Zweitwohnungsteuer II

 

 

 

 

 

 

Wer kämpft,

 

kann verlieren.

 

Wer nicht kämpft,

 

hat schon verloren.

 

 

 

 

Wer ist ein Optimist? – Ein Optimist ist der glaubt durch sachliche Gespräche und Logik beim Thema Zweitwohnungsteuer und Wohnungsbaupolitik die Kommunalpolitik davon überzeugen zu können rational zu denken und insbesondere beim Thema Zweitwohnungsteuer keine Kirchturmspolitik zu betreiben und den Populismus außen vor zu lassen. Ganz abgesehen von ideologisch geprägten Auswüchsen. Diese rhetorisch geübte kommunale Truppe ist durch Gesprächsangebote und sachliche Argumente nicht zu beeindrucken. Die Ideologie ist hier Maßstab für die Vorgehensweise, teilweise auch die in der Kommunalpolitik weit verbreitete Borniertheit.

 

„Pecunia non olet“ - Der römischen Kaiser Vespasian soll seinem Sohn Titus eine Münze unter die Nase gehalten haben als dieser ihn fragte, ob die ja doch recht anrüchige Gebühr für öffentliche Toiletten nicht der Römer unwürdig sei. Natürlich verneinte Titus. Der Kaiser soll geantwortet haben "Pecunia non olet", Geld stinkt nicht. Die heutigen Nachfolger im Geiste von Vespasian in den Rathäusern sind weitaus erfinderischer und kreativer, aber ebenso hemmungslos.

 

Zweitwohnungsteuer ist Beutelschneiderei. Die Kommunen gehen gegen einen Personenkreis vor der sich bei der nächsten Wahl nicht dafür „bedanken“ kann, denn der überwiegende Teil der Zweitwohnungsteuerpflichtigen ist in der veranlagenden Gemeinde nicht wahlberechtigt.

Es wird auch immer der Eindruck erweckt, dass die Steuerpflichtigen nur die Vorteile nutzen. Dies ist Polemik von Politikern die ihren Haushalt nicht in den Griff bekommen. Die Zweitwohnungsteuer wird deren Misere, Fehler in deren kommunaler Wohnungspolitik und dadurch fehlender Wohnraum, nicht abhelfen.

Der zweitwohnungsteuerpflichtige Eigentümer zahlt sämtliche anfallenden kommunalen Abgaben, wie Grundsteuer, Straßengebühren, Müllabfuhr, Regenwassergebühren, anfallende Anliegerumlagen usw., soweit erhoben die Kurabgabe, wie jeder ortsansässige Steuerpflichtige in voller Höhe und lässt noch manchen Euro in der Gemeinde.

Von einer Leitfunktion dieser Steuer träumen nur die Erschaffer.

 

Zweitwohnungsbesitzer werden ausgegrenzt und diskriminiert.

 

 

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

 

 

Timmendorfer Strand und Hohwacht: Zweitsteuersatzung gekippt

 

 

Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland

 

 

„Braunlage - Zweitwohnungssteuer nicht rechtens“

 

Mietspiegel – Auswirkungen auf die Zweitwohnungsteuer

 

 

 

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

 

Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Lindwedel ab sofort nichtig

 

Bundesverwaltungsgericht - Pressemitteilung Nr. 88/2019 vom 28.11.2019

 

Anleitung oder Freibrief bzw. Bedienungsanleitung für den gefahrlosen Erlass rechts- oder verfassungswidriger kommunaler Satzungen?

 

Aufschlussreich, bemerkenswert und vielsagend?

 

 

 

 

Doppelte Haushaltsführung von Ledigen

 

Zweitwohnungsbesitzer müssen abreisen

„Zweitwohnungsbesitzer in Schleswig-Holstein sollen sofort abreisen.“

Kampf gegen Zweitwohnungen

 

„Rauswurf aus der Zweitwohnung“

Erlässt mir das Land jetzt die Zweitwohnsitzsteuer?

Einwohner zweiter Klasse

 

Zweitwohungsbesitzer nicht nur an der Küste unerwünscht

 

"Bleiben Sie demokratisch!"

Alles nur „fauler Zauber“? 

 

Wie schnell der „Polizeistaat“ doch funktioniert

 

Der Begriff „Gastlichkeit“ bekommt zurzeit eine ganz neue Bedeutung!

  • Der wahre Charakter zeigt sich jetzt

 

„Einen normalen Alltag gibt es erst nach Covid-19. Das wird frühestens 2022 oder im 2023er-Jahr sein…“

Unkalkulierbare Risiken bei Aufenthalten in den Küstenregionen

In die Illegalität gedrängt

 

„Kommt bald das Ticket für Tagesausflüge ans Meer?“

"„Das Einreiseverbot ist willkürlich, unverhältnismäßig und sehr wahrscheinlich nicht verfassungskonform."“

Wie sich die Bilder gleichen?

 

Ein Gericht findet wohl immer einen Grund das Vorgehen der Verwaltung zu bestätigen?

„Insel-Sheriffs und Beschimpfungen?“

 

„Wer soll das bezahlen…?“ – Die Politik verschleudert das Volksvermögen

„Deutsches Konjunkturpaket: Wer hat noch nicht, wer will noch mehr?“

„Milliarden aus Aktionismus: Der Staat hat bei seinen Finanzhilfen jedes Maß verloren

 

„Wenn eine Seite eine Praline bekam, musste die andere Seite auch bedient werden“

„Machtlos in der Krise, kraftlos in den Debatten und unfähig, das Wahlrecht zu reformieren – willkommen im Bundestag“

„Das deutsche Konjunkturpaket entfacht ein teures Strohfeuer“

 

Beschwerden über mögliche höhere Lärmbelastung

„Wann hat dieser Wahnsinn ein Ende?

Bußgeld gegen Zweitwohungsbesitzer

 

Angst vor dem „Fremden“

„…es gibt gute Gründe, warum Demokratien auf Gewaltenteilung und Kompetenz setzen und nicht auf Aktivisten…“

Die Kommunalpolitik wird dies nicht ruhen lassen?

 

Zweitwohnungssteuer für als Kapitalanlage genutzte Ferienwohnung?

Beherbergungsverbot: Was passiert mit dem Zweitwohnsitz?

„Das ist ein moderner Raubzug“

„Gemeinden der Costa Brava verzeichnen vermehrten Zustrom an Eigentümern mit Zweitwohnung“

 

„Bund und Länder schließen Restaurants und verhängen neues Beherbergungsverbot“

„Beherbergungsverbot: Wann Touristen abreisen müssen“

Vermietung trotz „Lockdown“

Zweitwohnungssteuer für Nebenwohnung Nichtverheirateter

 

Zweitwohnungsbesitzer wieder unerwünscht

„Fallen für Besitzer von Zweitwohnungen“

„Strengere Corona-Maßnahmen“

Seenplatte grenzt Bewegungsfreiheit auf 15 Kilometer ein

 

Zweckentfremdung von Zweitwohnung

„Neue Verwaltungsregeln zur doppelten Haushaltsführung – Reisekosten“

„Nachfrage steigt - Der Traum vom Haus am Meer“

Eigentümer 2. Klasse

 

„Campingplatz: Dauercamper pocht auf Kündigungsschutz“

„Eigentümern wird Einreise verwehrt“

Zweitwohnung – „Doppelte Haushaltsführung“

Da funktioniert der Polizeiapparat

 

„Teure Strafe für Rügen-Urlaub“

„Für Zweitwohnungen wird 2020 die volle Steuer erhoben – obwohl sie im Lockdown nicht genutzt werden durften“

20 Prozent der Wohnungen in Füssen sind Zweit- oder Ferienwohnungen

„Kaum Aussicht auf Ermäßigung bei Zweitwohnungsteuer“

 

„Der Finanzminister und seine Zweitwohnung“

„Steuerzahlerbund kritisiert Erhebung der Zweitwohnsitz-Steuer im Norden“

„Die Ferienwohnung wird in der Corona-Krise zum raren Gut“

„Illegale Ferienwohnungen in Berlin: Bußgelder in Millionenhöhe“

 

Marginale Möglichkeiten der Zweitwohnungsteuer zu entgehen

Bündnis 90/Die Grünen fordern ein Zweitwohnungsverbot und eine -steuer für bestehende Wohnungen

Zweitwohnung am Parlamentssitz

„Rausschmiss“

 

Mecklenburg-Vorpommern jagt die Zweitwohnungsbesitzer erneut vom Hof

„Auch Geimpfte dürfen in MV nicht in Ferienwohnungen“

„Zweitwohnungsbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern bepöbelt

Was ist hier eigentlich los?

 

Es ist und bleibt kurios

„Steuer erhoben: Viele Menschen fliehen aus ihrem Zweitwohnsitz in Frankfurt“

„Wie sich die Bilder gleichen“?

  • „Die Grünen sind heute der Zeitgeist“
  • "Ein beschämender Vorgang"

 

„Gutachten: Viele Zweitwohnungssteuersatzungen nicht rechtens“

 

„Zweitwohnungssteuer: Auch neue Satzungen verfassungswidrig?“

Viele Menschen können sich Zweitwohnungen leisten

„Der Wohlfahrtsstaat ist eine tragische Figur“

„So mindern Sie die Steuer aufs Ferienhaus“?

 

„Rundfunkbeitrag: Keine automatische Beitragsbefreiung für Nebenwohnsitz“

Zeitweise Vermietung grundsätzlich selbst bewohnter Eigentumswohnung ist erlaubt

„Zweitwohnungssteuer – und der Bodenwert als Bemessungsgrundlage“

„Keine Zweckentfremdung: Immobiliennutzung als Zweitwohnung“

 

Lebensmittelpunkt im Ausland, Zweitwohnung in Deutschland

Abzug einer Wohnung bei doppelter Haushaltsführung im Ausland

„Gericht kippt Zweitsteuersatzung der Stadt Fehmarn“

Berechnung, Befreiung und Fristen der Zweitwohnsitzsteuer

 

„Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar“

 Heranziehung von Miterben zur Zweitwohnungssteuer

„Berliner Wohnungspolitik: Warum … «Mietendeckel 2.0» eine Schnapsidee ist“

Zweitwohnungsbesitzer sind natürlich herzlich willkommen?

 

„Richtervorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz unzulässig“

„Ein paar Toiletten oder Mülleimer rechtfertigen keine Strandgebühr!“

„Kommunales Unternehmen durch die Kurtaxe?“

„Mehrwertsteuer: Bürokratie-Angriff auf Omas Apfelkuchen“

 

Zweitwohnungsteuerpflicht besteht auch ohne Übernachtung

Learning by Doing?

Berufliche Zweitwohnung im Ausland

„Ohne Bewerbungsbemühungen auch kein Wohngeld“

 

Die „Mühlen der Bürokratie“

„Fiskus wertete Immobilie aus Nachlass als Zweitwohnung“

Die Scharfmacher sitzen auch in den Rechnungshöfen

Bei Ehepartnern kein Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung

 

„Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?“

Bayerischer Landtag verbietet Bettensteuer

Kreativ bei der Erfindung neuer Bagatellsteuern

Bettensteuer – Fremdenfeindlichkeit der Kommunen kennt keine Grenzen

 

Steuerzahlerbund fordert Abschaffung von Bagatellsteuern

„Für Datschen ohne Trinkwasser wird keine Zweitwohnungssteuer fällig.“

„Zweitwohnungssteuer abschaffen“

Doppelte Haushaltsführung: BFH-Urteil zum eigenen Hausstand am Wohnort

 

„Jede vierte Ferienwohnung auf Sylt ist illegal“

Berliner Linke wollen Zweitwohnungen höher besteuern

Zweitwohnsitz abmelden: Das müssen Sie beachten

Mitversicherung Fahrrad in Zweitwohnung

 

„Wer gemeinsam pendelt, führt kein getrenntes Eheleben“

Mietspiegel – Auswirkungen auf die Zweitwohnungsteuer

„Braunlage - Zweitwohnungssteuer nicht rechtens“

Mieterkündigung bei Zweifamilienhaus, wenn Vermieter als Zweitwohnung nutzt

 

Logik der Kommunalpolitik

Willkür?

Zweitwohnungsteuer – Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung

„Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung“

 

Timmendorfer Strand und Hohwacht: Zweitsteuersatzung gekippt

Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland

 

 

 

 

 

 

Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Lindwedel ab sofort nichtig

28.11.2019

„Ivz.de“: „Urteil aus Leipzig: Keine Übergangsfrist bei rechtswidriger Zweitwohnungssteuer-Satzung“

 

 

„ndr.de“: „In Leipzig ging es nun darum, ob und welche Übergangsfristen gelten. Und das Gericht hat entscheiden, dass für verfassungswidrige Zweitwohnungssteuer-Satzungen keine Übergangsfristen gelten.“

 

 

Bundesverwaltungsgericht - Pressemitteilung Nr. 88/2019 vom 28.11.2019:

 

Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

Wird eine kommunale Abgabensatzung (hier zur Zweitwohnungssteuer) im gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erkannt, darf sie auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden. So entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.


 

Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts betreffen die niedersächsische Gemeinde Lindwedel (BVerwG 9 C 6.18 und 7.18) sowie die schleswig-holsteinischen Gemeinden Friedrichskoog (BVerwG 9 C 3.19) und Timmendorfer Strand (BVerwG 9 C 4.19). Diese Gemeinden erheben Zweitwohnungssteuern, jeweils bemessen anhand der mit dem Verbraucherindex hochgerechneten Jahresrohmiete nach den Wertverhältnissen im Jahr 1964. Dieser Maßstab lehnt sich an die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer an.


 

Das Bundesverfassungsgericht hat den betreffenden Steuermaßstab für die Grundsteuer durch Urteil vom 10. April 2018 beanstandet, weil die Anknüpfung an die Wertverhältnisse von 1964 zu erheblichen Verzerrungen führt. Ob die Gründe dieses Urteils auch auf die Zweitwohnungssteuer übertragbar sind, war aber umstritten. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig bejahte dies und hob die hier umstrittenen Steuerbescheide auf. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied dagegen zugunsten der Gemeinde. Beide Oberverwaltungsgerichte ließen im Hinblick auf die unterschiedlichen Auffassungen die Revision zu.


 

Während der laufenden Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht befand das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18. Juli 2019, dass die Feststellung der Jahresrohmiete für Zwecke der Zweitwohnungssteuer ebenfalls verfassungswidrig ist. Allerdings gewährte es den an den verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten (bayerischen) Gemeinden eine Übergangsfrist zur weiteren Anwendbarkeit ihrer Satzungen bis zum 31. März 2020.


 

Vor diesem Hintergrund konzentrierte sich der Streit vor dem Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen darauf, ob die hier betroffenen Gemeinden die Fortgeltung ihrer fehlerhaften Steuersatzungen übergangsweise beanspruchen können. Dies ist nicht der Fall. Anders als das Bundesverfassungsgericht sind die Verwaltungsgerichte zu einer derartigen Fortgeltungsanordnung nicht befugt. Sie sind vielmehr verpflichtet, angefochtene Steuerbescheide aufzuheben, wenn diese keine Grundlage in einer rechtmäßigen Satzung finden und deshalb die Steuerschuldner in ihren Rechten verletzen.


 

Unzumutbare Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt sind dadurch regelmäßig und auch hier nicht zu befürchten. Denn für die Vergangenheit sind nur die noch konkret angefochtenen Bescheide betroffen. Es besteht keine Verpflichtung, unanfechtbare Bescheide zu überprüfen und anzupassen. Gegebenenfalls sind die Kommunen im Übrigen berechtigt, eine ungültige Satzung rückwirkend durch eine neue Satzung zu ersetzen und auf dieser Grundlage Steuern auch für einen zurückliegenden Zeitraum neu zu erheben. 


