Zweitwohnungsteuer - Archiv II

 

 

 

 

 

„WirtschaftsWoche“ vom 23.09.2013: „Steuern - die Grünen haben erlebt, was passiert, wenn Wunsch auf Wirklichkeit trifft. Die Wirklichkeit ist, dass kaum jemand in diesem Land zu wenig Steuern zahlt. Es gibt kaum einen Staat, der so erfinderisch bei der Tarnung seiner Geldfallen ist, siehe GEZ und Stromsteuern, die natürlich Steuern sind, aber niemals Steuern heißen und auch nie mehr verschwinden, siehe Solidarbeitrag. Der kommende Finanzminister hat ein Luxusproblem: Er schwimmt im Geld. Er muss es investieren, aber nicht verplempern und die Steuerlast senken.

 

 


 

 

Zweitwohnungsteuer und Parteien - 2013-09-04

 

Es stehen Bundestagswahlen an - 2013-06-08

  • CDU-Kandidat des Wahlkreises Hannover-Land I - 2013-06-22
  • Schreiben an den Generalsekretär der niedersächsischen CDU - 2013-06-27
  • Antwort des CDU-Bundestagskandidaten des Wahlkreises Hannover Land I - 2013-06-28
  • Antwort des Generalsekretärs der niedersächsischen CDU - 2013-07-01

 

  • Antworten von Kandidaten zur Bundestagswahl 2013 aus dem Wahlkreis Niedersachsen Rotenburg I - Heidekreis - 2013-07-30

 

  • Antworten von Kandidaten zur Bundestagswahl 2013 aus dem Wahlkreis Niedersachsen Hannover Land I - 2013-08-01
    • Dr. Philipp Rösler, FDP, sieht keinen Handlungsbedarf bei der Finanzautonomie der Kommunen und somit auch nicht bei der Zweitwohnungsteuer

 

Die Kandidaten zur Wahl des Oberbürgermeisters in Hannover tun sich schwer mit Antworten zu Fragen zur Zweitwohnungsteuer - 2013-08-15

 

Fragemöglichkeit an den Kandidaten zur anstehenden Wahl - 2012-12-20

 

Was sagt das BMF zur Zweitwohnungsteuer - 2003-04-16

Verhältnismäßigkeit bei der Heranziehung - 2003-04-17

Zweitwohnung im Ferienhausgebiet - 2003-04-18

Umfang der Nutzung spielt keine Rolle - 2009-09-19

 

Entscheidungen niedersächsischer Verwaltungsgerichte zur Zweitwohnungsteuer - 2012-05-27 /2016-03-04

 

Zweitwohnung am auswärtigen Arbeitsort - 2003-04-19

Studenten müssen keine Zweitwohnungssteuer zahlen - 2005-10-01

VG Lüneburg Urteil vom 16.02.2005 - 5 A 118/04 (Studenten müssen keine Zweitwohnungssteuer zahlen) - 2005-10-02

 

Vollstreckbarkeit eines rechtswidrigen Steuerveranlagungsbescheides (hier: Zweitwohnungssteuer) - 2010-02-04

 

Fastnachtsbeitrag zur Zweitwohnungsteuer - 2014-02-18

Konstanz Spitzenreiter bei der Zweitwohnungssteuer - 2009-09-20

Erfurt mit 16 Prozent Steuersatz einer der Spitzenreiter bei der Zweitwohnungsteuerbelastung - 2010-10-19

Zweitwohnungluxussteuer in Überlingen - 2011-11-16

 

Der Fluch der bösen Tat - 2009-11-14

Zweitwohnungsbesitzer werden immer und überall ausgegrenzt, diskriminiert und ungleich behandelt - 2010-09-26

Auch das kann eine Kommunalverwaltung nicht - 2010-02-03

 

Fauler Kompromiss zur Zweitwohnungssteuer - 2010-02-13

Entvölkerung des ländlichen Raumes durch Zweitwohnungsteuererhebung der Großstädte - 2010-06-16

Desinformation - 2010-10-20

Keine Zweitwohnungsteuerpflicht für die Bewohner der Gefängniszellen der JVA Görlitz - 2010-11-03

 

Ledige können Zweitwohnungsteuer bei doppelter Haushaltführung steuerlich geltend machen - 2010-08-28

 

Haus & Grund sieht keinen Handlungsbedarf gegen die Zweitwohnungsteuer - 2010-08-25

 

In Milmersdorf wurde die Zweitwohnungsteuersatzung aufgehoben - 2010-11-01

Änderungen nach entsprechender Rechtsprechung - 2011-12-25

 

Fahrradverlosung für Ummeldewillige - 2010-11-29

Zweitwohnungsteuer wird zur dritten Miete - 2011-09-28

 

Der Zweitwohnungeigentümer als Feindbild der Kommunalpolitik - 2010-12-01

Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ - 2010-12-08

Die uneinsichtigen Scharfmacher sitzen auch in den Kontrollbehörden der Kommunalaufsicht - 2011-04-02

Hohe Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer? - 2012-05-20

Kreativität bei der Zweitwohnungsteuererhebung - 2014-08-25

 

Arroganz eines Ministeriums - 2011-02-20

Zweitwohnungsteuerpflichtige haben keine Lobby bei den politischen Parteien - 2011-03-12

Zweitwohnungsteuer in Rheinsberg - oder wie belaste ich die eigene Klientel nicht mit Zweitwohnungsteuer - 2011-08-30

 

Silvaplana wird zum Überlingen der Schweiz - 2011-03-22

Erstmals müssen Besitzer von unvermieteten Ferienwohnungen in der Schweiz eine jährliche Abgabe leisten - 2012-10-08

  • Anrufung der nächsten Instanz - 2012-10-15

Wie sich die Bilder gleichen… - 2014-05-13

Wenn der freie Markt durch die Gesetzgebung ausgehebelt wird - 2014-10-07

Wie die Gegenargumente sich gleichen - 2015-01-21

Silvaplana – Protest hatte Erfolg - 2016-03-15

 

Die Verfolgung der Zweitwohnungseigentümer kennt keine Grenzen - 2012-02-27

Kurtaxen - 2012-03-07

„Einwohner zweiter Klasse“ - 2015-08-09

 

Skurrile Steuerarten - 2011-04-03

Kreativität der Kommunen beim Kassieren - 2013-08-10

Eigentor - 2015-02-20

Bagatellsteuererhebung durch die Kommunen ohne Ende - 2015-07-13

 

Jetzt nimmt man sich bei der Zweitwohnungsteuer die Internatsschüler vor - 2011-04-20

Zweitwohnungsteuer - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Bürokraten - 2012-08-15

Zweitwohnungsteueraufkommen in Wittstock/Dosse 35 Euro im vergangenen Jahr - 2014-04-10

Zweitwohnungsteuer für Moorgrundstück - 2015-06-28

 

München fordert Abgabe für Bett in Asylunterkunft - 2011-12-26

Ist ein Wohnmobil nun eine Immobilie oder ein Fahrzeug? - 2014-02-28

  • Antwort der Landeshauptstadt München - 2014-08-26

 

Manche merken wirklich nichts - 2011-05-25

Zweitwohnungsteuer für Wohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus - 2011-07-13

  • Leitsatz zur Zweitwohnungsteuererhebung - 2011-07-21

 

Zweitwohnungsteuer erhebende Kommunen - 2011-07-01

Stellenwert der Zweitwohnungsteuer - 2011-09-30

Bettensteuer als Vergleich nicht geeignet - 2012-07-21

 

Bund der Steuerzahler steht der Erhebung von Zweitwohnungsteuer äußerst kritisch gegenüber - 2011-07-31

Zweitwohnungsteuer in Nordrhein-Westfalen - 2014-04-15

Fauler Zauber „Landeszuschüsse“ - 2014-04-18

Erst Zuckerbrot, jetzt die Peitsche - 2014-11-03

 

Versuch einer Betrachtung zur Zweitwohnungsteuer - 2011-12-13

Doppelbesteuerung? - 2013-07-28

„Früher hat man den Zehnten abgegeben, heute bleibt er einem noch“ - 2014-03-19

Die Logik eines Kommunalpolitikers - 2014-11-21

 

Fragen Sie bei der nächsten anstehenden Wahl Ihren Landtagsabgeordneten - 2012-08-17

  • Frage an den FDP-Spitzenkandidaten zur Landtagswahl, Stefan Birkner - 2012-12-05
  • Antwort vom 12.12.2012 - 2012-12-14
  • Fragen und Antworten von Kandidaten zur Niedersächsischen Landtagswahl 2013 der Wahlkreise Walsrode und Garbsen/Wedemark - 2012-12-22

 

Zweitwohnungsteuersünder - 2014-05-20

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Politiker - 2014-10-01

 

Die Volksvertreter sind nicht dazu da eine Zweitwohnungsteuer einzuführen - 2014-11-14

Brandenburger Unsitte - 2015-06-03

Schlüsselzuweisungen - 2015-08-22

Zwei Zweitwohnungsteuerpflichtige waren vor dem Münchener Verwaltungsgericht erfolgreich - 2015-11-17

 

Zweitwohnungsteuer zur Alimentierung der Rundfunk- und Fernsehanstalten - 2012-12-18

Ist der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig, weil er eine Steuer ist? - 2013-03-29

Einkünfte der Fernsehintendanten

Das verdienen die Chefs von ARD und ZDF wirklich“

Die aus der Wohnungsinhaberschaft resultierende Rundfunkbeitragspflicht ist nicht verfassungswidrig - 2013-12-26

Klage gegen Rundfunkbeitrag erfolglos - 2014-04-04

 

Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs zur Rechtswidrigkeit der Zweitwohnungsteuer - 2015-07-12

 

Zweitwohnungsteuererhebung in Hessen - 2016-02-28

Kommunale Finanzpolitik kann wohl kaum einer - 2016-03-02

Maßlosigkeit als Grundlage der Zweitwohnungsteuererhebung - 2016-03-07

Doppelte Gebühr für den Zweitwohnsitz - 2016-05-13

 

Offensichtlich will auch „schlecht Ding Weile haben“ - 2016-07-16

Verfolgte der Zweitwohnungsteuer - 2016-07-18

Willkür-Steuer - 2016-08-01

„Einwohnerzahl durch Zweitwohnungssteuer gestiegen“ - 2016-10-22

 

„Die Zweitwohnungssteuer in Babenhausen produziert „Heimatvertriebene““

 

Es wird immer der gleiche Schwachsinn kolportiert - 2016-10-30

Erfurt – eine Geschichte zur Abzockerei - 2016-10-31

Heroischer Kampf zur Eintreibung der Zweitwohnungsteuer - 2016-11-05

Drastische Reduzierung der Zweitwohnsitze nach Zweitwohnungsteuereinführung - 2016-11-14

 

Zweitwohnungsteuer ist „kommunistisch“ - 2016-11-01

 

 

FDP-Fraktion des Niedersächsischen Landtags ließ über ihren „Vormund“ zur Zweitwohnungsteuer antworten - 2016-08-01

 

  • Auf meine Anfrage zur Zweitwohnungsteuer bei den einzelnen Landtagsabgeordneten von „Bündnis 90 / Die Grünen“ kam auch kaum eine Antwort - 2016-08-12

 

  • Offensichtlich suchen sich die Landtagsabgeordneten die Fragestellungen selbst aus die sie dann beantworten möchten? - 2016-08-15

 

  • Keine Antwort von den Kompetenzträgern der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag - 2016-08-17

 

 

Dem Gemeinderat Lindwedel ist die Frage eines Zweitwohnungsteuerpflichtigen keine Antwort wert - 2013-02-07

  • Bestehen erhebliche Defizite bei der Abhandlung rechtlicher Abläufe bei der Samtgemeinde Schwarmstedt?
  • Gemeinde Lindwedel - Vorgehen nach Gutsherrenart - 2013-08-22
  • „Und sie bewegt sich doch!“ - Zweitwohnungsteuereinnahmen der Gemeinde Lindwedel - 2013-09-14
  • Kostenfalle Samtgemeinde - 2013-12-28

 


Was sagt das BMF zur Zweitwohnungsteuer

(16.04.2003)

 

  • Was wird besteuert? – Die Zweitwohnungsteuer knüpft an das Innehaben einer Zweitwohnung in der besteuernden Gemeinde an.
  • Wie hoch ist die Steuer? – Bemessungsgrundlage ist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentümern die sonst übliche Miete.
  • Wer zahlt die Steuer? – Steuerschuldner ist der Inhaber der Zweitwohnung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Zweitwohnungsinhaber Eigentümer oder Mieter ist
  • Wie lautet die Rechtsgrundlage? – Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer sind Art. 105 Abs. 2a des Grundgesetzes sowie die Kommunalabgabengesetze der Länder und Satzungen der betreffenden Gemeinden.
  • Wer erhebt diese Steuer? – Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird von einigen Gemeinden, insbesondere von Fremdenverkehrsgemeinden erhoben.

Verhältnismäßigkeit bei der Heranziehung

(17.04.2003)

 

Verhältnismäßigkeit der Heranziehung zum Jahresbetrag bei einer Zweitwohnungsteuer. Verfügt der Inhaber einer Zweitwohnung über eine rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit von mindestens zwei Monaten, so kann die Regelung einer Zweitwohnungsteuersatzung, nach der er mit dem vollen Jahresbetrag der Steuer veranlagt wird, nicht als unverhältnismäßig, beanstandet werden. (BVerwG. Urt. V. 26.09.2001 – 9 C 1/01.; Anschluss an BVerwGE 109, 188).


Zweitwohnung im Ferienhausgebiet

(18.04.2003)

 

Besteuerung einer Zweitwohnung im Ferienhausgebiet. Eine Zweitwohnung kann auch dann, wenn sie in einem Ferienhausgebiet liegt, nach ihrem Mietwert zu einer Zweitwohnungsteuer veranlagt werden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.04.2002, Az.: 6 A 11634/01.OVG).

 

Die Kläger sind Besitzer eines Anwesens in einem Ferienhausgebiet. Hierfür wurden sie zu einer Zweitwohnungsteuer i.H.v. rund 180,00 Euro im Jahr herangezogen. Die Kläger hielten dies für unverhältnismäßig, da sie das Ferienhaus nur zeitweise für Erholungszwecke und nicht zum unbegrenzten Aufenthalt nutzen durften. Die in erster Instanz gegen die Erhebung der Steuer gerichtete Klage hatte Erfolg. Das OVG hob das Urteil auf und wies die Klage gegen den Steuerbescheid ab.

 

Nach Auffassung der Richter könne derjenige, der neben der Hauptwohnung noch eine weitere Wohnung ausschließlich oder zumindest teilweise zur persönlichen Nutzung unterhalte, ohne Rücksicht auf die Dauer der persönlichen Nutzung zu einer Zweitwohnungsteuer herangezogen werden. Zweitwohnungen unterlägen der Besteuerung, soweit sie wenigstens zu zeitweisen Wohnen geeignet seien. Auch bei einer Mischnutzung, bei der die Zweitwohnung teilweise selbst genutzt, teilweise vermietet werde, könne grundsätzlich eine Zweitwohnungsteuer nach dem jährlichen Mietaufwand erhoben werden.


Zweitwohnung am auswärtigen Arbeitsort

(19.04.2003)

 

BVerwG - Urteil vom 12. April 2000, 11 C 201/2000. Der Klage eines verheirateten Arbeitnehmers gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer für eine Wohnung, die er an seinem Beschäftigungsort gemietet hatte, um von ihr aus werktags seine Arbeitsstelle zu erreichen, während er an den Wochenenden und den arbeitsfreien Tagen in seiner Familienwohnung an einem anderen Ort wohnte, wurde vom Bundesverwaltungsgericht nicht stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts komme es allein auf das Innehaben einer Zweitwohnung und der damit zum Ausdruck kommenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an. Das Wesen der Aufwandsteuer schließe es dagegen aus, die Steuerpflicht von der wertenden Berücksichtigung der Absichten und Zwecke abhängig zu machen, die der Anmietung der Zweitwohnung zugrunde lägen. Deshalb sei die Beklagte durch Bundesrecht nicht gehindert, auch für eine sogenannte Erwerbswohnung eine Zweitwohnungsteuer zu erheben.


Studenten müssen keine Zweitwohnungssteuer zahlen

(2005-10-01)

 

Studenten müssen keine Zweitwohnungssteuer zahlen, wenn sie zu Hause bei ihren Eltern ein Zimmer und am Universitätsort eine Wohnung haben, urteilte das Verwaltungsgericht Lüneburg (Az: Verwaltungsgericht Lüneburg, 5 A 118/04). Danach können Studenten zwei Quartiere vorweisen. Das frühere Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung kann jedoch nicht als Erstwohnung bezeichnet werden. Das sei nur der Fall, wenn es sich um vier Wände mit Küche und eigenem Bad handelt.

 

Die Revision wurde zugelassen.


VG Lüneburg Urteil vom 16.02.2005 – 5 A 118/04

(2005-10-02)

 

Das Verwaltungsgericht Lüneburg berichtet:

 

5A 118/04

VG Lüneburg Urteil vom 16.02.2005

 

Aus dem Entscheidungstext:

Die Klägerin wehrt sich mit ihrer Klage gegen die Festsetzung von Zweitwohnungssteuern.

Die 1981 geborene Klägerin studiert seit Herbst 2001 an der Universität {E.}. In {E.} wohnt sie mit einer Kommilitonin in einer 42,2 qm großen abgeschlossenen Mietwohnung. Während der Semesterferien und an den vorlesungsfreien Wochenenden hält sie sich in dem von ihrer Mutter bewohnten Haus in {F.} auf, wo sie ein Zimmer hat. Mit Hauptwohnsitz ist die Klägerin in {F.} und mit Nebenwohnsitz in {E.} gemeldet. Die Klägerin erhält Ausbildungsförderung in Höhe von monatlich 186,-- EUR als Zuschuss bzw. als unverzinsliches Darlehen. Daneben erhält sie aus einer Tätigkeit als Hilfslehrerin 110,40 EUR monatlich.

Mit zwei Bescheiden vom 22. Mai 2003 wurde die Klägerin von der Beklagten für das zweite Halbjahr 2002 zu einer Zweitwohnungssteuer in Höhe von 73,20 EUR und für das Jahr 2003 zu einer Zweitwohnungssteuer in Höhe von 146,40 EUR herangezogen. Dagegen hat die Klägerin rechtzeitig Widerspruch eingelegt. Mit Bescheid vom 2. Januar 2004 setzte die Beklagte gegen die Klägerin für das Jahr 2004 eine weitere Zweitwohnungssteuer in Höhe von 146,40 EUR fest. Gegen diesen Bescheid hat die Klägerin am 21. Januar 2004 ebenfalls Widerspruch eingelegt.

Zur Begründung ihrer Widersprüche hat die Klägerin vorgetragen, für ihre „Hauptwohnung" in {F.} habe sie keine finanziellen Mittel aufzubringen, an denen ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemessen werden könnte. Die Wohnung in {E.} diene ihr ausschließlich zu Studienzwecken. Sie halte sich hier nur während der Studien- und Vorlesungszeiten auf. Unter diesen Umständen könne aus der Anmietung der Wohnung am Studienort nicht auf eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geschlossen werden. Dies gelte umso mehr, weil ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überhaupt erst durch BAföG Leistungen hergestellt und gesichert werde. Die Beklagte müsse diesem Umstand mit einem Befreiungs- oder zumindest Ermäßigungstatbestand in ihrer Zweitwohnungssteuersatzung Rechnung tragen.

Mit Widerspruchsbescheid vom 24. Mai 2004 hat die Beklagte die Widersprüche der Klägerin als unbegründet zurückgewiesen. Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für die zu Ausbildungszwecken genutzte Zweitwohnung sei rechtmäßig und widerspreche nicht dem Gleichheitssatz. Der Inhaber einer Zweitwohnung erbringe mit der Zweitwohnungssteuer einen Ausgleich für die Inanspruchnahme der Infrastruktur der Gemeinde, die er mit seiner Zweitwohnung nutzt. Gemeinden erhielten im kommunalen Finanzausgleich nur für Einwohner mit einem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schlüsselzuweisungen zur Erledigung ihrer Aufgaben. Durch die Erhebung der Zweitwohnungssteuer werde ein gewisser Ausgleich dafür geschaffen, dass auch den Zweitwohnungsinhabern die kommunalen öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen, jedoch nur Inhaber von Hauptwohnungen bei dem Aufkommen aus Einkommens- und Umsatzsteuer über den Finanzausgleich berücksichtigt werden.

Melderechtlich sei die Entscheidung der Klägerin, den Hauptwohnsitz in {F.} beizubehalten und {E.} als Nebenwohnung zu bestimmen, nicht zu beanstanden. Jedoch müsse generell von allen Inhabern der im Bereich der Beklagten liegenden Zweitwohnungen die Zweitwohnungssteuer erhoben werden. Dabei sei es unerheblich, von wem und mit welchen Mitteln die Zweitwohnung finanziert werde. Ausschlaggebend für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer sei der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustandes, für den finanzielle Mittel verwendet werden. Der Aufwand sei typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Es sei nicht praktikabel, wenn in jedem Fall die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen festgestellt werden müsste. Die Herausnahme von Studenten aus der Zweitwohnungssteuerpflicht würde eine Ungleichbehandlung der Zweitwohnungssteuerinhaber bedeuten. Der Hinweis auf die BAföG Leistungen sei nicht nachzuvollziehen, weil die Besteuerung nur eine Folge der persönlichen Entscheidung der Klägerin sei, die Hauptwohnung nicht in {E.} zu nehmen.

Mit der am 15. Juni 2004 von der Klägerin dagegen erhobenen Klage macht sie geltend, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit reiche nicht aus, sich am Hauptwohnsitz in {F.} eine eigene Wohnung zu nehmen. Sie bewohne im Haus ihrer Mutter in {F.} eines der „Kinderzimmer". Nur für das Studium habe sie in {E.} gemeinsam mit einer Kommilitonin eine kleine Zweitwohnung bezogen. Dass die Anmietung einer Studentenwohnung eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beweise, treffe schon im Ansatz bei einer Studentin nicht zu, die wie sie ihr Studium mit BAföG Zahlungen finanziere. Auch die Stadt {F.} habe Infrastrukturmaßnahmen zu finanzieren. Unverständlich sei der Hinweis der Beklagten, die Besteuerung sei Folge der persönlichen Entscheidung, die Hauptwohnung nicht in {E.} zu nehmen. Für sie verstoße das Verhalten der Beklagten sowohl gegen die Grundsätze des Melderechts als auch des Aufwandssteuerrechts.


Die Klägerin beantragt,

die Zweitwohnungssteuerbescheide der Beklagten vom 22. Mai 2003 und vom 2. Januar 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 24. Mai 2004 aufzuheben.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Sie trägt vor, die Klägerin verfüge über eine melderechtliche Hauptwohnung in {F.} und über eine Zweitwohnung im Sinne ihrer Zweitwohnungssteuersatzung in {E.}. Maßgeblich für die Feststellung des Innehabens mehrerer Wohnungen sei allein das Melderecht. Aus dem Umstand, dass die Klägerin in {E.} mit einer Nebenwohnung gemeldet sei, ergebe sich, dass auch eine Hauptwohnung existiere. Die formale Anknüpfung an den melderechtlichen Begriff der Nebenwohnung sei von der Rechtsprechung anerkannt. Deshalb bedürfe es auch keiner gesonderten Definition der Hauptwohnung in der Zweitwohnungssteuersatzung. Die Legaldefinition der Wohnung beziehe sich allein auf die Voraussetzungen für die Annahme einer Zweitwohnung, die die Steuerpflicht auslöse. Deshalb sei für die erforderliche Ausstattung der melderechtlichen Hauptwohnung in der Zweitwohnungssteuersatzung keine Regelung getroffen worden. Die Beklagte sei auch nicht verpflichtet, einzelne Personenkreise bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer generell durch Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände zu berücksichtigen. Es bestehe auch kein Anlass, im Falle der Klägerin von der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer aus Gründen der Billigkeit abzusehen.

Die Kammer hat mit Beschluss vom 28. Juli 2004 (5 B 34/04) die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet. Die von der Beklagten dagegen eingelegte Beschwerde hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 2. September 2004 (13 ME 375/04) verworfen.

Die Kammer hat der Klägerin mit Beschluss vom 8. Oktober 2004 für das Klageverfahren im ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten bewilligt.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, auf den Verwaltungsvorgang der Beklagten und die Gerichtsakte 5 B 34/04 verwiesen.

Entscheidungsgründe

Die zulässige Klage ist begründet.

Die angefochtenen Bescheide der Beklagten, mit der die Klägerin zu Zweitwohnungssteuern für die Jahre 2002, 2003 und 2004 herangezogen worden ist, sind rechtswidrig.

Die Kammer hat in ihrem Beschluss vom 28. Juli 2004 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren folgendes ausgeführt:

„Voraussetzung für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer nach Maßgabe der Satzung der Antragsgegnerin über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 22. März 2002 -ZwStS -ist, dass der Steuerpflichtige zwei Wohnungen unterhält und gem. § 1 Abs. 2 a ZwStS die „Zweitwohnung“ in {E.} dem Steuerpflichtigen als Nebenwohnung im Sinne des Niedersächsischen Meldegesetzes dient. Rechtliche Voraussetzung für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist zunächst, dass der Steuerpflichtige überhaupt zwei Wohnungen zur eigenen Nutzung unterhält. Aus dem Wesen der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG folgt, dass nur der besondere Aufwand für das Innehaben einer zweiten Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf neben der Hauptwohnung besteuert werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. 4. 2000, 11 C 12/99, BVerwGE 111, 122 (125)). Deshalb kann nur der Aufwand besteuert werden, den der Steuerpflichtige für die Unterhaltung einer Wohnung neben der Hauptwohnung hat. Die Steuerpflicht setzt somit voraus, dass der Steuerpflichtige überhaupt eine Hauptwohnung im Sinne des steuerrechtlichen Wohnungsbegriffs hat.

Für die Begründung der Steuerpflicht ist es zunächst rechtlich unerheblich, wenn der Steuerpflichtige unter Zugrundelegung des Wohnungsbegriffs des § 7 des Niedersächsischen Meldegesetzes idF. vom 20. November 2001 (Nds.GVBl. S. 701) - NMG - an zwei verschiedenen Orten gem. § 8 NMG mit Haupt- und Nebenwohnung gemeldet ist. Denn als Wohnung im Sinne des Melderechts gilt gem. § 7 S. 1 NMG bereits „jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird“. Grundlegende Voraussetzung für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist jedoch, dass die Erst- oder Hauptwohnung und die Zweit- oder Nebenwohnung jeweils eine Wohnung im Sinne des in § 1 Abs. 3 ZwStS geregelten steuerrechtlichen Wohnungsbegriffs ist. Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut der genannten Satzungsbestimmung, der bestimmt, was „Wohnung im Sinne dieser Satzung“ ist. Die Satzung erwähnt an verschiedenen Stellen die Haupt- und Zweitwohnung, so dass schon deshalb für beide Wohnungen von einem einheitlichen steuerrechtlichen Wohnungsbegriff ausgegangen werden muss. Hinzu kommt, dass auch nach Sinn und Zweck der Steuer die Hauptwohnung mindestens die Anforderungen der Nebenwohnung erfüllen muss, weil nur dann überhaupt von einer steuerrechtlich relevanten „Zweitwohnung“ gesprochen werden kann.

Gemäß § 1 Abs. 3 ZwStS ist Wohnung im Sinne der Satzung


„jede baulich abgeschlossene Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen bestimmt ist, zu der eine Küche oder Kochgelegenheit sowie eine Toilette und ein Bad oder eine Dusche gehören.“

Hier ist bereits zweifelhaft, ob die Antragstellerin über eine „Haupt oder Erstwohnung“ nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 ZwStS verfügt. Die Antragstellerin hat im Verwaltungsverfahren und im gerichtlichen Antragsverfahren ausgeführt, dass sie im angemieteten Haus ihrer Mutter in {F.} wohnt und sich in {F.} keine eigene Wohnung leisten könne. Dieser Vortrag lässt darauf schließen, dass die Antragstellerin im Hause ihrer Mutter zwar ein Zimmer, nicht aber über eine eigene abgeschlossene Wohnung mit Küche oder Kochgelegenheit und eigener Toilette oder Bad verfügt. Die Antragsgegnerin hat im Verwaltungsverfahren keine Feststellungen zu dieser für die Steuererhebung grundlegenden Frage getroffen. Die Kammer geht deshalb im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, in dem eine weitere Sachaufklärung grundsätzlich nicht erfolgt, davon aus, dass die Antragstellerin in {F.} über keine eigene abgeschlossene Wohnung im Sinne des § 1 Abs. 3 ZwStS verfügt, sodass schon deshalb die Voraussetzungen für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Falle der Antragstellerin voraussichtlich nicht vorliegen. Diese Frage wird evtl. im Hauptverfahren noch weiter aufzuklären sein. Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung vom 12. April 2000 (BVerwGE 111, 122 (129)) festgestellt, dass im Bereich der in diesem Verfahren beklagten Landeshauptstadt Hannover Studenten und Auszubildenden nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, weil die Beklagte davon ausgehe, dass diese in der Wohnung ihrer Eltern, für die sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, keine abgeschlossene Erstwohnung zur Verfügung haben.

Auch im Übrigen hat die Kammer erhebliche Bedenken, ob die Antragstellerin von der Antragsgegnerin zur Zweitwohnungssteuer veranlagt werden kann. Mit der Antragsgegnerin ist davon auszugehen, dass grundsätzlich auch Studenten, die zwei eigene Wohnungen im Sinne des § 1 Abs. 3 ZwStS innehaben, mit der melderechtlichen Nebenwohnung zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 6. Dezember 1983 ausdrücklich festgestellt, dass die Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2 a GG auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abstellt. Das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung erfordere in aller Regel die Aufwendung finanzieller Mittel und sei damit Ausdruck einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ausschlaggebendes Merkmal für die Steuerpflicht sei „der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustandes, für den finanzielle Mittel verwendet werden“ (vgl. BVerfGE 65, 325 (347)). Für die Abgrenzung des Kreises der Steuerpflichtigen spiele es keine Rolle, aus welchen Gründen der Aufwand in Form der Haltung einer Zweitwohnung betrieben werde (vgl. BVerfGE 65, 325 (357)). Das bedeutet, dass entsprechend der Auffassung der Antragsgegnerin grundsätzlich unabhängig von dem Zweck der Nutzung der Zweitwohnung jeder Zweitwohnungsinhaber und damit grundsätzlich auch jeder Student in den Kreis der steuerpflichtigen Personen einbezogen werden kann.

Eine andere, von der Antragsgegnerin bisher offenbar nicht weiter beachtete Frage betrifft das Problem, ob nicht rechtlich zwingend für einzelne Personenkreise wie beispielsweise Studenten bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände greifen müssen. In ihrer Zweitwohnungssteuersatzung vom 22. März 2002 hat die Antragsgegnerin in § 1 Abs. 4 ZwStS lediglich für zwei Fälle, die hier offenkundig nicht vorliegen, Befreiungstatbestände in ihre Satzung aufgenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 1983 jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Satzungsgeber unbenommen bleibt, unter Beachtung des Gleichheitssatzes weitere Ermäßigungstatbestände oder Befreiungstatbestände vorzusehen (vgl. BVerfGE 65, 325 (357)).

Für Studenten, die eine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung in der Stadt {E.} unterhalten, ist damit weder generell noch im Einzelfall ein Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestand vorgesehen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Antragsgegnerin bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer von Studenten in besonderem Maße im Einzelfall prüfen muss, ob eine Ermäßigung oder Befreiung von der Steuerpflicht gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4 b NKAG i.V.m. § 163 Abs. 1. Satz 1 AO in Betracht kommt. Im Rahmen des von der Antragsgegnerin auszuübenden Ermessens ist dies möglich, wenn die Erhebung der Steuer „nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre“. Es liegt auf der Hand und ist offenkundig, dass bei der Mehrzahl der Studenten das Vorhalten einer zweiten Wohnung am Standort der Universität nicht Ausdruck einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist, was die Erhebung der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer rechtfertigt. Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 12. April 2000 zu beurteilenden Sachverhalt (vgl. BVerwGE 111, 122 ff) ist der von einem Studenten am Universitätsort getätigte Aufwand zum Unterhalt einer Nebenwohnung am Studienort nicht typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sondern lediglich eine durch die örtlichen Gegebenheiten bedingte und unabwendbare Notwendigkeit, um ein Studium außerhalb des Hauptwohnsitzes am Sitz der Universität durchführen zu können. Mit dem Innehaben der Wohnung wird deshalb in diesen Fällen keine die Steuererhebung rechtfertigende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck gebracht, zumal diese in der Regel auch nicht vorliegt. Bezieht beispielsweise ein Student, der eine Zweitwohnung am Universitätsstandort {E.} unterhält, Leistungen nach dem BAföG und finanziert damit sein Studium und die Miete seiner weiteren Wohnung, so ist offensichtlich, dass von einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine Rede sein kann. In diesen Fällen drängt sich die Prüfung, ob die Festsetzung der Zweitwohnungssteuern nach Lage des Falles unbillig ist, auch ohne ausdrücklichen Antrag auf. Dass dies auch aus Rechtsgründen zu einer Befreiung von der Steuerpflicht führen kann, hat das Finanzgericht Bremen in seinem Urteil vom 1. Februar 2000 (AZ: 299283 K 2, KStZ 2000, 171(173)) damit begründet, dass „aus dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG zwingend abzuleiten (sei), dass Studenten, die Leistungen nach dem BAföG erhalten, von der Zahlung der Zweitwohnungssteuer generell befreit sein“ müssten. Dies alles deutet darauf hin, dass auch im Übrigen erhebliche Zweifel an der Erhebung der Zweitwohnungssteuer von Studenten ohne jede Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalles bestehen.

Dem steht auch nicht entgegen, dass der einzelne Student durch die melderechtliche Bestimmung seiner Wohnung in {E.} zur „Hauptwohnung“ der Steuerpflicht entgehen und die Antragsgegnerin zur Erhöhung der Finanzzuweisungen durch das Land Niedersachsen an der Begründung von „Hauptwohnungen“ durch Studenten in {E.} interessiert ist. Einmal verbietet es sich wegen der unterschiedlichen Regelungszwecke des Meldegesetzes und der Steuerhebung von selbst, die melderechtlichen Verhältnisse in einen unmittelbaren Bezug zur grundsätzlichen Steuerpflicht zu stellen. Es ist deshalb unangebracht, die erforderliche Billigkeitsprüfung durch den Hinweis auf die Möglichkeit der Begründung des Hauptwohnsitzes, selbst wenn dies melderechtlich überhaupt möglich sein sollte, zu unterlassen. Dass sich auch sonst jeder rechtlich beachtliche Zusammenhang zwischen der persönlichen Zweitwohnungssteuerpflicht und den finanziellen Auswirkungen der jeweiligen Wohnungsanmeldung für die Antragsgegnerin im Rahmen der Finanzzuweisung verbietet, versteht sich von selbst.“

An diesen Feststellungen hält die Kammer auch unter Berücksichtigung des Vortrages der Beklagten in diesem Klageverfahren fest.

Die Klägerin hat im Klageverfahren erläutert und glaubhaft gemacht, dass sie bei ihrer Mutter in {F.} keine abgeschlossene Wohnung mit eigener Küche und eigener Toilette oder Bad bewohnt. Das von ihr bewohnte „Kinderzimmer" in {F.} erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 ZwStS für die Annahme einer steuerpflichtigen Wohnung.

Die Kammer hält nach erneuter Prüfung der Rechtslage auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Beklagten im Klageverfahren daran fest, dass die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer voraussetzt, dass zunächst eine „Erst- oder Hauptwohnung“ im Sinne des § 1 Abs. 3 ZwStS vorliegt. Die mit der Zweitwohnungssteuer verfolgte Besteuerung eines besonderen Aufwandes, aus dem auf eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geschlossen werden kann, setzt voraus, dass die Grundlagen für die Annahme des entsprechenden Steuertatbestands gegeben sind. Der Steuertatbestand verlangt, dass der Steuerpflichtige zwei Wohnungen im Sinne des steuerrechtlichen Wohnungsbegriffes unterhält, weil nur daraus tatsächlich auf die geforderte besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geschlossen werden kann. Deshalb kann es für die Definition der Zweitwohnung nicht allein auf die melderechtlichen Bestimmungen, die gem. § 7 NMG einen anderen Wohnungsbegriff zur Grundlage haben, ankommen. Aus den melderechtlichen Verhältnissen (Haupt- und Nebenwohnung) kann nur geschlossen werden, wo der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt hat und damit melderechtlich mit seiner Hauptwohnung und wo er melderechtlich mit einer Nebenwohnung gemeldet ist.

Dies entspricht auch dem von der Beklagten definierten Steuertatbestand in § 2 Abs. 1 ZwStS. Danach ist steuerpflichtig, wer im Stadtgebiet „melderechtlich eine Zweitwohnung innehat“. Auch dies schließt nach Auffassung der Kammer nicht aus, dass für die Erfüllung des Steuertatbestandes der Steuerpflichtige zunächst eine Erst- oder Hauptwohnung innehaben muss. Der Hinweis in dieser Vorschrift, dass Inhaber einer Zweitwohnung derjenige ist, „dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken" macht dies noch einmal deutlich. Weil für die melderechtliche Anerkennung eines Hauptwohnsitzes nicht das für die Steuererhebung maßgebliche Vorhalten einer abgeschlossenen Wohnung erforderlich ist, kann allein durch die Betrachtung der melderechtlichen Verhältnisse nicht auf das Vorliegen des Steuertatbestandes (Innehaben von zwei Wohnungen) geschlossen werden. Vielmehr geht es bei der Heranziehung des Melderechtes in § 2 Abs. 1 ZwStS für die Bestimmung der Zweitwohnung allein darum, dass beim Vorhalten von zwei Wohnungen im steuerrechtlichen Sinne die melderechtlichen Verhältnisse dafür ausschlaggebend sind, welche Wohnung als Hauptwohnung und welche als Neben- und damit als eventuell steuerpflichtige Zweitwohnung zu bewerten ist. Gegen eine solche Verständnis der genannten Vorschrift bestehen auch keine rechtlichen Bedenken, weil der Satzungsgeber klarstellen muss, welche der beiden Wohnung die „Zweitwohnung" sein soll, die die Steuerpflicht auslöst.

Die Beklagte kann regelmäßig ohne großen Verwaltungsaufwand die Frage, ob der Inhaber einer Zweitwohnung auch eine steuerrechtlich bedeutsame Erstwohnung innehat, im Rahmen des Verwaltungsverfahrens klären. Zum einen kann sie den Steuerpflichtigen auffordern, die Wohnverhältnisse für beide Wohnungen im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen. Dies hat dieser schon jetzt für die Prüfung des Innehabens einer „Zweitwohnung“ zu leisten. In Zweifelfällen hat sie zum anderen die Möglichkeit, im Wege der Amtshilfe der Gemeinde, in der die Erstwohnung liegt, um die Aufklärung des entsprechenden Sachverhaltes zu bitten.

Weiterhin hält die Kammer auch die Pflicht der Beklagten zur Prüfung, ob im Falle der Klägerin eine Ermäßigung oder Befreiung von der Steuerpflicht gem. § 11 Abs. 1 Nr. 4 b NKAG i. V. m. § 163 Abs. 1 Satz 1 AO in Betracht kommt, aufrecht. In einer Universitätsstadt ist es offenkundig, dass bei der Mehrzahl der Studenten das Innehaben einer abgeschlossenen Wohnung am Studienort regelmäßig nicht Ausdruck einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist, was Voraussetzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer als Aufwandssteuer ist. Wenn Anhaltspunkte für einen vom Steuergrundtatbestand abweichenden Sachverhalt erkennbar oder glaubhaft gemacht sind, hat gem. § 163 Abs. 1 Satz 1 AO die Beklagte im Rahmen ihres Ermessens darüber zu entscheiden, ob die Erhebung der Steuer nach Lage des Einzelfalles ganz oder teilweise unbillig ist. Nur auf diese Weise könnte, selbst wenn eine Zweitwohnungssteuerpflicht bei einem Studenten bestehen sollte, den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung getragen werden und damit bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Wohnungsinhabers Rechnung getragen werden.

Der Klage ist damit in vollem Umfang zu entsprechen.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 167 VwGO i.V.m. § 708 Nr. 11 ZPO.

Die Berufung ist gem. § 124 a Abs. 1 VwGO wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.


Entscheidungen niedersächsischer Verwaltungsgerichte zur Zweitwohnungsteuer

(2012-05-27 / 2016-03-04)

 

19.11.2015

VG Oldenburg (Oldenburg) 2. Kammer | 2 A 1939/14 | Zweitwohnungsteuer

16.10.2014

OVG Lüneburg 9. Senat | 9 OA 271/14 | Erhöhter Streitwert bei künftigen gleichartigen Verwaltungsakten; Zweitwohnungssteuerfestsetzung

18.09.2014

OVG Lüneburg 1. Senat | 1 KN 123/12 | Normenkontrollverfahren - Sondergebietsfestsetzungen in Fremdenverkehrsgebieten - Anforderungen an örtliche Bauvorschriften

14.05.2014

OVG Lüneburg 9. Senat | 9 ME 230/13 | Zweitwohnungsteuer - Vorhalten einer Zweitwohnung als reine Kapitalanlage

12.12.2013

OVG Lüneburg 1. Senat | 1 LA 123/13 | Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Zweit- und Ferienwohnungen; Annahmevoraussetzungen für einen Etikettenschwindel

03.09.2012

VG Stade 3. Kammer | 3 A 1525/11 | Erhebung der Zweitwohnungsteuer nach pauschalierendem Maßstab; Erdrosselungswirkung

13.02.2012

Anwaltsgerichtshof Celle 2. Senat | AGH 5/11 |

 

 

 

2 A 355/10

VG Oldenburg

16.12.2010

Heranziehung eines Zweitwohnungsinhabers zu einem Jahreskurbeitrag

 

9 ME 76/10
OVG Lüneburg
22.11.2010

Unwirksamkeit des Steuersatzes in einer Zweitwohnungsteuersatzung


1. Eine Staffelung der Steuersätze, die bei zahlreichen Fallgestaltungen zu einer Zweitwohnungsteuer von deutlich über 20 % der Jahresrohmiete führt, bewegt sich im Grenzbereich dessen, was im Blick auf das Erdrosselungsverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch als hinnehmbar angesehen werden kann.
2. Eine aus 3 Stufen bestehende Staffelung des Steuersatzes, bei der die höchste Stufe schon bei einem jährlichen Mietaufwand von 3.601,- Euro beginnt und die meisten Zweitwohnungen in diese Stufe fallen, ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie mit Art. 105 Abs. 2 a GG unvereinbar.

 

9 LA 100/09
OVG Lüneburg
16.03.2010

Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungsteuer
 

Eine Satzungsregelung, die unterschiedliche Steuermaßstäbe für vermietete Wohnungen einerseits (bei ihnen sind der Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 und eine Hochrechnung für den Besteuerungszeitraum maßgeblich) und eigengenutzte Wohnungen andererseits (bei ihnen ist die im Besteuerungszeitraum für vergleichbare Objekte regelmäßig vereinbarte Jahresrohmiete maßgeblich) vorsieht, ist in der Regel willkürlich und daher unwirksam.

