Time-Sharing III

 

 

Hapimag - eine schweizerische Aktiengesellschaft fürchtet die Information!!

 

 


 

 

Neu:

 

 

„Cavallino wird deshalb auch Campinghauptstadt Europas genannt.“

 

 

Es wird immer kurioser

 

 

„Timesharing-Anbieter Hapimag – 48 Klauseln unzulässig“

 

 

„Es gibt keine Mahlzeit umsonst“

 

Buchungssystem intransparent?

 

 

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Vorher

 

 

"Bleiben Sie demokratisch!"

 

 

„Sachstand zur Sonderprüfung“

Jahresgebühren 2020

Keine Kaufempfehlung, nur Information

 

Statistiken oder Vergleichszahlen sind offensichtlich anpassungs- und interpretationsfähig?

Das Gefühl unter Eigentümern zu sein verschwindet immer mehr.

„Unterkirnach - "Der absolute Hotspot fehlt"

 

Hapimag-Präsident gibt sein Amt als Präsident ab

Nur Generationenwechsel?

„Übernachtungszahlen erreichen im zehnten Jahr in Folge neuen Rekordwert“

 

Wohnungen mit Hundehaltung kenntlich machen

Dürfen Hunde tatsächlich in jedes Hotelbett?

„Delayering - Dem mittleren Management geht es an den Kragen.“

 

Coronavirus

 

„Keine gerichtliche Sonderprüfung“

Hapimag – Corona – Krisenbewältigung - Gut aufgestellt!?

TUI setzt Großteil der operativen Geschäftstätigkeit aus

Generalversammlung 2020

„Kurzarbeit bei Tui Deutschland von April bis September.“

 

Folgerichtige Konsequenz – Betriebseinstellung mindestens für die nächsten drei Monate

„Ich glaube nicht, dass die Deutschen in diesem Sommer schon wieder Urlaubsreisen machen können“

 

Geistergeneralversammlung

Aushebelung des Kontrollsystems

  • Schweiz - Wirtschaftler und Wissenschaftler bieten Immunitäts-Selbsttests“
  • „Google platziert eigene Kader bei Schweizer Firmen

 

Hapimag-Jahresergebnis 2019

 

"Bleiben Sie demokratisch!"

 

Pandemie-Demokratie

 

Welche Wertstellung kann eine Hapimagaktie noch haben?

  • „Hotelfinanzierungen: „Banken wollen einfach nur raus“
  • „Schlimmstenfalls werde sich das Reisen voraussichtlich bis Herbst 2023 normalisieren.“
  • „Einen normalen Alltag gibt es erst nach Covid-19. Das wird frühestens 2022 oder im 2023er-Jahr sein“

 

So informativ ist Hapimag beim Internetauftritt zur Generalversammlung

Hapimag – „Geister-Generalversammlung“

Hapimag kennt keine Krise

 

Stimmt die Relation noch?

„Corona“ heiligt alle Maßnahmen und Mittel

Das Ende der Städtereisen?

 

„Hampimag: Türkische Sicherheitsmaßnahmen schützen Tourismus“

  • „Urlaub für 2021 jetzt buchen – oder lieber noch warten?“

Corona – Störung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage?

 

Änderung AGB bei „Hapimag-Classic“

Jahresbeitrag 2021

Gedankenspiele

 

Weiter wie gehabt?

Das Sterben gehört zum Leben von Unternehmen

Aufklärung oder Verschleierung?

  1. Originalprüfungsberichte

 

Generalversammlung

So kann eine Aktionärsversammlung während „Corona“ auch ablaufen

Stornierungsmöglichkeiten

Tui verkauft Feriendorf in der Toskana

 

„Frauen und Männer verdienen bei Hapimag Schweiz gleich viel“

Die Kritiker wollen aufgeben

Der Preis ist ein Kriterium bei der Buchung des Urlaubs

 

Verkauf der Resorts Orlando (USA) und Nystedt (Dänemark)

„Mobiliar und Raiffeisen lancieren Plattform für Wohneigentum“

Einige nicht unbedingt positive Meinungsäußerungen

 

„Hapimag Aktie Kaufen oder Nicht? Unsere Zukunft Prognose 2021!“

 

Ändert sich etwas?

 

Was sind Bewertungen wert?

Was unterscheidet Hapimag heute noch von anderen Anbietern im Ferienwohnungsgeschäft?

Die Preise von Ferienwohnungen explodieren

 

Franken erreicht Parität zum Euro

Anteile an Ferienimmobilien

Schweiz: Mögliche Verschlechterung der Aktionärsrechte in Sicht

 

„So erkennen Sie Finanzschwindler“ ?

Generalversammlung Schweiz – Es geht auch anders

Beispielhafte Einladung zu einer virtuellen Hauptversammlung

 

Hapimag eine „Non-Profit-Gesellschaft“?

Hapimag – Geschäftsbericht 2021

Beispiel wie zu einer virtuellen Hauptversammlung auch eingeladen werden kann

 

Punkteverfall Ende Juni 2022

Kaum Flexibilität beim Buchungssystem

Haben Hapimag und die Idee des 9-Euro-Ticket etwas gemeinsam?

 

„Der Schweizer Ferienwohnungsmarkt ist leergekauft“

„Punks und Malle-Feeling auf Sylt“

Renovierung im Hapimag Resort Winterberg hat Ende April begonnen

 

Purpose“ – eine Möglichkeit für Hapimag?

„Verschiedene Arten von Time-Sharing“

„Die wahren lahmen Enten sitzen im mittleren Management“

 

„Geschäftsmodell Frau“

„Deutschlands erstes Hotel-Abo MyFlexHome startet in München!“

Time-Sharing-Urlaub

 

Kurtaxenhöhe in der Schweiz

Auch Cavallino: „Schweizer trauen sich in Italien nicht ins Meer“

Wunschdenken?

 

Es bleibt alles wie gehabt

Welche Maßnahmen ergreift Hapimag gegen die Teuerung?

Der Euro fällt auf ein Rekordtief

 

„Stromknappheit“

„Die Zurückhaltung, die Preise zu erhöhen, ist weitgehend verschwunden“

Respektlosigkeit

 

„1500 Time-Sharing-Kunden auf Teneriffa verlieren wohl viel Geld“

Umrechnungskurs

„Fragwürdige Generalversammlungen ohne Versammlung“

 

Roboter im Restaurant als Zukunftstrend?

Betrugsmeldungen

Bei Anmietung von Ferienhäusern und -wohnungen gilt das Mietrecht

 

Ausstattung einer Ferienwohnung

Hapimag-Revisionsstelle BDO

So viel kosten Ferienhäuser in Deutschland

 

Co-CEO Modell bei Hapimag

Wettbewerber?

Center Parcs schalten auf Expansion

 

Neues Jahr – erneut höhere Jahresgebühr in Euro

Schweizer Nationalbank - SNB: „2022 Rekordverlust von 132 Milliarden Franken“

„Hapimag Aktie Kaufen oder Nicht?“

 

Reisen – Urlaub im Familienhotel

Hapimag Resort Wien – „HolidayCheck“

"Online-Bewertungen - Schon bei der Reservierung wissen, wie die Bewertung ausfällt"

 

„In der Kürze liegt die Würze“

„Der Verwaltungsrat, das Schönwetter-Gremium“

„Die Aufgaben werden immer mehr, die Vergütung stagniert: Wer will heute noch Verwaltungsrat werden?“

 

Beim Urlaub sparen

Alternative zu Hapimag-Cavallino?

Keine „Selbstverpfleger“…,

 

Geschirrspülmaschine – achtsamer Umgang mit der Umwelt

Jährliche Generalversammlung

Rückfall in die Vorgehensweise der Vergangenheit?

 

Anlaß zum Nachdenken?

Wieviel haben Sie für den Aufenthalt bezahlt?

Geschäftsjahr 2022

 

„Insbesondere…“

„Nächste Massenflucht bei Revisorin BDO“

Entsprach die zugewiesene Wohnung der gebuchten Kategorie?

 

Krise bei BDO weitet sich aus

„…leider nicht Premium…“

Gehobenes Fastfood

 

Halbinsel Cavallino-Treporti

Ferienwohnung im Ausland kaufen?

„Turbulenzen rund um das Luxushotel Waldhaus Flims“

 

„Tankstellen müssen ab heute Schilder mit Durchschnittspreisen anbringen“

„Weiterhin Timesharing-Abzocke auf Gran Canaria“

„Desolate Zustände“

 

Unwetter in Italien

„Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) warnt“

58 Ferienwohnungen der Hapimaganlage Winterberg verkauft

 

„Alt und abgewohnt, mehr Hunde als Kinder“

Problemstellung Haustier?

Flammen überrennen Sizilien: 300 Touristen flüchten auf den Strand“

 

Wachstum ist angesagt

„Das Mandat eines Verwaltungsrates ist kein Ehrenamt.“

Bewertungen haben ihren Preis?

 

„Vorsicht bei Urlaubszertifikaten und Timesharing-Verträgen“

„Skifahren in der Schweiz wird teurer“

Lotteriespiel Restaurantbesuch

 

Hapimag Jahresbeitrag in Euro für eine Aktie steigt

Buchungssystem intransparent?

 

„Timesharing-Anbieter Hapimag – 48 Klauseln unzulässig“

 

„Es gibt keine Mahlzeit umsonst“

Es wird immer kurioser

„Cavallino wird deshalb auch Campinghauptstadt Europas genannt.“

 

 

 

 

 

 

 

Zum Jahresende 2019: Aktueller Sachstand zur Sonderprüfung bei der Hapimag AG

23.12.2019

 

“Eine Aufklärung darf auf keinen Fall geschehen, so etwas ist mit allen Mitteln zu verhindern!” das ist die rote Linie, nach welcher der Hapimag Verwaltungsrat handelt?“

 

 

Dazu fällt mir ein:

 

Wie naiv und blauäugig darf ein Verein eigentlich sein, der sich bemüht die Interessen von Aktionären zu vertreten?

 

Offensichtlich kennt oder kannte man dieses Unternehmen nach Jahrzehnten noch immer nicht und glaubte an das Gute im Menschen? Für mich läuft es erwartungsgemäß ab.

 

Erinnern wir uns an die Aktion „Schreiber“ bei der ohne Rücksicht auf die Höhe der Kosten ein „Phantom“ gejagt und dabei ein Popanz aufgebaut wurde dessen Notwendigkeit sich mir immer verschloss. Das Unternehmen wird auch für diese Sonderprüfungen keine Kosten scheuen und letztendlich wird der Aktionär diese zu tragen haben. Egal wer „obsiegt“ und was dann dabei herauskommt. Im günstigsten Fall wird dann eventuell eine D & O-Versicherung, Managerhaftpflichtversicherung, greifen?

 

Vermutlich ist man beim Betreiber der Sonderprüfung hilflos oder überfordert gegenüber den Abläufen?  Meinte mit einer Sonderprüfung zu finden was man vermutete und dann zu finden hoffte? Nur so läuft eine Sonderprüfung nicht. Die Abläufe verselbständigen sich.

 

Eine Sonderprüfung bringt man erst dann auf den Weg, wenn zumindest einige eigene nachweisbare bzw. beweisbare Erkenntnisse für eine Verfehlung vorliegen? Darauf lässt sich dann eventuell aufbauen. Nicht, wenn man darauf hofft vage Vermutungen durch eine Sonderprüfung bestätigt zu bekommen?

 

Sollte es der Fall sein, dass doch zweifelsfrei beweisbare Erkenntnisse für Verfehlungen vorliegen, dann wäre jetzt wohl der richtige Zeitpunkt diese Erkenntnisse, so es denn solche geben sollte, mindestens teilweise, dort wo Verjährung droht, der Staatsanwaltschaft vorzulegen und damit nicht so lange zu warten bis Verjährungsfristen greifen oder Nachweise nicht mehr greifbar sind?

 

Wie lange will man sich eigentlich noch vorführen lassen? So hilflos kann man doch wohl nicht sein? Oder ist man schon am Ende des eigenen „Lateins“ angekommen und das gesamte „Pulver wurde verschossen“?

 

Das ein ordentlicher Prozess dauert, das kennt man doch wohl auch gerade in Wien?

 

Vor Gericht läuft eben einiges, eventuell alles, anders ab als man es gerne hätte. Solche Abläufe entwickeln eine Eigendynamik. Vor „Gericht und auf hoher See befinden wir uns eben immer fest in Gottes Hand“. Ein solcher Prozess ist eben kein Wunschkonzert und man muss auf der Lauer liegen um das zu beeinflussen was möglich ist und einiges im Voraus ahnen um gezielt reagieren zu können. Es ist eine ständige Aufgabe.

 

Man kennt dort doch wohl auch, dass Hapimag noch nie ein auskunftsfreudiges Unternehmen war?

 

Inzwischen scheint man wohl auch in Wien gemerkt zu haben, dass man den vermeintlichen „Schalmeientönen“ aus Baar bzw. Steinhausen keinen Glauben hätte schenken sollen? Von diesen „Schalmeientönen“ hat man sich wohl allzu gerne „einlullen“ lassen“. Es waren wohl eher Töne der Verführung auf die man hereinfiel? Mancher benötigt eben etwas mehr Zeit bis er merkt wohin „der Hase läuft“?

 

Es kann taktisch natürlich durchaus unklug sein sofort „das gesamte Pulver zu verschießen“, aber außer über die Vorgehensweise zu Jammern wird man doch wohl ein Konzept und einen Fahrplan haben bzw. gehabt haben um ans Ziel zu kommen? Wozu hat man externe sachverständige Hilfe in Anspruch genommen?

 

Sollte diese externe Hilfe nicht ausreichen oder nicht kompetent genug sein, dann dürfte der Zeitpunkt gekommen sein sich nach weiteren Möglichkeiten, Maßnahmen oder ggf. anderen oder weiteren qualifizierten Unterstützern umzusehen? Diese mögliche Entwicklung kann doch wohl nicht unerwartet gekommen sein und man wird dafür doch wohl ein mögliches Szenario und Reaktionen darauf besprochen und vorgesehen haben?

 

Betrachte ich aber die für mich über die Hintertür eingesetzte weitere Sonderprüfung, dann kommen mir da doch einige Zweifel, auch über die Abläufe in der entsprechenden Generalversammlung.

 

Diese „Anbiederung“ an „neue“ Leute im Unternehmen hat doch wohl auch zu keinem Erfolg geführt? Offensichtlich sitzen die Strippenzieher im Unternehmen nach wie vor an ganz anderen Stellen und die Machtpositionen liegen in ganz anderen Bereichen und werden von dort ausgeübt? Nach der „grauen Eminenz“ bei Hapimag suche ich schon seit Jahren. Die in einigen Teilen neue Riege dort wurde doch bestimmt nicht deshalb von diesen dort installiert um diesen gefährlich zu werden?

 

Es ist an der Zeit in der Realität anzukommen und ggf. den möglichen Scherbenhaufen neu zu bewerten und zu ordnen und notfalls darüber nachzudenken was noch gerettet werden kann. Das Jammern wird doch wohl nicht nur für die Galerie vorgesehen sein um die eingesammelten Spenden zu rechtfertigen deren Notwendigkeit noch bewiesen werden muss? Vor allen Dingen was diese dann wirklich einbrachten.

 

Jahresgebühren 2020

08.01.2020

 

Die Hapimag-Jahresgebühren in Euro betragen 2020 für Vollzahler der Jahresgebühr 311,67 EUR/Aktie (2019: 311,67 EUR/Aktie). In Schweizer Franken, laut Hapimagumrechnung, 338,40 CHF/Aktie (2019: 346,80 CHF/Aktie).

 

Hapimag erzielte 2018, letzter vorliegender Geschäftsbericht, einen Gewinn in Höhe von ca. 14.924.000,00 EUR (2017: ca. 11.128.000,00 EUR). Umgerechnet auf die damals im Umlauf befindlichen ca. 227.653 Aktien (2017: ca. 275.463 Aktien) betrug der Überschuss je Aktie ca. 65,56 EUR/Aktie (2017: ca. 40,40 EUR/Aktie).

 

Eine Absenkung des Grundjahresgebührenbeitrags in EUR durch Hapimag erfolgte somit nicht.

 

 

Keine Kaufempfehlung, nur Information:

12.01.2020

 

„willhaben.at“:  „Hapimag Urlaubswelt, Ferienaktie inkl. 230 Ferienpunkte“ - „…2Stk A-Aktie, VB € 2000,- je Aktie (dzt. Aktienpreis ca. € 3200,--) …“

 

Ob es überhaupt erstrebenswert sein kann eine Hapimagaktie zu erwerben diese Entscheidung muss jeder Interessent nach seiner eigenen Gewichtung und Lebensplanung für sich allein fällen. Auch welcher Einstiegspreis dabei akzeptabel ist. Der Kauf einer Hapimagaktie ist nicht nur ein Rechenexempel, es ist auch eine Entscheidung für die Zukunft.

 

Aus der Konstruktion der vertraglichen Gegebenheiten ergeben sich Zwangsläufigkeiten, ständige Verpflichtungen, insbesondere finanzielle, und wohl auch Einschränkungen bei den Entscheidungen bei der Freiheit der Wahl des Urlaubsziels. Es ist auch der Einstieg in ein übersichtliches Angebot von Urlaubsmöglichkeiten. Vielfach schwer nachvollziehbar. Insbesondere die Vertragsbedingungen.

 

Nicht uninteressant für den der seine Urlaubsplanung so regeln möchte. Man muss es aber so mögen.

 

Berücksichtigt werden sollte aus meiner Sicht auch, egal wie eine Entscheidung ausfällt, dass in der Vergangenheit das Unternehmen immer wieder in der Kritik stand und zahlreiche Aktionäre ausstiegen, was vor einigen Jahren auch dazu führte, dass die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien reduziert wurde. Ob in Baar oder jetzt Steinhausen ein Umdenken im Umgang mit den Aktionären stattfand, dies sollte jeder für sich selbst bewerten. Es hat einige, für mich unwesentliche, personelle Veränderungen gegeben. Ob dadurch die Machtverhältnisse und die Einstellung dort verändert oder verschoben wurden will ich derzeit nicht kommentieren. Die Entwicklung bleibt wohl abzuwarten?

 

Eine umfassende Information ist aus meiner Sicht vor dem Einstieg auch erforderlich um das System zu durchblicken, vielleicht auch zu verstehen. Manche Aktionäre haben damit wohl nach Jahren der Mitgliedschaft immer noch ihre Probleme? Die Vertrags- und Nutzungsbedingungen für Hapimag-Aktien müssen verständlicher und übersichtlicher werden, überschaubarer und einen gleichen Rechtsstand für alle Aktionäre haben. Es muss eine Übersicht geben aus der alle Vorgaben zugeordnet werden können und aus der alles ausnahmslos ersichtlich ist.

 

Basis für Entscheidungen kann nicht Kulanz sein. Diese müssen eine nachvollziehbare rechtliche Basis haben.

 

Das Ausstiegsszenario habe ich bis heute nicht verstanden, so es denn überhaupt rechtlich beanspruchbar vorhanden sein sollte.

 

Es ist doch aber so, sinngemäß betrachtet, warum wollen Sie eine „Kuh kaufen, um ein Glas Milch zu trinken“?

 

Die Entscheidung eine Hapimagaktie zu erwerben kann dazu führen, dass Prioritäten zum Urlaub anders beurteilt werden müssen bzw. anders ausfallen? Der Erwerb einer Hapimagaktie ist keine Entscheidung für den Moment, sondern eine Entscheidung für längere Zeiträume. Dabei stellt sich für mich zunächst schon die Frage was mit einer Hapimagaktie überhaupt zu erreichen ist?

 

Gehen wir nur einmal von den für eine Urlaubswoche in der Hauptsaison anfallenden Punktebelastungen aus, dann ist es auch mit dem Kauf einer Hapimagaktie wohl nicht getan?

 

Das gesamte Preis- / Leistungsverhältnis bedarf nach meiner Einschätzung ohnehin einer kritischen Betrachtung. Ich finde beim Angebot anderer Anbieter für mich immer wieder adäquate Angebote mit nicht uninteressanten Preisvorstellungen ohne dabei feste Bindungen eingehen zu müssen und ohne qualitative Nachteile akzeptieren zu müssen.

 

Einen „freien Markt“ für den Ankauf einer Hapimagaktie gibt es wohl nicht wirklich? Auch keinen Markt der eine Preisfindung fördert bzw. ermöglicht? Mit Geduld und ruhiger Suche findet sich aber immer wieder und auch öfter ein eventuell interessantes und vielleicht auch überlegenswertes Angebot außerhalb des offiziellen Verkaufs? Es bedarf nur etwas Beharrlichkeit und keinen zeitlichen Druck. Keinen zeitlichen Druck auch bei der Entscheidung für oder gegen einen Einstieg bei Hapimag.

 

 

Statistiken oder Vergleichszahlen sind offensichtlich anpassungs- und interpretationsfähig?

18.01.2019

 

Jeder so, wie er es benötigt. Es ist dabei so wie bei den Interpretationen von Wahlergebnissen. Letztendlich hat jeder gewonnen.

 

„htr.ch“: „Parahotellerie - Gästerekord für die Hapimag Resorts“

 

  1. „Hapimag hat 2019 in seinen Resorts einen Gästerekord verzeichnet. Der Anbieter von Ferienwohnrechten durfte 418'000 Gäste in seinen Anlagen begrüssen.

 

Damit wurde der Spitzenwert des Vorjahres um 3000 übertroffen.“

 

dann:

 

  1. „Gleichzeitig war die

 

Belegung mit 69 Prozent im Vergleich zum Vorjahr um 3 Prozentpunkte rückläufig.

 

Hapimag macht am Donnerstag den Trend zu mehr Kurzreisen sowie die leicht höheren Kapazitäten dafür verantwortlich. Zudem sei die Nachfrage nach Destinationen wie Mallorca oder den Kanaren zurückgegangen.“

 

Ob dann der daraus resultierende Umsatz wohl gesunken sein könnte und nur die Objektbelastung stieg ohne, dass daraus Erträge generiert werden konnten?

 

Dem Hapimagpauschalsystem sei Dank, denn eine höhere Belegung führt dabei nicht zwangsläufig zu höheren Umsätzen im Kernbereich der unternehmerischen Tätigkeit? Aus der Punktebelastung für die Wohnungsnutzung resultiert letztendlich kein Umsatz. Ein Indiz für die Höhe der Auslastung könnte die Anzahl der verbrauchten Wohnrechtspunkte sein, wenn auch Sonderaktionen und Fremdvermietungen punktemäßig mit berücksichtigt würden.

 

Finanzieller Bedarf für notwendige Reparaturen, Instandhaltungen und Ersatzbeschaffungen usw. werden über die Jahresgebühren getragen.

 

Oder haben eventuell höhere Preisstellungen im Bereich Nebenkosten, Parkgebühren und bei sonstigen Angeboten einen Umsatzrückgang verhindert? Evtl. auch nur die Betrachtung und Interpretation der statistischen Aussage? Der „Umsatz“ bei Hapimag ist ohnehin mehr oder weniger nur eine fiktive Größe.

 

Aussagefähige Geschäftszahlen wurden nicht veröffentlicht. Eigentlich war es wieder einmal nur Propaganda? Zumindest für mich keine Erfolgsmeldung.

 

Was „Bewertungsplattformen“ aussagen – nun darüber lässt sich trefflich diskutieren und streiten. Es erübrigt sich aber eigentlich. Nur was will Hapimag damit vermitteln?

 

Die Belegung ging um drei Prozentpunkte zurück. Die Belegung dürfte aber wohl eine Messlatte und einer der Maßstäbe für ein erfolgreiches Geschäftsjahr sein?  

 

Warten wir auf aussagefähige Zahlen. Im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung schaffen es Unternehmen, auch erheblich größere Unternehmen als Hapimag, aussagefähige Werte schon Mitte des dem Geschäftsjahresende folgenden Monats zu veröffentlichen, die einen Gesamteindruck ermöglichen.

 

Letztendlich ist es bei dem „Non-Profit-Unternehmen“ Hapimag doch so – wenn ein Gewinn für ein Geschäftsjahr ausgewiesen wird, dann waren Nebenkosten und Jahresgebühren zu hoch angesetzt!

 

Es hat sich auch mit der teilweise ausgewechselten Führung bei Hapimag in der Informationspolitik wohl kaum etwas geändert? Aus meiner Sicht weiter spärlich und nie für einen Gesamteindruck geeignet. Nur Segmentberichterstattung. So wie es sich anbietet um nach Beliebigkeit interpretiert zu werden? Oft wenig aussagefähig. Es dürfte doch schließlich so sein, dass die „operative Führungsebene“ nur Entscheidungen und Vorgaben, auch die Informationspolitik, umsetzt die an anderer Stelle beschlossen wurden?

 

Das sich dann die Presseberichte fast gleichen ist wohl auch nur rein zufällig?:

 

„hr.ch“ - „tageskarte.io“ - „luzernerzeitung.ch“

 

 

„Tourismus-Trends die die Branche 2019 bewegen werden“

 

Was haben Sie von diesen Trends bei Hapimag 2019 bemerkt?

 

 

Auf den Punkt gebracht:

 

„holidaycheck.de“: „Seit mehr als 15 Jahren besuche ich Hapimag Anlagen. Selber besitze ich Aktien seit ca. 6 Jahren. Das Gefühl unter Eigentümern zu sein verschwindet immer mehr. Der zweite Punkt bezieht sich auf die Tierhaltung. Selbst Campingplätze haben Bereiche, wo sich Menschen und Tiere aufhalten können - bei Hapimag ist nicht darauf geachtet!“

 

„deutschland-monteurzimmer.de“: „Aufenthalt von Haustieren.“

 

„auto-reise-welt.de“: „Ferienwohnung für Allergiker“

 

Ich möchte meine Ferien nicht in einer Ferienwohnung verbringen in der Haustiere erlaubt sind oder waren. Wann wird es bei Hapimag eine entsprechende separate Buchungsmöglichkeit geben? Aber auch darauf wird bei „Hapimag“ wohl „nicht geachtet“?

 

In den Hapimaganlagen gab es durchaus Zeiten in denen man sich die Tageszeit bot und wenn man sich ein weiteres Mal traf auch ein paar Worte wechselte. War einmal…

 

 

„schwarzwaelder-bote.de“: „Unterkirnach "Der absolute Hotspot fehlt"“

24.01.2020

 

 

„htr.ch“: „Hapimag-Präsident … gibt sein Amt als Präsident ab.“

25.01.2020

 

„luzernerzeitung.ch“: „Hapimag-Präsident geht in den Ruhestand.“ - „…Als Nachfolger übernimmt bis zur Generalversammlung am 24. April 2020 ad interim Vizepräsident … seine Geschäfte. Zudem beschloss der Verwaltungsrat, … der Generalversammlung auch als Kandidat für die Nachfolge von … als Verwaltungsratspräsident vorzuschlagen…“

 

 

Nur Generationenwechsel?

06.02.2020

 

Hapimag: „Im Zuge des laufenden Generationenwechsels bei Hapimag kommt es in unserem Verwaltungsrat zu Veränderungen. Präsident Dr. iur Giatgen Peder Fontana, Kurt Scholl und Andreas Winiarski haben sich entschieden, ihr Amt zur Verfügung zu stellen. Giatgen Peder Fontana feierte im Januar 2020 seinen 70. Geburtstag und erreichte damit die Altersgrenze. Er war seit 2011 Mitglied des Verwaltungsrates und wirkte seit 2013 als Präsident. Kurt Scholl war von 2003 bis 2013 CEO von Hapimag und seit 2013 Mitglied des Verwaltungsrates. Andreas Winiarski gehörte dem Gremium seit 2018 an. Wir möchten allen drei für ihren Einsatz für Hapimag danken.“
 

Der erste „Hoffnungsträger“ geht nun schon nach knapp zwei Jahren. Sie erinnern sich? Vor ca. zwei Wochen wurde dieses Mitglied noch als potentieller Verwaltungsratspräsident gehandelt. Er wird daraufhin doch wohl nicht die Flucht ergriffen haben?

 

Ein weiteres Mitglied scheidet aus Altersgründen aus. Ein weiteres vor Ende der Amtszeit, vielleicht weil die Zeichen der Zeit verstanden wurden?

 

Von einem nahtlosen Übergang auf Nachfolger kann dann wohl kaum die Rede sein? Eine neue Truppe ohne den „Erfahrungsschatz“ zumindest eines länger dabei gewesenen Mitglieds könnte zweckmäßig sein. Auch wenn die beiden jetzt erst ausscheidenden älteren Mitglieder für mich keinen glücklichen Verlauf ihrer Tätigkeit hatten. Es passt aber ins Bild, dass dieser Verwaltungsrat keine nennenswerten Vorkehrungen für einen nahtlosen Übergang schuf. Das dienstälteste Mitglied des Verwaltungsrats ist dann drei Jahre dort tätig.

 

Es ist schon ein Schnitt, wenn über die Hälfte der Mitglieder zum gleichen Zeitpunkt den Verwaltungsrat verlassen. Für Hapimag kein Novum. Vor geraumer Zeit verlies der gesamte Verwaltungsrat zum gleichen Zeitraum das Gremium. Was danach kam ist bekannt. Ich konnte während dieser Zeit kaum etwas feststellen was das Unternehmen voran brachte. Es war aus meiner Sicht keine gute Zeit für Hapimag. Die letzten Konsequenzen erfolgen in diesem Bereich nun jetzt. Damit ist es aber nicht getan, denn die Folgen wirken immer noch kräftig nach.

 

Vielleicht hat man jetzt eine glücklichere Hand bei der Auswahl der neuen Kandidaten. Allerdings ist es wohl die bisherige „Mannschaft“ die die neuen Mitglieder aussucht und vorschlägt. Letztendlich wählt diese aber die Generalversammlung. Nur mit dem Vorschlagsrecht aus diesem Bereich heraus hat es so seine Schwierigkeiten. Es wird wohl über das abgestimmt werden müssen was kommt, ohne große Einflussmöglichkeit?

 

Man darf gespannt sein. Es werden nicht nur fachlich kompetente neue Mitglieder benötigt, sondern auch neue Mitglieder die das System Hapimag verstehen und nachvollziehen können. Auch werden diese Standhaftigkeit und starkes Durchsetzungsvermögen gegenüber dem immer noch verkrusteten und Privilegien verteidigenden Verwaltungsapparat benötigen der nach meiner Ansicht immer noch nicht in der Lage, wahrscheinlich aus alter Gewohnheit heraus auch nicht gewillt ist, die Verläufe kundenfreundlich zu gestalten. Für diesen Bereich besteht, neben der Wiederherstellung bekannter Standards und Instandhaltungen in sämtlichen Bereichen, akuter Handlungsbedarf.

 

An der Feststellung der „Luzerner Zeitung“ von Mai 2017 hat sich für mich nichts geändert. Diese trifft nach wie vor zu. Nur was ist in der Zwischenzeit geschehen? Für mich keine neuen Erkenntnisse, schon gar keine Erfolgsmeldungen. Es hat sich kaum etwas geändert.

 

„Luzerner Zeitung“: „Neue Lösungen für das Ferienparadies gesucht“:

 

 „Neue Aktionäre zu gewinnen, bleibt die grosse Herausforderung für Hapimag“.

 

„Hapimag ist keine gewöhnliche Publikumsgesellschaft“.

 

Diese beiden Aussagen der „Luzerner Zeitung“ treffen aus meiner Sicht heraus nach wie vor zu.

 

Egal wie, der dann fast neue Verwaltungsrat steht vor großen Aufgaben. Es wird ein schweres „Erbe“ werden.

 

 

11.01.2020
Hapimag Resorts mit Gästerekord in 2019

11.01.2020
Weltweites Ranking Beliebtestes Hotel liegt in Hamburg – an einer Hauptstraße!

10.01.2020
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10.01.2020
Hamburger Geheimtipp auf Platz 1

31.12.2019
Was macht ein Chief Hospitality Officer eigentlich so?

 

 

„Übernachtungszahlen erreichen im zehnten Jahr in Folge neuen Rekordwert“

12.02.2020

 

„tageskarte.io“: 2019 gab es in den Beherbergungsbetrieben in Deutschland 495,6 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, waren dies 3,7 Prozent mehr als 2018. Damit stiegen die Übernachtungszahlen im zehnten Jahr in Folge auf einen neuen Rekordwert.

 

 

Wohnungen mit Hundehaltung kenntlich machen

16.02.2020

 

„holidaycheck.de“: „Bei aller Tierliebe, die Nutzung der Wohnungen mit Hunden löst eine zusätzliche Verschmutzung und Geruchsbelästigung aus. Deshalb möchte ich dringendst anregen, die Wohnungen mit Hundehaltung von den üblichen Wohnungen zu trennen und kenntlich zu machen. Es ist auch nicht einzusehen, daß die Allgemeinheit die erhöhten Kosten für zusätzliche Reinigung und Abnutzung mitzutragen hat.“

 

Aus meiner Sicht ein richtiger Ansatz. Dies wird von zahlreichen Vermietern von Ferienwohnungen so auch praktiziert.

 

Laut Hapimagpreisliste wird je Haustier eine zusätzliche Gebühr erhoben. In einigen französischen Hapimaganlagen bis ca. 80,00 EUR, in einigen deutschen Anlagen ca. 59,00 EUR.

 

Ob dies vollzogen und die Anmeldung auch kontrolliert wird ist für mich nicht nachvollziehbar, auch nicht ob dies kostendeckend ist und die zusätzlichen Gebühren wirklich für eine zusätzliche oder gründlichere Reinigung der Ferienwohnung verwandt werden.

 

 

Cavallino-Treporti

16.02.2020

 

Nachbarn von Hapimag? – „caravaning.de“: „Residence Village - 5 Sterne - Campen in Cavallino-Treporti“

 

 

Dürfen Hunde tatsächlich in jedes Hotelbett?

18.2.2020


„luzernerzeitung.ch“: „Immer öfter stelle ich fest, dass es erlaubt ist, Hunde mit ins Hotelzimmer zu nehmen. Laut Ombudsstelle gibt es hier keine Vorschriften.

 

Die Vorstellung, in einem Bett zu schlafen, in dem die Nacht zuvor ein Hund lag, ist mir leider etwas unangenehm.

 

Gibt es hier tatsächlich keine Vorschriften für Hotels und Hundehalter?“

 

 

„luzternerzeitung.ch“: „In einigen Häusern liegt in den Zimmern ein Hunde-Knigge auf. Darin ist unter anderem zu lesen, dass der Hund innerhalb des Hotelgeländes an der Leine zu führen ist, während des Frühstücks auf dem Zimmer bleiben soll, kein nächtliches Bellen akzeptiert wird und

 

der Vierbeiner im vom Hotel zur Verfügung gestellten oder selbst mitgebrachten Hundebett nächtigen soll

 

und auf keinen Fall im Hotelbett.

 

Meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit.“

 

 

„nzz.ch“: „Delayering - Dem mittleren Management geht es an den Kragen.“

25.02.2020

 

Wann wird Hapimag über diese Vorgehensweise nachdenken?

 

 

Andere haben wohl schon ihren Frieden mit dem Unternehmen gemacht oder es steht unmittelbar bevor?

 

„hapimag-ferienclub.info“: „Während wir vor einigen Jahren von Spitz, Scholl und Konsorten noch regelrecht boykottiert wurden, gibt es nun weiterhin zielführende Gespräche, die auch schon die ersten Besserungen für uns Aktionäre gebracht haben.“

 

„hapimag-ferienclub.info“: „Nachdem Frau M. Spitz und Konsorten die Führung von Hapimag übernommen haben, sahen wir die Erhaltung unserer Investition und einen preiswerten Urlaub langfristig nicht mehr gewährleistet.“

 

 

„hapimag-ferienclub.info“: „Veränderungen im Verwaltungsrat. - Soweit die Mitteilung von Hapimag.  Diese Entscheidungen sind auch ein Ergebnis wochenlanger intensiver Gespräche zwischen dem Verwaltungsrat und dem HFA.“

 

 

Offensichtlich kommt man mit den „Konsorten“ doch recht gut zusammen? Der HFA, die neue Führung der Hapimag AG? Zumindest wohl zum Berater aufgestiegen? Wann findet dann beim HFA der Generationenwechsel statt?

 

„Von Kurt Tucholsky stammt die weise Erkenntnis: „Das Volk versteht das meiste falsch, aber es fühlt das meiste richtig.““

 

Es wird wohl nicht mehr allzu lange dauern, die nächste Hapimag-Generalversammlung wirft ihre Schatten schon voraus, dass Sie wieder um Vollmachten zur Stimmabgabe gebeten werden. Vollmachten unter anderem auch zu einer Stimmvertretung bei der Sie letztendlich, zumindest so wie bisher praktiziert, nicht festlegen konnten wie Sie abstimmen möchten und ich zumindest in weiten Teilen keine klare Aussage des Vollmachtnehmers dazu erkennen konnte wie dieser abstimmen würde. Eine Tendenz war vielleicht zu vermuten. Warum wollen Sie aber eine fast Blankovollmacht erteilen?

 

Weitere bisher angebotene Möglichkeiten zur Wahrnehmung Ihres Stimmrechts an der Generalversammlung waren so, dass Sie die Möglichkeit hatten problemlos direkt so abzustimmen bzw. klar festzulegen wie Sie abstimmen möchten so wie Sie es für richtig hielten.

 

 

Coronavirus

26.02.2020

 

„krone.at“: „Coronavirus“

 

„krone.at“: „Keine Italien-Reisen. Es sind wahrlich keine erfreulichen Nachrichten, die dieser Tage aus unserem südlichen Nachbarland Italien zu vernehmen sind. Das

Coronavirus forderte am Wochenende drei Tote, mehr als 100 Personen sind nachweislich infiziert. Die Regierung hat ein Dutzend Orte südöstlich von Mailand mit etwa 50.000 Bewohnern abgeriegelt, sogar der traditionsreiche Karneval in Venedig wurde beendet. Kein Wunder, wenn man sich in Österreich, vor allem in Kärnten, jetzt intensiv mit dem Virus und seiner möglichen weiteren Ausbreitung auseinandersetzt…“

 

„sueddeutsche.de“: „Coronavirus in Europa: Was Italien-Reisende jetzt wissen müssen“

 

Es dürfte Hapimag gut anstehen, insbesondere auch in Anbetracht der Altersstruktur der eigenen Kundschaft die besonders gefährdet sein könnte, großzügige Kulanzregelungen für eine Stornierung, Verschiebung oder Umbuchung auf einen anderen Ort bereits gebuchter Aufenthalte zu gewähren, wenn diese das Risiko einer möglichen Erkrankung nicht eingehen möchten oder fürchten?

 

Das Unternehmen ist hier gefordert schnell eine Lösungsmöglichkeit aufzuzeigen.

 

„t-online.de“: „Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht Deutschland "am Beginn einer Coronavirus-Epidemie". Er habe die Gesundheitsminister der Länder in einer Telefonkonferenz aufgefordert, ihre Pandemiepläne "zu aktivieren und ihr mögliches Inkrafttreten vorzubereiten", sagte Spahn am Mittwoch in Berlin. "Die Lage hat sich leider in den letzten Stunden geändert, das muss man leider sagen", fügte der Minister hinzu…“

 

 

28.02.2020

„jetzt.de“: „Grafik erklärt vermeintliche Kompatibilität von Bärten und Mundschutzmasken“

 

„Bereits vergangenes Jahr wurde in den Medien groß eine Studie geteilt, in der es hieß, dass in einem Vollbart seien mehr Keime zu finden als in einem Hundefell. Warum also nicht auch Coronaviren im Hipsterbart?“

 

 

Schwache Mittelung

04.03.2020

 

Mehr fiel Hapimag dazu nicht ein? Insbesondere zu den italienischen Hapimag-Ferienorten hätte es wohl eine deutlichere Aussage sein müssen? Allgemeinplätze und unkonkrete Aussagen bringen zu diesem Thema nichts. Wie wird vorgegangen bei Stornierungen von besorgten Urlaubern:

 

Hapimag: „Wie geht nun Hapimag mit der aktuellen Situation um?
 

Um die Sicherheit unserer Gäste zu erhöhen, haben wir in all unseren 58 Resorts die Hygienestandards verschärft. Ausserdem haben wir Vorkehrungen getroffen, dass Mitarbeitende mit grippeähnlichen Symptomen von Zuhause aus arbeiten können.

In allen Resorts arbeiten wir eng mit den lokalen Gesundheitsbehörden zusammen und orientieren uns an ihren Handlungsempfehlungen und Vorgaben.

Die Resort Manager stehen in engem, regelmässigen Kontakt mit dem Hauptsitz.

 
Wir verfolgen die Lage weiterhin rund um die Uhr und stehen in engem Kontakt mit den nationalen und lokalen Behörden.

 

Unsere Resorts sind geöffnet und unsere Mitarbeitenden freuen sich über Ihren Besuch.“

 

 

Es gibt nicht einmal den derzeit überall üblichen Hinweis, dass bei Bedarf geeignete und gezielte Maßnahmen ergriffen werden, die bezogen auf die zugrundeliegenden Risiken angemessen seien?

 

 

„verbraucherzentrale.de“: „Coronavirus grassiert in vielen Ländern: Ihre Rechte als Reisender

 

„merkur.de“: Coronavirus in Italien: Auswärtiges Amt rät von Reisen in diese Regionen ab“

 

„ruhr24.de“: „Coronavirus und Reisen: Urlaub umbuchen oder stornieren?...“

 

„Prinzipiell können noch alle Länder bereist werden, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes oder des Robert Koch-Instituts (RKI) vorliegt. So rät das RKI ausdrücklich nur von Urlaub in China, im Iran, in Italien und in Südkorea ab. Auch müssen sich Urlauber auf außergewöhnliche Bedingungen an Flughäfen oder Bahnhöfen einstellen. Hier finden unter anderem erhöhte Überwachungsmaßnahmen bezüglich des Coronavirus statt. Gegebenenfalls müssen Reisende damit rechnen, dass eine Quarantäne während ihrer Reise verhängt wird.“

 

 

„Angesagt bei Familien: Urlaub in Deutschland“

19.02.2020

 

„tageskarte.io“: „Urlaub im eigenen Land ist angesagt. …, Leiterin für Auto-, Städte- und Bausteinreisen bei TUI: „Der Trend zum Urlaub im eigenen Land setzt sich in 2020 massiv fort. Für den kommenden Sommer liegen unsere Buchungen bereits 15 Prozent über Vorjahr.“

 

Winterberg, Braunlage, Unterkirnach – bei Hapimag stehen wohl noch Kapazitäten zur Verfügung?

 

 

Hapimag möchte derzeit die Nutzung von Verfallpunkten den Aktionären schmackhaft machen. Das Problem lässt sich ganz einfach lösen:

 

  1. Das Verfalldatum wird aufgehoben, zumindest auf zehn Jahre verlängert. Die Punkte wurden von den Eigentümern bezahlt und sind deren Eigentum. Warum also überhaupt Verfall?

 

  1. Die Beschränkung der Zukaufmöglichkeit von Wohnrechtspunkten auf 120 Wohnrechtspunkte je Hapimagprodukt wird beschränkungslos aufgehoben.

 

  1. Minimalste Lösung wäre das Verfalldatum auf den 30.09. des Jahres zu verlegen, damit könnte die Sommersaison noch genutzt werden.

 

Hapimag wird doch wohl keine Belegungsprobleme haben?

 

 

20.02.2020

„tageskarte.io“: „Die Entwicklung im Gastgewerbe zeigt sich, trotz konjunktureller Abkühlung, stabil. Wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch mitteilte, setzten Hotels und Restaurants 2019 nominal 3,0 Prozent mehr um als im Vorjahr. Bereinigt um steigende Preise bedeutete dies real ein leichtes Plus von 0,6 Prozent.“

 

„destatis.de“: „WIESBADEN – Das Gastgewerbe in Deutschland setzte im Jahr 2019 real (preisbereinigt) 0,6 % mehr um als im Jahr 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg der Gastgewerbeumsatz nominal (nicht preisbereinigt) um 3,0 %. Im Dezember 2019 ging der reale Umsatz des Gastgewerbes um 1,9 % gegenüber dem Dezember 2018 zurück, nominal stieg der Umsatz dagegen um 0,8 %.“

 

24.02.2020

„krone.at“: „Die Wahrheit hinter den Tourismus-Rekorden.“

 

 

20.02.2020

„presseportal.de“: „Cavallino-Treporti an der Adria“

 

„presseportal.de“: „Strandregionen Venetiens bieten mit "Venice Sands" ein Rundumangebot für Bade-, Aktiv-, Camping- und Kultururlaub an 150 Kilometern...“

 

 

„Keine gerichtliche Sonderprüfung“

02.03.2020


„Vor Gericht und auf hoher See ist man fest in Gottes Hand“. Damit könnte man dieses Ergebnis bzw. dieses Urteil des Schweizer Gerichts abhaken?

 

So zu denken ist mir zu einfach. Letztendlich dürfte das Gericht eine schriftliche Fassung seiner Entscheidung den Beteiligten zustellen und es dürfte interessant sein welche Gründe das Gericht dazu in seiner Entscheidung explizit ausführt. Dies dürfte aufschlussreich sein?

 

Es ist für mich schon bemerkenswert, wenn ein Gericht sich über das demokratische Votum zur Durchführung einer Sonderprüfung hinwegsetzt und den Willen einer Mehrheit negiert? Da muss aus meiner Sicht heraus schon einiges schief gelaufen sein?

 

Bleibt zu hoffen, dass dann, wenn diese Ausführung des Gerichts vorliegt zumindest einer der Beteiligten die gerichtlichen Feststellungen ungekürzt zur Verfügung stellt und nicht nur daraus zitiert wird.

 

Außerdem dürfte es der Klägerin gut zu Gesicht stehen, wenn diese nun einmal herauslässt welche konkreten Beweise vorlagen für Fehlleistungen von Kompetenzträgern des Unternehmens und welche Fehlleistungen es konkret waren. Die beabsichtigte Sonderprüfung kann doch wohl nicht nur dem Zweck der Spurensuche gedient haben?

 

Das Gericht hielt die Gründe für eine Sonderprüfung offensichtlich nicht für stichhaltig, prüfenswürdig und prüfenswert?

 

Weiter dürfte es auch interessant sein ob und welche Absprachen in den vergangenen Monaten zwischen den Beteiligten stattfanden und nicht publiziert wurden? Das Gericht hat offensichtlich Antworten bzw. Stellungnahmen der Anwälte der Beklagten für ausreichend erachtet?

 

Weiter wurden wohl freundliche Grußbotschaften wohl mehrfach zwischen den Beteiligten zum Thema Sonderprüfung gewechselt unter Ausschluss der Öffentlichkeit?

 

In den vergangenen Monaten wurde von zahlreichen Kontakten berichtet ohne Konkretes zu benennen. Im trauten Kreis lässt sich gut munkeln?

 

Nur, fehlende Information, war doch eigentlich ein Thema welches beanstandet wurde? Wohl eher kein Prüfungsgrund. Weiter, wohl eher und relevant, mögliche unternehmerische Fehlleistungen zum Schaden der Aktionäre.

 

Soll dies die Politik der Zukunft werden? Engere Zusammenarbeit mit Aktionärsvereinigungen? Weiter wie bisher nur mit wechselnden Partnern die Wohlverhalten signalisieren und eventuelle Problemstellungen unter sich besprechen und stillschweigend bereinigen?

 

Was soll „unabhängig“ geprüft werden, wenn schon ein Gericht nichts prüfenswertes vorfand? Ein Feigenblatt für eine totale „Bauchlandung“.

 

„Keine gerichtliche Sonderprüfung“. Für den Kläger ist das äußerst peinlich. Es wurden wohl nicht sämtliche Hausaufgaben gemacht?

 

Erst richtig peinlich wird dies aber für mich durch die gemeinsame Erklärung der Kontrahenten. Das ist „mega“-peinlich aus meiner Sicht. Urplötzlich ist alles nur noch bedingt verwerflich?

 

„Es kreiste ein Berg und gebar eine Maus“! – Beklagte: „Wir haben uns mit dem HFA, der die Sonderprüfung anstrebte, darauf geeinigt, dass wir einen Antrag an der diesjährigen Generalversammlung unterstützen, eine freiwillige, unabhängige Prüfung zu bestimmten Themenkreisen durchzuführen und die Aktionärinnen und Aktionäre darüber abstimmen zu lassen.“

 

Die Aktionärinnen und Aktionäre haben bezüglich der Sonderprüfung schon abgestimmt. Die Fragen liegen auf dem Tisch. Einige haben sich in internen Gesprächen wohl erledigt. Nähere Angaben und Ausführungen dazu bisher Fehlanzeige.

 

Klägerin: „Für uns ist es schwer verständlich, dass ein Schweizer Richter die Sonderprüfung dennoch ablehnt. Wir verzichten auf weitere rechtliche Schritte und akzeptieren das Urteil, da Hapimag in der Zwischenzeit transparenter geführt wird.

 

Ging es nicht um Verfehlungen und unternehmensschädliche Handlungen im bisherigen Unternehmensablauf zum Schaden der Aktionäre bzw. des Unternehmens? Erledigen diese sich jetzt durch eine jetzt plötzlich vermeintlich sich andeutende transparentere Führung? Wenn es Schädigungen gab müssen diese Schäden benannt und beziffert werden.

 

Sehen wir uns nur einmal die zurückhaltenden Verlautbarungen der Klägerin einmal an. Da klang doch, zumindest gelegentlich, in den vergangenen Monaten einiges anders als jetzt dieses kleinlaute gemeinsame Statement.

 

Allein schon der Hinweis eine Weiterverfolgung, neben Kostengründen, insbesondere beispielhaft durch Strafanzeigen nicht zu verfolgen, weil dann das Image des Unternehmens geschädigt würde versetzt mich persönlich in Erstaunen. Warum hat man dann eine Sonderprüfung auf den Weg gebracht? Doch wohl kaum um Werbung für das Unternehmen zu betreiben?

 

Abgesehen davon sind ggf. verursachte Schäden nicht vom Unternehmen, sondern von dem verursachenden Kompetenzträger zu verantworten und ggf. auszugleichen. Dieser Verursacher würde, sofern eine solche Feststellung einer Schadenverursachung erfolgen sollte, dann für sein Fehlverhalten ggf. zur Rechenschaft gezogen.

 

Was ist nun transparenter geworden? Die „Zusammenarbeit“ zwischen den Beteiligten unter Ausschluss der Öffentlichkeit? Wie sieht das konkret aus? Vor allen Dingen, verfolgen wir mehrere Jahrzehnte Unternehmensgeschichte, wie lange wird diese Transparenz anhalten?

 

Ich für meinen Teil habe von neuer Transparenz nichts bemerkt. Das Unternehmen gibt die Themen vor und arbeitet diese dann nach eigener Entscheidung ab. Wo beginnt da die Transparenz?

 

„Wir verzichten auf weitere rechtliche Schritte“. Wohl die einzige Möglichkeit diese Fehlentscheidung zur Sonderprüfung zu bereinigen und weiteren Schaden zu verhindern?

 

Nur wen und was vertritt dieser Verein jetzt noch? Ursprünglich wohl gegründet um in trauter Runde Urlaubserlebnisse beim geselligen Beisammensein auszutauschen? Dann versuchte man sich, der Not gehorchend zwangsläufig als Aktionärsschützer und bemühte sich redlich. Das ging nun gründlich schief. Wie wir sehen können mit mäßigem bzw. sehr geringem Erfolg, in der Vergangenheit auch oft erfolglos.

 

Mitgliedschaften dürfen aber überdacht werden.

 

Es bleibt abzuwarten welche Konsequenzen die Beteiligten aus diesen Abläufen ziehen. Für mich gehen beide Seiten beschädigt aus diesen Vorgängen heraus, denn klare Aussagen zu den angesprochenen Fragestellungen war niemand bereit zu geben. Vielleicht kommt dies nun noch nachdem die gerichtlichen Abläufe geschlossen sind und keine laufenden Verfahren mehr anhängig? Eine Gelegenheit wäre dies allemal, eher eine Zwangsläufigkeit. Zum Tagesgeschehen kann so nicht übergegangen werden.

 

Aber das wäre dann vielleicht doch zu transparent? Beide Seiten sollten darüber nachdenken, dass die Aktionäre letztendlich Eigentümer des Unternehmens sind und sie für diese ständig tätig werden? Den Aktionären steht ein umfängliches Informationsrecht zu. Kein vorher selektiertes. Dafür wird auch kein Vormund benötigt und auch nicht die immer wiederkehrende Floskel „auf Wunsch der Aktionäre“.

 

Ich kann keine Anzeichen dafür entdecken, dass das Unternehmen „transparenter“ geworden ist. Aus meiner Sicht ist Hapimag seit Jahrzehnten ein intransparentes Unternehmen. Kundenfreundlichkeit nur in den Resorts, ansonsten ist Intransparenz das Unternehmensverständnis. Diese hat man nun erst wieder unter Einsatz von wohl nicht unbeträchtlichen Mitteln auf Kosten der Aktionäre, die diese anfallenden Kosten über die Jahresgebühren ausgleichen dürfen, verteidigt. Hätte man Transparenz gewollt wäre wohl selbst das Gericht gewillt gewesen einen Vergleich zu moderieren?

 

Jetzt Ankündigung über vertrauensbildende Maßnahmen? – Betrachten wir die bisherige Vorgehensweise und das wohl bestehende diesbezügliche Verständnis im Unternehmen. „Aus einem Saulus wird selten ein Paulus“.

 

Die Klägerin hat sich wieder einmal als „Papiertiger“ erwiesen. Erst vollmundige Ankündigungen über verursachte Schäden seitens des Unternehmens. Jetzt ist man nicht einmal mehr gewillt, doch wohl nicht in der Lage, auch nur einen der Verstöße, welche ursprünglich so schwerwiegend waren, dass eine Sonderprüfung notwendig war, in allen Einzelheiten beweismäßig darzulegen? Die Verursacher lässt man davonziehen. So weit kann diese neue „Anmeierei“ doch wohl nicht gehen?

 

Wen schützt die Klägerin jetzt? Die Aktionäre oder nun doch die Manager die möglicherweise einen Schaden verursachten?

 

Sollte eventuell die Beweislage doch nicht ausreichend gewesen sein? Alle entsprechenden Behauptungen nur Luftnummern?

 

Etwas kritische Distanz könnte zunächst ein guter Weg und angeraten sein, denn ein Sonnenstrahl macht noch keinen Frühling. Euphorische Umarmungen sind nun wirklich nicht angesagt. Das Unternehmen ist mir in der Vergangenheit nicht durch Kundenfreundlichkeit und vertrauensbildende Maßnahmen aufgefallen und klare eindeutige Aussagen zu einem möglichen Ausstieg habe ich auch nirgendwo gefunden. Welche Anzeichen deuten daher auf einen Sinneswandel bei Hapimag? Der Wunsch als „Vater des Gedankens“ reicht mir da nicht aus. Vertrauen wird nicht von heute auf morgen erworben.

 

 

„bote.ch“: „Gericht lehnt externe Sonderprüfung beim Tourismusanbieter Hapimag ab“

02.03.2020

 

„…Stimmt die GV einem Antrag zur externen Sonderprüfung zu, hat die Gesellschaft oder jeder einzelne Aktionär die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen den Richter um Einsetzung eines Sonderprüfers zu ersuchen. Diesem muss glaubhaft gemacht werden, dass die Organe der Gesellschaft das Gesetz oder die Statuten verletzt und dadurch die Gesellschaft oder die Aktionäre geschädigt haben...

 

 

Hapimag – Corona – Krisenbewältigung - Gut aufgestellt!?

14.03.2020

 

Hapimag: „…selbstverständlich ist Hapimag sehr kulant bei bereits geplanten Reisen.“ (Mitteilung Eingang am 12.03.2020):

 

Hapimag: „Regeln für bestehende Buchungen | Italien und Ascona
Für Ihre bestehenden Buchungen in Italien und in Ascona (Schweiz) gelten gegenwärtig folgende Regeln für die Anreise bis und mit 03.04.2020:
 
Alle Buchungen von Aktionären und Mitgliedern, die ...
 
A. sich in den Krisengebieten befinden und nicht ausreisen können (aufgrund geschlossenen Grenzen/stornierten Flügen)


B. in die Krisengebiete gereist wären und nicht mehr anreisen können (aufgrund geschlossenen Grenzen/stornierten Flügen)
 
... können kostenlos (ohne Punkteverlust und ohne Bearbeitungsgebühr) storniert werden.
 
Zusätzlich bietet Hapimag eine kostenlose Umbuchung für diese Resorts an. Umgebucht werden kann auf alle Hapimag Resorts im laufenden Jahr, unabhängig der Saison.
 
Für alle anderen Reisen gelten die normalen Stornierungsbestimmungen.“

 

Kulanz sieht für mich anders aus. Warum auch nur „Kulanz“. Jeder Betroffene sollte einen Anspruch auf diese Möglichkeit für selektierte Ferienstandorte haben. Richtig wäre es dies für sämtliche Buchungen dieses Jahres zu gewähren, denn ein Risiko besteht weltweit und jeder muss für sich selbst entscheiden wie weit Bereitschaft besteht dies hinzunehmen.

 

Ganz abgesehen davon finde ich es unverständlich warum „kostenlose Umbuchungen“ nur ins „laufenden Jahr“ hinein möglich sein sollen und auf Buchungen für „Italien und Ascona“ beschränkt werden? Betroffen sind sämtliche Hapimagstandorte.

 

Hapimag bietet die Möglichkeit bis zu ca. 18 Monate im Voraus zu buchen? Ganz abgesehen davon ist derzeit nicht abzusehen wann sich diese Corona-Gefahr reduzieren wird. Diese Problemstellung wird mindestens für den Rest dieses Jahres bestehen. Vermutlich noch darüber hinaus. Es ist also nicht damit getan nur für ein paar Monate den Aufenthalt hinauszuschieben. Der Krisenmodus wird wohl noch lange anhalten.

 

Die Entwicklung bleibt abzuwarten, ist aber absehbar negativ zu bewerten. Weiter werden auch andere Gebiete demnächst ähnlich wie in Italien betroffen sein und die Problemfälle weiter ansteigen? Dann die nächste „kostenlose Umbuchung“. Wohin soll aber umgebucht werden? Coronafreie Bereiche gibt es nicht mehr. Seriöse Aussagen über den weiteren Verlauf sind derzeit wohl kaum möglich?

 

Durch die Festlegungen der USA ist dieses Hapimagpapier ohnehin schon zumindest in Teilen überholt. Die nächste Berichtigung wird wohl nicht lange auf sich warten lassen? Inzwischen herrscht doch eigentlich weltweit Ausnahmezustand mit zunehmender Tendenz, sofern dies noch möglich sein sollte. In Deutschland darf sich doch jetzt jeder „Provinzfürst“ als Krisenmanager betätigen.

 

Dieses Angebot ist unzulänglich und greift viel zu kurz. Ich kann mich auch des Eindrucks nicht erwehren, dass hier scheibchenweise lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen deren Einhaltungen ohnehin verpflichtend sind als kulante Tat dargestellt werden?

 

 

Italien schließt alle Restaurants und Geschäfte

 

„tageskarte.io“: „Booking.com verlangt kostenfreie Stornierungen von Hotels“:

 

„Booking beruft sich bei seiner Entscheidung auf „Forced Circumstances“. Im Deutschen würde wohl der Begriff der „höheren Gewalt“ zutreffen, der die Forderungen des Unternehmens untermauern soll. Booking.com „erwartet“ von den Hotels kostenfreie Stornierungen, so lange die „Zwangslage“ anhalte…

 

 

Eine „Stornierungswelle“ gibt es angeblich nicht? Zumindest berichten die Medien entsprechend bzw. eher wohl nicht darüber?

 

 

„nzz.ch“: „Das Coronavirus bedroht den Tourismus in der Existenz“ – „In der Zwischenzeit müssen die Anbieter eine harte Bewährungsprobe bestehen, die an ihrer finanziellen Substanz zehren wird…“

 

Hapimag dürfte bei dieser Krisenbewältigung gut aufgestellt sein? Die laufenden Kosten sind durch die Jahresgebühren gedeckt. Diese Jahresgebühren fallen auch an, wenn keine Ferienwohnung genutzt wird. Mit den somit großzügig zur Verfügung stehenden Mitteln kann ein aktives und umsichtiges Management keine Probleme bekommen, denn diese Mittel fließen auch, wenn keine Gegenleistung in Anspruch genommen wird. Der normale Geschäftsbetrieb ist mehr als gesichert.

 

Darüber hinaus anfallende Aufwendungen entstehen nur bei Anfall, wenn die Objekte genutzt werden und die anfallenden Kosten werden dann gemäß Verursachung durch den Nutzer über die „lokalen Kostenbeiträge“ getragen? Keine Nutzer oder weniger, entsprechend reduzierte oder keine Kosten? So der Gedanke? Zunächst.

 

Nur werden dadurch sämtliche Kosten vor Ort der Objekte abgedeckt? Wird nicht doch etwa eine Mindestauslastung benötigt? Problematisch wird es, wenn durch die Nebenkostenbelastung der Nutzer nicht nur die variablen, sondern auch die fixen Kosten voll oder in Teilen abgedeckt sein sollten? Dann dürfte sich zeigen wie gut das Unternehmen finanziell nun wirklich aufgestellt ist und was alle Ansagen zu den Nebenkosten und deren Umlage wert waren? In welcher Belastung sind Grundgebühren für Strom, Wasser, Heizung, Telefon usw. enthalten? Sofern dies der Fall sein sollte müsste wohl doch von einer Mindestauslastung ausgegangen werden die jedes Objekt unbedingt benötigt? Wo beginnt dann die Problematik? Nebenkosten doch Teil des Break-even-Points, zumindest bei den Objekten, mit entsprechender Weiterleitung fürs Unternehmen? Nur wenn doch keine klare Abgrenzung erfolgte und Beträge dann eben doch so weiterbelastet wurden?

 

Trägt die Höhe der Nebenkosten doch kräftig dazu bei letztendlich ein gutes, also positives, Jahresergebnis auszuweisen? Dann wären aber in „guten“ Jahren, wenn die Mindestauslastung überschritten wird, die Nebenkosten zu hoch bemessen? Erfolgt dann ein Vortrag auf das Folgejahr und eine entsprechende Reduzierung der Nebenkosten? Sollten sonstige Einnahmen doch nicht zur Reduzierung der Nebenkosten verwandt werden?

Sollte dies so sein, dann wäre die Höhe der Nebenkosten und die Auslastung der Objekte mit eine entscheidende Größe? Die Nebenkosten, aussagegemäß eigentlich doch ein durchlaufender Posten, mit eine Grundlage des Betriebsergebnisses?

 

Bleibt abzuwarten, ob dieses System nun wirklich so funktioniert wie immer propagiert? Schlimmstenfalls könnte es dann ein Nullergebnis geben, wenn es so laufen sollte, wie immer propagiert? Andernfalls nicht.

 

Sonst, bei einem positiven Ergebnis, wären die Jahresgebühren zu hoch angesetzt bzw. die geplanten Ausgaben wurden nicht getätigt oder die Nebenkosten vor Ort übersteigen die notwendige Höhe und der Nutzer wurde höher belastet als erforderlich und Nebeneinnahmen in den Objekten nicht wie angekündigt in voller Höhe zur Reduzierung der Nebenkostenhöhe verrechnet?

 

Die nächsten Monate werden es zeigen ob wirklich alles so gut aufgestellt war und läuft wie immer dargestellt wurde?

 

Vielleicht wird es ein Stresstest und dies in einer Zeit in der Hapimag zumindest in Teilen nach einer neuen Führung sucht? Zumindest könnte das System auf dem Prüfstand stehen. Das kann auch durchaus positiv sein.

 

Positiv für das Unternehmen. Für den Nutzer eher wohl negativ? Zumindest unter solchen Umständen, dürften sich auch die langen Vorlaufzeiten für die Buchungen positiv auswirken? Es ist zumindest zu gewissen Zeiten bei Hapimag nicht so einfach das gewünschte Objekt zum gewünschten Zeitraum zu buchen. Aus der Befürchtung heraus keinen freien Platz zu bekommen dürfte ein Großteil der Hapimagaktionäre die Buchungen schon auf Monate, wenn nicht gar über ein Jahr hinaus, im Voraus getätigt haben? Es ist nicht unüblich geworden bei Urlaubsende gleich den Aufenthalt für das nächste Jahr und später zu buchen. Da kommt natürlich wenig Freude auf, wenn da, ausgehend von der derzeitigen Situation, Italien auf dem Programm stand. Andere Länder dürften aber in den nächsten Wochen nachziehen.

 

Es ist also wohl nicht immer ratsam sich schon sehr zeitig festzulegen? Wie kulant sich das Unternehmen zeigen wird bleibt abzuwarten. Wie viel Kulanz ist aber wirtschaftlich vertretbar? Wenn das System so funktionier wie immer dargestellt, dann dürfte Kulanz kein Problem sein? Weder verlässliche Informationen noch Aussagen dazu gibt es und dazu kommt noch, dass Hapimag sich wohl rechtlich in einer sicheren Position befinden dürfte, wenn auf Stornierungsgebühren, Ausfall- oder Umbuchungsentschädigungen bestanden wird.

 

Eine Umbuchung innerhalb des Jahres, wie „kulant“ angeboten kann auch nur dann bestätigt werden, wenn zum dann neu gewünschten Zeitraum Leerstand vorhanden ist.

 

Plätze früh besetzen kann dann durchaus eine negative Erfahrung werden. Es dürfte somit angesagt sein die Buchungsbedingungen in Bezug auf diese lange im Voraus eingegangenen Verpflichtungen zu überprüfen zumindest die sich derzeit daraus ergebenden Belastungen für den Nutzer bzw. Frühbucher wenigstens auf ein gegenüber der derzeitigen Praxis in ein angemessenes Verhältnis zwischen Unternehmen und Nutzer zu bringen? Insbesondere wenn Situationen auftreten die es erforderlich machen könnten darüber nachzudenken ob es möglich ist den Aufenthalt anzutreten. Vielleicht muss auch das eigene Buchungsvorgehen überdacht werden?

 

Die derzeitige Situation ist nicht normal und erfordert entsprechendes herangehen an die sich daraus ergebenden Probleme.

 

Krisensituationen können auch durchaus eine gute Seite haben. Schwachstellen des Systems zeigen sich. Dabei zeigen sich die Bereiche die vielleicht nicht so laufen wie immer dargestellt und es zeigt sich auch wie weit Darstellungen zutreffend sind. Vielleicht war aber die Darstellung der Abläufe zumindest etwas zu positiv? Vielleicht ist auch zwischen den Konten und Bereichen viel übrig geblieben oder wurde dazwischen bewegt?

 

Auch in der Schweiz, wie europa- und weltweit, werden derzeit flächendeckend Veranstaltungen abgesagt. Auch Generalversammlungen. Es könnte wohl zweckmäßig sein, wenn Hapimag den Termin für die anstehende Generalversammlung schon jetzt verschiebt? Hapimag hat aber immer alles im Griff und ausgehend von den bisher angekündigten Kulanzmaßnahmen ist dort wohl eher noch keine Corona-Krise angekommen?

