Zweitwohnungsteuer

 

 

 

Zweitwohnungsteuer: In Überlingen am Bodensee begann das ganze Elend

 

 

 

 

 

Neu:

 

 

Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Lindwedel ab sofort nichtig

 

 

Bundesverwaltungsgericht - Pressemitteilung Nr. 88/2019 vom 28.11.2019

 

Anleitung oder Freibrief bzw. Bedienungsanleitung für den gefahrlosen Erlass rechts- oder verfassungswidriger kommunaler Satzungen?

 

 

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Petition an den Niedersächsischen Landtag

Zweitwohnungsteuer hilft nicht gegen die Folgen einer jahrelangen falschen kommunalen Wohnungspolitik

So sieht Ideenlosigkeit aus

 

Die Zweitwohnungsteuer zeigt, wie sich die Politik von den Menschen entfernt.“

Süddeutsche Zeitung“: „Ummelden oder zahlen.“

Abmeldung der Nebenwohnung

 

Ein Grund wird immer gefunden

Vorerst keine nähere Auskunftspflicht eines Internetportals zu Online-Inseraten

 

Mein Schreiben zur Zweitwohnungsteuer an den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion im Niedersächsischen Landtag

Antwort CDU

Antwort FDP

Antwort SPD

 

Die Kommunalpolitik wird die Problemstellung Zweitwohnungsteuer nicht lösen, nur verschlimmern – Der Zweitwohnungsteuerzahler ist nur der Bettler

„Berliner Senat verschärft Kampf gegen Ferienwohnungen“

Bundesverwaltungsgericht - Zweitwohnungsteuersatzung in Schliersee rechtswidrig

 

Keine Einsicht zu erwarten

Zweitwohnungssteuer: „Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig“

Gewerkschaft will Steuer für Zweitwohnungen kippen

 

Unzulässiges Stufenmodell“

Zweitwohnungsteuer für Mobilheime nicht zwangsläufig

„Befreiung eines Verheirateten von Zweitwohnungssteuer bei beruflicher Veranlassung der Nebenwohnung“

 

„Finanzbehörden prüfen Airbnb-Vermieter“

Zweitwohnungsteuer schafft keinen Wohnraum

Zweitwohnung – Teil der privaten Lebensführung

 

„Neue Bemessungsmaßstäbe für Erhebung von Zweitwohnungssteuern in Schleswig-Holstein erforderlich“

„Zweitwohnungssteuer wird wohl wieder abgeschafft“

„Kasseler zahlte für Zweitwohnung zu viel Steuern, bekommt das Geld aber nicht zurück.“

 

„Zweitwohnsitzlern geht’s weiter an den Kragen.“

 

 

Steuerrecht:

Rechtsprechung Zweitwohnung

Steuerliche Absetzung von Einrichtungsgegenständen der Zweitwohnung

Doppelte Haushaltsführung

 

„Unbegrenzter Abzug der Einrichtungskosten bei doppelter Haushaltsführung möglich“

Zweitwohnung – Steuerabzug während der Elternzeit

Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Begünstigung von Zweit- und Ferienwohnungen

 

Die Logik eines Verwaltungsrichters

Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der Grundsteuer

Doppelte Haushaltsführung; Hauptwohnung am Beschäftigungsort

 

Karlsruhe urteilt im April zu Rückwirkung von Steuergesetzen

„Streit über Zweitwohnungssteuer

Erbrecht – „Zweitwohnung nicht begünstigt“

 

„Studenten können Zweitwohnsitz absetzen“

„Doppelte Haushaltsführung - Steuern sparen mit der Zweitwohnung – diese Tricks sollten Sie kennen.“

„Möbel in der beruflichen Zweitwohnung voll steuerlich absetzbar.“

 

Wie lange sind Werbungskosten für die Zweitwohnung abziehbar?

 

 

Kommunale Steuern:

Kommunale Steuern

Online-Portal für Zimmer- und Wohnungsvermittlung muss Auskunft erteilen

Schleswig-Holstein will Pferdesteuer verbieten

 

Die Kommunen in Deutschland haben im vergangenen Jahr erneut einen Milliardenüberschuss erwirtschaftet

Dauercamper werden steuerlich zur Kasse gebeten

„Rechtsanwalt muss Tourismusbeitrag zahlen“

 

Ständig neue Belastungsideen für Immobilienbesitzer

Immer kräftig zulangen

 

 

Strandgebühren:

Eine Bagatellsteuer soll die Haushaltslage verbessern

Kurtaxesatzung unwirksam

„Kein Kurbeitrag bei Verwandtschaftsbesuch“

 

Kurtaxe für Hunde?

 

 

Sonstiges:

Einbruchsicherheit in der Zweitwohnung“

„Ich hab' noch einen Koffer in...“

Der Fluch der bösen Tat

 

Kein Run mehr auf Ferienwohnungen“

Schätzchen im Hinterland“

Eine Betrachtung zur Zweitwohnungsteuer

 

Zweitwohnungsteuererhebung nach der Methode „koste es was es wolle“

Die Maßlosigkeit kennt keine Grenzen

Kein Anschluss ans Wassernetz, aber Zweitwohnungsteuererhöhung

 

„Ungleichbehandlung“

Macron will die Wohnsteuer kippen“

Zweitwohnungseigentümer zur Jagd freigegeben

 

Auf der Suche nach rechtssicheren Bescheiden

Folgen einer falschen Wohnungspolitik

Der Einfallsreichtum der Kommunen um Zweitwohnungseigentümer zu schikanieren nimmt ständig zu

 

Millionenspiel

Zweitwohnsitze nun unerwünscht

Arroganz der Kommunalpolitik

 

„Datenerhebung für Zweitwohnungssteuer unzulässig“

Unaufgeregte Vorgehensweise

„Tricksereien“ mit der Zweitwohnungsteuererhöhung

 

Den Teufel mit Beelzebub austreiben

Wallis – „«Zweitwohnungsbau ist tot»“

Gleiche Bilder?

 

Grüne wollen Wohnungsvermietung an Touristen beschränken“

„Die Politik jagt Studenten in die Wohnungsfalle“

„Ausländer dürfen in Neuseeland keine Häuser mehr kaufen“

 

Zweitwohnungsteuererhebung löst die Wohnraumprobleme nicht

Ahnungslose Wohnungspolitik durch die Kommunen

Es lohnt sich!? – Ca. 2.000 EUR/Jahr an Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer

 

„Berliner Zweitwohnung darf keine Vollzeit-Ferienwohnung sein.“

Frankfurt beschließt Zweitwohnungssteuer

„Diese Gemeinden sind Spitzenreiter bei der Zweitwohnungssteuer.“

 

Folgen einer verfehlten Wohnungsbaupolitik

„…Mehr Gemeindewohnungen, mehr Wohnraum…“ – wohl kaum

Es gibt auch von der Zweitwohnungsteuer verfolgte Eigentümer die sich wehren

 

Ein Kommentar zur „Wiesseer Wegelagerei“

Bayern Berchtesgaden: „Stopp für neue Zweitwohnungen“

Österreichische Einladung

 

„Steuererfindungsrecht“ der Kommunen bei Bagatellsteuern

Keine Zweitwohnungssteuer für bestimmte Wohnmobile

Verfolgung der Zweitwohnungsbesitzer

 

Llançà, Castelló/Empuriabrava und l’Escala mit den meisten Zweitwohnungen von Katalonien

Münchner Ehepaar klagt über Abzocke“

„Vor allem den Vertretern der SPD ging das aber nicht weit genug…“

 

„haufe.de“: „Norderney beschließt Satzung zum Schutz von Mietwohnungen“

Debatte um Zweitwohnungssteuer in NRW

 

 

Rundfunk- und Fernsehgebühren:

Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen

„So teuer ist Fernsehen“

Verfassungsgericht prüft deutschen Rundfunk-Beitrag

 

Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

„Rundfunkbeitrag ist laut BVerfG weitgehend verfassungskonform“

Länder fordern Einzelfallprüfung von Rundfunkbeitrag in Zweitwohnung

 

„Rundfunkgebühr: Befreiung kostet andere Gebühren“

Irreführende Schreiben zum Rundfunkbeitrag

„Flensburgs Zweitwohnungssteuer könnte rechtswidrig sein“

 

„Bis zu vier Mal so viel:“

„Jetzt noch erstellte Bescheide seien rechtswidrig“

„Plötzlich reden alle von Enteignung“

 

„Rundfunkbeitrag: Diese Neuregelung greift im Sommer.“

Rundfunkbeitrag entfällt am Zweitwohnsitz auch für Partner

 

 

Baurecht:

„Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig“

 

 

Zweckentfremdungsverbot:

Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum

Gesetzeslücke im Berliner Zweckentfremdungsgesetz?

Zweckentfremdung: Ersatzwohnraum darf berlinweit angeboten werden

 

Berlin: Vermietung von Wohnraum als Monteurunterkunft verstößt gegen Zweck­entfremdungs­verbot

„Lockerungen zum Zweckentfremdungsverbot von Ferienwohnungen in Berlin greifen zu kurz“

Berlin – Neue Regeln für private Ferienwohnungen

 

Beschränkung der Eigentumsrechte bei zeitweiser Wohnungsvermietung

Land will illegale Wohnungsvermietung an Touristen stoppen

Vorherige Genehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz kann nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erwirkt werden

 

 

Grundsteuer:

„Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig“

 

 

Kuriositäten:

Grenzenloser Erfindergeist bei Einführung neuer Steuern

"Zuagroaste"

Obdachlosen-Steuer in Seattle wird wieder abgeschafft

 

Steuer auf Luxus-Zweitwohnsitze

 

 

Ferienwohnung / -haus:

Widerruf eines zur Finanzierung von Ferienhäusern geschlossenen Darlehensvertrags

Die Mitnahme von Haustieren muss in einer Ferienwohnung nicht gestattet werden

„Zweitwohnsitz am Vulkan“

 

Immer wieder neue Regeln für Ferienwohnungsbesitzer

Mieterträge bei Ferienwohnungen

Doppelte Haushaltsführung

 

Mietwohnung als Ferien- bzw. Zweitwohnung

„Bundesgerichtshof vertagt Entscheidung über kurzzeitige Vermietung“

„Nebeneinander von Dauerwohnungen und einer Ferienwohnung innerhalb eines Wohnhauses kann zulässig sein“

 

Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste

„Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Kündigung wegen unbefugter entgeltlicher Gebrauchsüberlassung an Touristen

Erlaubnis zur Untervermietung umfasst nicht zwangsläufig die tageweise Vermietung an Touristen

 

„Nutzungsuntersagung bei nicht genehmigter Nutzung“

„Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich“

Kein Wohnraummietverhältnis bei überwiegender Nutzung einer Wohnung zur Weitervermietung an Feriengäste

 

 

Rechtsprechung Zweitwohnungsteuer:

„Keine Zweitwohnungsteuer bei schlechtem Trinkwasser“

Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

„Neue Bemessungsmaßstäbe für Erhebung von Zweitwohnungssteuern in Schleswig-Holstein erforderlich“

 

„Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von Zweitwohnungsteuern in Oberstdorf und Sonthofen“

 

Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Lindwedel ab sofort nichtig

Bundesverwaltungsgericht - Pressemitteilung Nr. 88/2019 vom 28.11.2019

Anleitung oder Freibrief bzw. Bedienungsanleitung für den gefahrlosen Erlass rechts- oder verfassungswidriger kommunaler Satzungen?

 

 

Wohnungspolitik

„Plötzlich reden alle von Enteignung“

Mit den Wohnungsgesellschaften fängt es an

„Immobilienbesitzer sind das neue Feindbild der Republik“

 

„Vergesellschaftung von Immobilienfirmen“

„Berlin debattiert über Enteignungen von Wohnungsfirmen“

„In Berlin werden Unterschriften für einen Volksentscheid zur Enteignung von Wohnungskonzernen gesammelt.“

 

„Berliner Grüne uneins über Enteignung“

Eine perverse Gesellschaft?

Klassenkampf

 

Feindbild Immobilien- und Grundstückseigentümer

„rp-online.de“: „Enteignungsbriefe an Grundstückbesitzer – Grüne fordern Mietobergrenze“

Enteignung ist keine Veräußerung

 

„Den Traum vom «demokratischen Sozialismus», den der Juso-Chef nun beschwört, haben viele seiner Genossen nie aufgegeben.“

Berliner Senat beschließt den Mietendeckel

 

 

Bestandsschutz Zweitwohnung

Was ist der Bestandsschutz zur Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung wert?

 

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Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Lindwedel ab sofort nichtig

28.11.2019

 

„Ivz.de“: „Urteil aus Leipzig: Keine Übergangsfrist bei rechtswidriger Zweitwohnungssteuer-Satzung“

 

 

„ndr.de“: „In Leipzig ging es nun darum, ob und welche Übergangsfristen gelten. Und das Gericht hat entscheiden, dass für verfassungswidrige Zweitwohnungssteuer-Satzungen keine Übergangsfristen gelten.“

 

Bundesverwaltungsgericht - Pressemitteilung Nr. 88/2019 vom 28.11.2019:

 

Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

Wird eine kommunale Abgabensatzung (hier zur Zweitwohnungssteuer) im gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erkannt, darf sie auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden. So entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.


 

Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts betreffen die niedersächsische Gemeinde Lindwedel (BVerwG 9 C 6.18 und 7.18) sowie die schleswig-holsteinischen Gemeinden Friedrichskoog (BVerwG 9 C 3.19) und Timmendorfer Strand (BVerwG 9 C 4.19). Diese Gemeinden erheben Zweitwohnungssteuern, jeweils bemessen anhand der mit dem Verbraucherindex hochgerechneten Jahresrohmiete nach den Wertverhältnissen im Jahr 1964. Dieser Maßstab lehnt sich an die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer an.


 

Das Bundesverfassungsgericht hat den betreffenden Steuermaßstab für die Grundsteuer durch Urteil vom 10. April 2018 beanstandet, weil die Anknüpfung an die Wertverhältnisse von 1964 zu erheblichen Verzerrungen führt. Ob die Gründe dieses Urteils auch auf die Zweitwohnungssteuer übertragbar sind, war aber umstritten. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig bejahte dies und hob die hier umstrittenen Steuerbescheide auf. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied dagegen zugunsten der Gemeinde. Beide Oberverwaltungsgerichte ließen im Hinblick auf die unterschiedlichen Auffassungen die Revision zu.


 

Während der laufenden Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht befand das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18. Juli 2019, dass die Feststellung der Jahresrohmiete für Zwecke der Zweitwohnungssteuer ebenfalls verfassungswidrig ist. Allerdings gewährte es den an den verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten (bayerischen) Gemeinden eine Übergangsfrist zur weiteren Anwendbarkeit ihrer Satzungen bis zum 31. März 2020.


 

Vor diesem Hintergrund konzentrierte sich der Streit vor dem Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen darauf, ob die hier betroffenen Gemeinden die Fortgeltung ihrer fehlerhaften Steuersatzungen übergangsweise beanspruchen können. Dies ist nicht der Fall. Anders als das Bundesverfassungsgericht sind die Verwaltungsgerichte zu einer derartigen Fortgeltungsanordnung nicht befugt. Sie sind vielmehr verpflichtet, angefochtene Steuerbescheide aufzuheben, wenn diese keine Grundlage in einer rechtmäßigen Satzung finden und deshalb die Steuerschuldner in ihren Rechten verletzen.


 

Unzumutbare Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt sind dadurch regelmäßig und auch hier nicht zu befürchten. Denn für die Vergangenheit sind nur die noch konkret angefochtenen Bescheide betroffen. Es besteht keine Verpflichtung, unanfechtbare Bescheide zu überprüfen und anzupassen. Gegebenenfalls sind die Kommunen im Übrigen berechtigt, eine ungültige Satzung rückwirkend durch eine neue Satzung zu ersetzen und auf dieser Grundlage Steuern auch für einen zurückliegenden Zeitraum neu zu erheben. 


 

BVerwG 9 C 6.18 - Urteil vom 27. November 2019

Vorinstanzen:

OVG Lüneburg, 9 LB 123/17 - Urteil vom 20. Juni 2018 -

VG Lüneburg, 2 A 45/17 - Urteil vom 20. April 2017 -

BVerwG 9 C 7.18 - Urteil vom 27. November 2019

Vorinstanzen:

OVG Lüneburg, 9 LB 124/17 - Urteil vom 20. Juni 2018 -

VG Lüneburg, 2 A 180/16 - Urteil vom 20. April 2017 -

BVerwG 9 C 3.19 - Urteil vom 27. November 2019

Vorinstanzen:

OVG Schleswig, 2 LB 90/18 - Urteil vom 30. Januar 2019 -

VG Schleswig, 2 A 134/15 - Urteil vom 19. Juli 2016 -

BVerwG 9 C 4.19 - Urteil vom 27. November 2019

Vorinstanzen:

OVG Schleswig, 2 LB 92/18 - Urteil vom 30. Januar 2019 -

VG Schleswig, 2 A 96/14 - Urteil vom 05. April 2016 –

 

„bverwg.de“: „Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung“

 

 

„cash-online“: „Keine Übergangsfrist bei rechtswidriger Zweitwohnungssteuer-Satzung“

 

 

„ndr.de“: „Kommunen müssen Zweitwohnungssteuer zurückzahlen“

 

 

„ndr.de“: „Viele Gemeinden in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen dürfen ihre Zweitwohnungssteuer nach einer alten Berechnungsgrundlage nicht weiter erheben - auch nicht in einer Übergangsfirst, bis sie ein neues Modell gefunden haben. Das haben die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden.“

 

 

30.11.2019

„lto.de“: „Keine Schon­frist für die Gemeinden“

 

 

Anleitung oder Freibrief bzw. Bedienungsanleitung für den gefahrlosen Erlass rechts- oder verfassungswidriger kommunaler Satzungen?:

 

Erhobene Beträge müssen nur erstattet werden, wenn die zugrunde liegenden Bescheide durch eine Klage angefochten wurden mit der die entsprechende Satzung für nicht gesetzeskonform festgestellt wurde. Alle die nicht tätig wurden haben dann gezahlt, obwohl dafür gar keine rechtskräftige Grundlage bestand. Das Geld ist verloren.

 

Allerdings ist es dann nach einem positiven Urteil für den Kläger für die Beklagten auch kein Problem eine neue Satzung rückwirkend zu erlassen und die Beträge erneut einzutreiben. Die neue Satzung darf bzw. muss dann natürlich auch wieder nicht rechts- und verfassungskonform sein. Das macht überhaupt nichts. Die Kommunen dürfen es eben so lange probieren bis es endlich klappt die Satzung gerichtsfest zu haben. Weitere oder mehrere Versuche schaden auch nicht. Zumindest nicht der öffentlichen Verwaltung.

 

Für mich ist dies staatliche und gerichtliche Willkür.

 

„kommunal.de“: „…Das BVerwG führt aus, dass der Mangel einer Übergangsfrist regelmäßig keine unzumutbaren Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt habe und auch diese hier nicht zu befürchten seien. Denn für die Vergangenheit seien nur die noch konkret angefochtenen Bescheide betroffen. Es bestehe keine Verpflichtung, unanfechtbare Bescheide zu überprüfen und anzupassen. Gegebenenfalls seien die Kommunen im Übrigen berechtigt, eine ungültige Satzung rückwirkend durch eine neue Satzung zu ersetzen und auf dieser Grundlage Steuern auch für einen zurückliegenden Zeitraum neu zu erheben…“

 

„bverwg.de“: „Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung“

 

Wenn Sie als Privatperson einmal so richtig daneben gegriffen haben, dann sind Sie bei entsprechender Problemstellung möglicherweise bis ans Ende Ihrer Tage regresspflichtig. Der Staat darf seine Zwangsmaßnahmen anpassen bis es passt, ohne geringstes Risiko.

 

Egal wie man es betrachtet - eines steht fest - wer nicht wagt kann nicht gewinnen - wer nicht klagt hat schon verloren.

 

 

„Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Zweitwohnungssteuer-Satzung“

 

„openpr.de“: „Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 27.11.2019 zu den Aktenzeichen 9 C 6.18, 9 C 7.18, 9 C 3.19 und 9 C 4.19entschieden, dass eine fehlerhafte kommunale Abgabensatzung (hier zur Zweitwohnungssteuer) auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden darf.


Aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 88/2019 vom 28.11.2019 ergibt sich:

Die niedersächsischen Gemeinden Lindwedel (9 C 6.18 und 9 C 7.18) sowie die schleswig-holsteinischen Gemeinden Friedrichskoog (9 C 3.19) und Timmendorfer Strand (9 C 4.19) erheben Zweitwohnungssteuern, jeweils bemessen anhand der mit dem Verbraucherindex hochgerechneten Jahresrohmiete nach den Wertverhältnissen im Jahr 1964…“

 

 

 

 

 

 

Petition an den Niedersächsischen Landtag

(2017-03-24)

 

Auf meine Petition an den Niedersächsischen Landtag, Abschaffung der Zweitwohnungsteuer in Niedersachsen, erhielte ich vom Präsidenten des Niedersächsischen Landtags, nicht unerwartet, die nachstehende Antwort. Es wurde mir unter anderem wie folgt geschrieben:

 

„… der Petitionsausschuss hat Ihre Eingabe und die dazu eingeholte Stellungnahme des zuständigen Ministeriums in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 25.01.2017 beraten und dem Landtag dazu den nachfolgenden Beschluss empfohlen:

 

Der Einsender ist über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.

 

Der Landtag ist dieser Empfehlung, die aus der Landtagsdrucksache 17/7290 zu ersehen ist, in seiner Sitzung am 02.02.2017 gefolgt. Damit ist die parlamentarische Behandlung der Eingabe abgeschlossen.

 

Die Stellungnahme des Ministeriums ist zu Ihrer Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage beigefügt“:

 

„…Der Petent begehrt vom Niedersächsischen Landtag ein Erhebungsverbot der Zweitwohnungssteuer durch die niedersächsischen Städte und Gemeinden. Aus seiner Sicht ist die Zweitwohnungssteuer eine unsinnige Bagatellsteuer mit zweifelhaften Nutzen, zu entrichten von einem Personenkreis der auf die Kommunalpolitik in den erhebenden Gemeinden kaum demokratischen Einfluss nehmen kann und der ohnehin sämtliche kommunale Gebühren, Steuern und Abgaben in voller Höhe zahlen muss.

 

Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer gem. Art. 105 Abs. 2a GG, die bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig ist (bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 06.12.1983 – 2 BvR 1275/79 -, NVwZ 1984, 34029: nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 23.01.2007, zuletzt geändert durch Art 2 des Gesetzes vom 17.09.2015 (Nds. GVBl.S. 186), wurde die Erhebung von örtlichen Aufwandsteuern, also auch die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Kommunen übertragen. Aufgrund dieser Übertragung des Erhebungsrechts für örtliche Aufwand- und Verbrauchsteuern kann das Land selbst diese Steuern nicht mehr erheben.

 

Der Petent begründet seine Forderung nach einem Erhebungsverbot für die Zweitwohnungssteuer u. a. damit, dass nach seiner Auffassung der Zweitwohnungsinhaber „ohnehin sämtliche kommunale Gebühren, Steuern und Abgaben in voller Höhe zahlen muss“. Bei dieser Ansicht verkennt er, dass sich durch Zweitwohnungsinhaber geringere Einnahmen für Gemeinden nicht ausschließen lassen. Für die Zurechnung der Einkommensteueranteile der Gemeinden scheiden Zweitwohnungsinhaber in der Regel aus. Im Rahmen der Schlüsselzuweisungen werden nur Einwohner der Gemeinden, zu denen Zweitwohnungsinhaber regelmäßig nicht zählen, berücksichtigt. Denn die Mehrbelastung der Gemeinde, die ein Dauerbewohner durch seine Zweitwohnung verursachen kann, wird nicht durch eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Schlüsselzuweisungen ausgeglichen. Die Erhebung von Zweitwohnungssteuern kann – wenn auch nicht im vollen Umfang – einen Ausgleich für die Verluste aus den Einkommensteueranteilen sein (vgl. Begründung zur BVerfGE vom 06.12.1983)

 

Es bestehen auch im Hinblick auf das Demokratieprinzip keine Bedenken gegen die Erhebung der Zweitwohnungssteuer, denn die Zweitwohnungsteuer ist höchstrichterlich anerkannt, ohne dass auf ein kommunales Wahlrecht für Zweitwohnungsinhaber abzustellen wäre.

 

Aus kommunalfachlicher Sicht besteht für den Landesgesetzgeber keine Veranlassung, die Kommunen von einer verfassungsmäßigen Steuer auszuschließen und damit die kommunalen Finanzmittel zu beschränken, die die Kommunen dringend für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.

 

Soweit der Petent im Verlaufe seiner Eingabe auf die Verwendung von Daten aus der Grundsteuer für die Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer hinweist, wird auf § 11 Abs. 2 Nr. 1 NKAG i. V. m § 30 Abs. 4 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) verwiesen. Nach dieser Regelung ist die Offenbarung von steuerlichen Verhältnissen zulässig, soweit sie der Durchführung eines Steuerverfahrens im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 1 a AO, in diesem Falle eines Zweitwohnungssteuerverfahrens, dient.“

 

 

So einfach kann man es sich machen. Ein eklatanter Widerspruch liegt in diesen Ausführungen in dem Bereich:

 

„Bei dieser Ansicht verkennt er, dass sich durch Zweitwohnungsinhaber geringere Einnahmen für Gemeinden nicht ausschließen lassen. Für die Zurechnung der Einkommensteueranteile der Gemeinden scheiden Zweitwohnungsinhaber in der Regel aus. Im Rahmen der Schlüsselzuweisungen werden nur Einwohner der Gemeinden, zu denen Zweitwohnungsinhaber regelmäßig nicht zählen, berücksichtigt. Denn die Mehrbelastung der Gemeinde, die ein Dauerbewohner durch seine Zweitwohnung verursachen kann, wird nicht durch eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Schlüsselzuweisungen ausgeglichen…“

 

Das Ministerium verkennt hier, dass offensichtlich die Berechnung der Schlüsselzuweisungen einer Überarbeitung bedarf und dort die Ursache des gesamten Problems liegt, denn außer der Tatsache, dass eine falsche Wohnungspolitik in den Kommunen zur Zweitwohnungsteuererhebung führt, jagt man dort anderen Kommunen, insbesondere denen des ländlichen Raums Erstwohnsitze ab die diese dringend zur „Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen“.

 

Bei zahlreichen Zweitwohnungsteuer erhebenden Gemeinden ist die Erhebung auch nur ideologische Schikane und provinzfürstliches Denken.

 

 

 

25.03.2017

Zweitwohnungsteuer hilft nicht gegen die Folgen einer jahrelangen falschen kommunalen Wohnungspolitik

 

„Im Kampf gegen die wachsende Wohnungsnot kann in deutschen Innenstädten künftig dichter und höher gebaut werden. Entsprechende Änderungen im Baurecht hat der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet. Herzstück des Reformpakets ist die neue „Baugebietskategorie "Urbane Gebiete". Bauvorschriften und Lärmschutz-Regelungen werden dort weniger streng gehandhabt als in normalen Wohngebieten. Dadurch sollen Stadtteile entstehen, wo Wohnungen, Gastronomie, Einzelhandel und kulturelle Einrichtungen eng beieinander liegen…“

 

Verordnungen dann verabschiedet von Volksvertretern die am Ende der Sackgasse in der verkehrsberuhigten Zone leben und sich schon aufregen, wenn dort morgens der Hahn des Nachbarn es wagen sollte zu krähen.

 

Belastungen sind immer nur für die anderen zumutbar, egal ob Zweitwohnungsteuer oder Lärm und es stört gar nicht, wenn dort die Kneipe nebenan die Nachbarn dann sechs Mal in der Woche lärmmäßig an einem Polterabend teilnehmen lässt mit offenen Ende bis dem Morgen graut.

 

Baugesetze nach Beliebigkeit mit ständiger Änderung und ohne Blick auf die Zukunft und Zumutbarkeit für die Betroffenen, verbunden mit Rücksichtslosigkeit gegenüber diesem Personenkreis für die das dann zumutbar ist, weil die Politik keine Ideen und Visionen hat. Das ist Wohnungsbaupolitik in dieser Republik. Es wird hier ein Popanz gegen Zweit- und Ferienwohnungen aufgebaut den die Kommunalpolitik, dank deren eigener Unfähigkeit eine vernünftige Wohnungsbaupolitik betrieben zu haben oder zu betreiben, gerne aufgreift um von eigenen Missständen abzulenken, beschlossen vor Ort aber von Kommunalabgeordneten die in Branchen tätig sind die davon profitieren.

 

Ständiger Aktionismus ohne Problemlösung ist angesagt, Hauptsache ist, dass die eigenen dubiosen Ideen Zugang zu den Medien erhalten und dort publikumswirksam dargestellt werden.

 

Dank Zweitwohnungsteuer, Bebauungsplänen der Beliebigkeit, Nutzungsverordnungen, eigentlich Einschränkungen und Belastungen, für Zweit- und Ferienwohnungen usw. usw. griff und greift man ständig planlos und ohne Blick für die Zukunft in einen Markt ein um ihn noch desolater zu gestalten. Es ist nicht einmal Planwirtschaft die dort betrieben wird, ein Chaos wird weiter befeuert, praktikable Ideen sind nicht gefragt bzw. weltanschauliche Prioritäten haben Vorrang.

 

Nichts im Säckel, aber anderen vorschreiben welche Musik gespielt werden soll und selbst nichts dafür bezahlen und das finanzielle Risiko anderen überlassen. Warum soll ein privater Investor der kommunalen Misere abhelfen, wenn er nichts davon hat? Für die Sozialpolitik ist der Staat zuständig und damit auch beauftragt in all den sozialen Wohnungsgenossenschaften tätig zu werden in denen die Kommunalpolitik die Aufsichtsratsposten besetzt und zuweist ansonsten aber außer den damit verbundenen Annehmlichkeiten anderen das Feld überlässt und denen Belastungen aufbürdet die dazu führen, dass eben nicht im Immobilienbereich investiert wird.

 

Alle verordneten Zwangsmaßnahmen der Kommunen beweisen nur, dass in der Vergangenheit eine verfehlte Wohnungsbaupolitik dort betrieben wurde. Nach der Methode „haltet den Dieb“ reicht man dann rhetorisch geübt, entsprechend der politischen Einstellung, den „Schwarzen Peter“ an die weiter welche keine Lobby bei diesen Provinzfürsten haben.

 

 

So sieht Ideenlosigkeit aus:

26.03.2017

Zweitwohnungssteuer in Berlin soll verdreifacht werden

„Potsdam erhebe eine Zweitwohnungssteuer von 20 Prozent, in Hannover liege sie bei zehn Prozent.“

 

"Die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer ist übertrieben

„Berlin verdreifacht die Abgabe für die Zweitwohnung. Betroffen davon sind auch Studenten, Praktikanten und Volontäre, meint…“

 

„Finanzsenator … (SPD): Zweitwohnungssteuer wird verdreifacht“

 

„Senat verdreifacht Steuer für Zweitwohnungen.“

 

„Mit ihr solle die Spekulation mit Wohneigentum eingedämmt werden, heißt es. Außerdem sollen mehr Menschen, die dauerhaft in Berlin leben, dazu bewegt werden, ihren Hauptwohnsitz in die Stadt zu verlegen. Das hat Auswirkungen auf die Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich.“

 

 

Rechtsprechung Zweitwohnung:

 

„Wenn der Arbeitnehmer seine Zweitwohnung 170 km vom Arbeitsplatz wegverlegt?“

 

Urteil

 

 

30.03.2017

„bz-berlin.de“: Die Zweitwohnungsteuer zeigt, wie sich die Politik von den Menschen entfernt.“

 

 

08.04.2017

„Süddeutsche Zeitung“: Ummelden oder zahlen.“

 

 

Abmeldung der Nebenwohnung

13.04.2017

 

„RP Online“: „…dass die Abmeldung der Nebenwohnung grundsätzlich bei der Meldebehörde der Hauptwohnung vorzunehmen ist. Dies ist im Bundesmeldegesetz geregelt. Besteht eine Nebenwohnung bereits seit mehreren Jahren, ist es möglich, dass der entsprechende Vermerk nicht übertragen worden ist und die Meldebehörde am Hauptwohnsitz daher keine Kenntnis über das Bestehen einer Nebenwohnung hat…“

 

 

Steuerliche Absetzung von Einrichtungsgegenständen der Zweitwohnung

15.04.2017

 

„n-tv.de“: „Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in einer anderen Stadt haben, können Kosten hierfür steuerlich absetzen - auch für Einrichtungsgegenstände der zweiten Bleibe.“

 

„Demnach lässt sich aus dem Gesetz keine Begrenzung des Abzugs von Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und notwendigen Hausrat entnehmen. Ziel der Regelung sei es denn auch, nur die Kosten für die Unterkunft auf 1000 Euro monatlich zu begrenzen, nicht hingegen sonstige notwendige Aufwendungen.“

„Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht die Revision vor dem Bundesfinanzhof zugelassen.“

 

„Zur Frage, ob Aufwendungen für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Hausrat im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung zu den auf 1.000 Euro monatlich begrenzten Unterkunftskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG gehören.“ (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2017, Az.: 13 K 1216/16 E, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig)

 

 

 

Kommunale Steuern

24.04.2017

 

Die Hundesteuer ist bei den Kommunen noch beliebter als die Zweitwohnungsteuer, mit ebenso mäßigen Betragsaufkommen. Allerdings wehren sich die Hundesteuerzahler kräftiger gegen dieses Steuer und üben sich nicht in diesem Fatalismus mit dem die Zweitwohnungsteuerzahler diese Belastungen ertragen. Es ist somit an der Zeit für die Zweitwohnungsteuerpflichtigen hier Aktivitäten zu entwickeln.

 

Die Landeshauptstadt Wiesbaden erhöhte zum Beispiel die Hundesteuer von „98 Euro auf 180 Euro pro Hund“:

 

„Erhöhung der Hundesteuer um gut 80 Euro pro Hund und Jahr rechtmäßig.“

 

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 06.03.2017, Az.: 1 K 919/16.WI.

 

Urteil

 

Urteilsbesprechung

 

Die Kommunen neigen wohl dazu, unterstützt von den Verwaltungsgerichten, überall die Grenze der Belastbarkeit zu testen und hemmungslos die Machtstellungen auszunutzen?

 

 

 

„focus.de“: Doppelte Haushaltsführung

03.05.2017

 

 

 

Ein Grund wird immer gefunden

05.05.2017

 

„Berliner-Zeitung“: „Berlin verdreifacht zum 1. Januar 2019 die Zweitwohnungssteuer auf 15 Prozent der Nettokaltmiete.“

 

Lenkungswirkung als untaugliches Alibi. Die Jagd nach dem Erstwohnsitz dürfte häufiger das wahre Motiv sein? Teilweise, wie auch in Lindwedel in der Heide, Mittelbeschaffung ohne wirklichen Grund, an einem Ort fernab jeglicher touristischen Infrastruktur. Es wird requiriert was möglich ist.

 

 Letztendlich bleibt es Beutelschneiderei und beweist nur, dass die Kommune über Jahre und Jahrzehnte eine falsche Wohnungspolitik hatte und immer noch hat.

 

Darüber hinaus ist es nur die Arroganz der Macht eine Zweitwohnungsteuer zu verhängen, verbunden mit der entsprechenden politischen Gesinnung unter kirchturmspolitischen Prämissen und kleinbürgerlichem Gedankengut.

 

Warum wehren sich die Kommunen nicht die hierdurch Einwohner und damit auch die Bindung der Einwohner an den Ort verlieren und fordern eine Änderung des Finanzausgleichssystems? Kommunalpolitik ist wohl nur paradox?

 

 

 

„haufe.de“: Unbegrenzter Abzug der Einrichtungskosten bei doppelter Haushaltsführung möglich“

13.05.2017

 

„frankenpost.de“: „Die Sache mit der Zweitwohnung - Bis Ende Mai sollten Steuererklärungen fertig sein. Eine oft gestellte Frage zielt dabei auf die Punkte Zweitwohnung und Lebensmittelpunkt.“

 

 

 

„pressebox.de“: Einbruchsicherheit in der Zweitwohnung“

19.05.2017

 

 

 

„handelsblatt.com“: Ich hab' noch einen Koffer in...“ – „…Familie hier, Job da – das ist für immer mehr Menschen in Deutschland Alltag. Viele Fach- und Führungskräfte leisten sich Zweitwohnungen, nicht immer freiwillig. Die Städte haben Mühe, sich auf den Trend einzustellen…“

 

„…Häufig zieht es die Multilokalen zum Arbeiten in Großstädte, deren Wohnungsmärkte enger und enger werden. Berlin nutzt den Boom aus und hat gerade seine Zweitwohnungssteuer auf 15 Prozent verdreifacht…“

 

 

 

Online-Portal für Zimmer- und Wohnungsvermittlung muss Auskunft erteilen

05.06.2017

 

Bettensteuer in Freiburg: Online-Portal für Zimmer- und Wohnungsvermittlung muss Auskunft erteilen

 

„Datum: 22.05.2017 - Kurzbeschreibung: PM  22.05.2017“

 

„Zwecks Identifizierung möglicher Schuldner der Übernachtungssteuer darf die Stadt Freiburg von einem Online-Buchungs-Portal, über das private Zimmer und Wohnungen angemietet werden können, Auskunft über die beim Portal registrierten Vermieter im Stadtgebiet verlangen, wenn aus der Beschreibung der Mietobjekte in dem Portal weder der vollständige Name und die Anschrift des Vermieters noch die konkrete Adresse des Mietobjekts ersichtlich sind. Das hat das Verwaltungsgericht mit einem den Beteiligten vor kurzem zugestellten Urteil entschieden (Urteil vom 05.04.2017 - 4 K 3505/16 -)…“

 

 

 

Der Fluch der bösen Tat

30.06.2017

 

„rp-online.de“: Die Stadtverwaltung kassiert bei 21 Campern doppelt ab“

 

 

 

Kein Run mehr auf Ferienwohnungen“

17.07.2017

 

„nzz.ch“: „Zweitwohnungen in der Schweiz“ – „Kein Run mehr auf Ferienwohnungen“ – „Laut einer Studie der Credit Suisse von Ende 2016 hat die Zweitwohnungsinitiative einen deutlich negativen Effekt auf die Wohneigentumspreise in den betroffenen Gemeinden. Im Jahr 2015 lagen die Preise aufgrund der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Durchschnitt um 12,6% tiefer als die errechneten Preise im Szenario einer Ablehnung der Initiative. In absoluten Zahlen ausgedrückt heisst dies, dass der durchschnittliche Preis von Wohneigentum in Zweitwohnungsgemeinden durch den Abstimmungsausgang 2015 um rund 100.000 Fr. tiefer zu liegen kam.“

 

 

Schätzchen im Hinterland“

19.07.2017

 

„faz.net“: Gibt es diese wirklich? – Schätzchen im Hinterland oder gar im Ausland? Je niedriger der Preis, je höher wohl das Risiko? Im nicht deutschsprachlichen Ausland haben wohl manche Ferienhauskäufer schon wahre Horrorgeschichten erlebt zum Beispiel mit Mitteilungen spanischer Behörden die dann kostenträchtig übersetzt werden mussten usw. In der Schweiz sinken an manchen Orten mittlerweile die Preise für Ferienhäuser, weil das Angebot höher ist als die Nachfrage.

 

Für mich ist dieser Artikel nicht hintergründig und nur eine oberflächliche Betrachtung, die wirklichen Risiken werden nicht aufgezeigt, eine nicht nachvollziehbare Angabe zu Kaufpreisen ist keine Informationsgrundlage und ob es ein „Schätzchen im Hinterland“ sein kann, wenn der nächste Bäcker für die Frühstücksbrötchen sich mindestens zwanzig Kilometer entfernt befindet muss jeder für sich selbst entscheiden.

 

Ein niedriger Preis kann durchaus darauf hindeuten, dass die Überraschungen danach dann grenzenlos andauern.

 

 

 

Schleswig-Holstein will Pferdesteuer verbieten

26.07.2017

 

Es geht also doch. Schleswig-Holstein will die Pferdesteuer verbieten. Die Pferdebesitzer und deren Interessenverbände haben genug Lärm gemacht. Dann wacht auch die Politik auf und der sozialistische Futterneid ist nicht mehr gefragt.

 

Die Zweitwohnungsteuerzahler sehen das offensichtlich anders. Sie zahlen bereitwillig ohne zu murren. Da nun der Erfindungsgeist neuer Steuern zunächst einen Rückschlag erlitt wird es wohl viele Kommunalpolitiker nicht ruhen lassen nach Alternativen zu suchen? Der einfachste Weg dürfte dann wohl, wo noch nicht geschehen, die Einführung der Zweitwohnungsteuer sein, wo eingeführt kann man dann über Erhöhungen nachdenken. Von den Zweitwohnungsteuerpflichtigen ist kein Lärm zu erwarten.

