich ist, dass der EBIT, also das Betriebsergebnis vor Abzug der Steuern, nach einem währungsbedingten Abtauchen im Vorjahr auf EUR 4,7 Mio. angehoben werden konnte...“

 

„…Trotz des angespannten wirtschaftlichen Umfeldes im europäischen Raum, nicht zuletzt auch im Tourismus, steigerte Hapimag den Betriebsertrag um 8,5 % auf EUR 186,4 Mio. Der Betriebsaufwand erhöhte sich dagegen lediglich um 5,2 %, obwohl die Kosten in der Zentralverwaltung durch den starken Schweizer Franken überproportional anstiegen. Dank einem umfassenden Kostenmanagement konnten aber die Einflüsse des starken Schweizer Franken teilweise kompensiert werden…“

 

Betrachten wir zunächst weiter auszugsweise eine der Rechnungslegungsaussagen zur Hapimag Unternehmensgruppe:

 

„…Die Konzernrechnung umfasst die Jahresabschlüsse der Muttergesellschaft (Hapimag AG, Baar, „die Gesellschaft“ oder „Hapimag“) und alle Beteiligungen, bei welchen die Muttergesellschaft die Beherrschung über die Finanz- und Geschäftspolitik der Beteiligung besitzt (zusammengenommen „die Gruppe“, einzeln „die Konzerngesellschaften“). Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote unter 50% bestehen nicht...“

 

„…Die Konzernrechnung der Hapimag Unternehmensgruppe wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), welche vom International Accounting Standard Board (IASB) verabschiedet wurden, sowie den Auslegungsrichtlinien des IFRS Interpretations Committee (vormals International Financial Reporting Interpretations Committee, IFRIC), erstellt...“

 

Zur Hapimag AG wird entsprechend ausgeführt:

 

„…Die Hapimag AG, Baar, ist eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht und hält als Muttergesellschaft direkt und indirekt Beteiligungen an 28 Tochtergesellschaften. Daneben werden in dieser Gesellschaft Filialen in Österreich und Portugal geführt…“

 

Im Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung der Hapimag AG, Baar wird unter anderem ausgeführt: „… Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich…“

 

Die Hapimag AG also eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht, mit entsprechender Rechnungslegung. Die Konzernrechnungslegung erfolgt nach IFRS usw. Somit könnten unterschiedliche Darstellungen möglich werden die allerdings in der Konzernrechnungslegung kaum Auswirkungen zeigen sollten. Die Hapimag AG bilanziert in Schweizer Franken, die Konzernrechnungslegung erfolgt in Euro.

 

In der Konzernrechnung bleibt somit ein Euro ein Euro, der Schweizer Franken, sofern er dort als Fremdwährung ansteht, unterliegt zumindest  keiner Abwertung, wenn diese nicht aus irgend einem Grund realisiert würde, mindestens realisierte Kursgewinne könnten sogar ausgewiesen werden.

 

Ca. 87 Prozent der Mitglieder sind dem Euro-Raum zuzuordnen und dürften somit die fälligen Zahlungen der Jahresgebühren auch in dieser Währung vorgenommen haben. Ca. 8,9 Prozent der Mitglieder stammen aus dem Bereich des Schweizer Franken. Es verbleiben somit ca. 4,1 Prozent aus anderen Währungsgebieten, eine zu vernachlässigende Größenordnung.

 

Von den 5.458 Wohneinheiten befinden sich ca. 4.020 im Währungsraum des Euro, ca. 1.438 sind anderen Währungsbereichen zuzuordnen, davon 320 dem Währungsgebiet des Schweizer Franken. 

 

Unter Betrachtung dieser Ausgangsaussagen drängt sich zunächst die Fragestellung auf, ob das wirtschaftliche Umfeld sich tatsächlich so negativ auf Hapimag auswirkte, insbesondere durch die Bilanzierung des Konzerns in Euro? War das Geschäftsergebnis 2011 wirklich so genial erkämpft wie dargestellt? War es möglicherweise nur die Folge von Zwangsläufigkeiten und hätte eigentlich noch weitaus besser ausfallen müssen, wenn die erwähnten Maßnahmen gegriffen hätten? War das positive Ergebnis möglicherweise nur eine Folge von währungsbedingten Zwangsläufigkeiten?

 

Es reicht hierzu die Betrachtung einiger weniger Zahlen aus:

 

Im Jahr 2010 waren bei Hapimag ca. 309.079 „Einheiten im Umlauf (Aktien/Wohnplan/Ferienpaß/Hapimag Residenz und sonstige Produkte)“ aus denen heraus Jahresgebühren fällig wurden.

 

Im Jahr 2011 waren dies ca. 307.369 „Einheiten im Umlauf“.  Eine Reduzierung um ca. 1.710 „Einheiten im Umlauf“. Gehen wir bei der nachstehenden Betrachtung von einer unveränderten Einheitenanzahl aus, da diese Veränderung nur ca. 0,5 Prozentpunkten entspricht.

 

Die Anforderung Hapimag an Jahresgebühren für eine Aktie lautete 2010 in Euro über:                                                232,75 EUR/Aktie.

 

Für 2011 lautete diese über:                                                                                                                                                                                    263,39 EUR/Aktie.

 

Differenz, also höhere Anforderung für 2011:                                                                                                                   ca. 30,64 EUR/Aktie (Plus ca. 13,2 Prozent).

 

Die Anforderung in Schweizer Franken sank von 344,40 CHF/Aktie (für 2010) auf 327,00 CHF/Aktie (für 2011). Reduzierung um ca. 17,40 CHF/Aktie, sonst wäre die Anforderung noch um weitere ca. 14,01 EUR höher gewesen (insgesamt dann ca. 44,65 EUR).

 

Die Gesamteinnahmen aus Jahresgebühren, bilanziert in Euro, diese sind Teil des Umsatzes und fließen auch ins EBIT ein, stiegen um ca. 7.032.000,00 EUR auf ca. 72.276.000,00 EUR (Vorjahr: ca. 65.244.000,00 EUR). 7.032.000,00 EUR zusätzlicher Umsatz somit aus der Kursstellung.

 

Worin begründet ergibt sich bei dieser Konstellation „ein angespanntes wirtschaftliches Umfeld“? Insbesondere daraus resultierende negative Einflüsse? Der Umsatz wurde in 2011 auf ca. 173.637 TEUR (Vorjahr: ca. 163.385 TEUR) um ca. 10.252 TEUR gesteigert. Davon resultieren allein ca. 7.032 TEUR aus der Steigerung der Einnahmen aus Jahresgebühren deren Höhe maßgeblich durch die Kursstellung zum Schweizer Franken beeinflusst wurde. Aus den übrigen Maßnahmen bzw. Umsatzsteigerungen resultierten lediglich ca. 3.220 TEUR.

 

Ca. 41,6 Prozent des Umsatzes 2011 resultierte aus den Jahresgebühren deren Höhe Hapimag festlegte und bestimmt.

 

Somit wurde wohl doch ein beträchtlicher Teil des diesjährigen Ergebnisses Dank des wirtschaftlich angespannten Umfeldes erzielt und nicht trotz des angespannten wirtschaftlichem Umfeldes? Somit durch den schwachen Euro und durch die Währungsturbulenzen.

 

Eine Gefahr für Hapimag kann in der Zukunft allerdings möglicherweise in den Bewertungen der Bilanzpositionen, insbesondere wohl bei denen der Muttergesellschaft Hapimag AG liegen, wenn die auszugsweise Aussage im Geschäftsbericht zum Einzelabschluss der Hapimag AG, „…weitere Bewertungsanpassungen resultierten aus der negativen Entwicklung der für Hapimag relevanten Fremdwährungen gegenüber dem Schweizer Franken. Diese Wertberichtigungen im Einzelabschluss haben keine Geldabflüsse zur Folge. Es werden weder das operative Geschäft noch die zukünftigen Investitionsprogramme tangiert“, irgendwann einmal nicht mehr zutreffen sollte. Es kann natürlich auch die Frage aufkommen, warum auch diese Neubewertung in Teilbereichen bei der Hapimag AG wieder mit kräftigen Reduzierungen einherging? Egal wie, Bilanzpositionen mussten neu bewertet werden, im Einzelbericht der Hapimag AG musste ein beträchtlicher Verlust ausgewiesen werden.

 

Allerdings über die Höhe der Jahresgebühren kann dieses Unternehmen alles zum eigenen Wohl richten, auch dann, wenn diese durch die Wechselkurse beeinflusst werden. Der Aktionär zahlt, auch wenn es anders herum läuft, denn dann wird der Rechnungsbetrag in Schweizer Franken entsprechend erhöht und die Kurssteigerung fließt in die andere Richtung, also auch dem Unternehmen zu. Der Aktionär trägt das Kursrisiko, neben dem allgemeinen Geschäftsrisiko. Vielleicht könnte man es „Jo Jo-Effekt“ nennen? Möglicherweise ist es aber auch nur eine Risikoversicherung die unbegrenzt auf den Eigentümer, hier das Mitglied bzw. den Aktionär, zugreift? Wenn es dann jetzt ein „genossenschaftlich abgestütztes“ Modell der Eigenfinanzierung sein soll, dann werden die Aktien vielleicht eines Tages auch in Genossenschaftsanteile umgetauscht werden? Allerdings sieht ein genossenschaftliches Modell die Gleichbehandlung aller Aktionäre. Dies würde dann, neben anderen Erfordernissen, zunächst die Hapimag Card entbehrlich werden lassen und die Klassengesellschaft bei Hapimag müsste abgeschafft werden. Die Gesellschaftsform einer Aktiengesellschaft kann kein genossenschaftliches Modell abbilden.

 

Es stellt sich auch weiter die Frage ob ein Unternehmen welches letztendlich Ferienwohnungen vermietet, im Timesharingmodell, überhaupt dieses Rad drehen muss? Betrachten wir hierzu nur kurz einige „Kernkosten“, wie Personalaufwand, Marketing- und Vertriebsaufwand, Verwaltungsaufwand und sonstiger betrieblicher Aufwand. Hier lagen die Kosten 2010 bei ca. 86.548 TEUR, 2011 bei ca. 92.928 TEUR. Steigerung um ca. 6.380 TEUR (ca. 7,4 %). So ganz scheint es dann doch nicht mit der Kompensierung durch ein umfassendes Kostenmanagement geklappt zu haben? Vielleicht wurde aber Schlimmeres verhindert.

 

2012-05-07

Rechtsstreitigkeiten

 

Zur Position „Rückstellungen lang- und kurzfristig“ (Geschäftsbericht Hapimag 2011) erfolgte eine Erhöhung der Position um 459 TEUR, unter Berücksichtigung der Teilpositionen „Verbrauch“ (161 TEUR) und „Auflösung“ (242 TEUR), betrug dann die Neuzuweisung ca. 862 TEUR. Diese Zuweisung schmälerte das Ergebnis des Unternehmens.

 

Im Geschäftsbericht wird dazu unter anderem ausgeführt: „ Die Rückstellungen betreffen vorwiegend Rechtsstreitigkeiten, der Mittelabfluss wird für 2013 erwartet. Die Zuführung in 2011 betrifft im Wesentlichen eine Rückstellung mit einem neuen Rechtsfall. Hapimag bestreitet die Vorwürfe vollumfänglich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in diesem Zusammenhang zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen kommen könnte. Der Rückstellungsbedarf für diesen Fall lässt sich jedoch nicht quantifizieren.“

 

Ein erkannter Rückstellungsbedarf von ca. 862 TEUR mit der Aussicht auf weiteren Rückstellungsbedarf der zurzeit noch nicht quantifizierbar ist. Die schon festgestellte mögliche Bedarfshöhe stellt nun wirklich keine „Peanuts“ dar. Es ist natürlich durchaus möglich, dass Hapimag vollumfänglich obsiegt und damit die Rückstellung erfolgswirksam aufgelöst werden kann. Vor Gericht ist eben vieles möglich. Trotzdem sind die Ausführungen zu diesem Rechtsstreit und den in Aussicht gestellten möglichen weiteren Streitfällen sehr dünn. Bei einer derartigen Streithöhe wird sich die Gegenseite auch überlegt haben ob es sinnvoll sein kann den Rechtsweg zu beschreiten und ihre Erfolgsaussichten eingeschätzt haben. Die Aktionäre der Hapimag haben ein Anrecht darauf hierzu jetzt mehr zu erfahren. Der nichtssagende Hinweis, dass es sich um einen neuen Rechtsfall handelt ist zu dürftig und als Erklärung nicht ausreichend, zumal diese Größenordnung elementare Auswirkungen auf die Erfolgslage des Unternehmens nach sich zieht.

 

Ebenso ist die Position „Sonstiger betrieblicher Aufwand“, darunter die Teilposition „ Sonstige“, die wohl mit dieser Rückstellung im Zusammenhang steht, erläuterungsbedürftig, zumal dort der Aufwand in 2011 1.671 TEUR betrug und sich damit um 1.104 TEUR gegenüber dem Vorjahr erhöhte.


Am Rande notiert

(2012-04-22)

 

„Eigenlob stinkt“, so sagt der Volksmund. So betrachtet hätte man das Faltblatt „GV INFO 2012“ nur außerhalb des Hauses lagern dürfen. Das ist aber die Art dieses Verwaltungsrats und dieses Unternehmens über seine, aus eigener Sicht, erfolgreiche Tätigkeit zu berichten.

 

Hoffentlich weiß dieser Verwaltungsrat und dieses Unternehmen aber auch was in seinem Umfeld vorgeht, wobei bei den nachstehend aufgeführten Vorgängen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass nicht unterstellt wird, dass der Verwaltungsrat der Hapimag direkt daran beteiligt ist, es ist auch nicht erkennbar, dass Hapimag selbst in allen Fällen der Initiator sein muss. Diese Dinge laufen eben im Umfeld auf:

 

 

  1. Überziehen Sie den von Hapimag gesetzten Fälligkeitstermin für eine Rechnung, auch bei geringen Beträgen, dann wird Ihr Konto gesperrt, Buchungen und andere Aktivitäten sind nicht mehr zulässig. Eine Vorwarnung erfolgt natürlich nicht. Wenn Sie Glück haben erhalten Sie mit dem nächsten Werbemail die Mitteilung, dass:

 

„Wir haben festgestellt, dass Sie zurzeit keine Buchungen vornehmen können, da noch eine oder mehrere Rechnungen offen sind.“

 

 

  1. Unliebsame Informationen im Netz verschwinden wie durch ein Wunder innerhalb weniger Stunden, dieses Tempo ist weltrekordverdächtig. Beispiel:

 

Wer ist auch noch unzufrieden mit Hapimag und möchte Aktien ...
Wir möchten unsere 1992 erworbenen Hapimag-Aktien verkaufen, da wir kaum mehr in der Lage sind unser Wohnpunkte-Guthaben aufzubrauchen.
www.gutefrage.net/.../wer-ist-auch-noch-unzufrieden-mit-hapi...

 

Hierunter wurde auch unter anderem zum Zusammenschluss einer kritischen Verbindung aufgerufen um die Hapimagaktivitäten zu beurteilen.

 

Stunden später kam der Hinweis: „Die Seite wurde nicht gefunden. Leider wurde die von Ihnen angeforderte Seite nicht gefunden.“

 

 

  1. Ein „Hapimag-Consultant“ bietet das Modell „Liquidation“ an. Nach seinen Angaben besucht er betagte Hapimagaktionäre, insbesondere die mit nur einer Aktie und bietet, nachdem diese zum Beispiel der Inzahlungnahme ihrer Aktie mit dem Modell „Explorer“, Zuzahlung von ca. 1.300 EUR, nicht zustimmten, an die Aktie zurückzunehmen, ohne Zahlung und für die noch vorhandenen Punkte durchschnittlich ca. 2,75 EUR/Punkt zu vergüten. Bisher wohl nur ein Einzelfall?

 

 

Eine Kommentierung dieser Vorgehensweisen darf wohl entfallen? Hapimag hat eigentlich doch immer alles unter Kontrolle?


Kosten für einen Garagenplatz

(2012-05-20)

 

Der Garagenplatz als sprudelnde Einnahmequelle und dessen wundersame Wert- bzw. Mietsteigerungen:

 

Garagenmiete / Woche

Preisstellung aus Buchungsinformation

Nov. 2012 - Okt. 2013

Preisstellung aus Tipps,

Trips und Termine

Ausgabe Mai 2005

Bad Gastein

31,50 EUR

14,00 EUR

Bad Kleinkirchheim

21,00 EUR

14,00 / 7,00 EUR

Kanzelhöhe

 

14,00 EUR

Saalbach

59,50 EUR

17,50 EUR

Salzburg

Auf Anfrage

-

Sonnleitn

45,50 EUR

14,00 EUR

St. Michael

31,50 / 17,50 EUR

14,00 / 7,00 EUR

Wien

105,00 EUR

70,00 EUR

Zell am See

Inklusive

7,00 EUR

Andeer

Inklusive

Inklusive

Ascona

42,00 CHF

28,00 CHF

Flims

49,00 CHF

28,00 CHF

Interlaken

49,00 CHF

28,00 CHF

Sörenberg

 

Inklusive

Prag

Auf Anfrage

Auf Anfrage

Bad Neuenahr

 

21,00 EUR

Berlin Zoo

63,00 EUR

42,50 EUR

Berlin Gendarmenmarkt

80,50 EUR

-

Binz

35,00 EUR

21,00 EUR

Braunlage

35,00 EUR

21,00 EUR

München

91,00 EUR

42,50 EUR

Dresden

Ca. 70,00 EUR

 

Hörnum

35,00 EUR

 

Unterkirnach

28,00 / 14,00 EUR

21,00 EUR

Westerland Aalborg

52,50 EUR / 35,00 EUR

28,00 EUR

Westerland Dünenblick

24,50 EUR

14,00 EUR

Westerland Margarethenhof

24,50 EUR

14,00 EUR

Winterberg

31,50 EUR

21,00 EUR

Nysted

 

Inklusive

Marbella

29,40 EUR

18,00 EUR

Mas Nou

Inklusive

Inklusive

Paguera

Auf Anfrage

Inklusive

Puerto de la Cruz

Nein

Nein

San Augustin

21,00 EUR

Inklusive

Punkaharju

Inklusive

Inklusive

Antibes

35,00 EUR

16,00 EUR

Chamonix

28,00 EUR

10,00 EUR

Chateau de Chabenet

Inklusive

Inklusive

La Madrague

35,00 / 15,00 EUR

14,50 EUR

Paris

140,00 EUR

126,00 EUR

London

Nein

Nein

Bowness-on-Windermere

Inklusive

 

Edinburg

Inklusive

 

Athen

Auf Anfrage

Auf Anfrage

Damnoni

Inklusive

Inklusive

Porto Heli

Inklusive

Inklusive

Budapest

Auf Anfrage

Auf Anfrage

Bordighera

 

15,00 EUR

Cannero

26,60 EUR

14,00 EUR

Cefalù

17,50 EUR

 

Lido di Jesolo

 

Inklusive

Lido di Pomposa

 

16,00 EUR

Meran

24,50 EUR

8,00 EUR

Pentolina

21,00 EUR

14,00 EUR

Scerne di Pineto

29,40 EUR

17,00 EUR

Tonda

24,50 EUR

18,00 EUR

Marrakesch

Inklusive

 

Amsterdam

Nein

Nein

Albufeira

22,40 EUR

14,00 EUR

Hok-Yxenhaga

 

Inklusive

Bodrum, Sea Garden Village

Inklusive

Inklusive

Bodrum Sea Garden Hotel

Inklusive

Inklusive

Orlando-Lake Berkley

Inklusive

Inklusive

 

Beispiel: Anlage Binz. Garagenplatz 35,00 EUR/Woche. 185 Apartments. 47 Wochen/Jahr in Betrieb. Unterstellt: 2/3 - Belegung der Garage -  Einnahme aus der Garagenmiete: ca. 197.400,00 EUR (120 Belegung, 47 Wochen, 35,00 EUR/Woche).

 

 

 

Von den Aktieneigentümern per Jahresende stillgelegte Aktien:

(2012-05-20)

 

Aktienstillegung

Anzahl

2011

6.034

2012

7.192

 


Nebenkostenvergleich Nov. 2012 - Okt. 2013 - Nov. 2006 - April 2007

(2012-06-22)

 

Nebenkostenvergleich für eine Zwei-Zimmer-Komfort-Wohnung, wenn nicht vorhanden nächstmögliche Kategorie, 1. Woche, bei der Saison angepassten Kostenbeiträgen (*) wurde der höchste lokale Kostenbeitrag aufgeführt:

 

 

 

Nebenkostenvergleich

Preisstellung aus Buchungsinformation,

Nov. 2012 - Okt. 2013

Preisstellung aus Erlebnis-

welten, Ausgabe

Nov. 2006 - April 2007

Bad Gastein (Kaiserhof)

358,00 EUR*

260,00 EUR

Bad Gastein (Nebengebäude)

322,00 EUR*

205,00 EUR

Bad Kleinkirchheim

266,00 EUR*

175,00 EUR

Kanzelhöhe

-

198,00 EUR

Saalbach

282,00 EUR*

183,00 EUR

Salzburg

306,00 EUR

-

Sonnleitn

313,00 EUR*

205,00 EUR

St. Michael

344,00 EUR*

232,00 EUR

Wien

331,00 EUR

208,00 EUR

Zell am See

268,00 EUR

198,00 EUR

Andeer

297,00 CHF*

270,00 CHF

Ascona

497,00 CHF

420,00 CHF

Flims

423,00 CHF*

350,00 CHF

Interlaken

417,00 CHF*

320,00 CHF

Sörenberg

-

267,00 CHF

Prag

355,00 EUR

198,00 EUR

Bad Neuenahr

-

170,00 EUR

Berlin Zoo

259,00 EUR

238,00 EUR

Berlin Gendarmenmarkt

267,00 EUR

204,00 EUR

Binz

291,00 EUR

197,00 EUR

Braunlage

240,00 EUR

192,00 EUR

München

265,00 EUR

192,00 EUR

Dresden

285,00 EUR

-

Hörnum

365,00 EUR

-

Unterkirnach

239,00 EUR

189,00 EUR

Westerland Aalborg

269,00 EUR

223,00 EUR

Westerland Dünenblick

271,00 EUR

228,00 EUR

Westerland Margarethenhof

249,00 EUR

197,00 EUR

Winterberg

247,00 EUR

195,00 EUR

Nysted

-

1.850,00 DKK

Marbella

275,00 EUR

185,00 EUR

Mas Nou

298,00 EUR*

200,00 EUR

Paguera

316,00 EUR*

195,00 EUR

Puerto de la Cruz

242,00 EUR

140,00 EUR

San Augustin

248,00 EUR

150,00 EUR

Punkaharju

389,00 EUR

275,00 EUR

Antibes

323,00 EUR

198,00 EUR

Chamonix

308,00 EUR*

219,00 EUR

Chateau de Chabenet

417,00 EUR/Person

317,00 EUR/Person

La Madrague

274,00 EUR

193,00 EUR

Paris

372,00 EUR

235,00 EUR

London

303,00 GBP

174,00 GBP

Bowness-on-Windermere

274,00 GBP*

-

Edinburg

494,00 GBP/Grand Suite

-

Athen

285,00 EUR

180,00 EUR

Damnoni

313,00 EUR*

145,00 EUR

Porto Heli

230,00 EUR

144,00 EUR

Budapest

304,00 EUR

198,00 EUR

Bordighera

-

-

Cannero

364,00 EUR*

219,00 EUR

Cefalù

373,00 EUR*

-

Lido di Jesolo

-

-

Lido di Pomposa

-

-

Meran

346,00 EUR

196,00 EUR

Pentolina

373,00 EUR*

245,00 EUR

Scerne di Pineto

391,00 EUR*

213,00 EUR

Tonda

414,00 EUR

303,00 EUR

Marrakesch

340,00 EUR

-

Amsterdam

337,00 EUR

199,00 EUR

Albufeira

268,00 EUR*

150,00 EUR

Hok-Yxenhaga

-

2.000,00 SEK

Bodrum, Sea Garden Village

296,00 EUR*

144,00 EUR

Bodrum Sea Garden Hotel

621,00 EUR/Doppelzimmer*

151,00 EUR /

Frühstücksbuffet

Orlando-Lake Berkley

374,00 CHF

463,00 CHF

 


Vergleich der Punktebelastung

(2012-07-18)

 

Punktebelastung aus Buchungsinformation, Nov. 2012 - Okt. 2013

Punktebelastung (umgerechnet auf neuen Punktewert - x 5) aus Erlebniswelten, Ausgabe Nov. 2006 - April 2007

 

Für eine Zwei-Zimmer-Komfort-Wohnung / eine Woche, wenn nicht vorhanden nächstmögliche oder angebotene Kategorie. Einige Beispielwochen.

 

Punktebelastung

Nov. 2012 -

Okt. 2013

27. KW 2012

Mai 2006 -

Okt. 2006

27. KW 2006

Nov. 2012 -

Okt. 2013

40. KW 2012

Mai 2006 -

Okt. 2006

40. KW 2006

Nov. 2012 -

Okt. 2013

1.KW 2013

Nov. 2006 -

April 2007

1.KW 2007

Nov. 2012 -

Okt. 2013

14. KW 2013

Nov. 2006 -

April 2007

14. KW 2007

Bad Gastein (Kaiserhof)

75

140

75

110

133

140

75

140

Bad Gastein (Nebengebäude)

75

120

75

90

133

120

75

120

Bad Kleinkirchheim

95

120

95

100

130

120

-

110

Saalbach

106

110

106

40

135

120

113

120

Salzburg

96

-

112

-

-

-

-

-

Sonnleitn

47

50

-

40

150

140

82

120

St. Michael

97

100

97

70

140

120

97

120

Wien

128

140

151

140

128

160

128

160

Zell am See

75

110

75

50

-

120

-

120

Andeer

98

60

98

40

98

80

55

50

Ascona

153

150

119

140

98

120

119

150

Flims

119

120

103

100

154

160

119

140

Interlaken

119

140

119

120

140

140

89

120

Prag

80

140

89

140

112

160

89

160

Berlin Zoo

103

160

103

140

85

160

103

140

Berlin Gendarmenmarkt

153

-

153

-

153

160

153

140

Binz

119

140

119

120

56

120

119

120

Braunlage

71

110

120

90

120

100

71

100

München

128

160

151

160

128

160

128

160

Dresden

151

-

151

-

128

-

128

-

Hörnum

148

-

148

-

39

-

148

-

Unterkirnach

66

80

66

90

66

110

46

110

Westerland Aalborg

140

140

140

140

140

140

140

140

Westerland Dünenblick

119

140

119

140

119

130

119

140

Westerland Margarethenhof

112

120

112

110

112

110

112

110

Winterberg

18

70

45

90

120

120

90

120

Marbella

119

140

119

140

91

120

119

140

Mas Nou

62

120

48

120

-

-

16

100

Paguera

119

120

119

110

9

80

70

120

Puerto de la Cruz

35

70

63

70

112

90

84

90

San Augustin

49

90

105

90

119

120

119

120

Punkaharju

82

110

35

40

-

100

35

-

Antibes

120

140

120

100

92

120

120

120

Chamonix

101

-

54

-

120

120

101

110

Chateau de Chabenet

132

170

132

110

-

-

88

120

La Madrague

125

110

97

90

-

-

-

110

Paris

169

160

169

160

169

160

137

160

London

153

160

153

160

153

160

128

160

Bowness-on-Windermere

119

-

119

-

135

-

119

-

Edinburg

119

-

119

-

140

-

140

-

Athen

42

100

112

140

112

160

112

160

Damnoni

119

90

119

120

-

-

-

90

Porto Heli

42

80

42

90

-

-

21

90

Budapest

110

140

128

140

110

140

128

160

Cannero

120

120

86

100

-

70

120

120

Cefalù

119

-

97

-

-

-

60

-

Meran

120

110

120

120

102

90

120

110

Pentolina

119

140

119

120

-

-

60

140

Scerne di Pineto

119

120

35

100

-

-

-

-

Tonda

119

140

119

120

-

-

78

140

Marrakesch

36

-

105

-

73

-

121

-

Amsterdam

160

160

160

140

160

140

135

160

Albufeira

96

120

96

120

36

100

52

120

Bodrum, Sea Garden Village

119

120

98

110

21

40

21

70

Bodrum Sea Garden Hotel

91

120

91

80

-

-

-

-

Orlando-Lake Berkley

84

160

84

160

119

170

119

170


 

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Hapimag - Eine schweizerische Aktiengesellschaft fürchtet die Information!!

 


 

 

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Hapimag war nie eine gehobene und geschlossene Gesellschaft der eigenen Aktionäre - 2012-07-20

Nicht gewinnorientiertes - genossenschaftliches Konzept - 2012-07-22

  • Investitionssumme 2012 für Service Points und IT-Investitionen - 2013-10-01

Verwaltungstempel für Hapimag - 2012-08-12

  • "Palazzo Prozzo" in Steinhausen in der Sumpfstraße - 2016-09-27
  • Aussage zu den Hapimagimmobilien - 2012-12-10
  • „Die Schweiz kämpft gegen eine Immobilienblase“ - 2013-02-17
  • Investitionssumme 2012 Hamburg und neues Bürogebäude - 2013-10-01

Hapimag selbst komponierte und realisierte Musical - 2012-09-14

 

Die Katze im Sack - 2012-09-26

Nicht alle Fragen sind offensichtlich gut- 2012-10-14

  • „Wie können wir unsere Hapimag-Aktien verkaufen?“ - 2012-10-23

Die Rechnung zahlt immer das Mitglied - 2012-11-15

  • „Der grösste Schwachpunkt des Hapimag-Systems ist die Beendigung der Mitgliedschaft…“ - 2013-09-21

Fragebogen - 2012-12-22

 

Naturalien gegen Aktien - 2013-01-14

  • Kein Einzelfall - 2013-01-16
  • Visionen zum Aktienrückkauf - 2013-02-11

Pressemitteilung Hapimag - 2013-02-04

Keine Anzeige der freien Wohnungen mehr in der Buchungsvorausschau - 2013-02-06

Jahresbeitrag steigt kräftig - 2013-02-08

 

Cherchez la femme? - 2013-02-19

Nur Erinnerungen - 2013-03-06

Paradigmenwechsel? - 2013-03-16

Nachrichten - 2013-04-05

 

Geschäftsjahr 2012 - 2013-04-16

Nun auch noch Hamburg - 2013-05-07

  • Investitionssumme 2012 Hamburg und neues Bürogebäude
  • Kostenbeispielrechnug für einen Aufenthalt im Stadtquartier Berlin Gendarmenmarkt - 2013-05-07

Die Politik begrüßt Nutzungskonzepte wie Timesharing? - 2013-06-02

Kein Ende nach über einem Jahrzehnt auf der Warteliste - 2013-06-12

 

Personalunion? - 2013-06-21

  • „Immobilia“ Januar 2013 - 2013-10-14

Auszug Geschäftsjahr 2012 - 2013-08-06

Urteil des Finanzgerichts Münster zur Besteuerung der Nutzung von Ferienimmobilien - 2013-08-16

Internetseite - 2013-08-22

  • Die Transparenz fehlt - 2013-09-21
  • „Bilanz“: „Hapimag: Eine Firma vergreist“ - 2013-09-28
  • „Lage der Resorts“ - 2015-08-14

 

Werbebeilagen - 2013-10-05

  • Wiedereröffnung Zell am See - 2013-10-12
  • Unterschwellige Botschaften - 2013-11-30

Eintrittskarte oder Aktie? - 2013-10-30

Arbeitgeber Hapimag - 2013-12-02

Hapimag gibt Bauvorhaben in Cervo auf - 2013-12-06

 

Belohnungsprogramm - 2013-12-16

„Wie komme ich da raus?“ - 2013-12-31

Restrukturierung oder einmal mehr der übliche Aktionismus? - 2014-01-27

Schweizer Restrukturierungsgipfel 2014 - 2014-08-16

 

Frage zur Hapimag-Aktie - 2014-08-16

 


Hapimag war nie eine gehobene und geschlossene Gesellschaft der eigenen Aktionäre

(2012-07-20)

 

 

„derwesten.de“ berichtete unter anderem: „…Es war ein kleiner Wiederspruch von Kurt Scholl im Verlauf des Bilanz-Gesprächs, der die Entwicklung des Ferienresorts in den letzten 20 Jahren verdeutlichte. „Ein wenig schon“, sagte der Konzern-Chef auf die Aussage seinen Marketing-Mitarbeiters,

 

dass das Unternehmen Hapimag nie eine gehobene und geschlossene Gesellschaft der eigenen Aktionäre gewesen sei.

 

Heute ist sie es tatsächlich nicht mehr. Zumindest nicht in Winterberg.

 

Das Resort hat sich geöffnet für Einheimische und für externe Gäste, die nicht mehr zwingend Aktien-Besitzer sein müssen.

 

Eigentlich schon wieder ein Wiederspruch, denn Kurt Scholl war auch nach Winterberg gereist, um zu betonen, dass das in Deutschland wenig beliebte, von seinem Unternehmen aber erfolgreich praktizierte „Timesharing“-Modell funktioniert - sofern es seriös konzipiert, finanziert und damit auch nachhaltig sei…“

 

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-winterberg-medebach-und-hallenberg/verlaessliche-partner-seit-fast-zwei-jahrzehnten-id6890550.html


Nicht gewinnorientiertes - genossenschaftliches Konzept

(2012-07-22)

 

Es ist weitestgehend ruhig geworden um das Unternehmen Hapimag, sieht man von den gelegentlichen propagandistisch gestalteten Pressemitteilungen mit häufig märchenhaft, weinerlichen Ausführungen, nebulösen Andeutungen und glorifizierenden Aussagen zum Timesharing, eigenem Unternehmen und den neu gefundenen Ideen zu Umwelt, weniger Flächenverbrauch, „Kalten Betten“, „Geisterstädten“ und Unterstützung einer Schweizer Bürgerinitiative zur Begrenzung der Zweitwohnungsanzahl, bis hin zu sozialistischen Tendenzen zur Nutzung des Eigentums, ab. Die Palette ist weit gesteckt, offensichtlich fühlt man sich jetzt dazu berufen für neue Weltanschauungen einzutreten? Wer vieles hat kann manchem etwas bieten? Rhetorisch geschickt gemacht unter Nutzung der Mitleidstour, fühlt man sich als Timesharinganbieter missverstanden und verfolgt, so wird nun auch der genossenschaftliche Gedanke wieder erwähnenswert, interessant, weil werbemäßig relevant. Hauptsache es dient der Selbstdarstellung eines Erscheinungsbildes welches man vermitteln möchte, ob man es wirklich lebt sei dahingestellt. Geistiger Schöpfer eine Werbeabteilung oder Werbeagentur die durchaus ihr Geschäft versteht, bei diesem Unternehmen aber einen harten Job hat. „Des Brot ich ess, des Lied ich sing…“ Vertrauen muss man sich aber erarbeiten, Werbung kann nur auf Grundlagen aufbauen die auch vorhanden sein müssen. Es wundert allerdings, dass es auch noch namhafte Presseorgane gibt die kritik- und wohl auch prüfungslos diese vorgefertigten Berichte kommentarlos übernehmen.

 

So konnten jetzt einer Presseerklärung Ausführungen zu „Timeshare-Unternehmen - der Prügelknabe als Wunschpartner“ unter anderem entnommen werden:

 

„…Gerne von Konsumentenschützern geschmäht, oft verkannt und in der Realität sehr geschätzt: Gut realisierte Timeshare Konzepte bringen mit ihren Investitionen und Betrieben den Standorten vielfältige Vorteile...“

 

„… Nachhaltigkeitsgedanken des Hapimag Konzepts: „Unser nicht gewinnorientiertes, genossenschaftliches Konzept ermöglicht einen hohen Grad von

Nachhaltigkeit. Weniger Flächenverbrauch und Baukörper pro Übernachtung, Vermeidung von „Kalten Betten“ und „Geisterstädten“, kontinuierliche Einkommensquelle für die lokale Wirtschaft, Auslastungsquoten über 85 % etc. sind wichtige wirtschaftliche, ökologische und soziale Faktoren unseres Konzepts an den Standorten. Nicht der Besitz von hochwertigen Immobilien steht im Vordergrund, sondern der jederzeit mögliche Zugang…“

 

„…Das Gespräch erfolgte vor dem Hintergrund der in Deutschland seit Jahren anhaltenden Diskreditierung eines ganzen Tourismussektors. Timesharing wird hierzulande - ganz im Gegensatz etwa zu Großbritannien oder den USA - aus der einseitig festgefahrenen Optik der Verbraucherschützer unter dem Vorwurf „unlauterer“ Vertriebsmethoden geradezu kriminalisiert. Dabei bietet Timesharing sowohl den Nutznießern wie auch den Standortregionen eine Vielzahl von ökonomischen und ökologischen Vorteilen wie kaum ein anderer Tourismuszweig...“

 

https://www.hapimag.com/documents/Timeshare-Unternehmen-20WB.pdf

 

Aus meiner Sicher der Dinge könnte möglicherweise die vermeintliche Ruhe daran liegen, dass Verwaltungsrat und Geschäftsführung des Unternehmens in die Jahre kommen und die, wie man dort meinte visionären Ideen allmählich ausgehen? Offensichtlich verfolgt man aber eine Strategie durch die Hintertür? Indirekte Werbung, nachrichtenmäßige Aufmachung, weil der direkte Weg nicht zum Erfolg führte. An der bisherigen Umsetzung haperte es meistens ohnehin und die nächste Idee kam bevor die vorangegangene zu Ende gebracht wurde. Eventuell holt man aber auch nur Luft um bei den wohl anstehenden Aktivitäten zum fünfzigjährigen Bestehen des Unternehmens über ausreichend Kraft für die Verbreitung von Jubelnachrichten zu verfügen? An Selbstbeweihräucherung hat es diesem Unternehmen nie gefehlt. Man läuft sich auf kleiner Flamme möglicherweise warm. Auf die anstehenden Hurrarufe darf man wohl gespannt sein.