 

 

„haufe.de“: „Rechtslage bei Corona bedingter Stornierung einer Reise“

 

„wp.de“: „Coronavirus – Winterberg sagt drei Großveranstaltungen ab.“ – „…sowie der Gesundheitstag am 29. März im Hapimag Ferienresort werden verschoben...“

 

 

Weitere Informationen zum Coronavirus:

Weltgesundheitsorganisation WHO


Bundesgesundheitsministerium Deutschland


Bundesamt für Gesundheit Schweiz
 

Sozialministerium Österreich

 

 

Corona-Virus-Karte

 

 

TUI setzt Großteil der operativen Geschäftstätigkeit aus

16.03.2020

 

TUI AG: „TUI AG - Größter Teil der operativen Geschäftstätigkeit aufgrund von COVID-19 ausgesetzt / Auswirkungen auf die Prognose 2020.“

 

„Hannover, 15.03.2020In dem sich gegenwärtig schnell verändernden Umfeld bleiben die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Gäste und Mitarbeiter auf der ganzen Welt von höchster Wichtigkeit, und deshalb hat der TUI Konzern in Übereinstimmung mit der Vorgabe der jeweiligen Regierungen beschlossen, den größten Teil aller Reiseaktivitäten, einschließlich Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Hotelbetrieb, bis auf weiteres auszusetzen. Diese vorübergehende Aussetzung soll einen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen der Regierungen leisten, die Auswirkungen der Verbreitung des COVID-19 abzuschwächen…“

 

„…Wir ergreifen einschneidende Kostenmaßnahmen, um die Auswirkungen auf unser Ergebnis abzumildern. Darüber hinaus haben wir beschlossen, Staatsgarantien zur Unterstützung des Unternehmens zu beantragen, bis der normale Geschäftsbetrieb wieder aufgenommen werden kann…“

 

„suedeutsche.de“: „Tui stoppt Reiseangebote und will Staatshilfen beantragen“

 

 

Generalversammlung 2020

19.03.2020

 

Aus meiner Sicht heraus ist es äußerst bedenklich die Generalversammlung der Hapimag am 24.04.2020 wie geplant abzuhalten. Die derzeitige Lage und die Prognosen rechtfertigen nicht zu diesem Zeitpunkt die Durchführung der Generalversammlung.

 

Es bestehen gesetzliche Möglichkeiten diesen Termin problemlos um zwei Monate zu verschieben. Allerdings scheint es Interessenten zu geben die diese Versammlung schnell und wohl auch öffentlichkeitsunwirksam über die Bühne bringen möchten?

 

Gerade bei der sich abzeichnenden konzertierten Aktion zwischen Hapimag und einem vorgeblichen Aktionärsschutzverein ist es wichtig, dass Sie sich selbst artikulieren, wenn die Generalversammlung stattfindet:

 

Nehmen Sie Ihr Stimmrecht selbstbestimmt wahr.

 

Die Generalversammlung wurde für den 24.04.2020 geplant. Einladungen dazu müssen 20 Tage vorher dem Aktionär zugehen.

 

 

„luzernerzeitung.ch“: „Nationale Notlage: Seit Mitternacht steht die Schweiz still ++ «Massnahmen des Bundesrats sind Alarmschrei»“

 

„Am 16. März wurde landesweit die «ausserordentliche Lage» erklärt und Notrecht verhängt. Auf Entscheid des Bundesrats bleiben

 

alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe bis am 19. April geschlossen.

 

 

„Nationale Notlage“ zunächst bis zum 19.04.2020. Selbst, wenn am 20.04.2020 wieder auf Normalbetrieb umgeschaltet werden sollte, was keineswegs sicher ist, wird am 24.04.2020 kein gewohnter und zweckdienlicher Ablauf möglich sein.

 

 

„kmu-magazin.ch“: „Recht auf Teilnahme an der Generalversammlung“

 

„Der Aktionär hat sein Stimmrecht in der Generalversammlung auszuüben. Er ist deshalb berechtigt, an der Generalversammlung teilzunehmen oder sich durch eine andere Person vertreten zu lassen, welche in seinem Namen abstimmen kann (Art. 689, 689a OR). Der Aktionär hat zudem das Recht, sich an der Gene­ral­versammlung zu den traktandierten Verhandlungsgegenständen zu äussern.“

 

„Aktionärsrecht - Welche Rechte die Aktionäre haben“

 

 

„fuw.ch“: „Coronavirus und GV“

 

„Als aktienrechtlich problematisch muss der Ausschluss einzelner Investoren betrachtet werden. Aktionäre dürfen nur von einer GV ausgeschlossen werden, wenn sie sich etwas zuschulden kommen lassen, wenn sie etwa betrunken, randalierend oder bewaffnet erscheinen. Allein ein Infektionsverdacht, etwa weil ein Aktionär kürzlich in Norditalien war, rechtfertigt seinen Ausschluss nicht. Wenn ein berechtigter Investor zur GV nicht zugelassen wird, droht zwar keine Nichtigkeit, aber eine Anfechtbarkeit der Beschlüsse. Immerhin erscheint bei einem Kleinaktionär das Prozessrisiko kalkulierbar.“

 

„Eine GV ist kein Sportanlass, der vor leeren Rängen durchgeführt werden darf. GV ohne Aktionäre («Geister-GV») sind aktienrechtlich unzulässig. Gleich verhält es sich bezüglich einer GV, deren Zutritt quantitativ beschränkt würde, beispielsweise auf die ersten 200 Aktionäre bei der Eingangskontrolle; das Prinzip «First come, first served» verletzt den aktienrechtlichen leichbehandlungsgrundsatz. Die GV-Beschlüsse müssten als nichtig qualifiziert werden.“

 

Beim Verfasser dieser Darstellung kann ich ohnehin, neben zahlreichen hilfreichen Hinweisen, nur ein merkwürdiges Verhältnis bzw. eine eigenartige Vorstellung zu den Rechten des Aktionärs feststellen, wenn dieser als Möglichkeit der Durchführung einer Generalversammlung empfiehlt diese „unattraktiv zu gestalten“. Hapimag hat da ohnehin jahrzehntelange Erfahrungen und kann diesbezüglich problemlos Hilfestellungen leisten. Es bedarf da mit Sicherheit keiner weiteren Steigerungsformen.

 

Zwischen den Zeilen lässt sich für mich zweifelsohne feststellen, dass der Kleinaktionär nicht zählt. Darum, nehmen Sie Ihr Stimmrecht selbstbestimmt wahr.

 

 

„nzz.ch“: „Die Generalversammlung und das Coronavirus – Notfallplanung aus rechtlicher Perspektive“

 

„t-online.de“: „Maas spricht weltweite Reisewarnung aus“ – „Es ist ein ungewöhnlicher Schritt: Wegen der Coronavirus-Krise hat das Auswärtige Amt eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen.“

 

 

„luzernerzeitung.ch“: „In Zug werden ab dem 30. März neue Busfahrpläne gelten“

 

„Die Zugerland Verkehrsbetriebe passen die Fahrpläne wegen der Corona-Virus-Massnahmen an. Bergbahn und Schiffe verkehren vorerst gar nicht mehr.“

 

 

„luzernerzeitung.ch“: „3028 Corona-Fälle in der Schweiz ++ Volks-Abstimmung vom 17. Mai wird abgesagt ++ Bundesrat entscheidet am Freitag über zusätzliche Massnahmen für die Wirtschaft.“

 

„Kantone Waadt und Genf wollen Ausgangssperre“

 

 

„rtl.de“: „Kurzarbeit bei Tui Deutschland von April bis September.“

 

„Bei Tui Deutschland sollen die Beschäftigten wegen der schwierigen Geschäftslage durch die Coronakrise für ein halbes Jahr in Kurzarbeit gehen. Die mit dem Management vereinbarte Regelung greife für die Zeit vom 1. April bis zum 30. September, hieß es in einer Information von Konzernbetriebsratschef Frank Jakobi an die Mitarbeiter. Das Unternehmen will demnach über die gesamte Phase verschieden hohe Anteile von Kurzarbeit in verschiedenen Bereichen einführen. Weitere Einzelheiten hierzu würden derzeit noch verhandelt, war am Donnerstag aus der Zentrale in Hannover zu hören.“

 

 

19.03.2020

„tageskarte.io“: „Weltweite Reisewarnung: Was gilt jetzt für Stornierungen von Hotels, Reisen und Flügen?“

 

„berneroberlaender.ch“: „Coronavirus in der Schweiz+++ Ältere dürfen in Uri nicht mehr aus dem Haus +++ Migros/Coop begrenzen Anzahl Kunden +++ Im Innerschweizer Kanton gilt für über 65-Jährige eine Ausgangssperre +++ Detailhändler dosieren Kunden“

 

 

Folgerichtige Konsequenz – Betriebseinstellung mindestens für die nächsten drei Monate

26.03.2020

 

„marketscreener.com“: TUI – „Großteil des Betriebs unterbrochen“ – „… hatte gesagt, dass Tui seine Kunden und Mitarbeiter auf möglicherweise länger andauernde Folgen der Viruskrise vorbereite. Dazu gehörten "selbstverständlich" auch Sparmaßnahmen: "Es ist schon so, dass wir Investitionen, die wir geplant hatten, zurückstellen." Nicht prioritäre Projekte sollen nach hinten geschoben werden.

 

„neckar-chronik.de“: „Tourismus“ – „Reisebetrieb eingestellt“ – „Der Reiseanbieter Tui holt Kunden nur noch zurück, Fluglinien reduzieren die Verbindungen drastisch. Das Coronavirus beutelt die ganze Branche.

 

 

Bei mir entsteht der Eindruck, dass Hapimag offensichtlich versucht „business as usual“ ansatzweise zu veranstalten? Dieses Modell ist aber wohl bereits gescheitert?

 

Bei dieser Vorgehensweise werden Mittel der Aktionäre verschleudert die vermutlich anderweitig noch benötigt werden könnten. Ein Krisenprogramm muss eingeleitet werden. Aus meiner Sicht kann es da auch nur zweckmäßig sein den Gesamtbetrieb zumindest zunächst mindestens für die nächsten drei Monate sofort einzustellen. Über einen noch längeren Zeitraum sollte nachgedacht werden. Es kann nicht sinnvoll sein Anlagen nur mit einer niedrigen Auslastung zu fahren und auf eine kurzfristige Besserung zu hoffen. In diesem Jahr wird sich die Situation bzw. die Ausgangslage nicht grundlegend ändern.

 

„nzz.ch“: „Wie lange lässt sich ein Lockdown durchhalten?“ – „Womöglich wird das öffentliche Leben länger stillstehen müssen als bisher gedacht, wie führende Epidemiologen sagen…“

 

Wer wird, egal wie es sich anlässt, in diesem Sommer noch nach Italien oder Spanien fahren? Wer wird den Mut dazu haben? Es macht auch keinen Sinn mit Sonderangeboten Kosten zu verursachen. Aber Sonderangebote hat es bei Hapimag ohnehin nur sehr selten gegeben, wenn überhaupt.

 

Selbst, wenn sämtliche der jetzt eingeleiteten Maßnahmen Erfolg haben sollten, wird diese Krankheit nicht besiegt sein. „Es wird auch nicht so bald wieder so sein, wie zuvor. Vielmehr wird das Leben nach Ostern dem jetzigen weitaus näher sein, als jenem vor der Krise. Da mache sich jeder selbst seinen Reim darauf!“

 

Ein regulärer und sinnvoller Geschäftsbetrieb ist für die nächsten Monate nicht zu erwarten, vermutlich gar nicht durchführbar.

 

„WirtschaftsWoche“: „Niemand weiß, wie lange die Krise dauern wird, wen der Staat am Ende stützen wird. Ein gutes Polster an Eigenkapital, eine ordentliche Liquidität und ein gutes Rating waren schon vor Corona wichtig. Jetzt helfen sie, die Coronakrise auch wirtschaftlich zu überstehen.“

 

Hapimag stehen ausreichende Mittel durch die zugeflossenen Jahresgebühren zur Verfügung um bei umsichtiger und sinnvoller Führung und Verwendung dieser Beträge das Unternehmen in ruhigen „Gewässern“ zu halten. Die Liquidität ist jederzeit vorhanden, wenn sorgsam und vorsichtig damit umgegangen wird. Es wird sich dabei zeigen was dieses Management dort jetzt möglich macht. Der gesamte „Apparat“ muss den krisenmäßig erforderlichen Gegebenheiten angepasst werden. Kurzfristig. – Laut Hapimaginternetseite lief am 25.03.2020 der Betrieb ohnehin nur noch in drei Anlagen, Andeer (CH), Orlando (USA) und Bodrum (TR).

 

Hapimag wird durch die Erhebung der Jahresgebühren hervorragend alimentiert und ist somit sehr gut aufgestellt. Ggf. werden die Jahresgebühren dann im nächsten Jahr noch kräftiger steigen müssen als meistens ohnehin schon üblich. Notfalls muss dann eben für das laufende Jahr ein Nachschlag belastet werden.

 

Ansonsten ist es derzeit auch glatte Energie- und Mittelverschwendung sich mit Ursachensuche nach Fehlern der Vergangenheit zu beschäftigen. Die wirklichen Probleme liegen in der Gegenwart und wie zukünftig mit der aktuellen Entwicklung umzugehen ist und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.

 

Alles andere ist für mich verschwendete Energie und falscher Ansatz.

 

 

„Ich glaube nicht, dass die Deutschen in diesem Sommer schon wieder Urlaubsreisen machen können“

09.04.2020

 

„Diesen Sommer werden wir bevorzugt im eigenen Land verbringen, ja, wir werden ihn hier verbringen müssen. Auf der Alm, am See oder überhaupt auf Balkonien.“

 

„krone.at“: „Komplette Reisefreiheit erst, wenn Virus „global besiegt ist“ - „Solange das Coronavirus nicht global besiegt ist, wird es keine volle Reisefreiheit geben“, sagte ... Es sei ihm „sehr bewusst“, dass dies eine „sehr harte Situation“ sei, man müsse aber den „Hausverstand“ walten lassen und so eine mögliche zweite Corona-Welle verhindern.“

 

„krone.at“: „Werbung für Urlaub im eigenen Land“ – „Tourismusministerin … (ÖVP) nutzte die Gelegenheit und rief dazu auf, für den heurigen Sommer angesichts der besonderen Situation einen Urlaub in Österreich anzudenken. Die von der Krise besonders schwer getroffenen Branchen Gastronomie, Hotellerie und Freizeitwirtschaft sollen stufenweise ab Mitte Mai hochgefahren werden, so die Ministerin. Details nannte sie nicht, sprach aber von „neuen Verhaltensregeln, bis wir einen Impfstoff haben“.“

 

 

„krone.at“:Ausländische Gäste brechen völlig weg“ – „Die Branche ist vom Corona-Stillstand besonders hart betroffen, … sprach von einer „noch nie da gewesene Ausnahmesituation“. Während im Februar 2020 noch 20 Millionen Nächtigungen zu verzeichnen waren, sind derzeit alle Betten leer, denn seit 4. April gilt ein bundesweites Betretungsverbot für Beherbergungsbetriebe. Hinzukommt, dass 75 Prozent der Nächtigungen normalerweise auf Ausländer entfallen, was nun - und vermutlich für längere Zeit - gänzlich wegfällt.“

 

 

„tageskarte.io“: „Wegen der Corona-Krise müssen die Menschen nach Einschätzung von Ärztepräsident … in diesem Jahr wahrscheinlich auch ihren Sommerurlaub abschreiben. «Ich glaube nicht, dass die Deutschen in diesem Sommer schon wieder Urlaubsreisen machen können», sagte der Präsident der Bundesärztekammer den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch).“

 

 

„Unsere Wirtschaft legt derzeit eine Vollbremsung hin, die man selten gesehen hat. Mancher sagt: noch nie. Ob das am Ende alles verhältnismäßig gewesen sein wird, werden wir nach den Corona-Wellen wissen, die uns Mediziner noch vorhersagen.“

 

 

Geistergeneralversammlung

29.03.2020

 

In Abwandlung: "Stell dir vor, sie geben eine Generalversammlung, und keiner darf hin."

 

Die olympischen Spiele werden verschoben, große Aktiengesellschaften verschieben die Termine der Hauptversammlungen, zunächst im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten. Viele darüber hinaus im Rahmen des verträglichen. Restaurants geschlossen, Sportveranstaltungen usw. usw. gestrichen. Prognosen zu Geschäftsverläufen werden fast ausnahmslos einkassiert. Landauf, landab werden Veranstaltungen publikumsschonend verschoben um eine Teilnahme von Aktionären, Kunden oder sonstigen Beteiligten vielleicht doch noch zu einem günstigeren Zeitpunkt zu ermöglichen.

 

Nur Hapimag veranstaltet eine „Geistergeneralversammlung“ und verschiebt nicht zunächst im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Das ist nicht verhältnismäßig. Für mich, Missachtung der Kleinaktionäre und damit der eigenen Kundschaft. In dieser Vorgehensweise spiegelt sich für mich das wider was ich seit Jahren, eher Jahrzehnten, von diesem Unternehmen kenne. Die geringe Wertstellung die Hapimag seinen Aktionären entgegenbringt.

 

Es ist eben nicht richtig, wie von Hapimag ausgeführt, dass zahlreiche andere Gesellschaften Haupt- und Generalversammlungen nicht verschieben. Offensichtlich wird diese aktionnärsunfreundliche Vorgehensweise von einigen Schweizer Unternehmen präferiert?

 

Wer es unter den derzeitigen Gegebenheiten nicht einmal für nötig hält eine Generalversammlung oder ähnliche Versammlung aktionärsfreundlich großzügig zu verschieben, was ohne großen Aufwand möglich wäre, wohl nicht einmal über eine Verschiebung nachdenkt, der zeigt mir, welche Wertstellung seine Eigentümer bzw. Aktionäre bei ihm haben und vor allen anderen Dingen welchen Stellenwert eine entsprechende Versammlung dort generell hat.

 

Eine Pflichtübung wird abgehalten, egal wie.

 

„An der 55. Generalversammlung vom 26. April 2019 waren 313 Aktionärinnen und Aktionäre anwesend. Vertreten waren insgesamt 58.188 Stimmen.“

 

„fuw.ch“: „Wenn ein berechtigter Investor zur GV nicht zugelassen wird, droht zwar keine Nichtigkeit, aber eine Anfechtbarkeit der Beschlüsse. Immerhin erscheint bei einem Kleinaktionär das Prozessrisiko kalkulierbar.“

 

Der Kleinaktionär stellt kein nennenswertes Risiko dar!? Also geht man nach eigenem „Gusto“ vor?

 

Viele Abläufe stellen „kein Risiko“ bzw. nur ein „kalkulierbares Risiko“ dar, wenn diese nach eigener „Willkür“ durchführt werden. Dickfälligkeit führt oft zum Ziel. Oft ist es richtig dies nur zur Kenntnis zu nehmen und sich sein Teil darüber zu denken. So weiß ich was ich von diesen Verursachern zu halten habe.

 

Nur im Rahmen eines gedeihlichen Miteinander und wie uns Hapimag jetzt erzählen will, familiären Umfelds bzw. familiärer Eintracht in der „Hapimagfamilie“, geht man anders miteinander um. Derartige Definitionen bei Hapimag konnte ich ohnehin so gut wie nie nachvollziehen, da diese immer einem hapimageigenem Terminus unterliegen bzw. unterlagen.

 

Wie diese „Großfamilie“ vermutlich ablaufen wird kennen wir aus ähnlichen Zuweisungen der Vergangenheit. Der „Patriarch“ sitzt in Steinhausen und per „Order di Mufti“ erfolgt die Ansage des Vorgehens. Wie Hapimag sich zumindest die Demokratie in der Familie vorstellt zeigt diese Generalversammlung. Durchwinken der Vorgaben ohne nennenswerte Aussprache und Anhörung kritischer Stimmen. Mit einer Aktionärsvereinigung hat man sich offensichtlich schon abgestimmt?

 

Glückwunsch. So läuft Gemeinsamkeit und demokratisches Denken?

 

Wie wir der Video-Botschaft wohl entnehmen dürfen funktioniert die Hapimagpropagandamaschine auch in diesen Zeiten. Hoffentlich ist dies nicht nur der einzige Beitrag zur Krisenbewältigung des Unternehmens?

 

Die spanischen und italienischen Hapimaganlagen waren auch noch weitestgehend geöffnet und konnten besucht werden als sich in diesen Ländern schon das Chaos abzeichnete…

 

 

31.03.2020

Ähnliche Bilder oder gleichen sich hier möglicherweise sogar die Bilder - natürlich auf einer anderen Ebene?

 

„handelsblatt.com“: „Kandidatin der Opposition ruft zum Boykott der Präsidentenwahl in Polen auf - Die Politikerin protestiert gegen die Absicht der nationalkonservativen Regierung, den Urnengang am 10. Mai trotz der Coronakrise durchzuführen.“

 

„netzpolitik.org“: „Coronavirus - Die Krise als Hebel für Überwachung und Kontrolle

Weltweit bauen demokratische Staaten Grundrechte ab, um gegen das Coronavirus vorzugehen. Manchen Regierungen scheint das aber nur ein vordergründiges Anliegen zu sein. Leichtfertig abgesegnet könnten temporäre Maßnahmen zur Dauereinrichtung werden – und zum Schuss ins eigene Knie."

 

 

„Offenbar bringt die Viren-Katastrophe auch das Bild vom Wechsel der Paradigmen durcheinander - Es geht um die Rettung der Zivilität.“

 

„Freitag.de“: „Corona-Hysterie - Was wir gegenwärtig in der Corona-Krise erleben, ist ein Angriff auf unsere Grundrechte. Wann beginnen sich die Menschen dagegen zu wehren?"

 

 

„schweizeraktien.net“: „Generalversammlungen: Die Wahl zwischen «Geister-GVs» und Verschiebungen in den Sommer."

 

 

„horx.com“: „Die Welt nach Corona“ - „… werde derzeit oft gefragt, wann Corona denn „vorbei sein wird”, und alles wieder zur Normalität zurückkehrt. Meine Antwort: Niemals. Es gibt historische Momente, in denen die Zukunft ihre Richtung ändert. Wir nennen sie Bifurkationen. Oder Tiefenkrisen. Diese Zeiten sind jetzt.“

 

 

Was wird sich also an vielen coronabedingten Einschränkungen nach „Corona“ ändern? Nichts“ Die handstreichartigen Änderungen werden bestehen bleiben, vielleicht ein bisschen modifiziert werden?

 

 

11.04.2020

"Man kann nicht mit Sicherheit überprüfen, wer sich zugeschaltet hat und wie lange ein Eigentümer an der Online-Versammlung teilgenommen hat." Abgesehen davon könne man "den einzelnen Eigentümer nicht dazu zwingen, die technischen Voraussetzungen für seine Teilnahme an einer Online-Versammlung zu schaffen."…“

 

 

Aushebelung des Kontrollsystems

31.03.2020

 

Ich persönlich halte es für außerordentlich bedenklich, wenn ein langjähriger Mitarbeiter, im „System“ aufgestiegen bis zum CEO (2016), dann nach einigen Jahren zusätzlich in den Verwaltungsrat wechselt und dort in Personalunion tätig wird.

 

Von woher kommen da noch neue Ideen, insbesondere dann, wenn Tätigkeiten außerhalb des eigenen Unternehmens aus meinem Kenntnisstand heraus sehr bescheiden waren?

 

„…bleibt bei einer Wahl weiterhin CEO von Hapimag…“

 

Eine Personalunion von Verwaltungsmitglied und CEO ist für mich verwerflich. Wer kontrolliert da wen? Bzw. wer gibt wem Anweisungen, bestimmt die Geschäftspolitik?

 

An eine ähnliche Konstellation bei Hapimag kann ich mich erinnern. Welche Aufregung gab es damals über diese „Machtergreifung“! Aber wen interessiert das Geschwätz von gestern? Bei Hapimag ohnehin wohl niemanden? Eine Linie war und ist dort wohl immer nur die Beliebigkeit?

 

Gerade bei der sich abzeichnenden konzertierten Aktion zwischen Hapimag und einem vorgeblichen Aktionärsschutzverein ist es wichtig, dass Sie sich bei der Stimmabgabe zur Generalversammlung selbst artikulieren. Nehmen Sie Ihr Stimmrecht selbstbestimmt wahr.

 

„nzz.ch“: „«Der Verwaltungsratspräsident hat nichts bei den Mitarbeitern zu suchen»“

 

 

Schweiz - Wirtschaftler und Wissenschaftler bieten Immunitäts-Selbsttests

16.04.2020

 

„telebasel.ch“: „Schnelle, einfache und repräsentative Tests sollen aufzeigen, wer Antikörper gegen Sars-CoV-2 hat und gegen das neue Virus immun ist, wie die Initianten am Mittwoch schrieben…“

 

Initiiert wurde «Corona Immunity» vom Form Venture Fund. Zum Komitee gehören …, Gründer von Healthcare Ecosystem, Hirslanden-CEO …, …, Beraterin im Gesundheitswesen,

 

Philipp Ries, Manager bei Google und Verwaltungsrat bei Hapimag

 

und …, Mitgründer und CEO von Baze, einem Portfolio-Unternehmen des Form Venture Fund.“

 

 

„Google platziert eigene Kader bei Schweizer Firmen“

09.04.2019

 

„theworldnews.net“: „Kurz nach der Wahl kommt Google zum Zug“ – „Das Gleiche geschah beim Zuger Touristikunternehmen Hapimag. Dort sitzt seit zwei Jahren mit Philipp Ries ein Manager von Google im Verwaltungsrat. Im vergangenen Jahr begann der Feriendienstleister, der zuvor während Jahren mit der Bürosoftware Office von Microsoft gearbeitet hatte, mit der Umstellung auf das Konkurrenzprodukt Google Suite…“

 

17.03.2020

„Jobs – Hapimag - https://www.hapimag.com/de/was/unternehmen/jobs.html - ... Cloud Technologien, vorzugsweise auf Google Cloud Plattform und Google Suite. Aktuelle Zertifizierungen im Bereich G-Suite, GCP, Linux, Microsoft sowie ...“

 

 

"Bleiben Sie demokratisch!"

06.04.2020

 

„ndr.de“: „In weiten Kreisen gilt die umfassende Aussetzung der Grund- und Freiheitsrechte als geboten. So steht es in Leserbriefen an die Zeitungen, so steht es, noch krasser, in den sozialen Netzwerken. Über Verhältnismäßigkeit wird kaum diskutiert.“

 

 

Pandemie-Demokratie

08.04.2020

 

„spiegel.de“: „…In letzter Konsequenz zu Ende gedacht, droht diese Art von Politik sich nicht nur in der bloßen Exekution nunmehr vermeintlich natürlicher Alternativlosigkeiten zu erschöpfen. Sie läuft auch Gefahr, die Grundlagen politischer Freiheit zu untergraben...“

 

„…Sie erfordert eine Antwort im Bewusstsein politischer Verantwortung nicht nur für die Bewältigung der Krise, sondern auch dafür, was wir für die Zukunft aus ihr und aus der Gesellschaft nach ihr machen…“

 

 

„lobbycontrol.de“: Lobbyismus und Demokratie in der Corona-Krise“

07.04.2020

 

Wo bleiben bei einer „Geister-Generalversammlung“:

 

„1. Ausgewogenheit und Beteiligung

2. Transparenz

3. Grundrechtseinschränkungen: Sorgfältige Güterabwägung und Befristung“?

 

 

Wo und wie werden die Stimmenthaltungen der Nichtwähler bei einer „Geister-Generalversammlung“ berücksichtigt? Diese sind unbedingt zu berücksichtigen und können nicht einfach unter den Tisch fallen, wenn die Rechte der Aktionäre eingeschränkt werden! Schließlich ist die Nichtteilnahme auch eine Meinungsäußerung bei dieser Ausgangslage.

 

 

„Kleinaktionäre werden zum Schweigen verdonnert“

07.04.2020

 

„derbund.ch“: „Wegen der Corona-Krise dürfen Aktionäre nicht zu den Generalversammlungen. Sie können zwar abstimmen, aber wie sie Fragen oder Voten einreichen können, dazu erfahren sie meist nichts.“

 

 

 

Hapimag-Jahresergebnis 2019

 

„htr.ch“: Hapimag Resorts trotz Gästerekord mit weniger Gewinn“ – „Hapimag erwirtschaftete im vergangenen Jahr einen Umsatz von

 

178,6 Millionen Euro nach 186,5 Millionen im Vorjahr.

 

Dementsprechend sank auch das Betriebsergebnis von

 

19,6 Millionen Euro auf 8,6 Millionen.

 

Der Gewinn betrug

 

6,7 Millionen Euro, im Vorjahr waren 16,6 Millionen ausgewiesen worden…“

 

 

Sehen wir uns zunächst einige wenige Zahlen des Geschäftsberichts 2019 an. Trotz Gästerekords ein eklatanter Rückgang der Einnahmen aus „Lokalen Kostenbeiträgen“. Die personenmäßige Belegung der Wohnung je Aufenthalt und damit die Inanspruchnahme der Wohnungen war höher, es waren aber weniger Wohnungen belegt. Somit keine Einnahmensteigerung durch die pauschale Nebenkostenbelastung je Wohnung die die Belegungsanzahl je Aufenthalt bei der Pauschale nicht berücksichtigt. Durch die Belegungshöhe steigen zwar die Kosten, nicht aber die Einnahmen.

 

Einige Aussagen im Geschäftsbericht 2019 sind für mich entsprechend kritisch bzw. differenziert zu betrachten:

 

Hapimag-Geschäftsbericht:

 

„Dank des Abschlusses der beiden Neubauprojekte in Cavallino (Italien) und Steinhausen, seien die Investitionen wieder «auf ein normales Mass» gesunken. Sie betrugen 2019 noch 19,7 Millionen Euro.“

 

„Hapimag ist nicht gewinnorientiert. Unsere Gewinne werden in die Resorts reinvestiert, damit die Aktionäre und Mitglieder unserer Community einen schönen Urlaub verbringen können.“

 

 

„Aktien im Umlauf:                          226 850

Aktien im Depot:                                 11 150

Total:                                                                         238 000

 

 

Insgesamt wurden 1860 Aktien verkauft (Vorjahr: 1324).

 

Davon entfielen 581 Aktien auf Neukunden (Vorjahr: 414) und 1279 Aktien an bestehende Kunden (Vorjahr: 910).

 

Zudem sind 150 Aktien aus verschiedenen Produkten (u. a. Hapimag plus, Insider 7 plus) umgetauscht worden. Insgesamt resultiert daraus ein Aktien­Absatz von total 2010 Aktien.

 

Die Zahl der Aktienrückkäufe war mit 2813 höher als im Vorjahr (2018: 2611).“

 

 

„In den Resorts lag die durchschnittliche Belegung während den Öffnungszeiten mit 68,8 % unter dem Vorjahreswert von 72,4 %.“

 

„Aufenthaltsdauer im Vergleich zum Vorjahr: 

 

von 6,79 Tagen auf 6,56 Tagen.“

 

„…Vermarktung an Dritte“:

 

Umsatz von EUR 9,7 Mio. (Vorjahr: EUR 7,8 Mio.)…“

 

 

„Die Belegung aus der Vermarktung an Dritte betrug 10,3 % der insgesamt belegten Wohnungsnächte (Vorjahr: 8,5 %).“

 

„Diese Einnahmen helfen uns, Fixkosten zu decken und stellen eine Einnahmequelle dar, die bei der Festlegung der lokalen Kostenbeiträge und der Jahresbeiträge berücksichtigt wird und dazu beiträgt, diese massgeblich weniger hoch ansetzen zu müssen.“

 

 

Aktienverfallpunkte: „2,2 Mio. Punkte (Vorjahr: 2,3 Mio.).“

 

 

2019:             2 746 295 Übernachtungen

2018:             2 817 253 Übernachtungen.

 

Durchschnittliche Aufenthaltsdauer

2019:             6,56 Tage

2018:             6,79 Tage

 

 

„Die Anzahl der Hapimag Aktionäre reduzierte sich um 1020 auf 105 716…“

 

Die Anzahl Aktionäre und Mitglieder reduzierte sich von 125 558 auf 123 293.“ (Minus: 2.265)

 

 

„2019 wurden Investitionen in der Höhe von EUR 19,7 Mio. getätigt (Vorjahr: EUR 56,5 Mio.).“

 

 

„Hapimag nahm im Berichtsjahr für insgesamt

 

EUR 16,2 Mio. Renovierungen an den Immobilien vor (Vorjahr:  EUR 21,6 Mio.).

 

Für Unterhalts­ und Reparaturarbeiten in den Resorts wurden EUR 5,9 Mio. aufgewendet (Vorjahr: EUR 6,2 Mio.).

 

Die Abschreibungen und Amortisationen betrugen EUR 32,5 Mio. (Vorjahr: EUR 30,9 Mio.) und entsprachen damit 48 % der eingenommenen Jahresbeiträge.“

 

 

Allgemeine Informationen:

 

Aktionäre:

2018:                          125 558

2019:                          123 293

 

Mitglieder:

2018:                          106 736

2019:                          105 716

 

Einheiten im Umlauf (Aktien und sonstige Wohnrechtsprodukte) Stammblatteintragungen per 31.12.:

 

2018:                          269 593

2019:                          264 304

 

Anzahl Aktien im Umlauf per 31.12.:

 

2018:                          227 653

2019:                          226 850

 

Personalbestand auf Vollzeitbasis:

 

2018:                          1 387

2019:                          1 428

 

 

Substanzwert pro Aktie im Umlauf in EUR:

 

2018:                          2 038

2019:                          2 063

 

Abgewohnte Punkte:

 

2018:                          15 604 000

2019:                          15 405 000

 

 

Aktien Verfallpunkte:

 

2018:                         2 288 000

2019:                         2 176 000

 

 

Anzahl Übernachtungen:

 

2018:                          2 817 253

2019:                          2 746 295

 

 

Betriebsergebnis (EBIT):

 

2018:              19 592 000 EUR

2019:                8 554 000 EUR

 

Konsolidiertes Ergebnis:

 

2018:              16 625 000 EUR

2019:                6 722 000 EUR

 

 

Anlagevermögen:

 

2018:             613 441 000 EUR

2019:              604 729 000 EUR

 

 

Total Investitionen:

 

2018:              56 453 000 EUR 

2019:              19 737 000 EUR

 

 

Personalaufwand:

 

2018:              59 051 000 EUR

2019:              59 292 000 EUR

 

Verwaltungsaufwand:

 

2018:              16 227 000 EUR

2019:              17 588 000 EUR

 

Ertragssteuern:

 

2018:              1 610 000 EUR

2019:              1 939 000 EUR

 

 

„Das Aktienkapital entspricht demjenigen der Hapimag AG, Steinhausen und beträgt wie im Vorjahr TEUR 22 956.  Es setzt sich aus 59 300 Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 100 und 178 700 Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 200 zusammen.“

 

 

Durchschnittlicher Verkaufspreis pro Aktie in EUR:

 

2018:              1 931

2019:              1 934

 

Durchschnittlicher Rückkaufspreis pro Aktie in EUR:

 

2018:              1 858 

2019:              1 919

 

 

Eigene Aktien im Bestand:

 

2018:              10 347 

2019:              11 150 

 

Rückkauf Aktien:

 

2018:              2 611 

2019:              2 813 

 

Entnahme Aktien:

 

2018:              1 324

2019:              2 010

 

 

Umsatz Resorts - Lokale Kostenbeiträge:

 

2018:              47 020 000

2019:              45 930 000              

 

Vermarktung an Dritte (Fremdvermietung):

 

2018:              7 842 000

2019:              9 742 000

 

Gastrobetriebe und Shops:

 

2018:              23 356 000

2019:              23 690 000

 

Zusatzleistungen:

 

2018:              9 135 000

2019:              9 024 000

 

Sonstige Serviceerträge:

 

2018:              6 866 000

2019:              7 189 000

 

Rechts­ und Beratungsaufwand:

 

2018:              1 803 000

2019:              2 784 000

 

Verwaltungsratshonorare, Buchhaltungsaufwand und ­revisionen:

 

2018:             1 471 000

2019:              1 514 000

 

Zinsaufwand:

 

2018:                 447 000

2019:              1 381 000

 

 

10.04.2020

„luzernerzeitung.ch“: „Der Schweizer Tourismus bricht gerade zusammen“

 

 

23.04.2020

„tageskarte.io“: (14.04.2020) Hotelfinanzierungen: „Banken wollen einfach nur raus““

 

„Die Banken wollten aus den Finanzierungen von Hotels einfach nur raus, so ... Es werde lange dauern, bis sich das wieder ändere. Zudem gebe es aktuell auch niemanden, der Hotelimmobilien kaufen wolle. Wurden Hotels vor der Krise mit 25-Fachen der jährlichen Mieteinnahmen gehandelt, schätzt … laut Welt, dass dieser Faktor nun auf 15 fallen werde. Besonders düster sieht es demnach für Hotels aus, die einen höheren Non-Food-Anteil hätten, sowie für Objekte in B-Lagen.“

 

 

Welche Wertstellung kann eine Hapimagaktie noch haben?

23.04.2020

 

Wertsteigerungen gab es in der Vergangenheit bei Hapimagaktien so gut wie nie und Rückgaben waren und sind fast immer kompliziert. Für die Zukunft, egal wohin die Entwicklung gehen wird muss da wohl auch von einer anderen Betrachtungsweise ausgegangen werden? Insbesondere in Bezug auf die damit eingegangenen ständig bestehenden finanziellen Verpflichtungen. Die derzeitige und die absehbare Entwicklung stellt für mich keine positive Prognose dar. Ein Engagement, insbesondere bestehende Engagements, sind für mich grundsätzlich neu zu überdenken und zu bewerten. Wie zweckmäßig kann dies Engagement sein gerade in einer sich abzeichnenden Entwicklung die, daran wird sich nichts mehr ändern, Flexibilität erfordern wird.

 

„willhaben.at“: (15.04.2020) „…verkaufe 3 Aktien um je E 1.3oo,--, auch einzeln

Je Aktie bekommen Sie 60 Hochsaison Wohnpunkte dazu

die Übertragungskosten in Höhe von 285,-- übernehme ich

die Jahresgebühr für 2019 in Höhe von E 358,-- übernehme ich…“

 

19.04.2020

„willhaben.at“: „Verkaufe 1 Stück Hapimag A-Aktie mit 362 Hauptsaisonspunkten, genaue Auflistung anbei, Mitgliedsbeitrag für 2020 bereits bezahlt“ – „€ 1.950,-

Verkaufspreis“

 

 

15.04.2020

„tageskarte.io“: („Analyse: Belebung des touristischen Geschäfts bis Ostern 2021 möglich.“ – „Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes hat die Erholungspotentiale für die Tourismuswirtschaft in Deutschland untersucht. Demnach wird die Belebung des touristischen Geschäfts nicht vor Ostern 2021 abgeschlossen sein. Schlimmstenfalls werde sich das Reisen voraussichtlich bis Herbst 2023 normalisieren.

 

 

23.04.2020

„krone.at“: (19.04.2020) Infektiologe: Normaler Alltag „frühestens 2022““ - „Wenn Impfung da ist“ – „Der Infektiologe … hat Hoffnungen auf einen baldigen „Normalzustand“ in der Corona-Krise einen Dämpfer versetzt: „Einen normalen Alltag gibt es erst nach Covid-19. Das wird frühestens 2022 oder im 2023er-Jahr sein, wenn die Impfung da ist.“ Alles andere wäre „verfrüht zu sagen“.“

 

 

So informativ ist Hapimag beim Internetauftritt zur Generalversammlung:

23.04.2020

 

„corporate.hapimag.com“:

 

„Wann findet die nächste Generalversammlung statt? -
 

Die Generalversammlung 2020 findet am Freitag, 24. April 2020 statt.“

 

 

  1. Keine Mitteilung zu welcher Uhrzeit die Versammlung stattfindet,

 

  1. keine Mitteilung zum Veranstaltungsort. - Auch wenn keine Teilnahme möglich ist, ist es durchaus informativ den Veranstaltungsort mitzuteilen,

 

  1. keine Mitteilung ob und unter welcher Internetadresse die Versammlung, ggf. ab wann, verfolgt werden kann,

 

  1. keine Mitteilung ob, wo und ggf. wie Fragen gestellt werden dürfen. - Bei den heutigen technischen Gegebenheiten besteht durchaus die Möglichkeit Fragen an das Gremium zu stellen, auch wenn persönlich nicht anwesend, während die Versammlung läuft.

 

„Geister-Generalversammlungen“ sind zwar jetzt nach Schweizer Recht möglich, Terminverschiebungen aber auch. Die Stellung von Fragen wurde aber explizit für entsprechende Generalversammlungen nicht ausgeschlossen. Ob diese mittlerweile wohl vielfach dankbar genutzte gesetzliche Gestaltung, schlechte Möglichkeiten greifen immer schnell um sich, einer gerichtlichen Prüfung standhält, auf eine Antwort darauf dürfen wir vielleicht hoffen und gespannt sein? Hätte man es gewollt wären auch andere aktionärsfreundlichere Variationen möglich gewesen zumal Hapimag keinen Beschluss über eine Dividendenausschüttung durchführen muss. Für eine „Hapimag-Geister-Generalversammlung“ dürfte es aber wohl kaum lohnend sein diesbezüglich Energie für eine Klärung zu verschwenden?

 

„Corona“ verdirbt beim zwischenmenschlichen Umgang offensichtlich auch den Charakter las ich vor ein paar Tagen in einer Zeitung. Allgemein betrachtet, ohne konkrete Fallvorstellung mit Blick auf nun mittlerweile üblich werdende Vorgehensweisen, kann ich mich da aber kaum des Eindrucks erwehren, dass etliche schon erheblich vorgeschädigt sein müssen und jetzt dankbar sofort zugreifen? Information war schon immer für Viele lästig.

 

Informativ wäre es auch gewesen, wenn ich ein Druckexemplar des ausführlichen Geschäftsberichts bis zum Termin der Generalversammlung erhalten hätte. Dieser, ebenso wie die bereits vor Wochen angekündigte neue Buchungsinformation, gingen mir bis heute nicht zu. 

 

Was soll so eine „Geister-Generalversammlung“? Die Ergebnisse stehen vorher fest, da bereits abgestimmt wurde. Der Veranstalter dürfte die Ergebnisse kennen. Was kann dort dann noch vermittelt werden was nicht schon gesagt oder publiziert wurde? Diese Veranstaltung dürfte dann wohl so informativ wie ein Aktionärsbrief sein bei dem auch nichts hinterfragt oder kritisch bewertet werden darf. Meinungsbildung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

 

Hapimag – „Geister-Generalversammlung“

26.04.2020

 

61.015 gültige Stimmen wurden bei der Abstimmung gezählt, konnte der Hapimaginternetseite entnommen werden.

 

Per 31.12.2019 waren 226.850 Aktien im Umlauf. Ausgehend davon, dass diese Anzahl auch stimmberechtigt war, waren davon 61.015 Aktien bei der „Generalversammlung“ vertreten, entsprechend ca. 26,9 Prozent der im Umlauf befindlichen Aktien.

 

Ca. 73,1 Prozent der Aktien, ca. 165.835 Aktien, beteiligten sich nicht und stimmten somit auch nicht zu.

 

Überwiegend wurden zu den Tagesordnungspunkten Abstimmungsergebnisse erzielt die den Ergebnissen beim Nationalen Chinesischen Volkskongress ähnlich bzw. üblich sind. Diese Veranstaltung findet auch einmal jährlich statt.

 

Als Randnotiz ist zu bemerken, dass bei den Wahlen zum Verwaltungsrat der nun auch gleichzeitig im Verwaltungsrat vertretene CEO das mit Abstand schlechteste „Ja-Stimmen“- Wahlergebnis erreichte. Der Verwaltungsrat führt die Geschäfte des Unternehmens und setzt u. a. die Geschäftsleitung ein, kontrolliert diese und bestimmt deren Vorgehensweise, somit auch den CEO und dessen Mitarbeiter. Wo bleibt dann die Machtverteilung, wenn, zumindest teilweise, beides in einer Hand liegt?

 

 

„htr.ch“: „Generalversammlung“ – „Google-Manager neuer VR-Präsident bei Hapimag“

 

 

Ich weiß nicht was das war, was dort irgendwo abgehalten wurde. Für mich war es mindestens eine Farce.

 

Unglaublich was dort geboten wurde.

 

Allerdings wundert mich bei diesem Unternehmen nichts mehr und auch nicht bei diesem für mich vermeintlichen Aktionärsschutzverein der laut Mitteilung auf dessen Internetseite dieser Vorgehensweise zustimmte.

 

Welche Legitimation hat dieser Verein für sämtliche Hapimagaktionäre zu sprechen bzw. woher nimmt er diese Selbstherrlichkeit? Wohl kräftig anmaßend gehe ich von dessen Mitgliederzahl unter Bezugnahme auf die Anzahl der Hapimagaktionäre aus?

 

Nach dessen Angaben erteiltem diesem Verein, es gab dort, im Gegensatz zur Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreter, keine Möglichkeit des bevollmächtigenden Aktionärs Weisungen zum Abstimmungsverhalten zu erteilen, „7.899 Aktionäre“ eine uneingeschränkte Vollmacht. Daraus resultierten „18.333 Stimmen“. Diese Werte müssen nicht den Mitgliederzahlen des Vereins entsprechen, diese können kräftig darunter liegen.

 

Bezogen auf die gesamten am 31.12.2019 im Umlauf befindlichen Aktien, 226.850 Aktien, vertrat der Verein ca. 8,1 Prozent des im Umlauf befindlichen Aktienkapitals bei dieser „Generalversammlung“.

 

Ca. 91,9 Prozent des im Umlauf befindlichen Aktienkapitals waren demnach nicht durch diesen Verein bei dieser „Geister-Generalversammlung“ vertreten.

 

 

„Die Aktionärsrechte wurden gewahrt“, so unter anderem das Unternehmen. Welche waren dies und wer hat dies kontrolliert bzw. unabhängig festgestellt?

 

Welche Pressevertreter waren zur „Generalversammlung“ eingeladen bzw. anwesend?

 

Es bleibt jedem Gewählten überlassen für sich zu entscheiden ob sie oder er aus diesem Wahlergebnis die Legitimation ziehen wird um für die gesamte Wahlperiode tätig zu werden und ob ihr oder ihm dies als Legitimation ausreicht. Ich denke mir zumindest meinen Teil dazu und dem daraus von den Gewählten wohl resultierenden Verständnis dieses Ablaufs.

 

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit liegen für mich bei diesem Unternehmen ohnehin Welten.

 

 

Das was dort so ablief könnte ich für mich wohl als „Verarschung“ der Aktionäre bezeichnen, wenn ich so darüber nachdenke?

 

 

Hapimag kennt keine Krise

28.06.2020

 

Was fiel mir in den vergangenen Wochen bei oder zu Hapimag auf? Eigentlich nur, dass dort kaum Probleme durch „Corona“ verursacht wurden. Reaktionen im bemerkenswerten Umfang, außer nach behördlich verordneten Maßnahmen, konnte ich nicht feststellen. Ein bisschen Kulanz bei den getätigten Buchungen und deren Stornierung. Erstattungen für für diesen Zeitraum gezahlte Ausfallversicherungsprämien gab es nicht. Ein Großteil der stornierten Wohnungen wäre aber wohl ohnehin den behördlichen Beschränkungen zum Opfer gefallen? Die finanziellen Verpflichtungen der Aktionäre für die Jahresgebühr bestehen weiter in unveränderter Höhe, auch wenn derzeit und zunächst keine Gegenleistung möglich sein sollte und geplante Ausgaben nicht anfallen oder nicht umgesetzt werden:

 

In einer Aktion bettelte das Unternehmen um Punktespenden damit Erholungsaufenthalte für systemrelevante Kräfte ermöglicht werden konnten. Grundsätzlich eine lobenswerte Maßnahme, auch wenn diese werbewirksam vermarktet wird und dies der einzige Zweck wohl gewesen sein dürfte. Ein vielleicht publikumswirksames populistisches Strohfeuer, ohne Nachhaltigkeit?

 

– Nur, bei Hapimag verfallen jedes Jahr ungenutzt hunderttausende Wohnrechtspunkte die nicht genutzt werden, für die aber Jahresgebühr bezahlt wurde. – Die paar tausend Punkte die für diese Aktion eingesammelt wurden hätte man wohl problemlos aus diesem Fundus nehmen können?

 

Vielleicht hätte man davon großzügig, zumindest auch, einige davon für diese Maßnahme verwenden können und könnte zukünftig weiter eine „kleine“ Anzahl davon regelmäßig für mildtätige Zwecke zur Verfügung stellen?

 

 

Angekündigt wird die Schaffung einer Plattform auf der Hapimagaktionäre ihre Aktien an andere Hapimagaktionäre verkaufen können. Eine längst überfällige Maßnahme. Soll das nun alles gewesen sein was denen in Steinhausen dazu einfällt um die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien zu erhöhen?

 

Ich kann nicht erkennen wie man durch diese Vorgehensweise die Anzahl der Aktionäre steigern wird? Man „schmort weiter im eigenen Saft“, allerdings wohl mit sinkender Tendenz, weil offensichtlich mehr aussteigen als hinzukommen. Schon gar nicht wird hier ein neuer und zusätzlicher Aktionärskreis erreicht bzw. geschaffen. Hapimag lässt sich wohl nur noch bei denen vermarkten die ohnehin schon irgendeine Beziehung dazu haben?

 

Was soll dies aber auch bringen, wenn nicht über diesen internen Aktionärskreis hinaus Nutzungs- oder Kaufmöglichkeiten bei diesem oder einem ähnlichen Modell ermöglicht werden? Wenn die ausstiegswilligen Aktionäre so auf einfache Art und Weise die Aktien verkaufen können, ein Markt geschaffen wird, dann wird danach zwangsläufig die Aktiennachfrage bei Hapimag direkt steigen, wenn den Verkaufswilligen der Verkauf gelingt. – Man soll die Hoffnung diesbezüglich zumindest nicht aufgeben, auch wenn darauf keine Zeichen hindeuten. –

 

Warum dürfen dann nicht auch Neukunden dort aktiv werden? Hapimag selbst engagiert sich doch kaum noch neue Aktionäre zu finden? Entscheidend ist doch, dass die im Umlauf befindlichen Aktien sich in Händen befinden die diese auch nutzen. Das wird aber nur erreicht, wenn wirklich neue Aktionäre gefunden werden. Es bringt wenig, wenn ein bestehender Aktionär weitere Aktien übernimmt. Teils ohnehin zwangsläufig, weil die Punktebelastungen für den gewünschten Urlaub steigen?

 

Für mich ist das kein wirklich großer Wurf, höchstens notwendige Zwangsläufigkeit. Vielleicht kommt diesbezüglich aber noch der große Knaller? Dem Unternehmen fällt aber ohnehin kaum Neues ein. Eigentlich gab es alles schon mal, zumindest in ähnlicher Form.

 

Ich finde auf der Hapimaginternetplattform keine Möglichkeit für einen Kaufinteressenten direkt eine Hapimagaktie zu ordern. Hapimag ist eben Ankündigungsweltmeister.

 

„abenteuer-selbstbewustsein.com“: „Eine Geschichte über Talent.“

 

„WirtschaftsWoche“: „…Übrigens: Talent allein reicht nicht, um es so weit nach oben zu schaffen. Aber es hilft. Menschen, die genau wissen, was sie besser als andere können, kommen schneller voran. Wie sich das rausfinden lässt, hat meine Kollegin … aufgeschrieben. Wer nach dieser psychologischen Tiefenbohrung zum Ergebnis kommt, dass er nur ein Talent zum Blender besitzt, hat sogar einen Vorteil. In den Chefetagen ist diese Fähigkeit weit verbreitet – nicht nur bei Wirecard...“

 

 

In ähnlicher Form, so auch beim „Freundschaftsangebot“, welches wohl einige Aktionäre erhielten, zur Weitergabe an Nichtmitglieder. Damit sollen wohl die Hapimagaktionäre nun zum x-ten Mal animiert werden Verkaufsaktivitäten für Hapimag zu tätigen? Diesmal sind es Urlaubswochen, demnächst wohl wieder Aktien im Angebot? Aus meiner Sicht befinden sich in diesem „Freundschaftsangebot“ wohl überwiegend die „Ladenhüter“ die man los werden möchte?

 

Hapimag als Pauschalanbieter mit durchgestrichenen Preisen. Ich habe bisher noch keine Preisliste gesehen in denen die Preise nicht durchgestrichen waren, die jetzt als reduziert durchgestrichen dargestellt werden. Ob dies dann „Schnäppchen“ sind mag jeder für sich selbst entscheiden. (u. a.: „…attraktiven Punktepreis von EUR 6.00 festgelegt. Dies gilt für Buchungen bis zum 31.07.2020“)

 

 

Dies soll nun wohl auch die einzige Reaktion auf die derzeitige Situation sein? Mehr ist vermutlich wohl auch nicht erforderlich?

 

Ich habe dieses Angebot nicht bekommen. Wäre aber für mich sehr vorsichtig es weiter zu empfehlen, denn meine Freunde möchte ich eigentlich behalten.

 

Ferienwohnungen liegen aber jetzt im Trend und nicht die hotelähnliche Vermarktung mit kostenintensiven inkludierten Unterhaltungsprogrammen die die Nebenkosten in die Höhe treiben und bei denen oft derzeit geforderte Abstandsregelungen kaum oder schwerlich eingehalten werden können. Pauschalangebote, Nutzung durch wenige Feriengäste, Bezahlung über die Nebenkosten, wohl oft durch alle vor Ort Anwesenden. Eine Vorgehensweise die Hapimag bisher favorisierte, jetzt wohl aber mehr oder weniger nicht mehr durchführbar ist. Bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten war und ist die Hapimagpropagandaabteilung aber mit Sicherheit flexibel und wird auch diese Situation begreifen und entsprechende Darstellungen folgen lassen? Hapimag hat eben immer alles im Griff?

 

Es könnte überlegenswert sein zu den Ursprüngen zumindest teilweise und angepasst zurückzukehren?

 

 

Hapimag stellte wochenlang die Nutzungsmöglichkeiten weitestgehend ein. Geplante Maßnahmen wurden nach den spärlichen Mitteilungen zurückgestellt bzw. ausgesetzt. Konkrete Ansagen gab es nicht. Geplante Kosten fallen somit nicht an, weil diese nicht mehr verursacht werden. Daraus dürften sich auch beträchtliche Einsparungen ergeben, weil die Mittel nicht wie vorgesehen verwandt werden bzw. nicht verwandt werden mussten oder müssen? Hapimag ruht sich aber auf der Alimentierung durch die Jahresgebühr aus und konnte und kann es sich dadurch offensichtlich dabei gut gehen lassen? Die Hapimagverwaltung wird doch wohl nicht voll durchgearbeitet haben während der Hauptzeit der Krise, sondern den reduzierten Erfordernissen angepasst worden sein und sich nicht bei vollen Bezügen zu Hause ausgeruht haben?

 

Die Jahresgebühr kann somit für 2020 nur zu hoch angesetzt worden sein? Neufestlegung und Erstattung der zu hoch angesetzten Gebühren sind somit unerlässlich. Zumindest eine neue Planung.

 

 

Warum wird für die Jahresgebühren keine jährliche nachvollziehbare Abrechnung erstellt? Jeder Wohnungsvermieter ist dazu verpflichtet seinem Mieter die entstandenen Kosten abzurechnen und ggf. zu erstatten. Nachvollziehbar! In der derzeitigen Situation ist nachvollziehbare, aber auch umfassende Information angesagt. Vage oder so gut wie keine Hinweise sind da nicht mehr ausreichend.

 

Bei Hapimag fließen überschüssige Beträge aber in den Gewinn und die darauf zu entrichtenden Steuern belasten den Anteilsinhaber im Folgejahr zusätzlich über die Jahresgebühren.

 

Es ist für mich somit zu bezweifeln, dass die Jahresgebühren 2020 in dieser Höhe noch benötigt werden und somit in der festgelegten Höhe noch gerechtfertigt sind? Weiter ist nicht erkennbar, dass selbst bei wirtschaftlicher Verwendung und Zuordnung, die eingeforderten Beträge der Jahresgebühr 2020 ausschließlich für die vorgesehenen bzw. geplanten Zwecke in 2020 verwandt werden oder wurden bzw. in der eingeforderten Höhe noch voll erforderlich sind bzw. waren. Zumindest ist es erforderlich diese neu zu berechnen bzw. zu planen und den reduzierten Notwendigkeiten, Möglichkeiten und Angeboten reduziert anzugleichen.

 

Die Planung der Jahresgebühr 2020 dürfte doch wohl komplett überholt sein?

 

Haben Sie jemals eine detaillierte Aufstellung der Planung der vorgesehenen Verwendung der Jahresgebühren mit Betragsnennung erhalten? Etwa eine detaillierte Abrechnung?

 

 

Nach und nach öffnen die Hapimagferienstandorte wieder. Fast ausnahmslos mit eingeschränktem Programm und reduzierten Angeboten. Eine Ankündigung darüber, dass die Nebenkosten vor Ort reduziert und damit dem derzeitigen Angebot und Erfordernissen, vor allem dem benötigten Aufwand, angepasst werden habe ich nirgendwo gefunden. Nebenkosten werden zum Ausgleich der durch die Nutzung anfallenden bzw. verursachten Kosten erhoben. Nebenkosten werden nicht zu dem Zweck erhoben den Gewinn des Unternehmens zu maximieren. Nebenkosten sind letztendlich ein durchlaufender Posten. Die Pauschalen scheinen mir aber recht großzügig zu Gunsten des Unternehmens bemessen worden zu sein?

 

Die Angemessenheit oder Notwendigkeit der Höhe der Wohnungsnebenkostenpauschale bei Hapimag, das wird ohnehin Hapimags Geheimnis bleiben, denn egal ob die Zwei-Zimmer-Komfort-Ferienwohnung mit einer oder mit vier Personen belegt wird, die pauschale Nebenkostenbelastung verändert sich nicht. Mir erscheint dies etwas dubios.

 

 

Es soll auch durchaus Gewinner in bzw. von der Corona-Pandemie bzw. der derzeitigen Situation geben?

 

 

Für mich stelle ich fest, dass dieses Hapimagsystem belastungsmäßig direkt auf die Hapimagaktionäre durchschlägt und nicht zwingend dazu führt seitens der Unternehmensführung marktwirtschaftlichen Zwangsläufigkeiten Folge leisten zu müssen. Dieses System zwingt nicht zu Kostenminimierung und nicht zum Überdenken von Abläufen. Im Gegenzug ist man aber auch fast autark gegen Entwicklungen wie sich diese derzeit darstellen. Bei Hapimag darf man sich gut zurücklehnen und die Jahresgebühr verbrauchen, notfalls dann eben erhöhen. Der Aktionär zahlt es so oder so. In dieser Zeit sind aber vorausschauende Maßnahmen gefragt. Vielleicht begreifen dies auch gelegentlich die Wiener Verteiler von Schalmeientönen?

 

Erkennbar für mich hat Hapimag keine nennenswerten Konsequenzen oder Maßnahmen aus dieser Pandemie-Situation gezogen. Reagiert hat man dahingehend, dass gesetzliche oder von den staatlichen Gremien angeordnete Maßnahmen umgesetzt wurden. Ansonsten hat man sich fatalistisch verhalten und hofft nun, dass der „Kelch vorüber gehen“ möge und man schnell weiter machen kann wie bisher. Einzige Maßnahme wird dann wohl die Erhöhung der Jahresgebühr und der Nebenkosten sein und alles was dann nicht klappt, hat dann ohnehin „Corona“ verursacht. „Corona“ ist ohnehin der Verursacher allen Übels und wird dies für die nächsten Jahre bleiben.

 

Nur inzwischen dürften wohl alle begriffen haben, dass „Corona“ nicht morgen vorbei sein wird und bei allen Planungen und Maßnahmen mit in Betracht gezogen werden muss.

 

Diese Krise zeigt mir auf, dass es für mich wenig Sinn macht unternehmerisches Risiko für die möglichen Urlaubswochen einzukaufen und mit zu tragen. Unflexible Möglichkeiten zu akzeptieren mit ständigen finanziellen Verpflichtungen, die schwerlich nachvollziehbar und nachprüfbar sind einzugehen. Ausnahmslos starre Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, die dann bezahlt werden müssen aber nicht zwangsläufig eine Nutzungsmöglichkeit zum gewünschten Zeitpunkt und am gewünschten Ort zur Verfügung stellen und oft zu zwangsläufigen und alternativlosen Ergebnissen führen.

 

Aber ich kenne dies von Hapimag: „Je kleiner die Eidechse, umso größer ihre Hoffnung, ein Krokodil zu werden.

 

Das System Hapimag unterliegt kaum marktwirtschaftlichen Zwangs- und Regulierungsmöglichkeiten. Während in der derzeitigen Pandemiesituation in der Wirtschaft „die faulen Äpfel nun vom Baum fallen“ muss sich Hapimag mit seiner planwirtschaftlichen Aufstellung diesbezüglich keine Sorgen machen. Die Preisstellung bei Hapimag ist aus meiner Sicht weitestgehend willkürlich und wird kaum von marktwirtschaftlichen Faktoren beeinflusst. Aktionäre und Nutzer haben aus meiner Sicht bei Hapimag immer schon mehr bezahlt als kostenmäßig verursacht. Der Markt bereinigt die Auswüchse bei Hapimag nicht.

 

Mein Eindruck ist, dass Hapimag nach dem gleichen Modell geführt wird wie hier die städtischen Wasserwerke. Sinkt der Wasserverbrauch, also der Umsatz, dann wird der Preis erhöht. Entscheidend ist die Gesamtsumme der Einkünfte. Eher wohl die Gesamtsumme der Ausgaben, denn die müssen wieder eingespielt werden. Wie dieses Ziel erreicht wird ist von untergeordneter Bedeutung. Bei diesem Modell ist es auch nicht zwingend erforderlich marktwirtschaftlich vorzugehen oder über bestehende Abläufe nachzudenken um diese wirtschaftlicher zu gestalten. So gibt es keine Krise die man nicht überstehen könnte.

 

 

 

Timesharing Urlaub lebenslänglich

 

„test.de“: „Über 1 000 Euro für eine Ferienwoche“ – „Dass sich das nicht lohnt, belegt eine einfache Rechnung: Wer statt 20 000 Euro Kaufpreis zu zahlen, das Geld bei der Bank anlegt, darf langfristig rund 600 Euro Jahreszins kalkulieren. Timesharern entgeht das Geld. Eine Urlaubswoche kostet sie inklusive Nebenkosten schnell über 1 000 Euro. Dafür kann man auch Wohnungen mieten.“

 

 

TIMESHARING – Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa

 

 

„munchenzeitung.com“: „Vacation Ownership (Timesharing) Markt 2020, segmentiert nach Anwendungen und Geografie, globalen Trends, Wachstum und Prognosen 2025“

 

 

„tageskarte.io“: „Ferienhäuser an Nord- und Ostsee zu 90 Prozent ausgelastet / Zulassungsrekord bei Wohnmobilen“

 

 

„tageskarte.io“: „Umfrage: Stimmung in der MV-Tourismusbranche ein wenig besser“

 

„Die Gäste müssten mit einer Preissteigerung von unter zehn Prozent im Vergleich zu 2019 rechnen.“

 

 

„abenteuer-selbstbewustsein.com“: „Eine Geschichte über Talent.“

 

 

Stimmt die Relation noch?

13.08.2020

 

Urlaub in Binz Sommer 2020:

 

„holidaycheck.de“: „…Wenn man bedenkt, dass man bei Besitz von 4 Aktien gerade genügend Punkte für 1 Woche Urlaub bekommt und dafür dann auch noch ca. 1200 EUR Jahresbeitrag und ca. 450 EUR Nebenkosten für die 1 Woche zahlt, fragt man sich schon, ob die Relation noch angemessen ist…“

 

Hapimag Aktie – Preisstellung Stand 13.08.2020:

 

„1. Aktie «Hapimag Classic»: CHF 3630.– 

 

2. Aktie «Hapimag Classic»: CHF 2630.–

 

Ab der 3. Aktie «Hapimag Classic»: CHF 2330.–"

 

"Pro Aktie erhalten Sie jährlich 60 Wohnpunkte. Im Gegenzug fällt ein Jahresbeitrag an (Stand 2020: CHF 338.40).“

 

Der Jahresbeitrag ist je Aktie fällig, wird etwas rabattiert nach der Anzahl der Aktien.

 

Vier Aktien: Ca. 10.920,00 CHF.

 

 

Nur für Mitglieder

 

Stand 16.08.2020:

„Hapimag“: Als Mitglied erhalten Sie jetzt für kurze Zeit jede weitere Aktie mit einer verkürzten Mindestlaufzeit von nur 3 Jahren zum Spezialpreis von CHF 2020.– (ca. EUR 1893.–). Damit stehen Ihnen noch mehr Möglichkeiten zur Verfügung, die Urlaubswelt von Hapimag mit Ihren Liebsten zu entdecken.“

 

Sollte dies nach dem Modell eines „verlorenen Zuschusses“ oder eines „bedingt rückzahlbaren“ Zuschusses gedacht sein? Besteht ein Rechtsanspruch auf Rücknahme oder sind Entscheidungen auf dem Kulanzweg vorgesehen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses? Wann greift die Kündigung?

 

…und was fließt dann wirklich bei einem Ausstieg nach beispielhaft drei Jahren oder später als Aktienwert zurück? Werden dann, wie bei anderen ähnlichen Vorgängen schon praktiziert, die Aktien gegen marginale Punktegutschriften zurückgenommen? Teilweise nach langen Übergangszeiten?

 

Die verkaufswilligen Bestandsaktionäre wird diese Preisstellung sicher nicht erfreuen, denn erzielbare Verkaufserlöse aus Privatverkäufen werden sich an diesem Preis orientieren und somit wohl eher darunter liegen?

 

Dieser Preis für eine Hapimagaktie entspricht annähernd der Preisstellung des Jahresendes 1971, ca. 2.100,00 CHF. Ende 2000 lag der Hapimagverkaufspreis für eine Aktie bei ca. 9.100,00 CHF.

 

Die Jahresgebühr betrug 2001 ca. 268,80 CHF. Im Gegensatz zum Aktienpreis sind somit die Jahresgebühren nicht gesunken, sondern kräftig gestiegen.

 

Durch den Verkauf von Aktien soll(t)en Mittel für neue Ferienwohnanlagen beschafft werden. Dies dürfte bei den derzeitigen Aktienpreisen wohl fast illusorisch sein?

 

Es ist zweifelsohne der richtige Weg über reduzierte Verkaufspreise die Aktien an Aktionäre zu bringen. Insbesondere an neue Aktionäre die bisher keine Aktien besitzen. Mit der hier wieder erfolgten Ansprache an Bestandsaktionäre geht man weiter einen Weg der nun schon seit Jahrzehnten wohl mit wenig Erfolg, eher erfolglos betrieben wurde? Daher kann es nur sinnvoll sein auch eine vorübergehende Senkung der Einstiegspreise an Neuaktionäre auf den Weg zu bringen. Nur ein Neukunde ist ein wirklicher Gewinn für das Unternehmen.

 

Hapimag verfügte per Jahresende 2019 über 11.150 Aktien im eigenen Depot. 2019 wurden an Jahresgebühren ca. 67.418 TEUR eingenommen. Bezogen auf die im Umlauf befindlichen Aktien wurde je Aktie im Durchschnitt ca. 297,19 EUR an Jahresgebühren generiert. Im Umlauf befanden sich 226.850 Aktien.