 

BVerwG 9 C 6.18 - Urteil vom 27. November 2019

Vorinstanzen:

OVG Lüneburg, 9 LB 123/17 - Urteil vom 20. Juni 2018 -

VG Lüneburg, 2 A 45/17 - Urteil vom 20. April 2017 -

BVerwG 9 C 7.18 - Urteil vom 27. November 2019

Vorinstanzen:

OVG Lüneburg, 9 LB 124/17 - Urteil vom 20. Juni 2018 -

VG Lüneburg, 2 A 180/16 - Urteil vom 20. April 2017 -

BVerwG 9 C 3.19 - Urteil vom 27. November 2019

Vorinstanzen:

OVG Schleswig, 2 LB 90/18 - Urteil vom 30. Januar 2019 -

VG Schleswig, 2 A 134/15 - Urteil vom 19. Juli 2016 -

BVerwG 9 C 4.19 - Urteil vom 27. November 2019

Vorinstanzen:

OVG Schleswig, 2 LB 92/18 - Urteil vom 30. Januar 2019 -

VG Schleswig, 2 A 96/14 - Urteil vom 05. April 2016 –

 

„bverwg.de“: „Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung“

 

 

„cash-online“: „Keine Übergangsfrist bei rechtswidriger Zweitwohnungssteuer-Satzung“

 

 

„ndr.de“: „Kommunen müssen Zweitwohnungssteuer zurückzahlen“

 

 

„ndr.de“: „Viele Gemeinden in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen dürfen ihre Zweitwohnungssteuer nach einer alten Berechnungsgrundlage nicht weiter erheben - auch nicht in einer Übergangsfirst, bis sie ein neues Modell gefunden haben. Das haben die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden.“

 

 

30.11.2019

„lto.de“: „Keine Schon­frist für die Gemeinden“

 

 

Anleitung oder Freibrief bzw. Bedienungsanleitung für den gefahrlosen Erlass rechts- oder verfassungswidriger kommunaler Satzungen?:

 

Erhobene Beträge müssen nur erstattet werden, wenn die zugrunde liegenden Bescheide durch eine Klage angefochten wurden mit der die entsprechende Satzung für nicht gesetzeskonform festgestellt wurde. Alle die nicht tätig wurden haben dann gezahlt, obwohl dafür gar keine rechtskräftige Grundlage bestand. Das Geld ist verloren.

 

Allerdings ist es dann nach einem positiven Urteil für den Kläger für die Beklagten auch kein Problem eine neue Satzung rückwirkend zu erlassen und die Beträge erneut einzutreiben. Die neue Satzung darf bzw. muss dann natürlich auch wieder nicht rechts- und verfassungskonform sein. Das macht überhaupt nichts. Die Kommunen dürfen es eben so lange probieren bis es endlich klappt die Satzung gerichtsfest zu haben. Weitere oder mehrere Versuche schaden auch nicht. Zumindest nicht der öffentlichen Verwaltung.

 

Für mich ist dies staatliche und gerichtliche Willkür.

 

„kommunal.de“: „…Das BVerwG führt aus, dass der Mangel einer Übergangsfrist regelmäßig keine unzumutbaren Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt habe und auch diese hier nicht zu befürchten seien. Denn für die Vergangenheit seien nur die noch konkret angefochtenen Bescheide betroffen. Es bestehe keine Verpflichtung, unanfechtbare Bescheide zu überprüfen und anzupassen. Gegebenenfalls seien die Kommunen im Übrigen berechtigt, eine ungültige Satzung rückwirkend durch eine neue Satzung zu ersetzen und auf dieser Grundlage Steuern auch für einen zurückliegenden Zeitraum neu zu erheben…“

 

„bverwg.de“: „Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung“

 

Wenn Sie als Privatperson einmal so richtig daneben gegriffen haben, dann sind Sie bei entsprechender Problemstellung möglicherweise bis ans Ende Ihrer Tage regresspflichtig. Der Staat darf seine Zwangsmaßnahmen anpassen bis es passt, ohne geringstes Risiko.

 

Egal wie man es betrachtet - eines steht fest - wer nicht wagt kann nicht gewinnen - wer nicht klagt hat schon verloren.

 

 

„Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Zweitwohnungssteuer-Satzung“

 

„openpr.de“: „Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 27.11.2019 zu den Aktenzeichen 9 C 6.18, 9 C 7.18, 9 C 3.19 und 9 C 4.19entschieden, dass eine fehlerhafte kommunale Abgabensatzung (hier zur Zweitwohnungssteuer) auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden darf.


Aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 88/2019 vom 28.11.2019 ergibt sich:

Die niedersächsischen Gemeinden Lindwedel (9 C 6.18 und 9 C 7.18) sowie die schleswig-holsteinischen Gemeinden Friedrichskoog (9 C 3.19) und Timmendorfer Strand (9 C 4.19) erheben Zweitwohnungssteuern, jeweils bemessen anhand der mit dem Verbraucherindex hochgerechneten Jahresrohmiete nach den Wertverhältnissen im Jahr 1964…“

 

 

Aufschlussreich, bemerkenswert und vielsagend?

20.12.2019

 

Eine der Kommunalpolitik wohlgesonnene Lokalzeitung erkennt immer die wahren „Helden“ und stellt diese ins richtige Licht. Ein „vergeigter“ Prozess und eine zum wiederholten Mal „abgeschossene“ Zweitwohnungsteuersatzung sind dann kein Hindernis festzustellen, dass man „Rechtsgeschichte mitgeschrieben habe“ und man „auf die Bundesbühne gehoben wurde“. Nach zwei Tagen kann sich ohnehin niemand mehr daran erinnern was in einer Zeitung stand.

 

(„Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat Auswirkungen auf die Region - und Lindwedel ist mittendrin im Geschehen - Zweitwohnungssteuer: Ab sofort unrechtmäßig“)

 

Für mich persönlich stellt sich da die Frage: „Wie „kleinkariert“ darf die Kommunalpolitik denken und wie schlicht dürfen die Gemüter sein durch die diese vertreten wird.

 

Aber im Verwaltungsrecht schaden mehrfache Versuche nicht eine juristisch einwandfreie Leistung auf den Weg zu bringen. Es schadet auch nicht, wenn dies nie gelingt. Der Dumme ist immer nur der Bürger der sich nicht wehrt und es als gegeben hinnimmt. Der, der sich aber wehrt gewinnt aber auch immer nur eine Schlacht und nie den Krieg, um es einmal so martialisch zu formulieren.

 

Aber Kommunalpolitik und Eintreibung kommunaler Steuern hat wohl nichts mit Logik und Moral zu tun?

 

Ca. „rund 50.000,00 Euro“ jährlich eingenommen aufgrund einer „unrechtmäßigen“ Satzung. Das ist für mich ein Schurkenstreich. Wohlwollend kommentiert von der Lokalpresse von der nachdenkliches und in die Tiefe gehendes recherchieren eigentlich wohl erwartet werden darf, vermutlich aber Fremdwörter sind?

 

Der wirkliche Skandal ist für mich aber, dass diese, aufgrund einer „unrechtmäßigen“ Satzung erhobenen Beträge nicht zurückgezahlt werden müssen. Rückzahlung zunächst nur an die paar Steuerzahler die Klage erhoben. Der Rest geht leer aus.

 

Diese Vorgehensweise ist jeder „Bananenrepublik“ würdig. Nur hier darf man dies „Rechtsstaat“ nennen und dann dürfen auch „die Augen“ des Bürgervorstehers wieder „funkeln“. Zu solchen öffentlichen Vertretern dürfen wir uns kräftig gratulieren und stolz auf solche „Exemplare“ sein. Böse Zungen könnten fast auf den Gedanken kommen solche Konstruktionen als „sizilianisch“ zu bezeichnen?

 

Durch eine neue, nicht zwangsläufig rechtmäßige Satzung darf dann, dies passt ins Bild, rückwirkend wieder ein neuer Versuch gestartet werden die Zweitwohnungsteuerpflichtigen zu belasten und dies auch noch rückwirkend.

 

„Learning by Doing“, irgendwann wird es dann zufälligerweise vielleicht auch rechtmäßig werden?

 

Der Unterschied zwischen „Bananenrepublik“ und „Rechtsstaat“ scheint mir aber nur darin zu bestehen, dass der „Rechtsstaat“ es geschickter versteht seine Vorgehensweisen „rechtsstaatlich“ zu tarnen? Fließende Übergänge?

 

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Doppelte Haushaltsführung von Ledigen

17.01.2020

 

„rechtsprechung.niedersachsen.de“: „Doppelte Haushaltsführung von Ledigen bei Innehaben einer Wohnung und ausreichender finanzieller Beteiligung an den Kosten der Lebensführung eines Mehrgenerationenhaushaltes.“ „Niedersächsisches FG, Urteil v. 18.09.2019, Az.: 9 K 209/18, veröffentlicht am 15.1.2020)

 

„haufe.de“: „Doppelte Haushaltsführung von Ledigen nach neuem Reisekostenrecht.“

 

 

Zweitwohnungsbesitzer müssen abreisen

22.03.2020

 

„spiegel.de“: Schleswig-Holstein – „Die Landesregierung forderte Besitzer von Zweitwohnungen in dem Land zur Abreise auf. Zudem verbiete sich angesichts der Corona-Pandemie eine Anreise zu einer Zweitwohnung.“

 

 

„harzkurier.de“: „Corona im Harz: Goslar untersagt Nutzung von Ferienwohnungen“ -

„Wer sich in einer Ferienwohnung im Landkreis Goslar aufhält, muss spätestens bis kommenden Mittwoch abreisen.“

 

 

23.03.2020

„sueddeutsche.de“: „Gericht in Schleswig: Zweitwohnbesitzer müssen abreisen“

 

 

Zweitwohnungsbesitzer werden in den Küstenländern „vom Hof gejagt“

24.03.2020

 

„oh-presse.de“: Zweitwohnungsbesitzer in Schleswig-Holstein sollen sofort abreisen.“

 

Verfolgt mit Zweitwohnungsteuer, Kur- und sonstigen Abgaben, wurde jetzt eine weitere Möglichkeit gefunden die Zweitwohnungsbesitzer zumindest für einen begrenzten Zeitraum „vom Hof zu jagen“. Insbesondere die deutschen Küstenländer, aber auch anderenorts, konnten so zeigen wer „Herr im Hause“ ist und welche Wertschätzung und welchen Stellenwert Urlauber und vor allen Dingen wohl Zweitwohnungsbesitzer dort darstellen.

 

So oder so wohl immer eine Belastung.

 

Das eine Nutzung durch Vermietung für Urlauber durchaus in diesen Zeiten nicht sinnvoll sein kann vermag ich nachzuvollziehen. Nur es kommt immer auf die Art und Weise an wie dies durchgeführt wird. Am Sonnabend noch Anreisen zulassen und am Sonntag dann die Keule schwingen.

 

Worin besteht aber der Unterschied, wenn ein Eigentümer seine Zweitwohnung nutzt im Gegensatz zur Nutzung seiner Hauptwohnung? Er wird sich hier wie dort an die Vorgaben halten.

 

Wenn man in den Küstenländern und auch anderswo nicht in der Lage ist die medizinische Versorgung jetzt zu gewährleisten, wie sieht dies dann dort während der Hauptferiensaion aus? Da wird dies billigend in Kauf genommen? Immer wie man es gebrauchen kann? Vielleicht ist man auch schon mit der Nebensaison überfordert? Ausnahmezustand herrscht dort doch wohl auch in der Urlaubssaison?

 

Angeblich wird doch die Zweitwohnungsteuer erhoben um die angebliche zusätzliche Nutzung der Infrastruktur durch die Zweitwohnungsbesitzer mit zu finanzieren? Die medizinische Versorgung gehört dann wohl nicht dazu?

 

„Heiliger St. Florian verschon' mein Haus, zünd' andre an.“

 

Erinnern wir uns daran, wenn hoffentlich auch wieder andere Zeiten kommen.

 

 

„econstor.eu“: „Küstentourismus in Norddeutschland - Daten und Fakten.“

 

 

27.03.2020

„suedkurier.de“: „Kampf gegen Zweitwohnungen.“

 

 

„Rauswurf aus der Zweitwohnung“

29.03.2020

 

„verfassungsblog.de“: „Warum ein Nutzungsverbot vom Infektionsschutzrecht nicht gedeckt und unverhältnismäßig ist.“

 

 

30.03.2020

„nordkurier.de“: „Ich wohne in Hamburg und darf meine Zweitwohnung in Mecklenburg-Vorpommern nicht aufsuchen. Erlässt mir das Land jetzt die Zweitwohnsitzsteuer?

 

„abendblatt.de“: „Hamburger am Schaalsee“ – „Rauswurf binnen drei Stunden“

 

„abendblatt.de“: „Auch in Mecklenburg-Vorpommern müssen Hamburger ihre Ferienhäuser binnen kürzester Zeit verlassen. Polizei droht mit "Schutzhaft".“

 

 

„rubikon.news“: „Das Notstandsregime“

 

 

Bürger mit Zweitwohnsitz und Touristen werden zumindest in den Küstenländern pauschal als Einwohner zweiter Klasse behandelt?

02.04.2020

 

„swr.de“: „Wegen Coronakrise - Aus dem eigenen Haus vertrieben“

 

„Fiese Kommentare auf Facebook“ – „Auf Facebook lesen sie zudem eine Menge Hetze gegen die Besitzer von Zweitwohnungen: "Man sollte sie jagen", schreibt einer. Und unter dem Hashtag #wirbleibenzuhause merkt jemand selbstzufrieden an: "Dann seh‘ ich auch keine Fremden."“

 

„Dass das Paar aus Rheinland-Pfalz wirklich wie geplant, in einigen Jahren seinen ersten Wohnsitz in den Landkreis Aurich verlagern wird, ist durch die Ereignisse jetzt eher unwahrscheinlich. Beide fühlen sich dort nicht mehr sicher. Würden sie zur Miete dort wohnen, würden sie sofort kündigen und nicht mehr dorthin zurückkehren, "wo man ganz offensichtlich nicht wirklich erwünscht ist."“

 

 

 

„lto.de“: „VG Potsdam zu einem Brandenburger Landkreis Zweit­woh­nungs­nutzer dürfen ein­reisen“:

 

„Nach Auffassung des Gerichts ist derzeit nicht festzustellen, dass das Einreiseverbot zur Verhinderung der Virusverbreitung erforderlich sei, entschied es. Denn entgegen der Annahme des Landkreises dränge es sich keinesfalls auf, dass das dortige Gesundheitssystem wegen einer erhöhten Ansteckungsgefahr durch Zweitwohnungsnutzer kollabiere.“

 

 

„ostsee-zeitung.de“: „Doch das Gesundheitssystem in unserem Land ist darauf eingestellt, die medizinische Versorgung für rund 1,6 Millionen Einwohner abzusichern. In Zeiten einer Epidemie können wir nicht leisten, zu viele Gäste und Touristen ebenfalls in unserem Gesundheitssystem zu versorgen. Denn Fakt ist, dass wir in Spitzenzeiten rund 800 000 Gäste beherbergen.““

 

 

Wenn die medizinische Versorgung in MV nur ausreicht um die Einwohner abzusichern, wie ist es dann in normalen Zeiten mit der Versorgung der Urlauber und Zweitwohnungsnutzer? Kurtaxe, Zweitwohnungsteuer usw. usw. werden kassiert, weiter auch kräftige Preise für sämtliche Angebote. Ebenso verkauft man die „sauren Wiesen“ wohl auch gerne an Ortsfremde? Das Alles nimmt man wohl gerne von ungeliebten Touristen und Zweitwohungsteuerzahlern die man dann bei sich bietender Gelegenheit sofort mit Hilfe der örtlichen Polizei vertreiben lässt?

 

 

Zweitwohungsbesitzer nicht nur an der Küste unerwünscht

03.04.2020

 

„wlz-online.de“: „Zweitwohnungen in Waldeck-Frankenberg dürfen nicht mehr genutzt werden“

 

 

"Bleiben Sie demokratisch!"

06.04.2020

 

„ndr.de“: „In weiten Kreisen gilt die umfassende Aussetzung der Grund- und Freiheitsrechte als geboten. So steht es in Leserbriefen an die Zeitungen, so steht es, noch krasser, in den sozialen Netzwerken. Über Verhältnismäßigkeit wird kaum diskutiert.“

 

16.11.2020

Alles nur „fauler Zauber“? - Petitionen sind nur Feigenblätter im Blätterwald der Demokratie. Der „Wind“, also das Umfeld, weht diese dahin. Mit einer Petition wird nur dann vermeintlich etwas erreicht, wenn es der Politik oder dem Betroffenen in den „Kram“ passt. Dem Petenten wird hier ein kleines „Ventil“ angeboten um Dampf abzulassen. Wenn überhaupt ergeht ein Erfolgserlebnis in einer Form die niemanden weh tut und nichts kostet, aber meistens für den Petenten nichts einbringt.