 

2 A 866/08
VG Oldenburg
25.02.2010

Heranziehung eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft zur Zweitwohnungsteuer
 

1. Der Steuergläubiger darf, sofern er Willkür vermeidet, denjenigen als Gesamtschuldner einer Zweitwohnungsteuerforderung in Anspruch nehmen, der ihm dafür geeignet erscheint. Dabei ist er nicht verpflichtet, die Gründe seiner Ermessensentscheidung in seinem Bescheid anzugeben.

2. Das aus der Eigentümerstellung resultierende Verfügungsrecht der BGB-Gesellschaft an einer Ferienwohnung schließt ein (Mit-)Verfügungsrecht der Gesellschafter grundsätzlich nicht aus.

3. Die Gesellschafter haben im Falle einer Eigentümerstellung einer BGB-Gesellschaft an einer Ferienwohnung jedenfalls dann eine rechtliche Verfügungsbefugnis, wenn ihnen ausdrücklich oder konkludent ein eigenes (wenn auch gegebenenfalls zeitlich eingeschränktes) Nutzungsrecht der Wohnung eingeräumt ist.

4. Ein solches Verfügungsrecht dürfte allerdings schon dann zu bejahen sein, wenn der betreffende Gesellschafter wegen bestehender gesellschaftsvertraglicher Vorgaben einen (mit-)bestimmenden Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft hat und damit zugleich Einfluss auf die Nutzung der Ferienwohnung ausüben kann.

 

9 LA 318/08
OVG Lüneburg
27.01.2010

Auslegung einer Zweitwohnungsteuersatzung anhand von Begriffen des Melderechts


1. Hat ein kommunaler Satzungsgeber den Begriff der Hauptwohnung in seiner Zweitwohnungsteuersatzung nicht näher bestimmt, ist dieser Begriff anhand des Melderechts und der hierzu entwickelten Grundsätze auszulegen, sofern sich nicht etwa aus der Entstehungsgeschichte der Norm ein abweichendes Verständnis ergibt. Gleiches gilt, wenn in der Zweitwohnungsteuersatzung eine Abgrenzung zwischen dem Begriff der Hauptwohnung und dem der Zweitwohnung nicht vorgenommen worden ist.

2. Das Verfassungsrecht zwingt nicht dazu, einen nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, auch dann von der Zweitwohnungsteuerpflicht zu befreien, wenn es sich bei der aus beruflichen Gründen gehaltenen weiteren Wohnung mangels überwiegender Nutzung tatsächlich um eine Zweitwohnung handelt.

 

9 LB 256/08
OVG Lüneburg
15.01.2010

Zweitwohnungsteuer


§ 2 Abs. 1 Satz 2 NKAG setzt voraus, dass für alle im Erhebungsgebiet vorkommenden und von der Zweitwohnungsteuersatzung erfassten Steuerfälle eine Maßstabsregelung vorhanden ist, die höherrangigem Recht, insbesondere auch Verfassungsrecht, entspricht.

Eine die Erhebung der Zweitwohnungsteuer rechtfertigendes Verhalten für die persönliche Lebensführung ist bei vertraglichen Vereinbarungen gegeben, die zwar eine Selbstnutzung der Zweitwohnung durch den Eigentümer ausschließen, zugleich aber ein Anmieten der Wohnung durch den Eigentümer zu den für Fremdmieter geltenden Bedingungen zulassen.

 

9 LA 323/07
OVG Lüneburg
09.02.2009

Zweitwohnungsteuer beim Alleingesellschafter einer GmbH & Co. KG


Beim Alleingesellschafter einer GmbH & Co. KG kann ein die Erhebung der Zweitwohnungsteuer rechtfertigendes Innehaben auch hinsichtlich einer Ferienwohnung angenommen werden, deren Eigentümer die KG ist.

 

2 B 2554/08
VG Oldenburg
24.11.2008

 

Zum Wohnungsbegriff im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts

 

9 LA 51/07
OVG Lüneburg
18.06.2008

 

Keine Erstattung der Zweitwohnungsteuer im Hinblick auf den Beschluss des BVerfG vom 11.10.2005 ( -1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 - BVerfGE 114, 316) bei bestandskräftigem Steuerbescheid

 

9 LB 8/07
OVG Lüneburg
17.06.2008

Zweitwohnungsteuer für ein eigengenutztes Ferienhaus
 

Unterbleibt die nach der Zweitwohnungsteuersatzung vorgesehene Schätzung der üblichen Miete für ein eigengenutztes Ferienhaus nach Art, Lage und Ausstattung und führt die stattdessen unbesehene Übernahme eines Mietspiegels des Finanzamts für Dauermietwohnungen, in den der Mietaufwand für Ferienwohnungen nicht eingeflossen ist, zu einem niedrigeren Mietaufwand und damit zu einer niedrigeren Festsetzung der Zweitwohnungsteuer als bei ordnungsgemäßer Schätzung der üblichen Miete, wird der Steuerpflichtige durch die rechtsfehlerhafte Bestimmung der üblichen Miete nicht in seinen Rechten verletzt.

 

9 LA 37/07
OVG Lüneburg
14.04.2008

Zweitwohnungsteuer für Ferienwohnung - Mischnutzung und reine Kapitalanlage

 

9 LA 30/07
OVG Lüneburg
03.03.2008

Zweitwohnungsteuer – Leerstandszeiten


Auch bei einer Mischnutzung einer Zweitwohnung zur Fremdvermietung und zur privaten Nutzung zählen die Leerstandszeiten zu den Zeiten, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird

 

9 LB 5/07       
OVG Lüneburg
11.07.2007

Zweitwohnungsteuer darf auch für "Dauercamping" erhoben werden


1. Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auch für Mobilheime, Wohnmobile sowie Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs auf einem eigenen oder fremden Grundstück für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum abgestellt sind, ist rechtlich zulässig.
2. Der für diese Mobilheime, Wohnmobile sowie Wohn- und Campingwagen an der jährlich zu zahlenden Standplatzmiete einschließlich Mietnebenkosten entsprechend § 79 Abs. 1 BewG ausgerichtete Steuermaßstab ist sachgerecht und nicht als willkürlich zu beanstanden.

 

9 ME 304/05
OVG Lüneburg
16.01.2006

Jahreskurbeitrag für ortsfremden Eigentümer einer Zweitwohnung im Erhebungsgebiet
Anknüpfungspunkt der (Jahres-) Kurbeitragspflicht des ortsfremden Eigentümers einer Zweitwohnung im Erhebungsgebiet ist die (widerlegbare) Vermutung, dass er die Möglichkeit hat, sich zumindest vorübergehend im Erhebungsgebiet aufzuhalten und während des Aufenthalts die Kur- und Erholungseinrichtungen der beitragserhebenden Gemeinde in Anspruch zu nehmen. Diese Vermutung besteht auch dann, wenn der Eigentümer seine Zweitwohnung einem Bewirtschaftungspool zugeführt hat und nur eine - ggf. andere - Wohnung aus dem Pool nutzen darf.

 

9 ME 185/05
OVG Lüneburg
27.12.2005

Saisonkurbeitrag für ortsfremden Eigentümer einer Zweitwohnung im Erhebungsgebiet
Die Kurbeitragspflicht des ortsfremden Inhabers einer Zweitwohnung im Erhebungsgebiet knüpft daran an, dass dieser tatsächlich eine reale Möglichkeit hat, die Kur- und Erholungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Ob für die Zweitwohnung auch eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird, ist für die Kurbeitragspflicht nicht entscheidungserheblich.

 

5 B 34/04
VG Lüneburg
28.07.2004

Zweitwohnungssteuer
Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer von einem Studenten setzt voraus, dass der Steuerpflichtige neben der Zweitwohnung eine Hauptwohnung im steuerrechtlichen Sinne innehat.
Bei der Festsetzung der Zweitwohnungssteuer am Universitätsort gegenüber Studenten ist regelmäßig zu prüfen, ob die Steuerfestsetzung gem. § 11 NKAG i.V. m. § 163 AO nach Lage des einzelnen Falles unbillig ist.

 

5 B 166/03
VG Braunschweig
27.05.2003

Zweitwohnungssteuer
Zur (fehlenden) Zweitwohnungssteuerpflicht für die Nutzung eines ehemaligen Hotels, in dem z.T. Ferienwohnungen vermietet werden, das z.T. leer steht bzw. umgebaut wird und im Übrigen in zeitweiliger Wohngemeinschaft mit einer dort überwiegend (mit Hauptwohnsitz) lebenden Person genutzt wird.

 

13 LC 41/02
OVG Lüneburg
18.09.2002

Zweitwohnungssteuer bei Mischnutzung
Zur Frage der Staffelung der Zweitwohnungssteuer bei Eigen- und Fremdnutzung (Mischnutzung)

 

13 L 4530/99
OVG Lüneburg
17.04.2002

Zweitwohnungsteuer bei eigenvermieteter Wohnung
Eine Zweitwohnungssteuer kann nicht erhoben werden, wenn die Wohnung vom Eigentümer, der sie selbst an wechselnde Feriengäste vermietet, nicht genutzt wird.

 

13 L 5282/98
OVG Lüneburg
21.04.99

Keine Zweitwohnungssteuer für Nebenwohnung an auswärtigem Arbeitsort
Die von einem verheirateten Einwohner an seinem auswärtigen Arbeitsort zur Ausübung seines Berufs gemietete Nebenwohnung unterliegt nicht der Zweitwohnungssteuer (a.A. BFHE 182, 243, 247; VGH Bad.-Württ., VBlBW 1989, 348).

 

13 L 4737/97
OVG Lüneburg
30.11.98

Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Zur Zweitwohnungssteuerpflicht einer als "Erwerbswohnung" zur Einkommenserzielung angemieteten Zweitwohnung.

 

13 L 3206/96
OVG Lüneburg
20.05.98

Zweitwohnungssteuer - Abgrenzung zur Kapitalanlage
Zweitwohnungssteuer - Abgrenzung zur Kapitalanlage

 

13 L 4575/96
OVG Lüneburg
18.03.98

Zweitwohnungssteuer: Zum Begriff des "Innehabens" einer Wohnung
Eine ganzjährige Verpachtung der Zweitwohnung zur Weitervermietung durch den Pächter schließt die Annahme des Innehabens einer Zweitwohnung seitens des Eigentümers nicht endgültig aus. ("Innehaben" bejaht für den Fall, dass der Eigentümer sich im Pachtvertrag vierwöchiges Eigennutzungsrecht, ohne sonstige zeitliche Eingrenzung, gegen weit unterhalb des üblichen Mietpreises liegendes Entgelt vorbehält).

 

13 K 3132/96
OVG Lüneburg
14.11.97

Steuererfindungsrecht für Zweitwohnungsteuer
Steuererfindungsrecht für Zweitwohnungsteuer

9 L 7572/95
OVG Lüneburg
07.03.97

Zweitwohnungssteuer: Begriff der "reinen Kapitalanlage"
Zweitwohnungssteuer: Zum Begriff der "reinen Kapitalanlage".

13 L 1097/96
OVG Lüneburg
15.01.97

Zweitwohnungssteuer;
Abgrenzungskriterien zur Kapitalanlage
Zweitwohnungssteuer;
Abgrenzungskriterien zur Kapitalanlage

13 L 4985/94
OVG Lüneburg
28.11.96

Zweitwohnung als Kapitalanlage; Anforderungen an Darlegung; widerlegbare Vermutung für Eigennutzung
Zur Klärung der Frage, ob eine Zweitwohnung zur (steuerfreien) Kapitalanlage oder für den persönlichen Lebensbedarf gehalten ist, ist eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles erforderlich, wobei die bloße objektive Möglichkeit der Eigennutzung die Annahme einer Kapitalanlage nicht ausschließt (widerlegbare Vermutung).

 

9 L 1191/93
OVG Lüneburg
28.06.95

Zweitwohnung - Nutzung für persönlichen Lebensbedarf oder Verwendung als Kapitalanlage
1. Zu den rechtlichen Anforderungen an das Vorhalten einer Zweitwohnung zum Zwecke eines persönlichen Lebensbedarfs; Abgrenzung zur Verwendung als reine Kapitalanlage.

2. Zur Pflicht des Inhabers einer Zweitwohnung, bei der Ermittlung des steuerrechtlich erheblichen Sachverhalts mitzuwirken.


Umfang der Nutzung spielt keine Rolle

(2009-09-19)

 

In welchem Umfang eine Zweitwohnung genutzt wird, spielt keine Rolle, urteilte das OVG Rheinland-Pfalz (Az.: 6 A 11634/01). In dem Verfahren wehrte sich ein Ehepaar aus dem Ruhrgebiet erfolglos gegen den Steuerbescheid für sein Ferienhaus in der Eifel.


Konstanz Spitzenreiter bei der Zweitwohnungssteuer

(2009-09-20)

 

Ob und wie viel Zweitwohnungssteuer fällig wird, regeln die jeweiligen Satzungen der Kommunen. Er reicht von fünf Prozent der Jahreskaltmiete in Berlin bis zu 16 Prozent der Jahreskaltmiete in Erfurt. Teilweise erheben die Gemeinden nach Miethöhe gestaffelte Pauschalbeträge. In Konstanz können so, laut ntv.de, bis zu 34 Prozent der Jahresrohmiete an Zweitwohnungssteuer anfallen.


Der Fluch der bösen Tat

(2009-11-14)

 

„OVB-Online“ berichtete unter anderem:

 

„Rimsting-Greimharting (Chiemgau) - Im Übrigen war die Bürgerversammlung geprägt von Zahlen. So ist nach der Bevölkerungsstatistik aus dem Rathaus die Zahl der Einwohner im Vergleich zum vergangenen Jahr um 34 auf 3.878 zurückgegangen,

 

die der Nebenwohnungen seit Einführung der Zweitwohnungssteuer im Jahr 2005 dramatisch von 458 auf 268 in diesem Jahr.“

 

Die großen Sünden, Einführung der Zweitwohnungssteuer, bestraft „der Herr sofort“, auch im christlichen Oberbayern. Es ist doch sehr beruhigend zu sehen, dass derartige Maßnahmen auch Konsequenzen für die Verursacher haben. Diese müssten noch viel schlimmer ausfallen.


Auch das kann die Kommunalverwaltung nicht

(2010-02-03)

 

N2day - News berichtete unter anderem: Die Stadt Köln hat Probleme bei der Eintreibung der Zweitwohnungssteuer. Die Abgabe war zum 1. Januar 2005 eingeführt worden. Aber selbst aus dem ersten Jahr konnten bisher noch nicht alle Fälle bearbeitet werden. Die Kölner Stadtverwaltung hat offenbar unterschätzt, welchen Aufwand die neue Steuer für die Stadt bedeutet. Man hat mit sechseinhalb Tausend Fällen gerechnet, heißt es in einem Papier der Stadt, tatsächlich sind es aber weit über 30.000 geworden. Bürger müssen damit rechnen, für Jahre im Nachhinein zur Zahlung der Steuer aufgefordert zu werden.


Vollstreckbarkeit eines rechtswidrigen Steuerveranlagungsbescheides (hier: Zweitwohnungssteuer)

(2010-02-04)

 

Der Antrag wurde abgelehnt. Mit ihrem Antrag wendet sich die Antragstellerin gegen eine mögliche Vollstreckung der veranlagten Zweitwohnungssteuer durch die Antragsgegnerin, indem sie die Einstellung der Zwangsvollstreckung begehrt. Vollstreckungsmaßnahmen kann die Antragstellerin aber nur unterbinden lassen, wenn zuvor nach Maßgabe des § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage gegen den Veranlagungsbescheid vom … angeordnet wurde. Erst mit Anordnung der aufschiebenden Wirkung lägen die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung grundsätzlich zulässig wäre, nicht mehr vor (§ 2 Nr. 2 HessVwVG).

 

Im vorliegenden Fall wurde die aufschiebende Wirkung der Klage aber nicht angeordnet. Die Antragstellerin hat noch nicht einmal einen entsprechenden Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt. Auch der vorliegende Antrag kann nicht als ein solcher i. S. d. § 80 Abs. 5 VwGO angesehen werden. Denn der eindeutige Wortlaut des von der sich … selbst vertretenden Antragstellerin gestellten Antrags lässt eine dahingehende Auslegung nicht zu. Damit ist der Veranlagungsbescheid vom … grundsätzlich vollstreckbar. Dass der Bescheid nichtig ist und deswegen ausnahmsweise nicht vollstreckt werden dürfte, kann hier nicht festgestellt werden. Zwar ist die Satzung, auf die die Antragsgegnerin ihren Bescheid stützt, nichtig. Dies folgt daraus, dass nach § 2 Abs. 2 der Satzung als Zweitwohnung nur jede Wohnung gilt, die jemand neben einer Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf innehat, wenn die Hauptwohnung außerhalb des Stadtgebiets der Antragsgegnerin liegt. Wird neben einer Hauptwohnung im Stadtgebiet der Antragsgegnerin dort auch eine Zweitwohnung für den persönlichen Lebensbedarf vorgehalten, so ist das Vorhalten dieser Wohnung demnach nicht steuerpflichtig. Dies begründet einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, denn der Aufwand, der der Besteuerung zugrunde liegt, ist nicht davon abhängig, dass sich die Hauptwohnung außerhalb Bad Nauheims befindet (vgl. BVerfGE 65, 325, 355 ff.).

 

Im vorliegenden Fall macht das Fehlen einer wirksamen satzungsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage aber den Veranlagungsbescheid nur rechtswidrig und nicht nichtig. Auch rechtswidrige Bescheide sind dann vollstreckbar, wenn die Voraussetzungen der §§ 2, 68 ff. HessVwVG vorliegen. Damit kann die Antragstellerin allenfalls dann mit Erfolg die Einstellung der Zwangsvollstreckung - so eine Vollstreckung durchgeführt würde - begehren, wenn die Antragstellerin zuvor mit Erfolg einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt hätte… (Beschluss VG Gießen 8. Kammer, Az.: 8 L 1415/08.GI, 26.05.2008)


Fauler Kompromiss zur Zweitwohnungssteuer

(2010-02-13)

 

Den Wunsch nach einem Wochenendhaus erfüllt sich mancher Städter in Rangsdorf, wie die „Märkische Allgemeine“ unter anderem berichtete. Ab 24 Quadratmeter Wohnfläche, mindestens einem Fenster, Stromanschluss und Kochgelegenheit erhebt die Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer.

 

„Jährlich mehr als 30 000 Euro fließen so ins kommunale Säckel.“ Also eine Bagatellsteuer, denn die Kosten für deren Erhebung dürften hier nicht in Abzug gebracht worden sein. Von etlichen Laubenpiepern verlangt Rangsdorf aber offenbar zu viel.

 

Zu diesem Schluss kam das Verwaltungsgericht Potsdam im November 2009 in einem „Musterprozess“. Der Kläger besitzt einen Typenbungalow aus DDR-Zeiten in Leichtbauweise und klagte gegen die Gemeinde. Beraten wurde er vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN). Dieser Prozess endet allerdings mit einem Vergleich der kaum jemanden hilft, außer der Kommune, denn diese kann nach Gutdünken weiter vorgehen wie bisher. Warum schließt man hier faule Kompromisse. Entweder ist eine Steuererhebung rechtmäßig oder sie ist es nicht, ein bisschen Steuern für etwas gibt es eben nicht.

 

„Der Richter kritisierte, dass der Gutachter, kurz zusammengefasst, Äpfel mit Birnen verglich. Die Expertise hatte Mieten von ganzjährig bewohnten, massiv errichteten Häusern zum Maßstab genommen, um den Mietansatz für eine nur zeitweilig bewohnte Laube in Leichtbauweise zu ermitteln.“

 

Auch dem Gericht dürfte der faule Vergleich gelegen gekommen sein, denn so brauchte es sich nicht festzulegen und hatte auch nicht die Mühe und Arbeit und Urteil zu schreiben. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer hat mit dieser Vorgehensweise seinen Mitgliedern keinen guten Dienst erwiesen. (Verwaltungsgericht Potsdam)


Entvölkerung des ländlichen Raumes durch Zweitwohnungsteuererhebung der Großstädte

(2010-06-16)

 

Die Bevölkerungszahl in Rheinland-Pfalz ist auch im Jahr 2009 nach Angaben des dortigen Statistikamts weiter gesunken. Den Angaben zufolge verzeichneten fast alle Gebiete des Landes die gleiche Entwicklung. Die große Ausnahme bildete die Stadt Kaiserslautern, die mit einem Plus von durchschnittlich 18,9 Personen je 1000 Einwohner den weitaus stärksten Zuwachs zu verzeichnen hatte.

 

Das Statistikamt führt dies insbesondere auf die Einführung der Zweitwohnungssteuer zum 1. Mai 2009 zurück. Entvölkerung des ländlichen Raums, der Zweitwohnungsteuer sei Dank. Der Nachbargemeinde jagt man gerne die Erstwohnsitze ab. Anschließend jammert man dann gemeinsam über fehlende Mittel, da die Bagatellsteuer Zweitwohnungsteuer auch nicht die benötigten Mittel bringt. Der ländliche Raum bekommt dann Fördermittel aus irgendwelchen Töpfen, weil es dann dort kaum noch lohnend ist eine Verwaltung aufrecht zu erhalten, da die eigene Bevölkerung in die Großstädte geht und die dort erhobene Zweitwohnungsteuer nichts bringt.

 

Wann wird der Unsinn mit der Zweitwohnungsteuer endlich abgeschafft?


Haus & Grund sieht keinen Handlungsbedarf gegen die Zweitwohnungsteuer

(2010-08-25)

 

Auf meine entsprechende Frage erhielt ich vom Landesverband Haus & Grund folgende Antwort:

 

„…Sie haben an unsere Verbandszeitung die Frage gerichtet, wann Haus & Grund gegen die Zweitwohnungssteuer tätig wird.

 

Bei dieser Steuer handelt es sich um eine örtliche Steuer, die jede Gemeinde mit einer Satzung von den Zweitwohnungsinhabern erheben kann. Es gibt viele gerichtliche Entscheidungen hierzu, die Steuer wird generell für zulässig erachtet. Im Einzelfall gibt es jedoch mitunter Satzungsregelungen, die gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.

 

Bitte wenden Sie sich an Ihren Ortsverein…“

 

Es ist schon mehr als merkwürdig, dass Haus & Grund nichts gegen die Zweitwohnungsteuer einfällt. Die Interessen von Zweitwohnungsteuerpflichtigen werden von diesem Verein offensichtlich nicht vertreten.


Ledige können Zweitwohnungsteuer bei doppelter Haushaltführung steuerlich geltend machen

(2010-08-28)

 

Im März 2009 hatte der BFH zwei richtungsweisende Urteile (Az.: VI R 23/07 und VI R 58/06) zur doppelten Haushaltsführung gesprochen. „Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung liegt auch dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt“, so dass BMF in einem Erlass vom Dezember 2009. Wesentlich mehr Menschen können seither die Kosten für ihre Zweitwohnung steuerlich geltend machen. Wer in einer Gemeinde lebt, die eine Zweitwohnsteuer erhebt, kann als Lediger auch die geltend machen, von Verheirateten darf keine Zweitwohnungssteuer erhoben werden.


Zweitwohnungsbesitzer werden immer und überall ausgegrenzt, diskriminiert und ungleich behandelt

(2010-09-26)

 

Der Fraktionschef des Rats der Münchener CSU freut sich, dass die Verwaltung nun auch Zweitwohnungsinhabern Parkausweise zugesteht. Auf Initiative der CSU hat das Planungsreferat nun eingewilligt, für ein Jahr probeweise eine uneingeschränkte Sonderparkberechtigung für Bewohner mit Nebenwohnsitz einzuführen. Wie großzügig, denn ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht, es sei denn es wird ein freier Parkplatz gefunden. Kostenlos ist der Parkausweis auch nicht, mindestens 30 Euro sind zu zahlen. Die Zweitwohnungsteuer reicht wohl noch nicht aus, zusätzliche Einnahmen sind gefragt.

 

Zweitwohnungsbesitzer werden immer und überall ausgegrenzt, diskriminiert und ungleich behandelt.


Erfurt mit 16 Prozent Steuersatz einer der Spitzenreiter bei der Zweitwohnungsteuerbelastung

(2010-10-19)

 

Es gibt etliche Gemeinden die um den zweifelhaften Spitzenplatz bei der Höhe des Steuersatzes bei der Zweitwohnungsteuer kämpfen. Erfurt hat dabei schon seit einiger Zeit den Hut in den Ring geworfen. „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt’s sich völlig ungeniert.“

 

„Finanzinform.de“ berichtete dieser Tage unter anderem: „Vielen Bundesbürgern ist es gar nicht bewusst, dass in Deutschland eine Steuer auf Nebenwohnsitze beziehungsweise Zweitwohnsitze erhoben wird. Mit einem Steueraufkommen von über 90 Millionen Euro im Jahr 2007 sind die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer gar nicht so gering.“

 

„Der Steuersatz für die Zweitwohnungssteuer ist deutschlandweit sehr unterschiedlich, er beträgt zum Beispiel lediglich 5 Prozent in Berlin, in Erfurt dagegen satte 16 Prozent. Ein Mittelbetrag von 10 Prozent ist hierbei die Regel. Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Steuer ist zumeist die Jahreskaltmiete der Zweitwohnung. Einige Gemeinden dagegen bemessen die Steuer auch anhand der Größe der Wohnfläche.“


Desinformation

(2010-10-20)

 

Für einen Erstwohnsitz gibt es Zuweisungen aus dem Finanzausgleich des jeweiligen Bundeslandes. Das Statistische Landesamt, dessen Zahlen dafür herangezogen werden, geht grundsätzlich von der letzten Volkszählung aus. Dieser Wert ist auch ausschlaggebend für die finanziellen Zuwendungen.

 

Die Ausführungen der Kommunalverwaltungen, wonach die Zweitwohnungsteuer eingeführt wird um diese Zuweisungen für jeden Erstwohnsitz zu erhalten, geht somit vollkommen fehl. Auch der Hinweis, dass die Zweitwohnungsinhaber die Infrastruktur nutzen ohne dafür zu bezahlen ist falsch, sämtliche kommunalen Abgaben fallen an, ohne Ausnahme, zusätzlich die Zweitwohnungsteuer.

 

Falschinformation und Stimmungsmache gegen Zweitwohnungsbesitzer. Es soll sogar Gemeinden geben die Zweitwohnungsteuer erheben und neue Feriengebiete ausweisen.


In Milmersdorf wurde die Zweitwohnungsteuersatzung aufgehoben

(2010-11-01)

 

Wie wir alle dieser Tage der Presse entnehmen konnten kennt auch die Bundeskanzlerin die Vorzüge eines Wochenendhauses. In Hohenwalde in der Schorfheide, einem Dorf mit ca. 50 Einwohnern, einem Ortsteil des uckermärkischen Milmersdorf, knapp 100 Kilometer von Berlin entfernt, verwaltet vom Amt Gerswalde. Dieses Amt verwaltet: Flieth-Stegelitz, Gerswalde, Milmersdorf, Mittenwalde, Temmen-Ringenwalde.

 

In all diesen Orten gab es eine Zweitwohnungsteuersatzung, in Milmersdorf bis 2007, dann wurde diese abgeschafft.

 

Zweitwohnungssteuersatzung Milmersdorf:

 

1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Milmersdorf über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen am 19.02.2007

Satzung der Gemeinde Milmersdorf über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen am 19.02.2007

 

Satzung der Gemeinde Milmersdorf über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen am 19.02.2007

 

Aufhebungssatzung zur Satzung der Gemeinde Milmersdorf über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 19.02.2007 zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 19.02.2007 beschlossen am 21.05.2007

 

In den übrigen Orten dieser Verwaltungseinheit besteht die Zweitwohnungsteuersatzung fort, Zweitwohnungsteuer wird dort im Rahmen der örtlichen Satzung erhoben. Nur Milmersdorf nutzt diese Bagatellsteuer nicht mehr.

 

Es wäre doch, ohne weitere mögliche Hintergedanken zu hegen und etwas Böses zu vermuten, interessant mit welchem Ansatz das Wochenendhaus der Regierungschefin der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise zweitwohnungsteuermäßig belastet worden wäre. Das Steuergeheimnis hätte ohnehin eine aussagefähige Wertangabe verhindert. Der Mietwert eines solchen Objekts und auch dessen zeitweise und mögliche repräsentative Nutzung hätte hier interessante Interpretationen zugelassen. So können wir die Kanzlerin nicht einmal als Leidensgenossin darstellen.

 

Als Parteivorsitzende könnte sie allerdings etwas dagegen unternehmen, dass grundsätzlich die von ihr vertretene Partei nirgendwo Probleme damit hat die Zweitwohnungsteuer einzuführen. Von einer Betroffenen wäre dann vielleicht etwas mehr Verständnis zu erhoffen. Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit, dass ihr Wohnhaus in Berlin-Mitte, gegenüber dem Pergamonmuseum, ein Zweitwohnsitz ist? In Berlin greift eine Zweitwohnungsteuersatzung, mit im Vergleich zu anderen Satzungen milden fünf Prozent. Diese Höhe vielleicht dort auch nur deshalb um die Abgeordneten nicht zu gesetzgeberischen Maßnahmen diesbezüglich zu animieren? Wie mir einige Bundestagsabgeordnete versicherten, zahlen diese für ihre Zweitwohnung in Berlin Zweitwohnungsteuer und zeigen keine Neigung dagegen tätig zu werden. Der normale Bürger erhält keine Aufwandsentschädigung und zahlt diese Beträge selbst.


Keine Zweitwohnungsteuerpflicht für die Bewohner der Gefängniszellen der JVA Görlitz

(2010-11-03)

 

„HITRADIO RTL SACHSEN“ berichtete dieser Tage unter anderem: „Görlitz treibt künftig Zweitwohnungssteuer ein. Der Stadtrat beschloss gestern mit knapper Mehrheit die Einführung zum 1. Januar 2011.“ „Die Höhe der Zweitwohnungssteuer richtet sich nach der Nettokaltmiete.“

 

„…die Bewohner der JVA-Görlitz sind gut raus. Gefängniszellen werden laut Satzung nicht als Zweitwohnung gezählt.“

 

Vielleicht verstößt diese Regelung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz? Könnte eventuell dort interessant sein, wo es derartige Einrichtungen gibt, die entsprechende Zweitwohnungsteuerpflicht in der Satzung nicht ausgeschlossen wurde, aber keine Veranlagung von Amts wegen erfolgt?


Fahrradverlosung für Ummeldewillige

(2010-11-29)

 

Die „Münstersche Zeitung“ berichtete unter anderem zur Zweitwohnungsteuererhebung in Münster: „…im Rathaus denkt man nicht nur an ein Willkommenspaket, sondern auch daran, unter den Ummeldewilligen Fahrräder zu verlosen.

Im Februar hatte die SPD die Zweitwohnungssteuer angeregt, eine schwarz-rote Mehrheit beschloss im Rat, die Einführung vorzubereiten. Die CDU bekam daraufhin allerdings Ärger mit ihren Bundes- und Landespolitikern sowie ihrer Jugendorganisation JU. Die setzte im Sommer bei einem Parteitag die Ablehnung der Steuer durch. Über diesen Beschluss hat sich die Ratsfraktion nun aber hinweggesetzt.“

 

Dass Sozialisten und Grüne bei jeder Zweitwohnungsteuererhebung mit im Boot sind ist hinlänglich bekannt, ebenso verhält sich die CDU, auch wenn wie hier Beschlüsse und andere Vereinbarungen der Landes-  und Bundespartei dem entgegenstehen. Die Provinzfürsten dieser Partei machen ohnehin was diese wollen, ohne dass diese irgendwelche Konsequenzen zu befürchten hätten. Auch bei dieser Partei reicht der „Weitblick“ nur bis zur Dorfgrenze. Zur Wirksamkeit politischer Beschlüsse und deren Gültigkeit ist damit auch alles gesagt.

 

Teilnahme an einer Fahrradverlosung bei Ummeldung zum Erstwohnsitz, andere Kommunen haben ähnlich grandiose Ideen und geben sich damit der Lächerlichkeit preis. Dies hat einen Kommunalpolitiker aber noch nie von seinem Handeln abgehalten. Erhält man ein Mandat als Kommunalpolitiker gibt man offensichtlich gleichzeitig an der Garderobe seinen Verstand ab. Von der These, wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch die Kraft dieses auszuüben, scheinen die Kommunalpolitiker nicht betroffen zu sein. Offensichtlich werden dort keine Ämter verteilt, nur Posten.

 

Wenn man nun aber schon gegen diese Steuer ist, zumindest ein bisschen, ohne dies, wie die Erfahrung hier zeigt, ernsthaft und konsequent zu betreiben, warum entschließt man sich dann nicht durch ein entsprechendes Landesgesetz in den jeweiligen Bundesländern die Erhebung zu untersagen? So weit geht nun aber die Liebe doch nicht. Immer so wie man es gebrauchen kann. Es ist dabei dann auch kein Problem unheilige Koalitionen einzugehen, denn von diesen Herrschaften interessiert schon das Geschwätz von gestern.

 

Damit dürften sich weitere Aussagen zur Zuverlässigkeit der Politik erübrigen. Was macht es dann schon, wenn diese Steuer mit Fahrradverlosungen und anderen milden Gaben unterstützt wird. Der Zweck heiligt die Mittel. Vielleicht sollte man noch diverse Gutscheine für irgendwelche Veranstaltungen verteilen. Der Ideenreichtum um die Zweitwohnungsteuererhebung zu verniedlichen scheint grenzenlos. Vielleicht sollte die Kommunalpolitik diese Kreativität einmal dafür benutzen um ausgeglichene Haushalte vorzulegen ohne dafür über lächerliche Bagatellsteuern nachzudenken.


Der Zweitwohnungeigentümer als Feindbild der Kommunalpolitik

(2010-12.01)

 

Es ist schon bemerkenswert mit welcher Arroganz Debatten zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer geführt werden. Der „Südkurier“ berichtete unter anderem über die Erhöhung der Zweitwohnungsteuer in der Gemeinde Überlingen, der Wiege dieser Steuer in dieser Republik. Dort vervollkommnet man die Erhebung und treibt die Fremdenfeindlichkeit weiter voran und die Steuer in ungeahnte Höhen. Setzt sich diese Denkweise fort, dann stehen den Zweitwohnungeigentümern noch viel schlechtere Zeiten bevor. Es wird uninteressant eine Zweitwohnung zu besitzen, ganz bestimmt in einer Gemeinde mit dieser Denkschiene:

 

http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/ueberlingen/Zweitwohnungssteuer-steigt-um-zehn-Prozent;art372495,4600834

 

„Der Gemeinderat entschied einstimmig, die Zweitwohnungssteuer um zehn Prozentpunkte anzuheben. Wobei der Debatte zu entnehmen war, dass es die Räte gereizt hätte, noch stärker an der Steuerschraube zu drehen.

 

Das emotionale Streitgespräch über die Steuer und ihre Zahler hatte Udo P. (SPD) losgetreten, und zwar mit der rhetorischen Frage, warum eigentlich die Zweitwohnungssteuerzahler kostenlos den Stadtbus benutzen dürfen, die Überlinger aber Bustickets lösen müssen? Weil sie eine Pauschalkurtaxe bezahlen und deshalb eine Gästekarte bekommen. Darauf P.: „Dann kann man es auch ändern, denn die Überlinger empfinden es als ungerecht.“

 

Michael J. hob als erster den Finger und wagte den Satz: „Ich halte eine zehnprozentige Erhöhung für zu wenig.“

 

In seltener Einmütigkeit gab FDP-Mann Bernhard B. „Herrn J. zu 100 Prozent Recht“. Man sollte, so B., die Steuer „drastisch erhöhen“. Als „Ärgernis“ bezeichnete er es, dass die Zweitwohnungsbesitzer „hier die Infrastruktur belasten, uns aber wenig Geld bringen“. Außerdem trügen sie zu einer Belastung des Wohnungsmarktes bei, „das erhöht die Preise für die Überlinger“. Es sei von E. „eine seiner besten Taten“ gewesen, die Steuer einzuführen. Er, B., sei dafür, sie kontinuierlich anzuheben.

 

Eva-Maria L. (CDU) fing die Debatte wieder ein, indem sie daran erinnerte, wie das Thema im Gemeinderatsausschuss vorberaten wurde. Demnach sei daran gedacht, zwei weitere Mietstufen einzuführen. Sprich, die Besitzer hochpreisiger Mietwohnungen könnten zusätzlich belastet werden. L.: „Da kämen dann ganz andere Sätze zusammen.“ Und so gab sich das Gremium vorerst und einstimmig damit zufrieden, die Steuer um zehn Prozent anzuheben.“

 

Die Zweitwohnungeigentümer besitzen keine Interessenvertretung in den Räten der Gemeinden und haben keine Möglichkeit der politischen Einflussnahme. Diese hilflosen Kommunalpolitiker haben ihr Feindbild gefunden und niemand bietet ihnen Einhalt. Hier können sie ihrem Provinzialismus so richtig freien Lauf lassen und ihre Macht beweisen an einem Personenkreis der sich kaum noch wehren kann. Es muss für diesen Personenkreis doch ein richtig gutes Gefühl sein hier das auszuüben was ihnen sonst fehlt, einem Personenkreis ständig vors Schienenbein treten zu können ohne, dass dieser zurücktreten kann. Endlich hat man ein Gebiet gefunden in dem man seine Macht so richtig ausüben darf, ohne Augenmaß und Einsicht, endlich kann man auf einem Gebiet mal richtig „die Sau rauslassen“.

 

In Überlingen fing man mit der Verfolgung der Zweitwohnungseigentümer an. Dies sollte zunächst nicht vergessen werden. An dieser Arroganz hält man dort heute noch fest, verfeinert das Verfolgungssystem und bekommt trotzdem den Hals nicht voll. Es ist kein Zeichen von Qualität, wenn einige sogenannte „Größen“ der Politik dort nun Zweitwohnungsteuer zahlen, letztendlich haben diese bzw. deren Parteirichtung die Steuer durchgesetzt. Wahrscheinlich können sich demnächst ohnehin nur noch politische Größen eine Zweitwohnung leisten, wenn das Überlinger Beispiel Schule machen sollte, und es wird, denn schlechte Beispiele werden grundsätzlich schnell nachgeahmt.

 

Es wird auch immer der Eindruck erweckt, dass die Steuerpflichtigen nur die Vorteile ausnutzen. Dies ist Polemik von Politikern die ihren Haushalt nicht in den Griff bekommen und auch bei den sonstigen anstehenden Problemen keine Ideen zur Lösung haben, aber auch die Zweitwohnungsteuer wird deren Misere nicht abhelfen. Man geht hier den Weg des geringsten Widerstands unterstützt von Lokaljournalisten die es nicht nötig haben ordentlich zu recherchieren und mit populistischen Artikeln versuchen die Kirchturmpolitik zu rechtfertigen um die Auflagenzahlen des Lokalblättchens zu erhöhen.


Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass

(2010-12-08)

 

„shz.de“ berichtete unter anderem: „Eine Zweitwohnungssteuer wird künftig nur für Hausbesitzer fällig, die außerhalb des Amtes Mittleres Nordfriesland wohnen und eine zweite Wohnung oder ein Haus in Langenhorn haben. Zuvor war das Gebiet um einiges größer.“

 

Hier sind die ganz Schlauen am Werk. Es wird nicht nur keine Zweitwohnungsteuer für Einheimische erhoben, diejenigen die mit einem Erstwohnsitz gemeldet sind können Zweitwohnungen in beliebiger Anzahl besitzen und werden nicht abkassiert. Die eigene Klientel könnte sich sonst doch noch bei der nächsten Wahl negativ äußern oder den Bürgermeister nicht mehr grüßen. Das ist gelebte Fremdenfeindlichkeit, Kirchturmpolitik wie in grauer Vorzeit. So wird Politik am Stammtisch gemacht. Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.


Arroganz eines Ministeriums

(2011-02-20)

 

auf meine Anfrage zur Zweitwohnungsteuer an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport:

 

„…wie sind in Niedersachsen die Frei- oder Mindestbeträge, in Bezug auf das eigene Einkommen, ab denen die Gemeinde eine Zweitwohnungsteuer erheben darf?

In anderen Bundesländern, so zum Beispiel in Bayern, müssen die positiven Einkünfte 25.000 EUR/Jahr für Ledige bzw. 33.000 EUR/Jahr Verheiratete betragen. Werden diese Beträge überschritten besteht erst Zweitwohnungsteuerpflicht…“

 

erhielt ich von dort, Referat 33 (Kommunale Finanzen und Wirtschaft), Anschrift: Clemensstraße 17, 30169 Hannover, zur Antwort:

 

„…das Land Niedersachsen ist gemäß Art. 58 der Niedersächsischen Verfassung verpflichtet, den kommunalen Gebietskörperschaften die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel u. a. durch die Erschließung eigener Steuerquellen zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung hat das Land erfüllt, indem es den Gemeinden und Landkreisen in § 3 Abs. 1 Satz 1 NKAG die Befugnis eingeräumt hat, eigene Steuern zu erheben.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung handelt es sich bei der Zweitwohnungssteuer um eine verfassungsrechtlich zulässige Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a des Grundgesetzes (GG), deren Erhebung in Niedersachsen rechtlich nicht zu beanstanden ist. Für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer kommt es aus Gründen der Praktikabilität nicht darauf an, dass die steuerbare Leistungsfähigkeit eines Betroffenen konkret festgestellt wird. Ausschlaggebendes Merkmal für die Steuererhebung ist vielmehr nur, dass finanzielle Mittel für die Zweitwohnung verwendet werden. Es kommt auch nicht darauf an, von wem und mit welchen Mitteln die Zweitwohnung finanziert wird und welchen Zwecken (z. B. Studium) sie dient. Für die Steuerpflicht ist auch unerheblich, ob der Aufwand für die Zweitwohnung die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen überschreitet (so ausdrücklich BVerfG, Beschlüsse vom 06.12.1983, 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 <346>, < 348> und vom 11.11.2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - BVerfGE 114, 316 <334>; B VerwG, Urteil vom 13.05.2009 - BVerwG 9 C 7.08 - www.bundesverwaltungsgericht.de).

 

Damit muss in § 3 NKAG auch für die Begründung der Zweitwohnungsteuerpflicht keine Einkommensgrenze eingeführt werden…“ 

 

Es muss natürlich auch keine Zweitwohnungsteuer erhoben werden. An Sozialverträglichkeit ist das Ministerium natürlich auch nicht interessiert und an demokratischen Rechten für Zweitwohnungsteuerpflichtige und deren Doppelbesteuerung in den erhebenden „Gebietskörperschaften“ natürlich auch nicht. Mittelbeschaffung „zur Erschließung eigener Steuerquellen“. Wir dürfen gespannt darauf sein was diesbezüglich noch alles kommen wird, denn wenn den Kommunalpolitikern sonst nichts einfällt, zumindest nichts um den eigenen Haushalt ins Gleichgewicht zu bekommen, Möglichkeiten zur Besteuerung werden sich sicher finden lassen und vor allem bei denen die nicht wahlberechtigt in der eigenen Gemeinde sind.