 

Wie viele Aktionäre haben die Jahresgebühr nicht bezahlt?

 

Zusätzlich in Umlauf befindliche 11.150 Aktien könnten somit ca. 3.317 TEUR an zusätzlichen Jahresgebühren generieren. Bezogen auf die vereinnahmten Jahresgebühren 2019 könnten dadurch die Jahresgebühren durch dieses erhöhte Aufkommen dann zunächst ergebnisneutral um mindestens ca. 5 Prozent gesenkt werden. Hapimag kann in dieser Situation in keinem Bereich über Preissteigerungen nachdenken.

 

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Es dürfte zweckmäßig sein, wenn Hapimag seinen Bestandsaktionären Gratisaktien anbieten würde. Per Ende 2019 standen dazu 11.150 Aktien zur Verfügung.

 

Wann kommt endlich der seit Monaten amgekündigte Marktplatz für verkaufswillige Bestandsaktionäre?

 

Wie viele Bestandsaktionäre nutzen die zustehenden Möglichkeiten nicht?

 

Bei diesen derzeitigen Preisstellungen, egal ob Jahresgebühr, Nebenkosten oder Aktienpreis, auch die Preisstellungen vor Ort für dort angebotene Leistungen, funktioniert das System Hapimag nicht mehr. „Corona“ ist dafür nicht verantwortlich. Das gesamte Preisstellungssystem Hapimag bedarf einer revolutionären Überarbeitung.

 

 

„Corona“ heiligt alle Maßnahmen und Mittel

(27.09.2020)

 

Heiligt „Corona“ wirklich sämtliche Maßnahmen und Mittel?

 

Vieles müssen wir mittlerweile hinnehmen. Mittlerweile habe ich mich, neben vielen anderen Abläufen, um ein Beispiel aufzugreifen, daran gewöhnen müssen, dass, wenn ich gelegentlich morgens die Frühstücksbrötchen hole, die es nicht jeden Morgen gibt, dass sich vor dem Bäckerladen schon eine Schlange von mindestens zwanzig Leuten gebildet hat. Alle stehen gehorsam im verordneten Abstand maulfaul da und harren der Dinge die da kommen werden. In diesen sommerlichen Monaten mag das noch der eine oder andere als lustig empfinden, der Herbst steht aber bevor und wenn wir Glück haben gibt es möglicherweise auch wieder einmal einen Winter. Sollen wir dann auch ca. zwanzig Minuten, allen Unbilden ausgesetzt, auf ca. vier Brötchen warten? „Wer das eine will, der muss das andere mögen?“

 

Müssen wir aber alles in vorauseilendem Gehorsam durchführen und widerspruchslos hinnehmen? Sollen wir alles so widerspruchslos akzeptieren und uns an alles gewöhnen? Ich meine nein. „Corona“ rechtfertigt nicht alles. Gewisse, eher alle, Abläufe haben auch ihre Grenzen die nicht zu überschreiten sind.

 

Ich habe eine Woche in einer Hapimaganlage verbracht die ich schon mehrmals aufsuchte. Die „Hütte“ war voll bis unters Dach. Coronabedingt gab es kein erwähnenswertes Unterhaltungsprogramm, etliche Einrichtungen ganz geschlossen, andere nur sehr eingeschränkt und unter erheblichen Auflagen nutzbar.

 

Hätte jeder Besucher die vorgegebene Nutzungszeit im Schwimmbad in Anspruch genommen, eine der ganz wenigen Möglichkeiten, hätte man die Anlage wohl auch nachts durchgängig zugänglich machen müssen und es hätte nicht ausgereicht.

 

Es gab nicht einmal ein Blättchen in dem auf erreichbare stattfindende Unterhaltungsmöglichkeiten hingewiesen wurde. Vielleicht war aber auch wirklich nichts im Angebot?

 

Soweit eigentlich auch noch so gut. Oder schlecht, wie man es betrachten möchte. „Corona“ verlangt ihr Opfer.

 

Ich denke nur einmal darüber nach wie es ursprünglich bei Hapimag war. – Dieser gesamte kostenträchtige „Firlefanz“ rund um den Aufenthalt den gab es bei Hapimag der Gründerzeit und Jahre danach nicht. Heute nun coronabedingt auch nicht mehr. Hapimag war damals trotzdem ein Erlebnis. Heute für mich nur noch teuer.

 

Besuche ich eine der auf dem sonstigen freien Markt angebotenen Ferienwohnungen dann finde ich dort auch kein Unterhaltungsprogramm vor. Da turnt morgens auch der Vermieter nicht mit mir und macht anschießend mit mir auch keinen gemeinsamen Waldlauf usw. In der Regel finde ich dort aber in der Wohnung das Angebot der öffentlichen örtlichen und teilweise überregionalen Möglichkeiten fast immer vor.

 

Benötigen wir eigentlich alles was da so von Hapimag bisher angeboten wurde und oft über die Nebenkosten mit bezahlt werden musste oder zumindest wohl subventioniert wurde? Egal ob es von mir genutzt wurde oder nicht? Jetzt entfällt es weitestgehend ersatzlos.

 

Die Nebenkosten und Punktebelastung werden aber nicht reduziert.

 

Ich gehe sogar so weit, benötigen wir die Schwimmbäder mit Rahmenprogramm? An fast allen Hapimagstandorten befinden sich teilweise sehr hervorragende „Wasserweltlandschaften“ die mit Kurkarte sogar teilweise kostenlos oder zumindest kostenreduziert genutzt werden können? Wie viele Hapimagbesucher nutzen das hauseigene Schwimmbad? Das Schwimmbad ein kostenträchtiges Statussymbol?

 

Es dürfte illusorisch sein die Stilllegung der Schwimmbäder anzustreben oder generell deren Abschaffung, denn etliche Besucher erwarten ein vorhandenes Schwimmbad. Nur muss es dies in jeder Hapimaganlage zwangsläufig geben und auch von den Nichtnutzern mit bezahlt werden? Es stellt sich allerdings für mich die nächste Frage ob es sinnvoll sein kann in diesen Pandemiezeiten die „Badewanne“ anzuheizen, wenn dort dann beispielhaft stündlich nur ca. sechs Personen diese nutzen dürfen?

 

Werfen wir diesen Ballast ab, dann müsste die Höhe der Nebenkosten doch beträchtlich sinken und jeder kann nach seiner eigen Façon den Urlaub gestalten? Ich benötige keinen Vorturner. Eine Ferienwohnung ist für den Individualurlauber gedacht der in der Lage ist sich selbst ein Unterhaltungsprogramm zusammenzustellen.

 

Betrachten Sie einmal den Aufenthalt bei Hapimag unter diesem Gesichtspunkt und stellen sich die Frage was Sie wirklich vermissen würden von dem Angebotenem, vor allen Dingen was Sie wirklich benötigen und nutzen würden?

 

In der von mir besuchten Ferienanlage war das Hausrestaurant voll in Betrieb. Reduzierte Speisekarte, aus meiner Sicht für den dortigen Anspruch einfallslos. Es wurde platziert. Ohne Anmeldung ging gar nichts. Alles soweit okay. Nur, es wurde dort auf Volllast gefahren und ich empfand es als Abfertigung wie ich dort „bedient“ wurde. Muss der Service dann auch zurückgefahren werden? Mein Eindruck war, dass das von früheren Besuchen mir dort gewohnte Niveau und die Qualität nicht mehr annähernd erreicht wurden. Auch die Zubereitung erschien mir sehr fix auf dem Weg zu sein. An der Preisstellung hatte sich aber wenig geändert. „Corona“ rechtfertigt auch dies?

 

Die Einnahmen aus den Nebenbereichen sollen die Nebenkosten vor Ort senken. Wie kann dies erfolgen, wenn der Restaurantbetrieb aber möglicherweise zu einer anderen Hapimaggesellschaft rechtlich gehört wie die Ferienanlage?

 

Wenn wir nun schon bei der Preisstellung sind, dann muss ich generell darüber nachdenken ob es gerechtfertigt sein kann die Nebenkosten- und Punktebelastungen unverändert gegenüber der Vorcoronazeit bestehen zu lassen? Eine höhere Auslastung bringt höhere Einnahmen aus den Pauschalbeträgen und erlaubt Reduzierungen. Ganz abgesehen davon, dass gewisse Dinge entfallen und somit auch keine Kosten verursachen können.

 

Hapimagmassstab war immer, dass sich jede Anlage selbst tragen muss? Wenn ich mir die Nebenkostenbelastungen so ansehe kann ich keine großen Unterschiede zwischen den einzelnen Objekten feststellen. Die jährlichen Erhöhungen ähneln sich in der Höhe auch.

 

Kehren wir zurück zu den Ursprüngen und zum Kerngeschäft. Da war früher dieser jetzt für mich aufgeblähte Verwaltungsapparat in den Ferienanlagen auch nicht erforderlich und es klappte alles zumindest nicht schlechter als jetzt. Es ist für mich ohnehin nicht nachvollziehbar warum bei reduziertem Angebot die Rezeption täglich zehn Stunden geöffnet sein muss und womit sich die Verwaltung vor Ort beschäftigt?

 

„Corona“ rechtfertigt keine schlechtere Leistung und schon gar nicht bisherige Qualitätsmaßstäbe außer Kraft zu setzen. Das was angeboten wird muss mindestens die bisherigen Qualitätsstandards einhalten, zumindest erreichen. „Corona“ schließt auch eine Qualitätsverbesserung nicht aus.

 

Diese Situation muss aktiv angegangen werden, insbesondere dann, wenn nun ein Geschäftsleitungsmitglied die „Hapimag-Familie“ ausruft. Was sollte damit den Aktionären angeboten werden? Die langjährigen Aktionäre haben mit diesbezüglichen Zuordnungen doch schon reichliche Erlebnisse und wohl auch Zumutungen hinter sich? Eine Vorgabe kann diese neue Zuordnung bestimmt nicht sein, denn schließlich ist wohl bekannt wie es in etlichen Familien zugeht? Insbesondere in Großfamilien. Im Zweifel liefern da die entsprechenden Fernsehsendungen ausreichend Anschauungsunterricht. Auf diese Zuweisung lege ich nun keinen Wert.

 

Das Preis- / Leistungsverhältnis stimmt bei Hapimag für mich nicht. „Corona“ kann da nicht die Grundlage dafür sein die Leistung zu verändern und möglicherweise einen Abfertigungscharakter ins Auge zu fassen. „Fließband“ darf man wohl in der Kantine oder der Herberge erwarten? „Corona“ kann auch nicht dafür herhalten die Preise, Jahresgebühren, wie Nebenkosten usw. auch nur geringfügig zu erhöhen.

 

Bisher kann ich nicht erkennen, dass Hapimag ausreichend und richtig auf die finanziellen Auswirkungen durch „Corona“ reagierte.

 

Ich stelle mir bei Hapimag auch immer wieder die Frage ob in dem Unternehmen überhaupt eine effiziente Qualitätskontrolle und Revision existiert und damit auch annähernd ähnliche Verhältnisse an sämtlichen Standorten gegeben sind oder angestrebt werden?

 

„Corona“ dauert nun schon Monate. Ein Ende der Pandemie zeichnet sich nicht ab. Alle schlechten Angewohnheiten für die jetzt „Corona“ herhalten muss und die wir jetzt meinen uns leisten zu dürfen, sollen die dann bestehen bleiben, weil wir uns dann daran gewöhnt haben? „Corona“ entschuldigt keine schlechten Manieren. Wir sollten uns genau ansehen wer da uns was zumutet. Gewisse Abläufe müssen auch unter „Corona“ nicht akzeptiert werden. Betrachten Sie das was man Ihnen bietet kritisch, lassen Sie sich aber auch nicht alles bieten.

 

 

 

„caravaning.de“: Gewinnerplatz punktet mit All-inclusive-Konzept - Standort: Camping Union Lido, Via Fausta 258, I-30013 Cavallino-Treporti

 

 

„holidaycheck.de“: „…Wunderbare Lage des Ressort sehr hohe in keinem Verhältnis stehende Nebenkosten…“

 

„holidaycheck.de“: „Der Wellnessbereich, war zu Coronazeit geschlossen, das Schwimmbad nur sehr eingeschränkt nutzbar, trotzdem wurden die vollen wohnpunkte berechnet. Für ein Komfortappartement wenig Komfort, kein Backofen, enges Schalfzimmer, fensterloses Badezimmer mit gesprungenen Fließen und defekter Duschwand. Einzig das Wetter war gut und wir konnten uns viel draußen aufhalten.“

 

„holidaycheck.de“: „Die Anlage befindet sich in einer sehr guten Lage. Ansonsten hat die Anlage den Charme des Baujahres und die Einrichtung wirkt etwas abgewohnt. Die Gesamtmietkosten einschl. Nebenkosten sind nicht günstig!“

 

„holidaycheck.de“: „Gesamteindruck prima, Nebenkosten vor allem bei Kurzaufenthalt etwas hoch…“

 

 

Das Ende der Städtereisen?

10.10.2020

 

„nzz.ch“: „Städtetourismus am Ende? In Europas Metropolen macht sich Verzweiflung breit - In den Herbstferien unternehmen Schweizer gerne Städtereisen. Mittlerweile haben aber der Bundesrat und andere Regierungen diverse Metropolen zu Risikogebieten erklärt.“

 

 

„tageskarte.io“: „In Berlin, Frankfurt und weiteren Städten wie Bremen hat die sogenannte 7-Tage-Inzidenz den kritischen 50er-Wert überschritten. Weitere Städte wie Köln und Essen lagen am Freitag nur noch ganz knapp unter dieser Warnstufe…“

 

 

„saechsische.de“: „Dresdner Corona-Ampel auf Gelb“ – „Am Freitag meldete das Gesundheitsamt bereits 50 neue Corona-Fälle in der Stadt.“

 

 

„tageskarte.io“: „In deutschen Großstädten drohen angesichts steigender Corona-Infektionszahlen neue Maskenpflichten, Sperrstunden und eine weitere Begrenzung für Veranstaltungen und private Feiern. Auf diese Maßnahmen einigte sich Kanzlerin … am Freitag mit den Bürgermeistern der elf größten Metropolen…“

 

 

„muenchen.de“: „Update Corona: Entwicklung München“

 

 

„tageskarte.io“: „Die Hamburger Polizei hat am Freitagabend eine Schwerpunktkontrolle zur Einhaltung der Corona-Regeln in Lokalen, Bars und Shisha-Bars gestartet…“

 

 

„rtl.de“: „Corona-Risikogebiet Großstadt“ – „Bürgermeister und Bundeskanzlerin beschließen weitere Einschränkungen“

 

„Handlungsbedarf infolge steigender Ansteckungszahlen“ – „Ob Berlin, Frankfurt oder Bremen – deutsche Großstädte verzeichnen immer mehr Corona-Infektionsfälle. Und ziehen Konsequenzen. In Berlin und Frankfurt gilt bereits eine Sperrstunde ab 23 Uhr und Einschränkungen beim Ausschank von Alkohol. Sollten die Zahlen auch in anderen Städten über die Marke von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von einer Woche rutschen, könnte es weitere Beschränkungen geben…“

 

„…Aber der Gesprächsbedarf war groß. Ebenso die Runde - an der Videokonferenz mit der Bundeskanzlerin nahmen die Oberbürgermeister und Bürgermeister von Berlin, Hamburg, Bremen, München, Frankfurt am Main, Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig und Stuttgart teil. Und haben sich auf weitere Maßnahmen verständigt…“

 

 

„bundesregierung.de“: „Reisewarnung für weitere Teile Europas“

 

 

„auswaertiges-amt.de“: „Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in folgende Länder“

 

 

„auswaertiges-amt.de“: „Reise- und Sicherheitshinweise: letzte Aktualisierungen“

 

 

„auswaertiges-amt.de“: „COVID-19-Reisewarnung“

 

 

„Hapimag“: „Wir Reinvestieren in Ihren Urlaub“ – „Hapimag ist nicht profitorientiert. Unsere Einnahmen werden in die Resorts investiert, damit unsere Mitglieder auch in Zukunft einen tollen Urlaub verbringen können.“

 

 

01.11.2020

„badenwurttembergzeitung.com“: „Überblick über das Vacation Ownership (Timesharing)-Marktgeschäft, Branchenherausforderungen, Auswirkungen von Covid-19, Prognosebericht bis 2025“

 

 

06.11.2020

„hurriyet“: „Hampimag: Türkische Sicherheitsmaßnahmen schützen Tourismus

(4.11.2020 16:23 Uhr)

 

„hurriyet“: „Dank staatlicher Hygiene-Konzepte in der türkischen Tourismusbranche konnte diese die Krise besser bewerkstelligen, sagte der Geschäftsführer des Luxus-Ferienwohnungsanbieters Hampimag in der Schweiz.“

 

„Das Unternehmen bietet Ferienwohnungen in 16 Ländern an und ist den türkischen Behörden dankbar für Programme, die den Tourismus sicherer machen, sagte CEO Hassan Kadbi gegenüber der Hürriyet.“

 

„Maßnahmen der Türkei sind richtig“ - "Die Maßnahmen in den einzelnen Ländern sind zwar sehr unterschiedlich, aber sie sind alle nachvollziehbar und zielgerichtet…“

 

 

Türkei-Urlaub: Rund 350.000 Corona-Infektionen wurden unterschlagen – Jetzt reagiert das Auswärtige Amt

 

„merkur.de“: „Offenbar liegen die Corona-Fallzahlen in der Türkei weit höher als bisher angenommen. Aufgrund steigender Fallzahlen passt das Auswärtige Amt nun seine Reisewarnung an…“

 

 

Corona-Flucht - Türkei: Einwohnerzahl von Bodrum mehr als verdoppelt

 

„hurriyet.de“: „Im Rahmen der Coronavirus-Pandemie sind viele Bürgerinnen und Bürger aus den Großstädten wie Istanbul und Ankara schon früh im Jahr in ihre Sommerhäuser in Bodrum und Umgebung gereist. Und sie planen, auch den Winter dort zu verbringen, sodass sich die Bevölkerung, die normalerweise bei rund 170.000 Menschen liegt, seit April auf rund 350.000 - 400.000 erhöht hat.“

 

„Das liege nicht nur an der Schönheit der Region, sondern vor allem auch an den wenigen Corona-Fällen, die bis heute in Bodrum und Umgebung verzeichnet wurden. Gerade Großstädtler, die in einer der Sommersiedlungen ein Sommerhaus hätten, würden sich darauf einrichten, die Pandemie im sicheren Bodrum "auszusitzen".“

 

 

„Türkei: Reisewarnung ab 9. November ausgeweitet“

 

„adac.de“: „Das Robert-Koch-Institut (RKI) führt derzeit die gesamte Türkei als Corona-Risikogebiet. Wichtig: Es gibt aber kein Reiseverbot. Das Auswärtige Amt warnt jedoch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei.“

 

„Ab dem 9. November gilt diese Warnung auch für die Küstenprovinzen Antalya, Izmir, Aydin und Muğla, zu denen beliebte Urlaubsorte wie Bodrum, Kuşadası, Izmir oder die Badeorte Antalya, Side und Kemer gehören und die bislang von der Beschränkung ausgenommen waren.“

 

„Alle Reisenden müssen innerhalb von 48 Stunden vor der Rückreise nach Deutschland in der Türkei einen Corona-Test machen - auf eigene Kosten. Fällt der Test positiv aus, müssen sie sich in der Türkei in Quarantäne bzw. ärztliche Behandlung begeben. Eine Rückreise nach Deutschland ist dann vorerst nicht möglich.“

 

Prinzipiell ist es möglich, dass in Deutschland ein zweiter verpflichtender – diesmal allerdings kostenloser – Corona-Test verlangt wird, wenn Sie aus einem Risikogebiet der Türkei einreisen…“

 

 

„sueddeutsche.de“: „Tourismus in der Coronakrise: Welche Winterziele bleiben derzeit erreichbar?“ - „…Aber selbst Risikogebiete werden von Reiseveranstaltern angeboten…“

 

 

„Coronavirus in der Schweiz“:

11.11.2020

 

nzz.ch“: „Seit Beginn der Pandemie sind in der Schweiz und in Liechtenstein laut Angaben des Bundesamts für Gesundheit 243 472 Personen positiv auf Sars-CoV-2 getestet worden, 2769 Infizierte sind gestorben.“

 

„«Momentan sind wir etwa bei eins, hundert Personen stecken hundert Personen an», sagte ...“

 

„morgenpost.de“: „Zweite Corona-Welle trifft die Schweiz mit voller Wucht“

 

„toponline.ch“: "Die Corona-Krise hat die Schweiz noch immer fest im Griff.“

 

„zeit.de“: „Das Vabanque-Spiel“ – „Die Nachbarländer machen alle dicht. Die Schweiz hingegen fährt ihre Wirtschaft nur sanft runter. Obschon sie viel mehr Corona-Ansteckungen zählt.“

 

15.11.2020

„nzz.ch“: „Coronavirus in der Schweiz“

 

„nzz.ch“: „Die Schweiz liegt bei den Neuinfektionen pro Kopf nun weltweit an der Spitze“

 

„nzz.ch“: „Obwohl die Schweiz zu einem der gefährlichsten Corona-Hotspots in Europa geworden ist, scheut der Bundesrat einen zweiten Lockdown.“

 

 

12.11.2020

Es gibt auch noch ein paar Hapimagferienanlagen die im „Coronamodus“ offen gehalten und somit unter Berücksichtigung entsprechender Einschränkungen besucht werden können. Ob es Sinn machen kann unter diesen einschränkenden Bedingungen den Betrieb zu führen daran habe ich so meine Zweifel, da schon die verkehrsmäßige Erreichbarkeit bei vielen Orten sich als sehr schwierig herausstellen könnte. Es dürfte wohl eher zweckmäßig und kostenmäßig günstiger sein den Gesamtbetrieb für einige Monate komplett ruhen zu lassen und nicht, wie beispielhaft in Tonda dann für ein paar Wochen die Ferienanlage aus dem Winterschlaf zu holen. Was findet der Urlauber vor Ort in diesen Zeiten vor? Welchen Anspruch und welche Erwartungen dieser hat, dass muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Was betriebsmäßig sinnvoll und vertretbar sein kann, dass entscheidet die Geschäftsleitung des Unternehmens und dies muss diese dann auch verantworten können. Offenhalten um jeden Preis und nur auf die Entscheidungen des Gesetzgebers reagieren kann da wohl kein Maßstab sein?

 

„hapimag.com“: „Informationen zu den Resorts (Update: 09.11.2020)“

 

 

22.11.2020

Urlaub trotz Corona: Ist das noch möglich?

 

 

"ndr.de": Deutscher Tourismusverband – „Informationen zum Coronavirus“

 

 

„reisereporter.de“: „Urlaub für 2021 jetzt buchen – oder lieber noch warten?“

22.11.2020

 

„Für Individualreisende gilt: Wer Flug und Hotel einzeln bucht, bleibt häufiger auf den Kosten sitzen, auch wenn das Reiseziel zum Risikogebiet erklärt wird. Denn anders als bei einer Pauschalreise greift hier nicht das EU-Pauschalreiserecht.“

 

„Bei Hotels, Ferienwohnungen und Apartments gelten immer die jeweiligen AGB – die sollten Reisende also vor der Buchung intensiv prüfen. Einige Betreiber haben in der Corona-Krise kulantere Stornierungsbedingungen als sonst.“

 

„Wer mit dem Gedanken spielt, eine Reise für 2021 zu buchen und für diese eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, sollte genau hinschauen. Denn: Einige Versicherungen klammern die Pandemie aus, dann würden Kunden auf ihren Kosten sitzenbleiben, wenn sie wegen einer Coronainfektion die Reise nicht antreten können.“

 

 

„reise.de“: „Reisen trotz Corona: Wie sinnvoll ist Frühbucher Urlaub für 2021?“

 

…“Von individuell gebuchten Reisen rät er derzeit ab“...

 

 

14.11.2020

Glauben Sie, dass Hapimag einen Hinweis darauf geben würde, wenn in einer der Hapimagferienanlagen bei Gästen, Dienstleistern oder Personal ein Coronafall aufgetreten wäre?

 

 

Corona – Grund für Störung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage?

24.11.2020

 

Liegt durch „Corona“ aufgrund der jeweils im Einzelfall geschlossenen Vertragsgrundlage ein Grund dafür vor, woraus sich eine Störung oder ein Wegfall der Geschäftsgrundlage ergeben könnte?

 

Demnächst steht bei Hapimag wieder die Zahlung der Jahresgebühren an. Wohl in Anbetracht der derzeitigen Lage hat das Unternehmen schon vorausschauend um pünktliche Begleichung gebeten.

 

Mein Verständnis für zu zahlende Jahresgebühren beinhaltet nicht ein möglicherweise nicht mehr praktikables Geschäftsmodell zu alimentieren. Wenn die für das jeweilige Geschäftsjahr erhobenen Jahresgebühren nicht ausreichen um das Geschäftsjahr verlustfrei abzuschließen, dann wurden nach meinem Verständnis der dortigen Abläufe Geschäftsfelder betrieben die über den Unternehmenszweck hinausgehen und aus deren Betrieb dann Verluste eingefahren werden oder wurden. 

 

Mit den Jahresgebühren werden die Mittel zur Durchführung des ursprünglichen Geschäftszwecks zur Verfügung gestellt. Zweckgebunden gemäß Vereinbarung. Damit ist der Erhalt des ordnungsgemäßen und sachgerechten Geschäftsbetriebs gewährleistet.

 

Die vor Ort erhobenen Nebenkosten dienen dazu um die durch Nutzung des Angebots entstehende Kosten auf den Verursacher umzulegen und diese verursachungsgemäß in der angefallenen Höhe zu verteilen. Nicht um aus Pauschalen mögliche zusätzliche Gewinne zu erwirtschaften. Erfolgt keine Nutzung, können auch keine Kosten entstehen. Nebenkosten sind somit durchlaufende Posten.

 

Eine Vermischung von Nebenkosten und Jahresgebühr ist nicht vorgesehen. Jeder Bereich ist sachbezogen abzugrenzen.

 

Verluste können somit nur entstehen, wenn von den propagierten Zweckbestimmungen abgewichen oder die Planung nicht eingehalten wird. Dafür ist aber nicht der Aktionär verantwortlich.

 

Die Jahresgebühren sind nicht den Kosten, sondern die Kosten den Jahresgebühren anzupassen. Für die Aktionäre besteht nicht eine ständige Nachschusspflicht.

 

Was haben wir für die Jahresgebühren 2020 in Anspruch nehmen dürfen und was wird für 2021 möglich werden? Wurden die Jahresgebühren 2020 gemäß der Anforderung und Planung eingesetzt oder abweichend verwandt? Wie wurden die Jahresgebühren 2020 verwandt? Wo bleibt ggf. eine entsprechende Mitteilung?

 

Wurden oder werden die getroffenen und vereinbarten Vereinbarungen eingehalten? Das Angebot kann nicht die Nachfrage bestimmen, sondern die Nachfrage das Angebot. Dies scheint nicht mehr gewährleistet, vielleicht auch nicht möglich, zu sein? Schon gar für weiter bestehende Verfallzeiten für zugeteilte Wohnrechtspunkte kann es keine Rechtfertigung mehr geben. Die derzeitige Situation lässt dies nicht mehr zu. Hierzu ist keine wohltätig gewährte gönnerhafte populistische Kulanz gefragt, es bedarf einer generellen neuen Lösung. Die Verfallzeiten sind generell für sämtliche zugeteilten Wohnrechtspunkte aufzuheben.

 

Ebenso bedarf es einer neuen und generellen ständig gültigen Regelung der Stornierung von gebuchten Reisen. Eine scheibchenweise gewährte Kulanz die dann wohlwollend verlängert wird ist da nicht ausreichend. Es kann da nicht durch die Hintertür ein Zwang eingeführt werden und kein indirekter Druck ausgeübt werden Wohnrechtspunkte zu nutzen auch wenn keine den eigenen Vorstellungen entsprechende Nutzungsmöglichkeit besteht.

 

Die derzeitigen Gegebenheiten und die in Bezug auf Punktefälligkeiten geänderten Konditionen haben gezeigt, dass es so möglich ist und auch so geht. Ausreichend waren diese Änderungen natürlich nicht. Es hätte hier eine grundsätzliche Neuorientierung durchgeführt werden müssen. Diese Regelung muss u. a. zur ständigen Praxis werden und nicht nur für Pandemiezeiten Gültigkeit haben.

 

Punktebelastungen für in Anspruch genommene Aufenthalte sind auch den aktuellen Gegebenheiten und Möglichkeiten anzupassen. Nach meinem Verständnis kann es nicht richtig sein bei eingeschränkten Möglichkeiten und diese in unveränderter Höhe zu belassen. Dies versteht sich auch für die Nebenkostenbelastungen.

 

 

„sueddeutsche.de“: „Im Kampf gegen die Corona-Pandemie zeichnet sich ab, dass der Teil-Lockdown in Deutschland bis in den Dezember hinein verlängert wird…“

 

„Der derzeitige Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierender Bürgermeister … (SPD), sagte am Sonntag, es sei angesichts der weiterhin zu hohen Infektionszahlen "aktuell nicht vorstellbar", dass die Maßnahmen auslaufen könnten.“

 

„nzz.ch“: „«Vierte Welle» in Hongkong – aus dem Flugkorridor mit Singapur wird vorläufig doch nichts…“

 

 

„evovis.com“: „Kann Corona einen Wegfall der Geschäftsgrundlage rechtfertigen“

 

 

„taylorwessing.com“: „Die Corona-Pandemie in Hotelmietverträgen“

 

 

„tageskarte.io“: „Schweiz schränkt Gastronomie und Freizeit ein“

 

 

„presseportal.de“: „Störung der Geschäftsgrundlage: ZIA will mehr Gerechtigkeit bei Vertragsanpassungen“

 

 

„dejure.org“: „§ 313 BGB - Störung der Geschäftsgrundlage“:

 

„Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

 

Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.

 

1 Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten.

 

2 An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.“

 

 

Hapimag ist eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht.

 

 

„mme.ch“: „Force Majeure im Vertragsrecht - Coronavirus, COVID-19, Vertragsrecht“

 

„elibrary.verlagoesterreich“: „Wegfall der Geschäftsgrundlage – ein Binnenvergleich im Rahmen des deutschen Rechtskreises“

 

 

„t-online.de“: „Mit Gelassenheit in die Corona-Katastrophe“ - „In der Schweiz ist Gelassenheit angesagt, die Corona-Lage dennoch dramatisch. Pro 100.000 Einwohner gab es zuletzt innerhalb von sieben Tagen 351 Infektionen, in Deutschland unter 140. Seit Beginn der Pandemie sind pro 100.000 Einwohner in der Schweiz 41 Menschen gestorben, in Deutschland 16. Das sind Spitzenwerte im europäischen Vergleich – und dennoch geben sich Politik, Behörden und die Gesellschaft entspannt.

 

Vielerorts sind Bars, Restaurants und Kinos geöffnet, auf Märkten herrscht reges Treiben, in Casinos wird gezockt, in Fitnesscentern geschwitzt, und Bordelle sind auch geöffnet…“

 

 

„Handelsblatt“: „Zur Einordnung des Ganzen wird sich mancher am CDU-Politiker Friedrich Merz orientieren: „Es geht den Staat nichts an, wie ich mit meiner Familie Weihnachten feiere.““

 

 

„boerse-online.de“: „FRANKFURT (dpa-AFX) - "Frankfurter Allgemeine Zeitung" zu Corona-Regeln:

 

"(...) Wer hält sich an Regeln, wenn sie von Fristen, Ausnahmen und vom lauten Bächlein übertönt werden, das Politiker schon im Morgenmagazin nicht halten können? Wo ist der rote Faden durch die Pandemie? Nicht einmal die Pandemie hat einen roten Faden. Es hat sich als Illusion herausgestellt, genau verorten zu können, wo Corona bei flächendeckend hohen Infektionszahlen besonders gerne zuschlägt, sieht man von Fleischfabriken ab. (...) Merkel und die Ministerpräsidenten stehen angesichts dieser Lage immer im Verdacht, selbst wenn sie noch so zielgerichtet und ausgewogen handeln, doch relativ wahllos zu entscheiden. (...) Die gelockerten Kontaktbeschränkungen über Weihnachten sind das beste Beispiel. Wer bei Verstand ist, nimmt sie nicht in Anspruch. Wer ein Herz hat, lässt es geschehen."“

 

 

Änderung AGB bei „Hapimag-Classic“

23.12.2020

 

Eigentlich gibt es meistens nicht viel wirklich Neues, wenn Hapimag irgendwelche Geschäftsbedingungen ändert. Das kam bereits häufiger vor. Eventuell „alter Wein in neuen Schläuchen“. Nach der Änderung war meistens immer vor der nächsten Änderung. Zumindest konnte ich für mich nur äußerst selten feststellen, dass es Änderungen waren die dem Aktionär Verbesserungen brachten, in der Regel nur neue belastende Reglementierungen und Verbesserung der Rechtsstellung des Unternehmens. Warum sollte sich daran jetzt etwas ändern?

 

Welche Verbesserungen bringen die Neuen Bedingungen bei „Hapimag Classic“? Für mich ist nichts erkennbar was nicht in irgendeiner Form schon zumindest ähnlich vorhanden war und ist.

 

Wenn es bei Hapimag Konditionsänderungen zu Gunsten der Aktionäre gelegentlich gab, dann entstand bei mir immer der Eindruck, dass diese in kaum merklichen homöopathischen Dosierungen verabreicht wurden.

 

Neu mag sein, dass ein österreichischer, vorgeblicher Interessenverein, „internationale Interessengemeinschaft“, für Hapimagaktionäre, nun auf seiner Webseite ausführt an der Neugestaltung dieser Vertragsänderung „tatkräftig“ beteiligt gewesen zu sein. Auf dessen Internetauftritt fand ich aber keine Empfehlung die den Mitgliedern dazu gegeben wurde.

 

Die Beurteilung darüber, ob diese AGB nun der große Wurf sind überlasse ich Ihnen.

 

Für mich ist dieser österreichische Verein durchaus vor langer Zeit als „Adler gestartet“, inzwischen aber als „Suppenhühnchen gelandet“, aber dabei wohl kaum in der Realität angekommen. „Gleich und gleich gesellt sich gern“, fällt mir dazu ein?

 

Es könnte auch, zumindest im übertragenen Sinn, für beide Beteiligte passend sein: Von „Cash Cow zum Poor Dog“?

 

Interessant für mich ist bei dieser neuen AGB eigentlich nur die Frage wie Hapimag mit dem Ausstieg der Mitglieder oder Aktionäre aus dem System umgeht, insbesondere ob es einen ggf. einklagbaren verbindlichen Rechtsanspruch auf einen Ausstieg, also Kündigung, gibt. Vorab – für mich ist da, wie bisher, nichts erkennbar.

 

Wer die Umstellung auf die neuen Bedingungen anstrebt sollte sich vorher genau durchlesen was da eingekauft werden soll und ob es Vorteile bringt. Es beginnt ein neuer Vertragsstand, alles was bisher war oder erreicht wurde, sofern es so etwas gab, zählt nicht mehr. Auch eine möglicherweise jahrzehntelange Geschäftsbeziehung wird in keiner Weise honoriert. Es beginnt bei „Null“. Neuer Vertragsbeginn.

 

In den Informationen zu dieser neuen Vertragsgestaltung die mir zugänglich waren konnte ich nirgendwo etwas dazu finden, dass dem Aktionär ein Kündigungsrecht zugesteht.

 

Es erfolgen lediglich Ausführungen zu einer „Sistierung“:

 

Laut Wikipedia – „Sistierung (Vertragsrecht)“ – „Die Sistierung ist der „vom Auftraggeber formell geforderte Stillstand in der Auftrags- bzw. Projektabwicklung, bei dem zunächst offenbleibt, ob der Auftrag bzw. das Projekt weitergeführt wird“ (DIN 69901). Das Recht auf Sistierung und die dadurch ausgelösten Vorgänge (Abrechnung, Konventionalstrafen usw.) sollte im Vertrag detailliert geregelt sein. Die Sistierung eines Projekts/Auftrages erfolgt normalerweise, wenn vereinbarte Leistungen nicht erfüllt werden können (z. B. Zahlung einer Rate). Die Sistierung ist kein Projektabbruch. Nach der Sistierung kann das Projekt/der Auftrag weitergeführt oder abgebrochen werden.“

 

Die AGB des neuen Vertragsrechts zur „Hapimag Classic“-Aktie führen zur Sistierung unter anderem aus:

 

„Sistierung des Ferienrechts“ – „Ein Ferienrecht kann vom Mitglied schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten, jeweils auf Ende eines Kalenderjahres, sistiert werden; erstmals drei Jahre nach Vertragsschluss.

 

Im Interesse von Hapimag und der Hapimag Community

 

kann der Verwaltungsrat in einer ausserordentlichen Situation festlegen, dass Ferienrechte während max. sechs Monaten nicht sistiert werden können.

 

In diesem Fall treten die Folgen der Sistierung gemäss Ziff. 8.2 nicht ein und es gelten weiterhin die Rechte und Pflichten gemäss Ziff. 3, insb. die Pflicht zur Bezahlung des Jahresbeitrages.“

 

 

„Folgen der Sistierung“ – „Eine Sistierung hat zur Folge, dass das Ferienrecht ruht und für das entsprechende Ferienrecht keine Wohnpunkte mehr ausgegeben oder gemäss Ziff. 6.1 erworben werden können und keine Jahresbeiträge mehr fällig werden. Vorhandene Wohnpunkte können, vorbehältlich Ziff. 5.3, während der Gültigkeitsdauer noch genutzt werden. Das Mitglied bleibt bei der Sistierung eines Ferienrechts weiter Aktionär/in der Hapimag mit sämtlichen damit verbundenen Aktionärsrechten.

 

Falls ein Mitglied ein Ferienrecht länger als insgesamt fünf Jahre im sistierten Zustand hält, hat Hapimag das Recht, die damit verbundene Aktie zum Rückkaufpreis (siehe Ziff. 5.4) zurückzukaufen.

 

Die Verrechnung gegenseitiger Forderungen mit dem Rückkaufpreis ist zulässig.

 

Hapimag behält sich vor, den Rückkaufpreis nicht in bar, sondern in Wohnpunkte zu begleichen.“

 

 

Wenn ich es also richtig deute, dann kann bei jetziger Vertragsumstellung die „Sistierung“ frühestens im Dezember 2023 beantragt werden. Sechs Monate vor Jahresende, somit Möglichkeit der Sistierung ab 2025.

 

Um auszusteigen dann mindestens weitere fünf Jahre bis Anfang 2031, wenn Hapimag dann entgegenkommenderweise zurücknimmt. Bindung über mindestens ein Jahrzehnt und es besteht kein vertraglicher Anspruch darauf das alles dann endet. Hapimag hat dann das „Recht“, also die Möglichkeit, die sistierte Aktie zurückzukaufen. Es besteht somit keine Verpflichtung. Einen Rechtsanspruch, insbesondere auch eine zeitliche Festlegung, kann ich nicht erkennen.

 

Außerdem kann der Rückkaufpreis durch Hapimag dann in „Wohnrechtspunkten“ beglichen werden. Vermutlich wird Hapimag diese Option dann ziehen? Bei ähnlich gelagerten Vorgängen war die Anzahl der vergüteten Wohnrechtspunkte sehr übersichtlich. Es wurde von den „Mondpreisen“ des Hapimagpunkteverkaufswertes ausgegangen.

 

Wenn ich mich richtig erinnere gab es da vor Jahren Rücknahmeangebote die so um ca. 150 Wohnrechtspunkte für eine Aktie lagen?

 

Aktuell, Stand 05.12.2020, liegt der Einstiegspreis für die erste Hapimagaktie bei ca. 3.630,00 CHF. Der Substanzwert der Hapimagaktie lag laut Geschäftsbericht 2019 bei 2.063,00 EUR.

 

Welchen Sinn soll eine jahrelange „Sistierung“ machen, außer dass die Statistik der in Umlauf befindlichen Aktien bei Hapimag geschönt wird? Jahresbeiträge fließen dadurch nicht zu. Vielleicht hat das Unternehmen auch nicht die Erwartung einen neuen Aktionär für zurückgenommene Aktien zügig zu finden?

 

Eigentlich ist diese Vorgehensweise doch eher ein Armutszeugnis? Wie viel Vertrauen hat man noch in das eigene Produkt?

 

Die Suche nach weiteren oder ausführlichen Informationen auf der Hapimagwebseite war für mich nicht sehr erfolgreich, schon gar nicht informativ. Nachstehend die Antworten der Hapimagsuchmaschine:

 

„Leider haben wir für "FERIENRECHTSVERTRAG HAPIMAG CLASSIC" keine Suchergebnisse.“

 

 

„AGB Hapimag Classic - 2 Suchergebnisse für "AGB Hapimag Classic "“. Suchergebnis ergab keine direkte Aussage zur Fragestellung:

 

Zusätzliche Informationen zu den AGB Hapimag Classic

 

Weitergabe Ihrer Hapimag Aktien

 

„Leider haben wir für "Kündigung Hapimag Classic" keine Suchergebnisse.“

 

 

Informieren Sie sich gründlich bevor Sie eine Entscheidung treffen und prüfen ob Handlungsbedarf besteht.

 

Denken Sie dabei auch daran: Hapimag ist eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht. Die bloße Tatsache, dass Sie in Deutschland wohnen, führt nicht dazu, dass auf Sie als Aktionär deutsches Gesellschaftsrecht anwendbar ist. Mit dem Schweizer Recht vergleichbare Timesharing-Modelle sind auf das deutsche Aktienrecht auch nicht ohne Weiteres übertragbar.

 

Bei mir kommen immer mehr Zweifel auf ob Hapimag überhaupt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben und geführt wird? Insbesondere für 2020 kommen mir da immer mehr Zweifel, dass die Jahresgebühr auch dazu verwandt wurde wofür die Anforderung erfolgte? Die zu zahlende Jahresgebühr führt nicht zwangsläufig dazu deren Höhe ökonomisch nachhaltig und notwendig festzulegen und sparsam damit umzugehen? 

 

 

Mit Eingang vom 08.12.2020 erhielt ich eine Hapimag-E-Mail die wohl allen Aktionären zuging soweit diese sich dafür anmeldeten. Es wurde mal wieder scheibchenweise eine Verlängerung um ein paar Monate der Punkteverfallzeiten großzügig und honorig beschlossen und ebenso die um sechs Monate verlängerte Änderung der Gültigkeit der jetzt anwendbaren Stornierungsmöglichkeiten mitgeteilt. In diesen Zeiten sind dies eigentlich Selbstverständlichkeiten und auch eigentlich keine Frage der jetzigen Zeiten. Wenn es jetzt geht, warum dann nicht ständig diese Stornierungsmöglichkeiten? Hapimag ist schließlich für seine Mitglieder tätig.

 

Es kann nur richtig sein die Verfallzeiten für zugeteilte Wohnrechtspunkte total aufzuheben. Wann entschließt sich Hapimag endlich zu diesem Schritt? Die Wohnrechtspunkte wurden von den Aktionären über die Jahresgebühren bezahlt und sind deren Eigentum. Es muss denen frei stehen diese zu nutzen wann immer sie es möchten. Ohne Verfalltermin. Natürlich immer mit dem Risiko ggf. dann eben nicht das gewünschte Objekt buchen zu können. Nutzung nach Verfügbarkeit. Aber ist dies derzeit anders?

 

Was bringt den betroffenen Aktionären diese scheibchenweise Verlängerung von nicht genutzten Wohnrechtspunkten, wenn es einen Endtermin für den Verfall gibt? Das Verfalldatum wird weiter nach hinten verschoben. Die betroffene Punkteanzahl erhöht sich möglicherweise kräftig und ständig. Es werden somit immer mehr Punkte die vom Verfall bedroht sind und die Nutzungsmöglichkeiten können dadurch nicht besser werden. Wie will Hapimag die dann irgendwann zu bedienenden „Punkteberge“ abbauen? Zumindest im Moment ist es doch keine wirkliche Alternative in etlichen Risikogebieten die Objekte offen zu halten, weil dies die dortige Rechts- und Verordnungslage ermöglicht. Versuchen Sie derzeit mal einen halbwegs bezahlbaren Flug zum annähernd gewünschten Termin und zu und von einem passenden Flughafen zu bekommen. Was mir da einige Aktionäre berichteten war abenteuerlich.

 

Hapimag ist meistens bei Entscheidungen recht schwerfällig und langatmig. In diesem E-Mail konnte man nun aber schon die Entscheidung verkünden, ca. fünf Monate vorher, dass auch die nächste Generalversammlung wieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden wird. Offensichtlich auch keine Durchführung in der Form wie mittlerweile bei anderen Gesellschaften durchaus üblich, wenngleich auch dort unbefriedigend. Das Hapimag diese Durchführungsmöglichkeit gefällt, daran habe ich keine Zweifel. „Corona“ wird diesbezüglich dort wohl lange anhalten? So hätte man sich dort die Durchführung einer Generalversammlung wohl schon immer gewünscht? Manche Wünsche gehen wohl doch, zumindest gelegentlich, in Erfüllung?

 

Mir fiel aber auch auf, dass bei diesem E-Mail kein Hinweis auf die geänderten AGB der Hapimag-Classic-Aktie erfolgte?

 

Information und Entscheidungsfreudigkeit immer so wie man es gebrauchen kann?

 

Die verbindlichen Möglichkeiten des Aktionärs bleiben weiter relativiert und arg begrenzt. Die Modifizierung läuft nur zu Gunsten des Unternehmens. Die Vertragsstellung des Aktionärs bleibt so unbefriedigend wie immer. Eine Erneuerung oder Änderung des bisherigen Geschäftsablaufs kann ich nicht erkennen. Es wird nur etwas konzilianter und verklärter dargestellt.  Der Aktionär bleibt weiter der Bittsteller. Die Linie und das System bleiben immer zu Gunsten des Unternehmens gewahrt.

 

 

„tt.com“: „Hapimag-Aktien: Ein ziemlich eigenartiges Modell“ – „Innsbruck – Der „Fall für Motz“ über das Timesharing-Urlaubsmodell Hapimag brachte zahlreiche Leser dazu, uns ihre Erfahrungen zu schildern. Viele Mitglieder, die vor Jahren Aktien erworben haben, möchten diese wieder verkaufen, aber das ist nicht so einfach, will man sie nicht zum Schleuderpreis hergeben…“

 

„Fernweh machte Reisefreudige vor einigen Jahrzehnten zu Aktionären. Heute wollen viele Hapimag-Mitglieder aussteigen, finden aber keine Abnehmer für ihre Anteile.“

 

 

 

23.12.2020

Hapimag Marktplatz - „09.12.2020 – „…Der neue Treffpunkt für Käufer und Verkäufer von Hapimag Aktien.“ – „Vorerst wird der Marktplatz im 1. Quartal 2021 im Rahmen einer Testphase für Aktionäre und Mitglieder aus der Schweiz zugänglich sein…“

 

Hierzu kommt mir dann der berühmte Satz in den Sinn, den Galilei nie sagte: "Und sie bewegt sich doch". (??)

 

Darf man darin eine Bewegung erkennen?

 

Man darf gespannt sein was dabei herauskommt. Es hat immerhin fast 58 Jahre gedauert bis nun diesbezüglich ein begrenzter Test durchgeführt werden soll. Wohl zunächst mit ungewissen Ausgang und es bleibt abzuwarten welche Möglichkeiten es wirklich geben wird.

 

Wo bleibt aber schon bei diesem Test die Gleichbehandlung aller Aktionäre? In der Bezeichnung „Test“ sehe ich da nur einen vorgeschobenen Ausschluss eines großen Aktionärsbestands. Der Schweizer Hapimagmarkt kann nicht repräsentativ sein.

 

„Testphase für Aktionäre und Mitglieder…“ – Soll nun ein “Marktplatz“ geschaffen werden oder eine Tauschbörse? Es ist zwar für das Unternehmen interessant, wenn ein Bestandsaktionär weitere Aktien dazukauft. Das ist aber kein neuer Kunde.

 

Weiter bringt es das Unternehmen aber nur, wenn neue Aktionäre Aktien übernehmen. Der Aktionärskreis sich dadurch erweitert und neue Aktionäre dann auch die Möglichkeiten nutzen.

 

Diese Ankündigung macht aber auch klar warum die Aktien-AGB neu gestaltet werden musste. Hapimag hat immer für sich alles im Griff. Es ist dort immer das Gesamtkonzept zu betrachten, keine zunächst publikumswirksam und kundenfreundlich aussehende Maßnahmen.

 

Aus meiner Betrachtungsweise heraus auch hier wieder eine begrenzte Modifikation zu Gunsten des Unternehmens. Es bleibt abzuwarten wie verbindlich das werden wird und was möglich sein wird.

 

 

Jahresbeitrag 2021

23.01.2021

 

„Corona“ führt das System Hapimag für mich ad absurdum. Insbesondere dort den Unterschied zwischen Realität und Darstellung.

 

Wofür wurden Jahresbeiträge für 2020 erhoben und jetzt für 2021 angefordert? Was haben oder werden Sie dafür bekommen? Wofür wurden bzw. werden diese Jahresbeiträge wirklich verwandt?

 

Hapimag: Sehen Sie hier, wofür Ihr Jahresbeitrag verwendet wird.“

 

„Knapp die Hälfte des Jahresbeitrages setzen wir für Renovierungen und Instandsetzungen in den Resorts ein“

 

„Weiter wird der Jahresbeitrag für den persönlichen Service und die Verwaltung verwendet“

 

„Der Jahresbeitrag dient zudem zur Deckung der Kosten für Steuern, Abgaben und Versicherungen sowie für die Ländergesellschaften…“

 

Für mich eine aussagelose Darstellung welche nur Allgemeinplätze verteilt.

 

Der Jahresbeitrag 2020 lag bei 338,40 CHF, ca. 311,67 EUR, ohne Rabattierung. 2021 sollen nun ca. 339 CHF, ca. 311,67 EUR, als Grundbetrag fällig werden. Vorgehensweise wie gehabt? Anforderung nach gutgläubiger Schätzung, Ausgabe dann nach Gutdünken? Der Aktionär zahlt „die Zeche“. Wofür eigentlich? Wenn weitestgehend keine Nutzung möglich ist, wie die Belegungszahlen zeigen, dann muss der Jahresbeitrag sinken, denn die Inanspruchnahme der vorgehaltenen Möglichkeiten wird reduziert, es fallen reduzierte Kosten an? 

 

Detaillierte Abrechnungen werden nicht erstellt, nur pauschale, nicht nachvollziehbare Aussagen. Schon gar keine Angaben zu Beträgen die nicht wie vorgesehen verwandt werden konnten und eigentlich als Vortrag das Folgejahr entlasten müssten. Diese Beträge fließen aber in den allgemeinen Topf und verbessern das Ergebnis für welches die Aktionäre dann ggf. die Steuern übernehmen müssen?

 

Wenn das Unternehmen so geführt worden wäre, wie immer propagiert wurde und wird, dann hätten Jahresbeiträge immer vollkommen ausgereicht um problemlos über die Runden zu kommen selbst wenn keine Nutzungen stattgefunden hätten. Seit einiger Zeit wird schon ein negatives Jahresergebnis 2020 in Aussicht gestellt.

 

Eigentlich hätte sogar noch etwas übrigbleiben müssen und der Vortrag dann die Jahresgebühr 2021 reduzieren. Die über die Jahresbeiträge ausgeglichenen Abschreibungen stellen zunächst keinen Geldabfluss dar, werden aber über die Jahresgebühren voll ausgeglichen und fließen somit liquiditätsmäßig zu. Können somit vollumfänglich als Mittelbeschaffung für neue Investitionen und Instandhaltungen verwandt werden. Es sind finanzielle Zuflüsse ohne zunächst festen Verwendungszweck. Wohin fließen diese Beträge, wenn Reparaturen und Investitionen in die Höhe der Jahresgebühren gesondert einfließen und geplante Maßnahmen „redimensioniert“ wurden? Da muss doch etwas übriggeblieben sein?

 

Bei Investitionen wurde oder musste aber angeblich kräftig auf die Bremse getreten werden. Wo sind dann die geplanten und eingeforderten Beträge für diese Bereiche verblieben? Wie vorgesehen konnte diese dann doch wohl kaum verwandt werden?

 

Es sollte dabei aber nicht verdrängt werden, dass die Hapimaganlagen mittlerweile fast ausnahmslos in die Jahre gekommen sind und ich doch immer öfter feststellen musste, dass in fast sämtlichen Objekten die ich in den vergangenen Jahren aufsuchte teilweise größere Erhaltungsaufwendungen erforderlich sind und oft großer Nachholbedarf besteht. Die meistens guten Auslastungen der Anlagen sind dort nicht spurlos an diesen vorbeigegangen. Irgendwann stößt es an die Grenzen nur von der Substanz zu leben.

 

Der Jahresbeitrag liegt nun bei ca. 339,00 CHF. Wofür wird dieser erhoben? Alles wie gehabt? Nur wieder eine phantasievolle Planung, noch nicht einmal publikumswirksam dargestellt, schon gar nicht projektbezogen abgerechnet?

 

Die „Rechnung“ dürfte aber wieder deshalb nicht aufgehen, weil Hapimag zahlreiche kostenträchtige Leistungen auf den Weg brachte die nur dann abgedeckt sind, wenn ein gewisser Nutzungsgrad der Anlagen erreicht wird. Das Problem dabei ist, dass diese dafür anfallenden Kosten, eventuell etwas reduziert, auch dann weiter laufen, wenn keine Nutzung möglich ist.

 

Das macht schon die Handhabung deutlich, dass bei sogenannten Sonderaktionen fast immer nur die Punktebelastung entfällt oder reduziert wird, nicht aber die Nebenkosten. Diese werden fast ausnahmslos immer in voller Höhe fällig.

 

Das System Hapimag funktioniert nicht mehr im ursprünglichen Sinn, Deckung der Betriebskosten über die Jahresgebühren. Folge war die fast ständige Erhöhung der Jahresgebühren, ohne dass dies ausreichte. Mittlerweile wurde das Maß der Zumutbarkeit weit überschritten. Inzwischen wird etwas moderater vorgegangen. Werden Jahresgebühren nun nach Bedarf oder nach Zumutbarkeit festgelegt?

 

Der Maßstab für die Erhebung von Jahresgebühren und Nebenkosten kann wohl kaum sein: „Man weiß nicht, was genug ist, bevor man weiß, was mehr als genug ist.“ (William Blake, englischer Dichter)

 

Die Nebenkosteneinnahmen, diese werden pauschal erhoben, werden offensichtlich benötigt um das System am Laufen zu halten und wurden und werden immer wichtiger um dem Unternehmen die Existenz zu sichern. Die Grundidee der Nebenkostenerhebung war aber nicht daraus Gewinne zu erwirtschaften, sondern die vom Nutzer der Ferienwohnung verursachten Kosten verursachungsgemäß diesen in der verursachten Höhe zu belasten und von diesem tragen zu lassen.

 

Aus meiner Sicht funktioniert jetzt das System aber nur, wenn die Pauschale der Nebenkosten höher ist, als die verursachte Kostenbelastung. Es muss immer etwas übrig bleiben für das Unternehmen. Es darf auch durchaus etwas mehr sein? Eine Pauschale die beispielhaft für vier Personen in einer Zwei-Zimmerwohnung die gleiche Höhe aufweist wie bei einer Nutzung durch ein oder zwei Personen kann für mich keine die Ausgangswerte berücksichtigende Größe sein. Hierbei bezahlt immer einer die Rechnung des anderen mit oder profitiert davon.

 

Warum soll ich aber Anderen den Urlaub auf diese Art und Weise subventionieren?

 

Wenn die abgewohnten Wohnrechtspunkte aber keine wirkliche Einnahmequelle für das Unternehmen sind warum müssen diese dann zu einem bestimmten Zeitpunkt verfallen? Insbesondere, wenn in der gegenwärtigen Situation zahlreiche Objekte nicht genutzt werden können und es zahlreichen Aktionären auch zu gefährlich ist den Urlaub in einer Hapimaganlage zu verbringen, oder generell ein Urlaubsziel anzusteuern?

 

Aktien kann man nur verkaufen, wenn Wohnrechtspunkte benötigt werden. Wohnrechtspunkte werden aber nur verbraucht, wenn eine entsprechende Nutzung möglich wird. Da „beißt sich der Hund in den Schwanz“.

 

Das Punktekonto dieser Aktionäre steigt somit an. Wann will Hapimag es ermöglichen diese Punkte einzulösen? Es kann nur sinnvoll sein den Verfalltermin für Wohnrechtspunkte generell und endgültig aufzuheben um einen Nutzungsstau zu den Verfallterminen zu verhindern. Zu diesen Terminen müssen Objekte zur Verfügung stehen die der Aktionär möchte und nicht nur Ladenhüter die dann zwangsläufig genutzt werden müssen. Die Kapazitäten der Hapimaganlagen sind aber begrenzt, insbesondere zu den Saisonzeiten.

 

Warum soll ich aber den Harz im März, das Mittelmeer im Februar oder andere Orte außerhalb der Saison aufsuchen und dann dort die hohen Nebenkosten tragen? Das Hapimagsystem ist darauf ausgelegt die Möglichkeiten in der Hauptsaison zu nutzen.

 

Ich halte es in dieser Zeit ohnehin für sinnlos in der Nebensaison überhaupt Belastungen mit Wohnrechtspunkten bei der Nutzung durchzuführen, wenn der Nutzer einen längeren Aufenthalt wünscht. Sofern freier Wohnraum vorhanden ist, sollte dann mindestens ab der zweiten Woche keine Belastung mit Wohnrechtspunkten erfolgen, wenn mindestens vier Wochen gebucht werden. Auch wenn dies die Anzahl der nicht genutzten Punkte erhöht. Aufhebung der Wohnrechtspunktebelastung in der Nebensaison. Die Nebenkostenbelastung läuft weiter, entsprechend den Vorgaben. Es sollte darüber nachgedacht werden ob hier über die derzeitigen Möglichkeiten der Vier-Wochen-Regelung zusätzliche Rabattierungen und Entlastungen möglich sein könnten? Vielleicht fühlt sich der eine oder andere Aktionär in einer der Hapimagwohnungen sicherer als an seinem Wohnort? Die Auslastung könnte steigen? Ob diese Regelung dann für sämtliche Anlagen zweckmäßig sein kann wäre zu überlegen. Für einen Großteil könnte dies aber eine Option sein?

 

Allgemein betrachtet bringt es für mich nichts, außer einer kostenmäßigen Belastung, in dieser Zeit Jahresbeiträge für etwas zu bezahlen dessen eventuelle Optionen in der Zukunft liegen. Selbst, wenn ich mich jetzt entschließe einen Urlaub in einer Hapimaganlage zu verbringen, sind die Einschränkungen, schon bei der Anreise, später Abreise, bei Anlagen die sinnvollerweise nur mit dem Flugzeug erreichbar sind, schon so, dass es da erhebliche Probleme geben kann. In allen Nutzungsmöglichkeiten sind aber die Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort auf die eigene Initiative beschränkt. Das Umfeld bietet derzeit kaum Gestaltungsmöglichkeiten, außer Tapetenwechsel.

 

Wenn schon die Anreise mit dem eigenen Auto propagiert wird, warum werden dann die hohen Parkgebühren nicht gestrichen? Selbst eine Halbierung würde schon Sinn machen und wohl immer noch mehr als die entstehenden Kosten der Parkplätze ausgleichen? Welche laufenden Kosten verursacht ein PKW-Einstellplatz? Ganz abgesehen davon, dass die Parkplätze mit zum von Aktionären bereits bezahlten Objekt gehören und damit über die Punktebelastung ausgeglichen sind.

 

Letztendlich ist der Sinn der Anmietung einer Ferienwohnung - Eigeninitiative. Hapimag meinte aber ein kostenträchtiges Unterhaltungsprogramm, teilweise mit erheblichen Investitionen und ständigen laufenden Kosten verbunden, Kostenbelastung dann umgelegt auf den Aktionär, häufig pauschaliert und somit sozialisiert über die Nebenkosten, auf den Weg bringen zu müssen. Es wurde dabei ein Fixkostenblock geschaffen der nicht über die Jahresbeiträge ausgeglichen wird, wenn man diese vereinbarungsgemäß verwendet. Es wird aber eine gewisse Nutzungshöhe benötigt um diesen Bereich über die Nebenkostenpauschalen mit abzudecken, denn diese Kosten laufen auch dann, wenn nichts beansprucht wird.

 

Erwirtschaften denn sämtliche betriebenen Nebengeschäfte keine Deckungsbeiträge? Wenn, dann natürlich auch nur bei entsprechender Frequentierung. Ansonsten belasten diese Bereiche kostenmäßig.

 

Ich überlasse es Ihnen darüber nachzudenken, ob die Jahresbeiträge so verwandt werden bzw. wurden wie vorgesehen. Denken Sie auch daran, dass Sie dann irgendwann den Punktestau auf Ihrem Konto „abarbeiten“ müssen. Selbst wenn dann sämtliche Hapimaganlagen wieder offen sein sollten werden dort die Möglichkeiten sich auf das Machbare beschränken.

 

Wo bleibt hier ein Konzept? Hapimag klammert sich nach meiner Einschätzung an die von den Ordnungsbehörden der Staaten vorgegebenen Maßnahmen. Das ist so nicht anders möglich und zunächst richtig. Nur es muss doch immer darüber nachgedacht werden ob es wirtschaftlich sinnvoll sein kann Anlagen zu betreiben. Es kann nicht sinnvoll sein, wenn dies zwar möglich ist, aber nur mit einer sehr geringen Auslastung gerechnet werden darf. Es muss immer wirtschaftlich vertretbar sein. Sinnvoller Betrieb kann doch nur dann durchgeführt werden, wenn eine Mindestgröße an Auslastung erreicht wird. Dem Nutzer muss es aber auch zumutbar sein nach Aufhebung der Restriktionen ein Ziel problemlos zu erreichen und dort auch eine zumutbare Situation vorzufinden.

 

Man kann es natürlich auch so sehen wie die Schweizer Bergbahnbetreiber:

 

„…Bergbahnen sind ein ausgesprochen kapitalintensives Geschäft; es fallen hohe Abschreibungen für die Anlagen an, ob sie laufen oder nicht. Von daher liefert jeder Tag mit Betrieb einen willkommenen Deckungsbeitrag...“.

 

Betrieb also nach der Methode „koste es was es wolle“? Bei Hapimag gleicht ohnehin der Aktionär aus. Diese Methode hat allerdings den „Haken“, dass, dies könnte bei dieser Vorgehensweise zumindest bei Hapimag der Fall sein, dass der vereinnahmte Deckungsbeitrag nicht die verursachten Fixkosten deckt und mit den zwangsläufig bei jedem Betrieb anfallenden variablen Kosten, die dann auch nicht mehr abgedeckt sind, geht es dann trotzdem an die Substanz.

 

Es macht nur Sinn dort den Betrieb offen zu halten wo gute Wertschöpfungsbeträge erreicht werden können. Jahresbeiträge und Substanz verbrauchen verschlechtert nur den Gesamtzustand.

 

Ich kann auch nicht erkennen, dass Hapimag diese von der Pandemie verursachte Krisensituation dazu nutzt um generell über die eigenen Abläufe nachzudenken und diese zunächst auch einmal in Frage zu stellen. Insbesondere im Verwaltungsbereich sind aus meiner Sicht längst notwendige Maßnahmen zur Kostenreduzierung auf den Weg zu bringen. Ein externer Berater hätte wohl schon längst tätig werden müssen?

 

Ein Unternehmen dieser Größenordnung benötigt nicht diese, nach meiner Einschätzung, überzogene Größenordnung der Führungs- und der nachfolgenden Verwaltungsebene. Hier können Bereiche gebündelt werden und nicht alles wird benötigt. Es muss auch nicht alles selbst gemacht werden. Schon gar nicht so lange man sich zusätzlich an den Ferienorten Verwaltungen leistet die zuarbeiten und fertige Arbeit abliefern.

 

In den Ferienorten benötige ich auch keine Rezeption die fast den gesamten Tag, jeden Tag, zur Verfügung steht.

 

Es muss auch darüber nachgedacht werden, gewisse Angebote aus dem Programm zu nehmen und alles auf das Machbare und kostenmäßig Vertretbare zu reduzieren. Die Kur- und Ferienverwaltungen vor Ort haben eigentlich ausnahmslos überall ansprechende Angebote.

 

Aufgabe der Aktionäre ist es nicht über die Jahresbeiträge das Unternehmen zu alimentieren. Die Punktegutschriften haben wir nun auf unserem Konto. Nur was machen wir sinnvollerweise damit? Es kann keinen Sinn machen darauf zu warten, dass dann zum gegebenen Zeitpunkt Hapimag kulanter- und großzügigerweise den Verfall der Wohnrechtspunkte um einige Monate nach hinten verschiebt. Meist in die Nebensaison. Es ist aber für mich auch nicht sinnvoll zum x-ten Mal die gleiche Anlage aufzusuchen.

 

Eine Ferienwohnung ist in dieser Zeit eine sinnvolle Möglichkeit darin den Urlaub zu verbringen und selbst zu gestalten. Allerdings müssen das Umfeld, die Gestaltungsmöglichkeiten und die Erreichbarkeit stimmen, natürlich auch die eigenen Erwartungen dort vorgefunden werden. Vor allen Dingen muss derzeit aber die allgemeine Risikolage vertretbar sein, wobei die Altersstruktur der Hapimagaktionäre dafür spricht, dass diese gründlich darüber nachdenken wie sinnvoll in diesen Zeiten es sein kann das gewohnte Umfeld zu verlassen. Die Gefährdungslage muss jeder für sich selbst beurteilen und einschätzen ob diese zumutbar ist. Die Aktionäre durch den Punkteverfall unter Druck zu setzen kann keine geeignete Maßnahme sein.

 

Die Jahresgebühren 2021 sind per Ende Februar 2021 zur Zahlung fällig. Wenn Sie nicht, nicht voll, oder nicht pünktlich zahlen, dann streicht Hapimag die Nutzungsmöglichkeiten. Bei dieser derzeitigen Ausgangssituation, Großteil der Hapimaganlagen coronabedingt geschlossen, wohl eher „ein stumpfes Schwert“?

 

Es besteht auch die Möglichkeit bei Hapimag einen Antrag auf „Sistierung“ von Aktien zu stellen. Hapimag entscheidet über die Anträge nach deren Ermessen.

 

Ist dieses System Hapimag für Nutzer und Aktionäre ein faires System oder nur für „Lemminge“ geeignet? Mir fehlt im System Hapimag die Fairness und unter solidarischem Vorgehen und Verhalten verstehe ich auch etwas anderes. In dieser Vorgehensweise kann ich nicht mindestens den genossenschaftlichen Gedanken, gleiche Rechte und gleiche Belastungen für alle, erkennen. Ein Geschäft ist nur dann ein gutes Geschäft, wenn es für beide Seiten ein gutes Geschäft ist.