 

Wie „unkonventionell“ Hapimag die Werbewege gestalten kann sehen Sie unter anderem hier. Es werden aber immer nur potentielle neue Aktionäre angesprochen die zu den bisherigen passen.

 

Die Ruhe liegt aber wohl eher daran, dass das allgemeine Interesse an dieser Urlaubsgestaltungsform nicht mehr vorhanden ist, der Markt fehlt, und der Zugang neuer Kunden hält sich deshalb wohl in argen Grenzen. Es bereitet Mühe Abgänge zu ersetzen, trotz der schlechten Ausstiegsmöglichkeiten lassen sich diese nicht verhindern. Selbst das Vermittlungsangebot welches zunächst etwas Luft verschaffte scheint mittlerweile an seine Grenzen zu stoßen. Aktuelle Angebote anderer Anbieter sind zeitgemäßer und praktikabler. Mit propagandistischen Tricks ist eben das Image der Timesharingbranche nicht zu verbessern, auch wenn eventuell unter den zahlreichen schwarzen Schafen das eine oder andere melierte herumläuft. Vielleicht hilft nun die Propagierung einer neuen Weltanschauung?

 

Warum soll man in diese Urlaubsform investieren und schon auf Jahre im Voraus Beträge und sich selbst festlegen in dieser unruhigen Zeit, wo sich auch die eigenen Anforderungen, Bedürfnisse und Gegebenheiten ständig ändern? Es besteht keine Not und schon gar keine Zwangsläufigkeit sich bei einem Unternehmen einzukaufen welches vom Verständnis her eher zum Reisebüro als zum Timesharingunternehmen tendiert. Die ursprünglichen Ideale hat man längst verlassen. Ein Hotelbetrieb wird angedeutet, man macht sich diese Bezeichnung gerne zu eigen, aber bei Nutzung des Angebots werden Sie spätestens am nächsten Morgen merken, dass dies nicht so ist wenn Sie Ihre Betten selbst machen müssen und ihr benutztes Geschirr dürfen Sie auch selbst abwaschen, weil nicht überall ein Geschirrspüler vorgehalten wird, usw. Vier Sterne werden aber von der Kategorie her angestrebt, aber nur gegen kräftige zusätzliche Zahlungen ist auch teilweise der Hotelbetrieb buchbar.

 

Irgendwann wird sich Hapimag einmal für eine Linie entscheiden müssen, man kann nicht ständig von jedem etwas auf den Weg bringen ohne eine wirkliche Richtungsentscheidung zu treffen. Schließlich liegen die Probleme oft gar nicht dort wo Baar diese sieht. Dort ist man oft sehr weit von den wirklichen Dingen entfernt und es war nicht immer erfolgreich wenn die Ressortleiter immer jünger werden und möglicherweise aus dem hauseigenen Activteam rekrutiert wurden und auch noch häufig wechseln. Es würden schon oft kleine Veränderungen ausreichen.

 

Nicht immer muss es die große Aktion sein. So zum Beispiel kann es bei den Hapimaganlagen bei denen die Wohnungen in der Anlage nicht direkt angefahren werden können ein Problem sein die Koffer in die Wohnung zu bekommen. Am Anreisetag gibt es da gelegentlich Hilfestellungen, teilweise aber nur zu einigen Teilzeiten, wenn überhaupt angeboten. Was ist bei der Abreise? Zu einer Ferienwohnung gehört heute ein Geschirrspüler, er ist nicht überall vorhanden und teilweise auch bei renovierten Anlagen nicht vorgesehen, so z. B. Unterkirnach. Auch möchte man den W-LAN-Anschluss nicht unbedingt auf der Parkbank vor der Rezeption sitzend mit dem Laptop auf dem Schoß in Anspruch nehmen, eigentlich in der Wohnung und dort wo dies möglich ist sollte er auch funktionieren.

 

Es wäre auch zu begrüßen, wenn es noch eine halbe Stunde nach Öffnung des Ressortshops dort noch frische Brötchen geben würde, vielleicht kann man diese notfalls auch vorher bestellen, denn nicht jeder möchte im Urlaub um acht Uhr morgens am Brötchenstand antreten und in den Restaurants wäre es auch schon sehr hilfreich, wenn die örtliche Küche dort mit berücksichtigt würde und nicht nur die „Haut Cousine“. Es dürfen sich auch durchaus einfachere Gerichte mit im Angebot befinden. Eine Speisekarte lässt sich durchaus differenzieren, denn es muss nach einem anstrengenden Wandertag nicht unbedingt die Forelle sein, die drei Tage vorher reserviert werden musste und schon gar nicht bevorzuge ich dann die französische Küche. Ich möchte mich auch spontan entscheiden können. Ganz abgesehen von der preislichen Gestaltung des Angebots.

 

Etliche Ressorts liegen auch abseits vom wirklichen Geschehen, längere Wege bis zum nächsten Ort sind keine Seltenheit und man möchte nicht immer den eigenen PKW benutzen. Warum gibt es dort keinen gelegentlichen Shuttleverkehr oder eine Festpreisvereinbarung mit einem Taxiunternehmen? Die Hapimagaktionäre zahlen fast überall kräftige Beträge für Kurtaxen und sonstige kommunalen Abgaben. Hapimag hat in den Urlaubsorten eine entsprechende Stellung mit der man dort durchaus Wünsche durchsetzen, zumindest aber vortragen, kann. Warum gibt es dann oft keine Bushaltestelle in der Nähe einer Hapimaganlage und warum wird diese dann nicht wenigstens  gelegentlich angefahren?

 

Im Urlaub müssen die Beschäftigungsangebote auch nicht ausschließlich in den frühen Morgenstunden stattfinden, eine gewisse Differenzierung könnte durchaus Vorteile für den Gast bieten der es etwas langsamer angehen lassen möchte.

 

Die Hapimaganlagen werden mit den von den Aktionären eingezahlten Mitteln geschaffen und unterhalten. Warum müssen dann noch Beträge für Einstellplätze aufgebracht werden? Die Aktionäre haben diese bereits bezahlt und die dafür kaum anfallenden Unterhaltungskosten dürften durch die Nebenkostenpauschale vor Ort mit abgedeckt sein. Wofür werden die Gebühren verwandt die für die Einstellplätze erhoben werden?

 

Es ist auch nicht erforderlich die Rezeptionen rund um die Uhr offen zu halten und dadurch die Nebenkosten zu belasten. Stundenweiser Betrieb reicht in diesem Bereich vollkommen aus und es schadet auch nicht, wenn dies nur halbtags geschieht bzw. stundenweise. Warum soll der Aktionär einen vorgegaukelten Hotelbetrieb über die Nebenkosten vor Ort mit bezahlen, den er gar nicht nutzt und auch nicht benötigt?

 

Timesharing benötigt marktfähige und wettbewerbsfähige Konditionen und es kann dann nicht sein, dass „Liebhaberpreise“ für Urlaubsangebote anfallen und keine „marktgerechten Konditionen“, so die Ausführungen einer Internetseite. Es bringt dann auch nichts, wenn „Service Points“ europaweit ins Leben gerufen werden, deren Einrichtung nur weitere Verwaltungskosten verursachen, die dann über die Jahresgebühren wieder hereingeholt werden müssen. Die Mitglieder einer Timesharinggemeinschaft zahlen letztendlich notgedrungen alles, auch die Vertriebskosten für neue Produkte, wenn diese nicht über das Produkt hereingeholt werden können und somit die verbleibende Investitionssumme reduzieren. Die Kosten des Verwaltungsapparats bleiben aber immer bei diesen hängen und Hapimag verfügt über einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand. Eine noch weitere Steigerung ist nun wirklich nicht nötig und sinnvoll.

 

Diese Einrichtung der „Service Points“ kann ein Zeichen dafür sein, dass das Geschäftsmodell offensichtlich selbst von vielen Mitgliedern nicht verstanden wird. Neueinsteiger müssen ohnehin 500,00 CHF dafür bezahlen einen Einführungskurs zu erhalten. Wie intensiv dieser durchgeführt wird und wie erfolgreich dieser ist, sei dahingestellt. Mit dem Timesharingmodell werden Kostenblöcke fest installiert die in keinem Verhältnis zum versprochenen Nutzen dieser Idee stehen, ganz abgesehen davon, dass jegliche Flexibilität verloren geht. Eine Alternative zu einer eigenen Zweitwohnung kann ein Timesharingmodell ohnehin nie sein. Bei den Kosten des Hapimagmodells ist es auch keine sonstige Alternative.

 

Betrachten wir nur einmal die jetzt propagierte bzw. angesprochene Idee: „…nicht gewinnorientiertes, genossenschaftliches Konzept ermöglicht einen hohen Grad von Nachhaltigkeit…“ Betrachte ich somit diese, nun wiederentdeckte, genossenschaftliche Idee des Hauses Hapimag dann fallen mir zunächst durchaus Gemeinsamkeiten mit „meiner“ Hannoverschen Volksbank auf, auch eine Genossenschaft. Auch dort ist die Informationslage zu Geschäftsabläufen prekär, Einflüsse auf die Gestaltung irgendwelcher Firmenabläufe habe ich dort auch nicht, Demokratieverständnis wird dort auch anders als in meinen Vorstellungen definiert und günstigere Tarife und Zugriffe auf irgendwelche Vorteile sind auch dort für Mitglieder nicht vorgesehen. Die Gestaltungsmöglichkeiten für Genossenschaftsmitglieder sind auch dort gleich Null. Kontrollposten werden auch dort allem Anschein nach „vererbt“. Dort könnte durchaus eine Gemeinsamkeit mit Hapimag und dem Genossenschaftsgedanken liegen. „Vereint im Geiste.“

 

Sehen wir uns dann einmal die Internetseite des „Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband e.V.“ an und die dortigen Ausführungen zur genossenschaftlichen Idee, so kommen mir doch erhebliche Zweifel daran, dass das was Hapimag bietet etwas mit einer genossenschaftlichen Idee zu tun haben könnte. Für mich nicht ansatzweise. Nur ein Verzicht auf die Gewinnorientierung macht nicht die genossenschaftliche Idee aus. Zu dieser Idee wird dort unter anderem ausgeführt:

 

„Genossenschaften sind Mitte des 19.Jahrhunderts aus dem Gedanken der solidarischen Selbsthilfe entstanden, der bis heute unser Selbstverständnis prägt: „Die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder“ ist Zweck und Ziel einer jeden Genossenschaft. So heißt es im Genossenschaftsgesetz. Der Dienst am Mitglied und Kunden ist damit die Richtschnur des Handelns der Unternehmen.

 

Wie sich das Wirtschaftsleben und die Menschen von Region zu Region unterscheiden, so variieren auch die Bedürfnisse der Kunden und damit die Anforderungen an die örtliche Genossenschaft. Darauf stellt jede Genossenschaft ihre Geschäftspolitik und ihr Angebot ein. Der direkte Kontakt zu den Menschen und die große Marktnähe prägen die Persönlichkeit der einzelnen Genossenschaft.

 

Miteigentümer, Träger und Kunden der Kreditgenossenschaften, der landwirtschaftlichen Genossenschaften sowie der gewerblichen Genossenschaften sind ihre Mitglieder. Als Träger sind die Mitglieder in den demokratischen Entscheidungsprozess des Unternehmens eingebunden: Auf der General- oder Vertreterversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme - unabhängig von der Höhe seiner Kapitalbeteiligung. Als Kunden schließlich steht den Mitgliedern das Produkt- und Leistungsspektrum ihrer Genossenschaft sowie der Verbundpartner zur Verfügung.“

 

http://www.rwgv.de/Verband/Genossenschaftliche-Idee.html

 

Erinnern wir uns doch an die Klassengesellschaft die nun mittlerweile bei Hapimag eingeführt wurde und an die Unterschiede zu diesen Ausführungen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ist festzuhalten, dass die Idee Hapimag derzeit keine genossenschaftliche Idee ist und sein kann:

 

  • Jedes Mitglied verfügt über ein Stimmrecht gemäß der Anzahl der eigenen Aktien.

 

  •  

 

  • Je nach Erwerbsart und Anzahl der Aktien ist die Nutzung der Hapimagangebotspalette möglich bzw. begrenzt oder ausgeschlossen. Verschiedene Statuskarten, unterschiedliche Buchungszeitpunkte, teilweise Ausschluss der Nutzungsmöglichkeiten, da Aktieneigentümer die ihre Aktien nicht über Hapimag erwerben keine Zugriffsmöglichkeiten auf bestimmte Angebote und Nutzungsmöglichkeiten haben, unterschiedliche Wohnungskategorien.

 

  •  

 

  • Unterschiedliche Kategorien bei den Wohnungsangeboten, Nutzung der von den Mitgliedern geschaffenen Werte durch Nichtmitglieder. Bei einer Wohnungsgenossenschaft gibt es keine Wohnung für Nichtgenossenschaftsmitglieder.

 

(Der Dienst am Mitglied und Kunden ist damit die Richtschnur des Handelns der Unternehmen.)

 

  • Meinen Genossenschaftsanteil kann ich gemäß Satzung problemlos kündigen, zumindest meinen einmal eingezahlten Betrag bekomme ich dann in voller Höhe zurück.

 

(Ich besitze einen Genossenschaftsanteil und keine Aktie. Der Hapimaganteil unterliegt dem Schweizer Obligationenrecht. Der Rückzahlungsbetrag bei Hapimag richtet sich nach dem Substanzwert, dieser liegt zumindest für Käufer des letzten Jahrzehnts unter dem ursprünglichen Kaufpreis)

 

  • Für meinen Hapimaganteil ist das Schweizer Recht zuständig. Das Unternehmen wird nicht nach Regionen unterschieden sondern wird für Mitglieder rund um den Globus tätig.

 

(Wie sich das Wirtschaftsleben und die Menschen von Region zu Region unterscheiden, so variieren auch die Bedürfnisse der Kunden und damit die Anforderungen an die örtliche Genossenschaft.)

 

  • Die Preisstellung einer Hapimagaktie variierte über die Jahre ständig, insbesondere die Käufer der letzten Jahre werden wohl nie den Kaufpreis bei Rückgabe wieder zurück erhalten, trotz Zahlung der Jahresgebühren und bei Nutzung der Nebenkosten.

 

  • Letztendlich der Gedanken der solidarischen Selbsthilfe. Hapimag eine Selbsthilfeorganisation? Um daran zu glauben fehlt mir nun wirklich die Naivität.

 

  •  

 

  • Eine Dividende wird nicht ausgeschüttet, trotz der zahlreichen Ertragsmöglichkeiten die sich das Unternehmen geschaffen hat. Die zugeteilten Wohnrechtspunkte dürfen nur im Rahmen der Vorgaben verkauft werden bzw. deren Zukauf wurde reglementiert.

 

Hapimag ein „nicht gewinnorientiertes, genossenschaftliches Konzept“. Ein Konzept welches ursprünglich, laut Eintrag im Handelsregister Zug (z. B. Stand Juni 2010): Erwerb, Miete, Verwaltung und Betrieb von Feriendörfern, Appartementanlagen, Hotels und ähnlichen Einrichtungen vorsieht.

 

Die ursprüngliche Hapimagidee, günstigen Wohnraum für die beteiligten Aktionäre zur Verfügung zu stellen wurde längst verlassen. Fast jedes vergleichbare All-Inklusive-Angebot des sonstigen Marktes heute ist günstiger und qualitativ nicht unbedingt schlechter.

 

Heute dann wohl ein „genossenschaftliches Konzept“ mit Wellnessoasen, chinesischer Medizin, gehobenen Restaurants, meistens Vier-Sterne-Standard der Anlagen, aber auch Angeboten von freiem Wohnraum im Last-Minute-Bereich und damit Zugriff für Nichtmitglieder, zumindest in Teilbereichen. Die „solidarische Selbsthilfe“ hat offensichtlich viele Seiten und viele Anforderungen und Erwartungen. Sie setzt wohl kaum das Hapimagniveau voraus. Warten wir ab welches Konzept als nächstes propagiert wird. In der Vergangenheit lagen die Zeiträume nicht allzu lange auseinander bis sich neue Visionen abzeichneten. Grundsätzlich stellt sich allerdings für mich die Frage ob die Ansprüche und Erwartungen an das Modell Hapimag überhaupt ein genossenschaftliches Modell als Grundlage benötigt und erfordert.

 

„Genossenschaften sind Mitte des 19.Jahrhunderts aus dem Gedanken der solidarischen Selbsthilfe entstanden“. Es dürfte wohl den Grundgedanken der Genossenschaften negieren, wenn die derzeitige Hapimag ein „genossenschaftliches Konzept“ für sich in Anspruch nimmt. Die ursprüngliche Idee Hapimag mag sich möglicherweise auf genossenschaftliche Wurzeln berufen können, nur diese Idee hat man in den nun fast fünfzig Jahren Hapimag verlassen. Es fand bei Hapimag keine Evolution statt, es war eine Revolution, zwar in bescheidenem Rahmen, vielfach der Not gehorchend, aber meist ohne schlüssiges Konzept, aber ohne zwangsläufige Fortführung der Ursprungsidee und oft nicht zum Nutzen der Aktionäre.

 

Einige Ausführungen zum Genossenschaftsgedanken.

 

 

2013-10-01

Investitionssumme 2012 für Service Points und IT-Investitionen

 

Laut Protokoll der Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2012 wurden „…5,2 Millionen Euro in die Service Points und IT-Investitionen…“ investiert.


Verwaltungstempel für Hapimag

(2012-08-12)

 

„Hapimag hat eine freie Baulandfläche an der Sumpfstrasse im Gewerbegebiet der Gemeinde Steinhausen gekauft, um einen eigenen Hauptsitz zu bauen. Der Umzug ist auf spätestens Anfang 2015 geplant. Der Bau des neuen Gebäudes hat keinen Einfluss auf die Weiterentwicklung des Resortportfolios von Hapimag…“

 

Auch wenn die Zinsen „historisch“ günstig sind, Hypotheken müssen zurückgezahlt werden und Gesellschaftsmittel werden gebunden und verbraucht. Darüber hinaus sind die anfallenden Abschreibungen auf das Gebäude, Grund und Boden können nicht abgeschrieben werden, müssen aber trotzdem bezahlt werden, von den Mitgliedern aufzubringen und damit wird das Vorhaben den Aktionären wohl über die Jahresgebühren belastet. Aus welchen erwirtschafteten Mitteln werden die Hypothenbeträge sonst zurückgezahlt? Die Zinsen werden wohl letztendlich auch in die Jahresgebühren einfließen? Wie sieht diesbezüglich und zu den anderen Bereichen der Finanzierungsplan aus, insbesondere zunächst bei den Aufwendungen für Grund und Boden?

 

Es ist doch eine geschickte Vorgehensweise. „Nur ein geringer Teil wird über Eigenmittel finanziert“ - zunächst, denn die darlehnsgebenden Kreditinstitute werden wohl kaum auf die Rückzahlung verzichten. Ausgleich der aufgenommenen Darlehn über den Eingang der auf die Baumaßnahme entfallenden Abschreibungsbeträge. Klassischer Weg der Eigenmittelbeschaffung. Der Aktionär zahlt zeitversetzt.

 

Der Beweis dafür, dass diese Investition erforderlich ist, wurde noch nicht erbracht. Ein Wechsel von einer Autobahnseite auf die andere bedingt keine Zwangsläufigkeit dafür und ist keine Rechtfertigung für diesen Aufwand. Jede Bank oder Versicherung benötigt offensichtlich ihren Tempel. Bei einem Verwaltungsunternehmen für Immobilien, diesem Bereich darf man Hapimag wohl zuordnen, sitzt man offensichtlich an der Quelle der erforderlichen Mittel, zumindest wie es sich darstellt um diese zu beschaffen? Hapimag stellt sich immer gerne zwischen den Zeilen als Immobilienverwaltungsgesellschaft dar. Es wird ein Wechsel auf die Zukunft gezogen, denn „die Finanzierung des neuen Gebäudes erfolgt zum größten Teil über Hypotheken“ und die „Kosten für die Büroräumlichkeiten“ werden erst „langfristig“ gesenkt. So zumindest die erklärte Hoffnung, ohne Nennung konkreter Zahlen.

 

Wenn man die Gepflogenheiten des Hauses Hapimag kennt, dann kann davon ausgegangen werden, dass es ein Palast mit vier Sternen werden wird. Letztendlich zahlt auch hier der Aktionär die aufzuwendenden Beträge, denn Umzug, Neueinrichtung und sonstige Anpassungen werden weitere beträchtliche Mittel erfordern, ganz abgesehen von der regelmäßigen Instandhaltung und Modernisierung. Ob dieser Aufwand aber für ein Timesharingunternehmen erforderlich und notwendig ist, bei dieser doch recht bescheidenen Anzahl zu vermietender Wohnungen, mit in den vergangenen Jahren stagnierender Aktionärszahl und diesbezüglich ungünstiger Perspektive, sei dahingestellt. Es gibt entsprechende Firmen die dies durchaus auf einer angemieteten Flurzeile zufriedenstellend erledigen, andere Unternehmen verkaufen ihre Paläste und leasen diese zurück um die Kosten zu senken. Bei Hapimag aber zahlt alles der Aktionär.

 

Zur geplanten Investitionssumme schweigt wieder einmal des „Sängers Höflichkeit“. „Wir informieren offen und klar“, so der Originaltext Hapimag. Wie viele Aktien von rückgabewilligen Aktionären könnte man mit dieser Investitionssumme zurücknehmen und dadurch ein wirkliches Problemfeld des Unternehmens zumindest teilweise entschärfen, sofern daran überhaupt wirklich Interesse bestehen sollte? Auch dafür sind nicht nur die Zinsen „historisch“ günstig, sondern auch die Gelegenheit überfällig. Nur woher kommen neue Aktionäre um zurückgenommene Aktien weiter in Umlauf zu halten? Das System funktioniert nur, wenn für einen Abgang ein Neuzugang möglich wird. So ist es aufgebaut und so wird es auch praktiziert.

 

Es bleiben zu viele Fragen offen: Wo nimmt ein „nicht gewinnorientiertes - genossenschaftliches Konzept“ die Mittel her um sich einen neuen „Hauptsitz“ zu gönnen, denn die „historisch“ günstigen Zinsen sind keine ausreichende Erklärung bei den wohl in der Schweiz derzeit historisch hohen Lohnkosten die auch diese Baumaßnahme belasten werden? Oder sollten doch Beträge aus den zahlreichen sonstigen Angeboten erwirtschaftet werden die nicht dazu genutzt werden sollen um die Jahresgebühren zu senken, wie es das Hapimagmodell vorsieht? Zurzeit stehen bei Hapimag die Zeichen nicht auf Expansion. Wofür benötigt man dann ein eigenes Verwaltungsgebäude?


"Palazzo Prozzo" in Steinhausen in der Sumpfstraße

(2016-09-27)

 

Seit der ersten Ankündigung ein neues Verwaltungsgebäude bauen zu wollen bis zum ersten Spatenstich verging sehr viel Zeit und die ursprünglich gesetzten Termine dürften somit nicht mehr haltbar sein. Dies könnte natürlich darauf hindeuten, dass sich Hapimag diesen Schritt reiflich überlegte. Meine damaligen Ausführungen zu diesem Thema sind auch heute noch aktuell. Mir hätte eine weitere neue Ferienanlage besser gefallen.

 

Wozu benötigt ein Unternehmen welches Ferienwohnungen verwaltet ein Verwaltungsgebäude in dieser Größenordnung und mit diesem architektonischen Anspruch? Verwaltet werden nur ca. sechzig Ferienanlagen in unterschiedlichen Größenordnungen, insgesamt ca. 4.800 Ferienwohnungen und einige Hausboote. Einen Großteil der hierfür anfallenden Arbeiten könnte man wahrscheinlich kostengünstig auslagern?

 

Die Anzahl der Aktionäre sank, es musste eine Aktienvernichtungsmaßnahme durchgeführt werden. Ca. 220 Menschen sind in der Hapimagzentrale tätig. Auf ca. 22 Ferienwohnungen kommt ein Verwaltungsmitarbeiter, bezogen auf die Gesamtmitarbeiterzahl, ca. 1.600, in der wohl die „Subunternehmer“ nicht mit enthalten sind, kommt auf ca. drei Ferienwohnungen ein Mitarbeiter. Eine niedersächsische Wohnungsgenossenschaft mit über zehntausend Wohnungen benötigt für deren Abläufe ca. 90 Mitarbeiter.

 

Laut Protokoll waren bei der Generalversammlung im April 2016 fünf Verwaltungsräte und acht Mitglieder der Konzernleitung anwesend, davon ein Mitglied in Personalunion.

 

Mir hätte es besser gefallen, und ich hätte es für sinnvoller erachtet diese Mittel, die letztendlich wie auch immer, der Aktionär aufzubringen hat, wenn man diese Mittel zusätzlich für die Renovierung, in die erforderlichen Reparaturen und in die Anpassung an heutige Standards für Ferienwohnungen  verwendet hätte, wenn denn schon diese Gelder nicht für eine weitere neue Ferienanlage genutzt werden. Diese Chance wurde vertan. Durch den ersten Spatenstich wird diese Maßnahme unumkehrbar. Viele Hapimaganlagen sind in die Jahre gekommen und die behaupteten hervorragenden Auslastungen sind nicht überall spurlos an Gebäude und Inventar vorüber gegangen, ganz abgesehen von technischen Fortschritten und berechtigten Erwartungen an einen gehobenen Standard. Dies erfordert ebenfalls ständige Maßnahmen und Mitteleinsätze.

 

Vielleicht müsste man dann auch nicht Objekte verkaufen weil diese eine Renovierungsnotwendigkeit erreicht haben bei denen  Renovierungsinvestitionen den vertretbaren Rahmen übersteigen? Oder sollten hierfür die benötigten Gelder nicht mehr zur Verfügung stehen? Modernisierung- und Instandhaltungsmaßnahmen müssen aber in kürzeren Intervallen erfolgen.

 

Der Anspruch Hapimags ist ohnehin oft größter als die Tat. Sehen wir uns einige Bilder der Planung an. Für mich „Palazzo Prozzo“ in Steinhausen in der „Sumpfstrasse“. Ich kann mir gut vorstellen, dass bei dieser Straßenbezeichnung bei einigen ausgestiegenen Aktionären durchaus Assoziationen entstehen könnten?

 

Paläste haben sich die vermeintlich Mächtigen dieser Welt schon immer gebaut, in der jüngsten Vergangenheit fallen mir da unter anderem der „Palast der Republik“ in Berlin ein, um ein deutsches Beispiel zu nennen, und jeweils ein Gebäude in Kasachstan und in der Türkei. Manche benötigen dies eben zur Selbstdarstellung?

 

http://www.zentralplus.ch/de/news/aktuell/5508924/Geburtstag-und-Neubau---Hapimag

 

http://ferrarigartmann.ch/kunde/hapimag/

 

http://www.hinderkalberer.ch/geschftshaus-hapimag

 

https://www.luzernerzeitung.ch/importe/fupep/neue_lz/lz_wirtschaft/Neuer-Hauptsitz-fuer-Hapimag;art128773,721646


2012-12-10

Aussage zu den Hapimagimmobilien

 

Die Hapimag-Verwaltungsratsvorsitzende unter anderem auf der Generalversammlung vom 25.04.2012: „Unsere Immobilien sind erstklassig und eigenfinanziert. Bei Hapimag gibt es nichts zu spekulieren und zu hypothekarisieren.“

 

2013-02-17

Die Schweiz kämpft gegen eine Immobilienblase“

 

Seit Jahren steigen die Immobilienpreise in der Schweiz.

 

2013-10-01

Investitionssumme 2012 Hamburg und neues Bürogebäude

 

Laut Protokoll der Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2012 wurden „…9,7 Millionen Euro in den Kauf des Hauses in Hamburg und den Grundstückskauf für das neue Bürogebäude…“ investiert.


Hapimag selbst komponierte und realisierte Musical

(2012-09-14)

 

Es war nicht der erste April und auch nicht während der Karnevalszeit als diese Meldung durch die von Hapimag favorisierte Presseagentur veröffentlich wurde. Letztendlich muss eine derartige Meldung wohl dieser Kategorie zugeordnet werden, denn dort passt sie hin? Was will uns dieses Unternehmen nun noch alles zumuten? Eine „Seifenoper“ zur Urlaubszeit. Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit zur Erreichung des Unternehmensziels kann dabei wohl kaum unterstellt werden? Die Erhöhung des Restaurantumsatzes in Albufeira, wie ausgeführt, mag ein gewünschter kurzfristiger Nebeneffekt sein, besser wäre allerdings ein entsprechendes Restaurantangebot welches nicht eines „Appetithansels“ bedarf um wahrgenommen zu werden und nachhaltig ist. Es mag, für wen auch immer, möglicherweise sogar einen gewissen Unterhaltungswert haben, letztendlich halten sich derartige Maßnahmen aber in Grenzen, wenn man ernst genommen werden möchte. Die Fachpresse hat zumindest nicht zeitnah berichtet, danach auch nicht. Welche Clownerien stehen als nächstes an?

 

Zunächst ist es doch erfreulich, dass es Hapimag, dort dann, wohl eher wie mitgeteilt, einem Konzernleitungsmitglied, neben der anstrengenden und kraftraubenden Tätigkeit zum Wohle des Unternehmens, noch Zeit blieb, außerhalb der arbeitsmäßigen Belastung, für kulturelle Höhepunkte und Taten zur Verfügung zu stehen. Das bei Hapimag auch „Künstler“ tätig sind ist für mich kein neuer Erkenntnisstand. Sofern für den Aktionär keine Kosten entstehen ist es mir auch vollkommen egal ob Hapimag ein Musical „selbst komponiert“ und „realisiert“…

 

Ich habe jedenfalls keine Ambitionen unter anderem neben chinesischer Medizin, Wellness-Oasen, Restaurationsbetrieben auf gehobenem Niveau, Servicecentern vor Ort, Einstieg in den Hotelbetrieb, Fremdvermietungen usw., über meinen Hapimaganteil nun eventuell auch noch eine fahrende Schauspielertruppe und „Jungkomponisten“  zu finanzieren. Irgendwo beginnt immer der Einstieg. Schließlich muss man aber nicht unbedingt auf „jeder Hochzeit tanzen“, es sei denn man weiß nicht mehr wie man wie man den Kundenkreis erreichen kann. Vielleicht kann mir jemand erklären was dies alles mit Timesharing und der Vermietung von Ferienwohnungen noch zu tun haben könnte?

 

http://www.premiumpresse.de/hapimag-praesentiert-eigenes-musical-PR1967893.html

 

http://www.presseportal.ch/de/pm/100001038/100722408/hapimag-praesentiert-eigenes-musical/api


Die Katze im Sack

(2012-09-26)

 

Die langjährigen Hapimagaktionäre kennen es schon seit mindestens zwei Jahrzehnten, mit ständigen Wiederholungen, Aufrufe von Hapimag den Freundes- und Bekanntenkreis mit dem Besuch eines ihrer Repräsentanten zu erfreuen und entsprechende Adressen zu liefern. Anfangs gab es für drei Adressen eine Flasche Wein, auf diese Art und Weise haben wohl etliche Aktionäre ihren Weinkeller aufgestockt, bei möglicherweise mäßigem Erfolg für Hapimag. Danach wurden die Gaben schon milder und an den Erfolgsfall geknüpft. Zumindest wusste der Adressenlieferant aber immer mehr als ansatzweise wofür er tätig wurde.

 

Jetzt geht Hapimag einen neuen Weg. Per E-Mail wird unter anderem angeboten:

 

„Sind auch Ihre Familienmitglieder, Freizeitkollegen oder Nachbarn reisefreudig? Hapimag bietet Interessenten ein neues, attraktives Produkt. Schon ab CHF 2.520.– können…“

 

Es ist wieder einmal bemerkenswert - Hapimag bietet ein „Einsteigerangebot“ an, die Aktionäre sollen es ihrem Freundes- und Bekanntenkreis empfehlen, es wird aber nichts angedeutet was empfohlen werden soll. Nur das es ab oder bis zu 2.520 CHF kostet.

 

„Die Katze im Sack.“ Hapimag: „Wir informieren offen und klar“.

 

Von einem Käufer des Hapimagprodukts „Hapimag Starter“ erhielt ich unter anderem folgende Mitteilung: „Vor einigen Wochen nahm ich ein sogenanntes Einsteigerangebot, den Hapimag „Starter“ an. Ein Punktepaket von 240 Punkten zu 2.350 CHF. Bei Abschluss wurde mir vom Vertreter gesagt, die Laufzeit wäre 3 Jahre, dann stellte sich aber heraus, die Laufzeit ist nur 2 Jahre.“ Ob es sich um das mit den vorstehenden Ausführungen angebotene Produkt handelt ist für mich nicht nachvollziehbar zumal hier auch schon ein anderer Preis genannt wird, eventuell beruht die Aussage zu den zwei Jahren auf einer unzureichenden Information. Es darf zumindest daraus geschlossen werden, dass mit „Hapimag Starter“ ein Punktepaket verkauft werden soll.

 

Ebenso wie dieses Einstiegsmodell, welches nun fast im Verborgenen blühen und Früchte tragen soll, handhabt Hapimag mögliche Ausstiegsszenarien. Kaum klare Aussagen, wohl jedem Interessenten eine individuelle Anpassung, wenn darauf überhaupt reagiert wird, ohne Anspruch und Erkenntnisgewinn für die übrigen Ausstiegswilligen und diese werden immer mehr. Sie haben nur eins gemeinsam, keiner weiß wie es funktionieren kann und soll. Eine klare, für jeden nachvollziehbare, Bedienungsanleitung zum Ausstieg aus der Hapimagaktie gibt es nicht.

 

Nur eine Erkenntnis darf man daraus ableiten, die Zufriedenheit der Aktionäre mit ihrem Engagement bei Hapimag oder der Mitglieder was wir jetzt alle sind, wird auf diese Art und Weise nicht zunehmen, zumindest dann nicht mehr, wenn an eine Beendigung des Vertragsverhältnisses gedacht wird. Da hilft auch das einzige klar definierte Ausstiegsmodell der neuen Ferienaktie nicht weiter, denn zum einen hat bis jetzt nur ein begrenzter Aktionärsanteil diese Vertragsgestaltung und auch dieses Modell ist dahingehend begrenzt, dass nur so viele Aktien ausgetauscht werden wie neue Aktien verkauft werden.

 

Da beginnt aber möglicherweise schon das Problem. Was bzw. wer ist ein Aktionär im Sinne dieser Vertragsgestaltung?

 

Wer steigt aber in ein Modell ein, wenn, wie Hapimag seit Jahren zeigt, ein Ausstieg auch mit erheblichen finanziellen Verlusten eine Rechnung mit zahlreichen Unbekannten bleibt und deren Erfolg oft weitestgehend auf dem Zufallsprinzip beruht. Zumindest etliche Altaktionäre warten, teilweise wohl seit einem Jahrzehnt, auf einen gangbaren Lösungsweg. Neue Aktionäre werden wohl kaum einsteigen, wenn es keine für sie erkennbare verlässliche Ausstiegsregelung gibt. Bei Hapimag gibt es doch sonst für alles umfangreiche und zahlreiche Festlegungen die den Aktionär binden. Heute reicht eben nicht mehr der Hinweis aus, dass nach vier Jahren ein Ausstieg möglich wird… Sämtliche Nachbesserungen am Anfangsfehler zur Ausstiegsregelung lösten die Problemstellung bis heute nicht.

 

Gangbare Ideen sind eben auch hier gefragt und nicht nur ständig wechselnde Zukunftsvisionen die diesen Bereich ausklammern. Der vermeintliche Ideenreichtum erstreckt sich bei diesem Unternehmen nur auf andere Bereiche. Zum Tagesgeschäft gehören Problemlösungen und dazu gehört es eben auch gangbare Wege darzulegen um insbesondere langjährige Aktionäre, ebenso wie denen die nach einigen Jahren, aus welchen Gründen auch immer, ihre Aktien nicht mehr nutzen möchten oder oft auch nicht mehr können, vernünftige Ausstiegsszenarien aufzuzeigen die einen endgültigen Ausstieg ohne Folgemodelle ermöglichen und die auch keine Kulanzregelung im weitesten Sinn darstellen. Es muss einen nachvollziehbaren und gangbaren Rechtsanspruch auf Ausstieg innerhalb angemessener Zeit geben, insbesondere für die Altaktionäre.