Zweitwohnungsteuerpflichtige haben keine Lobby bei den politischen Parteien

(2011-03-12)

 

Die Antwort des „Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport“ habe ich den im Niedersächsischen Landtag vertretenen Parteien zur Kenntnis gegeben und nachstehende Fragen gestellt, weiterhin stellte ich die Fragen an die Landesverbände Niedersachsen der jeweiligen Parteien und an die entsprechenden fünf Parteizentralen im Bund:

 

  1. Teilen Sie die Meinung des Ministeriums?

 

  1. Wie stehen Sie zur Zweitwohnungsteuer?

 

  1. Planen Sie zur Zweitwohnungsteuer konkrete Änderungen? Ggf. welche?

 

  1. Warum haben die Zweitwohnungsteuerpflichtigen keine demokratischen Rechte in den erhebenden Kommunen?

 

An Antworten gingen bisher ein:

 

Landtagsfraktionen:

 

  1. SPD-Landtagsfraktion: „…vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.02.2011 an die SPD Niedersachsen, die ich für die SPD-Landtagsfraktion gerne beantworten möchte.

 

Die Antwort des Niedersächsischen Innenministeriums ist nicht zu kritisieren, da sie die aktuelle Sach- und Rechtslage korrekt wiedergibt. Der Hintergrund der Zweitwohnungssteuer als kommunale Aufwandssteuer ist nachvollziehbar. Beim kommunalen Finanzausgleich werden nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt. Für eine Person mit Nebenwohnung erhält die jeweilige Gemeinde kein Geld, sie hat allerdings gewisse Mehrausgaben für Einrichtungen, die durch den Zweitwohnungsinhaber typischerweise nur sporadisch genutzt werden.

 

Durch die Erhebung der Zweitwohnungssteuer sehe ich Sie in Ihren „demokratischen Rechten“ nicht benachteiligt. U.a. Ihr Wahlrecht können Sie am Ort der Hauptwohnung wahrnehmen. Dass Sie ein kommunales Wahlrecht nicht am Ort der Hauptwohnung und am Ort der Nebenwohnung wahrnehmen können, ergibt sich aus den geltenden Wahlgrundsätzen.

 

Parlamentarische Initiativen sind mir von keiner der im Landtag vertretenen Parteien, auch nicht aus der jüngeren Vergangenheit, bekannt. Für die SPD-Landtagsfraktion gibt es momentan keinen Handlungsbedarf, eine Abschaffung oder Neugestaltung dieser kommunalen Steuer zu thematisieren. Sollte es zu einer Abschaffung der Zweitwohnungssteuer kommen, müssten den erhebenden Kommunen zudem die Einnahmeausfälle erstattet werden…“

 

 

  1. Landtagsfraktion Bündnis 90 Die Grünen: „…vielen Dank für Ihr Fax vom 17.02.2011, mit dem Sie einige Fragen zur Zweitwohnungssteuer an uns gerichtet haben, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.

 

Die in Ihrem Schreiben dargestellte Antwort des Ministeriums gibt das geltende Recht korrekt wieder. Wir sehen keinen Anlass, an der geltenden Rechtslage, den Kommunen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zu ermöglichen, etwas zu ändern. Unseres Erachtens ist es nicht erforderlich, wie etwa in Bayern, die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der/des Steuerpflichtigen abhängig zu machen. Eine solche Regelung b rächte zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich und wäre zudem missbrauchsanfällig. Studierende etwa, die über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen verfügen und neben ihrer Wohnung im Elternhaus eine Wohnung am Studienort beziehen, können der Steuerpflicht sehr leicht dadurch entgehen, dass sie sich am Studienort mit erstem Wohnsitz anmelden.

 

Unseres Erachtens besteht auch hinsichtlich der geltenden Rechtslage, wonach das aktive und passive Wahlrecht nur in der Erstwohnsitzkommune ausgeübt werden kann, kein Veränderungsbedarf. Glücklicherweise sind die demokratischen Rechte nicht auf aktive und passive Wahlrecht beschränkt. Die Möglichkeit, sich auch am /Zweitwohnort etwa in Parteien, Verbänden und Bürgerinitiativen zu engagieren, steht jeder Bürgerin/ jedem Bürger selbstverständlich frei.

 

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben…“

 

 

  1. FDP im Niedersächsischen Landtag: „…vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Zweitwohnungsteuer. Auch wenn ich Ihren grundsätzlichen Unmut über die Zweitwohnungsteuer nachvollziehen kann, muss ich Ihnen mitteilen, dass ich die rechtliche Auffassung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport teile. Die Zweitwohnungsteuer ist als Aufwandsteuer im Sinne des Art. 05 Abs. 23a GG verfassungskonform.

 

Auch die Tatsache, dass es für die Erhebung der Steuer nicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des jeweils Betroffenen ankommt, ist aus meiner Sicht nicht zu beanstanden. Dieses hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17.02.2010 - 1 BvR 529/09 und 1 BvR 2664/09 - bestätigt. In diesem erklärte es die Zweitwohnungsteuer für zulässig und begründete dies damit, dass die Steuer weder gegen das Gleichheitsgebot noch gegen den besonderen Schutz der Familie verstoße. Die Zweitwohnungsteuer sei eine Aufwandsteuer, die unabhängig vom Anlass für die Zweitwohnung erhoben werden; persönliche Gründe spielten dabei keine Rolle.

 

Was die generelle Beurteilung der Zweitwohnungsteuer angeht, denke ich, dass wir in Niedersachsen eine gute Lösung gefunden haben. Dadurch, dass den Gemeinden und Landkreisen die Befugnis erteilt wurde, die Steuer zu erheben, wurde die Entscheidung über das ob der Steuer auf die kommunale Ebene übertragen.

 

Diese kann am besten entscheiden, ob eine solche für sie sinnvoll ist. Hinzu kommt, dass durch die Möglichkeit einer unterschiedlichen Zweitwohnungsteuer der Wettbewerb unter den Kommunen gefördert wird, was wir grundsätzlich begrüßen. Änderungen sind daher nicht geplant.

 

Zu Ihrer Frage, warum Zweitwohnungsteuerpflichtige keine demokratischen Rechte in den Kommunen haben, kann ich Ihnen mitteilen, dass der Grund hierfür darin liegt, dass eine Person immer nur an einem Ort, nämlich ihrem Wohnsitz, wählen kann. Als Wohnsitz gilt aber immer der Ort der Hauptwohnung, so dass eine Wahlberechtigung für den Zweitwohnsitz ausscheidet.

 

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Stellungnahme weitergeholfen zu haben und verbleibe…“

 

  1. CDU Fraktion im Niedersächsischen Landtag: „…vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. Februar 2011 in dem Sie eine Anfrage zur Zweitwohnungssteuer stellten. Sie hatten sich bereits an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport - Referat 33 - gewandt und die dortige Antwort geschildert.

 

Die vom Innenministerium geschilderte Rechtsauffassung wird unsererseits geteilt. Feste Einkommensgrenzen, bis zu deren erreichen keine Zweitwohnungssteuer gezahlt werden muss, gibt es in Niedersachsen nicht.

 

Wir möchten Sie jedoch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg vom 16. Februar 2008 - Aktenzeichen: 5A118/04 - verweisen. In diesem Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg hat das Gericht festgestellt, dass eine Zweitwohnungssteuer nur erhoben werden kann, wenn auch eine Erstwohnung vorhanden ist. Eine Studentin hatte sich im entschiedenen Fall in Lüneburg mit einer Kommilitonin eine Wohnung angemietet und bezog Leistungen nach dem BAföG. In Celle bei ihrer Mutter verfügte sie jedoch nicht über eine Erstwohnung, da ihr dort lediglich ein einzelnes Zimmer - ihr ehemaliges Kinderzimmer - zur Verfügung stand. Daher war die „Wohnung“ bei ihrer Mutter nicht als Erstwohnung anzusehen. Eine Zweitwohnungssteuer konnte daher in Lüneburg, am Studienort, nicht mehr erhoben werden.

 

Zudem betonte das Verwaltungsgericht Lüneburg ausdrücklich, dass auch bei der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden muss. Die Zweitwohnungssteuer sei eine Abgabe für jemanden, der besonders wirtschaftlich leistungsfähig ist und zwei Wohnungen halten kann. Einer Studentin, die offensichtlich Leistungen nach dem BAföG beziehe, war von einer solchen besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht auszugehen. In einem solchen Falle würde sich die Prüfung aufdrängen, ob die Zweitwohnungssteuer nicht erlassen werden muss, auch ohne, dass dafür ein entsprechender Antrag vorliegen müsse.

 

Insofern muss auch in Niedersachsen bei der Hebung der Zweitwohnungssteuer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mitberücksichtigt werden, auch wenn keine ausdrücklichen Einkommensgrenzen im Gesetz zu finden sind. Dennoch werden wir Ihren Vorschlag zur Aufnahme entsprechender Einkommensgrenzen prüfen und fraktionsintern besprechen…“

 

 

Landesverbände der Parteien:

 

  1. FDP Landesverband Niedersachsen: „…vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die Zweitwohnungssteuer unterliegt dem Meldegesetz, welches den Regelungen der einzelnen Bundesländer/ Kommunen/ Gemeinden unterliegt.

    Diesbezüglich würde ich Sie daher bitten, sich an Ihre FDP vor Ort zu wenden…“

    Zur FDP „vor Ort“ in Schwarmstedt fand ich den Hinweis: „"Die Domain » fdp-sfa.de « und » fdpsfa.de « ist stillgelegt und zu verkaufen".

 

 

  1. CDU in Niedersachsen: „…herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

 

Ich habe zur Stellungnahme des Niedersächsischen Innenministeriums nichts zu ergänzen. Eine Änderung der Zweitwohnungssteuer ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant. Da es sich hierbei auch um eine Frage kommunaler Finanzen handelt, möchte ich Sie auf die noch laufenden Verhandlungen der Kommunalfinanzkommission verweisen. Diese prüft gegenwärtig verschiedene Ansätze, um die Finanzausstattung der Kommunen zu verbessern und zu verstetigen.

 

Das Wahlrecht ist in Deutschland an den Erstwohnsitz gebunden. Es steht Ihnen jedoch selbstverständlich offen, die in Rat vertretenen Parteien zu kontaktieren und auf diesem Weg für eine Veränderung bei der Zweitwohnungsbesteuerung hinzuwirken…“

 

 

  1. landesbuero@dielinke-nds.de: „…ich bin bis 23.02.2011 nicht im Büro. Nachrichten werden erst danach gelesen und eventuell beantwortet…“

 

 

Bundespartei:

 

  1. SPD - Parteivorstand: „…vielen Dank für Ihr Schreiben an den SPD-Parteivorstand zum Thema Zweitwohnungssteuer.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer sind Art. 105 Abs. 2 a des Grundgesetzes sowie die Kommunalabgabengesetze der Länder und die Satzungen der betreffenden Gemeinden. Die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die Zweitwohnungsteuer haben die Länder. Das Nähere regeln Kommunalabgabengesetze und Satzungen. Ob und wie Städte und Gemeinden eine Zweitwohnungsteuer erheben, ist bei den entsprechenden Verwaltungen oder ggf. bei den jeweiligen Landesfinanzbehörden zu erfahren.

    Eine "Meinung" des niedersächsischen Ministeriums kann ich der von Ihnen auszugsweise vorgelegten Passage nicht entnehmen, lediglich die Rechtsauffassung der zitierten Gerichte.

    Die Bundes-SPD sieht keine Veranlassung, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der schlechten finanziellen Situation vieler Kommunen, eine "bundeseinheitliche" Aufhebung der Zweitwohnungssteuer anzustreben, mithin also eine Grundgesetzänderung. Fragen nach Änderungen müssen an den zuständigen Gesetzgeber, also an das jeweilige Landesparlament, gerichtet werden.

    Häufig wird die Zweitwohnung mit der Nebenwohnung nach dem Melderecht gleichgesetzt. Der/die Steuerpflichtige kann seine/ihre demokratischen Rechte - sofern das Wahlrecht für das jeweilige Kommunalparlament gemeint ist - in der Gemeinde wahrnehmen kann, in der sein/ihr Hauptwohnsitz liegt.

    Eine doppelte Ausübung des Wahlrechts aufgrund der Zweitwohnungssteuer ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar!...“

 

  1. FDP-Bundesgeschäftsstelle: „…vielen Dank für Ihre Zuschrift. Wie bereits in meiner vorangegangenen Mail erwähnt würde ich Ihnen empfehlen sich an die FDP Niedersachsen zu wenden…“

 

  1. Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen (2011-03-24): vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.02.2011, die an uns als Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen weitergeleitet wurde.

 

Die dargestellte Antwort des Landesministeriums gibt das geltende Recht korrekt wieder: Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist den Städten und Gemeinden durch jeweiliges Landesrecht ermöglicht, und verfassungsrechtlich durch Art. 105 Abs. 2a GG abgesichert. Entscheidende Instanzen sind somit die Landesparlamente und Kommunen.

 

Einen grundsätzlichen Änderungsbedarf sehen wir dabei nicht. Denn die betreffenden Personen nehmen am Ort ihres Zweitwohnsitzes ebenso die kommunale Infrastruktur in Anspruch, sie tragen aber nicht in angemessener Weise zu ihrer Finanzierung bei. Deswegen befürworten wir die Zweitwohnungssteuer als einen angemessenen Ausgleich bzw. als Anreiz zu einer Erstwohnsitzanmeldung.

 

Für sinnvoll erachten wir das geltende Recht auch in Bezug auf die von Ihnen angesprochene Frage der demokratischen Rechte der Zweitwohnungssteuerpflichtigen. Denn ein Stimmrecht einer Person in mehreren Kommunen widerspräche dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 28 Abs. 1 GG. Ein anderweitiges politisches Engagement am Ort des Zweitwohnsitzes wird dadurch aber keineswegs ausgeschlossen.

 

 

Fazit: Zweitwohnungsteuerpflichtige haben keine Lobby bei den politischen Parteien. Es kann nur darin liegen, dass dieser Personenkreis die Zweitwohnungsteuer fatalistisch sieht. So kann es nicht bleiben. Fragen Sie „Ihren“ Landtagsabgeordneten oder den Parteivorsitzenden vor Ort nach seiner Einstellung zur Zweitwohnungsteuer, auch wenn dieser nicht für die Erhebung vor Ort zuständig ist und protestieren gegen diese Steuer.


Silvaplana wird zum Überlingen der Schweiz

(2011-03-22)

 

Es war wohl nur eine Frage der Zeit bis die Unsitte Zweitwohnungsteuer zu erheben auch die Schweiz erreicht. Auf der anderen Seite des Bodensees, in Überlingen, hatte man vor Jahrzehnten damit begonnen und mittlerweile ganz Deutschland damit verseucht, nun greift es auch auf die Anliegerländer über. Österreichische Kommunen hatten damit schon vor Jahren begonnen, nun folgt, wie die „Aargauer Zeitung“ berichtete die erste Gemeinde in der Schweiz. Die Misswirtschaft der Kommunen und deren Raffgier, verbunden mit dem Neidfaktor, denn in der Schweiz war eine „Volksabstimmung“ in der betroffenen Gemeinde zur Einführung dieser Steuer erforderlich, vermutlich durften die Zweitwohnungseigentümer auch dort nicht mit abstimmen, da nicht ortsansässig, kennt europaweit offensichtlich keine Grenzen mehr. Letztendlich sind die Zweitwohnungsinhaber wohl überall nur leidlich gelittene Gäste deren Geldbeutel nur interessant ist. „Das Huhn, das goldene Eier legt.“ Erst investieren und die örtliche Wirtschaft auf Schwung bringen und dann kräftig zahlen nachdem die Investitionen dann nach Fertigstellung der Objekte zwangsläufig niedriger werden, dies ohne Gegenleistung und ohne eigene Rechte. Die Zweitwohnungsteuer erhebenden Gemeinden bekommen den Hals eben nie voll.

 

Die „Aargauer Zeitung“ berichtete unter anderem wie folgt: „Zweitwohnungsbesitzer in Silvaplana werden zur Kasse gebeten. Ferienwohnungsbesitzer in der Oberengadiner Gemeinde Silvaplana müssen in Zukunft jährlich eine Steuer von zwei Promille des Wohnungswerts zahlen. Die Steuer wird auf Zweitwohnungen erhoben, die nicht vermietet werden. Die Zweitwohnungssteuer ist im kommunalen Baugesetz verankert. Die Bündner Regierung hat die Baugesetzrevision von Silvaplana genehmigt. Die Zweitwohnungssteuer in Silvaplana ist schweizweit die erste Lenkungsabgabe in Form einer jährlich wiederkehrenden Steuer zur Eindämmung so genannter „kalter Betten“, also nicht vermieteter Ferienwohnungen.“ Gerechnet wird mit Steuererträgen von rund 1.500 bis 3.000 Franken pro Jahr und Wohnung.

 

Es dürfte wohl nur eine Frage der Zeit sein wann weitere Gemeinden in der Schweiz folgen werden, denn dieser Begehrlichkeit werden sich wohl auch dort viele Gemeinden nicht entziehen können. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich dort viele finden die gegen diese Ausbeutung vorgehen. Erfolg sei Ihnen gewünscht. Allerdings gibt es in der Schweiz auch Anhänger dieser Aktion gegen „kalte Betten.“ So hatte die Hapimag AG, ein Schweizer Unternehmen welches europaweit Timesharingprodukte verkauft, schon vor geraumer Zeit keine Probleme damit diese Aktion sofort aktiv zu unterstützen.

 

Kein Wunder, dass sich Unternehmen dieser Branche Umsätze erhoffen, wenn die Zweitwohnungsteuer eingeführt wird. Allerdings ist dann die Zweitwohnungsteuer im Vergleich mit den Gebühren und Nebenkosten die dann zusätzlich zum Einstiegspreis bei diesen Firmen anfallen das kleinere Übel. Ansonsten, alle Vergleiche hinken ohnehin, ist Zweitwohnungsteuer Enteignung und ein Übel welches in keinem Fall widerspruchslos hingenommen werden sollte.


Die uneinsichtigen Scharfmacher sitzen auch in den Kontrollbehörden der Kommunalaufsicht

(2011-04-02)

 

Der „Südkurier“ berichtete unter anderem: „Bodman-Ludwigshafen - Da wollte die Gemeinde durch die Einführung einer Staffelung bei der Zweitwohnungssteuer eine gerechtere Lösung für Vermietung von Ferienwohnungen schaffen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden während der Dauer der steuerlichen Abzugsfähigkeit von der Zweitwohnungssteuer befreien. Bei der Kurtaxe wollte man eine Doppelbelastung derjenigen Vermieter von Ferienwohnungen vermeiden, die mindestens 60 kurtaxepflichtige Übernachtungen nachweisen können…

 

Daraus wird nun nichts. Das Landratsamt hat jetzt die beschlossene geänderte Satzung für rechtswidrig erklärt…

 

Das Landratsamt stellt zur Zweitwohnungssteuer fest, dass das Innehaben einer Zweitwohnung in einem denkmalgeschützten und abschreibungsfähigen Gebäude ein über den allgemeinen Lebensbedarf hinausgehender besteuerbarer Aufwand sei. Der Steuergegenstand sei die Zweitwohnung. Auch eine Zweitwohnung in einem denkmalgeschützten Gebäude sei ein tauglicher Steuergegenstand, wird betont. Eine Unterscheidung der Steuerpflicht nach Eigentümer oder Mieter sei unzulässig. Die steuerliche Abzugsfähigkeit sei kein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung von Zweitwohnungen innerhalb und außerhalb von denkmalgeschützten Gebäuden. Die Zweitwohnungssteuer knüpfe an das Innehaben der Wohnung und die daran zum Ausdruck kommende Einkommensverwendung an. Nach geltender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestehe darin keine unzulässige Doppelbesteuerung.“

 

Demnach widerspricht auch eine Befreiung bei mindestens 60 kurtaxepflichtigen Übernachtungen durch Fremdvermietung dem Erhebungszweck und bei einer Aufenthaltsdauer von 14 Tagen ist unter Typisierungsgesichtspunkten in der Regel nicht von der erforderlichen Kurzfristigkeit auszugehen, somit besteht weiter Zweitwohnungsteuerpflicht, Kurtaxenpflicht ohnehin.

 

Die Scharfmacher sitzen, wie dieses Beispiel zeigt, nicht nur in den örtlichen Kommunalverwaltungen, sondern auch in den Kommunalaufsichtsbehörden. Eine „soziale“ Zweitwohnungsteuer kann und wird es somit nicht geben. Zweitwohnungsteuer kann aber auch nicht sozial und schon gar nicht gerecht sein. Diese Bagatellsteuer muss grundsätzlich abgeschafft werden. Es kann da auch nicht ausreichend sein, dass zum Beispiel in Bayern, Einkommensgrenzen festgelegt werden ab deren Überschreitung dann erst die Zweitwohnungsteuer erhoben wird. Dies ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, der zweite Schritt muss aber die Aufhebung der Zweitwohnungssteuersatzungen sein. Gefordert sind hier die einzelnen Bundesländer und die Politik. Diese sollte sich vielleicht auch wieder einmal mit den täglichen Dingen des Lebens beschäftigen und nicht nur noch mit populistischen Entscheidungen zur Sicherung der Wahlergebnisse. Eine unfähige Politik, die sich in erster Linie mit eigenen  Probleme, der eigenen Wiederwahl beschäftigt lenkt von den wahren Dingen des Lebens ab indem man mit kräftiger Unterstützung der Medien über Probleme überregionaler Natur diskutiert und zum Kern der Nachrichten und Problemstellung macht, damit von den wirklichen Ereignissen ablenkt, insbesondere vom normalen Tagesgeschäft und dem daraus resultierenden Handlungsbedarf. Eine sehr geschickte Vorgehensweise, große Bereiche werden ganz einfach vernachlässigt, dem Wähler werden andere Probleme angeboten und dieser nimmt diese offensichtlich auch noch dankbar an. Es gibt eben nicht nur die Großprobleme, die durchaus angesprochen und gelöst werden müssen, das tägliche Leben findet auch noch statt und muss geregelt werden, ohne schlaue Sprüche aus diesen Bereichen und das ständige Gequäke dazu in allen Nachrichtensendungen. Nicht jede Politikeräußerung muss auch gleich in der Tagesschau erwähnt werden oder auf der ersten Seite der Tageszeitung erscheinen.

 

Die Kommunen wollen aber mit der Erhebung der Zweitwohnungsteuer noch viel mehr erreichen. Deren Raffgier kennt keine Grenzen, dieses haben die Betroffenen schon zur Genüge kennengelernt. Es genügt ihnen aber nicht die Grundsteuer und sämtliche kommunalen Abgaben von den Zweitwohnungsteuerpflichtigen zu vereinnahmen, sondern man will, zusätzlich die Zweitwohnungsteuer und auch noch Zuwendungen aus dem Steuertopf des Landes und soweit möglich einen Jahreskurbeitrag.

 

Letztendlich strebt man aber eine neue Generation von Gästen an, denn die Zweitwohnungseigentümer sind unbeliebte Gäste auf Zeit und mussten sich vielfach zwangsläufig mit dieser Rolle und dem unredlichen Vorgehen der Kommunen gegen sie abfinden. Es ist an der Zeit sich gegen diese Behandlung zu wehren. Stellen Sie einen Antrag auf Erlass der Zweitwohnungsteuer bei der erhebenden Gemeinde. Dieser Antrag kostet Sie nichts. Bei der Kommune erinnern Sie daran, dass Sie noch vorhanden sind und zusätzlich beschäftigten Sie die Behörde, Sie zahlen ohnehin zusätzliche Steuern dort, auch wenn Ihr Antrag dann nur abgelehnt wird, der zuständige Sachbearbeiter hatte eine sinnvolle Aufgabe. Zumindest sollten Sie sich erkundigen welche Erlassgründe es gibt. Beschäftigen Sie den Apparat dem Sie zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.


Skurrile Steuerarten

(2011-04-06)

 

„Ruhr Nachrichten.de“ berichtete unter anderem: „, weil viele Städte in NRW vollkommen pleite sind, verwenden sie erheblichen Aufwand auf das „Kreieren“ neuer Kommunalsteuern. Erstaunliches vollzog sich vor einigen Monaten in Dorsten. In einer Vorlage zum Haupt- und Finanzausschuss schlug Kämmerer … den Lokalpolitikern der hoch verschuldeten Kommune einige neue Steuerarten vor, die eines gewissen Erfindergeistes nicht entbehren.
 

… nannte zunächst die in Greven bereits eingeführten Varianten Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Sexsteuer, aber auch die Zweitwohnungssteuer, die Kulturförderabgabe besser bekannt als Bettensteuer sowie, und nun wird es endgültig skurril, die Solariensteuer, die Reitpferdesteuer, die Katzensteuer, die Mobilfunkmastensteuer, die Windradsteuer und die Waffensteuer.“

 

Zar Peter der Große war damit gegenüber diesen Kommunalpolitikern ein Waisenknabe im erfinden neuer Steuern, er hatte neben vielen anderen Steuern, zum Beispiel der Bartsteuer und der Gardinensteuer noch zahlreiche andere Möglichkeiten auf Lager. Warten wir ab welchen Unsinn die Kommunalpolitik noch hervorbringen wird.


Jetzt nimmt man sich bei der Zweitwohnungsteuer die Internatsschüler vor

(2011-04-20)

 

Der „Südkurier“ berichtete unter anderem aus Königsfeld: „Bei der Suche nach neuen Einnahmequellen für Königsfeld überrascht Bürgermeister … immer wieder mit Ideenreichtum. Jetzt konfrontierte er den Gemeinderat mit dem lukrativen Instrumentarium der Zweitwohnungssteuer.“

 

Zielgruppe sind, neben den anderen Betroffenen, vornehmlich die fast 200 minderjährigen Internatsschüler in der Gemeinde. „Egal, wie sich die Zweitwohnsitzler entscheiden, die Gemeinde profitiert in jedem Fall.“ „So weit, so erfreulich - aber nicht mit Minderjährigen, fand die Mehrheit des Gemeinderats. Doch genau Internatsschüler sind die Hauptzielgruppe, machte der Bürgermeister deutlich. „Sie nutzen alles vom Bad bis zum Busbahnhof und sorgen obendrein für höheren Pflegeaufwand.“ Jetzt soll geklärt werden, wie andere Internatsgemeinden mit der Meldepraxis umgehen.“

 

Man sucht nun nach Gleichgesinnten und anderen die hoffentlich schon einen Weg fanden um ebenso skrupellos vorzugehen bzw. schon vorgingen. Es wird nicht lange dauern bis sich Nachahmer finden und andere hemmungslos diese Schiene reiten werden. Alles unter der Überschrift des Grundgesetzes, welches natürlich für Kommunalpolitiker nur eingeschränkten Wert hat, nämlich nur dann, wenn es ihnen von Nutzen ist, Schutz der Familie. Was macht es dann schon, wenn durch die Auswirkungen der Zweitwohnungsteuer jedes Familienmitglied einen anderen Hauptwohnsitz hat.

 

Es ist an der Zeit, dass der Finanzausgleich der Länder nicht mehr an den Hauptwohnsitz gekoppelt wird. Nur so kann der Erfindergeist in der Kommunalpolitik dorthin geleitet werden wo er vielleicht angebracht sein könnte, nämlich die wohl fast überall, teilweise seit Jahrzehnten, bestehenden hausgemachten kommunalpolitischen Probleme kreativ anzugehen und zu lösen. Dazu gehört es aber wohl auch den Personenkreis in den Kommunalparlamenten auszuwechseln, denn die Politiker die dort nun oft schon seit Jahrzehnten sitzen und die meisten der Probleme verursachten, sollen nun die selbst geschaffenen Probleme lösen. Es ist somit auch an der Zeit die Amtszeit der Amtsträger in der Kommunalpolitik auf zwei Wahlperioden zu beschränken. Die meisten von denen haben dann genug Schaden angerichtet, neue Ideen haben die danach ohnehin alle nicht mehr.

 

Die Zweitwohnungseigentümer und der gleichgestellte Personenkreis sind unbeliebte Gäste auf Zeit und mussten sich vielfach zwangsläufig mit dieser Rolle und dem unredlichen Vorgehen der Kommunen gegen sie abfinden. Letztendlich will man eine neue Generation von Gästen.


Manche merken wirklich nichts

(2011-05-25)

 

Der Wehrbeauftragte des Bundestages hat die Kommunen vor dem Hintergrund der Bundeswehrreform aufgefordert, zum Erhalt ihrer Bundeswehr-Standorte selbst etwas beizutragen. Gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ sagte er unter anderem: „Es kann zum Beispiel nicht sein, dass Marine-Soldaten ihren ersten Wohnsitz nach dem niedersächsischen Meldegesetz in Wilhelmshaven anmelden müssen, weil dort der Standort ist, sie aber gar nicht in Wilhelmshaven wohnen und dies dazu führt, dass in dem Ort, in dem sie eigentlich leben, eine Zweitwohnungssteuer fällig wird.“

 

Manche merken wirklich nichts.


Zweitwohnungsteuer erhebende Kommunen

(2011-07-01)

 

Eine Aufstellung der Zweitwohnungsteuer erhebenden Gemeinden finden Sie unter: http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/?page=stadt

 

Für Kaufinteressenten einer Zweitwohnung oder Interessen an einer entsprechenden Nutzung, durchaus eine nützliche Information. Allerdings erhebt die Aufstellung dort wohl nicht immer den Anspruch auf Vollständigkeit. Die erhebenden Gemeinden werden sich dort nicht melden und es dürfte ein riesiger Aufwand sein sofort jede neue Erhebung zur Verfügung zu haben.

 

Fragen Sie also vorsichtshalber in der Gemeinde nach die Sie für einen Kauf oder die Miete eines Objekts vorgesehen haben, damit die Überraschung dann nicht zu groß wird.

 

Sie sollten dann aber auch konkret nachfragen, denn es gibt Gemeindeverbände die nur in einigen Mitgliedsgemeinden Zweitwohnungsteuer erheben. Was nicht besagt, dass die Begehrlichkeiten auch bei den anderen Mitgliedern zunehmen und auch dort vermeintliche Versäumnisse nachgeholt und dann auch dort eine Zweitwohnungsteuersatzung eingeführt wird. Die Wahrscheinlichkeit dürfte groß sein.

 

Nehmen Sie zum Beispiel die Samtgemeinde Schwarmstedt in Niedersachsen. Der Ort der der Samtgemeinde seinen Namen gibt erhebt als Gemeinde keine Zweitwohnungsteuer, allerdings der Großteil der in der Samtgemeinde zusammengeschlossenen Kommunen. So zum Beispiel unter anderem: Buchholz, Essel, Gilten und Lindwedel. Eine geschickte Vorgehensweise, um nicht Bauernschläue oder Hinterlistigkeit zu sagen. Dort, wo man die Grundstücke für Zweitwohnungen mittlerweile verkaufte und damit wohl hervorragende Geschäfte machte, wird nun Zweitwohnungsteuer erhoben. Ein Teil der Verkäufer dürfte wohl in den Gemeinderäten dort noch sitzen.

 

In der Hauptgemeinde würde dies nur die Geschäfte stören und möglicherweise müssten die Verursacher selbst Zweitwohnungsteuer zahlen. So ließ man die Ortsräte entsprechend beschließen. Zweitwohnungsteuer somit in Orten wie Lindwedel, ein Ort der nicht über die geringste touristische Infrastruktur verfügt, bis vor einigen Monaten keine Einkaufsmöglichkeit anbot und wo nur eine Gaststätte betrieben wird. Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer ist also nicht im Geringsten ein Qualitätsmerkmal, es ist wohl nur ein Zeichen von Raffigkeit und Fremdenfeindlichkeit?


Zweitwohnungsteuer für Wohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus

(2011-07-13)

 

Die kommunalen Gedankengänge bei der Zweitwohnungsteuererhebung sind schon mehr als kurios. Eigentlich kommt der normale Steuerpflichtige gar nicht auf die Idee solche Vorgänge zu vermuten. In Köln, so „Politik Union 24“, ein Ableger der örtlichen CDU, lebt eine Familie allein in einem Zweifamilienhaus und zahlt derzeit für eine der beiden Wohnungen Zweitwohnungsteuer, bedingt durch die Klassifizierung von Häusern als Zweifamilienhaus.

 

Die dortige CDU-Fraktion hat nun die Absicht die Zweitwohnungsteuersatzung anzupassen und hierfür keine Erhebung mehr vorzusehen.

 

Es ist doch blanker Populismus, wenn eine Partei, die grundsätzlich die Zweitwohnungsteuer befürwortet und landauf-landab in den Kommunen für die erforderlichen Mehrheiten sorgt um die Zweitwohnungsteuer einzuführen, dann hier öffentlichkeitswirksam ein Symptom zu beseitigen versucht bei einer Steuer die sie dort selbst einführte. Das Übel der Zweitwohnungsteuer liegt grundsätzlich in deren Erhebung an sich.

 

2011-07-21

Leitsatz zur Zweitwohnungsteuererhebung

 

Dies ist der Leitsatz mit dem die politischen Parteien die Zweitwohnungsteuer vertreten:

 

Christlich Demokratische Union Deutschlands - Kreisverband Stadt Köln (http://www.cdu-koeln.de/news.948.html)

 

„Ziel der Zweitwohnungssteuer ist schließlich, dass Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Köln haben, sich hier auch entsprechend anmelden.

 

Nicht jedoch eine höhere Belastung für Kölner Bürgerinnen und Bürger.“

 

Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass oder erhebe Steuern von denjenigen die sich bei der nächsten Wahl nicht dafür bedanken können. So geht man nicht nur in Köln vor. Dort führte man die Zweitwohnungsteuer mit ein, findet dann aber populistische Züge um darauf aufzuspringen. Grundsätzlich hat sich dort nichts geändert. Wahrscheinlich auch nur Klientelpolitik.


Bund der Steuerzahler steht der Erhebung von Zweitwohnungsteuer äußerst kritisch gegenüber

(2011-07-31)

 

Auf meine Anfrage beim Bund der Steuerzahler, wie man dort die Zweitwohnungsteuererhebung sieht, erhielt ich folgende Antwort:

 

„…der Bund der Steuerzahler steht der Erhebung von Zweitwohnungsteuer äußerst kritisch gegenüber. Bereits frühzeitig hat sich das wissenschaftliche Institut des Bundes der Steuerzahler in der Studie „Zweitwohnungsteuer und Grundgesetz“ in der Studie gegen die Erhebung der Zweitwohnungsteuer gewandt. In mehreren Verfahren haben wir den Versuch unternommen, gegen die Erhebung von Zweitwohnungsteuer gerichtlich vorzugehen. Mit Ausnahme des Verfahrens zur doppelten Haushaltsführung haben die Gerichte allerdings die Klagen abgewiesen. Wir nutzen jedoch jede Gelegenheit, uns politisch gegen die Erhebung von Zweitwohnungsteuer zu wenden…“


Zweitwohnungsteuer in Rheinsberg - oder wie belaste ich die eigene Klientel nicht mit Zweitwohnungsteuer

(2011-08-30)

 

In Rheinsberg, im Norden Brandenburgs, ist die Welt noch in Ordnung. Man teilt dort die Einwohner offensichtlich in gute und schlechte Einwohner ein, also in die die ortsansässig sind und in die die man ausnehmen kann, die Zweitwohnungsteuerpflichtigen. Um diese Vorgehensweise zu perfektionieren ist man dort auf eine einfache und pragmatische Lösungsidee zur Zweitwohnungsteuer gekommen. Wie weit entfernt liegt die Zweitwohnung vom Dorfteich, offizielle Bezeichnung „See“, entfernt? Die Antwort auf diese Frage wird künftig dort darüber entscheiden wie viel Zweitwohnungsteuer fällig wird.

 

Ähnlich wie in einer Gemeinde am Starnberger See wird in Rheinsberg nun auch der Abstand zum Wasser gemessen und Zonen zugeordnet. Warum soll das was in den landschaftlich schönen Hochburgen Bayerns möglich ist nicht auch im Norden Brandenburgs Anwendung finden? Hauptsache der Rubel rollt in die Gemeindekasse, möglichst unter Ausschluss der eigenen Wähler.

 

Die Entfernung der Wohnung zum Wasser legt ein Gutachter fest, der hoffentlich das richtige Augenmaß besitzt. Die Gemeinde selbst hat es offensichtlich nicht, denn nach einem Bericht der „Märkischen Allgemeinen“ soll dieses Gutachten nur vier- bis fünftausend Euro kosten. Ein Gutachten für 2.800 betroffene Grundstücke. Das „Worst-Case-Szenario“ liegt demnach also bei 1,786 Euro/Grundstück. Das Porto für die Zustellung wird darin wohl kaum enthalten sein. Aber vielleicht verteilt dort der Gemeindevorsteher die Post noch selbst?

 

Das verwerfliche an dieser Tat an sich ist, dass man sich darüber hinaus beträchtliche Gedanken darüber machte welche Ausnahmeregelungen, am besten komplett, von der Zweitwohnungsteuer für die ortsansässigen Betroffenen möglich sein könnten um diese von der Zahlung auszuschließen. Hierzu musste man betrübterweise feststellen, dass dies rechtlich kaum möglich ist. „So ein Sch…“, laut „Märkischer Allgemeine“, denn selbst ein Freibetrag für kleinere Häuser ist nicht möglich. Aber Ideen muss der Mensch haben und die Kreativität der Kommunalpolitiker ist in allen Richtungen grenzenlos.

 

Um nun nicht ganz mit leeren Händen dazustehen und doch dem heimischen Wähler zumindest das Gefühl zu geben seine Erwartungen und Ansprüche auf zustehende Privilegien erfüllt zu haben, fallen Zweitwohnungen die an wechselnde Nutzer vermietet werden nicht unter die Zweitwohnungsteuer. Diese beglückt man aber mit einer Fremdenverkehrsabgabe und Kurtaxe. Austausch „von Pest gegen Cholera“, möglicherweise es kommt auf die Satzung an, es gibt aber durchaus Gemeinden die trotzdem die Zweitwohnungsteuer erheben. Ob diese eindeutige Subventionierung eines bestimmten Personenkreises rechtlich haltbar ist wird vielleicht eines Tages jemand prüfen lassen. Allerdings „Gleichheit im Unrecht“ gibt es nach der deutschen Rechtsprechung nicht und somit könnte diese bauernschlaue Idee durchaus Bestand haben, denn eigentlich möchte man doch mit dieser Idee den ortsansässigen Eigentümer den Weg weisen, ermöglichen lässt sich nicht beweisen, die Zweitwohnungsteuer zu umgehen.

 

Allerdings hatte man noch ein weiteres Geschenk auf Lager. Unterschiedliche Tarife für im Winter nicht nutzbare Bungalows und Datschen sowie für ganzjährig nutzbare Zweitwohnungen. Wenn man will kann man offensichtlich auch auf diesem Gebiet der Zweitwohnungsteuerverhinderung durchaus kreativ tätig sein, natürlich nur für die eigene Klientel, denn es ist eine Sonderregelung für Datschen und andere Kleinobjekte. Beim Rest könnte man dann trefflich streiten, und selbst ein beheizbares Zelt wäre dann eine ganzjährig nutzbare Zweitwohnung, ganz abgesehen vom Campingwagen. Die Gleichheit des Steuerbürgers lässt grüßen. Die Kommunalpolitik findet Mittel und Möglichkeiten dies zu verhindern.

 

Rheinsberg - ein gutes Beispiel dafür warum in vielen Orten die Zweitwohnungsteuer eingeführt wurde bzw. wird, vor allen Dingen von welcher Grundidee ausgegangen wird. Um Aktionismus in der misslichen selbstverschuldeten Finanzlage vorzutäuschen greift man den nicht dort schon mindestens einhundert Jahre ansässigen Fremden kräftig und ohne die geringsten Gewissensbisse in den Geldbeutel um diese dann anschließend dazu zu animieren noch zusätzlich ihr Geld in den örtlichen Betrieben und Geschäften auszugeben. Zweitwohnungsbesitzer - ungeliebte Gäste auf Zeit. Nur von Gästen kann hier wohl kaum noch die Rede sein. Vielleicht ist es aber auch nur die Fortsetzung einer alten Tradition oder Erfahrung die dort um 1400 mit dem Raubritter Kurt Bassewitz begann, wie die Legende berichtet. In jedem ungeraden Jahr wird Ende Mai mit dem Bassewitz-Fest an den dreisten Raubritter erinnert. Zwischendurch schadet es auch nicht die Tradition aufrecht zu erhalten, wenngleich nun in einer zeitgemäßeren Form und Möglichkeit. Flexibel war diese Branche immer und schlechte Sitten und Gebräuche sind wohl oft schwer auszurotten. Die Enkel von Kurt Bassewitz lassen grüßen, nicht nur in Rheinsberg.

 

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12158556/61299/Rheinsberger-Zweitwohnungssteuer-wird-neu-gestaltet-Grundstuecke-betroffen-Am.html


Zweitwohnungsteuer wird zur dritten Miete

(2011-09-28)

 

„Berliner Morgenpost:“ „Zweitwohnungssteuer wird zur dritten Miete.“

 

„…Das Institut der deutschen Wirtschaft (Köln) hat die Zweitwohnsitzsteuer untersucht. Vor allem Kurorte und Gemeinden mit großem Erholungswert drehen an der Steuerschraube", sagt IW-Forscher ... Die Erhebung einer solchen Abgabe hält er grundsätzlich für fragwürdig: Zwar würde eine Gemeinde für ihre Teilzeitbürger weder Anteile an der Einkommensteuer noch Zuweisungen aus den Landeskassen erhalten - sie verliere aber auch nichts…“

 

„…Oft sei die Steuer also nichts anderes als eine „dritte Miete“ - neben der Kaltmiete und den Nebenkosten…“

 

http://www.morgenpost.de/printarchiv/immobilien/article1774293/Zweitwohnungssteuer-wird-zur-dritten-Miete.html


Stellenwert der Zweitwohnungsteuer

(2011-09-30)

 

Einem Bericht von „Gießener-Allgemeine.de“ war zu entnehmen welche minimalen Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuererhebung in der Gemeinde Laubach/Hessen resultieren und welchen Stellenwert die Zweitwohnungsteuer in der Gesamtheit des kommunalen Haushalts dort hat. Beim überwiegenden Teil der anderen Zweitwohnungsteuer erhebenden Gemeinden dürften die Beträge im Verhältnis ähnlich sein, oft noch darunter, liegen. In der Gemeinde Laubach bringt selbst die Hundesteuer noch erheblich mehr in die Stadtkasse und liegt über den mit der Zweitwohnungsteuer erbeuteten Beträgen. Aussagen dazu, welcher Aufwand dazu erforderlich ist um diese Bagatellsteuererhebung durchzuführen und zu überwachen erfolgen nicht. In Laubach dürften, bei den in der Regel hohen Dotierungen der städtischen Beamtenstellen, die Beträge der Zweitwohnungsteuer nicht einmal ausreichen um die Kosten auszugleichen die ein Dienstposten verursacht. Es dürfte also preisgünstiger und erfolgversprechender sein und mehr Ertrag bringen einen städtischen Beamten dort, wie auch anderswo, zu entlassen. Die gesamten Bagatellsteuern (Zweitwohnungsteuer, Hundesteuer und Spielapparatesteuer) dort dürften für die Eintreibung und Überwachung höhere Kosten verursachen als deren Erfolg in der städtischen Bilanz. Deren Erhebung darf wohl ausschließlich als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme angesehen werden, zur Beschäftigung sonst arbeitsloser städtischer Bediensteter. Die Kommunen betreiben einen Aufwand der in keinem Verhältnis zum Erfolg steht. Es wird nur fiktiv so lange gerechnet bis es halbwegs einleuchtend aussieht, keineswegs aber der Realität entspricht. Zumindest was die Zweitwohnungsteuer betrifft mangelt es vielerorts in der Kommunalpolitik eben am nötigen Sachverstand, bzw. die Neidgedanken sind größer als der Verstand jedes einzelnen Kommunalpolitikers.