 

 

Hapimag Aktien (Stand 12.01.2021):

 

1. Aktie «Hapimag Classic»: CHF 3630.– 

2. Aktie «Hapimag Classic»: CHF 2630.–

Ab der 3. Aktie «Hapimag Classic»: CHF 2330.–

 

Pro Aktie erhalten Sie jährlich 60 Wohnpunkte. Im Gegenzug fällt ein Jahresbeitrag

an (Stand 2021: CHF 339).

 

 

 

„nzz.ch“: „Keine Chinesen, dafür viele Einheimische: Sechs Grafiken zeigen das extreme Corona-Jahr im Schweizer Tourismus“:

 

„Das Reisen hat sich durch Corona massiv verändert. Neue Daten zum Zahlungsverhalten zeigen, dass der Sommer zwar ansprechend verlief. Über das ganze Jahr gesehen ist das aber ein schwacher Trost.“

 

 

Kommentar eines Urlaubers einer Hapimag-Ferienanlage. Einzelmeinung. Wohl ebenso wenig repräsentativ wie zahlreiche positive „Bewertungen“? Aber wo viel Licht sein soll dürfte es auch Schatten geben:

 

„holidaycheck.de“: „Schöne Lage aber in die Jahre gekommen - Kann man machen, aber nichts was einen umhaut. Dazu sehr teuer. Die Appartements sind inzwischen 18 Jahre alt und sehen auch so aus. Stillos eingerichtete Zimmer mit angeschlagenem Mobiliar.“

 

 

Gedankenspiele

20.02.2021

 

Lassen wir die Phantasie mal ein bisschen spielen oder lassen ihr freien Lauf und setzen das System Hapimag und die derzeitigen Abläufe dort einmal gedanklich ein und gehen von den Aktionären des Unternehmens und deren Stellung und Möglichkeiten aus…

 

Nur ein gedankliches Spiel… - Wie sich die Bilder vielleicht gleichen könnten? Lassen wir die Gedanken mal schweifen:

 

„kommunal.de“: „Der Arbeitnehmer soll den Verlust seines Arbeitsplatzes nicht spüren, der Insolvente nicht seine Insolvenz. Wo sonst der Wind des Wettbewerbs weht, werden die Betroffenen in der Corona-Pandemie mit einem teuren Geldregen narkotisiert.


Dieses Wunschkonzert kann nicht mehr lange funktionieren und so haben sich auch gestern wieder Bund und Länder bemüht, über Lockerungen in der Pandemie zu sprechen, um die Wirtschaft wieder flott zu machen, die Kitabetreuung neu zu organisieren oder Unterricht in den Schulen wieder zu ermöglichen.
 
Doch die Lockerungsübungen sind ein „Lockerungsplan ohne Lockerungen“. Anstatt die Zukunft zu gestalten, wird nach Fehlern in der Vergangenheit gesucht. Das verunsichert Menschen und gefährdet massiv die Solidarität. Die Leidtragenden sind wir, die Handelnden in den Kommunen vor Ort. Ohne Rückhalt in der Bevölkerung ist kein Staat zu machen! Die permanente Alarmstimmung vernebelt die Chancen, die Krise für Reformen zu nutzen…“

 

 

 

20.02.2021

„39 Prozent weniger Gästeübernachtungen als 2019“

 

„tageskarte.io“: "Die Corona-Krise hat die Tourismusbranche in Deutschland schwer getroffen: Im Jahr 2020 verzeichneten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 302,3 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 39,0 Prozent weniger als im Jahr 2019."

 

 

„tageskarte.io“: „Offizielle Zahlen: Hotels und Gaststätten verlieren 2020 mehr als ein Drittel des Umsatzes“

 

 

„tageskarte.io“: „Karriere machen in der Schweiz: (Fast) kostenlos dank des L-GAV“

 

„…Aktuell werden 38 Angebote subventioniert. Dadurch ist es für Mitarbeitende im Gastgewerbe möglich, ihren gesamten Bildungsweg von Basis- und Nachholbildungen bis und mit Nachdiplomstudium weitgehend kostenlos zu absolvieren. Je nach Lehrgang beträgt die Ersparnis von einigen Hundert bis zu über 15.000 Franken. Die Arbeitgeber werden zusätzlich für die meisten Lehrgänge mit Lohnersatz für die Ausfälle bis über 7.000 Franken entschädigt, sodass die Investition in Bildung für Mitarbeitende und Betriebe gut tragbar ist…“

 

 

Weiter wie gehabt?

28.02.2021

 

Im April 2021 wird vermutlich die jährliche Generalversammlung bei Hapimag stattfinden. Angaben dazu habe ich auf der Hapimaginternetseite nicht gefunden. Weder Termin, noch Ort. Wohl wieder, wie gehabt, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ohne direkte Beteiligungsmöglichkeit der Aktionäre, an geheim gehaltenen Ort? Vergleichen Sie was andere Gesellschaften, auch in dieser Zeit, den eigenen Aktionären ermöglichen mit dem was Ihnen Hapimag zumuten wird.

 

Es scheint mir, dass dieses Unternehmen verdrängt hat, dass nicht die Verwaltung und Geschäftsführung einschließlich Verwaltungsrat in Baar bzw. jetzt in Steinhausen in der Sumpfstrasse, dafür sorgte, dass dieses Unternehmen noch besteht. Es waren die Aktionäre der ersten Stunde und der dann folgenden Jahrzehnte die sich fatalistisch fast alles bieten ließen was dort beschlossen wurde, auch wenn dabei das Maß des Zumutbaren und oft auch das des moralisch vertretbaren aus meiner Sicht heraus sehr häufig weit überschritten wurden. Weiter war es das Personal in den Ferienanlagen und nicht das der Verwaltung welches sich meistens wohltuend anders darstellte als das Geschäftsgebahren der Zentrale und als freundliche Seite der Medaille auftrat. Das hat und hatte allerdings auch seinen Preis.

 

Es war wohl auch die Trägheit, eher die fast grenzenlose Geduld, der Aktionäre die dazu führte, dass es so immer weiter geht und ging. Dies lag auch an der Kompromisslosigkeit mit der die Aktionäre an das Unternehmen gebunden waren und sind.

 

Zwischen dem was in den Verkaufsgesprächen und -prospekten gesagt und versprochen wurde lagen nach meinem Verständnis dann wohl doch oft Welten und die Realität sah dann für die Aktionäre ganz anders aus.

 

Es war auch nicht die Kundenfreundlichkeit der Geschäftsführung und des Verwaltungsrats und auch nicht das immer wieder wechselnde Angebot bei den Aktien und Nutzungsmöglichkeiten dieses Unternehmens was dazu beitrug dabei zu bleiben.

 

Wessen Interessen vertrat und vertritt eigentlich diese Führungsebene?

 

Das Wohlwollen, Verständnis und auch der Langmut der Aktionäre wurden nicht honoriert.

 

Ich hielt und halte es für Skrupellosigkeit wie man mit ausstiegswilligen Aktionären umging und auch noch umgeht. Auch wenn man jetzt Feigenblätter ankündigt und wohl auch Kulanz walten lässt, wenn es opportun erscheint. Allerdings war und ist dies aus meiner Sicht so ohne Perspektive, denn ein Unternehmen lebt von neuen Ideen und davon, dass der Kundenkreis ständig größer wird. Es bringt nichts „im eigenen Saft zu schmoren“. Diese marginalen Verbesserungen der Aktionärszahlen dort sind kaum hilfreich. Langjährige Aktionäre haben ohnehin fast alles durch. Allerdings bringt es nichts zu expandieren, wenn der dafür benötigte Kundenkreis nicht erreicht werden kann und entsprechende Mittel für eine Aufstockung des Angebots folglich wohl fehlen.

 

Ich kann nicht erkennen, dass man über ausreichende Mittel verfügt um potentielle Kunden werbemäßig zu erreichen? Gesehen habe ich diesbezüglich sehr wenig. Meist waren es wohl Appelle an den bestehenden Aktionärskreis? Wer „aber nicht wirbt der stirbt“. Dies kann ein langer und langsamer Weg sein. Insbesondere, wenn die Gefahr besteht, dass man sich eingerichtet hat.

 

Der Aufwand mit dem dieses Geschäft derzeit betrieben wird ist zu hoch und steht in keinem Verhältnis zum Erfolg.

 

Man schmort nach meiner persönlichen Einschätzung derzeit im eigenen Saft, nicht erst derzeit, und verfügt wohl nicht über die Kraft über den eigenen Schatten zu springen? Zaghafte Versuche deuten nur auf Planwirtschaft, nicht auf die Praktizierung der Marktwirtschaft hin. Hinzu kommt, dass sämtliche Anlagen mittlerweile mehr als in die Jahre gekommen sind und Schönheitsreparaturen wohl nicht mehr ausreichen?

 

Nur, seit mindestens über einem Jahrzehnt wurden keine neuen Aktien ausgegeben. Die schon seit Jahren im Bestand vorhandenen Aktien wurden immer noch nicht vollständig platziert und dies trotz Reduzierung der Aktienanzahl vor etlichen Jahren. Wo sollen da Mittel für weitere Anlagen herkommen?

 

Welche Perspektive hat Hapimag? Der Hinweis, dass die Jahresgebühren irgendwann wieder erhöht werden müssen reicht da wohl nicht aus? Dies kann kein Geschäftsmodell sein. Die Anzahl der Aktionäre und damit die Anzahl der im Umlauf befindlichen genutzten Aktien muss kräftig steigen und dadurch die Verteilung der Kosten auf mehr Aktionäre erfolgen. Gleichzeitig wird dadurch der „Spielraum“ erhöht. Nur dadurch können die Belastungen sinken und neue Möglichkeiten angedacht werden.

 

Wann entschließt sich der Verwaltungsrat ein tragfähiges Zukunftskonzept vorzulegen? Schönheitsreparaturen am Geschäftsablauf waren aus meiner Sicht heraus bisher verschwendete Energie, wenn überhaupt etwas stattfand was man so bezeichnen konnte. Das was auf der einen Seite gegeben oder verändert wurde, wurde gleichzeitig auf der anderen Seite wieder zurückgenommen oder marginalisiert. Es wurde ein bisschen evolutioniert, revolutionieren wäre aber angesagt gewesen.

 

Wann erkennt man in Steinhausen die wirkliche Misere und zieht daraus die Konsequenzen?

 

Ich meine, dass dieses Unternehmen einen Krisenmanager benötigt und nicht einen Verwaltungsrat und eine Geschäftsführung die diese Misere dort verwaltet? Es stellt sich für mich auch die Frage ob es sinnvoll sein kann es so in dieser Form weiter laufen zu lassen?

 

Mein Eindruck ist, dass so „aus diesem Ball die Luft raus ist“?

 

Das Gesetz von Angebot und Nachfrage ist nicht in Stein gemeisselt“ schrieb diese Tage die „Luzerner Zeitung“. Nur wo greift bei Hapimag „das Gesetz von Angebot und Nachfrage“?

 

Der jetzige Verwaltungsrat und die in wenigen Teilen andere Geschäftsführung, meistens anders nur durch Umbesetzung, nicht durch neues Personal und Ideen, sondern nur durch Postentausch und Umverteilung der Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens. Dies sollte nun wohl andeuten, dass etliches nun anders gestaltet werden sollte? Es waren aber bisher wohl keine Endpunkte der bisherigen Abfolge, sondern nur deren Fortsetzung mit bekannten Mitteln und einer angekündigten geringfügigen Modifizierung der gehabten An- und Abläufe?

 

Ausreichend Zeit um etwas nennenswertes auf den Weg zu bringen stand zur Verfügung. Diese wurde bis jetzt nicht für mich erkennbar genutzt.

 

Niemand hielt es bisher zumindest für nötig sich für Vorgehensweisen der Vergangenheit zu entschuldigen oder die Verantwortung dafür zu übernehmen schon gar nicht die Fehler zu benennen.

 

Stimmen Preis und Marktwert beim Hapimagangebot überein? Der Preis muss stimmen. „Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert.“ (Oscar Wilde).

 

Stellt das Hapimagangebot aber nun eine marktwirtschaftlich festgelegte Preisstellung dar oder sind es ideelle Preisstellungen die von den Nutzern akzeptiert oder hingenommen werden, weil sie sich wünschen, dass es so richtig ist? Könnte da, zumindest in dem einen oder anderen Fall, die kritische Betrachtung fehlen, weil das Wunschdenken den Maßstab bestimmt? Hapimag muss aber mit marktwirtschaftlichen Maßstäben gemessen werden und nicht verklärt mit genossenschaftlichen Phantasien. Diese gibt es dort nicht. Von der Grundidee ist dort ohnehin so gut wie nichts geblieben.

 

Grundlegende Änderungen kann ich in den wenigen angedeuteten, zögerlichen beabsichtigten oder verkündeten Maßnahmen nicht erkennen. Im Grundtenor sehe ich keine Veränderung. Offensichtlich bleibt es, wie ich es schon lange kenne, Meisterschaft in Ankündigungen und der Aktionär leistet sich die Teilnahme daran in der Hoffnung darauf, dass sich doch einmal etwas ändern könnte.

 

Nur – was hat sich bei Hapimag in den vergangenen Jahrzehnten positiv ge- oder verändert? Was hat sich dort positiv verändert seitdem Teile der Geschäftsführung und des Verwaltungsrats schon vor geraumer Zeit anders besetzt wurden?

 

 

 

20.02.2021

„nzz.ch“: „Schweizer Tourismusvertreter sprechen von einem «Jahr des Schreckens», in Zukunft wollen sie auf Nachhaltigkeit setzen“

 

„nzz.ch“: „Die Pandemie zwinge die Branche in die Knie, sagte Martin Nydegger, der Direktor von Schweiz Tourismus, an der Medienkonferenz. Ein so tiefer Logiernächtestand sei letztmals vor siebzig Jahren gemessen worden…“

 

Ist es wirklich nur „die Pandemie“ die „die Branche in die Knie zwingt“?

 

 

22.02.2021

„“nzz.ch“: „Was die «Krisengewinner» dieses Jahr in der Schweiz bezahlen – und wo die Steuern am günstigsten sind.“

 

 

Das Sterben gehört zum Leben von Unternehmen

10.03.2021

 

„nzz.ch“: „«Kein Unternehmen darf untergehen» – das ist in der Corona-Krise zum Motto der Politik geworden. In der Schweiz werden nach den Covid-19-Krediten deshalb nun auch grosszügige Härtefallhilfen gewährt. Und diese könnten ihr Ziel durchaus erreichen. Trotz Wehklagen aus der Gastronomie und anderen betroffenen Branchen ist von einer Konkurswelle bis jetzt nichts zu sehen.“

 

„Das Unternehmen nicht sterben dürfen, ist allerdings eine so seltsame wie falsche Vorstellung des Wirtschaftslebens. Dies illustriert eine neue Studie der Denkfabrik Avenir Suisse.“

 

„Nur sehr wenige Unternehmen werden 100 Jahre oder älter. Mithin gelingt den allermeisten Firmen das Kunststück nicht, sich über Jahrzehnte immer wieder neu zu erfinden, sich auf veränderte Wünsche der Kunden einzustellen und die Geschäftsmodelle anzupassen. Sie verschwinden dann, neue Firmen mit neuen Ansätzen treten an ihre Stelle.“

 

„…sich über Jahrzehnte immer wieder neu zu erfinden, sich auf veränderte Wünsche der Kunden einzustellen und die Geschäftsmodelle anzupassen…“ – Hapimag ist da wohl die Ausnahme von der Regel? Wo hat sich dieses Unternehmen „neu erfunden“, sich „auf veränderte Wünsche der Kunden eingestellt“ oder „Geschäftsmodelle angepasst“? – Die Anpassung bestand, wie ich für mich feststelle, in der fast ständigen Erhöhung der Jahresbeiträge und der Nebenkosten. Daraus resultiert möglicherweise der Geschäftserfolg?

 

So läuft offensichtlich ein krisenfestes Modell, egal ob Pandemie herrscht oder die Kunden ein Unternehmen fluchtartig verlassen? Die Alimentierung durch die Aktionäre funktioniert hier meisterhaft und reicht wohl immer? Bei wem liegen nun aber wohl die Vorteile dieses Geschäftsmodells bei dem der Kunde u. a. ständige finanzielle Verpflichtungen eingeht, auch wenn er das System nicht nutzt? Flexibilität sieht für mich anders aus.

 

Da passt wohl ein Auszug aus einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung:

 

„...mögen Sie den Klassiker „Und täglich grüßt das Murmeltier“?“ „…der herrlich unaufgeregte Bill Murray, spielt einen arroganten Wetteransager, der denselben Tag wieder und wieder erleben muss, bis er sich geläutert gibt. Im wirklichen Leben sind Zeitschleifen weniger amüsant, was insbesondere daran liegt, dass man ihnen selbst ausgesetzt ist…“

 

 

„Raiffeisen verschachert nächsten „Hot Potato““

10.03.2021

 

„BDO“ ist auch für Hapimag tätig.

 

„insideparadeplatz.ch“: „Die Business Broker AG sucht KMU-Nachfolgelösungen. Sie kam der Mutterbank ständig ins Gehege, nun griff Revisor BDO zu.“

 

„…Erworben hat sie kürzlich die BDO, eine bekannte mittelständige Beratungs- und Revisionsfirma, die hinter den Big 4 der Szene auf Platz 5 steht und krampfhaft versucht, in die Spitzengruppe vorzustossen…“

 

 

Aufklärung oder Verschleierung?

27.03.2021

 

Diente die „freiwillige Prüfung“ nun der Aufklärung oder der Verschleierung?

 

Hapimag führt u. a. aus: „Ergebnis rechtliche Analyse“: „…erachtet daher ein Verantwortlichkeitsklage in allen untersuchten Themenkreisen als nicht erfolgversprechend…“

 

Aus meiner Sicht ist es ein „Persilschein“ den Hapimag aus der rechtlichen Stellungnahme der Anwaltskanzlei den betroffenen Verantwortlichen ausstellt und mit  „blumigen“ Worten versehen auf den Weg zu den Aktionären schickt.

 

In der Hapimagaussage zur „freiwilligen Prüfung“ kann ich auch kaum konkrete Maßnahmen und Erkenntnisse feststellen die Hapimag nun schon geändert haben will bzw. noch ändern möchte. Es werden nur unverbindliche Allgemeinplätze verteilt.

 

Unter „Ziffer 1“ werden zwar zahlreiche Positionen aufgeführt aber ich kann keine konkreten Aussagen dazu finden was da dann in welcher Art und Weise wie durchgeführt werden soll? Vor allen Dingen wie die Abläufe vorgesehen sind und wer dies letztendlich kontrolliert und welche zeitlichen und prüfungsmäßigen Zwangsläufigkeiten daraus folgen. Was ist nun tatsächlich anders geworden? Wie lange wird es so gehandhabt werden? Möglicherweise sind es auch nur Absichtserklärungen?

 

Was steht nun wirklich Neues im veröffentlichten Bericht zur „freiwilligen Prüfung“ und welcher Problemstellung wurde dort denn nun nachgegangen?

 

Der Bericht der Anwaltskanzlei wurde nicht im Original veröffentlicht, Darstellung durch Hapimag.

 

Weiter gehe ich davon aus, dass der Bericht zur „freiwilligen Prüfung“ vollständig veröffentlicht wurde? Ich kann nicht erkennen ob dies der Fall ist, da am Anfang keine Gesamtseitenzahl angegeben wurde. Dieser endet mit Seite fünf und kommt damit wohl zum logischen Ende? Die Schlussfolgerungen der Prüfungsgesellschaft mögen aufgrund der Darstellungsweise des Vorgehens folgerichtig sein. Welche Fehlleistungen sollten aber festgestellt werden laut Prüfauftrag? Es waren ohnehin nur selektierte Teilbereiche.

 

 

Was durfte von einer Prüfung erwartet werden deren Prüfungsbedingungen und Abläufe der zu Prüfende weitestgehend selbst festlegen durfte und eigentlich bei sämtlichen Fragestellungen, Themen und Informationen ein Mitsprache- und Gestaltungsrecht hatte und hat? Ebenso wohl auch bei der Erstellung der Endberichte?

 

Der Erstinitiator der Sonderprüfung, deren Durchführung dann von einem unabhängigen Schweizer Gericht abgelehnt wurde, welches dann zur Gesichtswahrung zu dieser freiwilligen zusätzlichen kostenbelastenden Prüfungsvariante führte, erzählt mittlerweile nun auf seiner Internetseite verklärende Ergebnisse und Berichte. Verbreitet selbst festgestellte Erfolge dieser aus meiner Sicht heraus von Anfang an dilettantischen Vorgehensweise. Für mich war diese Vorgehensweise der totale Unsinn.

 

Es wurde dann aus meiner Sicht heraus auch ein großer Flop. Das lässt sich nicht schönreden. Dieser verursachte nur Kosten, brachte mir aber keine erstaunlichen Erkenntnisstände oder Aha-Effekte. Auch nicht durch diese Nachbesserung, die weitere Kosten verursachte.

 

"Es kreißen die Berge, zur Welt kommt nur ein lächerliches Mäuschen.“

 

War es aber überhaupt noch ein „Mäuschen“?

 

Das Ergebnis dieser Prüfung ist aus meiner Sicht belanglos. Für mich steht kaum etwas in den Berichten was nicht so schon irgendwann verbreitet wurde. Wen interessiert dies eigentlich jetzt noch?

 

Wurde nun aufgeklärt oder verschleiert? Im Dunst des Coronanebels entschwindet wohl jeglicher Realitätssinn und es kann wohl nicht sein was nicht sein darf? Die Umarmung der vermeintlichen „Kontrahenten“ erfolgte ohnehin schon vor einem Ergebnis aus dieser Prüfung.

 

Interessant für mich ist dabei jetzt eigentlich nur noch welche finanziellen Mittel für diese Aktion verbrannt wurden? Dazu gab es von keiner Seite Informationen.

 

Der Initiator erbettelte sich Beträge um diese Aktion durchführen zu können. Von dort wird wohl kaum eine Mitteilung über die dort entstandenen Kosten zu erwarten sein? Letztendlich belasten die dort angefallenen Kosten auch nicht den Hapimagaktionär über die Jahresgebühren, sondern nur die Vereinskasse.

 

Hapimag setzte wohl aber auch beträchtliche Mittel ein, wie dieser Wiener Verein einmal ausführte? Inzwischen handzahm geworden erinnert man sich dort wohl auch an etliche Ausführungen heute nicht mehr? Welche finanziellen Mittel wurden nun aber von Hapimag eingesetzt? Der Geschäftsbericht gibt erwartungsgemäß so nichts her. Ich habe da keine Erkenntnisse.

 

Betrachte ich da ähnliche, allerdings nicht deckungsgleich vergleichbare Vorgänge der Vergangenheit, dann ging man da nicht gerade zimperlich und kostensparend mit den Kosten für Abwehrmaßnahmen um. Diese waren dann allerdings so oder so vom Aktionär zu tragen, auch wenn die Maßnahmen letztendlich dann auch gegen ihn verwandt wurden.

 

Das eine, wie das andere, für mich Märchenstunden eines Vereins, jetzt ohne Richtung. Aber auch seitens des Unternehmens. Allerdings haben Märchen eigentlich letztendlich immer ein versöhnliches Ende. Bei diesem Vorgang ist dies für mich, zumindest noch nicht, erkennbar. Wahrscheinlich sind wir aber auch noch nicht am Ende dieses Vorgangs? Ich bin mir aber sicher, dass man uns schon erzählen wird wie erfolgreich das Alles war und wie wir dies zu deuten haben. Es wird wohl keinen Lerneffekt aus dieser Fehlleistung geben? Vermutlich hat es ohnehin mehr Kosten verursacht als an Ertrag und Erkenntnis dabei herauskam oder herauskommen wird?

 

Welche Konsequenzen wurden oder werden nun gezogen? Verfolgt wird offensichtlich nichts? Am Ende bleiben wohl nur Absichtserklärungen? Dafür war es wohl eine teure Veranstaltung?

 

Die Ergebnisse der Prüfung werden von den Akteuren je nach der eigenen Interessenlage ausgelegt oder dargestellt. Zu welchen Maßnahmen könnte dies nun führen? Die Deutungshoheit liegt da in vielen redegewandten Händen. „Ziffer 1“ der Hapimagdeutung. Papier war nicht nur bei Hapimag immer schon geduldig. Wir dürfen also gespannt sein.

 

Besteht das Ergebnis nun nur aus einem – aus meiner Sicht ein gewaschener „Tansparenzbericht“, Bericht der für Niemanden Konsequenzen haben wird und niemanden über Gebühr belastet? Der zu keinen Konsequenzen führt außer einigen Absichtserklärungen gemäß „Ziffer1“ der Hapimagausführungen? Die Kontrollgremien befinden sich wohl ausnahmslos im eigenen Zugriff?

 

Dem Aktionär wurde wohl nur das mitgeteilt was die Unternehmensleitung für erforderlich hielt? Die noch zur Klärung anstehende Fragestellung war da schon sehr geschickt formuliert? („„Es werden nun PwC und Lenz&Staehelin ihre Berichte finalisieren und unterzeichnen. Darauf gestützt wird die Hapimag AG ihren Transparenzbericht fertigstellen.“ – Quelle: Aktionärsverein)

 

Wie viel Einflussnahme war den Beteiligten auf den Schlussbericht möglich? Der Auftraggeber und auch der Zahlungspflichtige war Hapimag.

 

Warum werden nicht sämtliche Berichte komplett veröffentlicht, auch der der Anwaltskanzlei? Letztendlich trägt der Aktionär die Kosten für die Prüfung.

 

Die Berichte sind nicht sehr umfangreich. Man hätte diese der Einladung an die Aktionäre beifügen können.

 

Nur für die Galerie vorsorglich Ankündigungen von Bemühungen für die Zukunft, dass so etwas nicht noch einmal passieren darf? Was ist aber vorgefallen? Oder ist es nur die Feststellung, dass eigentlich gar nichts passiert ist bzw. passiert sein durfte? Es war eben nur die übliche Vorgehensweise? Was wird konkret anders in der Zukunft? Nur, wenn alles in Ordnung war, dann sind doch keine Maßnahmen erforderlich?

 

Absichtserklärungen, in Aussicht gestellte Bemühungen und unkonkrete Andeutungen für nicht konkretisierte Maßnahmen? Grundlage wohl für die nächste Sonderprüfung? Klärungen des Sachverhalts sind für mich nicht erkennbar erfolgt und sehen für mich anders aus. Bestand überhaupt die Absicht etwas zu klären? Gar aufzuklären?

 

Es gab doch nur zwei Möglichkeiten, entweder es ist etwas Konkretes nachweisbar vorgefallen was der Würdigung bedarf, oder es ist nichts vorgefallen. Ausgehend von der ursprünglichen langen Liste der möglichen Verfehlungen kann ein Ergebnis nur schwarz oder weiß sein, es gibt dabei kein grau. Entweder wurde korrekt vorgegangen oder nicht. Moralische Empfindsamkeiten habe ich bei Hapimag bisher nicht vorgefunden.

 

Wenn etwas vorgefallen wäre, dann bedarf dieses der strafrechtlichen Würdigung, wenn der Vorfall dies hergibt oder es sind Ersatzansprüche an den Verursacher zu stellen. Diese würden dann ohnehin durch die entsprechende Versicherung abgedeckt werden. Laut Anwaltskanzlei ist aber keine strafrechtliche Würdigung erforderlich bzw. möglich. Der Freispruch für die Akteure der Vergangenheit wird somit gleich frei Haus geliefert. War dies so beabsichtigt?

 

Das eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu einem „jahrelangen Verfahren geführt“ welches dem Unternehmen nur Schaden zugefügt hätte kann doch nur die Argumentation von Jemanden sein, der versuchte im Heuhaufen die Nadel erst zu finden mit der man dann den Vorgang aufbauschen oder anhübschen wollte? Ohne konkrete Erkenntnisse kann man doch nicht in eine solche Prüfung einsteigen? Wie man sieht, man konnte doch.

 

Es bleibt natürlich jedem Aktionär unbenommen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nach Prüfung des veröffentlichten Materials auf den Weg zu bringen. Dazu sind die Ausführungen aber wohl zu dünn. Aussagen dazu was im Umfeld dieses Berichts vor dessen Abfassung erfolgte gab es nicht, auch keine Aussagen zu Erkenntnissen die es möglicherweise darüber hinaus gab.

 

Aus meiner Sicht hat es sämtlichen Beteiligten, insbesondere letztendlich aber den Aktionären, viel Geld gekostet und heraus kam das „Hornberger Schießen“.

 

Die Wiener Initiatoren können auf Friedrich Schiller verwiesen werden:

„wikipedia.org“: „Bereits Friedrich Schiller schreibt in seinem Werk Die Räuber (Erstausgabe 1781) im ersten Akt: „Da ging’s aus wie’s Schießen zu Hornberg und mussten abziehen mit langer Nase...“

 

 

Generalversammlung

08.04.2021

 

Der Geschäftsbericht der Hapimag wurde mittlerweile in komprimierter Kurzfassung zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung an die Aktionäre versandt. Persönliche Teilnahme bei der Generalversammlung ist ausgeschlossen. Angaben zu Ort und Uhrzeit habe ich nicht gefunden. Ebenso keinen Hinweis wo seitens der Aktionäre Fragen eingereicht werden können, die auf der Generalversammlung zu beantworten sind. Möglichkeiten das Stimmrecht auszuüben wurden angeboten.

 

Eine Übertragung im Internet, wie unter diesen derzeitigen Umständen bei vielen Gesellschaften üblich, ist offensichtlich auch nicht vorgesehen.   

 

„Die konsolidierte Jahresrechnung von Hapimag weist im Jahr 2020 einen Nettoverlust von EUR – 4.744.000 Mio. aus“

 

„Jahresverlust 2020 der Hapimag AG – 5.783.264 CHF“

 

Das vorgelegte Ergebnis erschreckt wohl niemanden wirklich? Man darf wohl vom sprichwörtlichen „blauen Auge“ ausgehen? Es gab bei Hapimag schon ganz andere Jahresendergebnisse für die es dann auch schöngefärbte Erklärungen gab. Was die Erklärungen betrifft da ist es dieses Mal erheblich einfacher?

 

Warum musste es für 2020 aber überhaupt im Minus enden? Musste man nur in „guter“ Gesellschaft sein?

 

Stellen wir uns einmal vor, Hapimag hätte in dieser Zeit ein ausgeglichenes oder sogar positives Ergebnis veröffentlicht? Wäre da nicht der eine oder andere Aktionär doch möglicherweise nachdenklich geworden?

 

 

Ich verstehe folgende Darstellungen in der Jahresrechnung (nicht zu verwechseln mit der Konzernrechnung) der Hapimag AG nicht, insbesondere deren Auswirkung auf das Gesamtergebnis:

 

Wertberichtigung von Beteiligungen:           2019                 7.543 TCHF

(Position 2.11.)                                             2020               13.954 TCHF

 

Freiwillige Gewinnreserven:                        2019:              79.516 TCHF

     2020               90.325 TCHF

 

 

Betrachten wir das Endergebnis. - Verursachte nun die „Coronapandemie“ diesen Verlust oder wurden bzw. mussten möglicherweise andere Zwangsläufigkeiten berücksichtigt werden? „Corona“ trägt ohnehin für alles die Verantwortung. Es kommt da auf das eine oder andere vielleicht nicht so an? Es passt eben immer.

 

Es könnte möglicherweise auch wohl Manches immer eine Frage der Darstellung sein?? Wahrscheinlich wird wohl „Corona“ auch noch dann, wenn „Corona“ hoffentlich nur noch in den Geschichtsbüchern erwähnt wird, für Vieles herhalten müssen?

 

Eine der Haupteinnahmequellen von Hapimag, die Jahresbeiträge, reduzierten sich „nur“ um ca. 3.069 TEUR, ca. 4,6 Prozent. Von 67.481 TEUR auf 64.349 TEUR und dies obwohl laut Hapimag die Aktionärsanzahl, oberflächlich betrachtet, sich nicht nennenswert reduzierte. Die Jahresgebührenreduzierungen für Vielfachaktionäre waren wohl doch nicht so gewaltig wie immer verkündet? „Corona“ hat hier wohl keine Lücke verursacht?

 

Kosten für die Inanspruchnahme durch die Nutzer der Objekte werden über die vor Ort erhobenen Nebenkosten eingezogen und sind somit durchlaufende Posten. Diese Kosten fallen somit nur bei Nutzung an und werden durch die pauschalen Erhebungen sofort ausgeglichen. Probleme können dann entstehen, wenn die geplante Nutzungsanzahl nicht erreicht wird und die Fixkosten aus diesem Bereich durch die eingenommenen Nebenkosten nicht mit gedeckt werden oder nur teilweise bzw. wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird.

 

Ausgehend von der Gästeanzahl „2019 von rund 418.500 auf 208.000, ein Rückgang um ca. 50 %“ in 2020. Hierzu kann ich keinen entsprechenden proportionalen Rückgang der ausgewiesenen Kosten feststellen.

 

Auch kann ich bei der erwähnten Reduzierung der „Belegung während den Öffnungszeiten“ von 68,8 % (2019) auf 53,1 % (2020) nicht nachvollziehen wie dies mit den vorstehend genannten Zahlen korrespondieren soll. Reduzierung hier um nur ca.15,7 %.

 

Als kostensparende Maßnahme wird die beabsichtigte Reduzierung des Verwaltungsrats von fünf auf drei Mitglieder verkauft. Es hätte sich hier wohl angeboten bei dieser Gelegenheit die Personalunion des CEOs und dessen gleichzeitiger Verwaltungsratstätigkeit zu beenden. Welche Kostenreduzierung durch diese Einsparung der Personenanzahl beim Verwaltungsrat angestrebt wird wurde nicht beziffert.

 

Es stellt sich hier für mich die Frage welche Prioritäten Grundlage dieser Entscheidung waren? War es nun die Kosteneinsparung oder war es die Konzentrierung und Bündelung der Macht- oder Entscheidungsstellung auf einen kleineren und engeren Personenkreis?

 

„Total Leistungen an Verwaltungsräte bzw. Mitglieder des Exekutiv-Komitees“ betrugen 2020: 1.409 TEUR. Die angestrebte Einsparung dürfte somit wohl übersichtlich ausfallen?

 

Wahrscheinlich wäre es in jeder Beziehung effektiver gewesen zusätzlich im Bereich der Geschäftsleitung neue Zuordnungen und Bündelungen der Kompetenzen durchzuführen und damit auch die Gesamtstruktur neu zu ordnen bzw. anzupassen?

 

Das Gesamtergebnis hat wohl ohnehin kaum bemerkenswerte Auswirkungen auf die Darstellung bzw. Struktur der Hapimagbilanz, denn eigentlich änderte sich dadurch fast nur die Position „kumulierte Jahresergebnisse“ in der „konsolidierten Jahresrechnung der Hapimag AG“ von 9.716 TEUR auf 4.972 TEUR. Auswirkungen somit wohl eher marginal? Der Verlust wurde gegen Vorjahresergebnisse verrechnet. Die Aktionäre bekamen indirekt zurück was ohnehin schon zu viel eingenommen wurde?

 

Mindestens für den nächsten eventuellen Jahresverlust dürfte somit wohl noch Spielraum vorhanden sein? Die „kumulierten Jahresergebnisse“ standen bei Hapimag ohnehin jahrelang auf der „anderen“ Ergebnisseite.

 

 

05.04.2021

„tageskarte.io“: „HolidayCheck verliert mehr als 100 Millionen Euro Umsatz“

 

 

Hapimag: „…12 Hapimag Resort durften einen Holiday-Check Special Award entgegennehmen…“

 

 

03.04.2021

„munchenzeitung.com“: „Urlaubseigentum (Timesharing)-Markt 2021 nach regionalem Produktionsvolumen, Größe, Anteil, Verbrauchsvolumen, Umsatz und Wachstumsrate bis 2026 - By Brandon Evans on March 24, 2021“

 

„kryptogazette.com“: „Urlaubseigentum (Timesharing) Marktgröße und Wachstum 2021 von Top-Unternehmen, Prognosen Trends Analyse, Vertrieb und Verbrauch Stand und Perspektiven Research Report“

 

 

Originalprüfungsberichte

22.04.2021

 

Ich bat Hapimag mir vollständige Kopien der beiden umfassenden Originalprüfungsberichte („Sachverhaltsbericht und rechtliche Würdigung“) zur Verfügung zu stellen.

 

Daraufhin erhielt ich u. a. folgende Antwort:

 

„…Leider können wir Ihnen diese beiden Originalberichte aufgrund von Geschäftsgeheimnissen und Persönlichkeitsschutz sowie wegen der Gleichbehandlung der Aktionäre nicht herausgeben…“

 

„Die massgebenden Erkenntnisse und Schlussfolgerungen sind jedoch in der Kurzfassung enthalten, welche allen Aktionären vorliegen.“

 

 

 

„t-online.de“: „Sind Genossenschaftsanteile eine sinnvolle Geldanlage?“ – „Denn im Genossenschaftsgesetz ist festgelegt, dass Genossenschaften ihre Mitglieder wirtschaftlich und sozial fördern sollen.

 

So ist der Kauf von Genossenschaftsanteilen in vielen Fällen ein soziales Investment. Sie können Sie bei Genossenschaftsbanken erwerben – zum Beispiel den Volks- und Raiffeisenbanken.“

 

„Allerdings gibt es auch unter Genossenschaften schwarze Schafe – und nicht alle wirtschaften rentabel. Vor einem Investment sollten Sie sich deshalb die Bilanzen und Jahresabschlussberichte der vergangenen Jahre anschauen.“

 

Aus meiner Sicht ist das was heute unter dem genossenschaftlichen Deckmantel teileweise als genossenschaftliche Idee verkauft oder angepriesen wird, da kann man sich wohl teilweise nur mit Grausen abwenden. Friedrich Wilhelm Heinrich Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch „rotieren“ da wohl in ihren Gräbern, wenn sie dieses Elend von heute da betrachten? Dem genossenschaftlichem Gedanken kommen da wohl etliche nicht einmal ansatzweise nahe.

 

 

Einen Posten mit zwei Führungskräften besetzen? Ein etwas unübliches, aber keineswegs neues Modell.“

 

„srf.ch“: „Top-Sharing als Arbeitsmodell - Den Chefsessel teilen – so funktioniert's.

 

 

„luzernerzeitung.ch“: „In der Zentralschweiz haben sieben Firmen die Kurzarbeitsentschädigung zurückbezahlt.“ – „Für manche Unternehmen aus der Region verlief das vergangene Jahr erfolgreicher als zunächst angenommen. Mit einer Geste entlasten sie die kantonalen Arbeitslosenkassen.“

 

 

So kann eine Aktionärsversammlung während „Corona“ auch ablaufen

05.05.2021

 

Nachstehend auszugsweise einige Passagen aus einem Einladungsbrief zu einer Hauptversammlung unter Coronabedingungen. Abgesehen davon, dass dort neben anderen nützlichen Hinweisen, auch Ort und Uhrzeit der Versammlung angegeben sind, sind die geplanten Abläufe dort doch aktionärsfreundlicher gestaltet und entsprechend vorgesehen. In diesem Zusammenhang interessant was Hapimag seinen Aktionären so bot. Sie werden sich erinnern?

 

Beispielhaft einige Ausführungen aus diesem Einladungsschreiben einer Aktiengesellschaft:

 

„…Die gesamte Hauptversammlung inklusive Generaldebatte und Abstimmung wird erstmals öffentlich zugänglich live im Internet übertragen, unter…“

 

„Aktionären wird erneut ein Forum für Stellungnahmen zu den Themen unserer Hauptversammlung gegeben. Stellungnahmen, die bis zum … ordnungsgemäß in Textform bei der Gesellschaft eingehen, können im Vorfeld der Hauptversammlung auf unserer Internetseite veröffentlicht werden.“

 

„Ihre Fragen können Sie wie im vergangenen Jahr vorab einreichen. Nutzen Sie dafür bitte bis zum … das Aktionärsportal unter …“

 

„Sofern wir die Gewissheit haben, die Hauptversammlung in einem angemessenen Zeitrahmen am selben Tag zu Ende bringen zu können, haben Aktionäre, die ihre Fragen fristgerecht eingereicht haben, die Möglichkeit, in beschränktem Umfang Nachfragen zu ihren eigenen Fragen während der Hautversammlung zu stellen. Unter demselben Vorbehalt werden wir Aktionären in begrenztem Umfang ergänzend die Möglichkeit geben, Redebeiträge in Bild und Ton live während der Hauptversammlung einzubringen.“

 

 

Es ist uns wichtig, dass Sie sich einbringen. Daher hoffen wir, dass sich möglichst viele unserer Aktionäre an den Hauptversammlungsbeschlüssen beteiligen. Wir bitten Sie, Ihr Stimmrecht in der von Ihnen bevorzugten Form wahrzunehmen:

 

  • Sie können die Briefwahl nutzen oder einen Mitarbeiter … (Abstimmungsvertreter) bevollmächtigen, für Sie nach Ihren Weisungen abzustimmen.

 

  • Alternativ können Sie die Stimmrechtsvertretung einem anderen Vertreter Ihrer Wahl übertragen, zum Beispiel Ihrem depotführenden Intermediär oder einer Aktionärsvereinigung. Auch diese können dann die Briefwahl oder den Abstimmungsvertreter nutzen.

 

  • Eine bequeme und sichere Möglichkeit, Ihre Stimmrechte per Briefwahl wahrzunehmen oder Vollmacht an unsere Mitarbeiter zu erteilen, bietet unser Aktionärsportal … Sie können im Portal nach rechtzeitiger Anmeldung Ihr Stimmverhalten bis zum Beginn der Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte am Tag der Hauptversammlung online ändern und final festlegen.“

 

 

Es ist kunden- bzw. aktionärsfreundlich, wenn mehr gemacht wird als die gesetzlichen Minimalanforderungen festlegen. Das will aber nicht jede Gesellschaft. Informationsfreudigkeit gegenüber den Anlegern hat bei vielen Gesellschaften nur einen geringen Stellenwert und vielen Gesellschaften kommt da „Corona“ so richtig gelegen.

 

Interessant ist schon was so möglich, was angeboten und praktiziert wird. Was der einen oder anderen Gesellschaft trotz Corona ein Anliegen ist. Bei dieser auszugsweise zitierten Versammlung steht allerdings kein CEO dafür zur Verfügung wieder zusätzlich zu seiner Tätigkeit als CEO, auch noch als Mitglied in ein Gremium gewählt zu werden, welches ihn eigentlich kontrollieren sollte bzw. gegenüber dem CEO weisungsbefugt ist.

 

 

07.05.2021

Auf meine Bitte an Hapimag mir ein Druckexemplar des Protokolls der letzten Generalversammlung zur Verfügung zu stellen erhielt ich u. a. folgende Antwort:

 

„…Gerne stellen wir Ihnen das detaillierte Protokoll in gedruckter Form zu, sobald dieses zur Verfügung steht.

In den letzten Jahren war dies jeweils im Spätsommer…“

 

Was kann nun wohl so zeitaufwändig sein für diese „geschlossene Veranstaltung“, wie früher auch, Monate zu benötigen um ein „detailliertes Protokoll“ zu erstellen. Nur die Gewohnheit vorzugehen wie früher auch? 

 

 

Stornierungsmöglichkeiten

22.05.2021

 

Vor „Corona“ waren „180 Tage vor Anreise 25 % Punkteverlust fällig und bei kurzfristigen Stornierungen sogar 100 % Punkteverlust“.

 

Mit Beginn von „Corona“, jetzt dann bis Ende Oktober 2021, kam es dann zu der derzeit praktizierten Regelung der kostenlosen Stornierungsmöglichkeit von bis acht Tagen vor Reiseantritt.

 

Ab 01. November werden nun neue Regelungen angekündigt bzw. kommen dann zur Anwendung.

 

„A“ und „B“ Saison - kostenlose Stornierung bis 91 Tage vor Anreise -

 

„C“ und „D“ Saison – kostenlose Stornierung bis 8 Tage vor Anreise –

 

„Eine Umbuchung in ein anderes Resort, für den selben Reisezeitraum, ist neu kostenlos.“

 

Die Punktebelastungen für eine Buchung bleiben bis sechs Monate vor dem geplanten Anreisetermin unverändert.

 

„Erst ab sechs Monate vor Anreise können die zu bezahlenden Punkte davon abweichen.“

 

Ein „Spielchen“ dessen Regeln Hapimag dann bestimmt und dessen zustande kommendes Ergebnis dann wohl schwerlich nachvollziehbar sein dürfte. Insbesondere die dann zur Anwendung gelangende Belastung. Mögliche Abweichungen nach oben oder unten entsprechend den Vorgaben der „Buchungsinformation“, Anwendung festgelegt vom Unternehmen. Ablaufmodalitäten für mich nicht nachvollziehbar.0

 

Um das Hapimagsystem noch vollumfänglich richtig und zweckmäßig nutzen zu können, eigentlich auch dafür dieses nachvollziehbar zu verstehen, dafür könnte es sinnvoll sein, wenn die Volkshochschulen demnächst entsprechende Kurse in deren Programm aufnehmen würden? Es könnte allerdings dabei schwierig werden, bedingt durch die sehr übersichtliche Anzahl an Hapimagaktionären die erforderlichen Mindestteilnehmerzahlen für Kursangebote zu erreichen und damit die Notwendigkeit eines öffentlichen Angebots und Ausgabe von Steuergeldern zu rechtfertigen. Dafür dürfte dann wohl doch die erforderliche Nachfrage fehlen. Vielleicht sollte daher Hapimag darüber nachdenken in den Resorts während des dortigen Aufenthalts der Aktionäre entsprechende Schulungslehrgänge zum Verständnis des Hapimagsystems und dessen Möglichkeiten anzubieten? 

 

Es gibt aber auch immer Möglichkeiten die Abläufe selbst in die Hand zu nehmen, zumindest versuchsweise gelegentlich. Ein Versuch kann nicht schädlich sein und es bleibt dann abzuwarten ob das Ergebnis den eigenen Vorstellungen entspricht und durchführbar war. Es gibt aber nirgendwo eine Erfolgsgarantie.

 

„Buchungen können nur getätigt werden, wenn das Mitgliedskonto bei Buchungszeitpunkt ausreichend Punkte aufweist, unter Einbezug der Vorgriffspunkte oder einer noch nicht ausgeschöpften Zukaufsrate…“

 

„Bei erfolgter Buchung werden die benötigten Punkte auf dem Punktekonto des Aktionärs oder des Mitglieds blockiert und in „reservierte Punkte“ umgebucht…“

 

Wenn Sie über entsprechend den vorstehenden Ausführungen über ausreichend Punkte verfügen, insbesondere auch solche die Sie nicht kurzfristig für eine Nutzung einsetzen wollen, dann können Sie problemlos einen Aufenthalt in Ihrem Lieblingsresort bei Hapimag für sich reservieren und Ihre Flexibilität vielleicht erhöhen. Auch wenn Sie nicht unbedingt im Moment davon ausgehen es dann auch wirklich zu nutzen, sondern nur mit dem Gedanken „spielen“. Mit ein bisschen Flexibilität kann durchaus eine vielleicht zweckmäßige Möglichkeit erreicht werden einen Zeitraum zu sichern und die Punkteanzahl stabil zu halten. Ebenso die eigene Entscheidungsfreiheit. Bei den verfügbaren Punkten sollten Sie auch an die Punkte denken die im Vorgriff berücksichtigt werden könnten und möglicherweise auch Zukaufmöglichkeiten mit einbeziehen. Es kommt dann eventuell doch eine stattliche Anzahl an zunächst nicht benötigten Punkten zusammen.

 

Im Moment sind Buchungen möglich bis:

 

„Mit der Publikation der neuen Buchungsinformation steht Ihnen ab sofort der Zeitraum von November 2021 bis Oktober 2022…“.

 

Was steht also einer Reservierung für zum Beispiel im Sommer 2022 entgegen? Die Unklarheit oder große Wahrscheinlichkeit, dass es möglicherweise bei Ihnen terminlich nicht passen könnte oder Sie einen anderen Ort dann bevorzugen? Dies muss kein unüberwindbares Hindernis sein.

 

Ausreichend Wohnrechtspunkte vorausgesetzt haben Sie zunächst die Möglichkeit sich eine eigene Option für Ihren Aufenthalt, dann an Ihrem Wunschziel verbringen zu können, zu verschaffen. Zunächst für sich nur zu reservieren und alle Optionen damit offen zu halten.

 

Interessant könnte dies schon aus dem Grund sein, dass nach der neuen Regelung bis sechs Monate vor Reiseantritt feste Punktebelastungen erhoben werden, danach Variationen entsprechend der Buchungslage. Abgesehen davon, dass somit möglicherweise die Gefahr besteht das dann keine Buchungsmöglichkeit an diesem Ort mehr zur Verfügung steht kann auch zusätzlich noch das Risiko einer höheren Punktebelastung dazu kommen.

 

Es kann natürlich auch auf sinkende Punktezahlen spekuliert werden. Allerdings kommt es da wohl auf den Zeitraum an. Für die „Spekulanten“ wäre dann diese Vorgehensweise wie vorstehend beschrieben nicht geeignet.

 

Welches Risiko gehen Sie ein, wenn Sie dann diese Buchung nicht realisieren möchten, sich anders entscheiden oder es einfach nicht mehr passt?

 

Hapimag bietet Ihnen dann ab November 2021 zunächst diese kostenfreie Möglichkeit:

 

Eine Umbuchung in ein anderes Hapimag Resort, für denselben Reisezeitraum, ist neu ohne Punkteverlust möglich. Weiterhin können Sie natürlich im selben Reisezeitraum innerhalb des Resorts in eine andere Wohnungs- oder Hausboot-Kategorie wechseln.“

 

Also kostenlose Umbuchung, eine Option. Allerdings ohne zeitliche Perspektive und ohne Garantie einer Verfügbarkeit einer anderen Ihnen passenden Möglichkeit.

 

Weitere Möglichkeit:

 

„Buchungen in der A- und B-Saison können kostenlos bis 91 Tage vor der Anreise storniert werden.“

 

„Buchungen für die C- und D-Saison können bis 8 Tage vor der Anreise storniert werden.“ Ebenfalls kostenlos bis zu diesen „8 Tagen.

 

Also kostenlose Stornierungsmöglichkeit bei Buchungen in der A- und B-Saison bis 91 Tage vor der Anreise, C- und D-Saison kostenlose Stornierung bis 8 Tage vor Anreise.

 

Sie stornieren rechtzeitig zu den vorstehend genannten Möglichkeiten den Aufenthalt entsprechend den dann Ihnen vorliegenden Intentionen. Es muss dann auch nicht unbedingt ein Urlaub mit oder bei Hapimag sein für den Sie sich dann entschließen. Alles was dann oder schon davor ansteht oder sich ergibt ist dann für Sie offen. Wenn Sie die Fristen einhalten geht alles kostenfrei.

 

Selbst wenn zwischendurch eine Buchung für ein anderes Hapimagobjekt oder anderen Zeitraum bei Ihnen vorgesehen ist bzw. Sie sich dazu entschließen einen anderen Aufenthalt fest zu buchen. Dann aber die Punkte auf Ihrem Konto dafür nicht mehr ausreichen, dann wird eben die eingegangene eigene Option gekündigt. Sie bleiben bzw. sind flexibel, die Punkte sind wieder frei und Sie können diese wie dann gewünscht nutzen.

 

Betrachten wir in diesem Zusammenhang einmal die weitere von Hapimag angebotene „Flex Option“. Hapimag hat hier eine neue Einnahmequelle entdeckt?

 

„…Sie haben die Möglichkeit, bei einer Buchung die neue Flex Option abzuschliessen. Mit dieser Option können Sie Ihren Aufenthalt bis einen Tag vor Anreise kostenfrei stornieren. Für diesen Service erlauben wir uns, Ihnen einen Aufschlag von 15 % auf die lokalen Kostenbeiträge des Resorts zu berechnen…“

 

Wenn es so gemeint ist, wie ich es herauslese, dann ergibt sich hieraus eine Flexibilität die allerdings ihren Preis hat und die Urlaubskasse zusätzlich belastet.

 

Nur zusätzlich belastet für die Urlauber die diese Möglichkeit buchten und dann trotzdem die Buchung antreten?

 

Diejenigen die diese Option nicht in Anspruch nehmen zahlen demnach offensichtlich nichts? Sie reisen nicht an und das war es dann? Sieht so Gleichbehandlung aus? Irgendetwas kann ich da nicht so ganz nachvollziehen:

 

„Diesen Betrag bezahlen Sie nur, wenn Sie Ihren Urlaub antreten, mit der Endabrechnung im Resort.“

 

 

 „15 Prozent auf den lokalen Kostenbeitrag des Resorts…“ für die Mitbuchung der „Flex Option“. Ausgehend von einem durchschnittlichen „lokalen Kostenbeitrag“ von ca. 500,00 CHF für eine 1. Woche in einer 2-Zimmerwohnung beträgt diese zusätzliche Belastung dann ca. 75,00 EUR/Woche. Weitere bzw. höhere Belastung entsprechend der längeren Aufenthaltsdauer und den daraus resultierenden Gebühren. Bei kürzeren Aufenthalten entsprechend geringere Kostenbelastung.

 

Die bisherigen Regelungen zur kostenlosen Stornierung von Buchungen sind bis ca. Ende Oktober gültig. „Flex Option“ und die anderen Möglichkeiten somit erst ab 01.11.2021 möglich.

 

Vor „Corona“ hatte für die A- und B-Saison nachstehende Regelung Gültigkeit:

 

„A- und B-Saison: Bisher waren bis 180 Tage vor Anreise 25 % Punkteverlust fällig und bei kurzfristigen Stornierungen sogar 100 % Punkteverlust.“

 

Jetzt, bei Nichtnutzung der „Flex-Option“, 91 Tage davor 50 % Punkteverlust. Es musste wohl erhöht werden damit dies überhaupt Interesse wecken könnte bzw. ein Anreiz sein konnte?

 

Bei Nutzung der „Flex-Option“ können Sie bis einen Tag vor Reiseantritt kostenfrei stornieren. Offensichtlich auch gebührenfrei? Wenn dies wirklich so gemeint sein sollte, dann könnte diese Option zusätzliche Flexibilität verschaffen und bisher ungeahnte Möglichkeiten bieten? Buchen mit Flex-Option, dann nicht anreisen und keine Kostenbelastung??. Offensichtlich keine Kostenbelastung? Irgendetwas könnte da wohl nicht so ganz richtig herüber gekommen sein?

 

Warten wir mal ab was der Markt und andere Anbieter hier noch an Flexibilität anbieten werden. Dazu wird Vielen noch etwas einfallen und dies möglicherweise zu günstigeren Konditionen.

 

Ganz abgesehen davon besteht immer noch die Möglichkeit sich im Versicherungsmarkt die klassische Möglichkeit einer Reisekostenausfallversicherung zu suchen. Hier gibt es zahllose Angebote und Möglichkeiten. Vorsicht ist allerdings geboten denn die Versicherungsbedingungen variieren teilweise beträchtlich und die Preisstellungen auch. Insbesondere bei älteren Versicherungsnehmern wurden dort auch Policen verkauft bei denen der Versicherungsfall nie eintreten wird, weil altersmäßige Beschränkungen in den Versicherungsbedingungen enthalten sind.

 

Es gibt aber durchaus interessante und kostenmäßig vertretbare Angebote.

 

Ob die neuen oder als solche propagierten Möglichkeiten nun der große Wurf sind, die Entscheidung darüber überlasse ich Ihnen. Es wurde für mich mal wieder etwas ein bisschen modifiziert. Die kleinen Dinge geht man an und achtet bei denen immer darauf, dass für das Unternehmen auch noch genug, vielleicht auch mehr, übrig bleibt.

 

In einem Leserbrief in der „Neue Züricher Zeitung“ las ich unter anderem folgendes:

 

„Es sind keine Verwalter mehr gefragt, sondern Leute, die langfristig erfolgversprechende realistische Lösungen präsentieren anstelle kurzfristiger Blendwerke.“

 

Haben Sie sich während der „Coronazeit“ einmal die Frage gestellt warum Sie noch Mitglied oder Aktionär bei Hapimag sind? Was bekommen Sie dort was Sie anderswo nicht auch bekommen? Zumindest zu ähnlichen Preisstellungen und Angeboten ist der Markt gut versorgt. Häufig wohl auch günstiger? Auf alle Fälle flexibler. Überwiegend sogar ohne feste langjährige Verpflichtungen und Bindungen einzugehen. Auf dem freien Markt finden Sie eigentlich fast immer zum gewünschten Termin und beim favorisierten Ferienort dann dort mit größerer Wahrscheinlichkeit eine freie Wohnung, oft auch kurzfristig?

 

Halten Sie es vielleicht wie Winston Churchill: „Erfolg ist die Fähigkeit, von einem Misserfolg zum anderen zu gehen, ohne seine Begeisterung zu verlieren?“

 

 

21.05.2021

Wie informativ finden Sie eigentlich die Hapimaginformationen zu den von Ihnen zu beachtenden Coronaschutzverordnungen vor Ort bei den Hapimagferienanlagen? Ein Beispiel:

 

https://www.hapimag.com/de/resorts/countries/DE/9 - Hinweis bzw. Link auf:

 

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

 

 

Tui verkauft Feriendorf in der Toskana

24.06.2021

 

„tageskarte.io“: „Castelfalfi: Tui verkauft Feriendorf in der Toscana an indonesischen Milliardär“

 

 

„Frauen und Männer verdienen bei Hapimag Schweiz gleich viel“

25.06.2021

 

„hapimag.com“: „…In Vollzeitstellen gemessen beschäftigt Hapimag Schweiz aktuell 220 Mitarbeiter*innen; im Hauptsitz in Steinhausen plus in den vier Resorts in Andeer, Ascona, Flims und Interlaken. Die Analyse wurde vom zertifizierten Revisionsunternehmen BDO Visura durchgeführt. Gemessen in Vollzeitstellen beschäftigt Hapimag im Durchschnitt jährlich ca. 1’500 Mitarbeitende weltweit. Andere Länder wurden noch nicht einer staatlichen Prüfung unterzogen, die grundlegenden Praktiken von Hapimag unterscheiden sich jedoch nicht zwischen einzelnen Ländern…“

 

„kununu.com“: „Kennzahlen: Mitarbeiter 1304 weltweit / 200 im Hauptsitz in Steinhausen, Schweiz“

 

 

25.06.2021

„holidaycheck.de“: „Sonnleitn - Super Woche! Alles prima, aber renovierungsbedürftig, insbesondere Badezimmer. Rückbau der alten zu dunklen Hölzer. Insgesamt tolle Woche!“

 

 

Die Kritiker wollen aufgeben

02.07.2021

 

Bei einem der Vereine von Hapimag-Aktionären „brennt der Dachstuhl“. Unter anderem nach der totalen Fehlleistung Sonderprüfung soll und wird nun wohl ein Schmusekurs mit Hapimag beschritten werden. Jetzt als verlängertes Sprachrohr? Andere Vorgänge der vergangenen Jahre waren da für mich auch unverständlich und Vieles war auch nicht unbedingt zielgerichtet.

 

Diese neue Ausrichtung wird dort wohl noch ziemlich kontrovers behandelt?

 

Ein Verein darf seine Ausrichtung ändern und anpassen. Es kann hier aber nur Sinn machen, wenn eine kritische Distanz gewahrt bleibt und nicht nur das nachgeplappert wird was aus Steinhausen kommt. Offensichtlich will man aber die Richtung der Vergangenheit hinter sich lassen und den wohl ursprünglichen Vereinsgedanken, Austausch von fröhlichen Urlaubserlebnissen, jetzt endlich zur Anwendung bringen? Die Vereinsgeschichte wird da wohl gerne vergessen?

 

Wo bleiben die Berechtigung und Notwendigkeit für den Fortbestand, wenn nur noch unkritisch applaudiert wird? Es muss natürlich nicht alles verteufelt werden was aus der Schweiz kommt. Geprüft werden muss aber ob es Sinn für den Aktionär machen könnte so vorzugehen. Es gibt zahlreiche Vorgehensweisen die geändert werden sollten. Darin liegt eine Aufgabe. Somit muss auch nicht im vorauseilenden Gehorsam alles akzeptiert werden. Hapimag muss man nicht „in den … kriechen“ um einige Informationen zu erhalten die dann wohl meistens auch noch der wohl eingegangenen Schweigeverpflichtung unterliegen?

 

Der Verein muss sich entscheiden wessen Interessen er jetzt und demnächst vertreten möchte.

 

Es muss auf Augenhöhe kontaktiert werden. Hier stellt sich natürlich die Frage wie viele Aktionäre Mitglieder in diesen Vereinen sind und welcher Rückhalt daraus folgt. Für mich ist bei diesen Vereinen zumindest zurzeit der Anspruch größer als die Tat.

 

Ständige kritische Beobachtungen und Infragestellungen sind bei der Vergangenheit dieses Unternehmens erforderlich und notwendig. Aus einem „Saulus“ wird nicht von heute auf morgen ein „Paulus“. Wenn überhaupt? Die Unternehmensgeschichte spricht da für mich Bände.

 

 

Der Preis ist ein Kriterium bei der Buchung des Urlaubs

21.07.2021

 

Bei dem Personenkreis der sich einen Urlaub bei Hapimag leistet mag dies vielfach anders liegen? Haben Sie aber schon einmal darüber nachgedacht bzw. nachvollzogen was ein Aufenthalt bei Hapimag Ihnen wirklich an Kosten verursacht? Ein Endpreis ist da nirgendwo so ohne weiteres problemlos nachvollziehbar und letztendlich wird es dann doch immer mehr als vorhergesehen oder erwartet. Ich sehe in einem Hapimagurlaub kein preisgünstiges Vergnügen. Eine Aufstellung über die Gesamtkosten habe ich bisher nirgendwo gefunden.

 

Die Kosten eines Hapimagurlaubs setzen sich aus zahlreichen einzeln anfallenden Facetten zusammen bei denen ich leicht den Überblick verliere und nie sicher bin alles berücksichtigt zu haben. Nachstehend ein paar nicht repräsentative Beispiele. Nur mal so zum Nachdenken. Insbesondere darüber, dass es zahlreiche Alternativen gibt die nicht zwangsläufig schlechter bei ähnlicher Preisstellung sind. Keine festen Verpflichtungen zur Folge haben und keine nicht sofort erkennbare Kosten bringen. In der Regel einen übersichtlichen Endpreis anbieten.

 

„tageskarte.io“: „Der Preis ist für viele Menschen in Deutschland auch im Corona-Jahr 2021 ein zentrales Kriterium bei der Buchung des Sommerurlaubs. Doch angesichts der Pandemie spielen auch mögliche Einschränkungen am Reiseziel und das Vertrauen in das Gesundheitssystem der Urlaubsregion eine große Rolle.“

 

„tageskarte.io“: „Im Mai 2021 zählten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 14,3 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das zwar 29,4 Prozent mehr Übernachtungen als im von der Corona-Krise stark beeinträchtigten Mai 2020, aber nur etwa ein Drittel der Übernachtungen im Mai des Vorkrisenjahres 2019 (-67,8 Prozent).“

 

Um bei Hapimag eine Ferienwohnung buchen zu können benötigen Sie zunächst die Mitgliedschaft. In der Regel durch Aktienkauf. Direkte Buchungen ohne Mitgliedschaft sind möglich.

 

Aktienpreise derzeit:

 

„1. Aktie                     «Hapimag Classic»: CHF 3630.– 

2. Aktie                      «Hapimag Classic»: CHF 2630.–

Ab der 3. Aktie          «Hapimag Classic»: CHF 2330.–

 

Pro Aktie erhalten Sie jährlich 60 Wohnpunkte. Im Gegenzug fällt ein Jahresbeitrag an (Stand 2021: CHF 339).“

 

Laut Geschäftsbericht 2020 lag der Substanzwert einer Hapimagaktie am Jahresende bei 2016 EUR.

 

Punktepreis gem. Jahresbeitrag 2021:   ca. 5,65 CHF                       -           ca. 5,21 EUR (ohne Berücksichtigung von eventuellen Rabattierungen durch die Anzahl der gezeichneten Aktien)

 

Altaktionäre haben teilweise bis zu ca. 9.100 CHF für eine Aktie bezahlt. Aktionäre mit zahlreichen Aktien erhalten einen kleinen Nachlass auf die Jahresgebühren.

 

Bei Buchungen über Wohnrechtspunkte kommen die Belastungshöhen gemäß gültiger Buchungsinformation zur Anwendung. Hierbei darf dann schon Lotto gespielt werden, denn Punkteabweichungen gemäß Auslastungslage und wohl auch anderer Gründe vom Durchschnittswert nach oben und unten sind möglich.

 

Hinzu kommen dann eventuelle Belastungen für:

 

Ortstaxen,

 

Haustiere (beispielhaft ca. 59,00 EUR). Welcher Aufwand steht für diese Position? Es ist mir vollkommen unverständlich, dass die Wohnungen in denen der Aufenthalt von Haustieren gestattet wird nicht ausgewiesen und gesondert zugewiesen werden. Allergiker haben Probleme mit solchen Wohnungen auch wenn diese entsprechend gesäubert werden. Es reicht da nicht möglicherweise dort einmal öfter durchzuwischen und dafür die zusätzliche Gebühr zu kassieren. Eine gewisse Anzahl an Wohnungen ist eben für die Nutzung mit Haustieren zu sperren und dies muss nachvollziehbar kenntlich gemacht werden. Andere Anbieter habe da häufig keine Probleme. Dort können Wohnungen gebucht werden bei denen keine Haustiere zugelassen sind.

 

Ausfallversicherungen – z. B.:

  1. Punkteversicherung (pro Punkt 0,25 CHF, mindestens 10,00 CHF),
  2. SOS-Schutz (37,00 CHF/Wohnung,
  3. Annulierungskostenversicherung (30,00 CHF / 50,00 CHF pro Ferienwohnung).

 

Überbelegung (beispielhaft ca. 11,00 EUR/Nacht).

 

Jahresversicherung (nur bei Wohnsitz in der Schweiz buchbar – 198,00 CHF / 289,00 CHF, 220,00 / 333,00 – Einzelperson / Familie).

 

Die Abzinsung für die eingesetzten Beträge beim Aktienkauf müssen hinzugerechnet werden. (Ausgehend von einer Verzinsung in Höhe von 3 % beträgt diese Verzinsung für die erste Aktie ca. 100,42 EUR, für die zweite Aktie ca. 72,75 EUR, für eine dritte Aktie ca. 64,45 EUR jeweils entsprechend pro Aktie und Jahr. Bzw. entsprechend den individuell eingesetzten Beträgen beim Kauf der Aktie). Zu berücksichtigen sind die benötigten Aktien um die Punktezahl zu erreichen. Sofern Punkte zugekauft werden können sind dann die dafür aufgewandten Beträge anzusetzen. („Pro aktive Aktie können Sie jährlich bis zu 120 zusätzliche Wohnpunkte hinzukaufen“ – dies muss nicht unbedingt direkt über Hapimag erfolgen)

 

Da ein möglicher Wiederverkaufswert der Aktien, zumindest der Höhe nach, rein hypothetisch ist müsste eventuell noch ein Abschreibungsbetrag auf den Aktienwert in die Urlaubskosten mit einfließen. Dieser wird niedriger je öfter ein Urlaub mit den Aktien durchgeführt wird.