 

Hapimag hat es in all den Jahren seiner Tätigkeit nur unzureichend geschafft die nächste Generation, die eigentlich das Procedere schon kennt, an sich zu binden. Irgendetwas muss doch wohl falsch gelaufen sein, wenn sich die nächste oder übernächste Generation kaum für die Hapimagaktien der Eltern bzw. Großeltern interessiert sondern deren Übernahme häufig sogar dankend ablehnt. Hätte man dort jemals ein vernünftiges Konzept gehabt dann müsste man nicht immer den gleichen Kreis beackern und Adressen des Freundes- und Bekanntenkreises, jetzt auch erweitert um die Familienmitglieder, bewerben. Die Aktien wären Selbstgänger, hätte das System gestimmt. Überzeugungsarbeit die jetzt offensichtlich erforderlich wird hätte man eigentlich gar nicht mehr leisten müssen, der angesprochene Personenkreis kennt das System, teilweise von Kindheit an. Er kennt es und sucht andere Urlaubsgestaltungsmöglichkeiten.

 

Was bringt es aber neue Aktionäre mit „Hapimag-Starter“ an das Unternehmen heranzuführen, wenn zumindest im geschilderten Vorgang anschließend sich  niemand mehr um den neuen Aktionär kümmert und dieser nicht einmal, wie mir dieser Hapimag-Starter-Käufer sagte, der bereits vor einiger Zeit das Produkt kaufte, Buchungsinformationen erst nach eigenen Aktivitäten erhielt?

 

Da bringt es auch nichts, wenn nun bei der Ferienaktie 21 der Name geändert wird, in „INSIDER Lifetime“, alle „bisherigen Vorteile“ bleiben demnach erhalten, hoffentlich kommen keine Nachteile hinzu, und zunächst Aktien für einen bestimmten Zeitraum, festgelegter Menge, festgelegter zulässiger Käuferkreis, offensichtlich nur bisherige Hapimagmitglieder, für 3.976,00 CHF und somit zu einem wohl nicht wirklich kalkuliertem Mondpreis verkauft werden. Ein richtiger Weg schon um im Bestand befindliche zurückgenommene Aktien wieder in Umlauf zu bringen, denn nur diese Papiere bringen das Unternehmen weiter. Nur, von welchen Preisvorstellungen kommen wir denn her - 9.100 CHF plus Gebühren. Sollten hierbei Aktien aus der Hapimagvermittlung den Besitzer wechseln, dann ist es für das Unternehmen ohnehin immer noch ein gutes Geschäfts, denn dort werden dem abgabewilligen Aktionär derzeit Beträge um ca. 2.000,00 CHF vergütet. Dieses Programm scheint ohnehin seine Kapazitätsgrenzen überschritten zu haben, denn es ist wohl eher ein Armutszeugnis, wenn einem verkaufswilligen Aktionär geraten wird sich selbst einen Käufer zu suchen? Was helfen da die schönsten Programme, wenn das Gesamtbild nicht mehr stimmt?

 

Von „INSIDER Lifetime“ verkauft Hapimag bis einschließlich 15. Dezember 2012 3.976 „Einheiten“. Hapimag verkauft also „Einheiten“, was immer dies nun bedeuten soll.

 

Diese sich häufenden Sonderaktionen zeigen die Möglichkeit auf, dass wirklich neue Aktionäre Spielraum beim Einstieg haben und zumindest mit der Einstiegsgröße sehr vorsichtig sein sollten, denn mit einer über Hapimag gekauften Aktie ist man Aktionär bei Hapimag und kann alles in Anspruch nehmen. Es könnte somit offensichtlich sehr nützlich sein, sollte die entsprechende Absicht bestehen, auf weitere günstige Angebote zu warten, die zumindest bisher in kurzer loser Folge mit Sicherheit kamen. Warum also gleich mit dem vollen möglicherweise geplanten Kontingent einsteigen, wenn es durchaus günstiger sein kann flexibel bzw. differenziert vorzugehen und dabei der eigene Geldbeutel geschont wird?


Nicht alle Fragen sind offensichtlich gut

(2012-10-14)

 

Auch bei „gutefrage.net“ sind offensichtlich nicht alle fragen „gut“? Zumindest „gibt es diese Frage leider nicht mehr.“ Das Fragezeichen war dann möglicherweise wohl doch zu klein angebracht oder sollte die Frage doch zu indiskret gewesen sein? „gutefrage.net“ ein Medium welches Hapimag wohl ständig im Auge hat und auf dem Hapimag sich gerne anbietet, dann nach direkter Kontaktaufnahme durch den Fragesteller, die Fragen zu klären. Zunächst schmalzige Töne, dann natürlich der Einzelfall in der Regel nicht zur Kenntnis der Allgemeinheit.

 

Obwohl die Antwort auf diese Fragestellung, ebenso wie die komplette Frage, eines nun unbekannt bleibenden Fragestellers, wahrscheinlich etliche andere Aktionäre durchaus interessiert hätte? Es war für mich auch nicht feststellbar wann diese Frage gestellt wurde, diese hat aber, auch wenn möglicherweise schon älteren Datums, an Aktualität wohl nichts verloren?

 

Am 08.10.2012 bekam ich folgenden Hinweis auf eine Fragestellung bei http://www.gutefrage.net:

 

Hapimag stellt den Rückkauf ihrer Aktien ein!? (Aktienrücknahme)
Aus diesem Grunde schrieb ich eine E-Mail an Hapimag "socialmedia" mit der Bitte, mir die Konditionen und Möglichkeiten einer Aktien-Rücknahme mitzuteilen.


www.gutefrage.net/.../hapimag-stellt-den-rueckkauf-ihrer-akti ...

 

(Mehr konnte nicht mehr eingesehen werden)

 

 

Am 10.10.2012, bei Aufruf der Seite, folgende Mitteilung:

 

„Diese Frage gibt es leider nicht mehr

 

Liebes Community-Mitglied,

 

die aufgerufene Frage haben wir entfernt.

 

Das kann daran liegen, dass die Frage

 

…eine leicht ergooglebare Wissensfrage,

…eine Frage zu gutefrage.net, den Richtlinien oder dem Support,

…eine Umfrage ohne Ratgesuch,

…eine Chat- oder Diskussionsfrage,

…eine Hausaufgabenfrage ohne erkennbare Eigenleistung,

…eine Mehrfachfrage oder

…eine Frage war, die aus rechtlichen Gründen wie beispielsweise illegalen Inhalten, Urheberrechtsverletzungen oder Beleidigungen

 

gelöscht werden musste.

 

Die Einhaltung unserer Richtlinien und Netiquette ist uns sehr wichtig. Das Kernelement von www.gutefrage.net ist der persönliche Rat! Nähere Informationen dazu findest Du unter http://www.gutefrage.net/policy.

 

Fragen zur Plattform oder Chat- und Meinungsfragen kannst Du gerne unter http://www.gutefrage.net/forum stellen.

 

Bei Nachfragen kannst Du Dich zudem an info[at]gutefrage.net wenden.

 

Herzliche Grüße
Dein gutefrage.net-Support

 

http://www.gutefrage.net/frage/hapimag-stellt-den-rueckkauf-ihrer-aktien-ein

 

Offensichtlich kein Einzelfall.

 

 

2012-10-23

Wie können wir unsere Hapimag-Aktien verkaufen?“

 

http://www.ktipp.ch/beratung/1078405/Wie_koennen_wir_unsere_Hapimag-Aktien_verkaufen

 

Die Antwort ist wohl zumindest in Teilen etwas realitätsfremd und unvollständig?


Die Rechnung zahlt immer das Mitglied

(2012-11-15)

 

Ende Oktober erreichte uns wieder einmal ein Informationspaket aus dem Hause Hapimag. „Simply Life“ war unter anderem dabei, interessant hier das zusätzliche Informationsblatt. „Hapimag optimiert laufend die Dienstleistungen und richtet diese noch stärker auf Ihre Bedürfnisse aus…“ konnten wir da unter anderem lesen. Schön, dass Hapimag weiß was seine Mitglieder wünschen - erinnere mich da an so einen Werbespruch aus grauer Vorzeit.

 

Die Ausführungen dazu waren interessant, eher aufschlussreich. Diese Anlage zu Simply Life stellt nun wirklich erstmalig eine mit Einschränkungen  informative Teilinformation dar was Sie bei Hapimag mit den Nebenkosten und Jahresgebühren so nebenbei, en passant, auch noch alles mit bezahlen und in vielen Fällen wahrscheinlich gar nicht benötigen, schon gar nicht bestellten oder buchten.

 

Eigentlich wollten Sie bei Hapimag eine Ferienwohnung anmieten und kein Pauschalprogramm buchen, aber bei Hapimag ist nicht das Verursachungsprinzip Grundlage der Hapimaggebührenbelastung, es wird größtenteils alles pauschal erledigt und Hapimag weiß was Sie so noch nebenbei benötigen und packt es mit in Ihren Aufenthalt, mit Kostenübergang auf Sie. Alles was dort angeboten wird erhalten Sie nicht kostenlos, schon gar nicht preiswert. Sie zahlen dafür, vieles auch wenn Sie es nicht in Anspruch nehmen. Die angekündigten Aktivitäten zum 50-jährigen Bestehen des Unternehmens werden letztendlich auch von Ihnen finanziert werden und es werden wohl nicht wenige sein.

 

Das unternehmerische Risiko für all diese Nebentätigkeiten liegt ohnehin bei Ihnen, egal ob Betrieb des hauseigenen Restaurants, des „Tante Emma-Ladens“ oder des exklusiven Wellnessbereichs, ganz abgesehen von den touristischen Aktivitäten außerhalb des direkten Mitgliederprogramms usw.

 

Dies fängt aber auch schon bei den Nebenkosten für die Überlassung der Ferienwohnung an. Egal ob Sie die Zwei-Zimmer-Wohnung mit einer oder mit vier Personen bewohnen, die Nebenkosten sind gleich hoch, pauschale Abrechnung. Es bleibt Hapimags Geheimnis wie dies mit der angestrebten hotelmäßigen Ausrichtung in Einklang zu bringen ist an der ohnehin noch viele Dinge fehlen. Dies beginnt schon damit, dass am Abreisetag um zehn Uhr die Wohnung geräumt sein muss.

 

Dann die oft zahlreichen freien Angebote direkt in der Ferienanlage, egal ob Sie diese nutzen oder nicht, die Kosten werden in vielen Fällen mit umgelegt, wohl über die Nebenkosten vor Ort. Den aufgeblähten Verwaltungsapparat in Baar gleichen Sie über die Jahresgebühren aus, zusätzlich kommen immer neue kostenträchtige Ideen, jetzt kommen zum Beispiel neu die Servicepoints vor Ort hinzu. Wer weiß was sich noch in Planung befindet?

 

Die Öffnungszeiten der Rezeptionen vor Ort werden immer länger. Benötigen Sie ständig eine ansprechbare Rezeption, gar rund um die Uhr? Egal, auch wenn Sie diese nur am An- und Abreisetag kurz frequentieren, Sie zahlen die gesamte Öffnungszeit dort mit.

 

Benötigen Sie eine Nespresso Kaffeemaschine? Gut, wer diese haben möchte kann diese gerne gegen eine Gebühr ausleihen. Standard muss diese nun wirklich nicht sein. Ich bin Teetrinker und benötige dieses Gerät keinesfalls. Es wäre viel angebrachter in jeder Wohnung einen Geschirrspüler aufzustellen um damit den Wohnkomfort zu erhöhen und diesen dann auch mit Klarspüler auszurüsten „damit auch der „Nachbar zu Besuch kommen kann“. Sich zeitgemäß zu verhalten bedeutet auch einen funktionierenden und sicheren W-LAN-Anschluss in jeder Wohnung vorzuhalten.  Die gelegentliche Empfehlung in der Vergangenheit für einen störungsfreien Empfang die Bank vor der Rezeption zu benutzen bringt nämlich bei Wind und Wetter wenig. Hier wurde allerdings einiges getan um die Situation zu verbessern.

 

Pflegeprodukte des Hauses Bogner? Meinen Bedarf an Rasierwasser habe ich dabei und meine übrigen benötigten Toilettenartikel auch, ich muss kein Grundsortiment zur Nutzung in der Ferienwohnung vorfinden damit jeder morgens beim Bäcker weiß woher ich komme.

 

Das „Sport- und Wellnessprogramm“, wer es mag soll es dazu buchen und dann auch die Kosten dafür tragen, nicht nur für Massage, Sauna usw. sondern auch für die Morgen- und Wassergymnastik und ähnliche jetzt freie Anwendungen. Die Tagesausflüge zahlt auch jeder selbst und dies ist auch richtig so.

 

Eine im Pauschalpreis enthaltene Rundumversorgung mag zwar für viele interessant sein, aber wir befinden uns nicht in einem Sanatorium sondern haben eine Ferienwohnung angemietet. Warum muss ich dies alles mit finanzieren, wenn diese Möglichkeiten teilweise oder vollumfänglich angeboten werden? Wer nutzt bezahlt, nicht pauschal sondern nach Verursachung. In einigen Hapimaganlagen wird von Morgengymnastik, Nordic Walking und betreutem Fitnessraumtraining, um nur einige Beispiele zu nennen, bis hin zur individuellen Ausflugsberatung alles angeboten was irgendwo vorkommt.

 

Wozu wird ein Erlebnisberater vor Ort benötigt? Das öffentliche Fremdenverkehrsbüro bietet ausreichende Informationen um sich zu informieren und die meisten Dinge gibt es dort kostenlos. Allerdings so kostenlos ist dies dann doch wieder nicht, denn in fast allen Hapimagstandorten muss Kurtaxe gezahlt werden und die örtlichen Verwaltungen erhalten dadurch sehr beträchtliche Einnahmen gegen kaum Gegenleistung. Flims zum Beispiel generierte 2011 aus Kurtaxen (ca. 281.366 CHF) und dem Direktverkauf von Bergbahntickets in der Hapimaganlage ca. 655.000 CHF, Interlaken ca. 134.273 CHF nur aus Kurtaxe. Sollen die Fremdenverkehrsbüros vor Ort doch auch etwas dafür tun bzw. das tun wofür sie eigentlich bezahlt werden. Bei dem Geldsegen den die Hapimaggäste dort an Kurtaxe hinterlassen dürfte es auch nicht vermessen sein von den örtlichen Fremdenverkehrsbüros zu erwarten direkt in den Hapimaganlagen zeitweise Sprechstunden abzuhalten.

 

Ich benötige für meinen Urlaub nicht ständig einen Vorturner, und wenn ich diesen benötige dann geht die Inanspruchnahme zu meinen Lasten, ebenso bei den Veranstaltungen die ich besuche.

 

Ständige Mitgliederumfragen, Ausführungen irgendwelcher schlauer Professoren zu den Bereichen welche die Hapimagmitglieder interessieren könnten, deren Problemstellung diese aber schon längst für sich eigenständig lösten. Studien zu Urlaubs- und Essgewohnheiten der Aktionäre. Regelmäßige Aktivitäten einer Werbeagentur und Vieles mehr. Wer bezahlt dies alles? Sie als Mitglied der Hapimag natürlich. Letztendlich zahlen Sie auch alle visionären Ideen des Hauses Hapimag auch die die angefangen, dann entweder nicht weiter geführt werden oder wegen Erfolglosigkeit Einstellung finden. Glauben Sie nicht daran, dass das Hapimag-Musical kostenneutral für Sie war. Ich erinnere mich da auch noch an eine Ju-52 die man zu Werbezwecken benutzte und die dann wohl auch für zumindest einmal zur Oktoberfestzeit nach München flog. An visionären Ideen würde es mir schon genügen wenn ich in allen deutschen Hapimaganlagen auch ein Bierglas vorfinden würde und die Mikrowelle überall über eine Abdeckhaube verfügte.

 

Es ist in keiner der Hapimaganlagen nachvollziehbar wie sich die Nebenkosten zusammensetzen und wie deren Höhe nachvollziehbar ermittelt und dann umgelegt wird. Zahlt der Urlauber im Juli die Heizkosten für Dezember mit? Offensichtlich ist es so, zumindest mangels entsprechender Information nicht auszuschließen, denn die Nebenkosten sind in der Regel über das ganze Jahr in vielen Anlagen gleich hoch. Warum steigen die Beträge für die Nutzung eines PKW-Einstell- oder Garagenplatzes ständig an? Die Autos werden breiter, die Hapimaggebühren für Abstellplätze ständig höher, aber die Stellflächen verändern sich nicht. Allerdings konnte ich auch nirgendwo größere Investitionen in diesem Bereich feststellen, nur Preissteigerungen. Welche Sicherheitseinrichtungen befinden sich an den Garagenplätzen, insbesondere den Parkdecks?

 

Wie wirken sich aber die angebotenen Aktivitäten, einige davon führte ich vorstehend schon auf, auf die Nebenkostenhöhe aus? Möglicherweise werden aber aus einigen Aktivitäten auch Erträge erzielt - Restaurant, Ladenverkauf, Verkauf über die Rezeption, Wellnessangebote usw.? Erträge könnten, eher sollten vorkommen? Wo verbleiben diese und wie reduzieren diese zum Beispiel die Nebenkosten? Die Erträge aus Aktivitäten vor Ort fließen wohin? Würden sonst die Nebenkosten noch höher liegen? Wo kann dieses nachvollzogen werden? Allein schon aus der Vermittlung von Ausflügen vor Ort werden doch wohl schon nicht unerhebliche Beträge bzw. Provisionen herüberkommen? Die Zeiten in denen man dies mit einem Präsentkorb vor Weihnachten erledigte sind doch längst vorbei.

 

Auf welche Art und Weise, vor allem in welcher Höhe, fließen Erträge zum Beispiel aus Fremdvermietung der Ferienwohnungen an Nichtmitglieder ertragsmäßig in diese Rechnung ein? Bei etlichen Pauschalreiseanbietern können Sie die Wohnungen einiger Hapimaganlagen buchen. Im September dieses Jahres in Winterberg sogar zu Zeiten in denen es mir als Mitglied nicht möglich war dort eine Wohnung zu bekommen. Eigentlich sollten diese Erträge nicht nur die Nebenkosten sondern auch die Jahresgebühr positiv, also senkend, beeinflussen?

 

Wie werden diese eingenommenen Beträge bei den Aufwendungen für die Instandhaltung verwandt bzw. mindernd für die zahlungspflichtigen Aktionäre berücksichtigt? Hapimag fährt einen Teil der Anlagen fast ständig an der Kapazitätsgrenze. Es werden häufig Sonderaktionen auch ohne Punktebelastung angeboten um die Objekte auszulasten. Daraus folgt zwangläufig ein höherer Reparatur- und Instandhaltungsbedarf, da entsprechende Nutzung erfolgt. Dieser Kostenblock kann nicht nur ausschließlich über die Jahresgebühr dem Aktionär belastet werden, der die Wohnrechtspunkte nutzt. Weiter werden mit den verkauften Punktepaketen erhebliche Beträge eingespielt.

 

Was hat Time-Sharing mit Chinesischer Medizin zu tun und wozu werden immer mehr neue Großstadtquartiere angeschafft mit übersichtlicher Wohnungsanzahl, wenn Hapimag gelegentlich die Ansicht vertritt, dass Anlagen nur ab einer gewissen Größe wirtschaftlich zu betreiben sind und einige Objekte mit aus diesem Grund aufgab, dabei aber ein Teil der Erträge gerne zum Ausgleich der Bilanz willkommen waren?

 

Es fehlt einfach vielen Dingen die Transparenz im Hapimagsystem. In jedem Hotelzimmer, aber auch jeder Ferienwohnung, die Sie frei anmieten ist eine Preistafel. Bei Hapimag finden Sie in der Regel nicht einmal einen fest angebrachten Hinweis darauf in welcher Kategorie einer Wohnung Sie untergebracht wurden. Insgesamt werden die Hapimagwohnungen in mindestens vier Kategorien unterteilt.

 

Es wird hinausposaunt, dass die Belegungszahlen ständig steigen, so jetzt in den Sommermonaten 2012. Es wird aber nicht darauf hingewiesen, dass einige Objekte geschlossen wurden und einige zeitweise wegen Renovierung nicht buchbar sind. Die Anzahl der angebotenen Urlaubsmöglichkeiten sind somit zumindest nicht mehr geworden. Durch wen wurden aber die Anlagen mehr ausgelastet? Durch Fremdvermietungen oder die eigenen Mitglieder, deren Anzahl weitestgehend konstant blieb?

 

Was haben alle diese zusätzlichen Aktivitäten noch mit dem Timesharingmodell, tendierend in die hotelmäßige Abwicklung, zu tun? Es dürfte an der Zeit sein belastungsmäßig klare und nachvollziehbare Verhältnisse zu schaffen, insbesondere durch klare Trennung der geschäftlichen Aktivitäten. Es kann nicht angehen, dass hier Abgrenzungen immer fließender werden. Auch ein Non-Profit-Unternehmen muss wissen welche Kosten oder Erträge aus welchen Bereichen kommen, ganz bestimmt aber deren Mitglieder. Wahrscheinlich weiß dies Hapimag auch, nur der Aktionär und das Mitglied erhält keine Information? Es kann nicht nur Non-Profit für den Aktionär geben. Es dürfte somit kein Problem darstellen die Aktivitäten zu Tandem Tours wirtschaftlich zu gestalten, da hier wohl vieles mit über die Hapimagverwaltung läuft. Es ist somit möglich auch hier alles dem Verursacher zuzuordnen, nur eine Frage der Organisation. Sieht es dann bei konsequenter Vorgehensweise immer noch so freundlich aus?

 

Es werden Flusskreuzfahrten auf der Donau, Kreuzfahrten im Mittelmeer und Atlantik, Pauschalreisen mit Tandem Tours, Anreiseservice und Tagesangebote ohne Punktebelastung, um nur einige Programme zu nennen, angeboten. Was hat das Mitglied welches diese Angebote nicht nutzt von all diesen Angeboten und Aktivitäten? Es wird doch wohl nicht überall nur Geld gewechselt werden? Was hat das alles noch mit Timesharing zu tun? Timesharing nur als Kostenverteilmodell?

 

Wo bleiben die Erträge, sofern es diese geben sollte, aus all diesen Angeboten? Hapimag verfolgt ständig vermeintlich neue Visionen, Nebenkosten und Jahresgebühren steigen aber fast ständig und haben eigentlich eine nicht mehr wettbewerbsfähige Höhe erreicht. Es war zwar schon immer etwas teurer einen ausgelesen Geschmack zu haben, dieser muss aber bei der Preishöhe nicht auch zwangsläufig exklusiv sein. In den beiden vergangenen Jahren musste für vieles der schwache Euro herhalten. Eine sehr oberflächliche Betrachtungsweise wie sich bei näherem Hinsehen zeigt. Wenn man schon auf vielen Hochzeiten tanzt, dann sollte Kurssicherung vielleicht auch kein Fremdwort sein? Es ist auch nicht erkennbar, dass alle diese Aktivitäten wirtschaftlich einen Nutzen für den Aktionär bringen und es ist auch nicht erkennbar, dass diese Aktivitäten alle Aktionäre ansprechen. Klientelpolitik innerhalb eines Unternehmens kann aber nicht das Ziel sein und ist auch nicht der Unternehmenszweck. Jede Maßnahme muss allen etwas bringen, bei einem Unternehmen mit genossenschaftlichem Charakter wie Hapimag es bekundet, wenn es dies gebrauchen kann, muss dies aber so sein. Es muss aber auch für alle wirtschaftlich tragbar bleiben, vertretbar sein und einen Nutzen bringen. Dazu gehört auch eine vernünftige Ausstiegsregelung, die allen bekannt ist und die für alle nachvollziehbar und gangbar ist. Bei etlichen Aktionären die nun allmählich ins Rentenalter gekommen sind, sind die Belastungen aus dem Hapimagengagement nicht mehr tragbar. Sie übersteigen deren Möglichkeiten.

 

Es ist dann nicht damit getan diesen, zumindest in einigen Fällen, dann ein Ausstiegsszenario anzubieten bei dem Aktien in Zahlung genommen werden und dann unter Zuzahlung eines nicht unerheblichen Betrages unter anderem Punktepakete verkauft werden. Diese Aktionäre wollten sich eigentlich verabschieden und dies nicht über einen Zeitraum von mehreren Jahren mit kräftiger Zuzahlung.

 

Karten verschiedener Farbsegmente zur Klassifizierung der Mitglieder und frühere Buchungsmöglichkeiten für Aktionäre mit einer hohen Aktienanzahl widersprechen dem genossenschaftlichen Gedanken. Ebenso ist es mit den zusätzlichen fünf vergüteten Wohnrechtspunkten, wenn ein Umsatz von mindestens zweitausend Schweizer Franken erreicht wird. Vergütungssteigerung dann bei höheren Umsätzen.

 

Hapimag verkauft Punktepakete, den Wohnrechtspunkt zu ca. neun Schweizer Franken. Wo bleiben die Erträge aus diesen Verkäufen? Einstandskosten sind so gut wie nicht vorhanden, es kann doch schließlich nicht alles für Vertriebskosten auf der Strecke bleiben? Ebenso ist es mit den Aktien die Hapimag aus der Vermittlungsaktion an neue Aktionäre bringt. Einstandspreis ca. 2.000 CHF, der durchschnittliche Verkaufspreis von Hapimagaktien bei Aktionen liegt mindestens doppelt so hoch. „INSIDER Lifetime“ Einheiten, die vermutlich aus diesem Bereich stammen, werden für 3.976,00 CHF Mitgliedern angeboten. Auch hierbei kann doch nicht alles für Vertriebskosten verbraucht worden sein? Darüber hinaus werden über Hapimag-Residence und ähnliche Angebote feste Nutzungszeiträume für Wohnungen verkauft, auch hier fallen kaum Einstandskosten an. Für oder bei der Anlage Hörnum waren nach Fertigstellung zeitweise ganze Wohnungen im Angebot.

 

Die Vermittlungsaktion hat sich ohnehin erledigt, denn dieses Programm läuft aus, obwohl nicht abgearbeitet. Eine weitere gescheiterte Variante der unendlichen Geschichte Aktienrückgabe. Hapimag möchte in Zukunft von „Zeit zu Zeit Rückkaufaktionen durchführen“ und arbeitet an „Alternativen zum Rückkauf der Aktien“ unter Mithilfe der neu geschaffenen Service Points. Gesicherte Aktienrückgabe also wohl auch weiter nach Hapimags Gnaden, ohne wirklichen Rechtsanspruch für den Aktionär.

 

Vor allen Dingen müssen die Abläufe aber nachvollziehbar sein, insbesondere welche Beträge der Aktionär dafür aufbringen muss und wie diese entstehen und dann was diese ihm bringen, außer der momentanen Freude daran teilgenommen zu haben, denn möglicherweise könnte dem Mitglied die Freude daran vergehen wenn dieses wüsste was es kostete. Vor allen Dingen, wenn das Mitglied wüsste wie ungleich möglicherweise diese pauschalen Belastungen verteilt wurden bzw. werden.

 

Der Aktionär zahlt über die Abschreibungen, diese sind in den Jahresbeiträgen enthalten, insgesamt jährlich Millionenbeträge dem Unternehmen. 2011 ca. 36,5 Millionen Euro. Wofür werden diese Gelder verwandt? Renovierungen und Instandhaltungen werden über die Jahresgebühr gesondert erhoben. Das Engagement wird mit den Abschreibungen zum zweiten Mal bezahlt.

 

Auf diese Art und Weise wird man dann auch die zunächst geliehenen Gelder für einen geplanten neuen Verwaltungspalast wieder einspielen.

 

Bei Hapimag wird ein „Rad gedreht“ dessen Möglichkeiten nicht mehr nachvollziehbar sind und bei dem sich die Frage ernsthaft stellt ob diese Angebotsform nun unbedingt das ist was man für einen flexiblen, wettbewerbsgerechten, abwechslungsreichen Urlaub mit Eigeninitiative und ohne Bevormundung benötigt?

 

Demnächst fünfzig Jahre Hapimag. Nach eigenen Angaben war dieses Unternehmen in den „vergangenen fünfzig Jahren ständig in Bewegung“. In Bewegung wohl, flexibel nie. Hapimag bewegte sich vor und zurück, hin und her, immer wie man meinte es gebrauchen zu können, mit wechselnden Erfolgen. In fünfzig Jahren Hapimag hat man ein elementares Problem nicht gelöst, den eigentlichen Fehler des Systems Hapimag, es wurde kein funktionierendes Ausstiegsmodell für ausstiegswillige Aktionäre entwickelt und gefunden. Das „Überleben“ des Unternehmens oder des Modells Hapimag dürfte wohl weitestgehend darauf zurück zu führen sein, dass ein Aktionär nur dann aussteigen kann, wenn ein neuer Aktionär einsteigt. Dies war wohl die geniale Idee für das Unternehmen, welches dickfällig, kompromiss- und alternativlos, bis hin zur Selbstaufgabe, verteidigt wurde und weiter wird? Man darf darauf gespannt sein wann ein Aktionär dieses System durch einen Gang durch die juristischen Instanzen zu Fall bringen wird. Wo aber lag die geniale Idee für die Aktionäre bei diesem System Hapimag? Hapimag macht ihnen selbst dann Probleme, wenn diese selbst einen neuen Aktionär finden. Dieser wird nur ein Aktionär „zweiter Klasse“, mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten. Nur mit direkter Beteiligung Hapimag verkaufte, bzw. gekaufte Aktien, können auf sämtliche Angebote und Möglichkeiten zugreifen.

 

Hapimag wird in den nächsten Monaten bestimmt keine Gelegenheit auslassen die Frage zu beantworten wo die Vorzüge der Mitgliedschaft im Unternehmen Hapimag lagen und liegen. Auf die Antwort dürfen wir gespannt sein, allerdings kennen wir die Propagandamaschine dieses Unternehmens und nach fünfzig Jahren Hapimag versteht ohnehin kaum einer der Aktionäre die im Laufe der Jahre bei Hapimag einstiegen noch wie dieses System funktioniert.

 

2013-09-21

Der größte Schwachpunkt des Hapimag-Systems ist die Beendigung der Mitgliedschaft…“

 

„bilanz.ch“ - Das Schweizer Wirtschaftsmagazin „Bilanz“ berichtete unter anderem:

 

„Der grösste Schwachpunkt des Hapimag-Systems ist die Beendigung der Mitgliedschaft…“ „Der Aktionär erhält maximal den Substanzwert, teilweise werden diverse Gebühren verrechnet. Ein mitgliederfreundlicheres System täte not.“

 

http://www.bilanz.ch/unternehmen/geschaeftsmodell-tolle-idee-mit-schwaechen


Fragebogen

(2012-12-22)

 

Dieser Tage haben Sie wahrscheinlich auch auf irgendeinem Weg den Fragebogen des Hauses Hapimag zur Mitgliederbefragung bekommen? Wir waren nun wieder einmal ein „liebes Mitglied“, denn man möchte etwas von uns haben, denn wir sollen uns informationsmäßig ausziehen. Viele von uns werden sich noch an die vor über zwei Jahrzehnten durchgeführte Volksbefragung erinnern und an den Sturm den diese verursachte? Sind wir nun alle im Laufe der Jahre so abgestumpft, dass wir keine Probleme mehr damit haben elementare private Daten für eine Umfrage zur Verfügung zu stellen die ein Unternehmen welches sein Ohr am Kunden hat auch ohne diesen Aufwand erheben kann? Ein Unternehmen welches eine entsprechende Sensibilität entwickelt bemerkt nämlich selbst was seine Kunden wünschen schon anhand der Nachfrage und der Auswertung einiger anderer kleiner firmeninterner Dinge. Was soll man eigentlich von dem halten der von Ihnen erwartet, dass Sie alle diese Fragen beantworten?

 

Der Volksbefragungsbogen vor einigen Jahrzehnten war gegenüber dem was Sie hier preisgeben sollen eigentlich eine müde Veranstaltung, die Reaktion darauf gefährdete damals aber fast den Rechtsstaat, im Gegensatz zu der Erhebung im vergangenem Jahr bei der es sehr schnell ruhiger wurde. Kann und darf man sich an solche Aktionen gewöhnen? Letztendlich hat das Ausfüllen dieses Bogens damals und danach auch niemandem geholfen. Warum soll dies jetzt mit dem Hapimagfragebogen anders sein? Wie sensibel gehen wir eigentlich mit den eigenen Daten um, wenn wir fast jeden Bogen oder jeden Anruf zur Marktforschung Folge leisten? Warum muss ein Ferienrechteanbieter wissen wie viel ich verdiene, und wie ich meine Freizeit gestalte, woher ich meine Informationen beziehe, und welche Schulbildung ich habe?

 

Wenn es dann wirklich funktioniert bekommen Sie nur noch das was man Ihnen zuordnet, entsprechend Ihrem Fragebogen, andere Bereiche traut man Ihnen dann nicht mehr zu, und Sie werden damit auch nicht mehr konfrontiert. Ob dies den eigenen Horizont erweitert, diese Frage muss jeder für sich selbst beantworten. Es kann auch durchaus zweckmäßig sein andere Angebote kennen zu lernen, auch wenn man sich dagegen entscheidet.

 

Bei Hapimag ist aber nur eins im Angebot, die Nutzung einer Ferienwohnung. Für welche Jahreszeit diese nun urlaubsmäßig für den Nutzer geeignet ist, dies darf doch wohl noch der Nutzer für sich selbst entscheiden? Der Hapimagaktionär weiß was er wo, wann von bzw. bei Hapimag erwarten darf, dafür muss er nicht ständig neues Propagandamaterial erhalten.

 

Einen feinen Unterschied gibt es allerdings zwischen der damaligen Befragungsaktion und der jetzt hier vorgelegten - an der Volksbefragungsaktion mussten Sie unter Strafandrohung teilnehmen. Die einzige Möglichkeit war etwas zu vergessen oder, bedingt durch die Fragestellung die nicht verstanden wurde eine unvollständige Antwort zu geben. Jetzt können Sie es auch ganz lassen, auch wenn Sie dann kein kooperatives Mitglied sind und angeblich möglicherweise zusätzliche Kosten verursachen. Ein schlechtes Gewissen müssen Sie dafür nicht haben, auch wenn man versucht es so darzustellen. Die Kosten fallen aber so oder so an, denn dadurch, dass Sie nach dieser Befragung möglicherweise nur einer Kategorie zugeordnet werden und nicht wie Ihr Nachbar mehreren, mit entsprechenden werbemäßigen Konsequenzen, wird für Sie wohl keine Reduzierung der Jahresgebühren zur Folge haben. Gespart werden könnte bei Hapimag nur, wenn man sich wieder auf die ursprünglichen Unternehmensziele konzentriert und nicht ständig neue Geschäftsfelder auf den Weg zu bringen versucht für die man Nutzer benötigt. Dabei lassen sich Kosten einsparen ohne Zuordnungsumfrage und ohne eine kostenträchtige Umfrageaktion.

 

Sie sollten reiflich überlegen ob Sie so viel von sich preisgeben möchten, was dann wohl alles in irgendeiner Datenbank gespeichert wird. Fügen Sie noch die letzten Arztberichte und die letzte Steuererklärung bei, dann können Sie in Zukunft überall diese Unterlagen vorlegen, Fragen sind danach dann nicht mehr offen. Dort könnte dann alles eingesehen werden. Warum wehren sich sämtliche Datenschutzbeauftragte gegen die Speicherung von Daten auf der Krankenversicherungskarte? Zu viel an einer Stelle muss nicht zwangsläufig gut sein und Vorteile bringen, es weckt auch Begehrlichkeiten und sei dies nur die Informationswut gewisser Kreise.

 

Eines hat mir allerdings im Anschreiben trotz allem gefehlt, der Hinweis, dass diese Daten anonymisiert werden und der Geheimhaltung unterliegen. Diese Aussage hätte diese Befragung aber auch nicht gerechtfertigt. Die Erfahrung ähnlicher Erhebungen hat allerdings auch oft gezeigt, dass es trotz dieses Hinweises zumindest gelegentlich doch einige Lücken gab. Der Hinweis: „Die personenbezogenen Daten bearbeitet Hapimag ausschliesslich im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften. Mit den Daten wird verantwortungsvoll umgegangen. Sie werden nicht an Dritte weitergeben, die nicht eine Dienstleistung für Hapimag erbringen,“ ist mir nicht eindeutig genug.