 

Einnahmen der Gemeinde Laubach, laut diesem Bericht: „In Klammern das laut Haushalt 2011 erwartete Soll:

 

Konzessionsabgabe:                         0 (300.000 Euro);

Einkommenssteuer:                           1,54 Mio. Euro (3,3 Mio./mit der letzten Quartalszuweisung aber soll der Sollwert erreicht werden, Ergebnis sinkender Arbeitslosigkeit);

Umsatzsteuer:                                    103.393 Euro (210.000 Euro);

Lastenausgleich:                                109.408 Euro (230.000 Euro);

Grundsteuer A:                                  67.523 Euro (74.800 Euro);

Grundsteuer B:                                  743.167 Euro (751.000 Euro);

Gewerbesteuer:                                 2,409 Mio. Euro (1 Mio. Euro);

 

Spielapparatesteuer:                         21.000 Euro (30 000 Euro, Ist-Wert nur für erstes Halbjahr, von daher Überschreitung des Soll-Wertes zu erwarten).
Hundesteuer:                                     32.800 Euro (40.000 Euro);

 

Zweitwohnungssteuer:                   32.034 Euro (35.000 Euro);

 

Schlüsselzuweisungen:                     2,47 Mio. Euro (3,28 Mio. Euro);

Verlustabdeckung Eigenbetr.:           77.416 Euro (77.500 Euro);

Zinsen Kassenkredite:                       148.017 Euro (240.000 Euro);

Kreisumlage:                                      2,4 Mio. Euro (3,15 Mio. Euro);

Schulumlage:                         1,08 Mio. Euro (1,35 Mio. Euro);

Gewerbesteuerumlage:                     606.262 Euro (203.000 Euro);

Kompensationsumlage:                     87.617 Euro (116.800 Euro).“


Zweitwohnungluxussteuer in Überlingen

(2011-11-16)

 

Aus Überlingen kam schon die erste Einführung zur Zweitwohnungsteuer, was soll man daher von dieser Gemeinde noch erwarten als weitere Schandtaten auf diesem Gebiet? Man glaubt dort eben progressiv und ideenreich zu sein. Hoffentlich hält man es nicht für eine Innovation. Eine einmal begonnene negative Entwicklung, um keine andere Formulierung zu gebrauchen, zieht immer wieder neue Folgetaten nach sich. Manche bekommen eben den Hals nicht voll und sind noch stolz darauf Spitzenreiter einer unsäglichen Zwangsmaßnahme zu sein.

 

Wie „Südkurier-online“ jetzt berichtete wird die Zweitwohnungsteuerschraube in Überlingen weiter nach oben in Bewegung gesetzt. Skrupel kennt man dort nicht. Man reitet dort jetzt auf der Luxusschiene und bestraft die Eigentümer besserer Objekte. Der Neid muss dort wohl grenzenlos an manchem Stadtrat und Verwaltungsmitarbeiter fressen? Also jetzt eine Zweitwohnungluxussteuer:

 

„Wer mehr als 1.000 Euro pro Monat für seine Überlinger Zweitwohnung aufbringen kann, soll auch bei der Zweitwohnungssteuer künftig stärker zur Kasse gebeten werden. 2.080 Euro beträgt ab 2012 der Steuerbetrag, wenn der jährliche Mietaufwand höher als 12.500 Euro liegt.

 

Dies beschloss der Gemeinderat bei nur drei Gegenstimmen von … (CDU), … und … (FDP). Nachdem der Steuerbetrag Anfang dieses Jahres um rund zehn Prozent angehoben worden war, führt die Stadt nun zwei neue Stufen im oberen Segment ein. Wurden bislang in drei Stufen Beträge von 880 Euro (Miete bis 5.100 Euro), 1.180 Euro (Miete bis 7.650 Euro) und 1.480 Euro (Miete über 7.650 Euro) erhoben, wird es künftig ab 10.000 und 12.500 Euro Mietaufwand noch einmal teurer. Zweitbürger müssen hier 1.780 und 2.080 Euro bezahlen.“

 

Zumindest in einem Punkt muss man zum Zeitungsbericht nachfragen - Zweitbürger?

 

Es steht wohl zu befürchten, dass diese Vorgehensweise auch dort Nachahmer finden wird, wo es an eigenen Ideen mangelt und nur die Raffgier und der Neid regiert verbunden mit fremdenfeindlichen Tendenzen und vermeintlich modernem Gedankengut.


Versuch einer Betrachtung zur Zweitwohnungsteuer

(2011-12-13)

 

Artikel der „Tegernseer Stimme“ vom 09.12.2011:

 

Die zweite Heimat - von ungeliebten Teilzeitbürgern und zweifelhaften Steuern

 

http://www.tegernseerstimme.de/die-zweite-heimat-von-ungeliebten-teilzeitbu%CC%88rgern-und-zweifelhaften-steuern/33814.html

 

 

Der Versuch einer Betrachtung zur Zweitwohnungsteuer unter Interessenwahrung der örtlichen Kompetenzträger, vielleicht sogar in Teilen eine Aufnahme des Istzustandes.

 

Die Frage danach wer die Interessen der Zweitwohnungsbesitzer vertritt wird auch hier nicht beantwortet und außen vorgelassen.

 

Die Eigentümer der Zweitwohnungen haben durch ihre Investitionen vor Ort einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Schwung mit in die Gemeinde gebracht, bringen diesen immer noch und leisten diesbezüglich ständig einen nicht unbeträchtlichen Beitrag vor Ort. Die wirtschaftliche Leistung wird bei der Einführung einer Zweitwohnungsteuer ebenso außer Betracht gelassen, wie die Tatsache, dass die Infrastruktur mit bezahlt wird von diesem Personenkreis, aber nur eine mäßige Inanspruchnahme erfolgt. Dieses bringt den ständigen Bewohnern vor Ort erhebliche Vorteile, denn die Kosten werden auf viel mehr Schultern verteilt und von den Zweitwohnungsbesitzern überproportional mitgetragen. Auch die örtliche Gastronomie und der Supermarkt an der Ecke profitieren erheblich, deren Erhalt wird mit gesichert. Ein nicht unerheblicher Teil der Wirtschaftskraft die aus diesem Bereich resultiert geht von den Zweitwohnungsbesitzern aus, ebenso wirkt sich diese auf zahlreiche weitere Bereiche positiv aus, so zum Beispiel die örtliche Handwerkerschaft.

 

Die Kommunalpolitik sollte endlich damit aufhören hier Feindbilder aufzubauen die bisher nicht bestehen und das dümmliche Gerede von der übermäßigen Belastung der Infrastruktur durch die Zweitwohnungen vor Ort lassen. Was würden diese Teilvolksvertreter vor Ort zum Besten geben, wenn ganze Straßenzüge ungenutzt leer stehen würden? Diese Gefahr besteht doch bei der sich abzeichnenden Entwicklung der Bevölkerung, insbesondere in ländlicheren Gebieten. Letztendlich wurden doch die Baugenehmigungen für Objekte deren Nutzung als Zweitwohnung geplant war gerne von der örtlichen öffentlichen Verwaltung genehmigt. Hätte man keine Vorteile davon erwartet, hätte man dies bestimmt zu verhindern gewusst.

 

Zweitwohnungseigentümer sind keine Schmarotzer an der Infrastruktur vor Ort, sondern leisten einen erheblichen Beitrag dazu, dass diese funktioniert, auch ohne Erhebung einer Strafsteuer. Deren Notwendigkeit und Rechtfertigung zur Einführung ist bis jetzt jede Kommune schuldig geblieben. Es gibt keine belegbaren Zahlen und Werte die die Erforderlichkeit nachweisen und dies in einer Zeit wo für jede Durchführung mindestens ein Gutachten zur Rechtfertigung existiert und welches die Notwendigkeit angeblich nachweist. Fremdenfeindliche Züge sind wohl doch nicht ganz von der Hand zu weisen, Steuererhebung nach dem St. Florians-Prinzip. Die Politik sucht ihr Feindbild, oft auf Vorschlag der Verwaltung.

 

Mittelbeschaffung dort, wo man den geringsten Widerstand erwartet und der dann zumindest keine negativen Folgen bei den Wählerstimmen haben wird. Dafür aber vollmundige Töne wie gut es der kommunalen Kasse getan hat hier vordergründig Mittel einzutreiben. Den vermeintlichen Erfolg schreibt man sich dann sofort selbst zu. Dieser liegt aber nur darin, dass man einen Teil der Bewohner vor Ort ausgrenzt und klassifiziert. Deren Geld ist und war eben immer willkommen, gleich zu welcher Gelegenheit, ob Grundstückskauf oder Steuerzahlung, danach hört die Freundschaft dann oft auf, weil Kirchtumspolitik betrieben wird.

 

Zweitwohnungsteuererhebung bedeutet eine kurzfristige Sichtweise der Dinge und keine Problemlösung. Der schnöde Mammon ist nicht alles, er passt in das Bild nur bis zur nächsten Wahl denkender Kommunalpolitiker. Finanzielle Problemstellungen werden durch die Zweitwohnungsteuer nur kurzfristig gelöst. Die finanziellen Probleme liegen in anderen Bereichen, diese geht man aber nicht an, denn da würde man den eigenen Wählern auf die Füße treten. Da hilft es auch nicht in der Erfindung weiterer Steuern kreativ tätig zu sein und dort zu ungeahnten Möglichkeiten zu streben. In Anbetracht der Bevölkerungsentwicklung werden zahlreiche Gemeinden noch dazu übergehen diese Steuer wieder abzuschaffen, denn bei einer rückläufigen Entwicklung wird man noch froh sein, wenn die Ressourcen vor Ort auf irgendeine Weise genutzt werden, denn auch der örtliche Handwerker wird auf Dauer nur existieren können, wenn Aufträge hereinkommen.


Änderungen nach entsprechender Rechtsprechung

(2011-12-25)

 

Die „Märkische Allgemeine“ berichtete unter anderem, dass in Lindow die Steuersätze in vier Kategorien geändert werden. Hintergrund dafür ist dort eine neue Rechtsprechung, aktuelle Urteile zur Einstufung und Zweitwohnungsteuerhöhe liegen vor.

 

„Viele Bungalows sind in Leichtbauweise. Da darf die Steuer nicht so hoch sein.“

 

„Hat ein Bungalow zum Beispiel keine Sanitärecke, dürfe keine Steuer erhoben werden, erklärte die Amtsleiterin. Auch Lauben im Kleingarten und Zweitwohnungen, die nachweislich als Kapitalanlage dienen, unterfallen nicht der Zweitwohnungssteuer. Auch Verheiratete, die sich berufsbedingt eine Zweitwohnung nehmen, werden nicht belangt.“

 

„Als Zweitwohnung gelten Räume, die mindestens 23 Quadratmeter groß sind, mindestens ein Fenster haben und über Kochmöglichkeiten, Strom- und Wasseranschlüsse verfügen.“

 

„Fehlen Heizung, Bad, Dusche oder Küche, gelten andere Sätze. Je nach Ausstattung wird die Steuer bis zu 60 Prozent reduziert.“

 

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12244692/61299/Neue-Staffelung-fuer-Zweitwohnungen-Steuersaetze-geaendert-POLITIK.html


München fordert Abgabe für Bett in Asylunterkunft

(2011-12-26)

 

„sueddeutsche.de:“ „Stadt fordert Abgabe für Bett in Asylunterkunft.“ „Das ist gerecht, wenn sich einer einen zweiten Wohnsitz im teuren München leistet, “ so „sueddeutsche.de ironisch. „Was aber, wenn diese „Nebenwohnung“ aus einer Matratze in einem Stockbett in der Baierbrunner Straße 14 besteht, jener Unterkunft, in der viele Flüchtlinge unter schwer erträglichen Umständen zwangsweise leben müssen?“

 

München beabsichtigt jetzt den Flüchtling „selbstverständlich“ von der Zahlung der Zweitwohnungsteuer zu befreien.


Die Verfolgung der Zweitwohnungseigentümer kennt keine Grenzen

(2012-02-27)

 

Die Verfolgung der Zweitwohnungseigentümer kennt keine Grenzen. Die Spielformen werden immer skurriler. So jetzt in der Schweiz:

 

„Die Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“ will den Anteil von Zweitwohnungen auf 20 Prozent pro Gemeinde begrenzen. Über die Initiative wird am 11. März 2012 in einer Volksabstimmung entschieden.“

 

Dass hierfür ein Timesharingunternehmen Sympathie bekundet darf dann wohl auch niemanden wundern, auch nicht, dass dieses Unternehmen nun schon seit Jahren „gegen kalte Betten“ propagandistisch tätig ist. (http://www.presseportal.ch/de/pm/100001038/100713486/eidg-abstimmung-volksinitiative-schluss-mit-uferlosem-bau-von-zweitwohnungen-hapimag-apartments)

 

Opportunität, eben immer so wie es ins eigene Konzept passt. Der Sammelbeginn für diese eidgenössische Volksinitiative war am 20.06.2006.

 

Eine Wohnung im Timesharing ist aber keine Zweitwohnung, sondern eine teure Urlaubsvariante und schon gar keine Investition, sondern eher die Schaffung eines nicht beeinflussbaren Fixkostenblocks und eine Zweitwohnung muss nun nicht zwangsläufig auch eine Ferienwohnung sein, nur weil bei einigen der Neidgedanke größer ist als die reale Betrachtungsweise.

 

„Die Initiative richtet sich nur gegen Zweitwohnungen, nicht gegen vermietete Ferienwohnungen“, so zu lesen auf der Internetseite der Initiative. (http://www.zweitwohnungsinitiative.ch/)

 

Damit wäre zumindest geklärt wo sich nach Ansicht der Initiative die Guten, und wo sich die Bösen befinden.

 

In der Schweiz führte im vergangenen Jahr die erste Gemeinde die Zweitwohnungsteuer ein. Es wird wohl nicht die letzte gewesen sein. Jetzt macht man aber in der die Demokratie liebenden Schweiz weiter Jagd auf Zweitwohnungsbesitzer. Letztendlich möchte man diesen vorschreiben was diese mit ihrem Wohneigentum machen sollen. Die Begehrlichkeiten gegenüber den Zweitwohnungseigentümern sind offensichtlich überall grenzenlos und generieren unendlichen Erfindergeist und setzen ungeahnte geistige Kräfte frei.

 

Mal sehen wann hier die erste Kommune auf diese Idee verfallen wird. Bisher hat es kaum etwas gegeben was hier nicht auch nachgemacht wurde.

 

2012-04-07

Am 11. März 2012 wurde die Schweizer Zweitwohnungsinitiative angenommen. Die gesetzliche Fassung wird nunmehr in der Schweiz auf den Weg gebracht.

 

„Die Initiative im Klartext:“


„20 Prozent. Das ist die Zielmarke der Initiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“ Eine Gemeinde sollte nicht mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen aufweisen.

 

Da wo dieser Anteil bereits heute höher liegt, kommt es zum Baustopp für Zweitwohnungen, wenn die Initiative angenommen wird. Es braucht griffige Massnahmen. Unsere Ferienorte dürfen nicht weiter in die Berglandschaft wuchern.

 

Bestehende Zweitwohnungen können aber erhalten bleiben, auch in Gemeinden mit einem Anteil von mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen. Sie müssen weder umgewandelt, noch umgebaut oder rückgebaut werden.

 

Keine neuen leerstehenden Gebäude. Keine weitere Zersiedelung und Zerstörung der Landschaft. Kein preistreibender Bau-Wucher, der die einheimischen Mieter/innen aus dem eigenen Dorf vertreibt, weil alles zu teuer wird.“

 

Die negativen Auswirkungen werden die Schweizer Baubranche und die Handwerksbetriebe noch zu spüren bekommen.


Kurtaxen

(2012-03-07)

 

Im Nachrichtenteil von „T-Online“ wurde eine Aufstellung der Orte mit den höchsten Kurtaxen in Deutschland veröffentlicht. Es kann da niemanden wundern, dass die meisten dieser Orte, die auch Zweitwohnungsteuer erheben, auch bei diesem Eintrittsgeld nicht zimperlich sind. Es passt eben ins Bild und die Zweitwohnungsbesitzer sind meistens auch von dieser Abgabe betroffen und werden kräftig ein weiteres Mal zur Kasse gebeten, obwohl in vielen Orten in denen Kurtaxe erhoben wird, eine Kur gar nicht mehr möglich oder diese Zeiten schon lange vorbei sind. Alte Gewohnheiten werden nicht aufgegeben und auch diese Einnahmequelle bringt kräftige finanzielle Zuflüsse. Es kommt dann auch nicht mehr auf die Bezeichnung an, ob Kurtaxe, Ortstaxe, Kurmittelbeitrag usw. Unsere österreichischen Nachbarn sind da noch erfinderischer, dort werden Forschungsinstitutsbeiträge und Fremdenverkehrsbeiträge usw., natürlich zusätzlich zur Kurtaxe erhoben (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

 

Kurtaxe

Erwachsener/Tag

Bad Homburg

3,07 EUR

Bad Kissingen

3,40 EUR

Bad Reichenhall

3,00 EUR

Baden-Baden

3,20 EUR

Büsum

3,00 EUR

Juist

3,10 EUR

Kampen

3,00 EUR

Langeoog

3,30 EUR

Norderney

3,00 EUR

St. Peter Ording

3,00 EUR

 


Hohe Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer?

(2012-05-20)

 

„mittelrhein-kurier.de“ berichtete unter anderem: „Die Zweitwohnungssteuer bringt Einnahmen von 10.000,00 €. Der „Solidarpakt Wind“ spült bereits jetzt 2.000,00 € in die Gemeindekasse. Vor allem über die hohen Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer und dem „Solidarpakt Wind“ freuten sich die Ratsmitglieder. Wenn alle geplanten Windkraftanlangen in der Verbandsgemeinde Emmelshausen realisiert sind, kann man mit mehr als 7.000,00 € Solidarpakteinnahmen rechnen. Sie sind ebenso wenig umlagepflichtig wie die Zweitwohnungssteuer und bleiben vollständig in Pfalzfeld führte der Ortsbürgermeister aus.“

 

http://www.mittelrhein-kurier.de/beitrag_Pfalzfeld-geht-schuldenfrei-in-das-Haushaltsjahr-2012_8232.html

 

Es ist schon kurios. 10.000,00 Euro aus einer Bagatellsteuer, wie hier der Zweitwohnungsteuer“, als „hohe Einnahme“ zu bezeichnen. Die Kommunen nehmen aber was sie zusammenraffen können und legen weiteren Erfindergeist bei neuen Steuern an den Tag. Angaben was die Erhebung und Überwachung kostet erfolgen natürlich nicht. Einnahmen generieren - koste es was es wolle, auch wenn unter dem Strich nichts bleibt, möglicherweise noch etwas kostet. Ein kommunaler Beschäftigter wird damit dann schon seine Berechtigung finden.

 

Irgendwann wird man dann über die leer stehenden Hütten in der eigenen Gemeinde jammern, wie es heute schon im Harz vielerorts der Fall ist. Man erhebt aber Zweitwohnungssteuer und vernichtet damit jeglichen weiteren Ansatz einen Anreiz zu schaffen dort Wohneigentum zu erwerben und sei es als Zweitwohnung. Straßenzüge in denen dann jedes zweite Haus zum Verkauf steht beleben das Ortsbild dann mehr als ein ideenreiches Stadtparlament welches nach althergebrachten Methoden und ohne neue Ideen vorgeht. Es ist dann besser darüber nachzudenken die eigene kommunale Verwaltung aufzulösen und mit der Nachbargemeinde zusammenzugehen, als Anreize für Wachstum zu schaffen. Die Immobilienwerte tendieren dort in einigen Gemeinden Richtung Null, man weist dann aber trotzdem noch neue Baugebiete aus und führt noch Kurabgaben ein und belastet die Zweitwohnungsbesitzer mit höheren Jahreskurbeiträgen. Das Problem ist natürlich auch, dass diejenigen die durch Jahrzehntelange Postenverteidigung und ständige Ignoranz diese Probleme schufen, diese Probleme beseitigen sollen die sie selbst verursachten.

 

Mit einer „Solidarpaktabgabe“ auf Windräder konterkariert man dann dort die Energiewende und ist auch noch stolz darauf. Manche merken eben auch hier nichts, ebenso wie bei der Zweitwohnungsteuer.


Bettensteuer als Vergleich nicht geeignet

(2012-07-21)

 

„njuuz.de“: führte u. a. aus: „Die Bettensteuer ist in Wuppertal nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wohl vom Tisch. Die Urteilsbegründung könne so auch auf die Zweitwohnungssteuer angewendet werden, finden die Freien Wähler.“

 

„Im Übrigen messen wir diesem Urteil grundsätzliche Bedeutung bei, zum Beispiel für die Zweitwohnungsteuer“, erläutert der stv. Fraktionsvorsitzende... „Denn auch die Studentin, die in Wuppertal ein Apartment mietet, weil sie hier ein Studium absolvieren will, betreibt keinen unnötigen Aufwand, sondern sie folgt einer praktischen Notwendigkeit. Und als Lenkungssteuer für die Entscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnung ist die Abgabe rechts­widrig.“

 

http://www.njuuz.de/beitrag16933.html

 

Es wird hier lediglich ein Teilproblem der Zweitwohnungsteuer betrachtet und deren Erhebung nicht generell einer kritischen Prüfung unterzogen. Das Problem der Zweitwohnungsteuererhebung ist nicht dadurch zu lösen, dass diese isoliert für einen Personenkreis herausgelöst in Frage gestellt wird. Die Erhebung dieser Bagatellsteuer ist generell nicht zu rechtfertigen, da hiermit auch Ziele verfolgt werden die nur indirekt mit dieser Besteuerung zu tun haben, grundsätzlich aber eine Doppelbelastung für einen Personenkreis erfolgt der ohnehin schon einen überproportionalen Beitrag zu den kommunalen Abgaben und Gebühren leistet, die Angebote aber geringer belastet als die ständigen Bewohner.

 

Folgt man der hier angewandten Logik, dann soll die Zweitwohnungsteuer bei privater Nutzung eines Objekts weiter zulässig bleiben, beruflich und bildungsmäßig benötigte Zweitwohnungen aber nicht. Wie viele Ausnahmen von der Regel will man noch einführen. Die Zweitwohnungsteuersatzungen sind so doch schon kaum praktikabel und müssen und werden ständig angepasst um die Zweitwohnungsinhaber weiter verfolgen zu können.

 

Es wird aber weiter solche lächerlichen Steuern wie Betten- oder Zweitwohnungsteuer geben solange man den Kommunen die Steuerfindung oder besser Steuererfindung überlässt.


Zweitwohnungsteuer - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Bürokraten

(2012-08-15)

 

„steuervereinfachung.net:“ „Man glaubt es kaum: Der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in München beträgt jährlich 3,2 Millionen Euro. Das Steueraufkommen beträgt dagegen nur 5,5 bis 6 Millionen. Mehr als die Hälfte der Steuer geht also für die Verwaltung drauf. Zumindest die beschäftigten Bürokraten dürfte es freuen…“

 

http://steuervereinfachung.blog.de/2012/08/10/irrationale-zweitwohnungssteuer-14447796/


Fragen Sie bei der nächsten anstehenden Wahl Ihren Landtagsabgeordneten

(2012-08-17)

 

Die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtete unter anderem: „Aufstand gegen die Pferdesteuer - Landauf, landab suchen sie dieser Tage dringend das Gespräch mit Bürgermeistern und Kommunalpolitikern. Der Grund: In vielen Städten und Gemeinden empfehlen kühl kalkulierende kommunale Finanzplaner die Einführung einer Pferdesteuer…“

 

Hier werden Vereine, Pferdesportverbände, selbst Politiker und Wirtschaftszweige aktiv um gegen diese neue Steuer zu argumentieren, die sich erst im gedanklichen Ansatz befindet. „Auf vier Pferde kommt schätzungsweise ein Arbeitsplatz. Es würde sich katastrophal auswirken, wenn viele Reiter ihr Hobby aufgrund der hohen Kosten aufgeben müssten.“

 

Wo sind die Interessenverbände gegen die Zweitwohnungsteuer? Wann haben Sie bei „Ihrem“ Kommunalpolitiker gegen die Zweitwohnungsteuer protestiert, auch wenn er nur indirekt zuständig ist, er kennt aber seine Partei und seine Kollegen? Steter Tropfen höhlt den Stein. Wann haben die Interessenverbände der Immobilieneigentümer, zum Beispiel Haus und Grund, sich gegen die Zweitwohnungsteuer ausgesprochen oder etwas dagegen unternommen? Fast überall herrscht Ruhe.

 

Wenn wir alle zur Tagesordnung übergehen und die Zweitwohnungsteuer als gegeben hinnehmen, dann wird sich diesbezüglich nichts ändern, es wird dann in den Ratsgremien nur über die nächste Erhöhung gesprochen werden, bzw. die Gemeinden die diese noch nicht eingeführt haben werden nachziehen. Es werden ständig weitere Begehrlichkeiten geweckt. Die Politik geht immer davon aus, dass nach dem ersten Sturm Ruhe herrscht und alle die Gegebenheiten hinnehmen.

 

Wie viele Zweitwohnungen schaffen einen Arbeitsplatz? Die Zweitwohnungsteuerzahler haben keine politische Vertretung und keine Lobby so lange sie sich ruhig verhalten.

 

In Niedersachsen sind im Januar Landtagswahlen. Fragen Sie den Kandidaten oder die Kandidatin der von Ihnen gewählt werden möchte ob bzw. wann er bzw. sie für die Abschaffung der Zweitwohnungsteuer sich einsetzen wird. Sie können ihn aber auch ansprechen, wenn keine Wahlen anstehen.

 

Fragemöglichkeit an den Kandidaten zur anstehenden Wahl.

 

 

2012-12-05

Frage an den FDP-Spitzenkandidaten zur Landtagswahl, Stefan Birkner

 

Mit Schreiben vom 29.11.2012 bat mich der Spitzenkandidat der niedersächsischen FDP, Stefan Birkner, zur anstehenden Landtagswahl um meine Stimme. Ich nutzte die sich ergebende günstige Gelegenheit um ihn zur Zweitwohnungsteuer zu befragen, nachdem zur Gewerbesteuer von ihm klar und eindeutig ausgeführt wurde „…finden Sie die Gewerbesteuer unfair? Wir auch! Deshalb wollen wir sie abschaffen…“:

 

 

  1. Sehr geehrter Herr Birkner,

    werden Sie sich dafür einsetzen die Möglichkeit abzuschaffen, dass in Niedersachsen eine Zweitwohnungsteuer erhoben wird?

    Alternativ ggf. die abgeschwächte bayerische Variante?

    Mit freundlichen Grüßen

    Jürgen Keitel

 

 

  1. Eine Antwort bekam ich postwendend von Herrn Florian Sauer, FDP-Landesverband Niedersachsen, nicht vom Kandidaten:

 

„Sehr geehrter Herr Keitel,

vielen Dank für Ihre Email.

Die FDP NDS steht zusätzlichen Belastungen der Menschen grundsätzlich skeptisch gegenüber. Aus diesem Grund sehen wir eine Zweitwohnsitzsteuer überaus kritisch. Gleichwohl ist dies eine kommunale Steuer. Jede Kommune kann selbst bestimmen, ob sie diese einführt oder nicht. Wir halten wenig davon, wenn Landes- oder Bundespolitik den Kommunen zu genaue Vorgaben und Einschränkungen aufbürden. Meist ist es sinnvoller, die Entscheidung durch die Betroffenen vor Ort entscheiden zu lassen.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben. Bitte zögern Sie nicht, sich jederzeit erneut an uns zu wenden.

Mit besten Grüßen
i.A. Florian Sauer
FDP Landesverband Niedersachsen“

 

 

  1. Nun, geholfen hat die Antwort sicher nicht, mich höchstens in meiner kritischen Einstellung zur Politik bestärkt. Die angebotene Möglichkeit, „Bitte zögern Sie nicht, sich jederzeit erneut an uns zu wenden“, werde ich trotzdem nutzen:

 

Sehr geehrter Herr Sauer,

ich hatte an Ihren Spitzenkandidaten eine konkrete Frage gestellt, nachdem er mich nun persönlich anschrieb.

Ich stelle fest, dass der Gefragte offensichtlich keine Meinung oder kein Interesse zu bzw. an meiner Frage hatte, sonst hätte er diese selbst beantwortet. Offensichtlich benötigt Ihr Spitzenkandidat einen Vormund? Von einem möglichen Abgeordneten des zukünftigen Niedersächsischen Landtags hätte ich mehr erwartet und ihm auch mehr zugetraut. Offensichtlich kann man sich aber irren?

Weiter stelle ich fest, dass meine konkrete Frage nicht beantwortet wurde. Ich habe nicht nach Allgemeinplätzen gefragt, sondern eine konkrete Frage zu einem konkreten Sachverhalt gestellt und diese eindeutig und auch einfach formuliert. Offensichtlich favorisieren Sie aber bei der Steuerfindung durch die Kommunen das Modell von Zar Peter dem Großen? Das würde dann aber wieder Ihren Ausführungen widersprechen wonach Sie „zusätzlichen Belastungen der Menschen grundsätzlich skeptisch gegenüberstehen“.

Mit besten Grüßen
Jürgen Keitel

 

 

2012-12-14

Antwort vom 12.12.2012

 

Sehr geehrter Herr Keitel,

 

der Spitzenkandidat der FDP NDS Dr. Stefan Birkner ist Landesvorsitzender der nds. FDP sowie nds. Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Wie alle Politiker, die Verantwortung für unser Gemeinwesen in so hohem Maße wahrnehmen, ist auch Dr. Birkner auf die Unterstützung von Mitarbeitern angewiesen. Nur so ist es Dr. Birkner möglich, trotz seiner umfangreichen und vielfältigen Verpflichtungen Zeit für direkte Gespräche mit den Menschen in Niedersachsen zu haben. So unterstützen die Mitarbeiter Herrn Birkner bei der Vorbereitung von Terminen und Erstellung von Schreiben sowie E-Mails. Dies geschieht in enger Abstimmung mit ihm und stellt somit geradezu das sicher, was Sie zu Recht einfordern  den direkten Draht zu Spitzenpolitikern. Wenn Dr. Birkner jede der vielen Zuschriften nicht nur persönlich beantworten, sondern auch noch selbst zu Papier (bzw. E-Mail) bringen würde, könnte er gerade nicht jede Anfrage beantworten. Das wäre sicher nicht in Ihrem Sinne.

 

Inhaltlich zu Ihrer Frage: Das Mehrebenensystem bestehend aus Bund, Ländern und Kommunen ist historisch gewachsen und maßgeblich für die deutsche Kultur von Staatlichkeit. Diese starke Unabhängigkeit von Ländern und Kommunen ist eine tragende Säule unseres Grundgesetzes. Hintergrund ist das grundsätzlich starke Misstrauen gegenüber zentralistischen Staatsstrukturen und der damit einhergehenden Missbrauchsgefahr. Deshalb wollen wir möglichst unabhängige Kommunen, die im Rahmen der sog. kommunalen Selbstverwaltung die sie betreffenden Belange selbst regeln können und sollen. Eine Zweitwohnsitzsteuer fällt genau in diese Kategorie. Sie betrifft nahezu ausschließlich die Einwohner der Kommune und diese sollten auf demokratischem Wege durch Wahlen und die Arbeit vor Ort in den kommunalen Parlamenten selbst die für sie geeignetste Lösung finden. Dr. Birkner, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und auch die Niedersächsische Landesverfassung bewerten die kommunale Selbstverwaltung als ein sehr hohes Gut. Auch wenn es dieses staatliche Mehrebenensystem den Menschen oft nicht leicht macht, Verantwortlichkeiten zu erkennen, so soll es doch gerade den größtmöglichen Einfluss der Bürger auf politische Entscheidungen sicherstellen. Wenn alle Entscheidungen zentral auf Bundes- oder Landesebene getroffen würden, müssten Sie sich mit einem Anliegen auf dieser Ebene Gehör verschaffen. Stattdessen können Sie sich nun an Ihre lokalen Kommunalpolitiker wenden und mit viel weniger Aufwand und viel direkter Einfluss auf den politischen Entscheidungsprozess nehmen. Sicher ist dies auch in Ihrem Sinne.


Herr Birkner, der sich selbst einige Zeit im Stadtrat Garbsen engagierte, steht wie vielen Liberalen einer Zweitwohnsitzsteuer kritisch gegenüber. Eine solche Sondersteuer führt neben dem bürokratischen Mehraufwand zu einer besonderen Belastung von Pendlern, jungen Erwerbstätigen und Studenten. Als Ansprechpartner vor Ort steht Ihnen der Vorsitzende des Ortsverbandes Garbsen Herr … gern zur Verfügung. Sie erreichen Ihn über die folgenden Kontaktdaten: …

 

Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben. Zögern Sie nicht, sich jederzeit erneut an mich zu wenden.


Mit besten Grüßen

Florian Sauer
FDP Landesverband Niedersachsen

 

 

Sehr geehrter Herr Sauer,

für Ihre Antwort danke ich Ihnen. Sie geht allerdings erneut an der Problemstellung vorbei und Sie beantworten meine ursprüngliche Frage nur indirekt ohne konkrete Aussage.

Sie führen unter anderem aus:

 

  • „...Sie betrifft nahezu ausschließlich die Einwohner der Kommune und diese sollten auf demokratischem Wege durch Wahlen und die Arbeit vor Ort in den kommunalen Parlamenten selbst die für sie geeignetste Lösung finden...“

 

  • „...so soll es doch gerade den größtmöglichen Einfluss der Bürger auf politische Entscheidungen sicherstellen...“

 

Als Zweitwohnungsteuerzahler habe ich nicht den geringsten Einfluss auf die von Ihnen vorstehend genannten Möglichkeiten. Ich bin als Inhaber eines Zweitwohnsitzes in der erhebenden Gemeinde nämlich nicht wahlberechtigt.

 

Mit besten Grüßen

Jürgen Keitel

 

 

Eine Antwort war dies wohl nicht mehr wert…

 

  •  

 

Fragen und Antworten von Kandidaten zur Niedersächsischen Landtagswahl 2013 der Wahlkreise Walsrode und Garbsen/Wedemark

  1.  

 

Ich habe die Kandidaten zur Landtagswahl in den Wahlkreisen Walsrode

 

(Friedrich Bohm Piratenpartei Walsrode, Michael Lebid SPD Walsrode, Matthias Behrens NPD Walsrode, Tanja Kühne FDP Walsrode, Dr. Hans-Peter Ludewig GRÜNE Walsrode, Gudrun Pieper CDU Walsrode, Birgit Rieboldt FREIE WÄHLER Walsrode, Petra Schmitz DIE LINKE Walsrode)

 

und

 

Garbsen/Wedemark

 

(Dr. Stefan Birkner FDP Garbsen / Wedemark, Rüdiger Pfeilsticker Piratenpartei Garbsen / Wedemark, Sait Kelen DIE LINKE Garbsen / Wedemark, Mona Achterberg GRÜNE Garbsen / Wedemark, Andreas Bienstein FREIE WÄHLER Garbsen / Wedemark, Rüdiger Kauroff SPD Garbsen / Wedemark, Editha Lorberg  CDU Garbsen / Wedemark)

 

zu deren Einstellung zur Zweitwohnungsteuer befragt. Sofern mir eine Antwort vorliegt führe ich diese nachstehend auf, ggf. werde ich Nachträge vornehmen, wenn noch Antworten eingehen sollten.

 

Es ist schon erschreckend festzustellen wie wenig Interesse insbesondere die beiden „Amtsinhaberinnen“ dieser Wahlkreise an diesem Thema haben, jeweils die Damen der CDU. Insgesamt scheint mir aber überall Informationsbedarf erforderlich zu sein. Eine ganz klare Erkenntnis ist, dass sich die Zweitwohnungsteuerzahler viel zu ruhig verhalten und es somit den politischen Kompetenzträgern viel zu einfach gestalten sie durch Einführung dieser Steuer auszunehmen.

 

Es wurde mir auch klar, dass Politiker am liebsten die Fragen beantworten die sie selbst aufwerfen und stellten und dann Lösungen für Probleme anbieten die sie selbst für publikumswürdig halten bzw. geschickt lancierten. Alles andere sind Nebenkriegsschauplätze bei denen man nicht punkten kann und wo man auch keine Absicht hat sich zu engagieren. Die Zweitwohnungsteuer gehört dazu. Vermeintlich publikumswirksame Bereiche werden abgehandelt, danach hört vielfach dann auch das Wissen auf. Es ist also erforderlich, dass noch viel mehr Menschen ihre Abgeordneten nach dem Sinn der Doppelbesteuerung für Zweitwohnungsinhaber fragen. Wann fangen Sie damit an?

 

Wahlkreis 43 (Walsrode)

 

Fragestellung bei allen gleich:

 

…Als Inhaber eines kleinen Ferienhauses zahle ich in Ihrem Wahlkreis Zweitwohnungsteuer.

a) Werden Sie sich für die Abschaffung der Zweitwohnungsteuer in Niedersachsen einsetzen?

b) Alternativ - werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zweitwohnungsteuerzahler ein aktives und passives Wahlrecht in der erhebenden Gemeinde erhalten und damit die Möglichkeit einer demokratischen Meinungsäußerung, die diesem Personenkreis bisher verwehrt bleibt?

Mit freundlichen Grüßen

 

Antworten:

 

Friedrich Bohm - Piratenpartei:

Sehr geehrter Herr Keitel,

herzlichen Glückwunsch zur Wahl ihres Ferienhauses im schönen Heidekreis. Die Südheide mit ihren vielen Sehenswürdigkeiten und dem einzigartigen Naturraum erlaubt eine intensive Erholung mit einem hohen Freizeitwert. Vielen Dank auch für den Hinweis, der Besteuerung von Zweitwohnungen, eine Bewertung zu diesem Themenkomplex vermag ich im Moment nicht abzugeben, werde mich aber in nächster Zeit informieren.

Mit freundlichem Gruß

Friedrich Bohm

 

 

Michael Lebid - SPD

 

Sehr geehrter Herr Keitel,

die Zweitwohnungsteuer soll in erster Linie die Inhaber dazu bewegen ihren Hauptwohnsitz umzumelden, damit die Kommunen über die Einwohnerzahl vom Finanzausgleich profitieren. Ich halte es für notwendig, dass die Kommunen für ihre Aufgaben vernünftig mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden, dazu gehört auch eine anteilmäßige Anrechnung von Zweitwohnungsinhabern bei dem Finanzausgleich. Eine Zweitwohnungssteuer ist dann entbehrlich, in touristischen Gebieten sogar hinderlich. Ich spreche mich für einen Verzicht aus.

Ein aktives und passives Wahlrecht am Zweitwohnsitz verstößt meines Erachtens gegen den Verfassungsgrundsatz des gleichen Wahlrechts. (Sie hätten die Möglichkeit in zwei Orten zu wählen und gewählt zu werden.)

 

Nachfrage:

Sehr geehrter Herr Lebid,

 

danke für Ihre Antwort auf meine Frage zur Zweitwohnungsteuer die ich Ihnen über „abgeordnetenwatch.de“ stellte.

 

Ich kann Ihre Antwort zur Verfassungsmäßigkeit eines Wahlrechts am Erhebungsort für Zweitwohnungsteuerpflichtige durchaus nachvollziehen.

 

Welche Möglichkeiten sehen Sie aber für diesen Personenkreis in der Zweitwohnungsteuer erhebenden Gemeinde sich demokratisch zu artikulieren und unter anderem auch auf Entscheidungsprozesse zur Zweitwohnungsteuer, ggf. schon im Vorfeld, einwirken zu können bzw. dazu Stellung zu nehmen?

 

Ein „Zugereister“ benötigt in der Regel überall mindestens einhundert Jahre bis er dort wahrgenommen wird, der Inhaber einer Zweitwohnung ohnehin…

 

Antwort:

Sehr geehrter Herr Keitel,

 

es gibt die Möglichkeit sich im Vorfeld der Entscheidung an die örtlichen Parteien und Fraktionen und Mandatsträger zu wenden. Genutzt werden können öffentliche Ausschuss- und Ratssitzungen und das Bürgerfragerecht. Des Weiteren sehe ich die Möglichkeit in einem Zusammenschluss gleichgesinnter Personen eine wahrnehmbare Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Michael Lebid

 

 

Matthias Behrens - NPD

 

Hatte bisher keine Meinung zu diesem Thema.

 

 

Tanja Kühne - FDP

 

Hatte bisher keine Meinung zu diesem Thema.

 

 

Dr. Hans-Peter Ludewig - GRÜNE

 

Sehr geehrter Herr Keitel,

 

Ihren Internetauftritten entnehme ich, dass Sie sich schon längere Zeit mit der Problematik der Zweitwohnungssteuer auseinandersetzen. Ich kann daher wohl auf die Erörterung der rechtlichen und politischen Hintergründe verzichten.

 

Grundsätzlich sind wir GRÜNEN dafür, dass zur Erfüllung der wichtigen Zukunftsaufgaben des Landes auch hohe Einkommen und Vermögen gerecht herangezogen werden. Bei der Zweitwohnungssteuer ist jedoch zu prüfen, ob die Verwaltungskosten in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag stehen und ob dies Verhältnis nicht noch zusätzlich verschlechtert wird, wenn man zwischen der Luxusferienwohnung und der beruflich notwendigen Unterkunft von BerufspendlerInnen wird unterscheiden müssen. Spätestens bei dieser Betrachtung wird hieraus eine Bagatellsteuer, die abgeschafft gehört, gerade auch dann, wenn sie von einigen Gemeinden vorrangig wegen der Schlüsselzuweisung gefordert wird.

 

Eine mögliche Abschaffung werden wir GRÜNEN nur im Rahmen der Umsetzung unseres Wahlprogramms für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag als Teil der von uns angestrebten Lösungen für die strukturellen Finanzprobleme der Städte und Gemeinden diskutieren. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus unserem schriftlich vorliegenden Wahlprogramm zur Landtagswahl 2013 im Punkt 'Demokratie, Gesellschaft und Finanzen' Seiten 132 ff, speziell Seite 135. Die politische Umsetzung dieser Ziele muss sorgfältig erarbeitet werden und politisch und rechtlich überprüft sein, was sicher keine leichte Aufgabe wird. Wir halten diesen Weg aber für richtig und notwendig und werden ihn gehen, wenn die WählerInnen uns das entsprechende Mandat geben.

 

Auch mit Ihrer Zweitstimme können Sie am 20.01.2013 dafür sorgen, dass wir in Niedersachsen finanziell stark ausgestattete Kommunen bekommen, die nicht nach zusätzlichen Einnahmen suchen müssen, möge der Ertrag auch noch so gering sein.