 

Ähnlich ist es mit der Justiz. Mal ein freundliches und nachvollziehbares Urteil, ansonsten bleibt es bei der Keule. Urteile muss man nicht nachvollziehen können. Erreicht wird in der Regel wenig oder nichts. Eventuell ein bisschen von dem was man auch sonst irgendwann bekommen hätte. Die Optik muss schließlich gewahrt bleiben und nicht Jeder muss sofort erkennen welches Spiel da läuft.

 

Beispiel Verwaltungsgerichtsbarkeit - notfalls werden, wenn es für den Gesetzgeber auch mal „schief“ gegangen sein sollte, weil das Verwaltungsgericht kein positives Urteil für die öffentliche Verwaltung fällt, die Gesetze geändert oder angepasst. Gegebenenfalls so lange bis diese petitions- oder gerichtsfest sind. Populistisch werden zwischendurch milde Gaben verteilt bzw. Verständnis vorgegaukelt.

 

Es ist vertane Zeit eine Petition auf den Weg zu bringen oder zu versuchen ein positives Urteil zu erstreiten. Denn auch ein zunächst positives Urteil ist meistens kaum nachhaltig. Der Staat behält immer seine Richtung, auch wenn dabei mal ein Umweg dabei sein sollte. Es ist alles nur „fauler Zauber“. „Pyrrhos“ lässt immer grüßen, entweder den Petenten oder den Kläger.

 

Trotz Allem – eine Erfahrung ist es immer wieder festzustellen, dass eben doch Vieles eben doch „fauler Zauber“ ist und nur der meint, dass alles in Ordnung sein könnte, der es nie versuchte etwas zu hinterfragen.

 

 

Wie schnell der „Polizeistaat“ doch funktioniert

07.04.2020

 

„fehmarn24.de“: „Polizeikräfte überwachen das Einreiseverbot“ – „Auswärtige im Visier“

 

 

Zweitwohungsbesitzer dürfen nicht an die Küstenstrände

08.04.2020

 

„kreiszeitung.de“: „…Auch wer an den genannten Orten eine Zweitwohnung besitzt, darf nicht an die Küstenstrände. Der Wohnsitz von Spaziergängern soll von der Polizei überprüft werden, unter anderem soll eine Reiterstaffel zum Einsatz kommen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet…“

 

 

Gastlichkeit – in Zweitwohnsitz- und Touristengemeinden – ein Widerspruch?

09.04.2020

 

Wohl doch ein Widerspruch? Zumindest führt man sich vielerorts so auf. War es aber jemals anders? Das Geld nahm man gerne? Der Rest war das notwendige Übel? – Aber – „wer das eine will der muss das andere mögen“? Vielleicht der richtige Punkt darüber nachzudenken wie man in Zukunft gemeinsam miteinander umgehen möchte?

 

„haufe.de“: „Corona-bedingt dürfen vielerorts Zweitwohnungen nicht genutzt werden: zu Recht?“

 

„Da bekommt der Begriff "Gastlichkeit" mit dem so gerne geworben wird, doch gerade für Risikogruppen eine ganz neue Bedeutung.“

 

 

Der wahre Charakter zeigt sich jetzt

17.04.2020

 

Der wahre Charakter zeigt sich immer erst in kritischen Situationen. „Corona“ zeigt wie schnell man immer gepriesene Errungenschaften von heute auf morgen hinter sich lassen kann. Es bedarf nur eines Vorwands und schon interessiert niemanden mehr das Geschwätz von gestern. Wir werden uns wundern was danach von all den jetzt eingeführten Beschränkungen dann verbleiben wird.

 

„wormser-zeitung“: „Zweitwohnung nutzen? Nachdem das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht bereits entschieden hat, dass Menschen, die sich in Nordfriesland in einer Zweit-, Neben- oder Ferienwohnung aufhielten, „ausreisen“ mussten (sofern ihr Erstwohnsitz woanders ist), wurde auch die Einreise solcher „Fremden“ verboten. Die „Untersagung der Anreise“ durfte wegen des öffentlichen Interesses für die Gesundheit aller Bürger ausgesprochen werden. Das private Interesse, die Wohnung aufzusuchen, müsse dahinter anstehen. In dem konkreten Fall ging es um einen Mann aus Hamburg, der zu seiner Nebenwohnung in St. Peter-Ording fahren wollte, aber nicht durfte. (AZ: 1 B 30/20)“

 

„wormser-zeitung“: Demonstrationsrecht – „Der Anmelder konnte sich nicht durchsetzen. Sein „grundrechtlich geschütztes Interesse an der Durchführung der Versammlung“ müsse zum Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung zurückstehen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erklärte, dass das Kontaktverbot befristet ist und das Anliegen – es ging um die Anbindung einer Straße an das Straßenbahnnetz – auch später behandelt werden könne. (AZ: 2 B 925/20)“

 

 

Wie schnell haben sich unsere angeblich demokratischen Vertreter doch für die diktatorische, zumindest überwiegend diktatorische, Variante entschieden? Wie schnell funktionierte dies und Probleme hatte man damit wohl nicht? – Über Nacht! – Darüber sollten wir auch nachdenken!

 

Auch darüber was die Kommunen vor Ort von Zweitwohnungsbesitzern und Feriengästen halten. Die Masken sind gefallen, auch dort wo diese jetzt aufgesetzt werden müssen.

 

Eine liebe Freundin aus den USA schrieb mir: „Es ist schon alles zu lachen, wenn es nicht so Ernst wäre. Man muss bedenken, die schmeißen die Verfassung unter den Bus, so wie man hier sagt. Die Politiker vergessen, dass sie gewählt wurden. Gewählt wurden nicht um diktatorisch zu regieren.“

 

„Social Distancing“ ist dieser Tage und zukünftig für lange Zeit angesagt. „Distancing“ sollte jetzt aber bei diktatorischen Umtrieben beginnen und Maßnahmen hinterfragt werden. Vieles von dem was derzeit läuft kann so nicht bleiben, auch nicht ansatzweise. Bleiben Sie demokratisch!

 

Unter dem Alibi „Corona“ werden jetzt flächendeckend soziale Wohltaten verteilt ohne Rücksicht auf bereits gescheiterte Geschäftsmodelle die so noch eine Transfusion erhalten, aber so oder so nicht zum Erfolg geführt hätten. Ganz abgesehen von reichlich kriminellen Zugriffen.

 

Was waren es doch für schöne Zeiten als sich die Grünen mit ihrem Steckenpferd Umweltschutz beschäftigen konnten, die Linken sich an Verstaatlichung und Enteignungen abarbeiten konnten, die Sozialisten allen vermeintlich Bedürftigen, meist anderen, Mittel gießkannenartig zukommen lassen und die Kindererziehung auf den Staat delegieren wollten, die Konservativen sich von Allem etwas aussuchten was nun nicht gehen durfte.

 

Vor allen Dingen war es abwechslungsreich, oft auch unterhaltsam, wenngleich die Berichterstattung darüber oft nicht informativ, einseitig und oft sehr kritisch zu betrachten war. Jetzt erfolgen nur noch Belehrungen in stakatohaften Wiederholungen und Ergänzungssendungen.

 

In Funk, Fernsehen, Radio, Presse und sonstigen Medien keine überall gleichgeschalteten Mitteilungen zu erhalten und festzustellen, dass es doch Unterschiede in der Meinungsbildung gab war zwar hin und wieder etwas lästig, aber so funktioniert eine prosperierende, demokratische Gesellschaft. Zumindest sollte dieser Eindruck erweckt werden, auch wenn schon immer sehr viel Propaganda dabei war. Das Wichtigste war aber, dass jeder für sich entscheiden konnte was für ihn richtig ist und jeder auch eine eigene Meinung haben durfte. Das Märchen ist zu Ende – es war einmal…

 

Demnächst, bald, muss das alles bezahlt werden was heute an Wohltaten auf den Weg gebracht wird und dem noch folgt, denn die Politik ist da noch nicht am Ende angekommen und meint noch nachlegen zu müssen. Vielleicht fängt man dort aber auch irgendwann mal an über gewisse Wohltaten nachzudenken? Dies soll keine Kritik daran sein, dass der größte Teil davon richtig und erforderlich ist und war. Die Gießkanne ist aber nicht das richtige Verteilobjekt.

 

Jetzt werden sich insbesondere wieder die gleichen Verdächtigen an die Feriengäste und Zweitwohnungsbesitzer erinnern und diese dann zusätzlich kräftig zur Kasse bitten. Die „Fremden“ ausnehmen und den eigenen Mitbürgern Tätigkeit vorzuspielen, sich dabei aber den „Pelz nicht nass mache“. „Das Hemd sitzt eben immer näher als die Hose“ und beim „Geld hört ohnehin die Freundschaft auf“.

 

 

23.04.2020

„krone.at“: (19.04.2020) Infektiologe: Normaler Alltag „frühestens 2022““ - „Wenn Impfung da ist“ – „Der Infektiologe … hat Hoffnungen auf einen baldigen „Normalzustand“ in der Corona-Krise einen Dämpfer versetzt: „Einen normalen Alltag gibt es erst nach Covid-19. Das wird frühestens 2022 oder im 2023er-Jahr sein, wenn die Impfung da ist.“ Alles andere wäre „verfrüht zu sagen“.“

 

 

Unkalkulierbare Risiken bei Aufenthalten in den Küstenregionen

23.04.2020

 

„mopo.de“: „Zoff um Zweitwohnungen Schleswig-Holstein will Auflagen lockern – Kreise sträuben sich“ – „Erst am vergangenen Donnerstag hatten sich Euphorie unter den Besitzern von Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein verbreitet. Nach Informationen des „Hamburger Abendblattes“ einigte sich die Landesregierung darauf, touristische Beschränkungen Stück für Stück zurückzunehmen, Grenzkontrollen sollen weg fallen, die Nebenwohnung wieder in vollem Umfang genutzt werden können. Einige Landkreise stellen sich allerdings weiterhin quer, halten an dem Nutzungsverbot fest…“

 

„Entgegen der Anweisung aus Kiel hatten drei Kreise am vergangenen Sonntag neue Allgemeinverfügungen erlassen – diese sollen voraussichtlich bis zum 3. Mai gelten. Ostholstein, Schleswig-Flensburg und Nordfriesland verbieten darin weiterhin die Nutzung von Zweitwohnungen…“

 

„welt.de“:Schleswig-Holstein streitet über Zugang zu Zweitwohnungen - Die Landesregierung Schleswig-Holsteins will die Tourismusbeschränkungen langsam wieder lockern. Als Erstes sollen Zweitwohnungsbesitzer zurückkehren. Diese Idee stößt vor Ort jedoch auf Widerstand…“

 

Gastlichkeit heute – an der Ausgangslage ändert sich nichts – die Küstenländer sind nicht in der Lage die Gesundheitsvorsorge für die Gäste zu gewährleisten. In diesen Zeiten nicht, aber auch nicht in „normalen“ Zeiten, denn wie vielfach ausgeführt reichen die Kapazitäten dort nur für die eigene Bevölkerung aus. So lange dieser Zustand dort anhält muss also darüber nachgedacht werden ob dieses Risiko für einen Aufenthalt dort eingegangen werden soll? Das klang bisher ganz anders in den zahlreichen bunten Ferienprospekten.

 

 

In die Illegalität gedrängt

29.04.2020

 

„morgenpost.de“: „Wie Zweitwohnungs-Besitzer die Regeln umgehen“ – „Viele Bundesländer verbieten Besitzern von Zweitwohnungen einzureisen. Wie manche es doch schaffen und wie die Bürgermeister reagieren.“

 

 

„tekk.tv“: „Der tourismuspolitische Sprecher der Grünen, …, mahnte Augenmaß an.

Denn allein in Nordfriesland gebe es etwa 14 000 Zweitwohnungen.“

 

„… schlug vor, dass sich bei einer Lockerung des Verbots Zweitwohnungsbesitzer vor dem Anreisen beim örtlichen Gesundheitsamt online anmelden könnten.“

 

 

„tekk.tv“: „…sind Touristen in Schleswig-Holstein seit Mitte März unerwünscht. Dies gilt auch für Zweitwohnungsbesitzer.“

 

„…Zweitwohnungsbesitzer dürften – wenn es zur angestrebten Lockerung kommt – ihren im selben Hausstand lebenden Partner und Kinder mitnehmen, nicht aber Freunde.“

 

 

„Kommt bald das Ticket für Tagesausflüge ans Meer?“

30.04.2020

 

Erst die Gäste vom Hof jagen und dann darüber nachdenken wie man denen zusätzlich in die Tasche greifen kann, sollten die sich dann irgendwann doch wieder sehen lassen. Im Denkprozess befindet sich da wohl wieder einmal ein neuer fauler Trick um zusätzliche Gebühren zu erheben. Alles natürlich als Schutzmaßnahme in Corona-Zeiten:

 

„rtl.de“: „Bezüglich der Öffnung des Landes für Tagestouristen sagte Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister … der "Zeit": "Das Thema Tagestourismus steht in dieser Abfolge weiter hinten, weil der am schwersten steuerbar ist. Man könnte für bestimmte Regionen aber Anmeldeverfahren über das Internet schaffen oder Ticketkonzepte, sodass man die Identität der Gäste auch hier kennt."“

 

 

"Kiel und Schwerin überspannen den Bogen gewaltig“

30.04.2020

 

„rtl.de“: „„Das Einreiseverbot ist willkürlich, unverhältnismäßig und sehr wahrscheinlich nicht verfassungskonform."“

 

 

Wie sich die Bilder gleichen?

02.05.2020

 

„arena-info“: „Mossos mit 350 Kontrollpunkten um den Zugang zu Zweitwohnungen zu verhindern“

 

(Arena-Online, Deutsche Tageszeitung der nördlichen Costa Brava)

 

 

Ein Gericht findet wohl immer einen Grund das Vorgehen der Verwaltung zu bestätigen?

09.05.2020

 

„n-tv.de“: „Frau darf trotz Eigentum nicht nach MV einreisen“ – „Es bestehe keine Ungleichbehandlung im Vergleich zu denen, die einen Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und wieder einreisen dürfen. Weder der Umstand, dass die Antragstellerin für die Wohnung auf Hiddensee Zweitwohnungssteuer bezahle, noch, dass sie aufgrund von Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehöre, geböten es, ihr die Einreise zu gestatten.“

 

 

„Insel-Sheriffs und Beschimpfungen?“

09.05.2020

 

„focus.de“: „Seit Montag dürfen sie die auch endlich wieder beziehen – wegen der Corona-Regeln war dies die letzten sechs Wochen nicht möglich gewesen. Die Entscheidung der schleswig-holsteinischen Regierung traf angeblich nicht überall auf Zuspruch. Besonders Sylt-Einheimische sollen sich laut einiger Medienberichte nicht über die Ankunft der Zweitwohnsitzer gefreut haben.“

 

„Laut einem Bericht der „Bild“ soll das vor kurzem noch anders ausgesehen haben. Die Zeitung schrieb von regelrechten Insel-Sheriffs, die zum Ziel hatten, alle „Nicht-Sylter“ von der Insel zu verweisen. Die Insel-Bürgermeister mussten sogar einen Appell an die Insulaner richten: „(...) Wir sollten uns darauf freuen dürfen und gemeinschaftlich die Insel so repräsentieren, wie wir es auch in den vergangenen Jahrzehnten gemacht haben: ohne Diffamierungen, Beschimpfungen und Denunziation, sondern als durch und durch gastfreundlichen Ort.““

 

 

„Wer soll das bezahlen…?“ – Die Politik verschleudert das Volksvermögen

03.06.2020

 

Es war weder Rosenmontag noch Weihnachten, die Politik verteilt aber mit der Gießkanne Geldgeschenke ohne darüber nachzudenken ob es Sinn macht und ohne Sachverhaltsprüfung. „Corona“ lässt den wahren Charakter erkennen der hinter diesen Volksvertretern steckt. „Corona“ wird auch dann dafür herhalten müssen, wenn das Erwachen kommt und dann zwangsläufig die milden Gaben nicht mehr finanzierbar sind und die hinausgeworfenen Beträge finanziert werden müssen.

 

Es werden die gleichen Politiker sein die dann auch wieder behaupten werden, dass es  Handlungsfähigkeit war.