 

Am 12.07.2021 erhielt ich vom Punktekiosk folgende Kaufmöglichkeit für Wohnrechtspunkte:

 

120 Wohnrechtspunkte – Durchschnittspreis: 4,42 EUR/Wohnrechtspunkt

 

Aufteilung:

43 Wohnrechtspunkte – Durchschnittspreis: 4,30 EUR – Verfalldatum: 30.04.2024

69 Wohnrechtspunkte – Durchschnittspreis: 4,50 EUR – Verfalldatum: 30.04.2036

  8 Wohnrechtspunkte – Durchschnittspreis: 4,50 EUR – Verfalldatum: 30.04.2026

 

120 Wohnrechtspunkte- Durchschnittspreis: 3,87 EUR/Wohnrechtspunkt

 

Aufteilung:

35 Wohnrechtspunkte – Durchschnittspreis: 3,86 EUR – Verfalldatum: 30.04.2022

16 Wohnrechtspunkte – Durchschnittspreis: 3,88 EUR – Verfalldatum: 30.04.2022

62 Wohnrechtspunkte – Durchschnittspreis: 3,88 EUR – Verfalldatum: 31.10.2021

  7 Wohnrechtspunkte – Durchschnittspreis: 3,83 EUR – Verfalldatum: 30.04.2023

 

Diese Preise stellen natürlich eine Momentaufnahme dar. Die Preisstellungen, z. B. bei „eBay“ liegen meistens erheblich darüber.

 

Bei Anreise mit dem Auto fallen mit einigen Ausnahmen grundsätzlich Garagen- bzw. Parkplatzgebühren am Ferienort an die überwiegend sehr kräftig sind (ca. 6,00 EUR – ca. 8,00 EUR/Nacht, Abweichungen nach oben und unten). Obwohl Park- und Garagenplätze für mich zum Objekt gehören und damit durch den Aktienkauf abgedeckt sein sollten kassiert Hapimag hier eine sprudelnde Einnahmequelle. Für welche Gegenleistung eigentlich und welche Kosten fallen dort für den Unterhalt eines Park- oder Garagenplatzes eigentlich noch an?

 

Hinzu kommen die vor Ort fälligen Nebenkosten. Beachten Sie dabei, dass zunächst grundsätzlich eine Pauschale für den Gesamtzeitraum erhoben wird. In der Regel ca. 60,00 Euro für eine Zwei-Zimmer-Ferienwohnung, unabhängig davon wie lange der Aufenthalt dauert. Weiter dann die Tagessätze an Nebenkosten. Meistens für die ersten sieben Tage liegen dann die Tagespauschalen täglich bis um ca. 30 Prozent über den ab dem 8. Tag anfallenden Pauschalen. Aus meiner Sicht lohnt ein Kurzaufenthalt bei Hapimag nicht. In den Nebenkosten sind nach meinem Erkenntnisstand teilweise auch Beträge für Leistungen enthalten die wahlweise in Anspruch genommen werden können bzw. die zur Unterhaltung angeboten werden? Sie zahlen also möglicherweise für Leistungen die Sie nicht in Anspruch nehmen.

 

Die An- und Abreisekosten fallen ebenso wie die Kosten der Lebensführung vor Ort an.

 

Hinzu kommen die Punktebelastungen gemäß den Wohnungskategorien. Wann werden bei Hapimag endlich die Kategorien der Wohnungen in der jeweiligen Wohnung so kenntlich gemacht, dass nachvollziehbar wird welcher Kategorie einer Wohnung zugewiesen wurde? In etlichen Beherbungsbetrieben eine durchaus übliche und informative Vorgehensweise.

 

Einige Beispiele (Zwei-Zimmer-Komfort-Wohnung, 1. Augusthälfte, Aufenthaltsdauer: 2 Wochen):

 

 

Binz                                       19 – 23 Wohnrechtspunkte/Nacht, Durchschnitt: 21   

                                    Aufenthalt 14 Tage:            Durchschnitt:                294 Punkte

                                                                                   Minimum:                  266 Punkte  

                                                                                   Maximum:                 322 Punkte

 

322 Wohnrechtspunkte – ca. 5,21 EUR/Wohnrechtspunkt – ca. 1.677,62 EUR

 

Pauschale Aufenthalt:                                                                             EUR   60,00

1.-7.Nacht:                          EUR 53,00                                                   EUR 371,00

Ab 8. Nacht:                        EUR 37,00                                                   EUR 259,00

Garage/Parkplatz:               EUR   7,00                                                   EUR   98,00

 

Möglicher Gesamtbetrag, ohne Abzinsung,

Ortstaxen und Versicherungsprämien:                                                  EUR 2.465,62

 

 

 

La Madrague                       20 – 24 Wohnrechtspunkte/Nacht, Durchschnitt: 22   

                                    Aufenthalt 14 Tage:            Durchschnitt:                308 Punkte

                                                                                   Minimum:                  280 Punkte  

                                                                                   Maximum:                 336 Punkte

 

336 Wohnrechtspunkte – ca. 5,21 EUR/Wohnrechtspunkt – ca. 1.750,56 EUR

 

 

Pauschale Aufenthalt                                                                               EUR   60,00

1.-7.Nacht:                           EUR 48,00                                                  EUR 336,00

Ab 8. Nacht:                        EUR 35,00                                                   EUR 245,00

Garage/Parkplatz:               EUR 4,00/6,00                                             EUR   84,00

 

Möglicher Gesamtbetrag, ohne Abzinsung,

Ortstaxen und Versicherungsprämien:                          :                       EUR 2.475,56

 

 

 

Damnoni                              19 – 23 Wohnrechtspunkte/Nacht, Durchschnitt 22    

                                    Aufenthalt 14 Tage:            Durchschnitt:            308 Punkte

                                                                                   Minimum:                  280 Punkte  

                                                                                   Maximum:                 322 Punkte

 

322 Wohnrechtspunkte – ca. 5,21 EUR/Wohnrechtspunkt – ca. 1.677,62 EUR

 

Pauschale Aufenthalt                                                                               EUR   60,00 

1.-7.Nacht:                           EUR 51,00                                                  EUR 357,00

Ab 8. Nacht:                        EUR 42,00                                                   EUR 294,00

Garage/Parkplatz:               EUR   3,00                                                   EUR   42,00

 

Möglicher Gesamtbetrag, ohne Abzinsung,

Ortstaxen und Versicherungsprämien:                          :                       EUR 2.430,62

 

 

 

Cefalu                                   20 – 24 Wohnrechtspunkte/Nacht, Durchschnitt 22

                                    Aufenthalt 14 Tage:            Durchschnitt:                308 Punkte

                                                                                   Minimum:                  280 Punkte  

                                                                                   Maximum:                 336 Punkte

 

336 Wohnrechtspunkte – ca. 5,21 EUR/Wohnrechtspunkt – ca. 1.750,56 EUR

           

Pauschale Aufenthalt                                                                               EUR   60,00 

1.-7.Nacht:                          EUR 50,00                                                   EUR 350,00

Ab 8. Nacht:                        EUR 38,00                                                   EUR 266,00

Garage/Parkplatz:               EUR   4,00                                                   EUR   56,00

 

Möglicher Gesamtbetrag, ohne Abzinsung,

Ortstaxen und Versicherungsprämien:                          :                       EUR 2.482,56

 

 

Sonnleitn                             13 – 20 Wohnrechtspunkte/Nacht, Durchschnitt 17

                                    Aufenthalt 14 Tage:            Durchschnitt:                 221 Punkte

                                                                                   Minimum:                  238 Punkte  

                                                                                   Maximum:                 280 Punkte

 

280 Wohnrechtspunkte – ca. 5,21 EUR/Wohnrechtspunkt – ca. 1.458,80 EUR

 

Pauschale Aufenthalt                                                                               EUR   60,00 

1.-7.Nacht:                           EUR 41,00                                                   EUR 287,00

Ab 8. Nacht:                         EUR 32,00                                                   EUR 224,00

Garage/Parkplatz:                EUR   8,00                                                   EUR 112,00

 

Möglicher Gesamtbetrag, ohne Abzinsung,

Ortstaxen und Versicherungsprämien:                                                  EUR 2.141,80

 

 

 

Flims                                     13 – 20 Wohnrechtspunkte/Nacht, Durchschnitt 17

                                    Aufenthalt 14 Tage:            Durchschnitt:                 221 Punkte

                                                                                   Minimum:                  238 Punkte  

                                                                                   Maximum:                 280 Punkte

 

280 Wohnrechtspunkte – 5,65 CHF/Wohnrechtspunkt – ca.       CHF 1.582,00 

 

Pauschale Aufenthalt                                                                                CHF   70,00                         

1.-7.Nacht:                           CHF 59,00                                                    CHF 413,00

Ab 8. Nacht:                         CHF 43,00                                                    CHF 301,00

Garage/Parkplatz:               CHF   9,00                                                     CHF 126,00

 

Möglicher Gesamtbetrag, ohne Abzinsung,

Ortstaxen und Versicherungsprämien:                          :                       CHF 2.492,00

 

 

 

Marbella                               19 – 23 Wohnrechtspunkte/Nacht, Durchschnitt 21

                                    Aufenthalt 14 Tage:            Durchschnitt:                266 Punkte

                                                                                   Minimum:                  294 Punkte  

                                                                                   Maximum:                 322 Punkte

 

322 Wohnrechtspunkte – ca. 5,21 EUR/Wohnrechtspunkt – ca. 1.677,62 EUR

           

Pauschale Aufenthalt                                                                                EUR   60,00 

1.-7.Nacht:                            EUR 41,00                                                   EUR 287,00

Ab 8. Nacht:                          EUR 35,00                                                   EUR 245,00

Garage/Parkplatz:                EUR   6,00                                                    EUR   84,00

 

Möglicher Gesamtbetrag, ohne Abzinsung,

Ortstaxen und Versicherungsprämien:                          :                       EUR 2.353,62

 

 

Durch die zahlreichen Variationen ist es schwerlich möglich eine individuelle auf den Einzelfall abgestimmte Berechnung aufzustellen. Die vorstehenden Beträge stellen somit nur eine Richtung dar. Diese zeigt mir jedoch, dass ein Kurzaufenthalt in einer Hapimaganlage für mich nicht interessant sein kann, auch nicht die punktefrei angebotenen Wochen bei diesen Nebenkosten. Die Nebenkosten bleiben in den punktefreien Wochen unverändert.

 

 Offensichtlich werden auch Leistungen mit diesen Nebenkosten abgedeckt die ich somit bezahle aber sehr häufig nicht nutze. Das gesamte Kostengefüge eines Hapimagurlaubs ist für mich nur sehr schwer und nur begrenzt nachvollziehbar.

 

Insbesondere die ausnahmslos pauschal abgedeckten Nebenkosten irritieren mich immer wieder, da deren Rechtfertigung, also die Höhe, sich mir verschlossen bleibt. Warum werden Nebenkosten nicht nach der Personenanzahl belastet, sondern nach der Wohneinheit? Die Personenzahl ist die die Kosten verursachende bzw. damit beeinflussende variable Größe. Nicht die Wohnung.

 

 

 

17.10.2021

„…Hier darf ernsthaft die Frage erlaubt sein, ob die Relation noch stimmt?!...“

 

 

 

20.07.2021

„willhaben.at“: „Urlaubsaktien mit Punkte gleich in den Urlaub 3.500,--"

Verkaufe meine Aktie mit über 400 Punkte von Hapimag weil ich sie nur wenig benutzen kann. Zahlte beim Kauf 10 000 Sfr…“ 

 

 

20.07.2021

Ausgehend von einer Mitteilung auf der WEB-Seite, gelesen am 20.07.2021, hat ein Wiener Verein, der vorgibt die Interessen der Hapimagaktionäre zu vertreten, ca. 4.500 Mitglieder. Hapimag hat laut Geschäftsbericht 2020: 121.742 Mitglieder und Aktionäre, davon 105.606 Aktionäre (227.437 im Umlauf befindliche Aktien).

 

 

21.07.2021

Medienmitteilung: „Willkür bei Kurtaxen: Je nach Gemeinde siebenmal teurer“

 

„presseportal.ch“: Medienmitteilung: „Comparis-Vergleich: Gästetaxen in Tourismusdestinationen - Willkür bei Kurtaxen: Je nach Gemeinde siebenmal teurer.“

 

„Bei den Kurtaxen herrscht Wildwuchs. Das zeigt eine Analyse von Comparis. In den Walliser Gemeinden Saas Fee, Saas Almagell und dem waadtländischen Montreux ist die Gebühr mit 7 Franken pro Nacht über 7-mal teurer als in Zug mit gerade mal 95 Rappen. «Bei der Festsetzung der Kurtaxen müssen die Dorfpolitiker kaum Rücksicht auf ihre Klientel nehmen. Schliesslich bezahlen Auswärtige diese Gebühr», sagt Comparis-Gebührenexperte …“.

 

 

 

Verkauf der Resorts Orlando (USA) und Nystedt (Dänemark)

06.08.2021

 

„hapimag.com“: „Im Rahmen der langfristigen Portfolio-Strategie haben wir unser Resort in Orlando (USA) verkauft. Weiter haben wir die Liegenschaft in Nysted (DNK) veräussert, die seit zehn Jahren verpachtet wurde. Die Verkaufserlöse in zweistelliger Millionenhöhe verwenden wir für weitere Investitionen in unsere Resorts.“

 

„Die Verkaufserlöse von USD 14 280 000.– und DKK 15 100 000.– werden in zukünftige Renovierungen sowie in Instandsetzungen der Resorts fliessen.“

 

Nach dem Kurs vom 04.08.2021 ergibt sich daraus ein Verkaufserlös in EUR in Höhe von ca. 12.065.906,21 EUR oder ca. 12.946.509,52 CHF beim Objekt Orlando. (Kurs Euro/US-Dollar – ca. 1,1835, Kurs Schweizer Franken/US-Dollar – ca. 1,1030)

 

Ebenfalls nach dem Kurs vom 04.08.2021 ergibt sich für das Objekt Nystedt ein Verkaufserlös in Höhe von ca. 2.179.443,40 CHF bzw. ca. 2.030.950,00 EUR. (1 DKK – 0,1345 EUR, 1 DKK - 0,144334 CHF)

 

Ich gehe davon aus, dass die Buchwerte für beide Objekte nur noch marginale Höhen ausweisen und somit diese Verkäufe das diesjährige Ergebnis stark positiv beeinflussen werden.

 

Eine Aussage dazu welche Renovierungen und Instandsetzungen explizit nun zusätzlich zu den geplanten Maßnahmen durchgeführt werden sollen erfolgte nicht. Allerdings darf wohl erwartet werden, dass diese vereinnahmten Beträge, wenn nicht sofort für zusätzliche Instandhaltungsmaßnahmen verwandt, dann zu einer Reduzierung der Jahresgebühren für den Aktionär führen werden, wenn Maßnahmen nur in der vorgesehenen Planungshöhe erfolgen?

 

Es kann nicht sein, dass diese Beträge aus den Objektverkäufen möglicherweise dann wieder einmal im System versickern?

 

Umgerechnet auf die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien, laut Geschäftsbericht 2020 - 227.437 Aktien, entfällt durch diesen Verkauf, Gesamtwert ca. 14.096.856,20 bzw. ca. 15.125.952,92 CHF auf jede Aktie ein Betrag von ca. 61,98 EUR bzw. ca. 66,51 CHF. Der Aktionär hat die Anschaffung der Sachwerte ermöglicht und danach angefallene Abschreibungen über die Jahresgebühren ausgeglichen.

 

Im Hapimag-Geschäftsbericht 2010 wurde der Anschaffungswert der damals noch vorhandenen Sachanlagen in den USA mit ca. 19.255.000 EUR ausgewiesen.

 

Der Anschaffungswert der dänischen Sachanlagen betrug laut Hapimag-Geschäftsbericht 2006 - 9.753.000 CHF. (Schlusskurs Schweizer Franken / Dänische Krone am 01.01.2007 – 1 Schweizer Franken – 4,623 DKK), entsprechend ca. 45.088.119,00 DKK.

 

 

28.07.2021

„holidaycheck.de“: „Die hohen Nebenkosten sind ein Ärgernis und trüben den sonst guten Eindruck…“  

 

28.07.2021

„holidaycheck.de“: „…Es war ein sehr entspannter und erholsamer Urlaub an einem herrlichen (aber auch sehr teuren) Fleckchen der Schweiz.“

 

 

20.08.2021

„punkt4.info“: Mobiliar und Raiffeisen lancieren Plattform für Wohneigentum“

 

„…Verwaltungsratspräsident ist Philipp Ries, der auch als Head of EMEA Assistant Distribution Partnership bei Google in Zürich tätig ist. Er ist ausserdem Verwaltungsratspräsident des Ferienanbieters Hapimag.“

 

 

 

19.08.2021

„holidaycheck.de“: „Die Nebenkosten sind einfach zu hoch. Es ist lohnt sich erst ab einer Woche Aufenthalt…“

 

20.08.2021

„holidaycheck.de“: „Bad Gastein und seine Baustellen. Dies gilt auch für das Ressort. Wir sind der Meinung, dass heutzutage bei der Höhe der Nebenkosten von ca. € 450,00 für 1 Woche ein Geschirrspüler standard sein sollte.“

 

 

22.08.2021

„infranken.de“: „Wegen Corona für den Urlaub mehr bezahlen? Wo der Sommerurlaub 2021 extrem teuer wird“

 

„…Im Mittel kosten Ferienwohnungen den Angaben zufolge in den Monaten Juni, Juli und August 2021 rund 108 Euro pro Nacht und damit 18,6 Prozent mehr als in den drei Sommermonaten des Vorkrisenjahrs 2019. Stärker ist der Preisanstieg mit gut 24 Prozent bei Hotels. Im Mittel müssen Urlauber pro Nacht in diesem Sommer rund 113 Euro zahlen.“

 

 

„rechner.club“: „Kosten für einen Urlaub berechnen“

 

 

„bild.de“: Urlaub 2021 bis zu dreimal teurer als vor Corona“ - Hotel und Ferienwohnung – „Viele Reisende verbringen ihren Urlaub in Deutschland, auch das wirkt sich auf die Preise aus: Hotels in Deutschland sind im August 27 Prozent teurer als im August 2019, Ferienwohnungen 14 Prozent. Noch drastischer sind die Steigerungen im Ausland: Die Durchschnittspreise für eine Ferienwohnung in Kroatien sind im Vergleich zu 2019 von 95 Euro auf 153 Euro gestiegen - ein Plus von 61 Prozent! In Dänemark liegt die Preissteigerung bei 55 Prozent (144 Euro/Tag), in Griechenland bei 38 Prozent (122 Euro/Tag). In Spanien liegt die Preissteigerung „nur“ bei zehn Prozent, allerdings ist dort der Durchschnittspreis mit 173 Euro pro Tag am höchsten…“

 

 

In den meisten Hapimaganlagen wurden Angebote reduziert oder entfielen ganz. Die Nebenkosten wurden aber fast überall nicht reduziert. Auch so können Preise erhöht werden.

 

 

Es gibt auch einige nicht unbedingt positive Meinungsäußerungen

19.08.2021

„holidaycheck.de“: Hapimag Resort Tonda: „Ein wunderschönes Resort, das in die Jahre gekommen ist und hinsichtlich Standards und Ausstattung überarbeitet werden sollte“...

 

 

20.08.2021

„holidaycheck.de“: Hapimag Resort Westerland: „Man hätte mich vorher informieren sollen, daß mein Appartement genau gegenüber einer Baustelle mit erheblicher liegt. Entfernung 10 m. Die Lärmbelästigung war vom frühen Morgen an wirklich störend. So etwas habe ich bei Hapi noch nicht erlebt. Bei einem gewerbsmäßigen Vermieter hätte ich Klage auf Minderung des Mietpreises erhoben. Die bei der Abreise angebotene Punktegutschrift ist ein Witz!“…

 

 

23.08.2021

„holidaycheck.de“: Hapimag Resort Cannero: „Leider ist diese Anlage schon sehr in die Jahre gekommen…“ „…Dusche war sehr versifft und entspricht nicht dem gewohnten Hapimag-Standard…“ „…Klimaanlage fehlt, Standventilator gibt es auf Anfrage (anscheinend jedoch nur 5 Stück!! für die gesamte Anlage) …“

 

 

01.09.2021

„holidaycheck.de“: Hapimag Resort Bad Gastein: „Eine tolle Anlage, auch wenn die Zimmer schon etwas in die Jahre gekommen sind…“

 

 

02.09.2021

„holidaycheck.de“: Hapimag Resort Cannero „Alles in der Nähe: Lago, Liegestühle, (nicht kostenfrei), Geschäft, Restaurants, Negativ: keine Umkleide, ungepflegter- hauseigener – Liegeplatz.“

 

 

31.08.2021

„holidaycheck.de“: Hapimag Resort Zell am See: „Bei Hapimag fühle ich mich immer bestens aufgehoben! Es stimmt einfach alles: die Freundlichkeit der MitarbeiterInnen, die Lage der Häuser, der Service, die Sauberkeit ... Zwar sind die Nebenkosten meist recht hoch, aber die zahle ich unter diesen Voraussetzungen gerne.

 

 

holidaycheck.de“: Hapimag Resort Flims: „Tolle Wanderwege, der Baumwipfel Pfad ist sehenswert. was nicht so gut ist, die Preise für Essen und Getränke und man benötigt immer Kleingeld oder eine App um zu Parken usw.“

 

 

07.09.2021

„holidaycheck.de“: Hapimag Resort Binz: „Top Lage direkt an der Ostsee. Rezeption, Freundlichkeit der Mitarbeiter und die Sauberkeit der gesamten Anlage ist TOP! Aber die Appartementausstattung ist alt ,beschädigt und absolut nicht mehr Zeitgemäß. Bei der Punktebelastung und den Nebenkosten ist eine neue Ausstattung dringend erforderlich. Die 'SWISSNESS' ist leider in den Appartement nicht mehr zu spüren. Die harten Betten sind liegetechnisch ein NOGO.“

 

 

09.09.2021

„holidaycheck.de“: Hapimag Resort Sonnleitn: „Atmosphärisch schönes Almdorf, hoch in den Karnischen Alpen. Für ältere Menschen/Gehbehinderte nicht geeignet. (Zu) kleiner Wellnessbereich für die grosse Anlage, Wohnungen mit Kachelofen sehr schön, Bad/Küche renovierungsbedürftig.“

 

 

24.09.2021

„holidaycheck.de“: Hapimag Resort Marbella: „Hotel liegt optimal, direkt an der 12km langen Uferpromenade. Die malerische Altstadt ist in kurzer Zeit zu Fuß zu erreichen. Viele Bars, Restaurants und Cafés in der Nähe. Das Hotel ist in die Jahre gekommen und auch die Rezeption entspricht nicht mehr dem Hapimag-Standard ( wo sind die 4 Sterne hin?).“

 

 

24.09.2021

„holidaycheck.de“: Hapimag Resort Marbella: „Die Zimmer sind Zimmer renovierungsbedürftig und die Bettensituation ist sehr unbefriedigend, alles ansonsten ist wunderbar. Inbesondere die Lage ist fantastisch…“

 

 

 

28.09.2021

„kryptoszene.de/“: Hapimag Aktie Kaufen oder Nicht? Unsere Zukunft Prognose 2021!“

 

 

 

Ändert sich etwas?

28.09.2021

 

Es hat nun mindestens vier Jahrzehnte gedauert bis bei Hapimag die Erkenntnis umgesetzt wurde, dass den Aktionären eine verständliche und zumutbare Möglichkeit angeboten werden muss sich von Hapimagaktien zu trennen. Jetzt bietet Hapimag die Nutzung eines „Marktplatzes“ auch für deutsche Nutzer an. Der große Knaller ist dies ebenso wenig, wie die modifizierten Vertragsbedingungen die eine Rückgabemöglichkeit andeuten.

 

Betrachte ich die Durchführungsbestimmungen, dann hat Hapimag alles weiter in der Hand und trifft auch die letzte Entscheidung wie und ob eine Möglichkeit daraus wird. Bleibt aber letztendlich total außen vor. Der „Marktplatz“ bietet nur die Möglichkeit zu einer Kontaktaufnahme zwischen den Interessenten mit offenem Ausgang. Eine Rücknahme der Aktien durch Hapimag erfolgt dadurch nicht.

 

Hapimag behält eben immer alles im Griff. Flexibilität wird zwar angedeutet und propagiert, aber wenn ich es so betrachte, es hat alles seine Grenzen. Ich sehe es als PIN-Wand auf der hier dann eben abgelegte Hapimagaktien der Gegenstand sind. Was ist daran praktikabel und flexibel?

 

Angeboten wird die Nutzung eines Kleinanzeigenportals wo sich Käufer und Verkäufer finden können. Ähnlich dem Kleinanzeigenbereichen der kostenlosen Werbezeitschriften oder der Tagespresse, zugänglich nur für angemeldete Nutzer. Wohl eigentlich nur Hapimagaktionäre?

 

Eigentlich verkauft man über so ein Portal den Trödel der im eigenen Hausstand nicht mehr benötigt wird?

 

Mit der Hapimagaktie ist es ebenso wie mit dem neuen Auto. Steht es erst einmal auf dem Hof, dann ist es schon ca. 25 Prozent weniger wert gegenüber dem Kaufpreis. Danach steigen dann die Unterhaltungskosten und die sonstigen laufenden Kosten während das Objekt immer weniger wert wird. Bisher sind die Jahresgebühren bei Hapimag fast ständig gestiegen. Die Nebenkosten ohnehin. Der Aktienwert verharrt auf niedrigem Niveau. Der in der Jahresbilanz ausgewiesene „Substanzwert“ ist auch fast statisch.

 

Es muss also jemand gefunden werden der die erwartete Preisstellung bezahlt.

 

Ob dieser „Marktplatz“ nun das Hapimagproblem der geringen Nachfrage nach Aktien lösen wird bezweifle ich. Diese Kontaktmöglichkeit besteht nur für den Personenkreis der bestehenden Aktieninhaber. Also eigentlich alles wie gehabt, man schmort weiter im eigenen Saft mit einem weiteren System dessen Grundgedanke in anderer Form seit Jahrzehnten schon ähnlich versucht wurde aber wenig erfolgreich war. Für mich wird nur ein Feigenblatt geschaffen, ein ernsthaftes Bemühen hierdurch etwas zu bewirken kann ich für mich nicht erkennen.

 

Ich kann nicht erkennen, dass durch die Schaffung dieses „Marktplatzes“ das Problem der Aktienrücknahme und des Aktienverkaufs gelöst wird.

 

Auffallenden Werbemaßnahmen des Unternehmens zum Verkauf der Aktien konnte ich in den vergangenen Jahren nicht feststellen.

 

Hapimag ist weiter nicht in der Lage über den eigenen Schatten zu springen und auch mal wirklich etwas Neues, vor allen Dingen erfolgversprechendes, auf den Weg zu bringen. Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass dieser „Marktplatz“ für Aktien ebenso läuft wie der unübersichtliche, jetzt etwas modifizierte, „Punktekiosk“.

 

Informell ist die jetzige Vorgehensweise des Punktezukaufs bzw. -verkaufs für mich nicht und keine bessere Lösung gegenüber der früheren Handhabung. Es könnten ähnlich, wie früher beim „Punktekiosk“ bei diesem „Marktplatz“ für Aktien auch nur die Angebote interessant sein die ein Schnäppchen versprechen, alle anderen Angebote werden zu Ladenhütern. Grundproblem ist natürlich dabei auch, dass es immer ein Aktionär sein muss der Aktien bereits besitzt und dann noch weitere dazu kauft.

 

Dieses Feld beackert Hapimag nun aber schon seit mindestens dreißig Jahren. Den mäßigen Erfolg sehen wir regelmäßig in der Jahresbilanz. Dieser „Marktplatz“ erreicht nicht den freien Markt, sondern lediglich einen arg begrenzten Bereich.

 

Es gibt auch andere Möglichkeiten Hapimagaktien zu erwerben bzw. zu veräußern, z.B.:

 

„willhaben.at“: „Beschreibung - Ich verkaufe zwei Hapimag A Aktien zu je 1700€ und

277 Reisepunkte zu je 1.50€, davon 156 Stk gültig bis 4/26 und 120 Stk bis 4/27,

zuzüglich Überschreibungsgebühr von 120 Cfr

In Summe etwa 4.000€“

 

 

Ich war vor einigen Wochen für eine Woche in einer Hapimaganlage. Auch dort ändern sich offensichtlich weiter die Zeiten? Wobei ich diesbezüglich keine Qualitätsverbesserung feststellen kann. Offensichtlich wird angestrebt das Qualitätsniveau mindestens weiter etwas zu reduzieren. Diese Entwicklung beobachte ich für mich allerdings nun schon seit einigen Jahren. Das Endziel wurde diesbezüglich aber wohl noch nicht erreicht?

 

Wie ich dort der hauseigenen „Fernsehwerbung“ entnehmen konnte bestand dort im Resort die Möglichkeit des Punktezukaufs über die Rezeption. Auf meine Frage bei der Rezeption nach der ungefähren Preisstellung erhielt ich acht bis zehn Euro für einen Wohnrechtspunkt zur Antwort. Ich überlasse es Ihnen zu beurteilen, ob dies nun ein „Mondpreis“ war.

 

Vielleicht verkauft dann die Rezeption vor Ort demnächst auch noch Hapimagaktien?

 

Weiter konnte ich der hauseigenen Fernsehwerbung entnehmen, dass man es begrüßen würde, wenn sich die Nutzer dazu entschließen könnten ihre Erfahrungen beim Aufenthalt bei „Holiday Check“ darzulegen. Es wurde zwar nicht so dargestellt, aber vermutlich ist auch dabei die Rezeption des Ferienorts gerne bereit Hilfestellung bei der Formulierung zu leisten?

 

Die Werthaltigkeit und Aussagekraft eines „Holiday-Check-Awards“ oder ähnlich verschließt sich mir ohnehin völlig. Es stellt sich für mich nur die Frage was mit den Hapimagstandorten los ist, die eine derartige Bewertung nicht erhalten haben. Darf ich daraus Rückschlüsse ableiten?

 

Wozu wird dann noch der Fragebogen des „Hapimag Customer Service“ benötigt? Zu diesen Aussagen konnte ich bei Hapimag bisher keine Auswertung finden.

 

Ich frage mich ohnehin, wenn ich die Ausführungen diverser Nutzer bei „Holiday Check“ so betrachte was einige Aktionäre dort so feststellen und erleben bzw. erwarten? Hapimag stellt eine Ferienwohnung zur Verfügung und kein betreutes Wohnen. Auch keinen Pauschalurlaub. Was soll eigentlich noch alles über die Nebenkosten finanziert werden?

 

„holidaycheck.de“: „…und sehr freundliche, professionelle Betreuung…“

 

Mein Kontakt zum Hapimagpersonal besteht jedenfalls in der Regel aus maximal ca. fünf Minuten bei der Anmeldung und dann ca. drei Minuten bei der Abmeldung. Wozu diese teilweise ellenlangen Öffnungszeiten der Rezeptionen benötigt werden kann ich nicht nachvollziehen.

 

Bei diesem Aufenthalt hat mich an dieser Anlage dann doch einiges irritiert. Die Punktebelastung für meinen Aufenthalt betrug null Punkte. Auch sonst ist die Punktebelastung dort übersichtlich. Die hohen Nebenkosten werden aber nicht reduziert und diese stellen doch einen wesentlichen Teil der Kostenbelastung bei einem Hapimagaufenthalt dar.

 

24.09.2021

„holidaycheck.de“: „Ich bin seit über 30 Jahren Hapimag-Aktionär und habe mich in den zahlreichen Resorts immer wohlgefühlt. Mittlerweile hat das Preisniveau (lokaler Kostenbeitrag) aber eine Größe angenommen, dass wir uns auch Alternativen ausprobieren.“

 

Ich konnte nicht feststellen, dass seit meinem letzten Aufenthalt dort vor einigen Jahren für mich erkennbare Instandhaltungsarbeiten durchgeführt wurden. Diese Anlage ist für mich in den Bereichen die mir zugänglich waren abgewohnt und ein totaler Sanierungsfall.

 

Ich erinnere mich an einen Aufenthalt in Bad Kleinkirchheim dort ca. ein Jahr bevor die Anlage dann verkauft wurde. Für mich gleichen sich diese Bilder.

 

Kein Geschirrspüler, keine Mikrowelle, keine Möglichkeit eine Pizza oder ähnliches in einem Herd zu erhitzen. Abgewohnte Einrichtung und ein nostalgischer Zustand. Was vorhanden war funktionierte allerdings ausnahmslos.

 

Coronabedingt waren zwangsläufig Änderungen und Reduzierungen erforderlich. Daraus erfolgte Kostenreduzierungen wurden wohl nicht über eine Reduzierung der Nebenkosten an den Nutzer weitergegeben? Einiges wird man wohl auch gerne gestrichen haben, „Corona“ sei Dank. Die durch „Corona“ teilweise eingeführten schlechten Gewohnheiten werden wohl in vielen Fällen bleiben? Wenn wir irgendwann „Corona“ hoffentlich hinter uns haben werden, dann wird wohl Vieles von dem was gestrichen wurde wohl nicht wieder eingeführt werden? Ich bin gespannt ob dann irgendwann der Begrüßungscocktail bei Hapimag wieder stattfinden wird? „Corona“ wird wohl in etlichen Bereichen ein ständiges Alibi für irgendwelche reduzierende bzw. belastende Maßnahmen bleiben?

 

Der Gipfel im Angebot war allerdings das Parkhaus.

 

Dass die Parkplätze dort, ebenso nach meiner Einschätzung in zahlreichen anderen ähnlichen Hapimagobjekten, eigentlich nur für Fahrzeuge des Grundsteinlegungsjahres geeignet sind ist allgemein wohl bekannt? Sieben Euro/Tag aber für einen Einstellplatz in einem Parkhaus welches wohl nach meiner Einschätzung seit der Grundsteinlegung keine für mich erkennbare Instandhaltung oder Renovierung mehr erlebte, für mich einen eher, ausgehend vom Parkhausstandard, ungewöhnlichen, verwahrlosten Eindruck erweckte, hat mich dann doch auch noch irritiert.

 

Allerdings wohl kein Einzelfall? – „holidaycheck.de“: „…In der Garage geht es derzeit sehr eng zu !Die Autos werden immer breiter, so daß ich dieses Jahr zweimal über die Heckklappe einsteigen mußte ! Irgendwie lustig, aber eigentlich ein Unding“…

 

„holidaycheck.de“: „…Parkplatzgebühren sind zu hoch…“

 

Bei Hapimag gab es durchaus Zeiten in denen alles, entsprechend der Preisstellung, mindestens hundertprozentig in Ordnung war. Es war einmal…

 

 

 

19.09.2021

„willhaben.at“: „Hapimag A-Aktie, Urlaub, Ferien, Ferienhaus, Wohnung, Apartment, Hotel, Reise Gutschein - € 1.800“

 

19.09.2021

„willhaben.at“: „Hapimag Classic Aktie - € 1.990“

 

 

 

Einige, wenige Beispiele aus dem Bereich „holidaycheck.de“. Keine repräsentative Auswahl. Nicht alles ist nur positiv:

 

01.10.2021

„holidaycheck.de“: Hapimagferienanlage Bad Gastein: „Allg. Zufriedenheit,etwas in die Jahre gekommen, Bäder und Toiletten sind renovierungsbedürftig, Ambiente des Kaiserhofes sehr ansprechend…“

 

01.10.2021

„holidaycheck.de“: Hapimagferienanlage Binz: „Tolle Lage an der Strandpromenade. Schönes Apartment, bequem und komfortabel eingerichtet. Allerdings ist das Bad etwas in die Jahre gekommen, vor allem die Dusche bräuchte eine Renovierung... Wir hatten Glück mit der Lage unserer Wohnung - nicht alle Apartments sind bezüglich Aussicht / Besonnung günstig gelegen.“

 

05.10.2021

„holidaycheck.de“: Hapimagferienanlage Hörnum: „Das Ressort Hörnum ist in die Jahre gekommen und renovierungsbedürftig. Die Corona-Pause ist leider nicht für Schönheitsreparaturen genutzt worden. Die Außenanlagen wirken ungepflegt. Rostige Wäschetrockner auf den Balkonen und Rost in der Spülmaschine wirken nicht vertrauenserweckend. Das Hapimag-Personal vor Ort ist sehr bemüht und immer freundlich. Die gastronomischen Angebote allerdings sind eine einzige Enttäuschung. Das Bistro am Strand ist, was Öffnungszeiten und Angebote anbelangt, ein Witz und im Restaurant stimmen Qualität, Leistung und Preis nicht überein. Für uns war Hörnum bisher das schlechteste Hapimag Ressort, was wir besucht haben.“

 

05.10.2021

„holidaycheck.de“: Hapimagferienanlage Bad Gastein: „Einfache Ferienunterkunft, sehr hellhörig. Der Ort Bad Gastein ist zur zeit ( bis ende 2023 )eine große Baustelle. Belästigung durch Lärm und Staub sowie Strassensperrungen…“

 

05.10.2021

„holidaycheck.de“: Hapimagferienanlage Sonnleitn: „Direkt im Wandergebiet auf dem Berg. Neuer Sauna- und Schwimmbadbereich. Nur Küche und Bad etwas in die Jahre gekommen. Ansonsten sehr schön!“

 

 

Was sind Bewertungen wert?

10.10.2021

 

Einige weitere Beispiele aus dem Bereich „holidaycheck.de“ und deren Richtungsaussagen: Bis vor einigen Wochen waren es häufig „kompetentes“ und „freundliches“ Personal. Das dürfen wir Aktionäre bei einem Aufenthalt erwarten und ist eine Selbstverständlichkeit beim Anspruch dieses Unternehmens und bedarf eigentlich keiner besonderen Erwähnung.

 

Dann wurden die hervorragenden guten Ferienanlagen und deren herausragend guter Zustand gepriesen.

 

Jetzt sind die Hapimagrestaurants mit der Lobpreisung an der Reihe? Ich habe vor einigen Wochen auch ein Hapimagrestaurant mehrmals besucht. Die Spannbreite der Qualität dort war gewaltig. Mein persönlicher Eindruck war - von sehr gut bis sehr mies war alles vertreten. Dort war aus meiner Sicht noch reichlich Luft nach oben drin. Beim Preis nach meiner Einschätzung allerdings wohl kaum? Bei dieser Preisstellung erwarte ich ein gleiches Niveau mit entsprechend sehr guter Qualität. Es war natürlich eine Einzelbetrachtung. Wie sagte mir vor einiger Zeit ein Aktionär nach einem Restaurantbesuch in einem Restaurant einer anderen Hapimaganlage? „Von diesen Portionen werden meine Söhne nicht satt…“

 

Hapimag gibt sich familienfreundlich. Bei den Speisekarten der Hapimagrestaurants besteht wohl erheblicher Nachholbedarf diese familienfreundlich zu gestalten? Für mich muss es nicht nur „Haute Cuisine“ oder der annähernde Versuch in diese Richtung sein. Das Restaurantkonzept bei Hapimag bedarf nach meiner Ansicht einer neuen Ausrichtung.

 

07.10.2021

„holidaycheck.de“: „…Im Restaurant waren die Tagesgerichte abwechslungsreich und lecker…“

 

07.10.2021

„holidaycheck.de“: „…Auch das Restaurant bietet auserlesene Essen vom feinsten…“

 

07.10.2021

„holidaycheck.de“: „…Die Fragen wurden kompetent beantwortet und das Restaurant hat uns stets gut versorgt…“

 

07.10.2021

„holidaycheck.de“: „…Auch die Umgebung läd zu schönen Wanderungen ein und danach ab ins Bad und in die Sauna bevor man sich im Restaurant laben kann!...“

 

„holidaycheck.de“: „…Kulturell und kulinarisch gibt es hier einige Highlights zu entdecken…“

 

08.10.2021

„holidaycheck.de“: „…Restaurant Preis Leistung ist gut,Zugang zum See sehr steinig, hier währe ein Steg wünschenswert.“

 

„holidaycheck.de“: „…Lage, Restaurant und Mitarbeiter sind spitze…“

 

Warten wir mal ab was als nächstes „beworben“ wird? Vielleicht wird es auch nur etwas abwechslungsreicher gestaltet werden?

 

 

Nicht mehr so ganz aktuell, aber trotzdem informativ?:

 

Timesharing: Urlaub lebenslänglich

 

 

„wochenblatt.es“: „Der kanarische Abgeordnete trug den Dringlichkeitsantrag vor: Gesetzentwurf über Time- sharing in Vorbereitung…“

 

 

„Hotel-Abo Start-up „MyFlexHome“ gewinnt bei Gründerwettbewerb“

30.10.2021

 

„openpr.de“: „Das Münchener Start-up MyFlexHome bietet mit einer Vermittlungsplattform für Hotel-Abos die Alternative zur klassischen Zweitwohnung oder langem Pendeln. So können Arbeitnehmer ihren Wohnort unabhängig von ihrem Arbeitsort wählen und für die notwendigen Tage im Büro zu einem konstanten Preis im Hotel übernachten...“

 

 

Was unterscheidet Hapimag heute noch von anderen Anbietern im Ferienwohnungsgeschäft?

17.11.2021

 

Oder anders herum gefragt was bietet Hapimag was anderswo nicht auch in entsprechender Qualität, zumindest bei einer ähnlichen Preisstellung, mindestens auch angeboten wird?

 

Der eklatante Unterschied liegt für mich zunächst darin, dass eine Beteiligung in Form eines Aktienkaufs erforderlich ist.

 

„1. Aktie «Hapimag Classic»: CHF 3630.– 

 

2. Aktie «Hapimag Classic»: CHF 2630.–

 

Ab der 3. Aktie «Hapimag Classic»: CHF 2330.–

 

Pro Aktie erhalten Sie jährlich 60 Wohnpunkte. Im Gegenzug fällt ein Jahresbeitrag an (Stand 2021: CHF 339).“

 

Hapimag bietet ca. 5.000 Ferienwohnungen zurzeit an ca. 58 Standorten an. Ein kleiner Nischenanbieter mit übersichtlichem Angebot. Stagnierende Entwicklung mit wohl arg übersichtlichen Zukunftsaussichten. Nach Jahren hat man es immer noch nicht geschafft, trotz beträchtlicher Reduzierung der Anzahl der aufgelegten Aktien, für sämtliche dieser Aktien einen Nutzer, also Aktionär, zu finden.

 

Neue Aktien wurden seit Jahren nicht mehr aufgelegt.

 

Es dürfte an der Zeit sein diesem Unternehmen nur noch die Aufmerksamkeit zu schenken die angemessen sein könnte, denn dieses Modell belastet den Nutzer nur kostenmäßig beträchtlich und bringt aus meiner Sicht keinen Mehrwert bzw. zusätzlichen Nutzen für den Aktionär bzw. das Mitglied.

 

Ein genossenschaftlich orientiertes Modell sieht auch anders aus. In einem genossenschaftlichen Modell werden sämtliche Anteilsinhaber gleich behandelt und es erfolgt keine Belastung nach Anteilsanzahl.

 

Auch ist die „Non-Profit-Variante“ für mich nicht erkennbar, denn die Belastung wird so lange angepasst, in der Regel gesteigert, bis es eben passt und etwas übrig bleibt. Das hat natürlich für den Anbieter den Vorteil, dass dieses Unternehmen nie Bestandprobleme bekommen wird, denn die Anteilsinhaber gleichen ständig sämtliche Belastungen aus. Sei es durch Nutzung oder durch Zahlung der Jahresgebühr. Die Nebenkostenpauschale scheint mir eine variable Größe zu sein über die dann Abweichungen ausgeglichen werden so lange bis es eben passt?

 

Liquiditätsprobleme gibt es ebenfalls nicht, denn die Abschreibungen führen über die Jahresgebühr zu Mittelzuflüssen und werden letztendlich wohl dazu genutzt um den Geschäftsbetrieb am Laufen zu halten und nicht um neue Objekte zu ermöglichen. Der Einstieg wird so zumindest zum zweiten Mal „bezahlt“.

 

Abgesehen davon fließen ständig die Nebenkosten zu die vor Ort nach Aufenthaltsende erhoben werden.

 

Gewinne können somit nur ausgewiesen werden, wenn Jahresgebühren oder Nebenkosten zu hoch angesetzt sind?

 

Wer meint das Hapimag ein für ihn geeignetes Modell ist oder sein könnte der möge es nutzen und, aus meiner Sicht heraus, damit, trotz vielfältiger Unzulänglichkeiten und hoher, überwiegend für mich nicht nachvollziehbarer Preisstellungen, glücklich werden.

 

Hapimag ist kein Erfolgsmodell, zumindest so wie es seit Jahren betrieben wird. Die Größenordnung in der es zwangläufig betrieben werden muss ist kein Modell bei dem es kostenmäßige Synergieeffekte gibt oder geben wird. Die Lasten werden auf zu wenige Schultern verteilt. Qualitätsmäßig ähnliche Möglichkeiten gibt es bei ähnlicher Preisstellung reichlich am Ferienwohnungsmarkt. Es muss daher „keine Kuh gekauft werden um ein Glas Milch zu bekommen“. Zusätzlich zur ohnehin hohen Kostenbelastung wird noch eine ständige finanzielle Verpflichtung eingegangen. Eine finanzielle Verpflichtung die auch dann anfällt, wenn in dem einen oder anderem Jahr kein Aufenthalt angetreten wird.

 

Alles ist bis ins Letzte reglementiert. Ein freier Gestaltungsspielraum für den Aktionär ist für mich kaum erkennbar. Selbst wenn Wohnrechtspunkte nicht genutzt werden verfallen diese nach Jahren entschädigungslos.

 

Nach zunächst reger Neubautätigkeit in den Gründerjahren sind die Anlagen mittlerweile weitestgehend in die Jahre gekommen. Auch die ständig durchgeführten Instandhaltungs- und Renovierungsausgaben täuschen nicht darüber hinweg, das vielerorts noch erhebliche Anstrengungen erforderlich sind bzw. sein werden um aktuelle Erwartungen und Standards zu erfüllen. Hapimag tut sich schwer damit in allen Anlagen einen gleichen Standard bzw. ein gleiches Niveau vorzuweisen. Die etwas differenzierten Punktebelastungen gleichen dies für mich nicht aus.

 

Instandhaltung und Reparatur fallen auch insbesondere durch die mittlerweile hohen Auslastungen an. Die Mittel die dafür aufgewandt werden um die daraus resultierenden Abnutzungen usw. zu beseitigen erscheinen mir zu gering.

 

Aus meiner Sicht hat der angebotene Standard im Laufe der Jahre immer weiter nachgelassen.

 

Es gibt auch heute noch zahlreiche Ferienwohnungen die nicht einmal über einen Geschirrspüler verfügen. Auch gibt es an etlichen Standorten Probleme mit den WLAN-Anschlüssen? Eine Mikrowelle gehört auch nicht überall zur Standardausrüstung und selbst in südländischen Ferienorten ist es in etlichen Ferienwohnungen problematisch eine Pizza zu erwärmen.

 

Parkplätze, insbesondere in den Garagenanlagen, werden kostenmäßig kräftig belastet obwohl meistens der Standard dort dem Baujahr entspricht und in vielen Parkanlagen mindestens fahrerisches Können erforderlich ist um dort nach dem Einparken auch noch das Auto verlassen zu können. Es ist da oft sehr hilfreich zu den Schlanken zu gehören.

 

Für Allergiker ist es teilweise problematisch, weil bei Hapimag Haustiere gestattet sind. Dies in sämtlichen Wohnungen. Es gibt keine Wohnungen im Angebot die eine Nutzung mit Haustier nicht gestatten. Es werden keine entsprechend gekennzeichneten Wohnungen ausgewiesen.      

 

Es ist auch schwerlich nachvollziehbar ob die zugewiesene Wohnung der gebuchten Kategorie entspricht.

 

Bedingt durch die vor Ort zu entrichtende Nebenkostenpauschale je Wohnung ist es überlegenswert mit welcher Personenanzahl die Wohnung genutzt werden sollte. Die Pauschale fällt an egal ob die Zwei-Zimmerwohnung mit einer oder vier Personen genutzt wird. Ein- bzw. Zweipersonennutzer leisten eben eine soziale Komponente?

 

Neue Objekte sind Mangelware. Neue Länder und damit neue Möglichkeiten sind im vergangenen Jahrzehnt nicht dazu gekommen. Da die Anzahl der neuen Aktionäre in den vergangenen Jahren auch recht übersichtlich war dürften für neue Anlagen wohl auch in Anbetracht des bestehenden Renovierungsstaus keine dafür ausreichenden erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen?

 

Man hat sich zwar in Steinhausen ein neues Verwaltungsgebäude gegönnt, für das inzwischen wohl die Erkenntnis gekommen sein dürfte, dass dieses total überdimensioniert ausfiel. Das passt für mich aber zu dem für die Größenordnung dieses Unternehmens völlig überzogenen Verwaltungsapparat.

 

Das Verwaltungsgebäude lässt sich kaum mehr reparieren, beim Verwaltungsapparat sehe ich da durchaus beträchtliche Möglichkeiten, wenn fremde Hilfe beauftragt wird.

 

Ich kann nicht beurteilen ob das Wissen der Kompetenzträger bzw. deren fachliche Kompetenz den Erfordernissen dieses Unternehmens noch entspricht. Mein persönlicher Eindruck ist, dass zumindest in einigen Bereichen durchaus darüber nachgedacht werden müsste ob dort nicht insbesondere langjährige Besetzungen einer Überprüfung bedürfen?

 

Den langjährigen Aktionären gehen dann irgendwann die Möglichkeiten aus andere zusagende Objekte aus dem Hapimagangebot zu besuchen. Für Urlauber die es lieben sich für den gleichen Urlaubsort über Jahre zu entscheiden mag das Angebot interessant sein?

 

Hapimag Resort Braunlage: holidaycheck.de: „Bereits mehr als 10 mal dort gewesen, einfach immer wieder schön…“

 

Aber damit nicht genug. Mit der Zeichnung der Aktien wird auch eine feste Verpflichtung auf viele Jahre eingegangen. Eine Rückgabe bzw. Verkauf der Aktien ist bisher ein schwieriges Geschäft. Großanlagen wurden im vergangenen Jahrzehnt nur in Hörnum und Cavallino neu gebaut.

 

Um einen mehrwöchigen Sommerurlaub zur besten Reisezeit antreten zu können benötigen Sie nach meinem Erkenntnisstand mindestens ca. drei Aktien unter zusätzlicher Nutzung der derzeitigen Zukaufsmöglichkeiten von 120 Wohnrechtspunkten je Aktie.

 

Mit jeder Aktie gehen Sie eine feste jährliche Zahlungsverpflichtung ein:

 

„Pro Aktie erhalten Sie jährlich 60 Wohnpunkte. Im Gegenzug fällt ein Jahresbeitrag an (Stand 2021: CHF 339)“

 

Ab drei Aktien gibt es einen kleinen Nachlass auf die Jahresgebühren. Bei drei Aktien fällt dann ein Jahresbeitrag, Stand 2021, in Höhe von ca. 888,26 EUR an.

 

Eine Garantie eine freie Wohnung zum gewünschten Zeitraum am gewünschten Urlaubsort zu bekommen gibt es nicht.

 

Nebenkosten und Jahresgebühren sind, mit wenigen Ausnahmen in den vergangenen Jahren ständig angehoben worden.

 

Warum soll ich nun dafür um bei Hapimag einen Ferienaufenthalt buchen zu dürfen zunächst etliche Tausend Euro investieren für einen Aufenthalt den ich auch ohne vorherige Eintrittsgeldzahlung an den gleichen Standorten, aber auch uneingeschränkt darüber hinaus, bekommen kann. Es gibt bei Hapimag nichts was es woanders nicht auch geben wird? Dort aber ohne eine feste Verpflichtung eingehen zu müssen.

 

Ein Engagement bei Hapimag kann daher aus meiner Sicht nur auf Jahrzehnte ausgerichtet sein, wenn es interessant sein soll?

 

Entweder findet Hapimag noch einen Weg ein flexibleres Angebot auf den Weg zu bringen welches nicht an jeder Ecke in ähnlicher Form auch zu haben ist oder es wird ein Auslaufmodell. Es ist an der Zeit dem potentiellen Interessenten zu erklären was nun an Hapimag so einzigartig ist, dass ein Einstieg dort erfolgen muss und sinnvoll und zweckmäßig ist.

 

Hapimag ist in die Jahre gekommen. Gegenüber den Gründerjahren und den ersten Jahrzehnten danach, in denen Hapimag Maßstäbe für eine Ferienwohnung setzte, hat der Ferienwohnungsmarkt seit Jahren gegenüber Hapimag aufgeholt und Hapimag vielfach auch überholt. Es reicht eben nicht mehr aus, dass man sich darauf verlassen kann eine adäquate und entsprechend ausgerüstete Ferienwohnung vorzufinden und was auch sehr positiv zu bewerten ist einen Ansprechpartner vor Ort zu haben der die eigene Sprache spricht und die örtlichen Verhältnisse kennt und gerade auch in einem Problemfall Hilfestellung leistet. Das haben andere mittlerweile auch.

 

Hapimag setzt heute keine Maßstäbe mehr.

 

Eine hohe Preisstellung allein ist nicht unbedingt ein ausreichendes Qualitätsmerkmal. Werbemäßige Aktivitäten die kaum auffallen auch nicht. Eine sich nur marginal jährlich verändernde Anzahl von Neuaktionären und -Mitgliedern kann auch keine Grundlage für eine hoffnungsvolle Zielrichtung und eine ersprießliche Zukunft sein? Ein Unternehmen benötigt Wachstum. Das Modell Hapimag benötigt neue Aktionäre die das System auch nutzen.

 

Das System Hapimag funktioniert trotzdem deshalb, weil es auf die Alimentierung des Geschäftsablaufs durch die Zahlungen der Aktionäre ausgelegt ist. Selbst wenn keine Nutzung stattfinden würde sind ausreichend Mittel vorhanden, bzw. fließen zu, um problemlos weiter zu existieren. Die Jahresgebühren z. B. fallen auch dann an, wenn keine Nutzung erfolgt.

 

Hapimag unterliegt nicht den Zwangsläufigkeiten des Marktes und ist nicht darauf angewiesen ein marktgerechtes Angebot anzubieten. Deshalb muss man dort auch auf viele Abläufe eben nicht reagieren.

 

Sehe ich mir die Abläufe und Geschäftsergebnisse während des bisherigen Zeitraums der „Corona-Pandemie“ an, dann hat dies keine für mich erkennbaren Spuren bei Hapimag hinterlassen. Zum Beispiel wurden Leistungen eingestellt bzw. reduziert, dadurch Kosten gesenkt. Die Nebenkosten wurden nicht reduziert, ebenso auch nicht die Jahresgebühr. Nur die Leistungen wurden coronabedingt gestrichen. Instandhaltungsmaßnahmen wurden eben vertagt bzw. ausgesetzt, usw. usw.

 

Hapimag erlöst auch aus zahlreichen Nebentätigkeiten in Verbindung mit der Vermietung der Ferienwohnungen so manchen Euro. So zum Beispiel aus dem Restaurantbereich, dem Wellnessangebot usw. usw. Wo blieben die Erträge aus diesen Tätigkeiten? Nach der offiziellen Darstellung werden die Überschüsse aus diesen Bereichen zur Reduzierung der Nebenkosten vor Ort verwandt? Woher kommen dann aber Überschüsse bzw. es werden Gewinne ausgewiesen, wenn so vorgegangen wird?

 

Was hat sich am System Hapimag in den Jahrzehnten seines Bestehens nach den Gründungsjahren eigentlich positiv für die Aktionäre geändert? Dazu fällt mir nichts ein.

 

 

Reise-Aktien

20.11.2021

 

„de.investing.com“: „Reise-Aktien und börsengehandelte Fonds (ETFs) rücken ins Rampenlicht, als sich viele Amerikaner darauf vorbereiten, zu Thanksgiving zu Familie und Freunden zu reisen. Die Tage vor dem vierten Donnerstag im November (in diesem Jahr der 25. November) und die Tage unmittelbar danach sind in der Regel die wichtigste Reisezeit in den USA.“

 

 

Buchungsportal HolidayCheck:

30.11.2021

 

„wiwo.de/“: „Eine Kapitalspritze brauchte das Buchungsportal HolidayCheck Anfang 2021. Reisen und Mietwagen waren nicht gefragt. Aktionär … hat sich damals an der Kapitalerhöhung beteiligt, weil er das Unternehmen retten wollte. Dafür bekam er Aktien für 1,65 Euro pro Stück…“

 

 

Die Preise von Ferienwohnungen explodieren

04.03.2022

 

„nzz.ch“: „Einheimische werden verdrängt“ – „Hält die Nachfrage nach Wohnraum in den Alpen weiterhin an, was durchaus plausibel ist, dürften die Preise in den dortigen Gemeinden weiter deutlich steigen.“

 

 

Franken erreicht Parität zum Euro

08.03.2022

 

„nzz.ch“: „Der Franken erreicht die Parität zum Euro – warum ist die Währung so stark?“ – „Die amerikanische Währung legt gegen ihre europäischen Pendants auf breiter Front stark zu, gegen den Rubel sogar zweistellig. Nur der Franken kann mithalten: Er hat am Montag zum Euro die Parität und damit den höchsten Stand seit der Aufgabe der Kursuntergrenze im Jahr 2015 erreicht…“

 

Ein Aufenthalt in einer Hapimagferienanlage wird somit wohl in etlichen Anlagen noch teurer werden?

 

 

Anteile an Ferienimmobilien

13.03.2022

 

„Das Startup Myne Homes bietet bezahlbare Anteile an Ferienimmobilien“ ?

 

„business-punk.com“: „…Das Geschäftsmodell von Myne Homes sieht vor, dass das Proptech von jedem Miteigentümer eine Verwaltungsgebühr von 99 Euro pro Anteil bekommt. Zudem lässt sich Myne Homes den initialen Prozess vom Eigentümer bezahlen, wenn die Immobilie geprüft und aufgewertet wird. Und das Unternehmen erhält eine Maklerprovision, wenn man einer Eigentümerpartei dabei behilflich ist, ihren Anteil wieder zu verkaufen…“

 

Anteile an Ferienimmobilien

13.03.2022

 

„Das Startup Myne Homes bietet bezahlbare Anteile an Ferienimmobilien“ ?

 

„business-punk.com“: „…Das Geschäftsmodell von Myne Homes sieht vor, dass das Proptech von jedem Miteigentümer eine Verwaltungsgebühr von 99 Euro pro Anteil bekommt. Zudem lässt sich Myne Homes den initialen Prozess vom Eigentümer bezahlen, wenn die Immobilie geprüft und aufgewertet wird. Und das Unternehmen erhält eine Maklerprovision, wenn man einer Eigentümerpartei dabei behilflich ist, ihren Anteil wieder zu verkaufen…“

 

 

Schweiz: Mögliche Verschlechterung der Aktionärsrechte in Sicht

14.03.2022

 

„institutional-money.com“: „Kein direktes Fragerecht - Die Aktionäre können nämlich weiterhin weder an der Generalversammlung intervenieren noch dem Verwaltungsrat direkt Fragen stellen. Diese Situation ist insbesondere bei Unternehmen problematisch, deren Geschäfte bei ihren Aktionären zahlreiche Fragen aufgeworfen haben, wie etwa bei der Credit Suisse in den letzten Monaten.“

 

Das diese Durchführungsform von Hapimag begrüßt wird und dort dagegen keine Bedenken bestehen kann ich mir bei der für mich bei diesem Unternehmen nicht erkennbaren Informationsfreude gut vorstellen, denn auch bei Hapimag gibt es aus meiner Sicht ständig ausreichenden Grund für zahlreiche Nachfragen.

 

„…Ethos bedauert diese Situation sehr und fordert die Unternehmen auf, ihre Haltung zu überdenken und die physische Teilnahme ihrer Aktionäre an den Generalversammlungen zu ermöglichen, insbesondere an denjenigen, die ab April 2022 stattfinden (natürlich unter Einhaltung der grundlegenden Gesundheitsmaßnahmen) …“

 

 

„fedlex.admin.ch“: „Schweiz - „Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19)“ – „Verordnung 3 - über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19)“ – „(Covid-19-Verordnung 3) vom 19. Juni 2020 (Stand am 17. Februar 2022)“

 

„Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf die Artikel 3, 4, 5 Buchstaben a und b sowie 8 des Covid-19-Gesetzes vom 25. September 20201,


auf Artikel 63 Absatz 3 des Heilmittelgesetzes vom 15. Dezember 20002
und auf Artikel 41 Absatz 1 des Epidemiengesetzes vom 28. September 20123 (EpG),4

 

Deutschland: „eqs.de/ir“: „Vereinfachte Durchführungsbestimmungen für Hauptversammlungen“

 

„Die Bundesregierung hat deshalb schnell auf die Auswirkungen der Corona-Krise reagiert und Sonderregelungen für die Einberufung und Abwicklung der Hauptversammlungen im laufenden Jahr beschlossen. Diese sollen dazu beitragen, dass die börsennotierten Unternehmen weiter handlungs- und beschlussfähig bleiben.“

 

 

Unter anderem:

 

„…Bild- und Tonübertragung der gesamten HV“…

 

Die Schweiz sollte darüber nachdenken dies ebenso zu handhaben und nicht Generalversammlungen „im stillen Kämmerlein“ unter Anwendung sämtlicher Geheimhalts- und Desinformationsmöglichkeiten zu gestatten.

 

Erste Aktiengesellschaften werden Hauptversammlungen mit Teilnahme der Aktionäre daran in den kommenden Wochen durchführen. Beispiel: Deutsche Telekom AG.

 

 

„So erkennen Sie Finanzschwindler“ ?

15.03.2022

 

„nzz.ch/finanzen“: „Betrug: So erkennen Sie Finanzschwindler“ - „…Wenn die Rendite zu gut aussieht, um wahr zu sein, dann ist sie es wahrscheinlich auch nicht: Das sind die gängigsten Maschen von Finanzbetrügern…“

 

„In der Schweiz richten sich zwei Drittel aller Straftaten gegen das Vermögen.“

 

Auch bei manchem schon langjährig tätigen Unternehmen welches sich seriös gibt kann durchaus Vorsicht geboten sein. Es sind nicht immer neue Anbieter die ein kritisches Geschäftsmodell auf den Markt bringen, auch schon lange im Markt etablierte und tätige Unternehmen können durchaus mit Geschäftsmodellen in Grauzonen unterwegs sein.

 

 

Generalversammlung Schweiz – Es geht auch anders

16.03.2022

 

„s-ge.com“: Ein Beispiel für eine Generalversammlung in der Schweiz im April 2022. Keine Generalversammlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, der Aktionäre, kein Geheimtreffen im „stillen Kämmerlein“ und auch mit Nennung von Zeit und Ort:

 

„Die Generalversammlung findet am 7. April 2022 statt.

 

Switzerland Global Enterprise lädt Sie herzlich zur 97. Generalversammlung ein. Neben dem statutarischen Teil können Sie sich auf einen spannenden Keynote freuen.

 

Nach der ordentlichen Generalversammlung bietet der Lunch um 12:20 Uhr Gelegenheit zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit Vertretern aus KMU, Wirtschaft und Politik.

 

Im Anschluss würden wir uns sehr freuen, Sie auch am Aussenwirtschaftsforum begrüssen zu dürfen. Das Aussenwirtschaftsforum bringt unter dem diesjährigen Thema «Komplexität meistern - international durchstarten», die zentralen Akteure der international ausgerichteten Schweizer KMU-Wirtschaft zusammen und bietet die ideale Plattform, um innovative Ansätze zu diskutieren und sich gegenseitig auszutauschen.“

 

 

„Nebenkosten bei der Vermietung von Ferienwohnungen & Monteurzimmern“

21.03.2022

 

„deutschland-monteurzimmer.de“: „Nebenkosten bei der Vermietung von Ferienwohnungen & Monteurzimmern“

 

 

„holidays-reviews.com“: „Ein paar Gründe, sich von Timeshares fernzuhalten“

 

 

„worldscholarshipforum.com“: „So kommen Sie 2022 schnell aus einem Timeshare heraus | 6 nahtlose Wege“ (?)

 

 

„talkingofmoney.com“: „Die 5 teuersten Timeshare-Standorte für Rentner - 2022 - Talkin go money“

 

 

Beispielhafte Einladung zu einer virtuellen Hauptversammlung

23.03.2022

 

Mich erreichte die Einladung zu einer Hauptversammlung einer namhaften deutschen Aktiengesellschaft, die nach meinem Eindruck auch nicht durch Informationsfreudigkeit gegenüber ihren Kleinaktionären von sich reden macht:

 

„Alle Aktionäre der Gesellschaft, die sich zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben, können bis zum 2. April 2022, (24.00 Uhr MESZ), Fragen einreichen und die gesamte Hauptversammlung am Freitag, den 4. April 2022 (ab 10.00 Uhr MESZ), im Henkel InvestorPortal verfolgen.

 

Die Zugangsdaten zum Henkel InvestorPortal finden Sie auf dem oberen Drittel dieser Zugangskarte.“

 

Vergleichen Sie dies mit der Einladung zur Generalversammlung Ihrer Hapimag AG die Sie demnächst erreichen wird mit dem was Sie dort diesbezüglich wohl vorfinden werden.

 

 

Hapimag eine „Non-Profit-Gesellschaft“?

24.03.2022

 

Hapimag nimmt unter anderem, zumindest wohl wenn es zweckmäßig und opportun ist, für sich in Anspruch eine „Non-Profit-Gesellschaft“ zu sein?

 

 

„affdu.com“: „20 Vorteile und Nachteile von Non-Profit-Organisationen“

 

 

„talkingofmoney.com“: „Die Definition von Nonprofit“

 

 

„Wikipedia“: „Eine Non-Profit-Organisation verfolgt, im Gegensatz zur For-Profit-Organisation, keine wirtschaftlichen Gewinnziele. Sie dient beispielsweise sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zielen ihrer Mitglieder, die in gemeinnütziger oder eigennütziger Weise verfolgt werden können. Dies ist meistens in einer Satzung festgelegt.

 

„wikipedia.org“: „Non-Profit-Organisation“

 

 

„wirtschaftslexikon.gabler.de“: „Nonprofit-Organisation (NPO)

Definition: Was ist "Nonprofit-Organisation (NPO)"?

 

 

Jahresgebühren und Nebenkosten decken bei Hapimag die laufenden Ausgaben ab. Neuanschaffung sollen über die Ausgabe von Aktien finanziert werden. Einnahmen aus Nebengeschäften sollen die Nebenkosten vor Ort reduzieren. Fallen also Gewinne an, dann waren irgendwelche Gebühren oder Kosten zu hoch angesetzt.

 

Erzielte Gewinnen sind somit nach meiner Auffassung dazu zu benutzen um diese an die Aktionäre auszuschütten oder deren Jahresgebühren zu reduzieren. Diese erzielten Gewinne müssen versteuert werden und sind somit ein teurer Weg um bei diesem Geschäftsmodell Neuerungen zu ermöglichen, insbesondere dann, wenn diese in einem späteren Geschäftsjahr erst durchgeführt werden. Die Steuern darauf zahlen aber die Aktionäre dann ohnehin über die Jahresgebühr.