Eine Änderung des Wahlrechts, wie von Ihnen angesprochen, halte ich dagegen für politisch nicht durchsetzbar.

 

Mit den besten Wünschen für ein geruhsames, friedliches Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr verbleibe ich

 

mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Ludewig

 

Nachfrage:

Sehr geehrter Herr Dr. Ludewig,

danke für Ihre ausführliche Antwort zur Zweitwohnungsteuer. Es ist richtig, dass ich mich schon Jahre erfolglos gegen die Zweitwohnungsteuer auseinandersetze.

Ihre Ausführung: "Eine Änderung des Wahlrechts, wie von Ihnen angesprochen, halte ich dagegen für politisch nicht durchsetzbar," kann ich durchaus nachvollziehen.

 

Welche Möglichkeiten sehen Sie dann aber für diesen Personenkreis in der Zweitwohnungsteuer erhebenden Gemeinde sich demokratisch zu artikulieren und unter anderem auch auf Entscheidungsprozesse zur Zweitwohnungsteuer, ggf. schon im Vorfeld, einwirken zu können bzw. dazu Stellung zu nehmen? Der veranlagte Personenkreis ist von den meisten Entscheidungsprozesses abgehängt.


Wünsche Ihnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr,

mit freundlichen Grüßen

Jürgen Keitel

 

 

Gudrun Pieper - CDU

 

Sehr geehrter Herr Keitel,

 

ich danke Ihnen für Ihre Mail.

 

Zum näheren Verständnis: Die Zweiwohnungssteuer ist eine örtliche Kommunalsteuer. Kompetenzrechtliche Grundlage ist Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz, wonach die Länder „örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern“ erheben können. Diese Gesetzgebungskompetenz haben fast alle Länder den Gemeinden übertragen, so auch Niedersachsen.

 

Von der Zweitwohnungssteuer werden u.a. auch Infrastrukturmaßnahmen, Kanal, Stromleitungen usw. mitfinanziert, also kommunale Einrichtungen, so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die Kommunen so ohne weiteres darauf verzichten können, denn sie müssen es ja auch vorhalten.

 

Natürlich gibt es Kommunen, z.B. in ausgesprochenen Feriengebieten, die darauf verzichten, jedoch über die Gäste-/Kurgebühr ihren finanziellen Anteil erhalten.

 

Betr. Ihrer Frage zum aktiven/passiven Wahlrecht: Diese Frage stellt sich mir nicht, da ich denke, dass man an seinem ersten Wohnort durchaus von seinem Wahlrecht Gebrauch machen kann und sollte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gudrun Pieper

 

Nachfrage:

Sehr geehrte Frau Pieper,

danke für Ihre Antwort, die allerdings meine klare Fragestellung nicht beantwortet. Die rechtliche Grundlage der Zweitwohnungsteuer ist mir bekannt und die Auswirkungen bekomme ich vierteljährlich zu spüren.

Die Gesetzgebungskompetenz für die Kommunen in Niedersachsen liegt beim Niedersächsischen Landtag, somit könnte dieser die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer durch Gesetz verbieten bzw. abmildern, wie es zum Beispiel das Bundesland Bayern macht.

Der Zweitwohnungsteuerpflichtige zahlt sämtliche kommunalen Abgaben ohnehin in voller Höhe, ohne viele Dinge über Gebühr zu nutzen und trägt damit seinen Anteil an den von Ihnen beschriebenen Maßnahmen. Warum ist eine Doppelbelastung dieses Personenkreises erforderlich?

Wenn sich die Frage nach einer demokratischen Vertretung dieses Personenkreises für Sie nicht stellt, was ich mehr als merkwürdig finde, welche Möglichkeiten sehen Sie für diese Betroffenen in der Zweitwohnungsteuer erhebenden Gemeinde sich demokratisch zu artikulieren und unter anderem auch auf Entscheidungsprozesse zur Zweitwohnungsteuer, ggf. schon im Vorfeld, einwirken zu können bzw. dazu Stellung zu nehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Keitel

 

Antwort:

 

 

Birgit Rieboldt - FREIE WÄHLER

 

Guten Morgen Herr Keitel,

 

Dankeschön für Ihre Frage, ich bin fast freudig überrascht, da die Freien Wähler in Niedersachsen noch sehr jung sind und von den Medien regelrecht ignoriert werden.

 

So weit wie ich das momentan weiß, kann eine Zeitwohnsteuer von den Kommunen selbst beschlossen und erhoben werden. Ich persönlich würde mich auf Landesebene aber trotzdem für deren Abschaffung einsetzten, da ich sie ungerecht und überzogen finde. Sie betrifft vor allem Pendler und Studenten und natürlich Ferienhausbesitzer.

 

Das grundsätzliche Problem liegt aber meines Erachtens an anderer Stelle: es werden immer mehr Aufgaben und damit auch Kosten vom Land auf die Kommunen verlagert und somit die finanzielle Lage dieser verschärft, das muss umgehend aufhören! Vielen Kommunen bleibt kein Handlungsspielraum mehr und so wird durch Steuererhöhung und Einführung neuer Steuern versucht die Löcher zu stopfen. Bei Auflagenverlagerung verlangen die FW auch die Ausstattung mit den notwendigen/ausreichenden Finanzmitteln.

 

Ihre Alternative B halte ich nicht für umsetzungsfähig, der Hauptwohnsitz sollte ja der „Lebensmittelpunkt“ sein und hier besteht das Wahlrecht. Sollte sich dort etwas ändern, sollte man über eine Ummeldung nachdenken.

 

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Rieboldt

 

Nachfrage:

Sehr geehrte Frau Rieboldt,

danke für Ihre Antwort.

Die Zweitwohnungsteuer ist eine Bagatellsteuer deren Aufkommen die finanziellen Probleme der Kommunen nie lösen wird. Sie ist auch total kontraproduktiv geht man einmal davon aus, dass es überall leer stehenden Wohnraum gibt, gerade in den ländlichen Gebieten.

Ihre Antwort zu "B" kann ich durchaus nachvollziehen, nur welche Möglichkeiten sehen Sie aber für die Zweitwohnungsteuerpflichtigen in der Zweitwohnungsteuer erhebenden Gemeinde sich demokratisch zu artikulieren und unter anderem auch auf Entscheidungsprozesse zur Zweitwohnungsteuer, ggf. schon im Vorfeld, einwirken zu können bzw. dazu Stellung zu nehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Keitel

 

Antwort:

Sehr geehrter Herr Keitel,

 

natürlich kann eine Zweitwohnsteuer die riesigen Löcher in den Kommunen nicht stopfen!

 

Ich wollte nur einmal aufzeigen warum heute mehr denn je, zu solchen Steuerformen gegriffen wird.

 

Die Freien Wähler entstanden und entstehen weiterhin aus den freien Wählergemeinschaften, die es in fast jeder Gemeinde gibt.

 

Oftmals sind es hier ganz spezielle Projekte und Unzufriedenheit mit der politischen Verwaltung, die zur Gründung solcher Gemeinschaften führen.

 

In meiner Gemeinde Neuenkirchen hat sich die BürgerUnion gegründet, um die Rodung eines Wäldchens und den anschließenden Neubau eines Penny-Marktes zu verhindern.

 

Dazu muss man sagen, dass es in unserer kleinen Gemeinde bereits einen Lidl und Neukauf und ein leerstehendes Supermarktgebäude gibt.

 

Seit letztem Sommer sitzen nun 3 BUler in der Gemeinde und bestimmen das Geschehen mit, wobei hier hauptsächliches Anliegen ist: die Bevölkerung mitzunehmen.

 

Die freien Wählergemeinschaften sind meist Kleingruppen, die auf kommunaler -und Kreisebene aktiv sind. Diese sollen nun gebündelt werden, um auch auf Landes- und Bundesebene eine Stimme zu bekommen. Der weitere Aufbau und enge Kontakt mit diesen Gruppen ermöglicht uns auch auf der Gemeindeebene solchen Steuerwildwuchs zu verhindern.

 

Und wie bereits geschrieben, sind solche Steuereinahmen bei einer vernünftigen finanziellen Ausstattung von Landesebene aus, auch nicht notwendig.

 

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Rieboldt

 

 

Petra Schmitz - DIE LINKE

 

Sehr geehrter Herr Keitel vielen Dank für Ihr Interesse an der Landtagswahl

 

zu Punkt a) antworte ich mit einem klaren JA. Dass für jedes Eigentum die entsprechende Grundstückssteuer zu entrichten ist, ist in Ordnung. Auch wenn sie Einnahmen aus Ihrem Ferienhaus durch Vermietung erzielen und hierfür Ihre Abgaben zu entrichten haben, ist das nicht zu beanstanden. Doch eine Zweitwohnungssteuer ist grundsätzlich abzulehnen.

 

zu Punkt b) es ist traurig, dass eine solche Frage überhaupt gestellt werden muss. Da sie in dieser Gemeinde Eigentum besitzen, sollte es selbstverständlich sein, dass nicht nur die Bewohner dieser Gemeinde, sondern auch Sie als Grundstückseigentümer Mitspracherecht und auch ein Wahlrecht besitzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Petra Schmitz

WK 43

Landesvorstand

DIE LINKE Nds.

 

 

Sehr geehrte Frau Schmitz,

danke für Ihre klare und eindeutige Aussage.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Keitel

 

 

 

Wahlkreis 32 - Garbsen/Wedemark

 

Fragestellung bei allen gleich:

 

…werden Sie sich dafür einsetzen die Möglichkeit abzuschaffen, dass in Niedersachsen eine Zweitwohnungsteuer erhoben wird?

Alternativ ggf. die abgeschwächte bayerische Variante? ...

 

 

Rüdiger Pfeilsticker - Piratenpartei

 

Sehr geehrter Herr Keitel,

zur Zweitwohnungssteuer habe ich noch keine abgeschlossene Meinung.

Oberflächlich erscheint sie mir als kaum geeignet ihre Lenkungswirkung zu entfalten, unsozial, zu bürokratisch und zu wenig datensparsam. Den Grundgedanken, dass alle Bewohner einer Kommune sie gleichermaßen finanzieren, unterstütze ich aber ausdrücklich.

Was mir fehlt sind belastbare Fakten. Insbesondere Aussagen der Art: In der Kommune A sind nach der Einführung mit einem Steuersatz von X%, Y von Z Zweitwohnsitze zu Erstwohnsitzen geworden. Das Steueraufkommen verteilt sich wie folgt auf die Klassen... In Kommune B sind durch die Zweitwohnungssteuer in Kommune A X von Y Erstwohnsitze abgemeldet worden. Damit gingen Steuereinnahmen/Umlagen in Höhe von Z verloren.

Und das für mindesten 50 Städte/Kommunen.

Dann fehlt mir ein überzeugender Anknüpfungspunkt zu anderen "piratigen" Positionen. Der Münchener Kreisverband lehnt die dortige Zweitwohnungssteuer in seinem Programm ab. Die Piraten in Osnabrück unterstützen gemeinsam mit ihrem Ratsherrn die dortige. In beiden Fällen überzeugen mich die Begründungen nicht so zwingend, um sie zu übernehmen.

Sollten Sie einen gut begründeten Vorschlag für eine piratige Position haben, können Sie ihn mir an pfeilsticker@freenet.de
senden. Dann kann ich ihn in den innerparteilichen Meinungsbildungsprozess einbringen.

mit freundlichen Grüßen,
Rüdiger Pfeilsticker

 

Anmerkung: Das Angebot von Herrn Pfeilsticker habe ich angenommen und mich dazu umfangreich geäußert.

 

 

Sait Kelen - DIE LINKE

 

Sehr geehrter Herr Keitel,

Vielen Danke für Ihre Frage

Meldeplichten und Berufsbezogener Zweitwohnung müssen genau definiert werden. Viele berufliche Pendler müssen leider zwangsweise zweite Wohnung mieten. Bislang waren nur die Arbeiter und Angestellter die viel versteuern müssten. Spekulanten und Vielverdiener müssen viel Abschreiben aber auch wenig Steuern bezahlen.

DIE LINKE, ist und bleibt bei versteuern von Spekulanten, Wirtschaftsbanditen, Bänker so wie Übertarifliche Einnahmen. Und zwar mit Spitzensatz zu versteuern. Es darf nicht nur Bürger mit geringeinkommen versteuern, sondern auch die Besitzer mit Höheren Einkommen. Spekulanten und Bänker müssen gesondert und sorgfältig zum versteuern Ihre Einnahmen bieten. Auch Illegalität und Honorare müssen auch offenlegen und versteuern.

Daher Zweitwohnungssteuer in Niedersachsen und auch Bundesweite Vermögensteuer so wie Kapitalertragsteuer neu gestalten bzw. einzuführen.

Sait Kerlen

 

 

Mona Achterberg - GRÜNE

 

Hatte bisher keine Meinung zu diesem Thema.

 

 

Andreas Bienstein - FREIE WÄHLER

 

Sehr geehrter Herr Keitel,

ich danke Ihnen für diese Frage und möchte Ihnen eine kurze und knackige Antwort meinerseits senden.

Die Zweitwohnungssteuer ist ein Finanzierungsinstrument der Kommunen. Auf kommunaler Ebene sehe ich dieses Instrument als nicht fragwürdig an. Eine Finanzierung der Kommunen soll gegeben sein. Auf landespolitischer Ebene finde ich diese Frage nicht angebracht, da eine gesunde Selbstverwaltung der Kommunen ein Ziel der "Freien Wähler" ist.

Ich möchte Sie doch bitten, sich selbst dieser Frage anzunehmen, da Ihr Fachwissen für dieses Thema spezialisiert ist. Eine vernünftige und bürgernahe Politik beinhaltet auch Meinung von Experten wie Ihnen anzuhören und zu diskutieren.

Sie können die Möglichkeit wahrnehmen, Ihre Meinung oder deren Findungsweg an mich weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Bienstein

 

 

Anmerkung: Das Angebot von Herrn Bienstein habe ich angenommen und meine Meinung kundgetan.

 

 

Rüdiger Kauroff - SPD

 

Hatte bisher keine Meinung zu diesem Thema.

 

 

Editha Lorberg - CDU

 

Sehr geehrter Herr Keitel,

ich persönlich lehne eine Zweitwohnungssteuer ab. § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes erlaubt den Gemeinden und Landkreisen eigene Steuern zu erheben. Dazu bedarf es jeweils einer entsprechenden Satzung. Davon haben in Niedersachsen mehrere Städte und insbesondere Großstädte wie Hannover in Bezug auf die Besteuerung von Zweitwohnungen Gebrauch gemacht. Grundsätzlich könnte das Land diese Möglichkeit einschränken, wie es beispielsweise der Freistaat Bayern getan hat. Die Entscheidung, was und wie hoch bestimmte Sachverhalte besteuert werden sollen, treffen die gewählten Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte. Mit diesen Entscheidungen müssen wir Landespolitiker nicht immer einverstanden sein. Dennoch sollten wir meines Erachtens nach, diese Entscheidungen respektieren und nicht von "oben" den Kommunen hineinregieren. Die betroffenen Gemeinden finanzieren sich durch diese Steuern auch teilweise. Für den Fall der Übertragung zusätzlicher Aufgaben hat sich das Land inzwischen dazu verpflichtet, die Gemeinden und Kreise zu entschädigen.
Für den Fall, dass bestimmte Einnahmen den Gemeinden verboten würden, könnten diese mit gewissen Recht ebenfalls Ersatzzahlungen verlangen. Dadurch würden aber die Städte und Gemeinden benachteiligt, die keine Zweitwohnungssteuer erhoben haben.

Mit freundlichen Grüßen
Editha Lorberg

 

Nachfrage:

Sehr geehrte Frau Lorberg,

 

danke für die Beantwortung meiner Frage an Sie zur Zweitwohnungsteuer über „abgeordnetenwatch.de“.

 

Ihre Antwort finde ich für mich total unbefriedigend, ein Problem stehen zu lassen nur weil es offensichtlich politisch opportun ist und keine vernünftige Regelung möglich ist? Warum erfolgt keine Berücksichtigung der Zweitwohnsitze beim Finanzausgleich mit den Kommunen?

 

Die Zweitwohnungsteuer ist eine Bagatellsteuer deren Aufkommen die finanziellen Probleme der Kommunen nie lösen wird. Sie ist auch total kontraproduktiv geht man einmal davon aus, dass es überall leerstehenden Wohnraum gibt, gerade in den ländlichen Gebieten. Eine Zweitwohnungsteuer wird kaum einen Kaufanreiz bieten.

 

Der Zweitwohnungsteuerpflichtige zahlt sämtliche kommunalen Abgaben ohnehin in voller Höhe, ohne viele Dinge über Gebühr zu nutzen und trägt damit seinen Anteil an den öffentlichen Maßnahmen. Warum ist eine Doppelbelastung dieses Personenkreises erforderlich?

 

 

Dr. Stefan Birkner - FDP

 

 

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2013-01-16

Es war, wenn überhaupt etwas kam, doch alles sehr dünn. Eine Antwort auf eine zusätzliche Nachfrage war vielen Kandidaten schon zu viel, insbesondere den Mandatsträgern. Ein Zeichen dafür, dass sich die Zweitwohnungsteuerpflichtigen viel zu ruhig verhalten. Auf diese Art und Weise werden wir nur eins erreichen - die nächste Erhöhung der Zweitwohnungsteuer und die Einführung in weiteren Orten.

 

2013-02-13

E-Mail der „Freunde für Ferien in Bayern e. V., einem sehr engagierten Verein gegen die Zweitwohnungsteuer:

 

Bitte auch Hinweis zu (dieser Seite) sorgfältig betrachten? Dort finden Sie Antworten und Kernaussagen von Politikern aller Farben - folge dessen keine Antwort kann akzeptiert werden!

 

Der stellvertretende Vorsitzende J.Butzmann Freunde für Ferien in Bayern e.V. Sitz Oberstdorf, Postfach 1117, 89258 Weißenhorn, EM fffbayern@gmx.net


Es stehen Bundestagswahlen an

(2013-06-08)

 

Meine Damen und Herren, es stehen Bundestagswahlen an und die ersten Infobriefe mit Gesprächs- und Kontaktangeboten „fliegen“ ins Haus. Nutzen Sie die Gelegenheit Ihren Kandidaten zur Bundestagswahl nach seiner Einstellung zur Zweitwohnungsteuer zu befragen. In der Regel sind es alles Politiker die irgendwie aus der Kommunalpolitik kommen und dort immer noch verwurzelt sind, auch wenn diese jetzt zu größeren Aufgaben streben. Auch wenn die Bundespolitik und damit der Bundestag nicht direkt mit der Zweitwohnungsteuer befasst war und nur sehr bedingt zuständig ist, da die Kommunal- und auch die Landespolitik nicht in der Lage war diesen Unsinn zu beenden, dann muss dies eben grundsätzlich über die Bundespolitik geschehen die diese Möglichkeit hat. Nutzen Sie also die zugesandten Kontaktadressen und fragen den Kandidaten ob er sich für die Abschaffung der Zweitwohnungsteuer einsetzen wird.

 

2013-06-22

CDU-Kandidat des Wahlkreises Hannover-Land I

 

Vor ca. drei Wochen erhielt ich vom örtlich zuständigen CDU-Kandidaten des Wahlkreises Hannover-Land I für die Bundestagswahl eine schriftliche Einladung zum Hoffest verbunden auch mit dem Angebot: „Sehr gerne können Sie mir unter den umseitig stehenden Kontaktdaten einen Brief oder eine E-Mail schreiben“.

 

Davon habe ich dann sofort Gebrauch gemacht:

 

Sehr geehrter Herr Dr. Hoppenstedt,

 

da mir von den Kandidaten Ihrer Partei bei den durchgeführten Kommunal- und Landtagswahlen nur nicht konkrete Allgemeinplätze als Antwort angeboten wurden will ich zurückkommend auf Ihre „Einladung“, die mich dieser Tage erreichte, eine Frage an Sie zu einem Thema richten welches zwar nun nicht unbedingt bisher in die Bundespolitik gehörte, da aber die bisher zuständige Kommunal- und Landespolitik nicht in der Lage war die Abschaffung durchzusetzen und damit das Problem zu lösen, kann dieses nur Thema und Aufgabe für den nächsten Bundestag, und damit für Sie als potentieller Abgeordneter des nächsten Bundestags sein:

 

Als Inhaber eines Ferienhauses zahle ich in Ihrem Wahlkreis Zweitwohnungsteuer.

a) Werden Sie sich für die Abschaffung der Zweitwohnungsteuer einsetzen?

b) Alternativ - werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zweitwohnungsteuerzahler ein aktives und passives Wahlrecht in der erhebenden Gemeinde erhalten und damit die Möglichkeit einer demokratischen Meinungsäußerung, die diesem Personenkreis bisher verwehrt bleibt?

Mit freundlichen Grüßen…

 

Eine Antwort ging bis jetzt nicht ein. Wahrscheinlich bestimmt der Kandidat das Thema der Fragestellung, die zur Beantwortung stehenden Fragen und die vermeintlichen Probleme die er lösen und vorgeben möchte?

 

2013-06-27

Schreiben an den Generalsekretär der niedersächsischen CDU

 

Am 13. Juni 2013 erreichte mich ein Schreiben des Generalsekretärs der niedersächsischen CDU. Ich nahm dieses zum Anlass das Thema erneut anzusprechen:

 

…Ich engagiere mich gegen die Möglichkeit der Kommunen Zweitwohnungsteuer zu erheben. Diesbezüglich hatte ich bei den in der Vergangenheit durchgeführten Kommunal- und Landtagswahlen die Kandidaten meines örtlichen Wahlkreises und des Wahlkreises in dem ich Zweitwohnungsteuern zahle zur Zweitwohnungsteuer befragt.

 

Wenn überhaupt, erhielt ich von Ihren Kandidaten und Kandidatinnen nur unbefriedigende Allgemeinplätze als Antwort angeboten. Nachfragen wurden grundsätzlich nicht beantwortet.

 

Ihr jetziger Kandidat zur Bundestagswahl, Herr Dr. Hoppenstedt, bat in seinem Schreiben zur Bundestagswahl vor einiger Zeit auch um Anregungen. Eine Antwort auf meine Fragestellung zur Zweitwohnungsteuer habe ich bisher nicht erhalten, werde ich wohl auch nicht mehr bekommen. Dieses Thema scheint auch diesem Kandidaten keine Antwort wert zu sein. Die Fragestellung gibt aber nicht der Kandidat, sondern der angesprochene Wähler vor.

 

Auch wenn dieses Thema nicht unbedingt in die Bundespolitik gehört, da aber die bisher zuständige Kommunal- und Landespolitik nicht in der Lage war die Abschaffung durchzusetzen und damit das Problem zu lösen, kann dieses nur Thema und Aufgabe für den nächsten Bundestag, und damit für die potentiellen Abgeordneten des nächsten Bundestags sein.

 

Offensichtlich ist dieses Thema aber zu banal, zumindest nicht wahlwerbewirksam. Ich werde daraus meine Konsequenzen ziehen und ernsthaft in Erwägung ziehen Ihrer Partei meine Stimme bei der anstehenden Wahl nicht zu geben, es gibt einige Gleichgesinnte die nach Schilderung des Sachverhalts möglicherweise ebenfalls darüber nachdenken werden, denn es kommt auch auf die kleinen Dinge an. Es muss eben nicht mit jedem Thema die Welt gerettet werden, abgesehen davon ist dafür auch nicht immer nur Deutschland zuständig.

 

Vermutlich zählt immer noch nicht der einzelne Wähler, obwohl die letzte Niedersachsenwahl Ihnen einen anderen Weg wies…

 

2013-06-28

Antwort des CDU-Bundestagskandidaten des Wahlkreises Hannover Land I:

 

Vielleicht muss man sich doch etwas mehr in Geduld üben, denn eine Antwort kam dann:

 

„…Vielen Dank für Ihre Mail, deren Beantwortung leider aufgrund der Vielzahl an Mails, die mich erreicht haben, etwa gedauert hat.

 

Ganz sicher bin ich kein Freund der Zweitwohnungssteuern, weil das ärgerliche zusätzliche Kosten sind. Sie werden allerdings nicht durch den Bund oder die Länder, sondern ausschließlich durch die Kommunen erlassen. In Burgwedel, wo ich Bürgermeister bin, haben wir auch eine solchen Steuer nicht.

 

Die Argumente dafür sind meines Erachtens eher dünn. Bleibt, dass die Steuer eine willkommene zusätzliche Einnahme für einige Kommunen ist. Verfassungsrechtlich ist das aber nach einer Vielzahl von Urteilen in Ordnung.

 

Die Forderung, bei Zahlung auch ein aktives Wahlrecht zu erhalten, finde ich jedenfalls auf den ersten Blick plausibel. Das passive Wahlrecht haben Sie ohnehin in allen Kommunen, egal ob mit Zweitwohnsitzsteuer oder ohne…“

 

2013-07-01

Antwort des Generalsekretärs der niedersächsischen CDU:

 

„…Bitte lassen Sie mich auf Ihre Kritik an der Zweitwohnungssteuer eingehen.

 

Ansprechpartner für Fragen zur Zweitwohnungssteuer sind in der Regel die Kommunen, denen die Länder die Zuständigkeit für Festlegung und Einzug übertragen haben. Eine Bundeszuständigkeit, wie Sie diese sehen, kann aus meiner Sicht jedoch nicht abgeleitet werden. Es wäre daher sinnvoll, wenn Sie Ihre Bemühungen hierzu auf die Landes- und kommunale Ebene konzentrieren würden.

 

Die Zweitwohnungssteuer kompensiert kommunale Aufwendungen, die nicht über den kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt sind. Aus Sicht der CDU ist es wichtig, dass die Kommunen über eine auskömmliche Finanzausstattung verfügen, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Bei gesetzlichen Änderungen muss daher sichergestellt werden, dass die Kommunen finanziell nicht schlechter gestellt werden.

 

Leider ist es mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, Ihnen konkrete Zusagen bei Ihrem Einsatz für die Abschaffung der Zweitwohnungssteuer zu machen. Wir werden dieses Thema jedoch auch in der Landes-CDU weiter diskutieren. Dies gilt insbesondere für die Beratungen zu einem neuen Grundsatzprogramm der CDU in Niedersachsen, das wir ab 2014 unter intensiver Beteiligung von Mitgliedern, Wählern und interessierten Beobachtern erstellen wollen…“

 

2013-07-30

 

Ich fragte: Reinhard Grindel - CDU; Lars Klingbeil - SPD; Lennart Onken - DIE LINKE; Stefan Scharringhausen - Piratenpartei; Günter Scheunemann - FREIE WÄHLER; Henrik Schröder - FDP

 

Antworten von Kandidaten zur Bundestagswahl 2013 aus dem Wahlkreis Niedersachsen Rotenburg I - Heidekreis:

  1. Antwort des CDU-Kandidaten Reinhard Grindel MdB - 2013-07-30
  2. Antwort des FDP-Kandidaten Henrik Schröder - 2013-07-31
  3. Antwort des Kandidaten Lennart Onken, „Die Linke“ - 2013-08-02
  4. Antwort des Kandidaten Lars Klingbeil, MdB, SPD - 2013-08-14

 

Fragestellung lautete:

 

…die von mir an Sie gerichtete Frage gehörte zwar bisher nicht unbedingt in die Bundespolitik da aber die zuständige Kommunal- und Landespolitik nicht in der Lage war die Abschaffung der Zweitwohnungsteuer durchzusetzen und damit das Problem zu lösen, kann dieses nur Thema und Aufgabe für den nächsten Bundestag, und damit für Sie als potentieller Abgeordneter des nächsten Bundestags sein.

 

Als Inhaber eines Ferienhauses zahle ich in Ihrem Wahlkreis Zweitwohnungsteuer:


a) Werden Sie sich für die Abschaffung der Zweitwohnungsteuer einsetzen?

b) Alternativ - werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zweitwohnungsteuerzahler in den erhebenden Kommunen eine aktive Möglichkeit einer demokratischen Meinungsäußerung und Anhörungsmöglichkeit, die diesem Personenkreis bisher verwehrt bleibt, zu schaffen?

 

Nur zur Erinnerung: Jeder zweitwohnungsteuerpflichtige Eigentümer zahlt sämtliche anfallenden Gemeindeabgaben, wie Grundsteuer, Straßengebühren, Müllabfuhr, Regenwassergebühren, anfallende Anliegerumlagen usw., soweit erhoben die Kurabgabe, wie jeder ortsansässige Steuerpflichtige. Darüber hinaus lässt er noch manchen Euro in der Gemeinde.

 

Der Zweitwohnungsteuerpflichtige zahlt zusätzlich noch die Zweitwohnungsteuer.

 

Finden Sie diese Doppelbesteuerung richtig?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jürgen Keitel

 

 

Antwort des CDU-Kandidaten Reinhard Grindel MdB:

 

Sehr geehrter Herr Keitel,

 

wie Sie selbst schreiben ist die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ausschließlich Angelegenheit der Kommunen. Im Gegensatz zu meinem Gegenkandidaten aus der SPD bin ich weder Mitglied des Kreistages noch des Stadtrates. Insofern habe ich keinerlei Einfluss auf dieses Thema.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr

 

Reinhard Grindel MdB

 

 

Meine Antwort:

 

…danke für Ihre aufschlussreiche Antwort. Sie verdeutlicht das Interesse Ihrer Partei an einer derartigen Fragestellung, auch das Interesse an diesem Thema.

Ihren Hinweis, andere Parteien zu befragen, werde ich gerne folgen. Vielleicht haben diese ein besseres Ohr am Wähler und sind durch derartige Anfragen nicht nur genervt, sondern lesen sich diese Fragen auch durch bevor die Fragesteller abgebügelt werden.

Durch meine Frage wollte ich Ihre Kreise nicht stören. Es ist mir klar geworden, dass nur Fragen zu den Themen gestellt werden dürfen die der potentielle Kandidat vorgibt. Bitte um Nachsicht für meine unzulässige Fragestellung…

 

 

Antwort des FDP-Kandidaten Henrik Schröder:

 

„…erst mal vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich gerne beantworte.

 

Die FDP und ich ganz persönlich teilen Ihre Ansichten komplett! Zweitwohnungssteuern sind unfair und unsinnig! In einigen Bundesländern und Kommunen konnte die FDP schon für eine Abschaffung sorgen. Ich werde ihre Anfrage als Anstoß nutzen und mich in der Bundestagswahl für eine Abschaffung einsetzen…“

 

 

Antwort des Kandidaten Lennart Onken, „Die Linke“:

 

„…zunächst Danke, dass Sie sich für meine Positionen interessieren. Entschuldigen Sie bitte die späte Antwort, allerdings war ich die letzten Tage auf Seminar und hatte keinen Laptop mit.


Allerdings muss ich Ihnen mitteilen, dass ich grundsätzlich nichts gegen die Zweitwohnungssteuer einzuwenden habe. Tatsächlich ist dies zwar ein Themenbereich, mit dem ich mich noch nicht sonderlich ausführlich beschäftigt habe, dementsprechend bin ich natürlich bereit, meine Meinung zu ändern, sollte ich falsch liegen. Aus folgenden Gründen denke ich aber, dass diese Steuer durchaus sinnvoll sein kann:
 

Mit einem Ferienhaus wird Wohnungsraum weggenommen, der in dieser Form dann nur in einigen wenigen Wochen/Monaten im Jahr effektiv genutzt wird. Den Rest des Jahres ist das Haus unbewohnt, kann aber gleichzeitig nicht von anderen Bürger*innen bezogen werden. Die Gemeinde muss sich dennoch darum kümmern, dass die komplette Infrastruktur am Laufen gehalten wird. Dadurch fallen Kosten an, die aus meiner Sicht logischerweise von den Besitzer*innen dieses Ferienhauses zu tragen sind. Ein Ferienhaus ist ein Luxus, den sich grundsätzlich Menschen leisten, die dann auch diese Zweitwohnungssteuer leisten können.
 

Sicherlich wäre es sinnvoll, vor Ort mit den Inhaber*innen dieser Ferienhäuser, den Bürger*innen der Gemeinde und der Lokalpolitik einen runden Tisch zu machen und dies auszudiskutieren. Aber genau das ist eigentlich Sache der Kommunalpolitik, nicht aber der Bundespolitik.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen erst einmal ausreichend beantworten. Wenn Sie mit etwas nicht zufrieden sind, melden Sie sich gerne noch einmal! ...“

 

 

Erinnerung an die Beantwortung bei folgenden Kandidaten:

 

Lars Klingbeil, SPD;

Stefan Scharringhausen, Piratenpartei;

Günter Scheunemann, FREIE WÄHLER.

 

 

Antwort des Kandidaten Lars Klingbeil, MdB, SPD - 2013-08-14

 

 

„…meine Fragen an Sie mit E-Mail vom 25.07.2013 haben Sie bis heute nicht beantwortet.

 

Waren Ihnen meine Fragen nun keine Antwort wert, weil diese nicht dem von Ihnen zugelassenen Fragenkatalog entsprachen oder fällt dem Bundestagskandidaten dazu wirklich nichts ein oder auf?

Nachstehend finden Sie die seinerzeit gestellten Fragen, denn bei Ihren zahlreichen derzeitigen Verpflichtungen kann schon einmal das eine oder andere liegen bleiben
…“

 

 

2013-09-04

Keine Meinung zu diesem Thema haben offensichtlich:

 

Stefan Scharringhausen, Piratenpartei;

Günter Scheunemann, FREIE WÄHLER.

 

 

Antwort des Kandidaten Lars Klingbeil, MdB, SPD:

 

„…vielen Dank für Ihre E-Mail mit den Fragen zur Zweitwohnungssteuer. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.

Wie Sie richtigerweise schreiben, fällt die Zweitwohnungssteuer in die Kommunalpolitik. Trotzdem will ich mich als Bundestagsabgeordneter natürlich nicht vor einer Antwort drücken. Die SPD tritt dafür ein die Finanzkraft der Kommunen zu erhöhen. Denn gerade die Kommunen garantieren die öffentliche Daseinsvorsorge und erfüllen vielseitige Aufgaben zum Schutz der Gesellschaft. Sie können ihren umfassenden Aufgaben und Verpflichtungen jedoch nur dann gerecht werden, wenn ihre finanzielle Leistungsfähigkeit kurz- und langfristig gesichert ist. Vielen Kommunen geht es mittlerweile finanziell sehr schlecht. Wir als SPD setzen uns deshalb für eine faire und nachhaltige Finanzierung unserer Kommunen ein, die eine leistungsfähige Daseinsvorsorge ermöglicht. Meiner Meinung nach muss die Finanzkraft der Kommunen erhöht werden. Wir haben deshalb Entlastungen bei der Grundsicherung durchgesetzt und strebe diese auch bei der Eingliederungshilfe an. Weitere Maßnahmen sind von uns nach der Bundestagswahl geplant. Kommunen können dann in ihrer jeweiligen Situation entscheiden, ob sie die Zweitwohnungssteuer erheben wollen.

Zu Ihrer Frage nach den Möglichkeiten der aktiven Beteiligung am demokratischen Willensprozess:
Das Wahlrecht sieht zwar vor, nur am Erstwohnsitz sein aktives und passives Wahlrecht auszuüben – also an dem Ort, an dem sich der Lebensmittelpunkt befindet. Dennoch gibt es andere Möglichkeiten, sich am jeweiligen Zeitwohnsitz in den politischen Prozess einzubringen und sich Gehör zu verschaffen. Eine Möglichkeit ist das Engagement in einer Partei um so den politischen Willensprozess mitzugestalten. Da das Thema Zweitwohnungsteuer eine Angelegenheit der Kommunen und Länder ist, besteht zudem die Möglichkeit des Volksbegehrens und der Volksinitiative. Die Mobilisierung von Gleichgesinnten und Unterschriftenaktionen ist der erste Schritt für eine Einbringung eines politischen Gegenstands in den politischen Prozess.

Demonstrationen und Kampagnen können folgen um eine breite Öffentlichkeit für sein Anliegen zu gewinnen. Internetplattformen und soziale Medien eröffnen zusätzliche Mitwirkungsmöglichkeiten und wir als SPD wollen uns dafür einsetzten, dass diese weiterentwickelt und sinnvoll eingesetzt werden können – beispielsweise bei der Nutzung von Online-Petitionen und -Befragungen oder Ideen-Wettbewerben (Crowdsourcing). Ich persönlich sehe darin eine große Chance, mehr Menschen an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen.

Auf Landes- und kommunaler Ebene sind direkt-demokratische Verfahren – wenn auch in unterschiedlicher Ausgestaltung – mittlerweile durchweg etabliert. Wir als SPD wollen uns darüber hinaus für eine Einführung und Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene einsetzen und für die notwendige Grundgesetzänderung bei anderen Parteien dafür werben.

Kommen Sie gerne auch in Zukunft mit ihren Fragen auf mich zu.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil, MdB“

 

 

2013-07-30

 

Ich fragte: Gerriet Kohls - FREIE WÄHLER; Dr. Diether Dehm - DIE LINKE; Hendrik Hoppenstedt - CDU; Caren Marks - SPD; Dr. Philipp Rösler - FDP; Wolf von Nordheim - GRÜNE; Marianne Arens - PSG; Walter Naumann - Piratenpartei; Peter Wendt - AfD

 

Antworten von Kandidaten zur Bundestagswahl 2013 aus dem Wahlkreis Niedersachsen Hannover Land I:

 

  1. Antwort der SPD-Kandidatin Caren Marks, MdB - 2013-08-01
  2. Antwort des Kandidaten „Die Linke“ - Dr. Diether Dehm, MdB - 2013-08-10
  3. Antwort des Kandidaten Gerriet Kohls - FREIE WÄHLER - 2013-08-14
  4. Antwort des Kandidaten Peter Wendt - AfD - 2013-08-14
  5. Antwort des Kandidaten Walter Naumann - Piratenpartei - 2013-08-20
  6. Antwort des Kandidaten Dr. Philipp Rösler - FDP - 2013-08-21

 

 

Fragestellung lautete:

 

…die von mir an Sie gerichtete Frage gehörte zwar bisher nicht unbedingt in die Bundespolitik da aber die zuständige Kommunal- und Landespolitik nicht in der Lage war die Abschaffung der Zweitwohnungsteuer durchzusetzen und damit das Problem zu lösen, kann dieses nur Thema und Aufgabe für den nächsten Bundestag, und damit für Sie als potentielle Abgeordnete des nächsten Bundestags sein:

a) Werden Sie sich für die Abschaffung der Zweitwohnungsteuer einsetzen?

b) Alternativ - werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zweitwohnungsteuerzahler in den erhebenden Kommunen eine aktive Möglichkeit einer demokratischen Meinungsäußerung und Anhörungsmöglichkeit, die diesem Personenkreis bisher verwehrt bleibt, zu schaffen?

Nur zur Erinnerung: Jeder zweitwohnungsteuerpflichtige Eigentümer zahlt sämtliche anfallenden Gemeindeabgaben, wie Grundsteuer, Straßengebühren, Müllabfuhr, Regenwassergebühren, anfallende Anliegerumlagen usw., soweit erhoben die Kurabgabe, wie jeder ortsansässige Steuerpflichtige. Darüber hinaus lässt er noch manchen Euro in der Gemeinde.

Der Zweitwohnungsteuerpflichtige zahlt zusätzlich noch die Zweitwohnungsteuer.

Finden Sie diese Doppelbesteuerung richtig?

 

 

Antwort der SPD-Kandidatin Caren Marks, MdB:

 

„…vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworten werde. In der Tat ist die Zweitwohnungssteuer eine rein kommunal erhobene Aufwandssteuer. Viele Kommunen erheben sie, weil über den Finanzausgleich lediglich Bürger mit Hauptwohnsitz erfasst sind, für die die Kommunen Steuermittel vom Bund erhalten. Die Kommunen begründen die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Regel mit zusätzlichem finanziellen Aufwand für Zweitwohnungsbesitzer (bspw. nicht umlagefähige Ausbaumaßnahmen wie Bürgersteige oder Infrastrukturmaßnahmen wie ÖPNV, Bäder, Kultur- oder sonstige Einrichtungen), der durch den Anteil der Einkommenssteuereinnahmen im Rahmen des Finanzausgleichs nicht gedeckt wird.

Ob dieser Aufwand tatsächlich besteht oder ob andere Gründe eine Rolle spielen, kommt sehr auf die jeweilige Kommune an. Eine pauschale Abschaffung der Möglichkeit für Kommunen, Zweitwohnsteuer zu erheben, würde daher sicher nicht allen kommunalen Problemen gerecht werden. Die Einnahmeverluste würden im Zweifel durch andere Möglichkeiten der Steuererhebung (Grundsteuer) oder - soweit das überhaupt möglich ist - durch Einsparungen in den jeweiligen kommunalen Haushalten ausgeglichen werden müssen. Dies ginge dann vermutlich vor allem zu Lasten der Hauptwohnsitzinhaber.

Ihre Frage nach Beteiligungsmöglichkeiten in der jeweiligen Kommune ist durchaus interessant. Ich weiß allerdings nicht, wie sich das praktisch umsetzen ließe, da das Kommunalwahlrecht grundlegend geändert werden müsste. Ich würde diese Frage gern an Kollegen aus dem Niedersächsischen Landtag weiterleiten, die dafür zuständig wären, da dieses Thema die Niedersächsische Kommunalverfassung betrifft. Sofern ich eine Stellungnahme dazu erhalte, würde ich mich wieder bei Ihnen melden…“

 

 

Antwort des Kandidaten „Die Linke“ - Dr. Diether Dehm, MdB:

 

Sehr geehrter Herr Keitel,

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

A) Werden Sie sich für die Abschaffung der Zweitwohnungsteuer einsetzen?

Vorab - und wie Sie auch selbst anmerken - liegt die Entscheidungskompetenz nicht auf Bundesebene. Bei der Zweitwohnungsteuer sind es die Länder, die den rechtlichen Rahmen für die Kommunen setzen, die dann, als Ausdruck ihrer Autonomie, darüber entscheiden, ob sie eine Zweitwohnungsteuer erheben wollen oder nicht. In den Ländern vertritt DIE LINKE den Standpunkt, dass die Zweitwohnungsteuer in ihrer jetzigen Ausprägung kein geeignetes Fiskalinstrument für die Steuerung von Stadtpolitik darstellt. Die Zweitwohnungsteuer ist der Versuch von Kommunen, den Verwerfungen in der Finanzierung der Kommunen zu begegnen. Zum einen wird der kommunale Anteil an der Einkommensteuer (15 Prozent) ausschließlich nach dem Wohnortprinzip verteilt (wobei bei 35.000/70.000 EUR eine Kappung erfolgt). Dies befördert die kommunale Konkurrenz beim "Kampf" um EinwohnerInnen. Zum anderen erfolgt die Auszahlung der allgemeinen Landeszuweisungen (Zuweisungen ohne Zweckbindung) im Wesentlichen einwohnerInnenorientiert. Auch hier zählt jede Einwohnerin/jeder Einwohner. Für die Bürgerinnen und Bürger, die in einer Gemeinde einen Nebenwohnsitz haben, erhält die Gemeinde weder einen kommunalen Anteil an der Einkommensteuer, noch allgemeine Landeszuweisungen. Die Zweitwohnungsteuer soll eine Steuerungsfunktion ausüben, so dass eine "Motivation" zur Hauptwohnsitznahme entsteht. Die Kommunen begründen diese Steuerungsfunktion mit der Tatsache, dass die kommunale Infrastruktur auch für die Zeitwohnsitznehmer ausgerichtet ist.