 

„nzz.ch“: Deutsches Konjunkturpaket: Wer hat noch nicht, wer will noch mehr?“

 

 

„handelsblatt.com“: Milliarden aus Aktionismus: Der Staat hat bei seinen Finanzhilfen jedes Maß verloren - Unter dem Deckmantel der Pandemie verspricht der Staat Milliarden, als gäbe es kein Morgen.

 

 

„handelsblatt.com“: „Man wolle „mit Wumms aus der Krise kommen“, posaunt Finanzminister Olaf Scholz von der SPD. Es sieht so aus, als hätten die Kontrahenten ihren Streit auf einfache Weise gelöst: Wenn eine Seite eine Praline bekam, musste die andere Seite auch bedient werden.“

 

Das verstehen unsere „Volksvertreter“ unter Politik.

 

 

„Machtlos in der Krise, kraftlos in den Debatten und unfähig, das Wahlrecht zu reformieren – willkommen im Bundestag

05.06.2020

 

„nzz.ch“: „Das deutsche Parlament hat sich seit Beginn der Pandemie mit einer Nebenrolle begnügt. Die meisten Parlamentarier wirken nicht wie die strengen Kontrolleure, die sie sein sollten, sondern wie Assistenten der Regierung. Und auch sonst gibt es Leerstellen.“

 

 

„Das deutsche Konjunkturpaket entfacht ein teures Strohfeuer“

05.06.2020

 

„nzz.ch“: „Zum zweiten Mal in der Corona-Krise will der deutsche Staat klotzen statt kleckern. Sein Konjunkturpaket geriet zu einem Sammelsurium von Massnahmen mit hohen Kosten.“

 

 

„badische-zeitung“: „Vorerst keine Genehmigung für Betreutes Wohnen und Arztpraxis“

 

„Verwaltungsgerichtshof gibt Beschwerden über mögliche höhere Lärmbelastung statt / Gemeinde muss einen Änderungsantrag beim Verwaltungsgericht vorlegen.“

 

 

„handelsblatt.com“: „Wann hat dieser Wahnsinn ein Ende? – „Aus dem Land der Ideen wird mehr und mehr das Land der teuren Politikversprechen.““

 

 

Bußgeld gegen Zweitwohungsbesitzer

04.08.2020

 

Wenn es noch eines Nachweises bedurfte was den Ferienorten an Nord- und Ostsee, nicht nur dort, die Zweitwohnungseigentümer und Feriengäste wert waren „Corona“ hat es allen deutlich gemacht.

 

Der schnöde „Mammon“ wars worauf man immer nur aus war, alles andere war und ist wohl notwendiges Übel. „Wer das eine will, muss das andere mögen.“ Dies scheint aber noch nicht überall angekommen zu sein?

 

Jetzt hat man die „Hütte“ wieder voll, aber den „Hals“ hat man offensichtlich immer noch nicht voll bekommen. Die Nachfrage bestimmt den Preis und den wussten die Ferienregionen an Nord- und Ostsee immer schon so zu gestalten, dass die Preisgestaltung nicht zu niedrig war. Jetzt wurde auch fast überall noch zusätzlich zugelangt.

 

Abstandsregeln – nun ja – alles ist eben relativ und der hauseigene Ordnungsdienst, publikums- und öffentlichkeitswirksam eingesetzt wird es schon richten, wenn jemand nachfragt. Im Zweifel sind es ohnehin die Auslandsurlauber die die Seuche zurückbringen oder -brachten.

 

Zunächst machte man den Zweitwohnungsbesitzern Probleme, drohte mit hohen Strafen und verursachte denen schlaflose Nächte, wenn diese nicht auf den ersten Aufruf hin sofort verschwanden, dann passt man nachträglich die Möglichkeiten an um dann anschließend nach Monaten jovial auf eine Einzelfallprüfung hinzuweisen. Ggf. ist man dann wohl im Einzelfall kulant, da die Presse vor Ort darüber publikumswirksam berichten wird?

 

Man liebt die Feriengäste? – Wohl eher nicht, aber deren Geld schon. Egal auf welche Art und Weise es eingetrieben wird. Das Problem ist nur, dass man die Gelder schon vorher fest einplante. Vielleicht hätte man ein paar Rücklagen bilden sollen für schlechtere Zeiten? Die waren aber wohl nicht vorgesehen? Der Staat wird es schon richten und ansonsten lassen sich die Preise bei entsprechender Nachfrage, die wohl schon wieder gegeben war, nach oben anpassen. Insbesondere unsere östlichen Brüder und Schwestern hatten damit noch nie Probleme? Der Unterschied zwischen maßvoll und maßlos ist eben ein schmaler Grat.

 

Die entsprechenden Lobbyverbände konnten und können da aus dem Stand heraus kräftig und nachhaltig Jammern, selbst wenn die Hütte mehr als ausgebucht sein sollte. Wenn heute coronabedingt der eine oder andere faule Apfel vom Baum fällt, dann kann dies aber der gesamten Branche nur zum Vorteil gereichen.

 

Konkurrenz belebt das Geschäft und auch wenn es danach im Moment nicht aussieht, es werden auch wieder andere Zeiten kommen und man wird möglicherweise wieder etwas demütiger werden in den deutschen Urlaubsregionen. Diese Krise ist eine Herausforderung. Einige haben dabei den wirklichen Charakter gezeigt. Etliches war dabei Positiv, vieles aber auch Negativ.

 

„haz.de“: „Drohendes 25.000-Euro-Bußgeld für Rentner-Paar auf Rügen…

 

Als MV alle Urlauber und Zweitwohnungsbesitzer im März wegen des sich ausbreitenden Coronavirus zur Ausreise aufforderte, blieben die beiden auf Rügen. Der Grund: Ihr Erstwohnsitz am Niederrhein wurde zu der Zeit saniert, war nicht bewohnbar. Auch Hotels waren geschlossen.

 

Nach dem nun geltenden Bußgeldkatalog ist ein Bußgeld zwischen 150,00 Euro und 2000 Euro möglich…“

 

 

Angst vor dem „Fremden“

05.08.2020

 

Dessen Geld nahm oder nimmt man offensichtlich aber gerne? Wir schreiben das Jahr 2020 und etliche führen sich auf wie Anfang des vorigen Jahrhunderts. Die Zweitwohnungsteuer und Satzungen zur Beschränkung der Zweitwohnsitze als Mittel gegen vermeintliche Überfremdung und zur Beibehaltung der Kirchturmspolitik. Vielleicht sollte in diesen Kommunen auch einmal über eine vernünftige und zweckmäßige Wohnungspolitik nachgedacht werden? Vielleicht könnte dies hilfreich sein? Nur, dann müsste man sich an die eigene Nase fassen und darüber nachdenken ob in der Vergangenheit und wohl auch in Zukunft nicht einiges verkehrt gelaufen sein könnte? Einfacher ist es da ein Feindbild aufzubauen.

 

Wer die Musik bezahlt, bestimmt was gespielt wird. Für soziale Wohltaten ist der Staat zuständig, wie wir nun alle seit „Corona“ wissen. Die Marktlage bestimmt den Preis und die Nachfrage, wohl meistens, das Angebot? „Aufgekauft“ wird somit nur wo es ausreichend attraktiv für den Käufer ist und bei Zweitwohnungen verkauft in der Regel zunächst ein Einheimischer sein Objekt vor Ort zum bestmöglichen Preis.

 

Investiert wird eben immer dort, wo das Geld bestens angelegt werden kann und auch etwas übrig bleibt für den Investor.

 

Ein einheitliches und gemeinsames Europa soll geschaffen werden. Eine große Einheit. Es klappt aber schon nicht mit den kleinen Einheiten, da die Denkschiene nur bis zum eigenen Kirchturm reicht.

 

„merkur.de“: „Werden aufgekauft“: „Gemeinderat Fischbachau will Zweitwohnsitze ausbremsen“

 

 

Die Kommunalpolitik wird dies nicht ruhen lassen?

06.08.2020

 

Zum „Raubrittertum“ des 21. Jahrhunderts darf man sich so seine Gedanken machen. Insbesondere wo dieses noch Anwendung findet. Vielleicht lassen sich die Finanzprobleme aber auch dadurch lösen, dass jeder Kommunalpolitiker, jeder andere Politiker auch, bei neuen Vorschlägen und Ideen gleich die Finanzierung mitliefern sollte. Vieles dürfte sich dann wohl von Beginn an erledigt haben. Bagatellsteuern wie die Zweitwohnungsteuer sind jedenfalls keine Option für finanzielle Problemlösungen.

 

„saechsische.de“: „Dresden: 15 Millionen weniger Steuern - Corona hat deutliche Spuren hinterlassen: weniger Einnahmen für die Stadt und weniger Touristen.“

 

 

KOMMUNE.HEUTE - Ausgabe 06.08.2020: „… es gibt gute Gründe, warum Demokratien auf Gewaltenteilung und Kompetenz setzen und nicht auf Aktivisten, die die „lautesten“ Forderungen stellen. Zu oft beugen wir uns auch in der Kommunalpolitik diesen „lauten Minderheiten“. Und zu häufig hält auch die Ideologie statt der Pragmatismus Einzug in die Gemeindeparlamente. Genau das schreckt immer mehr Menschen ab. Wollen wir die Wahlbeteiligung und das Engagement der Bürger erhöhen, müssen wir endlich wieder die Sprache unserer Bürger sprechen statt in Filterblasen zu leben…“

 

 

Zweitwohnungssteuer für als Kapitalanlage genutzte Ferienwohnung?

06.08.2020

 

„anwalt.de“: „…Halten Sie Ihre Ferienwohnung aber nicht zur persönlichen Lebensführung vor, sondern dient diese als reine Kapitalanlage, unterliegen Sie der Zweitwohnungssteuerpflicht im Zweifel nicht. Es ist dann Ihre Aufgabe, Umstände vorzutragen, die gegen eine persönliche Nutzungsmöglichkeit sprechen; zum Beispiel…“

 

 

„kommunal.de“: „Neuer Corona-Beschluss - Beherbergungsverbot: Was passiert mit dem Zweitwohnsitz?“

09.10.2020

 

 

„Das ist ein moderner Raubzug“

09.10.2020

 

„fehmarn24.de“: „Zweitwohnungssteuer: Neue Satzung und 20 Prozent Steuersatz lassen Besitzer aufhorchen.“

 

„Fehmarn - Die Zweitwohnungssteuer hat Fehmarns Politik als Instrument für sich entdeckt. Eine neue vom Gesetzgeber verlangte Bemessungsgrundlage gibt es bereits seit Dezember 2019. Einstimmig verabschiedete nun zunächst der Finanzausschuss und anderthalb Wochen später die Stadtvertretung den neuen Steuersatz: 20 Prozent. Durch die Mehrerträge soll der Wegfall der Straßenausbaubeiträge kompensiert werden, und auch eine Lenkwirkung über die Steuer erhofft sich die Kommunalpolitik.“

 

  • „Zweitwohnungssteuer richtet sich künftig nach dem Bodenrichtwert“
  • „Obergrenze lag bei 2500 Euro, nun bis zu 7500 Euro“

„Stellplatzsteuer für Dauercamper“

 

 

„arena-info“: „Gemeinden der Costa Brava verzeichnen vermehrten Zustrom an Eigentümern mit Zweitwohnung“

 

 

„tageskarte.io“: „Bund und Länder schließen Restaurants und verhängen neues Beherbergungsverbot“

 

 

„tageskarte.io“: „Beherbergungsverbot: Wann Touristen abreisen müssen“

 

 

Vermietung trotz „Lockdown“

04.12.2020

 

„merkur.de“: „Bad Wiessee - Es klingt perfekt: Ein Rückzugsort vor der Corona-Pandemie, die ganze Familie dabei, das Laptop fürs Homeoffice in der Tasche, vor der Tür der Wald und der Tegernsee…“

 

 

Zweitwohnungssteuer für Nebenwohnung Nichtverheirateter

20.12.2020

 

„haufe.de“: „…Zwar lässt sich grundsätzlich darüber diskutieren, ob eine Rechtfertigung für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern besteht.

 

Die Gründe, die für diese angeführt werden, etwa die Nutzung der Infrastruktur, die vorgehalten werden muss, scheinen oftmals vorgeschoben.

 

Die Zweitwohnungssteuer erscheint eher als Möglichkeit der Kommunen, denen das Aufkommen zusteht, Steuereinnahmen für andere Zwecke zu generieren…“

 

 

Zweitwohnungsbesitzer wieder unerwünscht

20.12.2020

 

„ndr.de“: „Küste ruft Zweitwohnungs-Besitzer zum Fernbleiben auf“

 

„Verschärfung von Landesverordnung gefordert“ – „Die Landräte und Inselbürgermeister haben die Landesregierung aufgefordert, die Landesverordnung noch zu verschärfen: Die Kommunen sollten eingreifen dürfen, falls Zweitwohnungs-Besitzer über die Festtage ihr Feriendomizil Verwandten oder Bekannten überlassen sollten.“

 

„"Bleibt am Erstwohnsitz. Jeder Kontakt, der vermieden werden kann, sollte vermieden werden", sagte Frieslands Landrat … (SPD) nach den Beratungen. Ein Verbot, die Zweitwohnung zu nutzen - wie im Frühjahr - sei rechtlich schwierig, so … gegenüber NDR 1 Niedersachsen.“

 

Die Zweitwohnungsteuer wird aber für den Zeitraum der Nichtnutzung nicht gesenkt.

 

 

„bild.de“: „Reisen während Corona - Das sind Fallen für Besitzer von Zweitwohnungen!“

 

 

„rtl.de“: Strengere Corona-Maßnahmen gelten in MV ab Sonntag“

 

„In sogenannte Corona-Hochrisikogebiete innerhalb des Bundeslandes soll eine Einreise nur noch aus triftigen Gründen möglich sein. Touristische Ausflüge oder die Nutzung einer Zweitwohnung sind laut … nicht mehr möglich.“

 

 

Seenplatte grenzt Bewegungsfreiheit auf 15 Kilometer ein

13.01.2021

 

„ndr.de“: „Der Landkreis hat seine Festlegungen zum Einreiseverbot für Besitzer von Zweitwohnungen und die Kernfamilien am Sonntagabend in einer Allgemeinverfügung präzisiert. Demnach dürfen Besitzer von Zweitwohnungen nun nur noch bis 21. Januar an die Seenplatte kommen.“

 

 

Zweckentfremdung von Zweitwohnung

17.01.2021

 

„anwalt.de“: „Wohnen kann man auch in einer Zweitwohnung, OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.09.2020, 5 N 36.17“

 

„Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Beschluss vom 17.09.2020, Az. 5  N 36.17 entschieden, dass keine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt, wenn der Verfügungsberichtigte Mieter bzw. Eigentümer eine Wohnung lediglich als Zweitwohnung nutzt.