Naturalien gegen Aktien

(2013-01-14)

 

Das neue Jahr beginnt gleich mit dem richtigen „Kracher“ aus dem Hause Hapimag, wenn dieses Angebot kein Einzelfall sondern gängige Vorgehensweise für die Zukunft werden soll: Von einer langjährigen Aktionärin die im Spätherbst des vergangenen Jahres mehrere Aktien zurückgeben wollte wurde mir berichtet, dass ihr damals telefonisch mitgeteilt wurde, dass ein Rückkaufstopp beschlossen worden sei. Dieser galt aber offensichtlich nicht für alles und Alle, denn „Härtefälle“ aus Sicht des Hauses Hapimag wurden wohl durchaus ab- bzw. bearbeitet? Jetzt Anfang des neuen Jahres wurde der Aktionärin mitgeteilt, dass sie für ihre Aktien nur Wohnrechtspunkte erhalten könne und kein Geld mehr bei der Aktienrücknahme fließen würde. Der Punkteverkauf könnte dann durch die Aktionärin über die Hapimag-Internetseite im Punkte-Kiosk erfolgen.

 

Es war bisher aber oft gängige Rücknahmepraxis den Einzelfall zu betrachten und die Angebote entsprechend der Hartnäckigkeit des Rückgebers zu gestalten und durchzuführen.

 

Naturalien statt Geld. Ein wohl einmaliger Vorgang. Zurück zum Tauschhandel. Ist der Andrang von rückgabewilligen Aktionären so groß, dass zu dieser Maßnahme gegriffen werden muss, weil man sonst dem Ansturm nicht mehr Herr wird?

 

Vielleicht will man über diese Maßnahme auch nur die Ferienstandorte zusätzlich auslasten? Nach hauseigener Mitteilung wurden aber die Belegungszahlen gesteigert.

 

Hapimag gehen die dubiosen Ideen eben nicht aus. Eine konkrete Aussage wie viele Wohnrechtspunkte eine Aktie im Tauschhandel wert sei erfolgte noch nicht. Es bleibt dann auch abzuwarten, wenn diese Wohnrechtspunkte, woher diese auch immer kommen mögen, wie diese Vorgehensweise sich auf die Preisgestaltung für einen Punkt auswirken wird. Im Hapimag-Punktekiosk wurden dieser Tage Punkte ab 3,30 EUR angeboten, bei ebay erfolgte der Zuschlag um ca. drei Euro. Bei der dann einsetzenden Punkteinflation dürfte es hier wohl einen Preisrutsch geben, zumal im Punktekiosk nur der auffällt, der einen niedrigeren Preis einstellt? Nicht nur der Aktienwert, sofern dann noch feststellbar, tendiert Richtung Süden, dann wohl auch der Wert der Wohnrechtspunkte?

 

Eine nachvollziehbare und festgelegte Rückkaufregelung gibt es für Altaktionäre nicht, zumindest keine die wirklich funktioniert und auf die nach festen Regeln ein Anspruch besteht der auch zeitnah zum Erfolg führt. Die bestehende Festlegung ist dadurch am Ende, dass keine neuen Aktien aufgelegt wurden und somit die Zehn-Prozent-Regelung nicht mehr greift. Ob dies alles so in Ordnung ist, darüber darf man intensiv nachdenken und sich sein eigenes Urteil bilden? Es war schon lange dem Verhandlungsgeschick oder dem Aufbau der entsprechenden Drohkulisse geschuldet bei Hapimag eine Rücknahme zu erreichen und dabei noch etwas herauszubekommen womit man nolens volens „leben“ konnte. Etlichen Aktionären war das finanzielle Ergebnis ohnehin fast gleichgültig, Hauptsache weg von Hapimag und fort mit den Aktien. Es sieht fast so aus als ob dieser Trend anhält?

 

Eigentlich ist die Idee, Zahlung mit Punkten, so diese denn wirklich allgemein umgesetzt werden sollte und hier nicht nur in einem Einzelfall ein Versuchsballon gestartet wurde, aus Sicht Hapimag genial. Zahlung mit selbst geschaffener Währung, Vermarktung und damit das Risiko wird dem Kunden überlassen und möglicherweise unterliegen die dann ausgegebenen Punkte noch Verfalldaten und der ausgegebene Punktewert wird vom Unternehmen selbst bestimmt, inwieweit dieser dann am Markt durchsetzbar ist bleibt dem Geschick des Anbieters überlassen.


Kein Einzelfall

(2013-01-15)

 

Offensichtlich doch kein Einzelfall, eher wohl eine neue Vorgehensweise des Hauses Hapimag unter anderem auch zur Entsorgung von Altaktionären die nun schon seit Jahren auf der Rückkaufliste stehen und beharrlich allen gelegentlichen Angeboten trotzten und auf die satzungsgemäße Rücknahme hofften, wobei da auch etliche dabei sind die damit immer noch auf die einmal, von wem auch immer, in den Raum gestellten Rückkaufzusagen warten, die sich dann im Laufe der Jahre relativierten. Die Realität sah und sieht wohl anders aus? Einem schon seit Jahren auf der Rückkaufliste stehenden Aktionär wurde mit Fristsetzung angeboten den Wert einer Aktie auf ca. 2.000,00 EUR festzusetzen. Hierfür sollte der Aktionär dann im Tausch ca. 250 Wohnrechtspunkte (Hauptsaison) erhalten, die in den nächsten fünf Jahren ohne Zahlung von Jahresgebühren abgewohnt werden können.

 

Wert eines Wohnrechtspunkts somit ca. 8,00 EUR. Gesamtwert der Aktie ca. 2.000,00 EUR.

 

Ausgehend von dem derzeitigen Minimalwert des Hapimag-Punktekiosks, 3,30 EUR, beträgt der dann möglicherweise realisierbare Gegenwert für eine Aktie ca. 825,00 EUR.

 

Gibt also ein Aktionär fünf Aktien zurück, dann erhält dieser dafür dann wohl ca. 1.250 Wohnrechtspunkte. Er hätte dann die Möglichkeit, ausgehend von einer bei Inanspruchnahme während der Hauptsaison benötigten Anzahl von 160 Punkten je Woche für eine Zwei-Zimmer-Komfort-Wohnung, ca. acht Wochen Urlaub in einer Hapimaganlage zu verbringen. Neben- und sonstige Kosten muss er noch zusätzlich übernehmen.

 

Was aber soll der Aktionär noch mit Aktienpunkten anfangen wenn er sich entschlossen hat das Unternehmen zu verlassen? Etliche dieser Aktionäre haben meist schon seit Jahren aus Altersgründen keinen Urlaub mehr mit Hapimag gemacht und verfügen so oder so schon über ein beträchtliches Punkteguthaben. Jetzt bekommen Sie noch ein Paket oben drauf, obwohl es Vielen ohnehin schon schwer genug gefallen sein dürfte sich von alten Gewohnheiten zu trennen und diesen Schritt eher zu spät auf den Weg brachten. (2011 verfielen ca. 2.040.754 Wohnrechtspunkte die nicht genutzt wurden)

 

Das ist nun also das was von einer Aktie, beim vorstehenden Beispiel fünf, bei Hapimag übrig bleiben soll und das was im Wesentlichen wohl Aktionäre die Hapimag mit aufbauten bekommen sollen (bei einer Aktie wären es dann, ausgehend von den Beispielwerten ca. 1,6 Wochen, Nebenkosten fallen zusätzlich an). Eine Abfindung für Aktionäre die in den vergangenen Jahren den gültigen Aktienpreis von bis zu 9.100 CHF zahlten, zuzüglich Gebühren, abgesehen von jährlicher Jahresgebühr und bei Nutzung anfallenden Nebenkosten.

 

Beispiele zum Verkaufspreis einer Hapimagaktie:

 

1988                     -              ca. 5.600,00 CHF,

1995                     -              ca. 8.100,00 CHF,

2000                     -              ca. 9.100,00 CHF.

 

In den vergangenen Jahren war es wohl oft Verhandlungsgeschick oder die Nutzung von Angeboten die den Preis bestimmten. Ein Schnäppchen war es aber trotzdem nie.

 

Nur für Neuverträge oder angenommene Umstellungen gelten die neuen Allgemeinen Bestimmungen zur Rückgabe in der jeweiligen Fassung der entsprechenden Aktienbezeichnungen. Bei umgestellten Altaktien gelten die Bedingungen für die Umstellung. Es sind alles separate Konditionsformen.

 

Haben Sie sich schon einmal die Allgemeinen Bestimmungen zur Hapimagaktie der neuen Bezeichnung „INSIDER Lifetime“ angesehen? Es wurde zwar der Eindruck erweckt, dass sich, außer dem Namen, wenig änderte. Gegenüber der bisherigen Variante der Allgemeinen Bestimmungen kann nun wohl nur noch mit entsprechendem Wohlwollen in einigen Positionen eine Gleichheit festgestellt werden. Inhaltlich vielleicht ähnlich, noch präziser zum Wohl oder sagen wir besser für die Durchsetzung durch das Unternehmens gefasst? Es ist schon bemerkenswert welche Energie diese Firma dafür aufbringt immer wieder neue Gebrauchsvorgaben festzulegen. Sollten diese Notwendigkeiten, eventuell Zwangsläufigkeiten, zur Änderung aus schlechten Erfahrungen herrühren?

 

Besonders erwähnenswert ist die Position 5.2. der Allgemeinen Bestimmungen zu „INSIDER Lifetime“:

 

„5.2. Bei Übertragung an Dritte wird Hapimag vom Dritten ein Entgelt in Höhe von CHF 1000,-- pro Aktie fordern. Hapimag behält sich vor, diese Pauschale periodisch an die Teuerungsrate anzupassen.“

 

Welche Chancen haben Sie dann noch einen für Sie lukrativen Verkauf einer Hapimagaktie selbst in die Hand zu nehmen, ganz abgesehen davon, dass für Hapimag ein Vorkaufsrecht besteht welches den Rückkauf zum Substanzwert ermöglicht?

 

„Im Falle der Übertragung räumt das Mitglied der Hapimag ein Vorkaufsrecht ein, für das der Rückkaufpreis gemäß 4.2.c gilt.“

 

„4.2.c Hapimag kauft maximal zum gültigen Substanzwert gemäss des der Auszahlung vorangehenden Geschäftsjahres (Publikation im Geschäftsbericht) zurück. Allfällige Steuern und Abgaben werden durch Hapimag vom Rückkaufpreis in Abzug gebracht und gehen zu Lasten des Mitglieds (z. B. Eidgenössische Verrechnungssteuer, Umsatzabgabe)…“

 

Unter „Hapimagaktien verkaufen“ konnten Sie auf der Internetseite des Unternehmens heute unter anderem noch lesen: „…Der Rücknahmepreis einer Hapimag A-Aktie (Verkauf bis 1. Juli 2007) entspricht dem Verkaufspreis für neue Aktien zum Zeitpunkt der Erstellung der Rückkaufsabrechnung/Offerte…“ Es wird dann auf die festgelegten Abzüge, sonstige Formalitäten usw. verwiesen.


Visionen zum Aktienrückkauf

2013-02-11

 

Von einem der neuen Hapimag „Service-Points“ (Hapimag-Reisebüro) erhielt ein Aktionär zum Rückkauf von Hapimagaktien unter anderem nachstehende Information:

 

„…Das Aktienvermittlungsprogramm der Hapimag läuft aus. Es können keine neuen Anträge zur Aufnahme ins Aktienvermittlungsprogramm mehr gestellt werden. Außerdem sind alle Depotaktien verkauft und es findet kein Neuverkauf von Aktien statt. Es werden nur Aktien verkauft, welche bereits im Umlauf waren.

 

Sie können uns aber gerne grundsätzlich mitteilen, zu welchem Preis Sie Ihre Aktien an Hapimag zurückverkaufen möchten. Hapimag möchte von Zeit zu Zeit gesonderte Rückkaufaktionen durchführen und wäre daher für die vorerwähnte Information dankbar...“

 

„·… Anstatt Ihre Hapimag Aktie von Hapimag zurückkaufen zu lassen, können Sie diese auch auf Ihre Kinder oder andere Familienangehörige und Bekannte umschreiben lassen.

 

Bis 28.02.2013 bieten wir die Umschreibung grundsätzlich ohne Gebühren und mit Erlass des Jahresbeitrags von 2013 an. Zusätzlich ist es möglich die Aktie ohne Zuzahlung in Punkte umzutauschen…“

 

Etliche Altaktionäre stehen nun weiter „im Regen“ und dürfen sehen wie sie ihre Aktien verhökern können, wenn dieses marginale Angebot nicht zusagt. Eine Plattform für Verkäufe gibt es nicht und in einem kaum vorhandenen freien Markt gibt es nur spärliche Erfolgsmöglichkeiten zur Aktienveräußerung, hinzu kommen die teilweise schlechteren Möglichkeiten die ein Aktionär bekommt der die Aktie durch Privatverkauf erwirbt und in entsprechenden Fällen noch die zusätzlich zu entrichtenden Gebühren. Alternativen sind rar und vom Ergebnis her häufig auch unbefriedigend. So sieht dann die erhoffte Aktienrücknahme bzw. der Ausstieg aus der Aktie aus. Bei dem Angebot des Unternehmens könnte man fast an die berühmt berüchtigten „Peanuts“ denken? Es bleibt beim Betrachter festzustellen und zu bewerten bei wem dabei die Vorteile liegen. Einen beanspruchbaren sicheren Weg der Aktienrückgabe gibt es für Altaktionäre, welche einen großen Anteil daran haben, dass dieses Unternehmen nun fünfzig Jahre existiert, nicht. Die letzten Aktionäre hier „beißen nun die Hunde“. Wie weit den langjährigen Aktionären Angebote zur Vertragsumstellung auf andere Konditionen gemacht wurden ist nicht nachvollziehbar. Soweit eine neue Vertragsgestaltung angeboten wurde bleibt es auch hier jedem überlassen deren Vorteile zu bewerten. Es ist auch in diesem Fall erforderlich das Angebot genau zu lesen.

 

Eine rechtliche Prüfung der Vorgehensweise des Unternehmens bezüglich der Aktienrücknahme wurde wohl von keinem Betroffenen bis zum Ende durchgezogen? Letztendlich stellt sich dabei auch immer die Frage, ob es sinnvoll sein kann „dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterher zu werfen“? Vieles bei einem solchen Engagement muss wohl als Lebenserfahrung abgeschrieben werden? In der Regel verbrennt man sich nur einmal die Finger.

 

Beachten sollten Sie, dass bei einem direkten Verkauf von Hapimagaktien durch Sie der neue Aktionär einige Dinge nicht in Anspruch nehmen darf. Ganz abgesehen davon, dass auch außerhalb von möglichen Aktionen zur Rücknahme durchaus zusätzliche Gebühren anfallen können, insbesondere wenn Sie selbst einen neuen Interessenten finden.

 

„Es werden nur Aktien verkauft, welche bereits im Umlauf waren.“ Welche Aktien bekommen jetzt neue Aktionäre? Alte Aktien mit neuen Vertragsbedingungen - oder sollte es keine wirklich neuen Aktionäre mehr geben? Was ist dann aber an einer bereits im Umlauf befindlichen Aktie neu, wohl die Vertragsbedingungen bezüglich Rücknahme der neuen Aktien? Das Thema neuer Ferienstandorte dürfte dann doch wohl auch weitestgehend erledigt sein, denn wo kommen jetzt Mittel für Investitionen in neuen Ferienwohnraum her?

 

„ Außerdem sind alle Depotaktien verkauft und es findet kein Neuverkauf von Aktien statt.“ Was ist dann die neue vertragliche Regelung wert die für etliche Aktien schon Gültigkeit hat, demnach:

 

„…Hapimag verpflichtet sich, Aktien im Umfang von höchstens der Aktienverkäufe des entsprechenden Kalenderjahres zurückzukaufen. Rückkaufgesuche werden unter Berücksichtigung der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs abgewickelt…“

 

Woher sollen Mittel für Investitionen kommen, wenn kein Neuverkauf von Aktien stattfindet?

 

Ob Aktienrückkauf, Objektpolitik oder Visionen des Unternehmens. Im weit übertragenen Sinn fiel mir dazu diese Tage ein Bericht in der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ auf. Assoziationen möchte ich damit nicht wecken, eventuell zu bedenken geben, denn die Größenordnungen könnten sich höchstens im Verhältnis andeuten. Wer es mag könnte vielleicht trotzdem Zusammenhänge entdecken, denn ein Geldgeber könnte eventuell immer der Dumme sein, ob als Steuerzahler oder als Aktionär?

 

Es wurde zur Bundeshauptstadt Berlin unter Bezugnahme auf den Altkanzler Helmut Schmidt dort ausgeführt:

 

„Es ist eigentlich nur eine Frage, der Zeit gewesen, bis sich der Große Weltendeuter Helmut Schmidt endlich der deutschen Hauptstadt annimmt. In Berlin feiern sie sich bekanntlich als „die Stadt, die niemals fertig wird“. Was anderswo Größenwahn heißt, nennt man dort Visionen, und was der Altkanzler von Menschen mit Visionen hält, ist mittlerweile Allgemeingut. Er meint, sie bräuchten einen Arzt…“

 

Kennen Sie die Hapimaginformation „Warnung vor unehrlichen Methoden „freier Vermittler“? Dort wird unter anderem ausgeführt: „Es liegen uns Hinweise vor, dass Personen, die sich als Hapimag-Consultans ausgeben und zum Teil früher auch einmal für Hapimag gearbeitet haben, vermehrt Mitglieder aus Deutschland mittels rechtswidrig verwendeter Mitglieder-Adressen telefonisch kontaktieren und diese im Anschluss auch persönlich aufsuchen wollen.

 

Hierbei wird häufig durch Vorspiegelung falscher Tatsachen und geschäftsschädigender Äusserungen über Hapimag versucht, billig an Ihre Aktien oder Hapimag Punkte zu gelangen, um diese dann auf dem Graumarkt mit hohem Gewinn wieder zu verkaufen…“

 

Insbesondere auf der Rücklaufliste stehenden Altaktionären wurden in einigen Fällen von Hapimag pro Aktie zwischen 250 und 265 Wohnrechtspunkte zum Umtausch angeboten. Worauf die variierenden Punktehöhen zurückzuführen sind ist nicht nachvollziehbar. Bei ebay werden derzeit Hapimagwohnrechtspunkte um ca. drei Euro verkauft.

 

Hapimag bietet derzeit: „…Bis 28.02.2013 bieten wir die Umschreibung grundsätzlich ohne Gebühren und mit Erlass des Jahresbeitrags von 2013 an. Zusätzlich ist es möglich die Aktie ohne Zuzahlung in Punkte umzutauschen…“


Pressemitteilung Hapimag

(2013-02-04)

 

Hapimag teilte unter anderem mit: „Baar, 1. Februar 2013 - Nach zehnjähriger Tätigkeit gibt Kurt Scholl seine Aufgaben als CEO der Hapimag Gruppe auf den Zeitpunkt der Generalversammlung 2013 ab. Dr. Marisabel Spitz, seit 2002 VR-Präsidentin von Hapimag, übernimmt ab 1. Mai 2013 die operative Leitung des Unternehmens und übergibt das Präsidium im Verwaltungsrat Dr. Giatgen Peder Fontana.“


Keine Anzeige der freien Wohnungen mehr in der Buchungsvorausschau

(2013-02-06)

 

Ein System wird immer intransparenter. Zumindest arbeitet das Unternehmen wohl ständig daran und setzt immer neue Dinge dabei um? So gab es in „grauer Vorzeit“ noch eine Liste der freien Wohnungen - diese wurde eingestellt. Einige der Gründe dafür mögen durchaus nachvollziehbar sein, aber es fehlt für das Mitglied eine elementare Informationsquelle und mitgliederfreundlich ist dies auch nicht. Ein Unternehmen welches Millionen von Mitgliedergeldern und einen monatelangen arbeitsmäßigen Aufwand in ein geändertes Informatiksystem steckte, sich in diversen Publikationen für das, sinngemäß nach eigenen Angaben, gigantische eigene Informatiksystem loben ließ, ist nicht in der Lage eine halbwegs informative Liste zu aktuellen Buchungsmöglichkeiten zu veröffentlichen bzw. zum Abruf bereit zu halten und mit den gegebenen Möglichkeiten und etwas gutem Willen für die Mitglieder zusätzliche Informationsmöglichkeiten anzubieten, außer der üblichen Propaganda? Eigentlich sollte es doch ein System sein welches auch dem Mitglied dient und dieses nicht auch dazu genutzt wird um diesem Informationen selektierter und dosierter zu verpassen und dabei vielfach auch kleine Ausschluss- und Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen. Es muss doch auch möglich sein die eingesetzte Energie dafür zu verwenden transparenter für das Mitglied zu werden in der Informationsgestaltung?

 

Mit etwas Mühe konnte man dann gewisse benötigte Informationen im Buchungsportal abrufen, insbesondere war dort durch Einzelabruf zu sehen wie viele Wohnungen zu gewissen Zeiträumen in den Ferienorten zur Verfügung standen. Vor einiger Zeit wurde dann in der Regel, es ist allerdings unwahrscheinlich dass dies dann bei zahlreichen Objekten der Fall gewesen sein sollte, wenn Buchungen möglich, nur noch eine freie Wohnung angezeigt.

 

Jetzt wird bei einer eventuellen Buchungsvorausschau gar nicht mehr angezeigt wie viele freie Wohnungen noch zur Verfügung stehen. Was fürchtet Hapimag preiszugeben wenn diese Information erscheint? Bei behaupteter ständig steigender Auslastung ist es für den Buchenden und somit für das Mitglied von elementarer Bedeutung zu wissen wie schnell es sich entscheiden muss. Zwischen dem feststellen der Buchungsmöglichkeit und der endgültigen Entscheidung liegen in der Regel für den Buchenden aber Zeiträume und Abläufe, insbesondere wenn hier bei Hapimag nach dem Windhundverfahren gebucht werden muss.

 

Benötigt man diese Intransparenz dafür gewisse Kontingente für andere Buchungsmöglichkeiten frei zu halten um dort flexibel zu bleiben?

 

Es bleibt somit für den Buchungsinteressenten nur der mehr als unbefriedigende Weg die angebotene Möglichkeit der Reservierung in Anspruch zu nehmen. Hierdurch wird für drei Tage die Wohnung freigehalten, Reservierung in mehreren Anlagen ist möglich. Warum sich also sofort festlegen? Wird in diesem Zeitraum nicht gebucht, dann erlischt diese Reservierung automatisch. Zweckmäßig dürfte es dann auch sein, da mehrere Reservierungen getätigt werden können sämtliche in Frage kommenden Objekte zunächst einmal für sich selbst zu sichern, auch wenn der zunächst mögliche Zeitraum dafür viel zu kurz bemessen ist.

 

Erscheint danach dann im Buchungssystem eine weitere freie Wohnung, bei diesem Objekt, besteht zumindest die Hoffnung, dass somit noch mindestens eine weitere Wohnung dort zu diesem Zeitpunkt noch frei ist. Dies kann zumindest dann interessant sein, wenn Freunde oder Bekannte zur gleichen Zeit reisen möchten.

 

Die Reservierung können Sie dann ggf. mit Ablauf neu eingeben. Es ist die einzige Möglichkeit so etwas Spielraum für die eigene Entscheidung zu erlangen, denn die Umbuchungen fester Reservierungen sind nur kostenpflichtig möglich, je früher desto niedriger sind die nicht unerheblichen Kosten dafür. Zwar alles ein etwas langatmiger und zeitaufwändiger Weg, aber das System Hapimag bietet auch hier offensichtlich keine andere, zumindest kundenfreundliche, Möglichkeit.


Jahresbeitrag steigt kräftig

(2013-02-06)

 

Die Inflationsrate in der Schweiz lag 2012 bei ca. Minus 0,5 Prozent. Durch die Maßnahmen der Schweizer Notenbank war der Wechselkurs des Schweizer Franken zum Euro immer auf fast gleichem Niveau. In Deutschland lag die Preissteigerungsrate 2012 bei ca. 2,0 Prozent. Aus derzeitiger Sicht spricht wenig dafür, dass sich gravierende Änderungen ergeben könnten.

 

Der Jahresbeitrag für 2013 bei Hapimag steigt von 327,00 CHF auf 340,80 CHF, entsprechend von 272,25 EUR auf 285,71 EUR. Plus 13,80 CHF bzw. Plus 14,46 EUR, Steigerung um ca. 4,2 Prozent bzw. 4,9 Prozent.


Cherchez la femme?

(2013-02-19)

 

Für die langjährigen Hapimagaktionäre ist es keine neue Erkenntnis, bei Hapimag wird in der Regel nicht „geklingelt“, wenn sich elementare Dinge ändern. Das Unternehmen entwickelt seit einiger Zeit ohnehin sehr viel Erfindergeist bei der Änderung fester Regeln und sonstiger Bestimmungen und Vereinbarungen. So wurde in diesem Jahr die Corporate Governance Regel „geänderten Verhältnissen angepasst“. Worin können nun diese „geänderten Verhältnisse“ bestehen?

 

Die alte Regel wurde am 14. Februar 2013 auf der Hapimaginternetseite gesperrt, bis dahin liefen beide Versionen parallel.

 

Sehen wir uns einige wenige Ausführungen der neuen Regeln auszugsweise an:

 

2.3 (alte Fassung, Absatz 3): „ Der Präsident der Hapimag ist im Vergleich zu den anderen Verwaltungsräten mit einem deutlich grösseren zeitlichen Budget ausgerüstet, um sicherzustellen, dass er seinen umfangreichen Aufgaben mit der nötigen Intensität erledigen kann. Er kommuniziert regelmäßig mit Mitarbeitern auf allen Stufen der Hapimag, um das Unternehmen umfassend auch von innen heraus beurteilen zu können.“

 

In der neuen Fassung keine gleichlautenden Festlegungen gefunden.

 

 

2.3 (neu, Absatz 3): „Der Verwaltungsrat der Hapimag hat sich für die grundsätzliche Trennung von operativer und strategischer Geschäftsführung entschieden. Die Verwaltungsratssitzungen sind bei Bedarf aufgeteilt in zwei Teile, wobei beim ersten Teil jeweils nur die Mitglieder des Verwaltungsrats teilnehmen und kein Mitglied der Konzernleitung.“

 

2.3. (alte Fassung, Absatz 4): „Der Verwaltungsrat der Hapimag hat sich für die klare Trennung von operativer und strategischer Geschäftsführung entschieden. Kein Mitglied des Verwaltungsrates nimmt eine operative Führungsfunktion im Unternehmen wahr. Somit ist kein Mitglied des Verwaltungsrates – auch nicht der Präsident – zugleich Mitglied der Konzernleitung; es gibt keinen Delegierten des Verwaltungsrates. Die Mitglieder des Verwaltungsrates nehmen auch keinen Einsitz in den Verwaltungsrat von Tochtergesellschaften von Hapimag. Die Verwaltungsratssitzungen sind bei Bedarf aufgeteilt in zwei Teile, wobei beim ersten Teil jeweils nur die Mitglieder des Verwaltungsrats teilnehmen und kein Mitglied der Konzernleitung.“

 

 

3.2.3. Aus dem Immobilienausschuss wurde der Marktausschuss, mit anderen Aufgabenstellungen. Werden keine Immobilien mehr gebaut, gekauft oder renoviert?

 

3.2.3. (alte Fassung, Absatz1): „Der Immobilienausschuss (IA) unterstützt den Verwaltungsrat bei der Beurteilung des Erwerbs und der Veräusserung von Grundstücken und Ferienanlagen und von Projektvorlagen betreffend Neubauten und Renovationen. Er berücksichtigt bautechnische, betriebliche und finanzielle Aspekte (einmalige und wiederkehrende Kosten). Er überprüft die Strukturen, Abläufe, Kontrolle und Berichterstattung des Bauwesens und überwacht stichprobenweise die Einhaltung der Vorgaben.“

 

 

4.1 (neu, Absatz 1): „Das Gesetz gestattet es dem Verwaltungsrat die Geschäftsführung – d. h. die Ausübung der operativen Führungsaufgaben – nach Massgabe eines Organisationsreglements ganz oder zum Teil an einzelne Mitglieder des Verwaltungsrats (Delegierte) oder an Dritte (Geschäftsleitung) zu übertragen…“

 

4.1 (alte Fassung, Absatz 1): „Das Gesetz gestattet es dem Verwaltungsrat die Geschäftsführung – d. h. die Ausübung der operativen Führungsaufgaben – nach Massgabe eines Organisationsreglements ganz oder zum Teil an einzelne Mitglieder des Verwaltungsrats (Delegierte) oder an Dritte (Geschäftsleitung) zu übertragen…“

 

 

4.2 (neu, Absatz 1): „Der Verwaltungsrat der Hapimag hat sich grundsätzlich – entsprechend den vorne dargestellten Gepflogenheiten in der Schweiz – für die Trennung zwischen operativer und strategischer Geschäftsführung entschieden. Der Verwaltungsrat hat eine professionelle, ihre volle Arbeitskraft für Hapimag einsetzende Konzernleitung für die operative Führung des Hapimag Konzerns eingesetzt. Diese bzw. der CEO ist somit zuständig und verantwortlich für die laufende Führung des Hapimag-Konzerns und ausgestattet mit den erforderlichen Kompetenzen. Wesentliche Geschäfte bedürften jedoch der Zustimmung des Verwaltungsrats.“

 

4.2 (alte Fassung, Absatz 1): “Der Verwaltungsrat der Hapimag hat sich – entsprechend den vorne dargestellten Gepflogenheiten in der Schweiz – für die klare Trennung der zwischen operativer und strategischer Geschäftsführung entschieden. Zum einen nimmt kein Mitglied des Verwaltungsrates eine operative Führungsposition im Unternehmen wahr. Somit ist kein Mitglied des Verwaltungsrates zugleich Mitglied der Konzernleitung; es gibt keinen Delegierten des Verwaltungsrates…“

 

 

Auszugsweise betrachtet hat sich dann wohl doch einiges geändert? Etliches aus den alten Regeln erscheint jetzt nicht mehr, zumindest nicht mehr in dieser deutlichen Form. Machtkumulierung und Ämterhäufung können somit eventuell möglich werden?

 

Betrachten wir unter der Prämisse, Änderung der Corporate Governance Regeln bei Hapimag, nun noch einmal die Pressemitteilung zur Veränderung der Führungspositionen. Eine Mitteilung erfolgte jedenfalls nicht: Neuwahl eines Verwaltungsratsmitglieds.

 

Gehen wir von der gesetzlichen Lage in der Schweiz aus und den daraus sich ergebenden Aufgaben, dann wäre es kompetenzmäßig wohl ein Abstieg wenn ein Vorsitzender des Verwaltungsrats zum CEO wird. Dies stellt sich dann schon ganz anders dar, wenn ein CEO Mitglied des Verwaltungsrats sein sollte, egal in welchem Aufgabengebiet. Zusätzlich verliert wohl aber die Stellung des Verwaltungsratspräsidenten durch die neuen Corporate Governance Regeln bei Hapimag auch einiges an Bedeutung und Einfluss?

 

Merken wir uns aber zumindest einen Satz aus den neuen Hapimag Corporate Governance Regeln, dieser stand auch schon in den bisherigen Regeln:

 

„Hapimag ist gegenüber den Aktionären, Geschäftspartnern und Medien einer offenen, unmittelbaren und transparenten Informationspolitik verpflichtet.“

 

2013-03-10

Obligationenrecht (Schweiz) - Der Verwaltungsrat Art. 707 - Art. 726


Nur Erinnerungen

(2013-03-06)

 

Nur Erinnerungen oder ist es auch die Vergangenheit? Firmengeschichte oder Firmenverständnis und -tradition? Ist alles nur von gestern oder leben noch einige „Geister der Vergangenheit“ und bestehen in modifizierter Form weiter? Fünfzig Jahre sind kein langer Zeitraum und schlechte Gewohnheiten halten sich oft. Nicht alles was einmal war muss schlecht gewesen sein und nicht alles muss verändert werden. Um die Zukunft zu bewältigen muss man aber die Vergangenheit kennen - wobei es durchaus dabei auch positive Aspekte geben kann und auch mit Sicherheit gegeben hat, aus einigen Dingen sollte man daher vielleicht auch etwas gelernt haben, positive Erkenntnisse daraus gezogen und den aktuellen Gegebenheiten, wenn erforderlich, sinnvoll angepasst haben? Zumindest ist es immer interessant und zweckmäßig zu wissen woher man kommt, damit man weiß wohin man gehen darf, auch wie weit man gehen sollte, denn irgendwo sollten auch die Grenzen liegen die nicht überschritten werden.

 

Die Ursprungsidee Hapimag war genial - nur was hat man bis heute daraus gemacht? Nicht jede neue Vision muss zukunftsweisend sein und revolutionären Charakter haben, sinnvolle Evolution ist meistens ausreichend, auf alle Fälle dann, wenn das Geld „anderer Leute“, hier der Hapimagaktionäre ausgegeben wird. Eine Aktiengesellschaft eignet sich nicht als Spielwiese für Autodidakten. Von einer Aktiengesellschaft müssen auch die Aktionäre etwas haben und insbesondere neue Ideen müssen diesen auch Vorteile bringen und nicht nur dem Zweck dienen nur deren Möglichkeiten einzuschränken und zu reglementieren.

 

Vergleichen Sie die Festschrift zum 50. Firmenjubiläum mit den nachstehenden Ausführungen. Oft kann auch das aufschlussreich sein was dann nicht mehr erwähnt wird:

 

 

Jubiläumszeitschrift zum 40-jährigen Firmenjubiläum (wohlgemerkt 40-jährigen!)

 

Vieles, insbesondere einige der ursprünglich propagierten Ideale, von dem was dort ausgeführt wurde ist wohl heute auf der Strecke geblieben? An einiges möchte man sich vielleicht auch nicht mehr erinnern?

 

 

Die Stammgesellschaft Hapimag in Zug und die dem ehemaligen ostelbischen Junker … gehörende Eurokapital Finanzanstalt in Vaduz.“

 

 

Lange ist es her

 

 

„HAPIMAG’s „alte Hüte“ auf teueren, alten Rädern“

 

 

Um 1968 waren die damaligen Hapimagaktionäre mit ihrem „Aufstand“ erfolgreich. Ab dann übten sich die Hapimagaktionäre in Fatalismus und nehmen es auch hin, dass sich Hapimag nun mit zum Anbieter von Städtequartieren entwickelt. Dieses Marktsegment haben aber schon andere Anbieter, teilweise seit Jahrzehnten, erfolgreich besetzt. Was soll aber ein Unternehmen machen welches kaum neue Aktien auf den Weg bringt und mit großem Aufwand Aktionäre suchen muss die zurückgenommene Aktien übernehmen? Ist dies der Weg in die nächsten fünfzig Jahre Hapimag?


Paradigmenwechsel?

(2013-03-16)

 

Nun sind es wieder einmal die deutschen Hapimagaktionäre die dafür herhalten müssen, dass nach Jahren nun Hapimag auch merkt, dass die hauseigenen österreichischen Ferienanlagen sich nicht (mehr?) der größten Beliebtheit erfreuen. "60 Prozent unserer Aktionäre sind Deutsche. Die machen inzwischen lieber im Inland Urlaub oder am Mittelmeer". Vielleicht sind die anderen Anlagen auch nur mangels interessanter Alternativen höher ausgelastet? Andere Urlaubsanbieter haben diesen Erkenntnisstand bezüglich Österreichs schon lange hinter sich. Vielleicht hatte Hapimag nicht immer das Ohr an den Wünschen der eigenen Kunden? Es wurde vielleicht auch nur an der falschen Örtlichkeit, vielleicht auch nur in der falschen Größenordnung investiert? Warum mussten es dann auch, die Kanzelhöhe mitgerechnet, neun Anlagen in einem Land sein und dann auch noch teilweise Großanlagen? Diese Entwicklung dort, rückläufige Besucherzahlen, hat sich aber nicht erst seit gestern abgezeichnet. Offensichtlich haben andere die Zeichen der Zeit aber besser gedeutet?

 

Hapimag eröffnete dieser Tage offiziell nun trotzdem noch eine Städteanlage in Salzburg. „Hapimag hat hierfür um 9,6 Millionen € ein früheres Verwaltungsgebäude der Salzburger Sparkasse inmitten der Altstadt adaptiert“. Ca. 342.857 EUR entfallen somit im Durchschnitt auf eine Wohnung.

 

Letztendlich aber eine Kleineinheit mit 28 Wohnungen, bei ca. 140.000 Aktionären, somit in einer Größenordnung die man schon als unwirtschaftlich für den Betrieb einer Ferienanlage bezeichnete und die für eine Stadtwohnanlage wohl auch eine Größenordnung darstellt bei der die anfallenden fixen Kosten überproportional umgelegt werden müssen? Wie verhältnismäßig sind die Nebenkosten bei den Stadtwohnanlagen? In Anbetracht acht weiterer Anlagen in diesem Land, zumindest eine in unmittelbarer Nähe, hätte es wohl zweckmäßigere Investitionsmöglichkeiten gegeben, zumal man in unmittelbarer Nähe St. Michael vor einigen Jahren noch vergrößerte?