Hauptbetroffene von der Zeitwohnungsteuer sind jedoch Auszubildende, Studenten und Berufspendler. Hier ist die Zeitwohnungsteuer keinesfalls Ausdruck von Wohlstand und damit unterstellter Leistungsfähigkeit.

Alternativ fordert DIE LINKE, dass zumindest in den Hochschulorten die Studierenden bei der Einwohnerermittlung der allgemeinen Landeszuweisungen berücksichtigt werden. Die Verteilung des kommunalen Anteils an der Einkommensteuer soll künftig nach Vorstellung der LINKEN zu 50 Prozent nach dem Wohnort- und zu 50 Prozent nach dem Arbeitsstättenprinzip erfolgen. Durch diese Veränderungen würde sich die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer erübrigen.

B) Alternativ - werden Sie sich dafür einsetzen, dass die ZweitwohnungsteuerzahlerInnen in den erhebenden Kommunen eine aktive Möglichkeit einer demokratischen Meinungsäußerung und Anhörungsmöglichkeit, die diesem Personenkreis bisher verwehrt bleibt, zu schaffen?

Aus Sicht der LINKEN müssen sich alle kommunale Beteiligungsmöglichkeiten am EinwohnerInnenstatus orientieren und nicht wie bisher oft praktiziert am BürgerInnenstatus. Erfolgt die Orientierung am EinwohnerInnenstatus, gibt es diese beschriebene Zweiteilung der Einwohnerschaft nicht mehr.
In Thüringen wurde bei der jüngsten Novelle der Kommunalordnung als ein erster kleiner Schritt aus dem Bürgerantrag der Einwohnerantrag (§ 16).

C) Nur zur Erinnerung: Jeder zweitwohnungsteuerpflichtige Eigentümer zahlt sämtliche anfallenden Gemeindeabgaben, wie Grundsteuer, Straßengebühren, Müllabfuhr, Regenwassergebühren, anfallende Anliegerumlagen usw., soweit erhoben die Kurabgabe, wie jeder ortsansässige Steuerpflichtige. Darüber hinaus lässt er noch manchen Euro in der Gemeinde.
Der Zweitwohnungsteuerpflichtige zahlt zusätzlich noch die Zweitwohnungsteuer.
Finden Sie diese Doppelbesteuerung richtig?

Antwort: siehe Antwort zu a.)

Mit freundlichen Grüßen
Diether Dehm

 

 

Erinnerung an die Beantwortung bei folgenden Kandidaten:

 

Gerriet Kohls, FREIE WÄHLER;

Dr. Philipp Rösler, FDP;

Wolf von Nordheim, GRÜNE;

Marianne Arens, PSG;

Walter Naumann, Piratenpartei;

Peter Wendt, AfD;

 

 

  1. Antwort des Kandidaten Gerriet Kohls - FREIE WÄHLER - 2013-08-14
  2. Antwort des Kandidaten Peter Wendt - AfD - 2013-08-14
  3. Antwort des Kandidaten Walter Naumann - Piratenpartei - 2013-08-20
  4. Antwort des Kandidaten Dr. Philipp Rösler - FDP - 2013-08-21

 

 

„…meine Fragen an Sie mit E-Mail vom 25.07.2013 haben Sie bis heute nicht beantwortet.

 

Waren Ihnen meine Fragen nun keine Antwort wert, weil diese nicht dem von Ihnen zugelassenen Fragenkatalog entsprachen oder fällt dem Bundestagskandidaten dazu wirklich nichts ein oder auf?

Nachstehend finden Sie die seinerzeit gestellten Fragen, denn bei Ihren zahlreichen derzeitigen Verpflichtungen kann schon einmal das eine oder andere liegen bleiben…“

 

 

2013-09-04

Keine Meinung zu diesem Thema haben offensichtlich:

 

Wolf von Nordheim, GRÜNE;

Marianne Arens, PSG;

 

 

Antwort des Kandidaten Gerriet Kohls - FREIE WÄHLER:

 

„…danke für Ihre Anfrage. Ihre Mail traf während meines Urlaubs in der … ein. Bisher habe ich noch nicht alle Post gesichtet.

Damit Sie aber nicht länger auf eine Antwort warten müssen, werde ich Ihre Mail vorziehen.

Die Antworten schreibe ich unter Ihren Fragen…“

„a) Werden Sie sich für die Abschaffung der Zweitwohnungsteuer einsetzen?


Nein, denn die FREIEN WÄHLER wollen die Entscheidungen, die vor Ort getroffen werden können, auch vor Ort treffen lassen. Das heißt, dass die jeweilige Kommune gefragt ist. Also die Mitglieder der Stadträte.
 

b) Alternativ - werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zweitwohnungsteuerzahler in den erhebenden Kommunen eine aktive Möglichkeit einer demokratischen Meinungsäußerung und Anhörungsmöglichkeit, die diesem Personenkreis bisher verwehrt bleibt, zu schaffen?


In den Sitzungen der Stadträte ist es üblich, eine Bürgerfragestunde abzuhalten. Hier kann der Bürger also seine Belange vortragen.
Das aktive und passive Wahlrecht kann aber nur am Ort des Hauptwohnsitzes ausgeübt werden.

 

Nur zur Erinnerung: Jeder zweitwohnungsteuerpflichtige Eigentümer zahlt sämtliche anfallenden Gemeindeabgaben, wie Grundsteuer, Straßengebühren, Müllabfuhr, Regenwassergebühren, anfallende Anliegerumlagen usw., soweit erhoben die Kurabgabe, wie jeder ortsansässige Steuerpflichtige. Darüber hinaus lässt er noch manchen Euro in der Gemeinde.

 

Der Zweitwohnungsteuerpflichtige zahlt zusätzlich noch die Zweitwohnungsteuer.

 

Finden Sie diese Doppelbesteuerung richtig?

 

Eine echte Doppelbesteuerung sehe ich nicht. Denn es handelt sich ja um eine weitere Immobilie an einem anderen Ort. Früher gab es das nicht, aber es scheint ja rechtens zu sein.
 

Im Hinblick auf die Euro-Krise, die jetzt ein Hauptanliegen von mir ist, ist eine kommunale (wenn auch zusätzliche und vielleicht unnötige) Steuer nachrangig. Bald wird es nämlich richtig zur Sache gehen…“

 

 

Antwort des Kandidaten Peter Wendt - AfD:

 

„…1) sie stellen einige, sehr spezielle fragen zu einem thema, das in der tat sehr weit von unseren derzeitigen problemen in deutschland entfernt sind. sie haben mich nunmehr aber ermuntert, mitten in der nacht auf diese fragen einzugehen.

 

2) zu dem thema habe ich bisher keine meinung gebildet und werde nicht irgenwelche schnellschüsse starten. grundsätzlich beinhalten einige der genannten abgaben die kosten für die bereitstellung von leistungen (wasser, abwasser, müll) bzw. tatsächliche leistungen für straßenreinigung, die unabhängig davon sind, ob die zweitwohnung tatsächlich und wie häufig bewohnt wird. also mal geradheraus, ich halte die meisten der genannten abgaben für gerechtfertigt.

 

3) ich bin kein steuerberater und jede konkrete antwort auf ihre frage wäre vermutlich auf die eine oder andere weise falsch.

 

4) obwohl es für sie nur einen kleinen fußweg weit zu unserem stammtisch in der aubergine entfernt ist, haben sie meine einladung leider ignoriert. vielleicht hätte man ihre fragen im kleinen kreis ja diskutieren können. kommen sie doch am nächsten dienstag einfach mal vorbei…“

 

 

Antwort des Kandidaten Walter Naumann - Piratenpartei:

 

„…ich persönlich halte die Zweitwohnsitzsteuer für ungerecht und überflüssig und würde mich für eine Abschaffung einsetzen.

 

Ungerecht deshalb, weil diese Steuer eine Doppelbesteuerung für alle Betroffenen ist, einige Gruppen, wie z. B. Studenten, Soldaten und Ehepartner ausgenommen sind, nicht alle Gemeinden diese Steuer erheben und keine einheitlichen Steuersätze existieren.

 

Überflüssig, da die Intention der Gemeinden, die Betroffenen zur Ummeldung auf Erstwohnsitz zu bewegen, illusorisch ist.

Eine für alle Beteiligten einfache und elegantere Lösung wäre die Anerkennung auf höherer Ebene, nämlich eine Schlüsselzuweisung auf Zweitwohnsitze.

 

Ihre zweite Frage möchte ich unabhängig von der Beibehaltung oder Abschaffung der Zweitwohnsitzsteuer beantworten. Ich halte ein kommunales Wahlrecht wichtig für alle in der Gemeinde gemeldeten Bürger, dies betrifft nicht nur Zweitwohnsitze, sondern auch ausländische Mitbürger aus Nicht-EU-Staaten.

 

Ich hoffe, ich konnte ihre Fragen hiermit beantworten…“

 

 

Antwort des Kandidaten Dr. Philipp Rösler - FDP:

 

„…vielen Dank für Ihre Mail an Philipp Rösler. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen, die uns erreichen, bat er mich, Ihnen zu antworten.

Zuständig für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern sind die Gemeinden, die aufgrund gesetzlicher Ermächtigungen in den Landesgesetzen handeln.
Die Bundesebene hat hier keine Zuständigkeiten. Es ist Sache der Länder, Zweitwohnungssteuern zu erlauben und Sache der jeweiligen Gemeinde, Zweitwohnungssteuern zu erheben oder eben auch nicht.

Die von unserer Verfassung vorgegebene Finanzautonomie stellt die FDP nicht in Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Mareike Goldmann
Büroleiterin des Bundesvorsitzenden
-Dialog-

FDP-Bundesgeschäftsstelle
Thomas-Dehler-Haus
Reinhardtstr. 14
10117 Berlin…“

 

 

Dr. Philipp Rösler, FDP, sieht keinen Handlungsbedarf bei der Finanzautonomie der Kommunen und somit auch nicht bei der Zweitwohnungsteuer

(2013-08-21)

 

Eine bemerkenswerte Antwort. Der Vorsitzende der FDP, Dr. Philipp Rösler, Kandidat in dem für meinen Wohnsitz zuständigen Wahlkreis und Vertreter einer Partei die sonst fast keine Gelegenheit auslässt sich gegen neue Steuern auszusprechen hat keine Bedenken gegen den Erfindergeist der Kommunen neue Steuern zu erheben und unsinnige Steuern weiter zu veranlagen. Er sieht keinen Handlungsbedarf auf Bundesebene und begrüßt offensichtlich die kommunalen Auswüchse und die Erhebung von Bagatellsteuern.

 

Zeit sich um Anfragen aus seinem Wahlkreis zu kümmern scheint, wie die Antwort über Bundesgeschäftsstelle auf eine persönliche an Ihn als Wahlkreiskandidat gerichtete Frage zeigt, ihm bei seinen sonstigen Aufgaben wohl auch nicht gegeben zu sein?

 

Die Zweitwohnungsteuererhebung ist keine Frage der „Finanzautonomie“, sie ist eine Frage der grundsätzlichen Einstellung wie man zu Bagatellsteuern und Doppelbesteuerung überhaupt steht und welchen generellen Standpunkt man vertritt. Hier scheint wohl die Wirklichkeit von den Wahlkampfaussagen erheblich abzuweichen?


Erstmals müssen Besitzer von unvermieteten Ferienwohnungen in der Schweiz eine jährliche Abgabe leisten

(2012-10-08)

 

„Der Bund“ (Schweiz): „Erstmals müssen Besitzer von unvermieteten Ferienwohnungen in der Schweiz eine jährliche Abgabe leisten. Das Bündner Verwaltungsgericht hat Beschwerden gegen die Steuer von Silvaplana abgelehnt.“

 

http://www.derbund.ch/schweiz/standard/Silvaplana-kassiert-fuer-kalte-Betten/story/16418763

 

Anrufung der nächsten Instanz

2012-10-15

 

„Südostschweiz.ch“: „Nachdem das Bündner Verwaltungsgericht die Zweitwohnungssteuer in Silvaplana geschützt hat, ziehen die Gegner den Fall weiter. Damit wird sich das Bundesgericht mit der Zweitwohnungssteuer beschäftigen.“

 

http://www.suedostschweiz.ch/politik/zweitwohnungssteuer-wird-zum-bundesgerichtsfall


Zweitwohnungsteuer zur Alimentierung der Rundfunk- und Fernsehanstalten

(2012-12-18)

 

Eine weitere Belastung steht Zweitwohnungseigentümern ab Januar 2013 bevor. Informell eigentlich schon fast eine alte Geschichte, aber zunächst verdrängt man es und dann wird man doch davon eingeholt. Die Rundfunkgebühr wird ab Januar 2013 je Wohnung erhoben. Somit sind auch die Zweitwohnungsinhaber zahlungspflichtig die in ihren Wohnungen kein Rundfunk-, Fernseh- oder ähnliches -Gerät vorhalten oder bisher nur Teile nutzten und somit bisher auch keine Gebühr oder nur Gebührenteile bezahlten. Die individuelle Behandlung ist vorbei. Rücksicht wurde auch bisher schon nicht darauf genommen, dass viele Zweitwohnungsobjekte nicht das ganze Jahr, sondern nur Teile davon genutzt werden können. Jetzt ist dies alles egal, gezahlt werden muss auch wenn kein Gerät zum Rundfunk- und Fernsehempfang vorgehalten wird und egal ob die Wohnung genutzt wird oder nicht.

 

Somit letztendlich eine weitere indirekte Zweitwohnungsteuer, denn wohl fast jeder Eigentümer einer Zweitwohnung zahlt für seinen Erstwohnsitz ohnehin wohl Rundfunkgebühren. Hören oder sehen kann man aber, dass mäßige Programm der öffentlich-rechtlichen Anstalten nur einmal und an einer Stelle. Dies ist ohnehin meistens schon Strafe genug, ohne zusätzliche doppelte Gebührenerhebung. Auch durch diese Doppelzahlung wird das Programm nicht besser. Diese Belastung ist schon eine riesengroße Frechheit, die jetzt eingeführte Doppelbelastung geht darüber hinaus. Vor allen Dingen, diese Erhebung ist nur in Deutschland möglich. Andere Staaten kennen diese zwangsweise Erhebung nicht. Hier werden Sie mit einer Zwangsabgabe belastet der Sie nicht entgehen können. Das Angebot bestimmt die Nachfrage, bzw. die Kostenbelastung.

 

Es wird einer Organisation Geld in den Rachen geworfen welche damit weder sparsam umgehen muss noch Dinge produzieren und vorbringen die jemanden interessieren müssen. Vetternwirtschaft, parteilicher Proporz und einseitige Berichterstattung sind an der Tagesordnung. Sehen Sie sich einmal die Paläste an welche die Rundfunkanstalten insbesondere in den neuen Ländern bauten. Teilweise bringen die dritten Programme zur Sendezeit der Tagesschau eigene überregionale Nachrichtensendungen. Ganz abgesehen von dem miesen Programm welches regelmäßig geboten wird. In Hannover am Maschsee wird ein riesiges Gebäude in bester Wohnlage seit Jahrzehnten vorgehalten. Produziert wird dort während des Tages ein Radioprogramm mit maximal zwei dafür benötigten Beschäftigten und am Abend während der Woche eine regionale Fernsehsendung. Außer dem Wachdienst laufen dort nur ein paar Leute durch den gesamten Block. Niedersachsen der größte Gebührenzahler des NDR wird mit einigen wenigen Bediensteten abgearbeitet. Die Musik spielt in Hamburg, von dort wird der gesamte norddeutsche Raum bevormundet. Bei der Anlage des Mitteldeutschen Rundfunks in Leipzig lässt auch der Größenwahn grüßen.

 

Es ist gleich wie hoch die Gebühren bemessen werden, auskommen werden die Rundfunk- und Fernsehanstalten damit ohnehin nie, auch wenn die Sendung in kürzester Zeit zum fünften Mal wiederholt wird. Sie schaffen es immer alles zu verjubeln und nach mehr zu schreien. Denen können Sie das Geld LKW-weise in den Keller schütten, es wird trotzdem nichts mehr da sein.

 

Durch die ständige Aufblähung des Angebots werden zur Verfügung stehende Kanäle belegt und der privaten Konkurrenz vorenthalten. Der Zwangszahler zahlt, es interessiert aber niemanden was er dafür bekommt. Der Anbieter bestimmt alternativlos das Angebot und weitet dieses ständig aus. Nicht Meinungsvielfalt ist dort angesagt, Meinungsbildung sprich Beeinflussung in die vorgegebene Richtung. Selbst der Unterhaltung dienende Sendungen werden geschickt zur Meinungsbeeinflussung genutzt. Die Kriminalfälle dienen nicht der Unterhaltung, sondern der Vermittlung sozialkritischer vermeintlicher Probleme. Wann wurde im Tatort das letzte Mal ein ganz einfacher und simpler Banküberfall abgehandelt ohne diesen mit Dingen zu belasten aus dem gesellschaftlichen Umfeld, sozial zugeordneten Vorurteilen, anderen unverständlichen Abläufen und Bevormundungen? Irgendwann ist auch einmal entspannende Unterhaltung angesagt. Die Probleme des Alltags handeln wir ohnehin ständig und regelmäßig selbst ab. Dazu benötige ich nicht auch noch die schlaumeierischen Ausführungen eines Fernsehjournalisten oder die Meinungsdarstellung irgendeines Schauspielers der meint der Welt etwas mitteilen zu müssen, nur weil er gerade jetzt eine Rolle in einer Fernsehsendung spielt.

 

Letztendlich eine weitere Zweitwohnungsteuer, hier in Form der Rundfunkgebühren, für den betroffenen Personenkreis, zweckgebunden zur Alimentierung der Rundfunk- und Fernsehanstalten, wieder erhoben bei einem Personenkreis der bereits sämtliche Abgaben zahlt und für diese Doppelzahlungen keine Gegenleistung erhält.

 

„stern.de“ berichtete unter anderem:

 

Was zählt als eigene Wohnung?

 

„Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag definiert eine Wohnung als "eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist". Darunter fallen auch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen.“

 

„Für wen wird's teurer oder günstiger?

 

„Wer bisher lediglich ein Radio zum ermäßigten Betrag von 5,76 Euro registriert hatte, muss künftig ebenfalls die vollen 17,98 Euro berappen.

 

Wer eine Zweit- oder Ferienwohnung hat, muss doppelt zahlen.“

 

http://www.stern.de/wirtschaft/geld/gez-umstellung-fuer-schwarzseher-wird-es-eng-1941359.html#

 

 

Auch für diese zusätzlichen Kosten dürfen Sie sich bei Ihrem Volksvertreter bedanken. 2011 gingen über 7,53 Milliarden an die Sender. Mit der neuen Regelung wird es wohl erheblich mehr sein. Der Großteil davon geht an die ARD „mit ihrem riesigen Apparat und allein neun Intendanten, Programmdirektoren und Fernsehchefs, die zum Teil mehr verdienen als die Bundeskanzlerin.“ „Künftig nennt sich die Mammutanstalt „ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice und stellt sogar noch 400 neue Mitarbeiter ein.“ 1.320 Mitarbeiter wird die Behörde 2015 beschäftigen, aber aus dieser Zwangsgebühr gibt es offensichtlich kein Entkommen.

 

http://www.online-boykott.de

 

http://www.facebook.com/GEZ.Boykott

http://www.rundfunkbeitrag.de

 

Ist der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig, weil er eine Steuer ist?

 

 

spiegel-online“: Einkünfte der Fernsehintendanten

 

stern.de:“ „Das verdienen die Chefs von ARD und ZDF wirklich“

 


Fragemöglichkeit an den Kandidaten zur anstehenden Wahl

(2012-12-20)

 

Über diesen Link können Sie Ihrem Kandidaten für die nächste anstehende Wahl Fragen stellen:

 

http://www.abgeordnetenwatch.de/


Dem Gemeinderat Lindwedel ist die Frage eines Zweitwohnungsteuerpflichtigen keine Antwort wert

(2013-02-07)

 

Es war Jahresanfang und die Zeit in der neue Steuerbescheide und ähnlich unliebsame Mitteilungen auf den Weg gebracht werden. Auch ich bekam Post von der Gemeinde Lindwedel über die Samtgemeinde Schwarmstedt. Ein neuer Zweitwohnungsteuerbescheid. Ich traute meinen Augen nicht - Verdoppelung des bisherigen Zahlungsbetrags. Keine vorherige Ankündigung, keine sonstige Mitteilung, nichts.

 

Ich fragte bei der Samtgemeindeverwaltung nach und bekam unter anderem folgende Antwort: „Aufgrund der im April 2012 herausgegebenen Indexzahlen des Statistischen Bundesamtes zur Berechnung des Mietwertes ergibt sich für Ihr Wochenendhaus nunmehr ein Mietaufwand in Höhe von … Euro. Damit wird die Grenze von … Euro jährlichen Mietwertes überschritten und Ihr Wochenendhaus ist gemäß § 6 (1) b der Satzung der Gemeinde Lindwedel über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer ab dem Jahr 2013 mit … zu besteuern.“

 

Beigefügt war dann unter anderem eine nicht nachvollziehbare Berechnung woraus sich dieser Betrag ergeben sollte.

 

„Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass Ihnen der Klageweg offensteht.“

 

Überschreitung des fiktiv festgestellten Jahresmietwertes um 56,64 Euro, daraus folgte die Verdoppelung des Zweitwohnungsteuerbetrages. Dies in einer Gegend die nun wirklich nicht die geringste touristische Infrastruktur bietet, außer einer sehr schönen landschaftlichen Umgebung, wo nun allerdings offensichtlich der verstärkte Maisanbau zum Landschaftszweck erhoben werden soll. In einem sehr schönen und sehr ruhigen Ortsteil an einem ehemaligen Zechengelände. Die einzige öffentliche Einrichtung dort ist allerdings der Briefkasten. Es kann wirklich nur eine abstrakte Idee gewesen sein dort überhaupt auf die Idee zu kommen und Zweitwohnungsteuer zu erheben. Dort muss irgendjemand irgendetwas nicht verstanden haben?

 

Es ist eine ganz faule Vorgehensweise, die Indexwerte für die Miete werden angehoben, die Beträge für die Mietklassen bleiben aber unverändert. So kann man dann getrost zunächst etwas moderater an die Dinge herangehen, nach einigen Jahren wird man dann alle kalt erwischen und die haben sich dann schon an die Zahlung gewöhnt.

 

Die Zweitwohnungsteuer dort beträgt nun rund das 6,5-fache der zu entrichtenden Grundsteuer und die öffentlichen Abgaben auf dem Grundstück liegen bei circa zwanzig Prozent des von der Kommunalverwaltung festgestellten angeblichen Mietwertes. Ein „kräftiger Schluck aus der Pulle“ den man sich da auf Kosten der nicht Ortsansässigen gönnt.

 

Ich nahm diese Vorgehensweise zum Anlass die dreizehn örtlichen Vertreter des zuständigen Gemeinderats, von denen wohl auch einer in dem Ortsteil wohnt, einschließlich des Ortsbürgermeister und dessen Stellvertreters per Brief jeweils persönlich anzuschreiben und um die Beantwortung folgender Fragen zu bitten:

 

„…Ihnen als Mitglied des Gemeinderats Lindwedel mit Zuständigkeit für den Ortsteil … möchte ich hiermit nachstehend aufgeführte Fragen zur Zweitwohnungsteuer stellen:

 

Halten Sie es für angemessen, dass die Samtgemeinde Schwarmstedt, bei unveränderter Ausgangslage, die Zweitwohnungsteuer für mein Grundstück in … ab 2013 kommentarlos verdoppelt?

 

Aus welchen Gründen halten Sie eine Doppelbesteuerung für Grundeigentümer die nicht ständig vor Ort sind in Ihrer Gemeinde für erforderlich? ...“

 

Eine Antwort habe ich von keinem der dortigen Volksvertreter bekommen! (Liste der Gemeinderatsmitglieder)

 

Der dortigen Kommunalpolitik wird es doch wohl nicht plötzlich auch die Sprache verschlagen haben?

 

Einer dieser gewählten Volksvertreter schaffte es sogar bei meinem mit normaler Post zugesandten Brief die Annahme zu verweigern. Dafür war offensichtlich ausreichend Energie vorhanden?

 

Wen vertreten also diese Gemeinderatsmitglieder? Den Zweitwohnungsteuerpflichtigen vor Ort jedenfalls nicht. Der darf zahlen und ansonsten sich ruhig verhalten. Wie Sie aus meiner Anfrage an die Kandidaten zur Landtagswahl ersehen können war es diesen auch schon, mit wenigen Ausnahmen, kein Anliegen meine Fragen zu beantworten. Letztendlich aber kommen auch diese Kandidaten aus der Kommunalpolitik.

 

So läuft es in dieser „Demokratie“. Es werden nur die Problemstellungen abgearbeitet die politisch gewollt und opportun sind und die selbst vorgegeben werden. Die Zweitwohnungsteuer rechtfertigt man mit fadenscheinigen Gründen und beruhigt sich damit, dass man ohnehin keinen eigenen Wähler vor Ort damit getroffen hat. Somit muss man sich auch gar nicht dafür interessieren, denn wer ist das schon, der da zweitwohnungsteuerpflichtig ist?

 

Wo beginnt eigentlich die Ignoranz eines Kommunalpolitikers? Oder sollte die Fragestellung besser lauten wo endet diese?


Bestehen erhebliche Defizite bei der Abhandlung rechtlicher Abläufe bei der Samtgemeinde Schwarmstedt?

(2013-03-30)

 

„Wie der Herr so’s Gescherr“ könnte man fast meinen. Der Samtgemeindedirektor Schwarmstedt verhält sich nicht anders wie „sein“ Gemeinderat. Auf meinen Antrag:

 

„…beantragen die Aufhebung des Zweitwohnungsteuerbescheids, da für den Ortsteil … der Gemeinde Lindwedel ein Mietwert für derartige Objekte nicht zu erzielen ist und die Zweitwohnungsteuer zu einer enteignungsgleichen Situation führt.

 

Die öffentlichen Abgaben auf dem Gelände liegen dann bei ca. 20 Prozent des Jahresmietwerts.

 

Die Zweitwohnungsteuer liegt bei ca. dem 6,5-fachen der örtlichen Grundsteuer. Hieraus folgen eine unverhältnismäßige Belastung der Zweitwohnungsteuerpflichtigen und eine Diskriminierung dieses Personenkreises durch die örtlichen Gremien…“

 

erhalte ich dann zur Antwort, unterschrieben vom Samtgemeindebürgermeister:

 

„…im Bezug auf Ihr Schreiben vom … verweise ich auf den bisher geführten Schriftverkehr. Der Zweitwohnungsteuerbescheid vom … ist bestandskräftig…“

 

Es fand zwar zu diesem Antrag gar kein Schriftwechsel statt und ein offensichtlich den Rechtsnormen widersprechender Bescheid kann gar nicht „bestandskräftig“ werden.

 

So ist das aber mit dieser Samtgemeinde Schwarmstedt und deren Samtgemeindebürgermeister, eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird entgegen sämtlichen rechtlichen Normen von einem seiner Bediensteten beantwortet, zumindest meint man dort diesen Weg beschreiten zu können. Zusammen mit einem anderen Sachverhalt teilt man mir mit:

 

„Ihre Beschwerde vom … kann ich nicht nachvollziehen…“

 

Meine Dienstaufsichtsbeschwerde lautet wie folgt: „…der Samtgemeindebürgermeister ist für die Tätigkeiten durch das Personal der Samtgemeinde verantwortlich. Er kam seinen Pflichten der Dienstaufsicht nicht in ausreichendem Umfang im nachstehend aufgeführten Vorgang nach, obwohl er Gelegenheit dazu gehabt hätte, da er davon Kenntnis erlangte, da er den ausgehenden Brief offensichtlich selbst unterschrieb.

 

Mit Zweitwohnungsteuerbescheid … für mein Grundstück in … für das Jahr 2013 erfolgte eine unverhältnismäßige Verdoppelung der Zweitwohnungsteuer ohne Erläuterung und ohne vorherige Ankündigung.

 

Erst nach entsprechender Frage wird mir eine Auflistung zugesandt die unverständlich und nicht nachvollziehbar ist, mit dem Hinweis, dass mir der „Klageweg offen steht“.

 

Es sollen hier offensichtlich Maßnahmen durch mich provoziert werden über deren Ausgang in seinem Sinn der Samtgemeindedirektor sich sicher sein dürfte.

 

Offensichtlich dient auch diese Maßnahme nur der Disziplinierung eventuell auffällig gewordener Steuerzahler. Es wird von mir bezweifelt, dass die Zweitwohnungsteuereintreibung in der Samtgemeinde Schwarmstedt, hier Lindwedel, mit der notwendigen und von der Rechtsprechung erwarteten Ernsthaftigkeit betrieben wird.

 

Es kann auch nicht in Ordnung sein, wenn eine Indexierung bei den Mietwerten erfolgt, die festgesetzten Beträge aber statisch bleiben. Dies ist ein unverhältnismäßiges Vorgehen für welches der Samtgemeindebürgermeister verantwortlich ist. Er kommt auch hier seinen Prüfungspflichten nicht nach.

 

Wie aus der Antwort der Samtgemeinde Schwarmstedt … weiter zu entnehmen ist kommt er auch nicht seiner Verpflichtung nach die Vorgehensweise seines Personals zu kontrollieren, wenn zur Antwort unverständliche und nicht nachvollziehbare Auskünfte erteilt werden.“

 

Es scheinen bei der Samtgemeinde Schwarmstedt doch erheblich Defizite bei der Abhandlung rechtlicher Abläufe zu bestehen?

 

 

Gemeinde Lindwedel - Vorgehen nach Gutsherrenart

(2013-08-22)

 

Mit Schreiben vom 03.07.2013 fragte ich die für die Verwaltung der Gemeinde Lindwedel zuständige Samtgemeinde Schwarmstedt:

 

„…als vermeintlich Zweitwohnungsteuerpflichtiger und -zahler in der Gemeinde Lindwedel bitte ich um Mitteilung in welcher Höhe der Gemeinde Lindwedel im Jahr 2012 und im Jahr 2011 Zweitwohnungsteuerbeträge zuflossen…“

 

 

Die Samtgemeinde Schwarmstedt antwortete mir mit Kurzmitteilung vom 04.07.2013:

 

„…der Haushaltsansatz für die Zweitwohnungsteuer in der Gemeinde Lindwedel belief sich im Jahr 2011 auf 20.000,00 Euro und im Jahr 2012 auf 18.000 Euro…“

 

 

Mit Schreiben vom 11.07.2013 hakte ich nach, da dies keine Antwort auf meine Frage sein konnte:

 

„…danke für Ihre Kurzmitteilung vom 03.07.2013. Diese beantwortet meine Frage nicht.

 

Wie Ihnen geläufig ist „bezeichnet man in der Kameralistik als Haushaltsansatz (auch kurz: Ansatz) die im Haushaltsplan für das entsprechende Haushaltsjahr geplanten Einnahmen und Ausgaben für eine bestimmte Haushaltsposition“.

 

Meine Frage lautete klar und eindeutig: „… bitte ich um Mitteilung in welche Höhe der Gemeinde Lindwedel im Jahr 2012 und im Jahr 2011 Zweitwohnungsteuerbeträge zuflossen“.

 

Ich stelle diese Frage hiermit nochmals…“

 

 

Trotz zwischenzeitlicher Erinnerung keine Antwort.

 

 

Es gibt nun zwei Möglichkeiten, entweder will die Samtgemeinde Schwarmstedt die Frage nicht beantworten, wahrscheinlicher dürfte wohl sein, dass man gar nicht weiß bzw. nicht ermittelt hat welche Beträge dort aus der Zweitwohnungsteuer erhoben werden und welche Beträge zufließen. Für eine öffentliche Verwaltung wäre dies allerdings ein Armutszeugnis.

 

Die andere Möglichkeit würde das Defizit der Gemeindeverwaltung am Verständnis einer demokratischen Grundordnung auch einer Kommunalverwaltung belegen und Beweis für die nicht vorhandene Offenheit und Informationsfreudigkeit liefern, von Transparenz ganz zu schweigen. Das eine entsprechendes Schreiben von mir an die einzelnen Gemeinderatsmitglieder zur Zweitwohnungsteuer keinem Gemeinderatsmitglied eine Antwort wert war belegt diese Einstellung ohnehin schon eindeutig. Offensichtlich ist dies dort die Grundeinstellung zu Angelegenheiten oder Umgangsformen mit Steuerpflichtigen in diesem Gemeindeverbund. Vorgehensweise nach Gutsherrenart, Informationsfreudigkeit nur so lange man diese selbst benötigt und selbst gebrauchen kann. Ernsthaftigkeit der Zweitwohnungsteuererhebung offensichtlich nur wenn sich dies gegen einen bevorzugten Personenkreis richtet?  Informationen dies für einen Außenstehenden transparent zu machen will man nicht geben oder ist dazu nicht in der Lage.

 

Ins Gesamtbild passt dann natürlich auch, dass von drei gegen den Samtgemeindedirektor gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerden nach Monaten nur eine beschieden wurde, natürlich zurückgewiesen.

 

Ein Haushaltsansatz besagt gar nichts über die auch wirklich eingetriebenen Beträge. Dies ist nur ein Hoffnungsansatz der von der Realität oft eingeholt wird. Letztendlich ist es, nach meiner persönlichen Einschätzung, ganz einfach eine „dumme Antwort“. Eigentlich sollte man davon ausgehen dürfen, dass man es dort besser weiß, aber die „Hoffnung darauf stirbt zuletzt“.

 

 

Und sie bewegt sich doch!“ - Zweitwohnungsteuereinnahmen der Gemeinde Lindwedel

2013-09-14

 

Gemeint ist in diesem Fall nicht, dass sich die Erde um die Sonne dreht, sondern das eine öffentliche Verwaltung, hier die Samtgemeindeverwaltung Schwarmstedt, nach einiger Zurückhaltung dann doch in der Lage war eine Information zu erteilen. Dies ist offensichtlich schwieriger, denn dies unterliegt keinen Zwangsläufigkeiten. Es bedurfte daher einiger Hartnäckigkeit aber dann kam die Mitteilung doch:

 

In einer Gemeinde ohne jegliche touristische Infrastruktur, der Gemeinde Lindwedel, wird Zweitwohnungsteuer erhoben. Der Zweitwohnungsteuerpflichtige hat dort nichts davon, nur das er einer ständigen diesbezüglichen Verfolgung ausgesetzt ist.

 

Die Zweitwohnungsteuereinnahmen der Gemeinde Lindwedel betrugen nach Angaben der für die Erhebung zuständigen Samtgemeinde Schwarmstedt:

 

2011:   18.033,67 EUR

2012:   18.725,00 EUR.

 

Die Gemeinde Schwarmstedt erhebt keine Zweitwohnungsteuer.


Doppelbesteuerung?

(2013-07-28)

 

Letztendlich sind es zwar zwei „ganz verschiedene Paar Schuhe“, es wirft aber doch eine interessante Frage auf die möglicherweise vielleicht doch eine Argumentationshilfe werden könnte. So berichtete, wohl dem Sommerloch geschuldet, nicht der fachlichen Kompetenz, hier die örtliche „Leine-Zeitung“ über eine Frage des Finanzgerichts Hamburg an den Generalanwalt beim EuGH zur Besteuerung von Spielautomatenaufstellern mit Umsatzsteuer und Vergnügungssteuer. Das Finanzgericht Hamburg sah sich demnach nicht in der Lage die Frage zur Rechtmäßigkeit dieser Doppelbesteuerung und dessen Vereinbarkeit mit europäischem Recht zu beantworten und sandte dem europäischen Gerichtshof einen umfangreichen Fragenkatalog.

 

Es kommt natürlich auf die Antwort an und ob diese auf die Zweitwohnungsteuer ableitbar sein kann, denn auch bei der Zweitwohnungsteuer erfolgt eine Doppelbesteuerung durch die Kommunen. Es wird Grundsteuer erhoben und zusätzlich die Zweitwohnungsteuer. Es kann sich auch hier die Frage stellen dies mit europäischem Recht vereinbar sein kann?

 

„Mehr am Rande nimmt der Beschluss eine Äußerung des Generalanwalts beim EuGH in einem anderen Glücksspielverfahren zum Anlass, den EuGH zu fragen, ob es das Mehrwertsteuersystem überhaupt erlaubt, auf Glücksspiele Umsatzsteuer und Sonderabgaben, wie etwa eine Spielgerätesteuer, nebeneinander zu erheben.“

 

http://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Hamburg_3-K-10411_Finanzgericht-Hamburg-erbittet-Vorabentscheidung-des-EuGH-zur-Rechtmaessigkeit-der-Umsatzbesteuerung-von-Spielgeraetebetreibern.news14250.htm?sk=5c3ae6df0f4a7a5b3094b79b8061c436

 

http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/verbrauchssteuern/europarechtswidrigkeit-der-umsatzbesteuerung-von-spielautomaten-346432

 

http://justiz.hamburg.de/finanzgericht/aktuelles/3623008/umsatzsteuer-spielgeraete.html

 

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=79842&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1


Kreativität der Kommunen beim Kassieren

(2013-08-10)

 

„derwesten.de“: „Kreative Vorschläge für neue Abgaben: Pferdesteuer, Solariumsabgabe und Nutzungsgebühr für Bürgersteige“ - Bettensteuer, Luststeuer, Speiseeis-Steuer:

 

http://www.derwesten.de/wirtschaft/bettensteuer-luststeuer-speiseeis-steuer-beim-kassieren-wird-der-staat-kreativ-id6960321.html

 

„WAZ“: „Steuern auf Handy-Masten“

 

http://www.derwesten.de/politik/klamme-staedte-in-nrw-erfinden-immer-neue-verrueckte-steuern-id8263930.html

 

und weitere „irrwitzige Steuer-Ideen“: „Bräunungssteuer“:

 

http://www.derwesten.de/meinung/irrwitzige-steuer-ideen-id8263594.html


Die Kandidaten zur Wahl des Oberbürgermeisters in Hannover tun sich schwer mit Antworten zu Fragen zur Zweitwohnungsteuer

(2013-08-15)

 

Zeitgleich mit der Bundestagswahl wird in Hannover ein neuer Oberbürgermeister gewählt. Am 25.07.2013 fragte ich drei der Kandidaten,

 

Lothar Schlieckau - Die Grünen,

Stefan Schostok - SPD,

Matthias Waldraff - CDU,

 

per E-Mail bzw. über deren Kontaktbogen im Internet, wie nachstehend aufgeführt zur Zweitwohnungsteuer, da die Landeshauptstadt Hannover seit Jahren Zweitwohnungsteuer erhebt.

 

 

  1. Antwort des Oberbürgermeisterkandidaten der Landeshauptstadt Hannover, Matthias Waldraff, CDU - 2013-08-16
  2. Antwort des Oberbürgermeisterkandidaten der Landeshauptstadt Hannover, Lothar Schlieckau, Bündnis 90/Die Grünen - 2013-08-16

 

 

Zwischenzeitlich befragte ich noch die Kandidatin von „Die Linke“, Maren Kaminski. Hier die Antwort, Fragestellung wie gehabt:

 

Antwort der Oberbürgermeisterkandidatin der Landeshauptstadt Hannover, Maren Kaminski, Die Linke - 2013-09-04

 

 

2013-09-01

Da bei mir bis heute, trotz Erinnerung, keine Antwort des Kandidaten der SPD, Stefan Schostok, bei mir einging darf ich wohl davon ausgehen, dass Herr Schostok keine Meinung zu diesem Thema hat?

 

2013-09-11

Antwort des Oberbürgermeisterkandidaten der Landeshauptstadt Hannover, Stefan Schostok, SPD - 2013-09-11

 

 

Bis zum 14.08.2013 lag mir von keinem der Kandidaten eine Antwort vor:

 

2013-07-25

… die Landeshauptstadt Hannover gehört zu den Kommunen in der eine Zweitwohnungsteuer erhoben wird.

 

Werden Sie sich für die Abschaffung der Zweitwohnungsteuer in Hannover einsetzen?

 

a) Alternativ - werden Sie sich zumindest dafür einsetzen, dass die Zweitwohnungsteuerzahler in Hannover eine Möglichkeit bekommen sich demokratisch zu artikulieren, denn ein aktives Wahlrecht in der erhebenden Gemeinde wird diesem Personenkreis bisher verwehrt, ihre Interessen werden durch niemanden vertreten.

 

b) Nur zur Erinnerung: Jeder zweitwohnungsteuerpflichtige Eigentümer zahlt sämtliche anfallenden Gemeindeabgaben, wie Grundsteuer, Straßengebühren, Müllabfuhr, Regenwassergebühren, anfallende Anliegerumlagen usw., soweit erhoben die Kurabgabe, wie jeder ortsansässige Steuerpflichtige. Darüber hinaus lässt er noch manchen Euro in der Gemeinde. Der Zweitwohnungsteuerpflichtige zahlt zusätzlich noch die Zweitwohnungsteuer.

 

Finden Sie diese Doppelbesteuerung richtig?

 

Keine Antwort, am 12.08.2013 fragte ich nach:

 

… meine Fragen an Sie mit meinem E-Mail vom 25.07.2013 haben Sie bis heute nicht beantwortet.

 

Waren Ihnen nun meine Fragen keine Antwort wert, weil diese nicht dem von Ihnen zugelassenen Fragenkatalog entsprachen, oder fällt dem Oberbürgermeisterkandidaten der Landeshauptstadt Hannover dazu etwa nichts ein oder auf?
 

Meine seinerzeitigen Fragen wiederhole ich nachstehend, denn bei den vielen derzeit für Sie anstehenden Pflichten kann es durchaus vorkommen, dass das eine oder andere eben liegen bleibt…

 

Antwort des Oberbürgermeisterkandidaten der Landeshauptstadt Hannover, Matthias Waldraff, CDU:

(2013-08-16)

 

„…vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie nach meiner Position zur Zweitwohnungssteuer in Hannover fragen. Dazu möchte ich folgendes ausführen: Eine Abschaffung der Zweitwohnungssteuer in Hannover befürworte ich ausdrücklich.

 

Die CDU hat sich in den vergangenen Jahren stets gegen eine Zweitwohnungssteuer in Hannover ausgesprochen. Im Rat der Landeshauptstadt Hannover wurde diese Steuer sowie Änderungen an bzw. Neufassungen der Satzung immer gegen die Stimmen der CDU verabschiedet. Hauptsächlich standen dafür zwei Beweggründe im Vordergrund: Einerseits waren in der Ursprungsfassung gerade Studierende oder etwa Pendler stark benachteiligt. Dies wurde durch eine Änderung der Satzung 2008 allerdings korrigiert. Andererseits wünschte man sich, dass diejenigen Personen die nach Hannover ziehen sich für den Erstwohnsitz in Hannover entscheiden würden. Und aufgrund einer solchen Vorstellung eine Zweitwohnungssteuer begründet sei. Kurz gesagt hat man seitens der Rot-Grünen Ratsmehrheit die Vorstellung entwickelt, dass Menschen diese Steuer „sparen“ wollen und sich mit Erstwohnsitz in Hannover anmelden.