 

Das Zweckentfremdungsrecht geht nicht so weit, dass es einem Mieter bzw. Eigentümer bis in den privatesten Lebensbereich vorschreiben kann, wie er eine Immobilie nutzen darf.“

 

 

„Zweckentfremdung von Zweitwohnung durch Vermietung als Ferienwohnung“:

 

„OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2020 - 5 N 36.17 - Das Zweckentfremdungsverbot zielt auf die Sicherstellung der Wohnversorgung. Dieser Schutzzweck rechtfertigt es nicht, dem Eigentümer zu verwehren, Räumlichkeiten, die er als Zweitwohnung nutzt und die lediglich zwischenzeitlich zweckentfremdungsrechtlich erlaubt leer stehen, während dieser begrenzten Zeiten als Ferienwohnung zu vermieten.“

 

 

„haufe.de“: „Neue Verwaltungsregeln zur doppelten Haushaltsführung – Reisekosten“

 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seinen Erlass zur "Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern" neu gefasst. Das Schreiben ersetzt den bisherigen Erlass von 2014 und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Berücksichtigt wird in dem 65-seitigen Schreiben auch die neuere Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung.“

 

 

„Nachfrage steigt - Der Traum vom Haus am Meer“

04.02.2021

 

„westfalen-blatt.de“: „Zweitwohnungen in den Bergen oder an der Küste waren schon vor der Corona-Krise begehrt. Nun verstärkt die Pandemie den Wunsch, in der eigenen Ferienimmobilie auf Abstand zu gehen. Davon profitieren nicht nur die klassischen Urlaubsgegenden…“

 

 

Eigentümer 2. Klasse

20.02.2021

 

„Eigentümer dürfen weiterhin nicht in ihre Zweitwohnung auf Usedom.“

 

„beck.de“: „Wer eine Zweit­woh­nung im Land­kreis Vor­pom­mern-Greifs­wald be­sitzt, darf ohne be­ruf­li­che Grün­de wei­ter­hin nicht in das Kreis­ge­biet ein­rei­sen, um diese zu nut­zen. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Greifs­wald hat das vom Land­rat er­las­se­ne Ein­rei­se­ver­bot in einem Eil­ver­fah­ren an­ge­sichts noch hoher Co­ro­na-Zah­len für ver­hält­nis­mä­ßig er­ach­tet und be­stä­tigt.“

 

 

Campingplatz: Dauercamper pocht auf Kündigungsschutz“

21.02.2021

 

„rtl.de“: „Kann ein Wohnwagen eine Wohnung sein? Ein Dauercamper vom Starnberger See sieht das so. Er zieht derzeit gegen Kündigung seiner Parzelle auf einem Campingplatz durch die Instanzen und beruft sich dabei auf den Mieterschutz…“

 

 

„Eigentümern wird Einreise verwehrt“

24.02.2021

 

„asscompact.de“: „…Zweitwohnungsbesitzer dürfen wieder nicht einreisen - Damals begründeten die Kreise das mit der medizinischen Infrastruktur, die lediglich für die Zahl der Einheimischen mit Hauptwohnsitz am Meer ausgelegt sei. Ein knappes Jahr später wird Zweitwohnungsbesitzern nun erneut der Zugang zu ihren Immobilien verwehrt. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Greifswald, das über den Fall eines Zweitwohnungsbesitzers zu befinden hatte, dem eine Immobilie auf Usedom gehört, der aber eigentlich aus Berlin stammt…“

 

 

Zweitwohnung – „Doppelte Haushaltsführung“

26.02.2021

 

„praxistipps.focus.de“: „Das sind die Voraussetzungen:“

 

„Bei manchen Arbeitnehmern kann es vorkommen, dass sie sich aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung nahe des Arbeitsorts nehmen müssen. Dies wird "doppelte Haushaltsführung" genannt. Um diese geltend machen zu können gibt es verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen…“

 

 

Da funktioniert der Polizeiapparat

01.03.2021

 

„berlin.de“: „…Aus anderen Bundesländern sind tagestouristischen Ausflüge auch in andere Teile Mecklenburg-Vorpommerns entsprechend der Corona-Landesverordnung nicht erlaubt.

 

Am vergangenen Wochenende hatte die Polizei neben den Zufahrten zur Insel Usedom vor allem in den Regionen Boltenhagen (Nordwestmecklenburg), Kühlungsborn und auf der Bundesstraße 109 bei Pasewalk (Vorpommern-Greifswald) insgesamt knapp 1800 Fahrzeuge kontrolliert. Mehr als 550 Fahrzeuge - unter anderem aus Berlin, Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein - mussten umkehren. Einige erhielten zu dem Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten…“

 

Das ist doch mal eine Erfolgsmeldung? Da können wir doch zufrieden sein, dass die Polizei in diesen Fällen so richtig erfolgreich ist?

 

 

„Teure Strafe für Rügen-Urlaub“

06.03.2021

 

„md.de“: „Ein Ehepaar vom Niederrhein blieb während des ersten Corona-Lockdowns in seiner Zweitwohnung auf Rügen.“ – „Gegen alle Strafzahlungen protestierte das Paar.“ – „Jetzt soll der Fall vor Gericht verhandelt werden.“

 

10.03.2021

„derwesten.de“: „Urlaub an der Ostsee: Paar verbringt den Lockdown auf Rügen - das hat böse Konsequenzen“

 

 

„Für Zweitwohnungen wird 2020 die volle Steuer erhoben – obwohl sie im Lockdown nicht genutzt werden durften“

 

„abendblatt.de“: „…Einige Kreise in Schleswig-Holstein hatten den Ferienhausbesitzer verboten, ihre Immobilien zu nutzen…“

 

„…Erst nach rund vier Wochen hoben die Kreise, darunter Nordfriesland und Ostholstein, die Verfügung auf. Schleswig-Holsteins Tourismusminister … (FDP) entschuldigte sich hinterher für den harten Kurs…“

 

„…Die Gemeinde Scharbeutz hat jetzt jedenfalls Zweitwohnungssteuerbescheide für das Coronajahr 2020 versendet und verlangt darin den vollen Steuerbetrag – also ohne eine Reduzierung für den Zeitraum des Nutzungsverbots…“

 

 

20 Prozent der Wohnungen in Füssen sind Zweit- oder Ferienwohnungen

07.03.2021

 

„kreisbote.de“: „…Aktuell ist es so, dass von den rund 9000 Wohnungen in der Lechstadt rund 2000 Ferien- oder Zweitwohnungen sind, informierte ... Das sind über 20 Prozent – „kein wirkliches Problem“, so der Referent, aber doch grenzwertig. Deshalb müsse die Stadt ein Auge darauf haben…“

 

 

„Der Finanzminister und seine Zweitwohnung“

 

„bild.de“:In Berlin arbeitet er, in Potsdam wohnt er mit Gattin … (60, SPD, Bildungsministerin in Brandenburg) zur Miete. Dort, an seinem Lebensmittelpunkt, tritt Scholz auch als Direktkandidat für den Bundestag an.

 

 

„Kaum Aussicht auf Ermäßigung bei Zweitwohnungsteuer“

 

„rtl.de“: „Nachdem im ersten Lockdown Zweitwohnungsbesitzer ihre Ferienhäuser wochenlang nicht nutzen durften, ist eine freiwillige Erstattung der Zweitwohnungsteuer für diesen Zeitraum in den niedersächsischen Kommunen bislang nicht absehbar.“

 

 

„Steuerzahlerbund kritisiert Erhebung der Zweitwohnsitz-Steuer im Norden“

23.03.2021

 

„fehmarn24.de“: „Steuerzahlerbund kritisiert Erhebung der Zweitwohnsitz-Steuer im Norden Zahlung trotz Nutzungsverbots?“

 

„Sylt/Scharbeutz – Im ersten Lockdown vor einem Jahr sind Urlaubsreisen in und nach Schleswig-Holstein wochenlang verboten gewesen. Auch der Besuch einer Zweitwohnung war in dieser Zeit nicht erlaubt. Eine Ermäßigung der Zweitwohnungsteuer ist allerdings nicht grundsätzlich vorgesehen.“

 

 

„Die Ferienwohnung wird in der Corona-Krise zum raren Gut“

26.03.2021

 

„“nzz.ch“: „Die Corona-Pandemie hat der Beliebtheit von Ferienwohnungen einen kräftigen Schub verpasst. Das hat sich im vergangenen Jahr auch bei den Kaufpreisen deutlich niedergeschlagen.“

 

 

„Illegale Ferienwohnungen in Berlin: Bußgelder in Millionenhöhe“

05.04.2021

 

„tageskarte.io“: „Gegen Anbieter ungenehmigter Ferienwohnungen haben Berliner Bezirke seit 2018 Bußgelder in Millionenhöhe verhängt.“

 

 

Marginale Möglichkeiten der Zweitwohnungsteuer zu entgehen

09.04.2021

 

„praxistipps.focus.de“: „Manchmal können Sie eine Zweitwohnsitzsteuer umgehen. Das geht allerdings nur in bestimmten Fällen. Welche das sind und wie Sie die Steuer so vermeiden können, erfahren Sie hier.“

 

Viel ist dieser Zeitung nun dazu wirklich nicht eingefallen. Ich komme da eher auf den Gedanken, dass „Focus“ eher den Befürwortern dieser lästigen Steuer angehört? Die eigene Kreativität sollte da eher nicht vernachlässigt werden. Nur weil hier einige Möglichkeiten nicht aufgeführt wurden besagt dies nichts über mögliche Erfolgsaussichten.

 

 

Bündnis 90/Die Grünen fordern ein Zweitwohnungsverbot und eine -steuer für bestehende Wohnungen

21.04.2021

 

„pnp.de“: „Bayerisch Gmain - Verbot von Zweitwohnungen wird geprüft“ - „Bündnis 90/Die Grünen in Bayerisch Gmain ein Zweitwohnungsverbot und eine -steuer für bestehende Wohnungen“

 

 

Zweitwohnung am Parlamentssitz

22.04.2021

 

„merkur.de“: „Grünen-Chefin ... ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestags. Jetzt will sie Kanzlerin werden. Welche Einkünfte hat die Politikerin als Bundestagsabgeordnete?“

 

Aus der Kostenpauschale bestreitet der Abgeordnete auch die Ausgaben für die Zweitwohnung am Sitz des Parlaments.“

 

 

Rausschmiss

23.04.2021

 

Kommt Ihnen das alles bekannt vor? Es hat sich offensichtlich nichts geändert? Zweitwohnungsbesitzer werden weiter nur nach Beliebigkeit geduldet. Schon gar nicht geliebt. Höchstens die Beträge die diese vor Ort lassen. Im Zweifel wird dann die Nutzung des Eigentums und der Zutritt bei jeder sich bietenden Gelegenheit verboten. Steuern und Gebühren usw. werden aber unverändert wie bei einer Nutzungsmöglichkeit erhoben. Geduldete unbeliebte Gäste auf Zeit, ohne Gastrecht und ohne Nutzungsrecht. Willkürliche Vorgehensweisen gegen einen ungeliebten Personenkreis.

 

Polizei und Justiz helfen dabei gerne und die örtlichen Kommunalverwaltungen, die die Zweitwohnungsbesitzer ohnehin schon seit Jahren mit Zweitwohnungsteuern, Kurabgaben usw. verfolgen natürlich auch. Ganz abgesehen von den politischen Parteien die jede Gelegenheit nutzen einen Personenkreis zu belasten der nicht zu den Wählern vor Ort gehört. Bei denen dürfen politische Phantasien und Klassenkampf publikumswirksam ausgelebt werden. Neid und Missgunst lassen grüßen, dies gehört offensichtlich zur Kommunalpolitik mangels Qualifikation und Ideen. Der eigene Kirchturm lässt grüßen.

   

 

„nordkurier.de“: „Zweitwohnungsbesitzer müssen Mecklenburg-Vorpommern verlassen. - Um die Mobilität im Lockdown weiter einzuschränken, schickt MV alle Besitzer von Zweitwohnungen aus dem Land. Eine Übergangsfrist endet bald.“

 

 

Mecklenburg-Vorpommern wirft Zweitwohnungsbesitzer raus

 

„berliner-zeitung.de“: „Schwerin - Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper aus anderen Bundesländern müssen Mecklenburg-Vorpommern spätestens am Freitag verlassen – wegen des seit Beginn dieser Woche geltenden Corona-Lockdowns im Land.“

 

„Wie viele Menschen der „Rausschmiss“ tatsächlich betrifft, weiß niemand. Etwa 38.000 Zweitwohnsitze von Menschen, deren Hauptwohnsitz außerhalb des Bundeslandes liegt, seien registriert, sagte ein Regierungssprecher. „Die betrifft es auf jeden Fall.“ Dazu kämen aber noch nicht angemeldete Wohnsitze oder Dauercamper. Eine abschließende Zahl gibt es deshalb nicht.“

 

 

Zweitwohnungsbesitzer müssen Nordosten verlassen

 

„mopo.de“: „Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper aus anderen Bundesländern müssen Mecklenburg-Vorpommern spätestens am Freitag verlassen - wegen des seit Beginn dieser Woche geltenden Corona-Shutdowns im Land.“

 

„In der Nacht zu Samstag endet die Übergangsfrist, die ihnen eingeräumt wurde. Vorerst bis zum 11. Mai darf dann nur nach MeckPomm einreisen, wer seinen Hauptwohnsitz in dem Bundesland hat oder seine Kernfamilie besucht. Wer sich daran nicht hält, dem drohen Bußgelder.“

 

 

Mecklenburg-Vorpommern jagt die Zweitwohnungsbesitzer erneut vom Hof

25.04.2021

 

„Diktatur der Justiz“? – Willkür der Politik? – Vielleicht auch nur der Hinweis darauf, dass die örtlichen Strukturen, auch die der Gesundheitsvorsorge, keinem ordentlichen Standard entsprechen? Dies sollte vielleicht bei zukünftigen Entscheidungen für einen Aufenthalt dort mit berücksichtigt werden?

 

„nordkurier.de“: „In der Mitteilung heißt es, das Gericht habe den Antrag im Wesentlichen abgelehnt, weil er in seiner Form unzulässig gewesen sei. Er habe darauf abgezielt, das Land zur Außervollzugsetzung zu verpflichten. In einem Normenkontrollverfahren könne das Gericht hingegen die Regelung höchstens für unwirksam erklären.“

 

„nordkurier.de“: „EINREISEVERBOT - In der Uecker-Randow-Region haben mittlerweile viele Bürger aus anderen Gegenden ein Zuhause – oft allerdings mit Zweitwohnsitz. Wegen der verschärften Corona-Auflagen dürfen sie nun nicht einreisen.“

 

 

„Auch Geimpfte dürfen in MV nicht in Ferienwohnungen“

27.04.2021

 

„nordkurier.de“: „Ferienwohnungsbesitzer wollten vor Gericht durchsetzen, dass sie ihre Unterkunft trotz des aktuellen Lockdowns vermieten dürfen, wenn die Mieter gegen das Coronavirus geimpft sind.“

 

„Ein Ehepaar darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald auch weiterhin seine beiden Ferienwohnungen auf Usedom nicht an Corona-Geimpfte vermieten.“

 

 

„Zweitwohnungsbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern bepöbelt

30.04.2021

 

„Abendblatt.de“: „Besitzer von Zweitwohnungen und Dauercamper müssen Mecklenburg-Vorpommern verlassen. Einige Einwohner verhalten sich nun offenbar sogar aggressiv.“

 

 

Was ist hier eigentlich los?

01.05.2021

 

Lachen kann ich schon lange nicht mehr darüber, aber ernst nehmen kann ich das alles auch nicht mehr was hier so abgeht. Wer gibt hier eigentlich nach was vor? Die Liste der Witzfiguren wird für mich immer länger. Jeder macht was er will und jeder macht mit und die sozialen Bedenkenträger und berufsmäßigen Umweltaktivisten treiben jeden Tag „eine neue Sau durchs Dorf“. Die Politik wirf das Geld unters Volk wie die „Kamelle“ beim Karneval. Meinungsfreiheit wird nur noch bei denen für gut befunden, die derselben Meinung sind. Schöne Aussichten?

 

„nordkurier.de“: „Das Einreiseverbot nach MV wackelt nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald. Es sei willkürlich und unrechtmäßig. Dennoch wurde die Regelung nicht aufgehoben.“

 

„Einreiseverbot laut Gericht unrechtmäßig – aber weiter in Kraft.“

 

„Greifswald - Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat das in der Corona-Landesverordnung vorgesehene Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern und das entsprechende Ausreisegebot für unrechtmäßig erklärt.“

 

 

05.05.2021

„juris.de“: „Gleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften bei Einreise zur Zweitwohnung verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG“

 

 

Es ist und bleibt kurios

07.05.2021

 

Allmählich kann ich mich des Eindrucks nun überhaupt nicht mehr erwehren, dass es sein könnte, dass nur noch Schwachköpfe dieses Land regieren? Besteht Politik eigentlich nur aus Populismus, Opportunismus, Realitätsferne, Neid und Missgunst und flegelhaftem Benehmen gegenüber dem Andersdenkenden? Ist nur noch Ideologie gefragt, mit engstirniger Betrachtung und Auslegung der eigenen Doktrin, ohne Rücksicht auf Verluste?

 

Macht sich in der westlichen Gesellschaft wirklich ein gefährlicher Trend bemerkbar, dass Meinungsfreiheit nur bei denen gut zu finden ist, die derselben Meinung sind? So führte es zumindest das „Handelsblatt“ vor einigen Tagen aus.

 

Von den Verfechtern der Zweitwohnungsteuer kenne ich das schon. Logik ist an deren Ausführungen zur Berechtigung der Zweitwohnungsteuer für mich nicht erkennbar. Offensichtlich bei denen eine Glaubensfrage?