 

 

„kn-online.de“: „Land will Pferdesteuer verbieten“ – „Städte und Gemeinden im Land sollen keine Pferdesteuer erheben dürfen. Das sieht ein am Dienstag im Kabinett beschlossener Gesetzentwurf vor. Damit schiebt die Landesregierung der Gemeinde Tangstedt, die seit Juli eine Pferdesteuer kassiert, ebenso einen Riegel vor wie Kommunen, in denen ebendiese diskutiert wird.“

 

„Die Staatssekretärin verwies auf das Grundgesetz, nach dem die Bundesländer örtliche Aufwandsteuern zulassen oder aber verbieten könnten.“

 

„In Tangstedt wird das bezweifelt. „Das Land hat nach Gutsherrenart entschieden“, sagte der Vorsitzende des Gemeinde-Finanzausschusses, … (SPD).“

 

 

„abendblatt.de“: „Kiel plant Gesetzesänderung zur Pferdesteuer“ – „Hintergrund ist die Entscheidung der Gemeinde Tangstedt im Kreis Stormarn für eine Pferdesteuer. Nach einer seit 1. Juli geltenden Satzung sollen Pferdehalter 150 Euro jährlich für ein Tier zahlen. CDU, Grüne und FDP hatten sich bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, eine solche Steuer zu unterbinden.“

 

„ndr.de“: „Jamaika-Koalition will Pferdesteuer kippen“

 

 

 

Vorerst keine nähere Auskunftspflicht eines Internetportals zu Online-Inseraten

01.08.2017

 

„Vermietungsportal von Ferienwohnungen muss keine Auskunft geben“. (Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 20.07.2017, Az.:  VG 6 L 162.17.

 

 

 

Eine Betrachtung zur Zweitwohnungsteuer

01.08.2017

 

Die große Abzocke mit der Zweitwohnsteuer für Arbeitnehmer ist in Deutschlands Kommunen in vollem Gange…“

 

 

 

„T-Online“:Die Kommunen in Deutschland haben im vergangenen Jahr erneut einen Milliardenüberschuss erwirtschaftet. Der Kommunale Finanzreport der Bertelsmann-Stiftung bezeichnet 2016 mit einem Plus von 4,5 Milliarden Euro sogar als bestes Jahr seit 2008.“

 

 

 

Mein Schreiben zur Zweitwohnungsteuer an den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion im Niedersächsischen Landtag

16.08.2017

 

„Sehr geehrter Herr Thümler,

 

in Niedersachsen wird von zahlreichen Kommunen Zweitwohnungsteuer erhoben deren Erhebungshoheit in deren Zuständigkeit liegt.

 

Ich bitte Sie und Ihre Fraktion sich dafür einzusetzen den Zweitwohnungsteuerpflichtigen in den betroffenen Kommunen eine Möglichkeit zu schaffen, dass diese sich dort

 

§  auf demokratische Art gegenüber der Kommunalverwaltung artikulieren können,

 

§  über geplante Änderungen im Vorfeld benachrichtigt werden, Anhörungen durchgeführt werden müssen, Informationen erhalten,

 

§  Möglichkeiten zur Stellungnahme erhalten bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden

 

und dazu nicht nur auf den Gerichtsweg, den Weg des Bittstellers und der honorigen Freiwilligkeit angewiesen sind...“

 

„Die Zweitwohnungsteuerpflichtigen haben keine Möglichkeiten sich demokratisch gegen diese Steuer zu wehren und sich vor Ort demokratisch zu artikulieren, weil auch zeitnahe, schon gar nicht im Vorfeld, Informationsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, ganz abgesehen von der Möglichkeit dort an Wahlen zu den Kommunalparlamenten teilzunehmen. Es kann fast immer nur reagiert, nicht aber agiert werden, da diesem Personenkreis keine Informationsquellen und beanspruchbare -pflichten seitens der Verwaltung zur Verfügung stehen.

 

Eine Möglichkeit umfassend die betroffenen Steuerzahler anzusprechen besteht auch nicht, da eine Einsichtmöglichkeit in eine Aufstellung der Zweitwohnungsteuerzahler unter Hinweis auf den Datenschutz verweigert wird.

 

Nach meiner Ansicht kann nur eine landespolitische Entscheidung hier Abhilfe und gleiche Bedingungen für alle Betroffenen schaffen oder Verbesserungen bringen und somit ist die Landespolitik hier gefordert, denn in der Regel ist der Zweitwohnungsteuerpflichtige nicht wahlberechtigt am Ort der Zweitwohnungsteuerpflicht und hat somit keine demokratischen Möglichkeiten der Einflussnahme, es sei denn er besitzt dort wohnend ein weiteres entsprechend genutztes Objekt bei dem er mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

 

Es besteht somit keine verlässliche Möglichkeit Einfluss auf die örtlichen Vorgänge zu nehmen, nicht einmal gehört zu werden, allein schon durch eine prekäre Informationslage, welche in der Regel erst dann Informationen produziert, wenn vollendete Tatsachen mitgeteilt werden.

 

Keine Möglichkeit auf Abläufe einzuwirken und zeitnah bzw. im Vorfeld Informationen über Planungen und Vorstellungen zu erhalten.

 

Die örtlichen Kompetenzträger sind wenig hilfreich und haben nicht das geringste Interesse an einer Änderung des bestehenden Systems, weil es denen selbstherrliche Beschlüsse ermöglicht ohne sich rechtfertigen zu müssen bzw. Stellungsnamen der Betroffenen im Vorlauf prüfen zu müssen.

 

Das niedersächsische Landesrecht erwähnt diese Steuer nicht und sieht sie auch nicht vor.

 

Die Zweitwohnungseigentümer zahlen sämtliche kommunalen Abgaben, Gebühren und Steuern in voller Höhe, zusätzlich die Zweitwohnungsteuer, haben aber keine demokratischen Rechte vor Ort, es bestehen auch keine Informationspflichten…“

 

 

Antwort vom 10.08.2017:

„…herzlichen Dank für Ihr Schreiben zur Zweitwohnungsteuer. In diesem Schreiben sprechen Sie zahlreiche Punkte zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungen auf der kommunalen Ebene und zur Kommunalfinanzierung an. Sie bemängeln hier zunächst fehlende Informationen seitens der Kommunalverwaltung und fehlende Einflussmöglichkeiten für Einwohner der Gemeinde.

 

Dieses ist in Niedersachsen vor allem im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz geregelt. Das Kommunalverfassungsgesetz setzt hierbei drauf, dass die öffentliche Information vor allem durch die Bekanntgabe und Ankündigungen von Beschlüssen und Planungen in den lokalen Medien oder auch im Internet geschieht. Es steht jedem Bürger und auch Einwohner einer Gemeinde frei, sich regelmäßig auf diesem Weg einen Eindruck zu verschaffen. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsrecht setzt hierbei also auf das aktive Mitwirken der Menschen in Niedersachsen. Hier gibt es auch keine Benachteiligungen von Einwohnern einer Gemeinde zu den Bürgerinnen und Bürgern einer Gemeinde. Wird diesen daraufhin eine Planung oder Absicht bekannt, zu der sie sich äußern möchten, können sie sich jederzeit in die demokratischen Verfahren der Willensbildung in den Kommunen einbringen.

 

Hintergrund der Zweitwohnungsteuer sind die Auswirkungen des Kommunalen Finanzausgleiches. Die niedersächsischen Kommunen erhalten für jede mit erstem Wohnsitz bei ihnen gemeldete Person einen bestimmten Geldbetrag. Im Falle der Samtgemeinde Schwarmstedt handelte es sich im Jahr 2016 hierbei um ca. 260 € im Jahr. Die Kommunen haben daher ein erhebliches Interesse daran, dass die bei ihnen wohnenden Personen und die Leistungen der Kommunen in Anspruch nehmenden Personen auch dort mit erstem Wohnsitz gemeldet sind. Durch die Gebühren wird nur ein Teil der Ausgaben finanziert. Die Kommunen nutzen diese Steuer daher zur Steuerung. Hervorzuheben ist, dass nur ein kleiner Teil der niedersächsischen Kommunen eine solche Zweitwohnsitzsteuer erhebt. Die Entscheidung hierüber obliegt den demokratisch legitimierten Räten der Städte und Gemeinde in Niedersachsen.

 

Die Mitglieder der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag schätzen und schützen die Organisationhoheit der niedersächsischen Kommunen. Es kommt dabei nicht darauf an, dass wir jede Entscheidung der Kommunen genauso treffen würden. Respekt vor der autonom getroffenen Entscheidungen der Kommunen bedeutet für uns auch, dass wir den niedersächsischen Kommunen diese Möglichkeit nicht untersagen wollen…“

 

 

Dann sollte es wohl zunächst zweckmäßig sein die „Auswirkungen des Kommunalen Finanzausgleichs“ so zu ändern, dass es für die Kommunen uninteressant wird anderen Kommunen die Erstwohnsitze abzujagen?

 

 

 

Antwort der FDP „Freie Demokraten im Landtag Niedersachsen“

31.08.2017

 

An die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag richtete ein fast gleichlautendes Schreiben wie an die CDU-Fraktion. Zumindest in einem Punkt eine klare und unzweideutige Aussage:

 

„…Zunächst einmal dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir Freie Demokraten uns generell für die Abschaffung der Zweitwohnungsteuer einsetzen. Die Zweitwohnungsteuer bestraft doch gerade diejenigen Bürger, die ihre Ersparnisse für den Erwerb von Wohnungen einsetzen, um diese entweder selbst als zweite Wohnung zu nutzen oder sie zu vermieten, um sich damit eine ergänzende finanzielle Altersrücklage zu bilden. Gleichzeitig hat die OECD berechnet, dass wir in Deutschland in der Zwischenzeit einen Staatsanteil von über 70% haben, wenn man neben der Einkomenssteuer auch die EEG-Umlage, Mehrwertsteuer oder Stromsteuer, also die indirekten Steuern, einberechnet. Unser Staat ist maßlos geworden und der arbeitenden Mitte bleibt immer weniger von ihrem Einkommen übrig. Wir sehen dort dringenden Handlungsbedarf.

 

Zu Ihrer Frage bezüglich der demokratischen Mitbestimmung als Zweitwohnsitzinhaber, müssen wir auf unsere Verfassung verweisen: Darin ist geregelt, dass sich der Erstwohnsitz nach den beruflichen und persönlichen Verhältnissen bestimmt. Es gibt mehrere Möglichkeiten sich an verschiedenen Orten zu melden (Bsp. Zweitwohnsitze, Wochen- und Wochenendaufenthalte, Ferienwohnsitze), diese haben melderechtliche oder steuerrechtliche Konsequenzen, aber sie begründen keine verfassungsrechtlichen Ansprüche, denn die Anknüpfung des aktiven oder des passiven Wahlrechts an den Erstwohnsitz garantiert in Deutschland die Gleichheit der Wahl („Eine Person, eine Stimme“) …“

 

 

 

Antwort der SPD Landtagsfraktion Niedersachsen

19.09.2017

 

Die SPD-Landtagsfraktion hält die Zweitwohnungsteuer „auch aus moralischer Sicht“ für „gerechtfertigt“:

 

„…Zunächst möchte ich mich zur Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer generell äußern. Diese Rechtmäßigkeit wird durch das Grundgesetz begründet, nach der die Länder gemäß Artikel 105 Abs. 2a GG „örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern“ erheben dürfen. Diese Gesetzgebungskompetenz wurde in allen Bundesländern auf die Gemeinden übertragen. Die Grundlage für die Gemeinde … dafür ist der § 3 I des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes.

 

Aus meiner Sicht ist diese Steuer nicht nur aus juristischer, sondern auch aus moralischer Sicht gerechtfertigt, auch wenn sie – wie Sie geltend machen – in Orten ohne Tourismus oder sonstige Besonderheiten auf den ersten Blick nicht notwendig erscheint.

 

Beim kommunalen Finanzausgleich werden nämlich nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt.

 

Für eine Person mit Nebenwohnung erhält die jeweilige Gemeinde kein Geld, sie hat aber trotzdem gewisse Mehrausgaben für Einrichtungen, die durch den Zweitwohnungsinhaber typischerweise nur sporadisch genutzt und damit nicht ausgelastet werden – z. B. Schwimmbäder, Gemeindehäuser, Gemeindeverwaltung, usw. Zusätzlich muss die Gemeinde für den Erhalt der für die Wohngebiete nötigen Infrastruktur sorgen, was sich nicht nur auf Straßen und ÖPNV beschränkt, sondern auch den Erhalt der Energieleitungen, des Abwassersystems, etc.

 

Aus diesen Gründen ist es wichtig, die Entscheidungskompetenz für oder gegen die Erhebung der Zweitwohnungsteuer allein bei den Kommunen zu belassen, da nur diese bemessen können, ob sie von der Steuer abhängig sind oder nicht. Und eben aus diesem Grund ist es auch so wichtig, dass sich die Bundesländer hier so weit wie möglich heraushalten.

 

Zu Ihrer Forderung nach demokratischer Mitwirkung:

 

Die in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG verfassungsrechtlich verankerte Wahlgleichheit ist ein Grundprinzip unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates. Eine Gewichtung der Stimmen ist daher genauso wenig zulässig wie das Recht, mehrfach abzustimmen. Das kennt man zum Teil auch aus dem Englischen als „One man, one vote“.

 

Deshalb können Sie als Betroffener gegen die Erhebung der Zweitwohnungsteuer allein durch die Zweitwohnung leider nicht politisch vorgehen, bspw. durch einen Bürgerentscheid oder die Wahl einer bestimmten Partei (außer in den Fällen, in denen sich Haupt- und Nebenwohnung in derselben Gemeinde befinden). Denn dann dürften Sie quasi zweimal von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

 

Ich gebe Ihnen Recht, dass dies zunächst paradox erscheint. Wollten Sie Ihr Wahlrecht in … nutzen, müssten Sie sich ummelden. Aber dann hätten Sie keine Zweitwohnung mehr oder wären folglich auch nicht mehr betroffen.

 

Ich möchte Sie stattdessen auf die vielen rechtlichen Möglichkeiten hinweisen, Ihre persönliche Belastung durch die Zweitwohnungsteuer zu verringern. Sollten Sie eine der Wohnungen beruflich nutzen, könnten Sie die Steuer möglicherweise als Werbungskosten absetzen. Auch Ehepaare genießen bei der Berechnung Vorteile. Dazu empfehle ich Ihnen ein Gespräch mit dem Steuerberater oder einen Blick auf die vielen Informationsportale im Internet.

 

Was schließlich die lückenhaften Informations- und Kommunikationspraktiken in Ihrer Gemeinde angeht. So teile ich Ihre Kritik vollends.

 

Zwar kann eine Landesregierung die Gemeindevertreter rechtlich nicht verpflichten, über Änderungen in der Gemeindesatzung, insbesondere zur Steuer „rechtzeitig“ zu informieren. Es sollte jedoch in einer so kleinen Gemeinde wie … von Ihrem Bürgermeister … zu erwarten sein, von sich aus das Gespräch mit allen Betroffenen in solchen Fällen zu suchen…“

 

 

 

Strandgebühren

19.09.2017

„Hannoversche Allgemeine Zeitung“: „Gebühren an Nordsee-Strand sind rechtswidrig“

Freier Strand für freie Bürger

 

„Zugang zum Meeresstrand in Wangerland darf nicht vollständig kostenpflichtig sein. Nicht von Bade-Infrastruktur geprägte Flächen müssen unentgeltlich betreten werden dürfen.“ (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.09.2017, Az.: BVerwG 10 C 7.16)

 

 

 

Eine Bagatellsteuer soll die Haushaltslage verbessern

19.09.2017

 

„nrz.de“: „Kalkars Verlust steigt auf 1,84 Millionen Euro.“ - Mit klarer Mehrheit beschloss der Ausschuss dagegen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer, von der sich die Stadt jährlich Mehrerträge in Höhe von 102 000 Euro sowie 15 000 Euro zusätzliche Schlüsselzuweisungen ab dem Haushaltsjahr 2019 verspricht. Auch Dauer-Camper, die mehr als sechs Monate am Wisseler See verbringen, betrifft die Zweitwohnungssteuer.

 

„rp-online.de“: „Dauercamper sollen Steuern zahlen“

 

 

 

Zweitwohnung – Steuerabzug während der Elternzeit

28.09.2017

 

„deutsche-handwerks-zeitung.de“: „Während der Elternzeit: Steuerabzug für berufliche Zweitwohnung.“ – „Kann die Miete für eine berufliche Zweitwohnung auch während der Elternzeit steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend gemacht werden?“

 

 

 

Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen

04.10.2017

 

„Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß.“ (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.09.2017, Az.: BVerwG 6 C 32.16)

 

„faz.net“: „Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungs­beitrag) nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, in denen der Betriebs­stätten­inhaber durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen.“

 

„Die „neue Juristische Wochenschrift“ (NJW) berichtet unterdessen, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag grundlegend auf den Prüfstand stelle. Die Verfassungsrichter hätten einen Fragenkatalog an alle Landesregierungen verschickt. „Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf“, will die NJW aus einer Staatskanzlei erfahren haben.“

 

 

 

Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum

04.10.2017

 

Ist die „hotelähnliche“ Nutzung von Wohnungseigentum durch die Kommune verboten darf nicht über Monate an Touristen vermietet werden:

 

„Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung eines Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum rechtmäßig“ (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. August 2017, Az.: 12 C 17.1544)

 

 

 

 

„faz.net“: So teuer ist Fernsehen“

 

 

 

Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Begünstigung von Zweit- und Ferienwohnungen

20.10.2017

 

Leitsätze:

 

1. Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Unter § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG können deshalb auch Zweitwohnungen, nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen und Wohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden, fallen.

 

2. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken "im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren" (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3  2. Alternative EStG) liegt vor, wenn das Gebäude in einem zusammenhängenden Zeitraum genutzt wird, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt, ohne sie --mit Ausnahme des mittleren Kalenderjahrs-- voll auszufüllen. („BUNDESFINANZHOF Urteil vom 27.6.2017, IX R 37/16 ECLI:DE: BFH:2017: U.270617.IXR37.16.0“)

 

 

„steuertipps.de“: „Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht…“

 

 

„dgap.de“: „In diesen Städten wird der Zweitwohnsitz besonders teuer

 

„vexcash.com“: „Zweitwohnsitzsteuer: So teuer kann die Zweitwohnung in Deutschland werden.“

 

 

Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig“

23.10.2017

 

„Dauerwohnen und Ferienwohnungen bei vorhandenem räumlich-funktionalen Zusammenhang nicht unvereinbar.“

 

„Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass Gemeinden Sondergebiete festsetzen dürfen, die als bauliche Nutzung eine ständige Wohnnutzung und Ferienwohnungen in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang vorsehen.“ (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.10.2017, Az.: BVerwG 4 C 5.16 und BVerwG4 CN 6.16)

 

 

27.10.2017

„lto.de“: „Das BVerwG unterstützt mit seiner Entscheidung das Bemühen von Kommunen, Rolladensiedlungen zu vermeiden.“

 

 

Zweitwohnungsteuererhebung nach der Methode „koste es was es wolle“

23.10.2017

 

Irgendwann wird schon etwas übrigbleiben. Notfalls werden dann die Hebesätze so lange heraufgesetzt bis eine schwarze Null erreicht wird? Letztendlich trifft es ohnehin nur Leute die keinen ständigen Wohnsitz in der Gemeinde haben und die zählen in der Regel ohnehin nicht zu den Wählern.

 

„shz.de“: „Zweitwohnsteuer bringt noch nichts“

 

„Etwa 80 Menschen haben in Neumünster ihren Zweitwohnsitz und werden dafür seit dem 1. April 2013 von der Stadt zur Kasse gebeten: Neumünster erhebt seitdem eine Zweitwohnungssteuer von 12 Prozent der Jahresrohmiete. Für die Betroffenen sind das ärgerliche Kosten, von denen die Stadt noch nicht einmal viel hat.“

 

„„Noch ist das ein Nullsummenspiel, weil in der Einführungsphase der Personalaufwand groß war“, sagt …, der Fachdienstleiter Haushalt und Finanzen. Den seit 2013 erzielten Erträgen von rund 325 000 Euro stehen Personal- und Sachkosten in ähnlicher Höhe gegenüber…“

 

 

Die Maßlosigkeit kennt keine Grenzen

25.10.2017

 

„suedkurier.de“: „Schrittweise gehen in Gaienhofen die Steuern hoch“

 

„Parallel sollen die Steuern für Zweitwohnungen auf einen Satz von 17 Prozent erhöht werden.“

 

Wehret schon den Anfängen – erst mit kleinen Beträgen und dann werden die Daumenschrauben ständig angezogen. Die Kommunalpolitik kennt keine Grenzen bei der Steuer- und Gebührenerhebung.