 

Von der Anlage Kanzelhöhe hat man sich inzwischen betreibungsmäßig getrennt, ein Verkauf gelang zumindest bis jetzt nicht, es erfolgte eine Vermietung, hierfür mussten fast eine Million Euro aufgewandt werden, nach dem diese Jahre leer und zum Verkauf stand. Dies ist auch kein Zeichen dafür, dass man mit der Großanlage dort eine „glückliche Hand“ hatte. Etliche der übrigen Anlagen liegen auch verhältnismäßig dicht bei einander, da kann es niemanden in Erstaunen versetzen, wenn diese sich gegenseitig die eigenen Aktionäre wegnehmen und schließlich möchte der Aktionär auch die angebotenen Alternativen nutzen. Es gibt eben, zumindest nicht bei Hapimag, den erhofften typischen Urlauber der sein Leben lang an den gleichen Urlaubsort fährt und sich dafür beim Fremdenverkehrsverein seine Urkunde abholt. Wenn die Mitgliederzahl stagniert, dann darf man auch nicht erwarten, dass ein Aktionär zum wiederholten Mal in die gleiche Anlage fährt, er nutzt eben auch die anderen Möglichkeiten für die er schließlich auch sein Geld einbrachte und für deren Erhalt und Verwaltung er die hohen Jahresgebühren zahlt. Er wollte Alternativen nutzen können als er investierte, und er macht dies dann auch. Nur neue Aktionäre bedingen neue Interessenten, auch für alte Standorte.

 

Hapimag-Member-News März 2013 unter anderem: „Empfehlen Sie Hapimag erfolgreich weiter, profitieren Sie als Mitglied persönlich: Denn mit der wachsenden Anzahl Mitglieder erhöht sich das Investitionsvolumen und damit die Anzahl der Hapimag Adressen…“

 

Es wird wohl das Geheimnis dieses Unternehmens bleiben wie sich eine Investitionssumme erhöhen kann, wenn für alte Aktien ein neuer Eigentümer gefunden wird. Geld fließt zwar ins Unternehmen wenn gegen Wohnrechtpunkte getauschte Aktien zurückgegeben werden und somit für Hapimag kaum Kosten anfallen und dann wieder verkauft werden. Nur investiert werden kann von diesen Beträgen erst dann, wenn auch etwas davon übrig bleibt. Welchen Betrag investiert Hapimag nun je zurückgenommene Aktie beim Wiederverkauf um damit neuen Wohnraum zu schaffen? Allerdings funktioniert dieses System nur dann, wenn der Substanzwert der alten Aktie bei der Rückgabe im Unternehmen verbleibt, bzw. der Wiederverkaufswert abzüglich der entstandenen Kosten höher ist. Sonst fließen keine neuen Mittel zu.

 

Interessant an diesem Artikel ist eigentlich nur die Aussage wonach:

 

„Die Umsätze ankurbeln will … u.a. mit der Öffnung der (Club-)Hotels für Nicht-Mitglieder“.

 

Darf oder muss man hier nun von einem „Paradigmenwechsel“ in der Hapimagidee ausgehen?

 

Offensichtlich nutzen die Mitglieder die zugeteilten Wohnrechte in immer geringerem Umfang? 238.447 Wohnrechtspunkte wurden am 15. März 2013 im Hapimag-Punktekiosk angeboten. Das niedrigste Angebot lag dort bei 2,00 EUR/Wohnrechtspunkt, sicher ein Ausreißer, wie auch das Höchstangebot von 25,00 EUR je Wohnrechtspunkt, aber auffallen können sie dort nur durch ein niedriges Angebot, sonst gehen Sie in der Masse unter. Insgesamt waren an diesem Tag 3.396 Angebote eingestellt. 2011 wurden 2.040.754 Wohnrechtspunkte nicht genutzt und verfielen. Warum dürfen Hapimagkunden von einem anderen Hapimagaktionär nur sechzig Wohnrechtspunkte je Produkt/Jahr zukaufen? Punktezukäufe von Hapimag über die entsprechenden Hapimagprodukten und gegebenen -möglichkeiten sind nicht begrenzt. Womit wird diese Ungleichbehandlung begründet, denn dadurch werden auch die Verkaufsmöglichkeiten des Aktionärs erheblich beeinträchtigt? Er darf über sein Eigentum nicht frei verfügen.

 

Hapimag beabsichtigt aber wohl, über das bisher bereits angebotene Maß hinaus Fremdvermietungen bzw. Vermietungen an Nichtmitglieder vorzunehmen. Dies darf man wohl aus der o. a. Aussage ableiten? Soll dies die neue Hapimagidee werden? Damit hat sich die Hapimagidee aber erledigt. Hapimag begibt sich auf den freien Markt der Ferienwohnungsanbieter und stellt sich dem Wettbewerb. Wozu benötige ich dann aber noch den Aktionär und das Timesharingsystem? Die Mitglieder sollen dann wohl über den Jahresbeitrag die anfallenden Reparaturmaßnahmen und sonstigen Kosten zahlen, die freien Wohnungen werden dann vermutlich über die Reisebüros an den Kunden gebracht, ggf. auch zu entsprechenden Last-Minute-Tarifen?

 

Wie soll dies aber geschehen unter Berücksichtigung der Aktionärsrechte und wie erfolgt die Preisfindung? Eine hohe Auslastung, insbesondere eine die dem ständigen und häufigen Wechsel unterliegt, verursacht zusätzliche Kosten und beansprucht die Anlagen mehr, auch wenn Fremdvermietungen dort erfolgen, denn von diesen kann man nicht die positive Verbindung zum eigenen Objekt erwarten in das man investierte und mit der der Aktionär an die Sache bei der Nutzung herangeht. In den vergangenen zwei, drei Jahren fällt mir ohnehin immer wieder auf, dass die kleinen Dinge bei Hapimag eben immer weniger stimmen und es nicht mehr so ist wie es noch vor Jahren war. In einigen Fällen bemerkt man schon, dass die Wohnungen eine stärkere Belastung durchlaufen. Wenn dies aber nicht mehr durch die Hapimagaktionäre erfolgt, dann wurde das Unternehmensziel verfehlt und der Investitionsanteil der Aktien nicht im ursprünglichen Sinn verwandt, wenn höhere Auslastungen nur durch Nichtaktionäre erreicht werden.

 

Ausgehend von den derzeitigen Kosten die die Hapimagaktionäre zu tragen haben werden sich wohl nur wenige Kunden auf dieser Basis auf dem freien Markt finden lassen? Die Hapimagpreise die die Aktionäre aufbringen sind nur sehr eingeschränkt wettbewerbsfähig, diese unterliegen nicht immer marktwirtschaftlichen Zwangsläufigkeiten. Wer subventioniert dann aber die Preisstellungen für Fremdvermietungen um ein marktgerechtes Angebot anbieten zu können?? Sollte man sich vorgestellt haben, dass dies dann die Hapimagaktionäre sein sollen, dann ist die Hapimagidee endgültig gescheitert. Dies hat dann auch nichts mehr mit Timesharing zu tun. Die Mischform zwischen den Gegebenheiten kann nur den Aktionär als Verlierer haben. Es sind keine Grenzen mehr erkennbar, wenn nicht nachvollziehbar ist wo die Vorteile dieses möglichen neuen Systems für den Aktionär liegen und welche Beträge je Fremdvermietung dem Unternehmen zufließen und wo diese verwandt werden. Der Hinweis, dass dadurch die Jahresgebühren oder die Nebenkosten für den Aktionär sinken kann nicht ausreichend sein. Nachvollziehbare Zahlen sind erforderlich. Im Zeitalter der Informatik doch wohl kein Problem? Hapimag hat doch Millionen in eine neue Software und Anlage investiert. Zwei nicht miteinander korrespondierende Systeme in einem Unternehmen großflächig zu fahren wird immer zu berechtigten Zweifeln bei den Betroffenen führen, insbesondere wenn die Transparenz fehlt. Warum sollte dann aber überhaupt noch ein neuer Aktionär einsteigen und tausende Schweizer Franken im Voraus dafür zahlen, dass er bei Hapimag eine Ferienwohnung nach seinen Wünschen versuchen kann zu nutzen?

 

Abgesehen davon, dass die Aussage dieses Artikels „Hotel“ wohl die Gegebenheiten vor Ort kaum trifft, denn Hapimag bietet Wohnungen im Timesharingmodell an, und ich konnte noch nicht feststellen, dass die Betten dort täglich gemacht und die Wohnungen täglich gesäubert wurden, ganz abgesehen von den sonstigen Hoteldienstleistungen. Auch die Höhe des im Artikel genannten Jahresbeitrags entspricht nun auch nicht annähernd den Gegebenheiten. 2013 beträgt der Jahresbeitrag ca. 285,71 EUR je Aktie und von den angesprochenen Senkungen dieses Beitrags hatten nur die Aktionäre etwas die den Schweizer Franken als Währung benutzen können, also ca. neun Prozent der Aktionäre. Ein starker Schweizer Franken belastet das Unternehmen zusätzlich, denn zwangsläufig steigt sofort die Jahresgebühr für andere Währungsgebiete.

 

http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/oesterreich/salzburg/1355005/Hapimag-waelzt-keine-OesterreichPlaene-mehr?from=suche.intern.portal

 

Letztendlich ist es doch ganz einfach die Belegung bei Hapimag zu steigern ohne sich auf neue Abenteuer einzulassen und Kontingente auf dem freien Markt möglicherweise zu verramschen. Es ist möglich systemgetreu zu bleiben und die Fremdvermietung nur als Ausnahme durchzuführen, wie vorgesehen. Zunächst muss mit der Diskriminierung der eigenen Aktionäre aufgehört werden, wozu auch die Klassifizierung der Aktionäre gehört, der Behinderung freier Aktienverkäufe und der Einschränkung von Nutzungsrechten durch die Aktionäre. Der Ursprungsgedanke der Idee Hapimag war und ist den Aktionären preiswerten Wohnraum für den Urlaub zur Verfügung zu stellen, dies sollten wir nicht vergessen.

 

Nach meiner persönlichen Meinung könnten folgende Maßnahmen sinnvoll sein:

 

  1. Hapimag hebt die Begrenzung der Punktezukäufe durch die Aktionäre auf. Die Aktionäre die ihre Punkte nicht mehr nutzen können und wollen können diese an reisewillige Aktionäre verkaufen und der derzeitige Verfall der Werte je Punkt wird durch größere Nachfrage aufgehalten. Der Wert eines Wohnrechtspunktes liegt rechnerisch derzeit bei ca. 4,75 EUR, preislich werden bei einem Verkauf über ebay zur Zeit oft nur Beträge unter ca. 2,75 EUR erreicht.

 

  1. Hapimag hebt die Schlechterstellung privat verkaufter Aktien auf, diese bekommen die gleichen Rechte und Pflichten wie die über Hapimag gekauften Aktien. Ebenso wird mit den freien Vermittlern verfahren, denn es ist letztendlich egal wer einen neuen Aktionär bringt. Es werden auch keine finanziellen Belastungen, bei entsprechender Vertragsgestaltung bis zu 1.000 CHF, mehr erhoben. Der neue Aktionär erhält auch die gleichen vertraglichen Rechte wie neue Aktionäre die über Hapimag Aktien erwerben. Neue Aktionäre werden auch dann wieder die Wohnpunkte nutzen und damit steigt die Belegung der Ferienorte durch Hapimagaktionäre.

 

  1. Sämtlichen Aktionären mit altem Vertragsstand wird sofort der neue Vertragsstand ähnlich der Ferienaktie 21 angeboten. Dieser Vertragsstand bleibt auch dann bestehen, wenn der Aktionär diese Aktie privat weiterverkauft, der Vertragsstand fällt dann nicht auf den ursprünglichen alten Vertragsstand zurück.

 

  1. Hapimag schafft eine Plattform, ähnlich dem Punktekiosk, über den verkaufswillige Aktionäre ihre Aktien verkaufen können, mit Nennung ihrer Preisvorstellung oder einer Angebotsabfrage. Der von Hapimag immer bemängelte „graue Markt“ erledigt sich dann von selbst, die Aktionäre haben eine geordnete, auch alternative, Möglichkeit sich von ihren Aktien zu trennen.

 

  1. Direkt von Hapimag zurückgenommene Aktien werden über einen längeren Zeitraum, mindestens die nächsten zwei Jahre, zum Einstandspreis verkauft, auch an Aktionäre die noch keine Hapimagaktien besitzen.

 

  1. Die Jahresgebühren werden über einen Zeitraum von fünf Jahren eingefroren durch Reduzierung der Kosten im Verwaltungsbereich. Die Nebenkosten werden dadurch reduziert, dass sämtliche Angebote an den Ferienstandorten für den Nutzer kostenpflichtig werden, die Rezeptionszeiten werden allgemein reduziert.

 

  1. Hapimag weist die Höhe der Nebenkosten nachvollziehbar je Objekt aus. Ebenso wird die Verwendung der Jahresgebühren nachvollziehbar im Folgejahr ausgewiesen. Änderungen von Geschäftsbedingungen, Corporate-Governance-Regeln, Vertragsbestimmungen usw. werden dem Aktionär mitgeteilt, in Form einer Aufstellung alt gegen neu. Die Informationspolitik wird grundsätzlich aktionärsfreundlich und informativ gestaltet, die häufig propagandistische Darstellung entfällt.

 

  1. Punktebelastungsmäßig wird wieder zu der früher praktizierten Handhabung zurückgegangen wo in Übergangszeiten die Punkte niedriger belastet wurden und dies auch schon zu Zeiten die nicht nur in der hinteren Nachsaison liegen.

 

Diese Maßnahmen werden zunächst zu Einnahmeverlusten für Hapimag führen, weil diese zunächst kein neues Geld ins Unternehmen bringen, der Unternehmensbestand ist aber nicht gefährdet, denn sämtliche laufenden Kosten werden durch die Jahresgebühren gedeckt, darüber hinaus verfügt Hapimag aus dem Betrieb der Anlagen heraus über beträchtliche Einnahmen deren Verwendung dann eben noch zielgerichteter erfolgen muss. Nach einigen Jahren sind dann aber die Altlasten erledigt und sämtliche Aktien befinden sich in den Händen von Eigentümern die diese auch nutzen werden, danach kann dann mit einer sinnvollen und moderaten weiteren Entwicklung begonnen werden der auch Platz für die Auflage von neuen Aktien gibt nachdem die Altlasten erledigt wurden. Je schneller mit der Einführung dieser Maßnahmen begonnen wird, je schneller werden diese greifen und entsprechend weniger schmerzlich werden diese sein. Hapimag muss endlich begreifen, dass die derzeitige Problemlage nur mit den Aktionären zu lösen ist, nicht gegen diese.


Nachrichten

(2013-04-05)

 

In den vergangenen Wochen haben wir einige Nachrichten aus dem Hause Hapimag erhalten. Den Informationswert lassen wir zunächst einmal dahingestellt. So konnte den „Member-News“ März 2013 entnommen werden, dass durch Weiterempfehlung von Hapimag das Mitglied dadurch profitiert: „Denn mit der wachsenden Anzahl Mitglieder erhöht sich das Investitionsvolumen und damit die Anzahl der Hapimag Adressen.“

 

Es wird wohl das Geheimnis dieses Unternehmens bleiben wie sich eine Investitionssumme erhöhen kann, wenn für alte Aktien ein neuer Eigentümer gefunden wird. Geld fließt zwar ins Unternehmen wenn gegen Wohnrechtpunkte getauschte Aktien zurückgegeben werden, dann wieder verkauft und somit für Hapimag kaum Kosten anfallen. Nur investiert werden kann von diesen Beträgen erst dann, wenn auch etwas davon übrig bleibt. Ebenso ist es wenn Ausgangszahlungen für eine Aktie geleistet werden. Welchen Betrag investiert Hapimag nun je zurückgenommene Aktie beim Wiederverkauf um damit neuen Wohnraum zu schaffen oder generell zu investieren? Dieses System funktioniert allerdings nur dann, wenn der Substanzwert der alten Aktie bei der Rückgabe im Unternehmen verbleibt und der erzielte Wiederverkaufswert abzüglich der entstandenen Kosten höher ist. Ansonsten vermag es eventuell kurzfristig die Liquidität verbessern.

 

Das gegenüber dem Vorjahr verschlechterte Jahresergebnis reichte gerade noch dazu aus um ein marginales positives Jahresergebnis von 0,2 Mio. Euro darzustellen. Die hohen Jahresgebühren haben dazu auch ihren Beitrag geleistet. Für ein Non-Profit-Unternehmen auf den ersten Blick allerdings ein ausreichendes Ergebnis, ohne dieses zunächst hier tiefer zu durchleuchten und in Einzelheiten zu gehen.

 

Bei zunächst kurzer Durchsicht der zugesandten Buchungsinformation ab November 2013 springen dem Betrachter die weitestgehend erneut erhöhten Nebenkosten entgegen, diese erreichen mittlerweile in vielen Bereichen eine Höhe bei denen das Maß der Dinge überschritten wurde. Es gibt Urlauber, nehmen Sie die anteiligen Jahresgebühren dazu, die mit diesen Beträgen All-Inklusive-Urlaube verbringen und dabei nicht in einer Hütte absteigen, wobei bei diesen Urlauben die Anreise- und Verpflegungskosten im Reisepreis mit enthalten sind.

 

Wohin will Hapimag diesen Kostenblock noch führen? Es ist doch inzwischen so, dass ein Großteil der Hapimagaktionäre das Rentenalter erreicht hat und da wird es für einige schwierig diese Kosten für einen Urlaub bei Hapimag und auch die Jahresgebühr darzustellen. Ich kann nicht feststellen, dass das Unternehmen sich darüber in irgendeiner Form bei allen neuen kostenträchtigen Zukunftsvisionen Gedanken macht.

 

Die ständigen Erhöhungen der Parkplatzgebühren bei etlichen Hapimaganlagen kennen wir schon, sind diese doch eher lästig als notwendig. So stiegen an etlichen Orten die Preise für die Garageneinstellplätze, der Unterstellplatz in Saalbach zum Beispiel erneut um fast ca. sechs Prozent auf nunmehr 9,00 EUR/Tag. Dieser gelangt somit nun schon in die Nähe von Tagesplätzen in deutschen Großstadtparkhäusern, in Saalbach ist es aber ein Parkplatz im Dorf. Bisher konnte ich auch nicht feststellen, dass die Hapimagparkplätze sich den gewachsenen Autogrößen in den vergangenen Jahren anpassten oder sonstigen Komfort bieten. Vielleicht sollte sich Hapimag einmal den Parkhausuntersuchungen durch den ADAC anschließen oder diese zur Kenntnis nehmen?

 

Wenn ich aber sehe, dass in Tonda, einem Ort der nun fast ausschließlich Hapimag zugeordnet werden kann, ab Oktober 2012 auch noch eine Ortstaxe erhoben wird, dann fällt mir dazu nur sehr wenig ein. Ab November 2013 wird auch in Mas Nou eine Ortstaxe aufgeführt. Es ist nicht nachvollziehbar ob die teilweise veröffentlichten hohen Einnahmen aus dieser Quelle für andere Hapimagstandorte nun auch in Mas Nou Begehrlichkeiten hervorriefen? Bei diesem doch separat verwaltetem Gebiet fehlt dafür auch das geringste Verständnis.

 

Hapimag hat einen nicht sehr auffälligen Weg gefunden die Nebenkosten zu erhöhen. Die Kosten für die Folgetage werden teilweise optisch geringfügig um circa einen Euro angehoben, dies entspricht dann aber grob betrachtet einer Erhöhung um ca. fünf Prozent je Euro, die Anzahl bringt es aber dann. Geschickterweise steuert man dann geringfügig teilweise beim ersten Nutzungstag dagegen bzw. lässt die vorherigen Werte unverändert, so lassen sich dann die Wochenwerte geringfügig moderater darstellen. Kleinvieh macht eben auch „Mist“, hier eher viel „Mist“. Je kleinwertiger die Einheiten je unauffälliger die kleinen Veränderungen und je effektiver in Bezug auf Gesamtzeiträume, so auch bei den Punkten. Warum mussten diese sonst mit fünf multipliziert werden?

 

In Interlaken (Schweiz) erhöht sich somit die Zusatzwoche für eine Zwei-Zimmer-Wohnung, isoliert betrachtet, je nach zugeordneter Jahreszeit um ca. 28,9 bzw. ca. 29,7 Prozent, in Flims (Schweiz) um ca. 17,9 bzw. ca. 15,2 Prozent, dort steigt der Garagenpreis um ca. 28,6 Prozent. Längere Aufenthalte werden aber nicht nur dort teurer und damit uninteressanter.

 

Bei Hapimag fallen aber die Mitglieder offensichtlich ohnehin „vom Himmel“. Wohl eher „aus allen Wolken“?:

 

http://www.hapimag.com/de/so-funktioniert-hapimag.htm?gclid=CJjhwJLWlbYCFUmN3godQFcADQ

 

Nach einem Bericht von „faz.net“ verlieren Schweizer Immobilienaktien ihren Reiz:

 

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/aktien/sinkende-kurse-schweizer-immobilienaktien-verlieren-ihren-reiz-12129203.html

 

Egal was man zu Hapimag ausführt, die Ausführungen dieses Unternehmens sind häufig von brillanter Rhetorik. Sehen wir uns hierzu zunächst Seite 8 „GV INFO“ Ausgabe April 2013 an, hier waren wieder einmal richtige Formulierungskünstler am Werk, Hapimag informiert eben „offen und klar“:

 

Dort „verkauft“ man ganz geschickt eine zukünftige Schlechterstellung der Aktieninhaber beim Verfallzeitpunkt der Wohnpunkte zunächst mit einem kleinen „Zuckerl“:

 

„Heute verfallen Wohnpunkte fünf Jahre nach deren Gutschrift, können aber bis Ende Oktober des Folgejahres eingesetzt werden. Diese Regelung wird ab 2014 angepasst: Die Punkte verfallen dann im April des sechsten Jahres nach deren Gutschrift.“

 

Durch diese Anpassung entsteht eine Verlängerung der Verfallpunkte im Hapimag Jubiläumsjahr: Alle Punkte, die im Oktober 2013 verfallen, können bis 30. April 2014 für Reservierungen eingesetzt werden.“

 

Zunächst kommt also das „Zuckerl“ und dann die „Kröte“. Letztendlich verfallen nach Auslauf dieser Ausnahmeregelung dann die Wohnpunkte ein halbes Jahr früher. In diesem Unternehmen hat man ständig Visionen und Ideen wenn es darum geht die Aktionärsrechte zu schmälern. Für die Wohnrechtspunkte haben die Aktionäre Mittel aufgewandt, es ist gar nicht einzusehen warum diese dann eines Tages überhaupt verfallen müssen. Abgewohnt können diese ohnehin nur dann werden, wenn freier Wohnraum zur Verfügung steht. Die Wohnrechtspunkte sind Eigentum des Aktienbesitzers und wurden von diesem erworben, es ist ein Unding, dass diese dann zurückgefordert werden bzw. verfallen. Eine Aktiengesellschaft kann die ausgeschüttete Dividende, die Wohnrechtspunkte sind keine Dividende darum hinkt der Vergleich etwas, auch nicht zurückverlangen, wenn ein Aktionär diese nach einem gewissen Zeitraum nicht ausgegeben hat. Die Entscheidung wann und wie ein Hapimagaktionär die Wohnrechtspunkte verwendet muss diesem überlassen bleiben.

 

Offensichtlich sind aber wohl zu viele Wohnpunkte im Umlauf. Bei ebay können Sie lang laufende Punkte seit einigen Wochen für ca. 2,35 EUR/Wohnrechtspunkt ersteigern.

 

Aufschlussreich sind auch wieder einmal die Ausführungen unter Punkt 1. zum Einzelabschluss der Hapimag AG, betreffend den ausgewiesenen Jahresverlust im Einzelabschluss der Hapimag AG 2012: „CHF -62,1 Mio.: „Partielle Vorwegnahme der Einzelbewertung auf Beteiligungen in Folge des ab 2015 anzuwendenden neuen Rechnungslegungsrechts und Berücksichtigung der aktuellen Wechselkurssituation.“

 

„Kein Einfluss auf die Konzernrechnung.“ 

 

Diese Formulierung kennen wir nun schon. Nur was sagt diese aus, bzw. was sagt diese nicht aus? Wenn es keinen „Einfluss auf die Konzernrechnung“ hat warum wird es dann ausgewiesen? Wo hat sie dann aber Einfluss, dazu fehlt die Aussage? Wenn eine bewertete Größe nicht mehr den Wert darstellt den sie einmal hatte, bei Bilanzierung zu historischen Werten ein durchaus nachvollziehbarer Vorgang, wobei es immer fraglich ist ob es nicht geboten gewesen sein könnte bei entsprechendem Erkenntnisstand Sonderwertberichtigungen durchzuführen, dann muss da doch eine Größe oder ein Wert dahinter gestanden haben der sich dann auch verändern muss, irgendwie und irgendwann? Sonst müsste man diesen doch gar nicht ausweisen und es wäre keiner Erwähnung wert?

 

Warum fügt man dem „GV INFO“ keinen Einzelabschluss der Hapimag AG zumindest als Kurzbilanz und Kurzerfolgsrechnung bei? Letztendlich soll doch die Generalversammlung auch diesen Abschluss genehmigen. Irgendetwas muss sich doch verändert haben und kleiner geworden sein? Wo sind sonst die Millionen geblieben, wenn diese „keine Geldabflüsse zur Folge“ hatten? Irgendetwas muss sich doch reduzieren?

 

Die Einzelabschlüsse der Hapimag AG wiesen in den vergangenen Jahren folgende Werte auf:

 

2010                      ca.          -54.248.000,00 CHF

2011                      ca.          -65.399.000,00 CHF

2012                      ca.          -67.400.000,00 CHF

 

Gesamtsumme: ca.       -187.047.000,00 CHF

 

187.047.000,00 CHF befanden sich in der Bilanz. Wo sind diese denn nun geblieben? Diese wurden wertberichtigt, folglich dürfte die Bilanz etwas „weniger“ werthaltig sein? Ein wenig übersteigt dieser Betrag schon das Vorstellungsvermögen. Aufschlussreich hierzu könnte die Entwicklung der Position „Eigenkapital“ des Einzelabschlusses der Hapimag AG sein?

 

Gehen wir nun davon aus, dass in Zukunft beim ausgewiesenen Rest der Bilanz kein Wertberichtigungsbedarf mehr besteht?


Geschäftsjahr 2012

(2013-04-16)

 

Haben Sie schon den ausführlichen Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2012 bei Hapimag angefordert? Sie sollten es machen, es ist immer wieder interessant was sich ändert. Die bisher bei diesen Anlässen übliche hauseigene Beweihräucherung fiel dieses Mal eine Nummer kleiner aus.

 

Insgesamt schließt die Hapimag Unternehmensgruppe mit einer schwarzen Zahl ab, ca. 164 TEUR, im Vorjahr waren es noch ca. 1.189 TEUR. Das EBIT, dieses stellt, vereinfacht ausgedrückt, den Erfolg im Kerngeschäft des Unternehmens dar, wurde um ca. 48,2 Prozent reduziert auf 2.414 TEUR, Vorjahr ca. 4.668 TEUR. Es hat somit schon bessere Jahre diesbezüglich gegeben.

 

Eigentlich können wir auch alles fast auf einige wenige Zahlen reduzieren und damit das Ergebnis darstellen, und ich überlasse es dem Leser dieses zu bewerten. Die Ausführungen stellen nur meine persönliche Meinung dar. Zum Gewinn in Höhe von ca. 164 TEUR hat die Auflösung einer Rückstellung über ca. 805 TEUR aus 2011 mit beigetragen, ebenso der „Buchgewinn aus dem Verkauf von Sachanlagen“ in ausgewiesener Höhe von ca. 386 TEUR, zusammen: ca. 1.191 TEUR. Übrig blieb der genannte Gewinn über 164 TEUR, was hätte man ohne diese Positionen ausweisen können? Die Differenz beträgt sich positiv auf das Ergebnis auswirkende ca. 1.027 TEUR.

 

Wer möchte kann hier den ebenfalls separat ausgewiesenen Buchwert aus dem Abgang von Sachanlagen über ca. 472 TEUR dagegen fahren, interessant ist hier aber, dass aus Sachanlagenabgängen offensichtlich ein Abgang, separat betrachtet, über ca. 86 TEUR realisiert wurde und dies bei einem Anlagevermögen welches regelmäßig abgeschrieben wird.

 

Welchen Objekten die Beträge aus den Sachanlagenverkäufen zuzuordnen sind und was darüber hinaus dort noch einfloss ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Abgänge von Sörenberg und Bad Neuenahr dürften maßgeblich daran beteiligt sein?

 

Das Eigenkapital reduzierte sich um ca. 1,2 Prozent, entsprechend 4.423 TEUR, unter Berücksichtigung einer positiven Währungsumrechnungsdifferenz von 1.768 TEUR. Die betriebswirtschaftlichen Eigenmittel gingen um 9.027 TEUR zurück. Die Investitionssumme, für die Sie dann in den Folgejahren die Abschreibungen mit bezahlen dürfen stieg 2012 auf 41.361 TEUR und kam damit erstmals wieder in die Nähe des Betrages von 2008.

 

Die flüssigen Mittel lagen um 11.338 TEUR niedriger als stichtagsbezogen zum Vorjahreszeitpunkt. Das Umlaufvermögen reduzierte sich insgesamt um ca. 21.122 TEUR, Minus ca. 30,6 Prozent. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität ist es immer vorteilhaft hier über ausreichende Beträge zu verfügen da sich das Umlaufvermögen im Bedarfsfall schneller realisieren lässt.

 

Der Umsatz von Wohnrechtsprodukten ging um ca. 20 Prozent zurück. Niedrigster Stand seit 2007.

 

Damit wurden zunächst die markanten Werte angesprochen. Jetzt noch einige Teilaspekte die Aussagen und Zuordnungen zu einigen Bereichen ermöglichen. Lassen Sie uns noch die eine oder andere Position betrachten, einige davon auch isoliert:

 

Die Anzahl der Hapimagmitglieder liegt ganz geringfügig unter dem Vorjahr, jetzt 141.404 Mitglieder. Im Umlauf befanden sich ca. 1,9 Prozent weniger Einheiten (Hapimagprodukte), davon 249.517 Aktien (Minus 6.703 Aktien). Abgesetzt wurden 2.269 Aktien, Vorjahr 4.237, Minus 1.968 Aktien, ca. 46,4 Prozent. Der Marketing- und Vertriebsaufwand war zwar immer noch recht üppig, lag aber entsprechend dem Verkaufsergebnis mit 9.611 TEUR um ca. 20,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr niedriger. Bezogen auf die verkauften Aktien (2.269) betrug dieser Aufwand ca. 4.234,79 EUR/Aktie. Man muss schon sehr lange zurückblicken um einen so niedrigen Aktienverkauf zu finden.

 

Laut Geschäftsbericht wurde ein Verkaufspreis je verkaufter Aktie von ca. 4.659,00 EUR erreicht (Minus ca. 7,3 Prozent gegenüber Vorjahr). Der durchschnittliche Rückkaufpreis pro Aktie lag bei ca. 2.155,00 EUR (Minus ca. 7,1 Prozent). Hapimag verfügt im Bestand über 23.733 Aktien, Plus ca. 39,4 Prozent. Ausgehend von den Aktienverkäufen aus 2012 benötigt man dann circa zehn Jahre um diesen abzubauen.

 

Die Auslastung der Hapimaganlagen stieg um ca. 2,5 Prozent. Insgesamt wurden aber 2,9 Prozent weniger Aktienpunkte generiert und 1,2 Prozent weniger Punkte abgewohnt. Bemerkenswert ist das ca. 13,3 Prozent der abgewohnten Punkte „sonstige Punkte“ sind. Es scheint sich hierbei zumindest nicht um aus Aktien zugeteilte Punkte zu handeln denn die wurden gesondert ausgewiesen.

 

Pro Aktie wurden „betriebswirtschaftliche Eigenmittel“ in Höhe von 2.062 EUR ausgewiesen, ein Hinweis darauf ob es sich hierbei um den Substanzwert handeln soll ist nicht erfolgt.

 

Der Personalbestand der Zentralverwaltung erhöhte sich um sechs auf 200 Mitarbeiter, dies obwohl Aufgaben in die Service Points verlagert wurden. Dort erfolgte ein weiterer Personalaufbau um 21 Vollzeitstellen. Wozu benötigt die Zentralverwaltung eines Timesharingunternehmens, welches nur Ferienwohnungen an eigene Mitglieder vermietet, einen so großen Verwaltungsapparat? Die Position „Entwicklung EDV-Software und Lizenzgebühren“ stieg um ca. 66,9 Prozent auf 2.731 TEUR (Vorjahr: 1.636 TEUR).

 

Personalbestand total 1.437 Vollzeitstellen, plus 34. Die Kosten für den Personalaufwand stiegen um ca. 5.760 TEUR, ca. 10,4 Prozent, der Verwaltungsaufwand um ca. 1.407 TEUR, ca. 10,2 Prozent. Dies bei  gesunkener Anzahl „generierter Aktienpunkte“. Der Verwaltungsaufwand lag insgesamt bei ca. 15.219 TEUR, somit ca. 107,63 EUR je Mitglied.

 

1.205 Vollzeitbeschäftigte in den Hapimagstandorten, ausgehend von 57 Objekten, damit 21 Beschäftige im Durchschnitt je Urlaubsdomizil. Allerdings dürfte zum Beispiel auf Andeer, Saalbach oder Bad Kleinkirchheim wohl kaum dieser Durchschnitt zutreffen.

 

Trotz höherer Jahresbeitragszahlung in Euro, Hapimaganforderung ca. plus 3,3 Prozent, stiegen die ausgewiesenen Einnahmen aus Jahresbeiträgen nur um ca. 1,1 Prozent. Aus Bestandsaktien kann man wohl keine Jahresbeiträge einnehmen? Die Einnahmen aus lokalen Kostenbeiträgen (Nebenkosten) stiegen um 6,5 Prozent. Die Belegung erhöhte sich um ca. 2,5 Prozent.

 

Aufwand für Unterhalt und Reparatur in Hapimaganlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung lag geringfügig über dem Vorjahreswert. Möglicherweise ist es für das Unternehmen vorteilhafter hier Investitionen zu tätigen die dann über die Abschreibungsbeträge wieder hereingeholt werden können?

 

Die Position Debitorenverluste stieg um ca. 90,2 Prozent auf 1.261 TEUR. Die Zahlungsmoral der Hapimagkunden lässt wohl zu wünschen übrig, vielleicht besteht auch nur Bedarf daran das Mahnwesen zu verbessern?

 

Zur Jahresabrechnung der Hapimag AG, vorstehende Ausführungen waren zur Konzernrechnung der Hapimagunternehmensgruppe, ist die Position Eigenkapital zu betrachten:

 

2011:                     557.486 TCHF

2012:                     498.823 TCHF

 

Reduzierung um 58.663 TCHF (ca. 10,6 Prozent).

 

Die „Gesetzliche Reserven aus Kapitaleinlagen für eigene Aktien“ in der Jahresrechnung der Hapimag AG werden mit ca. 67.925 TCHF ausgewiesen. Dies entspricht demnach dem Wert der 23.733 im Bestand befindlichen Hapimagaktien, immer stichtagsbezogen oder wo angebracht als Durchschnittswert.

 

Durchschnittswert je Aktie dann: ca. 2.862,05 CHF.

 

Laut Geschäftsbericht, Seite 27 (Konzernrechnung), wurde ein Rückkaufpreis je Aktie in Höhe von ca. 2.155,00 EUR/Aktie erzielt, entsprechend ca. 2.602,03 CHF (Umrechnungskurs: ca. 0,8282 CHF/EUR Hapimaggeschäftsbericht 2012). Unterschiedliche Bewertungen können sich natürlich durch den Zufluss in anderen Geschäftsjahren ergeben, wobei sich immer die Frage der Werthaltigkeit stellt die möglicherweise zu Abschreibungen und Wertberichtigungen führen kann. In einem Geschäftsbericht sollte aber von gleichen Bewertungen, Stichtagen und Zuflüssen ausgegangen werden können?