 

Die Stadtverwaltung begründete die Notwendigkeit einer Zweitwohnungsteuer stets damit, dass sie auf die Einnahmen der Zweitwohnungssteuer nicht verzichten könne. Wenn Sie einen Blick in den Jahresabschluss der Stadt Hannover werfen, fällt auf, dass die 10 prozentige Abgabe 2011 lediglich eine Einnahme von rund 480.000 € erzielte. Für 2012 und 2013 wird der geplante Betrag in den Haushaltsplänen mit nur 305.000 € angegeben. Hierbei stellt sich meines Erachtens die Frage nach der Rentabilität der Abgabe auf Zweitwohnungen in Bezug auf Einnahmen und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand zur Erhebung und Einziehen der Steuer. Sie dürfen davon ausgehen, dass ich mich als Oberbürgermeister Hannovers für eine Abschaffung einsetzen werde. Dazu muss auch allerdings die Mehrheit im Rat der Landeshauptstadt beitragen…“

 

 

Antwort des Oberbürgermeisterkandidaten der Landeshauptstadt Hannover, Lothar Schlieckau, Bündnis 90/Die Grünen:

(2013-08-16)

 

„…bitte entschuldigen Sie die späte Beantwortung. Ihrer Anfrage ist aufgrund meiner urlaubsbedingten Abwesenheit erst verspätet an Lothar Schlieckau weitergeleitet worden. Unten finden Sie seine ausführliche Antwort auf ihre Fragen…“

++
„Sehr geehrter Herr Keitel,

vielen Dank für Ihre Email vom 25. Juli 2013 mit Fragen bezüglich der Zweitwohnungssteuer, die ich gerne wie folgt beantworten möchte.

Zu Ihrer Frage einer Abschaffung der Zweitwohnungsteuer in Hannover:

Bei der Zweitwohnungsteuer handelt es sich um eine Aufwandsteuer im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 105 Abs.2 a).

Ein wichtiger Zweck ist eine Lenkung in die Richtung, dass sich Personen in Hannover nach Möglichkeit mit Hauptwohnsitz anstatt Nebenwohnsitz anmelden. Diese Lenkungswirkung zeigte sich beispielsweise nach der Einführung der Zweitwohnungssteuer in Hannover im Jahr 1994. In den ersten vier Jahren hat sich die Zahl der Nebenwohnsitze um fast 2/3 verringert. Diese Lenkungswirkung ist wichtig, weil eine Kommune über den Finanzausgleich des Landes für die von ihr zu erledigenden kommunalen Aufgaben eine Zuweisung in Abhängigkeit von der EinwohnerInnenzahl erhält. Ein weiterer wichtiger Zweck der Zweitwohnungssteuer ist ein Beitrag zur Finanzierung der öffentlich nutzbaren städtischen Infrastruktur wie Straßen, Plätze, Einrichtungen etc.

Hannover steht mit einer Zweitwohnungssteuer nicht alleine da. Es gibt sie in einigen Städten und Gemeinden, auch in ähnlich strukturierten und vergleichbar großen Städten wie z. B. Dresden, Essen und Nürnberg. Sie lag für Hannover zunächst bei 8 % der Nettokaltmiete und war mit Wirkung ab Januar 2010 erstmalig erhöht worden, und zwar auf 10 %.

Aufgrund der beschriebenen Lenkungswirkung und der Notwendigkeit, die für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben nötigen Finanzmittel aus Steuern bzw. über den beschriebenen Finanzausgleich zu beschaffen, werde ich mich bei einer Wahl zum Oberbürgermeister nicht für die Abschaffung der Zweitwohnungssteuer einsetzen. Ich würde sie erhalten wollen, aus aktueller Sicht auch den derzeit gegebenen Steuersatz.

Zu Ihrer Frage eines aktiven Wahlrechtes für Zweitwohnungssteuerzahler in der erhebenden Gemeinde:

In meiner Antwort beziehe ich mich auf die bevorstehenden Wahlen am 22.09.2013:

Im Bundeswahlgesetz ist geregelt, dass ein aktives Wahlrecht am Hauptwohnsitz besteht. Für die in Hannover an dem Tag anstehende Oberbürgermeisterwahl ist im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz ebenso ein aktives Wahlrecht am Hauptwohnsitz geregelt.
Nach den bestehenden Gesetzen ist demnach nicht vorgesehen, bei der gleichen Wahl an mehreren Wohnsitzen wählen zu dürfen.

Jedoch besteht nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz für ZweitwohnungsinhaberInnen bei Kommunalwahlen mit Frist von 3 Monaten vor dem Wahltermin die Möglichkeit, bei der entsprechenden Gemeinde einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis zu stellen, wenn am Sitz der Zweitwohnung der Lebensmittelpunkt gesehen wird.
Diese Möglichkeit bestand im Hinblick auf die bevorstehende OB-Wahl auch für ZweitwohnungsinhaberInnen in Hannover (die Frist ist allerdings seit dem 22.06. abgelaufen). Allerdings wäre in diesem Fall ein zusätzliches Wahlrecht am Hauptwohnsitz nicht zulässig. Bei einem solchen Antrag würde vermutlich von einer Gemeindeverwaltung die Frage gestellt, ob der Nebenwohnsitz nicht in den Hauptwohnsitz umgewandelt werden sollte, wenn dort der Lebensmittelpunkt gesehen wird.

Kommunal besteht auf diese Gesetzesregelungen von Bund und Land kein unmittelbarer Einfluss. Aus meiner Sicht sind diese Regelungen mit dem Bezug auf den Hauptwohnsitz allerdings sinnvoll und sollten aus meiner Sicht von den gesetzgebenden Ebenen erhalten werden.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben. Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Schlieckau
Kandidat Bündnis 90/Die Grünen für die Oberbürgermeisterwahl in Hannover“

 

 

Antwort der Oberbürgermeisterkandidatin der Landeshauptstadt Hannover, Maren Kaminski, Die Linke:

 

„…mir sind die Argument pro und contra Zweitwohnungsteuer bekannt. Ich halte den Anreiz, durch die Zweitwohnungssteuer ggf. den Erstwohnsitz auf diesen Ort zu verlegen für gerechtfertigt. Die Gemeinde hält für alle BewohnerInnen Verwaltung und Infrastruktur bereit. Da sind die Kommunen dringend auf die Schlüsselzuweisungen angewiesen.

 

Ich würde aber Einschränkungen geltend machen wollen: Studierende und in Ausbildung befindliche Menschen (sie leben meist temporär am Ort des Zweitwohnsitzes und haben ein geringes Einkommen) sowie Geringverdiener Innen müssen von der Steuer ausgenommen bleiben.

 

Viele Grüße

 

Maren Kaminski“

 

 

Antwort des Oberbürgermeisterkandidaten der Landeshauptstadt Hannover, Stefan Schostok, SPD:

 

„…vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.7.2013. Durch einen Fehler bei mir habe ich leider die Email auf "beantwortet" geklickt. Entschuldigen sie also die verspätete Antwort vielmals.

 

Eine Abschaffung der Zweitwohnungssteuer in Hannover würde ich nicht unterstützen. Sie begründen sehr gut die Umlagen und Gebühren, die ein solcher Bürger aufwendet. Ich möchte aber die Nutzung der kommunalen Infastruktur als Argument anfügen. Zu Ihrer Frage der demokratischen Mitwirkung sieht das Kommunalverfassungsrecht eine Sonderregelung nach § 28 Abs. 1 Satz 4 NKomVG vor, hier kann ausnahmsweise für die Wahlberechtigung auch auf den Nebenwohnsitz abgestellt werden, wenn sich dort der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen befindet. Bei konkreten Nachfragen helfe ich gerne!

 

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schostok“


Zweitwohnungsteuer und Parteien

(2013-09-01)

 

Die Antworten der Kandidaten zur Zweitwohnungsteuer liegen nun vor, soweit diese zu einer Antwort bereit waren, einige ließen sich nicht dazu herab. Kommentieren möchte ich insgesamt nicht. Wer möchte kann sich selbst anhand der gegebenen Antworten eine Meinung bilden.

 

Hinweis darauf, dass es für mich teilweise doch sehr aufschlussreich ist wie man generell mit Fragestellungen eines Wählers überhaupt umgeht und wie unterschiedlich, teilweise sogar gegensätzlich die Aussagen von Kandidaten der gleichen Partei ausfallen können.

 

Große Erwartungen, dass sich bald etwas ändern wird sollten wir wohl nicht haben, allerdings eine Erkenntnis habe ich aus diesen Antworten gezogen, es bedarf der ständigen kritischen Nachfrage zu diesen Zweitwohnungsteuern und es bedarf des Engagements jedes einzelnen Zweitwohnungsteuerpflichtigen gegenüber seinem Abgeordneten und seinem Mandatsträger wenn sich etwas ändern soll. Insbesondere gegenüber denjenigen Kompetenzträgern die in der steuererhebenden Gemeinde meinen außerhalb jeglicher Kritik zu stehen, da Sie dort nicht wahlberechtigt sind und der gewählte Abgeordnete eigentlich gar nicht zuständig für Sie ist. Er greift Ihnen jedoch in Ihren Geldbeutel und macht damit für sich positiven Wahlkampf vor Ort. Sinngemäß „Heiliger St. Florian, verschon mein Haus, zünd‘ andere an“.

 

Wann haben Sie Ihren Mandatsträger oder überhaupt einen politischen Parteienvertreter diesbezüglich angesprochen? Es bringt nichts, wenn Sie sich diesbezüglich der „schweigenden Mehrheit“ anschließen, denn mittlerweile gehören bei diesem Themenbereich auch die Interessenvertreter der Haus- und Grundeigentümer dieser Mehrheit an.

 

Im Moment finden Sie überall die Infostände der Parteien. Es wird interessant sein, wenn Sie dort nach deren Einstellung zur Zweitwohnungsteuer fragen und möglicherweise dürfen Sie auf den entgeisterten Gesichtsausdruck Ihres Gegenübers gespannt sein, wenn dieser Ihnen mit der Gegenfrage kommt, was Zweitwohnungsteuer eigentlich ist. So wie es mir jetzt mehrfach passierte. Nehmen Sie trotzdem den Kugelschreiber oder das Quietscheentchen, nachdem Sie ihn zum Thema Zweitwohnungsteuer aufklärten und er bzw. sie vielleicht gelernt hat, dass Sie als Wähler die Fragen bestimmen die beantwortet werden sollen und nicht umgekehrt.


Die aus der Wohnungsinhaberschaft resultierende Rundfunkbeitragspflicht ist nicht verfassungswidrig

(2013-12-26)

 

„Kostenlose Urteile“: „Die an der Wohnungs­inhaber­schaft anknüpfende Rundfunk­beitrags­pflicht verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 GG und ist damit nicht verfassungswidrig.“ (Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 30.07.2013, Az.: 11 K 1090/13)

 

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Potsdam_11-K-109013_Rundfunkbeitragspflicht-verstoesst-nicht-gegen-Gleichheitssatz-Art-3-GG-und-ist-damit-nicht-verfassungswidrig.news17368.htm


Klage gegen Rundfunkbeitrag erfolglos

(2014-04-04)

 

„Gesetzgeber ist aus Gründen der Verwaltungs­vereinfachung zur Pauschalierung der Abgabentatbestände befugt.“

 

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Gera_3-K-55413-Ge_Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-erfolglos.news17924.htm


Kostenfalle Samtgemeinde

(2013-12-28)

 

Warum müssen Gemeinden die einer Samtgemeinde angehören und sich in der touristischen Diaspora befinden Zweitwohnungsteuer erheben? Nehmen wir hier als Beispiel Lindwedel im Heidekreis, zugehörig zur Samtgemeinde Schwarmstedt, dann ist gut nachzuvollziehen, dass der Niedersächsische Rechnungshof feststellte, dass, wie unter anderem die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtete, Samtgemeinden nicht „besser und bürgernäher arbeiten“, „dafür aber ihre Verwaltung wesentlich teurer“ ist.

 

In der Samtgemeinde Schwarmstedt erheben etliche Samtgemeindemitglieder eine Zweitwohnungsteuer, während die namensgebende Gemeinde dies nicht nötig hat. Wahrscheinlich, weil sonst auch viele Einheimische unter diese Steuerpflicht fallen würden? Denen möchte man natürlich nicht auf die Füße treten, nur den Zugereisten. Irgendwo muss das Geld doch herkommen und es war eben schon immer etwas teurer einen besonderen Geschmack zu haben. Hier, wie der Niedersächsische Rechnungshof feststellte, sich den Luxus einer Samtgemeindeverwaltung zu leisten und damit Zugriff auf alle Dinge, auch auf die die man besser delegieren und gemeinsam mit anderen effektiver und kostengünstiger erledigen könnte. Europa wird global als Einheit angestrebt, der „Hühnerhof“ in der Provinz hat aber immer noch seine eigene Verwaltung und darf auch über jeden Kleinkram noch selbst entscheiden.

 

„Auch die Finanzverwaltung ist erheblich teuer als bei den Einheitsgemeinden.“ Samtgemeinden leisten sich auch den Luxus „im Vergleich mehr Kindergärten zu betreiben, die allerdings jeweils weniger Betreuung bieten und nicht so professionell organisiert sind. Der Aufwand für Kindergärten ist so hoch wie in Einheitsgemeinden, die angebotene Betreuung allerdings ist schlechter.“

 

Anstatt das eigene Haus in Ordnung zu bringen nutzt man sämtliche sich bietenden Möglichkeiten um die Ineffektivität der Verwaltung irgendwie finanziell auszugleichen und die Vorgehensweise durch Wohltaten an die eigene Bevölkerung zu rechtfertigen, insbesondere durch eine Mittelbeschaffung die die eigenen Wähler nicht belastet. So gibt man Gelder aus die man dann versucht durch eine Zweitwohnungsteuererhebung im touristischen Niemandsland hereinzuholen. Ratsmitglieder werden vorgehalten um ein demokratisches Feigenblatt zu haben, letztendlich beschäftigen diese nur die Verwaltung mit irgendwelchen Aufgaben und Anfragen um die Existenzberechtigung zu rechtfertigen. Irgendwann beschäftigt sich dieser Kreis dann wohl mit sich selbst, ohne von außen irgendwelche Aufgaben gestellt zu bekommen. Wie bereits festgestellt sahen sind die Ratsmitglieder des Gemeinderats Lindwedel nicht einmal in der Lage, eher war man wohl nicht gewillt, eine Anfrage eines Zweitwohnungsteuerpflichtigen zu beantworten. So kann die Arroganz der Macht aussehen.

 

Es bleibt zu hoffen, dass der Rechnungshof sich durchsetzt und die Samtgemeinden abschafft. Allerdings bleibt zu befürchten, dass dies keine Auswirkungen auf die Erhebung der Zweitwohnungsteuer haben wird. Es hat eben keine Folgen, wenn eine Verwaltung ineffektiv und zusätzliche Kosten verursachend arbeitet, für die kontrollierenden Ratsmitglieder auch nicht, insbesondere dann, wenn ein Teil der Steuern bei denjenigen eingetrieben werden kann der in der Gemeinde nicht wahlberechtigt ist, dem überwiegenden Teil der Zweitwohnungsteuerzahler. So kann moderne Kommunalpolitik aussehen.


Fastnachtsbeitrag zur Zweitwohnungsteuer

(2014-02-18)

 

Gelegentlich gibt es zur Zweitwohnungssteuer auch einige erfreuliche Lichtblicke. Insbesondere wenn dann auch einmal das Bundesverfassungsgericht einige Auswüchse beschneidet und hier einer Kommune, die durch ihre Maßlosigkeit über deren Grenzen hinaus Schlagzeilen machte, die Zweitwohnungsteuersatzung abschießt. Bisherige Urteile liefen meist in die andere Richtung. Merkwürdig sind dann die politischen Stellungnahmen der Betroffenen, die darauf schließen lassen, dass man mit Sicherheit nichts dazu gelernt hat und es jetzt erst richtig daran gearbeitet wird dann demnächst eine gerichtsfeste Zweitwohnungsteuersatzung auf den Weg zu bringen. Die Erfolge sind eben leider oft nur begrenzt.

 

Zur Zweitwohnungsteuer gibt es mit Sicherheit sehr viel Merkwürdiges und viel nicht nachvollziehbares zu berichten, dazu gehört mit Sicherheit die Stellungnahme des Vorsitzenden des örtlichen (Konstanz) Mieterbundes und SPD-Stadtrats zu diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieser begrüßte selbstverständlich, aber eigentlich eigenartigerweise, das Urteil, obwohl es eine volle Bauchlandung für die Kommune war, dies aber mit einer Begründung und Schlussfolgerung die nur als weltfremd, ideologisch gefärbt und wenig objektiv ist und dem Kuriositätenbereich zugeordnet werden darf und für die Zukunft schlimmeres befürchten lässt. Ein Grußwort an die eigene Klientel der ideologisch einseitigen, neidorientierten, dieser gescheiterten sozialistischen Gedankenrichtung anhängenden Weltverbesserer die das Geld anderer Leute ausgeben und jedem der etwas besitzt meinen vorschreiben zu müssen, wie dessen Eigentum sozialisiert zu nutzen ist. Selbst aber, außer schlauen Sprüchen, dazu zumindest keinen finanziellen Beitrag leisten oder irgendein Risiko tragen. Die Sozialpflichtigkeit hat aber auch ihre Grenzen. Der Wohnungsmarkt könnte viel besser aussehen, wenn marktwirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten nicht ständig außer Kraft gesetzt würden. Hierzu gehört auch die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer. Man kann die soziale Marktwirtschaft, hier die des Wohnungsmarktes, nicht ständig durch kostenträchtige Zugriffe auf den Investor negativ beeinflussen.

 

Letztendlich hat das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil eine Vorgehensweise der Kommunen zu Fall gebracht die den Zweitwohnungsteuerzahler mit einem niedrigeren Mietwert überproportional belastete. Sozial war diese Vorgehensweise schon an sich nicht und so schon gar nicht. Was dieses Urteil bringen wird muss erst die in den nächsten Jahren und Monaten folgende Rechtsprechung zeigen, denn das Bundesverfassungsgericht hat dabei doch einige Möglichkeiten offen gelassen und nicht alles so klar formuliert wie es zunächst aussieht. Viele Kommunen werden durch neue geschickte Satzungen unter Hinweis auf dieses Urteil noch kräftiger zuschlagen, sich dadurch erst richtig bestätigt fühlen und dann eben auf gerichtsfeste Art. Die Zweitwohnungsteuer an sich ist das Übel, auch beim hier angesprochenen Vorgang wurde nur an den Symptomen etwas verändert.

 

Wahrscheinlich hat der Vorsitzende des Mieterbundes sich aber nur auf der falschen Veranstaltung befunden und nicht gemerkt, dass es kein Fastnachtsthema war und die Bütt nicht bereitstand? Es ist aber schwierig über solche weltfremden Ausführungen zu lachen, denn der meint dies wirklich so.

 

So sieht aber auch ausgewogener Journalismus nicht aus. Man hätte auch gleich noch den Vorsitzenden des Kleingärtnervereins zu diesem Thema befragen können um eine zweite Meinung zu erhalten. Vielleicht nach den Auswirkungen der Zweitwohnungsteuer auf Laubenkolonien? Diese unterliegen aber nach dem Kleingartengesetz nirgendwo in Deutschland der Zweitwohnungsteuer, trotz zahlreicher entsprechender Versuche einiger klammer Kommunen. Den direkt Betroffenen wurde vorsichtshalber keine Plattform geboten, die anderen verfehlten das Thema.

 

Zusätzliche Wohnungen sollen nach Aussage des Konstanzer Kommunalpolitikers durch die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer zur Verfügung stehen? Eine völlig neue Variante der Fehleinschätzungen, wovon träumt der Ausführende nachts? Dies wird nicht einmal dann der Fall sein, wenn man die bisherigen Nutzer vertreibt und kräftig weitere Kirchtumspolitik betreibt. Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer führt nicht dazu, dass in Wohnraum investiert wird, sie verhindert Investitionen. Zweitwohnungen entstehen aus anderen Gründen und haben einen anderen Zuschnitt als Wohnungen die zum ständigen Wohnen geschaffen wurden. Die Situation für potentielle Mieter wird durch die Zweitwohnungsteuer verschlechtert, denn wer investiert schon, wenn die Gefahr einer Zweitwohnungsteuererhebung besteht und ein möglicher Mieter diese auch aufbringen müsste? Die Situation des Vermieters verschlechtert sich dadurch, denn der Vermieter muss von der Gesamtkostensituation seines Objekts ausgehen und ein zweitwohnungssteuerpflichtiger Mieter wird kräftig versuchen den Mietpreis zu mindern oder in ein nicht zweitwohnungssteuerpflichtiges Objekt zu ziehen. Die Zweitwohnungsteuer verhindert eine marktgerechte Miete. Der Eigentümer einer Zweitwohnung zahlt ohnehin sämtliche anfallen kommunalen Gebühren und Steuern. Er belastet die örtliche Infrastruktur weniger als die ständig dort wohnenden Bürger, leistet aber seinen vollen Beitrag. Die Kommune bekommt nur die Landeszuweisung für ständige Einwohner nicht und hinter der jagen die ewig klammen Stadtkämmerer her. Diese Landeszuweisungen müssen anders geregelt werden.

 

Mit der Zweitwohnungsteuer werden Investoren verfolgt die man gestern gerne anlockte eine zweite Wohnung zu erwerben. Viele der Angesprochenen nahmen dieses Angebot an, sodass sich ein neu entstandener Immobilienwert samt Einrichtungen entwickelte. Diese Investitionen verhalfen den Kommunen zu einem nicht zu verachtenden Aufschwung.

 

Nicht nur dies, die Gäste waren auf Grund der eigenen Immobilie öfter zugegen und sorgten deshalb auch kontinuierlich für gute Umsätze der örtlichen Geschäfte und Betriebe sowie auch der Gastronomie. Die Besitzer der Zweitwohnungen wurden als die besten Gäste geschätzt, denn diese gaben dort manchen Euro bzw. Mark aus. Heute werden diese verteufelt und gegen diese wird Politik und Wahlkampf betrieben. Diese haben aber nicht die Möglichkeit sich zu wehren, denn der Zweitwohnsitz berechtigt nicht zur Teilnahme an Wahlen vor Ort. Es werden hierbei fast ausnahmslos ideologische Grabenkämpfe und Kirchtumspolitik auf dem Rücken der Zweitwohnungsbesitzer- und -eigentümer ausgefochten.

 

Mit der Besteuerung der Zweitwohnungen haben sich die Kommunen selbst ein Bein gestellt, denn zu Recht haben die Besitzer die Besteuerung als Provokation angesehen und verhalten sich dementsprechend, hoffentlich auch in ihrem Konsum und in ihrer Investitionstätigkeit vor Ort. Eine Bestandswahrung wurde seitens der Kommunen nicht in Betracht gezogen. Wenn man preisgünstigen Wohnraum gerne hätte, dann hätte man vielleicht die städtischen Baugenossenschaften besser mit entsprechenden Mitteln ausstatten sollen und sollte nicht potentielle Investoren bestrafen?

 

Nicht zu erwarten war aber, dass Bürgermeister samt Gemeinderäten damit leben können, dass sie ihre besten Kunden ausgrenzen, sie ungleich behandeln und diskriminieren.

 

http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/Konstanz-muss-an-die-Zweitwohnungssteuer-ran;art372448,6699163?utm_source=Newsticker_Startseite&utm_medium=Konstanz+muss+an+die+Zweitwohnungssteuer+ran&utm_campaign=Reichweite

 

 

2014-02-22

„Südkurier“: „Urteil zur Zweitwohnsteuer wirft Fragen auf“

 

2014-02-23

„Südkurier“: Die gewählten Vertreter der Konstanzer Bürger im Gemeinderat wussten offenbar nichts davon, dass die Stadt bis in die allerhöchste Instanz über die Zweitwohnungssteuer prozessiert.


Ist ein Wohnmobil nun eine Immobilie oder ein Fahrzeug?

(2014-02-28)

 

Der Wahlkampf macht es möglich, dass derart tiefschürfende Fragen gestellt werden. Hier beim Kommunalwahlkampf in München. Natürlich ist es zu begrüßen, dass sich überhaupt einmal ein Kandidat im Wahlkampf zu einer Kommunalwahl entschließt das Thema Zweitwohnungsteuer anzusprechen insbesondere da von den Zweitwohnungsteuerpflichtigen nur ein sehr geringer Teil Stimmrecht vor Ort haben wird. Noch schöner wäre es natürlich, wenn dieses Beispiel in anderen Orten bei den Wahlen ebenfalls thematisiert würde.

 

„Süddeutsche.de“: „Wenn ein Wohnmobil nicht mobil genug ist.“

 

http://www.sueddeutsche.de/W5l38F/1854866/Wenn-ein-Wohnmobil-nicht-mobil-genug-ist.html

 

 

Antwort der Landeshauptstadt München

(2014-08-26)

 

Eine Anfrage zu diesem Thema, unter anderem von einem Mitglied der FDP-Fraktion, wurde wie folgt beantwortet:

 

Landeshauptstadt München, Stadtkämmerei, vom 09.04.2014:

 

 

„…in Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt:

 

„Zweitwohnungssteuer - Aufwand übersteigt den Nutzen

 

Der bürokratische Aufwand der Zweitwohnungssteuer in München übersteigt inzwischen deutlich die 50 %-Grenze des gesamten Aufkommens aus der Steuer.

 

Nun schließt zudem die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt München u.a. auch Wohnmobile ein, die „nicht oder nur gelegentlich bewegt“ werden.“

 

 

Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

 

Frage 1:

„Was genau versteht die Stadt München unter „gelegentlich fortbewegen“ und wie lange darf ein Wohnmobil stehen (Tage, Wochen, Monate), um nicht mit der Zweitwohnungssteuer belastet zu werden?“

 

Antwort:

Die Zweitwohnungsteuersatzung der Landeshauptstadt München knüpft hinsichtlich des Begriffs der Zweitwohnung an das Melderecht an, § 2 Abs. 2 S.1 Zweitwohnungsteuersatzung. Aufgrund dieser Anknüpfung, die vom Bundesverfassungsgericht als zulässig beurteilt wurde, können bei der Auslegung der Zweitwohnungsteuersatzung auch melderechtliche Vorschriften herangezogen werden (vgl. u.a. VGH München, Urteil vom 04.04.2006, 4 N 04.2798).

 

Ebenso wie bei der Zweitwohnungsteuersatzung fallen Wohnmobile nach Art. 14 S. 3 Meldegesetz nur dann unter den Begriff der Wohnung, wenn sie eine gewisse Ortsfestigkeit aufweisen. Zur Bestimmung einer derartigen Ortsfestigkeit ist Art. 23 Abs. 1, Abs. 4 Meldegesetz heranzuziehen. Danach entfällt die allgemeine Meldepflicht nach Art. 13 Meldegesetz sofern Wohnmobile nicht länger als zwei Monate auf gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassenen Plätzen aufgenommen werden.

 

Zwar bezieht sich Art. 23 Meldegesetz dem Wortlaut nach nur auf Stellplätze, die gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassen werden, doch muss dessen Regelungsgehalt unter Berücksichtigung des Art. 14 S. 3 Meldegesetz im Rahmen der Zweitwohnungsteuer auch auf private, nicht gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassene Stellplätze übertragen werden. Sofern ein Wohnmobil zur Übernachtung im öffentlichen Raum abgestellt wird, ist dies, außer in Fällen der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, eine erlaubnispflichtige Sondernutzung im Sinne des Art. 18 Abs. 1 S. 1 BayaStrWG (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches OLG, NZV 2003, 347)

 

Vor diesem Hintergrund wird ein Wohnmobil nicht oder nur gelegentlich im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung bewegt, wenn es länger als zwei Monate an einem Ort steht.

 

Frage 2:

„Wohin muss es gefahren werden, muss es das Stadtgebiet verlassen und wie lange sollte das Wohnmobil außerhalb der Stadtgrenze sein, damit keine Zweitwohnungssteuer anfällt?“

 

Antwort:

Nach dem zu Frage 1 Gesagtem, entfällt die erforderliche Ortsfestigkeit eines Wohnmobils, wenn dieses nicht länger als zwei Monate an demselben Ort steht. Dies gilt unabhängig davon, ob das Wohnmobil innerhalb der Stadtgrenzen oder darüber hinaus bewegt wird.

 

Frage 3:

„Wenn es mehrere Monate auf einem Platz steht (unerheblich ob Campingplatz, eigenes Grundstück, Grundstück von Freunden, oder gemietetes Grundstück) führen regelmäßige Einkaufsfahrten (nach welchem Rhythmus?) etc. zum Entfallen der Zweitwohnungssteuer?“

 

Insoweit kann auf die Erläuterungen zu Frage 1 verwiesen werden.

 

Frage 4:

„Gibt es einen Unterschied, wo der Wohnmobilhalter seine Hauptwohnung unterhält? Mit anderen Worten ist ein „Münchner“, der sein Wohnmobil auf einer Wiese im Stadtgebiet abstellt, dort am Wochenende, im Urlaub oder sonst wie nutzt, zweitwohnungssteuerpflichtig?

ODER

ist der zum Beispiel in Fürstenfeldbruck mit Hauptwohnsitz gemeldete Wohnmobilbesitzer, der sein Wohnmobil im Stadtbereich München, wo und bei wem auch immer abstellt, zweitwohnungssteuerpflichtig, wenn er sein Wohnmobil dort am Wochenende, im Urlaub oder sonst nutzt?“

 

Antwort:

Für die Zweitwohnungsteuerpflicht ist das Innehaben einer melderechtlichen Nebenwohnung oder einer Wohnung in einem anderen Gebäude als dem der Hauptwohnung ausschlaggebend, § 2 Abs. 2 Zweitwohnungsteuersatzung. Sofern eine Zweitwohnung im Sinne der Satzung gegeben ist, unterliegt der jeweilige Inhaber der Zweitwohnungsteuer - gleich, ob er seine Hauptwohnung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt oder in einer anderen Gemeinde unterhält.

 

Frage 5:

„Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand für die Überprüfung der mit Wohnmobilen zusammenhängenden Erfassung der Zweitwohnungssteuer und wie hoch ist das Aufkommen der Zweitwohnungssteuer bei Wohnmobilen?“

 

Antwort:

Der Verwaltungsaufwand für Wohnmobile wird nicht gesondert erfasst. Wir haben auch keinen Vorgang, bei dem es zur Veranlagung eines Wohnmobils zur Zweitwohnungsteuer kam.“


Früher hat man den Zehnten abgegeben, heute bleibt er einem noch“

(2014-03-19)

 

Ein bedenkenswerter Artikel zum deutschen Steuersystem erschien dieser Tage in der „Zürcher Zeitung“. Wenn nun auch die Schweiz nicht unbedingt die Adresse ist von der Ratschläge zum deutschen Steuersystem relevant sein könnten, man hat dort bereits Jahrzehnte von diesem System, insbesondere von denen die versuchten es zu umgehen und es weiter versuchen, sehr gut gelebt, befinden sich auch heute dort wohl noch zig deutsche Milliarden, ganz abgesehen von den übrigen Gelder aus der ganzen Welt die dort geparkt werden und die der Schweiz ihren Wohlstand brachten und bringen. Ein Ende dieser Vorgehensweise dürfte wohl nicht in Sicht sein, denn wohl nur für die Optik will die Schweiz nur noch versteuerte Gelder aufnehmen und schließt sich notgedrungen einigen EU-Vorgaben an, Ausnahmen wird es reichlich geben und Lücken im System wurden bisher immer noch gefunden. In der Schweiz erkennt man jetzt auch die „Vorzüge“ der Zweitwohnungsteuer, ganz abgesehen von sonstigen Reglementierungen des Zweitwohnungsmarktes.

 

Sehen wir uns doch nur die deutschen Kommunen an, die trotz ständig steigender Gebühren und Abgaben, auch mit der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer die überall nur Bagatellbeträge einbringt, teilweise nicht einmal die für die Erhebung anfallenden Kosten, nicht über die Runden kommen und auch nie kommen werden, weil mit dem Moment in dem etwas zufließt sofort wieder neuen Begehrlichkeiten nachgegeben wird.

 

Der Artikel stellt die deutsche Vorgehensweise bei der Steuererhebung jedoch recht gut dar. Wie lange kann es mit diesem System noch gut gehen?

 

„Neue Zürcher Zeitung“: „Denn der ohnehin wohlgenährte deutsche Steuerstaat droht die Proportionen zu verlieren.“

 

„Wer in Deutschland ohne Steuerberater auskommt, ist ein Trottel oder ein armer Teufel.“

 

„Seit der Jahrtausendwende stiegen die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden von unter 500 auf über 600 Milliarden Euro.“

 

http://www.nzz.ch/meinung/kommentare/uli-hoeness-wegen-steuerhinterziehung-verurteilt-1.18262421


Zweitwohnungsteueraufkommen in Wittstock/Dosse 35 Euro im vergangenen Jahr

(2014-04-10)

 

In Brandenburg erhebt jede zweite Kommune Zweitwohnungsteuer

 

„morgenpost.de“: „Zweitwohnungssteuer wird mittlerweile von mehr als der Hälfte der 419 Kommunen in Brandenburg erhoben, wie das Landesamt für Statistik auf Anfrage mitteilte.“

 

„In vielen Gemeinden werden durch die Zweitwohnungssteuer nur wenige Euro eingenommen: in Kotzen (Havelland) etwa waren es 2013 gerade einmal 303 Euro und in Schönermark (Uckermark) 192 Euro. In Wittstock/Dosse (Prignitz) flossen ganze 35 Euro in die Kasse - eine Summe, die bei Steuereinnahmen in Höhe von 7,8 Millionen Euro nicht mehr zu spüren war.“

 

http://www.morgenpost.de/printarchiv/brandenburg/article126638734/Zweitwohnung-Jede-zweite-Kommune-kassiert.html


Zweitwohnungsteuer in Nordrhein-Westfalen

(2014-04-15)

 

Vom „Bund der Steuerzahler NRW“ wurde eine Aufstellung der Kommunen ins Netz gestellt die in Nordrhein-Westfalen Zweitwohnungsteuer erheben, unter Angabe der Höhe der jeweiligen Steuersätze.

 

Eine durchaus interessante Aufstellung, nur als Schlussfolgerung fiel dem „Bund der Steuerzahler NRW“ nun wirklich keine tiefschürfende Erkenntnis ein:

 

„Steuerzahler können der Zweitwohnungsteuer allerdings auch ganz legal ein Schnippchen schlagen: Man meldet sich einfach beim Einwohnermeldeamt um, macht also den Zweit- zum Erstwohnsitz. Das spart die Steuer zu 100 Prozent und der Kämmerer hat verloren.“

 

Wenn das alles ist was ein Steuerzahlerbund dazu zu sagen hat, dann kann es das nicht gewesen sein. Was bringt es den Hauptwohnsitz zum Zweitwohnsitz zu machen? Wohl eher nichts, denn dann zahlt man möglicherweise am bisherigen Hauptwohnsitz Zweitwohnungsteuer, ganz abgesehen von den zahlreichen Laufereien und anderen Unbequemlichkeiten die daraus folgen, denn sämtliche Behördengänge müssen Sie dann in Zukunft dort erledigen wo Sie nicht Ihren Lebensmittelpunkt haben. Abgesehen davon hätte dann auch die Zweitwohnungsteuer erhebende Gemeinde ihr Ziel erreicht, denn Sie sollen sich dort mit Hauptwohnsitz anmelden damit man dort die Landeszuschüsse auch für die Einwohner und damit für Sie abgreifen kann. Dass es ein klarer Verstoß gegen die Bestimmungen des Meldegesetzes ist soll nur ganz nebenbei festgestellt werden.

 

Der Bund der Steuerzahler sollte dafür eintreten die Zweitwohnungsteuer generell zu beseitigen. Die Veröffentlichung und damit die namentliche Benennung der in Frage kommenden Kommunen kann dabei ein Anfang sein. Dies sollte nicht nur auf Nordrhein-Westfalen beschränkt bleiben.

 

http://www.steuerzahler-nrw.de/Teure-zweite-Heimat/59540c69165i1p65/index.html

 

http://www.steuerzahler-nrw.de/files/1260/04_Tabelle_Zweitwohnungsteuer_absteigend.pdf

 

http://www.steuerzahler-nrw.de/Teure-zweite-Heimat/59540c69165i1p65/index.html

 

 

Fauler Zauber „Landeszuschüsse“

(2014-04-18)

 

Es ist wohl doch einiges nicht ganz so wie die Stadtkämmerer es oft darstellen? Immer so wie man es benötigt und wie man es gebrauchen kann. Zumindest in Nordrhein-Westfalen ist die Einwohnerzahl nicht die einzige entscheidende Größe für diese Geldzuweisung, wie mir die Justiziarin des Bundes der Steuerzahler NRW e.V. unter anderem mitteilte:

 

Im Hinblick auf die Landeszuschüsse ist die Sachlage jedoch komplizierter. Dieser wird unterteilt in den Finanzbedarf und in die Finanzstärke. Die Finanzstärke errechnet sich zwar auch aus der Einwohnerzahl jedoch auch aus drei weiteren Komponenten. Diese sind die Schülerzahl, Arbeitslosenzahl und die Beschäftigungsverhältnisse. Nur, wenn diese drei Komponenten zum Vorjahr gleich bleiben und die Finanzstärke sich nicht verändert, bekommt der Kämmerer mehr Zuweisungen. Dies ist jedoch sehr unwahrscheinlich. Allerdings ist die Berechnung so kompliziert, dass die Kämmerer sie zumeist auf die Einwohnerzahl herunterbrechen um sie „verkaufen“ zu können.“

 

Damit relativiert sich eine wesentliche Darstellung der Kommunen zur Begründung für eine Zweitwohnungsteuererhebung.


Wie sich die Bilder gleichen…

(2014-05-13)

 

…Zweitwohnungsteuererhebung in der Schweiz:

 

„TTThunerTagblatt“: „«Die Zweitwohnungssteuer leistet einer Enteignung Vorschub.“

 

„Wenn das Bundesgericht diese Steuer als Lenkungsabgabe bezeichnet, entscheidet es an der Realität vorbei.“

 

„Bei den Zweitwohnungsbesitzern kommt hinzu, dass sie in den jeweiligen Destinationen keine politischen Rechte haben. Die Versuchung ist gross, das Geld bei jenen zu holen, die sich nicht wehren können.“

 

http://tt.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Die-Zweitwohnungssteuer-leistet-einer-Enteignung-Vorschub-/story/12424833


Zweitwohnungsteuersünder

(2014-05-20)

 

Egal wie man die Pressekampagne dieser Tage beurteilen und den Sachverhalt bewerten mag, ein Gutes hat es mit Sicherheit, hoffentlich. Es dürfte nunmehr fast jedem bekannt sein, dass es diese unsinnige Steuer gibt. Betroffen hier nun die ledigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Ob nun die Aufklärung schon voll gelungen ist oder noch Nachträge erfolgen werden wir sehen, über eine Dunkelziffer vermag ich nicht zu spekulieren. Offensichtlich wurde aber zumindest in Berlin die Zweitwohnungsteuererhebung bzw. deren Überwachung auch nicht allzu ernsthaft betrieben, denn wer einen Zweitwohnsitz anmeldet bei dem könnte doch zumindest die Vermutung bestehen, dass dieser zweitwohnungsteuerpflichtig sein könnte? Informativ wäre es dann diesem Anmelder zumindest einen Hinweis auf seine mögliche Steuerpflicht zu geben, denn wer kennt schon sämtliche örtlichen Gepflogenheiten, schon gar nicht ein unbedarfter neuer Bundestagsabgeordneter, wenn dieser aus der Provinz in die Hauptstadt kommt um dort höhere Aufgaben zu übernehmen.

 

Offensichtlich besteht auch in der Politik Aufklärungsbedarf zu diesem Thema? Es ist zu hoffen, dass dann demnächst die Politiker wissen was bezüglich dieser Steuer vorgeht und diese abgeschafft werden sollte. Zumindest sollte jetzt jeder Mandatsträger wissen, dass es diese Steuer gibt. Bisher war ich mir da nicht immer so sicher. Es ist aber schon fast typisch für diese Vorgehensweise, andere mit schlauen Sprüchen belehren und selbst dann für sich Unwissenheit in Anspruch nehmen.

 

Wie bei all diesen Diskussionen dieser Art wird auch dieses Mal hierbei keine bzw. kaum Ursachenforschung betrieben. Je nach politischer Richtung werden die Dinge abgehandelt und mittlerweile ist es auch gelungen jeder Partei mindestens einen Steuersünder zuzurechnen. Ehrlich ist das alles nicht, denn es wird wieder einmal nur die politische Suppe dabei gekocht. Dabei wäre es jetzt der richtige Zeitpunkt diese Bagatellsteuer kritisch zu durchleuchten und dann abzuschießen, da weitestgehend keine Nachhaltigkeit und Ernsthaftigkeit bei deren Eintreibung erfolgt und die Treffer häufig zufallsbedingt sein dürften. Von einer Lenkungswirkung träumen dabei ohnehin nur sich rechtfertigende Kommunalpolitiker. Die Zweitwohnungsteuer bringt nichts außer bürokratischem Aufwand und Verschlechterungen für die Eigentümer. Letztendlich verhindert diese Investitionen.

 

Derzeit sind die „Grünen“ Spitzenreiter bei denjenigen die nicht wussten, dass eine Zweitwohnungsteuer anfällt. Mitglieder einer Partei die grundsätzlich und fast allerorten für die Einführung der Zweitwohnungsteuer sind. Allerdings haben sich diesbezüglich die anderen Parteien auch nichts vorzuwerfen, wenn es darum geht die Zweitwohnungsteuer irgendwo einzuführen erfolgt von diesen auch keine ernsthafte oder ernstgemeinte Gegenwehr.

 

Parteiübergreifend sollte sich dafür doch eine Mehrheit finden lassen? Allerdings wird es wohl am Willen fehlen und nur die Schadenfreude wird obsiegen. Am Ende werden dann noch die Erwischten gezählt, in der Hoffnung, dass der politische Gegner mehr davon aufweisen möge als die eigene politische Richtung und geht es zur Tagesordnung über.