 

 

Kein Anschluss ans Wassernetz, aber Zweitwohnungsteuererhöhung

25.10.2017

 

„moz.de“: „Für Besitzer einer Zweitwohnung in Fichtenhöhe, speziell der Bungalows am Hohenjesarschen See in Niederjesar, wird es ab dem kommenden Jahr teurer: Die Gemeindevertreter haben in ihrer jüngsten Beratung die Zweitwohnungssteuersatzung geändert und den Steuersatz erhöht.“

 

„Die Abgeordneten folgten der Argumentation der Amtsverwaltung, dass die 15 Jahre alte Satzung überholt sei. So ist die ortsübliche Miete, die als Grundlage für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer dient, von damals 2,61 Euro/m2 auf jetzt 3,73 Euro/m2 gestiegen. Bislang erhebt die Gemeinde zehn Prozent davon als Zweitwohnungssteuer. Üblich sind laut Verwaltung fünf bis 20 Prozent. Die Abgeordneten der chronisch klammen Kommune beschlossen, den Steuersatz auf 15 Prozent zu erhöhen. Die zehnprozentige Ermäßigung wegen des fehlenden Anschlusses ans Wassernetz entfällt.““

 

Ob da doch wohl dem einen oder anderen Kommunalpolitiker der Realitätssinn abhandengekommen sein könnte?

 

 

Gesetzeslücke im Berliner Zweckentfremdungsgesetz?

25.10.2017

 

„rbb24.de“:Als Ferienwohnung wirft die Zweitwohnung bis zu dreimal mehr Gewinn ab.“

 

„Mit seinem Service "GreatStay" ist … gezielt in eine Gesetzeslücke gestoßen - so sieht es zumindest die Verwaltung. Denn … betreibt nicht nur eigene Ferienwohnungen. Über Airbnb und andere Plattformen wie Booking vermietet Great Stay in Mitte, Kreuzberg und anderen Innenstadtbezirken auch rund ein Dutzend edel eingerichteter Ferienwohnungen, die ausländischen Investoren gehören.

 

„Beim Studium des Berliner Zweckentfremdungsgesetzes bemerkte er offenbar, dass in Paragraph 2, Absatz 6 (Link) schwarz auf weiß eine Ausnahme für Zweitwohnungsbesitzer festgehalten ist. "Gelegentliche Aufenthalte" in der Berliner Wohnung reichen demnach aus, damit die Vermietung als Ferienwohnung erlaubt wird. Und so kam es, dass zwei von … Klienten inzwischen vor dem Verwaltungsgericht eine entsprechende Genehmigung erstreiten konnten. Sie dürfen ihre Ferienwohnung nun weiter über Great Stay vermieten.“

 

„Was dafür nötig war? Eine italienische Germanistin konnte anhand von Flugtickets und anderen Belegen nachweisen, dass sie im Jahr 2015 sechseinhalb Wochen in Berlin war. Bei einem israelischen Eigentümer reichten fünf Wochen, die er sich im Jahr 2016 nachweislich in Berlin aufhielt.“

 

 

Die Kommunalpolitik wird die Problemstellung Zweitwohnungsteuer nicht lösen, nur verschlimmern – Der Zweitwohnungsteuerzahler ist nur der Bettler

26.10.2017

 

Die Politik wird das Problem Zweitwohnungsteuer nicht lösen. Wie Sie der nachstehend auszugsweise wiedergegebenen Mitteilung des Heidekreises auf eine Petition von mir entnehmen können verbleibt dem Zweitwohnungsteuerzahler nur der Auftritt als Bittsteller oder als Kläger vor Gericht. Bei der letztgenannten Möglichkeit hat dieser zumindest in der Regel die Gewissheit, dass er zumindest sein Anliegen vortragen kann und angehört wird. Allerdings wissen wir aber alle, dass wir „vor Gericht und auf hoher See fest in Gottes Hand sind“ und somit Erfolgsaussichten auch dort nur marginal.

 

Gespräche mit der Kommunalverwaltung und den örtlichen Kompetenzträgern sind allerdings verschwendete Zeit und daher völlig sinnlos. Selbst der Versuch ist diesbezüglich schädlich, da auf der Gegenseite keine Konsensbereitschaft und schon gar nicht der Wille besteht über Änderungen auch nur ansatzweise nachzudenken. Meistens besteht nicht einmal Gesprächsbereitschaft.

 

Ebenso bringt es keinen Erfolg die Abgeordneten der Landtage oder des Bundestages mit diesem Thema zu konfrontieren. Letztendlich wurden diese von in den Kommunen und den dortigen Parteifreunden aufgestellt um deren Interessen überörtlich zu vertreten und diese Abgeordneten wissen was sie ihren Wahlkreisen zumuten dürfen, wenn eine weitere Aufstellung zur nächsten Wahl ansteht.

 

Allerdings kann es nur Änderungen bringen, wenn sich die Zweitwohnungsteuerpflichtigen nicht fatalistisch geben und die erhebenden Gemeinden ständig mit deren Vorgehen konfrontieren.

 

Es ist schon lächerlich, wenn für die Berechtigung zur Zweitwohnungsteuererhebung u. a. die „Inanspruchnahme gemeindlicher Leistungen“ angeführt wird, hier „z. B. Straßen, Feuerschutz). Der Zweitwohnungseigentümer zahlt sämtliche kommunalen Gebühren, Steuern und Abgaben. Sämtliche Anliegerbeiträge wurden ebenfalls in voller Höhe entrichtet.

 

Wenn dann die zunächst als Ferien- und Wochenendgebiete ausgewiesenen Bereiche mit stillschweigender Duldung der Kommunen als Erstwohnsitze zweckentfremdet genutzt werden, dann stimmt natürlich die Berechnungsgrundlage für die Nutzung einiger Einrichtungen nicht mehr. Dies ist allerdings nicht das Problem der Zweitwohnungeigentümer, denn diese Problemstellung verursacht die Kommune, zunächst durch falsche Planung und dann durch Nichtbeachtung der Vorgaben.

 

Der Heidekreis schrieb mir auf meine Petition vom 08.06.2017 wie folgt:

 

„…mit Schreiben vom 08.06.2017 machten Sie von Ihrem Recht nach § 34 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Gebrauch, sich mit Anregungen in Angelegenheiten des Landkreises Heidekreis an den Kreistag zu wenden. In § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung des Landkreises Heidekreis ist jedoch geregelt, dass für die Erledigung der Anträge nach § 34 NKomVG der Kreisausschuss zuständig ist. In seiner Sitzung am 18.10.2017 hat der Kreisausschuss nunmehr über Ihre Anregung entschieden:

 

Sie bitten den Kreistag, die Abschaffung der Zweitwohnungsteuer in den Gemeinden im Landkreis Heidekreis oder hilfsweise eine kreiseinheitliche Zweitwohnungsteuer zu beschließen. Gemäß § 1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) sind Kommunen berechtigt, Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) zu erheben, soweit nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt. Die Entscheidung, eine Zweitwohnungsteuer zu erheben sowie die Entscheidung über deren Ausgestaltung und Höhe sind durch das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden nach Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz abgedeckt. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme gemeindlicher Leistungen (z.B. Straßen, Feuerschutz) rechtfertigt eine Beteiligung an den gemeindlichen Aufwendungen durch die Zweitwohnungsteuer.

 

Die Einschränkungen der politischen Teilhabe am Ort der Zweitwohnung sind systemimmanent, da Steuerzahlungen nicht zu einer Verdopplung der Bürgerrechte führen können. Trotzdem stehen Allen Rechte, wie beispielsweise diese Anregung, zur Verfügung.

 

Gründe nach § 3 NKomVG für ein Erfordernis einer kreiseinheitlichen Regelung (überörtliche Bedeutung, Zweckmäßigkeit, Unterstützungsfunktion, Ausgleichsfunktion) sind bei der Erhebung von Zweitwohnungsteuer nicht ersichtlich. Weiterhin wäre eine gleichzeitige Erhebung einer Zweitwohnungsteuer durch den Landkreis gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 NKAG unzulässig.

 

Lediglich eine rechtswidrige gemeindliche Steuersatzung könnte durch eine kommunalaufsichtliche Maßnahme aufgehoben werden. Für die Rechtswidrigkeit liegen keine Anhaltspunkte vor.

 

Alles in allem besteht für den Landkreis keine rechtliche Möglichkeit, in Bezug auf Zweitwohnungsteuern aktiv zu werden…“

 

 

Der Zweitwohnungsteuerzahler ist der Bettler – „Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist darüber zu informieren, wie die Anregung oder die Beschwerde behandelt wurde.“

 

 

Die Logik eines Verwaltungsrichters

27.10.2017

 

„giessener-allgemeine.de“: „Ein Berufseinpendler mit Erstwohnsitz Frankfurt ist am Mittwoch mit seinem Versuch gescheitert, von der Zahlung der Zweitwohnungssteuer in Gießen befreit zu werden. Das Verwaltungsgericht beschied dem Kläger, er könne die Zahlung vermeiden, indem er seinen Hauptwohnsitz nach Gießen verlegt. Oder indem er seine Lebensgefährtin heiratet. Denn Ehepaare müssen der städtischen Satzung zufolge keine Steuer für einen weiteren Wohnsitz entrichten.“

 

 

Kurtaxesatzung unwirksam

13.11.2017

 

„“Echt Bodensee Card“ – Kurtaxesatzung wegen fehlerhafter Gebührenkalkulation unwirksam.“ – „Kosten beziehen sich nicht alle auf eine zur Kur- und Erholungszwecken bereitgestellte Einrichtung.“ (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14.09.2017, Az.: 2 S 2439/16)

 

 

Zweckentfremdung: Ersatzwohnraum darf berlinweit angeboten werden

27.11.2017

 

Pressemitteilung vom 16.11.2017: „Das Bezirksamt Mitte von Berlin muss für die zeitweise Vermietung von Wohnraum für Ferienzwecke eine Ausnahmegenehmigung nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz erteilen, wenn in einem anderen Bezirk gebauter Ersatzwohnraum den Verlust von Wohnraum ausgleicht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden…“ (Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15.11.2017, Az.: VG 6 K 594.17)

 

 

„tagesspiegel.de“: Berliner Senat verschärft Kampf gegen Ferienwohnungen“

16.12.2017

 

„Der Senat hat die Verschärfung des Gesetzes über das Zweckentfremdungsverbot beschlossen - Anfang Mai soll es in Kraft treten. Die gute Nachricht: Berliner, die ihre Wohnung während des eigenen Urlaubs vermieten wollen, dürfen dies 60 Tage im Jahr tun. Dafür müssen sie sich beim Bezirksamt registrieren lassen, bekommen eine Nummer, die sie dann auch bei der Vermietung auf einschlägigen Portalen wie wimdu oder Airbnb angeben müssen. Bis Ende März des Folgejahres müssen die "Home-Sharer" dann angeben, wann und wie lange sie ihre Wohnung vermietet haben. Wer das nicht tut, gerät ins Visier der Ämter oder muss jedenfalls damit rechnen…“

 

„bz-berlin.de“: „Berlin verdreifacht die Zweitwohnungssteuer ab 2019“

 

„Ab Januar 2019 steigt die Zweitwohnungssteuer auf 15 Prozent der Nettokaltmiete. – „…, Sprecherin für Haushalt und Finanzen der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, kritisierte die Verdreifachung der Zweitwohnungssteuer ab dem 1. Januar 2019 „als klares Signal gegen Weltoffenheit“.“

 

„t-oline.de“: „Berlin verdreifacht Zweitwohnungssteuer“

 

„Etwa 130 000 Menschen haben nach früheren Angaben der Finanzverwaltung einen Zweitwohnsitz in Berlin angemeldet, jedoch gelten nur rund 17 000 als steuerpflichtig. Für die anderen greifen Ausnahmen, etwa für bestimmte Berufspendler oder Menschen, die nur vorübergehend in der Hauptstadt leben.“

 

„datev.de“: „Berliner Zweitwohnungsteuer“ – „Neues Gesetz zur Zweitwohnung- und Übernachtungsteuer beschlossen.“

 

 

Bundesverwaltungsgericht - Zweitwohnungsteuersatzung in Schliersee rechtswidrig

17.12.2017

 

„ovb-heimatzeitungen.de“: „Zweitwohnungssteuer: Satzung rechtswidrig

 

„br.de“: „Die bislang in Schliersee erhobene Zweitwohnungssteuer hatte das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag als rechtswidrig verworfen.“

 

„Zweitwohnungssteuer für viele bayerische Gemeinden kippt.“ – „Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee für rechtswidrig erklärt. Das Urteil wird sich aber vermutlich auch auf rund 140 weitere Gemeinden in Bayern auswirken.“

 

„sueddeutsche.de“: „Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag die Zweitwohnungssteuer in der Form, wie sie in den beiden oberbayerischen Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee erhoben wird, als verfassungswidrige Ungleichbehandlung verworfen. Der in beiden Gemeinden angewandte Stufentarif weiche vom Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung nach Leistungsfähigkeit ab, teilte das Gericht zur Begründung mit. Die Entscheidung betrifft neben Schliersee und Bad Wiessee rund 140 weitere Gemeinden, die eine Zweitwohnungssteuer erheben und sich dabei an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags halten.“

 

„juris.de“: „Zweitwohnungssteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig.“

 

 

Keine Einsicht zu erwarten

18.12.2017

 

Einsicht darf von der Kommunalpolitik nicht erwartet werden. Die Zweitwohnungsteuererhebung muss denen aber so arbeitsaufwendig und uninteressant gestaltet werden wie nur irgend möglich. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten die Kommunalverwaltung entsprechend zu beschäftigen. Machen Sie kräftig Gebrauch davon.

 

„merkur.de“: „Urteil zur Zweitwohnungssteuer: So reagieren die Gemeinden

Einnahme soll auch weiterhin sprudeln.“

 

„Die Abschaffung der Steuer ist für ihn kein Thema. Im Gegenteil: „Wir werden die Steuer eher erhöhen.““

 

Es wurde somit wieder einmal nur eine „Schlacht“ gewonnen, aber noch nicht der „Krieg“.

 

 

Ungleichbehandlung

19.12.2017

 

„sueddeutsche.de“: „Ich bezahle Zweitwohnungssteuer in Bad Reichenhall ("Zweitwohnung, dritte Instanaz" vom 15.Dezember). Ein dortiger Nachbar hat seinen Erstwohnsitz in Amerika, ein anderer in Frankreich. Beide zahlen diese Steuer nicht, denn "ein Zweitwohnsitz ist nur möglich, wenn es auch einen Hauptwohnsitz in Deutschland gibt". Da diese Ungleichbehandlung zumindest innerhalb der EU unzulässig ist, dürfte diese Inländer-Steuer leichter gerichtlich zu kippen sein als die Ausländer-Maut…“

 

 

„tegernseerstimme.de“: „Zweitwohnungsbesitzer erlebte Urteil nicht mehr.“ – „Die Hintergründe der Klage gegen Wiessee.“

 

 

Es geht auch anders:

 

„haz.de“: „Strand oh­ne En­de – ganz oh­ne Kur­ta­xe im Ost­see Re­sort Damp.“

 

 

Zweitwohnungssteuer: „Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig

21.12.2017

 

Bundesverwaltungsgericht - Pressemitteilung Nr. 87/2017 vom 14.12.2017

 

 

Macron will die Wohnsteuer kippen“

03.01.2018

 

„faz.net“: „Die Wohnsteuer wird in ihrer heutigen Form seit dem Jahr 1974 erhoben. Sie verpflichtet die Nutzer, Eigentümer oder Mieter, der gegenwärtig rund 33 Millionen Wohneinheiten in Frankreich – Häuser und Wohnungen – zur Zahlung einer Steuer, die den Gebietskörperschaften zugutekommt. Personen mit sehr geringen Einkommen sind von der Zahlung befreit. Steuerpflichtig sind rund 29 Millionen Franzosen. Das Aufkommen der Wohnsteuer beläuft sich auf fast 20 Milliarden Euro…“

 

 

Zweitwohnungseigentümer zur Jagd freigegeben

04.01.2018

 

„welt.de“: „Der Detektiv von Lech“ – „Wer eine Ferienwohnung in Österreich besitzt, ist dazu verpflichtet, diese auch wirklich zu vermieten. Die Gemeinden kontrollieren hartnäckig, ob sich die Vermieter auch daran halten…“

 

Den Mietpreis darf hoffentlich noch der Eigentümer bestimmen? Erst Zweitwohnungen genehmigen, gut dabei verdienen und dann sozialisieren um die Folgen der eigenen verfehlten Wohnungspolitik zu kaschieren. So geht Kommunalpolitik heute.

 

 

Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der Grundsteuer

13.01.2018

 

„faz.net“: „Die Grundsteuer soll seit Jahren reformiert werden. Bisher ist daraus nichts geworden. Nun befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema. Nicht nur die kommunalen Spitzenverbände drängen zur Eile.“

 

 

Auf der Suche nach rechtssicheren Bescheiden

18.01.2018

 

„sueddeutsche.de“: „Zweitwohnungssteuer vorerst ausgesetzt“. – „Die Gemeinde verzichtet vorerst auf die eigentlich im Februar fällige Zweitwohnungssteuer für 2018, heißt es darin. Kämmerer … legt Wert auf das "Vorerst", denn ganz will die Gemeinde nicht auf insgesamt gut eine Million Euro verzichten. Man arbeite an einem neuen Berechnungsmodell und hoffe, dann von April an rechtssichere Bescheide für 2018 verschicken zu können.“

 

„Die Hoffnung stirbt zuletzt“. Möge dieses Vorhaben nicht gelingen.

 

 

Doppelte Haushaltsführung; Hauptwohnung am Beschäftigungsort

25.01.2018

 

„bundesfinanzhof.de“:BUNDESFINANZHOF Urteil vom 16.11.2017, VI R 31/16
ECLI:DE:BFH:2017:U.161117.VIR31.16.0“

 

„Doppelte Haushaltsführung - Hauptwohnung am Beschäftigungsort

Leitsätze

 

1. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn die Hauptwohnung, d.h. der "eigene Hausstand" i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG, ebenfalls am Beschäftigungsort belegen ist.

 

2. Die Hauptwohnung ist i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG am Beschäftigungsort belegen, wenn der Steuerpflichtige von dieser seine Arbeitsstätte in zumutbarer Weise täglich erreichen kann. Die Entscheidung darüber obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung durch das FG.“

 

„sis-verlag.de“: „Doppelte Haushaltsführung - Hauptwohnung am Beschäftigungsort“

 

 

Gewerkschaft will Steuer für Zweitwohnungen kippen

05.02.2018

 

„moz.de“: „Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, …, hat einen Musterprozess gegen die Berliner Zweitwohnungssteuer angekündigt. „Wenn nötig, gehe ich bis vor das Bundesverfassungsgericht“, sagte … dem „Tagesspiegel am Sonntag“. Die Steuer sei eine unzulässige Einmischung des Staates.“

 

 

Berlin: Vermietung von Wohnraum als Monteurunterkunft verstößt gegen Zweck­entfremdungs­verbot

05.02.2018

 

„Auch Vermietung von Wohnraum als Monteurunterkunft verstößt gegen Zweck­entfremdungs­verbot.“

 

„Art und Dichte der Wohnungsbelegung ist als zweck­entfremdungs­rechtlich verbotene Fremdenbeherbergung anzusehen.“ (Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.01.2018, Az.: VG 6 L 756.17)

 

 

Folgen einer falschen Wohnungspolitik

07.02.2018

 

„all-in.de“: „Stadt Lindau will die Umwandlung in Ferienwohnungen verbieten“:

 

„Der Stadtrat sollte vergangene Woche das dafür nötige Verfahren starten. Die Verwaltung hat das gestoppt und eine Entscheidung auf diesen Mittwoch vertagt. Grund: Viele Räte könnten befangen sein, weil ihnen oder Verwandten Wohnungen auf der Insel gehören. Die Verantwortlichen hoffen, dass das Gremium beschlussfähig bleibt.“

 

 

„Unzulässiges Stufenmodell“

18.02.2018

 

„sueddeutsche.de“: “Bis 2004 war die Zweitwohnungsteuer in Bayern verboten, seitdem ist sie in etwa 140 Kommunen des Freistaats eingeführt worden. Nicht jeder Besitzer eines Nebenwohnsitzes wird zur Kasse gebeten: Minderjährige, Studenten und Bewohner von Altenheimen sind meist von der Zahlung befreit, außerdem wird diese reine Kommunalsteuer in Bayern erst ab einem jährlichen Einkommen von 29 000 Euro für Einzelpersonen und 37 000 Euro für Paare erhoben.“

 

 

Der Einfallsreichtum der Kommunen um Zweitwohnungseigentümer zu schikanieren nimmt ständig zu

21.02.2018

 

Die jahrzehntelange verfehlte Wohnungspolitik der Kommunen geht immer mehr zu Lasten der privaten Investoren. Es werden keine gangbaren gemeinsamen Wege gesucht, sondern Zwangsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Derjenige, der die Musik bezahlt, darf nicht mehr bestimmen was gespielt wird, sondern staatlicher Dirigismus greift immer mehr um sich. Es dürfte daher zweckmäßig sein gründlich zu überlegen ob, wann und wo noch Investitionen im Immobilienbereich zweckmäßig sein könnten. Die Kommunalverwaltungen schrecken nicht mehr vor enteignungsähnlichen Maßnahmen zurück. Die Zeche für eine verfehlte und falsche Wohnungsbaupolitik wird von den Immobilieneigentümern bezahlt:

 

„suedkurier.de“ „Künftig Bußgeld für nicht genehmigte Zweitwohnungen“ – „Der Gemeinderat von Uhldingen-Mühlhofen hat eine neue Satzung der Baugesetzordnung erlassen. Sie soll verhindern, dass immer mehr Touristenunterkünfte in Zweiwohnungen umgewandelt werden. Wer nicht genehmigte Zweitwohnungen einrichtet, kann künftig mit einem Bußgeld bestraft werden.“

 

 

„traunsteiner-tagblatt.de“: Kein Kurbeitrag bei Verwandtschaftsbesuch“ – „Der Inzeller Vermieter muss grundsätzlich jeden Gast anmelden, auch den privaten Besucher. Allerdings soll der Verwandtschaftsbesuch von der Kurbeitragspflicht befreit werden. Wichtig erschien aber die Eingrenzung des »nahen« Verwandtschaftsverhältnisses…“

 

Es ist schon sehr kurios was manchenorts geboten wird?