 

Im Geschäftsjahr 2021 wurden ohnehin viele der vorgesehenen Leistungen reduziert oder gar nicht durchgeführt, Renovierungen und anderen Maßnahmen fanden teilweise nicht statt. Die Nebenkosten sind aber, trotz Angebotseinschränkungen, nach meinem Erkenntnisstand nirgendwo reduziert worden. Ebenso keine Rückzahlung von Gebühren die bei den Jahresgebühren eingeplant, dann aber nicht durchgeführt wurden. Das positive Ergebnis 2021 ist daher für mich darauf zurückzuführen, dass vorgesehene Leistungen nicht erfolgten bzw. geplante Maßnahmen nicht durchgeführt wurden und nicht darauf, dass die Hapimagführung hier eine unternehmerische Glanzleistung hinlegte. Man hatte wohl ganz einfach keine Möglichkeit vorhandene Mittel auszugeben?

 

 

Hapimag – Geschäftsbericht 2021

22.04.2022

 

Alle Jahre wieder das übliche Hurrageschrei bei Veröffentlichung eines Hapimaggeschäftsberichts. Hapimag hatte schwierige Zeiten? Nicht nur Hapimag hatte schwierige Zeiten andere Unternehmen auch. Die hatten aber eine viel prekerere Situation und Ausgangslage und waren nicht so komfortabel aufgestellt wie Hapimag. Was war bei Hapimag eigentlich „herausfordernd“?

 

Bei Hapimag sind die Aktionäre zur Zahlung einer Jahresgebühr verpflichtet deren Höhe Hapimag festlegt und die die laufenden Kosten mindestens abdecken soll. Von einer solchen festen und verlässlichen Größe und Einnahmequelle können andere Unternehmen nur träumen, denn diese Jahresgebühr ist bei Hapimag auch dann fällig, wenn keine Leistung in Anspruch genommen und auch wenn keine Leistung erbracht wird. 2021 flossen Hapimag so 63.996.000 EUR zu, fast betragsgleich mit 2020 (64.349.000 EUR).

 

Von solchen Beträgen kann man wohl eine Weile zehren ohne unternehmerische Klimmzüge anwenden zu müssen, wenn richtige Entscheidungen getroffen werden?

 

Aus der Nutzung entstehende Kosten werden zusätzlich über die vor Ort erhobenen Nebenkostenpauschalen eingezogen.

 

Aufgrund der Ausgangssituation ist es müßig Vergleiche mit Vorjahren anzustellen und das Ergebnis zu bewerten, weil die Ausgangssituationen nicht unbedingt vergleichbar sind. Ich sehe allerdings keinen Anlass über dieses Ergebnis für 2021 in Euphorie zu verfallen. Das kann wahrscheinlich nur der der meint Hapimag könne sich gesundschrumpfen. Eine gefährliche Hoffnung.

 

Ich möchte nur einige wenige Zahlen betrachten die für mich entscheidend für eine Situationsbeurteilung sind. Dabei möchte ich mit dem Gesamtergebnis anfangen. Ein positives Ergebnis über 4.768 TEUR. Dieses relativiert sich für mich aber schon, wenn ich sehe, Seite 43 des Geschäftsberichts, dass darin 14.122 TEUR Einnahmen aus dem Verkauf von Sachanlagen und Tochtergesellschaften enthalten sind. Hapimag hat auch in früheren Jahren schon „Tafelsilber“ verhökert um das Jahresergebnis freundlicher zu gestalten.

 

Es relativiert sich für mich weiter denn es wurden Rückstellungen, Seite 52 des Geschäftsberichts, in Höhe von 15.500 TEUR aufgelöst die auch das Gesamtergebnis beeinflussen dürften. (2020: 38.709 TEUR, 2021: 23.209 TEUR)

 

Ich kann auch nichts Positives darin sehen, wenn die Anzahl der Aktionäre sinkt. Ende 2021 noch 119.054 Aktionäre, gegenüber Vorjahr minus 2.688 Aktionäre.

 

Im Umlauf befindliche Einheiten: 255.001, ein Minus von 5.644 Einheiten gegenüber Vorjahr. Gegenüber 2017 sogar ein Minus in Höhe von 20.462. Wo ist da ein positiver Trend erkennbar? Dies ist eher ein gefährlicher und besorgniserregender Trend für mich.

 

Im Bestand bei Hapimag befanden sich Ende 2021 11.134 Aktien, also Aktien die einen Käufer suchen. 571 mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Das trotz Erfolgsmeldung bei Verkauf und Umschreibung.

 

2.234.000 Wohnrechtspunkte verfielen 2021 ungenutzt, trotz teilweise verlängerter Übergangszeiten beim Verfall. Ca. 240.000 Wohnrechtspunkte mehr als im Jahr zuvor. Umgerechnet mit 60 Wohnrechtspunkten je Aktie wurden von ca. 37.233 Aktien die entsprechenden jährlichen Punktezuweisungen nicht genutzt.

 

Die Summe der Investitionen sank von 15.514 TEUR (2020) auf 11.548 TEUR (2021) (Differenz: 3.966 TEUR).

 

Nur zur Erinnerung – aus dem Verkauf von Sachanlagen und Tochtergesellschaften wurden 14.122 TEUR erlöst. Unterhalt, Reparaturen und Instandhaltungen, diese Beträge werden über die Jahresgebühren eingefordert, wurden mit 13.016 TEUR ausgewiesen.

 

Die Abschreibungen auf Sachanlagen, werden ebenfalls über die Jahresbeiträge ausgeglichen, betrugen 32.767 TEUR. Wo bleibt dieser Liquiditätszufluss?

 

Das Sachanlagevermögen betrug Ende 2021: 553.032 TEUR, 2020: 582.100 TEUR, Differenz: -29.068 TEUR.

 

Ein „gutes Ergebnis“? - ich überlasse Ihnen die Beurteilung.

 

Hapimag: „Informationspolitik – Hapimag pflegt eine offene, unmittelbare und transparente Kommunikation mit Aktionärinnen und Aktionären, Mitgliedern, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden. Ziel ist es, transparent über das Unternehmen und rasch über die Geschäftsentwicklung zu informieren sowie ein wahrheitsgetreues Bild der Entwicklung der Gesellschaft zu vermitteln.“

 

Ein lobenswerter Vorsatz. Da wir nun alle „Familienmitglieder“ sind, was waren wir nicht schon alles im Laufe der Jahrzehnte, eigentlich eine Selbstverständlichkeit? Betrachten Sie bitte unter diesem Aspekt den Ablauf und Durchführung der Generalversammlung Hapimag im April 2022.

 

 

Buy-to-let-Modelle

21.03.2022

 

„diepresse.com“: „Investitionen mit Emotionen – aber ohne Wohnrecht“

 

 

Beispiel wie zu einer virtuellen Hauptversammlung auch eingeladen werden kann

27.04.2022

 

Haben Sie auf der Webseite der Hapimag AG den Suchbegriff „Generalversammlung 2022“ eingegeben? Mein heutiges Ergebnis auf Ausführungen dazu zu stoßen war da mehr als mager. Auch die weitere Suche dort nach diesem „Ereignis“ führte für mich zu keinen tiefgreifenden Ergebnissen. Offensichtlich ist der Stellenwert der diesem Vorgang beim Veranstalter zugemessen wird sehr niedrig?

 

Andere Aktiengesellschaften bieten da durchaus Möglichkeiten. Ausgangslage ist auch dort letztendlich zwar eine virtuelle Hauptversammlung. Virtuell ist immer unbefriedigend. Dort wird aber der Versuch unternommen zumindest den Eindruck zu erwecken nicht im „stillen Kämmerlein“ alles abhalten zu wollen, sondern den eigenen Aktionären Möglichkeiten zu bieten, dass diese von deren Informationsrechten Gebrauch machen dürfen. Zumindest wahrt man dort den Schein. Wenn das Angebot entsprechend, wie dargestellt, belastbar ist dann sogar mehr.

 

Von einer deutschen Großbank erhielt ich heute die Einladung zur Hauptversammlung. Durchführung als virtuelle Veranstaltungsform. Allerdings bemühte man sich dort Möglichkeiten zur Beteiligung der Aktionäre anzubieten und Informationsmöglichkeiten zu schaffen.

 

Das sieht dort u. a. wie folgt aus:

 

„Die gesamte Hauptversammlung inklusive Generaldebatte und Abstimmung wird öffentlich zugänglich live auf unserer Internetseite unter … übertragen.“

 

„Aktionären wird erneut ein Forum für Stellungnahmen zu den Themen unserer Hauptversammlung gegeben. Stellungnahmen, die bis zum … entsprechend den Vorgaben in Textform oder – neu – als aufgezeichneter Videobeitrag in Deutsch und / oder Englisch bei der Gesellschaft eingehen, werden im Vorfeld der Hauptversammlung auf unserer Internetseite veröffentlicht.“

 

„Als zusätzlichen Service können Aktionäre im Aktionärsportal unter … im Vorfeld der Hauptversammlung bis zu drei Interessenschwerpunkte auswählen, damit wir besser verstehen, welche Themenbereiche unsere Aktionäre besonders interessieren.“

 

„Außerdem planen wir, am Tag der Hauptversammlung eine Übersicht über den Ablauf der Versammlung und die Reihenfolge der Themen in der Frage-Antwort-Runde zu veröffentlichen. Diese Übersicht wird auf unserer Internetseite und im Aktionärsportal zu finden sein.“

 

„Ihre Fragen können Sie als angemeldeter Aktionär, wie im vergangenen Jahr, vorab einreichen. Nutzen Sie dafür bis zum … das Aktionärsportal.“

 

„Zudem können Aktionäre, die Fragen fristgerecht eingereicht haben, bis zu drei Nachfragen während der Hauptversammlung über das Aktionärsportal stellen. Anders als im Vorjahr dürfen die Nachfragen sich nun auch auf Fragen anderer Aktionäre beziehen. Die Zulassung von Nachfragen besteht vorbehaltlich der Gewissheit, die Hauptversammlung in einem vertretbaren Zeitrahmen am selben Tag zu Ende bringen zu können.“

 

„Unter demselben Vorbehalt werden wir Aktionären wieder in begrenztem Umfang die Möglichkeit geben, Redebeiträge in Bild und Ton live während der Hauptversammlung einzubringen.“

 

Nun vergleichen Sie mit dem was die Hapimag AG Ihnen diesbezüglich anbietet bzw. anbot.

 

 

Punkteverfall Ende Juni 2022

29.04.2022

 

„Wie lange sind meine Punkte gültig?“

„16.02.2022•Hapimag Hilfe
Antwort
Alle Hapimag Wohnpunkte sind 5 Jahre gültig. Hinzu kommt eine Kulanz von zusätzlichen 16 Monaten. So kannst du deine Punkte für Urlaube mit der spätesten Anreise am 30.04. des entsprechenden Kalenderjahres verwenden. Entscheidend ist nicht die Dauer, sondern der Beginn deines Urlaubs.

Covid Special
Da Covid noch immer ein aktuelles Thema ist, bleiben deine Punkte, die am 30.04.2022 verfallen würden, bis Ende Juni 2022 gültig. Du kannst diese Punkte für deinen Urlaub verwenden, den du spätestens am 30.06.2022 antrittst. Im Punktekonto wird diese Verlängerung ab Ende Januar 2022 sichtbar.

Lasse deine Punkte nicht verfallen. Buche hier Urlaub für dich oder deine Freunde oder biete die Punkte hier zum Verkauf an.“

 

 

„Corona ist noch lange nicht vorbei“. Die offensichtlich daraus resultierende Kulanz des Unternehmens Hapimag soll nun aber wohl ein Ende haben? Ein Ende schon zu einem Zeitpunkt zu dem, was das Ende von „Corona“ betrifft, noch nicht einmal mehr als ein schwacher Silberstreif am Horizont erkennbar sein könnte und die Gefahr, dass alles nur ein Trugschluss ist größer ist als die Hoffnungen die erwartet werden.

 

Welche Kosten könnten Hapimag durch diese vermeintliche Großzügigkeit bei der Verlängerung des Punkteverfalldatums entstanden sein oder entstehen? Zusätzlich wohl keine? Es mussten oder müssen lediglich nur Punkte bedient werden die vollständig bezahlt sind und sonst leistungslos vereinnahmt worden wären. Vielleicht liegt da durch den Punkteverfall ein „Gewinn“ für das Unternehmen? Eine fest kalkulierte Größe?

 

2.234.000 Wohnrechtspunkte verfielen 2021 trotz aller Angebote ungenutzt. 240.000 Wohnrechtspunkte mehr als im Jahr zuvor.

 

Ausgehend von den Jahresgebühren für 2020, ca. 311,67 EUR für Vollzahler, Wert eines Wohnrechtspunkts dann ca. 5,19 EUR, stellten diese verfallenen Wohnrechtspunkte einen Wert von ca. 11.594.460 EUR da.

 

„Corona ist noch lange nicht vorbei“, Corona ist weiter „aktuell“. Abgesehen davon gäbe es genug Gründe um den Verfall für vom Aktionär bezahlte Wohnrechtspunkte ersatzlos zu streichen. Für mich ist diese Vorgehensweise Enteignung. Warum müssen bei rückläufigen Aktionärszahlen Punkte verfallen? Wohnraum sollte doch wohl ausreichend vorhanden sein oder müssen Wohnrechtspunkte verfallen damit ein ausreichendes Angebot an nutzbaren Wohnmöglichkeiten vorhanden ist?

 

Für Hapimag scheint es aber möglicherweise ein gutes Geschäft zu sein Wohnrechtspunkte nicht bedienen zu müssen? Dies kann aber kein Geschäftsmodell sein. Nicht das einkassieren von nicht genutzten Wohnrechtspunkten, sondern die Nutzung der zugeteilten Wohnrechtspunkte macht Sinn und ist die Grundidee des Geschäftsmodells.

 

Schon gar nicht in diesen Zeiten ist diese Vorgehensweise verständlich, wo viele Menschen immer noch den Risikogruppen zugeordnet werden müssen und sich daher aus guten und verständlichen Gründen von vielen liebgewordenen Gewohnheiten noch zurückhalten. Die Altersstruktur der Hapimagnutzer allein deutet schon an wo ein Großteil einzuordnen sein dürfte? Es ist daher verständlich, wenn dieser Personenkreis es langsam angehen lässt.

 

Es kostet Hapimag nichts, wenn der Verfallzeitpunkt bis zum übernächsten Jahresende oder darüber hinaus verlängert würde. Kundenfreundlich wäre die generelle Aufhebung von Verfallzeitpunkten.

 

Was kann dagegen sprechen, wenn die jetzige Handhabung bei Verfallpunkten so modifiziert oder erweitert wird, zunächst als ersten Schritt dem dann weitere folgen, dass diese Punkte dann, nach den bisher zur Anwendung gelangten Zeiten, weitere z. B. fünf Jahre nur in der „B-“, „C-“ und „D-Saison“ diese Punkte noch genutzt werden dürfen?

 

Wirkliche Kulanz sieht für mich anders aus.

 

 

Kaum Flexibilität beim Buchungssystem

06.05.2022

 

Wenn Sie bei Hapimag einen Aufenthalt in einer der Ferienanlage antreten dann werden neben anderen Kosten u. a. „lokale Kostenbeiträge“, sprich Nebenkosten, fällig die dann am Aufenthaltsende vor Ort direkt zu zahlen sind.

 

Diese Nebenkosten setzen sich wie folgt zusammen: Zunächst ist eine Aufenthaltspauschale pro Wohnung zu zahlen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer. Je nach Wohnungsgröße liegt diese ab 11/2022 zwischen 60,00 EUR und 90,00 EUR. (Preisstellungsbeispiel Ferienanlage Binz)

 

10/2020 betrug diese Pauschale 50,00 EUR – 75,00 EUR. (Steigerung ca. 11,7 %)

 

Dann fällt für die meisten Nichtstadtquartiere für die 1. bis 7. Nacht eine Tagespauschale an, unterschiedliche Höhe je Aufenthaltsort, Wohnungsgröße und Aufenthaltszeitraum. In Binz liegt diese Tagespauschale zwischen 54,00 EUR und 56,00 EUR ab 11/2022 für eine Zwei-Zimmer-Wohnung.

 

Bis 10/2020 betrug diese Pauschale in Binz 47,00 EUR bis 50,00 EUR. (Steigerung ca. 14,9 %)

 

Ab der 8. Nacht eines Aufenthalts wird in Binz eine Tagespauschale in Höhe von 30,00 EUR - 50,00 EUR erhoben ab 11/2022, bis 10/2020 27,00 – 43,00 EUR (Steigerung ca. 11,1 %) für eine Zwei-Zimmer-Wohnung.

 

Die Steigerungsraten liegen bei den übrigen Hapimagobjekten in ähnlichen Bereichen. Nach den Informationen des Unternehmens sollen vor Ort erwirtschaftete Erträge die Nebenkosten bei den entsprechenden Objekten senken. Nachvollziehbar ist dies aber nicht. Bei den in der Buchungsinformation aufgeführten Beträgen ist dies schon berücksichtigt, so das Unternehmen. Die Beträge laut Buchungsinformation sind am Ende des Aufenthalts zu entrichten.

 

Diese Vorgehensweise behindert aus meiner Sicht der Abläufe die Vermietbarkeit der Ferienwohnungen. Die Nutzer werden auch ungleich belastet. Beträge werden je Wohnung fällig, Erhebungsgrundlage ist nicht die nutzende, aus meiner Sicht somit die kostenverursachende Größe, nämlich die Personenanzahl. Die Höhe des Pauschalbetrages ändert sich nicht, wenn Sie die Wohnung beispielsweise mit einer Person nutzen oder mit vier Personen.

 

Diese Pauschalierung behindert auch die Möglichkeit während der Urlaubszeit das Ferienobjekt zu wechseln. Es gibt bei Hapimag etliche Ferienwohnungsanlagen die, bei entsprechender Planung, sinnvoll dazu genutzt werden können um während der Urlaubszeit den Aufenthaltsort zu wechseln um auch andere Gegenden kennen zu lernen. Z. B. in Frankreich – Österreich – Italien - Schweiz.

 

Bei jedem neuen Aufenthalt fällt die Aufenthaltspauschale ein weiteres Mal an und die Nebenkosten vor Ort beginnen ebenfalls wieder mit der 1. Nacht bei der Berechnung der Tagespauschale, die dann erst wieder ab der 8. Nacht etwas reduziert wird.

 

Fazit für mich, ein Kurzaufenthalt in einer Hapimaganlage lohnt nicht. Ein Standortwechsel bringt ebenfalls kostenmäßige Nachteile.

 

Bei einem Besuch mit geringer Personenzahl, ein oder zwei Personen, ergeben sich ebenfalls kostenmäßige zusätzliche Belastungen gegenüber einer Vollauslastung mit der festgelegten möglichen höchsten Personenanzahl. Langzeitaufenthalte für Großfamilien erscheinen die günstige Variante zu sein? Je mehr Personen aber eine Wohnung bewohnen, je höher die Abnutzung. Durch den Sozialisierungseffekt der Pauschale könnten anzahlmäßige Mininutzer fast ein gutes Gewissen bekommen, wenn diese sich sozial engagieren möchten? Es stellt sich nur die Frage ob es dann die richtigen trifft und warum soll ich anderen den Aufenthalt subventionieren?

 

Das praktizierte Pauschalierungssystem bei der Nebenkostenbelastung bedarf einer kräftigen Modifizierung. Die Flexibilität bei einer Nutzung ist so kaum gegeben.

 

 

Haben Hapimag und die Idee des 9-Euro-Ticket etwas gemeinsam?

09.05.2022

 

Eigentlich hat das eine mit dem anderen zunächst wenig gemeinsam? Zumindest auf den ersten Blick. Wo könnten da aber die Gemeinsamkeiten trotzdem liegen? Wohl u. a. darin das beide Modelle von der Ursprungsidee her zum Scheitern verurteilt bzw. schon gescheitert sind? Beide Modelle leben von den Investitionen der Vergangenheit. Die einen von staatlichen Subventionen, die anderen von den „Alimenten“ der Mitglieder. Bei Nutzung fallen bei beiden Gebühren an.

 

Das 9-Euro-Ticket soll wohl eine zeitlich begrenzte soziale Tat mit Umerziehungspotential des Staates sein? Verlängerung wohl nicht ausgeschlossen? Ein vermeintliches Schnäppchen. Nur wo hilft das, wenn beispielsweise in Harz und Heide oder im Bayerischen Wald und im Osten Deutschlands nur während der Wochentage dann nur morgens ein Bus hin und dieser abends zurück fährt?

 

Da liegt natürlich ein Unterschied zu Hapimag, Hapimag ist kein Schnäppchen. Sozial mit Einschränkungen wohl nur bei der Nutzung durch Großfamilien dank des Pauschalsystems bei Nebenkosten und Jahresgebühr? Die Jahresgebühr im übertragenen Sinn eine Abgabe auf deren Höhe der Nutzer, wie bei einer Steuer, keinen Einfluss hat. Nur die Verpflichtung zu zahlen, auch wenn nicht genutzt wird. Genutzt werden kann, wenn zum gewünschten Termin und gewünschtem Ort eine freie Wohnung zur Verfügung steht. Ggf. muss dann das genommen werden was möglich ist.

 

Es erfolgt keine Abrechnung der Jahresgebühr heruntergebrochen auf Einzelvorfälle. Lediglich blockweise wird über die Verwendung berichtet. Nachvollziehbar ist nicht ob die Jahresgebühr entsprechend der Planung verwendet wurde.

 

Genossenschaftliches Gedankengut kann ich nirgendwo bei Hapimag erkennen. Das System Hapimag subventionieren, eher alimentieren, die Aktionäre so lange diese die ständigen kostenmäßigen Belastungen akzeptieren und dabei bleiben. Das 9-Euro-Ticket subventioniert der Steuerzahler, denn der Staat ist für soziale Wohltaten zuständig. So lange er sich dies leisten kann und will. Es auch politisch opportun ist.

 

Beim 9-Euro-Ticket wird die seit Jahren vorhandene Infrastruktur genutzt, bei Hapimag die überwiegend vor Jahrzehnten gebauten Ferienanlagen. Beide Systeme werden bei übermäßiger Nutzung in die Knie gehen. Woher sollen die Beträge für Neuanschaffungen, Reparaturen und Instandhaltungen auch kommen? Qualitätsverschlechterung ist da immer ein probates und mögliches Mittel?

 

Da offensichtlich die noch vorhandenen Aktionäre nicht alle Objekte ausreichend nutzen erfolgen Vermietungen an Nichtmitglieder. Diese Form nimmt ständig zu. Wofür werden diese Einnahmen verwandt? Nur zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs?

 

Bei beiden Angeboten zahlt immer nur einer die Rechnung. Die Anspruchsteller von vermeintlichen gemeinnützigen Gedanken und Angeboten geben immer nur das aus was andere erwirtschaftet haben. Für diesen Personenkreis ist alles sozialpflichtig. Bei Hapimag greift man den Aktionären „in die Tasche“ um deren Wünsche und Erwartungen zu befriedigen die man dort zu kennen glaubt? Wessen Ansprüche, die der Unternehmensführung oder die der Aktionäre, dann befriedigt werden sei dahingestellt.

 

Nur wann kann sich der Staat diese Wohltaten nicht mehr in diesem Umfang leisten und wann ist die Belastungsgrenze der Aktionäre bei Hapimag erreicht?

 

Interessant sind für mich die Ausführungen des folgenden Zeitungsartikels. Zutreffend auf beide Systeme. Manches passt eben, manches vielleicht auch nur beim kräftigen nachdenken über die Zusammenhänge? „Wie sich die Bilder gleichen“? Vielleicht nur ähneln? Vieles passt dann letztendlich für mich dann doch, zumindest über längere Zeiträume betrachtet.

 

Irgendwann wird dann der Staat die Steuern erhöhen (müssen), wenn die Vorteile aus der Inflation heraus nicht mehr ausreichen um die Staatsschulden weiter kräftig zu reduzieren. Hapimag wird die Jahresgebühren und Nebenkosten erhöhen (müssen), wenn die Leistungsminderungen nicht mehr die gewünschten Erfolge im Ergebnis bringen und nichts mehr verkauft oder leistungsmäßig und damit kostensenkend reduziert werden kann. Die Anzahl der Nutzer kann offensichtlich nicht merklich gesteigert werden. Hinzu kommt das die Anzahl der jährlich ungenutzt verfallenden Punkte ständig steigt. Vielleicht sollte Hapimag potentiellen Kunden besser erklären wie das System funktioniert?

 

Wirtschaftlich ist das alles nicht. Bei beiden Systemen bestimmt nicht der Markt den Preis. Irgendwann kollabieren diese Systeme. Denken wir da nur an die Entwicklung in der Stahlindustrie. Dort wurde auch so lange subventioniert bis sich dies niemand mehr leisten konnte. Durch Subventionen werden die „Fußkranken“ am Leben erhalten und die wirtschaftlich funktionierenden Bereiche können da nicht mehr mithalten und müssen oft aufgeben, weil sie nicht subventioniert werden. In Bezug auf Hapimag hinkt dieser Vergleich mit der Stahlindustrie natürlich, denn Hapimag ist nur ein Nieschenanbieter im Markt, kein „Global Player“.

 

 

„9-Euro-Ticket: Darum ist die Idee zum Scheitern verurteilt“

 

„kommunal.de/9-euro-ticket“: „…Die schönsten Bahnstrecken Deutschlands“ kursieren schon im Netz, 15 Stunden Fahrten mit sechs mal umsteigen, da kommt Freude auf. Nicht so bei Umweltschützern, denn klimapolitisch ist das Paket der Regierung ein Rohrkrepierer. Die Gründe habe ich Ihnen in meinem neuen Leitartikel zusammengefasst. Wichtiger aber noch: Das 9-Euro-Ticket sagt viel über den Zustand unserer Gesellschaft aus. Jede Herausforderung wird mit immer noch mehr Geld zugeschüttet. Unsere Fettpölsterchen sind inzwischen so üppig, dass wir uns lieber luxuriöse Metadebatten leisten und den Mund nur noch dann weit aufreißen, wenn es um unsere moralischen Ansprüche geht. Innovationskraft? Fehlanzeige! Was wir brauchen ist eine neue Kultur des Aufbruchs!“…

 

„…Unsere Fettpölsterchen sind inzwischen so üppig, dass wir nicht einmal mehr registrieren, wie sehr wir die Rendite der 50 und 60er Jahre aufbrauchen. Jede Herausforderung wird samt Diskussion über Lösungsansätze mit immer mehr Geld zugeschüttet. Entschuldigung: Mit Sondervermögen natürlich, also mit Geld, das wir gar nicht haben, das die Zentralbank dann aber anschließend fröhlich nachdruckt. Die Inflation lässt grüßen. Statt strukturelle Probleme anzugehen führen wir lieber luxuriöse Metadebatten und reißen den Mund weit auf, wenn es um moralische Ansprüche geht…“

 

 

Das Modell Hapimag ist kein Erfolgsmodell, auch wenn es auf eine jahrzehntelange Tätigkeit verweisen kann. Es ist in seinem System gefangen und lässt den Aktienzeichnern kaum Freiheiten und kaum Gestaltungsmöglichkeiten. Moral und Kundenfreundlichkeit gegenüber den Zeichnern konnte ich dabei auch über lange Zeiträume nicht erkennen. Ob sich dies jetzt geändert hat kann ich noch nicht beurteilen. Ein paar „zarte Pflanzen“ scheinen das „Licht der Welt“ dort erblickt zu haben. Ob damit ein Gesinnungswandel einhergeht wird sich noch zeigen müssen. Es bleibt auch abzuwarten ob diese anderen Töne sich entwickeln dürfen. Hapimag hat immer alles unter Kontrolle. Alte Seilschaften scheinen dort auch immer noch sehr viel Einfluss zu haben.

 

Freiheiten für die Nutzer nur, wenn diese dem Unternehmen mehr als dienlich sind. Aus meiner Betrachtung heraus war es die skrupellose Vorgehensweise gegenüber den eigenen Aktionären die den Bestand zunächst sicherte, aber zahlreiche Aktionäre in die Flucht trieb. Diese Vorgehensweise verhinderte aber das neue Aktionäre einstiegen. Neue Aktionäre steigen seit Jahren nicht im benötigten Umfang ein. Es ist nicht gelungen für alle aufgelegten Aktien einen Käufer zu finden. Trotz Reduzierung der Aktienanzahl.

 

Es dürfte jetzt der richtige Zeitpunkt sein darüber nachzudenken ob es nicht sinnvoll sein könnte das Unternehmen abzuwickeln, denn Stagnation über Jahre ist kein Erfolgsmodell? Die anfallenden Kosten müssen von zu wenigen Aktionären aufgebracht werden. Deren Belastungen sind somit zu hoch. Ich kann in keinem Bereich große Fortschritte oder Neues erkennen. Ein „weiter so“ hilft niemanden. Alle Modifizierungen bei den Abläufen gab es in irgendeiner Form schon mal bis diese Vorgehensweisen dann wieder eingestellt wurden. Der seit Jahren bestehende Sachstand wird gehütet. Mehr nicht. Wer soll auch die Beträge aufbringen die für einen Fortbestand und Fortschritt benötigt werden? Woher sollen Mittel für neue Anlagen und Renovierungen der Altanlagen kommen? Es macht auch alles wenig Sinn bei rückläufigen Aktionärs- und Mitgliederzahlen.

 

 

„Der Schweizer Ferienwohnungsmarkt ist leergekauft“

02.06.2022

 

„nzz.ch“: „Was für einen Unterschied doch ein paar Jahre machen können: Noch 2018 hiess es in der jährlichen Ferienwohnungsstudie der UBS, Zweitwohnungen würden trotz der 2012 vom Stimmvolk angenommenen Zweitwohnungsinitiative noch lange nicht knapp. Heute ist in der neusten Ausgabe von einem «leergekauften Markt» die Rede…“

 

Es könnte somit der richtige Zeitpunkt sein das Hapimag sich von seinen schweizerischen Ferienanlagen trennt, zumindest dem überwiegenden Teil davon und den Erlös dafür nutzt um Renovierungs- und Instandhaltungsrückstände in den übrigen Anlagen zu beseitigen.

 

Welchen Sinn machen zum Beispiel noch diese Minianlage in Andeer oder die doch arg abseitige, wohl auch in die Jahre gekommene Anlage, in Ascona?

 

 

„Punks und Malle-Feeling auf Sylt“

05.06.2022

 

„t-online.de“: „9-Euro-Ticket an die Küste - "Der Pöbel kommt": Punks und Malle-Feeling auf Sylt“

 

„…9-Euro-Ticket, Pfingsten und ein Vorgeschmack auf die "Chaos-Tage" auf Sylt: Eine Reportage über Zugausfälle, zahlreiche Passagiere – und eine Menge Punks, die Sylt einmal zeigen wollen, dass sie existieren…“

 

„t-online.de“: „"Wenn wir mit Sylt fertig sind, ist da nur noch Nordsee"“ – „Möglich soll all dies durch das 9-Euro-Ticket sein. "Die Reichen und Schönen zittern bereits, denn die Pöbler*innen sitzen auf gepackten Bierkisten", schreibt zum Beispiel die Band Alarmsignal und verspricht: "Wenn wir mit Sylt fertig sind, ist da nur noch Nordsee und sonst nichts."“

 

 

11.06.2022

Aufnahmen zeigen Prügelszenen auf Sylt

 

 

24.06.2022

Überfüllte Busse auf Sylt - „t-online.de“: „Überfüllte Busse, genervte Fahrgäste:“ „…Einige Strecken sollen demnach so überfüllt sein, dass Fahrgäste an Haltestellen zurückgelassen werden müssen…“

 

 

Renovierung im Hapimag Resort Winterberg hat Ende April begonnen

10.06.2022

 

„Hapimag“: „Die erste Phase der Renovierung im Hapimag Resort Winterberg hat Ende April begonnen. Gleichzeitig wird das Parkhaus saniert“…

 

Nun, dass wir das noch erleben dürfen… Das nostalgische Flair dieser Anlage war für mich fast schon Hapimagkult und ein Zeichen der „Hapimagkultur“. Vermutlich muss man ohnehin schon kräftig anspruchslos sein um sich für einen Aufenthalt in Winterberg zu entscheiden?

 

Das eine Komplettsanierung dort schon lange überfällig war steht für mich außer Zweifel. Sanierung aber nur Parkhaus, Rest Renovierung. Die benötigten Mittel für die Sanierung des Parkhauses dürften ohnehin schon über die erhobenen horrenden Parkgebühren zur Verfügung stehen?

 

Ob diese Renovierung nun grundlegend etwas ändert muss der Umfang und dann das Ergebnis und die zukünftige Entwicklung zeigen. Hängt auch davon ab wie umfangreich renoviert wird. Getrommelt wurde bei diesen Ankündigungen immer, auch wenn es dann nicht immer vom Ergebnis her gewaltig war. Wenn bei fast sechzig Ferienanlagen höchstens im zweijährlichen Rhythmus bei einem oder zwei Objekten eine Großsanierung durchgeführt wird bedarf es keiner gewaltigen Rechenkünste um sich das Ergebnis und Erfordernis für den Gesamtbestand vorzustellen.

 

Auslastungsprobleme hatte diese Anlage wohl immer? Sie war und ist wohl auch jetzt trotz bzw. dann nach Renovierung für Winterberg erheblich zu groß bemessen? Ob es daher nun wirklich sinnvoll ist diese Riesenanlage dort komplett in unveränderter Größe weiter zu führen, alles komplett zu renovieren und ohne Änderung so weiter zu führen, da habe ich meine Zweifel. Vielleicht möchte Hapimag aber Fremdvermietungen dort forcieren?

 

Ich habe bei dieser Anlage in Erinnerung, kein Geschirrspüler in der Wohnung, keine Mikrowelle, keine Möglichkeit eine Pizza oder ähnliches in einem Herd zu erhitzen. Abgewohnte Einrichtung und ein nostalgischer Zustand usw. usw… Was vorhanden war funktionierte allerdings ausnahmslos.

 

Eine Aussage dazu ob es die von mir angesprochenen Geräte dort in den Ferienwohnungen nach der Renovierung nun geben wird dazu erfolgten keine Ausführungen. Auch nicht ob und ggf. welche weiteren Verbesserungen anstehen und durchgeführt werden. Zeitgemäß wäre es schon, wenn mindestens diese Geräte dort in Zukunft vorhanden wären und allgemein ein zeitgemäßer Zustand erreicht werden könnte der der allgemeinen Erwartungshaltung entspricht. Vor allen Dingen aber mindestens marktüblichen Gegebenheiten und Angeboten. Von der Hapimagpreisstellung wollen wir hier gar nicht reden. In den vergangenen Jahren fielen zumindest für einen Aufenthalt in Winterberg, wenn überhaupt, nur geringe Wohnrechtspunkte an. Die stellen aber auch nur einen Teil der Belastung für einen Nutzer dar.

 

Es bleibt zu hoffen, dass die Renovierungen durchgängig gleich und nicht nur schwerpunktmäßig im Premiumbereich erfolgen. Die Punktebelastung wird dann wohl zukünftig so oder so kräftig steigen und die Nebenkosten wohl auch?

 

Nur, wenn wir sinngemäß an die eine Schwalbe denken „die keinen Sommer macht“ – ein paar neue Möbel „machen“ auch in der Hapimaganlage in Winterberg „keinen Sommer“.

 

Behalten wir also die Aussagen der Hapimagpropagandisten im Auge und warten die Taten ab. Es bleibt auch zu hoffen, dass Hapimag mit dieser Renovierung nicht die Grenzen seiner finanziellen Möglichkeiten erreicht und bei dieser Renovierung der genannte zeitliche Rahmen eingehalten wird und nicht wie bei etlichen entsprechenden Vorgängen in der Vergangenheit es dann ewig dauert bis die Arbeiten abgeschlossen werden. Gründe hat man immer geliefert.

 

Ich denke auch darüber nach, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre die für diese überfällige Renovierung eingeplanten Mittel in Maßnahmen zu investieren die die Nebenkosten in den Ferienanlagen reduzieren? In den Anlagen werden schon durch Sauna und Schwimmbad mindestens die Energiekosten explodieren. Inflationsbedingt wird der Rest der anfallenden Kosten ohnehin folgen und ob nötig oder nicht, wohl fast jeder Anbieter wird die Gunst der Stunde nutzen und zusätzlich zugreifen. Für den Standort Winterberg wäre es wohl kaum jemanden aufgefallen, wenn dort ein weiteres Jahr nichts passiert wäre?

 

Vielleicht kommt dann eine ähnliche Meldung wie aus dem Lahn-Dill Kreis die dort lautete:

 

„Kein warmes Wasser für Schüler“… diese Meldung kam vergangene Woche nicht aus Chile, sondern aus dem Lahn-Dill Kreis. Dort gibt es in den Duschen der Sporthallen seit dieser Woche nur noch kaltes Wasser. Der Grund: „Die eklatanten Preisanstiege im Energiesektor“.

 

Wäre doch wohl kaum werbewirksam, wenn eine ähnliche Meldung zu Hapimag käme? Dank Corona wurde ohnehin schon etliches reduziert. Nur die Nebenkosten nicht.

 

Man muss kein Prophet sein, es dürfte erst der Anfang dieser Spirale sein. Auch Hapimag wird wohl irgendwann auf diese Argumentation zurückgreifen, denn zimperlich war das Unternehmen bei Preissteigerungen nie?

 

Hapimag dürfte zwar kräftig Luft und damit freien Spielraum in den örtlichen Nebenkostenpauschalen haben, woher sollten sonst positive Jahresergebnisse kommen, aber die Belastungen, meistens resultierend aus dem Energiebereich, werden wohl kaum sinken.

 

 

15.06.2022

„nzz.ch“: „Der Inflationsschock ist gekommen, um zu bleiben“

 

 

„Purpose“ – eine Möglichkeit für Hapimag?

20.06.2022

 

Hapimag sollte darüber nachdenken ob die Firmierung als Aktiengesellschaft die richtige Gesellschaftsform für die Zukunft sein kann. Den Aktionären bringt es so wenig, außer beträchtlichem Verwaltungskostenaufwand den diese tragen müssen. Ob die zugeteilten Wohnrechtspunkte als „Dividende“ bezeichnet werden können, ich weiß es nicht? Sonstige Erträge versickern unerkannt im System. Warum dann weiter so? „Purpose“ eine Alternative?

 

„purpose-economy.org“: „Purpose hilft Unternehmen durch Verantwortungseigentum dauerhaft unabhängig und sinnorientiert zu bleiben. Unser Ziel: Eine gesunde Wirtschaft, die dem Menschen dient. Dafür stärken wir das Ökosystem und vereinfachen den Zugang zu Verantwortungseigentum. Neben der direkten Unterstützung von Unternehmen durch Beratung und Investments liegt unser Schwerpunkt auf Forschung und Wissensvermittlung durch Open Source Materialien.“

 

 

„purpose-economy.org“: „Verantwortungseigentum“ – „Verantwortungseigentum ist eine Alternative zu herkömmlichen Eigentümerstrukturen. Es ermöglicht die Unabhängigkeit und Werteorientierung eines Unternehmens rechtlich bindend in der DNA – dem Eigentum – zu verankern. Unternehmen in Verantwortungseigentum verpflichten sich zu zwei Prinzipien…“

 

 

„Vaillant.de“: „Purpose Unternehmen: Wenn die Firma sich selbst gehört“:

 

„Purpose-Unternehmer denken Wirtschaft anders. Ihre Firmen sollen den Beschäftigten und der Gesellschaft dienen, nicht dem Kapitalmarkt. Der Zweck des Unternehmens – englisch: purpose – steht im Zentrum, nicht der Profit. Doch so ein visionäres Unternehmen aufzubauen, ist in Deutschland überraschend schwierig.“

 

 

„fundraiso.ch“: „Purpose Stiftung“ – „ Die Purpose Stiftung ist eine am 23.12.2015 gegründete Schweizer Stiftung mit Domizil in 4052 Basel. Sie untersteht folgender Aufsichtsbehörde: BVG- und Stiftungsaufsicht bei der Basel (BSABB).“

 

 

„…Diese Stiftung hilft Organisationen wie uns, die sicherstellen wollen, dass sie für immer ihrer Sinnorientierung verpflichtet bleiben und niemals zu einem Investitionsobjekt werden können. Dafür haben sie einen Hebel gefunden, der das gewährleistet: Verantwortungseigentum…“

 

 

„Verschiedene Arten von Time-Sharing“

27.06.2022

 

„e110.de“: „…Beim Kauf eines Ferienwohnrechts werden sämtliche Risiken auf den Besitzer abgewälzt. Die Nachteile eines Mieterdaseins und die eines Eigentümers sind bei dem System miteinander verknüpft…“

 

„e110.de“: „Time-Sharing – lebenslänglich Urlaubsfrust?“

 

 

„Die wahren lahmen Enten sitzen im mittleren Management“

03.07.2022

 

„wiwo.de“: „…Das sind die gut dotierten Mittfünfziger, die ihrem Ruhestand entgegendämmern und für die der Wandel anstrengend und im Zweifel sogar eine Bedrohung ist. Eigentlich müssten sie neue Dinge lernen und gleichzeitig akzeptieren, dass von unten junge Leute kommen, die ihnen Druck machen, und von oben ehrgeizige CEOs das Unternehmen transformieren wollen. Die wollen sich bis zur Rente keinen Stress mehr machen und stehen deshalb oft auf der Bremse…“

 

Nur ein Problem der Deutsche Post AG?

 

 

„Geschäftsmodell Frau“

08.07.2022

 

„nzz.ch“: „Für Politikerinnen – und natürlich auch für Politiker – bietet das Frauenthema eine dankbare Bühne zur Selbstinszenierung. Wer die Frauen fördert, ist zwangsläufig auf der Seite der Guten und Gerechten. Und gratis ist es obendrein, denn die Kosten der eigenen politischen Entscheide tragen andere…“

 

 

„Hapimag“: „Klare Sache: Frauen und Männer verdienen bei Hapimag Schweiz gleich viel“:

 

„…Eine Lohngleichheitsanalyse zeigt, dass Frauen bei Hapimag Schweiz 1.2% mehr verdienen als Männer, unter Berücksichtigung der personen- und arbeitsplatzbezogenen Merkmale. «Die Differenz ist zwar gering. Trotzdem ist es in der heutigen Zeit ein nettes Detail, dass diese Differenz zugunsten und nicht zuungunsten der Frauen ausfällt», sagt …, Chief Human Resources Officer bei Hapimag…“

 

„Die Lohngleichheit-Analyse in der Schweiz ist neu gesetzlich festgeschrieben. Das Schweizer Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann wurde revidiert und verpflichtet Arbeitgebende, die Lohndaten betriebsintern zu erheben und zu vergleichen…“

 

 

Bei „Hapimag Schweiz“ – Hapimag betreibt Ferienanlagen aber in ca. 15 Ländern.

 

 

„Deutschlands erstes Hotel-Abo MyFlexHome startet in München!“

15.07.2022

 

„(PresseBox) (München, 12.07.2022)“ – „Das Hotel-Abo von MyFlexHome bietet Fernpendler*innen für Bürotage eine kostengünstige Übernachtungsmöglichkeit.“

 

 

Time-Sharing-Urlaub

15.07.2022

 

„verbrauchrezentrale.de“: „Time-Sharing-Urlaub: Das müssen Sie bei Feriennutzungsverträgen beachten“

 

„Ist Time-Sharing eine günstige Geldanlage?“ – „Nach Auffassung der Verbraucherzentralen stimmt die Werbebehauptung, Time-Sharing sei eine gute Geldanlage, schlicht nicht. Ein Wiederverkauf von Feriennutzungsrechten ist für Standardanlagen entweder überhaupt nicht oder nur unter erheblichen finanziellen Verlusten möglich ist. Ferner können für die Instandhaltung einer Ferienanlage erhebliche Kosten anfallen. Die Objekte werden mit der Zeit älter, müssen jedoch, um weiterhin im Katalog von Tauschorganisationen zu bleiben, einen gewissen Standard aufweisen. Hierfür sind oftmals zusätzlich Investitionen erforderlich, die Sie als Erwerber:in der Feriennutzungsrechte aufbringen müssen.“

 

 

Auch Cavallino: „Schweizer trauen sich in Italien nicht ins Meer“ – „«Es ist Horror hier mit den Quallen»“

16.07.2022

 

„blick.ch“: „Blick-Leser … meldet sich diese Woche aus Cavallino (I). «Es ist der Horror hier mit den Quallen. Man kann nicht ins Meer gehen, ohne einen Kontakt mit den Tieren zu haben», sagt er zu Blick.“

 

 

Kurtaxenhöhe in der Schweiz

20.07.2022

 

„nzz.ch“: „«Mit dem Zwang zur Kurtaxe inklusive Gästebüchlein bezahlen etwa Personen auf der Durchfahrt für Angebote, die sie nicht in Anspruch nehmen können», so ...“

 

„Kurtaxen dienen dazu, die örtlichen touristischen Angebote zu finanzieren. Unter anderem werden damit die Gehälter vieler Angestellter der Tourismusbranche bezahlt. Comparis beobachtet allerdings einen Trend weg von der klassischen Kurtaxe: Immer mehr Ferienorte würden die Abgabe durch Zweitwohnungs-, Quadratmeter- oder Bettenpauschalen ganz oder teilweise ersetzen.“

 

Nicht nur in der Schweiz wird so vorgegangen – eine Zwischenübernachtung, weil die Anreise zu lang, spätabends Ankunft, Abreise am nächsten Morgen. Kurtaxe fällt an. Anspruchmöglichkeit – Null. Zahlung in voller Höhe.

 

Der Einfallsreichtum der Kommunalpolitik ist auf diesem Gebiet grenzenlos, ebenso grenzenlos wie die Skrupellosigkeit der Eintreibung. Schließlich werden damit nicht die eigenen Wähler getroffen.

 

Zweitwohnungsteuer, Bettensteuer, Kurtaxe usw. usw., da haben die Kommunalvertreter keine Probleme mit diese festzulegen, zu erhöhen und die Eigentümer zu diffamieren. Nur wenn es dann gelegentlich, der Himmel möge die Ratsgremien davor bewahren, es kommt aber sehr selten trotzdem vor, darum geht über die Hundesteuer nachzudenken, dann ziehen die Feiglinge den Schwanz ein. Diesbezüglich fällt denen dann auch nichts mehr zur Leitfunktion von Steuern ein. Nur dazu, dass man bei Änderungen den eigenen Wähler treffen würde der sich, im Gegensatz zu den Zweitwohnungsteuerpflichtigen die kein Wahlrecht in der Gemeinde haben, insbesondere bei Erhöhungen der Hundesteuer bei der nächsten Kommunalwahl für die Entscheidungen bedanken könnte.  

 

Bei Hapimag kommen dann bei Anreise mit dem Auto, zumindest in zahlreichen Anlagen, die horrenden Parkgebühren hinzu. Die werden allerdings je Auto und nicht nach Personenzahl berechnet.

 

Auch anderweitig hat Hapimag keine Probleme erbrachte Leistungen ohne Gegenleistung zu vereinnahmen. Werden die über die Jahresgebühr usw. bezahlten Wohnrechtspunkte nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen genutzt, dann verfallen diese ersatzlos.

 

 

Wunschdenken?

23.07.2022

 

Handelsblatt vom 19.07.2022: „Politik ist, das Maximum eigener Ideen durchzubringen, bei gleichzeitiger Minimierung der Zugeständnisse an die andere Seite, was dann am Ende „Kompromiss“ heißt.“

 

Bei Hapimag ist es dann, wenn überhaupt, „der Wunsch der Aktionäre“. Ob die Idee Hapimag allerdings als Politik bezeichnet werden kann, das ist für mich nicht erkennbar. Für mich ist es eher ein Geschäftsmodell in den die Möglichkeiten der Nutzer auf ein Minimum reduziert und das des Anbieters auf ein Maximum hochgeschraubt wurden. Beim Modell Hapimag bleibt für mich Vieles, wie in der Politik, nicht nachvollziehbar und logisch für mich noch weniger. Auch nicht erkennbar ist für mich ob es wirklich dann „der Wunsch der Aktionäre“ war oder nur der Abschluss einseitigen Wunsch- und Anspruchsdenkens. Es wäre wohl auch „zu schön, um wahr zu sein“, wenn bei Hapimag Wünsche in Erfüllung gehen würden? Dann also doch nur „der Wunsch der Vater des Gedankens“?

 

 

„nzz.ch“: „Immobilienpreise: Die Top- und Flop-Gemeinden der Schweiz“

20.07.2022

 

„Was in der obenstehenden Tabelle «Eigentumswohnungen» auffällt: Vor allem bekanntere Ferienorte wie Flims und Grindelwald liegen auf den vordersten Plätzen in der Liste mit den 15 «Top-Gemeinden». Die durchschnittliche Preissteigerung in Flims (GR) betrug während der Corona-Pandemie 15,7 Prozent. In Grindelwald (BE) waren es 15,5 Prozent…“

 

 

Cavallino

23.07.2022

 

„caravaning.de“: „Und wieder halten sich die beiden großen Campingplätze Jesolo International Club Camping und Camping Village Marina di Venezia in Cavallino nahe Venedig an der Spitze der Top-Campingplätze in Italien. Hier scheint einfach alles zu stimmen: gutes Essen, saubere und beeindruckende Anlage, tolles Animationsprogramm und direkte Meerlage."

 

 

„Time-Sharing am Himmel“

03.08.2022

 

„derstandard.at“: "…Die vorhandenen Preismodelle zeigen, dass sich dieser Markt breiter öffnet und über die Zielgruppe jener hinausgeht, die sich selber ein Flugzeug leisten können", sagt ... Eine Idee ist Time-Sharing, wobei sich bis zu 20 Personen ein Privatflugzeug teilen und die Auswahl an Zielen begrenzt ist. So bietet es das US-Unternehmen JSX an…“

 

 

Es bleibt alles wie gehabt

08.08.2022

 

Nichts Neues zu erwarten, aber wohl höhere Jahresgebühren?

 

Hapimag: „…Aktuell fahren wir mit unserem Resort-Portfolio gut. Unser Fokus liegt momentan darauf, unsere Renovierungen weiter voranzutreiben. Bei Hapimag werden die Gewinne in die Resorts investiert, damit wir die Resorts unseren Mitgliedern mit den gewohnt hohen Qualitätsstandards anbieten können. Hier haben wir grössere Projekte in Planung, wie oben erwähnt…“

 

Ein „Non-Profit-Unternehmen“ kann aus meiner Sicht heraus nur „Gewinne“ erwirtschaften, wenn die Gebühren oder belasteten Kosten zu hoch angesetzt werden. Beträge für Instandhaltung und Renovierung usw. werden über die Jahresgebühren erhoben und decken bei gewissenhafter Planung die anfallenden Beträge dafür ab. Erwirtschaftete Überschüsse die in den Ferienanlagen anfallen sollen dort die Nebenkosten reduzieren.

 

Über die mit der Jahresgebühr auszugleichenden Abschreibungen erfolgt ein beträchtlicher Mittelzufluss dem keine Gegenleistung und Belastung gegenübersteht und reine Mittelbeschaffung ist. Allein diese Position dürfte durch entsprechende Verwendung schon ausreichend für anfallende Renovierungen, Instandhaltungen und Reparaturen sein? Ohne an die Objektverkäufe der vergangenen Monate zu denken, denn jetzt sind es „nur“ noch 56 Ferienanlagen.

 

Woher können dann Gewinne kommen?

 

Es bleibt zu hoffen, dass bei den geplanten Renovierungen nicht nur der „Qualitätsstandard“ berücksichtigt wird, sondern auch kostensenkende Maßnahmen bei der Renovierung Berücksichtigung finden die auch beim Nutzer ankommen.

 

Hapimag: „…Für 2023 wird sich die Inflation leider auch auf unsere Kostenbasis negativ auswirken. Was das für unseren Jahresbeitrag heisst, evaluieren wird laufend…“

 

Nun, dies kenne ich nun schon seit Jahrzehnten. Auch ohne Inflation und Corona. Nebenkosten und Jahresbeitrag wurden immer „evaluiert“. In der Regel immer nur in eine Richtung. Jetzt steht aber endlich eine Erklärung zur Verfügung: „Inflation“. Wo die Erklärung „Corona“ nicht mehr hilfreich ist, jetzt „Inflation“. Diese beiden „Argumente“ werden uns wohl in den nächsten Jahrzehnten begleiten?

 

Da die Hapimagaktionäre wohl, zumindest überwiegend, nicht zu den Armen dieser Welt gehören dürften werden die zu erwartenden Erhöhungen wohl nicht zu Proteststürmen führen? In der Vergangenheit wurde da der Großteil der Belastungen ohnehin meist fatalistisch hingenommen.

 

Hapimag wird sich wohl nicht wie andere Betreiber diese Gedanken machen müssen und über solche „Banalitäten“ hinwegsehen, da dieser Kreis wohl kaum angesprochen werden dürfte?:

 

„tageskarte.io“: „Brandenburg: "Gäste werden warmes Essen gegen warme Dusche tauschen"

 

„«Die Gäste werden ein warmes Essen gegen eine warme Dusche tauschen», sagte … der Deutschen Presse-Agentur. Auch die Nachfrage für Urlaubsaufenthalte werde dramatisch zurückgehen. «Die Branche wird es so, wie sie sich jetzt darstellt, im nächsten Frühjahr nicht mehr geben», sagte …, der selber Hotels betreibt.“

 

Über solche „Probleme“ kann Hapimag wahrscheinlich nur „müde lächeln“, denn die Jahresgebühren fließen dort regelmäßig, sind eine feste Größe und werden „laufend evaluiert“.

 

 

Welche Maßnahmen ergreift Hapimag gegen die Teuerung?

12.08.2022

 

„Kronen-Zeitung“ -Krone-Briefing vom 09.08.2022:

 

„Man kann den Briten ja viel nachsagen. Das Wetter dort ist meist genau so schlecht wie das Essen. Sie fahren auf der falschen Straßenseite. Und ihr Noch-Premierminister Boris Johnson ist ein einziger Zustand. Aber die Engländer sind auch bekannt für ihren Humor und originelle Ideen. Jetzt hat sich im Vereinigten Königreich eine Initiative gegründet, die sich den Kampf gegen die steigenden Energiepreise zum Ziel gesetzt hat. In der Kampagne „Don’t Pay UK“ werden Haushalte aufgefordert, ihre Rechnungen für Gas und Strom nicht zu bezahlen - sofern die Regierung nicht bis zum 1. Oktober Maßnahmen gegen die Teuerung ergreift…“

 

Welche Maßnahmen ergreift Hapimag gegen die Teuerung? – Nur die „Evaluierung“ der Jahresgebühr?

 

 

Was plant Hapimag für den Fall, dass einiges davon eintreffen sollte?

12.08.2022

 

„nzz.ch“: „Wenn der oberste Hüter der Schweizer Stromversorgung zum Kauf von Brennholz auffordert, ist etwas fundamental schiefgelaufen“

 

„…In Deutschland hat der ehemalige Umweltminister Jürgen Trittin den Bürgerinnen und Bürgern seinerzeit versprochen, dass die Energiewende jeden Haushalt nur so viel wie eine Glace-Kugel pro Monat kosten werde – also 12 Euro im Jahr. In der Schweiz tönte es von der damaligen Bundesrätin … 2016 ganz ähnlich: Mit nur 40 Franken Mehrkosten pro Haushalt müsse man rechnen, wenn man das Energiegesetz annehme. Dieses sieht eine massive Förderung von Sonnenstrom vor, um Atomkraftwerke abstellen zu können. Der Souverän glaubte den Verheissungen und stimmte dem Gesetz zu…“

 

„…Die Diskrepanz zur Realität könnte kaum grösser sein. In Deutschland wird wieder Kohle verfeuert, um Erdgas zu sparen. Und deutsche Kunden bezahlten bereits vor dem Ukraine-Krieg in der EU mit die höchsten Strompreise. Und in der Schweiz? Da traut man seinen Ohren nicht, wenn man hört, was …, Präsident der Elektrizitätskommission, die die Versorgungssicherheit überwacht, in der «NZZ am Sonntag» rät: Kaufen Sie Kerzen, Holz fürs Cheminée und Batterien für die Taschenlampe. Mit Stromabschaltungen ist zu rechnen…“

 

Welche vorsorglichen Maßnahmen ergreift Hapimag? - Nur die „Evaluierung“ der Jahresgebühr?

 

 

Schweizerische Nationalbank gab Anbindung des Frankens an den Euro auf

20.08.2022

 

„Tagesausblick – helaba.de“ – 19.08.2022: „Zum Schweizer Franken hat der Euro etwas Boden gutmachen können, nachdem er Anfang der Woche bei 0,96 CHF den vorläufig tiefsten Stand erreicht hatte. Am 15. Januar 2015 gab die Schweizerische Nationalbank überraschend die Anbindung des Frankens an den Euro auf. Nur an diesem einen Tag notierte der Euro auf einem noch tieferen Niveau. Ein erneuter Kursrutsch des Euros ist möglich, denn an den Gründen für die Schwäche hat sich nichts geändert. Anzuführen sind Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, Sorgen vor einer Gasknappheit in Deutschland, die niedrigen EZB-Zinsen und die vergleichsweise geringe Inflation in der Schweiz.“

 

Ein Beispiel für marktwirtschaftliche Zwänge und Erfordernisse ist dieser Artikel der NZZ. Subventionierung darf wohl kritisch betrachtet werden? Der Wind kann sich schnell drehen, wenn plötzlich die Gesetze des Marktes greifen und sich durchsetzen, wie dieser Sachverhalt dort zeigt:

 

„nzz.ch“: Mit Windrädern lässt sich kein Geld mehr verdienen – obwohl sie mehr denn je gebraucht werden“ – „Windräder gab es immer mehr, aber sie wurden auch immer billiger. Jetzt schreiben die grossen Hersteller Verluste. Das spürt auch der Schweizer Zulieferer …. Gehen im Kampf gegen den Klimawandel die Geschütze aus?“

 

Hapimag unterliegt so gut wie keinen marktwirtschaftlichen Zwängen. Die Aktionäre decken systembedingt die anfallenden Kosten ab. Wahrscheinlich geht es auch deshalb kaum aufwärts? Fehlentscheidungen führen kaum zu Problemstellungen. Die Aktionäre zahlen alles.

 

Währungspolitische Zwangsläufigkeiten können sich natürlich kräftig auswirken und dienen dann auch als Alibi für Kostensteigerungen. Allerdings auch dafür, dass keine Steigerungen, z. B. bei der Jahresgebühr erfolgt sind, weil deren Höhe in Schweizer Franken, der Hauswährung, festgelegt wird und dort somit keine Anpassung erforderlich macht.

 

Ein starker Schweizer Franken belastet nur Aktionäre die nicht den Schweizer Franken als Hauswährung haben. Den Schweizer Aktionär belastet dies nicht, dieser profitiert vom höheren Wert des Schweizer Franken, ebenso wie das Unternehmen bei der Bilanzierung. Das Währungsrisiko trägt somit der Nicht-Schweizer-Aktionär.

 

Das Unternehmen kann dann ggf. wieder einmal verkünden, dass es keine Steigerung, vielleicht sogar eine Reduzierung, bei den Jahresgebühren gab. Für Schweizer Aktionäre trifft dies dann zu. Deren Höhe wird ja ständig „evaluiert“.

 

Ein Hapimagurlaub dürfte somit wohl kaum preiswerter werden, wenn der Kurswert des Schweizer Franken steigt? Die Preise steigen anschließend für Nicht-Schweizer, weil sich die Währungsparität ändert.

 

Wunschdenken funktioniert in der Wirtschaft nicht. Man muss ein Gespür für die Lage, den Kunden und den vorhandenen Markt haben. Ein tragbares Konzept. Von Subventionen und ähnlichen Zuwendungen lebt man zunächst meistens gut, egal ob diese vom Staat oder vom Aktionär kommen. Sie machen aber auch träge und bequem und es macht daher auch wenig aus, dass nach Jahren immer noch nicht sämtliche aufgelegten Aktien einen Käufer fanden. Das System Hapimag ist für das Unternehmen ideal.HH

 

 

„nzz.ch“: „«Einbahnstrasse Euro - Franken»: Der Euro fällt auf ein Rekordtief“

20.08.2022

 

„Der Euro wird zum Franken immer schwächer. Diese Woche war ein Euro zeitweise nur noch 0.9605 Franken wert. Damit ist die europäische Gemeinschaftswährung gegenüber dem Franken auf ein Rekordtief gefallen. …, Ökonom bei der Commerzbank, schrieb diesbezüglich in einem Kommentar von der «Einbahnstrasse Euro - Franken» – für die Gemeinschaftswährung führt sie nach unten. Mitte September vergangenen Jahres wurden für einen Euro noch 1.0932 Franken bezahlt.“

 

Das ist ein Unterschied von ca. 13,8 Prozent.

 

Der Jahresbeitrag 2022 beträgt bei einer Aktie 339,00 CHF. Hierfür wurden Anfang 2022 von Hapimag 311,67 EUR als Rechnungsbetrag ausgewiesen, ca. 1,0877 CHF für einen Euro.

 

Gehen wir jetzt von dem aktuellen Kurs (Stand 19.08.2022), ca. 0,9605 Schweizer Franken für einen Euro, aus so wären ca. 352,94 EUR fällig. Die Mehrbelastung läge dann bei ca. 41,27 EUR/Aktie nur aus dieser beispielhaften Belastung durch den veränderten Kursstand. Es dürften wohl noch etliche weitere Belastungen dazu kommen?

 

 

22.08.2022

„kleinezeitung.at“: „Kleiner Hai verirrte sich an der Oberen Adria nahe an den Strand - Der Raubfisch wurde am Samstag bei Cavallino zwischen Jesolo und Venedig gesichtet und fotografiert. Bademeister halfen dem etwa einen Meter langen Tier wieder zurück ins offene Meer.“

 

 

28.08.2022

„Stromknappheit“

 

„luzernerzeitung.ch“: „…Kerzenverkäufe haben sich «verdoppelt bis verdreifacht»“ – „Verschiedene Händler und Hersteller berichten über eine massiv gestiegene Nachfrage nach Kerzen. Einen Mangel müssen die Konsumentinnen und Konsumenten aber nicht befürchten…“

 

 

„«Die Zurückhaltung, die Preise zu erhöhen, ist weitgehend verschwunden»“

29.08.2022

 

„«Die Zurückhaltung, die Preise zu erhöhen, ist weitgehend verschwunden»“: „SNB-Präsident … sieht die Gefahr eines persistent höheren Inflationsdrucks“:

 

„nzz.ch“: „...Wie sich die Inflation weiterentwickelt, ist auch in der Schweiz schwer abschätzbar. Unklar ist namentlich das Preisverhalten der Unternehmen. Gemäss … zeigen Daten und Umfragen aber, dass die lange Zeit bestandene Zurückhaltung der Unternehmen, die Preise zu erhöhen, weitgehend verschwunden sei. Die Preise seien insgesamt flexibler geworden, was die Ausbreitung der Preissteigerungen auf immer mehr Güterklassen erleichtere. Es werde klar, dass der Inflationsanstieg eben nicht mehr allein als Folge der durch die Pandemie und den Ukraine-Krieg ausgelösten Angebotsstörungen verstanden werden könne...

 

 

„nzz.ch“: „Der Franken erstarkt – und niemand schaut hin“

 

 

Respektlosigkeit

18.09.2022

 

Ich habe einige sehr gute Freunde. Diese darf ich und die mich zu jeder Tages- und Nachtzeit anrufen und keiner würde nur eine Minute zögern Hilfestellung zu gewähren, wenn einer diese benötigen und darum bitten würde.

 

Diese Freundschaften bestehen mittlerweile seit mehreren Jahrzehnten. Es käme aber keiner von uns auf die Idee den anderen zu Duzen.

 

Bei Hapimag haben die langjährigen Aktionäre nun schon viel erlebt. Die Titulierungen wechselten ständig. Nun sind wir eine Familie? Familienmitglieder duzen sich natürlich. Mit einem Anteil bei Hapimag wird aber keine Familie gegründet. Mich stößt das plumpe „Du“ im Schriftverkehr, wie ich jetzt bei einer Buchungsbestätigung sehen konnte und auf der Internetseite aber nur ab. Ich fühle mich dadurch eigentlich angepöbelt. Stil hat das für mich alles nicht. Aber hatte Hapimag jemals Stil im Umgang mit seinen Aktionären?

 

Es wurde eine neue Gestaltung des Internetauftritts auf den Weg gebracht? Zumindest so propagiert. Lange genug hat man dazu benötigt. Der große Wurf ist das alles für mich nicht und dass es informativer wurde konnte ich bisher nicht feststellen. Vielleicht kommt das noch?

 

Heutzutage ist doch programmierbar alles möglich, wenn man nur will. Wo liegt da das Problem den Nutzer zu fragen wie er angesprochen werden möchte? Ein gut programmiertes System wählt dann die Form und wahrt ggf. die Distanz.

 

Ich für meinen Teil gestatte Hapimag jedenfalls mich zu Siezen.

 

Wenn mich früher jemand ungebeten Duzte, dann fragte ich ihn ob wir zusammen schon einmal Schweine gehütet hätten. So weit möchte ich heute nicht gehen, aber diese Vorgehensweise stößt mich trotzdem ab. Es ist ganz einfach Respektlosigkeit aus meiner Sicht. Möglicherweise vielleicht sogar primitiv und instinktlos. In manchen Fällen lässt sich daraus wohl auch auf eine fehlende Artikulationsfähigkeit oder einen geringen Intelligenzquotienten schließen?

 

Vielleicht fehlt mir auch nur die Toleranz? Mir? – oder vielleicht auch den Anderen?  Ich möchte aber gefragt werden ob ich geduzt werden möchte und suche mir den Personenkreis aus. Hapimag würde mit Sicherheit nicht dazu gehören.

 

Respektlosigkeit seitens Hapimag? - Vielleicht auch gegenüber dem Altersdurchschnitt der eigenen Aktionäre? Aber denen rät man ohnehin die Aktien der nächsten Generation zu übertragen.

 

 

„freiherr-knigge.de“: „Apropos Stacheln. Arthur Schopenhauer verdanken wir die wohl schönste Parabel über Nähe und Distanz. Denn darum geht es ja beim DU und SIE.

 

Die Stachelschweine

 

Eine Gesellschaft Stachelschweine drängte sich an einem kalten Wintertage recht nah zusammen, um durch die gegenseitige Wärme sich vor dem Erfrieren zu schützen. Jedoch bald empfanden sie die gegenseitigen Stacheln, welches sie dann wieder voneinander entfernte. Wann nun das Bedürfnis der Erwärmung sie wieder näher brachte, wiederholte sich jenes zweite Übel, so dass sie zwischen beiden Leiden hin und her geworfen wurden, bis sie eine mäßige Entfernung voneinander herausgefunden hatten, in der sie es am besten aushalten konnten. (...) Die mittlere Entfernung, die sie endlich herausfinden, und bei welcher ein Beisammensein bestehen kann, ist die Höflichkeit und feine Sitte.