 

Fortsetzung und richtiges Ausleben findet dies alles jetzt in dieser Pandemie in der man die Zweitwohnungsbesitzer zusätzlich verfolgt und benachteiligt. Diese gehören schließlich nicht zur eigenen Wählerschaft und mögliche, wenn überhaupt, Konsequenzen daher überschaubar. Ist das alles noch sinnvoll was da so abgeht? Ich kann das nicht erkennen.

 

Offensichtlich ist es wohl so, dass der Politik die Intelligenz abhanden gekommen ist? Wer etwas auf sich hält, der lässt sich damit nicht mehr ein? Nur, wollen wir wirklich nur noch überwiegend von „Vollpfosten“ regiert werden deren Qualifikation nur darin besteht und es dann die Grundlage für weitere Aufstiegsmöglichkeiten ist, bei der jeweiligen Aufgabe möglichst großen Schaden für die Allgemeinheit anzurichten um dann danach zu größeren Aufgaben und noch höheren Posten berufen zu werden? Dort geht es dann entsprechend weiter? Schadenhöhen lassen sich ständig steigern.

 

Wer früher nichts wurde der wurde nach einem entsprechenden Gedicht „Wirt“ usw. usw. Das sieht jetzt ganz anders aus, denn so einfach ist das nicht mehr ein Lokal erfolgreich zu führen. Also werden andere Möglichkeiten benötigt? Heute steigt man dann offensichtlich in die Kommunalpolitik ein um dann nach höheren Weihen zu streben?

 

Die höchsten Staatsämter können auch ohne Abitur, Studium und entsprechende Erfahrungen erreicht werden. Offensichtlich ist da nur ein großes Mundwerk, Charakterlosigkeit, Durchhaltevermögen und Unempfindlichkeit gegenüber kritischen Anwürfen gefragt?

 

 

„Tourismusbranche MV: Das Verständnis geht Stück für Stück verloren“

 

„tageskarte.io“: „Während in Schleswig-Holstein am Mittwoch und Donnerstag die touristischen Zeichen auf grün gestellt wurden, gab es in Mecklenburg-Vorpommern nichts davon.“

 

 

„reisetopia.de“: „machte aber auch klar, dass beispielsweise bei anreisenden Familien, diese auch komplett durchgeimpft sein müsste, um einen solchen Tagesausflug nach Meck-Pomm vornehmen zu können – auch wenn es in die eigene Ferienwohnung geht. Beim Thema Zweitwohnungen setzte das Bundesland ohnehin lediglich den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Greifswald um, das Handlungsbedarf und eine Neuordnung der coronabedingten Bestimmungen gefordert hatte.

 

 

„fr.de“: „Mehrere Bundesländer öffnen für Touristen - Vielerorts sinken die Neuinfektionsraten, die Impfquote steigt - und viele Menschen in Deutschland hoffen sehnsüchtig auf Urlaubsreisen. Für den Inlandstourismus geben einige Bundesländer schon konkrete Perspektiven.“

 

 

„Steuer erhoben: Viele Menschen fliehen aus ihrem Zweitwohnsitz in Frankfurt“

07.05.2021

 

„fnp.de“: „Der hessische Steuerzahlerbund kritisiert deshalb die Erhebung der Steuer und die dafür entstehenden Kosten. Anstatt die Abgabenbelastung immer weiter nach oben zu schrauben, sollten lieber Ausgaben eingespart und Aufgaben reduziert werden, fordert die Interessenvertretung. „Es ist aus unserer Sicht eine Bagatellsteuer, bei der Kosten und Ertrag in einem Missverhältnis stehen“, sagte …, beim Steuerzahlerbund für kommunale Gebühren und Beiträge zuständig. Deshalb spreche sich seine Organisation dafür aus, die Steuer abzuschaffen.“

 

 

„Wie sich die Bilder gleichen“?

22.05.2021

 

„freiewelt.net“: „Die grüne Doppelmoral“ - „… war jahrelang entgangen, dass man in Berlin Zweitwohnungssteuer zu entrichten hat. Als ihn BILD damit konfrontierte, meldete er sich beim Amt und holte diese Anmeldung nach. Er beglich auch die angelaufenen Steuern in Höhe von 2475 Euro. Es waren die Grünen, die im Wahlkampf 2013 ein härteres Vorgehen gegen Steuerhinterzieher gefordert hatten, denn das Problem sei gigantisch. Nun kann man einwenden, dass 2475 Euro keine gigantische Summe seien, aber ausgerechnet ein Mann, der schon bei der Anmeldung seiner Zweitwohnung scheitert, traut sich zu, ein Billionen-Projekt wie die Energiewende zu manangen? Nachdem … aufflog, gab die Partei bekannt, dass auch andere grüne Bundestagsabgeordnete keine Zweitwohnungssteuer bezahlt hatten…“

 

 

„Die Grünen sind heute der Zeitgeist“

24.05.2021

 

„nzz.ch“: „Fehler bei Nebeneinkünften“ – „Richtig gefährlich können … neue Verbotsgelüste der Grünen werden, ob es nun um Einfamilienhäuser oder um Kurzstreckenflüge geht.“

 

 

"Ein beschämender Vorgang"

25.05.2021

 

„sueddeutsche.de“: „Auch Gesundheitsexperte K. L. muss nun Finanzen nachmelden: Er habe die gesamten Nebeneinkünfte in dieser Legislaturperiode noch nicht gemeldet, gab er zu - und übte Selbstkritik.“

 

 

„Gutachten: Viele Zweitwohnungssteuersatzungen nicht rechtens“

26.05.2021

 

„web.de“: „Einem rechtlichen Gutachten zufolge sind viele der neuen kommunalen Satzungen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer verfassungswidrig.“

 

 

„Zweitwohnungssteuer: Auch neue Satzungen verfassungswidrig?“

27.05.2021

 

„haufe.de“: „Gutachten: Bodenrichtwerte oder Einheitswerte – beides falsch

"Die neuen Satzungen haben denselben Denkfehler wie die alten", sagte der Vorsitzende des Landesverbandes, ... Er bezieht sich auf die gutachterliche Stellungungnahme von ... Der Sachverständige kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere der Bodenrichtwert, der bei einigen der neuen Satzungen in Schleswig-Holstein zur Ermittlung des Lagewertes herangezogen wurde, als Bezugsgröße genauso ungeeignet sein dürfte wie die vormaligen Einheitswerte, aufgrund derer das Bundesverfassungsgericht die Satzungen aufgehoben hatte.

 

 

„Keine Übergangsfristen bei verfassungswidriger Berechnungsgrundlage“

27.05.2021

 

„haufe.de“: „Die schleswig-holsteinischen Gemeinden Friedrichskoog (Kreis Dithmarschen) und Timmendorfer Strand (Kreis Ostholstein) sowie das niedersächsische Lindwedel (Heidekreis) haben ihre Zweitwohnungssteuer auf einer Berechnungsgrundlage erhoben, die sich auf Daten von 1964 stützte. Dagegen klagten mehrere Immobilienbesitzer. Bereits vor der Revision hatten die Verfassungsrichter in Karlsruhe die Sache im Grundsatz beschlossen.“

 

 

Trickserei mit Wohnungen

27.05.2021

 

„sueddeutsche.de“: „Das Sozialamt moniert, dass Verstöße gegen die Satzung schwer zu belegen sind und der Aufwand enorm ist. Manche Eigentümer entziehen sich den Auflagen, indem sie eine Zweitwohnung anmelden.“

 

 

Viele Menschen können sich Zweitwohnungen leisten

30.05.2021

 

„tz.de“: „Wohnen in München ist teuer. Trotzdem können sich viele Menschen Zweitwohnungen leisten, die selten genutzt werden.“

 

Viele Menschen können sich Zweitwohnungen leisten und verzichten dafür auf andere Dinge. Sie haben ihre Prioritäten eben anders gesetzt. Was kann daran verwerflich sein?

 

Also doch Neidsteuer? – Ja – Die entsprechend orientierten politischen Gutmenschen lässt es zumindest nicht ruhen. Nur die Zweitwohnungseigentümer werden wohl kaum Wohngeld erhalten, keine Zuschüsse zum Wohnungserwerb, zahlen sämtliche öffentlichen Gebühren und Steuern und die Mittel zum Erwerb und Unterhalt des Zweitwohnsitzes selbst erwirtschaftet. Das muss natürlich bestraft werden, denn das kann wohl kaum mit rechten Dingen zugegangen sein?

 

„tz.de“: „Im Jahr 2019 gab es bereits einen Vorstoß der Grünen. Damals forderte die Partei, den Steuersatz für Zweitwohnungen von neun auf 20 Prozent zu erhöhen. Wie die Bild jetzt berichtet, hält das die zuständige Kämmerei für „gerechtfertigt“.“

 

„Die Kämmerer fordern demnach eine Verdopplung des Steuersatzes ab 2022 auf 18,9 Prozent.“

 

„Die Chancen, dass der Satz erhöht wird, steht dem Beschluss nach nicht schlecht. Der Stadtrat müsse noch zustimmen, doch neben den Grünen hat auch die SPD entsprechende Signale gesendet.“

 

 

„Der Wohlfahrtsstaat ist eine tragische Figur“

08.06.2021

 

„nzz.ch“: „Es sind vor allem gutsituierte Akademiker, die mit viel Pathos Sozialpolitik für die «Schwächsten» machen. Die Verwaltung der «Schwächsten» ist ein lukratives Geschäft. Deshalb braucht es laufend neue Anspruchsgruppen, die man betreuen kann.“

 

„Goethe prägte 1827 im Austausch mit Eckermann den spöttischen Begriff der Lazarettpoesie. «Die Poeten», meinte er, «schreiben alle, als wären sie krank und die ganze Welt ein Lazarett. Alle sprechen sie von dem Leiden und Jammer der Erde (. . .) und unzufrieden wie schon alle sind, hetzt einer den anderen in noch grössere Unzufriedenheit hinein.»“

 

„Es sind fast immer Leute in privilegierten Positionen, zumeist Akademiker, die das Leid der Schwachen und Diskriminierten aus eigener Erfahrung nicht kennen, es aber umso leidenschaftlicher beklagen und Massnahmen sowie weitere Privilegien einfordern, für die andere zahlen sollen.“

 

 

„So mindern Sie die Steuer aufs Ferienhaus“?

30.07.2021

 

„wiwo.de“: „Meer im Blick: Kommunen kassieren Steuer auf Ferienhäuser.“

 

 

„Rundfunkbeitrag: Keine automatische Beitragsbefreiung für Nebenwohnsitz“

09.08.2021

 

„I-iz.de“: „Häufig melden sich Menschen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, die Rechnungen oder Mahnungen vom Rundfunkbeitragsservice (früher GEZ) für ihren Nebenwohnsitz erhalten haben. Zwar hat bereits im Jahr 2018 das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Inhaber/-innen von Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag nicht doppelt zahlen müssen. Die Befreiung erfolgt allerdings nur auf Antrag.“

 

 

"Zeitweise Vermietung grundsätzlich selbst bewohnter Eigentumswohnung ist erlaubt"

20.08.2021

 

„haufe.de“: „Der Münchener VGH hat eine für Wohnungseigentümer positive Entscheidung getroffen. Danach kann während beruflicher oder sonstiger Abwesenheitszeiten die ansonsten selbst genutzte Wohnung ausnahmsweise vermietet werden.“

 

 

Zweitwohnungssteuer – und der Bodenwert als Bemessungsgrundlage“

03.09.2021

 

„rechtslupe.de“: „Die Schätzung einer üblichen Miete allein anhand des Bodenwerts des Wohngrundstücks ist mit dem Gebot gleichheitsgerechter Besteuerung des Aufwands für das Innehaben einer Zweitwohnung nicht vereinbar.“

 

„Eine Satzungsbestimmung hingegen, nach der die Schätzung der üblichen Miete bei Fehlen von Vergleichsmieten allein anhand des Bodenwerts erfolgen soll, würde sich vom zu besteuernden Aufwand für das Innehaben einer Zweitwohnung zu weit lösen. Entsprechendes gilt für eine Schätzung im Einzelfall, die sich ausschließlich am Bodenwert und seiner Verzinsung orientiert. Denn der Mietaufwand für eine Wohnung bemisst sich regelmäßig nach der Wohnfläche, ihrer Ausstattung und ihrer Lage (s. auch § 4 Abs. 2 und 3 ZwStS der Stadt Dresden). Der Bodenwert allein bildet hingegen lediglich einen Maßstab für die Lage der Wohnung und weist keinen Bezug zur Wohnfläche und der Wohnungsausstattung mehr auf.“

 

 

„Beschluss vom 19.05.2021 - BVerwG 9 C 2.20 (bereitgestellt am 27.07.2021):

 

Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht

 

Bodenwert als Bemessungsgrundlage einer Zweitwohnungssteuer

 

Leitsatz

Die Schätzung einer üblichen Miete allein anhand des Bodenwerts des Wohngrundstücks ist mit dem Gebot gleichheitsgerechter Besteuerung des Aufwands für das Innehaben einer Zweitwohnung nicht vereinbar.

 

Beschluss vom 19.05.2021 - BVerwG 9 C 2.20

 

 

Bodenwert als Bemessungsgrundlage

03.09.2021

 

„rechtslupe.de“: „Zweitwohnungssteuer – und der Bodenwert als Bemessungsgrundlage“ – „Die Schätzung einer üblichen Miete allein anhand des Bodenwerts des Wohngrundstücks ist mit dem Gebot gleichheitsgerechter Besteuerung des Aufwands für das Innehaben einer Zweitwohnung nicht vereinbar.“

 

 

Keine Zweckentfremdung: Immobiliennutzung als Zweitwohnung“

11.09.2021

 

„azonline.de“: „Was mache ich in meiner Wohnung? In dieser Frage dürfen Mieter frei entscheiden. Gefällt es dem Vermieter nicht, dass eine Wohnung als Zweitwohnung genutzt wird, ist das kein Grund für eine Kündigung…“

 

 

Keine Zweckentfremdung: Immobiliennutzung als Zweitwohnung

11.09.2021

 

„merkur.de“: „Mieter können ihre Wohnung im Prinzip nutzen, wie sie wollen. Zwar gibt es in Gebieten mit knappen Wohnungsangebot Vorgaben, die eine Zweckentfremdung verhindern sollen. Wer seine Wohnung nur als Zweitwohnung nutzt, verstößt gegen solche Vorgaben allerdings nicht, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 19/20).“

 

 

Lebensmittelpunkt im Ausland, Zweitwohnung in Deutschland

11.09.2021

 

„anwalt.de“: „Personen mit Lebensmittelpunkt im Ausland und einer Zweitwohnung in Deutschland stehen häufig vor dem Problem, dass die deutschen Meldebehörden keine Anmeldung als "Zweitwohnsitz" annehmen, wenn der "Erstwohnsitz" im Ausland, beispielsweise in der Schweiz liegt…“

 

 

Abzug einer Wohnung bei doppelter Haushaltsführung im Ausland

20.11.2021

 

„haufe.de“: „Für Zweitwohnungen im Ausland im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gibt es keine Begrenzung auf einen festen Höchstbetrag. In diesen Fällen soll nach Auffassung der Finanzverwaltung weiterhin die Rechtsprechung des BFH (Urteil v. 9.8.2007, VI R 10/06) mit einer Begrenzung auf die Kosten für eine 60 qm große Wohnung gelten, die sich bei einem ortsüblichen Mietzins für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung (Durchschnittsmietzins) ergeben würden (vgl. BMF-Schreiben v. 25.11.2020, BStBl 2020 I S. 1228 Rz. 112).“

 

 

„Gericht kippt Zweitsteuersatzung der Stadt Fehmarn“

25.03.2022

 

„zeit.de“: „Die von der Stadt Fehmarn für die Jahre 2019 und 2020 erhobene Zweitwohnungssteuer ist rechtswidrig. In einem Musterverfahren hatte die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig entschieden, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandssteuer durch die Kommunen zwar grundsätzlich zulässig ist, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag berichtete. Doch habe die Stadt Fehmarn bei der Ausgestaltung der Steuer den reinen Bodenrichtwert zugrunde gelegt, ohne die Lage des Grundstücks im Ortsgebiet zu berücksichtigen, bemängelten die Richter. Geklagt hatte ein in Niedersachsen wohnender Eigentümer einer Wohnung in Burgtiefe auf der Ostseeinsel…“

 

VG Schleswig beschäftigt sich mit Zweitwohnungssteuersatzungen von Fehmarn und Tönning