 

 

Kurtaxe für Hunde?

08.03.2018

 

„shz.de“: „Braucht Sylt eine Kurtaxe für Hunde?“ – „In der Diskussion um Urlauberhunde wird jetzt eine „Zwangsabgabe“ ins Spiel gebracht. Der Tourismus Service hält dies für rechtlich unzulässig.“

 

„shz.de“: „Der Tourismusservice auf der Insel ist chancenlos im Kampf gegen uneinsichtige Hundehalter.“

 

 

Zweitwohnungsteuer für Mobilheime nicht zwangsläufig

10.03.2018

 

„Das Schleswig-Holsteinische Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die auf Dauerstandplätzen aufgestellten Mobilheime nicht ohne weiteres als Zweitwohnungen angesehen werden können.“ (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.03.2018, Az.: 2 LB 97/17 und 2 LB 98/17)

 

 

Karlsruhe urteilt im April zu Rückwirkung von Steuergesetzen

14.03.2018

 

„handelsblatt.com“: „Karlsruhe verkündet im April sein Urteil zur rückwirkenden Änderung des Gewerbesteuer-Gesetzes. Die Bremer Brauerei Beck hatte zuvor geklagt.“

 

Die rückwirkende Festsetzung von Zweitwohnungsteuersatzungen durch die Kommunen ist gängige Praxis. Vielleicht bietet das Urteil eine Möglichkeit diesem Treiben Einhalt zu gebieten?

 

 

„Deutscher Ferienhausverband e. V.“: Lockerungen zum Zweckentfremdungsverbot von Ferienwohnungen in Berlin greifen zu kurz“

 

 

„fr.de“: Frankfurt Streit über Zweitwohnungssteuer“ – „Die FDP hält nichts vom Vorstoß der Koalition für eine Steuer auf Zweitwohnsitze in Frankfurt. Die Linke dagegen findet die Idee prinzipiell gut.“

 

 

Berlin – Neue Regeln für private Ferienwohnungen

24.03.2018

 

„tagesspiegel.de“: „Zweckentfremdungsverbot-Gesetz Neue Regeln für private Ferienwohnungen.“ – „In Berlin können Privatleute künftig leichter ihre Wohnung an Feriengäste vermieten. Das Abgeordnetenhaus nahm am Donnerstag eine Änderung des Zweckentfremdungsverbotes für Wohnraum an, das zugleich eine Verschärfung der Regeln für die kommerzielle Vermietung vorsieht. Privatleute dürfen eine Zweitwohnung demnach an bis zu 90 Tagen im Jahr vermieten, wenn sie keine Hauptwohnung oder weitere Nebenwohnungen in Berlin haben.“

 

 

Millionenspiel

25.03.2018

 

„tegernseestimme.de“: „Für Rottach steht eine Million auf dem Spiel“ – „Der Zweitsteuer-Ring um den See schließt sich“

 

Dazu Auszug aus einer Lesermeinung: „…ABER diese vielen eigentlich unerwünschten Bürger sichern nicht nur die Geschäftswelt sondern sind auch Arbeitgeber - denn die vielen Hausverwaltungen und Hausmeister sollten wissen woher denn die Arbeitsplätze gesichert werden - Gastronomie - Handel - und viele Geschäfte genießen ein gesichertes Einkommen, dann zahlen diese grundsätzlich auch alle Steuern und Abgaben wie die Einheimischen Bürger auch sei es Grundsteuer - Müllabfuhr - sämtliche Abgaben für Energieversorger - alleine schon die Grundgebühren für Strom -Wasser und Kanal –

 

trotzdem nutzen diese Bürger auf Zeit weder Kindergarten - Schulen- auch möchte bestimmt keiner dort begraben sein wo man ihn über vielen Jahre als "Schmarotzer" betrachtet hat...“

 

 

Befreiung eines Verheirateten von Zweitwohnungssteuer bei beruflicher Veranlassung der Nebenwohnung“

03.04.2018

 

„landesrecht-hamburg.de“: „Zweitwohnungssteuer: Befreiung eines Verheirateten von Zweitwohnungssteuer bei beruflicher Veranlassung der Nebenwohnung

1. Für die Befreiung eines Verheirateten von der Zweitwohnungsteuer gem. § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG für eine überwiegend aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung kommt es für die Frage, ob die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung ist und außerhalb des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg liegt, auf das Vorliegen einer gemeinsamen Wohnung als Hauptwohnung im Sinne des BMG und damit auf die melderechtlichen Verhältnisse an.

2. Es kommt daher nicht allein darauf an, ob der gemeinsame Lebensmittelpunkt der Ehegatten außerhalb des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg liegt. (Finanzgericht Hamburg 1. Senat, Urteil vom 09.01.2018, Az.: 1 K 196/16; § 2 Abs 5 Buchst c ZwWoStG HA, § 21 BMG, § 22 BMG)

 

 

Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig“

13.04.2018

 

Für etliche Zweitwohnungsteuerbescheide könnte dies eine Grundlage für eine Überprüfung und erfolgversprechende Aufhebung sein, da die Zweitwohnungsteuersatzungen auf diese Einheitswerte zugreifen.

 

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht

 

„focus.de“: „Berechnungsgrundlage muss angepasst werden. Jahrzehntealte Werte unzulässig: Bundesverfassungsgericht kippt Grundsteuer.“

 

„Für eine Neuregelung gab das Gericht eine Frist bis Ende 2019 vor.“ „Die bisherigen Werte können bis Ende 2024 herangezogen werden.“ (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10.04.2018, Az.: 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12).

 

 

„Finanzbehörden prüfen Airbnb-Vermieter“

05.05.2018

 

„haz.de“: „Geben alle Airbnb-Vermieter ihre Mieteinkünfte wahrheitsgemäß in der Steuererklärung an? Deutsche Finanzbehörden haben die Personendaten aller Vermieter bei der Zentrale in Dublin angefragt, um genau das zu prüfen.“

 

 

„ovb-online.de“: Erbrecht – „Zweitwohnung nicht begünstigt“

13.05.2018

 

 

Verfassungsgericht prüft deutschen Rundfunk-Beitrag

13.05.2018

 

https://www.derstandard.de/story/2000079614700/verfassungsgericht-prueft-ab-mittwoch-deutschen-rundfunk-beitrag

 

„derstandard.de“: „Die Frage, ob die monatlichen Zahlungen nun als "Gebühr" oder "Beitrag" zu werten sind, ist für weitere Klagepunkte womöglich von Bedeutung: Ein Beitrag ist im Gegensatz zu einer Gebühr im Grundsatz nicht an die Inanspruchnahme einer Leistung gebunden, allein die Möglichkeit dazu reicht aus. So rügen die Beschwerdeführer etwa die Erhebung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen als eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, da deren Inhaber nicht gleichzeitig in mehreren Wohnungen Rundfunk hören könnten.“

 

„epochtimers.de“: „Ein Beitrag ist im Gegensatz zu einer Gebühr im Grundsatz nicht an die Inanspruchnahme einer Leistung gebunden, allein die Möglichkeit dazu reicht aus.“

 

 

Grenzenloser Erfindergeist bei Einführung neuer Steuern

15.05.2018

 

Offensichtlich ist nichts unmöglich, zumindest beim Ideenreichtum zur Einführung neuer Steuern.

 

Da stellt sich dann für mich die Frage ob die Kleinstadt Garbsen, dort entsteht derzeit ein Amazon-Auslieferungslager für ca. 700 Mitarbeiter, Drei-Schicht-Betrieb, mit derzeit geplanten täglichen bis zu ca. 500 LKW-Anfahrten und natürlich folglich auch -abfahrten, obwohl weder die Infrastruktur vorhanden ist und auch bei der mangelhaften Verkehrsanbindung die direkten Anlieger wohl kaum Freude daran haben werden, ob dort dann in naher Zukunft über die Einführung einer derartigen Steuer nachgedacht werden könnte um mögliche Probleme zu minimieren die bis jetzt natürlich noch nicht erkannt wurden?

 

Zumal die Wohnungsmarktsituation schon durch den demnächst voll in Betrieb gehenden Neubau für die Fakultät für Maschinenbau der Leibniz Universität Hannover belastet werden dürfte.

 

So sieht mögliche kommunale Fehlplanung aus die man dann durch dubiose Steuern publikumswirksam zu beheben versucht. Erst werden die Probleme geschaffen, dann an den Symptomen herumgedoktert. Die vermeintlichen Erfolge heftet sich aber jeder Kommunalpolitiker erst einmal an die eigene Brust.

 

„faz.net“: „Die Amazon -Heimatstadt Seattle führt eine umstrittene neue Steuer ein, bei der größere Unternehmen jährlich 275 Dollar pro Mitarbeiter zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit zahlen müssen.

 

Der Stadtrat nahm in der Nacht zum Dienstag eine von Bürgermeisterin … ausgehandelten Kompromissvorschlag statt der ursprünglich angepeilten 500 Dollar pro Mitarbeiter an. Die Steuer soll ab 2019 rund 47 Millionen Dollar jährlich bringen und ist zunächst auf fünf Jahre angesetzt.“

 

 

Widerruf eines zur Finanzierung von Ferienhäusern geschlossenen Darlehensvertrags

28.05.2018

 

landesrecht-hamburg.de: „Darlehensvertrag zum Zweck der Finanzierung von Ferienhäusern: Wirksamkeit des Widerrufs; Abgrenzung zwischen einer privaten und berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung.“ (Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.02.2018, Az.: 332 O 412/16, § 13 BGB)

 

„Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Abschluss eines Darlehensvertrages zum Zweck der Finanzierung von Ferienhäusern nicht per se ein Verbrauchergeschäft ist, für das ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.“

 

 

Zweitwohnsitze nun unerwünscht

29.05.2018

 

„tegernseerstimme.de“: „Tegernsees einziges Ziel der Steuererhöhung: Zweitwohnungsbesitzer sollen draußen bleiben.“

 

„Wir haben ausdrücklich betont, dass es nicht unser Ziel ist, Mehreinnahmen zu generieren. Mit der Zweitwohnungssteuer sollen Zweitwohnsitze zurückgedrängt werden.“

 

Zunächst waren die Zweitwohnungseigentümer willkommen und jetzt, dank einer von der Kommune falsch ausgeführten Wohnungspolitik werden diese nun verteufelt. Für den fehlenden Wohnraum sind aber nicht die Zweitwohnungseigentümer und -nutzer zuständig. Die kommunalen Kompetenzträger sind für diese Entwicklung verantwortlich. Diese haben die wohnungspolitische Entwicklung nicht erkannt und falsch gehandelt. Mit einer Zweitwohnungsteuer, gleich in welcher Höhe werden die die begangenen Fehler nicht korrigieren können. Die Inkompetenz lag und liegt bei kommunaler Verwaltung und den kommunalen Würdenträgern.

 

Man hat nur, wie in der Kommunalpolitik üblich, einen Schuldigen gesucht und gefunden, den Zweitwohnungeigentümer dessen Investitionen vor Ort zunächst willkommen waren, bis ein Sündenbock benötigt wurde für die selbst geschaffene Misere. Die Verursachung liegt aber bei der Kommunalpolitik und deren Vertretern. Diese sollten sich zunächst an die eigene Nase fassen bei der Suche nach den Verursachern und wohl eher fremde Hilfe bei der Beseitigung der selbst geschaffenen Problemstellungen in Anspruch nehmen damit nicht noch mehr Schaden angerichtet wird.

 

 

Die Mitnahme von Haustieren muss in einer Ferienwohnung nicht gestattet werden

05.06.2018

 

„Rechtsprechung zu Haustieren in Wohn­raum­miet­verhältnissen nicht auf Be­herbergungs­verträge übertragbar.“

 

„Der Vermieter einer Ferienwohnung muss die Mitnahme von Haustieren nicht erlauben. Es besteht auch keine Verpflichtung auf das Verbot der Mitnahme vorab hinzuweisen.“ (Amtsgericht Laufen, Urteil vom 12.01.2017, Az.: 2 C 618/16)

 

„derwesten.de“: „In Ferienwohnung kein generelles Recht auf Haustier.“

 

 

Arroganz der Kommunalpolitik

05.06.2018

 

Diese Provinzfürsten sind sich ihrer Ehre schon bewusst und an Selbstbewusstsein mangelt es bei denen auch bei keinem, auch wenn Kritik- und Einsichtsfähigkeit oft nur höchstens in überschaubaren Mengen vorhanden sind.

 

Es ist aber aus meiner persönlichen Sicht schon ein gerütteltes Maß an Arroganz vorhanden, wenn sich ein Bürgermeister dahingehend äußert, dass „es unerheblich ist, wie viele sich beschweren“.

 

Hier tritt auch schon die Scheinheiligkeit der Demokratie hervor. Es kann diesem Bürgermeister auch völlig egal sein wie viele Zweitwohnungsteuerpflichtige sich über die Zweitwohnungsteuer beschweren, denn der überwiegende Teil dieses Personenkreises hat in der Gemeinde in die er sein Geld trug keine demokratischen Rechte. Die Zweitwohnungsteuerpflichtigen sind von den Kommunalwahlen am Ort der Zweitwohnung ausgeschlossen und dürfen sich somit nicht für die „Großzügigkeit“ der Kommunalpolitik bedanken.

 

Abgesehen davon darf jede Kommune es jederzeit wieder neu versuchen eine über das Gericht abgeschossene Zweitwohnungsteuersatzung neu und anders zu beschließen. Irgendwann wird es schon gelingen eine gerichtsfeste Satzung zu treffen, auch „blinde Hühner finden Körner“ und letztendlich tragen ohnehin die kommunalen Steuerzahler die Kosten für einen verlorenen Prozess. Meistens tritt aber deren kommunaler Versicherungsträger ein. Somit wird auch keine Einsicht gefördert, nur die Prozessfreudigkeit der kommunalen Verwaltungen. Der dumme bleibt so oder so der Zweitwohnungseigentümer.

 

Da darf dieser Bürgermeister, er ist da keine Ausnahme, da Auftritt berufstypisch so auftreten. Anderenorts ist das Erscheinungsbild gegenüber diesem Personenkreis nicht anders. Nur seinen Wählern gegenüber wird er sich wohl, schauspielerisch gut gekonnt, charakterlich von der Seite zeigen die erwartet wird?

 

„tegernseerstimme.de“: „Tegernseer Bürgermeister reagiert auf Kritik zur Zweitwohnungssteuer“:

 

…: „Es ist unerheblich, wie viele sich beschweren…“

 

 

"Zuagroaste"

08.06.2018

 

„sueddeutsche.de“: „Wenn "Zuagroaste" sich zu Einheimischen gesellen, kann es schnell knirschen im Miteinander…“

 

"Zuagroaste" haben keine Lobby vor Ort und auch keine demokratischen Rechte.

 

 

Datenerhebung für Zweitwohnungssteuer unzulässig“

13.06.2018

 

„rtl.de“: „Das Studentenwerk Dresden muss der Stadt Görlitz für das Erheben einer Zweitwohnungssteuer die Namen der Studierenden nicht mitteilen.“

 

„juraforum.de“: „Studentenwerke müssen der Stadt nicht die Namen aller Mieter nennen.“

 

„Im Streitfall äußerte das OVG zudem „erhebliche Zweifel“, ob die Zweitwohnungssteuer-Satzung der Stadt Görlitz überhaupt wirksam ist.“

 

„lto.de“: „Unzu­läs­sige Daten­er­he­bung im Stu­den­ten­wohn­heim“

 

 

Obdachlosen-Steuer in Seattle wird wieder abgeschafft

15.06.2018

 

„nzz.ch“: Doch die Bürger haben das Vorhaben gekippt.“

 

„Die Stadt Seattle wird ihrem Obdachlosen-Problem nicht Herr und hat daher eine Steuer auf die Mitarbeiter der grossen Konzerne wie Starbucks und Amazon geplant.“

 

„faz.net“: „Nach Kritik von Amazon und anderer Firmen hat Seattle die umstrittene neue Job-Steuer zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit schnell wieder abgeschafft. Nach der Entscheidung von Mitte Mai sollten größere Unternehmen jährlich 275 Dollar pro Mitarbeiter zahlen. Nun kippte der Stadtrat das Vorhaben am späten Dienstag mit einer Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen.“

 

 

„Keine Zweitwohnungsteuer bei schlechtem Trinkwasser“

20.06.2018

 

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 18.06.2018:

 

„Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) gibt Klage eines Bungalowbesitzers gegen Zweitwohnungssteuer statt

 

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) hat mit Urteil vom 08. Juni 2018 (Az.: VG 4 K 1826/16) der Klage eines Eigentümers eines bebauten Gartengrundstückes gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid stattgegeben.

 

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall, wurde das mit einem Bungalow bebaute Gartengrundstück des Klägers über einen auf dem Grundstück liegenden Brunnen mit Wasser versorgt. Das auf dem Grundstück (privat) geförderte Wasser überschritt die Grenzwerte für Eisen, Mangan und Trübung, so dass es sich nicht um Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung handelte.

 

Das Verwaltungsgericht hat sein Urteil auf den Grundsatz gestützt, dass die Festsetzung einer Zweitwohnungssteuer im Sinne des Zweitwohnungssteuergesetzes voraussetzt, dass die entsprechende Wohnung bzw. das Grundstück mit Trinkwasser versorgt ist. Die Eignung einer Räumlichkeit zum wenigstens vorübergehenden Wohnen setze voraus, dass das dort verfügbare Wasser für alle Zwecke genutzt werden kann, die mit dem „Wohnen“ notwendigerweise verbunden sind, insbesondere also zum Trinken und Kochen. Das Trinkwasser muss den Anforderungen der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung) entsprechen. Die Trinkwasserverordnung setzt voraus, dass die dort geregelten Grenzwerte eingehalten werden, was vorliegend nicht der Fall war. Somit war auch keine Zweitwohnungssteuer zu zahlen.

 

Urteil der 4. Kammer des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) vom 08. Juni 2018 - VG 4 K 1829/16.“

 

 

„rbb24.de“: „Weil sein privater Brunnen kein genügend klares Trinkwasser fördert, muss ein Bungalowbesitzer keine Zweitwohnungssteuer zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschieden.“

 

 

Unaufgeregte Vorgehensweise

28.06.2018

 

Im Gegensatz zur ständig in Hektik und Planlosigkeit vorgehenden, meist unqualifizierten, deutschen Kommunalpolitik, die häufig nur von Interessengruppen und Ideologien beeinflusst wird, geht es anderswo, hier in Zürich, wohl zumindest erst einmal gesitteter zu.

 

„polizei.news“: „3,8 Prozent der Wohnungen werden in der Stadt Zürich als Zweitwohnungen genutzt. Das sind rund 8400 Einheiten. Aufgrund eines umfassenden Berichts zuhanden des Gemeinderats sieht der Stadtrat im Moment keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, will aber die Entwicklung der Quartiere im Zentrum sorgfältig beobachten.“

 

 

„Tricksereien“ mit der Zweitwohnungsteuererhöhung

28.06.2018

 

„Welche prozentuale Erhöhung ist legitim?“

 

Die Fragestellung ist schon falsch und nur Journalistenlogik. Zweitwohnungsteuer ist unsittlich und kann aus diesem Grund schon nicht „legitim“ sein.