 

In diesem Sinne…

 

 

„Ferienwohnungen: So sinken die Fixkosten mit Hilfe von Online-Plattformen wie Airbnb und Booking“

01.10.2022

 

„nzz.ch“: „Viele Zweitwohnungen in der Schweiz sind schlecht isoliert und verbrennen viel Heizenergie, Strom und Geld. Mithilfe von Ferienwohnungs-Vermittlungsplattformen lässt sich in gefragten Orten zumindest ein Teil der Fixkosten kompensieren. Ein Ratgeber für mehr warme Betten.“

 

 

„1500 Time-Sharing-Kunden auf Teneriffa verlieren wohl viel Geld“

15.10.2022

 

„teneriffa-news.com“: „Auf Teneriffa haben gleich zwei Timesharing-Unternehmen Konkurs angemeldet. Die Gesamtschuld liegt bei 136 Millionen Euro - verteilt auf 1503 Kunden. Das Geld der privaten Anleger ist mutmaßlich weg.“

 

 

Umrechnungskurs

20.10.2022

 

Am 17.10.2022 rechnete Hapimag den Kurs eines Euro mit einem Tageskurs von ca. 0,9636 CHF beim Punktekauf ab.

 

Die Jahresgebühr 2022 für eine Aktie, ohne Rabattierung, betrug ca. 311,67 EUR entsprechend ca. 324,60 CHF. Der Umrechnungskurs lag somit damals bei ca. 1,0414 CHF für einen Euro.

 

Kursänderung: Ca. 8,1 Prozent. Wertsteigerung des Schweizer Franken.

 

Daraus folgt eine Belastung für Zahlungspflichtige die nicht in der Schweiz ihren Wohnsitz und damit als Landeswährung z. B. den Euro haben. Deren Zahlungsverpflichtung wird erhöht denn um diesen Wert muss dann nach diesem Kursstand die Jahresgebühr bei Fremdwährungen steigen, wenn der bisherige Frankenwert bei der Jahresgebühr wieder erreicht werden soll.

 

Die Jahresgebühr würde dann, bei dieser Ausgangslage, ca. 336,92 EUR betragen, wenn der Kurs des Schweizer Franken zum Euro zum gegebenen Zeitpunkt so wäre wie dargestellt.

 

Langlaufende Wohnrechtspunkte konnte ich für 4,70 EUR / 4,80 EUR kaufen. Kurzläufer lagen bei ca. 4,30 EUR. Damit sämtliche Werte unter den meisten aktuellen eBay-Angeboten.

 

„hapimag.com“: „Seit Jahren stabil“ – „Es ist uns gelungen, den Jahresbeitrag seit 2015 stabil zu halten – trotz hohen Inflationsraten und steigenden Kosten auf allen Ebenen.“

 

„Seit Jahren stabil“? – soweit zunächst richtig, allerdings für mich höchstens nur die halbe Wahrheit. Der Jahresbeitrag valutiert in Schweizer Franken. Vermutlich dürften nur ca. zehn Prozent der Hapimagaktionäre den Schweizer Franken als Hauswährung haben? Für diese Aktionäre bleibt der Preis natürlich stabil.

 

Der überwiegende Teil der Aktionäre ist aber beträchtlichen Kursschwankungen ausgesetzt die die Höhe des Jahresbeitrags bei entsprechender Ausgangslage mit beeinflussen.

 

Tauscht Hapimag diese, aus Schweizer Sicht, ausländischen Währungen aber nicht in Schweizer Franken, hat man bei der heutigen Ausgangslage erheblich höhere Beträge erreicht, wenn die Geldflüsse geschickt geleitet werden. Der mögliche Berliner Wäschelieferant wird wohl kaum in Schweizer Franken bezahlt werden?

 

Hapimag unterhält ca. 56 Ferienanlagen. Den weit überwiegenden Teil davon im Euroraum. Warum sollen dann sämtliche auf Euro lautenden Zahlungseingänge in Schweizer Franken getauscht werden?

 

Bei den Schweizer Banken wird es wohl Fremdwährungskonten geben. Somit entfällt das Kursrisiko, da nicht getauscht wird. In der jeweiligen Landeswährung steigen somit die Einnahmen so lange die Schweizer Währung kursmäßig steigt. Kursverluste entstehen erst, wenn diese Beträge realisiert, also getauscht werden.

 

Gebührensteigerungen durch die Hintertür?

 

Ganz abgesehen davon wird die Höhe des Jahresbeitrags letztendlich von Hapimag festgelegt und zumindest ein wesentlicher Teil entsteht nicht aus zwangsläufigen Verpflichtungen, sondern aus geplanten Maßnahmen. Ein Teil wird für beabsichtigte Maßnahmen eingeplant. Ob diese dann durchgeführt werden ist wohl kaum erkennbar, denn Einzelaufstellungen habe ich bisher nie gesehen? Weder vor noch nach einer Maßnahme.

 

Für mich war es nie nachvollziehbar warum die Jahresgebühr diese Höhe haben muss. Verwendungen werden nur blockweise und sehr grob zusammengefasst veröffentlicht. Ersichtlich ist daraus sehr wenig, wenn überhaupt. Eine Abrechnung der geleisteten Zahlungen für die Jahresgebühren erfolgt nie. Es gibt keine Nebenkostenabrechnung oder Hausgeldabrechnung, nicht einmal eine detaillierte Aufstellung bei der Anforderung.

 

Mögliche Überschüsse aus den Einnahmen der einzelnen Ferienanlagen sollen dort die Zahlungen vor Ort reduzieren. Haben Sie für diese Objekte je eine Einzelabrechnung gesehen?

 

Wenn Hapimag einen Gewinn zum Jahresende ausweist, dann waren die Anforderungen zu hoch. Hapimag könnte, nur als Gedankenspiel, einen Gewinn schon dadurch ausweisen, dass eine geplante, finanziell in den Jahresgebühren berücksichtigte Maßnahme, deren Beträge dann zugeflossen sind, nicht durchführt.

 

 

„Fragwürdige Generalversammlungen ohne Versammlung“

03.11.2022

 

„nzz.ch“: „Fragwürdige Generalversammlungen ohne Versammlung: Die Unternehmen dürfen ihre Aktionäre nicht länger «wegen Corona» aussperren“
 

„Die Credit Suisse hält ihre anstehende Abstimmung zur umstrittenen Kapitalerhöhung ohne Publikum ab. Viele Unternehmen gingen 2022 so vor und verschanzten sich weiterhin hinter der Pandemie, um den Aktionären aus dem Weg zu gehen. Auf lange Frist schadet sich die Wirtschaft damit selbst.“

 

„Zu erwarten wäre, dass wütende Kleinaktionäre der Bankführung bei dieser Gelegenheit die Kappe waschen, wie sie das an Generalversammlungen seit Jahr und Tag zu tun pflegen. Das müssen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung aushalten. Aber nichts da: Die GV wird gemäss Einladung «in Übereinstimmung mit der Verordnung 3 des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ohne persönliche Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären durchgeführt». Sie wird nicht einmal als Webcast übertragen.“

 

Hapimag nutzte diese Möglichkeit natürlich auch vollumfänglich. Aber Hapimag informiert nach eigenen Angaben offen und klar.

 

 

Roboter im Restaurant als Zukunftstrend?

04.11.2022

 

„hogapage.at“: „Er ist nur 1,30 Meter hoch, kann aber viele Tabletts gleichzeitig tragen. Unermüdlich flitzt er von Tisch zu Tisch. Service-Roboter wie ihn sieht man in deutschen Restaurants noch selten. Das könnte sich aber bald ändern.“

 

 

Betrugsmeldungen

05.11.2022

 

Ferienhausbuchungen – Der „Verband Deutscher Ferienhausagenturen“ veröffentlicht aktuelle Betrugsmeldungen auf seiner Internetseite.

 

 

Bei Anmietung von Ferienhäusern und -wohnungen gilt das Mietrecht

05.11.2022

 

„Urlaub“, das Magazin der ADAC-Reisebüros berichtet in seiner Ausgabe 06/2022 zur Anmietung von Ferienhäusern und -wohnungen unter anderem:

 

„Bis 2018 unterlag das Mieten von Ferienhäusern und -wohnungen dem Pauschalreiserecht, das Verbraucher rechtlich besonders gut absichert. Treten zum Beispiel erhebliche Reisemängel wie etwa Baulärm im Hotel auf, können Urlauber regelmäßig nicht nur den Reisepreis mindern, sondern zusätzlich auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verlangen. Mieter von Ferienhäusern und -wohnungen sind dagegen grundsätzlich auf das Mietrecht angewiesen. Diese Regelungen unterscheiden sich in vielen Punkten vom Pauschalreiserecht“…

 

…“Wird die Unterkunft z. B. bei einem Vermieter im Ausland gebucht, gilt das Recht des Reiselandes“…

 

 

Ausstattung einer Ferienwohnung

02.12.2022

 

„deutschland-moteurzimmer.de“: „Ferienwohnungen vermieten - Ferienwohnungen mit guter Küchenausstattung“:

 

„Ferienwohnungen zielen in der Regel auf Selbstverpflegung ab. Eine komplett ausgestattete Küche ist unverzichtbar.

Neben Kaffeemaschine, Geschirrspüler, Toaster und Mikrowelle muss ausreichend Geschirr und Besteck sowie Töpfe und Pfannen vorhanden sein. Kleine Küchenhelfer wie Flaschen- und Dosenöffner, Korkenzieher, Schöpflöffel, Pfannenwender dürfen in einer gut bestückten Küche nicht fehlen. Auch Geschirrtücher und Putzzeug werden von vielen Feriengästen als wichtig empfunden…“

 

 

„Erstausstattung Ihrer Ferienwohnung: 55 Dinge, die dazu gehören“

 

„Ferienwohnungen mit Wow-Effekt“

 

Frankfurter Tabelle im Überblick - Reisemängel einschätzen & berechnen

 

 

Hapimag-Revisionsstelle BDO

08.12.2022

 

„Revisor BDO sah Kosmos bis zuletzt als solvent“

 

„insideparadeplatz.ch“: „Verantwortlicher Auditor befand Gang zum Konkursrichter nicht für nötig, hatte Bücher noch im Mai abgesegnet – ohne Vorbehalt.“

 

„Die BDO AG mit Sitz in Zürich ist seit 2019 Revisionsorgan und zugleich Konzernprüfer der Hapimag AG.“

 

Hapimag-„Generalversammlung 2021: Was wurde entschieden?“:

 

„Traktandum 6: Wiederwahl der Revisionsstelle (BDO AG, Steinhausen) Die Generalversammlung bestätigte die Revisionsstelle BDO AG für das Geschäftsjahr 2021.“

 

„Revisionsorgan Die Revisionsstelle wird von der Generalversammlung jeweils für ein Jahr gewählt. Die BDO AG mit Sitz in Zürich ist seit 2019 Revisionsorgan und zugleich Konzernprüfer der Hapimag AG.“

 

 

So viel kosten Ferienhäuser in Deutschland

10.12.2022

 

„capital.de“: „150.000 Euro bis 28 Mio. Euro: Die Preisspanne für Ferienhäuser in beliebten Urlaubsregionen ist gigantisch. So viel kosten in Deutschland Ferienhäuser, von erschwinglich bis exorbitant teuer…“

 

 

Co-CEO Modell bei Hapimag

21.12.2022

 

Hapimag hat mal wieder eine „neue“ Idee.

 

Nun, revolutionierend ist diese nun ganz bestimmt nicht und neu schon gar nicht. Etliche haben diese Verwaltungsform schon versucht und es dann wieder gelassen. Es gibt allerdings auch Firmen die damit glücklich wurden und sind.

 

Einige der örtlichen Kindergärten hier praktizieren ein dem ähnelndes Modell schon länger. Mit wechselnden Zufriedenheiten.

 

Für eine mittelgroße Aktiengesellschaft wie Hapimag mit übersichtlichem Marktanteil, weitestgehend als Nieschenanbieter tätig, mag es vielleicht einen Versuch wert sein, wenn dadurch der übergroße Führungsapparat verschlankt werden kann. Vielleicht ist bei Hapimag auch alternativ eine Teilzeitbeschäftigung für den CEO möglich, da dieser offensichtlich nicht voll ausgelastet ist und Zeit dafür hat derartige Versuchsmodelle zu starten?

 

Für mich sieht es aber eher danach aus, dass die Führungsriege sich eingerichtet hat und nun die Positionen festigen und bequem ausrichten will?

 

Hapimag hat im Laufe der Jahre schon Vieles versucht und dann verschwand es wieder sang- und klanglos, ohne das Pathos des Starts.

 

Dieses Modell bietet natürlich den Vorteil, wenn es dann schief geht, dann war es der Andere.

 

„Viele Köche verderben nun mal den Brei“ und bei dieser bei Hapimag ohnehin schon überdimensionierten Führungsebene kann ich keine Vorteile darin sehen, wenn einem „Stammeshäuptling“ weitere Befugnisse auf Kosten anderer Bereiche zugestanden werden und Zuständigkeiten dabei möglicherweise verschwimmen.

 

Wozu werden dann noch die Mitglieder der Konzernleitung benötigt die der Führung berichten sollen?

 

Hapimag hat ohnehin schon viele Dinge versucht und sich dann bemüht diese umzusetzen. Im Zweifel wird ohnehin der Aktionär die Zeche dann wieder einmal bezahlen, wenn aus dem „Co-CEO-Modell“ ein Egotrip werden sollte.

 

Bei der Hapimagführung fehlt für mich ohnehin das gesunde Maß an Fluktuation und Wechsel.

 

Ich halte es für sinnvoller die Energie darauf zu verwenden endlich dahin zu kommen, dass sämtliche aufgelegte Aktien des Unternehmens einen Käufer finden, die Preisstellung marktgerechte Dimensionen erreicht, endlich jede Wohnung einen Geschirrspüler bekommt, die Instandhaltungsrückstände abgebaut werden und der Restaurantbetrieb überall dort wo angeboten verlässliche Dimensionen erreicht bzw. anbietet.

 

Weiter ist eine Überarbeitung der derzeitigen Vorgehensweise bei der Kostenbelastung des Nutzers, Modifizierung der Pauschale verbunden mit einer Einbeziehung der Nutzeranzahl, personenbezogene Pauschale, dringender als ein „Co-CEO-Modell bei Hapimag“.

 

Es ist auch nicht damit getan bisher im Angebot enthaltene übliche Leistungen zu streichen oder zu reduzieren um damit die finanzielle Kostenbelastung konstant zu halten. Verschlankung des Angebots unter Beibehaltung der bisherigen Gebühren. Kostenreduzierung durch Angebotsminderung. Ich habe bei Hapimag noch nie etwas kostenlos bekommen. Alles hat dort eben seinen Preis. Egal ob direkt oder indirekt. Bei der Verteilung scheint mir Handlungsbedarf erforderlich zu sein?

 

 

Dabei geht es mir beispielhaft nicht um die reduzierten Hygieneartikel im Bad oder die Flasche Wasser auf dem Esstisch bei Ankunft. Eine schöne Geste, auch wenn, wie andere Möglichkeiten auch, kostenbelastungsmäßig für den Aktionär ohnehin in den Nebenkosten enthalten, war es trotzdem. Ich fand es aber doch etwas merkwürdig als ich in einer Hapimaganlage anstelle der Wasserflasche ein zweisprachiges Hinweisschild vorfand, dass das Leitungswasser dort eine ausgezeichnete Qualität hätte und bedenkenlos getrunken werden könne. Es fehlte nur das Wasserglas neben dem Hinweisschild.

 

„Co-.CEO-Modell“ - ein Modell welches in der Fachpresse kaum noch Erwähnung findet und mir wohl eher zur Anwendung in mittelgroßen Familienbetrieben, insbesondere mit Nachfolgeproblemen, und sozialen Einrichtungen geeignet erscheint. Hapimag deutet zwar hin und wieder den genossenschaftlichen Gedanken an, aber von diesem ist Hapimag so weit entfernt, wie in Deutschland die Genossenschaftsbanken. Halbtagsjobs sind auch bei Führungskräften machbar, nur letztendlich benötigt eine Firma eine verlässliche Führung. Eine Richtungs- und Zuständigkeitsvorgabe die nicht von Zufallsentscheidungen abhängt und auch nicht davon wer von der Führungsriege gerade zufällig erreichbar ist, sondern aus einer klaren Zuständigkeit und Verantwortung heraus erfolgt.

 

Welche Qualitätsverbesserung bringt nun das Co-CEO-Modell dem Aktionär und Nutzer des Hapimagangebots?

 

 

„startupedia.net“: „Was ist ein Chief Executive Officer (CEO)?“

 

 

„nzz.ch“: „Einsame Spitze? Kein Modell für die Zukunft“

 

 

„handelszeitung.ch“: „«Co-CEOs müssen sich ergänzen»“

 

 

„brennecke-rechtsanwaelte.de“: „9.2.3.2 CEO-Modell /Co-CEO-Modell Struktur“

 

 

„harbinger-consulting.com“: „Moderner Führungsstil - die 7 wirksamsten Modelle in 2022 und wie Sie sie anwenden“

 

 

„haufe.de“: „Alternativen zur One-Man-Show“

 

 

Wettbewerber?

05.01.2023

 

„similarweb.com“: „hapimag.com - Die Top-5-Wettbewerber in November 2022“

 

 

Center Parcs schalten auf Expansion

10.01.2022

 

„handelsblatt.com“: „Nach Fast-Pleite schalten Center Parcs jetzt auf Expansion -  Erst im Dezember beendete der französische Mutterkonzern ein Schutzschirmverfahren. Jetzt will sich der börsennotierte Urlaubsanbieter neu erfinden. Eine Hauptrolle spielen die deutschen Resorts.“

 

„Sie locken mit Kletterparks, Minigolfanlagen, tropischen Spaßbädern und Wellnessoasen: die europaweit 29 Center Parcs…“

 

 

Neues Jahr – erneut höhere Jahresgebühr in Euro

12.01.2023

 

Auf wenig ist heutzutage Verlass und beständig ist eigentlich kaum etwas. Vieles befindet sich im Wandel und Umbruch. Ausgenommen davon ist aber der Jahresbeitrag in Euro bei Hapimag. Dieser steigt beharrlich jährlich, auch schon als dieser nicht in Euro berechnet wurde. Darauf darf man sich verlassen, wie auf das Amen in der Kirche. Alle Jahre wieder, jetzt ca. 327,00 EUR für die Besitzer einer Aktie.

 

Am 30.12.2022 lag der Kurs eines Euros zum Schweizer Franken bei 0,9847 CHF.

 

Die üblichen Propagandamitteilungen des Unternehmens zur Höhe der Jahresgebühr werden wohl demnächst mit den üblichen Relativierungsaussagen folgen.

 

Als nächstes werden dann vermutlich demnächst die Nebenkosten vor Ort angehoben werden?

 

Der Jahresbeitrag 2022 betrug bei einer Aktie 339,00 CHF. Hierfür wurden Anfang 2022 von Hapimag 311,67 EUR als Rechnungsbetrag ausgewiesen, ca. 1,0877 CHF für einen Euro.

 

Steigerung für die Rechnungstellung 2023 in Euro: ca. 4,9 Prozent.

 

Die Inflationsrate in der Schweiz liegt derzeit bei ca. 2,8 Prozent.

 

Gegenüber dieser Rechnungstellung sieht die Fakturierung in Schweizer Franken da etwas freundlicher aus. Es muss doch in den mit den Jahresgebühren belasteten Aufwendungen ausreichend Spar- oder Reduzierungspotential vorhanden sein, vielleicht auch nur variable Masse, wenn dies so möglich wird?

 

Die Festlegung des Jahresbeitrags scheint für mich offensichtlich willkürlichen Maßstäben zu unterliegen und variabel nach Beliebigkeit zu sein? Nachvollziehbare Größen und Vorgabenscheint es da wohl weitestgehend nicht zu geben? Es muss wohl nur in die Argumentationsschiene passen?

 

Bei den Aufenthalten vor Ort kann ich ohnehin immer wieder neu feststellen, dass immer mehr einer Aufmerksamkeit bedarf und in etlichen Bereichen keine Qualitätssteigerungen für mich feststellbar sind.

 

Der überwiegende Teil der Aktionäre hat den Schweizer Franken ohnehin nicht als Hauswährung und der weit überwiegende Teil der Hapimagferienanlagen befindet sich ohnehin im Eurowährungsgebiet.

 

Somit dürfte der überwiegende Teil der auch währungsbedingten Erhöhung einen echten Mittelzufluss darstellen? Auch die Schweizer Banken werden Fremdwährungskonten in Euro im Angebot haben. Warum also tauschen? Ein geschicktes Währungsmanagement bringt zusätzliche Möglichkeiten in die Kasse.  Der stärkere Schweizer Franken kann derzeit einem Schweizer Unternehmen, welches überwiegend außerhalb der Schweiz tätig ist, durchaus erhebliche Vorteile bringen und sei es nur als Argumentationshilfe bei einer durchgeführten oder anstehenden Preiserhöhung.

 

Es wäre schon hilfreich, aber sinnloses Wunschdenken, denn das wird das Unternehmen Hapimag wohl nie durchführen, wenn die vereinnahmten Jahresgebühren spezifiziert und nachvollziehbar abgerechnet würden. Hierzu dürfte der Gesetzgeber gefragt sein um Transparenz zu schaffen. So lange das Unternehmen aber am Jahresende einen Gewinn ausweist waren die Anforderungen ohnehin zu hoch.

 

Jeder Vermieter muss seine Betriebs- und Nebenkostenforderungen akribisch auflisten und nachweisen. Auch wenn nur eine Garage vermietet wird. Pauschalen sind da kaum zulässig. Timesharingunternehmen müssen dies nicht. Es besteht da auch kaum eine Informationspflicht.

 

 

Schweizer Nationalbank - SNB: „2022 Rekordverlust von 132 Milliarden Franken“

11.01.2023

 

„nzz.ch“: „Kein Geld für Bund und Kantone: SNB erzielt 2022 Rekordverlust von 132 Milliarden Franken“ – „Die Schweizerische Nationalbank muss Buch- und Wechselkursverluste verbuchen, die die gesamte Ausschüttungsreserve aufbrauchen und das Eigenkapital schmälern. An Gewinnausschüttungen ist damit nicht zu denken.“

 

„…Der Euro war vor einem Jahr noch 1.04 Franken wert, zu Jahresende notierte er bei 0.99 Franken. Der restriktivere geldpolitische Kurs der US-Notenbank führte zu einer Erstarkung des Dollars, die sich zum Jahresende allerdings wieder abschwächte und in einer noch ganz leichten Erstarkung von 0.91 auf 0.92 Franken endete…“

 

 

„Hapimag Aktie Kaufen oder Nicht?“

14.01.2023

 

„kryptoszene.de“: „Hapimag Aktie Kaufen oder Nicht? Unsere Zukunft Prognose 2023!“ – „…Zwar bezeichnet Hapimag seine Mitglieder als Aktionäre, jedoch sind sie dies im eigentlichen Sinne gar nicht.

 

Zunächst erhält man eben nur Wohnpunkte, die man dann für einen Urlaub einlösen kann. Man erwirbt also nur das Recht, gemeinsam mit anderen Ferienwohnungen vorwiegend in Europa zu buchen. Ein verbrieftes Recht auf das Unternehmen bekommt man nicht. Es gibt auch keine Dividenden. Wenn man also Hapimag Aktien kaufen möchte, geschieht dies über eine Mitgliedschaft…“

 

Reisen – Urlaub im Familienhotel

03.02.2023

„t-online.de“: „Urlaub im Top Familienhotel“ – „Im Cavallino Bianco ist die ganze Familie happy…“

 

Hapimag Resort Wien – „HolidayCheck“

11.02.2023

 

Beim lesen der Bewertungen bzw. Eintragungen auf den entsprechenden Portalen stellt sich für mich immer die „Eine-Million-Euro-Frage“ – „Echt oder Ente“?

 

Nach einer schlechten oder schlechteren Eintragung bzw. Bewertung folgen dann in der Regel, nach gebotenem Abstand, Lobgesänge.

 

Hapimag legt offensichtlich großen Wert auf „HolidayCheck“ und betrachtet dieses Portal wohl als „Hausportal“?

 

In einigen Ferienanlagen habe ich die entsprechenden Urkunden schon hängen sehen. Auch schon gelegentlich im ersten Quartal mit Eintrag für das gesamte gerade begonnene Jahr.

 

Mir persönlich geben diese Aussagen nichts und erwecken bei mir in der Regel Zweifel an der Seriosität des Erstellers, vor Allem aber auch an der Seriosität des Bewerteten, wenn dieser meint es nötig zu haben sich diese Aussagen bzw. deren Auswertungen „an die Wand zu hängen“.

 

Trotzdem verfolge ich einige Portale regelmäßig, aber nicht ständig. So unter anderem die Bewertungen der Hapimaganlage Wien, weil diese Anlage nun schon seit Jahren, soweit ich dies beobachtet habe, immer nur Lobeshymnen aufweisen kann. Das sich da, wie auch anderswo, die Texte oft ähneln oder wiederholen ist da wohl nur reiner Zufall?

 

Jetzt las ich dort dieser Tage eine Bewertung der ganz anderen Art zur Hapimaganlage Wien. Donnerwetter! Diese Bewertung schlägt nun total aus der Art. Zufall? Eine Verwechslung? Ich kann dies nicht beurteilen, die Anlage kenne ich nicht. Nur die eigentlich immer nur positiven Aussagen dazu bei „HolidayCheck“.

 

Letztendlich bestätigt dies aber nur meine Vorurteile bei der Betrachtung dieser Mitteilungen oder wohl eher Meinungsäußerungen aus einer persönlichen Blickrichtung. Jeder hat da verständlicherweise so seine Prioritäten und bringt diese bei Beurteilungen natürlich mit ein. Egal wie, ob dies alles objektiv ist oder sein kann, das muss jeder für sich selbst entscheiden.

 

Die Aussage zu Wien lautete:

 

„Hapimag Resort Wien“ – „Renovierungsbedürftige 3* Herberge - 2,0 / 6“.

 

„holidaycheck.de“: „Das Hotel liegt im 8. Wiener Bezirk. In ca. 15 – 30 Minuten kann man alle wichtigen Sehenwürdigkeiten erreichen. Leider ist das Hotel stark renovierungsbedürftig, die Möbel verschlissen oder verschmutzt. Die Ausstattung als Ferienwohnung ist nicht mehr zeitgemäß: KEIN BACKOFEN, KEINE Spülmaschine, KEINE Mikrowelle. Vorsicht im Sommer: Es gibt hier keine Klimaanlage, lediglich ein Psydo-Standgerät wird zur Verfügung gestellt…“

 

Nun – „kein Backofen, keine Spülmaschine, keine Mikrowelle, keine Klimaanlage“ – kommt mir von einigen der von mir besuchten Hapimaganlagen her bekannt vor.

 

 

„Online-Bewertungen Schon bei der Reservierung wissen, wie die Bewertung ausfällt“

18.02.2023

 

„tageskarte.io“: „Zu oft werden Restaurantbewertungen dem Zufall überlassen. Mit der Verbindung vom Reservierungs-Management-System aleno mit der Bewertungs-Management-Lösung von re:spondelligent gehört das der Vergangenheit an. Restaurants wissen nun bereits bei der Reservation, welche Bewertungen ein Gast früher abgegeben hat. Sie können so nicht nur ihren Service entsprechend ausrichten, sondern nach einem Restaurantbesuch Bewertungen, inklusive Gästedetails, voll automatisch einholen. Das führt zu mehr Kontrolle, besseren Bewertungen und ganz neuen Marketingmöglichkeiten.“

 

Neue Software schreibt Antworten auf Hotelbewertungen automatisch

 

 

„In der Kürze liegt die Würze“

28.02.2023

 

„antenneunna.de“: „„Jetzt schwafelt der wieder eine halbe Stunde...dabei könnte er das auch in fünf Minuten zusammenfassen.“ Da hat es einer nicht verstanden, sich kurz zu fassen. Oder um es als Sprichwort auszudrücken: „In der Kürze liegt die Würze.““ 

 

Nun, „eine halbe Stunde“ wird bei den Hapimag-Propaganda-Videos nicht „geschwafelt“, zumindest nicht je einzelnes Video, der Inhalt wiederholt sich aber und wirklich Neues wird kaum berichtet. Zusammenfassend summiert es sich zeitmäßig dann aber doch und wird langatmig, für mich eher langweilig. Interessant sieht für mich anders aus.

 

Für mich ist dies alles eher Selbstbeweihräucherung und Eigenlob. Zum Glück gibt es aber kein Geruchsfernsehen und der Inhalt der Videos wird auch dadurch nicht besser, dass teilweise eine niedliche Frauenstimme die Botschaften herüberzwitschert.

 

Meine Zeit ist mir dafür zu kostbar um mir diese Propagandavideos anzuhören bzw. anzusehen.

 

Wie groß ist der Anteil der Aktionäre die damit überhaupt erreicht werden? Bisher hat Hapimag diesbezüglich keine Werte veröffentlicht.

 

Eine wirkliche und informelle Botschaft besteht für mich in konkreten Zahlen und Werten, nachvollziehbar. Nicht die Verteilung von unverbindlichen Allgemeinplätzen, Absichtserklärungen und Wiederholungen derselben. Es reicht völlig einmal jährlich zum Jahreswechsel die offensichtlich nicht vermeidbare Lobhudelei zu verteilen. Ständige Wiederholungen langweilen nur. Ernsthafte Informationspolitik gegenüber Aktionären kann das alles wohl nicht sein?

 

Wann erfolgen Aussagen dazu:

 

Wann wird Hapimag die Jahresgebührenbelastung nachvollziehbar abrechnen, ähnlich einer Hausgeldabrechnung?

 

Wann wird die Entstehung der Höhe der Nebenkostenbelastungen je einzelnem Ferienanlagenstandort nachvollziehbar dargestellt?

 

Wann wird ausgeführt in welcher Höhe die vereinnahmten Beträge aus angebotenen Zusatzleistungen, z. B. Restauration usw., die Nebenkosten vor Ort reduzierten?

 

Wann wird die Höhe der Punktebelastungen je Ferienanlage erklärt und Änderungen und Abweichungen erläutert, auch gegenüber ähnlichen Objekten?

 

Wann wird unter anderen dargestellt wofür die Gebühren für Parkplätze und Unterstellmöglichkeiten verwandt werden, insbesondere wie deren Entstehung und Belastungshöhe ermittelt und gerechtfertigt wird?

 

Wann wird dargestellt warum die Jahresgebühren in der jeweiligen Höhe anfallen und wofür diese einzeln verwendet werden sollen. Dann ob sämtliche Anforderungen auch zweckbestimmt und gemäß Plan Verwendung fanden?

 

Wann wird mit der Anforderung der Jahresgebühren ein detaillierter Wirtschaftsplan für den beanspruchten Zeitraum vorgelegt?

 

Wann wird Hapimag seinen Aktionären es wieder ermöglichen an einer Generalversammlung teilzunehmen um die vom Gesetzgeber vorgesehenen Rechte uneingeschränkt wahrnehmen zu können?

 

Wann wird Hapimag darstellen welche Beträge durch den Wegfall von Angeboten und Leistungen, begründet als Schutzmaßnahme gegen „Corona“, das Geschäftsergebnis positiv beeinflussten und nach Pandemieende nicht wieder eingeführt werden?

 

Zunächst wurden die Hapimagrestaurants mit viel Aufwand und Finanzmitteln fast überall eingerichtet, ebenso andere Angebote. Inzwischen musste ich u. a. beim Restaurantbetrieb mehrfach feststellen, dass dieser oft wohl nur noch sporadisch betrieben bzw. eingeschränkt angeboten wird und häufig eine Reservierung nur dann zum Erfolg führt, wenn Wochen vor dem Aufenthalt bereits gebucht wird. Eine verlässliche Möglichkeit kann ich dabei nicht mehr feststellen. Spontanität ist da überhaupt nicht mehr möglich. Ähnliches musste ich auch bei anderen Angeboten feststellen. Insbesondere stört mich dabei aber beim Restaurant, dass die Aufenthaltsdauer und die Zeitzonen nicht meinen eigenen Bedürfnissen angepasst werden können.

 

(Gastronom spricht über Personalmangel, Inflation und die Pandemie)

 

Wann erfolgt eine Auflistung darüber wofür die aus der Position „Abschreibung“ zugeflossenen Mittel verwandt wurden?

 

Wann wird bei sämtlichen Hapimaganlagen ein halbwegs gleicher Standard erreicht sein? Insbesondere einige ältere Anlagen dem derzeit üblichen marktüblichen Angebot entsprechen?

 

Wann wird Hapimag ausreichend neue Aktionäre aufgenommen haben um auch wieder einmal eine neue Anlage zu bauen und anbieten zu können? Nach, vor Jahren Cavallino, ist diesbezüglich nichts mehr erwähnt worden.    

 

Diese Videos sind für mich nicht informell, es sind Propagandabotschaften und aus meiner Sicht sind diese auch nicht werbewirksam, sondern diesbezüglich eher kontraproduktiv. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass das damit angesprochene Publikum so naiv ist alles für „bare Münze“ zu nehmen?

 

Für mich stellt sich die Frage ob diese Botschaften von der Werbeabteilung erstellt wurden und ob Geschäftsleitung und Finanzbereich Einfluss auf den Inhalt hatten? Es kann wohl kaum Aufgabe der Werbeabteilung sein den Informationspflichten gegenüber den Aktionären nachzukommen.

 

Wer es nötig hat sich so darzustellen, der will offensichtlich von bestehenden Problemen ablenken?

 

 

„Der Verwaltungsrat, das Schönwetter-Gremium“

02.03.2023

 

„nzz.ch“: „Zahlreiche Schweizer Verwaltungsräte foutieren sich um ihre eigenen Vorsätze zur guten Unternehmensführung. Was die Fälle Credit Suisse, Forbo und Temenos über den Zustand der Corporate Governance in der Schweiz sagen.“

 

„Die Schweiz ist zu Recht stolz auf ihre Unternehmen. Sie stellt 14 der grössten 500 Firmen der Welt…“

 

„…Der Spitzenplatz ist umso erstaunlicher, wenn man weiss, wie nachlässig manche Schweizer Firmen noch immer geführt werden. Zahlreiche Verwaltungsräte foutieren sich um elementare Regeln der guten Unternehmensführung, der sogenannten Corporate Governance: Langjährige Konzernchefs wechseln ohne Auszeit ins Verwaltungsratspräsidium. Dort müssten sie unvoreingenommen diejenigen Pläne hinterfragen, die sie zuvor als Firmenchef noch selbst geschmiedet haben. Manche «exekutive Verwaltungsratspräsidenten» mischen sich sogar ganz direkt in die operative Führung der Firma ein oder übernehmen gleich auch den CEO-Posten. Zudem ignorieren die Verwaltungsräte zugunsten von verdienten Mitgliedern gerne ihre eigenen Amtszeit- oder Altersbeschränkungen…“

 

 

„Die Aufgaben werden immer mehr, die Vergütung stagniert: Wer will heute noch Verwaltungsrat werden?“

03.03.2023

 

„nzz.ch“: „Kleinen Unternehmen fällt es nicht leicht, die richtigen VR-Mitglieder zu gewinnen. Anders als Grossunternehmen zahlen sie nämlich oft nur ein paar tausend Franken Entschädigung im Jahr. Einfach mehr Geld auf den Tisch zu legen, bringt mitunter aber neue Probleme…“

 

 

Beim Urlaub sparen

04.03.2023

 

„tageskarte.io“: „Umfrage: Jeder vierte Deutsche wird beim Urlaub sparen“

 

„Statt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ganz auf einen Urlaub zu verzichten, setzen die Menschen in Deutschland auch laut BAT-Stiftung eher auf abgespeckte Ferien. Sie wollen sich zum Beispiel beim Shopping einschränken, manche planen Reisen in der Neben- statt in der Hauptsaison oder wählen ein möglichst preiswertes Ziel.“

 

Die Möglichkeiten bei einem Hapimagurlaub zu sparen sind eher begrenzt. Kürzere Aufenthalte verteuern eher den Aufenthalt, da für die ersten Tage/ Woche höhere Tagespauschalen Anwendung finden und der generell zusätzliche Aufenthaltsaufschlag dann auch nur auf weniger Tage verteilt werden kann. Kurzaufenthalte somit wohl eher uninteressant? Jahresgebühren nicht beeinflussbar.

 

Evtl. eine Ferienanlage mit niedrigerer Punktebelastung ggf. niedrigeren Nebenkosten? Dies bedeutet dann aber in der Regel auch, dass die Qualität der Ferienanlage gegenüber den höher belasteten Objekten zumindest in einigen Bereichen wohl Wünsche offen lässt um nicht zu sagen, dass möglicherweise einiges nicht dem entspricht was anderenorts Standard, auch Qualitätsstandard, ist?

 

Hapimag besteht dieses Jahr sechzig Jahre und da kommen eben immer mehr Ferienanlagen auch „in die Jahre“. Sehen Sie sich einmal an wie viele Anlagen in den ersten Jahren des Bestehens des Unternehmens gebaut wurden und was dann noch in den vergangenen 15 Jahren dazu kam.

 

Preisvergleiche mit dem übrigen Marktangebot können da durchaus hilfreich sein.

 

 

Alternative zu Hapimag-Cavallino?

05.03.2023

 

„presseportal.de“: "Beach time! Die breiten Sandstrände um Venedig mit ihrem Sommerprogramm 2023“

 

„CAVALLINO TREPORTI - Leader of the Open Air“ – „Cavallino Treporti hat seit jeher eine enge Beziehung zur Natur, was ganz automatisch zur Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus geführt hat. So entstanden großflächige Campingplätze und Resorts unter freiem Himmel, die einen Urlaub mit dem Gefühl der Freiheit und Sicherheit bieten. Die breiten, freien Strände wurden beibehalten und gerade für Familien bieten diese Bereiche einen besonders schönen Urlaubsplatz in der Nähe des Pinienwaldes…“

 

 

Keine „Selbstverpfleger“…,

09.03.2023

 

„„…die jeden Tag nur zehn Dollar für Instant-Nudelsuppe ausgeben““…

 

„handelsblatt.com“: „Warum Reisen zum Luxus wird und so viele auf Urlaub verzichten“:

 

„Reiseveranstalter und Urlaubsländer machen es Billigtouristen immer schwerer. Während Luxusreisen boomen, werden viele 2023 auf einen Urlaub verzichten.“

 

„…Das Lieblingseiland der Deutschen ist längst nicht das einzige Urlaubsziel, das Billigtouristen loswerden will. Neuseelands Tourismusminister … ließ vor einigen Wochen wissen, dass Wohnmobil-Urlauber in seinem Land unerwünscht seien. Statt der Selbstverpfleger, „die jeden Tag nur zehn Dollar für Instant-Nudelsuppe ausgeben“, wünsche er sich ersatzweise „zahlungskräftige Touristen“. Indonesiens Regierung denkt sogar laut darüber nach, über die Insel Bali ein Einreiseverbot für Rucksacktouristen zu verhängen...“

 

 

Nun, die Hapimaganlagen sind vermutlich weit davon entfernt Ziel von Rucksacktouristen zu werden, wenngleich ich den Eindruck gewinne, dass dieser Personenkreis das Ziel der jetzt praktizierten Ansprache auf der Hapimagwebseite sein könnte bzw. sein soll?

 

Die Speisekarte der Hapimagrestaurants sieht soweit ich das beurteilen kann auch anders aus sofern das Hapimagrestaurant geöffnet ist und eine Platzreservierung erfolgreich. Ebenso die Preisstellung dieser Speisekarten dort und auch die Angebote welche für mich meistens wenig erkennbare familien- und altersgerechte Komponenten ausweisen. Eine „Nudelsuppe“ auf einer Hapimagspeisekarte – das wäre wohl die Sensation des Monats, eher des Jahres.

 

Ganz abgesehen vom sonstigen Anspruch des Unternehmens und dessen übriger Preisstellung die wohl Rucksacktouristen verhindern dürfte? Ein echter Kontrast zur Ansprache der Webseite. Realität und Wirklichkeit sind wohl auch bei Hapimag zwei unterschiedliche Welten?

 

Hapimag würde somit wohl ins Bild der angesprochenen und erhofften „zahlungskräftigen Touristen“ passen, auch wenn in der Küche der gemieteten Hapimag-Ferienwohnung eine „Instant-Nudelsuppe“ gereicht werden sollte?

 

Hapimag bestimmt und regelt zwar Vieles, eigentlich fast alles, das Angebot in der Ferienwohnungsküche bestimmt, nach meinem derzeitigen Erkenntnisstand, aber immer noch der Nutzer der Wohnung.

 

Aber auch bei einer „Nudelsuppe“ kommt es auf die Machart an und man muss kulinarisch nicht verwöhnt sein um diese schmackhaft zu finden. Ein guter Urlaub besteht eben aus vielen Komponenten. Ebenso, wie ein gelungenes Menü. Es kommt eben, neben zahlreichen anderen Zutaten, auch auf die wohldosierte Prise „Salz in der Suppe“ an. Ebenso bei einem Urlaub mit Hapimag. Da könnte es aber sein, dass Preisstellung und einige sonstige Gepflogenheiten Manchem den Aufenthalt dort „versalzen“?

 

 

 

Geschirrspülmaschine – achtsamer Umgang mit der Umwelt

14.03.2023

 

Hapimag: „…leben wir soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit, jeden Tag. Wir gehen achtsam mit unserem Gegenüber, unseren Ressourcen und der Umwelt um…“

 

„Umweltschonend Geschirr spülen“:

 

„swrfernsehen.de“: „Die klare Mehrheit der Menschen in Deutschland bevorzugt die Spülmaschine gegenüber dem Abwasch von Hand: In rund 75 Prozent der Haushalte in Deutschland steht mittlerweile eine Spülmaschine. Aber hoch sind Wasserverbrauch und Energiebedarf der Maschinen? Wäre das Spülen per Hand im Waschbecken nachhaltiger?“

 

„Laut einer Studie der Uni Bonn aus dem Jahr 2011 sind Spülmaschinen nachhaltiger und effektiver als der Handabwasch. Denn ein effizienter Geschirrspüler kommt mit 10 bis 15 Litern Wasser pro Spülvorgang aus.“

 

 

Befindet sich in 75 Prozent der von Hapimag angebotenen Wohnungen eine Geschirrspülmaschine? Ich weiß es nicht. Habe aber rein gefühlsmäßig erhebliche Zweifel, dass dies der Fall sein könnte?

 

Bei den kleinen Dingen fängt es eben oft an. Ganz abgesehen davon gehört für mich eine Geschirrspülmaschine zum unabdingbaren Wohnkomfort. Eine Ferienwohnung ohne Geschirrspüler kann aus meiner Sicht keine gehobene Qualität haben.

 

 

„Energieeffiziente Spültechnik“ – „Energiesparend spülen“:

 

„winterhalter.com“: „Energiesparen ist aktuell die große Herausforderung für alle gastronomischen Betriebe. Neben Kochen, Backen und Kühlen gibt es auch beim Spülen Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu senken“:

 

„oeko-planet.com“: „Geschirrspülmaschine oder von Hand spülen: Was ist ökologischer?“

 

„…Eigentlich schien die Frage was nachhaltiger ist – Spülmaschine oder spülen per Hand – durch die Studie „Consumer Study on Dishwashing Habits in Four European Countries“ der Universität Bonn aus dem Jahr 2011 geklärt: Die Wissenschaftler kamen zu dem Ergebnis, dass Geschirrspüler in punkto Energie- und Wasserverbrauch deutlich umweltfreundlicher sind. Spülen mit der Maschine verbraucht im Durchschnitt 50 Prozent weniger Wasser und 28 Prozent weniger Energie als Spülen per Hand, so die Verfasser der Studie.

 

Doch es gab Kritik an der Studie. Das Öko-Institut in Freiburg bemängelte, dass die Forscher in ihrer Studie einige Faktoren außer Acht ließen. Etwa die sogenannte graue Energie. Das ist die Energie, die zur Herstellung und für den Transport der Spülmaschine benötigt wird. Laut dem Verband der Energieverbraucher beträgt sie immerhin rund 1000 Kilowattstunden. Mit dieser Energiemenge könnte man fast drei Jahre lang täglich eine moderne Spülmaschine betreiben…“

 

 

Es darf wohl davon ausgegangen werden, dass derzeit ein solches Gerät länger hält. Abgesehen davon kommt es nicht auf die Jahre, sondern auf die Nutzungshäufigkeit an.

 

 

„br.de“: „Spülmaschine umweltfreundlich? Spülmaschine oder spülen per Hand?

Abspülen steht in der Liste der unbeliebten Hausarbeiten ganz oben: Nur vier Prozent der Deutschen spülen gern. Praktischer ist ohnehin die Spülmaschine. Doch was ist ökologischer? Wir haben das für Sie ermittelt.“

 

 

Es ist wohl egal von welcher Seite her die Betrachtung erfolgt. Der Umweltschutzgedanke spricht zumindest nicht gegen eine Geschirrspülmaschine in einer Ferienwohnung. Die Wohnqualität steigert ein Geschirrspüler aber allemal. Abgesehen von der Anschaffungsinvestition werden dadurch auch die laufenden Kosten gesenkt. Ab wann wird sich in jeder Hapimagferienwohnung eine Geschirrspülmaschine befinden? Auch kleine Dinge können durchaus Wirkung zeigen. Abgesehen davon ist es für mich nun wirklich überhaupt nicht zeitgemäß Ferienwohnungen ohne Geschirrspüler überhaupt noch anzubieten.

 

 

Jährliche Generalversammlung

15.03.2023

 

Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG für April 2023 traf bei mir ein.

 

Deutsche Telekom AG: „…wir laden Sie herzlich zu unserer diesjährigen Hauptversammlung ein und freuen uns sehr , Sie am … 2023 wieder persönlich vor Ort begrüßen zu dürfen. Ergänzend zur persönlichen Teilnahme haben Sie die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung live im Internet zu verfolgen…“

 

  • Persönliche Teilnahme,
  • Gesamte Hauptversammlung live im Internet verfolgbar.

 

Weiter die Möglichkeit individuell vom eigenen Stimmrecht auf verschiedenen Wegen Gebrauch zu machen, u. a. per Briefwahl.

 

Warten wir mal ab mit welcher Botschaft zur Generalversammlung Hapimag an uns herantreten wird? Öffentliche Durchführung – oder wieder im stillen Kämmerlein? Verfolgbarkeit der gesamten Generalversammlung im Internet – oder wieder das „Schweigen im Walde“.

 

 

Rückfall in die Vorgehensweise der Vergangenheit?

20.03.2023

 

Ob es nun zweckmäßig und sinnvoll war den nächsten Hapimagurlaub im darauffolgenden Jahr und später gleich bei Abreise aus dem aktuellen Urlaub buchen zu können sei dahingestellt. Möglich war dies. Es wurde jedenfalls mit viel Euphorie verkündet und von Hapimag als kundenfreundliche fortschrittliche Sensation dargestellt, dass fast zwei Jahre im Voraus eine Wohnung gebucht werden konnte. Einige hatten Probleme damit, andere fanden dies sehr schön.

 

Aber wie oft bei Hapimag, es verschwindet dann ohne das übliche Getöse in der Versenkung.

 

Jetzt verfällt man wohl wieder in die Unarten der Vergangenheit?

 

Gestern versuchte ich mich über einen Aufenthalt bei Hapimag zum Jahreswechsel zu informieren. Ich bekam folgende Rückmeldung:

 

„Oktober ist der letzte buchbare Monat im aktuellen Buchungszeitraum.“

 

„Ab wann kann ich für Aufenthalte ab November 23 buchen?

30.01.2023Hapimag Hilfe

 

Antwort - Wir werden die Buchungsmöglichkeit für Aufenthalte ab November 2023 im Laufe des Monats März öffnen. Ab dann können Buchungen vorgenommen werden.“

 

Also wieder Buchungseröffnungstermine? Mit „Windhundrennen“ auf der Jagd nach geeigneten Terminen?

 

Möglicherweise liegt diese geänderte Vorgehensweise daran, dass Hapimag noch Klärungsbedarf darüber benötigt wie hoch die Nebenkostenbelastungen demnächst ausfallen sollen bzw. wie viel man der geneigten Kundschaft zumuten darf?

 

Festlegungen betreffen bei Hapimag meistens den Nutzer.

 

Wo liegt eigentlich das Problem bei der Festlegung der Nebenkosten? Hapimag hat doch eine Öffnungsklausel in den Geschäftsbedingungen bei der Höhe der Nebenkosten. Dann müssen ggf. kurzfristige Anpassungen erfolgen. Wahrscheinlich gibt es kaum noch Möglichkeiten die Kosten durch weitere Reduzierungen im Angebotsbereich zu senken? Somit verbleibt nur diese Möglichkeit?

 

Die Inflationsrate in der Schweiz ist doch verhältnismäßig gering?

 

Andererseits sieht es mir aber danach aus, dass diese Beträge so üppig taxiert werden, dass da negative Überraschungen für das Unternehmen kaum eintreten. Dies zeigen schon die positiven Geschäftsergebnisse der vergangenen Jahre. Wären die Einnahmen nicht mindestens kostendeckend gewesen, dann hätte man auch keine Gewinne ausweisen können.

 

Ich kann jedenfalls nicht nachvollziehen warum im März des Jahres der November und danach noch nicht buchbar sind und auch nicht, zumindest informativ, einsehbar.

 

 

Anlaß zum Nachdenken?

21.03.2023

 

Zu den Vorgängen um die Schweizer Bank „Credit Suisse“ wurde schon viel gesagt und geschrieben. Es dürfte in den nächsten Tagen und Monaten wohl noch mehr werden. Hinterher sind ohnehin alle schlau. Einiges davon könnte aber wohl doch dazu anregen darüber nachzudenken? Insbesondere einigen Firmenleitungen die sich für unfehlbar halten und kritikresistent sind dürfte es gut tun sich davon das eine oder andere ins eigene Stammbuch zu schreiben.

 

Interessant und bedenkenswert ist für mich ein Absatz:

 

„nzz.ch“: „…«Kapitalismus ohne Konkurs ist wie Religion ohne Sünde. Es funktioniert nicht», sagte der Ökonom ... Mit anderen Worten: Wenn ein Unternehmen kein funktionierendes Geschäftsmodell hat, muss es in Konkurs gehen können. Auf die Credit Suisse trifft dies wohl zu, wie die Wertvernichtung, aber auch der Reissaus von Kunden und Gläubigern zeigt, wenn er zuletzt auch panikartige Züge annahm…“

 

 

Ob es da nicht auch andere Unternehmen gibt die über diese Ausführung nachdenken sollten, weil denen die Kunden weglaufen und die nur marginale Erfolge bei der Neukundengewinnung vorweisen können?

 

Die Schweiz hat nun wohl aufgehört, wenn sie dies jemals gewesen sein sollte, bei Geldanlagen die Oase der Glückseligen zu sein? Angekommen in der Wirklichkeit?

 

Auch eine schweizerische Führungsriege ist wohl nicht immer unfehlbar und keine Bank für ein erfolgreiches Geschäftsmodell? Für mich zeigt dies alles nur, das auch bei den schweizerischen Unternehmen und Banken nur mit Wasser gekocht wird.

 

Offensichtlich legen aber auch Steuerflüchtlinge und Geldanleger aus anderen Gründen bei deren Vermögenswerten wert auf Sicherheit, Verzinsung, ordentliche Abwicklung usw. und nicht nur Wert auf Verschwiegenheit und Wohlbefinden. Diese sind offensichtlich nicht mehr ausnahmslos bereit jeden Preis dafür zu zahlen?

 

Es gibt auch keine Garantie dafür, dass ein Unternehmen mit Stammsitz in der Schweiz und Schweizer Führung Garant dafür ist, das ordentlich und verlässlich gewirtschaftet und sorgfältig mit den vorhandenen Mitteln umgegangen wird? Allerdings macht es die Schweizer Gesetzgebung insbesondere Nichtschweizern nicht leicht Informationen zu erhalten und Abläufe zu kontrollieren und nachvollziehen zu können.

 

Mir fallen da durchaus einige Vorgänge bei anderen Unternehmen ein die ins Bild passen, aber nicht diese Größenordnung aufwiesen und schon gar nicht dieses Presseinteresse. Auch in kleineren Dimensionen besteht Handlungsbedarf.

 

 

„nzz.ch“: „«Eine Schande für die Schweiz» und «eine verdammte Sauerei»: Auf den CS-UBS-Deal folgt das politische Sturmtief“

 

 

„nzz.ch“: „Ein Zombie ist weg, doch ein Monster entsteht

 

 

„nzz.ch“: „Die Gewinner der Bredouille der Credit Suisse sind die amerikanischen Konkurrenten“

 

 

Wieviel haben Sie für den Aufenthalt bezahlt?

26.03.2023

 

Haben Sie die E-Mail von Hapimag zur „Buchungsinformation“ gelesen? Nun so neu ist das alles nicht. Wohl eher „alter Wein in neuen Schläuchen“. Nur für das Unternehmen flexibler bei der Preisgestaltung ausgelegt. Dem Nutzer bringt dies kaum einen Vorteil, schon gar nicht zusätzliche Informationsmöglichkeiten und wohl eher auch keine Verbesserung der Buchungssituation.

 

Die zur Verfügung stehenden Ressourcen sind bekannt und stehen zwangsläufig nur begrenzt, entsprechend den Möglichkeiten, zur Verfügung. Der Kampf um die Plätze am ersten Buchungstag wird damit wieder eingeführt. Die Unzulänglichkeiten dabei sind hinlänglich bekannt.

 

Kein Druckexemplar mehr in Zukunft, nur noch „fliegende“ Seiten im WEB. Mit monatlicher Änderungsmöglichkeit. Vermutlich, wie bei fast allen Ankündigungen dieses Unternehmens, ohne Hinweis welche Änderung erfolgte ohne direkte Möglichkeit des Nachvollzugs gegenüber der geänderten Version? Keine Nachvollziehbarkeit darauf wann die Einstellung erfolgte

 

Hat natürlich den Vorteil fürs Unternehmen, dass es schwieriger für den Interessenten wird nachzuvollziehen wie sich Preisstellungen und Bedingungen entwickelten. Aber das dürfte ohnehin wohl kaum gewünscht sein? Sonst hätte man das anders gestalten können. Preisänderungen sind dann wohl permanent möglich und Konditionsänderungen auch?

 

Stellt sich natürlich die Frage welche Preisstellung dann, ausgehend davon, dass die mögliche Buchung 15 Monate vor dem Reiseantritt erfolgt Gültigkeit haben wird?

 

Aktuell? - gemäß Buchungsdatum? - oder Reiseantrittsdatum?

 

Wie soll das ablaufen, wenn die Buchung erst wenige Wochen oder Tage vor Reiseantritt erfolgt? Kostenbelastung entsprechend der Aufstellung zum Buchungstag mit den dann gültigen Preisen ggf. nach Änderung gegenüber dem Tag der Buchungseröffnung? Werden wir dann demnächst ein neues Gesprächsthema bei Hapimag haben, ähnlich wie bei Pauschalreisen? „Wieviel haben Sie für den Aufenthalt bezahlt?“

 

In Zukunft sind dann monatliche Anpassungen der Belastungen und Konditionen möglich. Vielleicht auch noch kurzfristiger? Hapimag auf dem Weg zu Tagespreisen? Wenn es um den eigenen Vorteil geht ist das Unternehmen wieder einmal sehr kreativ und flexibel.

 

Kosten für die Druckexemplare werden entfallen. Näher beziffert wurde diese Größenordnung nicht. Dann wird sich diese Kostensenkung doch sicher auf die Höhe der Jahresgebühr auswirken oder sollte die Kostenreduzierung nur unmerklich sein?

 

Kenne das schon. Dient natürlich alles dem Umweltschutz und das kostet natürlich, auch wenn keine Kosten anfallen.

 

Ich vergrabe aber das nicht mehr benötigte Papier nicht bei mir im Garten, sondern entsorge dies umweltgerecht. Somit muss man sich um meine Umweltverträglichkeit keine Gedanken machen. Das versuche ich selbst auf den Weg zu bringen. Einen Vorturner benötige ich dafür nicht.

 

Kundenfreundlich ist das für mich ohnehin alles nicht. Informativ schon gar nicht. Wer so vorgeht, der will nicht informieren. Auf einer aus meiner Sicht total unübersichtlichen Internetseite verbreitet Hapimag seine „Ergüsse“ ohne Zusammenhang und ohne ein praktikables Inhaltsverzeichnis. Abgerundet durch eine Suchmaschine die in der Regel nicht das findet was ich suche und mir häufig merkwürdige Ergebnisse anbietet. Vermutlich weist das eingespeiste  Informationsangebot erhebliche Lücken auf? Information eben wie Hapimag diese versteht. Nur das was man gerne verbreiten möchte. Für mich Desinformation.

 

Es wird immer uninteressanter und unverständlicher.

 

Wofür benötigt dann Hapimag demnächst noch diesen großen Verwaltungsapparat? Als Internetanbieter könnte man sich doch „einen schlanken Fuß“ machen? Lässt sich dann doch alles per Knopfdruck über die Informatikabteilung erledigen, sofern es gelungen ist entsprechende Programmierungen zu installieren? “. Es erfolgen doch meistens ohnehin nur Modifizierungen der bestehenden Regelungen zugunsten des Unternehmens. Mittlerweile müsste man da doch inzwischen sämtliche Lücken geschlossen haben?

 

So besteht doch die Möglichkeit täglich durchgängig ins Geschehen einzugreifen.

 

In den Informatikbereich hat Hapimag doch in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel investiert und dann doch wohl auch mehrmals die „Pferde gewechselt“.

 

Wie informativ kann diese Vorgehensweise überhaupt sein? Welche Anzahl an Aktionären erreicht Hapimag überhaupt mit dieser Vorgehensweise? Es kann nicht sein, dass die Aktionäre nach Informationen suchen müssen, sondern diese müssen geliefert werden. Auch an die die nicht ständig oder gar nicht im Internet unterwegs sind. Selbst die die das sind werden wohl kaum ständig auf der Hapimagseite dort auflaufen?

 

Laut Geschäftsbericht 2022 hat Hapimag 116 856 Aktionäre und Mitglieder. Hapimag erreicht mit dem hauseigenen Newsletter nach eigenen Angaben 74.000 „Abonnentinnen und Abonnenten“:  – „…Newsletter «Hapimag News», mit dem wir jeweils rund 74 000 Abonnentinnen und Abonnenten erreichen“...

 

Ausgehend von der unrealistischen Annahme, dass sämtliche dieser 74.000 Newsletterempfänger zum Kreis der Mitglieder und Aktionäre gehören, werden demnach ca. 42.558 Angehörige dieses Personenkreises nicht erreicht. Das sind ca. 36,7 Prozent. Von einer umfassenden Information des betroffenen Personenkreises kann somit wohl nicht einmal annähernd ausgegangen werden.

 

Was „produziert‘“ der Hapimag Informatikbereich? Synergien oder Unzulänglichkeiten? Eigentlich ist doch Bürokratieabbau das Thema der Stunde?

 

 

Geschäftsjahr 2022

01.04.2023

 

Das Geschäftsjahr 2022 mit Vorjahren zu vergleichen kommt dem Versuch gleich dies mit Äpfel und Birnen zu versuchen. Im Vergleich ist keine aussagekräftige Schlußfolgerung möglich. Daran wird sich wohl auch in diesem Jahr kaum etwas ändern. Es ist eben eine „Zeitenwende“ und Erfolgsmeldungen gegenüber direkten Vorjahren sind einfach nur lächerlich.

 

Ein paar Schlußfolgerungen sind vielleicht möglich? Einige isoliert betrachtete Zahlen sind dazu möglicherweise interessant? Eine elementare positive Veränderung ist für mich im Geschäftsbericht 2022 nicht erkennbar. Ich sehe keine grundlegenden Veränderungen. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien ist zu gering. Der Verwaltungsaufwand zu hoch. Reparatur, Instandhaltungsaufwand und Investitionen zu niedrig. Nicht nachvollziehbar wofür die Jahresgebühren spezifiziert oder gemäß Plan verwandt werden bzw. wurden. Ebenso nicht ob die Mittelzuflüsse aus Abschreibungen und Anlagenverkäufen für Investitionen verwandt wurden:

 

Aktionäre und Mitglieder    2018: 125.558

2021: 119.054

2022: 116.856

 

Aktionäre                              2018: 106.736

2021: 104.996

2022: 104.327

 

Einheiten im Umlauf (Aktien und sonstige Wohnrechtsprodukte): Stammblatteintragungen per 31.12.:

 

2018: 269.593

2021: 255.001

2022: 248.465

 

Anzahl Aktien im Umlauf per 31.12.:

 

2018: 227.653

2021: 226.866

2022: 225.826

 

Verkauf Aktien:

2021: 2.070

2022:    505

 

Rückkauf Aktien:

2021: 1.402

2022: 1.242

 

Eigene Aktien:

Entnahme aus eigenen Aktien:    2021: 962

2022: 223

 

Rückkauf von Depotaktien:

2021: 1.533

2022: 1.263

 

Stand Jahresende:                          2021: 11.134

2022: 12.174

(Somit nicht im Umlauf befindliche Aktien)

 

Durchschnittlicher Personalbestand auf Vollzeitbasis:

 

2018: 1.387

2021: 1.002

2022: 1.236

 

Substanzwert pro Aktie im Umlauf, in EUR:

 

2018: 2.038

2021: 2.057

2022: 2.076

 

Aktien Verfallpunkte:

 

2018: 2.288.000

2021: 2.234.000

2022: 2.218.000

 

Betriebsergebnis (EBIT):

 

2021: 8.855 TEUR

2022: 5.443 TEUR

 

 

Konsolidiertes Ergebnis:

2021: 4.768 TEUR

 

Konsolidierte Jahresrechnung der Hapimag AG per 31.12.2022:

 

2022: 4.934 TEUR

 

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Jahresrechnung der Hapimag AG per 31.12.2022 (CHF 1000)

 

Jahresgewinn/Jahresverlust (–):   

2021:        2.602 TCFHHHF

2022:  – 11.370 TCHF

 

„Antrag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Bilanzverlusts per 31.12.2022 (in CHF) Jahresverlust 2022 der Hapimag AG 11 369 960 Vortrag aus 2021 0 Bilanzverlust per 31.12.2022 11 369 960

Der Verwaltungsrat der Hapimag AG beantragt der Ordentlichen Generalversammlung vom 27. April 2023 folgende Verlustverwendung: Entnahme aus den freiwilligen Gewinnreserven 11 369 960“

 

Gesetzliche Gewinnreserven Hapimag AG:

 

2021:  258 TCHF  

2022:  258 TCHF

 

Freiwillige Gewinnreserven Hapimag AG:        

 

2021: 84.542 TCHF

2022: 87.144 TCHF

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Total Investitionen in Sachanlagen:

 

2018: 56.453 TEUR

2021: 11.548 TEUR

2022: 32.992 TEUR

 

Unterhalt, Reparaturen und Instandhaltungen:

2021:  13.399 TEUR

 

2022:    9.499 TEUR

2022:  42.491 TEUR

(Total Investitionen in Sachanlagen, Unterhalt, Reparaturen und Instandhaltung)

 

Abschreibungen auf Sachanlagen:

2021: 32.767 TEUR

2022: 28.991 TEUR

 

Jahresbeiträge:

2021: 63.996 TEUR

 

2022: 66.030 TEUR

2022: 95.021 TEUR            (Jahresbeiträge, Abschreibungen auf Sachanlagen)                                                            

52.530 TEUR (Differenz zu Investitionen, Instandhaltung Abschreibungen usw.)

 

Umsatz Resorts - Lokale Kostenbeiträge:

 

2021: 33.400 TEUR

2022: 49.893 TEUR

 

Fremdvermietung Gastrobetriebe und Shops:

 

2021: 1.063 TEUR

2022: 1.297 TEUR

 

Personalaufwand:

2021: 44.911 TEUR

2022: 55.017 TEUR

 

Verwaltungsaufwand:

 

2021: 14.864 TEUR

2022: 17.002 TEUR

 

 

„holidaycheck.de“: „Von Außen schön, von Innen Renovierungsstau“

 

 

„Insbesondere…“

16.04.2023

 

Vor einigen Tagen erreichte mich ein E-Mail, Absender Hapimag, „insbesondere“ mit folgender Feststellung:

 

…“Uns wurde berichtet, dass die Abstimmungsunterlagen in diesem Jahr bei einigen Aktionärinnen und Aktionären in Deutschland und in den Niederlanden später als gewohnt eintrafen. Es wurde uns aber versichert, dass alle Sendungen zwischenzeitlich zugestellt worden sind“…

 

Zwei Tag danach trafen dann die Abstimmungsunterlagen von Hapimag auch bei mir ein.

 

Es ist nun nicht das erste Mal, daß es Probleme bei Hapimag mit dem Versand von Abstimmungsunterlagen gibt.

 

Rechtlich gesehen dürfte es wohl so sein, daß die Einladung zu dieser Generalversammlung somit nicht gemäß den Vorgaben durchgeführt wurde und somit keine ordnungsgemäße Einladung erfolgt ist? Eine Nachvollziehbarkeit wann die Absendung erfolgte ist für den Empfänger ohnehin kaum möglich.

 

Diese Probleme entstehen nur, weil Hapimag immer auf dem „letzten Drücker“ diese Unterlagen auf den Weg bringt. Dieses Mal fehlte eigentlich der sonst übliche Hinweis darauf, dass die Deutsche Post für diese Misere verantwortlich ist.

 

Bei etwas guten Willen hätte Hapimag Problemstellungen immer vermeiden können. Warum erfolgt die Versendung so kurzfristig? Eine Woche früher wäre bestimmt kein Problem, wenn man nur wollte. Die Tagesordnung für eine Generalversammlung wird doch nicht erst einige Tage vor Versendung der Einladung von den zuständigen Gremien beschlossen?

 

Man will aber offensichtlich nicht, denn sonst hätten die Aktionäre etwas mehr Zeit ggf. andere Aktionäre zu bevollmächtigen oder über gewisse Abläufe nachzudenken und sich ggf. Informationen beschaffen.

 

Es könnte auch der ausführliche Geschäftsbericht angefordert werden und dieser genutzt werden um über das eigene Abstimmungsverhalten nachzudenken. Bei diesem Zeitfenster ist das alles schwerlich und unbefriedigend.

 

Hapimag hat einige Satzungsänderungen auf der Tagesordnung. Ist Ihnen aufgefallen wie oft nun „insbesondere“ eingefügt wurde? Eine geschickte Formulierung um Relativierungen zu ermöglichen. Damit läßt sich doch Vieles relativieren und über einiges schweigt dann möglicherweise auch „des Sängers Höflichkeit“, weil dies dann keine „insbesondere“ Darstellung sein soll. Es darf dann in Zukunft bei entsprechenden Mitteilungen auch durchaus etwas, natürlich rein zufällig, vergessen werden, „insbesondere“ dann Mitteilungen die die „Propagandaabteilung“ nicht für eine „insbesondere“ Mitteilung hält“?
 

Warten wir mal ab welche Mitteilungen und Informationen zukünftig eine „insbesondere“ Qualität haben und welche Meldungen und Informationen „insbesondere“ sind?

 

Die „Formulierungskünstler“ in Steinhausen müssen doch wohl sehr viel Zeit haben?