 

In der Hapimagkonzernrechnung werden aufgeführt:

 

Jahresbeginn 2011:                         15.032 Aktien                   ca. 25.405 TEUR               ca. 1.690,06 EUR/Aktie

Jahresbeginn 2012:                        17.030 Aktien                   ca. 41.222 TEUR               ca. 2.420,55 EUR/Aktie

Jahresende 2012:                            23.733 Aktien                   ca. 53.076 TEUR               ca. 2.236,38 EUR/Aktie

 

In der Jahresrechnung der Hapimag AG werden aufgeführt:

 

Jahresende 2011:                            15.032 Aktien                   ca. 41.495 TCHF               ca. 2.2266,87 EUR/Aktie               ca. 2.760,44 CHF/Aktie

(Umrechnung: 0,8212 EUR/CHF)                             

Jahresbeginn 2012:                         17.030 Aktien                   ca. 51.718 TCHF               ca. 2.515,14 EUR/Aktie ca. 3.036,88 CHF/Aktie

(Umrechnung: 0,8282 EUR/CHF)             

Jahresende 2013:                            23.733 Aktien                   ca. 67.925 TCHF               ca. 2.370,35 EUR/Aktie ca. 2.862,05 CHF/Aktie          

(Umrechnung: 0,8282 EUR/CHF)

 

 

Anmerkung:

Interessant ist auf Seite 41 unten, Geschäftsbericht 2012 der Hapimag, der letzte Absatz. Hier erfolgt eine generelle Aussage zur Rücknahme von Hapimagaktien verschiedener Rechtsstellungen. Ein Auszug daraus nur zu „INSIDER Lifetime“ der Neukreation aus dem Hause Hapimag:

 

„Für Aktien, welche ab September 2012 verkauft werden (INSIDER Lifetime) ist Hapimag nicht verpflichtet, Aktien zurückzukaufen, sondern entscheidet nach freiem Ermessen über die Rückkäufe…“


Nun auch noch Hamburg

(2013-05-07)

 

„Der Schweizer Wohnrechtsanbieter Hapimag erweitert sein Angebot um eine Residenz in Hamburg. Ab 2015 sollen den Mitgliedern des Dienstleistungsunternehmens mit Sitz in Baar 40 Apartments im Zentrum der Hansestadt zur Verfügung stehen…“, konnte einigen Presseorganen entnommen werden.

 

Nach fünfzig Jahren Hapimag scheint nun von der ursprünglichen Idee wohl nur noch die Schaffung von Städtequartieren übrig geblieben oder möglich zu sein, mit Ausnahme der geplanten Ferienanlage in Norditalien? In einer Zeit steigender Preise für Eigentumswohnungen in Ballungsgebieten und besten Wohnlagen steigt Hapimag nun auch in Hamburg ein. Die Adresse dort könnte der Lage der Anlage in München vergleichbar werden? Die Grundlagen liegen zumindest vor für das nähere Umfeld.

 

Vielleicht eröffnet Hapimag dann eines Tages auch noch ein „Städtequartier“ in Wiedenborstel, Glurns oder Port-Racine?

 

Einen Vorteil hat diese Vorgehensweise, denn diese Anlagen sind zumindest in einigen Fällen gut als Einzelwohnungen, Beispiel Berlin Nähe Gendarmenmarkt, geeignet und damit ist auch ein Verkauf als Eigentumswohnung bei Bedarf möglich. Wenn erforderlich lassen sich diese Anlagen dann besser zum Ausgleich irgendwelcher negativer Geschäftsjahresergebnisse oder anderer Zwangsläufigkeiten verkaufen als für komplette Ferienanlagen einen Käufer zu suchen, die wie die Kanzelhöhe in Österreich zeigt, schwerlich zu finden sind. Das Objekte zur Verbesserung der Firmenbilanz abgestoßen wurden hatten wir in der Vergangenheit schon mehrmals, nur die Möglichkeiten für derartige Maßnahmen sind durch die Struktur der Hapimagobjekte geringer geworden. Wer benötigt oder betreibt eine Ferienanlage die auf Hapimag zugeschnitten wurde, zumal diese auch noch oft am Rande der Tourismuszentren liegen?

 

Neben der Kanzelhöhe harrt da nun schon sehr lange Orlando und lange Nystedt und Hok-Yxenhaga den Dingen die da möglicherweise eines Tages kommen werden. Mit Ausnahme Orlando, diese Anlage kann von Hapimagaktionären noch genutzt werden, wird aber offensichtlich nur gering von diesen belegt, bringen diese Investitionen für Hapimagaktionäre wenig, es wurden aber ca. 94 Mio. CHF an Aktionärsgeldern dort investiert.

 

Um die Kanzelhöhe vermietungsfähig zu machen mussten fast eine Million Euro aufgewandt werden, so ein Zeitungsbericht.

 

Nach den neuesten Informationen kann Hok-Yxenhaga zumindest in diesem Jahr während der Sommermonate mit geringer Punktebelastung für Hapimagaktionäre genutzt werden. Die angedeutete Vermietung dieser Anlage ist demnach wohl nicht gelungen?

 

Auf der einen Seite lobt sich Hapimag für seine „grünen“ Ideen und umweltfreundlichen energieeffizienten Maßnahmen, andererseits kommt es auch auf die kleinen Dinge dabei an und nicht nur auf große Visionen, da findet man dann in Berlin am Gendarmenmarkt in der Ferienwohnung in einem Hochhauskomplex, mit dem dringend benötigten Kühlschrank, einen Gefrierschrank in Betrieb vor der für eine Großfamilie ausreichen würde aber wohl kaum genutzt werden dürfte und leer bleibt. „Member News März 2013:“ „Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Bei Hapimag hat das Umdenken mit erneuerbaren Energien in den Resorts längst begonnen.“

 

 

2013-10-01

Investitionssumme 2012 Hamburg und neues Bürogebäude

 

Laut Protokoll der Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2012 wurden „…9,7 Millionen Euro in den Kauf des Hauses in Hamburg und den Grundstückskauf für das neue Bürogebäude…“ investiert.

 

 

Kostenbeispielrechnug für einen Aufenthalt im Stadtquartier Berlin Gendarmenmarkt:

 

Berlin Gendarmenmarkt verursacht für den Nutzer Kosten in Höhe von ca. 996,00 EUR/1. Woche (153 Wohnrechtspunkte, ca. 4,76 EUR/Wohnrechtspunkt, Punktebelastung von ca. Mitte April bis Mitte Oktober, und 267,00 EUR Nebenkosten) in der Hauptsaison, Zwei-Zimmer-Komfort-Wohnung, ohne Garage, ohne Anreise. Das entspricht zunächst einem Tagespreis von ca. 142,22 EUR.

 

Für die benötigten 153 Wohnrechtspunkte werden die jährlichen Punkteausschüttungen aus ca. 2,55 Hapimagaktien benötigt. Die Abzinsung des Aktienpreises ist in den vorstehend aufgeführten Werten nicht enthalten, ebenso nicht die Steuern die Sie auf den Ertrag aus der Hapimagaktie möglicherweise zahlen müssen.

 

Würden wir bei der Abzinsung des Aktienkaufs von einem Aktienkaufpreis von 5.050 CHF, entsprechend ca. 4.174,00 EUR ausgehen (Umrechnung CHF/EUR 1,21) dann würde dies, bei einem Zinssatz von 4 Prozent für langfristige Anlagen und drei Aktien, Bruchteile bei Aktien gibt es nicht, jährlich ca. 500,88 EUR hinzurechnen müssen (Verzinsung von ca. 12.522,00 EUR). Umgerechnet auf 2,55 Aktien wären dies immer noch ca. 425,75 EUR. Der Tagespreis läge dann bei ca. 203,11 EUR, ohne eine mögliche Versteuerung der Erträge aus den Hapimagaktien und den daraus möglicherweise resultierenden zusätzlichen Kosten.

 

Bei Nutzung eines der Produkte aus dem Bereich der Punktepakete ergeben sich beispielhaft folgende Kosten: Ca. 11,00 CHF/Wohnrechtspunkt, 153 Wohnrechtspunkte: 1.683,00 CHF, umgerechnet wie vorstehend genannt, ca. 1.390,91 EUR/1. Woche, hinzu kämen die Nebenkosten von 267,00 EUR für die 1. Woche, somit ca. 236,84 EUR. Garage, Anreise usw. wären auch hier nicht enthalten. Dieses Modell hätte allerdings den „Vorteil“, dass hier keine Steuern anfallen würden.


Die Politik begrüßt Nutzungskonzepte wie Timesharing?

(2013-06-02)

 

„GV INFO“ - Aktionärsinfo der Hapimag AG, Ausgabe April 2013. Haben Sie die Grußbotschaft des Vorsitzenden des Tourismusausschusses des Deutschen Bundestages auf dieser Seite gelesen? Sehr interessant, aber wenig hintergründig. Möglicherweise auch wenig sachkundig?

 

Einige Auszüge:

 

„Ich sehe den Kern der seit nunmehr fünf Jahrzehnten anhaltenden Erfolgsgeschichte der Hapimag in der von ihr konsequent erhaltenen und gleichzeitig weiter entwickelten Geschäftsidee.“

 

“Hapimag und Nachhaltigkeit gehören zusammen wie die zwei Seiten einer Medaille.“

 

„Die wirtschaftliche Leistung dieses nachhaltigen und zukunftweisenden Beherbergungskonzepts, wie es von der Hapimag in ganz Europa umgesetzt wird, hat auch in Deutschland Anerkennung verdient.“

 

Da, nach diesen Ausführungen, die Politik diese Art Nutzungskonzepte begrüßt darf wohl davon ausgegangen werden, dass die Politik es auch begrüßt wenn dann breite Bevölkerungsschichten nicht in der Lage sein werden dieses Konzept für einen Urlaub nutzen zu können? Ein Kostenbeispiel im vorstehenden Bericht.

 

Auf meine entsprechende schriftliche Frage zu seinem Grußwort antwortete mir der Vorsitzende des Tourismusausschusses des Deutschen Bundestages unter anderem wie folgt:

 

„Im Laufe meiner 20-jährigen Mitgliedschaft im deutschen Bundestag habe ich schon hunderte solcher Grußworte zu den verschiedenen Gelegenheiten verfasst. Insofern habe ich das vorliegende Grußwort zwar in meiner Funktion als Vorsitzender des Tourismusausschusses verfasst, jedoch ist dies selbstverständlich nicht als offizielle Stellungnahme des Tourismusausschusses des Deutschen Bundestages zu verstehen.“

 

Eigentlich sollte man vom Vorsitzenden des Tourismusausschusses etwas mehr Sach- und Marktkenntnis sowie kritische Distanz erwarten? Ich nehme mal an, der weiß über Hapimag nur, dass man an schönen Orten Ferien in Anlagen machen kann, an denen man „irgendwie“ beteiligt ist. Von den jährlichen Gebühren, Nebenkosten, Satzungsänderungen, Warteschlangen auf der Rückkaufliste usw. usw. hat er bestimmt keinen blassen Schimmer?

 

Er wird wohl auch folgenden Beitrag nicht gelesen haben: „gutefrage.net:“ „Erfahrung beim Verkauf von Hapimag Aktien?“

 

Auszugsweise: Antwort von … nicolasbuhl14.05.2013: „„Wir versuchen auch seit 15 Jahren unsere Hapimag-Aktien zu verkaufen. Leider ist das (fast) unmöglich. Mit Vermittlern haben wir nur schlechte Erfahrungen gemacht. Bis jetzt hat sich keiner gefunden, der unsere Aktien nehmen würde. Das ist auch kein Wunder, da ein großes Überangebot herrscht. Ein Verkauf über ebay ist nicht möglich, da Wertpapiere nicht über ebay verkauft werden dürfen und selbst Hapimag-Aktien als solche gelten. Eine Rückgabe an Hapimag ist auch nicht möglich, da Sie die Wartezeit vermutlich nicht überleben werden...“

 

http://www.gutefrage.net/frage/erfahrung-beim-verkauf-von-hapimag-aktien

 

Der Herr Bundestagspräsident ließ mir auf meine Frage zum Grußwort des Vorsitzenden des Ausschusses für Tourismus, ob jeder beim Deutschen Bundestag ein Grußwort bestellen könne, unter anderem wie folgt schreiben:

 

„…Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Jeder Abgeordnete entscheidet in eigener Verantwortung darüber, ob und welchen Anfragen nach Grußworten, Reden, Beiträgen in Zeitungen usw. er nachkommt. Diese Freiheit wurzelt im verfassungsrechtlich geschützten freien Mandat der Bundestagsabgeordneten, die an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind (Art. 38 Grundgesetz). Ebenso verantwortet der betreffende Abgeordnete auch den Inhalt solcher Veröffentlichungen, mit denen er eben nicht für den Deutschen Bundestag oder eines seiner Gremien spricht…“

 

Somit war das Grußwort nur die private Meinungsäußerung eines Bundestagsabgeordneten die er in ähnlichen Ausführungen zu ähnlichen Anlässen schon mehrere „hundert“ Mal ähnlich verfasste und keine Stellungnahme des „Deutschen Bundestages oder eines seiner Gremien“.


Kein Ende nach über einem Jahrzehnt

(2013-06-12)

 

Nachstehend Auszüge aus einem Brief den ein Altaktionär zur Information erhielt wann er mit der Rücknahme seiner Aktien durch Hapimag rechnen dürfe. Offensichtlich der aktuelle Versuch des Unternehmens die Altaktionäre zur Aufgabe zu bewegen. Fazit: Nach nunmehr über einem Jahrzehnt Wartezeit immer noch kein Ergebnis. Ein anderer Aktionär der nun schon fast fünfzehn Jahre auf der Rückkaufliste steht hat derzeit immer noch über einhundert andere Aktionäre vor sich. Wie viele Aktionäre heute noch auf dieser Liste stehen ist nicht nachvollziehbar, es gab Zeiten da standen auf dieser Liste zig Tausende Aktien. Für die jetzt noch darauf stehenden Aktionäre zeichnet sich nicht einmal ein Hoffnungsschimmer mehr ab. Eine „Alternative“ kann es nun wohl nicht wirklich sein die Aktien zu verschenken, denn häufig bedankt sich der ins Auge gefasste Kreis artig und lehnt höflich ab. Selbst auf die Suche nach einem neuen Aktionär zu gehen? Letztendlich wird nicht viel anderes übrig bleiben möchte man die Aktie endlich los werden. Es gibt aber kaum einen Markt auf dem Hapimagaktien zu halbwegs akzeptablen Preisen „weitergegeben“ werden können und befriedigende Ergebnisse dabei sind dann oft rar. Die Geduld der Aktionäre wurde nun wohl mehr als strapaziert, jetzt steigert man alles durch die Aussage, dass die Aktien weder jetzt noch in absehbarer Zukunft zurückgekauft werden können. Allerdings entspricht dies weitestgehend der langjährigen Praxis.

 

Abgesehen davon widerspricht dies alles der Grundidee der zugesicherten Möglichkeit der Aktienrücknahme im Rahmen der vertraglichen Vorgaben durch Hapimag. Die Grundidee war eben nicht die Aktien zu verschenken, auch nicht selbst einen Käufer zu suchen, schon gar nicht auf eine Kulanzregelung zu hoffen und über ein Jahrzehnt auf eine Lösung zu warten die offensichtlich immer noch nicht möglich ist. Das Unternehmen bietet auch keine Plattform an über die es möglich sein könnte einen Kaufinteressenten zu finden, es wird auch keine unterstützt, denn Geschäfte mit Aktien möchte man selbst erledigen und Altaktionären keine Hilfestellung leisten bei einem Vorgang der für das Unternehmen aus finanzieller Sicht nur geringe Vorteile bringen kann.

 

Hapimag sitzt hier nun schon über Jahre eine Problemstellung aus ohne akzeptable und wirtschaftlich interessante Angebote zu machen, man verhält sich vertragskonform aus Sicht Hapimag. Unabhängig überprüft wurde dies bis heute wohl nicht? Die Anzahl der Aktionäre auf dieser Liste reduziert sich ohnehin altersbedingt ständig und eine große Anzahl der Aktionäre auf dieser Liste haben genervt und frustriert irgendwelchen Regelungen und Angeboten zugestimmt um aus den vertraglichen Bindungen heraus zu kommen, nicht aus Überzeugung, es war ihnen weitestgehend egal was dann letztendlich dabei heraus kam, es sollte nur Schluss sein. Die Problemstellung wird sich irgendwann durch Zeitablauf von selbst regeln, so wohl die Hoffnung des Unternehmens?

 

Wie darf man bei dieser Ausgangslage, aus heutiger Sicht ein Rückkaufmodell welches wahrscheinlich nie funktionierte, weil es seit mindestens über einem Jahrzehnt mehr Ausstiegswillige gab als das System fassen konnte, an welches die Erfinder auch wohl nie hätten glauben dürfen, denn diese sollten den Sachverstand für eine sachgerechte Beurteilung gehabt haben, zumindest haben sich alle zum fünfzigjährigen Bestehen des Unternehmens für ihre damalige Weitsicht loben lassen, die „Entschuldigung“ im letzten Absatz bewerten? Floskel oder ernst gemeinte Entschuldigung für ein möglicherweise, eher wohl gescheitertes oder nicht zu Ende gedachtes Rücknahmemodell? Zynismus oder Gleichgültigkeit? Die Zeit wird es schon richten. Zumindest geht man entsprechend vor. Dem Aktionär kann ohnehin nicht geholfen werden oder will man ihm nur nicht weiter helfen? Fortsetzung der bekannten Geschäftspolitik? Eine Entschuldigung kostet nichts.

 

Es stellt sich auch die Frage, wie wurde bezüglich der Rücknahme beim seinerzeitigen Verkauf von Hapimagaktien argumentiert? Es war doch wohl ein Verkaufsargument welches viele Aktionäre dann zum Einstieg bewog? Der möglicherweise erfolgte Hinweis darauf, dass eine Möglichkeit besteht Aktien an Hapimag zurückzugeben, diese Aussage war nicht falsch, sollte sie so erfolgt sein. In der Erinnerung bleibt dann vieles davon im nebulösen Bereich, fixiert auf die Vertragsgestaltung ohne Rückgriffsmöglichkeit auf einmal gegebene Erläuterungen und Interpretationen in einem Verkaufsgespräch und von der Generation von Hapimagrepräsentanten die diese Verkäufe durchführten hat sich das Unternehmen schon lange getrennt. Was nicht besagt, dass es heute besser laufen muss. Bezüglich der Deutung der „Entschuldigung“ ist die Interpretationspalette groß und die Klaviatur auf der das Unternehmen spielt erlaubt viele Zwischentöne und zahlreiche Deutungen. Dem Unternehmen Hapimag gehen diesbezüglich nie die Formulierungen aus und alle Kreationen befinden sich im Angebot. Es werden wohl auch nicht alle Altaktionäre eine Entschuldigung bekommen haben? „Man braucht nicht die Worte, sondern die Taten.“

 

Letztendlich hat man aber eine verlässliche Rückkaufregelung zugesagt, diese auch über Jahre praktiziert. Dass diese nie ausreichte ist hinlänglich bekannt. Ist es somit damit getan, wenn argumentiert wird: „Hapimag kauft jedes Jahr auf freiwilliger Basis Aktien im Umfang von über zehn Prozent der Neuverkäufe zurück.“ Freiwillig bedeutet Kulanz, also kein Rechtsanspruch. Welche Aktien werden zurückgekauft, welche Stückzahl, in welcher Reihenfolge? Zu welchem Preis? Aktien die der Zehn-Prozent-Regelung unterliegen und auf der entsprechenden Warteliste stehen? So weit geht diese Aussage nicht. Was sind dann „Neuverkäufe“, wenn keine Vorratsaktien mehr vorhanden sind? Für die Rücknahmeregelung bedarf es aber bei den „Neuverkäufen“ keiner Kulanzregelung bezüglich der Zehn-Prozent-Regelung, denn diese ist bedingungsgemäß. Wenn es also Neuverkäufe gibt, wie im Schreiben ausgeführt, dann sollte es auch bedingungsgemäße Rückkäufe geben, also keine nach einer freiwilligen, nicht nachvollziehbaren Vorgehensweise?

 

Der Erlass der Kosten für die Umschreibung und der Erlass eines Jahresbeitrags für den Erwerber sind nun wirklich „Peanuts“ denn die Vorteile des Übergangs von Aktien auf einen neuen Eigentümer liegen ganz eindeutig beim Unternehmen. Abgesehen davon, wem hilft dies weiter? Kommt aber der Erwerber nicht aus einem Bereich der schon Hapimagaktien besitzt, zum Verwandtschaftsbereich gehört oder nachweisen kann, dass er sich mit Hapimagaktien auskennt, dann werden wohl die „Anlerngebühren“, die bei Verkäufen von Privat an Privat vorgesehen sind, von mehreren hundert Schweizer Franken fällig, denn deren Erlass dürfte wohl mit der Schenkung der „Kosten der Umschreibung“ nicht gemeint sein? Nach dem Vertragsstand der „neuen“ Aktien sind ohnehin Gebühren bis zu 1.000 CHF zu zahlen bei einem Verkauf von Privat an Privat, abgesehen davon, dass diese Aktionäre keine Hapimagcard bekommen und somit diverse Möglichkeiten nicht nutzen dürfen.

 

Diese nicht großzügige „Schenkung“ will wohl eher den Ernst der Situation verkennen und diese bagatellisieren, eine wirkliche Kulanzregelung sieht anders aus? Eine Hilfestellung ist diese nun wirklich nicht und die daraus resultierenden Vorteile sehr minimal. Es bringt aber nichts wenn der Versuch unternommen wird einen Vorgang möglicherweise auch zu ironisieren? Es mag sich jeder selbst dabei seinen Teil denken und dieses bewerten. Viele Altaktionäre haben diesbezüglich schon abgestimmt, letztendlich blieb ihnen nichts anderes übrig als die Sache selbst in die Hand zu nehmen und einen Weg gefunden dieses Unternehmen zu verlassen. Die Gründe dafür dürften wohl nicht nur in der schlechten Verkaufsmöglichkeit einer Hapimagaktie zu finden sein, hätte das Angebot gestimmt, dann wäre man im Unternehmen geblieben und man hätte nicht scharenweise versucht heraus zu kommen. Mindestens bei einem Großteil dieser Aktionäre dürfte die Freude darüber einen Abschluss gefunden zu haben größer gewesen sein als die Freude über das erzielte finanzielle Ergebnis. Der schnelle Verlust ist meistens immer noch der bessere Weg. Eine sinnvolle Geldanlage ist eine Hapimagaktie nun wohl eher nicht, die Übernahme ständiger finanzieller Verpflichtungen ist damit verbunden und am Ende bleibt dann der Substanzwert bei den Aktien mit der entsprechenden Vertragsgestaltung.

 

Von fünfzig Jahren Hapimag, wie viele Jahrzehnte davon belastet diese Rückkaufregelung nun schon das Unternehmen? Allerdings hätte das Unternehmen den fünfzigsten Geburtstag nie erreicht wäre man den Rückgabeanträgen unverzüglich nachgekommen.

 

Seit einigen Jahren bietet Hapimag eine Rückkaufregelung bei ausgegebenen Aktien an. Rücknahme zum Substanzwert, erheblich weniger als Altaktionären einmal in Aussicht gestellt wurde und worauf viele warten und wohl noch mehr vergeblich warteten? Rücknahme nach neuer Vertragsgestaltung aber nur in Höhe der Anzahl der Neuverkäufe des entsprechenden Jahres. Was sind aber Neuverkäufe von Aktien und wie berechnet sich deren Höhe wenn, wie derzeit, der Bestand der Vorratsaktien erschöpft ist und eine Kapitalerhöhung angeblich nicht vorgesehen ist? Alles nur Kulanzregelungen?

 

Hapimag wird wahrscheinlich auch nicht die Absicht haben eine Kapitalerhöhung durchzuführen, erst müssen die zurückgenommenen Aktien im eigenen Bestand einen neuen Eigentümer finden. Schwerer dürfte aber die Überlegung wiegen, dass eine Kapitalerhöhung dazu führen würde, dass für die Zehn-Prozent-Regelung wieder Aktien zuzuordnen wären. Allerdings stellt sich die Frage ob die Verkäufe von zurückgenommenen Aktien durch Hapimag nicht als verdeckte Neuverkäufe zu werten sind, auch wenn diese geänderte Vertragsbedingungen aufweisen, damit aber möglicherweise eine Bezugsgröße für Rücknahmen für die auf der Rückkaufliste stehenden Aktionäre gegeben ist? Mit einiger Phantasie ließen sich dafür bestimmt Argumente finden?

 

Auszüge:

 

„Vor elf Jahren haben Sie uns Ihre Verkaufsabsicht bezüglich Ihrer Hapimag-Aktien mitgeteilt. Nun haben Sie sich kürzlich über den Stand der Dinge erkundigt. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Aktien weder jetzt noch in absehbarer Zukunft zurückkaufen können, da sich die Rückkaufliste mittlerweile über mehrere Jahre erstreckt.“

 

„Hapimag kauft jedes Jahr auf freiwilliger Basis Aktien im Umfang von über 10 Prozent der Neuverkäufe zurück. Für 2013 wurde diese Anzahl bereits ausgeschöpft und weitere Käufe dürfen wir im laufenden Jahr aus rechtlichen Gründen nicht tätigen. Wir möchten Sie aber auch nicht einfach auf die Zukunft vertrösten und bieten Ihnen deshalb eine Alternative: Bestimmt haben Sie bereits einmal darüber nachgedacht, Ihre Aktien an Familienangehörige oder Drittpersonen weiterzugeben.“

 

Wenn Sie sich jetzt für eine Umschreibung entscheiden, schenken wir Ihnen die Kosten der Umschreibung und dem Erwerber für jede Aktie den nächsten Jahresbeitrag. Dieses Angebot ist zeitlich befristet und gilt bis zum 27. Juni 2013. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.“

 

„Wir sind uns bewusst, dass die Situation für Sie nicht zufriedenstellend ist. Für die Umstände entschuldigen wir uns bei Ihnen.“


Personalunion?

(2013-06-21)

 

„boersen-zeitung.de“ schrieb unter anderem:

 

Kommentar zu J.P. Morgan: Veraltete Doppelfunktion

 

„Topmanager schätzen es wenig, öffentlich kritisiert zu werden - erst recht nicht, wenn die Geschäfte gut laufen. Logischerweise sträubt sich Jamie Dimon, Chairman und Chief Executive Officer (CEO) der US-Universalbank J.P. Morgan, mit Händen und Füßen gegen Forderungen, eine seiner beiden Funktionen abzugeben.“

 

„Dimon stünde es jedoch gut zu Gesicht, diesen Schritt freiwillig in Betracht zu ziehen, selbst wenn das Aktionärsvotum am Dienstag für ihn positiv ausfallen sollte.“

 

„Einflussreiche Stimmrechtsvertreter und Großaktionäre dringen darauf, die Doppelfunktion von Chairman und CEO abzuschaffen…“

 

Worin besteht nun eine mögliche Beziehung dieser Meldung zu Hapimag? Grundsätzlich möglicherweise nicht, denn die US-Universalbank J.P. Morgan mit Hapimag zu vergleichen wäre der Vergleich von Äpfeln mit Birnen und gegenüber dem Imperium J. P. Morgan fallen mir persönlich dann im Vergleich mit Hapimag nur ebenfalls hinkende Vergleiche ein, da zwischen den Größenordnungen wohl doch Welten liegen.

 

Betrachten wir aber einmal die Rochade in der Führungsriege Hapimag und die möglicherweise dahinter steckende Grundphilosophie, dann kommen wir den Gemeinsamkeiten wohl schon näher?

 

Die bisherige Vorsitzende des Verwaltungsrats fühlte sich zu zusätzlichen Aufgaben im bisherigen Unternehmen und zur Übernahme zusätzlicher Verantwortung berufen, wurde berufen oder dazu gedrängt, mit entsprechender zwangsläufiger Ausweitung der Möglichkeiten zur Entscheidung und Einflussnahme, über die Motivation können wir nur spekulieren. Übernahm die Aufgaben des CEO, gab den Vorsitz im Verwaltungsrat ab, ohne dieses Gremium jedoch zu verlassen, nur der Vorsitz wurde weitergereicht. Bleibt Mitglied des Rats. Zu diesem Zweck wurden die Corporate Governance Regeln des Unternehmens so angepasst, dass diese Vorgehensweise möglich wurde, da dies sonst im Gegensatz zu den bestehenden und bewährten langjährigen Regeln gestanden hätte. Ungewöhnlich bleibt diese Vorgehensweise für eine Schweizer Aktiengesellschaft ohnehin. Notwendig war diese Änderung nun gewiss nicht.

 

Ein Verwaltungsratsmitglied schied aus, dafür wurde der bisherige CEO in diesen Kreis aufgenommen und blieb damit in der Unternehmenslinie. Den Vorsitz übernahm ein bisheriges Mitglied des Verwaltungsrats welches einem Familienimperium wohl sehr nahe steht? Rufen Sie einmal über „Google“ beide Namen auf und Sie werden auf seitenlange gemeinsame Nennungen stoßen. Diesem Familienbereich steht die jetzige CEO und zusätzliches Verwaltungsratsmitglied durch verwandtschaftliche Beziehungen wohl auch nahe? Wie wir der „Festschrift“ zum Jubiläum entnehmen konnten wird im Unternehmen eventuell, immer wie man es gebrauchen kann, weiter sehr viel Wert auf die Vergangenheit, wohl eher auf deren „Macher“ gelegt. Wie weit geht deren Einfluss immer noch? In etlichen Unternehmen soll es auch „Graue Eminenzen“ (éminence grise) geben?

 

Gibt es dort nun einen „Primus Inter Pares“ oder eher eine „Prima Inter Pares“? Wurden nur alte und bestehende Machtverhältnisse weiter gefestigt, neu strukturiert und zukunftssicherer gemacht? Was hat sich durch diese Personalrochade geändert? Die Gesichter, um nicht Figuren zu sagen, sind die gleichen geblieben. Die Aufgabenbereiche wurden unwesentlich neu verteilt, denn eigentlich führte nach der schweizerischen Gesetzgebung der Verwaltungsrat das Unternehmen und damit letztendlich bisher die Vorsitzende des Verwaltungsrats, somit wäre CEO eher eine Rückstufung, verbindet man dies nicht, wie erfolgt, mit entsprechenden neuen und zusätzlichen Einflussmöglichkeiten. Also doch Machtkumulierung?

 

Neue Ideen sind somit wohl eher nicht zu befürchten, nur die Durchsetzung der Ideen die bisher möglicherweise noch nicht umgesetzt werden konnten. Die neuen Machtverhältnisse ergeben neue Möglichkeiten, auch für „einsame“ Entscheidungen. Der direkte Durchgriff geht für gewisse Bereiche schneller und ein eher träges Gremium wie ein Verwaltungsrat lässt sich mit möglicherweise vorhandener entsprechender Rückendeckung, Hintergrundwissen und Informationsvorsprung immer in die Defensive drängen, zumal hier durch direkten eigenen Vortrag Erläuterungen möglich sein könnten und Tendenzen im Ansatz erkannt werden können. Insbesondere dann, wenn, wie hier, die Grenzen zwischen dem operativen und den zu kontrollierenden Bereichen, drücken wir es einmal zurückhaltend aus, zumindest teilweise fließend ineinander übergehen?

 

 

Immobilia“ Januar 2013

2013-10-14

 

maRIsabEl spItz, hapImag - SVIT Schweiz :: News Archiv


 

Auszug

Geschäftsjahr 2012

       

Aktienumsatz

4.822.000,00 €

4.822.000,00 €

   

Verkaufte Aktien

     

2.269

Erlös je Aktie ausgehend von vorstehendem Wert

     

2.125,17 €

         

Umsatz sonstige Wohnrechtsprodukte

7.794.000,00 €

7.794.000,00 €

12.616.000,00 €

 
         

Jahresbeiträge

73.063.000,00 €

     

Lokale Kostenbeiträge (Nebenkosten)

39.145.000,00 €

112.208.000,00 €

112.208.000,00 €

 
         

Umsatz Gastrobetriebe

15.663.000,00 €

     

Umsatz Shops

3.410.000,00 €

19.073.000,00 €

   

Warenaufwand Gastrobetriebe u. Shops

-7.828.000,00 €

-7.828.000,00 €

11.245.000,00 €

143,65%

         

Zusatzleistungen (Erlöse)

6.799.000,00 €

6.799.000,00 €

   

Aufwand Zusatzleistungen

-3.583.000,00 €

-3.583.000,00 €

3.216.000,00 €

89,76%

         

Sonstige Waren- und Serviceerträge

13.388.000,00 €

13.388.000,00 €

   

Aufwand Sonstige

-5.351.000,00 €

-5.351.000,00 €

8.037.000,00 €

150,20%

         

Umsatz Reiseservice

7.287.000,00 €

     

Umsatz Tandem Tours

4.468.000,00 €

11.755.000,00 €

   

Einkauf Leistungen Reiseservice u.
Tandem Tours

 

-10.105.000,00 €

 

-10.105.000,00 €

 

1.650.000,00 €

 

16,33%

         

Umsatz Annullationsversicherungen

1.386.000,00 €

 

 

 

Gebühreneinahmen für Wohnrechtsprodukte

555.000,00 €

     

Sonstige Umsätze

318.000,00 €

2.259.000,00 €

2.259.000,00 €

 
         

Ausschüttung Hapimag-Card-Wohnpunkte

-1.366.000,00 €

     

Debitorenverluste (ausgebuchte For-
derungen und Bildung Delkredere)

 

-1.261.000,00 €

     

Sonstige Erlösminderungen

-587.000,00 €

-3.214.000,00 €

-3.214.000,00 €

 
 

 

     

Erlöse aus Untervermietung Liegenschaft Neuhof

289.000,00 €

     

Buchgewinne aus Verkauf Sachanlagen

386.000,00 €

     

Auflösung Investitionszuschüsse

376.000,00 €

     

Ertrag aus Beschädigungen und
Versicherungsentschädigungen

 

323.000,00 €

     

Erträge aus Fremdvermietung Gastrobetriebe

und Shops

 

1.621.000,00 €

     

Sonstige Erträge

1.509.000,00 €

4.504.000,00 €

4.504.000,00 €

 
         

Unterhalt und Betriebsaufwand

-26.548.000,00 €

     

Personalaufwand

-61.093.000,00 €

     

Marketing- und Vertriebsaufwand

-9.611.000,00 €

     

Verwaltungsaufwand

-15.219.000,00 €

     

Sonstiger betrieblicher Aufwand

-8.905.000,00 €

-121.376.000,00 €

-121.376.000,00 €

 
         

Abschreibungen

-35.726.000,00 €

-35.726.000,00 €

-35.726.000,00 €

 
         

Finanzergebnis

66.000,00 €

66.000,00 €

66.000,00 €

 
         

Ertragssteuern

-2.316.000,00 €

-2.316.000,00 €

-2.316.000,00 €

 
         

Ertrag aus abgewohnten Wohnrechten

6.995.000,00 €

6.995.000,00 €

6.995.000,00 €

 
         

Ergebnis

164.000,00 €

 

164.000,00 €

 
         
         

Erweiterungen und Renovierungen:

36.200.000,00 €

     

Ca. Wohneinheiten:

5.650

     
         

 

 

Hapimag verfügt über ca. 5.650 Wohneinheiten. Für die Positionen Unterhalt und Betriebsaufwand, Personalaufwand, Marketing- und Vertriebsaufwand, Verwaltungsaufwand und Sonstiger Aufwand wurden 2012 ca. 121.376.000,00 EUR aufgewendet. Dies entspricht einem Aufwand pro Wohnung von ca. 21.482,48 EUR/Jahr, ca. 413,12 EUR/Woche, nur aus diesen Teilkostenbereichen.

 

An Abschreibungen, die von den Aktionären aufzubringen sind, fielen in 2012 ca. 35.726.000,00 EUR an. Bei 249.517 in Umlauf befindlichen Aktien somit ca. 143,18 EUR/Aktie.


Urteil des Finanzgerichts Münster zur Besteuerung der Nutzung von Ferienimmobilien

(2013-08-16)

 

„www.steuerspar-urteile.de“: „Die Nutzung von Ferienimmobilien, die eine AG verwaltet und nach einem speziell entwickelten Punkte- und Reservierungssystem an ihre Aktionäre überlässt (wie die Hapimag-AG), führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen, deren Höhe sich nach dem Mietpreis für vergleichbare Ferienobjekte richtet.“

 

„Die Jahresbeiträge stellen Werbungskosten der Aktionäre dar, die jedoch wegen der ab dem Jahr 2009 geltenden gesetzlichen Beschränkung des Werbungskostenabzuges in § 20 Abs. 9 EStG nicht mehr abziehbar sind.“

 

„Das führt zu einer spürbar höheren Besteuerung der Nutzungsvorteile bei den Aktionären.“

 

http://www.steuerspar-urteile.de/site/content/urteil.php?page=37455

 

Urteil des Finanzgerichts Münster, 11. Senat, 02.07.2013, Az.: 11 K 4508/11 E

 

„Die Revision war zuzulassen, da die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO vorliegen. Auch wenn der Bundesfinanzhof die hier streitige Rechtsfrage bereits entschieden hat, besteht nach Einführung des sog. Sparerpauschbetrages im Sinne des § 20 Abs. 9 EStG sowie mit Blick auf die Tatsache, dass die Entscheidungen schon lange zurück liegen, ein allgemeines und breites Interesse an einer erneuten Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof.“


Internetseite

(2013-08-22)

 

Waren Sie schon einmal auf der Hapimaginternetseite und haben dort versucht mit einigen wenigen Klicks den für Sie aktuell gültigen Vertragsstand zu Ihrer Aktie und damit Ihrer Geschäftsbeziehung zu Hapimag, oder zum Beispiel die Buchungs-und Reservierungsbedingungen, eine Aussage zum aktuellen Rückkaufwert, Corporate-Governance-Bedingungen, Aktionärsrechte, Nebenkostenlisten, Punktebelastungen, Verkaufsmöglichkeiten, Geschäftsbedingen, Bedingungen für die Nutzung des Punktekiosks usw. usw. übersichtlich und in einer Zusammenfassung informell zu ersehen? Also sämtliche von Ihnen zu beachtenden Vereinbarungen und Regeln des Geschäftsverkehrs mit Hapimag nach dem aktuellen Stand. Verfügen Sie eigentlich über einen Überblick welche und wie viele Bedingungen und Bestimmungen usw. Ihr Vertragsverhältnis mit Hapimag regeln?