 

„tegernseerstimme.de“: „Bei einem Durchschnittsmietpreis in Höhe von 10 Euro pro Quadratmeter liegt die 20-Prozent-Grenze der Rechtsprechung bei zwei Euro pro Quadratmeter. Ein Zweitwohnungssteuersatz in dieser Höhe wäre also nach der Rechtsprechung rechtmäßig. Erhöht nun die Gemeinde ihren Zweitwohnungssteuersatz von derzeit einem Euro pro Quadratmeter auf diese (rechtmäßigen) zwei Euro pro Quadratmeter, wäre dies eine Erhöhung von 100 Prozent. Die 20-Prozent-Schwelle wäre dabei aber nach wie vor eingehalten.

 

 

Den Teufel mit Beelzebub austreiben

05.07.2018

 

„sz-online.de“: „Zweifel an Zweitwohnungssteuer“ – „Es mangle hier ganz offensichtlich sowohl der Verwaltung als auch der Großer Görlitzer Koalition erneut an rechtsstaatlichem Gespür und ebensolchem Handwerkszeug. Wenn man Einnahmen für die Stadt erzielen möchte, dann nicht über die Zweitwohnsteuer, sondern eher durch eine Tourismusabgabe. Die hat der Stadtrat zwar bereits abgelehnt, aber man sei gern bereit, die Diskussion zur Erhebung einer kommunalen Tourismusabgabe wieder anzukurbeln…“

 

 

„Zweitwohnsitz am Vulkan“

05.07.2018

 

„faz.net“: „Trotz Chancen lauern rechtliche Fallstricke. „Für den Immobilienerwerb in Italien gelten ganz andere Gesetze als in Deutschland. Wenn man die nicht kennt, kann es ein böses Erwachen geben“, warnt Rechtsanwalt … von der Kanzlei ... „Die Prozesse in Italien dauern ewig und sind sehr teuer.““

 

 

Wallis – „«Zweitwohnungsbau ist tot»“

10.07.2018

 

„nzz.ch“: „Wie stark die Zahl der Beschäftigten in dem Sektor inzwischen abgenommen hat, ist laut … unklar. Klar sei jedoch, dass sich die Lohnsumme seit 2014 negativ entwickle. 2016 sei die Gesamtlohnsumme um 5% zurückgegangen und 2017 um ein weiteres Prozent. Eine Trendwende sei auch dieses Jahr nicht in Sicht. Der Zweitwohnungsbau sei im Wallis inzwischen tot, erklärt ...“

 

 

Zweitwohnungsteuer schafft keinen Wohnraum

13.07.2018

 

Zweitwohnungsteuer schafft keinen Wohnraum. Wohnraum wird durch eine vernünftige auf die Zukunft gerichtete kommunale Wohnungspolitik geschaffen. Von vorausschauenden kompetenten Kommunalpolitikern die ihr Geschäft verstehen und nicht, mangels eigener Qualifikation, nur populistische Töne für angebracht halten und danach handeln.

 

Bei der Wohnungspolitik kann nicht die Methode „Haltet den Dieb“ Maßstab sein, sondern es wird Fachkompetenz benötigt. Diese scheint der Kommunalpolitik in diesem Bereich oft zu fehlen.

 

Es ist eine Hinterhältigkeit, wenn Kommunalpolitiker auszuführen: „Eine Zweitwohnungssteuer hat zum Ziel, auch diejenigen an den Infrastrukturkosten einer Kommune zu beteiligen, die dort nicht dauerhaft wohnen.“

 

Kirchturmspolitik von grün angehauchten Kommunalpolitikern. Eine wohl eher merkwürdige Zusammensetzung?

 

Zweitwohnungsbesitzer zahlen sämtliche Steuern, Abgaben und örtlichen Gebühren in voller Höhe und haben für die Zweitwohnung kräftige Investitionen vor Ort vorgenommen, insbesondere durch Beauftragungen im Bereich der örtlichen handwerklichen Betriebe. Durch die Nutzung der Zweitwohnung verbleibt mancher Euro dann ohnehin noch im Ort und erhält dort manches Geschäft.

 

Die Zweitwohnungsbesitzer stützen die örtliche Infrastruktur und bügeln damit einige Schäden aus die die örtliche unfähige Kommunalpolitik verursachte.

 

Vielleicht sollten einige Kommunalpolitiker zunächst einen Grundkurs über wirtschaftliche Zusammenhänge machen oder sich ein vernünftiges Fachbuch diesbezüglich zulegen? Die Politik macht es aber möglich, dass politische Ämter auch ohne nachgewiesene fachliche Qualifikation besetzt werden können. Sachverstand muss einen Politiker nicht auszeichnen.

 

„sueddeutsche.de“: „Aufwand lohnt sich nicht“ – „Eurasburger Gemeinderat lehnt Zweitwohnsitzsteuer ab.“

 

 

Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

18.07.2018

 

„t-online.de“: „Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bisher doppelt zahlen müssen, werden aber zu stark benachteiligt. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.)“

 

 

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: Pressemitteilung Nr. 59/2018 vom 18. Juli 2018,

 

Urteil vom 18. Juli 2018: 1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17,

 

„Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht privaten Bereich verfassungsgemäß“


 

„Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar.

 

Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist.

 

Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom heutigen Tage auf die Verfassungsbeschwerden dreier beitragspflichtiger Bürger und eines Unternehmens hin entschieden und die gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragspflicht für Zweitwohnungen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Er hat den zuständigen Landesgesetzgebern aufgegeben, insofern bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung zu treffen.“

 

 

Rundfunkbeitrag ist laut BVerfG weitgehend verfassungskonform“

22.07.2018

 

„haufe.de“: „Enttäuschung rief auch das Bundesverfassungsgericht hervor, als es den Rundfunkbeitrag dieser Tage für verfassungskonform erklärte. Ein Schelm, der hier eine politische Entscheidung vermutet.“

 

„Kann das bloße Angebot einer Nutzungsmöglichkeit einen Vorteil darstellen, für den jeder Bürger zu zahlen verpflichtet ist? Ja! Antwortet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht sieht einen ganz konkreten Vorteil durch die Vielfalt der Anbieter, die durch "authentische, sorgfältig recherchierte Informationen" Orientierungshilfe bieten, sei es auch zwangsweise. Nur für die Zweitwohnung dürfe er nicht erhoben werden.“

 

 

Länder fordern Einzelfallprüfung von Rundfunkbeitrag in Zweitwohnung

22.07.2018

 

„heise.de“: „Für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Befreiung des Rundfunkbeitrags bei einer Zweitwohnung rechnen die Länder mit einer Menge unterschiedlicher Fälle. "Es wird eine Einzelfallprüfung erfolgen müssen. Wie viele Wohnungen das betreffen kann, können wir heute noch nicht abschätzen", sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin … (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. "Wir müssen prüfen, was mit Ferienwohnungen oder Datschen passiert oder mit Wohnungen, die Eltern zum Beispiel für ihre studierenden Kinder mieten. Hier sind eine ganze Reihe unterschiedlicher Konstellationen denkbar."“

 

Der Druck des Urteils ist noch nicht einmal trocken und liegt zumindest teilweise Vielen noch nicht einmal in Schriftform vor, aber die Landespolitiker denken trotz Sommerpause schon gleich darüber nach wie die Abgaben erhalten bleiben können. Anstatt es dabei bewenden zu lassen. Es gibt eben keinen Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen. Nein – jetzt wird über Einzelfallprüfung angedacht. Die Uneinsichtigkeit der Politik lässt auch hier grüßen. Von der Zweitwohnungsteuer, ähnliche Konstellation kennen wir das. Es werden so lange neue Satzungen auf den Weg gebracht bis es dann endlich vielleicht doch irgendwann einmal gerichtsfest werden könnte.

 

Wie man bei diesem Urteil aber sieht ist die Uneinsichtigkeit die Maxime der Politik. Es spielt dabei auch keine Rolle, dass die Kosten für die Eintreibung in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehen. Wen vertritt die Politik eigentlich noch?

 

 

Dauercamper werden steuerlich zur Kasse gebeten

24.07.2018

 

„handelsblatt.com“: „In erster Instanz hatte die Kommune noch Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied nun aber, dass die Mobilheime nicht ohne Weiteres als Zweitwohnungen angesehen werden können (Az. 2 LB 97/17). Die Zweitwohnungsteuer ist damit nun für die Dauercamper erst einmal hinfällig.“

 

 

Gleiche Bilder?

24.07.2018

 

Französische Luxussteuer: „Die Steuer, die nur einer zahlt“ – „Schon der Finanzminister des Sonnenkönigs Ludwig XIV., Jean-Baptiste Colbert, beschrieb

 

„die Kunst, die Gans so zu rupfen, dass sie unter möglichst wenig Geschrei so viele Federn wie möglich lässt“.

 

Doch was tun, wenn kaum eine Gans da ist? Den Nachfahren Colberts scheint die Gabe der Besteuerung jedenfalls verlorengegangen zu sein.“

 

„Der Hauptgrund ist, dass die meisten Luxusyachten außerhalb Frankreichs registriert werden. Doch hätte man das nicht wissen können? „Amateure“ seien hier am Werk, analysierte der Wirtschaftsprofessor … die Steuerpanne und meinte damit die vielen unerfahrenen Abgeordneten, die im Zuge der Machteroberung durch Macron ins Parlament gekommen seien.“

 

Die Erkenntnis, dass auch hier in der Kommunalpolitik viele „Amateure“ am „Werk“ sind darf man hier auch täglich machen. Hinzu kommen dann noch die zahlreichen Kirchturmspolitiker. Fingerspitzengefühl darf allerdings in kommunalen Steuerdingen von den Akteuren nicht erwartet werden. Ideologievertretung und Neid prägen dort die Vorgehensweise verbunden mit der irrigen Annahme durch die Einführung dubioser Steuern Lenkungsfunktionen erreichen zu können um gemachte Fehler der Kommunalpolitik zu kaschieren. Zumindest findet man dann immer einen Schuldigen außerhalb der Kommunalparlamente.

 

Die „Gabe der Besteuerung“ ist hier jedoch den kommunalen Kompetenzträgern schon lange verloren gegangen. Letztendlich würde dies auch ein gewisses Maß an überdurchschnittlicher Intelligenz voraussetzen?

 

 

"Grüne wollen Wohnungsvermietung an Touristen beschränken"

04.08.2018

 

„haz.de“: „Im Kampf gegen die Wohnungsnot haben die Grünen im Landtag von Niedersachsen eine Initiative gestartet: So soll die Vermietung von Wohnraum an Touristen in einigen Gegenden erst genehmigt werden müssen.“

 

Was fällt der Politik ein, wenn sich irgendwo vermeintliche Problemstellungen ergeben? Reglementieren, neue Gesetze, Zwangsabgaben usw.

 

Im Immobilienbereich ist ein Konzept und Vorausschau angesagt. Das können aber die Kommunalpolitiker nicht. Es wurde dort so lange eingegriffen bis kaum noch einer bereit ist Geld in den Mietwohnungsbau zu investieren. Warum sollte man auch, wenn man anschließend nicht mehr Herr im eigenen Haus ist und es sich überhaupt nicht mehr rechnet.

 

Selbst bei der heutigen Zinslage ist es doch für den Privatinvestor völlig uninteressant eine Wohnung zu vermieten bzw. entsprechend zu investieren. Die Politik hat doch die freien Kräfte des Marktes außer Kraft gesetzt und wundert sich jetzt, nachdem weitestgehend der soziale Wohnungsbau abgeschafft wurde, dass nicht ausreichend Wohnraum vorhanden ist.

 

Den sozialen Wohnungsbau hat die Politik bis auf Spurenelemente abgeschafft und nun sind die Eigentümer von Wohnungen und Häusern die Schuldigen, dass kein preiswerter Wohnraum zur Verfügung steht. Für die sozialen Wohltaten ist aber der Staat zuständig und nicht der private Investor. Der bekommt nicht einmal die Grundsteuer erlassen, wenn die Wohnungsvermietung nicht möglich ist. Das Risiko trägt grundsätzlich nicht der Staat, sondern der investierende Bürger.

 

Statt nun aber wieder dem freien Markt mehr Luft zu geben denkt man über weitere und zusätzliche Reglementierungen nach. Diese werden nicht eine zusätzliche kostengünstige Wohnung schaffen. Wohnraum, auch kostengünstiger ist ausreichend vorhanden, nur in der Regel an den falschen Orten. Vielleicht sollte man doch darüber nachdenken ob es nicht günstiger sein könnte eben nicht in den Ballungsräumen nach billigen Wohnungen zu suchen? Gesucht werden muss danach was sich der Einzelne leisten kann und da muss sich dieser eben bewegen.

 

Ein Porsche hat eben seinen Preis, eine entsprechend qualitative Wohnung eben auch. Was die Grünen mit ihrer Subventionierungspolitik fertigbrachten können wir ständig bei den erneuerbaren Energien betrachten. Da zahlt die Zeche auch der Endverbraucher.

 

 

„handelsblatt.com“: „Im ersten Halbjahr erzielten die Länder ein Plus von 15,6 Milliarden Euro. Sogar ein langjähriges Sorgenkind hat plötzlich Geld auf der hohen Kante.“

 

 

„Studenten können Zweitwohnsitz absetzen“

10.08.2018

 

„ovb-online.de“: „Wer für das Zweitstudium in eine andere Stadt zieht, kann die Wohnkosten steuerlich geltend machen – Voraussetzung hierfür: Es handelt sich um eine doppelte Haushaltsführung.“

 

 

„Die Politik jagt Studenten in die Wohnungsfalle“

10.08.2018

 

„wiwo.de“: „Jahr für Jahr strömen mehr Studenten in die Uni-Städte. Der Zuwachs ist politisch geplant, doch mit den Folgen werden die Studenten allein gelassen.“

 

 

Immer wieder neue Regeln für Ferienwohnungsbesitzer

10.08.2018

 

„suedkurier.de“: „Für alle Ferienwohnungen, die vor dem 26. Juni 2018 ordnungsgemäß gemeldet waren und betrieben wurden, gilt Bestandschutz. An diesem Tag hatte die Gemeinde die Sitzungsvorlage mit dem wohnbaupolitischen Programm veröffentlicht. Alle späteren Neuanträge werden nach dem vom Gemeinderat beschlossenen Konzept bewertet. Für die Altfälle sind allerdings pro forma noch Anträge auf eine Nutzungsänderung nötig, erklärte ... Denn baurechtlich gesehen, gelten Ferienwohnungen als gewerbliche Nutzung. Eine Ferienwohnung sei kein Wohnen, sondern eine Zweckentfremdung.“

 

 

Ausländer dürfen in Neuseeland keine Häuser mehr kaufen“

16.08.2018

 

Ausnahmen bestätigen auch hier wieder einmal die Regel. Nicht nur in Deutschland versucht die Politik die selbst begangenen Fehler der Vergangenheit und die eigene Konzeptlosigkeit für die Zukunft mit restriktiven Mitteln durch populistische Maßnahmen als Erfolg darzustellen. Die Gesetze des Marktes werden dabei sofort außer Kraft gesetzt.

 

„faz.net“: „Angesichts von gestiegenen Immobilienpreisen dürfen Ausländer in Neuseeland keine Häuser mehr kaufen.“

 

 

Zweitwohnungsteuererhebung löst die Wohnraumprobleme nicht

17.08.2018

 

„faz.net“: „Der Wohnungsbau stockt“

 

„Die Baunachfrage sei so gering, weil es in Ballungsgebieten kaum noch Bauland zu kaufen gebe und die kommunalen Planungs- und Genehmigungsbehörden überlastet seien.“

 

 

Ahnungslose Wohnungspolitik durch die Kommunen

20.08.2018

 

„faz.net“: „Wie viel Schuld tragen die Kommunen am Wohnungsmangel?“ – „In Deutschland fehlen fast eine halbe Million neue Wohnungen. Die Immobilienwirtschaft kritisiert nun die Kommunen, vorhandene Instrumente nicht ausreichend zu nutzen.“

 

„In den Bauämtern sei in den vergangenen Jahren viel Personal abgebaut worden, kritisiert ZIA-Präsident ... Viele Kommunen seien mit den Herausforderungen im Immobilienboom überlastet.“

 

Offensichtlich sind die Kommunen nicht „überlastet“, sondern überfordert. Nicht nur bei der Wohnungspolitik. Die können aus meiner Betrachtung heraus auch Vieles andere nicht.

 

 

„Rundfunkgebühr: Befreiung kostet andere Gebühren“

21.08.2018

 

Die Bürokratie lässt wieder einmal grüßen.

 

„heise.de“: „Der Beitragsservice bezieht seine Informationen nicht aus dem Abgleich mit Meldedaten, sondern verlangt Bescheinigungen, für die Antragsteller zahlen müssen.“

 

 

Beschränkung der Eigentumsrechte bei zeitweiser Wohnungsvermietung

23.08.2018

 

„tageskarte.io“: „Hamburg verschärft Regeln für zeitweise Wohnungsvermietung.“ – „Auch die weiteren Regeln für die Vermietung werden verschärft: Maximal zwei statt sechs Monate darf eine Wohnung kommerziell vermietet werden. Das müssen Anbieter mit einem Belegungskalender nachweisen können.“

 

 

Mieterträge bei Ferienwohnungen

12.09.2018

 

„handelsblatt.com“: „Was die Mieterträge von Ferienwohnungen schmälert

Ferienimmobilienbesitzer vermieten immer häufiger ihre Zweitwohnung, um deren Kosten zu decken. Doch das Geschäftsmodell ist kein Selbstläufer.“

 

 

Sturheit schadet nicht zwangsläufig

09.10.2018

 

„nord24.de“: „Viele Bremerhavener bezahlen die Steuern für die Zweitwohnung nicht.“ – „Zweitwohnung in Bremerhaven: Finanzamt bleibt auf Kosten sitzen.“

 

Es kann nur das Ziel sein die Eintreibung so aufwändig und kostenträchtig zu gestalten, dass den Kommunen dazu der Anreiz und das Interesse vergeht.

 

 

 

Vertreibung der Zweitwohnungsnutzer

09.10.2018

 

„tegernseerstimme.de“: „Die Erhöhung in Tegernsee auf die vieldiskutierten 20 Prozent hatte der Stadtrat in seiner Sitzung am 8. Mai beschlossen Tegernsees Bürgermeister … begründete diesen Schritt damit, auf diese Art bezahlbaren Wohnraum für Einheimische schaffen zu wollen. Gleichzeitig erklärte er, dass der Aufwand, um die Steuer einzutreiben, derart hoch sei, dass die Mehreinnahmen dadurch so gut wie aufgefressen werden.“

 

„Mehreinnahmen sind nicht das Ziel.“ – „Mit dieser Frage konfrontiert, gibt der Bürgermeister folgende Antwort: Wir haben ausdrücklich betont, dass es nicht unser Ziel ist, Mehreinnahmen zu generieren. Mit der Zweitwohnungssteuer sollen Zweitwohnsitze zurückgedrängt werden.“

 

Manche merken offensichtlich wirklich nichts mehr? So ist aber offensichtlich die Logik der Kommunalpolitik. Kein Programm für eine vernünftige Wohnungspolitik, dafür aber zunächst hofierte Eigentümer dann vertreiben. Immer so wie es gerade benötigt wird. Nur so wird auch kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen. Wer will in so einer Gemeinde schon investieren? Diese Vorgehensweise ist aus meiner Sicht heraus ein Enteignungsversuch. Dieser Bürgermeister hat nun sein populistisches Feindbild und darauf lässt sich gut aufbauen. Die Fehler der Vergangenheit haben ohnehin andere begangen.

 

 

Es lohnt sich!? – Ca. 2.000 EUR/Jahr an Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer

11.10.2018

 

Was bleibt da wohl nach Abzug der Eintreibungskosten noch übrig? Das es den meisten Kommunen schwer fällt die Relationen zwischen Kosten und Nutzen zu beurteilen dürfte wohl hinlänglich bekannt sein?

 

„maz-online.de“: „Die Stadt Neustadt ändert ihre Satzung zur Zweitwohnungssteuer. Grund ist eine einschlägige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Potsdam. Die Steuereinnahmen werden sich voraussichtlich verringern."

 

 

Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

11.10.2018

 

„schleswig-holstein.de“: „Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime.“

 

„fnp.de“: „Zweitwohnungssteuer für Dauercamper nicht immer rechtens - Camper, die ihren Wohnwagen dauerhaft auf Campingplätzen abstellen und deshalb zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, sollten das nicht einfach hinnehmen. Denn die auf Dauerstandplätzen aufgestellten Mobilheime können nicht ohne weiteres als Zweitwohnung angesehen werden.“

 

„„Verlangt eine Gemeinde auch für Campingwagen Zweitwohnungssteuer, muss dies in der Zweitwohnungssatzung klipp und klar geregelt sein”, sagt … vom Bund der Steuerzahler. Dazu gehört auch, dass Ausstattungs-Mindestmerkmale festgelegt werden, die ein Mobilwohnheim zur Wohnung aufwerten. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein können sich Camper berufen (Az.: 2 LB 97/17)“.