 

 

„holidaycheck.de“: „Die neueste und modernste Hapimaganlage hat uns sehr gut gefallen. Es war Nebensaison und die angrenzenden Campingplätze waren schon geschlossen. So war es außerhalb der Anlage dort sehr ruhig; der Nachteil war, dass am Strand selbst kaum noch ein Kiosk oder ein Cafe geöffnet hatte.“

 

 

„jesolo-magazin.com“: „Italien plant harte Strafen gegen Klimaaktivisten.“

 

 

„welt.de“: „So ist Urlaub auf Europas größtem Campingplatz“ – „Dieser Campingplatz ist fast schon eine kleine Stadt. Mehr als 12.000 Urlauber gleichzeitig verbringen ihre Ferien auf „Marina di Venezia“, wenn die rund 3000 Stellplätze und 400 Mietunterkünfte ausgebucht sind. Die Mega-Anlage, gelegen auf der schmalen Halbinsel Cavallino-Treporti nur eine kurze Wasserbus-Fahrt von Venedig entfernt, erstreckt sich über 80 Hektar und gilt als Europas größter Campingplatz…“

 

 

22.05.2023

„tageskarte.io“: „Studie: So schlafen Deutsche im Hotel

 

 

22.05.2023

„diepresse.com“: „Ein Mega-Platzerl zwischen Adria und Lagune“ – „„Marina di Venezia“ in Cavallino-Treporti nahe Venedig ist ein Mega-Campingplatz. Die Idee, dort mit rund 12.000 Campern zu urlauben, klingt nicht so sehr nach Ruhe. Doch sogar die gibt es.“

 

„Das ist eigentlich schon kein Campingplatz mehr: Marina di Venezia in Cavallino-Treporti zwischen der Lagune von Venedig und der Adria ist wie eine kleine Stadt. Sie wird bevölkert von Campern, mehr als 12.000, wenn die rund 2800 Stellplätze und 400 Mietunterkünfte ausgebucht sind. Bei Anreise (mit dem Wasserbus ab Venedig) gibt's ein Bändchen wie im Resort, umsorgt werden die Gäste auf der 80 Hektar großen Anlage von 600 Mitarbeitenden. Doch all diese Superlative des größten Campingplatzes Europas können sicherlich nicht nur beeindruckend klingen, sondern mitunter auch abschreckend. Warum zieht es Camper dorthin? Und wie ist es eigentlich, wenn man auf dem Platz seinen Urlaub verbringt?“

 

 

01.06.2023

„merkur.de“: „Neue Studie: Ferienwohnungen in den Alpen immer teurer - hier explodieren die Preise besonders“…

 

 

„Nächste Massenflucht bei Revisorin BDO“

02.06.2023

 

„insideparadeplatz.ch“: „Abgesprungenes Banken-Team schnappt sich Mandate mehrerer Geldhäuser, Ersatz-Trupp bei BDO verliert bereits wieder Partner.“

 

„Und die eingewechselte Truppe im Bereich Financial Services kommt nicht auf Touren. Nichts mit dem Aufschliessen zu den Big-4 und dem An-Land-Ziehen eines wirklich grossen Bankenmandats.“

 

Hapimag Geschäftsbericht 2022: „Die Revisionsstelle wird von der Generalversammlung gewählt. Die Amtsdauer der Revisionsstelle beträgt ein Jahr;
sie ist ununterbrochen sechs Mal wiederwählbar (Art. 25 der Statuten). Die BDO AG mit Sitz in Zürich ist seit 2019 Revisionsorgan und zugleich Konzernprüfer der Hapimag AG.“

 

 

Entsprach die zugewiesene Wohnung der gebuchten Kategorie?

08.06.2023

 

„holidaycheck.de“: „…das von uns gewünschte Apartment gab es nicht. Wir wurden im Apartment … einquartiert, es ist ein sehr schönes Appartment noch mit Badewannen(dusche) und einem SEHR kleinen Balkon, wir fragen uns ob das wirklich ein Premiumapartment ist, wie von uns reserviert…“

 

Diese Frage stellte sich mir auch schon bei meinen Aufenthalten bei Hapimag. Entsprach die zugewiesene Wohnung der gebuchten Kategorie? Nachvollziehbar ist dabei für mich gar nichts.

 

 

Krise bei BDO weitet sich aus

09.06.2023

 

„insideparadeplatz.ch“: „Whistleblower warnt Finma und Revisions-Aufsicht vor Crash bei CS-Sonderaudit „Sigma“: zu wenig Leute, zu wenig Können, kein Deutsch.“

 

„Die Nummer 5 der Schweizer Wirtschaftsprüfer, die BDO, ist in eine Krise geraten. Top-Revisoren springen ab, zurückbleiben junge Unerfahrene.

 

Nun schlägt ein „Whistleblower“ Alarm. In einem langen Schreiben warnt er die Behörden Finma und Revisionsaufsicht vor einem möglichen Crash…“

 

 

„…leider nicht Premium…“

07.07.2023

 

„holidaycheck.de“: „Apartment leider nicht Premium - Schöne Anlage. Wir waren schon zum wiederholten Mal da, dieses Mal ein Premium Appartement. Premium war leider nur die Aussicht! Veraltete Küche ohne Spülmaschine“…

 

 

Wie sich die Bilder zumindest in Teilen gleichen – Etliche Hapimaganlagen kommen mittlerweile wohl doch immer mehr in die Jahre? Trotz sämtlicher gegenläufiger Bemühungen. Aber nicht nur das, was dann vor Ort geboten wird erschien mir bei meinem letzten Besuch in einer Hapimaganlage doch alles etwas mittelmäßig. Um eine Spülmaschine in der Küche vorzufinden mußte ich in der besuchten Anlage eine Premium-Wohnung buchen, der Garagenplatz wurde mit 12,00 CHF/Nacht belastet, die Mikrowelle hätte ich gesondert anfordern müssen, dann kostenlose Zurverfügungstellung, kein Backofen und Sitzkissen für die Balkonmöbel habe ich auch nicht gefunden.

 

Um Informationen für Möglichkeiten vor Ort zu bekommen hätte ich die angebotenen „Apps“ nutzen müssen. Kein Informationsangebot per Fernseher, keine Informationsmappe in der Wohnung, Informationsmaterial wurde nach entsprechender Bitte an der Rezeption problemlos scheibchenweise verteilt. Kein Begrüßungscocktail mehr der zumindest, wenn nicht wie in den vergangenen Jahren dann teilweise üblich zur Verkaufsveranstaltung mutierte, doch auch hilfreiche und nützliche Informationen enthalten konnte.

 

Stattdessen der Hinweis, den gab es schriftlich, daß ein Schluck aus der Wasserleitung doch sehr erfrischend sein kann und in ausgezeichneter Qualität zur Verfügung steht. Na dann Prost – und herzlich willkommen.

 

Ich hatte das Pech, daß mein Smartphone dort beschloß nicht zu funktionieren und so war es doch ganz hilfreich nicht das erste Mal diese Anlage besucht zu haben, denn die dort jetzt angebotenen Informationsmöglichkeiten konnten nur mit entsprechender Technik abgefragt werden. Abgesehen davon war das Angebot von Möglichkeiten doch recht übersichtlich, soweit für mich erkennbar. Aber es war ja eine Ferienwohnung und da ist jeder für sein Veranstaltungsprogramm selbst verantwortlich. Auch wenn Hapimag gerne hotelähnlichen Service andeutet. Ich musste bisher jedenfalls meinen Müll immer noch selbst entsorgen und Wäschewechsel gab es auch nur wöchentlich. 

 

Zumindest hat sich Hapimag dort nicht bemüht als Vorturner aufzutreten. Was ich durchaus begrüße, da ich nicht die Absicht habe über die Nebenkostenpauschale mit Kosten für Unterhaltungsprogramme belastet zu werden an denen ich eher nicht teilnehme.

 

Hapimag hatte, zumindest dort, alles sehr minimalisiert und etliches was ich von früheren Aufenthalten her kannte, auch als sehr angenehm empfand, gab es nicht mehr.

 

Bei Hapimag, ist offensichtlich der „Sparfuchs“, zumindest durch diese Anlage, geschlichen? Angebot minimalisieren, Nebenkosten und Jahresgebühren erhöhen, aber alles eben etwas schlichter gestalten?

 

Das alles kann man aber auf dem sonstigen Markt für Ferienwohnungen mit ähnlicher Preisstellung ohne großen Suchaufwand besser und kundenfreundlicher finden bzw. bekommen. Dort sind Spülmaschine, Mikrowelle usw. eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Teilweise befindet sich sogar eine Waschmaschine in der Wohnung und einen Hinweis auf den Wasserhahn habe ich anderswo auch noch nicht vorgefunden. Auch kann ich dort häufig, bei entsprechender Größe der Anlage, mir die Wohnung direkt aussuchen die ich buchen möchte. Dort gibt es sogar die Möglichkeit, was mir als Allergiker durchaus sehr entgegenkommen würde, eine Wohnung buchen in der keine Haustiere gestattet sind. Bei Hapimag kann ich nur darauf hoffen, daß die Reinigung der Wohnung in einem solchen Fall entsprechend gewissenhaft durchgeführt wurde.

 

Bei der Wahl der Wohnung habe ich bei Hapimag nur die Wahl der Kategorie. Die Wohnung wird zugewiesen.

 

Hapimag hat doch einen neuen Internetauftritt kreiert. Wo lag da das Problem auch diese Zugriffsmöglichkeit zu schaffen und zumindest Lagepläne der Wohnungen aufzunehmen? Einiges scheint dabei wohl doch nicht so ganz gelungen zu sein? Bei meinen Anmeldungen begriff das System nie, daß auch mehr als 2 Personen auf dem Weg in eine 2-Zimmer-Komfort-Wohnung sein können.

 

Es ist ja nicht so, daß Hapimag beim neuen Internetauftritt keine neuen Ideen hatte. Sehen wir uns diesbezüglich die neue Internetseite und den Schriftwechsel an der mit den Hapimagkunden geführt wird. Was waren wir im Laufe der Jahrzehnte dort nicht schon alles? Ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Mitglied, Aktionär, Partner – jetzt wohl Familienmitglied? Zumindest werde ich jetzt auf der Internetseite und bei Bestätigungsmitteilungen usw. ungefragt geduzt. - Ist Duzen eine Beleidigung? - „stil.de“: Zumindest ist es eine „Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt“ wie ein Gericht feststellte.

 

„In der Regel ist es stillos, fremde Menschen einfach zu duzen. Dies kann auch als Ausdruck der Geringschätzung gewertet werden…“

 

So sehe ich dies auch. Darüber hinaus konnte ich nicht viele Neuigkeiten beim neuen Internetauftritt entdecken und mir stellt sich die Frage wofür dieser Aufwand betrieben wurde?

 

Es gab durchaus Zeiten, lange ist es her, da setzte Hapimag Maßstäbe. Heute kann ich nur noch feststellen, daß die Anlagen, die ich nach Corona besuchte, sich wohl von dieser Krankheit und den dagegen ergriffenen Maßnahmen noch nicht erholt haben. Vieles gibt es eben nicht mehr, bzw. es wurde auf niedrigerem Niveau wieder auf den Weg gebracht. Im Moment kommen mir erhebliche Zweifel daran, immer bezogen auf das was ich in den vergangenen Monaten bei Hapimag besuchte, ob die Hapimaganlagen noch dem Durchschnitt des entsprechenden Angebots anderer Anbieter entsprechen?

 

 

„jesolo-magazin.com“: „Ryanair streicht mehrere Verbindungen nach Venedig“

07.07.2023

 

 

„shz.de“: „Feuergeruch im Hapimag Sylt – Gäste müssen Hotel verlassen“

07.07.2023

 

 

„Touristen sind Gäste auf Zeit“

07.07.2023

 

„kommunal.de“: „Tourismus“ – „Mobilität: Es geht um die Macht des Ortes“ – „Die Grenzen zwischen Gästen und Einheimischen werden verschwimmen. Vor allem für den regionalen Tourismus und die Kur- und Heilbäder ist das eine gute Nachricht. Kurze Wege und Naherholung stehen für emotionale Sicherheit, Kurorte für Gesundheit und mentale Erholung. Der Trend der Re-Regionalisierung bedeutet für den heimischen Tourismus eine neue Chance. Gastfreundschaft erfährt eine neue Dimension. Nicht der Gast, sondern die Freundschaft als gelebte Beziehung steht dabei im Mittelpunkt. Touristen sind Gäste auf Zeit. Reisen sind Beziehungen, die in Erinnerung bleiben.“

 

 

14.07.2023

Es war der zweite Besuch in diesem Haus – keine Hapimaganlage. Hapimag deutet doch oft den hotelähnlichen Charakter der Hapimaganlagen an. Ein Begrüßungsschluck aus der Wasserleitung wurde dort nicht angeboten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15.07.2023

„traum-ferienwohnungen.de“: Ausstattungs-Listen für Ferienwohnungen

 

 

„lodgify.com“: „Ferienwohnung: 55 Dinge, die dazu gehören“

 

 

Gehobenes Fastfood

24.07.2023

 

„t-online.de“: „Gehobenes Fastfood im "Adlon" – so schmeckt es“:

 

„Auf der Speisekarte stehen neben gehobener Küche mit exquisiten Zutaten nämlich auch vermeintlich simple Fast-Food-Klassiker: darunter Currywurst und Döner. Doch ihre hohen Preise lassen erahnen, dass auch diese Gerichte mit einer Prise Luxus versehen sind…“

 

Ideen und Kreativität müssen wohl vorhanden sein und umgesetzt werden? Ebenso ein Ohr an den Wünschen der Kunden. Ein Restaurantbesuch muß auch zum Tagesablauf passen, ebenso die Speisekarte den Vorstellungen der potentiellen Gäste. In etlichen Hapimagrestaurants kann ich dies nicht feststellen. Nach meinem Eindruck ist man dort oft nur kreativ  bei der Beschränkung der Öffnungszeiten, Reglementierung des Gästedurchlaufs, der gewünschten Aufenthaltsdauer, des Angebots? Stört der Gast den ordnungsgemäßen Betriebsablauf?

 

 

Halbinsel Cavallino-Treporti

28.07.2023

 

„welt.de/reise“: „…Dieser Campingplatz ist fast schon eine kleine Stadt. Mehr als 12.000 Urlauber gleichzeitig verbringen ihre Ferien auf „Marina di Venezia“, wenn die rund 3000 Stellplätze und 400 Mietunterkünfte ausgebucht sind. Die Mega-Anlage, gelegen auf der schmalen Halbinsel Cavallino-Treporti nur eine kurze Wasserbus-Fahrt von Venedig entfernt, erstreckt sich über 80 Hektar und gilt als Europas größter Campingplatz…“

 

 

Ferienwohnung im Ausland kaufen?

28.07.2023

 

„merkur.de“: „Beim Kauf auf lokale Expertise setzen“ – „Egal ob und wo man am Ende aber ein Häuschen kauft, sollte man sich regionale Expertise zu Hilfe holen. Kaufnebenkosten, Notare, Steuern – all das funktioniert in diesen Ländern ganz anders als hierzulande. Noch dazu kommen Sprachbarrieren, die den Kauf nicht immer einfach gestalten…“

 

 

„Turbulenzen rund um das Luxushotel Waldhaus Flims“

28.07.2023

 

„tageskarte.io“: „Das Luxushotel Waldhaus Flims in dem Schweizer Bergort steckt erneut in Schwierigkeiten und wird im August und September geschlossen sein. Das Haus spricht von „finanziellem Gegenwind“. Schweizer Medien spekulieren über ein eventuelles „Aus“ des Hauses“…

 

 

„jesolo-magazin.com“: Tankstellen müssen ab heute Schilder mit Durchschnittspreisen anbringen“

04.08.2023

 

 

„supertipp-online.de“:  Weiterhin Timesharing-Abzocke auf Gran Canaria“

05.08.2023

 

 

Desolate Zustände“

06.08.2023

 

„tz.de“: „Spanische Ferieninsel Gran Canaria vergrault Urlauber – „Kommen nicht mehr zurück““

 

 

Unwetter in Italien

10.08.2023

 

„Iomazoma.com“: „Sturm wütet in Italien: Adriastrände werden von Überschwemmungen weggespült“

 

„merkur.de“: „Unwetter in Italien: Urlauber an der Adria bekommen Folgen zu spüren

 

Auch benachbarte Orte wie Cavallino und Eraclea Mare sind laut der venezianischen Zeitung von ähnlichen Unwetterfolgen betroffen. Die Aufräumarbeiten laufen bereits auf Hochtouren.“

 

 

„Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) warnt“

17.08.2023

 

„express.de“: „Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) warnt aktuell vor Abzocke bei Timesharing-Angeboten für Ferienunterkünfte. Reisende bekommen dabei oft ihr Geld nicht zurück.“

 

„Urlauberinnen und Urlaubern wird also geraten: Wenn Sie über Jahrzehnte immer beim gleichen Anbieter übernachten möchten und auch bereit sind, jährlich die zusätzlichen Kosten zu tragen und die Risiken in Kauf zu nehmen, können Sie über Timesharing nachdenken.“

 

„Allerdings sollten Sie sich die Vertragsbedingungen im Vorfeld ganz genau ansehen.“

 

 

58 Ferienwohnungen der Hapimaganlage Winterberg verkauft

19.08.2023

 

Hapimag auszugsweise: „…131 Wohnungen sind neu renoviert. Gleichzeitig wurde das Resort auf eine wirtschaftlich sinnvolle Grösse verkleinert.“

 

…“Unter der Bedingung der Überweisung des vereinbarten Kaufpreises gehen 58 Ferienwohnungen der Häuser 3, 4 und 5 per 1. November 2023 in das Eigentum der BKI GRUPPE über. Das Nutzungskonzept der Käuferin sieht vor, dass die Wohnungen auch in Zukunft, wie vom städtischen Bebauungsplan vorgesehen, als Ferienwohnungen vermietet werden…“

 

Grundsätzlich ist es aus meiner Sicht heraus die richtige Entscheidung durch Hapimag die Ferienanlage Winterberg wohnungsmäßig zu verkleinern. Eine der zahlreichen Sünden der Vergangenheit könnte dadurch wohl erträglicher werden? Ob es allerdings sinnvoll sein kann sich dort die mögliche Konkurrenz vor die eigene Tür zu setzen bleibt abzuwarten.

 

Offensichtlich ist es aber wohl so, daß sich Hapimag wohl wachstumsmäßig von Steigerungen bei der Vermietung von Ferienwohnungen verabschiedet hat, bzw. darin keine Perspektive mehr sieht?  Mit niedrigerer Angebotsmenge soll wohl eine höhere Auslastung der Anlagen erreicht werden angepaßt an den sinkenden Mitglieder- bzw. Aktionärsbestands? Höhere Auslastung bedeutet aber auch höhere Belastung der Anlagen und damit Steigerung der Aufwendungen für Reparatur und Instandhaltung. Diese Kosten gleichen aber die Aktionäre aus.

 

Nur, niedrigerer Mitglieder- bzw. Aktionärsbestand bedeutet weiter auch, daß die anfallenden Kosten auf weniger Mitglieder und Aktionäre verteilt werden müssen.

 

Welche Größenordnung strebt Hapimag aber an, wenn man vermutlich keine Möglichkeit sieht zusätzliche Kunden zu gewinnen? Gesundschrumpfen kann sinnvoll sein, nur irgendwann sollte es dann auch wieder aufwärts gehen. Diese Richtung kann ich bei Hapimag nicht erkennen. In welcher Größenordnung kann es aber sinnvoll und für die Aktionäre zumutbar sein Hapimag so zu betreiben?

 

Ein Verkauf folgt dem anderen. Das war und ist nicht der Zweck des Unternehmensziels? Obwohl wirtschaftlich wohl geboten.

 

Es kann auch nicht Unternehmenszweck sein sich auf dem erreichten Niveau es gut gehen zu lassen und die anfallenden Kosten auf die bestehende Kundschaft umzulegen.

 

Die verkauften Wohnungen in Winterberg waren die „Filetstücke“ der Anlage. Dies spricht für sich.

 

Vielleicht hätte man auch abwarten sollen wie sich die schon lange erforderliche Renovierung der Anlage auf die Besucherströme auswirkt? Nach einer jahrzehntelangen niedrigen Auslastung sah man darin aber wohl keine Option. Aber möglicherweise lag auch der „Knüppel beim Hund“? Die Renovierung weiterer 58 Wohnungen hätte weitere Mittel verschlungen. Von einer Teilrenovierung hat die Hapimag Propagandamaschinerie nie gesprochen. Es wurde die Anlagenrenovierung propagiert.

 

Wurden die Mittel möglicherweise knapp während der Umbauphase oder liefen die Kosten „aus dem Ruder“? Also verkaufte man einen Teil und hat dafür die Mittel, zumindest für einen Teil der anfallenden Belastungen, um die Renovierung der übrigen Bereiche zu finanzieren?

 

Dies könnte zumindest für einen vernünftige Einsatz der Recourcen und Einschätzung der eigenen Möglichkeiten sprechen und eine richtige Einschätzung sein. Oft dauert es ein bisschen bis die richtige Erkenntnis kommt. Es sind dies aber Gelder der Aktionäre die hierbei möglicherweise „verbrannt“ werden bzw. wurden.

 

An neue Ferienanlagen scheint man bei Hapimag ohnehin nicht mehr zu denken? Woher sollen die Mittel dafür auch kommen, wenn man es nicht einmal schafft die schon vor Jahren, eher Jahrzehnten, aufgelegten eigenen Aktien vollumfänglich an den Käufer zu bringen?

 

Neue Aktien hat Hapimag letztmalig vor Jahrzehnten aufgelegt. Im Gegenteil, ein beträchtlicher Teil der eigenen Aktien wurde vor einigen Jahren eingezogen. Ein beträchtlicher Teil der Aktien hat trotzdem noch keinen Interessenten gefunden.

 

Neben einem neuen Bürogebäude in Steinhausen wurde 2018 die Hapimagferienanlage in Cavallino-Treporti eröffnet. Seitdem nur Anlagenverkäufe und -reduzierungen.

 

Sollten andere Anlagen auch noch überdimensioniert sein?

 

Vielleicht auch das Bürogebäude in Steinhausen?

 

Stellt sich für mich die Frage ob die Verwaltung ebenfalls einer Gesundschrumpfung unterzogen wurde und auch die übrigen Kosten auf dem Prüfstand waren? Weniger Wohnungen und Anlagen sollten doch zu reduzierten Aufwendungen führen? Verwaltungskosten 2019: 17.588 TEUR – 2022: 17.002 TEUR.

 

Anzahl Aktionäre und Mitglieder – 2019: 123.293  -  2022: 116.856,

Anzahl Resorts – 2019: 58  -  2022: 56,

Anzahl Wohneinheiten – 2019: 5.446  -  2022: 5.268.

 

Was bringt dieser Wohnungsverkauf in Winterberg dem Aktionär und hier insbesondere der Belastungshöhe durch die Jahresgebühren? In diesem Jahr stieg die Belastung durch die Jahresgebühren wieder. Eigentlich eher ständig.

 

Wenn Erträge aus Verkäufen zufließen, dann müssen diese nicht von den Aktionären aufgebracht werden. So denke ich zunächst. Aber - neue Anlagen wurden nicht erstellt, folglich flossen diese Mittel hoffentlich in Instandhaltung und Renovierung, finanzierten nicht das Tagesgeschäft. Warum müssen dann die Jahresgebühren noch steigen, wenn das „Tafelsilber verscherbelt wird“?

 

Wann kommen die Erlöse aus Verkäufen und Reduzierung des Angebots bei den Aktionären an? Offensichtlich versickern diese Beträge im laufenden Geschäftsbetrieb?

 

Der Instandhaltungsrückstau dürfte bei den Hapimaganlagen immens sein, denn sämtliche Anlagen kommen mehr als „nur in die Jahre“?

 

Das Durchschnittsalter der Hapimaganlagen dürfte beträchtlich sein?

 

Hoffentlich hat man in Winterberg die Zeichen der Zeit verstanden und alles auf einen marktüblichen Standard angehoben? Offensichtlich hat man es nun endlich geschafft in den Wohnungen dort Geschirrspüler vorzuhalten? Obwohl bei der bisherigen Anlage dort das Flair und der Charme der siebziger Jahre für Nostalgiker vielleicht auch einen gewissen Reiz hatten? Aber keine Sorge es gibt diesbezüglich noch andere Buchungsmöglichkeiten bei Hapimag.

 

Nur irgendwann wird die Größenordnung an Wohnungen erreicht sein die einen wirtschaftlichen Betrieb noch gewährleisten und den Verwaltungsapparat in Steinhausen rechtfertigen? Kosten lassen sich nicht zwangsläufig durch eine geringere Betriebsgröße reduzieren. Irgendwann wird es sich auch nicht mehr rechnen eine Anlage zu renovieren. Ebenso wird die Schmerzgrenze der Aktionäre bei deren Zahlungen für Jahresgebühr und bei Nutzung diese bei den anfallenden Nebenkosten auch erreicht sein. Das Angebot vor Ort wird auch irgendwann nicht mehr weiter minimalisiert werden können.

 

Aber irgendwann möchten die Aktionäre vielleicht auch mal wieder Ihren Urlaub in einer neu gebauten Hapimaganlage verbringen oder in einer Anlage in einem bisher noch nicht in einem von Hapimag belegtem Land? Europa ist diesbezüglich größer geworden. Von dieser Entwicklung habe ich bei Hapimag noch nichts gespürt.

 

Das „Europäische Verbraucherzentrum Deutschland“ schrieb unter anderem vor einiger Zeit: „Urlauberinnen und Urlaubern wird also geraten: Wenn Sie über Jahrzehnte immer beim gleichen Anbieter übernachten möchten und auch bereit sind, jährlich die zusätzlichen Kosten zu tragen und die Risiken in Kauf zu nehmen, können Sie über Timesharing nachdenken.“

 

Irgendwann ist man auch bei Hapimag mit allen Anlagen durch die der eigenen Interessenlage entsprechenden - und dann? – Fahren Sie zum siebten Mal in die gleiche Anlage…?

 

 

10.09.2023

„holidaycheck.de“: „Alt und abgewohnt, mehr Hunde als Kinder“

 

„holidaycheck.de“: Schade für diese Anlage

 

 

Problemstellung Haustier?

24.09.2023

 

Hapimag Binz – „holidaycheck.de“: „…Eine wunderbare Anlage, leider viel zu viele Hunde im Ressort…“

 

„Kommentar des Hoteliers“: „Ja, gerne können wir über das Thema Hunde persönlich bei Ihrem nächsten Besuch sprechen.


Binz eignet sich ideal für Hundebesitzer, da wir in 1,3 km auch einen wunderschönen Hundestrand haben…“

 

Sehen Sie sich die Möglichkeiten auf dem sonstigen Ferienwohnungsmarkt an. Es gibt dort zahlreiche Angebote an Wohnungen die nicht mit Haustieren genutzt werden dürfen. Insbesondere für Allergiker eine gute Entscheidungsgrundlage und sehr nützliche Information.

 

Hapimag ignoriert diese Problemstellung offensichtlich. Dieser Kundenkreis scheint dort keine Bedeutung zu haben?

 

Möglicherweise legt Hapimag aber nur noch Wert auf Gäste mit Hunde- oder Haustierbegleitung?

 

Nichts gegen Hunde – dann aber auch die Möglichkeit für Allergiker und die die es aus anderen Gründen so wünschen, eine Wohnung buchen zu können die vorher nicht von einem Hund oder anderem Haustier mit bewohnt wurde.

 

Zusatzkosten fallen bei Hapimag für die Nutzung mit Haustier zwar an. Eine lukrative Zusatzeinnahme? Wer kontrolliert die Anwendung? Wer kontrolliert anschließend die dann wohl erforderliche gründlichere Reinigung einer entsprechenden Wohnung für die wohl die zusätzlichen Gebühren gedacht sein könnten?

 

Der anschließende Nutzer wird nicht darauf aufmerksam gemacht, daß vorher eine entsprechende Nutzung erfolgte.   

 

Zum Thema „Haustierordnung“ das Hapimag-Hilfecenter: „Keine Ergebnisse für „Haustierordnung““.

 

 

„Flammen überrennen Sizilien: 300 Touristen flüchten auf den Strand“

24.09.2023

„merkur.de“: „Flammen überrennen Sizilien: 300 Touristen flüchten auf den Strand – „sehr komplizierte Situation““:

 

„…Im Laufe des Tages hätten sich die Flammen dann weiter in Richtung Küste und auf die Bezirke Settefrati und Mazzaforno zu, bewegt, berichtet die Repubblica. In Mazzaforno wurden daraufhin zwei Hotel-Unterkünfte evakuiert: Das Hapimag-Ressort und der Sporting Club. Knapp 300 Menschen suchten anschließend Zuflucht am Strand. Sie wurden anschließend über das Meer durch Boote der Küstenwache und private Schiffe in Sicherheit gebracht…“

 

 

Wachstum ist angesagt

01.10.2023

 

Hapimag: „…Hapimag hat in den vergangenen Jahren ihr Geschäftsmodell erfolgreich modernisiert und Transparenz geschaffen. Finanziell steht unser Unternehmen heute auf gesunden Beinen. In den kommenden Jahren wollen wir deshalb den strategischen Fokus auf Wachstum legen. Die einzigartige Ferienidee und der Sharing-Gedanke von Hapimag liegen im Trend der Zeit. Dieses Momentum wollen wir nutzen und neue Aktionärinnen und Aktionäre gewinnen…“

 

Interessant - Mitteilung des Unternehmens: - „…steht unser Unternehmen heute auf gesunden Beinen…“

 

Irgendetwas habe ich dann wohl bei den Mitteilungen der vergangenen Jahre falsch verstanden?

 

Erstaunlich - „Transparenz“ wurde „geschaffen“ - Haben Sie schon einmal eine detaillierte Aufstellung, eher Abrechnung, darüber erhalten wofür Ihre Jahresgebühren detailliert verwandt wurden?

 

Bemerkenswert – „…Die einzigartige Ferienidee und der Sharing-Gedanke von Hapimag liegen im Trend der Zeit…“

 

Den Trend der Zeit haben dann aber wohl zahlreiche Mitglieder nicht verstanden. Oder vielleicht doch? Einen positiven Trend kann ich nicht erkennen? Allerdings wurde auch kein positiver Trend proklamiert. Sollte der Trend negativ sein und Hapimag deshalb „im Trend der Zeit“ liegen?

 

2018: 125.558 Aktionäre und Mitglieder – 2022: 116.856 Aktionäre und Mitglieder.

 

8.702 Mitglieder weniger, ca. 7 Prozent. Wahrscheinlich war der „Trend der Zeit“ dann doch negativ?

 

Ende 2022 waren immer noch ca. 12.174 Aktien im Bestand bei Hapimag die keinen Käufer gefunden hatten.

 

Warten wir mal ab wann dieser Bestand „0“ erreicht.

 

Erstaunlich - Hapimag teilt nun nach Jahrzehnten mit und hat tatsächlich auch bemerkt, daß „wir deshalb den strategischen Fokus auf Wachstum legen“.

 

Nun, durch die beabsichtigten Maßnahmen wird man wohl zweifelsohne Wachstum erreichen - im Bereich der Verwaltungs- und weiteren sich daraus zwangsläufig ergebenden Kosten? Ein Problem wird das nicht werden, denn die Jahresgebühren werden angepasst werden, wenn erforderlich. Der Aktionär zahlt alles. Also auch dort „Wachstum“?

 

Dieses Thema „Wachstum“ ist aber keine Aufgabe für einen Neueinsteiger der erst einmal die eventuell vorhandene Unternehmensphilosophie verstehen und die Fehler der Vergangenheit aufarbeiten muß. Das Thema „Wachstum“ kann bei Hapimag nur Thema als Chefsache sein und nicht an einen Neueinsteiger delegiert werden.

 

Hapimag hat zwei Geschäftsführer, einer davon kontrolliert sich selbst über seine Zweitbeschäftigung als Verwaltungsrat. Würde dieser seine Zweitbeschäftigung als Verwaltungsrat aufgeben, was mehr als sinnvoll sein könnte, dann könnte dieser Posten extern neu besetzt werden und eine Erhöhung der Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder wäre nicht erforderlich.

 

Vielleicht hätte er dann auch Zeit und Gelegenheit sich um eine seiner eigentlichen Aufgaben, das „Wachstum“ zu kümmern?

 

Womit haben sich diese Herren in der Vergangenheit eigentlich beschäftigt? Hatten sie so viele andere Problemstellungen am „Hacken“, daß sie das Thema Wachstum nicht als prioritär betrachteten oder betrachten konnten?

 

Fatalistisch dürften sie diesen Bereich doch wohl kaum betrachtet haben? Allerdings läßt das Hapimagsystem dies zu. Wenn es nicht reicht werden eben die Jahresgebühren erhöht oder geplante Maßnahmen verschoben. Ganz abgesehen davon besteht immer die Möglichkeit „Tafelsilber“ zu verkaufen.

 

Besonders eilig hat man es aber offensichtlich auch nicht mit der Steigerung des Wachstums, denn die nächste Generalversammlung die entsprechend beschließen soll findet ohnehin erst im Frühjahr nächsten Jahres statt.

 

Sucht man dort nun wirklich nach einer Lösung für das für mich nicht erkennbare Wachstum oder nur einen Postenträger der dann, wenn es nicht gelingen sollte, für das nicht erreichbare Wachstum verantwortlich ist. Wachstum aber ist Chefsache und kann nicht delegiert werden, auch nicht die Verantwortung dafür.

 

In der Phrasendrescherei hat sich bei dieser Hapimagführung gegenüber den Vorgängern nichts geändert. Zumindest ist dies für mich nicht erkennbar. Sie wird elegant weiter vervollkommnet und weiter perfektioniert. Wann sehen wir endlich Taten und vielleicht auch den einen oder anderen Erfolg?

 

 

02.10.2023

„holidaycheck.de“: „…Leider war wie bei allen Hapimag Resorts das Wasser im Pool nicht geheizt und mit 17-18 Grad viel zu kalt…“

 

Kostenminimierung durch Leistungsreduzierung bei gleichzeitiger Erhöhung der Nebenkosten und höheren Jahresgebühren?

 

 

„Das Mandat eines Verwaltungsrates ist kein Ehrenamt.“

05.10.2023

 

„tagblatt.ch“: „…Uni St.Gallen stellt fest: Im Verwaltungsrat wird weniger bezahlt – Der Schuh drückt bei Strategie, Nachfolge und Fachkräften

 

Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte werden durchschnittlich weniger hoch entschädigt als noch vor drei Jahren. Zu diesem Schluss kommt die Verwaltungsratsstudie von BDO Schweiz und der Universität St. Gallen…“

 

„nzz.ch“: „…Die CS-Tragödie wirft die Frage auf: Legt der Untergang der Grossbank die strukturellen Schwächen des Gremiums Verwaltungsrat offen?

 

Annäherung an ein Gremium, das viel Macht hat – aber kaum zur Verantwortung gezogen wird…“

 

 

Bewertungen haben ihren Preis?

10.10.2023

 

Online-Buchungsplattform siegt vor Gericht

 

„tophotel.de“: „Die Online-Buchungsplattform siegt vor Gericht gegen die Agentur Goldstar Marketing. Was das Urteil konkret bedeutet:

 

Hotelbewertungen von Gästen, die eigentlich gar keine waren – Fake-Bewertungen im Netz führen Verbraucher in die Irre und sorgen unter Hoteliers für Unmut. Doch das könnte sich nun ändern: Die Online-Buchungs- und Bewertungsplattform Holidaycheck hat vor Gericht gegen Goldstar Marketing gewonnen und einen vollstreckbaren Titel auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Erstattung der Kosten erwirkt. In dem Verfahren ging es demnach um das wettbewerbswidrige Verhalten des Unternehmens und des Hintermannes von Goldstar Marketing, das gefälschte Bewertungen von Produkten und Dienstleistungen verkauft. Das weltweit operierende Unternehmen Goldstar zähle laut Holidaycheck wohl zu den größten Verkäufern von Fake-Bewertungen der Welt…“

 

 

„BGH zu Holidaycheck – Hotelbewertungsportal“

 

„bewertungs-abwehr.de“: „Holidaycheck macht sich Inhalte nicht zu eigen“:

 

„Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Täter-Haftung des Hotelbewertungsportals Holidaycheck.de für fremde Inhalte abgelehnt. Es lag kein zu eigen Machen der Bewertungen vor.“ 

 

„…Das Zu-Eigen-Machen war streitentscheidend. Denn Holidaycheck hatte die beanstandete Bewertung sofort nach der Abmahnung entfernt. Dennoch verlangte der betroffene Hotelbetreiber eine Unterlassung. Zu Unrecht, so der Bundesgerichtshof. Er bestätigte damit die Vorinstanzen (KG, Urteil vom 16.4.2013 – 5 U 63/129)…“

 

 

„BGH zu Hotelbewertung: Portal muss Gastkontakt nachweisen“

 

„mdr.de“: „Wer ein Hotel auf einem Online-Portal bewerten will, muss Gast des Hotels gewesen sein. Der Bundesgerichtshof sieht jetzt das Portal in der Pflicht, das nachzuweisen. Andernfalls kann das Hotel darauf bestehen, dass die Bewertung gelöscht wird…“

 

 

„Vorsicht bei Urlaubszertifikaten und Timesharing-Verträgen“

30.10.2023

 

„rp-online.de“: „Die Stolperfallen bei Timesharing - Auch bei Timesharing-Verträgen gibt es einiges zu Bedenken, bevor ein Vertrag unterschrieben wird, auch wenn diese Verträge unter den Schutz der EU-Timeshare-Richtlinie fallen. Timesharing-Verträge werden über mindestens ein Jahr abgeschlossen und sehen meist keine Kündigungsmöglichkeit vor.

 

Wie sich die Betriebs- und Instandhaltungskosten entwickeln, ist oft nicht abzusehen.

Es können nicht kalkulierte Kosten auf einen zukommen.

 

Bei Insolvenz des Timesharing-Unternehmens ist das gezahlte Geld verloren.

 

Als Geldanlage sind diese Verträge ungeeignet, denn es gibt kein Geld zurück.

Treten Mängel auf, ist es nicht so einfach, den Vertragspartner zur Rechenschaft zu ziehen.“

 

 

Hapimag ist eine schweizerische Aktiengesellschaft. Schweizer Recht hat Gültigkeit. Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU.

 

 

28.10.2023

Hapimag Sea Garden Resort - „holidaycheck.de“: „Einmal reicht“ – „…Ein in die Jahre gekommenes Hotel, höchstens 3 Sterne wert. Ich verstehe nicht, warum es mit 5* verkauft wird. Vlt. wegen des 2. Pools und Whirlpools, die allerdings nicht in Betrieb waren. Zimmer ging so. Aber das Bad war wirklich unterirdisch. 70er Jahre Standard. Hauptsächlich hatte wir uns von der schönen Bucht leiten lassen. Das Meer war so schön…“

 

„holidaycheck.de“: „…Ein Pool der seines gleichen sucht. Absolut sauber gepflegt und ruhig. Einzig die Wohnungen sind ein bischen in die Jahre gekommen…“

 

 

„Jeden Tag geniessen und sich etwas leisten.“

07.11.2023

 

„nzz.ch“: „Was bringt es, als Millionär ins Grab zu gehen? So geht richtiges Entsparen, ohne vor dem eigenen Tod zu verarmen“…

 

 

„Skifahren in der Schweiz wird teurer“

09.12.2023

 

„nzz.ch“: „Bis zu 8500 Franken für eine Woche Skiferien mit der Familie: Skifahren in der Schweiz wird teurer – doch die Preisunterschiede sind gross“:

 

„Eine Woche Skiferien in der Schweiz kostet in dieser Saison im Durchschnitt rund einen Viertel mehr als im Jahr 2022. In Saas-Fee zahlt eine vierköpfige Familie für eine Woche knapp 8500 Franken, in Airolo sind es hingegen nur etwas mehr als 3500 Franken…“

 

 

Lotteriespiel Restaurantbesuch

09.12.2023

 

Sie kennen das möglicherweise auch? Haben bei Hapimag einen Aufenthalt zu irgendwelchen Festtagen oder ähnlichen Anlässen gebucht, melden sich wie gewünscht ca. vier Wochen vorher dort an, möchten, aus welchen Gründen auch immer, für das Hapimagrestaurant einen Tisch buchen und bekommen dann beispielsweise zur Antwort: „Tischreservierungen für unser Restaurant … nehmen wir gern entgegen. Am … ist das Restaurant jedoch bereits ausgebucht“... Insbesondere war dies fast regelmäßig zu Festtagen bei mir der Fall.

 

Wahrscheinlich wird bei Hapimag erwartet schon bei Buchung, möglichst wohl ein Jahr vorher, gleich entsprechende Wünsche mit aufzugeben und vorzugsweise auch gleich mitzuteilen welches Gericht aus der Speisekarte dann gewünscht werden wird?

 

Ich möchte nicht auf den Gedanken kommen, Hinweise dazu habe ich nicht, daß zu bestimmten Anlässen die Plätze nach Würdigkeit der Person verteilt werden? Wahrscheinlich fehlen nur das nötige Fingerspitzengefühl und die Organisation, ganz abgesehen von der Sensibilität für eine derartige mögliche Problemstellung. Vor Ort ist es sehr oft ganz unmöglich noch Erfolg zu haben.

 

Transparent ist da für mich nichts und es gibt wohl auch keine Aussage dazu wie vorgegangen werden soll und darf. Das, obwohl Hapimag sonst eigentlich alles fast ausnahmslos reglementiert, geregelt und im Griff zu haben glaubt.

 

Hapimag hat unter Einsatz erheblicher Aktionärsmittel in vielen der eigenen Ferienanlagen Restaurants eingerichtet. Ob das alles nötig und bedarfsgerecht war sei dahingestellt und soll jetzt hier nicht diskutiert werden. Die Angebote und Nutzungsmöglichkeiten scheinen mir doch immer mehr zufallsbedingt zu werden, wie ich bei den von mir genutzten vereinzelten Möglichkeiten feststellen konnte. Für mich weist dieser Bereich doch oft Unzulänglichkeiten auf und es wird derzeit aus meiner Betrachtung heraus nicht besser. Verläßlich Erfolg für eine Nutzungsmöglichkeit zu haben kann ich seit geraumer Zeit nicht mehr feststellen.

 

Die dort in von mir besuchten Anlagen eingeführte „Blockabfertigung“ in den gastronomischen Einrichtungen trägt auch nicht zu meinem Wohlbefinden und dem was ich an Gemütlichkeit von einem Restaurant erwarte bei. Ebenfalls nicht die oft eingeschränkten Öffnungszeiten und reduzierten bzw. nicht mehr angebotenen eigentlich üblichen Restaurantangebote.

 

Wenn ich dann auch noch vom Personal, Jahrzehnte jünger als ich, in einer Anlage, wohl als neueste Errungenschaft gedacht, geduzt werde, dann leide ich ohnehin an Appetitlosigkeit.

 

Dieser Unternehmensbereich scheint mir wieder auf dem Weg in frühere Zeiten zu sein, dahin was mir vor gar nicht so langer Zeit oft auffiel? Bei Hapimag schlecht besuchtes Restaurant und nebenan war die Hütte beim dort tätigen Restaurantbetrieb bis auf den letzten Platz besetzt. Überwiegend mit Gästen aus der der Hapimaganlage, die sich dort recht wohl fühlten.

 

Das war auch kein Wunder, denn ich habe es selbst erfahren, daß die Forelle die am Freitag serviert werden sollte am Dienstag bestellt werden mußte…

 

Hapimag läßt sich unwidersprochen und ohne sich entsprechend eindeutig zu positionieren gerne dem „hotelähnlichen“ Bereich zuordnen. Bei der Höhe der Parkplatzgebühren hat man dies weitestgehend zweifelsohne erreicht. In anderen Kostenbereichen ist man da wohl auf einem guten Weg?

 

Nur dadurch, daß jetzt der Parkplatz regelmäßig gesondert angefordert werden muß wird aus den Ferienwohnungsanlagen kein „hotelähnlicher“ Betrieb, schon gar nicht, wenn es Probleme bereitet für einen gesondert anreisenden Miturlauber einen zweiten Parkplatz zu bekommen.

 

Die offensichtliche Reduzierung des Angebots läuft damit auch in die gegenteilige Richtung. Insbesondere, wenn dann wie ich feststellen konnte, es Anlagen gibt in denen das Restaurant nicht einmal die Möglichkeit bietet dort ein Frühstück einzunehmen. „Hotelähnlich“ sieht für mich total anders aus.

 

Vielleicht ist aber beabsichtigt „zurück zu alten Zeiten“? Da wurden bei Hapimag auch „nur“ Ferienwohnungen vermietet und das in einer Qualität die Ihresgleichen suchte. Lange ist es her. Heute bekomme ich das was Hapimag bietet mindestens in der Form und Preisstellung so häufig problemlos am Markt, oft im besseren Zustand. Bei Hapimag läßt sich eben nicht verbergen, daß die Ferienanlagen mittlerweile fast ausnahmslos in die Jahre gekommen sind und die durchgeführten Reparatur- und Renovierungsarbeiten nach meiner Einschätzung eben nicht ausreichend sind. Auch ist es an der Zeit sich nicht mehr mit dem Hinweis auf „Corona“ auszuruhen.

 

 

09.12.2023

Mir ist aufgefallen, daß etliche Abläufe auf einem niedrigerem Niveau gefahren werden und Angebote reduziert wurden, auch entfallen:

 

„holidaycheck.de“: „Resort war super, allerdings ist das Wellnessschwimmbad nur für Leute die dauernd Bahnen schwimmen sonst friert man! Und draussen im Schwimmbad ist die Temperatur definitiv zu kalt!“

 

Die Anlagenkosten werden so wohl kräftig reduziert, die Nebenkosten sind aber nicht gesunken.

 

 

09.12.2023

„watson.ch“: „«Wir werden einen Rekord erreichen»: Hotel-Präsident verteidigt Schweizer Hotelpreise“

 

 

Hapimag Jahresbeitrag in Euro für eine Aktie steigt

09.01.2024

 

Um Wiederholungen zu vermeiden verweise ich auf meine Ausführungen im vergangenen Jahr. Diese sind nach wie vor aktuell.

 

2023 betrug der Jahresbeitrag ca. 327,00 EUR für die Besitzer einer Aktie.

 

2024 sind es 345,60 EUR (326,40 CHF). Steigerung um ca. 5,7 Prozent.

 

Hapimagkursumrechnung: Für einen Euro 0,94444 CHF.

 

Achten Sie auf die „versteckten“ Kostenreduzierungen zu Gunsten Hapimag, sprich Leistungs- und Angebotskürzungen beim Aufenthalt in den Ferienanlagen. Es ist aus meiner Sicht Vieles noch etwas spärlicher geworden was bei Hapimag während eines Aufenthalts früher geboten wurde. Auch etliche sonstige Dinge verschwanden oder sind nur noch marginal vorhanden. Angefangen vom Begrüßungstrunk bis hin zu wohl reduzierten Temperaturen zumindest im Badebereich, reduzierten Öffnungszeiten der Restaurants, spärliches Informationsmaterial und ein arg übersichtliches Wochenprogramm usw. usw.? – Die Nebenkosten vor Ort sind aber wohl trotzdem nirgendwo gesunken? Nur der Aufwand für Hapimag? Für die Aktionäre wohl eher nicht?

 

Die Zeit der „kostenlosen“, über die Nebenkosten letztendlich dann doch finanzierten Veranstaltungen, ist hoffentlich vorbei? Hapimag hat Ferienwohnungen im Angebot, keine Pauschalreisen und ist auch nicht für ein vollumfängliches, über die Nebenkosten finanziertes, Unterhaltungsangebot zuständig.

 

Dafür können Sie wieder Werbespots von Hapimag im Fernsehen bewundern. Werbung mit der Gießkanne? Es gab durchaus Zeiten, da wurden die Kreise gezielt beworben die zum Aktionärskreis passen sollten. Schön, daß jetzt wohl alles passt. Kein Problem, denn tolerant sind die Hapimagaktionäre. Bei einigen Kommentaren in den Bewertungsforen sieht das gelegentlich anders aus, wenngleich bei Betrachtung des Einzelfalls durchaus Verständnis für sachliche Kritik berechtigt erscheinen lässt. Toleranz hat eben auch ihre Grenzen? Zumindest sind nun wohl Mittel vorhanden um auf sich aufmerksam zu machen? Warten wir ab, ob die Kosten dafür im Verhältnis zum Erfolg stehen.

 

 

Buchungssystem intransparent?

18.01.2024

 

Stand 12.01.2024 - Hapimag: „Kaufe eine Aktie direkt von Hapimag für EUR 2,364.50 & Jahresbeitrag EUR 345,60, 60 Punkte inklusive plus 60 extra“ – „Preise basieren auf CHF 2.200.- & CHF 324.-. Es gilt der Tageswechselkurs.“

 

Stand 12.01.2024 - Hapimag-Marktplatz: „Einmalige Beteiligung“ – „Aktienpreis auf dem Marktplatz“: „1.950,00 EUR“ (Durchschnittspreis der Angebote auf dem „Marktplatz“) – „jährlicher Beitrag: 351,00 EUR“/Aktie.

 

Es gibt zahlreiche Angebote die unter diesem Durchschnittspreis liegen.

 

Wir erinnern uns? Es gab Zeiten, da nahm Hapimag für eine Aktie über ca.9.500,00 CHF. Man ist erheblich bescheidener geworden?

 

Sehen wir uns einmal beispielhaft einige mögliche Hapimagurlaubsziele an. Jeweils eine 2-Zimmer-Komfort-Wohnung, Zeitraum 06.07.2024 – 20.07.2024, 14 Nächte:

 

Hörnum:

 

A-Saison: 17 – 25 Punkte/Nacht, Pauschale je Aufenthalt: 80,00 EUR, 1. – 7. Nacht: 66,00 EUR/Nacht, 8. – 14. Nacht: 52,00 EUR.

 

Gesamt Nebenkosten:       ca. 906,00 EUR

 

17 Punkte/Nacht:                238 Punkte   -           ca.1.370,88 EUR

25 Punkte/Nacht:                350 Punkte   -           ca. 2.016,00 EUR

 

Ausgehend von einem Jahresbeitrag von ca. 345,60 EUR beträgt der Wert eines Wohnrechtspunkts ca. 5,76 EUR.

 

Bei der vorstehenden Punktebelastung würde die jährliche Punktezuweisung von ca. vier bis sechs Aktien benötigt um einen derartigen Urlaub anzutreten oder ggf. entsprechender Punktezukauf.

 

Ohne Berücksichtigung der Abzinsung aus dem Aktienkauf würden somit die direkten Kosten für diesen Aufenthalt zwischen

 

ca. 2.276,88 EUR und ca. 2.922,00 EUR liegen.

 

Hinzu können dann noch die Kosten für Parkplatz, Kurtaxe, Reisekosten, Haustier und sonstige Inanspruchnahmen wie beispielsweise Reiseversicherungen oder ggf. die von Hapimag angebotenen kostenpflichtigen Rücktritts- und Versicherungsangebote kommen.

 

Kosten pro Tag somit mindestens zwischen:

 

ca. 162,63 EUR und ca. 208,71 EUR.

 

 

Nehmen wir als weiteres Beispiel St. Michael:

 

B-Saison: 18 – 26 Punkte/Nacht, Pauschale je Aufenthalt: 80,00 EUR, 1. – 7. Nacht: 55,00 EUR/Nacht, 8. – 14. Nacht: 43,00 EUR.

 

Gesamt Nebenkosten:       ca. 766,00 EUR

 

18 Punkte/Nacht:                252 Punkte   -           ca.1.451,52 EUR

26 Punkte/Nacht:                364 Punkte   -           ca. 2.096,64 EUR

 

Ausgehend von der vorstehenden Punktebelastung würde die jährliche Punktezuweisung von ca. vier bis sechs Aktien benötigt um einen derartigen Urlaub anzutreten.

 

Ohne Berücksichtigung der Abzinsung aus dem Aktienkauf würden somit die direkten Kosten für diesen Aufenthalt zwischen

 

ca. 2.217,52 EUR und ca. 2.862,64 EUR liegen.

 

Hinzu können dann noch die Kosten für Parkplatz, Kurtaxe, Reisekosten, Haustier und sonstige Inanspruchnahmen wie beispielsweise Reiseversicherungen oder ggf. die von Hapimag angebotenen kostenpflichtigen Rücktritts- und Versicherungsangebote kommen.

 

Kosten pro Tag somit mindestens zwischen:

 

ca. 158,39 EUR und ca. 204,47 EUR.

 

 

Nehmen wir als weiteres Beispiel Tonda:

 

A-Saison: 18 – 26 Punkte/Nacht, Pauschale je Aufenthalt: 80,00 EUR, 1. – 7. Nacht: 65,00 EUR/Nacht, 8. – 14. Nacht: 48,00 EUR.

 

Gesamt Nebenkosten:       ca. 871,00 EUR

 

18 Punkte/Nacht:                252 Punkte   -           ca.1.451,52 EUR

26 Punkte/Nacht:                364 Punkte   -           ca. 2.096,64 EUR

 

Ausgehend von der vorstehenden Punktebelastung würde die jährliche Punktezuweisung von ca. vier bis sechs Aktien benötigt um einen derartigen Urlaub anzutreten.

 

Ohne Berücksichtigung der Abzinsung aus dem Aktienkauf würden somit die direkten Kosten für diesen Aufenthalt zwischen

 

ca. 2.322,52 EUR und ca. 2.967,64 EUR liegen.

 

Hinzu können dann noch die Kosten für Parkplatz, Kurtaxe, Reisekosten, Haustier und sonstige Inanspruchnahmen wie beispielsweise Reiseversicherungen oder ggf. die von Hapimag angebotenen kostenpflichtigen Rücktritts- und Versicherungsangebote kommen.

 

Kosten pro Tag somit mindestens zwischen:

 

ca. 165,89 EUR und ca. 211,97 EUR.

 

 

Aus meiner Sicht eine Preisstellung die für eine adäquate Ferienwohnung auf dem freien sonstigen Markt auch möglich sein dürfte bzw. gefordert werden könnte. Warum sollen Sie dann noch vorab die Kosten für eine, eigentlich mehrere Aktien bei dieser beispielhaften Urlaubsvariante, übernehmen und zusätzlich eine feste Verpflichtung zur jährlichen Zahlung der Jahresgebühren eingehen?

 

„Offiziell hat die Schweiz eine Inflation von weniger als 2 Prozent.“ (NZZ – 01/2024)

 

Das Hapimag-Buchungssystem ist für mich intransparent. Punktebelastungen, wie im vorstehenden Beispiel mit einer Schwankungsbreite um ca. 46 Prozent bei der Punktebelastung, ohne Erkennbarkeit welcher Zeitpunkt zweckmäßig sein könnte um eine günstige Möglichkeit zu nutzen und wohin die Tendenz geht. Ein Punkt mehr je Tag bedeutet bei einem zweiwöchigen Aufenthalt ca. 80,64 EUR zusätzlich.

 

Somit ist dies auch ein beträchtlicher Kostenfaktor.

 

Es gibt keine Garantie, daß ein gewünschtes Objekt zu einem gewünschten Zeitpunkt gebucht werden kann. Ich versuche schon seit Jahren in einem Objekt in einem gewünschten Monat eine Premiumwohnung buchen zu können. Ob ich da früh oder spät auf dem Weg bin, immer steht dort für mich keine entsprechende Wohnung zur Verfügung.

 

Der Unternehmenszweck von Hapimag sollte einmal sein preiswerten Urlaub in guten Unterkünften an interessanten Orten zur Verfügung zu stellen. Ich denke, daß man bei dieser Hapimagpreisstellung wohl fast überall ein entsprechend adäquates Objekt bekommt und dabei dort der Entscheidungsspielraum und die Möglichkeiten erheblich flexibler und übersichtlicher sind?

 

Bei Hapimag haben Sie keinen Anspruch darauf, außer den buchbaren Kategorien „Budget“, „Komfort“, „Premium“, bei einigen wenigen Objekten noch „Deluxe“, eine bestimmte von Ihnen gewünschte und ausgesuchte Wohnung zu buchen. Es kann nur die Kategorie gebucht werden Sie können zwar einen Wunsch äußern, bei Anreise erhalten Sie aber immer eine Wohnung zugewiesen, ohne Alternative. Ob die Wohnung dann dieser Kategorie entspricht konnte ich nie nachvollziehen, denn eine Kennzeichnung in der Wohnung welcher Kategorie diese zugewiesen wurde erfolgt nicht. Weiter sind offensichtlich sämtliche Wohnungen für Haustiere zugelassen? Für Allergiker können sich daraus durchaus Probleme ergeben, da nicht nachvollziehbar ist ob vorher eine möglicherweise sich daraus ergebende beeinträchtigende Nutzung erfolgt sein könnte.

 

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß ich bei Hapimag wohl schon oft die „Katze im Sack“ gebucht oder gekauft haben könnte?

 

 

„Timesharing-Anbieter Hapimag – 48 Klauseln unzulässig“

20.01.2024

 

„ots.at“: „VKI: Timesharing-Anbieter Hapimag - 48 Klauseln unzulässig

Verbraucherrechtliche Bestimmungen durch „Aktionärsstatus“ von Kund:innen nicht ausgehebelt“

 

„Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Die Hapimag ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz, die ihren Mitgliedern Ferienwohnungen, Apartments und Hotels zur Verfügung stellt. Der VKI beanstandete 48 Bestimmungen in Geschäftsbedingungen, Reservierungsbestimmungen, Buchungsinformationen und den FAQs des Unternehmens. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“

 

 

„verbraucherrecht.at“: „Timesharing-Anbieter Hapimag - 48 Klauseln unzulässig“

 

„VKI“ – „Timesharinganbieter Hapimag“ – „48 Klauseln unzulässig“

 

 

„help.orf.at“: „Urteil: Mehr Rechte für Hapimag-Kunden“:

 

„Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat den Ferienwohnungsanbieter Hapimag wegen unzulässiger Klauseln in den AGB der Timesharingverträge geklagt. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. „Das Urteil bestätigt, dass sich verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen nicht durch komplizierte Vertragsgestaltung oder formale Aktionärsstellungen aushebeln lassen“, so VKI-Jurist“...

 

„Fünfjährige Punkte-Verjährungsfrist unzulässig“:

 

„…Zudem wurden auch Klauseln, welche die Weitergabe der „Aktien“ und den Rückkauf an das Unternehmen regelten, vom HG Wien als unzulässig beurteilt. Diese Bestimmungen waren intransparent und ermöglichten Hapimag unter anderem willkürliche Beurteilungsspielräume...“

 

„…Auch eine fünfjährige Verjährungsfrist von „Wohnpunkten“, mit denen der Urlaub „bezahlt“ werden konnte, wurde vom Gericht als unzulässig beurteilt“...

 

 

„ots.at“: „…Zudem wurden auch Klauseln, welche die Weitergabe der „Aktien“ und den Rückkauf an das Unternehmen regelten, vom HG Wien als unzulässig beurteilt. Diese Bestimmungen waren intransparent und ermöglichten Hapimag unter anderem willkürliche Beurteilungsspielräume…“

 

 

„vki.at“: VKI: „Timesharing-Anbieter Hapimag – 48 Klauseln unzulässig“

 

 

Nun, es hat sehr lange gedauert bis ein Gericht endlich ein aus meiner Sicht richtiges Urteil fällte. „Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber gründlich“.

 

Allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig und wie ich Hapimag einschätze wird man sämtliche noch möglichen rechtlichen Schritte dagegen auf den Weg bringen. Die Aktionäre zahlen ohnehin alles über die Jahresgebühren was anfällt, somit auch die Kosten für diesen Rechtsstreit.

 

Weiter, es ist ein Urteil eines österreichischen Gerichts. Hapimag firmiert im Schweizerischen Rechtsraum und damit gemäß Schweizer Recht. Hapimag wird dieses Urteil somit wohl nicht um den „Schlaf bringen“.

 

Aus meiner Sicht kann ich Vieles der schweizerischen Rechtsprechung nicht nachvollziehen und gegenüber der Rechtsprechung im sonstigen Europa läuft bei der schweizerischen Rechtsprechung aus meiner Sicht etliches anders. Der Hapimgarechtskonsulent wird mit Sicherheit Wege und Möglichkeiten finden um die hauseigene Linie weiter beizubehalten.

 

Dieses Urteil wird die Unternehmensphilosophie bei Hapimag nicht verändern. Es wird wohl lediglich den kreativen Anreiz auslösen diese unverändert fortzusetzen und alles zu vervollkommnen? Insbesondere immer alles im eigenen Zugriff zu haben.

 

Allerdings, egal wie ich dieses Urteil sehe und betrachte, ein unabhängiges Gericht hat dem Unternehmen bestätigt, daß viele „Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge“ unzulässig sind.

 

Ein seriöses Unternehmen denkt darüber zumindest nach, unabhängig davon welche weitere Vorgehensweise gewählt werden wird.

 

Ich gehe nicht davon aus, daß dieses Urteil Hapimag beeindrucken wird, schon gar nicht, daß nun kundenfreundlichere Änderungen auf den Weg gebracht werden.

 

Statuten (Hapimag)

 

 

Hier sind die beanstandeten Klauseln einzeln aufgeführt:

 

20.01.2024

 

„verbraucherrecht.at“: „Timesharing-Anbieter Hapimag - 48 Klauseln unzulässig“

 

HG Wien, 28.12.2023 43 Cg 21/22v 

 

„verbraucherrecht.at“: Internationale Zuständigkeit:

 

„Sowohl die Schweiz, als auch Österreich sind Vertragsstaaten des Lugano-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (LGVÜ 2007). Die internationale Zuständigkeit für Verbandsklagen nach dem zweiten Hauptstück des KSchG gegen unzulässige Geschäftsbedingungen oder -praktiken, die gegenüber Verbraucher:innen in Österreich vereinbart und gesetzt werden, gründet auf Art 5 Nr 3 LGVÜ 2007 (6 Ob 146/21w, 8 Ob 71/21f hinsichtlich verbraucherschutzrechtlicher Klagen gegen in der Schweiz ansässige Unternehmen). 

 

Gem Art 17 LGVÜ 2007 ist eine Gerichtsstandsvereinbarung in Verbrauchersachen nur nach der Entstehung der Streitigkeit zulässig; weiters wenn sie Verbraucher:innen noch andere Gerichtsstände zur Verfügung stellt und schließlich wenn sie für beide Parteien den gemeinsamen Wohnsitz oder den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt als Gerichtsstand festschreibt, es sei denn, dass eine solche Vereinbarung nach dem Recht dieses Staates nicht zulässig ist. Gerichtsstandsvereinbarungen haben nach Art 23 Abs 5 LGVÜ 2007 keine rechtliche Wirkung, wenn sie wie in der hier klagsgegenständlichen Klausel 15 (siehe Punkt 9.1. der AGB) den Vorschriften des Art 17 LGVÜ 2007 zuwiderlaufen (6 Ob 146/21w)

Das HG Wien bejahte daher die internationale Zuständigkeit, die örtliche Zuständigkeit des HG Wien wurde nicht einmal bestritten.

 

II Anwendbares Recht:

 

Die Beklagte bestritt die Anwendbarkeit des österreichischen Rechts, weil sie ihren Sitz in der Schweiz habe, die Rom I-VO und Rom II-VO nicht anwendbar wären, das anwendbare Recht nach § 10 IPRG und allenfalls nach § 35 IPRG zu bestimmen sei, womit Schweizer Recht auf das Rechtsverhältnis zwischen der Beklagten und ihren „Aktionären“ anzuwenden wäre.

 

Unterlassungsansprüche sind gem § 28 KSchG als außervertraglich zu qualifizieren und somit unter Art 6 Abs 1 Rom-II-VO zu subsumieren. Das maßgebende Recht ergibt sich jedoch auch bei einer Verbandsklage aus der ROM-I-VO (EuGH Rs C 191/15), womit es im Ergebnis ebenso zur Anwendung des Rechts des Verbraucherstaates gem Art 6 Abs 1 ROM-I-VO kommt. Auf eine allfällige Rechtswahl kommt es nicht an (2 Ob 155/16g, 8 Ob 59/20i).

 

Nach den getroffenen Feststellungen richtet die Beklagte ihre geschäftliche Tätigkeit auch regelmäßig auf Österreich aus. Das HG Wien verwies daher auch auf § 13a Abs 2 KSchG und § 17 Z 2 TNG. 

 

Im Ergebnis ist österreichisches Recht anzuwenden.“

 

 

„Es gibt keine Mahlzeit umsonst“

10.02.2024

 

„luzernerzeitung.ch“: „«There is no free lunch» – das ist in der Ökonomie ein geflügeltes Wort und bedeutet, dass jede Entscheidung dazu führt, dass man dafür etwas anderes nicht tun oder haben kann. Daran ist gerade auch bei politischen Entscheidungen stets zu denken.“

 

„In amerikanischen Saloons des 19. Jahrhunderts gab es zu den Drinks häufig etwas gratis zu essen. Vermutlich mit reichlich Salz gewürzt, so dass man Durst bekam und noch weitere Drinks konsumierte. Auf jeden Fall dürften die Saloon-Betreiber diese Mahlzeiten in den Drinks eingepreist haben. Das Essen war also nicht so kostenlos, wie es schien…“

 

Denken Sie auch immer bei Ihrer „Mitgliedschaft“ bei Hapimag daran: „Es gibt keine Mahlzeit umsonst“

 

 

Es wird immer kurioser

08.03.2024

 

Ideen muß man offensichtlich haben? Im Sinne des Erfinders kann dies aber wohl kaum sein? Aber Hapimag selbst vermietet mittlerweile auch schon an jeden der nachfragt, egal ob Mitglied oder nicht. Die Zeiten in denen die neuen Mitglieder halbwegs zum Unternehmen und der vielleicht in der fernen Vergangenheit vorhandenen Unternehmensphilosophie passen sollten sind ohnehin schon Märchen der Vergangenheit. Heute ist man dort froh, wenn sich überhaupt noch jemand dazu entschließt Mitglied zu werden. Selbst das Unternehmen hat heute wohl Probleme damit neuen Mitgliedern zu erklären warum man Mitglied werden sollte und damit ständige Verpflichtungen einzugehen?

 

Dieses Angebot fand ich im Internet vor einigen Tagen:

 

„willhaben.at“: „Beschreibung“ – „Wir bieten Hapimag Reisemöglichkeiten an, da wir aktuell die uns zur Verfügung stehenden Urlaubs-Anrechte nicht nutzen können. Auf der Website von Hapimag (.ch) finden sich alle Urlaubsmöglichkeiten (Strand, Stadt, Familie, Schi, Wellness, ...). Preis ist nur ein Beispielpreis; für die jeweilige Anforderung ist ein jeweils individueller Preis fällig, abhängig von Größe des Appartments, Anzahl der Personen, Saison, ...“

 

 

„Cavallino wird deshalb auch Campinghauptstadt Europas genannt.“

12.03.2024

 

„jesolo-magazin.com“: „Campingsaison 2024 in Jesolo und Cavallino“ – „Die Campingsaison 2024 in Jesolo und Cavallino steht unmittelbar bevor. Camping und vor allem auch Glamping finden immer mehr Anhänger. Eine besonders hohe Dichte an Campingplätzen finden sich am Küstenabschnitt der Adria auf dem Gemeindegebiet von Cavallino-Treporti. Cavallino wird deshalb auch Campinghauptstadt Europas genannt. Auch Lido di Jesolo hat sehr schöne Campingplätze zu bieten.“

 

 

 

 

 


 

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