 

Es dürfte wohl einen größeren zeitlichen Aufwand in Anspruch nehmen, wenn Sie sich dort umfassend informieren wollen. Die Unsicherheit, dass Sie nicht doch etliches übersehen haben bleibt und die Wahrscheinlichkeit dass einiges fehlt ist sehr groß. Die Sicherheit alles auf Anhieb zu finden was Sie benötigen um umfassend informiert zu sein ist gering. Warum gibt es keine Sammlung oder Zusammenfassung sämtlicher Geschäfts- und Vertragsgrundlagen, bei Neufassungen mit Kenntlichmachung der Änderungen?

 

Aber selbst wenn die Hapimagsuchmaschine etwas auswirft darf es teilweise wohl als recht abenteuerlich und eher als desinformierend betrachtet werden was dort dann an Informationen angeboten wird. „Google“ ist da noch erheblich ergebnisorientierter. Der abgeleitete Zusammenhang auf der Hapimagseite ist vielfach wohl recht weit hergeholt, abgesehen davon, dass die Durchsichtzeit in keinem Verhältnis zum Ergebnis steht und in den meisten Fällen nicht auf den Punkt gekommen wird. Hapimag - Wir informieren offen und klar“.

 

Einige Beispiele (Stand August 2013). Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

 

Übersicht Bedingungen - 889 Treffer

Übersicht Vertragsbedingungen - 888 Treffer

Allgemeine Bestimmungen der Ferienaktie 21 - 351 Treffer

Allgemeine Bestimmungen Insider Lifetime - 351 Treffer

Allgemeine Geschäftsbedingungen - 351 Treffer

Nutzung - 217 Treffer

Rechte der Aktionäre - 209 Treffer

Verkauf Aktie - 195 Treffer

Höhe der Nebenkosten – 151 Treffer

Höhe der Punktebelastung – 151 Treffer

Corporate Governance – 138 Treffer

Rückkauf – 77 Treffer

Vertrag - 57 Treffer

 

AGB – 8 Treffer

Aktie an Hapimag – 41 Treffer

Aktienbedingungen – 0 Treffer

Aktienrücknahme – 0 Treffer

Aktienübertragung – 1 Treffer

Aktienverkauf – 0 Treffer

Aktienverkauf an Privat – 0 Treffer

Aktionärsrechte – 5 Treffer

Allgemeine Bestimmungen der Ferienaktie 21- 351 Treffer

Allgemeine Bestimmungen Insider Lifetime – 351 Treffer

Allgemeine Geschäftsbedingungen – 351 Treffer

 

Bilanz – 33 Treffer

Buchungsbedingungen – 4 Treffer

 

Corporate Governance – 138 Treffer

 

Geschäftsbedingungen Aktie – 0 Treffer

Gewinn- und Verlustrechnung – 62 Treffer

 

Höhe der Nebenkosten – 151 Treffer

Höhe der Punktebelastung – 151 Treffer

 

Konditionsübersicht – 0 Treffer

 

Lagebericht – 0 Treffer

 

Nebenkosten -  15 Treffer

Nutzung 217 Treffer

 

Pflichten der Aktionäre – 8 Treffer

Preisliste – 11 Treffer

 

Rechte der Aktionäre – 209 Treffer

Rückkauf – 77 Treffer

Rücknahmepreis Aktie – 3 Treffer

 

Sonstige Bestimmungen – 21 Treffer

Substanzwert – 7 Treffer

 

Übersicht Bedingungen – 889 Treffer

Übersicht Vertragsbedingungen – 888 Treffer

 

Vereinbarungen – 11 Treffer

Verkauf Aktie – 195 Treffer

Vertrag - 57 Treffer

Verträge – 23 Treffer

Vertragsbedingen Hapimagaktie – 1 Treffer

Vertragsübersicht – 0 Treffer

 

Wohnrechtspunkte – 5 Treffer

 

 

Corporate-Governance-Regeln_2013-2.pdf

 

 

Die Transparenz fehlt

2013-09-21

 

„bilanz.ch“ - Das Schweizer Wirtschaftsmagazin „Bilanz“ schreibt unter anderem:

 

„Ebenfalls verbesserungswürdig ist die Transparenz. Wer die Homepage ansteuert, muss sich Informationen mühsam zusammenklauben.“

 

http://www.bilanz.ch/unternehmen/geschaeftsmodell-tolle-idee-mit-schwaechen

 

 

Hapimag - demnach eine „tolle Idee“ mit erheblichen „Schwächen“, insbesondere da man sich immer weiter von der Ursprungsidee entfernt, mit fehlender, demnach „verbesserungswürdiger Transparenz“ und kaum nachvollziehbarer Möglichkeit festzustellen welche Kosten für einen Hapimagurlaub anfallen, ohne Möglichkeit des „Preisvergleichs“. Was kann oder soll es aber aussagen oder was möchte man mitteilen, wenn die Zeitung unter anderem schreibt: „In der Timesharing-Branche zählt die Schweizer Firma zu den seriösesten Anbietern“? - „Unter den Blinden ist der Einäugige König“, fällt mir dazu zunächst ohne Wertung und weitere Hintergedanken ein. - Es kann eben alles wohl auch relativ betrachtet werden?

 

Die Kosten für ein Engagement bei Hapimag sind aus meiner Sicht ohnehin viel zu hoch, für Preisdisziplin fehlt offensichtlich die direkte Konkurrenz die marktwirtschaftlich regelnd eingreift und marktgerechte Preise festlegt bzw. Übertreibungen glättet, denn der Aktionär hat nur dann Einfluss auf das Preisdiktat, wenn er das Angebot nicht nutzt, was dann bei Nichtnutzung ggf. auch zum Verlust der Punkte führen kann. Die Aktienpreise werden über keine Börse oder durch ähnliche Märkte ermittelt, die marktwirtschaftlichen Gesetzen unterliegen, insbesondere gilt dies weitgehend für die Rücknahme- und Verkaufswerte. Bisher wurde aber in der Regel eine entsprechende Qualität angeboten, hier muss die derzeitige Entwicklung unter Beobachtung bleiben, denn, um nur ein Beispiel zu nennen, die von Hapimag ständig verkündete und auch angestrebte Steigerung der Auslastung der Anlagen hinterlässt dort auch Spuren. Qualitätsmäßig adäquate Angebote gibt es heute fast überall und weltweit. Um aber bei Hapimag zu bleiben, wer beteiligt sich, einmal bildlich betrachtet, schon an einer Kuhherde nur um ein Glas Milch zu trinken?


Bilanz“: „Hapimag: Eine Firma vergreist“

(2013-09-28)

 

„Bilanz“: „Hapimag: Eine Firma vergreist“

 

http://www.bilanz.ch/unternehmen/hapimag-eine-firma-vergreist

 

 

„lifepr.de“: Pressemitteilung: „50 Jahre Hapimag: Eine Idee feiert Geburtstag“

 

http://www.lifepr.de/inaktiv/hapimag-verwaltungs-und-vertriebsgesellschaft-havag-ag/50-Jahre-Hapimag-Eine-Idee-feiert-Geburtstag/boxid/442352

 

 

„Lage der Resorts“

(2015-08.14)


Werbebeilagen

(2013-10-05)

 

Der „Anspruch ist oft größer als die Tat“, zumindest gelegentlich. „16.09.2013 / Pünktlich zum Jubiläum erscheint am 21. und 22. September 2013 in der „Welt am Sonntag“ in Deutschland sowie in der „SonntagsZeitung“ in der Schweiz eine Sonderbeilage über Hapimag. Schwerpunktthema ist das 50-Jahr-Jubiläum.“

 

Bei den hier am Ort gegebenen, mir bekannten, drei Möglichkeiten eine „Welt am Sonntag“ zu erwerben war bei keiner der Verkaufsstellen die von Hapimag angekündigte Beilage beigefügt. Abgesehen davon dürfte wohl auch nur die übliche und allseits hinlänglich bekannte Hapimagpropaganda abgehandelt worden sein?

 

Interessant könnte für den Hapimagaktionär eigentlich sein was diese Propagandamaschine letztendlich dem Aktionär kostet und vor allen Dingen was diese bringen könnte, denn einen Zweck sollte diese Werbung doch wohl haben? Erinnern wir uns nur einmal an das werbemäßige „Feridence“-Desaster und später entsprechende sogenannte Abwehrmaßnahmen gegen die Aktion „Schreiber“. Hier wurde auch nicht „gekleckert“ sondern „geklotzt“, die Geschäftsergebnisse der entsprechenden Jahre waren dann ergebnismäßig entsprechend.

 

Nachstehend ein kurzer beispielhafter Überblick über die mögliche Preisgestaltung einer Beilage:

 

SonntagsZeitung - „Total vertriebene Auflage 244.882 Exemplare (Verlagsangaben)“

 

http://www.mytamedia.ch/MyTamedia/media/Zeitungen/SonntagsZeitung/Documents/SZ_Tarif_de_2013_online.pdf

 

 

Welt am Sonntag - Druckauflage: 583.342

 

http://www.axelspringer-mediapilot.de/dl/14564940/ASMI_PL_WELT_Display_Online_2013_RZ_LR.pdf

 

http://www.axelspringer-mediapilot.de/artikel/DIE-WELT-Auflagen-WELT-GRUPPE_722174.html

 

 

Dieses Mal haben wir allerdings eine modifizierte Ausgangslage, denn in 2012 wurden nur ca. 2.269 Aktien verkauft, somit ein Ergebnis welches wohl kaum noch unterboten werden kann? Neue Erfolgsmeldungen sind folglich vorprogrammiert? Bei dieser Ausgangslage muss einfach für dieses Jahr ein besseres Ergebnis folgen, denn wann möchte man sonst die noch im Bestand befindlichen ca. 17.000 Aktien wieder in Umlauf bringen? Vielleicht hat es ja auch geholfen, dass das Personal in den Hapimagstandorten wohl Tausende von Luftballons aufblies? Schließlich kann nicht alles nur eine Luftnummer gewesen sein? Wann möchte man damit beginnen neue zusätzliche Aktien aufzulegen? Im Moment „schmort das Unternehmen im eigenen Saft“.

 

Betrachten wir aber einmal den Hapimag Newsletter vom 20.09.2013 dann stellen wir fest, dass Hapimag seine Aktivitäten wohl auch in andere Bereiche verlegen möchte:

 

„Fehlen Ihnen Wohnpunkte für Ihren nächsten Urlaub?“

 

 „Es wäre schade, wenn Sie wegen zu wenig Punkten keinen Urlaub mit Hapimag buchen könnten. Wir haben für Sie laufend attraktive Angebote, um Ihren zusätzlichen Bedarf an Punkten zu decken. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Service Points beraten Sie unverbindlich und kompetent über die verschiedenen Angebote…“

 

Vor allen Dingen beraten die „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Service Points“ wohl telefonisch ohne sich festzulegen?

 

Der Aktionär darf erworbene Punkte nur eingeschränkt verkaufen, bedingt durch die Stückzahl die der Empfänger übernehmen darf, ebenso ist der Zukauf je Produkt begrenzt. Das Unternehmen kann aber unbegrenzt Punktepakete auf den Markt werfen und dies gelingt offensichtlich besser als die Ursprungsidee Aktien zu verkaufen? (Unter anderem laut Protokoll der Generalversammlung vom 24.04.2013: „Hapimag hatte letztes Jahr Jahresbeitragseinnahmen in Höhe von 67,1 Millionen Euro, die aus Aktien resultieren, und ca. 13 Millionen Euro, das sind 16 % der Jahresbeitragseinnahmen, aus Punkteprodukten“) Wo kommen diese Punkte her? Eine Preisangabe wird im Newsletter natürlich nicht geliefert.

 

Betrachten wir einmal den Punktekiosk bei Hapimag, dort wurden dieses Jahr zeitweise über ca. 260.000 Punkte zum Verkauf angeboten, von ca. 3.700 Anbietern, der niedrigste Preis bei ca. 2,90 EUR, Durchschnittspreis demnach ca. 4,16 EUR. Was dieser „Durchschnittspreis“ wert ist sehen wir schon daran, dass im September 2013 demnach das Höchstangebot bei 400,00 EUR/Wohnrechtspunkt lag…

 

„ebay“ dürfte hier schon näher am Markt liegen und die Wirklichkeit eher darstellen. Dort wurden im April Wohnrechtspunkte mit Laufzeiten bis 2018 unter ca. 2,30 EUR zugeschlagen. Bisher absoluter Tiefpunkt. Mittlerweile sind die Anbieter überwiegend schon dazu übergegangen Festpreisangebote zum Zuschlag zu stellen, da es immer ungewisser wird einen attraktiven Preis zu erzielen und das Risiko einer Einstellung wohl nicht mehr kalkulierbar ist. Für den Aktionär wird es immer unmöglicher nicht genutzte Punkte auf dem freien Markt zu halbwegs noch akzeptablen Preisen zu veräußern. Der komplette Gegenwert wurde ohnehin wohl nie erreicht, es war immer ein Verlustgeschäft, wie etliches bei Hapimag. Wertsteigerungen weder bei Aktien, zumindest nicht erkennbar auf dem möglichen freien Markt, bezüglich des Substanzwertes rechnet Hapimag laut Protokoll eine Steigerung um ca. 0,8 Prozent aus, somit weit unter der deutschen Inflationsrate, auf dann 2.062,00 EUR/Aktie, noch bei den Punkten. Ob zumindest ein Werteerhalt vorliegt will ich hier nicht näher betrachten.

 

Die ebenfalls bei „ebay“ angebotenen Urlaubswochen, -tage oder -gutscheine für Aufenthalte in den Hapimaganlagen tendieren ebenfalls in eine Richtung denn das Interesse ist mies und wenn überhaupt ein Gebot darauf erfolgt für den Anbieter wohl nur uninteressant. So lag dieser Tage ein Reisegutschein für die Hapimagzweigstelle in Mas Nou kurz vor Angebotsende bei 20,01 EUR, zugeschlagen wurde dann bei 20,51 EUR, für eine weitere Urlaubswoche in Mas Nou wurde ein Euro geboten. Vier Übernachtungen in der Hapimaganlage in London erreichten immerhin einen Zuschlag von lächerlichen 131,00 EUR. An angebotenen Ferienpässen bestand kein Interesse.

 

Eine angebotene Hapimagaktie, die wie durch ein Wunder, nicht von „ebay“ aus dem Angebot genommen wurde erhielt auch bei der zweiten Einstellung, da wurden dann zwei Aktien eingestellt, nicht ein Gebot obwohl der Preis nur bei ca. eintausendneunhundert Euro/Aktie lag.

 

Vor einigen Wochen wurde die Hapimaganlage in Zell am See nach Renovierung wieder neu eröffnet. Ist Ihnen auch aufgefallen, dass bis heute, Wochen danach, die übliche Hurrameldung zu dieser Wiedereröffnung ausblieb? War es nun in Zell am See eine Renovierung, es war dort wohl eher ein Wiederaufbau? Was hat es den Aktionär gekostet? Die Abschreibungsbeträge werden von Ihnen über die Jahresgebühr zu tragen sein:

 

„Die Abschreibungen der Sachanlagen bzw. deren separat erfassten Bestandteile erfolgen linear über die erwartete Nutzungsdauer:

 

„Gebäude Rohbau                                                                                         40 - 60 Jahre,

Gebäudeinstallationen und Aussenanlagen                                        15 - 30 Jahre,

Technische Installationen                                                                           10 - 15 Jahre,

Sonstige Einrichtungen und Möblierungen                                          8 - 12,5 Jahre,

Hausboote inklusive Einrichtungen                                                         12,5 Jahre,

EDV-Hardware, Fahrzeuge                                                                         4 - 5 Jahr.“

 

Sie können sich also selbst ausrechnen was jede Renovierung Ihnen an zusätzlichen Kosten über die Jahresgebühr bringt.

 

„Das Konzept von Hapimag basiert auf der einfachen, aber genialen Idee. „Gemeinsam investieren, individuell nutzen“. Als das Unternehmen vor genau 50 Jahren gegründet wurde, war die Grundidee, Immobilien gemeinschaftlich zu nutzen und konsequenterweise auch gemeinsam darin zu investieren…“, so unter anderem der Originalton des Unternehmens.

 

Hier fahren Sie aber nicht nur das „Auto“ sondern tragen auch sämtliche Risiken, die Kosten sowieso, also auch mögliche Fehlentscheidungen der Unternehmensführung, mit. Über den Jahresbeitrag dürfen Sie letztendlich alles ausgleichen und Ihre Einflussmöglichkeiten darauf sind marginal, wenn überhaupt, vorhanden.

 

Weiter: „Hapimag zählt heute 140.000 Mitglieder aus über 100 Nationen, die 57 Resorts und Residenzen in Europa, Übersee und Marokko gemeinsam nutzen. Seit der Gründung hat Hapimag rund 80 Millionen Übernachtungen generiert. Über 1.400 Mitarbeitende betreuen die Mitglieder bei Reservierungen, sorgen für einen erlebnisreichen Aufenthalt und klären alle Fragen rund um die Mitgliedschaft…“

 

Ein Mitarbeiter auf ca. einhundert Mitglieder! Wie lange werden die Mitglieder dies noch bezahlen können?

 

Haben Sie sich das Hapimagfilmchen zum 50-jährigen Jubiläum angesehen, sinnigerweise hat man einen Kuchen gebacken. Es wäre wohl besser gewesen man hätte eine neue Suppe gekocht, denn die alte Suppe, zwischendurch immer wieder nachgewürzt mit kräftiger Veränderung der Geschmacksrichtung und Abschied vom Originalrezept, diese löffeln die Aktionäre immer noch aus, auch nach fünfzig Jahren Hapimag. Nur die Geschmacksrichtung ist nicht besser geworden. Fazit für mich: „Viele Köche verderben den Brei“ oder - wie viele Führungskräfte benötigt ein Timesharingunternehmen? (Leistungen an Verwaltungsräte und Konzernleitungsmitglieder)

 

Machen Sie Ihren Urlaub über einen der Anbieter am Markt, dann kann es egal sein wie dieser wirtschaftlich aufgestellt ist, ein für Sie günstiges Angebot zählt. Schnäppchen sind möglich. Der Markt bestimmt den Preis und das Angebot und durch nichts sind Sie an irgendetwas gebunden. Sie haben sämtliche Freiheiten und können Ihren Urlaub wählen wann, wo und wie Sie wollen und vor allen Dingen bei wem und wo.

 

 

Wiedereröffnung Zell am See

2013-10-12

 

„derStandard.at“: „…Die Investitionssumme beträgt zirka neun Millionen Euro…“. Die Anlage verfügt über 65 Appartements.

 

http://derstandard.at/1381368151028/Hapimag-feiert-Wiedereroeffnung-in-Zell-am-See---BILD

 

Nach dem Geschäftsbericht des Unternehmens für das Jahr 2007 betrug der Anschaffungswert der Hapimaganlage in Zell am See ca. 8.968.000,00 CHF.

 

Ausgehend vom vorgenannten Bericht wurde für ca. neun Millionen Euro renoviert. Umgelegt auf die 65 Wohnungen des Objekts entfielen damit auf jede Wohnung ca. 138.461,00 Euro.

 

Die Anlage wurde 1976 errichtet und bereits 1999 renoviert.

 

 

Unterschwellige Botschaften

(2013-11-30)

 

Geschickt versteckt hinter einer informativen Aufmachung kommt die Werbebotschaft durch die Hintertür.

 

Wie versteckte Werbung wirkt

(http://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/unterschwellige-botschaften-wie-versteckte-werbung-wirkt-a-864819.html)

 

 

Versteckte Verführung, fatale Folgen   

(http://www.verbraucher.de/werbung---versteckte-verfuehrung--fatale-folgen-3)


Eintrittskarte oder Aktie?

(2013-10-30)

 

Dieser Tage war es wieder einmal so weit, das Protokoll der Generalversammlung vom April dieses Jahres konnte angefordert werden. Vorab - es hat sich nichts geändert, es ist aufschlussreich aber oft wenig informativ, also wie immer. Allerdings ist nicht unbedingt das interessant was geschrieben wurde, eher die Dinge die nicht beantwortet wurden bzw. die man mit vielen Worten umschrieb und wo man bei der Antwort offensichtlich „Mut zur Lücke“ bewies. Die Propagandamaschine des Unternehmens hat wieder einmal ganze Arbeit geleistet. Vielleicht ist dies ein Grund, dass es immer mindestens vier Monate dauert bis ein Protokoll vorliegt welches erst auf ausdrückliche Anforderung hin zugesandt wird. Welcher Respekt bei dieser Vorgehensweise dem Fragesteller entgegengebracht wird, ebenso dem in der Regel nicht anwesenden Aktionär, diese Beurteilung müssen Sie selbst vornehmen, wenn Ihnen das Protokoll vorliegt bzw. Sie den Sachverhalt würdigen.

 

Beschränken möchte ich mich auf einige, aus meiner Sicht, interessante Ausführungen. Es wird unter anderem ausgeführt:

 

„Hapimag ist dem Community-Gedanken bereits seit 50 Jahren verpflichtet, denn Hapimag Mitglieder sind mit oder ohne Internet Teil einer Gemeinschaft. „Follower“ mit grundsätzlich gleich gelagerten Interessen, aber eigenen, individuellen Bedürfnissen…“

 

Ich bin zwar davon überzeugt, dass vor fünf Jahrzehnten kaum jemand wusste was eine „Community“ überhaupt war, ebenso hatte damals noch niemand etwas vom Internet gehört und die Gründerväter hatten wohl eher andere Probleme als sich zu diesem Thema Gedanken zu machen. Hapimag war aber schon immer seiner Zeit voraus. Die „gleich gelagerten Interessen“ werden schon gleich ad absurdum geführt durch den Zusatz „aber eigenen, individuellen Bedürfnissen“. Die Vorstellung fällt mir schwer und ich kann diese keineswegs so nachvollziehen, dass ca. 140.000 Aktionäre aus zahlreichen verschiedenen Ländern und Einstieg bei Hapimag über mehrere Jahrzehnte „gleichgelagerte Interessen“ haben könnten. Zumindest können wir jetzt aber nachvollziehen wie wir wohl eingestuft werden oder sollte man sagen was man von uns hält?

„Wikipedia“ unter anderem zu „Community“: „Als Gemeinschaft bezeichnet man:

  • in Ethnologie und Soziologie eine kleine menschliche Gruppe (z. B. Familie, Clan, Gemeinde, Dorf, Horde, Freundeskreis), deren Mitglieder - oftmals über Generationen - durch ein starkes, emotionales Zusammengehörigkeitsgefühl (Wir-Gefühl) eng miteinander verbunden sind. Die Gemeinschaft gilt als ursprünglichste Form des Zusammenlebens und als Grundelement der Gesellschaft.“
  • „Gemeinschaften werden von ihren Mitgliedern gegen Außenstehende abgegrenzt, ohne dass diese das notwendig erkennen müssten. Bei kleinen Gemeinschaften (Kernfamilien, Freundesgruppen) wird deutlich, dass Gemeinschaften eher freiwillige und eher unfreiwillige Mitglieder haben können. Beispiel: Ein Ehepaar heiratet formell freiwillig, aber ihre Kinder werden unfreiwillige Mitglieder...“

„Follower“ können unter anderem Anhänger, Gefolgsleute, Jünger, Nachfolger aber auch Mitläufer usw. sein. Eine interessante breite Angebotspalette was diesen Begriff betrifft. Ich zumindest möchte mich da nicht festlegen und auch nicht festgelegt werden.

 

Der interessante Gedankengang geht aber noch weiter. So führt Hapimag im Protokoll der Generalversammlung weiter unter anderem aus: „Der Community<-Gedanken von Sharing lautet „Zugang statt Besitz“.“ Eigentlich war ich bisher der Ansicht, dass der Kommunismus sich erledigt hätte?

 

Was haben wir nun bei Hapimag erworben? Eine Aktie mit entsprechenden Rechten und Pflichten oder eine Eintrittskarte mit entsprechenden Nutzungsbedingungen um an angebotenen Veranstaltungen, hier primär Nutzung einer Ferienwohnung, teilnehmen zu können? Nach meiner Überzeugung wurde eine Eintrittskarte erworben. Es ist somit wie bei einem Fußballspiel, gehen wir von einer Jahreskarte und einer Mitgliedschaft aus, die Spiele dürfen Sie sich ansehen, aber nicht mitspielen, die anderen Angebote um das Ereignis usw. in Anspruch nehmen, also die Wohnung nutzen, und am Ende müssen Sie mit dem Ergebnis nach jedem Spiel und am Jahresende zufrieden sein. Wenn Sie über die entsprechende Eintrittskarte verfügen wird beim Ausstieg ein Teil des Preises erstattet, Sie erhalten den Substanzwert ausgezahlt, zwischendurch bzw. ansonsten bezahlen Sie die anfallenden Gebühren, auch wenn Sie sich kein Spiel ansehen und die Nutzungsentgelte bei Inanspruchnahme von Leistungen fallen auch noch an. Dem Fußballverein können Sie auch nicht vorschreiben wofür er letztendlich Geld einsetzt, also welcher Spieler ggf. ge- oder verkauft wird, ebenso interessiert Hapimag Ihre Meinung nicht wenn eine neue Anlage irgendwo gebaut oder gekauft ggf. auch verkauft wird. Bei Hapimag sind Sie Mitglied, im Fußballverein auch.

 

Weiter sind Sie „Follower“ und „Mitglied einer Community“. Was waren die langjährigen Aktionäre bei Hapimag nicht schon alles? Wo liegt da der Unterschied zu einer Mitgliedschaft in einem Fußballballverein, auch dort können Sie jährlich einmal zur Hauptversammlung gehen und wenn Sie mögen Dampf ablassen. Dort gibt es dann in der Regel aber Freibier und ein gemütliches Beisammensein. Falls alles nichts hilft können Sie allerdings die Mitgliedschaft in einem Verein kurzfristig und problemlos beenden und müssen nicht ggf. ein neues Mitglied „liefern“ das für Sie einsteigt oder sofern es die Vertragsbedingungen vorsehen längere Kündigungsfristen abwarten.

 

Auf die Frage „… weshalb es im Verwaltungsrat ein Doppelmandat brauche“: Das Schweizer Obligationenrecht lässt dies zu, so zusammenfassend vorab die Antwort. „Diese Delegation an ein Verwaltungsratsmitglied sei eine durchaus herkömmliche Form der Gestaltung einer Geschäftsführung...“, so die Aussage unter anderem im Protokoll.

 

„Gemäss dem Untersuchungsbericht einer wesentlichen Schweizer Headhunter-Firma (dem „Schillingreport“), der grössere und mittlere Unternehmungen untersuche, sei in 10% der untersuchten Firmen der CEO zugleich VR-Präsident, und in fast jedem dritten Unternehmen sei der CEO Mitglied des VR. Bei den Kleinunternehmen sei eine Personalunion in der Schweiz übrigens Standard.“

 

Wo sind wir aber Mitglied durch den Kauf einer Hapimagaktie geworden? Zumindest dürfte jetzt geklärt sein zu welcher Unternehmenskategorie sich das Unternehmen zählt.

 

Ins Gesamtbild passt auch diese Aussage laut Protokoll: „Im vergangenen Jahr musste Hapimag eine Rückstellung von rund 900.000 Franken aufgrund einer anonymen Strafanzeige aus Österreich wegen angeblichen Verstosses gegen das Finanzmarktrecht bilden. Das Gericht hat zwischenzeitlich abschliessend bestätigt, dass kein solcher Verstoss vorliegt. Hapimag hat dies zum Anlass genommen, in allen Verkaufsländern eine umfassende, kostspielige Compliance-Prüfung durchzuführen, und kann nun erfreut bestätigen, dass alle derzeit verkauften Produkte sämtlichen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Hapimag Produkte auch 50 Jahre nach Gründung der Hapimag keine Finanzmarktprodukte sind…“

 

Angaben dazu was dem Aktionär diese zwingend erforderliche, wohl Ad-hoc-Aktion gekostet hat erfolgten nicht, auch kein Hinweis wie das Gericht „abschliessend“ bestätigte, „dass kein solcher Verstoß“ vorlag. „Kostspielig“ - ein weiter Begriff. Allerdings bestand die Möglichkeit die im Vorjahr eingestellte Rückstellung oder Teile davon aufzulösen und dadurch einen Beitrag zur positiven Jahresbilanz zu ermöglichen. Zumindest muss der Schreck dem Unternehmen kräftig in die Glieder gefahren sein denn vom Juli bis zum September 2012 wurde laut Protokoll der Verkauf von Aktien „vorübergehend gestoppt“.

 

Es stellt sich zwangsläufig die Frage warum es erst dieses Anlasses bedurfte um entsprechend tätig zu werden denn die allgemeinen Corporate Governance Richtlinien sehen derartige Prüfungen vor und erwarten diese von einer umsichtigen Geschäftsführung. Es kann doch wohl nicht angehen, dass Produkte verkauft werden bei denen man urplötzlich nicht mehr absolut sicher ist, dass diese den gesetzlichen Bestimmungen der Verkaufsländer entsprechen? Natürlich ist es immer möglich, dass durch Gesetzesänderungen in einem Land derartige Prüfungen erforderlich werden, aber der ganze Bestand? Welcher Schaden ist möglicherweise durch die Aussetzung des Verkaufs entstanden und wer verantwortet ihn?


Arbeitgeber Hapimag

(2013-12-02)

 

Die Stellenanzeige für die Hapimaganlage Zell am See lautete unter anderem wie folgt:

 

„Hapimag in neuem Glanz“ (http://www.meinbezirk.at/zell-am-see/wirtschaft/hapimag-in-zell-am-see-sucht-mitarbeiterinnen-d768008.html)

 

„Für unsere frischrenovierte Residenz suchen wir zur Verstärkung unseres Teams ab sofort

 

  • Stv. Gouvernante/Hausdame

(30 Std./Woche, 5 Tage)

Wir erwarten mehrjährige Erfahrung, EDV-Kenntnisse, Deutsch in Wort und Schrift

 

  • Apartmentreinigung (Geringfügig)

 

  • Kinderbetreuung (Teilzeit oder Geringfügig, Ferialjob)

 

Wir bieten eine übertarifliche Entlohnung, Ganzjahresstelle und einen sicheren Arbeitsplatz. Außerdem können Sie zu attraktiven Konditionen in unseren 57 Resorts und Residenzen in ganz Europa Urlaub machen…“

 

Ausgehend von dieser Stellenanzeige reicht offensichtlich schon eine geringfügige Beschäftigung im Bereich der Apartmentreinigung aus um in den hauseigenen Hapimaganlagen „zu attraktiven Konditionen in 57 Resorts und Residenzen in ganz Europa Urlaub machen“ zu können? Auch so lassen sich die Anlagen auslasten.

 

Bei ca. 1.437 Mitarbeitern „auf Vollzeitbasis“,  ca. 5.636 Wohneinheiten, Nutzung 2 Wochen im Jahr, ausgehend von ca. 1.437 Berechtigten, durch die Teilzeitbeschäftigung dürften es aber erheblich mehr sein, insbesondere auch dadurch, dass geringfügig Beschäftigte offensichtlich auch diese Vergünstigung zusteht, allerdings werden nicht alle Berechtigten den Anspruch geltend machen, fallen auf dieser Grundlage bereits ca. 2.874 Belegungswochen an. Dies entspricht eine Ganzjahresbelegung von ca. 55 Wohnungen, vorausgesetzt, dass die Anlagen zwölf Monate im Jahr zur Verfügung stehen. Dies ist in der Regel nicht der Fall, somit möglicherweise höhere Anzahl an benötigten Wohnungen. Wie viele Mitarbeiter das hauseigene Angebot nutzen ist nicht bekannt.

 

Hapimag:  Arbeitgeberbewertungen durch das Personal.


Hapimag gibt Bauvorhaben in Cervo auf

(2013-12-06)

 

„Bauprojekt in Ligurien aufgegeben

13.11.2013 / Der Vorbescheid zur Baubewilligung liegt vor, jedoch mit gravierenden Einschränkungen. Hapimag zieht nun die Konsequenzen.

Nach langen Vertragsverhandlungen ist der Vorbescheid zur Baubewilligung zwar eingetroffen, er beinhaltet jedoch entscheidende Einschränkungen. Eine Investition in ein Resort mit der vorliegenden Baubewilligung ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll. Deshalb hat der Verwaltungsrat zusammen mit der Konzernleitung bei Hapimag entschieden, dieses Bauprojekt nicht mehr weiterzuverfolgen.“

 

Seit ca. 2010 wurde dieses Projekt von Hapimag publiziert, verbunden mit den meistens nicht fehlenden Hinweisen auf die Weiterentwicklung des Unternehmens zur Schaffung neuer Ferienmöglichkeiten. Jetzt wird das gesamte Projekt ersatzlos mit einer Fünfzeilenmitteilung auf der Hapimaginternetseite gestrichen, ohne Hinweislink unter den „News“ wo immer neue Nachrichten auf den Weg gebracht werden - gute Nachrichten auf den Weg gebracht werden, zumindest das was Hapimag dafür hält. Aus „betriebswirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll“. Ein weiter Begriff, der viele Deutungen zulassen kann zumal keine, auch nur kleine, nähere Hinweise über die Gründe gegeben werden die zu dieser Entscheidung führten. Welche „betriebswirtschaftlichen Gründe“ waren es? Abgesehen davon, ca. drei Jahre bis zur Baugenehmigung ist nun wohl auch keine rekordverdächtige Leistung?

 

http://www.hapimag.com/de/neue-adressen-26272.htm?page=1

 

Die letzte, wirklich neue, im eigenen Zugriff gebaute, Ferienanlage, wurde von Hapimag in Hörnum/Sylt im Februar 2009 in Betrieb genommen. Danach wurden dann Städtequartiere geschaffen, so zum Beispiel Salzburg dessen Durchführung sich sehr hinzog, Jahre nach der ersten Ankündigung erfolgte der Bezug. Diese Hapimaganlagen in den Städten entsprechen nun nicht unbedingt der ursprünglichen Hapimagidee, Städtetouren waren nicht vorgesehen, werden aber offensichtlich gut genutzt, trotz der beträchtlichen Nebenkosten. Der Vorteil dieses Angebots dürfte wohl für Hapimag in der überschaubaren Größe liegen und darin, dass keine großen Rahmenprogramme und Anlagen dort geboten oder vorgehalten werden. Anlagen in Eigentumswohnungsformat mit entsprechend niedrigeren Anschaffungskosten gegenüber einer Ferienanlage, denn Wohnraum in guten Stadtlagen ist derzeit nirgendwo zu Schnäppchenpreisen zu erhalten und es muss schon geprüft werden ob sich dort eine Investition rechnet. Allerdings könnten diese Stadtanlagen bei Bedarf wieder gut realisiert werden, jedenfalls schneller als speziell für den Hapimagnutzer geschaffene Ferienanlagen. Für den Urlaubsgedanken sind diese wohl wenig dienlich und sollte diese Richtung weiter favorisiert bleiben dann ist es ein Richtungswechsel? Vom Anbieter von Urlaubsdomizilen hin zum zusätzlichen Anbieter von Stadtunterkünften. Derzeit befinden sich, jetzt nach der Verabschiedung der Planung Cervo, nur noch Städteanlagen im Bau oder in der Planung.

 

Wo soll auch das Geld für neue Anlagen herkommen, wenn keine neuen Aktien derzeit aufgelegt werden, weil das Unternehmen immer noch damit beschäftigt ist für zurückgenommene Aktien neue Eigentümer zu suchen und darüber hinaus eine nicht abgearbeitete Rückkaufliste besteht auf der ausstiegswillige Aktionäre nun schon seit Jahren kaum vorankommen? Der Investitionswert dieser Altaktien wurde aber schon genutzt.

 

Die Städteresidenzen geben daher nur eine Neubautätigkeit wider die eigentlich einer ganz anderen Qualität entspricht. Eine neue Ferienanlage wird somit wohl noch länger auf sich warten lassen, insbesondere ein direkter Neubau einer solchen Anlage durch Hapimag? Welche Kosten die Planung für dieses nun aufgegebene Objekt in Cervo schon verursachte wurde nicht mitgeteilt. Mehrere Jahre Vorbereitung dürften ihren Preis gehabt haben? Letztendlich war es dann wohl eine Fehlplanung? War diese Entwicklung wirklich erst jetzt absehbar? Welche Vorklärungen und Zusagen wurden getroffen? Solche Planung beginnt man doch nur wenn man sicher ist die eigenen Ziele auch verwirklichen zu können und begibt sich nicht in ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang? Wurde die Notbremse somit zum richtigen Zeitpunkt gezogen?