 

Einige Zeitungsberichte zu diesem Thema, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Ausgewogenheit:

 

„stern.de“: „Die Grünen beichten - andere nicht „

http://www.stern.de/politik/deutschland/politiker-und-zweitwohnungssteuer-die-gruenen-beichten-andere-nicht-2110874.html

 

„freiepresse.de“: „Zweitwohnungssteuer - da war doch noch was“

http://www.freiepresse.de/POLITIK/DEUTSCHLAND/Zweitwohnungssteuer-da-war-doch-noch-was-artikel8818915.php

 

„taz.de“: „Die Zweitwohnungsfalle“

http://www.taz.de/Kommentar-Zweitwohnungssteuer/!138509/

 

„t-online.de“: „CDU-Bundestagsabgeordneter zahlte keine Zweitwohnungssteuer“

http://www.t-online.de/regionales/id_69447364/cdu-bundestagsabgeordneter-zahlte-keine-zweitwohnungssteuer.html

 

„shz.de“: „Die neuen Steuersünder: Ledige Abgeordnete „

http://www.shz.de/schleswig-holstein/politik/die-neuen-steuersuender-ledige-abgeordnete-id6551096.html

 

„rp-online.de“: „Zweitwohnung: Steuer bringt nur wenig“

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/remscheid/zweitwohnung-steuer-bringt-nur-wenig-aid-1.4244583

 

„morgenpost.de“: „Im Bundestag sitzen noch mehr Steuersünder“

http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article128024876/Im-Bundestag-sitzen-noch-mehr-Steuersuender.html

 

„badische-zeitung.de“: „Mangelnde Bodenhaftung“

http://www.badische-zeitung.de/kommentare-1/mangelnde-bodenhaftung--84900522.html

 

„express.de“: „Kölner Bundestagsabgeordneter tappt in Zweitwohnsitz-Falle“

http://www.express.de/koeln/stadt-koeln-raeumt-panne-ein-koelner-bundestagsabgeordneter-tappt-in-zweitwohnsitz-falle,2856,27134260.html

 

„Frankfurter Rundschau“: „Die Grünen sind Spitzenreiter…“

http://www.fr-online.de/politik/zweitwohnungssteuer-schwarze-schafe-mit-zweitwohnung,1472596,27140500,view,asFirstTeaser.html


Kreativität bei der Zweitwohnungsteuererhebung

(2014-08-25)

 

Wenn auch häufig wenig Kreativität bei der Lösung von alltäglichen Problemen bei den Kommunalverwaltungen anzutreffen ist, wenn es um die Zweitwohnungsteuererhebung geht dann ist der Erfindungsreichtum und die Flexibilität grenzenlos und kurzfristig machbar, koste es was es wolle. Dann wird eben auch kurzfristig dort das Personal aufgestockt.

 

Die Gemeinden um den Bodensee sind bei dieser Steuerart ohnehin immer sehr innovativ tätig. Neuestes Beispiel Friedrichshafen, wenn die alte Satzung keinen Erfolg mehr verspricht, dann werden zur Zweitwohnungsteuererhebung eben gleich zwei neue Satzungen verabschiedet, auch mit rückwirkender Gültigkeit. Wen interessiert schon das eigene Geschwätz von gestern?:

 

„Südkurier“: „Um möglichen Beschwerden und Klagen gegen die seit 2010 geltende Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer aus dem Weg zu gehen, hat der Gemeinderat eine Neuregelung beschlossen. Die bestehende Satzung wird rückwirkend ab 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2014 durch eine geänderte Fassung ersetzt und ab 1. Januar 2015 gilt eine neue Fassung.“


Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Politiker

(2014-10-01)

 

„express.de“: „Gegen mindestens fünf Abgeordnete des Bundestages ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft. Ihre Immunität ist aufgehoben worden.“


Wenn der freie Markt durch die Gesetzgebung ausgehebelt wird

(2014-10-07)

 

„Grenchner Tagblatt“: „Zurzeit sind in der Schweiz Zweitwohnungen für mehr als 4,6 Milliarden Franken oder 8704 Eigentumswohnungen auf dem Markt. Nie war das Angebot grösser. Bis dieses Angebot verkauft ist, dauert es Jahre.“


Erst Zuckerbrot, jetzt die Peitsche

(2014-11-03)

 

„Grafschafter Nachrichten“: „Uni-Asta lehnt Studentensteuer ab - Geplante Abgabe auf Zweitwohnung in Osnabrück umstritten“

 

„Seit 2009 versucht die Stadt, die Studenten mit dem Begrüßungsgeld zu ködern. Wer sich mit Erstwohnsitz anmeldet, erhält einen Gutschein über 100 Euro, der nach einem Jahr eingelöst werden kann. Pro Jahr gibt die Stadt 1800 bis 2000 Gutscheine aus. Das Begrüßungsgeld soll mit Einführung der Zweitwohnungssteuer abgeschafft werden. Jährliche Ersparnis: 200.000 Euro.“

 

Immer wie man es gebrauchen kann. Der kommunale Wahnsinn kennt keine Grenzen. Trotz sämtlicher zusätzlicher Einnahmequellen, es wird trotzdem nie reichen, denn neue Einnahmen wecken sofort neue Begehrlichkeiten. Die örtliche Politik wird sofort unter Verwendung irgendeines Feigenblattes unverzüglich einen Weg finden zusätzliche Mittel zu verbraten, so auf diesem Weg überhaupt zusätzliche Mittel hereinkommen. Die Zweitwohungsbesitzer beziehen die Prügel für kommunale Unvernunft. Die öffentlichen Verwaltungen schlagen den Sack und meinen den Esel, Lenkungsfunktion der Zweitwohnungsteuer, lächerlich, Umlenkungsfunktion ist richtig, denn es ist Jagdzeit auf Erstwohnsitze. Es ist an der Zeit, dass die Länder zu Zuweisungsbedingungen für Mittel aus dem Finanzausgleich anpassen, denn die Gemeinden denen die Erstwohnsitze verloren gehen, denen fehlen diese Mittel wirklich. Die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich dürfen nicht nur dahin fließen wo man skrupellos und rücksichtslos genug ist die eigenen Interessen über alles zu stellen. Der Zweck heiligt die Mittel, nur der Finanzausgleich war nicht dafür gedacht dem Scheinheiligsten etwas zukommen zu lassen, es sollten annähernd gleiche Möglichkeiten geschaffen werden. Wann wird der Schlüssel für die Grundlagen der Zuweisungen aus dem Finanzausgleich angepasst damit dieses Theater aufhört?


Die Volksvertreter sind nicht dazu da eine Zweitwohnungsteuer einzuführen

(2014-11-14)

 

„Märkische Allgemeine“: „Im Dezember will Bürgermeister … (CDU) eine Vorlage in die Volksvertretung geben, um eine Zweitwohnungssteuer ab dem kommenden Jahr erheben zu können.“

 

„Endlich mal wieder Leben in der Stadtverordnetenversammlung, endlich mal wieder Bürger, die ihren Volksvertretern sagen, wofür sie diese eigentlich gewählt haben. Bestimmt nicht, um eine Zweitwohnungssteuer einzuführen, die vom Innenministerium zwar verlangt, für die Einwohner der Stadt aber in höchstem Maße ungerecht ist. Und endlich mal mit … ein Kommunalpolitiker der ersten Stunde, der seinen „Nachkommen“ ins Gewissen redet, dass sie allein entscheiden, was wichtig für die Stadt ist. Dies dürfe man nicht der Verwaltung überlassen, denn dann wäre Demokratie ausgehebelt.“


Die Logik eines Kommunalpolitikers

(2014-11-21)

 

„Südkurier“: Sipplingen muss neue Satzung erlassen.“

 

„Wer sich hier am Bodensee eine Zweitwohnung leisten könne, dem könne man auch einen Satz von 20 Prozent zumuten. „Wenn ihm das zu viel ist und er geht weg, schafft er Platz für Sipplinger, die eine Wohnung suchen“, sagt …: „Dann ist es doch mehr wie recht.““

 

Man könnte es sich einfach machen und sagen „arttypisch“, da diese Aussage von einem Kommunalpolitiker der „Linken“ kam. Das Kirchtumsdenken oder die Kirchturmspolitik liegt aber diesem Personenkreis, egal welcher Partei angehörig, im Blut. Die Investition und Ihr Geld hat man gerne genommen, nun nimmt man den Goldesel aus.


Wie die Gegenargumente sich gleichen

(2015-01-21)

 

In der Schweiz folgt man dem schlechten Beispiel deutscher Kommunen und führt auch dort vermehrt die Zweitwohnungsteuer ein. Der nachstehende Link führt zu einer Gegenargumentation die im überwiegenden Teil so auch hier zutreffend ist. Nach den Maßnahmen der Schweizer Nationalbank und dem daraus folgendem noch stärkeren Schweizer Franken dürften sich dort wohl zahlreiche Zweitwohnungseigentümer aus dem Eurobereich mit Verkaufsabsichten tragen? Dies wird nicht unbedingt zu einem stabilen Zweitwohnungsimmobilienmarkt führen.

 

„rro.ch“: „Immer mehr Gemeinden führen eine Steuer auf Zweitwohnungen ein.“


Eigentor

(2015-02-20)

 

„Märkische Onlinezeitung“: „Wer wirklich von auswärts kommt und die Möglichkeit hat, der umgeht sie offenbar: Rund 631 von 1318 gemeldeten Personen mit Zweitwohnung in Neuruppin meldeten sich ab. Doch nur 318 neue Hauptwohnsitze wurden angemeldet. Die Zweitwohnungssteuer trifft also vor allem viele Neuruppiner.“


Brandenburger Unsitte

(2015-06-03)

 

„Märkische Onlinezeitung“: „Eine Zweitwohnungssteuer sei in Brandenburg weit verbreitet. Mittlerweile werde sie von 80 Kommunen im Land erhoben, stellte Bürgermeister … fest.“


Zweitwohnungsteuer für Moorgrundstück

(2015-06-28)

 

„merkur.de“: „Schlafen könne man in dem Häuschen zwar – doch seine Frau und er tun das aus Bequemlichkeitsgründen schon länger nicht mehr. Erschlossen sei die Hütte nur über einen Trampelpfad, Strom gebe es keinen, das vorhandene Plumpsklo müsse man selbst ausräumen.“

 

„Noch einfacher sind die Verhältnisse beim zweiten Kläger, einem 79-jährigen Holzkirchner. Seine 1931 erbaute Zehneinhalb-Quadratmeter-Hütte – umgeben von 300 Quadratmeter Grundstück – war bislang gar nicht steuerlich veranlagt, wie ... bestätigt. Nach dem neuen Gutachten aber sollte der Eigentümer einen zweistelligen Eurobetrag pro Jahr bezahlen.“


Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs zur Rechtswidrigkeit der Zweitwohnungsteuer

(2015-07-12)

 

„Berliner Woche“: Eine unmittelbare Staffelung der Zweitwohnungssteuer ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BverfG) entschieden (Az.: 1 BvR 1656/09), erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Berechnung einer Steuer nach den Mietwerten, die die Finanzämter vor über 50 Jahren zur Berechnung der Einheitswerte ermittelten, für rechtswidrig (Az.: II R 16/13).“


Bagatellsteuererhebung durch die Kommunen ohne Ende

(2015-07-13)

 

„derwesten.de“: „Kleinvieh macht auch Mist. Nach diesem Motto kassieren klamme Kämmerer in den NRW-Kommunen kräftig beim Bürger ab. Hundesteuer, Sexsteuer, Zweitwohnungssteuer, Spielautomatensteuer – der Steuerzahlerbund spottete ­bereits, bald werde es eine Steuer auf Papageien und Goldhamster geben.“


Einwohner zweiter Klasse“

(2015-08-09)

 

„Freie Presse“: „Plauen. Sie sind Einwohner zweiter Klasse. Zumindest mit Blick auf die Plauener Stadtkasse. Denn für die Kämmerei zählen Menschen mit Zweitwohnsitz in der Stadt wenig.“


Schlüsselzuweisungen

(2015-08-22)

 

„badische-zeitung.de“: „Wenn sich aufgrund der Zweitwohnsitzsteuer von den 350 Personen nur 100 ihren Hauptsitz in Grenzach-Wyhlen anmelden würden, wäre das für die Gemeindekasse bares Geld wert: Denn versteuert wird am ersten Wohnsitz – und dorthin fließen auch die Schlüsselzuweisungen. Pro Bürger kommen an Schlüsselzuweisungen und Steueranteilen im Jahr etwa 1200 Euro zusammen", weiß ... Bei 100 Ummeldungen könnte die Gemeindekasse also jährlich um 120 000 Euro voller werden…“

 

Auf der Jagd nach den Schlüsselzuweisungen ist jedes Mittel recht und die Zweitwohnungsteuer hervorragend geeignet zur Bestrafung für unbotmäßiges Verhalten, sprich Nichtanmeldung eines Hauptwohnsitzes. Die Schlüsselzuweisung ist aber der falsche Ansatz, ebenso wie der Zweitwohnsitz eben nicht zwangsläufig der Lebensmittelpunkt sein muss und das Vorhalten einer Zweitwohnung auch nicht auf eine erhöhte Belastungsfähigkeit hinweist. Es gibt eben viele Gründe und Zwangsläufigkeiten Wohneigentum zur gelegentlichen Nutzung vorzuhalten und der Bewohner des Zweitwohnsitzes nutzt die vorhandene Infrastruktur nur zeitweise und auch nur in Teilen. Abgesehen davon zahlt er ohnehin sämtliche kommunale Abgaben und lässt manchen Euro in der Gemeinde, wenn dort das Angebot stimmt. Die betroffenen Kommunen haben ihn mit irgendwelchen Angeboten gerne zu sich gelockt, meist noch zu Zeiten als man dort nicht einmal wusste wie man Zweitwohnungsteuer schreibt. Ortsansässige Handwerkerbetriebe werden gerne für den Bereich der Zweitwohnungen tätig.

 

Folgt man diesem Zeitungartikel dann könnte man daraus schlussfolgern, dass die Schlüsselzuweisung letztendlich die Ursache für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer ist. Es ist wohl auch so, denn nur dadurch wurden Begehrlichkeiten geweckt. Letztendlich aber der Versuch der Kommunen geweckte Begehrlichkeiten auch finanziell zu realisieren, denn irgendwie muss man ans Geld kommen. Vielleicht sollten diese aber einmal darüber nachdenken ob letztendlich deren Attraktivität und die gebotenen Möglichkeiten ausreichen um einen Hauptwohnsitz dort in Erwägung ziehen zu können. Es reicht eben oft nicht für einen ganzjährigen Aufenthalt, wenn dort nur wenige Monate im Jahr einiges stimmt, danach dann aber „die Bürgersteige wieder hochgeklappt werden und abends der Mond mit der Stange weitergeschoben wird“.

 

Also ist die Schlüsselzuweisung der Bundesländer an die Kommunen der falsche Ansatz zumindest, wenn diese, wie jetzt, unmodifiziert gießkannenartig über die Gemeinden ausgeschüttet werden. Hier liegt eben schon der Systemfehler. Es wird eine Zweitwohnungsteuer zugelassen zur Entvölkerung des ländlichen Raumes damit durch die Zweitwohnungsteuer erhebenden Gemeinden Druck auf Teilzeitbewohner ausgeübt werden kann einen Hauptwohnsitz anzumelden. Warum wird die Schlüsselzuweisung nicht zwischen den Gemeinden mit Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz aufgeteilt? Zumindest würde es unattraktiver werden auf Hauptwohnsitzanmeldungen Jagd zu machen.

 

Ein weiterer Fehler ist, dass man den Kommunen die Deutungshoheit und die Kreativität für kommunale Steuern überlässt ohne dafür Vorgaben und Grenzen zu setzen. In ihrem Hoheitsgebiet kann jeder Provinzrat eigentlich fast unkontrolliert, grenzenlos und ohne jegliche Plausibilitätskontrolle kommunale Gebühren, Abgaben und Steuern, seien sie noch so abenteuerlich, einführen. Es kommt nur auf die richtige Definition an. Der Kreativität und dem Einfallsreichtum sind keine Grenzen gesetzt. Wir werden uns noch wundern was denen noch einfallen wird.

 

Das den Betroffenen dann, wie bei der Zweitwohnungsteuer, jegliche demokratische Kontrollmöglichkeit oder Würdigung entzogen wird, dies ist eben der Kollateralschaden der diesem Personenkreis entsteht. Die Verursacher müssen keine Konsequenzen fürchten. Meistens betreffen die Abgaben ohnehin nur Menschen die sich nur zeitweise in den Gemeinden aufhalten, dort oft zumindest nicht verwurzelt sind und da darf das moderne Raubrittertum natürlich zuschlagen, zum Wohle der eigenen Wähler, die dafür natürlich volles Verständnis aufbringen und der Propaganda der Verursacher gerne folgen. Diese aber, ohnehin eigenen nur kirchtumspolitischen Gegebenheiten unterworfenen Gesetzmäßigkeiten, erdacht und kontrolliert von „Provinzfürsten“, deren Deutungshoheit und deren Demokratieverständnis unterliegendes Zeitbild, kann von den Betroffen nicht beeinflusst werden und diese Willkür wird gegen deren Willen durchgesetzt.

 

Demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten gegen die Verursacher sind für die Betroffenen nicht vorgesehen und rechtsstaatliche Möglichkeiten sind auch nur in arg begrenzter Anzahl vorhanden. Zumindest sind hier Erfolgsaussichten sehr überschaubar. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist auch nur ein Feigenblatt welches Prüfungsmöglichkeiten vorgaukelt. Die Urteile gehen meist in eine Richtung, dahin, dass die Verwaltung zumindest keinen großen Schaden nimmt. Verwaltungsrichter werden auch von Steuergeldern bezahlt, allerdings durch das Bundesland. Es ist doch alles fauler Zauber was uns diesbezüglich vorgemacht wird. Der Bürger soll nur ruhiggestellt werden und Zusammenhänge nicht voll erkennen.

 

Kein Politiker der „höheren“ Ebene ist an einer Änderung dieser Zustände interessiert, denn letztendlich stammen diese allesamt aus der Kommunalpolitik vor Ort in der sie nach wie vor verwurzelt sind, denn nominiert werden die Kandidaten in den Heimatwahlkreisen und da darf man es sich mit den Provinzfürsten nicht verderben.


Zwei Zweitwohnungsteuerpflichtige waren vor dem Münchener Verwaltungsgericht erfolgreich

(2015-11-17)

 

„Augsburger Allgemeine“: „Steuer für Zweitwohnungen auf der Kippe.“ „Zumal die Gemeinden Bad Wiessee und Schliersee zwischenzeitlich angekündigt haben, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen. Bad Wiesssee käme ein Wegfall der Zweitwohnungssteuer teuer zu stehen. Die Gemeinde erlöst damit nach eigenen Angaben rund 400000 Euro im Jahr. Über eine halbe Million Euro sind es demnach in der Stadt Tegernsee mit Schliersee.“


Zweitwohnungsteuererhebung in Hessen

(2016-02-28)

 

„Gießener-Allgemeine“: „Vergangenes Jahr wurde die Zweitwohnungssteuer von 72 der insgesamt 426 hessischen Städte verlangt; die exakten Zahlen aller Kommunen für 2016 liegen noch nicht vor.“


Kommunale Finanzpolitik kann wohl kaum einer

(2016-03-02)

 

Ein, wie ich finde, treffendes Beispiel für die Unfähigkeit der Kommunalpolitik mit den vorhandenen Ressourcen umzugehen ist dieser Bericht in „NWZ Online“. Im Laufe der Jahre nichts dazu gelernt, im neuen Haushalt größere Löcher als jeder Schweizer Käse verträgt, greift man auf das vermeintliche Allheilmittel Zweitwohnungsteuer zurück. Wovon träumen diese Ratsherren nachts? Womöglich fallen in deren Träumen die Sterntaler vom Himmel? Dies hat aber mit der Realität nichts zu tun. Vielleicht sollten diese Ratspolitiker demnächst einen Teil der vorhandenen Mittel dafür einsetzen um am Lottospiel zum Haushaltsausgleich teilzunehmen bzw. dieses damit zu versuchen. Diese Vorgehensweise ist ebenso effektiv wie die Zweitwohnungsteuererhebung. Sparen bringt jedenfalls mehr und ist nachhaltiger als eine Zweitwohnungsteuer einzuführen bei der die Kosten für die Erhebung wahrscheinlich höher liegen werden als das was unter dem Strich übrig bleiben wird. Haushaltlöcher lassen sich nicht durch die Erhebung einer Bagatellsteuer beheben, dafür muss man einen Plan haben und letztendlich hilft nur so viel auszugeben wie vorhanden ist, auch wenn man damit parteipolitische Utopien und Begehrlichkeiten nicht immer befriedigen kann:

 

„nwzonline.de“: „Jever - Auch 2016 reicht das Geld nicht aus. - Haushalt mit 1 Million Euro Minus beschlossen.“


Maßlosigkeit als Grundlage der Zweitwohnungsteuererhebung

(2016-03-07)

 

…aber verstehen müssen es die Beschlussgremien nicht.

 

„Märkische Allgemeine“: „Wir können allerdings noch nicht sagen, welche Erträge die Stadt damit erzielen wird“, sagte … am Dienstagabend beim Finanzausschuss der Stadt. Damit kann sich … (WG Bürger für Gransee) nicht anfreunden: „Das ist eine große Erhöhung. Wir beschließen seit geraumer Zeit nur noch Erhöhungen. Und jetzt wissen wir nicht genau, was auf die Bürger zukommt. Ich habe damit Bauchschmerzen.““


Silvaplana – Protest hatte Erfolg

(2016-03-15)

 

„bluewin.ch“: „Sie schrieben Leserbriefe und klagten, sie fühlten sich nicht mehr willkommen. Gleichzeitig warnten sie die Gemeinde, es sei der falsche Weg, mit Strafsteuern jene Gäste zu vergraulen, die jahrzehntelang das einheimische Gewerbe berücksichtigt hätten. Und sie drohten, eben jenes Gewerbe nicht mehr zu berücksichtigen.“

 

„Engadiner Post“: „Der Souverän von Silvaplana hat die umstrittene Zweitwohnungssteuer mit 105 gegen 45 Stimmen deutlich abgelehnt. Damit geht ein rund sechsjähriger Streit, der bis vor das Bundesgericht führte, zu Ende.“

 

„Auf der Gegenseite wurde argumentiert, dass mit Sparmassnahmen und einer vernünftigen Investitionspolitik versucht werden soll, die rückläufigen Steuereinnahmen zu kompensieren. Die Zweitwohnungssteuer wurde als Abzockerei der treusten Gäste von Silvaplana bezeichnet.“


Doppelte Gebühr für den Zweitwohnsitz

(2016-05-13)

 

Die Welt“: „Urlauber mit Zweitwohnsitz müssen den Rundfunkbeitrag extra zahlen. Egal, wie oft sie ihre Ferienwohnung, die Datsche oder das Wohnmobil nutzen. Aber es gibt Grenzfälle.“


Offensichtlich will auch „schlecht Ding Weile haben“

(2016-07-16)

 

Zweitwohnungsteuersatzungen sind nun einmal Satzungen der Beliebigkeit und etliche Kommunen sind nun schon zig-mal rechtlich damit auf die Nase gefallen und haben dann wieder einen neuen Versuch unternommen eine gerichtsfeste Satzung zu erstellen. Das bedauerliche daran ist, dass niemand die Gemeinden daran hindern kann es so lange zu versuchen bis dieser Unsinn dann Bestand hat, zumal die Urteile der Verwaltungsgerichte auch sehr großzügig und einseitig zu Gunsten der Zweitwohnungsteuer erhebenden Institutionen ausfallen. Es ist aber richtig ständig daran zu arbeiten eine Lücke im System zu finden, vor allen Dingen aber den Kommunen mit der Erhebung so viel Arbeit zu machen, dass der Nutzen dieser unsinnigen Zweitwohnungsteuer so gering wie möglich bleibt.

 

„Mitteldeutsche Zeitung“: „Nach drei Jahren startet die Einheitsgemeinde Südharz einen neuen, nunmehr dritten Versuch: Sie will eine „wasserdichte“ Zweitwohnungssteuer beschließen, sie soll juristisch nicht mehr anfechtbar sein. Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde hat dem Entwurf der Satzung bereits zugestimmt. Die Gemeinde hofft, auf diese Weise jährlich etwa 18.000 Euro einzunehmen. Wann die Satzung im Gemeinderat beschlossen werden soll, ist noch nicht bekannt.“

 

Dieses Beispiel allein zeigt schon die Unsinnigkeit des Zweitwohnungsteuersystems. Für eine erhoffte Bruttoeinnahme von ca.18.000 EUR wird hier ein derartiger Aufwand betrieben. Wahrscheinlich ist die dortige Verwaltung aber ohnehin nicht ausgelastet und der Rat der Gemeinde hat die wirklichen Probleme dort nicht erkannt und beschäftigt sich lieber mit solchen Utopien als wirkliche Problemstellungen anzugehen. Jeder sucht eben nach seiner Existenzberechtigung.


Verfolgte der Zweitwohnungsteuer

(2016-07-17)

 

Zu den Verfolgten der Zweitwohnungsteuer gehören auch die Studenten. Allerdings ist es ein Irrtum anzunehmen, dass sich darauf die Problemstellung reduziert. Mit diesem Personenkreis, ebenso wie dem der Zweitwohnungsbesitzer, haben sich die Zweitwohnungsteuer erhebenden Kommunen aber einen Kreis ausgesucht der denen aus den gegebenen Umständen heraus wenig entgegen zu setzen hat.

 

Die Kommunen gehen da rigoros vor und jedes Mittel ist denen dabei „Recht“.

 

„Sächsische Zeitung“: „Die Stadt Zittau will von der Hochschule eine Auskunft über ihre Studenten. Doch die weigert sich.“


Willkür-Steuer

(2016-08-01)

 

„Märkische Allgemeine“: „90 Haushalte und damit gut jeder dritte Betroffene hat gegen die Zweitwohnungssteuer Widerspruch eingelegt.“


FDP-Fraktion des Niedersächsischen Landtags ließ über ihren „Vormund“ zur Zweitwohnungsteuer antworten

(2016-08-01)

 

Vor einigen Tagen schrieb ich die Mitglieder der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag jeweils persönlich mit direkter an sie gerichteter E-Mail an, um diese nach deren persönlicher Einstellung zur Zweitwohnungsteuer zu befragen, zwei Adressen ermöglichten keinen Kontakt. Die Landtagsfraktion der FDP im Niedersächsischen Landtag hat 14 Mitglieder:

 

 

Sehr geehrte …,

 

in Niedersachsen darf Zweitwohnungsteuer erhoben werden. Deren Erhebung liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Aus meiner Sicht eine unsinnige Bagatellsteuer mit zweifelhaftem Nutzen, zu entrichten von einem Personenkreis der auf die Kommunalpolitik in den erhebenden Gemeinden kaum demokratischen Einfluss nehmen kann und der ohnehin sämtliche kommunale Gebühren, Steuern und Abgaben in voller Höhe zahlt.

 

Was haben Sie, ggf. Ihre Partei, während dieser Legislaturperiode bisher gegen die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer unternommen oder planen Sie noch Aktivitäten um diese Steuer abzuschaffen?

 

Sind Sie mit der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer einverstanden, warum halten Sie diese dann für sinnvoll?

 

Mit freundlichen Grüßen…

 

 

Es war dann schon recht aufschlussreich für mich, dass ich auf meine an den jeweiligen Abgeordneten unter dessen E-Mail-Adresse gerichtetem E-Mail eine sofortige pauschale Antwort des Parlamentarischen Geschäftsführers postwendend erhielt. Einzelmeinungen zu diesem Thema gibt es offensichtlich in der FDP-Fraktion des Niedersächsischen Landtags nicht, man ließ den „Vormund“ sprechen, da die Abgeordneten selbst wohl nicht zu einer Stellungnahme bereit waren oder dazu keine Meinung haben?:

 

 

„…vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Juli 2016, die ich stellvertretend für die Mitglieder der FDP-Landtagsfraktion beantworten möchte. Die Freien Demokraten vertreten die Auffassung, dass die Steuern, die von den Kommunen erhoben werden können, im niedersächsischen Kommunalabgabengesetz abschließend festgelegt sind. Wir haben daher in der laufenden Legislaturperiode keine Initiative im Niedersächsischen Landtag zur Abschaffung der Zweiwohnungssteuer ergriffen, da dies einzig und allein im Verantwortungsbereich der jeweiligen Kommune liegt.

 

Im Einzelfall kann die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer sicherlich kritisch gesehen werden. So ist es nicht unüblich, dass beispielsweise der Verwaltungsaufwand einen Großteil der Steuereinnahmen wieder verschlingt. Sollten Sie von der Erhebung der Zweitwohnungssteuer persönlich betroffen sein, zögern Sie nicht, die entsprechenden Ratsmitglieder auf die Problematik anzusprechen. Auch dieses Vorgehen ist eine Möglichkeit der politischen Teilhabe. Gerne stelle ich den Kontakt zu den Freien Demokraten vor Ort her…“

 

 

Meine Antwort:

 

…für Ihre schnelle und aufschlussreiche Stellungnahme danke ich Ihnen, insbesondere Ihr Angebot zur Unterstützung der Kontaktaufnahme zu den Freien Demokraten vor Ort.

 

Es ist die Gemeinde Lindwedel, vertreten über die Samtgemeinde Schwarmstedt, die mich mit der Zweitwohnungsteuer schikaniert.

 

Nach meinem, möglicherweise lückenhaften, Erkenntnisstand ist Ihre Partei in den dortigen Ratsgremien nicht vertreten. Mit dem Thema Zweitwohnungsteuer bei den anstehenden Kommunalwahlen werden Sie aber auch ganz bestimmt nicht punkten und bestimmt auch keine Wählerschichten, insbesondere neue, für sich mobilisieren können, denn die von der Zweitwohnungsteuer geplagten Bürger dürfen sich vor Ort nicht an den Wahlen beteiligen. Ihre Parteifreunde vor Ort werden deshalb wohl kaum Interesse, zumindest nicht zum jetzigen Zeitpunkt, an diesem Thema haben. Die haben dort wohl andere Probleme?

 

Ihre Feststellung, dass das Ansprechen der entsprechenden Ratsmitglieder auch „eine Möglichkeit der politischen Teilhabe“ ist habe ich bereits hinter mir. Es war sehr interessant.

 

Ich habe zwei Versuche unternommen und sämtliche Ratsmitglieder der dortigen Räte persönlich angeschrieben. Von keinem habe ich eine Antwort erhalten. Ein Ratsmitglied schaffte es sogar die Annahme meines persönlich an ihn gerichteten nicht eingeschriebenen Briefs zu verweigern.

 

So sieht die gelebte kommunale Demokratie für Zweitwohnungsteuerpflichtige aus. Die Kirchtumspolitik lässt grüßen und das „Raubrittertum“ gegen vor Ort nicht mindestens in der zweiten Generation dort Lebende ist dies der Maßstab der Toleranz. Es ist eben eine Neidsteuer, Ausdruck der Kirchturmspolitik und Intoleranz.

 

Ich möchte Sie aber nicht weiter mit meinen Ausführungen langweilen, ich werde versuchen anderweitig Gehör und versuchen vielleicht Mitstreiter gegen diese „Beutelschneiderei“ mit der Zweitwohnungsteuer zu finden, da die althergebrachten politischen Gremien offensichtlich nur ihr Augenmerk auf publikumswirksame Bereiche legen und nur die vermeintlich großen Dinge des politischen Lebens im Auge haben können oder wollen.

 

Durch eine vernünftige Regelung der kommunalen Zuweisungen durch das Land an die Kommunen könnte diese Steuer entbehrlich und vollkommen uninteressant werden. Damit wären wir bei der Zuständigkeit der Landespolitik und könnten die egoistischen Auswüchse vor Ort hinter uns lassen. Die Kommunalpolitiker würden auch den Misthaufen hinter dem Haus mit einer Steuer belegen, wenn sie dadurch nicht ihre Wähler treffen würden, was bei der Zweitwohnungsteuer nicht der Fall ist.

 

Ich möchte es bei dieser Gelegenheit auch nicht versäumen auf das bayerische Modell zur Zweitwohnungsteuererhebung zu verweisen welches einige Auswüchse glättet und verhindert, allerdings bedarf auch dieses einer Überarbeitung.

 

Es hat mich allerdings doch ein bisschen in Erstaunen versetzt, dass Sie als „Vormund“ der Landtagsabgeordneten Ihrer Partei auftreten. Bisher war ich der Ansicht, dass der einzelne Abgeordnete jeden Bürger dieses Landes vertritt, er eine eigene Meinung haben darf und diese auch kundtun kann? Offensichtlich habe ich, was die Politik betrifft noch viel dazu zu lernen…


Auf meine Anfrage zur Zweitwohnungsteuer bei den einzelnen Landtagsabgeordneten von „Bündnis 90 / Die Grünen“ kam auch kaum eine Antwort

(2016-08-12)

 

Was nicht ist kann aber noch werden? Die Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ verfügt im Niedersächsischen Landtag über zwanzig Landtagsabgeordnete von denen ich bis jetzt drei Antworten bekam. Auszugsweise:

 

  1. 1. „…vielen Dank für Ihre ausführliche Erwiderung zu meiner Antwort. Ich bitte um Verständnis, dass mir die Zeit fehlt, mit Ihnen über die einzelnen Punkte erneut genauso ausführlich zu debattieren. Zumal ich auch kein ausgewiesener Steuerexperte bin und mich auch fachlich nicht in diesem Arbeitsfeld bewege…“

 

  1. 2. „… Ihre Anfrage haben wir heute zuständigkeitshalber an das Vorzimmer der Ministerin Rundt im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Hannah-Arendt-Platz 2 30159 Hannover  abgegeben.

 

 Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten…“

  1.  
  2. 3. „…vielen Dank für Ihre Anfrage. Vor einer Antwort auf Ihre Fragen möchte ich das Thema gerne erst mit dem Kollegen in meiner Fraktion besprechen, der das Kommunalrecht zum Schwerpunktthema hat. Entweder melde ich mich dann bei Ihnen oder er selbst…“

 

Wann haben Sie den für Ihren Wahlkreis, zusätzlich den für den Wahlkreis Ihrer Zweitwohnung, zuständigen Landtagsabgeordneten über seine Kenntnisse zur Zweitwohnungsteuer befragt und ob bzw. warum er diese für zweckmäßig hält? Vielleicht bekommen Sie eine Antwort?


Offensichtlich suchen sich die Landtagsabgeordnete die Fragestellungen selbst aus die sie dann beantworten möchten?

(2016-08-15)

 

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag besteht aus 54 Abgeordneten. Ich habe jeden einzelnen Abgeordneten angeschrieben, bis jetzt habe ich sechs Antworten vorliegen. Mit zwei Landtagsabgeordneten hatte ich einen sehr erfreulichen längeren Schriftwechsel zu diesem Thema, zwei verteilten Allgemeinplätze und zwei weitere Mitteilungen waren mehr oder weniger Weitergabenachrichten.

 

Interesse an diesem Thema hatten somit bis jetzt zwei Abgeordnete. Für mich ein weiteres Zeichen dafür, dass sich die Zweitwohnungsteuerzahler viel zu ruhig verhalten.


Keine Antwort von den Kompetenzträgern der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag

(2016-08-17)

 

Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag verfügt dort über 49 Abgeordnete. Nach den mäßigen Rückläufen bei meiner Anfrage an die einzelnen Abgeordneten der Fraktionen habe ich mir nicht mehr die Mühe gemacht auch jeden einzelnen Abgeordneten der SPD-Fraktion anzuschreiben. Ich hatte fünf Abgeordnete dieser Fraktion angeschrieben, die Fraktionsvorsitzende und die vier Stellvertreter, insgesamt fünf Anschreiben.

 

Eine Antwort habe ich ausnahmslos nicht erhalten.


Einwohnerzahl durch Zweitwohnungssteuer gestiegen“

(2016-10-22)

 

„Mitteldeutsche Zeitung“: „„Die Zweitwohnungssteuer hat uns etwas gebracht“, betont heute Bad Dürrenbergs Bürgermeister … (CDU).“

 

Es findet sich immer eine Begründung um das eigene Vorgehen zu rechtfertigen. Schon Churchill stellte fest, dass man einer Statistik nur trauen kann, wenn „man diese selbst gefälscht hatte“. Der Einwohner den man sich hier mit der Einführung der Zweitwohnungsteuer erkämpfte geht einer anderen Gemeinde verloren. Vielleicht wechselt sogar der eine oder andere Einwohner aus diesem Grund den Hauptwohnsitz aus der steuererhebenden Gemeinde? In der Regel somit „linke Tasche, rechte Tasche“, nach der Methode „heiliger St. Florian verschon mein Haus, zünd andere an…“. Soviel zur kommunalen Solidarität und der Ansteckungsgefahr bei den Nachbargemeinden bei dieser Vorgehensweise.

 

Es sind alles nur „Milchmädchenrechnungen“ die hier schlaue Provinzfürsten aufmachen um die Einführung einer Bagatellsteuer zu rechtfertigen um anderen in die Tasche zu greifen. Um 5.000 Euro Zweitwohnungsteuer zu erheben wird ein derartiger Aufwand provoziert. Was bleibt dann bei genauer Betrachtung der Abläufe wirklich über, bzw. bleibt überhaupt etwas über? Es ist an der Zeit diesen Irrsinn mit der Zweitwohnungsteuer zu beenden.

 

In der Presse wird zur Zweitwohnungsteuer immer der gleiche Blödsinn kolportiert. Vielleicht sollten dort diese Abläufe kritisch hinterfragt werden und nicht immer nur die stakatohaften Wiederholungen gebracht werden. Aber das würde dann dazu führen, dass der Rat und die kommunale Verwaltung ungehalten über die Berichterstattung wären und möglicherweise die kommunalen Anzeigen bei wohlgesinnten Presseorganen einstellten.


Die Zweitwohnungssteuer in Babenhausen produziert „Heimatvertriebene““

(2016-10-23)

 

Diesen Ausführungen muss nichts hinzugefügt werden:

 

„op-online.de“: „Mit großer Mehrheit ist im Stadtparlament die Einführung einer Zweitwohnungsteuer beschlossen worden. Nun wächst die Kritik daran…“


Es wird immer der gleiche Schwachsinn kolportiert

(2016-10-30)

 

RP Online“: „Erkrath - Stadt will Steuern für Zweitwohnung -  Zur Erklärung heißt es: Mit dieser Steuer wird ein besonderer Aufwand besteuert, also eine persönlich motivierte Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen. Gemeint ist hier das Innehaben einer 2. Wohnung. Die Zweitwohnungssteuer wird in vielen Gemeinden in NRW erhoben.

 

Nach einigen Unsicherheiten ist diese Steuerart heute rechtssicher und ihre Rahmenbedingungen sind durch Gerichtsurteile weitestgehend fixiert.“

 

Es ist immer der gleiche Blödsinn der von Kommunalpolitikern kolportiert wird um sich zu rechtfertigen für etwas wofür es keine Rechtfertigung geben kann. Nachgeplappert ohne Sinn und Verstand um ein fadenscheiniges Argument für die Einführung einer sinnlosen Bagatellsteuer auf den Weg bringen zu können, deren Erhebung häufig teurer ist als deren Ertrag. Vermeintliche Rechtfertigung, populistisch, applausheischend um sich bei denen einzuschleichen die diese Neidsteuer für gerechtfertigt halten, weil nicht betroffen. Missgunst lässt grüßen. Die kommunalpolitische Finanzmisere, von diesen Kommunalpolitikern selbst verursacht, wird die Zweitwohnungsteuer nicht beseitigen und auch nicht mindern. Dazu müsste man in den betroffenen Kommunen endlich nur das ausgeben was hereinkommt, aber wirtschaften konnten diese Politiker noch nie. Der Zweitwohnungsteuerpflichtige kann sich in der Regel nicht bei der nächsten Wahl bedanken, da meistens dort nicht wahlberechtigt. Das Wahlrecht ist an den Hauptwohnsitz gekoppelt. Eine gefahrlose, eher wohl raffinierte, Vorgehensweise der Kommunalpolitik.

 

Was die Aussage zur Rechtssicherheit betrifft zeigt sich immer wieder, dass die Kommunalpolitik häufig nicht in der Lage ist rechtssichere Satzungen zu produzieren. Die Zweitwohnungsteuerpflichtigen nehmen nur allzu oft den Griff in ihre Taschen fatalistisch hin ohne sich zu wehren. Gehen Sie gegen Zweitwohnungsteuerbescheide vor, in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht benötigen Sie nicht einmal einen Anwalt. Sie können selbst vortragen.

 

Zweitwohnungsteuerpflichtige wehren Sie sich endlich gegen diese Beutelschneiderei und den Griff in die eigene Tasche.

 

Lassen Sie der Kommunalpolitik vor Ort keine Verschnaufpause, weisen Sie ständig auf diesen Missstand hin, darauf, dass Sie nicht mit der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer einverstanden sind. Beschäftigen die Kommunalverwaltungen ständig mit Eingaben und sei es nur den Antrag zu stellen von der Zweitwohnungsteuer befreit zu werden. Schaffen Sie dort Beschäftigung und Verwaltungsvorgänge die dort Zeit und Mittel kosten.

 

Vielleicht findet sich auch endlich jemand der einen Zweitwohnungsteuerprozess bis vor den Europäischen Gerichtshof vorantreibt, denn in Europa ist die Zweitwohnungsteuer weitestgehend unbekannt. Nur einige schweizerische und österreichische Kommunen haben sich die Einführung bei ihren deutschen Nachbarn abgeguckt. Hilfe von den Haus- und Grundbesitzervereinen können Sie nicht erhoffen für die ist dies kein lohnenswertes Thema. Werden Sie selbst tätig.


Erfurt – eine Geschichte zur Abzockerei

(2016-10-31)

 

„JENAPOLIS“: „…Ich halte es jedoch für ein falsches Spiel, wenn ehrliche Menschen doppelt abgezockt werden und das nicht zu wenig.“


Zweitwohnungsteuer ist „kommunistisch“

(2016-11-01)

 

„rp-online.de“: „… von der FDP sagte, die Steuer sei "kommunistisch". Nur weil einer so viel Geld habe, sich eine Zweitwohnung leisten zu können, müsste er nicht gleich Steuern zahlen. Dann müsste man auch das Tragen von Rolex-Uhren besteuern.“

 

„Wie viele Zweitwohnungen es in Erkrath tatsächlich gibt, kann keiner sagen. Kämmerer … versprach aber im Hauptausschuss, dass sich seine Leute notfalls auch mit Überstunden richtig an die Arbeit machen, um an konkrete Zahlen zu kommen.“


Heroischer Kampf zur Eintreibung der Zweitwohnungsteuer

(2016-11-05)

 

„op-online.de“: „So hatten die Stadtverordneten im Juni 2014 eine Zweitwohnungssteuer beschlossen.“ – „Mehr als zwei Jahre später sind immer noch nicht alle Bescheide zugestellt. Die ersten Bescheide waren Ende Juli 2016 versandt worden, wie die Stadtverwaltung auf Anfrage mitteilte.“ – „Die zusätzliche Aufgabe sei zwar Neuland für die Fachabteilung, werde aber „mit viel Engagement neben dem normalen Betrieb und ohne zusätzliches Personal erledigt“.

 

Ob da „Schilda“ nicht grüßen lässt? Vielleicht war es auch nur eine Beschäftigungsmaßnahme für eine nicht ausgelastete Kommunalverwaltung?


Drastische Reduzierung der Zweitwohnsitze nach Zweitwohnungsteuereinführung

(2016-11-14)

 

„metropolnews.info“: „Wiesbaden – Die Einführung der Zweitwohnungsteuer zum 1. Januar dieses Jahres hat zu einem drastischen Rückgang der in Wiesbaden gemeldeten Nebenwohnsitze geführt: von fast 27.000 vor einem Jahr auf aktuell nur noch 4.700.“

 

„Weitere Details verrät die neue Veröffentlichung „blickpunkt.statistik“ des Amtes für Strategische Steuerung, Stadtforschung und Statistik – ab sofort zu finden unter www.wiesbaden.de/statistik (Publikationen).“


 

 

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