 

„rechtsprechung.sh.juris.de“: „Mobilheim als Zweitwohnung; Besteuerung von Mobilheimen.“

 

„Leitsatz:

 

1. Ein Mobilheim ist als bewegliche Sache keine Zweitwohnung.

2. Sollen Mobilheime wie Zweitwohnungen besteuert werden, muss dies in der Satzung eindeutig geregelt sein. Dies kann etwa in Form einer Gleichstellung der Mobilheime mit einer Wohnung im Wege der Fiktion geschehen, wenn die erfassten Mobilheime entsprechenden Ausstattungsmerkmale, die eindeutig definiert sind, aufweisen.“

 

 

„rbb24.de“: Berliner Zweitwohnung darf keine Vollzeit-Ferienwohnung sein.“

17.11.2018

 

„Wer in Berlin eine Nebenwohnung besitzt, darf sie nur für maximal 90 Tage pro Jahr an Feriengäste vermieten. Eine entsprechende Gesetzesvorschrift des Landes Berlin ist verfassungsgemäß. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag entschieden - ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles allerdings Berufung zu.“

 

„anwalt.de“: „Vermieten von Nebenwohnungen an Touristen in Berlin verboten.“

 

„Wer einen Hauptwohnsitz in Berlin hat und noch eine Nebenwohnung besitzt, darf diese nicht an Touristen vermieten. Gleiches gilt für denjenigen, der zwar nicht in Berlin wohnt, aber mehr als eine Nebenwohnung dort besitzt. Nur eine dieser Wohnungen darf an Touristen vermietet werden, und das auch nur für maximal 90 Tage im Jahr. Für das Vermieten benötigt man eine Genehmigung, die man beim zuständigen Bezirksamt beantragen kann.“

 

 

Frankfurt beschließt Zweitwohnungssteuer

17.11.2018

 

„faz.net“: „Aufwand und Ertrag im Missverhältnis.“ – „Die Einnahmen aus der neuen Steuer könnten hier nur einen Bruchteil beitragen. „Anstatt die Abgabenbelastung immer weiter nach oben zu schrauben, sollten lieber Ausgaben eingespart und Aufgaben reduziert werden“, fordert ... Generell stünden bei solchen Bagatellsteuern häufig Aufwand und Ertrag in einem Missverhältnis, weshalb sich der Bund der Steuerzahler Hessen klar dagegen ausspreche.“

 

„op-online.de“: „Ein modernes und transparentes Steuersystem solle sich stattdessen auf wenige ertragreiche Steuern konzentrieren.“

 

 

Doppelte Haushaltsführung

18.11.2018

 

„test.de“: „Doppelter Haushalt: Zweit­wohnung für die ganze Familie.“ – „Eine doppelte Haus­halts­führung kann auch dann anerkannt werden, wenn Ehegatten mit dem gemein­samen Kind zusammen am Beschäftigungs­ort wohnen. (FG Münster, Az. 7 K 3215/16 E).

 

 

Irreführende Schreiben zum Rundfunkbeitrag

18.11.2018

 

„fr.de“: „Irreführende Briefe an Zweitwohnsitz-Nutzer.“ – „Die GEZ-Nachfolgeorganisation verschickt hunderttausende Schreiben zum Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen, die einen irreführenden Hinweis enthält.“

 

 

„rosenheim24.de“: Diese Gemeinden sind Spitzenreiter bei der Zweitwohnungssteuer.“

 

 

 

Mietwohnung als Ferien- bzw. Zweitwohnung

27.01.2018

 

„Nutzung einer Mietwohnung als Ferien- bzw. Zweitwohnung rechtfertigt Eigen­bedarfs­kündigung.“ „Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.08.2018, Az.: VIII ZR 186/17)

 

 

 

„Neue Bemessungsmaßstäbe für Erhebung von Zweitwohnungssteuern in Schleswig-Holstein erforderlich“

(31.01.2019)

 

„welt.de“ (31.01.2019): „OVG fordert neue Berechnungsart der Zweitwohnungssteuer“ – „Die Berechnung der Zweitwohnungssteuer muss in vielen Kommunen Schleswig-Holsteins nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig auf eine neue Grundlage gestellt werden.“

 

„In-online.de“ (31.01.2019): „Gericht kippt Timmendorfs Zweitwohnungssteuer“ - "Timmendorfs Zweitwohnungssteuer ist vorläufig vom Tisch. Die Gemeinde muss die Höhe der Steuer völlig neu berechnen, urteilte jetzt das Oberverwaltungsgericht in Schleswig. Auch in 71 anderen Orten im Land muss jetzt neu gerechnet werden. In Timmendorfer Strand spricht inzwischen viel dafür, dass die Gemeinde in Revision geht.“

 

„Das OVG Schleswig hat entschieden, dass die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in zwei schleswig-holsteinischen Gemeinden unzulässig ist, da der von den Gemeinden zur Anwendung gebrachte Steuermaßstab gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.“ (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.01.2019)

 

 

Zweitwohnung – Teil der privaten Lebensführung

(31.01.2019)

 

Leitsatz

1. Vermietet ein Zweitwohnungsinhaber seine Zweitwohnung selbst, sind strenge Anforderungen an die Erschütterung der Vermutung, die Wohnung werde auch für Zwecke der privaten Lebensführung vorgehalten, zu stellen.

2. Im Einzelfall kann ein sehr hoher Vermietungsanteil bei gleichzeitiger tatsächlicher Nichtnutzung im Veranlagungszeitraum geeignet sein, die Vermutung zu erschüttern. (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 2. Senat, Beschluss vom 08.01.2019, Az.: 2 LA 213/17)

 

 

03.02.2019

 „Zweitwohnungssteuer wird wohl wieder abgeschafft - Große finanzielle Einbußen für die Stadt.“ – Allerdings eventuell nur in dieser Gemeinde. Überwiegend fehlt diese Einsicht.

 

„donaukurier.de (03.02.2019): „Die Stadt hat also 2018 insgesamt 14916 Euro Zweitwohnungssteuer eingenommen, nach Abzug der immensen Aufwendungen bleibt allerdings ein Defizit von 1235 Euro.“

 

 

„Flensburgs Zweitwohnungssteuer könnte rechtswidrig sein“

05.02.2019

 

„shz.de“: „Nachdem der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zwei Klagen gegen Zweitwohnungssteuern in Schleswig-Holstein stattgegeben (Az. 2 LB 90/18 und 2 LB 92/18), empfiehlt der Eigentümerverband Haus & Grund auch Betroffenen in der Fördestadt Widerspruch gegen die Steuer einzulegen.“

 

 

„Bis zu vier Mal so viel:“

05.02.2019

 

„all-in.de“: „Tarifänderung der Zweitwohnungssteuer sorgt für Ärger im Oberallgäu“

 

 

„Jetzt noch erstellte Bescheide seien rechtswidrig“

05.02.2019

 

„abendblatt.de“: „Das fordert die FDP in einem Dringlichkeitsantrag für die heutige Stadtvertretung. Jetzt noch erstellte Bescheide seien rechtswidrig.“

 

 

14.02.2019

„faz.net“: „Plötzlich reden alle von Enteignung“ – „…Jedes Unternehmen, das mehr als 3000 Wohnungen in der Hauptstadt besitzt, soll gezwungen werden, die Bestände für weniger als den Marktpreis an städtische Wohnungsgesellschaften abzutreten. Es geht um gut 200.000 Wohnungen, die enteignet werden sollen…“

 

 

„hna.de“: „Kasseler zahlte für Zweitwohnung zu viel Steuern, bekommt das Geld aber nicht zurück.“

 

 

Mit den Wohnungsgesellschaften fängt es an

18.02.2019

 

Die Politik hat ein Feindbild gefunden. Den Immobilieneigentümer:

 

„handelsblatt.com“: „Berlin debattiert über Enteignungen von Immobilienunternehmen

In der Hauptstadt rüttelt eine Initiative an den Grundfesten des Eigentums. Eine Stadt ist gespalten, Investoren sind verstört.“

 

„Die Geduld der Branche ist arg strapaziert. … Präsident des Immobilienverbandes IVD, spricht von einem „Komplettversagen von Rot-Rot-Grün“. Die aktuelle Diskussion sei historisch, gesellschaftlich und verfassungsrechtlich völlig inakzeptabel, sagte er dem Handelsblatt. Dass sich der Regierende Bürgermeister … (SPD) nicht explizit gegen diese Debatte wende, sei nicht hinnehmbar."

 

 

Land will illegale Wohnungsvermietung an Touristen stoppen

18.02.2019

 

„Keine Feier ohne Meier“… - Niedersachsen darf dann natürlich nicht fehlten, wenn restriktive Maßnahmen gegen Immobilieneigentümer anderswo im Gespräch sind:

 

„haz.de“: „Wenn Mietwohnungen von Privateigentümern dauerhaft als Kurzzeitbehausungen angeboten werden, sollen hohe Bußgelder drohen. Im Fokus ist nach dem Konflikt in Paris unter anderem der Anbieter Airbnb.“

 

„Im Landtag haben die Regierungsfraktionen Ende 2018 einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Zweckentfremdung von Wohnraum eindämmen soll. Im März wird darüber debattiert. „Wir hoffen, dass das Gesetz noch vor Ostern in Kraft tritt. Dann haben die Gemeinden die Möglichkeit, eine Satzung zu erlassen“, sagt …, Sprecherin des niedersächsischen Ministeriums für Bauen.“

 

 

„Bundesgerichtshof vertagt Entscheidung über kurzzeitige Vermietung“

18.02.2019

 

„tageskarte.io“: „Im verhandelten Fall will eine Frau ihre Wohnung in Papenburg im Emsland als Ferienwohnung anbieten. Die übrigen Eigentümer möchten dies jedoch verhindern, da sie sich durch die kurzzeitige Vermietung gestört fühlen. In der sogenannten Teilungserklärung war eine derartige Vermietung jedoch zunächst erlaubt. Also schlossen sich die übrigen Mieter zu einer Dreiviertelmehrheit zusammen und änderten die Erklärung dahingehend, dass eine Vermietung an Feriengäste nun ausgeschlossen ist. Im verhandelten Fall will eine Frau ihre Wohnung in Papenburg im Emsland als Ferienwohnung anbieten. Die übrigen Eigentümer möchten dies jedoch verhindern, da sie sich durch die kurzzeitige Vermietung gestört fühlen. In der sogenannten Teilungserklärung war eine derartige Vermietung jedoch zunächst erlaubt. Also schlossen sich die übrigen Mieter zu einer Dreiviertelmehrheit zusammen und änderten die Erklärung dahingehend, dass eine Vermietung an Feriengäste nun ausgeschlossen ist.“ 

 

„Auf die Entscheidung im aktuellen Fall müssen die Beteiligten allerdings noch warten: Der Senat hat diese nach der Verhandlung vertagt.“

 

Pressemitteilung Bundesgerichtshof: „Verhandlungstermin am 15. Februar 2019 um 9.30 Uhr in Sachen V ZR 112/18 (Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen durch Mehrheitsbeschluss?)

 

 

19.02.2019

„tegernseestimme.de“: Zweitwohnsitzlern geht’s weiter an den Kragen.“

 

 

19.02.2019

„focus.de“: „Doppelte Haushaltsführung - Steuern sparen mit der Zweitwohnung – diese Tricks sollten Sie kennen.“

 

 

Folgen einer verfehlten Wohnungsbaupolitik

24.02.2019

 

Das können die meisten Kommunen offensichtlich auch nicht:

 

Für eine verfehlte Wohnungs- und Baupolitik haben die Kommunen nun einen Schuldigen gefunden, allerdings nichts aus den eigenen Fehlern gelernt und schon gar nichts begriffen. Populistisch hat man sich aber gut aufgestellt. Die Propagandamaschine läuft.

 

 

„tegernseerstimme.de“: „Steuer rauf – Wohnungsnot runter?“

 

„Steuer rauf – Wohnungsnot runter?“ - So stellt es sich wohl „Klein Fritzchen“ vor. Das Problem ist nur, das „Klein Fritzchen“ wohl in den Kommunalparlamenten sitzt und dort an dieses Märchen geglaubt wird.

 

 

„tegernseerstimme.de“: „Bad Wiessee folgt Tegernsee“ – „Mit Luxussteuer gegen Zweitwohnsitzler.“

 

 

„shz.de“: „Im Malente wackelt die Zweitwohnungssteuer“ – „Verfahrensfehler: Gemeinde muss Erhöhung erneut beschließen. Doch die grundlegende Satzung bleibt rechtswidrig.“

 

 

„sueddeutsche.de“: „Am Tegernsee wird's teurer“

 

 

„haz.de“: „Linke will leerstehende Wohnungen enteignen und beschlagnahmen lassen.“

 

„Die Linke will europaweit ermöglichen, dass öffentliche Träger leerstehende Wohnungen beschlagnahmen und private Immobilienspekulanten enteignen. Einen entsprechenden Passus fügten sie am Samstag in Bonn per Parteitagsabstimmung noch in das Programm für die Europawahl am 26. Mai ein.“

 

„In Berlin will eine Initiative angesichts der Mietenexplosion Unterschriften für einen Volksentscheid sammeln. Ziel ist es, Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu „vergesellschaften“. Der Vorstoß zielt vor allem auf den Konzern Deutsche Wohnen, der in Berlin rund 100.000 Wohnungen besitzt. Die Initiative beruft sich dabei auf das Grundgesetz, das Enteignungen beziehungsweise die Überführung in Gemeineigentum „zum Zwecke der Vergesellschaftung“ unter bestimmten Bedingungen erlaubt.“

 

 

„…Mehr Gemeindewohnungen, mehr Wohnraum…“ – wohl kaum

25.02.2019

 

„tegernseerstimme.de“: „Heute schon was erhöht?“ – „…Denn auch sie kaufen hier ein, beauftragen Handwerker, gehen zum Friseur oder tanken hier. Aber eben nur ein paar Mal im Jahr. Selbst schuld. Da kann man als Bürgermeister schon feste draufschlagen, sind ja keine potenziellen Wählerstimmen…“

 

„…Das setzt aber eine gemeinsame Strategie der Gemeinde-Vorsteher und ein Denken jenseits des eigenen Kirchturms voraus…“

 

 

Es gibt noch von der Zweitwohnungsteuer verfolgte Eigentümer die sich wehren

28.02.2019

 

„shz.de“: „Malente kassiert 89 Widersprüche“ – „Eigentlich sollte die Anhebung der Zweitwohnungssteuer Geld in die leere Kasse der Gemeinde spülen. Doch nun muss Malente erst einmal mit Einnahmeverlusten rechnen. 89 Widersprüche gegen die Steuerbescheide für dieses Jahr seien bei der Gemeinde eingegangen…“

 

 

„Rechtsanwalt muss Tourismusbeitrag zahlen“

04.03.2018

 

„Verwaltungsgericht Koblenz“: „Pressemitteilung Nr. 8/2019 - Die Klage eines Rechtsanwalts gegen seine Heranziehung zu einem Tourismusbeitrag blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ohne Erfolg. Der Kläger ist bereits seit vielen Jahren in der Stadt Boppard als Rechtsanwalt tätig. Bis zum Jahr 2016 zog die Stadt Boppard Rechtsanwälte nicht zur Zahlung eines Tourismusbeitrags (damals noch „Fremdenverkehrsbeitrag“ genannt) heran. Dies änderte sich im Jahr 2017. Gestützt auf eine Änderung des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes erließ der Stadtrat im Juni 2017 eine neue „Tourismusbeitragssatzung“, wonach fortan auch „tourismusfernere“ Berufsgruppen veranlagt werden sollten…“ (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 08.02.2019, Az.: 5 K 773/18.KO)

 

 

Ein Kommentar zur „Wiesseer Wegelagerei“

14.03.2019

 

„tegernseerstimme.de“: „Wer Steuern sät, wird Mist ernten“ – „Zweitwohnungssteuer, Parkplatzgebühren, Kurtaxe – der Griff in die Tasche der Bürger ist gerade trendy. Das kann auch schiefgehen für die handelnden Personen. Unser Kommentar zur Wiesseer Wegelagerei…“

 

 

„Nebeneinander von Dauerwohnungen und einer Ferienwohnung innerhalb eines Wohnhauses kann zulässig sein“

19.03.2019

 

„Ein Bebauungsplan, der ein Nebeneinander von Dauerwohnungen und jeweils einer Ferienwohnung innerhalb eines Hauses vorsieht, ist zulässig.“ (Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.04.2017, Az.: 3 K 253/15, 3 K 58/16)

 

 

Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste

19.03.2019

 

„WEG § 13 Abs. 1 - Bei der Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage darf nicht offen gelassen werden, ob der angefochtene Beschluss die Geltendmachung einer Unterlassungsklage bloß vorbereitet oder auf der Grundlage eines solchen Anspruchs eine bestimmte Nutzung des Sondereigentums untersagt.“

 

„Wenn die Teilungsklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnnutzung.“ (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.01.2010, Az.: V ZR 72/09; LG Berlin, AG Charlottenburg)

 

 

Vorherige Genehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz kann nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erwirkt werden

20.03.2019

 

Errichtung von Ferienwohnungen: „Dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz des Landes Berlin zu Folge ist eine vorherige behördliche Genehmigung erforderlich. Und diese Genehmigung kann nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erwirkt werden.“ (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2016, Az.: 10 S 34.15).

 

 

„Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Kündigung wegen unbefugter entgeltlicher Gebrauchsüberlassung an Touristen“

20.03.2019

 

Leitsatz - Die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen unbefugter entgeltlicher Gebrauchsüberlassung einer vom Mieter über ein Internetportal ("airbnb") angebotenen Mietwohnung an Touristen ist - ebenso wie die darauf gestützte ordentliche Kündigung - grundsätzlich nur dann wirksam, wenn der Vermieter den Mieter vor Ausspruch der Kündigung erfolglos abgemahnt hat.

 

Hinweis: Das Berufungsverfahren hat sich durch Rücknahme der Berufung erledigt. (Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2018, Az.: 67 S 20/18)

 

 

Erlaubnis zur Untervermietung umfasst nicht zwangsläufig die tageweise Vermietung an Touristen

20.03.2019

 

Erteilt der Vermieter dem Mieter eine Erlaubnis zur Untervermietung, so kann dieser ohne besondere Anhaltspunkte nicht davon ausgehen, dass die Erlaubnis eine tageweise Vermietung an Touristen umfasst. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.01.2014, Az.: VIII ZR 210/13)

 

 

„Nutzungsuntersagung bei nicht genehmigter Nutzung“

20.03.2019

 

„In einem allgemeinen Wohngebiet kann die Nutzung von Immobilien als Ferienwohnungen gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen.“ (Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2014, Az.: 13 L 274.13)

 

 

„Immobilienbesitzer sind das neue Feindbild der Republik“

22.03.2019

 

„wiwo.de“: „Der Vermieter avanciert zum Feindbild Nummer eins. Vorwurf: Er macht Wohnen zum Luxus und bereichert sich an wehrlosen Mietern. Aktivisten wollen ihn enteignen, Politiker mit neuen Regulierungen ausbremsen. Den Mangel an bezahlbaren Wohnungen beseitigt das alles nicht – im Gegenteil.