25.03.2022

 

„rsw.beck.de“: „Die von der Stadt Feh­marn für die Jahre 2019 und 2020 er­ho­be­ne Zweit­woh­nungs­steu­er ist rechts­wid­rig. Dies hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Schles­wig ent­schie­den. Die zu­grun­de lie­gen­de Zweit­woh­nungs­steu­er­sat­zung vom De­zem­ber 2019 ver­sto­ße gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die von der Stadt Tön­ning für die Jahre 2019 bis 2021 er­ho­be­ne Zweit­woh­nungs­steu­er er­ach­te­te das VG hin­ge­gen für recht­mä­ßig. Die Kam­mer hat gegen beide Ur­tei­le die Be­ru­fung zu­ge­las­sen.“

 

 

Berechnung, Befreiung und Fristen der Zweitwohnsitzsteuer

26.04.2022

 

„handelsblatt.com“: „Wer muss eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen? Wie hoch ist sie und wann wird sie fällig? Alle Informationen rund um die Steuer auf eine Zweitwohnung.“

 

 

„Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar“

22.05.2022

 

Pressemitteilung Nr. 40/2022 vom 17. Mai 2022:

 

Beschluss vom 22. März 2022 - 1 BvR 2868/15, 1 BvR 354/16, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 2886/15

 

 

„Nach Richterspruch aus Karlsruhe: Bettensteuern bald in noch mehr Städten und auf Dienstreisen?“

 

 

„Berliner Wohnungspolitik: Warum … «Mietendeckel 2.0» eine Schnapsidee ist“

31.05.2022

 

„nzz.ch“: „…, die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, will mit einer «öffentlichen Mietpreisprüfstelle» dafür sorgen, dass niemand mehr als 30 Prozent des Einkommens für die Miete bezahlen muss. Ausgerechnet Mietern mit geringerem Einkommen würde sie damit einen Bärendienst leisten...“

 

„…Dabei sind sich fast alle Experten einig: Nachhaltig entspannen wird sich die Lage am Berliner Wohnungsmarkt nur, wenn mehr gebaut wird. Dazu könnten Giffey und ihr rot-grün-roter Senat das Ihre beitragen, würden sie künftig mit der gleichen Kreativität Bauvorschriften entschlacken und Genehmigungsverfahren beschleunigen, wie sie bisher die Gesetze von Angebot und Nachfrage zu überlisten versucht haben.“

 

 

Heranziehung von Miterben zur Zweitwohnungssteuer

31.05.2022

 

„VGH Baden-Württemberg Beschluß vom 1.4.2022, 2 S 3636/21 - Heranziehung von Miterben zur Zweitwohnungssteuer“:

 

Leitsätze:

 

„Mitglieder einer Erbengemeinschaft können eine zum Nachlass gehörende Wohnung innehaben und zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, ohne dass es darauf ankommt, ob und inwiefern sie sich über die Nutzung der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf geeinigt haben.“

„Auch Mitglieder einer Erbengemeinschaft haben grundsätzlich die für die Zweitwohnungsbesteuerung erforderliche (gemeinschaftliche) tatsächliche Verfügungsmacht und rechtliche Verfügungsbefugnis.“

 

„Gehört zu einem Nachlass eine Wohnung, können die Mitglieder der Erbengemeinschaft zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dabei ist es unerheblich, ob und inwiefern sie sich über die Nutzung der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf geeinigt haben. Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.“

 

 

Zweitwohnungsbesitzer sind natürlich herzlich willkommen?

03.06.2022

 

„merkur.de“: „Zweitwohnungsbesitzer im Allgäu: Volkshetze oder Notwendigkeit?“

 

„…Er betonte: „Wir haben prinzipiell nichts gegen Leute, die einen Zweitwohnsitz haben.“ Ganz im Gegenteil: „Wir sind froh, dass sie da sind!“ Schließlich unterstützten sie den lokalen Handel, indem sie vor Ort einkaufen. Allerdings müsse sich ihre Anzahl in Grenzen halten. Und mittlerweile seien es einfach zu viele…“

 

Die Scheinheiligkeit der Politiker scheint grenzenlos zu sein? In die eine Richtung buckeln und in die andere treten. Außer für sich hat diese Klientel noch etwas für andere getan, außer Selbstdarstellung und Populismus. Aber diese Politiker spiegeln auch nur den Gesellschaftsgeist wider - Neid und Missgunst. Damit lässt sich dann auch die nächste Kommunalwahl wieder gewinnen.

 

 

„Richtervorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz unzulässig“

11.06.2022

 

„haufe.de“: „Das Bundesverfassungsgericht hat verschiedene OVG-Vorlagen zur Frage der Verfassungswidrigkeit des Berliner Gesetzes zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum für unzulässig erklärt. Die Entscheidung hat Bedeutung über das Land Berlin hinaus.“

 

„Mit seiner Entscheidung hat das BVerfG sich die inhaltliche Auseinandersetzung mit der materiellen Verfassungsmäßigkeit des Berliner Wohnraumzweckentfremdungsverbots weitgehend erspart. Einige andere Bundesländer hatten hinsichtlich möglicher eigener Gesetzesvorhaben auf eine klare inhaltliche Positionierung des höchsten deutschen Gerichts gehofft. Dennoch lässt die Begründung der jetzigen Entscheidung erkennen, dass das BVerfG zumindest nicht von einer offensichtlichen Verfassungswidrigkeit des Gesetzes ausgeht. Insoweit kommt der Entscheidung des BVerfG für Regionen, die unter erheblicher Wohnraumknappheit leiden, bundesweite Bedeutung im Hinblick auf mögliche vergleichbare Gesetzesinitiativen zu.“

 

 

„Ein paar Toiletten oder Mülleimer rechtfertigen keine Strandgebühr!“

23.06.2022

 

„kommunal.de (31.01.2018): „…das Bundesverwaltungsgericht Ende 2017 entschieden hat, dass jeder ein Grundrecht auf kostenlosen Zugang zum Strand hat, brach in vielen Kommunen erst einmal Panik aus. Panik darüber, dass das dringend benötigte Geld jetzt fehlt. Aber jetzt, ein paar Monate nach dem Urteil, hat sich in den meisten Kommunen nichts verändert: Sie kassieren die Kurtaxe weiter ab...“

 

 

„Kommunales Unternehmen durch die Kurtaxe?“

24.06.2022

 

„kommunal.de“: (16.04.2019): „Nicht jeder Aufwand für die touristische Infrastruktur berechtigt zum Vorsteuerabzug, was ein aktuelles Gerichtsurteil aus Baden-Württemberg zeigt. Wann die öffentliche Hand zum Unternehmer wird…“

 

 

Mehrwertsteuer: Bürokratie-Angriff auf Omas Apfelkuchen

24.06.2022

 

„kommunal.de“: „…Eine wunderbare Tradition: Die örtliche Schule veranstaltet ein Schulfest und lädt per Amtsblatt alle dazu ein. Die Schüler der Klasse 6a planen in Kürze eine Klassenfahrt und bieten daher auf dem Fest noch einen Kuchenbasar an, um die Fahrt zu finanzieren. Eltern und Oma spenden dafür den Kuchen, der dann für einen Euro das Stück verkauft wird. Am Ende des Festes sind alle Torten verputzt. Alle freuen sich. Bis, ja, bis das Finanzamt auf den Plan tritt. Das wird künftig nämlich den Klassenlehrer auffordern, die Einnahmen aus dem Kuchenverkauf ordnungsgemäß zu versteuern. Die Begründung: Man müsse verhindern, dass der Kuchenverkauf eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten des örtlichen Bäckers darstellt. Schließlich hat auch der Bäckermeister „Omas Apfelkuchen“ im Angebot und er hätte auch Umsatzsteuer zahlen müssen…

 

 

Zweitwohnungsteuerpflicht besteht auch ohne Übernachtung

15.07.2022

 

„merkur.de“: „Villa in Bad Wiessee dient als privates Museum: Eigentümer will Zweitwohnungssteuer nicht zahlen“

 

„„Selbst wenn das Haus nur als Museum genutzt werde, um dort Erinnerungen zu pflegen, „so dient das auch der persönlichen Lebensführung“. Eine Übernachtung sei nicht erforderlich…“ So die Anwältin der Gemeinde. Diese Gemeindevertreter haben eben immer eine flinke Zunge und sind rhetorisch immer bestens drauf.

 

Zweitwohnungsteuer müssen Sie also auch bezahlen selbst wenn sie dort nie übernachten.

 

Bei der Steuereintreibung haben die Kommunen keine Skrupel. Logik und normaler Menschenverstand sind dabei ohnehin wohl nur selten gefragt?

 

Selbst die Kurtaxe wird erhoben auch wenn keine Inanspruchnahme der sich daraus eventuell ergebenden ohnehin marginalen Möglichkeiten gegeben ist:

 

„nzz.ch“: „«Mit dem Zwang zur Kurtaxe inklusive Gästebüchlein bezahlen etwa Personen auf der Durchfahrt für Angebote, die sie nicht in Anspruch nehmen können», so ...“

 

Das ist aber nicht nur in der Schweiz so. Weitestgehend hat sich diese Seuche von Deutschland aus verbreitet.

 

Zweitwohnungsteuer, Bettensteuer, Kurtaxe usw. usw., da haben die Kommunalvertreter keine Probleme mit diese festzulegen, zu erhöhen und die Eigentümer zu diffamieren. Nur wenn es dann gelegentlich, der Himmel möge die Ratsgremien davor bewahren, es kommt aber sehr selten trotzdem vor, darum geht über die Hundesteuer nachzudenken, dann ziehen die Feiglinge den Schwanz ein. Diesbezüglich fällt denen dann nichts mehr zur Leitfunktion von Steuern ein.

 

 

Learning by Doing?

31.07.2022

 

Nun, da dürfte sich zunächst die Frage stellen ob eine öffentliche Verwaltung, parteienorientiert, überhaupt in der Lage sein kann lernfähig zu sein um flexibel auf Probleme zu reagieren. Betrachte ich da die Vorgänge der jüngsten Vergangenheit kommen mir da doch mindestens erhebliche Zweifel.

 

Die öffentliche Verwaltung darf so lange üben bis es dann endlich irgendwann klappt eine gesetzeskonforme Steuersatzung oder auch andere Dinge auf den Weg bringen.

 

Wer dort lange genug Schaden angerichtet hat „fliegt nicht hinaus“, sondern wird mit höheren und weiteren Aufgaben betraut um die Möglichkeit zu erhalten anderenorts den Schaden weiter zu potenzieren.

 

Mehrere Versuche schaden da überhaupt nicht. Die Kosten dafür trägt ohnehin der Steuerzahler. Selbst, wenn Sie ein für Sie positives Urteil erreichen sollten bekommen Sie nur eine neue Satzung geliefert, die dann möglicherweise gesetzeskonform ist und Sie zahlen trotzdem auch für weit zurückliegende Jahre.

 

Gleichheit der Waffen? Wohl kaum. Eine merkwürdige Rechtsprechung. Die Diktatur der Justiz? Aber nein, hier geht alles demokratisch zu.

 

Sie als „Endverbraucher“ gesetzlicher Maßnahmen tragen das volle finanzielle Risiko, wenn Sie sich dagegen wehren und haben in der Regel selbst im Erfolgsfall wenig, wenn überhaupt etwas davon.

 

„merkur.de“: „Zweitwohnungssteuer in Benediktbeuern: Gericht stößt auf Überraschendes - Satzung gekippt“

 

Auch dieses Urteil dürfte wieder einmal der Rubrik „auf hoher See und vor Gericht ist man fest in Gottes Hand“ zuzuordnen sein?

 

Manches dabei erinnert mich an das „Königlich Bayerische Amtsgericht“.

 

Es ist dort wohl so, wie bei wohl, ebenso wie bei fast sämtlichen Vorlagen die in die parlamentarischen Beschlussgremien gehen, das was hineingeht unverändert nie wieder herauskommt.

 

Unsere Rechtstaatlichkeit ist wohl nur ein Feigenblatt, dass hin und wieder ein „Zückerli“ herausgibt, dieses dann entsprechend publiziert und damit bei Vielen unbedarften und schlichten Gemütern den Eindruck erweckt das Gerechtigkeit verteilt wurde. Das Vieles davon unverständlich und wirklichkeitsfremd ist interessiert zumindest die Verursacher kaum.

 

Letztendlich wissen auch die Richter wer für ihr Gehalt und deren Beförderungen und Berufungen zuständig ist.

 

Bei der Zweitwohnungsteuer erringen Sie in der Regel wohl nur Pyrrhussiege, nachhaltig ist da nichts. Erwarten Sie von einem Richter nicht, dass er Ihr Problem versteht, es wird nur ein Urteil gefällt, welches ins System passt. Justitia lässt grüßen…

 

Der Zweck soll offensichtlich „die Mittel heiligen“? Skrupel bei der Mittelbeschaffung haben die Kommunalverwaltungen ohnehin nicht, denn sie wissen, dass die Rechtsprechung ihnen wohlgesonnen ist und die Hintertüren für die öffentliche Verwaltung grenzenlos sind. Eigentlich zeigt dieses Urteil mir, dass bei der Zweitwohnungsteuer alles nach der Methode „Ball paradox“ läuft und abgeht?

 

So geht es an immer mehr Orten auch Dauercampern „an den Kragen“:

 

„merkur.de“: „Dauercamper müssen Pauschale zahlen“ – „Stadtrat beschließt Zweitwohnsitz-Steuer - auch Dauercamper müssen ab 2023 zahlen…“

 

 

02.08.2022

Probleme, wie in Berlin in gewissen Bereichen, nach Urteilen zugunsten der Zweitwohnungsteuer dürfte die Justiz bei diesen Fällen wohl kaum haben? Doch sehr komfortabel für die Rechtsprechung?

 

„t-online.de“: „Die Angst der Justiz vor den Clans“ - „Der Senat hat der Clan-Kriminalität den Kampf angesagt. Im Landgericht ist davon nichts zu spüren. Es gibt Richter, die unter Polizeischutz stehen...“

 

 

Berufliche Zweitwohnung im Ausland

25.08.2022

 

„pt-magazin.de“: „Berufliche Zweitwohnung im Ausland: Steuerliche Schwierigkeiten vermeiden“ – „Immer mehr Menschen benötigen für ihre internationale berufliche Tätigkeit eine Zweitwohnung. Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland sind die Notwendigkeit und die Angemessenheit der Unterkunftskosten zu prüfen, bevor sie steuerlich geltend gemacht werden können.“

 

„Ohne Bewerbungsbemühungen auch kein Wohngeld“

23.09.2022

 

„gegen-hartz.de“: „Unterlässt ein erwerbsfähiger Antragsteller ernsthafte Bewerbungsbemühungen, ist der Wunsch nach Wohngeld als unangemessen und sozialwidrig anzusehen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem bekanntgegebenen Urteil (Az.: VG 21 K 170/20).“

 

 

Die „Mühlen der Bürokratie“

27.11.2022

 

„merkur.de“: „100-Jährige stellt Wohnung am Tegernsee kostenlos für Geflüchtete bereit – und muss am Ende noch draufzahlen“

 

„Um Flüchtlingen aus der Ukraine eine Bleibe zu bieten, hat Familie … ihre Zweitwohnung in Bad Wiessee unentgeltlich bereitgestellt. Doch dann gerieten die Helfer in die Mühlen der Bürokratie…“

 

 

„Fiskus wertete Immobilie aus Nachlass als Zweitwohnung“

02.12.2022

 

„Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS): Steuer für Erben Fiskus wertete Immobilie aus Nachlass als Zweitwohnung“:

 

„nachrichten-heute.net“: „Mitglieder einer Erbengemeinschaft können zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer verpflichtet werden, wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört. Dabei geht es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gar nicht um eine tatsächlich stattfindende Nutzung zu Wohnzwecken, sondern um die grundsätzliche bestehende Nutzungsmöglichkeit.“ (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Aktenzeichen 2 S 3636/21)

 

 

Die Scharfmacher sitzen auch in den Rechnungshöfen

02.12.2022

 

„taz.de“: „Behördenchefin … rügt unzureichende Steuerung von Ausgaben und weitgehenden Verzicht auf Zweitwohnungssteuer. Behördenchefin … rügt unzureichende Steuerung von Ausgaben und weitgehenden Verzicht auf Zweitwohnungssteuer.“

 

„Echtes Geld lässt Berlin bei der Zweitwohnungssteuer liegen: Nur jeder fünfte der 93.000 eigentlich steuerpflichtigen Eigentümer werde auch zur Kasse gebeten. … empfiehlt dem Senat eine Gesetzesänderung, um auch jene wie in anderen Bundesländern zur Kasse bitten zu können.“

 

 

Bei Ehepartnern kein Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung

03.02.2023

 

Bundesverwaltungsgericht“: Pressemitteilung Nr. 6/2023 vom 25.01.2023

Übergangsweise Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen

Zweitwohnungsinhaber sind aufgrund der Übergangsregelung im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien. Unerheblich ist hierfür, auf welchen Namen das Beitragskonto einer von mehreren Wohnungsinhabern bewohnten Hauptwohnung bei der Rundfunkanstalt geführt wird. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in drei Revisionsverfahren entschieden.