 

Eine neue Anlage, so diese denn kommt, wird zumindest nicht mehr zu den bisherigen Preisvorstellungen zu bekommen sein. Die Ausgangslage bei Hapimag ist aber auch nicht besser geworden, denn außer der Mittelbeschaffung dafür will auch der große Kostenblock bei Hapimag pünktlich bedient sein. Vielleicht war es auch wirtschaftlich gar nicht so schlecht, dass die Anlage aus „betriebswirtschaftlichen Gründen“ nun nicht gebaut wird, zumindest nicht jetzt. Dies hilft natürlich nicht dem Aktionär weiter und steigert bestimmt nicht die Attraktivität des Angebots, doch ein Unternehmen kann nur neu investieren wenn es expandiert oder um zu expandieren, dies ist bei Hapimag derzeit nicht erkennbar, oder die Abschreibungsbeträge, die bei Hapimag über die Jahresgebühr einen echten Geldzufluss darstellen, entsprechend für neue Investitionen verwendet.

 

 

Protokoll der Generalversammlung von April 2015:

(2015-12-02)

 

„…dass Hapimag seit Jahren bestrebt sei, ein geeignetes Resort zu finden. Von einem grossen Projekt, das in Frage gekommen sei, habe man sich aus Kostengründen zurückziehen müssen. Es sei sehr schwierig, für die Anforderungen der Hapimag Gäste etwas Passendes zu finden.“


Belohnungsprogramm

(2013-12-16)

 

In der zweiten Novemberhälfte verkündete Hapimag wieder einmal eine Änderung. Es war auch schon sehr ruhig geworden um derartige Aktivitäten in Baar. Fast konnte schon der Eindruck entstanden sein, dass dort die Ideen ausgegangen wären. Mit nichten, es hätte auch viele sehr gewundert. Jetzt war die „Klassifizierungskarte“ an der Reihe. Die „Klassifizierungskarte“ wurde zum 01. Januar 2008 eingeführt. Aussage auf der Generalversammlung im April 2010: „Inhaber von Gold- und Platin-Karten halten ca. 12,9 % der Aktien und finanzieren damit auch 12,9 % der Infrastruktur und der laufenden Kosten und konsumieren überproportional mehr in den Resorts…“ Laut Hapimagaussage war ohnehin jeder Aktionär ein „Aktionär erster Klasse“.

 

Offensichtlich war nun diese Karte nicht unbedingt der Knaller und nach einigen Jahren hat man wohl selbst bei Hapimag bemerkt, dass mit einer Karte und der Bevorzugung gewisser Aktionäre nicht auch der Umsatz automatisch gesteigert wird und auch die anderen Aktionäre über Geld verfügen. Also nun der nächste Versuch. Jetzt gibt es „Rewards“, Belohnungen. Im Supermarkt bei „real“ nennt man dies Treuepunkte, dort kann man das günstiger einkaufen was in der Regel ohnehin kaum jemanden interessiert, andere machen dies über „Payback“ oder ähnliche Anbieter. Letztendlich ist es überall das gleiche Zuckerl was verteilt und mitgenommen wird ohne gezielt danach zu fragen und ohne dies zur Grundlage einer Kaufentscheidung zu machen. Welches Unternehmen meint dies nötig zu haben macht es eben. In meiner Kindheit waren es Rabattmarken die in Karten geklebt wurden und die sich damals durchaus einer großen Beliebtheit erfreuten. Die Nachfolgemodelle insgesamt waren fast alle mehr oder weniger uninteressant und von der Zeit überholt. Den Verwaltungsaufwand halten die meisten Anbieter dadurch gering, dass diese auf vorhandene Systeme zurückgreifen und nicht selbst das „Rad neu erfinden“.

 

Hapimag kommt nun mit einer neuen Version. Letztendlich aber trotzdem „alter Wein in neuen Schläuchen“. Bisher gab es ab 2.000 Schweizer Franken (ca. 1.640,00 EUR) Umsatz fünf Wohnrechtspunkte (Umsatz ca. 328,00 EUR/Wohnrechtspunkt. Gehen wir einmal von einem Wert eines Wohnrechtspunkts von ca. 4,61 EUR (ca. 5,67 CHF) aus, dann wurde, ausgehend von dieser Grundlage, ein Rabatt in Höhe von ca. 1,4 Prozent gewährt. Dieser Mindestwert von 2.000 CHF musste zum Jahresende erreicht werden, Beträge darunter wurden nicht berücksichtigt und verfielen. Beim neuen Modell müssen Sie bis zum 31.12. jeden Jahres selbst tätig werden und die „Rewards“ umtauschen, sonst werden diese ebenfalls verfallen. Hoffentlich verfügt jeder Aktionär über die Möglichkeit des Internetzugriffs auf diesen Bereich? Sie können aber auch mit den neu eingerichteten Service-Points telefonieren um sich nach dem Stand Ihres „Reward-Kontos“ zu erkundigen und umzutauschen. Dort freut man sich auf Ihren Anruf. Wie werden dann zum Jahresende erhaltenen „Rewards“ berücksichtigt? Nur als Verfall?

 

„Die jeweils aktuellen Prämien sowie die dafür erforderliche Anzahl an Rewards und alle Änderungen werden in Publikationen der Hapimag und/oder auf der Hapimag Internetseite www.hapimag.com/rewards bekannt gegeben.“

 

„Die nicht für Prämien eingesetzten Rewards verfallen mit Ablauf des 31.12. eines jeden Kalenderjahres.“

 

Beim neuen Modell soll dies wohl etwas kundenfreundlicher gehandhabt werden. Zunächst achten Sie aber auf die Formulierung:

 

„Hapimag Mitglieder, die bei Hapimag Wohnrechtsprodukte erwerben, nehmen automatisch am Hapimag Reward Programm teil.“

 

Die Aktionäre die also ihre Aktien von einem privaten Anbieter, in der Regel einem anderen Hapimagaktionär kaufen, dürfen dieses Programm nicht nutzen, nur Hapimag Mitglieder, die über Hapimag Wohnrechtsprodukte erwerben. Ob dies nun ein so großer Vorteil ist muss der einzelne für sich entscheiden, es sind für diesen Kreis auch noch andere Einschränkungen gültig, ebenfalls mit entsprechendem Beurteilungsspielraum.

 

„Die rechnerische Basis vom Hapimag Reward Program ist der vom Mitglied realisierte Umsatz, welcher mittels definierter Faktoren in Rewards umgerechnet wird. Die jeweils gültigen Faktoren sind unter www.hapimag.com/rewards abrufbar.“ Damit hört dann aber auch schon die klare Aussage auf, es sei denn die wenigen genannten Beispiele sollen schon das gesamte Programm darstellen und erläutern bei denen Vergütungen gewährt werden:

 

 

Umsätze

Umrechnung

“Rewards”

Jahresbeitrag z. B. 2 Produkteinheiten INSIDER Lifetime CHF 681,60

1,0 %

7

Resort-Umsatz z. B. CHF 800,--

1,5 %

12

Zusatzleistungen Head Office z. B. Punkteversicherung CHF 60,--

1,0 %

1

Touristische Drittleistungen z. B. Flüge, Mietwagen CHF 500,--

1,0 %

5

Produktekauf z. B. SELECT Low CHF 1080,--

1,0 %

11

Erfolgreiche Empfehlung

 

100

 

 

Auch die Frühbuchung hat jetzt ihren Preis, nein kostet „Rewards“. Bei Hapimag gibt es eben nichts geschenkt. Um zwei Wochen vor den anderen buchen zu können benötigen Sie eine Frühbucheroption oder -stufe. Da es hierbei fünf verschiedene Stufen gibt wird es wohl möglicherweise darauf hinauslaufen, dass je nach Saison verschiedene Stufen benötigt werden?

 

„Entscheidet sich das Mitglied, seine Rewards für eine Frühbucher-Option einzusetzen, muss eine von Hapimag definierte Stufengröße erreicht werden. Die Stufengröße sowie die benötigte Anzahl an Rewards zum Erlangen einer Frühbucher-Option sind auf der Hapimag Internetseite www.hapimag.com/rewards abrufbar“

 

Für den normalen Stichtagsbucher könnte es dann eng werden zu den Terminen, wenn er nicht über ausreichende „Rewards“ verfügt. Sollte das Frühbuchersystem dafür geschaffen worden sein um diese Punkte wieder abzugreifen? Normal ist die Buchung zu den Stichtagen, nicht die Zahlung in Form von „Rewards“ oder wie immer man es nennen möge, um einen Urlaubstermin zu bekommen, die Regel und nicht die Resteverwertung noch nicht verteilter Bestände. Alles andere sind somit Ausnahmen und sollten dies auch bleiben. Es kann nicht sein, dass die Voraussetzung für einen Urlaubsaufenthalt ein entsprechend hoher Umsatz in den Vorjahren ist und die Sammlung von Frühbucherstufen bedingt? Die umsatzstarken Aktionäre werden gesondert behandelt, die übrigen stehen auf der Warteliste, überspitzt formuliert?

 

„Die Frühbucher-Option kann ab 14 Tagen vor der offiziellen Buchungseröffnung eingesetzt werden.“

 

„Pro Mitglied ist der Besitz an Frühbucher-Optionen auf eine maximale Anzahl beschränkt. Die jeweils gültige maximale Anzahl sowie eine allfällige zeitliche Beschränkung der Ausübung der Frühbucher-Option und weitere Details sind auf der Hapimag Internetseite www.hapimag.com/rewards publiziert.“

 

„Die Verfügbarkeit der Prämien kann je nach Datum variieren. Einzelne Prämien sind gegebenenfalls zu bestimmten Zeiten nicht verfügbar. Hapimag wird von Fall zu Fall entscheiden, ob weitere Prämien im Rahmen des Hapimag Reward Program zur Verfügung gestellt werden…“

 

Mal sehen wie es dann mit den Restaurantpreisen aussieht? Die Hapimag-Card entfällt. Zwar im Restaurant selten nachgefragt war diese bisher Grundlage für die Gewährung des 10-prozentigen Nachlasses auf den Restaurantpreis, den so wohl auch etliche Nichtkarteninhaber entgegen der Absicht der Hapimagzentrale bekamen?  Jetzt hat man dann auch diese Möglichkeit im Griff. Der Restaurantumsatz floss bisher auch mit in die Bonusberechnung. Jetzt gibt es abweichend von den übrigen Beispielpositionen einen Belohnungsfaktor von 1,5 Prozent, dann wohl erheblich weniger als bisher, gegenüber sonst 1,0 %. Wahrlich marginal, aber immerhin etwas mehr als bisher, es sei denn andere Vergünstigungen wie der bisherige Restaurantbonus entfallen. Sollte die gesonderte, etwas höhere Berücksichtigung des Restaurantumsatzes darauf hindeuten, dass hier Förderungsbedarf weiter besteht und die bisherige Zehn-Prozent-Regelung zu wenig brachte oder zu kostspielig wurde? Aussagen über deren Fortfall sind nicht erkennbar, nur wie soll dies ohne Hapimag-Card über die Bühne gehen, vorausgesetzt eine Fortführung ist beabsichtigt?

 

Welche Möglichkeiten bietet nun das „Reward-Program“? Letztendlich stellt sich hier doch die Frage ob ein weiteres Punktesystem überhaupt nötig war und wer soll dann noch durch all diese Punkteverteilungen durchsteigen? Die Handhabung der Hapimagaktie wird dadurch weiter kompliziert, aber wer versteht das System überhaupt noch vollumfänglich? Es kommt da wohl kaum noch auf eine weitere Position an?

 

Möglichkeit 1 - Tausch in Wohnpunkte: 10 „Rewards“ können Sie in 3 Hochsaisonpunkte tauschen. Was sollen hier die krummen Umrechnungen? Für einen Hochsaisonpunkt benötigen Sie 3,333 „Rewards“. Werden die Punkte jetzt mit Kommastellen gutgeschrieben oder verfallen möglicherweise zwei „Rewards“ am 31.12. weil diese dann keinen Hochsaisonpunkt ergeben, dann hätte man mit diesem System dafür eine gute Grundlage geschaffen. Ausgehend vom diesjährigen Jahresbeitrag, 340,80 CHF, erhalten Sie dafür dann wohl drei „Rewards“ vorausgesetzt, was unwahrscheinlich ist, der Jahreseitrag bleibt im nächsten Jahr auf dieser Höhe, es dürfte wohl abgerundet werden. Bei zwei Aktien, entsprechend dem Hapimagbeispiel sieben „Rewards“, bei drei Aktien dann wohl zehn „Rewards“. Warum wird nicht sofort jedem Aktionär ein Wohnrechtspunkt je Aktie gutgeschrieben? Diese komplizierte Vorgehensweise verursacht nur zusätzliche Verwaltungskosten und bringt niemanden etwas. Das hätte man einfacher haben können oder sollte es so sein, dass so viele Aktionäre die Jahresgebühr nicht zahlen und dies ein Anreiz zur Zahlung sein soll?

 

Ebenso ist es mit den Frühbucherstufen. Wenn sämtliche Aktionäre die „Rewards“ für Frühbucherstufen einsetzen kostet dies dem Unternehmen nichts. Nur die Aktionäre die dann auf den normalen Buchungstermin angewiesen sind werden dann Probleme bekommen. Es ändert alles nichts am bei Hapimag bestehenden „Windhund-Verfahren“ für die Buchungen, nur die Ungerechtigkeiten nehmen zu, denn es wird dann umgerechnet letztendlich Geld kosten um an den früheren Terminen buchen zu können. Geld in Form von getätigtem Umsatz. Wird die Anzahl der Frühbuchungen je Termin beschränkt? Welchen Stellenwert hat dann noch die normale Buchungsmöglichkeit die sich aus dem Erwerb einer Aktie ergibt? Aktionäre die die Aktien nicht über Hapimag erwarben können diese Möglichkeit nicht nutzen, diese sind diesbezüglich ständig außen vor. Warum soll ich aber überhaupt dafür Geld ausgeben, in welcher Form auch immer, um früher buchen zu dürfen? Die Nutzung der Anlagen steht mir durch den Aktienbesitz zu, im Rahmen meiner Anteile, durch dieses „Reward-Program“ wird aber in meine daraus resultierenden Rechte eingegriffen.

 

„Tauschen Sie 20 Rewards in eine Frühbucherstufe.“ „Mit 5 angesparten Frühbucherstufen erhalten Sie eine Frühbucher-Option“. Für jede Stufe benötigen Sie also  20 „Rewards“. Für die Option insgesamt 100 „Rewards“.

 

Was ist nun ein „Reward“ wert? Der Umsatz im „Resort“, hier wohl zum überwiegenden Teil der Umsatz im Restaurantbereich, wird mit 1,5 % honoriert, die übrigen Angebote laut Beispiel Hapimag mit 1,0 %. Für ca. 100,00 CHF Umsatz im Resort erhalten Sie einen „Reward“, ebenso in den anderen Bereichen, Auf- und Abrundungen durch die Ursprungssummen. Im Restaurantbereich reichen dafür ca. 66,66 CHF.

 

Aus 10 „Rewards“ können Sie 3 Hochsaisonpunkte eintauschen. Sie benötigen also einen Umsatz bei Hapimag zwischen ca. 666,66 CHF (ca. 542,44 EUR) und 1.000,00 CHF (ca. ca. 813,67 EUR) für einen Hochsaisonpunkt, je nachdem in welchem der prämienbegünstigten Bereiche Sie den Umsatz tätigen. Ausgehend von der Jahresgebühr 2013 liegt der Wert eines Hapimagpunktes bei ca. 4,61 EUR entsprechend ca. 5,67 CHF ausgehend von einem Umrechnungskurs von 1,229 CHF/EUR. Dieser Wert ist die Grundlage für meine Berechnung.

 

Würden wir vom Durchschnittskurs des Hapimag-Punktekiosks am 22.11.2013 ausgehen, 4,07 EUR/Wohnrechtspunkt (5,00 CHF) dann würden die Werte noch ca. 13,4 Prozent niedriger liegen, ganz abgesehen von den noch teilweise weit darunter liegenden Werten für einen bei „ebay“ (minus ca. 33 Prozent) verkauften Wohnrechtspunkt. Entsprechend würde sich auch die nachstehende Berechnung bezüglich des Wertes eines „Rewards“ ändern. So ist es also kein „Worst-Case-Scenario“.

 

Ein „Reward“ hätte demnach einen Wert von ca. 1,38 EUR (ca. 1,70 CHF). Die prozentuale Vergütung liegt somit zwischen ca. 1,7 % und ca. 2,55 % je nach Anteil der Umsatzart.

 

Eine Frühbucherstufe (20 „Rewards“) kostet Sie somit: ca.   27,60 EUR (ca.   34,00 CHF),

die Frühbucher-Option (100 „Rewards“):                                             ca. 138,00 EUR (ca. 170,00 CHF).

 

 

An Umsatz, für eine Frühbucherstufe (20 „Rewards“), benötigen Sie zwischen:

 

Ca. 1.085,44 EUR (ca. 1.334,00 CH) und ca. 1.627,40 EUR (ca. 2.000,00 CHF).

 

 

An Umsatz, für eine Frühbucher-Option (100 „Rewards“) somit zwischen:          

 

Ca. 5.424,46 EUR (ca.6.666,66 CHF) und ca. 8.136,70 EUR (ca. 10.000,00 CHF).

 

 

Die Aktienanzahl ist nun offensichtlich auf einmal nicht mehr das entscheidende Kriterium, der Umsatz zählt? Welch elementarer Erkenntnisstand. Nutzen die Hapimagaktionäre das eigene System nicht ausreichend oder ist das Angebot für zu viele von diesen nicht interessant genug? Vielleicht auch nicht das was man sich unter der Anmietung einer Ferienwohnung vorstellt und somit nicht benötigt? Bevor es „Rewards“ gibt möchte Hapimag aber mit einem entsprechenden Umsatz belohnt werden und erst dann werden die „Bonbons“ verteilt. Eventuell war es dann doch „Learning by Doing“?

 

Egal wie man dieses „Belohnungsprogramm“ sieht, dieses hat den kleinen Vorteil, dass hier, gegenüber der bisherigen Regelung, eine geringfügig gleichberechtigtere Handhabung geschaffen wurde. Zwar auch nicht ideal, aber eventuell darf man die Hoffnung haben, dass hier der Einstieg zu einer neuen Art des Umgangs einen zarten Anfang nehmen könnte? Die bisherige Erfahrung mit dem Unternehmen hat aber gezeigt, dass dies wohl auch wieder ein Irrglaube sein wird und eine kleine Schwalbe eben noch lange keinen Sommer macht und eine zarte Pflanze etwas länger gegossen werden muss bis diese gedeiht. Vermutlich eher eine zufallsbedingte Entwicklung. Durch diese Regelung werden, allerdings mit eleganterer Vorgehensweise, die größeren Aktienanzahlinhaber weiter bevorzugt, schon durch die Zuteilung bedingt durch die Jahresgebühr, die direkte Klassengesellschaft aber zurückgefahren. Auch diese Regelung wird, durch die wohl damit verbundene Abschaffung oder Reduzierung anderer Vergünstigungen und die letztendlich damit indirekt eingeführte Bezahlung der Frühbuchung, die einen Großteil der „Rewards“ wieder abschöpft und damit letztendlich dem Unternehmen nichts kostet, man verlagert nur von der einen in die andere Tasche, mindestens kostenneutral für Hapimag werden. Es stellt sich auch die Frage wo die Wohnrechtspunkte her kommen die bei dieser Gelegenheit verteilt werden? Die kostenmäßige Belastung für das Unternehmen dürfte dabei durch interne Verschiebungen gering bleiben zumal auch die Kartenerstellung entfällt. Letztendlich wird nur etwas verteilt was ohnehin vorhanden ist und keinen großen Aufwand für die Herstellung mit sich bringt, nur die Verwaltungskosten werden möglicherweise weiter steigen. Bei Hapimag hat eben für die Aktionäre alles seinen Preis, auch die Belohnung.

 

Ganz negativ und deshalb weiter nicht akzeptabel ist die Handhabung Teile von Aktienbesitzern weiterhin von diesem Programm auszuschließen die ihre Aktien form- und satzungsgerecht im Rahmen des Privatkaufs direkt von einem anderen Aktionär oder Anbieter erwarben und hier, wie bei einigen anderen Angeboten, außen vor bleiben. Es kann nicht sein, dass es zwei „Klassen“ von Hapimagaktieneigentümern gibt, die die sämtliche Angebote des Unternehmens in Anspruch nehmen dürfen und die die dies eben nicht dürfen.

 

Negativ dürfte auch sein, dass ein Teil der Aktionäre dieses Programm nicht ausreichend im Zugriff haben wird. Es gibt auch heute noch zahlreiche Menschen die eben nicht über einen ständig griffbereiten Internetanschluss verfügen und es wird auch immer schwerer eine Hapimagaktie zu händeln.

 

Eigentlich ist dieses „Reward-Program“ ein Programm der Beliebigkeit und es dürfte die Frage erlaubt sein womit man in Baar eigentlich die Zeit verbringt? Wäre das bisherige Programm ersatzlos gestrichen worden, wahrscheinlich hätte kaum jemand es vermisst?

 

Die Schaffung dieses „Belohnungsprogramms“ kostet Geld durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand welches der Aktionär wieder einmal aufbringen darf, denn der dafür benötigte und damit beschäftigte Verwaltungsapparat wird, gegenüber der bisherigen Regelung, wohl zusätzlich kostenmäßig belastet werden. Warum muss ein Timesharingunternehmen welches Ferienwohnungen an hauseigene Aktionäre überlässt diesen zusätzlichen Aufwand betreiben, vorausgesetzt das Angebot stimmt? Es muss aber irgendetwas nicht in Ordnung sein, wenn man meint es nötig zu haben durch derartige milde Gaben Einfluss auf gewisse Bereiche nehmen zu müssen? Die „Gießkanne“ war für solche Aktionen noch nie das richtige Instrument.


Wie komme ich da raus?“

(2013-12-31)

 

„Wie komme ich da raus?“ Dies ist die Frage die immer wieder gestellt wird. Es könnte eigentlich ganz einfach sein, gäbe es für alle Aktionäre eine rechtsverbindliche belastbare, beanspruchbare und nach einem angemessenen Zeitpunkt greifende Möglichkeit des direkten Ausstiegs nach Vertragskündigung, nur bei Hapimag ist es für viele Altaktionäre eher die Eine-Million-Euro-Frage? Laut Protokoll der letzten Generalversammlung standen ca. 17.500 Aktien auf der Rückkaufliste. Wer kann diese Frage dann aber beantworten? Das Unternehmen macht es in diesen Fällen in der bekannten Weise mit Option auf die Zukunft und Lösungsvorschlägen die auf die Lieferung eines neuen Aktionärs hinauslaufen. Hierbei haben offensichtlich nicht nur die Altaktionäre Probleme einen Interessenten zu finden.

 

Viele Altaktionäre, mittlerweile in die Jahre gekommen, bei etlichen hat der Partner oder die Partnerin diese Welt schon verlassen müssen oder durch Krankheiten an der bisher gewohnten freien Wahl eines Urlaubsortes gehindert, eventuell ist das Reisen zu unbequem geworden und vieles hat man ohnehin schon gesehen, eventuell aber reicht ganz einfach die Rente nicht mehr aus um sich eine oder sogar mehrere Hapimagaktien leisten zu können, schon gar nicht um dann auch noch einen Urlaub in einer der Hapimaganlagen durchzuführen. Finanzielle Ressourcen sind begrenzt und werden im Alter für andere Dinge benötigt. Die Hapimagaktionäre sind in die Jahre gekommen, dass Unternehmen hat es vielfach nicht geschafft die nächste Generation an sich zu binden, deren Urlaubswünsche anderen Vorstellungen entsprechen. Irgendetwas muss doch wohl in die falsche Richtung gelaufen sein?

 

„Mir graust schon vor der nächsten Beitragsrechnung“. So geht es derzeit etlichen Altaktionären.

 

Vielleicht ist aber auch nur die weitere Lebensplanung der Altaktionäre eine andere, eben eine ohne Hapimag? Es muss doch eine vernünftige Lösung für diesen Personenkreis geben, der letztendlich dieser Firma ermöglichte in diesem Jahr das fünfzigjährige Bestehen zu feiern. Es können doch nicht alles nur noch Zwangsmitgliedschaften sein, Mitgliedschaften von Aktionären die auf „gepackten Koffern sitzen“ nicht um zu verreisen sondern um bei Hapimag auszusteigen? Auf einer solchen Basis kann man dann doch kein Unternehmen führen? Die Geschäftsgrundlage muss die Erreichung der Zufriedenheit der Kunden sein. Bevor man sich Gedanken zu einem neuen Bonussystem machte, wie geschehen, wäre es doch wohl angebracht und sinnvoller gewesen Energie und Geist für eine Lösung der Rückkaufproblematik zu verwenden? Meint Hapimag vielleicht, dass hier keine Problematik liegt oder will man diese nur nicht sehen?

 

Jedes Vertragsverhältnis muss irgendwann überschaubar enden können, weil sich nach Jahren Einstellungen, Ansichten und Zwangsläufigkeiten ändern. Wie kann ein geordneter Ausstieg aus einer Hapimagaktie ablaufen? Es kann jedenfalls nicht so sein, dass ein neuer Vertragspartner geliefert werden muss, schon gar nicht so lange das Unternehmen nicht mindestens ein Portal zur Verfügung stellt über welches eine Kontaktmöglichkeit zur Anbahnung von Aktienverkäufen und Weitergaben besteht. Beim Punktekiosk ist dies doch auch zum Verkauf von Wohnrechtspunkten, zwar unnötigerweise streng reglementiert, erfolgt. Die Anlagen könnten viel besser ausgelastet werden, wenn man hier nicht kleinliche Ver- und Zukaufsbedingungen geschaffen hätte. Hapimag muss eben immer alles im eigenen Zugriff haben, oft aber regelt der Markt Probleme, wenn es die Firma selbst nicht schafft. Es ist doch letztendlich egal wer eine Hapimagaktie besitzt, Hauptsache ist, dass diese auch genutzt wird. Letztendlich sind auch die Wohnrechtspunkte Eigentum jedes Aktionärs für das er die fälligen Gebühren entrichtete.  Hat ein Unternehmen ein vernünftiges Konzept, dann ist es auch kein Problem auf neue Kunden zuzugehen und diese zu erreichen.

 

Auf die Frage nach einer Rückkaufmöglichkeit beim Unternehmen wird oft wie folgt unter anderem geantwortet: „Hapimag kauft jedes Jahr auf freiwilliger Basis Aktien im Umfang von über 10 Prozent der Neuverkäufe zurück. Für 2013 wurde diese Anzahl bereits ausgeschöpft und weitere Käufe dürfen wir im laufenden Jahr aus rechtlichen Gründen nicht tätigen.“

 

„Wir möchten Sie aber auch nicht einfach auf die Zukunft vertrösten und bieten Ihnen deshalb eine Alternative: Bestimmt haben Sie bereits einmal darüber nachgedacht, die Aktien an Familienangehörige oder Drittpersonen weiterzugeben.“

 

Wo liegt hier eine wirkliche „Alternative“? Etliche Aktionäre haben versucht die Aktien an Ihre Kinder weiter zu geben. Die wollen die Aktien aber oft nicht einmal geschenkt haben. Eine Börse oder einen Marktplatz für Hapimagaktien gibt es aber nicht. Was sollen die Altaktionäre aber machen um diese Aktien los zu werden? Einige würden diese wohl sogar wirklich verschenken, wenn jemand diese haben möchte. Es fehlt aber, wie ausgeführt, der Marktplatz um zueinander zu kommen. Die Altaktionäre haben oft schon so ausreichend andere Probleme ohne sich mit dieser unbefriedigenden Situation auch noch zusätzlich auseinander setzen zu müssen. Das ausgebende Unternehmen, Hapimag, bietet derzeit keine echte Lösungsmöglichkeit sondern lässt die Problematik bei den rückgabewilligen Aktionären. Wie sollen aber diese das Problem lösen, wenn für Aktien aus Privatverkäufen, so denn überhaupt ein Interessent gefunden wird, danach teilweise einschränkende Nutzungsmöglichkeiten bestehen, inzwischen wohl geringfügig modifiziert, gegenüber Aktien die direkt von Hapimag erworben wurden? Das gesamte geschaffene Umfeld ist für Privatverkäufe nicht vorteilhaft. Das Unternehmen selbst setzte in 2012 aber auch nur ca. 2.256 Aktien ab.

 

Auf Nachfrage nach der ersten Antwort bei Hapimag, ob dies alles wirklich so gemeint sein kann und wirklich keine Lösungsmöglichkeit besteht, kommt unter anderem oft folgende Antwort: „Wir verstehen Ihre Meinung zu der Rückkaufsthematik. Es ist uns wichtig Sie zufrieden zu stellen, jedoch können wir leider zur aktuellen Rückkaufssituation nichts mehr hinzufügen. Den Sachverhalt diesbezüglich haben wir Ihnen bereits mit Schreiben vom … dargelegt“.

 

„Demzufolge schließen wir das Dossier zu dieser Thematik bis zu einer allfälligen Änderung.“

 

Damit ist das Thema für das Unternehmen durch und Schluss, kaum eine kundenfreundliche Vorgehensweise. Sofern entsprechend gefragt wurde teilt man noch die Position auf der Rückkaufliste mit und der anfragende Aktionär stellt in vielen Fällen fest, dass Tausende Aktien vor seiner Aktie stehen die auf Rücknahme ebenfalls warten. Es gibt mindestens einen Aktionär der schon über zehn Jahre auf dieser Liste steht.

 

„Es ist uns wichtig Sie zufrieden zu stellen…“ - man könnte fast auf den Gendanken kommen hier aus Goethes Faust zu zitieren („…Die Botschaft hör ich wohl... Allein es fehlt der Glaube!“). Merkt man dort eigentlich gar nichts mehr? Spott und blanker Hohn sollen es doch wohl nicht sein? Wie geschwollen darf man aber eigentlich mit den eigenen langjährigen Kunden reden und umgehen? Liegen nicht irgendwo vielleicht auch einmal die Grenzen?

 

„Hapimag kauft jedes Jahr auf freiwilliger Basis Aktien im Umfang von über 10 Prozent der Neuverkäufe zurück.“ Ca. 2.256 Aktien wurden 2012 verkauft. War dies

die Anzahl der Aktien die als Neuverkauf gerechnet wurden? Dann waren es wohl ca. 226 Aktien die „auf freiwilliger Basis“ zurückgekauft wurden? Ausgehend von ca. 17.500 Aktien auf der Rückkaufliste, ausgehend von ca. 226 Aktien die den genannten zehn Prozent wohl entsprechen sollen, dann wird die letzte Aktie dieser Liste ca. 2090 an Hapimag zurückgehen, wenn Aktionäre nicht vorher aufgeben und doch einen Empfänger finden?

 

„Es ist uns wichtig Sie zufrieden zu stellen…“

 

Fast so gut wie die Formulierung im „Weihnachtsmail“ der Hapimag: „Wir danken Ihnen für Ihre Treue…“


Restrukturierung oder einmal mehr der übliche Aktionismus?

(2014-01-27)

 

„Neue Luzerner Zeitung“: „Hapimag - Neue Chefin krempelt Laden um“.

 

http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/wirtschaft/wirtschaft_print/Hapimag-neue-Chefin-krempelt-Laden-um;art66370,329568#mitdiskutieren

 

Es könnte wohl auch blanker Anachronismus sein, wenn hier der Eindruck erweckt wird, dass „neue Besen gut kehren“. Die „neue Chefin“ war bereits ab 2002 als Chefaufseherin im Unternehmen tätig bis sie im vergangenen Jahr die Geschäfte der CEO übernahm unter Fortführung des Verwaltungsratsmandats und Weitergabe der Präsidentschaft in diesem Gremium. Im Laufe der Jahre gingen unter ihrer Beteiligung in regelmäßigen Abständen zahlreiche Ankündigungen aus mit denen das Unternehmen auf den Weg zu neuen Ufern gebracht und zukunftssicher gemacht werden sollte. Publikumswirksame Auftritte bei diversen Presseorganen eingeschlossen. Sind diese Restrukturierungen jetzt Folge der Maßnahmen der vergangenen Jahre? Eine Kontinuität ist aus dem Pressebericht heraus nicht abzuleiten.

 

In der Position als Präsidentin des Verwaltungsrats hätte schon immer die Möglichkeit bestanden Fehlentwicklungen zu erkennen und gegenzusteuern, bei rechtzeitigem Erkenntnisstand in sanfter Form.

 

Möglicherweise kann ein Problem aber auch von den oberen Führungsetagen ausgehen, bzw. dort entstehen, Verwaltungsrat und Konzernleitung? Hier sind nun diverse Posten schon seit Jahren mit den gleichen Leuten besetzt, die die Problemfelder ihres Verantwortungsbereichs kennen sollten, auch diese hatten schon immer die Möglichkeit einzugreifen. Wenn nun die „Abteilungen durchleuchtet“ werden stellt sich natürlich die Frage warum dies erst jetzt geschieht und „längst fällige Anpassungen“ erst jetzt durchgeführt werden sollen. Folgt man den Ausführungen des Zeitungsberichts könnte auch die Frage gestellt werden ob da nicht mehr oder weniger „Bauernopfer“ zu beklagen sein werden? Möglicherweise werden dabei auch nur Versäumnisse der Vergangenheit jetzt aufgearbeitet?

 

Nur wohin soll es führen, wenn nur Stellen verschoben werden? Die Frage wozu ein Timesharingunternehmen einen so großen Verwaltungsapparat benötigt bleibt somit bestehen und wird durch diese Umstrukturierung nicht beantwortet. Drastische Maßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn möglichen  Fehlentwicklungen in der Vergangenheit nicht rechtzeitig nachgegangen und gegengesteuert wurde. Je später Maßnahmen eingeleitet werden je schmerzlicher fallen diese dann aus. Die Abarbeitung eines solchen Programms muss somit nicht zwangsläufig Führungsstärke beweisen sondern kann aus anderen Zwangsläufigkeiten und Notwendigkeiten heraus geboten sein. Sinn macht es nur wenn damit ein Ziel erreicht wird, nachdem die wirkliche Problemstellung erkannt wurde.

 

Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind offensichtlich von den Restrukturierungsmaßnahmen nicht betroffen? Wünschen wir der „neuen Chefin“ eine glückliche Hand bei der Durchführung der Restrukturierungen zum Wohle des Unternehmens.


Schweizer Restrukturierungsgipfel 2014

(2014-08-16)

 

„finews.ch“: „Schweizer Restrukturierungsgipfel 2014 an der Universität Zürich“

 

„Welche Aspekte spielen bei Turnarounds eine Rolle? Inwieweit lohnt sich präventives Krisen- und Restrukturierungsmanagement? Ein hochkarätiger Anlass Anfang September in Zürich gibt darüber Auskunft.“

 

„Schieflagen erkennen - Auf dem Programm figurieren führende Vertreter der Zürcher Kantonalbank, von der Hypo Alpe-Adria-Bank, OC Oerlikon, Hapimag, Elma Electronics, Wenger & Vieli, von der Eidg. Finanzverwaltung, dem IWF und dem Staatssekretariat für Wirtschaft.“


Frage zur Hapimag-Aktie

(2014-08-16)

 

„stern“: Wurde die Frage beantwortet?


 

„gutefrage.net“: „Erfahrung beim Verkauf von Hapimagaktien“: http://www.gutefrage.net/frage/erfahrung-beim-verkauf-von-hapimag-aktien

(2013-09-17)

 

 

Klassifizierung:

 

  • Hotelklassifizierung - Was die Sterne bedeuten

 

  • Kriterien für Ferienhäuser und -wohnungen (Deutscher Tourismusverband Service GmbH)

 

  • Kriterien für Ferienhäuser und -wohnungen (Schweizer Tourismus-Verband)

 

 

Schweizerische Kundenschutzorganisationen:

 

  1. Stiftung für Konsumentenschutz

 

  1. Ombudsmann der Schweizer Reisebranche

 

  1. Weitere Links zu Konsumentenfragen, auch Schweiz

 

 

 

Obligationenrecht (Schweiz):

 

Obligationenrecht (Schweiz)

A. Die Generalversammlung Art. 698 - Art. 706b

B. Der Verwaltungsrat Art. 707 - Art. 726

 

 

 

„Geldanlage in der Schweiz - Auch deutsche Kleinanleger können Geld zurückfordern“

(2013-10-16)

 

„biallo.de“ - „Das Verbraucherportal für private Finanzen“:

 

http://www.biallo.de/finanzen/Geldanlage_Fonds/geldanlage-in-der-schweiz-auch-deutsche-kleinanleger-koennen-geld-zurueckfordern.php

 

 


 

 

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Hapimag - Eine schweizerische Aktiengesellschaft fürchtet die Information!!

 


 

 

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