 

„Wer schützt die Vermieter?“ – „Immobilienbesitzer sind das neue Feindbild der Republik. Mietpreisbremsen, Regulierungswahn und Enteignungen sollen ihre Rendite drücken – verschärfen aber die Wohnungsnot.“

 

„Ganz gleich, ob milliardenschwere Konzerne, Spekulanten, Erbengemeinschaften oder die vier Millionen privaten Vermieter – sie alle sind verdächtig und besitzen mutmaßlich, was ihnen nicht zusteht.“

 

 

Steuer auf Luxus-Zweitwohnsitze

28.03.2019

 

„faz.net“: „Milliardärsdomizil in New York: Eine Steuer für Luxus-Zweitwohnsitze - Ein Hedgefonds-Milliardär hat kürzlich mit dem Kaufpreis für eine Penthouse-Wohnung in New York einen Rekord aufgestellt. Das hat eine Diskussion darüber ausgelöst, auswärtige Eigentümer teurer Immobilien zur Kasse zu bitten.“

 

„Es ist selbst für New Yorker Verhältnisse eine atemberaubende Summe: 238 Millionen Dollar zahlt der amerikanische Hedgefonds-Milliardär Ken Griffin für ein Penthouse in einem Wolkenkratzer am Südrand des Central Park, der sich gerade der Fertigstellung nähert.“

 

 

Bayern Berchtesgaden: „Stopp für neue Zweitwohnungen“

28.03.2019

 

„n-tv.de“: „Berchtesgaden (dpa/lby) - Die Gemeinde Berchtesgaden will keine neuen Zweitwohnungen mehr zulassen. Der Wohnraum werde immer knapper und teurer, sagte Bürgermeister … (CSU) am Dienstag. Am Montagabend habe der Gemeinderat deshalb eine Satzung beschlossen, um die Zahl der Zweitwohnungen künftig zu beschränken. "Mit der Satzung wollen wir das weitere Entstehen von Zweitwohnungen eindämmen", sagte ... Die Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung werde genehmigungspflichtig - und diese Genehmigung werde im Regelfall versagt…“

 

 

„Vergesellschaftung von Immobilienfirmen“

03.04.2019

 

„nzz.ch“: „30 Jahre nach der Implosion der DDR denkt Berlin über die «Vergesellschaftung» von Immobilienfirmen nach.“

 

„In Berlin flackert der Klassenkampf auf: Privaten Immobilienfirmen wird vorgeworfen, sie plünderten die Bürger. Eine Initiative will sie gar enteignen. Auch ohne diesen extremen Schritt drohen neue Einschränkungen der Eigentumsrechte.“

 

 

05.04.2019

„handelsblatt.com“: Berlin debattiert über Enteignungen von Wohnungsfirmen – Investoren springen ab.“

 

„In Berlin startet am Samstag ein Volksbegehren zur Enteignung von Immobilienfirmen. Großinvestoren überdenken ihr Engagement in der Hauptstadt.“

 

 

„spiegel.de“: Enteignungsdebatte in Berlin“ – „"Wohnungsknappheit verschwindet nicht per Volksentscheid" - In Berlin werden Unterschriften für einen Volksentscheid zur Enteignung von Wohnungskonzernen gesammelt. Der Ökonom … warnt vor den Folgen - für Mieter und Steuerzahler.“

 

 

„tagesspiegel.de“: Berliner Grüne uneins über Enteignung“ – „Die Grünen unterstützen die Ziele der Initiative. Doch ob Enteignung der richtige Weg ist, dazu findet die Partei keine eindeutige Position.“

 

 

Ständig neue Belastungsideen für Immobilienbesitzer

05.04.2019

 

„haz.de“: „Niedersachsens Umwelt- und Bauminister … (SPD) will unattraktive Innenstädte und Wohngebiete beleben – mit einem Gesetz, das auch eine Art Quartiersabgabe privater Eigentümer vorsieht.“

 

„Minister … will Innenstädte beleben – und denkt an Abgabe.“ – „Neues Gesetz für verbesserungswürdige Viertel geplant: Privatinitiativen sollen andere Eigentümer zur Kasse bitten dürfen.“

 

 

Eine perverse Gesellschaft?

07.04.2019

 

handelsblatt.com“: Fast jeder Zweite unterstützt Enteignungen im Immobiliensektor.“

 

 

Klassenkampf

07.04.2019

 

Wer heute noch so dumm ist und in den Mietwohnungsbau investiert dem ist nicht mehr zu helfen. Zunächst trugen nur die Zweitwohnungseigentümer die Schuld an der von der Kommunalpolitik durch falsche Wohnungspolitik hervorgerufene Misere. Die Kommunalpolitik hatte einen Schuldigen für die selbst verursachte Misere gefunden und verteufelte die Zweiwohnungsbesitzer.

 

Damit aber nicht genug. Das reichte nicht, denn die von der Kommunalpolitik verursachte Misere ist weit größer als bisher angenommen. Also muss der Kreis der Verursacher erweitert werden. Jetzt sind sämtliche Vermieter verdächtig. Hoffentlich bekommt die Kommunalpolitik die Geister wieder in den Griff die sie selbst rief? Bisher war sie jedenfalls nicht in der Lage eine erfolgreiche Wohnungspolitik zu betreiben.

 

Für Sozialleistungen, auch im Wohnungsbau kann nur der Staat zuständig sein. Man darf also gespannt sein was daraus wird, wenn der Staat, hier dann also die Kommunen, als Vermieter bezahlbarer Wohnungen auftritt. Was haben die Kommunen bisher eigentlich fertig gebracht außer Wohltaten zu verteilen und regelmäßig mehr auszugeben als wieder hereinkam?

 

Der überwiegende Teil des deutschen Bruttosozialprodukts wird ohnehin für Sozialleistungen verplempert, da können doch ein paar Milliarden für den Mietwohnungsbau bestimmt kein Problem darstellen - und schon ist das Problem gelöst? Zuschütten mit dem Geld welches andere verdienen bzw. besitzen.

 

 

„neuepresse.de“: „Tausende demonstrieren bundesweit gegen „Mietenwahnsinn““

 

 „Die Mieten kennen vor allem in den Städten nur eine Richtung - aufwärts. Viele Menschen sind wütend, fühlen sich abgehängt. Ein Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnkonzerne sorgt für politischen Zündstoff – die Linkspartei geht noch einen Schritt weiter.“

 

 

„sueddeutsche.de“: „Habeck hält Enteignungen notfalls für denkbar

Grünen-Chef Habeck hält Enteignungen als Mittel gegen die Wohnungsnot grundsätzlich für möglich.

 

 

„Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich“

13.04.2019

 

„Gegenstand der heute verkündeten Entscheidung des für das Wohnungseigentumsrecht zuständigen V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.“ (Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.04.2019, Az.: V ZR 112/18)

 

 

Kein Wohnraummietverhältnis bei überwiegender Nutzung einer Wohnung zur Weitervermietung an Feriengäste

15.04.2019

 

„Wird eine Mietwohnung überwiegend zur Weitervermietung an Feriengäste genutzt, so liegt kein Wohn­raum­miet­verhältnis vor. Der Vermieter kann daher das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. (Landgericht Berlin, Urteil vom 06.06.2018, Az.: 65 S 255/17.

 

 

Feindbild Immobilien- und Grundstückseigentümer

21.04.2019

 

„handelsblatt.com“: „Wann der Staat Eigentümer von Grundstücken enteignen darf" - "Enteignungen von Immobilienkonzernen hat es in Deutschland noch nicht gegeben. Einzelne Grundstücke sind aber schon häufiger vergesellschaftet worden."

 

 

28.04.2019

„rp-online.de“: Enteignungsbriefe an Grundstückbesitzer – Grüne fordern Mietobergrenze“

 

 

Enteignung ist keine Veräußerung

29.04.2019

 

Gewinn muss nicht versteuert werden.

 

Finanzgericht Münster, Pressemitteilung Nr. 15 vom 17.12.2018: „Enteignung ist keine Veräußerung.“

 

(Finanzgericht Münster, Urteil vom 28.11.2018, Az.: 1 K 71/16, Revision beim BFH unter Aktenzeichen IX R 28/18)

 

 

„Den Traum vom «demokratischen Sozialismus», den der Juso-Chef nun beschwört, haben viele seiner Genossen nie aufgegeben.“

03.05.2019

 

„nzz.ch“: „Kevin Kühnert und der Sozialismus: Nehmt den Mann ernst!

Juso-Chef Kevin Kühnert hat im Interview mit der «Zeit» erklärt, wie er den Kapitalismus in Deutschland überwinden will. Politiker anderer Parteien überziehen ihn mit Hohn und Spott. Damit machen sie es sich zu leicht.

 

 

„deutschlandfunk.de“: „Juso-Chef Kühnert „Immobilienbesitz in Deutschland einschränken““

 

Es könne kein legitimes Geschäftsmodell sein, mit dem Wohnraum anderer Menschen seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, sagte Kühnert der Wochenzeitung „Die Zeit“. Konsequent zu Ende gedacht, sollte jeder nur den Wohnraum besitzen, den er selbst bewohnt. Kühnert sprach sich zudem dafür aus, große Firmen auf demokratischem Weg zu kollektivieren. Ohne eine Kollektivierung und eine demokratische Kontrolle sei eine Überwindung des Kapitalismus nicht denkbar, so der 29-Jährige.

 

 

„berliner-zeitung.de“:Juso-Chef Kevin Kühnert fordert Verstaatlichung von BMW.“

 

 

„Kevin Kühnert kontert Kritik.“„“Ich habe das sehr ernst gemeint"

 

 

Österreichische Einladung

09.05.2019

 

Österreichs Bundeskanzler „Kurz lädt in dem Interview deutsche Investoren zu einem Engagement in der Alpenrepublik ein“.

 

„krone.at“: „Keine Enteignungen“ – „Kanzler Kurz wirbt um deutsche Großkonzerne - Nach der heftig kritisierten Forderung von Juso-Chef Kevin Kühnert nach Enteignungen von Großkonzernen wie etwa BMW, sichert Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz solchen Unternehmen Rechtssicherheit zu. Er wolle „kein Volkseigentum, sondern ein Land der Eigentümer“. Zudem spricht er sich gegen eine CO2-Steuer in Österreich, für die Bildung großer Industriefirmen in Europa, eine Reform des Wettbewerbsrechts sowie für mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung aus, wie aus einem Vorausbericht des deutschen „Handelsblatt“ (Donnerstag-Ausgabe) hervorgeht.“

 

 

09.06.2019

„24matins.de“: Möbel in der beruflichen Zweitwohnung voll steuerlich absetzbar.“

 

 

09.06.2019

„focus.de“: Rundfunkbeitrag: Diese Neuregelung greift im Sommer.“

 

 

Berliner Senat beschließt den Mietendeckel

21.06.2019

 

„rbb24.de“: „Der rot-rot-grüne Senat hat sich auf Eckpunkte für einen Mietendeckel in Berlin geeinigt. Am Dienstag wurde ein entsprechendes Papier beschlossen. Dieses sieht vor, dass die Mieten in Berlin in den nächsten fünf Jahren nicht erhöht werden dürfen.“

 

 

„haufe.de“: „Berlin beschließt Deckelung der Miete.“

 

 

„Steuererfindungsrecht“ der Kommunen bei Bagatellsteuern

25.06.2019

 

„echo-online.de“: LORSCH - Kommunen haben ein Steuerfindungsrecht. Die Stadt Lorsch hat sich daher auf die Suche begeben, um ihre Einnahmesituation zu verbessern – und ist offenkundig fündig geworden. Pferdesteuer? Nein! Zweitwohnungssteuer? Noch nicht! Wettbürosteuer? Ja, und zwar mit einem möglichst hohen Steuersatz.“

 

„Ob die nun geplante Wettbürosteuer die Steuereinnahmen deutlich und nachhaltig verbessern wird, wird selbst von Befürwortern bezweifelt. Selbst wenn drei Prozent eines Wetteinsatzes der beiden Lorscher Wettbüros als möglicher Höchststeuersatz an die Kommune fließen würden, dürften sich die jährlichen Steuereinnahmen lediglich um rund 20 000 Euro erhöhen. Das sind gerade einmal gut 0,1 Prozent des städtischen Steueraufkommens.“

 

 

Keine Zweitwohnungssteuer für bestimmte Wohnmobile

28.07.2019

 

Verwaltungsgericht Sigmaringen, Pressemitteilung vom 22.07.2019 (Beschluss vom 17.07.2019, 9 K 369/19) – „In einem Eilrechtsfall hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen am 17.07.2019 entschieden, dass ein Wohnmobil nicht nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee besteuert werden könne.“

 

„ibn-online.de“: „Gegen eine Jahrespauschale von 125 Euro für Wohnmobile hat der Besitzer eines mehr als 40 Jahre alten Fahrzeugs geklagt, das weder über ein festes Bett noch über Dusche und Toilette verfügte.“

 

„sueddeutsche.de“: „Gericht verbietet Zweitwohnungssteuer auf Wohnmobile“ -

„Kressbronn hatte eine Jahrespauschale von 125 Euro für Wohnmobile verlangt. Geklagt hatte dagegen der Besitzer eines mehr als 40 Jahre alten Caravans, das weder über ein fixiertes Bett noch über Dusche und Toilette verfügte.“

 

„Bereits 1997 war der Gemeinde Kressbronn per Gerichtsentschluss untersagt worden, Segelboote auf dem Bodensee als Zweitwohnungen zu besteuern.“

 

 

Verfolgung der Zweitwohnungsbesitzer

20.08.2019

 

„traunsteiner-Tagblatt.de“: „Unterwössen – Nach den Küstenregionen und Inseln der Bundesrepublik Deutschland sind Satzungen zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion nun brennendes Thema auch in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein.

 

Paragraf 22 des bundesweiten Baugesetzbuches (BauGB) eröffnet Städten und Gemeinden die Möglichkeit, mit Satzungen den Nutzungszweck in Fremdenverkehrsgebieten zu regulieren…“

 

„Die ich rief, die Geister, werd' ich nun nicht los.“

 

Zunächst waren die „Investoren“ gern gesehen und willkommen. Es ließen sich Geschäfte machen von denen auch viele Kommunalpolitiker profitierten. Nur es wurde versäumt eine ordentliche Wohnungspolitik auf den Weg zu bringen. Schon gar nicht eine vorausschauende Wohnungspolitik. Jetzt fällt man ins andere Extrem. Vertreibung. Kommunalpolitik muss doch wohl recht einfach sein? Einen Schuldigen findet man immer. Nur die Verursacher, die Kommunalpolitiker dürfen sich als Helden darstellen, weil sie populistisch vorgeben Probleme zu lösen. Probleme die man selbst schuf, versucht man dann zu beseitigen und die Ursache nichtsahnenden vermeintlich beteiligten zuzuschieben. Dabei werden dann erneut Probleme geschaffen die man dann morgen publikumswirksam wieder „lösen“ wird. Nachgedacht wird nicht vorher, eventuell hinterher, wenn es ohnehin nicht mehr zu verheimlichen ist. Die Kommunalpolitik benötigt eben immer ein Fendbild.

 

 

Wie lange sind Werbungskosten für die Zweitwohnung abziehbar?

21.08.2019

 

„versicherungsjournal.de“: „Die Aufwendungen für eine zusätzliche Wohnung am Arbeitsort können als Werbungskosten in der Einkommensteuer-Erklärung geltend gemacht werden. Das gilt nach Ende des Arbeitsverhältnisses unter Umständen auch noch für die Dauer einer neuen Arbeitsplatzsuche, entschied das Finanzgerichts Münster am 12. Juni 2019 (7 K 57/18 E).“

 

 

Llançà, Castelló/Empuriabrava und l’Escala mit den meisten Zweitwohnungen von Katalonien

22.08.2019

 

„arena-info.com“: „…Es gibt, - allerdings noch unausgereifte- Pläne, leer stehende Wohnungen mit einer Sondersteuer zu belegen. Angeblich soll das die Eigentümer dazu anreizen, diese Wohnungen zur ganzjährigen Vermietung freizugeben. Aber ganz ruhig bleiben: das wurde schon öfter probiert und ist jedesmal grandios gescheitert…“

 

 

Was ist der Bestandsschutz zur Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung wert?

19.09.2019

 

Beispiel: „Wohnungsnot: Berchtesgaden stoppt Zweitwohnungen“ „br.de“: „…Die Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung werde genehmigungspflichtig - und diese Genehmigung werde im Regelfall versagt. "Wir wollen nicht, dass die Wohnung an 350 Tagen im Jahr leer steht."

 

„Bestehende Zweitwohnungen hätten aber Bestandsschutz…“

 

Zahlreiche Gemeinden wollen bzw. haben eine Genehmigungspflicht zur Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung eingeführt bzw. beabsichtigen dies.

 

„Bestehende Wohnungen hätten aber Bestandsschutz“ - ??

 

Diese Aussage bzw. Darstellung ist nur auf den ersten Blick etwas wert.

 

„Der Bestandsschutz ist personenbezogen. Sobald ein Nutzerwechsel stattfindet, ist dieser obsolet und es muß bei der beabsichtigten Nutzung als Nebenwohnung ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gestellt werden.“

 

Dann aber: „Die Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung werde genehmigungspflichtig - und diese Genehmigung werde im Regelfall versagt.“

 

 

20.09.2019

Die Verfolgung der Zweitwohnungseigentümer wird die Probleme bzw. Fehlentwicklungen der kommunalen Wohnungspolitik nicht lösen. Die Kommunalpolitik ist gefordert sachdienliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen und nicht populistische Maßnahmen für den kommunalen Dauerwahlkampf verbunden mit ideologischen Phantasien. Von den als Ferienwohnung genutzten Räumlichkeiten ist ohnehin nur ein sehr geringer Anteil zum Dauerwohnen geeignet. Angesagt ist die wirklichen Ursachen zu beseitigen und nicht ständig neue Feindbilder auf den Weg zu bringen und diesbezüglich ständig eine „neue Sau durchs Dorf zu treiben“.

 

 

„abendzeitung-muenchen.de“: Zweitwohnsitz-Steuer: Münchner Ehepaar klagt über Abzocke“

 

 

Immer kräftig zulangen

15.10.2019

 

„sueddeutsche.de“: „Weil in der Nebensaison inzwischen genauso viele Gäste kommen wie in der Hauptsaison, passt Lenggries seine Kurbeiträge an.“

 

In der neuen Satzung sind auch die Regelungen für Zweitwohnungsbesitzer vereinfacht. Demgemäß müssen Inhaber von Zweitwohnungen einen jährlichen, pauschalen Kurbeitrag von 75 Euro zahlen, in Fall und Vorderriss werden 65 Euro fällig. Dies gilt nicht für Familienmitglieder; sie müssen während ihres Aufenthalts in der Zweitwohnung den täglichen Kurbeitragssatz zahlen.“

 

Haben Sie schon einmal etwas davon bemerkt, wofür Sie am Urlaubsort Kurtaxe bezahlen, vor allen Dingen, dass diese Ihnen etwas bringt?

 

 

„Vor allem den Vertretern der SPD ging das aber nicht weit genug…“

21.10.2019

 

„kreisbote.de“: „Finanzausschuss beschließt schrittweise Anhebung der Zweitwohnungssteuer.“

 

 

„Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von Zweitwohnungsteuern in Oberstdorf und Sonthofen“

29.10.2019

 

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht: „Pressemitteilung Nr. 70/2019 vom 24. Oktober 2019“:

 

„Beschluss vom 18. Juli 2019


1 BvR 807/12, 1 BvR 2917/13

 

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben, die sich gegen die Erhebung von Zweitwohnungsteuern in den bayerischen Gemeinden Oberstdorf und Sonthofen wenden. In beiden Gemeinden werden zur Berechnung der Zweitwohnungsteuer die Werte der Einheitsbewertung von Grundstücken basierend auf den Wertverhältnissen von 1964 herangezogen und diese entsprechend dem Verbraucherpreisindex hochgerechnet. Der Erste Senat hat bereits in seinem Grundsteuerurteil vom 10. April 2018 (BVerfGE 148, 147) die Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundstücken auf Grundlage der Wertverhältnisse von 1964 wegen der inzwischen aufgetretenen Wertverzerrungen für verfassungswidrig erachtet. Eine Hochrechnung mit dem Verbraucherpreisindex ist nicht geeignet, diese Wertverzerrungen auszugleichen. Darüber hinaus verstößt die Art der Staffelung des Steuertarifs in einer der Gemeinden gegen das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.“

 

„Überholte Berechnungsbasis - Bundesverfassungsgericht kippt Zweitwohnungsteuern“:

 

„stuttgarter-nachrichten“: „Karlsruhe - Universitätsstädte und Urlaubsorte erheben oft eine Zweitwohnungsteuer - bei der Berechnung dürfen sie sich aber nicht mehr auf Daten aus den 1960er Jahren stützen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Seither entstandene Verzerrungen könnten durch Hochrechnungen nicht ausgeglichen werden. Die Richter gaben deshalb zwei Klagen von Wohnungseigentümern gegen die Steuern der bayerischen Gemeinden Oberstdorf und Sonthofen statt. Die Satzungen dort müssen überarbeitet werden, wie das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. (Az. 1 BvR 807/12 u.a.)“

 

 

„kommunal.de“: „Bundesverfassungsgericht kippt Zweitwohnungssteuer“

 

„Kommunen dürfen sich bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer nicht mehr auf Daten aus den 1960er Jahren stützen. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden.“

 

 

01.11.2019

„haufe.de“: Norderney beschließt Satzung zum Schutz von Mietwohnungen“

 

 

Rundfunkbeitrag entfällt am Zweitwohnsitz auch für Partner

03.11.2019

 

„zeit.de“: „Für Besitzer von Nebenwohnungen wird die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ausgeweitet. Ab dem 1. November können sich Ehepartner und eingetragene Lebenspartner vom Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung befreien lassen, auch wenn sie bereits in ihrer Hauptwohnung vom Rundfunkbeitrag befreit sind, weil dort der Partner zahlt.“

 

 

Debatte um Zweitwohnungssteuer in NRW

16.11.2019

 

„kommunal.de“: „Der Steuerzahlerbund in Nordrhein-Westfalen plädiert dafür, die Zweitwohnungssteuer abzuschaffen. Denn: Die Steuer lohne sich finanziell gar nicht...“

 

 

 

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