 

„berliner-zeitung.de“: „Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen gab dem MDR recht. Dagegen zogen die Beitragszahler vor das Bundesverwaltungsgericht und hatten nun Erfolg. Die Leipziger Richter erklärten, dass die Übergangsregelung weit auszulegen sei. Inzwischen ist die Frage gesetzlich bereits so geregelt, dass für Zweitwohnungen auf Antrag kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird, wenn einer der Ehepartner für die Hauptwohnung zahlt.“

 

„mdr.de“: „Kein Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung bei Ehepartnern“

 

 

„haufe.de“: „Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?“

 

 

Bayerischer Landtag verbietet Bettensteuer

03.03.2023

 

„tageskarte.io“: „Bayerische Kommunen dürfen keine lokalen Übernachtungssteuern für Hotelgäste erheben. Eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes setzte die Koalition aus CSU und Freien Wählern am Donnerstag mit ihrer Mehrheit im Landtag durch.“

 

 

Kreativ bei der Erfindung neuer Bagatellsteuern

02.06.2023

 

„kommunal.de“: „Grundsatzentscheidung - Urteil: Kommunen dürfen Verpackungssteuer erheben

 

"Im Kern des Rechtsstreits ging es um die Frage, welche Steuern eine Kommune in Eigenregie erheben darf. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dazu nun geurteilt und die Rechte und Möglichkeiten der Kommunen gestärkt. Demnach ist eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen als lokale Steuer erlaubt."

 

Wer zeigt eigentlich irgendwann den Provinzfürsten auf, daß es eigentlich deren Aufgabe ist sich um die kommunalen Anliegen zu kümmern und nicht nur kreativ dabei zu sein neue Bagatellsteuern zu erfinden? Da das aber offensichtlich nicht publikumswirksam ist wird nach publikumswirksamen Auftritten und Maßnahmen gesucht die den eigenen Wähler nicht belasten. 

 

 

Bettensteuer – Fremdenfeindlichkeit der Kommunen kennt keine Grenzen

03.06.2023

 

„tageskarte.io“: „Die Stadt Düsseldorf hat Pläne für eine Bettensteuer vorgelegt. Unabhängig von der Art der Unterkunft und dem Alter der Reisenden sollen fünf Euro pro Person und Nacht fällig werden. Der DEHOGA kritisiert die Pläne.

 

Die Abgabe soll für alle Beherbergungsbetriebe gelten. Es macht also keinen Unterschied, ob man in einer Jugendherberge, einer Ferienwohnung oder einem Luxushotel übernachtet. Außerdem wird die Abgabe nicht pro Zimmer, sondern pro Person erhoben und gilt für alle Altersgruppen.

 

Andere Städte wie Köln oder Dortmund haben bereits eine Bettensteuer eingeführt. Dort richtet sie sich allerdings nach dem Übernachtungspreis und beträgt fünf beziehungsweise 7,5 Prozent. Die Stadt Düsseldorf plant eine feste Abgabe von fünf Euro.“

 

 

Steuerzahlerbund fordert Abschaffung von Bagatellsteuern

09.06.2023

 

„zeit.de“: „Der Bund der Steuerzahler in Hessen kämpft weiter gegen Bagatellsteuern. Beispielsweise bei der Hunde-, Zweitwohnungs- oder Spielapparatesteuer stehe der bürokratische Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag, kritisierte … vom Vorstand des Steuerzahlerbundes. «Was die Bagatellsteuern insgesamt angeht, ist es in der Tat unsere Position, diese komplett abzuschaffen.» Der Bund der Steuerzahler (BdSt) werbe dagegen für ein einfaches, transparentes Steuersystem mit einigen wenigen, aber dafür effektiven Steuern…“

 

„welt.de“: „Steuerzahlerbund fordert Abschaffung von Bagatellsteuern“

 

 

„Für Datschen ohne Trinkwasser wird keine Zweitwohnungssteuer fällig.“

04.07.2023

 

„moz.de“: „Besitzer in Lindow bekommen Recht – weitreichende Folgen für OPR?

Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden: Für Datschen ohne Trinkwasser wird keine Zweitwohnungssteuer fällig. Zwei Männer aus Lindow hatten geklagt. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für ganz OPR haben.“

 

 

„Zweitwohnungssteuer abschaffen“

04.07.2023

 

„nnz-online.de“: „Nordhausen als Hochschulstandort stärken“ – „Um Nordhausen als Hochschulstandort zu stärken, möchte die AfD-Fraktion im Nordhäuser Stadtrat die Zweitwohnungssteuer abschaffen und nimmt dazu einen erneuten Anlauf. Im Winter 2019 war ein entsprechender Antrag vom Stadtrat noch abgelehnt worden“...

 

 

24.07.2023

„schwaebische.de“: Kampf gegen Zweitwohnungen am Bodensee: Ist ein Verbot die Lösung?“

 

 

Doppelte Haushaltsführung: BFH-Urteil zum eigenen Hausstand am Wohnort

10.09.2023

 

„steuertipps.de“: „Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass Sie neben der Zweitwohnung am Beschäftigungsort einen eigenen Hausstand an Ihrem Lebensmittelpunkt unterhalten – die Hauptwohnung. Vor allem bei alleinstehenden Arbeitnehmern prüft das Finanzamt oft, ob diese Voraussetzung erfüllt ist.

 

 

„Jede vierte Ferienwohnung auf Sylt ist illegal“

12.09.2023

 

„t-online.de“: „Jede vierte Ferienwohnung auf Sylt ist illegal – das soll sich jetzt ändern“

 

„Die Insel Sylt greift durch: Nachdem offenbar jahrzehntelang jeder auf Sylt seine Zweitwohnung an Feriengäste vermieten konnte, ohne dass dies kontrolliert und gar geahndet wurde, geht die Inselverwaltung nun gegen diese illegale Form der Ferienvermietung vor. "Schätzungsweise jede vierte Ferienwohnung auf Sylt ist illegal", sagte Kreisbaudirektor … aus Husum zur "Mopo". Saftige Strafen drohen den Wohnungsbesitzern.“

 

 

Berliner Linke wollen Zweitwohnungen höher besteuern

01.11.2023

 

„rbb24.de“: „Die Berliner Linken fordern eine Anhebung der Zweitwohnungssteuer auf 18 Prozent. Ein entsprechender Antrag auf Gesetzesänderung wurde in der Fraktion beschlossen und soll im Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Demnach soll der bisherige Steuersatz auf Zweitwohnungen um drei Prozentpunkte steigen und das Niveau von München erreichen“…

 

 

Zweitwohnsitz abmelden: Das müssen Sie beachten

09.11.2023

 

„praxistipps.focus.de“: „Wenn Sie Ihren Zweitwohnsitz abmelden wollen, ist es entscheidend, ob Sie nur noch an Ihrem Hauptwohnsitz leben oder in eine neue Nebenwohnung ziehen.“

 

 

Mitversicherung Fahrrad in Zweitwohnung

09.12.2023

 

„asscompact.de“: „Hausrat: Ist ein Fahrrad in der Zweitwohnung mitversichert?“:

 

„LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 29.03.2023 – Az. 3 O 236/22“

 

„Da der Mann sein Fahrrad hauptsächlich in der Zweitwohnung lagerte und es nur für längere Urlaubszeiten in seine Hauptwohnung brachte, fiel der Fahrraddiebstahl nicht unter den Schutz der Außenversicherung.“

 

 

„Wer gemeinsam pendelt, führt kein getrenntes Eheleben“

26.01.2024

 

„lto.de“: „Wer gemeinsam pendelt, führt kein getrenntes Eheleben“

 

„rsw.beck.de“: „Keine Befreiung von Zweitwohnungsteuer für pendelnde Ehegatten“

 

„Ehe­leu­te, die zwi­schen einer ge­mein­sa­men Ar­beits­woh­nung in der Stadt und einem Wohn­haus im All­gäu pen­deln, müs­sen für die Stadt­woh­nung eine Zweit­wohn­sitz­steu­er ent­rich­ten. Eine Aus­nah­me­re­ge­lung in der Sat­zung der Stadt grei­fe nicht, ent­schied das VG Gie­ßen.“

 

 

„verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de“: „Keine Befreiung von Zweitwohnungssteuer bei gemeinsamer Arbeitswohnung von Ehegatten“

 

 

„Die Entscheidung (Urteil vom 12. Januar 2024, Az.: 8 K 4293/20.GI) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen eines Monats die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragen.“

 

 

Mietspiegel – Auswirkungen auf die Zweitwohnungsteuer

29.01.2024

 

„allgaeuer-zeitung“: „Ein Mietspiegel liegt seit vergangenem Jahr vor. Nun hat ihn der Gemeinderat anerkannt - und damit qualifiziert. Das wirkt sich auf die Zweitwohnungssteuer aus...“

 

 

„Braunlage - Zweitwohnungssteuer nicht rechtens“

20.02.2024

 

„goslarsche.de“: - „Urteil gegen Stadt Braunlage“ - „Berechnung der Zweitwohnungssteuer ist nicht rechtens“

 

„Der Stadt Braunlage fehlt ein Mietspielgel“ - „In Ermangelung eines Mietspiegels war die beklagte Stadt Braunlage bei ihrer Schätzung des jeweiligen Mietwertes der klägerischen Objekte von einer Nettokaltmiete von 4,60 Euro pro Quadratmeter ausgegangen“, erklärt ... Das Problem: Die Stadt hatte dabei jedoch nur Mieten aus dem Zentrum von Braunlage zugrunde gelegt. Mietwerte aus den Ortsteilen Hohegeiß und St. Andreasberg wurden bei der Berechnung nicht mit einbezogen, es sei kein Mittelwert ermittelt worden, so … im Gespräch mit der GZ…“

 

 

Mieterkündigung bei Zweifamilienhaus, wenn Vermieter als Zweitwohnung nutzt

27.02.2024

 

„haufe.de“: „Kündigung bei Zweifamilienhaus: Auch bei Zweitwohnung des Vermieters?“

 

„Das Landgericht Hanau hat dazu Stellung bezogen, inwieweit der Vermieter einem Mieter in einem Zweifamilienhaus ohne Grund kündigen darf, wenn er sich nur zeitweilig darin aufhält.“

 

„Das Landgericht Hanau entschied im Einklang mit der Vorinstanz, dass die Voraussetzungen für eine erleichterte Kündigung in einem Zweifamilienhaus nach § 573a BGB nicht vorliegen.“

 

(LG Hanau, Urteil v. 15.11.2023, 2 S 107/22)

 

 

Logik der Kommunalpolitik

08.03.2024

 

„merkur.de“: „Utting – Der Haushalt 2024 inklusive Finanzplanung bis 2027 ist einstimmig genehmigt. Kämmerer und Geschäftsleiter … freute sich über Steuereinnahmen im Vor-Corona-Niveau, teilweise sogar darüber: Die Einkommenssteuer schloss mit 4,18 Millionen Euro deutlich über dem Haushaltsansatz. Die Gewerbesteuer lag mit 1,58 Millionen knapp über dem Ansatz. Man erwarte aufgrund der Inflation weiterhin steigende Steuereinnahmen, so ...“

 

„Dass auch „Kleinvieh Mist macht“ zeigen die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer in Höhe von 136.500 Euro, von Verwarnungsgeldern mit 50.000 Euro oder der Hundesteuer mit 16.000 Euro.“

 

Bagatellsteuern „machen keinen Mist“, sondern diese Bagatellsteuern sind Mist.

 

 

Willkür?

13.03.2024

 

„Willkür? Mann mit Seenplatte-Zweitwohnsitz soll Kurabgabe zahlen“:

 

„nordkurier.de“: „"Wir zahlen hier bereits Grundsteuer, Tourismusabgabe und Zweitwohnungssteuer. Jetzt sollen wir auch noch zusätzlich Kurabgabe berappen."“

 

 

Zweitwohnungsteuer – Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung

17.03.2024

 

„datev-magazin.de“: „Keine doppelte Haushaltsführung bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte von etwa einer Stunde“ - „FG Münster, Mitteilung vom 15.03.2024 zum Urteil 1 K 1448/22 vom 06.02.2024“

 

„Liegen Hauptwohnung und erste Tätigkeitsstätte lediglich 30 km auseinander und beträgt die Fahrzeit mit dem Auto etwa eine Stunde, ist eine doppelte Haushaltsführung nicht anzuerkennen. Dies hat der 1. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 6. Februar 2024 (Az. 1 K 1448/22 E) entschieden.“

 

 

„handwerksblatt.de“: „Werbungskosten verweigert: FG Münster zu doppelter Haushaltsführung“

 

„Wenn die Hauptwohnung und die Arbeit nur 30 Kilometer auseinander liegen, kann man keine doppelte Haushaltsführung geltend machen, sagt das Finanzgericht Münster. Eine Stunde Fahrzeit mit dem Auto sei zumutbar.“

 

 

„BFH: Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung“

06.04.2024

 

„datev-magazin.de“: „Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13.12.2023 – VI R 30/21 – entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 Euro fällt. Ist der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, dann darf dieser Aufwand also nicht zusätzlich als Werbungskosten abgezogen werden, was insbesondere für Zweitwohnungsnutzer in teuren Metropolregionen nachteilig ist.

BFH, Pressemitteilung Nr. 18/2024 vom 04.04.2024 zum Urteil VI R 30/21 vom 13.12.2023“

 

 

Timmendorfer Strand und Hohwacht: Zweitsteuersatzung gekippt

26.04.2024

 

„sueddeutsche.de“: „Die Regelwerke aus den Jahren 2020 beziehungsweise 2021 hatten einen neuen Steuermaßstab aufgenommen, nachdem das Oberverwaltungsgericht im Januar 2019 den bis dahin verwendeten Maßstab für verfassungswidrig erklärt hatte. Der neue Steuermaßstab orientiert sich maßgeblich am Lagewert, ergänzt um weitere Faktoren wie Größe und Alter der Zweitwohnung. Der Lagewert entspricht wiederum dem Bodenrichtwert des Grundstücks, auf dem sich die Zweitwohnung befindet. Auch dieser Maßstab verstößt nach Auffassung des OVG gegen das grundgesetzliche Gebot der steuerlichen Belastungsgleichheit…“

 

 

Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland

26.04.2024

 

„haufe.de“: „Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung ist der BFH (Urteil v. 9.8.2023, VI R 20/21) nicht der Meinung, dass bei Auslandssachverhalten Unterkunftskosten nur dann in voller Höhe abzugsfähig sind, wenn sie den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten…“

 

 

„Achtung, Immobilien-Besitzer: Vorsicht vor dieser Steuerfalle“:

 

„boerse-online.de“: „Wer als Berufstätiger am auswärtigen Arbeitsort eine Wohnung hat, kann dafür monatlich Ausgaben bis 1000 Euro absetzen. Für die in Metropolen fällige Zweitwohnsteuer gibt es aber keinen Extra-Bonus. Welche Kosten zusätzlich absetzbar sind…“

 

 

 

 

Vorher

 

 


 

 

 

Erklärung, Nutzungsvereinbarung, Haftungsausschluss und Hinweis:

 

 

Für sämtliche in dieser Homepage angebrachten Links beachten Sie bitte den Hinweis und die Erklärung.

 

 

Es wird für sämtliche Angaben dieser Homepage keine Gewähr für deren Richtigkeit übernommen.

 

 

Der Nutzer dieser Homepage erkennt auch die Vereinbarung und den Haftungsausschluss als für sich verbindlich an.

 

 


 

 

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Jürgen Keitel